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title: "Neues Investitionsprüfungsgesetz: BGA-Bewertung zum Referentenentwurf"
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description: Die Bundesregierung bereitet derzeit ein neues Investitionsprüfungsgesetz vor. Die bislang im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) verankerten Regelungen zur Investitionsprüfung sollen weitgehend in einem eigenständigen Gesetz gebündelt und teilweise erweitert werden.
author: BGA
date: 2026-10-07
modified: 2026-10-08
keywords:
  - BGA
categories:
  - bga-update
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# Neues Investitionsprüfungsgesetz: BGA-Bewertung zum Referentenentwurf

09.10.2026

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[ Neues Investitionsprüfungsgesetz: BGA-Bewertung zum Referentenentwurf ](https://bga.de/bga-update/bga-update-091026/neues-investitionspruefungsgesetz-bga-bewertung-zum-referentenentwurf/)
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Die Bundesregierung bereitet derzeit ein neues Investitionsprüfungsgesetz vor. Die bislang im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) verankerten Regelungen zur Investitionsprüfung sollen weitgehend in einem eigenständigen Gesetz gebündelt und teilweise erweitert werden. Der dem BGA vorliegende Referentenentwurf ist noch nicht ressortabgestimmt und nicht final.

**Erweiterung der Investitionsprüfung**
Mit dem neuen Gesetz sollen die bestehenden Regelungen neu strukturiert und zugleich die überarbeiteten europäischen Vorgaben umgesetzt werden. Besonders relevant ist die geplante Einbeziehung des gesamten gelisteten Dual-Use-Bereichs einschließlich des Vertriebs entsprechender Güter. Darüber hinaus sollen die Regelungen zur Bevorratung sowie die Verfahrensfristen angepasst werden.

Betroffen sein können Unternehmen in zahlreichen kritischen Sektoren, unter anderem in den Bereichen KRITIS, Arznei- und Medizinprodukte, Halbleiter, IT, KI, Rohstoffe, Bevorratung und Dual-Use. Dies kann auch Unternehmen betreffen, die im Rahmen einer Unternehmensnachfolge von ausländischen Personen oder Unternehmen übernommen werden. Für den Groß- und Außenhandel ist insbesondere die mögliche Ausweitung der Investitionsprüfung auf Handelsunternehmen relevant.

**BGA sieht Klärungs- und Änderungsbedarf**
Der BGA begrüßt die Bündelung der Regelungen und den Verzicht auf eine Einbeziehung von Greenfield-Investitionen. Gleichzeitig besteht aus unserer Sicht insbesondere bei der Einbeziehung von Handelsunternehmen, der Abgrenzung zwischen gewöhnlicher Lagerhaltung und sicherheitsrelevanter Bevorratung, den Verfahrensfristen sowie bei zusätzlichen nationalen Anforderungen oberhalb der EU-Mindeststandards Klärungs- und Änderungsbedarf.

Investitionsprüfungen müssen klar, verhältnismäßig, berechenbar und zügig ausgestaltet sein. Für Handelsunternehmen sind insbesondere eindeutige Kriterien für den „Vertrieb“ von Dual-Use-Gütern und eine ausdrückliche Ausnahme der gewöhnlichen Warenlagerhaltung von der sicherheitsrelevanten Bevorratung erforderlich.

Der BGA hat den Referentenentwurf aus Sicht des Groß- und Außenhandels umfassend analysiert und bewertet. Die vollständige BGA-Positionierung wurde dem Europa- und Außenwirtschaftsausschuss zur Kommentierung vorgelegt. Sollten Sie den Entwurf noch nicht erhalten haben, lassen Sie es uns bitte wissen.

Bei Anmerkungen oder Fragen wenden Sie sich bitte an Lisa-Marie Kallies (lisa-marie.kallies@bga.de) und/oder Vanessa Kassem (vanessa.kassem@bga.de).

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1. [BGA-Termine](https://bga.de/bga-update/bga-update-091026/bga-termine/ "BGA-Termine")