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title: Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung von Personenunternehmen
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description: Der BGA hat daher in einem Positionspapier die Prioritäten benannt, die erforderlich sind, um die Benachteiligung der Personenunternehmen abzubauen. Neun von zehn Personenunternehmen sehen sich durch die Einkommensteuerreform 2027 ungerecht behandelt. Hintergrund ist, dass die Verschärfung der sog. Reichensteuer unternehmerischen Erfolg bestraft.
author: BGA
date: 2026-10-22
modified: 2026-10-22
keywords:
  - BGA
categories:
  - bga-update
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# Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung von Personenunternehmen

23.10.2026

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[ Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung von Personenunternehmen ](https://bga.de/bga-update/bga-update-231026/beseitigung-der-steuerlichen-benachteiligung-von-personenunternehmen/)
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Neun von zehn Personenunternehmen sehen sich durch die Einkommensteuerreform 2027 ungerecht behandelt. Hintergrund ist, dass die Verschärfung der sog. Reichensteuer unternehmerischen Erfolg bestraft. Der BGA hat daher in einem [Positionspapier](https://bga.de/fileadmin/Update/BGA-Position_Vereinfachung_Unternehmensteuern_05-10-2026.pdf) die Prioritäten benannt, die erforderlich sind, um die Benachteiligung der Personenunternehmen abzubauen.

Nach dem Einkommensteuerreformgesetz 2026 steigt die Belastung für Personenunternehmen ab 2027 an. Damit sollen die Entlastungen für kleinere und mittlere Einkommen im Einkommensteuertarif in Höhe von rund 2,6 Milliarden Euro finanziert werden. Vorgesehen ist, dass die erste Stufe der Reichenbesteuerung mit einem Steuersatz von 45 Prozent auf ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 250.000 Euro vorgezogen wird und ein zweiter Reichensteuersatz in Höhe von 47 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro eingeführt wird. Die Grenzsteuerbelastung steigt damit für erfolgreiche Personenunternehmen einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf über 50 Prozent. Künftig müssen Personenunternehmen in der Spitze jeden zweiten Euro vom Gewinn an den Fiskus abführen, während es bei Kapitalgesellschaften bei weniger als jedem dritten Euro bleibt.

Der BGA hat daher zum einen in einer Eingabe an das Bundesministerium der Finanzen vom 7. Oktober 2026 gemeinsam mit sieben weiteren Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft diese steuerliche Umverteilung kritisiert und zugleich strukturelle Reformen zur Rechtsvereinfachung gefordert. Zudem hat der BGA in einem Positionspapier die steuerlichen Prioritäten mit Forderungen unterlegt, die erforderlich sind, um die steuerliche Diskriminierung von Personenunternehmen auf Ebene der Gesellschaft zu beheben. Hintergrund ist, dass Personenunternehmen die Möglichkeit haben, sich nach § 1a KStG wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen oder im Unternehmen belassene Gewinne nach § 34a EStG begünstigt zu besteuern. In der Praxis finden diese Maßnahmen jedoch kaum Anwendung, weil die Regelungen komplex und wenig praktikabel sind. Der BGA tritt in dem Positionspapier für konkrete Maßnahmen ein, die Umwandlungen erleichtern sowie die Thesaurierungsbegünstigung und die Körperschaftsteueroption praxisgerechter und praktikabler machen.

Bei Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich gerne an Michael Alber (michael.alber@bga.de).

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