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title: "BGA zu „27 für 27\": Wettbewerbsfähigkeit stärken, unternehmerische Freiheit sichern"
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author: BGA
date: 2026-10-22
modified: 2026-10-22
keywords:
  - BGA
categories:
  - bga-update
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# BGA zu „27 für 27": Wettbewerbsfähigkeit stärken, unternehmerische Freiheit sichern

23.10.2026

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Weniger Bürokratie, ein vollendeter Binnenmarkt und verlässliche Handelspartnerschaften: Das CDU/CSU-Papier „27 für 27: Prioritäten für das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2027" setzt aus Sicht des BGA wichtige Schwerpunkte. Der Verband hat die Möglichkeit genutzt, seine Einschätzung einzubringen und konkrete Ergänzungen aus Sicht des Groß- und Außenhandels vorzuschlagen. Besonders kritisch bewertet der BGA die Unterstützung zusätzlicher Handelsschutzinstrumente.

Für den BGA steht im Mittelpunkt, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette wirken. Groß- und Außenhandelsunternehmen sichern Beschaffung und Versorgung, erschließen neue Märkte und unterstützen ihre Kunden bei der Diversifizierung. Ihre Rolle muss bei der Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit systematisch berücksichtigt werden.
Bürokratieabbau muss im Unternehmensalltag wirken

Die Forderungen gegen nationale Zusatzanforderungen, für gegenseitige Anerkennung und eine einmalige digitale Datenübermittlung unterstützt der BGA ausdrücklich. Wo sachgerecht, können unmittelbar geltende EU-Verordnungen unterschiedliche nationale Umsetzungen vermeiden. Voraussetzung ist jedoch, dass die europäischen Regeln selbst praxistauglich und bürokratiearm gestaltet sind. Ein verpflichtender Mittelstands- und Wettbewerbsfähigkeitscheck sowie eine verbindliche Anhörung der Wirtschaft können dazu beitragen, Belastungen frühzeitig zu erkennen. Für europäische Melde-, Nachweis- und Berichtspflichten fordert der BGA konsequent das Prinzip „digital und nur einmal“. Ein zentrales Single-Entry-Tool sollte es Unternehmen ermöglichen, Daten einmalig zu übermitteln, damit zuständige Behörden sie für unterschiedliche Meldepflichten nutzen können. Dabei müssen auch indirekte Belastungen berücksichtigt werden. Verlangen Banken oder Geschäftspartner weiterhin Nachhaltigkeitsdaten, von deren gesetzlicher Erhebung Unternehmen gerade entlastet wurden, bleibt der Aufwand bestehen. Dass das Papier dieses Problem aufgreift, bewertet der BGA positiv.

**Entlastungen bei Umweltvorgaben auf den Handel ausrichten**
Bei der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) dürfen Vereinfachungen nicht auf Erzeuger und Kleinwaldbesitzer beschränkt bleiben. Auch nachgelagerte Handelsstufen benötigen einfachere Verfahren, insbesondere beim Umgang mit Referenznummern und zur Vermeidung mehrfacher Prüfungen innerhalb derselben Lieferkette. Bei der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) unterstützt der BGA eine zentrale Registrierung, einen digitalen One-Stop-Shop und praxistaugliche Bagatellregelungen. Ebenso wichtig sind klare Verantwortlichkeiten, eindeutige Begriffe und ein einheitlicher Vollzug, bevor die jeweiligen Vorgaben greifen. Die im Papier geforderten Abverkaufsregelungen zur EmpCo-Richtlinie müssen außerdem bestehende Lagerbestände des Handels erfassen.

**Arbeitsteilung und grenzüberschreitenden Warenverkehr ermöglichen**
Positiv bewertet der BGA die Ablehnung pauschaler Einschränkungen rechtmäßiger Unterauftragsmodelle und zusätzlicher Dokumentationspflichten. Arbeitsteilige Geschäftsmodelle sind für den Großhandel und die unternehmensnahen Dienstleistungen unverzichtbar. Einfachere Entsendeverfahren und die Vermeidung doppelter Regulierung beim KI-Einsatz sind weitere sinnvolle Ansätze. Ergänzend sollten die Gewinnung von Fachkräften und die Anerkennung beruflicher Qualifikationen stärker berücksichtigt werden. Bei Maßnahmen an den EU-Außengrenzen fordert der Verband, die Folgen für den Warenverkehr mitzudenken. Lange Wartezeiten für Lkw verzögern Lieferketten und erhöhen Transportkosten. Ausreichend Personal, digitale Abfertigungsverfahren und abgestimmte Behördenprozesse müssen dazu beitragen, dass rechtmäßiger Warenverkehr möglichst reibungslos weiterläuft.

**Rohstoffsicherheit und Diversifizierung brauchen den Handel**
Beim geplanten Rohstoffzentrum begrüßt der BGA den Ansatz, private Beschaffung und Lagerhaltung zu unterstützen. Eine ausschließliche Ausrichtung auf die Industrie greift jedoch zu kurz. Groß- und Außenhandelsunternehmen verfügen über internationale Lieferantennetzwerke und übernehmen bereits heute Beschaffung, Bevorratung und Diversifizierung. Ihre Einbindung ist für die praktische Wirksamkeit des Zentrums entscheidend. Den Ausbau von Freihandelsabkommen und verlässlichen Partnerschaften unterstützt der Verband ausdrücklich. Alternative Märkte und Bezugsquellen müssen wirtschaftlich zugänglich sein. Dafür braucht es weniger Handelshemmnisse, einfachere Ursprungsregeln und effiziente Zollverfahren. Handelsallianzen können diesen Ansatz ergänzen. Staatliche Vorgaben zu einzelnen Lieferanten, Bezugsanteilen oder Herkunftsländern lehnt der BGA dagegen ab. Der Staat sollte zusätzliche Optionen eröffnen; die konkrete Beschaffungsentscheidung muss bei den Unternehmen bleiben.

**Digitale Souveränität durch bessere Wettbewerbsbedingungen stärken**
Für mehr digitale Souveränität braucht Europa bessere Bedingungen für die Gründung und das Wachstum von Technologieunternehmen. Dazu gehören ein leichterer Zugang zu Wachstumskapital und ein stärker harmonisierter Binnenmarkt für datenbasierte Geschäftsmodelle. Unterschiedliche nationale Anforderungen an die Datennutzung erschweren die europaweite Skalierung. Zugleich setzt sich der BGA für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen und außereuropäischen Technologieanbietern ein. Dazu gehört auch eine angemessene Besteuerung der in Europa erwirtschafteten Wertschöpfung.

**Zusätzliche Handelsschutzinstrumente kritisch prüfen**
Den größten Diskussionsbedarf sieht der BGA bei der weitreichenden Unterstützung der deutsch-französischen Vorschläge für neue Handelsschutzinstrumente. Das Ziel, unfairen Handelspraktiken wirksam entgegenzutreten, teilt der Verband. Zusätzliche Zölle zur Erzwingung von Bezugsquellenwechseln oder breite Marktzugangsbeschränkungen können jedoch Beschaffungskosten erhöhen, Lieferketten beeinträchtigen und Gegenmaßnahmen auslösen. Betroffen wären neben Importeuren auch die weiterverarbeitende Industrie und andere gewerbliche Kunden. Neue Instrumente müssten deshalb gezielt, verhältnismäßig, befristet und WTO-konform ausgestaltet werden. Ihre Auswirkungen auf Versorgung, Preise und nachgelagerte Branchen müssen vorab geprüft werden. Besonders kritisch bewertet der BGA einen möglichen Marktausschluss, wenn Hersteller ihre Kalkulationen nicht offenlegen. Europäische Importeure können die Herausgabe solcher Daten häufig nicht durchsetzen, wären von einem Ausschluss ihrer Lieferanten aber unmittelbar betroffen. Ergänzungsbedarf sieht der Verband außerdem beim CO₂-Grenzausgleich CBAM, bei Zahlungsfristen und beim Industrial Accelerator Act. Hier fordert der BGA eine praxistaugliche Umsetzung für Importeure, den Erhalt der Vertragsfreiheit und von Lieferantenkrediten sowie eine Begrenzung handelsbeschränkender Herkunftsvorgaben.

Das Papier bietet damit zahlreiche Ansatzpunkte, die der BGA unterstützt. Entscheidend bleibt, dass die weitere Ausgestaltung die gesamte Wertschöpfungskette berücksichtigt und wirtschaftliche Resilienz mit offenen Märkten und unternehmerischer Handlungsfreiheit verbindet.

Bei Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an Lisa-Marie Kallies (lisa-marie.kallies@bga.de).

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1. [BGA-Termine](https://bga.de/bga-update/bga-update-231026/bga-termine/ "BGA-Termine")