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title: Drittes BMF-Schreiben zur E-Rechnung veröffentlicht
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description: Das Bundesministerium der Finanzen hat ein drittes BMF-Schreiben zur elektronischen Rechnung veröffentlicht. Ziel des BMF-Schreibens ist es, zu noch offenen Fragen Klarheit zu schaffen.
author: BGA
date: 2026-10-22
modified: 2026-10-22
keywords:
  - BGA
categories:
  - bga-update
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# Drittes BMF-Schreiben zur E-Rechnung veröffentlicht

23.10.2026

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[ Drittes BMF-Schreiben zur E-Rechnung veröffentlicht ](https://bga.de/bga-update/bga-update-231026/drittes-bmf-schreiben-zur-e-rechnung-veroeffentlicht/)
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15. Oktober 2026 ein [drittes BMF-Schreiben zur elektronischen Rechnung](https://bga.de/fileadmin/Update/BMF-Schreiben_E-Rechnung_15-10-2026.pdf) veröffentlicht. Ziel des BMF-Schreibens ist es, zu noch offenen Fragen Klarheit zu schaffen. Zu berücksichtigen ist, dass ab 1. Januar 2027 Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 800.000 Euro zwingend E-Rechnungen ausstellen müssen.

In einem nunmehr dritten BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2026 hat die Finanzverwaltung Regelungen zu verschiedenen Sachverhalten im Kontext der E-Rechnung getroffen. Im Mittelpunkt des Schreibens stehen u. a. Erläuterungen zu Anzahlungs-, Voraus-, Abschlags- und Endrechnungen, zu Rabattvereinbarungen, zur Rechnungsberichtigung sowie zu den Folgen eines sog. Geschäftsregelfehlers.
Hintergrund: Die E-Rechnung wurde zum 1. Januar 2025 mit Übergangsregelungen für die Ausstellung von Rechnungen bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen eingeführt. Die Übergangsregelungen laufen jedoch schrittweise aus. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 800.000 Euro zwingend E-Rechnungen ausstellen.

Diese Änderung hat das BMF in einem Schreiben an die Deutsche Kreditwirtschaft vom 16. Oktober 2026 ausdrücklich bekräftigt und Forderungen nach einer Verschiebung des Zeitpunkts, zu dem Unternehmen ab 800.000 Euro Umsatz zwingend E-Rechnungen zu verwenden haben, eine Absage erteilt. Es weist dabei als Begründung darauf hin, dass Unternehmen mit Blick auf die Einführung des B2B-Meldesystems zeitnah E-Rechnungen in ihren IT-Systemen etablieren sollten.

Der BGA bietet vor diesem Hintergrund gemeinsam mit DELOITTE einen weiteren digitalen Workshop zur E-Rechnung am **Donnerstag, 12. November 2026, von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr** an. Anmeldungen zu dem Workshop können über den Link <https://eveeno.com/279829039> vorgenommen werden.

Anlage: BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2026 zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025

Bei Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich gerne an Michael Alber (michael.alber@bga.de).

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