3 Euro Zollgebühr für Kleinsendungen ab Juli – Kommission veröffentlicht Entwürfe zur praktischen Umsetzung
Im Rahmen der geplanten Einführung einer pauschalen Zollgebühr in Höhe von 3 Euro für Kleinsendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro ab Juli 2026 hat die Europäische Kommission nun Entwürfe zur Anpassung der gesetzlichen Grundlagen vorgelegt. Diese Dokumente finden sich hier und hier. Darüber hinaus bitten wir um Ihre vorläufigen Anmerkungen zu den Entwürfen oder einzelnen Aspekten bis Dienstag, den 31. März 2026, um 12:00 Uhr.
Hintergrund und Zielsetzung
Die Abschaffung der bisherigen Zollbefreiung für Kleinsendungen bis 150 Euro ist auf EU-Ebene bereits beschlossen und Teil der umfassenderen UZK-Reform. Die aktuell vorliegenden Entwürfe betreffen daher nicht mehr die politische Grundsatzentscheidung, sondern deren konkrete und praxisrelevante Ausgestaltung.
Im Einzelnen handelt es sich um zwei Rechtsakte, die sich ergänzen sollen:
- einen Delegierten Rechtsakt („Delegated Regulation Amendment“): Der delegierte Rechtsakt regelt die materiell-rechtlichen Anpassungen, insbesondere überarbeitete Begriffsbestimmungen (z. B. „item“ und „goods in postal consignment“) sowie den Anwendungsbereich vereinfachter Zollanmeldungen wie H7.
- einen Durchführungsrechtsakt („Implementing Regulation Amendment“): Der Durchführungsrechtsakt konkretisiert die praktische Anwendung, insbesondere durch Verfahrensvorschriften, Datenanforderungen und technische Spezifikationen (z. B. Codes und Meldepflichten).
Aktueller Stand und weiteres Vorgehen
Das Dossier befindet sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium, sodass der Spielraum für inhaltliche Änderungen voraussichtlich begrenzt ist. Umso wichtiger sind zielgerichtete und praxisnahe Rückmeldungen in dieser Phase.
Bei Anmerkungen und Fragen wenden Sie sich gerne an Vanessa Kassem (vanessa.kassem@bga.de).