27.03.2026

EU-Kommission informiert zum Stand der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Während des Meetings informierte die Europäische Kommission über den Fortschritt der Vorbereitungen für das sogenannte „April-Paket“. Dieses soll insbesondere FAQs, Leitlinien sowie einen Entwurf für einen delegierten Rechtsakt (Draft Delegated Act) umfassen. Darüber hinaus wird eine Durchführungsverordnung zum EU-IT-System Teil des April-Pakets sein. Die Kommission bekräftigte erneut, dass der eigentliche Gesetzestext der EUDR vor Anwendungsbeginn nicht mehr geöffnet werden soll. Vorschläge aus Wirtschaft und Verbänden, die eine Änderung des Rechtsakts erfordern würden, würden daher zunächst zurückgestellt werden.
Der Entwurf des delegierten Rechtsakts soll Ende April zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht werden. Im Anschluss ist eine vierwöchige Konsultationsphase vorgesehen. Nach der anschließenden Abstimmung auf EU-Ebene wird die Veröffentlichung des finalen Textes derzeit erst für den Sommer erwartet. Inhaltlich sind insbesondere horizontale Vereinfachungen (z. B. für Mustersendungen und interne Verwendungen) sowie gezielte Anpassungen bei den CN-Codes vorgesehen. 
Die geplanten FAQs sollen weitere Klarstellungen zu den konkreten Sorgfaltspflichten, zur Auslegung des Begriffs „begründete Bedenken“ sowie zu den Anforderungen beim Export sowie beim Re-Export und Re-Import enthalten. Im letzteren Fall sollen Produkte, die bereits auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wurden und für die eine Sorgfaltspflichtprüfung durchgeführt wurde, bei erneutem Inverkehrbringen durch nachgelagerte Marktteilnehmer keiner erneuten Prüfung unterliegen.
Beim EU-IT-System wird derzeit geprüft, ob eine Anbindung an nationale Datenbanken technisch möglich ist. Parallel wird das IT-System überarbeitet, um die im vergangenen Jahr beschlossenen Änderungen zu integrieren. Zudem sind neue Funktionen geplant, etwa die gezielte Einsicht in Referenznummern in bestimmten Fällen.

Auf internationaler Ebene nimmt die Kritik an der EUDR weiter zu. Insbesondere Kanada, Neuseeland und die USA äußerten deutliche Vorbehalte. Brasilien und Indonesien haben angekündigt, gemeinsam mit der Europäischen Kommission an Vorschlägen aus dem Privatsektor zu arbeiten.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Informationen um mündlich zugetragene Informationen handelt, die noch Änderungen unterliegen können. Die konkreten Vereinfachungen werden erst mit Veröffentlichung des April-Pakets im Detail ersichtlich sein. Das nächste Treffen der Multi-Stakeholder-Plattform ist für Mai geplant. Zudem beabsichtigt die Europäische Kommission, noch bis Ende dieser Woche neue Schaubilder zur Umsetzung der EUDR auf ihrer Website zu veröffentlichen.

Bei Anmerkungen und Fragen wenden Sie sich gerne an Vanessa Kassem (vanessa.kassem@bga.de).