Kartellrechtlicher Schnellschuss im Kraftstoffmaßnahmengesetz beschlossen
Das sogenannte Kraftstoffmaßnahmenpaket, das im Eilverfahren durch den Bundestag gebracht wurde und noch vor Ostern in Kraft treten soll, enthält überraschenderweise nicht nur Regelungen, die den Kraftstoffhandel betreffen. Es soll auch eine bedeutende Änderung im Kartellrecht vorgenommen werden, die in ihrer Wirkung weit über den Kraftstoffmarkt hinausgeht und voraussichtlich die gesamte Wirtschaft betreffen wird:
Durch eine Änderung in § 32f GWB werden die Eingriffsbefugnisse des Bundeskartellamts bei Marktstörungen nochmals deutlich erweitert. Diese Verschärfung sollte bereits bei der 11. GWB-Novelle in den Jahren 2022/23 vorgenommen werden, kam aufgrund des intensiven Widerstands der Wirtschaft jedoch nicht zustande. Stattdessen wurden Rechtsschutzmechanismen für betroffene Unternehmen eingefügt. Genau diese stehen jetzt zur Disposition. Zudem soll über den neuen § 187 GWB-E eine Rückwirkung auf laufende Verfahren erreicht werden. Besonders problematisch ist, dass von den möglichen Maßnahmen des Bundeskartellamts aufgrund einer Marktstörung auch Unternehmen betroffen sein könnten, die zu dieser Störung gar nicht beigetragen haben.
Die übereilte Änderung ist nicht nachvollziehbar: Eine unmittelbare Auswirkung auf die aktuelle Situation am Kraftstoffmarkt ist nicht realistisch. Zudem ist die 12. GWB-Novelle bereits angekündigt, sodass das Vorhaben in diesem Zusammenhang und in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren diskutiert werden sollte.
Der BGA hat sich in mehreren Schreiben, u. a. gemeinsam mit acht weiteren Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft, an den Bundestag und das federführende Wirtschaftsministerium gewandt, um dieser Änderung einer so bedeutsamen Vorschrift im Schnellverfahren entgegenzutreten. Leider hat der Bundestag dennoch für die Änderungen gestimmt. Eine Rolle spielten hier wohl auch die zahlreichen Forderungen nach einer Übergewinnsteuer, so dass die Kartellrechtsverschärfung in der Koalition als weniger belastend für die Wirtschaft angesehen wurde.
Im Rahmen der bereits angekündigten 12. GWB-Novelle besteht dann die Gelegenheit, die Kritik an den Vorschriften nochmals aufzugreifen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Stephanie Schmidt (stephanie.schmidt@bga.de).