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title: "EU-Entwaldungsverordnung: Neue Ankündigungen der EU-Kommission"
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author: BGA
date: 2026-02-19
modified: 2026-10-06
keywords:
  - Direkt aus Berlin
  - Handels-Nato
  - Sanktionen
  - Schienen
  - Nachhaltigkeit
  - Lieferketten
categories:
  - Direkt aus Berlin
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# EU-Entwaldungsverordnung: Neue Ankündigungen der EU-Kommission

12.02.2026

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[ EU-Entwaldungsverordnung: Neue Ankündigungen der EU-Kommission ](https://bga.de/direkt-aus-berlin/direkt-aus-berlin-04/2026/eu-entwaldungsverordnung-neue-ankuendigungen-der-eu-kommission/)
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Im Zuge der verschobenen Anwendung und Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) arbeitet die EU-Kommission derzeit an weiteren Maßnahmen zur Konkretisierung und Umsetzung der Verordnung. Ziel ist es, die praktische Anwendbarkeit zu verbessern und zugleich Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen zu schaffen.

Die Kommission plant für die kommenden Monate mehrere Schritte, darunter die Veröffentlichung aktualisierter Leitlinien und FAQs im April, die zentrale Auslegungs- und Definitionsfragen der Verordnung adressieren sollen (z. B. die Definition des „Plot of Land“, die Rolle und Haftung des ersten nachgelagerten Marktteilnehmers bzw. Händlers sowie der Umfang und die Ausgestaltung des „substantiated concern“). Parallel dazu werden zusätzliche Vereinfachungsmaßnahmen vorbereitet. Nach dem Willen der Kommission soll hierfür der Verordnungstext nicht erneut geöffnet werden.

Stattdessen arbeitet die Kommission an der Weiterentwicklung des delegierten Rechtsakts, der bereits letztes Jahr hätte veröffentlicht werden sollen und insbesondere eine Anpassung des Anhangs I vorsah. Nun sollen weitere Anpassungen am Produktumfang (HS- bzw. CN-Codes) erfolgen. Geprüft werden insbesondere Veränderungen im Hinblick auf Instantkaffee, Seife und Leder. Darüber hinaus prüft die Kommission nach eigener Aussage weitere 20–30 Produkte, um mögliche unerwünschte Folgeeffekte in der Lieferkette zu vermeiden. Auch das digitale Informationssystem zur Umsetzung der EUDR wird weiterentwickelt, um den jüngsten Änderungen am Verordnungstext zu entsprechen. Dies erfordert eine kurzzeitige Schließung des Testservers (Acceptance-Server) sowie die Umstellung des Liveservers (TRACES-Server) in einen Read-only-Modus. Folglich kann vorerst kein Upload mehr von Sorgfaltserklärungen erfolgen.

Flankierend dazu arbeitet die EU-Kommission an weiteren Unterstützungsmaßnahmen, etwa durch eine Überarbeitung ihrer Informationsangebote und die visualisierte Darstellung von Lieferketten auf ihrer Website. Zudem ist die [konsolidierte Fassung der Verordnung](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02023R1115-20251226) seit letzter Woche auf Englisch verfügbar; Übersetzungen in die weiteren Amtssprachen folgen bald.

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 **Vanessa Kassem**
Referentin Außenwirtschaft + Zoll + Europa
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
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