Kritik an Insolvenzrechtsplänen der EU-Kommission
BGA äußert Bedenken an Richtlinienvorschlag
Seit Dezember liegt ein Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Harmonisierung des Insolvenzrechts in Europa vor. Das Regelungsvorhaben ist Teil des Aktionsplans zur Förderung der Kapitalmarktunion. Der Vorschlag enthält umfangreiche Änderungen zu Insolvenzanfechtungen, Vermögensermittlung, einen Gläubigerausschuss, ein neues „Pre-Pack-Verfahren“ bei Unternehmensverkäufen und ein spezielles vereinfachtes Kleinunternehmerverfahren.
Bei vielen der geplanten Regelungen zeigt sich eine Orientierung am Deutschen Recht, andere bleiben deutlich hinter den Anforderungen der Insolvenzordnung zurück. In einem ersten Verbändegespräch im Bundesjustizministerium wurde dann auch nahezu einhellige Kritik aus den Wirtschafts- und Berufsverbänden geäußert. Es wird befürchtet, dass die geplanten Änderungen die Effektivität des deutschen Insolvenzrechts schmälern und gerade Gläubigerrechte gefährden könnte.
Auch der BGA teilt diese Bedenken und wird sich im Rahmen des europäischen Gesetzgebungsverfahren einbringen.


Ansprechpartner:
Stephanie Schmidt
Abteilungsleiterin Recht + Wettbewerb
Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin
030 59 00 99 583
stephanie.schmidt@bga.de

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