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title: In­ter­na­tio­na­les
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description: BGA
author: BGA
date: 2026-09-02
modified: 2026-09-23
keywords:
  - BGA
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# In­ter­na­tio­na­les

Positionen Internationales
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 Industrial Accelerator Act (IAA): Handelspolitische Kohärenz sichern – Offenheit bewahren – Wettbewerbsfähigkeit stärken
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**1. Worum geht es?**
Der Verordnungsentwurf der EU-Kommission will die EU-Industriequote bis 2035 auf 20 % steigern. Im Fokus stehen dafür strategische Sektoren wie Stahl, Chemie, Batterien und E-Mobilität. Zentrale Hebel sind die radikale Beschleunigung von Genehmigungen durch ein digitales Einheitsverfahren (Unified Digital Permit) sowie die Ausweisung spezieller Beschleunigungsgebiete mit privilegierter Infrastruktur. Flankiert wird dies durch „Made in EU“- Quoten (40–70 %) in der öffentlichen Beschaffung, strengere CO₂-Vorgaben für Grundstoffe und eine verschärfte Kontrolle ausländischer Investitionen ab 100 Mio. Euro.

Der IAA ist damit kein reines industriepolitisches Beschleunigungsgesetz, sondern zum Teil auch ein handelspolitisches Steuerungsinstrument. Der IAA steht symbolisch für den Übergang von einem rein freihandelsorientierten Binnenmarkt zu einer geostrategischen Industriepolitik.

**2. Wer ist betroffen?**
Betroffen sind nicht nur einzelne energieintensive Branchen oder Hersteller strategischer Technologien. Der IAA wirkt entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

**3. Risiken des Industry Accelerator Acts**
Wir unterstützen Investitionsbeschleunigung, Planungsvereinfachung und das Ziel des Ausbaus der europäischen Innovationsfähigkeit ausdrücklich. Gleichzeitig sehen wir aber im IAA – in seiner derzeitigen Ausrichtung – erhebliche Risiken.

**3.1. Mehr Bürokratie, höhere Kosten, geringere Planungssicherheit**

Die vorgesehenen Local-Content-Vorgaben, CO₂-Intensitätskriterien und erweiterten Nachweispflichten führen zu deutlich höheren Beschaffungs- und Verwaltungskosten für Unternehmen. Komplexe Ursprungs- und Inhaltsdefinitionen sowie parallele regulatorische Regime erhöhen den administrativen Aufwand erheblich und schaffen zusätzliche Rechtsunsicherheiten. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verfügen häufig nicht über spezialisierte Rechts- und Compliance-Abteilungen, um diese Anforderungen effizient zu bewältigen. Die wachsende Komplexität kann daher insbesondere KMU überfordern und sie im Wettbewerb benachteiligen. Große Unternehmen mit entsprechenden Ressourcen hingegen sind besser in der Lage, die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Dies begünstigt eine zunehmende Marktkonzentration und schwächt die Vielfalt und Innovationsdynamik im Markt.

Hinzu kommt ein strukturelles Umsetzungsdefizit: Politische Einigungen auf europäischer Ebene werden häufig kommuniziert, ohne die praktische Umsetzung ausreichend mitzudenken. In der Folge sind Unternehmen, insbesondere KMU, gezwungen, eigenständig Lösungen zu entwickeln, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Dies führt zur Entstehung paralleler Strukturen und ineffizienter Doppelarbeit, die nicht auf unternehmerischen Notwendigkeiten, sondern auf mangelnder Koordinierung und fehlendem Vollzugsdesign seitens der Politik beruhen.

**3.2. Schwächung der Handelsunternehmen in der Lieferkette**

Handelsunternehmen übernehmen eine zentrale Funktion in industriellen Wertschöpfungsketten, indem sie den Zugang zu wettbewerbsfähigen Vorprodukten, Rohstoffen und Komponenten sicherstellen. Durch die Diversifizierung internationaler Bezugsquellen stabilisieren sie Preise, erhöhen die Versorgungssicherheit und ermöglichen der Industrie eine effiziente Weiterverarbeitung. Starre Local-Content-Vorgaben können diese Funktion erheblich beeinträchtigen. Wenn Drittlandsprodukte aufgrund formaler Anforderungen oder komplexer Zertifizierungen faktisch vom Markt ausgeschlossen werden, entsteht ein De-facto-Importverbot. Damit werden etablierte und funktionierende Beschaffungsstrukturen geschwächt, was die Resilienz der Lieferketten insgesamt reduziert.

**3.3. Steigende Vorleistungspreise und Verlust internationaler Wettbewerbsfähigkeit**

Wird der Zugang zu kosteneffizienten Drittlandswaren eingeschränkt, steigen die Preise für industrielle Vorleistungen zwangsläufig. Diese höheren Inputkosten schlagen sich unmittelbar in den Endpreisen nieder und beeinträchtigen die Preiswettbewerbsfähigkeit deutscher Exportprodukte auf globalen Märkten. Für eine stark exportorientierte Volkswirtschaft wie Deutschland sind wettbewerbsfähige Vorleistungen ein entscheidender Standortfaktor. Verteuern sich Rohstoffe, Komponenten oder Zwischenprodukte strukturell, verlieren Unternehmen nicht nur an Preisspielraum, sondern auch an Innovationskraft, da finanzielle Mittel für Investitionen gebunden werden. Langfristig droht ein Verlust von Marktanteilen gegenüber Wettbewerbern aus Regionen mit offeneren Beschaffungsmärkten.

**3.4. Einschränkung globaler Lieferkettenflexibilität**

Um die Anforderungen an EU-Content-Zertifikate oder vergleichbare Nachweise zu erfüllen, könnten Exporteure gezwungen sein, ihre bestehenden Logistik- und Beschaffungsstrukturen grundlegend umzustrukturieren. Globale Sourcing-Strategien, die bislang auf Effizienz, Qualität und Risikodiversifikation ausgerichtet sind, würden stärker durch regulatorische Kriterien bestimmt. Dies reduziert die unternehmerische Flexibilität und erschwert eine schnelle Reaktion auf Marktveränderungen oder geopolitische Entwicklungen. Die zusätzliche Dokumentation und Zertifizierung erhöht nicht nur die Kosten, sondern verlangsamt auch Prozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

**3.5. „Buy European“ ersetzt keine Wettbewerbsfähigkeit**

Eine politisch forcierte Bevorzugung europäischer Produkte im Sinne eines „Buy European“-Ansatzes kann kurzfristig Schutzräume schaffen, erhöht jedoch nicht automatisch die strukturelle Wettbewerbsfähigkeit der Industrie. Wettbewerbsfähigkeit entsteht durch Produktivität, Innovationsfähigkeit, effiziente Rahmenbedingungen und internationale Integration – nicht durch Abschottung. Besteht der Marktzugang primär aufgrund regulatorischer Vorgaben statt aufgrund wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, werden notwendige Anpassungsprozesse verzögert. Dies kann zu einer Fehlallokation von Ressourcen führen und Reformdruck mindern, anstatt nachhaltige Stärke aufzubauen.

**3.6. Belastung von Steuerzahlern und öffentlichen Haushalten sowie Risiko internationaler Vergeltungsmaßnahmen**

Höhere Inputpreise wirken sich letztlich auf Endpreise aus und belasten sowohl Verbraucher als auch öffentliche Haushalte. In wirtschaftlich angespannten Zeiten schwächen steigende Preise die Kaufkraft und reduzieren Investitionsspielräume von Unternehmen und Staat gleichermaßen. Zugleich birgt die forcierte Bevorzugung europäischer Produkte erhebliche handelspolitische Risiken. Wichtige Handelspartner könnten mit Gegenzöllen oder Marktzugangsbeschränkungen reagieren, was eine Kettenreaktion protektionistischer Maßnahmen auslösen würde. Deutsche und europäische Exporteure liefen Gefahr, in zentralen Absatzmärkten wie den USA oder China Wettbewerbsnachteile oder Zugangsbeschränkungen zu erfahren. Ein Instrument zur Stärkung der europäischen Industrie könnte damit paradoxerweise ihre internationale Exportbasis schwächen.

**4. Unsere Forderungen**

**4.1. Resilienz durch Diversifizierung, nicht durch Abschottung**

Offene Märkte und diversifizierte Lieferketten sind ein zentrales Element wirtschaftlicher Resilienz. Importstrukturen sind kein Schwächefaktor, sondern Voraussetzung für industrielle Leistungsfähigkeit und Preisstabilität. Vor diesem Hintergrund sind auch zunehmende Forderungen nach Exportverboten für Rohstoffe kritisch zu bewerten. Pauschale Exportrestriktionen verzerren Märkte, erhöhen Preisdruck und können Gegenmaßnahmen wichtiger Handelspartner auslösen. Selbst bei strategischen Rohstoffen sollte daher strikt zwischen sicherheitskritischen und nicht kritischen Materialien unterschieden werden. Für nicht kritische Rohstoffe muss der freie Handel weiterhin gewährleistet bleiben.

**4.2. Local Content nur als eng begrenzte Ausnahme**

Local-Content-Vorgaben dürfen – wenn überhaupt – nur klar definiert, zeitlich befristet und auf tatsächlich sicherheitskritische Bereiche beschränkt werden. Pauschale Marktpräferenzen für breite Produktgruppen lehnen wir ab.

**4.3. Bürokratiebelastung minimieren**

Neue Nachweis- und Berichtspflichten dürfen insbesondere KMU im Außenhandel nicht überfordern. Ein „Think-Trade-First“-Ansatz sollte integraler Bestandteil der Ausgestaltung sein. Regulierung muss konsequent vom Vollzug her gedacht werden. Die praktische Umsetzbarkeit, insbesondere für KMU, sowie die daraus entstehenden direkten und indirekten Kosten sind bereits im Gesetzgebungsprozess systematisch zu berücksichtigen. Andernfalls drohen Regelungen, die in der Praxis nicht handhabbar sind und ihre Ziele verfehlen. Neue Vorgaben sollten daher nur verabschiedet werden, wenn ihre Umsetzung realistisch, effizient und verhältnismäßig gewährleistet ist.

**4.4. Innovation nicht durch Abschottung, sondern durch Verbesserung der Finanzierung**

Die Europäische Union verfügt über hohe private Ersparnisse und eine starke Forschungsbasis, nutzt ihr Innovationspotenzial jedoch nicht ausreichend, weil Kapitalmärkte
fragmentiert sind und Risikokapital im internationalen Vergleich schwächer ausgeprägt ist als etwa in den Vereinigten Staaten. Ein Großteil des europäischen Vermögens liegt in Bankeinlagen, Versicherungen oder Immobilien statt in produktiven Unternehmensbeteiligungen. Um das Kapital der Sparer stärker in neue Technologien und Start-ups zu lenken, braucht es vor allem integrierter Kapitalmärkte und bessere Anreize für langfristige Investitionen.

Entscheidend ist die Vertiefung der Kapitalmarktunion. Harmonisierte Insolvenz- und Steuerregeln sowie eine stärkere Rolle der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde würden grenzüberschreitende Investitionen erleichtern. Ergänzend könnten steuerliche Vorteile für langfristige Startup-Beteiligungen und staatliche Co-Investments – etwa über den Europäischen Investitionsfond – privates Kapital mobilisieren.

**4.5. Verbindliche Ex-post-Prüfung**

Sollten Maßnahmen umgesetzt werden, fordern wir zudem eine umfassende, verpflichtende Wirksamkeitsanalyse jährlich nach Einführung. Es muss überprüft werden:

– ob die angestrebten Ziele erreicht werden,

– welche Nebenwirkungen auftreten,

– ob Anpassungen oder ein Auslaufen geboten sind.

Industriepolitische Ausnahmeregelungen dürfen keinen dauerhaften Zustand begründen, sondern müssen überprüfbar und reversibel bleiben.

**5. Schlussbemerkung**
Der deutsche Wohlstand beruht in hohem Maße auf internationaler Arbeitsteilung sowie funktionierendem Außenhandel. Importe sichern Wettbewerbsfähigkeit, Exporte sichern Wachstum und Beschäftigung.

Der Industrial Accelerator Act darf diese Grundlage nicht schwächen.

Industrie- und Handelspolitik müssen kohärent gedacht werden. Eine starke europäische Industrie entsteht nicht durch Abschottung, sondern durch wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen, offene Märkte und verlässliche internationale Partnerschaften.

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 Europa und China im Systemwettbewerb – Handels- und wirtschaftspolitischer Pragmatismus in einer Welt im Übergang gefordert
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**1. Ausgangslage: Eine Welt im Übergang**
Europa befindet sich in einer historischen Übergangsphase. Die regelbasierte internationale Ordnung, die über Jahrzehnte Offenheit, Wachstum und berechenbare Handelsbeziehungen ermöglicht hat, ist geschwächt, ohne dass sich eine neue stabile Ordnung herausgebildet hätte. Der Welthandel ist nicht kollabiert, hat jedoch seinen Charakter verändert: Er ist fragmentierter, stärker machtpolitisch geprägt und volatiler geworden. Handelsströme verlagern sich zunehmend innerhalb politischer und wirtschaftlicher Blöcke statt zwischen ihnen.

China ist in diesem Übergang kein temporäres Phänomen, sondern ein strukturprägender Faktor. Seine wirtschaftliche, technologische und handelspolitische Entwicklung wirkt langfristig und systemverändernd. Während andere geopolitische Akteure vor allem kurzfristige Schocks auslösen, beeinflusst China dauerhaft Marktstrukturen, Wertschöpfungsketten und Wettbewerbsbedingungen.

Der heute zentrale Begriff des „Derisking“ bringt diesen Befund auf den Punkt. Offenheit, Austausch und Marktzugang bleiben essenziell für Wohlstand. Gleichzeitig sind Wettbewerbsverzerrungen, Abhängigkeitsrisiken und sicherheitspolitische Verwundbarkeiten deutlich gewachsen. Der Derisking-Ansatz ist richtig und breit konsensfähig. Er bleibt jedoch bislang strategisch unbestimmt: Welche Risiken mit welchen Instrumenten, in welcher Reihenfolge und zu welchen Kosten reduziert werden sollen, ist vielfach ungeklärt. Balance darf nicht zu Lähmung führen.

**2. China differenziert verstehen: Koexistenz statt Vereinfachung**
China verfolgt eine transaktionsorientierte und hochpragmatische Außen- und Wirtschaftspolitik. Kooperation ist dort möglich, wo sie den eigenen strategischen Zielen dient. Wo Macht, Narrative, technologische Führungsansprüche oder Abhängigkeiten berührt werden, agiert China zunehmend konfrontativ. Strategien wie „Made in China 2025“ oder die Dual-Circulation-Politik zielen auf technologische Eigenständigkeit, die Reduktion externer Abhängigkeiten und gleichzeitig auf den Aufbau asymmetrischerAbhängigkeiten anderer Volkswirtschaften. Für den internationalen Handel entstehen dadurch Strukturen, die politisch instrumentalisierbar sind und den Wettbewerb systematisch verzerren.

Die Frage ist daher nicht, ob China Partner oder Rivale ist, sondern in welchem Kontext welche Dimension überwiegt. Staatliche Akteure, politische Steuerungsmechanismen, sicherheitsrelevante Institutionen, technologieorientierte Unternehmen und der chinesische Konsummarkt sind analytisch zu unterscheiden. Eine pauschale Betrachtung wird der Komplexität nicht gerecht.

**3. Konkurrierende Wirtschaftssysteme und verschärfter Wettbewerb**
Chinas Wirtschaftsmodell verbindet marktwirtschaftliche Dynamik mit umfassender staatlicher Steuerung. Der technologische Aufstieg chinesischer Unternehmen ist real und in vielen Bereichen beeindruckend. Gleichzeitig hat der Parteistaat seinen Einfluss auf Investitionen, Finanzierung, Marktstrukturen und Unternehmensentscheidungen deutlich ausgeweitet. Subventionen, bevorzugter Marktzugang, regulatorische Steuerung und strategische Koordination prägen den Wettbewerb.

Trotz globaler Spannungen erzielte China 2025 erneut einen Rekordüberschuss (89,3 Mrd. EUR) im Außenhandel mit Deutschland. Die Exporte Chinas nach Deutschland stiegen auf rund 171 Mrd. EUR. Das waren 8,8 % mehr als im Vorjahr. Demgegenüber standen deutsche Exporte nach China in Höhe von 81,3 Mrd. EUR, 9,7 % weniger als im Vorjahr. Diese Entwicklung verweist auf eine strukturell exportgetriebene Wachstumsstrategie Chinas bei gleichzeitig schwacher Binnenkonjunktur.

Staatlich induzierte Überkapazitäten, aggressive Preissetzung und subventionierte Exporte beeinträchtigen die Funktionsfähigkeit globaler Märkte. Kurzfristige Vorteile für Abnehmer gehen langfristig zulasten von Investitionen, Innovation und fairen Wettbewerbsbedingungen.

Für Europa bedeutet dies eine Verschärfung des Systemwettbewerbs. Europäische Anbieter stehen zunehmend in direkter Konkurrenz zu staatlich unterstützten chinesischen Unternehmen – im Binnenmarkt ebenso wie auf Drittstaatenmärkten.

**4. Zentrale Spannungsfelder europäischer Chinapolitik – Was ist zu tun?**

**Handels- und Sicherheitsinteressen**

Die Wirtschaftsbeziehungen zu China bleiben bedeutend. Gleichzeitig sind sicherheitsrelevante Risiken gewachsen. Abhängigkeiten bei kritischen Rohstoffen, Vorprodukten und Schlüsseltechnologien können politisch instrumentalisiert werden.

**Zu tun:**

– Europäische Kerninteressen klar definieren und konsistent vertreten.

– Sicherheits- und Wirtschaftsinteressen differenziert abwägen.

– Kritische Abhängigkeiten priorisieren und gezielt reduzieren.

– Schutz- und Sicherheitsinstrumente effizient und europäisch abgestimmt anwenden.

– Den Zugang zum EU-Binnenmarkt strategisch nutzen.

**Ordnungspolitische Prinzipien und strategische Anforderungen**

Offene Märkte und Regelbindung bleiben zentrale europäische Stärken. Gleichzeitig erfordern strukturelle Wettbewerbsverzerrungen eine strategische Antwort.

**Zu tun:**

– Festhalten an Offenheit als Grundprinzip.

– Gezielte, verhältnismäßige Eingriffe bei gravierenden Marktverzerrungen.

– Vollendung des Binnenmarktes als Resilienzhebel.

– Enge Abstimmung mit gleichgesinnten Partnern.

**Heterogene Wirtschaftsinteressen**

Die Interessenlage im Handel mit China ist heterogen. Subventionierte Importe können kurzfristig Vorteile bringen, zugleich jedoch Wertschöpfung und Investitionen unter Druck setzen. Europäische Hersteller drängen auf Schutz vor verzerrtem Wettbewerb. Gleichzeitig sind zahlreiche Großhändler und Außenhändler tief in chinesische Lieferketten eingebunden.

Für zahlreiche Produktgruppen bestehen kurzfristig kaum Alternativen mit vergleichbarem Preis-Leistungs-Verhältnis – etwa im Bereich elektrotechnischer Komponenten, Befestigungstechnik (z. B. Schrauben und Verbindungselemente), einfacher Konsumgüter, Textilien oder bestimmter Vorprodukte für die Bau- und Metallindustrie. Viele dieser Produkte werden in der EU nicht oder nicht in ausreichender Menge hergestellt. Insbesondere bei arbeitsintensiven Erzeugnissen niedriger Wertschöpfung ist selbst bei weitgehenden protektionistischen Maßnahmen eine wirtschaftlich tragfähige Produktion in Europa realistisch nicht zu erwarten. Auch der europäischen Industrie ist nicht geholfen, wenn nicht substituierbare asiatische Vorprodukte – beispielsweise standardisierte Schrauben, einfache Gussteile oder Basiskomponenten – durch kumulative handelspolitische Maßnahmen erheblich verteuert oder verknappt werden.

Handelspolitische Maßnahmen führen daher zunächst zu Mehrkosten, die insbesondere Handelsunternehmen vorfinanzieren müssen. Großhändler erfüllen eine zentrale Zwischenfunktion zwischen internationalen Beschaffungsmärkten und europäischen Absatzstrukturen. Die betriebswirtschaftlichen Belastungen sind real. Dies betrifft insbesondere Groß- und Außenhändler in Branchen wie Elektrogroßhandel, technischer Großhandel, Baustoffhandel, Textilgroßhandel oder auch Agrar- und Futtermittelhandel, die stark vorleistungsorientiert arbeiten und Preissteigerungen nur zeitverzögert oder begrenzt weitergeben können.

Mit Blick auf den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) besteht zudem eine zusätzliche strukturelle Belastung: Importierende Unternehmen sind zur Reduzierung der erheblichen Zusatzkosten faktisch auf belastbare Emissionsdaten und Kooperationen mit ihren chinesischen Lieferanten angewiesen. Für zahlreiche Marktsegmente – speziell bei Stahlvorprodukten, Aluminiumhalbzeugen oder bestimmten Chemieerzeugnissen – ist China daher nicht nur Wettbewerber, sondern elementarer Partner zur Sicherung der Marktversorgung in der EU. Ein undifferenziertes „Derisking“ oder gar eine politisch motivierte
Rivalitätslogik darf diese funktionale Interdependenz nicht ignorieren.

Schließlich gilt für den Agrarhandel und die Futtermittelwirtschaft: China ist weniger als Absatzmarkt, vor allem aber als Lieferant von Vorprodukten, Zusatzstoffen und „quiet critical“ Komponenten von hoher Relevanz – etwa Vitamine, Aminosäuren, Spurenelemente oder bestimmte Pflanzenschutzvorprodukte. Unterbrechungen chinesischer Lieferströme können sich unmittelbar auf Tierhaltung, Lebensmittelverarbeitung und Ernährungssicherheit in Europa auswirken. Handels-, Sicherheits- und Agrarpolitik sollten diese systemische Rolle des Agrarhandels stärker berücksichtigen Marktversorgung in der EU. Ein undifferenziertes „Derisking“ oder gar eine politisch motivierte Rivalitätslogik dürfen diese funktionale Interdependenz nicht ignorieren.

Gleichzeitig gilt: Strategische Friktionen sind unvermeidlich – und notwendig. Europa kann strukturelle Wettbewerbsverzerrungen nicht dauerhaft hinnehmen, ohne langfristig strategische Abhängigkeiten zu verfestigen.

**Unterschiedliche Perspektiven sind legitim:**

– Exporteure priorisieren Marktzugang.

– Importeure und Außenhändler betonen Versorgungssicherheit.

– Produzierende Unternehmen fordern faire Wettbewerbsbedingungen.

Diese Divergenzen dürfen jedoch nicht zu strategischer Blockade führen. Großhändler können durch Diversifizierung, Risikostreuung und Transparenz entlang der Lieferketten aktiv zur Resilienz beitragen.

**Zu tun:**

– Unterschiedliche Marktrollen von Herstellern, Groß- und Außenhändlern systematisch berücksichtigen.

– Kurz- und langfristige Effekte handelspolitischer Maßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette transparent und branchenspezifisch bewerten – unter Einbeziehung von Produzenten, Groß- und Außenhändlern, verarbeitender Industrie sowie Endabnehmern.

– Planbare Übergangsregelungen und Rechtssicherheit bei Schutzmaßnahmen gewährleisten.

– Diversifizierung durch neue Handelsabkommen mit Drittstaaten erleichtern.

– Den strukturierten Dialog zwischen Industrie, Handel/Großhandel und Politik stärken.

– Handelspolitische und anderweitige Maßnahmen, die die Kosten der Einfuhr aus China beeinflussen (z. B. Antidumpingzölle, CBAM, Safeguard Measures), systematisch aufeinander abstimmen, um kumulative Kostensteigerungen und künstliche Verknappungen zu vermeiden, die weder industriepolitisch noch klimapolitisch zielführend sind.

**Unternehmens- und Standortinteressen**

Lokalisierungsstrategien sichern Marktzugang, erhöhen jedoch Risiken. Europa muss seine Standortbedingungen verbessern und geopolitische Risiken systematisch in Unternehmensstrategien einbeziehen.

**Zu tun:**

– Attraktivere Rahmenbedingungen in Europa.

– Kohärente Agenda für Wirtschaftssicherheit.

– Integration geopolitischer Risikoanalysen in strategische Entscheidungen.

**Klimaziele und grüne Schlüsselgüter**

China ist zentraler Lieferant klimarelevanter Produkte. Die Transformation erfordert Kooperation, zugleich aber Diversifizierung.

**Zu tun:**

– Doppelstrategie aus Kooperation und Risikoreduktion.

– Gezielter Einsatz handelspolitischer Instrumente bei Verzerrungen.

– Sektorale Differenzierung statt pauschaler Abkopplung.

**5. Wege aus dem Derisking-Dilemma**
Derisking ist richtig, bleibt aber häufig fragmentiert. Europa benötigt klarere Prioritäten und eine höhere Umsetzungsgeschwindigkeit.

Zentrale Ansatzpunkte:

– Integrierte Agenda für Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz.

– Klare Definition nicht tolerierbarer Abhängigkeiten.

– Verbesserte Governance-Strukturen.

– Transparente Kostendiskussion.

– Resiliente Kooperation mit China bei gleichzeitig wirksamem Risikomanagement.

Derisking muss branchenspezifisch operationalisiert werden. Das bedeutet insbesondere: transparente Identifikation kritischer Produktgruppen mit hoher China-Abhängigkeit, realistische Übergangszeiträume für handelspolitische Maßnahmen sowie flankierende Handelsabkommen zur Erschließung alternativer Bezugsquellen.Vergleichbare branchenspezifische Ansätze im Großhandel sind dabei erforderlich.

**6. Schlussfolgerung: Strategischer Pragmatismus als europäische Stärke**
China ist kein wirklich fairer Wettbewerber, aber ein unverzichtbarer Teil des globalen Handelssystems. Europa wird nur bestehen, wenn es Offenheit und Schutz, Markt und Staat, Wohlstand und Sicherheit in ein neues Gleichgewicht bringt.

Pragmatismus ist Voraussetzung für Handlungsfähigkeit. Eine kohärente europäische China-Politik lässt sich entlang eines klaren Handlungsrahmens bündeln: **PROFITS.**

**P – Profitable**

Wirtschaftliche Stärke ist Grundlage strategischer Autonomie. Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Diversifizierung setzen rentable Geschäftsmodelle voraus. Resilienz beginnt mit ökonomischer Leistungsfähigkeit.

**R – Rejuvenating**

Europa muss schneller, innovationsfreundlicher und anpassungsfähiger werden. Technologischer Fortschritt und regulatorische Agilität sind entscheidend für Systemstärke.

**O – Open-minded**

Derisking ist keine Abschottung. Offenheit bleibt Kern europäischer Stärke – selektiv, verhältnismäßig und strategisch kalibriert.

**F – Focused**

Nicht jede Abhängigkeit ist strategisch kritisch. Priorisierung ist notwendig:
Welche Technologien sind unverzichtbar?
Wo sind Risiken tolerierbar?
Wo entstehen sicherheitsrelevante Verwundbarkeiten?

**I – Integrated**

Europas Antwort auf strategisches Handeln kann nur Integration sein. Ein vertiefter Binnenmarkt erhöht die wirtschaftliche und politische Durchsetzungsfähigkeit.

**T – Transformative**

Europa braucht Anpassungsfähigkeit statt Perfektion. Neue Technologien erhöhen Transparenz, Resilienz und strategische Optionen.

**S – Strategic**

Autarkie bleibt Illusion. Europa braucht:

– Reduzierung kritischer Abhängigkeiten,

– Aufbau von Alternativen,

– Vertiefung von Partnerschaften mit verlässlichen Staaten,

– Stärkung multilateraler Institutionen.

Der Systemwettbewerb entscheidet sich nicht an der Frage der Entkopplung, sondern an Europas Fähigkeit, wirtschaftliche Stärke zu sichern, Prioritäten zu setzen, Allianzen zu schmieden und strategisch zu handeln.

In einer Welt im Übergang ist wirtschaftliche Offenheit kein Selbstzweck mehr. Sie muss strategisch abgesichert werden. Europas Aufgabe besteht darin, dieses Gleichgewicht glaubwürdig zu gestalten – profitabel, erneuernd, offen, fokussiert, integriert, transformativ und strategisch.

 bga impuls
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 Neue Wege im Außenhandel: Für eine kooperative Handelsallianz demokratischer Mittelmächte
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**1. Ausgangslage: Geoökonomie als neue Realität des Außenhandels**

Die internationale Wirtschaftsordnung befindet sich in einer Phase struktureller Neuordnung. Offene Märkte und regelbasierter Handel bleiben zentrale Grundlagen für Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit, gerade für Deutschlands exportorientierte Wirtschaft. Gleichzeitig nehmen aber strategische Abhängigkeiten, politische Verwundbarkeiten und systemische Wettbewerbsverzerrungen zu. Der freie Welthandel wird zunehmend zum Spielball der Machtinteressen einzelner Großmächte. Die WTO verliert als Regelungsinstrument in dieser neuen Welthandelsordnung zunehmend an realpolitischer Bedeutung.

Demokratische Mittelmächte stehen damit vor einer doppelten Aufgabe: Sie müssen ihre wirtschaftliche Offenheit bewahren, ihre Werte verteidigen und zugleich ihre Resilienz gegenüber ökonomischem Druck stärken. Die jüngsten Verhandlungen über ein Zollabkommen mit den USA haben gezeigt, dass die Europäische Union als demokratisch organisierte Wirtschaftsunion noch keine ausreichende wirtschaftliche Durchsetzungskraft besitzt, um sich in diesem Wettbewerb der Systeme durchgängig auf Augenhöhe zu behaupten.

**2. Strategische Leitidee: Eine Handelsallianz als Resilienzarchitektur**

Vorgeschlagen wird deshalb eine handelspolitische Kooperation mit dem transpazifischen Staatenbündnis CPTPP und gegebenenfalls weiteren gleichgesinnten Freihandelszonen – im Sinne einer „Handelsallianz“, allerdings ohne die Beteiligung dominanter Großmächte

Ziel dieser Kooperation ist es:

– den multilateralen Freihandel weiter zu stärken und bestehende Handelshemmnisse zu reduzieren,

– kritische Lieferketten abzusichern (u. a. bei Rohstoffen, Vorprodukten sowie Energie- und Digitalinfrastruktur),

– strategische Investitionen zu bündeln (gezielte Kooperation in Technologie- und Industriepolitik, abgestimmte Investitionsstrategien, sektorale Resilienzinitiativen),

– wirtschaftlichem Druck schnell und koordiniert zu begegnen (gemeinsame Konsultationsmechanismen sowie – wenn notwendig – abgestimmte Gegenmaßnahmen) und damit die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit von Mittelmächten gegenüber geopolitischem Druck zu stabilisieren.

Dabei gewinnt gerade im Bereich strategischer Rohstoffe eine engere internationale Abstimmung zunehmend an Bedeutung.

Vor dem Hintergrund wachsender Forderungen nach Exportbeschränkungen oder Exportverboten für kritische Rohstoffe ist es wichtig, eine klare Differenzierung vorzunehmen. Während bei besonders sensiblen Materialien sicherheitspolitische Erwägungen eine Rolle spielen können, sollte gleichzeitig sichergestellt werden, dass unkritische Rohstoffe weiterhin möglichst frei exportiert und gehandelt werden können. Offene Rohstoffmärkte bleiben eine zentrale Voraussetzung für stabile industrielle Wertschöpfungsketten.

Die Handelsallianz versteht sich ausdrücklich nicht als konfrontativer Block, sondern als ordnungspolitisches Instrument zur Stärkung kollektiver Handlungsfähigkeit. Sie soll sich klar am regelbasierten Welthandelssystem orientieren. Sie ersetzt weder die WTO noch bestehende Handelsabkommen, sondern ergänzt sie durch vertiefte Kooperation unter gleichgesinnten Partnern, beschleunigte Entscheidungsformate und eine stärkere strategische Koordinierung in sicherheitsrelevanten Wirtschaftsfragen. Ziel ist keine Abschottung und keine exklusive Blocklogik. Vielmehr soll die Allianz als Stabilitätsanker wirken, der Offenheit und Resilienz miteinander verbindet.

Eine Handelsallianz demokratischer Mittelmächte kann:

– Planungssicherheit erhöhen,

– Lieferkettenrisiken reduzieren,

– Investitionsbedingungen stabilisieren,

– die politische Einflussfähigkeit offener Volkswirtschaften stärken.

Gerade für international tätige Unternehmen, Großhändler und Außenhändler entsteht dadurch ein verlässlicherer Rahmen für Diversifizierung und strategische Anpassung.

 position
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 Geplante Abschaffung der 150 Euro Zollwertfreigrenze
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**Worum geht es?**
Die Europäische Kommission plant derzeit eine **Reform des Unionszollkodex** (UZK), der die Grundlage des europäischen Zollrechts bildet. Ziel dieser Reform ist es, die Zollunion zukunftsfähig zu machen und sie für die Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte zu rüsten. Eine wesentliche Änderung ist die Abschaffung des Schwellenwerts für die Zollbefreiung bei Waren von geringem Wert, der sogenannten **150-Euro-Zollwertfreigrenze**. Derzeit können Sendungen mit einem geringen Wert unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers von bis zu 150 Euro zollfrei eingeführt werden. Künftig sollen jedoch Zölle auf alle Sendungen erhoben werden. Gleichzeitig soll ein vereinfachtes System für Fernverkäufe mit fünf Warenkategoriengruppen eingeführt werden, welches die Zölle für den Bereich E-Commerce-Handel regelt.

**Wer ist betroffen?**
Die derzeitige Zollbefreiung gilt für **alle direkten Sendungen aus einem Drittland** an einen Empfänger im Unionszollgebiet – unabhängig davon, ob es sich um gewerbliche oder private Sendungen handelt. Ausnahmen bestehen lediglich bei bestimmten Verbrauchsgütern wie Alkohol oder Tabak. Mit der Abschaffung der Zollfreigrenze werden künftig Zölle auf alle gehandelten Waren erhoben, unabhängig von ihrem Wert. Dies betrifft alle Einfuhren, die im Rahmen des Fernverkaufs aus Drittländern oder Drittgebieten erfolgen (mit weiterhin bestehenden Ausnahmen für Alkohol, Tabak und ähnliche Produkte).

**Wie ist der Sachstand?**
Obwohl die bisherige, wie auch die geplante weitere UZK-Reform noch einige Jahre in Anspruch nehmen wird, wird derzeit diskutiert, die Abschaffung der Zollwertfreigrenze früher umzusetzen. Hierzu hat die EU-Kommission bereits am 17. Mai 2023 einen die UZK-Reform ergänzenden Legislativvorschlag gemacht, der eine **Anwendung ab März 2028** anvisiert. Auch auf nationaler Ebene gibt es Initiativen wie den „BMWK-Aktionsplan E-Commerce“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Während auf EU-Ebene der Fokus auf der Bekämpfung von Zollbetrug liegt, steht national zunehmend der Verbraucherschutz im Vordergrund. Argumentiert wird, dass die 150-Euro-Zollwertfreigrenze als Einfallstor für minderwertige Warenlieferungen an Verbraucher sowie für steuerliche Betrugsfälle durch Unterbewertung von Waren und Aufteilung von Sendungen missbraucht wird. Dies führe zu einer Wettbewerbsverzerrung zugunsten von Online-Händlern aus Drittländern gegenüber (Einzel-)Händlern in der EU, die bei Masseneinfuhren Zölle entrichten müssen.

**Was fordern wir?**
Während die Gründe für eine Abschaffung nachvollziehbar sind, müssen mögliche Nebeneffekte sorgfältig berücksichtigt werden. Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) und sein Mitgliedsverband, der Bundesverband des Deutschen Exporthandels (BDEx) fordern daher, dass – im Falle einer Ermangelung von Alternativmaßnahmen – eine Abschaffung der 150-Euro-Zollwertfreigrenze nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt. Dazu gehört eine umfassende, klar und transparent dargelegte **Wirkungsanalyse** sowie die **klare Regelung wesentlicher Punkte** im Vorfeld, wie etwa:

– die Einführung von **Ausnahmeregelungen für Mustersendungen** und
– die Einführung von **Ausnahmeregelungen und Freigrenzen**
– die **Vorbereitung des bereits stark belasteten Zolls** und der unzureichenden **IT-Infrastruktur** auf die neuen Anforderungen
– die **Berücksichtigung von möglichen unbeabsichtigten Folgen** einer Abschaffung, wie die Auswirkungen auf den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)
– die Gewährung eines **hinreichenden Übergangszeitraums** für die Wirtschaft und die Zollverwaltung

**Unsere Position**
Der BGA und der BDEx begrüßen grundsätzlich Maßnahmen zur Bekämpfung von unfairern Wettbewerb und Betrugsfällen. Besonders wichtig ist auch, sicherzustellen, dass Waren aus Drittländern, die für den B2C-Bereich importiert werden, im Hinblick auf Produktsicherheit, Verpackung, Entsorgung und Verbraucherschutz gleichbehandelt werden wie B2B-Importe und inländische Erzeugnisse. Beide Verbände unterstützen daher die Bemühungen der Europäischen Kommission, Fälle von Unterbewertung und künstlicher Aufteilung von Sendungen einzudämmen, um sowohl die europäischen Händler und Verbraucher als auch die Staatseinnahmen zu schützen. Der Fokus des Groß- und Außenhandels liegt jedoch vor allem auf der Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen und dem Schutz vor unlauteren Handelspraktiken. Es bedarf daher gezielter Maßnahmen, um dem aggressiven Markt- und Importverhalten im Bereich von Sendungen mit geringem Wert effektiv entgegenzutreten. **Die Abschaffung einer handelserleichternden Maßnahme wie der 150-Euro-Zollwertfreigrenze muss aber kritisch betrachtet werden.**

Als Vertreter der Groß- und Außenhändler setzen sich beide Verbände entschieden für eine offene Weltwirtschaft ein. Die Abschaffung der Freigrenze würde einseitige Handelshemmnisse schaffen und steht im Widerspruch zur Position der EU als eine der weltweit am stärksten außenhandelsorientierten Volkswirtschaften. Zudem ist zu befürchten, dass eine Abschaffung andere Länder dazu ermutigen könnte, sich ebenfalls von der Handelsliberalisierung abzuwenden. Noch wird die derzeitige Zollwertfreigrenze der EU von vielen, auch kleineren Volkswirtschaften, sogar überschritten.

Auch spricht sich die International Chamber of Commerce (ICC) klar für eine Festlegung eines globalen De-minimis-Werts aus.3 Darüber hinaus ermutigt die WTO in ihrem Trade Facilitation Agreement (2017; Art. 7.8.2.d) ihre Mitglieder ausdrücklich - jedenfalls bei Luftfrachtsendungen - soweit möglich einen Mindest-Sendungswert oder einen zollpflichtigen Betrag vorzusehen, unterhalb dessen – abgesehen von bestimmten Ausnahmen – keine Zölle und Steuern erhoben werden.

Überdies wird die bloße Abschaffung der Zollwertfreigrenze das eigentliche Problem, das vom BMWK aktuell ins Feld geführt wird – den Verbraucherschutz in Bereichen wie Produktsicherheit, Umwelt- und Gesundheitsstandards zu stärken – nicht lösen. Günstig importierte Waren bleiben auch nach der Abschaffung preiswert und würden weiterhin gekauft werden, da die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Zollsätze diesen Preisvorteil nur geringfügig schmälern. Damit die Maßnahme tatsächlich Wirkung zeigt, müssen zwingend flankierende E-Commerce-Maßnahmen ergriffen werden, wie es auch der Aktionsplan E-Commerce nahelegt. Andernfalls würde die Abschaffung ihr Ziel verfehlen und unnötig die Wirtschaft belasten.

Zudem bleibt fraglich, ob die Abschaffung der Zollwertfreigrenze tatsächlich zu einem faireren Wettbewerb führt. Auch nach Einführung von Zollsätzen dürften Billigimporte wie eben dargestellt weiterhin deutlich günstiger bleiben als inländische oder in Massen aus Drittländern importierte Konkurrenzprodukte, was den Wettbewerb weiterhin verzerren würde. Es sollte daher geprüft werden, ob der faire Wettbewerb nicht besser durch handelsschonendere und zielführendere Maßnahmen, etwa Anpassungen im Wettbewerbs- oder Gewerberecht, erreicht werden könnte.

Vor diesem Hintergrund ist eine gründliche Prüfung der Auswirkungen der Abschaffung unerlässlich, um sicherzustellen, dass diese tatsächlich den gewünschten Effekt erzielt. Eine umfassende Wirkungsanalyse sollte erstellt werden, um Alternativen zur Bewältigung der bestehenden Probleme zu identifizieren, einschließlich der Entwicklung neuer handelspolitischer Instrumente.

**Unser Lösungsvorschlag**
Um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken, bestehende Zolleinnahmen zu sichern und zugleich den Handel mit wichtigen Wertepartnern der EU zu fördern, schlagen wir vor, die 150-Euro-Zollwertfreigrenze durch eine **Sendungspauschale** zu ersetzen, unabhängig davon, ob es sich um Transaktionen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) oder zwischen Unternehmen (B2B) handelt. Zudem könnte eine exklusive Zollfreigrenze für B2B-Sendungen eingeführt werden.

Die Sendungspauschale würde für jede Sendung unabhängig vom Warenwert erhoben werden, wobei eine Sendung als Lieferung an einen einzigen Empfänger definiert ist. Dies hätte den Vorteil, dass der Zoll keine Einnahmen verliert und gleichzeitig Zollbetrug verhindert wird. Darüber hinaus könnten zusätzliche Einnahmen generiert werden, da auch auf Waren mit geringem Wert Abgaben anfallen würden. Diese zusätzlichen Kosten würden vor allem das direkte B2C-Geschäft verteuern und es für Massenanbieter, die auf niedrige Preise und geringe Margen setzen, weniger attraktiv machen. Dies könnte die Flut von Billigprodukten auf dem europäischen Markt eindämmen. Gleichzeitig könnte der Verwaltungsaufwand des Zolls reduziert werden, da pauschale Gebühren erhoben werden, anstatt jede Lieferung einzeln zu bewerten.

Um weiterhin als attraktiver Handelspartner zu gelten und ein Zeichen für die Handelsoffenheit zu setzen, schlagen wir zudem die Einführung einer **exklusiven B2B-Zollfreigrenze** von beispielsweise 1.500 Euro vor. Diese Freigrenze würde nur zwischen Unternehmen, also für B2B-Sendungen aus Drittländern gelten, die den EU-Standards entsprechen oder sich zur Erfüllung dieser bereit erklären. Dies würde fairen Wettbewerb fördern und den unlauteren Wettbewerb durch Niedriglohnländer oder Plattformen wie z. B. Temu und Shein begrenzen. Diese Zollfreigrenze sollte an spezifische Kriterien geknüpft sein, die sicherstellen, dass nur Unternehmen, die den EU-Standards genügen, davon profitieren. So müssten dadurch auch diese Anbieter gleiche Bedingungen wie europäische Unternehmen erfüllen, wenn sie Waren auf den europäischen Markt bringen, wodurch ein fairer Wettbewerb ermöglicht und ein Level Playing Field geschaffen würde. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die häufig kleinere Sendungen im Wert von bis zu 1.500 Euro importieren oder exportieren, würden von dieser Maßnahme profitieren, da ihre Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird.

Die **Umsetzung** könnte **durch bereits existierende Systeme** erfolgen. Um B2B-Teilnehmer zu identifizieren, könnte beispielsweise für Unternehmen aus der EU die EORI-Nummer und für Unternehmen aus den USA die EIN-Nummern verwendet werden. Die Verifizierung und Kontrolle könnte von internationalen Paketdiensten übernommen werden, die bereits über die notwendigen Strukturen verfügen. Damit müssten keine neuen Systeme eingeführt werden, um die neuen Regelungen effizient umzusetzen. Sowohl Versender als auch Empfänger müssten sich zudem als Geschäftsteilnehmer ausweisen und den Zweck der Lieferung (Eigenbedarf oder Weiterverarbeitung) angeben. Bei Falschangaben wären Sanktionen erforderlich, um Missbrauch zu verhindern.

**Unsere Forderungen im Falle einer Abschaffung**
Sofern der hier unterbreitete Lösungsvorschlag nicht angenommen wird oder die geforderte Wirkungsanalyse erhebliche positive Effekte einer Abschaffung nachweist, müssen insbesondere die potenziellen negativen Auswirkungen einer Abschaffung, wie verlangsamtes Wirtschaftswachstum, erschwerte Markterschließung für KMU, längere Bearbeitungs- und Zustellzeiten sowie höhere Verwaltungs- und Betriebskosten in Unternehmen, sorgfältig analysiert und berücksichtigt werden. Aus unserer Sicht ist die Abschaffung der 150-Euro-Zollwertfreigrenze daher nur akzeptabel, wenn zuvor bestimmte Voraussetzungen geschaffen werden, um nachteilige Effekte zu verhindern. Eine mögliche Umsetzung darf keinesfalls, wie bei jüngsten Vorhaben (z.B. CBAM), an technischen Defiziten, Planungsfehlern oder administrativen Hürden scheitern und deutsche Importeure in ein Organisationschaos stürzen. Dazu steht für die Außenhandelsnation Deutschland zu viel auf dem Spiel.

Daher fordern wir, im Falle einer Abschaffung der Zollwertfreigrenze und in Ermangelung praktikabler Lösungsalternativen, einen rechtssicheren Übergang, insbesondere durch die Beachtung der folgenden Maßnahmen:

**1. Ausnahmen für Mustersendungen**

Im Zuge der geplanten Abschaffung der 150-Euro-Zollwertfreigrenze sollte ein vereinfachtes Zollsatzsystem ("duty bucketing system") mit festen Zollsätzen für verschiedene Warenkategorien im elektonischen Handel eingeführt werden. Nach aktuellem Stand sind keine Ausnahmen von diesem System vorgesehen. Aus unserer Sicht sind solche Ausnahmen jedoch unabdingbar, insbesondere für den Import von Warenmustern, aber auch im Falle von Ersatzteillieferungen.

Obwohl die geplante Abschaffung der 150-Euro-Zollwertfreigrenze nur die Streichung von Kapitel V der EU-Zollbefreiungsverordnung Nr. 1186/2009 betreffen soll, wodurch die bestehende Ausnahmeregelung für Warenmuster in Kapitel XXI der EU-Zollbefreiungsverordnung vorerst unberührt bleiben würde, möchten wir die Wichtigkeit der Beibehaltung dieser Regelung – auch im Hinblick auf die geplante UZK-Reform – hervorheben.

Warenmuster spielen eine entscheidende Rolle bei der Anbahnung von Geschäften und der Sicherung zukünftiger Aufträge. Sie ermöglichen es Unternehmen, die Qualität und Eignung von Produkten zu bewerten, bevor größere Bestellungen erfolgen. Sie dienen damit als wichtige Geschäftsgrundlage. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die neue Märkte erschließen möchten, sind kostengünstige Mustersendungen unverzichtbar, um ihre Produkte potenziellen Kunden zu präsentieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Ohne eine Ausnahme für Mustersendungen würden die zusätzlichen Kosten und der bürokratische Aufwand den Handel erheblich erschweren und insbesondere KMU benachteiligen, die nicht über die nötigen Kapazitäten verfügen und auf effiziente und flexible Handelspraktiken angewiesen sind. Daher sind Ausnahmen für Mustersendungen essenziell, um den internationalen Handel zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen zu stärken.

**Daher fordern wir, dass im Falle einer Abschaffung der 150-Euro-Zollwertfreigrenze weiterhin eine gesetzliche Ausnahmeregelung für die Einfuhr von Musterwaren verankert bleibt. Im Ergebnis könnte schlicht die bereits geltende Regelung in Art. 86 der EU-Zollbefreiungsverordnung Nr. 1186/2009 beibehalten werden, eventuell ergänzt durch die Bezifferung des relevanten Schwellenwerts.**

**2. Neue Ausnahmereglungen**
Sollte wider Erwarten ein Wegfall der Ausnahmeregelung erfolgen, spätestens mit Blick auf die anstehende UZK-Reform, **fordern wir die Schaffung einer neuen Ausnahmeregelung für Musterwarensendungen**. Als Vorbild könnte die bereits geltende EU-Regelung oder alternativ die in der Schweiz geltende Ausnahme für unverkäufliche und nicht konsumbestimmte Warenmuster und Warenproben nach Art. 27 Abs. 1 der Schweizer Zollverordnung (ZV) herangezogen werden.

**3. Niedrigere Freigrenze**
Auch die **Einführung einer generell niedrigeren Freigrenze**, wie sie andere Staaten haben, wäre eine mögliche Lösung. Eine drastische Reduzierung auf beispielsweise 80 Euro wäre bereits ein akzeptabler Kompromiss, der vielen Unternehmen – auch beim Thema Ersatzteillieferungen - entgegenkommen würde. **In jedem Fall fordern wir, eine Handelserleichterung für diese wichtige Grundlage des internationalen Handels sicherzustellen.**

**4. Vorbereitung und Ausstattung des deutschen Zolls**
Der deutsche Zoll, als zuständige Behörde zur Überwachung der Importe und Einhaltung der Importregelungen in Deutschland, ist bereits jetzt stark ausgelastet. Die stetig wachsende Zahl von Zollanmeldeverfahren (2021 in der EU knapp 692 Millionen) sowie die Paketflut durch den zunehmenden Warenverkehr im E-Commerce stellt die Zollbehörden aktuell vor erhebliche Herausforderungen. Eine Abschaffung der 150-Euro-Zollwertfreigrenze würde die zusätzliche Überprüfung von Sendungen mit geringem Wert erfordern und den Zoll vor eine noch größere Belastungsprobe stellen. Unsere Mitglieder befürchten, dass der Zoll unter dieser zusätzlichen Last sogar kollabieren könnte. Denn die Abfertigung von Sendungen mit geringem Wert gilt als erhebliches Hindernis für den internationalen Handel. Die OECD hat bereits Bedenken geäußert, dass die Kontrolle einer größeren Anzahl solcher Sendungen sekundäre negative Auswirkungen haben könnte, etwa auf den Grenzschutz oder bestehende Handelserleichterungen. 5 Eine Überbelastung des Zolls würde nicht nur die Einhaltung seiner Kernaufgaben gefährden, sondern auch die EU, ihre Verbraucher und Händler vor Produkten, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, unzureichend schützen.

Darüber hinaus würde der erhöhte Personal-, Kosten- und Zeitaufwand des Zolls für die zusätzliche Kontrolle von Waren mit geringem Wert auch unternehmensseitig zu höheren Verwaltungskosten und längeren Lieferzeiten aufgrund zeitaufwändiger Grenzabfertigung führen. Letztlich würde dies auch die Verbraucher in der EU mit längeren Zustellzeiten und höheren Preisen belasten, da Unternehmen die zusätzlichen Kosten an die Konsumenten weiterreichen könnten.

Um diesen Herausforderungen begegnen zu können, ist es unerlässlich, die Zollbehörden sowohl personell als auch technisch erheblich zu stärken.

**Wir fordern, dass die nötige zusätzliche Komplexität der Zollverwaltung nicht unterschätzt wird und eine Abschaffung der Zollwertfreigrenze nur bei einer hinreichenden Verstärkung des Zolls und Ausstattung der IT-Infrastruktur erfolgt. Beispiele sind neben einer Aufstockung des Personals auch die Einführung elektronischer bzw. automatisierter Kontrollen, wie auch im Aktionsplan E-Commerce des BMWK vorgeschlagen.**

Nur so kann gewährleistet werden, dass der Zoll seinen wichtigen Aufgaben gerecht wird, ohne den Handel und die Verbraucher unnötig zu belasten. Die Abwälzung der Verantwortung auf die verantwortlichen Wirtschaftsakteure zur Stärkung der Marktüberwachung, wie ebenfalls im Aktionsplan E-Commerce gefordert, lehnen wir daher entschieden ab.

**5. Unbeabsichtigte Folgen vermeiden**
Die geplante Abschaffung der Zollwertfreigrenze berücksichtigt derzeit nicht ausreichend die möglichen Folgewirkungen. Die Freigrenze spielt eine wichtige Rolle, unter anderem im Zusammenhang mit der Anwendung von Verbrauchsteuern und insbesondere bei CBAM, auch bekannt als CO2-Grenzausgleichsmechanismus.

Die CBAM-Regelungen sind derzeit nur auf Waren anwendbar, deren Wert über der 150-Euro-Freigrenze liegt. Wenn diese Freigrenze wegfällt, würden potenziell alle betroffenen Importe, unabhängig von ihrem Wert, unter CBAM fallen. Dies würde primär kleinere Sendungen und Unternehmen treffen, die bisher durch die Freigrenze von dieser zusätzlichen Abgabe und dem Mehraufwand verschont geblieben sind. Eine solche Ausweitung der CBAM-Anwendung könnte nicht nur zu einer erheblichen **Mehrbelastung** der Wirtschaft führen, sondern auch die zuständige Umsetzungsbehörde, die Deutsche Emissionshandelsstelle, sowie den Zoll als kontrollierendes Organ, die bereits jetzt an ihre Grenzen stoßen, zusätzlich überlasten.

Auch die Auswirkungen auf das **Import-One-Stop-Shop** (IOSS)-Verfahren sind zu beachten. Bei einer Abschaffung der Zollwertfreigrenze ist eine IOSS-Verpflichtung für alle in die EU-importierenden und in der EU-ansässigen Marktplätze und Plattformen zu prüfen. Im Ergebnis wären Marktplätze und Plattformen aus Drittstaaten ebenso betroffen, wie Händler aus Drittstaaten, die über Marktplätze und Plattformen nach Europa ausführen.

**Wir fordern daher, dass sämtliche möglichen Folgewirkungen der Abschaffung der Zollwertfreigrenze transparent aufgeführt, sorgfältig geprüft und mit begleitenden Maßnahmen abgefedert werden, um zusätzliche Belastungen und Mehraufwand für die Wirtschaft – insbesondere für KMU - zu vermeiden. Im Fall des CBAM sollte beispielsweise die Freigrenze von mindestens 150 Euro unbedingt beibehalten werden, um eine sachgerechte Anwendung sicherzustellen.**

**6. Ausreichende Übergangsfrist**
Die Europäische Kommission erwägt derzeit die Möglichkeit, die Abschaffung der Zollwertfreigrenze früher als ursprünglich im Rahmen der Unionszollrechtsreform geplant umzusetzen. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass die Mitgliedsstaaten einen **Umsetzungszeitraum von drei Jahren** benötigen würden.

Diesen Umsetzungszeitraum erachten wir prinzipiell als ausreichend, allerdings nur unter der Bedingung, dass er zwingend eingehalten wird. Das bedeutet, dass die Umsetzungsfrist erst beginnen darf, wenn die erforderlichen Voraussetzungen und Maßnahmen eindeutig geregelt und festgelegt sind. Es darf nicht – wie in der Vergangenheit bereits geschehen, etwa bei der Einführung von CBAM oder der EU-Entwaldungsverordnung – dazu kommen, dass die Umsetzungsfrist läuft, während die wesentlichen technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen noch nicht geklärt sind. Nur so kann sowohl der Verwaltung als auch den Unternehmen ein rechtssicherer Übergang gewährleistet werden.

Die Forderung des BMWK in ihrem Aktionsplan E-Commerce nach einer „zügigen“ Abschaffung lehnen wir daher ab.

**Wir fordern daher, dass der von der EU-Kommission vorgeschlagene Umsetzungszeitraum strikt eingehalten wird, um unnötige Belastungen für die Wirtschaft zu vermeiden und einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.**

**Die Verbände**
Der **Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen** (BGA) vertritt die Interessen der Unternehmen des Groß- und Außenhandels sowie der B2B-Dienstleistungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Er setzt sich ein für Weltoffenheit, freien Wettbewerb in einer liberalen, marktwirtschaftlichen Ordnung und verantwortungsvolles Unternehmertum.

Der BGA ist Ansprechpartner für die Politik und informiert die Öffentlichkeit. Dabei fokussiert sich der BGA darauf, wettbewerbsfähige Standortbedingungen zu schaffen: für eine moderne Arbeits- und Sozialpolitik, eine leistungsfähige Infrastruktur, ein leistungsgerechtes Steuersystem, praxistaugliche Regelungen und eine konsequente Deregulierung. Als B2B-Spitzenverband ist der BGA die durchsetzungsstarke Stimme und Plattform für Handel und Dienstleistungen. Für seine Mitglieder gestaltet er aktiv die Zukunft der Unternehmen in Politik und Wirtschaft mit.

**Der Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V.** (BDEx) wurde 1980 gegründet und knüpft an die Tradition der Verbandstätigkeit der „Arbeitsgemeinschaft der Exporteursvereine“ an. Die internationalen Handelsunternehmen, größtenteils zusammengeschlossen in Regionalverbänden, haben sich im BDEx organisiert, um so den Informationsaustausch und ihre gemeinsame Interessenvertretung sicherzustellen. Über die Mitgliedsverbände gehören derzeit etwa **850 Unternehmen mit ca. 3.000 Repräsentanzen weltweit** zum Mitgliederkreis. Ausgehend vom traditionellen Exporthandel haben die Themen des internationalen Transit- und Importhandels über die letzten Jahre einen immer größeren Raum in der Arbeit des Verbandes eingenommen. Der BDEx verfolgt kompetent und zuverlässig die Wahrung und Förderung der Außenhandelsinteressen seiner Mitglieder. Die praxisbezogene Verbesserung der Rahmenbedingungen für den internationalen Handel mit Gütern und Dienstleistungen im Ausland steht zusammen mit der politischen Flankierung des Auslandsgeschäfts im Vordergrund.

 Außenwirtschaft
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 Positionspapier: China
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**Hauptaussagen**

Es bedarf eines ausgewogenen Umgangs mit China, wobei die Strategie der Bundesregierung auch als Leitlinie für den zukünftigen Umgang mit weiteren nicht-demokratischen Handelspartnern dienen kann.

Deutschland und die EU sind wirtschaftlich eng mit China verbunden und sind auch aufgrund der Marktgröße und Innovationskraft auf eine langfristige Partnerschaft angewiesen.

Die Verringerung von Abhängigkeitsrisiken ist notwendig, aber sie geht nicht mit einer Reduzierung der Wirtschaftsbeziehungen einher.

Globale Herausforderungen wie Klimawandel und Ressourcenknappheit können nur gemeinsam mit China bewältigt werden, was den Dia-log und Kooperationsmodelle auf bilateraler und multilateraler Ebene erfordert.

Die EU muss ein starker Binnenmarkt und Innovationsführer auf globaler Ebene sein, um in Zukunft eigenständig mit führenden Wirtschaftsnationen interagieren zu können.

Auf EU-Ebene sind ein einheitliches Verständnis und gemeinsames Handeln notwendig und eine der zentralen Voraussetzungen für einen angemessenen Umgang auch mit nicht-demokratischen Handelspartnern.

Sensible Bereiche mit Relevanz für die nationale Sicherheit und öffentliche Ordnung müssen klar von unkritischen Bereichen abgegrenzt werden, die den größten Teil der Wirtschaftsbeziehungen ausmachen.

Die vorhandene Expertise und Kompetenz in Deutschland und Europa bezüglich China müssen stark ausgebaut und besser vernetzt werden.

Deutschland und Europa müssen wirksame und ausgewogene Instrumente entwickeln, um Risiken für das reibungslose Funktionieren marktwirtschaftlicher Prozesse, industrieller Lieferketten und der natioalen Sicherheit zu minimieren.

Deutschland und Europa müssen eine umfassende, integrierte und langfristige Diversifizierungsstrategie entwickeln und eine proaktive Handelspolitik verfolgen.

Die Bindung an China ist auch eine Bindung Chinas an uns. Eine chinesische Autarkie hätte für Deutschland und Europa gravierende politische und wirtschaftliche Folgen.

**Überblick**

Die Volksrepublik China hat in den vergangenen drei Jahrzehnten durch eine langfristig angelegte aggressive Expansionsstrategie eine zunehmende globale Gestaltungskraft erlangt und beeinflusst heute die internationale Politik, Wirtschaft und Technologie in einem Maß wie es nur die Vereinigten Staaten von Amerika vermögen. Gleichzeitig ist China einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands und der EU.

Im vergangenen Jahr wurde China zum siebten Mal in Folge Deutschlands wichtigster Handelspartner und der Import von Waren und Dienstleistungen aus China nach Deutschland beliefen sich auf 192 Milliarden Euro. Gleichzeitig ist China als Markt für deutsche Exporte im Jahr 2022 mit einem Wert von 107 Milliarden Euro von großer Bedeutung. Das Gesamthandelsvolumen zwischen Deutschland und China betrug im Jahr 2022 annähernd 300 Milliarden Euro, was das Gewicht der Handelsbeziehungen verdeutlicht.

Die Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und China umfassen dabei eine breite Palette von Waren, vor allem technologisch fortschrittliche Produkte wie Maschinen, Automatisierungstechnik, medizinische Geräte sowie Fahr-zeuge und Fahrzeugteile. Auch Elektronik, Elektrotechnik, Chemikalien, pharmazeutische Produkte und Präzisionsinstrumente haben einen bedeutenden Anteil an den deutschen Exporten nach China. Bei den Importen aus China sind ebenfalls elektronische Geräte und Maschinen, aber auch Haushaltsgeräte, Konsumgüter und Textilien die Warengruppen, die den Großteil der Warenein-fuhr nach Deutschland ausmachen.

Die enge Verflechtung zwischen Deutschland und China zeigt sich auch durch Investitionen. In China sind über 5000 hauptsächlich mittelständische deutsche Unternehmen aktiv, die den Hauptteil der Handelsaktivitäten zwischen den bei-den Ländern ausmachen.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass ein strategischer und ausgewogener Ansatz, der auf unserem Wertesystem basiert, notwendig ist, um erfolgreich deutsche und europäische Interessen zu verfolgen. Gleichzeitig muss dieser Ansatz auch dem hohen Stellenwert der Handelbeziehungen mit China Rechnung tra-gen. Doch auch weitere Weltregionen, in denen Handelspartner mit nicht-demokratischer Staatsorganisation beheimatet sind, werden größeres Gewicht erlan-gen. Somit sollte ein Großteil der hier angeführten Aspekte nicht nur mit dem Blick auf China gelten, sondern ist auch im Verhältnis zu weitern nicht-demokratischen Handelspartnern zu berücksichtigen.

**1. Risiken verringern und Potenziale nutzen**

Der Umgang mit Chancen und Risiken in den Beziehungen zu China muss auch zukünftig ausbalanciert sein und sich auf den in der China-Strategie der Bundesregierung bekräftigten Dreiklang Partnerschaft, Wettbewerb und Systemrivalität erstrecken. Es gilt dabei, die vielschichtigen und langfristigen Risiken, die sich aus Chinas globalen Ambitionen ergeben im Blick zu halten. Gleichzeitig müssen Deutschland und die EU dort, wo es möglich und sinnvoll ist, gemeinsame wirtschaftliche Potenziale mit China nutzen und in Fragestellungen aktueller globaler Herausforderungen zusammenarbeiten. Das Ziel muss es sein, einen gemeinsamen Weg zu finden, der sowohl eine verantwortungsvolle Koexistenz konkurrierender, aber miteinander verbundener Systeme ermöglicht als auch eine verantwortungsvolle Weiterentwicklung der globalen, multilateralen Ordnung einschließt.

Deutschland und die EU müssen sich allerdings auch auf die Möglichkeit vorbereiten, dass eine solche verantwortungsvolle Koexistenz nicht zustande kommt. Chinas zunehmend aggressives geopolitisches Auftreten erschwert das Ziel einer verantwortungsvollen Koexistenz und wirkt sich damit auch auf die wirtschaftlichen Beziehungen aus. Umgekehrt muss auch bedacht werden, welche politischen und wirtschaftlichen Folgen es hätte, wenn sich China von Deutschland bzw. der EU abkoppeln würde. Die Bindung an China ist auch eine Bindung Chinas an uns. Umso wichtiger ist es deshalb, dass parallel zu allen Bestrebungen einer neuen Beziehung zur Volksrepublik China die seit beinahe 70 Jahren währende Westbindung der transatlantischen Partnerschaft erneuert und verstärkt wird. Eine dauerhaft enge transatlantische Partnerschaft und Wertegemeinschaft sind für Deutschland Voraussetzung für einen selbstbewusste Haltung im Verhältnis zu der Volksrepublik China.

Deutschland und die EU sind besonders im mittelständisch geprägten Geschäftsverkehr wirtschaftlich eng mit China verbunden und daher auf eine langfristige Partnerschaft angewiesen. Der Großteil des Handels betrifft Waren und Dienstleistungen, die keine direkte Auswirkung auf europäische Werte oder geopolitische Interessen haben. China ist sowohl einer der größten Verbraucher-märkte, Produktionsstandorte und Rohstofflieferanten als auch ein wichtiger Treiber von Innovationen. Der wirtschaftliche Austausch mit China sichert so Arbeitsplätze in Deutschland und Europa und trägt zum Wohlstand aller Beteiligten bei.

Die deutsche Wirtschaft profitiert auch von Chinas Innovations- und Marktdynamik, was positive Auswirkungen auf ihr globales Geschäft hat und sie durch Ihre Präsenz auf dem chinesischen Markt an diesen Entwicklungen teilhaben kann. Ohne die Stärke des chinesischen Marktes hätte Deutschlands Wirtschaft die Finanzkriese 2008/2009 nicht so schnell überwunden. In strategisch unkritischen Bereichen können wechselseitige Abhängigkeiten zudem zur Stabilität der Beziehungen beitragen.

Die Bundesregierung verfolgt eine Strategie zur Verringerung von Abhängigkeitsrisiken. Diese sollte allerdings einen differenzierten Ansatz verfolgen. Das Hauptziel besteht darin, strategische Risiken zu reduzieren, die aus einseitigen Abhängigkeiten oder der Lieferung von (Technologie-)Produkten in wichtige Infrastrukturen resultieren können. Dennoch bedeutet dies nicht, dass die Wirtschaftsbeziehungen generell reduziert werden sollten. Denn auch mit dem Blick auf den Technologietransfer nach Deutschland gewinnt der chinesische Markt zunehmend an Bedeutung.

Die deutsche Wirtschaft treibt bereits aus eigenen Interessen eine Diversifizierung ihrer Geschäftsbeziehungen in Asien und anderen Regionen der Welt vo-ran. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird jedoch erheblich erschwert durch die mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und der Europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbundene Bürokratie und Rechtsunsicherheit sowie einseitige Maßnahmen wie den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), die auch als protektionistisch missverstanden werden können.

Die EU, aber vor allem auch Deutschland werden in Zukunft viel intensiver zwischen dem eigenen Werteverständnis und den übergeordneten strategischen Zielen unseres Landes abwägen müssen. Eine größere Unabhängigkeit von einzelnen Handelspartnern ist nur durch eine größere Zahl an unterschiedlichen Handelspartnern möglich. Deutschland muss lernen, dass andere Gesellschaften andere Werte und andere politische Einstellungen haben als das unsere und dennoch ein wichtiger Handelspartner sein können.

Dies kann und darf nicht bedeuten, die eigenen Wertvorstellungen hinter sich zu lassen. Der Einsatz für Menschenrechte, für Demokratie, offenen Austausch und gegenseitige Toleranz endet nicht an den eigenen Landesgrenzen. Unsere Werte müssen uns leiten. Wir müssen für sie werben. Aber wir können sie im Rahmen einer Partnerschaft nicht allen anderen Teilen der Welt vorschreiben – koste es, was wolle. Die jüngsten Bestrebungen der Bundesregierung nach neuen Energiepartnerschaften mit arabischen Staaten zeigen, dass eine solche Abwägung in Fällen besonderer strategischer Bedeutung möglich ist. Dies gilt auch für die Auseinandersetzung mit Entwicklungen wie dem globalen Klimawandel.

Es ist unvermeidlich, dass eine Zusammenarbeit mit China bei globalen Herausforderungen wie dem Klimawandel oder Ressourcenknappheit stattfindet. China ist heute der größte weltweite Emittent von CO2- und zugleich einer der Staaten, die fortschrittlich genug sind, um mittelfristig technologische Lösungen für den Umgang mit oder die Bewältigung der Klimakrise zu entwickeln. Für die Bundesregierung wäre es sinnvoll, nicht nur bilaterale deutsch-chinesische Dialoge zu führen, sondern auch mit europäischen Partnern und der EU-Kommission zusammenzuarbeiten, um diplomatische Impulse für den Ausbau regelmäßiger Wirtschaftsdialoge unter Beteilung von insbesondere mittelständischen Wirtschafts- und Handelsakteuren mit China zu setzen.

Zudem sind die politische Flankierung und Kooperationsformate auf deutscher und europäischer Ebene ein wichtiger und noch ausbaufähiger Faktor, der zur Schaffung besserer Wettbewerbsbedingungen für deutscher und europäischer Unternehmen in China – wie die Schaffung eines Level-Playing Fields oder eines gleichberechtigten Marktzugangs – beitragen kann. Es bleibt entscheidend, auch in Zukunft die Anliegen der Wirtschaft gegenüber China konstruktiv zu kommunizieren und auch zu komplexen und schwierigen Themen wie dem Schutz und der Einhaltung der Menschenrechte im Gespräch zu bleiben.

Bei den Handelsbeziehungen mit anderen Regierungsformen, die ein abweichendes Werteverständnis haben, haben politische und gesellschaftliche Themen bereits in der Vergangenheit einen hohen Stellenwert eingenommen. In den letzten Jahren hat der Einfluss auf deutsche Unternehmen, insbesondere im Chinageschäft, kontinuierlich zugenommen. Politische sensible Themen und grundlegende Differenzen wie der Umgang mit Minderheiten und Menschenrechte dürfen dabei nicht nur im Zuge einer stillen Diplomatie angesprochen werden, sondern sie müssen in einem Dialog auf Augenhöhe und mit Transparenz auf allen Seiten behandelt werden. In diesem Zusammenhang erwächst der Bundesregierung aus dem Primat der Politik die Obliegenheit und Verantwortung, sich in Gesprächen mit den Regierungen anderer Staaten diesen Themen anzunehmen und sie angemessen und explizit – unter Berücksichtigung der historischen und kulturellen Entwicklung beider Systeme – zu adressieren. Der BGA unterstützt die Bundesregierung und das Eintreten der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten für den Schutz universeller Menschenrechte.

Gleichzeitig ist ein umfassendes geoökonomisches und strategisches Risikomanagement erforderlich, welches auf China – aber auch weitere Handelspartner – ausgerichtet sein muss. Hier sollten Deutschland und die EU proaktiv Maßnahmen ergreifen, um ein neues, offenes Kooperationsmodell zu schaffen. Dieses Modell sollte einen pragmatischen Ausgleich der Interessen mit China und weiteren Handelspartnern auf bilateraler und multilateraler Ebene ermöglichen.

**2. Stärkung des deutschen und europäischen Standorts**

Die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und die technologische Souveränität Deutschlands und der EU bilden das Fundament für Wohlstand und Sicherheit.

Nur wenn die EU ein starker Binnenmarkt und Innovationsführer auf globaler Ebene ist, kann sie autonom mit führenden Wirtschaftsregionen wie China inter-agieren und als Wirtschaftsstandort im internationalen Diskurs ihre Hebelwirkung entfalten. Dafür erfordert es ambitionierte Reformen und massive Investitionen in die Zukunft des deutschen und europäischen Standortes. In ihrem jetzigen Zustand ist die Europäische Union nicht wettbewerbsfähig genug, um in der sich abzeichnenden Polarisierung der Weltwirtschaftsordnung ein Gegengewicht zu sein. Die EU ist zu träge, zu bürokratisch, zu undynamisch, zu wenig digital und zu sehr auf die Bewältigung des Klimawandels zu Lasten der eigenen Wettbewerbsfähigkeit fokussiert. Für den Erhalt der multipolaren Weltordnung muss sich die EU ihre politische und vor allem wirtschaftliche Eigenständigkeit bewahren und stärken. Nur dann kann sie damit ihren Teil dazu beitragen, dass die Welt des 21. Jahrhunderts nicht zurück in einen Zustand der Blockbildung fällt.

Auf EU-Ebene ist einhelliges Verständnis und gemeinsames Handeln notwendig und in vielen Fragen lange überfällig. Im Hinblick auf eine strategische Ausrichtung gegenüber China und weiterer nicht-demokratischer Staaten ist eine gemeinsame und geschlossene Positionierung der EU zentrale Erfolgsbedingung. Nur so lassen sich aktuelle und zukünftigen Herausforderungen effektiv bewältigen. Eine kohärente EU-Strategie ist erforderlich, um das notwendige wirtschaftliche, technologische und politische Gewicht zu erlangen, um sich mit den eigenen Interessen und Werten auf dem internationalen Parkett behaupten zu können. Sie ist zudem notwendig, um Antworten auf die strategischen Ansätze derer Ländern zu finden, die versuchen durch bilaterale Verhandlungen mit einzelnen EU-Staaten die europäische Gemeinschaft aufzuspalten.

Die Einbettung nationaler Interessen in eine gemeinsame EU-Politik ist eine zentrale Voraussetzung für den Erfolg der deutschen Strategie. Nationale Interessen sollten immer am Gesamtinteresse der EU gemessen werden und dies muss für alle EU-Staaten gelten. Als eine der weltweit führenden Exportnationen muss Deutschland dabei ein besonders großes Interesse an der eigenen Wettbewerbsfähigkeit und technologischen Souveränität haben.

Sensible Bereiche, in denen tatsächlich Bedrohungen für die nationale Sicherheit und öffentliche Ordnung bestehen, müssen möglichst klar von unkritischen Bereichen, die den überwiegenden Teil der Wirtschaftsbeziehungen ausmachen, abgegrenzt werden. Deutschland muss dem Trend, den nationalen Sicherheitsbegriff stetigauszuweiten – wie aus den USA und China bekannt – durch möglichst eng umrissene und klare Regeln zu Investitionsprüfungen, zum Schutz kritischer Infrastrukturen, zur Cybersicherheit und zur Exportkontrolle entgegenwirken. Eng umrissene Linien, die mit weiteren Partnern abgestimmt sind, vermeiden zudem generelle Handelsbeschränkungen, welche sich negativ
auf den heimischen Wirtschaftsstandort auswirken und die deutsche und europäische Wettbewerbsfähigkeit zu beschädigen drohen.

Für die Standortstärkung in Deutschland und Europa ist es ebenfalls von ho-hem Stellenwert, die auftretenden Herausforderungen durch China und andere Wettbewerber mit starken staatlichen Akteuren in der Wirtschaft angemessen und rechtzeitig einschätzen zu können. Auch ein zwischenstaatlich angemessener Umgang setzt dabei ein fundiertes Wissen über das Gegenüber sowie das Vermögen voraus, kulturelle und politische Gemeinsamkeiten und Unterschiede adäquat einordnen zu können.

Der Rückstand bei den bisher nur wenig ausgeprägten Analysekapazitäten und der Kompetenz im interkulturellen Umgang in Bezug auf China – trotz seiner enormen wirtschaftlichen, technologischen und politischen Relevanz – muss umgehend aufgeholt werden. Es ist wichtig, den aktuellen Tendenzen entge-zuwirken und Bildungs- und Forschungsangebote in Bezug auf die Volksre-pu-blik nicht einzuschränken oder zurückzufahren. Vielmehr müssen sowohl die Bundesregierung als auch die Wirtschaft in den breiten Ausbau dieser Kompe-tenzen sowie in unabhängige, angewandte und praxisnahe Forschung investie-ren. Die bestehende Expertise in Deutschland und Europa innerhalb der relevanten Fachgebiete und zwischen den handelnden Akteuren muss besser vernetzt werden und der Austausch zwischen den Sektoren sollte gezielt gefördert wer-den. Neben der auszubauenden Verflechtung von Wissenschaft und Politik sollten zudem das Potential der bereits existierenden Fachkräfte besser eingesetzt werden. Insbesondere in Zeiten von Spannungen wird die Bedeutung des gegenseitigen Verständnisses durch länderspezifische Kompetenz größer als je zuvor.

Weiterhin von hoher Bedeutung ist, dass Deutschland und Europa effektive und ausgewogene Instrumente entwickeln, um Risiken für das Funktionieren markt-wirtschaftlicher Prozesse, industrieller Lieferketten und nationale Sicherheit zu minimieren. In den letzten Jahren hat China seinen Instrumentenkasten zur Steuerung der Wirtschaft stetig erweitert. Aktuelle Aktivitäten, wie die Einführung des neuen EU Foreign Subsidy Instruments (FSI) und das International Procurement Instrument (IPI) und den darin verankerten Grundsatz der Reziprozität bei öffentlichen Aufträgen, sind in diesem Kontext zu begrüßen und stellen wichtige Hebel zur Durchsetzung europäischer Marktwirtschaftsprinzipien dar.

Ebenfalls wichtig ist ein EU-Instrument gegen Zwangsmaßnahmen von Drittstaaten, wie es mit dem Anti Coercion Instrument (ACI) in Aussicht steht. Für dieses und auch weitere Instrumente ist jedoch darauf zu achten, dass wirtschaftliche und außenpolitische Risiken berücksichtig werden, ihrer Anwendung sorgfältige und vorausschauende Prüfung vorgelagert werden sowie die bürokratischen Belastungen, Kosten und Risiken für EU-Unternehmen eng begrenzt bleiben. Als Kehrseite zu den Schutzgesichtspunkten wiegt bei der Anwendung von Handelsschutzinstrumente die Gefahr eines sich ausweitenden Protektionismus schwer. An dieser Stelle bedarf es zweifelsohne einen ausgewogenen Ansatz, der den Untiefen und vielschichtigen Anforderungen des internationalen Handels gerecht werden kann.

Kritisch zu beobachten sind hingegen Entwicklungen, die die Einführung eines Instruments zur Kontrolle von Investitionen heimischer Unternehmen im Ausland – ein sog. Outbound Investment Screening – zum Gegenstand haben. Die Bundesregierung und die Europäische Union sollten stattdessen auf die bestehende Exportregulierungen setzen und gegebenenfalls in eng begrenzten Be-reichen und bei sicherheitsrelevanten Technologien Verbesserungen vornehmen. Die Schaffung eines eigenständigen Instruments, welches denselben Zweck zu erfüllen versucht, ist überflüssig und erzeugt weitere, die Wirtschafts-akteure belastende Bürokratie. Die stetig zunehmende politische Steuerung von Wirtschaftsprozessen widerspricht den Grundsätzen der sozialen Marktwirt-schaft. Mehr staatliche Kontrolle ist der falsche Weg.

Zur Stärkung des deutschen und europäischen Standortes gehört es auch ad-ministrative Prozesse zu reduzieren und Verfahren zu beschleunigen – insbe-sondere durch eine verstärkte Digitalisierung. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Intransparenz und Bürokratie seitens der Behörden nicht dazu genutzt werden, Prozesse bewusst und gezielt zu verzögern, um den betroffenen Außenhandel in bestimmten Weltregionen zu entmutigen. Ein derartiges Vorgehen geht nicht ur zu Lasten eines fairen Umgangs mit den beteiligten Wirtschaftsakteuren, sondern stellt letztlich auch einen fahrlässigen Umgang mit der Solvenz und den Arbeitsplätzen der betroffenen Betriebe dar.

Dies gilt unter anderem für den im Zusammenhang mit den Wirtschaftsbeziehungen stehenden Personenverkehr aber auch für die Bearbeitungszeit der mit der Antragsbearbeitung in Außenhandelsverkehr befassten Bundesämter. Da aufgrund der stark eingeschränkten Mobilität zur Pandemiezeiten auch die per-sonellen Ressourcen in den Auslandsvertretungen reduziert und bislang noch nicht wieder an die aktuelle Situation angepasst wurden, gestalten sich Antrags-verfahren zur Visaerteilung als schwierig und langwierig. Für die Anbahnung und Aufrechterhaltung von Geschäftskontakten ist es allerdings wesentlich, dass Personal zwischen den Ländern auch mit kurzfristigem Vorlauf reisen kann. Die dafür notwendige behördliche Einbindung stellt zumeist ein Nadelöhr dar, bei welchem sich die Prozesse stauen und eine für die Wirtschaftsakteure so wichtige, rasche Reaktionen verhindert werden. Hier sollte rasch an einer Digitalisierung der deutschen Konsulate und der inländischen Behörden samt ihren administrativen Abläufen gearbeitet werden. Eine schnelle und unbürokratische Handhabung der Verfahren ist essentiell, um den für den Wirtschaftsstandort Deutschland so wichtigen Außenhandel den Rücken zu stärken. Hier bedarf es ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zum auch weiterhin partnerschaftlichen Verhältnis zu China und auch zur reibungslosen Möglichkeit, die Wirtschaftsbeziehungen ungestört und ohne administrative Zäsuren aufrecht erhalten zu können. Es bedarf im Dreiklang Partnerschaft, Wettbewerb und Systemrivalität klar abgegrenzte Linien. Hemmende Elemente aus den als rivalisierend erachteten Bereichen dürfen dabei nicht aus ideologisch gefärbter Intention auf unkritische und wirtschaftlich gar essentielle Bereiche wie den Außenhandel expandiert werden.

Ebenfalls nehmen die Bearbeitungszeiten für Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle immer noch unverhältnismäßig lange Zeit in An-spruch. Die Situation wird zudem durch vorherrschende Intransparenz bezüg-lich der Einbeziehung weiterer Ressorts und den dortigen zusätzlichen langen Bearbeitungszeiten für Anträge mit Bezug auf bestimmte Länder weiter zuge-spitzt. Die ohnehin langwierigen administrativen Prozesse werden dadurch noch weiter verzögert, ohne dass die Ursachen der Verzögerungen behoben werden. Die damit einhergehenden Beeinträchtigungen führen seit geraumer Zeit zu einem nicht tragbaren Zustand für den Außenhandel. Die Bundesregie-rung muss hier Lösungen entwickeln, um diese problematischen Zustände schneller abzustellen und bereits proaktiv deren Entstehung entgegenzuwirken.

**3. Diversifizierungsstrategie für Deutschland und die EU**

Eine umfassende, integrierte und langfristige Diversifizierungsstrategie ist für Deutschland und die EU dringend notwendig. Angesichts der zunehmenden ge-opolitischen Rivalitäten und dem steigenden Druck zur Lokalisierung in Dritt-märkten müssen Absatz- und Beschaffungsmärkte diversifiziert werden, wobei besonders auf die Sicherung von Rohstoffen geachtet werden sollte. Eine er-folgreiche Diversifizierung kann nicht auf einen Abzug aus dem chinesischen Markt beruhen, sondern sollte sowohl bestehende Strukturen, Chancen und Po-tenziate nutzen als auch neue Märkte auf- und auszubauen.

Dabei ist der reine und gezielte Ausbau von Wirtschaftsbeziehungen mit demo-kratisch strukturierten Marktwirtschaften (sog. „friend-shoring“) kein ausreichen-der Lösungsansatz. Für Deutschland wäre diese Reduzierung mit erheblichen

Wachstums- und Wohlstandverlusten unmittelbar verbunden. Vielmehr bedarf es weiterer konsistenter Aufgleisungen, wie der europäischen „Global-Gateway-Initiative“, um die Wachstumsmärkte in Asien, Afrika und Lateinamerika in die Auffächerung der Handelsbeziehungen wirkungsvoll einbinden zu können. Hier ist es notwendig, über eine reine Entwicklungszusammenarbeit hinaus Anreize für rege Wirtschaftsbeziehungen zu setzen.

Eine proaktive EU-Handelspolitik, die auf die Öffnung neuer Märkte und die Stärkung des Handels setzt, ist hierfür von zentraler Bedeutung. Um Handelsabkommen mit möglichst vielen Partnern abzuschließen, sind flexible Ansätze in Bezug auf Umweltschutz, Menschenrechts- und Arbeitsstandards erforderlich, die den hohen europäischen Zielen gerecht werden. Hierzu gehören Handelsabkommen, die an die jeweiligen Partner angepasst und nicht durch eine Überfrachtung mit sachfremden Themen die Verhandlungen unnötige erschweren Die EU, aber auch Deutschland, hat den Abschluss neuer Handelsabkommen viel zu lange verzögert und verschlafen. Die heutigen wirtschaftlichen Abhängigkeiten sind die direkte Folge dieser fehlerhaften Politik. Während andere Wirtschaftsräume die Bedeutung von Freihandelsabkommen erkannt und entsprechend gehandelt haben, glaubt die EU sich Maximalforderungen leisten zu können. Doch das ist ein Irrglaube.

Mit dem Inkrafttreten verschiedener Regionalhandelsabkommen wie der Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP), der Comprehensive Progressive Trans-Pacific Partnership (CPTPP) und des Indo-Pacific Economic Frameworks (IPEF) steigt der Handlungsdruck für die EU. Vor dem Hintergrund einer offenen strategischen Autonomie der EU sollte sie zusehends darum be-müht sein, die Verhandlungen zu einem interregionalen Handelsabkommen mit dem ASEAN-Verbund wieder aufzunehmen.

Dass das multilaterale Handelssystem erhalten, gestärkt und modernisiert wird ist für die deutschen und europäischen Wirtschaftsstandort ein wichtiges Anlie-gen. Die Welthandelsorganisation (WTO) bleibt trotz der aktuellen Herausforde-rungen ein unverzichtbarer Garant für stabile Rahmenbedingungen im interna-tionalen Handel. Die EU sollte weiterhin energisch an einer Reform der WTO und der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Appellate Body arbeiten. Trotz geopolitischer Spannungen ist es wichtig, die Zusammenarbeit innerhalb der G20 aufrechtzuerhalten. Neben der multilateralen Lösung der WTO sind in der Zwischenzeit allerdings Handlungsstrategien auf uni- und plurilateraler Ebene für den Umgang mit autokratischen Staaten unersetzlich.

Angesichts dieser Situation müssen die Bundesregierung und die Europäische Union ihr Verständnis und ihre Sichtweise auf die Mitgliedsstaaten des BRICS-Staatenbundes in ihre zukünftige Ausrichtung miteinbeziehen und gegebenen-falls überdenken. Eine isolierte Betrachtung des Einzelakteurs China vernachlässigt zugunsten einer ganzheitlichen Betrachtung auch das wirtschaftliche Ge-wicht des Staatenbundes und die damit einhergehenden Bestrebungen nach Mitbestimmung auf internationaler Ebene. Im Vergleich zu den rein westlich ge-prägten G7-Staaten haben die BRICS-Staaten bereits jetzt eine höhere wirt-schaftliche Stärke und bilden zudem bei den in den letzten Jahren immer wichti-iger gewordenen G20-Treffen die Mehrheit.

Die Bildung von regionalen Initiativen und Mikroallianzen können dazu genutzt werden sich mit strategischen Partnern in Handel-, Technologie- und Sicher-heitsfragen abzustimmen. Gemeinsame Definitionen in sicherheitsintensiven Bereichen sowie eine gemeinsame Verhandlungsposition für den Dialog mit China, beispielsweise in Bezug auf den Klimawandel oder den Umgang mit Subventionen und staatlichen Unternehmen, könnten einer globalen Entkopp-lung entgegenwirken. Kritisch zu beurteilen sind in diesem Zusammenhang einseitige Maßnahmen wie der jüngst beschlossene CO2-Grenzausgleichsme-chanismus(CBAM). Dieser kann als protektionistische Maßnahme missverstan-den werden und zu neuen Handelsbarrieren und Belastungen auf beiden Seiten des europäisch-chinesischen Verhältnisses führen.

**Engagement des BGA im APA**

Der BGA engagiert sich zusammen mit weiteren Verbänden im Asien-Pazifik-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (APA). Anlässlich der Chinastrategie der Bundesregierung hat der APA eine Stellungnahme verfasst, in der er sich für eine ausgeglichene China-Strategie der Bundesregierung aussprich. Die vorliegenden Aspekte sind im Einklang mit der Ausrichtung des APA und den ver-fassten Empfehlungen an die China-Strategie der Bundesregierung überein. Weitere Informationen zum APA und finden Sie unter [https://www.asien-pazifik ausschuss.de/de.](https://asien-pazifik-ausschuss.de/events/deutsch-chinesischer-beratender-wirtschaftsausschuss/)

 Außenwirtschaft
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 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
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Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) vertritt als Dachverband ca. 120.000 Unternehmen des Groß- und Außenhandels so-wie unternehmensnahe Dienstleister mit über 1,9 Millionen Beschäftigten und 60.000 Auszubildenden. Das BGA-Netzwerk bündelt das Know-how von 39Branchen- und 27 Landes- sowie Regionalverbänden.

**1. Relevanz für Groß- und Außenhandel**

Das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz: LkSG) ist am 01.01.2023 in Kraft getreten und richtet sich seitdem an Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl ab 3.000 Personen. Ab 01.01.2024 sinkt diese Schwelle sodann auf 1.000 Beschäftigte herab. Direkt betroffene Unternehmen sind seit Jahresbeginn dazu verpflichtet, die Gesetzeskonformität ihrer Lieferanten – unabhängig von deren Unternehmensgröße – im Rahmen ihrer Risikoanalyse zu ermitteln. Häufig werden in diesem Zusammenhang Pauschalerklärung abgefragt oder die gesetzlichen Sorgfaltspflichten werden an die Geschäftspartner weitergereicht. Beides ist vom LkSG so nicht vorgesehen. In der Praxis wird es jedoch von den direkt betroffenen Unternehmen als Folge ihrer rechtlichen Verpflichtung auf diese Weise gehandhabt. Damit werden Unternehmen unabhängig von ihrer Größe in den Bann des Gesetzes gezogen, wodurch das LkSG seinen Beitrag zur allgemein überbordenden Bürokratie leistet, welche dem Wirtschaftsstandort Deutschland im internationalen Vergleich einen zunehmenden Wettbewerbsnachteil beschert.

**2. Aktueller Stand**

Seit der Verabschiedung des LkSG im Sommer 2021 hat sich die deutsche Unternehmenslandschaft intensiv mit den gesetzlichen Voraussetzungen und deren Umsetzung beschäftigt und sich auf das Inkrafttreten Anfang 2023 vorbereitet. Die gesetzgeberischen Defizite führen jedoch auch zum jetzigen Zeitpunkt noch dazu, dass die direkt und indirekt betroffenen Wirtschaftsakteure zahlreiche Fragen an die involvierten Behörden haben, ohne dass von dort konkrete und praxistaugliche Antworten zu vernehmen sind. Mit der Verabschiedung des LkSG wurde das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beauftragt, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen des LkSG zu kontrollieren als auch Informationen und Hilfestellungen zum Gesetz zu veröffentlichen. Die ersten Hilfestellungen wurden dabei erst in den letzten Monaten vor dem Start des Gesetzes herausgegeben und nahmen sich nur einzelner Problemschwerpunkte des LkSG an. Die Handreichungen gingen dabei inhaltlich nur selten über die Informationen hinaus, die sich zuvor ohnehin schon auf den Internetauftritten der involvierten Behörden befanden. Die Ausführungen waren dabei meist so abstrakt gehalten, dass sie für eine praktische Umsetzung des Gesetzes kaum hilfreich waren und nur selten konkrete Rückschlüsse darauf erlaubten, was das Gesetz in kurzer Zeit von den Unternehmen fordern würde. Da sich das BAFA durch die fortlaufenden Änderungen der Exportregelungen aufgrund der stets neuen Sanktionspakete gegen Russland einer Anfragenflut ausgesetzt sieht, bleiben Fragen zum ebenfalls in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden LkSG monatelang unbeantwortet. Der für Unternehmen ohnehin schwierige Umsetzungsprozess des LkSG wird somit durch die gesetzgeberischen Defizite, wenig praxistaugliche Informationen und einem überlasteten Bundesamt zunehmend erschwert und verkompliziert. Zusätzlich hierzu sehen sich viele Unternehmen schwerwiegenden Herausforderungen der sich überlagernden Krisen ausgesetzt.

**3. Wesentliche Kritikpunkte**

**3.1 Anwendungsbereich & Spill-Over-Effekt**

Dass das LkSG nur auf Unternehmen einer bestimmten Größe Anwendung finden soll, erweist sich in der Praxis als reine Makulatur. Zwar unterliegen Unter- nehmen ab einer Beschäftigtenzahl ab 3.000 Personen momentan dem Gesetz direkt (1.000 Personen ab 2024), jedoch sieht das LkSG bereits jetzt für indirekt betroffene Unternehmen vor, dass diese an Sorgfaltspflichten der Großunter- nehmen mitwirken sollen. Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen zurzeit vor der Herausforderung, sich doch mit dem Inhalt und Umfang des LkSG vertraut machen zu müssen. Denn ihre direkt betroffenen Geschäftspartner beginnen die Gesetzeskonformität ihrer Lieferanten mittels umfangreicher Fragebögen abzufragen oder sie gleich in die Umsetzung der Sorgfalts- pflichten mit einzubinden. Sollten KMU sich dazu außerstande sehen oder Konformitätserklärungen aus Unsicherheit nicht bestätigen, droht ihnen der Verlust der Geschäftsbeziehung. Das höhlt nicht nur den oftmals vorgeschobenen und vermeintlichen Schutz von KMU aus, sondern bereitet die Weitergabe der Sorgfaltspflichten oftmals einen bürokratischen Mehraufwand, den Unternehmen einer geringen Größe regel- mäßig nicht leisten können.

**3.2 Rechtliche Unklarheiten und unbestimmte Rechtsbegriffe**

Auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wurden zahlreiche Unklarheiten und unbestimmte Rechtsbegriffe des Gesetzes noch immer nicht geklärt bzw. näher erläutert. Zwar nehmen die inhaltlich identischen Frage- und Antwortkataloge auf den Internetseiten des BAFA und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) einige Begriffe auf. Die Erläuterungen bleiben jedoch häufig so unscharf und vage, dass sie für die praktische Anwendung des Gesetzes keinen Mehrwert bringen. Weitere Unklarheiten ergeben sich dadurch, dass die veröffentlichen Hilfestellungen des BAFA teilweise Begriffe abweichend von den Legaldefinitionen des LkSG auslegen bzw. definieren. Das erzeugt weitere Rechtsunsicherheit und wirft zudem die Frage auf, wieso sich das BAFA dazu ermächtigt sieht, das Ge- setz auslegen zu können, ohne dass es hierfür eine entsprechende rechtliche Grundlage gibt. Sowohl das Gesetz als auch die vermeintlichen Hilfestellungen tragen somit zu einer anhaltenden Intransparenz bei, die für die betroffenen Unternehmen eine zusätzliche Belastung darstellt.

**3.3 Transparenz und Praxisnähe bei Hilfestellungen des BAFA**

**Keine Verpflichtung zur Nutzung der Berichtsvorlage des BAFA**

Die Intransparenz setzt sich beim Fragebogen zur Berichtpflicht fort. Die formellen und inhaltlichen Anforderungen an die Berichtspflicht sind abschließend in den §§ 10 und 12 LkSG geregelt und sollen den Unternehmen einen individuellen, flexiblen, risikobasierten (anhand Branche, Unternehmensgröße und -struktur) und bürokratiearmen Ansatz zur Berichterstattung ermöglichen. Eine Nutzung des Angebots auf der Webseite des BAFA sollte daher rein fakultativ sein. Eine Verpflichtung zur Verwendung der Berichtsvorlage gibt es nicht und sollte klarstellend vom BAFA auch so kommuniziert werden.

**Risikoanalyse und -management auf der Basis von Green-/White-Lists**

In den Bereichen der Risikoanalyse und des Risikomanagements sollten vonseiten der Behörde Informationen wie beispielsweise Green-/White-Lists zu Ländern/Regionen, Branchen und/oder Produkten bereitgestellt werden, deren Nutzung von Unternehmen für ihre Risikoanalyse und das Risikomanagement herangezogen werden können. Ergänzend dazu sollte die Funktionsfähigkeit bestehender Online-Tools zur Risikoanalyse, wie beispielsweise der CSR-Risikocheck der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) bzw. der diesem zugrunde liegende CSR-Risiko- Check des MVO Nederland ausgeweitet und insbesondere in weiteren Sprachen (aktuell: Niederländisch, Englisch, Deutsch) von staatlicher Seite betrieben werden. Unternehmen sollten hier aktuelle und verbindliche Hintergrundinformationen, Länderrisiken, Handlungsempfehlungen bereitgestellt bekommen, die sodann zur Risikoanalyse und -management herangezogen werden können. Denkbar wären zudem zertifizierte Softwarelösungen, die ein Monitoring der Lieferketten ermöglichen, wie diese bereits von privaten Anbietern betrieben werden. Diese erlauben es, Auffälligkeiten in Weltregionen verschiedenen Lieferketten zuzuordnen und betroffene Unternehmen hierüber zu informieren. Die Bereitstellung eines äquivalenten und kostengünstigen Angebots durch den Staat würde nicht nur vor dem Hintergrund der fortschreitenden Einbindung auch kleinerer Unternehmen in die unternehmerischen Sorgfaltspflichten eine flächendeckende Nutzung des Angebots ermöglichen, sondern auch dem Staat seinen Anteil an der Verantwortung in ein funktionierendes System zugunsten der weltweiten Einhaltung von Menschenrechten und des Umweltschutzes ein- räumen.

**3.4 Nachteilige Folgen für Regionen am Beginn der Lieferketten**

Zu befürchten ist, dass deutsche Unternehmen sich aus Entwicklungs- und Schwellenländern zurückziehen könnten, weil sie die ihnen auferlegten Administrations- und Dokumentationspflichten nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand bewältigen könnten. Dies hätte nicht nur eine Verknappung der Beschaffungsmärkte zur Folge, sondern würde sich zudem negativ auf die Lieferketten, die Produktion und den Handel in Deutschland auswirken. Auf der Suche nach neuen Absatzmärkten geraten Händler aus Entwicklungs- und Schwellenländern zudem unter den Druck, auch mit Geschäftspartnern aus Ländern handeln zu müssen, die nur ein geringes oder gar kein Schutzniveau bei Menschenrechten und Umweltstandards haben. Das LkSG würde so die Lage in schwachen Weltregionen weiter verschlechtern, die Stabilität der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen bedrohen und die entwicklungsfördernde Wirkung globaler Wertschöpfungsketten schwächen. Dort, wo es zu keinem Rückzug kommt, werden Hersteller und Produzenten mit für sie extraterritorialer Bürokratie belastet, sodass der Handel mit Unternehmen aus Deutschland zunehmend unattraktiver wird. Auf diese Weise schwächt das Gesetz auf der einen Seite den Wirtschaftsstandort Deutschland und droht zugleich die Situation derer zu verschlechtern, die es versucht zu schützen.

**3.5 Drohende Ausweitung der Pflichten durch europäische Vorgaben**

Die Europäische Union hat gleich mehrere Vorhaben mit Lieferkettenbezug in Arbeit bzw. diese umgesetzt. Die Entwürfe zur Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CS3D), zur Verordnung zum Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit und die bereits umgesetzte Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten sind thematisch eng verwandt mit dem deutschen Lieferkettengesetz. Die geplante EU-Lieferkettenrichtlinie (CS3D) soll Firmen zum sorgfältigen Umgang mit den sozialen und ökologischen Wirkungen in der gesamten Lieferkette inklusive des eigenen Geschäftsbereichs, verpflichten. Die aktuellen Planungen zur Ausgestaltung der Richtlinie gehen dabei deutlich über die Reichweite des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes hinaus. Der Entwurf enthält umfangreiche und sehr komplexe Sorgfaltspflichten und Normen, die für viele Unternehmen so nicht handhabbar sind. Zudem bezieht der Richtlinienentwurf auch deutlich kleinere Unternehmen als das deutsche LkSG in die Verpflichtungen mit ein. Dies und die geforderte Nachhaltigkeitsberichterstattung führen zu enormem bürokratischem Mehraufwand und drohen damit, Investitionen zu be- hindern oder auszubremsen. Auch sollte eine Fragmentierung des europäischen Binnenmarkts zulasten der Unternehmen vermieden werden. Dies droht, da der europäische Gesetzgeber sich für den Entwurf einer Richtlinie anstatt für eine einheitlich und unmittelbar wirkende Verordnung entschieden hatte. Hinsichtlich der Verordnungsentwürfe zur entwaldungsfreien Lieferkette und dem Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit sind eine Mehrfachbelastung von Unternehmen durch Doppelung der Sorgfaltspflichtenprüfungen bzw. doppelte Berichtserstattungspflichten zu vermeiden. Hier müssen die entstehenden Überschneidungen beachtet und unnötige bürokratische Belastungen für Unter- nehmen dringend verhindert werden.

Weitere Informationen zu den Vorhaben auf europäischer Ebene können der BGA Position „[Corporate Sustainability Due Diligence – Europäische Lieferkettenrichtlinie](https://bga.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Positionspapiere/Positionspapiere_Europa/BGA_Position_EU-Lieferkettenrichtlinie.pdf)“ entnommen werden.

**4. Was fordert der BGA**

• Die Zuständigkeiten des BAFA und die Grenzen seiner gesetzlichen Ermächtigung müssen klargestellt werden und deren Einhaltung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nachverfolgt werden.

• Es muss klar kommuniziert werden, dass es keine Pflicht zur Nutzung des Berichtsfragebogens des BAFA gibt. Alles anderen entbehrt einer gesetzlichen Grundlage.

• Die ausgearbeiteten Handreichungen müssen inhaltlich konkreter ausgestaltet werden und mehr Praxistauglichkeit verliehen bekommen.

• Es muss ein behördenseitiges Informationsangebot, das für Risikoanalyse und -management verwendet werden kann eingeführt werden und die bestehenden Applikationen im Internet müssen in ihrer Funktionsfähigkeit und im Sprachangebot ausgeweitet werden.

• Das BAFA ist seit geraumer Zeit an den Grenzen seiner Belastungsfähigkeit angekommen. Die zeitverzögerte Bearbeitung von Anträgen belastet Unter- nehmen stark und ist ein untragbarer Zustand, der dem BMWK schon länger bekannt ist, ohne dass diesem abgeholfen wird. Wir fordern daher dringend dazu auf, das BAFA personell und organisatorisch so auszustatten, dass es dieses seinem gesetzlichen Auftrag wieder ordnungsgemäß und ohne die untragbaren Zäsuren nachkommen kann.

• Die europäischen Regulierungsvorhaben drohen die bürokratischen Belastungen zu erweitern und noch mehr Unternehmen in die Verpflichtungen mit einzubinden. Die Bundesregierung muss daher den ausufernden Belastun- gen für die deutsche Wirtschaft Einhalt gebieten und endlich dem versprochenen Belastungsmoratorium nach Jahren sich überlagernder Krisen nach- kommen. Dort, wo Überschneidungen bestehen, müssen Lösungen gefunden werden, die den bürokratischen Aufwand geringhalten.

 Außenwirtschaft
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 Für eine Ratifizierung des EU-MERCOSUR Assoziierungsabkommen
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**Zusammenfassung**

Der BGA fordert die Ratifizierung des EU-MERCOSUR- Assoziierungsabkommens. Insbesondere durch den Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen, einem gleichwertigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt sowie einem verbesserten Zugang zu dem Dienstleistungsmarkt bietet das Abkommen erhebliche Vorteile für Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks. Zudem wird das Abkommen durch verbindliche Regeln zur Nachhaltigkeit einen positiven Einfluss auf Umwelt- und Sozialstandards in den MERCOSUR-Ländern haben. Das Abkommen würde der EU ermöglichen, sich in Lateinamerika geoökonomisch und -politisch gegenüber den globalen Wettbewerbern zu behaupten.

**1. Vorwort**

Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Staaten des MERCOSUR – Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay – beinhaltet wichtige Bestimmungen zu mehr politischem Dialog, Kooperation und Handel. Am 28. Juni 2019 wurde nach fast 20-jähriger Verhandlungsdauer eine Einigung über den Handelsteil erzielt.

Der MERCOSUR-Raum ist mit 260 Mio. Konsumenten ein wichtiger Markt für exportorientierte Unternehmen aus Deutschland. Dabei handelt es sich um die fünftgrößte Volkswirtschaft außerhalb der EU mit einem BIP von jährlich rund 2,2 Billionen EUR. Mit dem Abkommen würde eine der weltweit größten Freihandelszonen mit mehr als 700 Millionen Menschen entstehen.

Der BGA fordert die zeitnahe Ratifizierung des EU-MERCOSUR-Assoziierungsabkommens. Es wird auf beiden Seiten den Austausch von Waren und Dienstleistungen erheblich erleichtern: Das reicht vom Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen bis hin zu einheitlichen Regeln für die Sicherheit der Verbraucher. Auch Umwelt und Gesellschaft profitieren vom Abkommen: Beide sollen durch verbindliche Regelungen besser geschützt werden.

Ein kompromissloses, nachträgliches Anheben der Anforderungen an das Abkommen lehnen wir ab. Es würde nur dazu führen, dass die EU am Ende komplett ohne Abkommen dasteht.

**2. Erhebliche Vorteile für beide Seiten**

Durch das Handelsabkommen würden Zölle auf 91 Prozent des Warenhandels, die bislang vor allem seitens des MERCOSUR mit hohen Zöllen belegt sind, abgeschafft. Zum Teil mit Übergangsfristen. Hohe Zölle bestehen beispielsweise derzeit auf Autos (35 Prozent), Autoteile (14 bis 18 Prozent), Maschinen (14 bis 20 Prozent), Chemikalien (bis zu 18 Prozent), Kleidung (bis zu 35 Prozent) oder Pharmazeutika (derzeit bis zu 14 Prozent). Auch deutsche Landwirte und Produzenten von Agrar- und Ernährungsgütern würden besonders von den neuen Absatzchancen profitieren. Europäische Lebensmittelexporte erhalten weitgehende Zollfreiheit. Die EU-Kommission schätzt, dass dadurch europäische Unternehmen Zölle im Wert von 4 Milliarden Euro pro Jahr sparen werden.

Mit dem Abbau der Zölle werden deutsche und europäische Exportgüter auf dem MERCOSUR-Markt wettbewerbs- fähiger. Maßgeblich profitieren würden die Unternehmen aber auch von einer Verbesserung des Zugangs deutscher Unternehmen zum Dienstleistungsmarkt des MERCOSUR sowie an der Möglichkeit, sich an der Ausschreibung öffentlicher Aufträge in einem der MERCOSUR-Länder zu beteiligen. Darüber hinaus wurde auch der Schutz von 357 traditionellen, europäischen Erzeugnissen vereinbart, für die geografische Angaben anerkannt sind. Diese werden nun auch vor Nachahmung in den vier Ländern des MERCOSUR geschützt.

Umgekehrt wird die EU ihre Zölle für 92 Prozent aller Importe aus dem MERCOSUR abschaffen. Die EU wird innerhalb von zehn Jahren eine Vollliberalisierung der Industriegüter vornehmen. Für europäische Verbraucher werden durch die Zollsenkungen Produkte aus dem MERCOSUR erschwinglicher. Mit dem Wegfall erheblicher Handelskosten in Form von Zöllen, eröffnen sich für alle MERCOSUR-Länder im Abkommen mit der EU vielfältige Möglichkeiten der weiteren Einbindung in ausgelagerte Produktionsschritte. Insbesondere die kleineren MERCOSUR-Länder würden erheblich profitieren, da durch die Marktöffnung infolge des Abkommens Technologietransfer und ein effizienterer, bzw. preisgünstigerer, Zugang zu hochwertigeren Importen möglich werden.

Für die Mitgliedsstaaten des MERCOSUR eröffnet das Abkommen auch die Möglichkeit, sich strategisch besser gegenüber der Pazifikallianz (Chile, Kolumbien, Peru, Mexiko, Ecuador) zu positionieren, mit der sie in Südamerika im Wettbewerb um ausländische Investoren und Absatzmärkte stehen. Zudem könnte das Abkommen zur Verringerung der aktuellen wirtschaftlichen Abhängigkeit der MERCOSUR-Region von Exporten von Rohstoffen und landwirtschaftlichen Gütern nach China beitragen.

Ein besonderer Schutz würde Sektoren zuteil, die durch den Wettbewerb unter besonders großen Druck geraten könnten. Für einige Sektoren sieht das EU-MERCOSUR-Abkommen speziell ausgehandelte Quoten vor. Es wird zudem explizit der Einsatz sogenannter temporärer bilateraler Schutzmaßnahmen erlaubt, sofern heimische Wirtschaftszweige durch einen massiven Importanstieg im Zuge gewährter Zollpräferenzen existenziell gefährdet werden.

Der Handel ist für das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen auf beiden Seiten des Atlantiks von entscheidender Bedeutung. Die EU-Kommission schätzt, dass allein die Ausfuhren der EU nach Brasilien bereits 855.000 Arbeitsplätze in der EU sichern und weitere 436.000 Arbeitsplätze in Brasilien. Der brasilianische Indust rieverband CNI erwartet eigenen Schätzungen eine Steigerung der Ausfuhren um 23,6 Prozent in zehn Jahren und die Schaffung von bis zu 778.000 neuen Arbeitsplätzen in Brasilien.

**3. Pioniervorteil für die EU**

Die EU wäre der erste wichtige Handelspartner, der über ein Handelsabkommen mit dem MERCOSUR verfügt.

Dies würde ihren Unternehmen einen weitaus besseren Zugang zu diesem wichtigen Markt verschaffen als Unternehmen aus anderen Ländern. Das Abkommen würde der EU ermöglichen, sich in Lateinamerika geoökonomisch und -politisch gegenüber globalen Wettbewerbern ( (z.B. USA, China) zu behaupten und den regelbasierten Welthandel zu verteidigen.

Dies ist dringend nötig, denn China ist inzwischen mit klarem Abstand der wichtigste Absatzmarkt für die Mitgliedstaaten des MERCOSUR und hat der EU den Rang abgelaufen. Während beispielsweise die Exporte des MERCOSUR nach China im Jahr 2000 lediglich rund 2 Prozent seiner Gesamtexporte ausmachten, stieg diese Quote in den darauffolgenden 20 Jahren rasant auf nunmehr 29,7 Prozent. Die EU stagnierte hingegen im Jahr 2020 bei 14,4 Prozent und die USA bei 10,2 Prozent.

Auch auf der Importseite zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Chinas Anteil an den MERCOSUR-Importen hat in den letzten 20 Jahren rasant zugenommen. Im Jahr 2020 war es mit einem Importanteil von 25 Prozent an den Gesamteinfuhren schon der wichtigste Importpartner des MERCOSUR im Güterhandel. Die EU kam nur noch auf einen Anteil von 18,2 Prozent und die USA auf 15,8 Prozent.

Um nicht völlig den Anschluss zu verlieren, sollten die EU-Mitgliedstaaten ihr geostrategisches Interesse als Europäer daher über nationale und Partikularinteressen stellen. Darüber hinaus hat auch die aktuelle Corona-Krise gezeigt, wie wichtig es ist, internationale Lieferketten stärker zu diversifizieren, um einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden.

**4. Positiver Einfluss auf Umwelt- und Sozialstandards**

Durch regelbasierten Handel wird nicht nur Wohlstand generiert, sondern es können auch ökologische und soziale Standards gestärkt werden. Die EU und MERCOSUR sind sich einig, dass sie keine Arbeits-oder Umweltstandards senken werden, um den Handel zu fördern und Investitionen anzulocken. Insbesondere über Waren, die in die EU exportiert werden, wird das Abkommen dazu beitragen, dass europäische Umweltstandards auch in Lateinamerika durchgesetzt werden.

Es wurde darüber hinaus festgelegt, dass die Länder die Bedeutung einer nachhaltigen Forstwirtschaft anerkennen und Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und des Holzhandels ergreifen müssen. Das Ab- kommen bekräftigt, dass alle beteiligten Regierungen das Pariser Klimaabkommen umsetzen sollen. Dieses bein- haltet beispielsweise eine Zusage Brasiliens, seine Netto-Treibhausgasemissionen bis 2025 um 37 Prozent gegenüber 2005 zu senken sowie Maßnahmen zum Stopp der illegalen Abholzung zu ergreifen, auch im brasilianischen Amazonasgebiet.

Eine Abkehr vom EU-MERCOSUR-Abkommen würde keinen Beitrag dazu leisten, die Problematik der illegalen Entwaldung zur Schaffung von Weidefläche in Brasilien zu lösen. Brasilien exportiert inzwischen schon fast das Siebenfache an Rindfleisch nach China. Und diese Tendenz hält an. Auch bei Ausschöpfung der neuen Quoten würde sich der Anteil der EU am Export brasilianischen Rindfleisches nicht wesentlich erhöhen. Es wird erwartet, dass das aktuell zum vollen Zoll eingeführte Fleisch dann im Rahmen der neuen Einfuhrkontingente eingeführt werden würde.

Durch das Abkommen ändert sich auch nichts an der Art und Weise, in der die EU ihre Vorschriften für die Sicherheit von in der EU erzeugten sowie von importierten Lebensmitteln annimmt und durchsetzt. Zudem wird durch das „Vorsorgeprinzip“ sichergestellt, dass die EU und die MERCOSUR-Länder auch in Zukunft die Gesundheit und die Umwelt schützen können, selbst wenn sich dies auf den Handel auswirkt, auch in Fällen, in denen die wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht eindeutig sind.

Auch wenn die im EU-MERCOSUR-Abkommen festgelegten Bestimmungen zur Nachhaltigkeit, wie auch in allen anderen EU-Handelsabkommen, nicht durch einen sanktionsbasierten Streitbeilegungsmechanismus abgedeckt sind, ist das Abkommen in dieser Hinsicht kein „zahnloser Papiertiger“. Anstelle eines einklagbaren Sanktionierungsmechanismus für den Fall der Verletzung von Vertragsbestimmungen, setzt das EU-MERCOSUR-Abkommen auf Dialog und Kooperation zur Beilegung von Streitigkeiten. Dass ein solcher Ansatz nicht zu schwach ist, belegt eine Analyse der ILO von 260 Handelsabkommen. Dort konnte nicht festgestellt werden, dass ein konfrontativer Ansatz mit Sanktionen in der Vergangenheit effektiver gewesen sei. Empirische Forschungsergebnisse legen zudem nahe, dass der dialog- und kooperationsorientierte Durchsetzungsmechanismus in EU-Handelsabkommen sehr effektiv sein kann. EU-Handelsabkommen hatten demnach nachweislich einen positiven Einfluss auf die Umsetzung von Umweltbestimmungen und nationalen Umweltgesetzgebungen.

###  Ihre Ansprechpartner

![](https://bga.de/fileadmin/_processed_/d/d/csm_2025-12-09_Hr._Federl-_MG_9878-Bearbeitet_Webaufloesung_54ecefc07c.jpg)**Patrick Federl**

*Referent für Importförderung im Auftrag des Import Promotion Desk (IPD)*

Am Weidendamm 1 a
10117 Berlin

- [0176 465 965 51](<https://bga.de/call:0176 465 965 51>)
- <patrick.federl@bga.de>

[vCard](https://bga.de/data:text/vcard;base64,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)

![](https://bga.de/fileadmin/_processed_/3/7/csm_Hoeckle_e1428abb09.jpg)**Alexander Hoeckle**

*Abteilungsleiter Außenwirtschaft + Zoll*

Am Weidendamm 1 a
10117 Berlin

- [030 59 00 99 565](<https://bga.de/call:030 59 00 99 565>)
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[vCard](https://bga.de/data:text/vcard;base64,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)

![](https://bga.de/fileadmin/_processed_/4/7/csm_68__04.07.2024-13.17.03__2f94ca06b0.png)**Vanessa Kassem**

*Referentin Außenwirtschaft + Zoll + Europa*

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10117 Berlin

- [030 59 00 99 591](<https://bga.de/call:030 59 00 99 591>)
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[vCard](https://bga.de/data:text/vcard;base64,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)

![](https://bga.de/fileadmin/_processed_/e/4/csm_Pawel_ae86a0f8d7.jpg)**Pawel Pekarev**

*Referent Projekte*

Am Weidendamm 1 a
10117 Berlin

- [030 59 00 99 590](<https://bga.de/call:030 59 00 99 590>)
- <pawel.pekarev@bga.de>

![](https://bga.de/fileadmin/_processed_/0/9/csm_Anna_Peter_89fc766135.jpg)**Anna Peter**

*Beraterin Entwicklungskooperation im Auftrag des BMZ*

Am Weidendamm 1 a
10117 Berlin

- [030 59 00 99 597](<https://bga.de/call:030 59 00 99 597>)
- <business-scout@bga.de>

[vCard](https://bga.de/data:text/vcard;base64,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)

![](https://bga.de/fileadmin/_processed_/4/3/csm_Marcus_Schwenke_02_da065f266f.jpg)**Marcus Schwenke**

*Abteilungsleiter Außenhandelspolitik + Importförderung + Entwicklungszusammenarbeit + Projekte*

Am Weidendamm 1 a
10117 Berlin

- [030 59 00 99 594](<https://bga.de/call:030 59 00 99 594>)
- <marcus.schwenke@bga.de>

[vCard](https://bga.de/data:text/vcard;base64,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)