Lieferkettengesetz im Hauruckverfahren schadet dem Mittelstand
„Kommt es im weiteren Verlauf nicht noch zu grundlegenden Änderungen am Gesetz, drohen massive Auswirkungen auf die kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland. Es ist unbegreiflich, wie wenig Sinn für unternehmerische Realität in dem Entwurf steckt. Aber so kurzfristig wie die Verbändeanhörung angesetzt war, scheint die Expertise aus der Praxis auch nicht ernsthaft gewünscht zu sein.“ Dies erklärt Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), in Berlin zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Einführung eines nationalen Lieferkettengesetzes.
„Die in dem Entwurf enthaltenen Sorgfaltspflichten sind deutlich umfassender und gehen über die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte klar hinaus. So sollen die vom Gesetz erfassten Unternehmen die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette erfüllen, Finanzdienstleistungen und Verwertung eingeschlossen. Dies gilt es sogar bei mittelbaren Zulieferern durchzusetzen, mit denen sie in keinen direkten Vertragsbeziehungen stehen. Dem Gesetz nach soll dies per Weitergabe-Klausel erfolgen. Hiermit fordert und forciert der Entwurf aber genau das, wovor wir seit Langem warnen: Große Unternehmen werden ihre Pflichten eins zu eins an kleinere Geschäftspartner weiterreichen. Somit sehen wir nicht nur ein großes Risiko für diese Unternehmen, sondern auch einen klaren Eingriff in die unternehmerische Vertragsfreiheit“, kritisiert Börner.
„Wir unterstützen das Ziel, die weltweite Menschenrechtslage zu verbessern, denn Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Mit diesem Gesetz aber versucht die Politik, die Verantwortung einseitig an die Wirtschaft weiterzugeben. Das kann nicht funktionieren. Schon gar nicht ohne ein ‚Level Playing Field‘, zumindest auf europäischer Ebene, weil sonst deutsche Unternehmen im weltweiten Wettbewerb benachteiligt werden“, so Börner abschließend.
05, Berlin, 3. März 2021

Anton F. Börner

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