Neue Sanktionen für Russland
Die Europäische Union hat mit einem 10. Sanktionspaket die Handelsbeschränkungen mit Russland erneut weiter eingeschränkt. Auch das neue Sanktionspaket zielt darauf ab, Russland weiter finanziell und wirtschaftlich zu schwächen, um es in seinen militärischen und technologischen Möglichkeiten zur Fortführung des Angriffskriegs zu beschränken. Die Handelsbeschränkungen sind mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 25.02.2023 in Kraft getreten.
Die Kernpunkte des 10. Sanktionspakets:
Individualsanktionen
· Weitere 87 Personen und 34 Organisationen werden mit Sanktionen belegt. Ihre Vermögenswerte in der EU werden eingefroren. Außerdem gilt für sie ein Einreiseverbot in die EU. Diese sind unter anderem:
o Föderationsrats- und Duma-Abgeordnete,
o Beamte in Führungspositionen,
o Vize-Minister,
o Militärangehörige und Söldner,
o Vertreter des russischen und iranischen Rüstungssektors,
o Propagandisten,
o Schifffahrtsgesellschaften,
o Verantwortliche für die Entführung von Kindern nach Russland.
Wirtschaftssanktionen
· Exportverbote für Dual-Use- und Advanced Tech-Güter werden ausgeweitet, das trifft auch auf weitere Güter zu, die für den Ausbau der industriellen Produktion in Russland verwendet werden könnten.
· Der Transit von Dual-Use-Gütern in Drittstaaten über russisches Staatsgebiet wird verboten. So soll verhindert werden, dass Russland die Sanktionen umgeht.
· Das Luftfahrtembargo wird ausgeweitet.
· Importverbote für Güter werden ausgeweitet, mit denen Russland erhebliche Einnahmen erzielt. Diese sind: Bitumen, Asphalt, Carbon und synthetisches Gummi.
Finanzsanktionen
· Drei weitere Großbanken werden mit Sanktionen belegt.
· Informationspflichten werden ausgeweitet für EU-Banken und EU-Unternehmen sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger über das Vermögen der sanktionierten Personen und Unternehmen in der EU sowie über Vermögenswerte der russischen Zentralbank.
Weitere Sanktionen
· Das Sendeverbot wird ausgeweitet auf das russische Staatsmedium RT Arabic.
· Russische Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz in Russland dürfen keine Positionen in Leitungsgremien von Einrichtungen der kritischen Infrastruktur in der EU bekleiden.
· Russische Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz in Russland dürfen keine Gasspeicherkapazitäten in der EU zur Verfügung stellen.
· Um die Umgehung der Luftraumsperrung für russische Flugzeuge in der EU zu unterbinden, müssen Privat- bzw. Charterflüge zwischen Russland und der EU mindestens 48 Stunden vor dem Flug angemeldet werden.
Darüber hinaus hat die EU am 24. Februar 2023 Sanktionsmaßnahmen gegen Personen und Unternehmen erlassen, die im Zusammenhang mit Aktivitäten der russischen Söldnergruppe Wagner in Mali, der Zentralafrikanischen Republik und dem Sudan stehen.
Finden Sie die Verordnungen zum 10. Sanktionspaket der EU hier.
Eine Erklärung der EU-Präsidentin Ursula von der Leyen zum 10. Sanktionspaket gegen Russland gibt es hier.


Ansprechpartner:
Dr. Stephan Benz
Referent Außenwirtschaftsrecht und Außenwirtschaftsförderung
Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin
030 59 00 99 591
stephan.Benz@bga.de

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