VERKEHR UND LOGISTIK
Der Groß- und Außenhandel sichert Mobilität: Seine Unternehmen sind in Deutschland für rund 60 Prozent der Güterverkehre verantwortlich. Das muss funktionieren, jederzeit, an jedem Ort. Der BGA und seine Mitglieder haben daher ein originäres Interesse an einer funktionierenden Verkehrs- und Logistikinfrastruktur in unserem Land.
Mobilität ermöglichen, nicht verhindern!
Der Spagat, der immer neu zu bewältigen ist: ein ständig wachsender Umfang der Verkehrsleistung, deutlich komplexer werdende Lieferketten sowie steigende Kundenanforderungen einerseits, immer dringlichere Forderungen nach einer nachhaltigen Wirtschafts- und Lebensweise, ehrgeizigere Emissionsschutzziele und Ressourcenverknappung andererseits. Dazu kommt noch eine Infrastruktur mit immensem Nachholbedarf, die es doppelt schwer macht, Dinge in Bewegung zu bringen.
In dieser Situation setzt sich der BGA dafür ein, dass die jährlichen Investitionsmittel für die Verkehrsinfrastruktur auf einem Niveau von mindestens 14 Milliarden Euro verstetigt werden. Dabei müssen die Belastungen der Unternehmen durch Maut und die Anlastung externer Kosten wirtschaftlich verträglich bleiben, und diese Beiträge, die die Nutzer leisten, vorurteilsfrei, auch für die genutzte Infrastruktur verwandt werden. Zur besseren Auslastung der Verkehrswege sollten innovative Nutzfahrzeugkonzepte getestet und umgesetzt werden.
Darüber hinaus pocht der BGA auf eine deutliche Beschleunigung bei der Umsetzung von Infrastrukturprojekten. Deutschland tritt an dieser Stelle hinter seinen europäischen Nachbarstaaten immer weiter zurück. Das langsame Tempo schadet Deutschland in seiner Attraktivität als Wirtschaftsstandort und damit seiner Fähigkeit im globalen Wettbewerb erfolgreich bestehen zu können. Es ist vor allem die Flut an Prozessen vor den Verwaltungsgerichten, die zu großen Verzögerungen führt. Allein im vergangenen Jahr erledigten die Verwaltungsgerichte bundesweit rund 18.000 Verfahren, Zehntausende weitere sind nach Expertenschätzungen anhängig. Deutschland befindet sich somit in der Bürokratiesackgasse. Die richtige Richtung wurde mit dem dritten Beschleunigungsgesetz für Verkehrsinfrastrukturprojekte zwar schon einmal eingeschlagen, diese muss jedoch fortan noch konsequenter verfolgt werden, um langfristig für eine Lösung des massiven Planungsstaus sorgen zu können.
BGA wegweisend
Von Grundfragen der Verkehrspolitik über ordnungspolitische Fragen und Infrastruktur bis zu fachlichen Einzelfragen - der BGA betreut die Anliegen seiner Mitglieder.
Klimaschutzplan 2050 und Klimaschutzprogramm 2030
Fünf-Punkte-Plan gegen Logistikengpässe und Fahrermangel im Straßengüterverkehr
Verbändeinitiative Verkehrsentlastung – Angleichung des zulässigen Lkw-Gesamtgewichts
Deutschland muss seine Treibhausgasemissionen senken, um die Klimaschutzziele einzuhalten. Allein im Verkehrssektor müssen die CO2-Emissionen bis 2030 um mehr als 40 Prozent gegenüber 2018 gesenkt werden. Dabei wird die im Rahmen des Europäischen Green Deals beabsichtigte Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf Null bis 2050 den Druck zur schnellen Realisierung von CO2-Einsparungen noch erhöhen. Für die Erreichung dieses Ziels sind im Bereich der Mobilität neue Antriebstechnologien und eine Stärkung der Verkehrsträger Bahn und Binnenschiff erforderlich – beides wird allerdings erst mittel- bis längerfristig realisierbar sein.
Eine schnell wirksame Maßnahme wäre hingegen die Anhebung des zulässigen Lkw-Gesamtgewichts auf das heute im Kombinierten Verkehr erlaubte Niveau von 44 Tonnen, denn so könnten jährlich mehrere Millionen Transporte und damit erhebliche Mengen CO2 eingespart werden.
Die Angleichung des zulässigen Gesamtgewichts von Lkw auf 44 Tonnen:
- ist ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz: Der CO2-Ausstoß Deutschlands könnte schnell und für die öffentliche Hand kostenneutral um rund 1 bis 2 Mio. Tonnen jährlich reduziert werden.
- entlastet das deutsche Straßennetz: Durch die Verringerung der Zahl der Fahrten wird die Staubelastung auf den Straßen spürbar reduziert.
- verringert Wettbewerbsverzerrungen: In zahlreichen europäischen Ländern liegt das zulässige Lkw-Gesamtgewicht teilweise deutlich über den hierzulande erlaubten 40 Tonnen.
- reduziert Engpässe im Logistiksektor: Durch die niedrigere Zahl an Transporten wird der bereits heute spürbare, demografisch bedingte Mangel an Lkw-Fahrern abgemildert.
- führt nicht zu signifikanten Mehrbelastungen: Bei einer streckenbezogenen Prüfung insbesondere der Brückeninfrastruktur ist kein verstärkter Verschleiß der Infrastruktur zu erwarten.
Der BGA setzt sich im Rahmen der Verbändeinitiative Verkehrsentlastung für die Angleichung des zulässigen Lkw-Gesamtgewichts auf 44 Tonnen ein und macht sich damit für die Einhaltung der Klimaschutzziele sowie die Reduzierung von Engpässen im Logistiksektor stark.