25.04.2024

BGA-Umfrage zu den Lieferkettensorgfaltspflichten gestartet

Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) führt gemeinsam mit der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Umfrage zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz durch.

Der Gesetzgeber in Deutschland hatte im Vorgriff auf die nun beschlossene europäische Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie (CSDDD) nationale Vorschriften im LkSG beschlossen, die seit dem 1. Januar 2023 in Kraft sind. Der BGA möchte nun gemeinsam mit Deloitte eine Einschätzung der Unternehmen im Groß- und Außenhandel und der B2B-Dienstleister zu den Herausforderungen und deren Umsetzung aus den Pflichten des LkSG einholen. Ziel ist, zum einen Politik und Öffentlichkeit die konkreten Auswirkungen des LKSG auf die Unternehmen aufzuzeigen. Zum anderen sollen Unternehmen auf Grundlage der Umfrage Handlungsempfehlungen gegeben werden.

Im Mittelpunkt stehen neben Fragen zur allgemeinen Einschätzung Aspekte zum Risikomanagement, zu Erklärungen, zu Präventions- und Abwehrmaßnahmen, zum Beschwerdeverfahren, zu Dokumentationspflichten und zum Berichtswesen sowie zur Finanzierung.

 Eine Teilnahme ist für Mitgliedsunternehmen der BGA-Mitglieder bis einschließlich Freitag, 24. Mai 2024, möglich. Die Umfrage wird als online-Befragung durchgeführt und erfolgt anonym. Die Teilnahme erfordert einen Zeitaufwand von zehn bis fünfzehn Minuten.
Hier gelangen Sie direkt zur Umfrage.

Wir würden uns wieder über zahlreiche teilnehmende Unternehmen freuen, um repräsentative und aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten. Bei Fragen steht Ihnen beim BGA der für Umfragen zuständige Geschäftsführer, Dipl.-Volkswirt Michael Alber, unter 030 / 59 00 99-571 gerne zur Verfügung. Hier erhalten Sie auch ein Musteranschreiben, um Ihre Mitglieder über die Umfrage zu informieren.

 

Ansprechpartner:

Michael Alber
Geschäftsführer Volkswirtschaft und Finanzen
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 571
michael.alber@bga.de