BGA RSShttp://bga.dedeBGATue, 02 Jul 2024 23:16:11 +0000Tue, 02 Jul 2024 23:16:11 +0000BGAnews-1778Wed, 06 Nov 2024 10:30:00 +00002. Deutscher Lieferkettentaghttps://bga.de/presse/pressemitteilung/2-deutscher-lieferkettentag/Globalisierung unter Druck? Lieferketten sichern und diversifizieren am 6. NovemberMit der Sicherung, Ausgestaltung und Diversifizierung der Lieferketten stehen erneut Topthemen der deutschen Wirtschaft auf dem Programm des Deutschen Lieferkettentages 2024. Berichtspflichten, eine zunehmende Defragmentierung der globalisierten Welt sowie sicherheitspolitische Herausforderungen zwingen Unternehmen in einen permanenten Anpassungsprozess. Wir wollen auf dem Deutschen Lieferkettentag Orientierung bieten, Lösungsmöglichkeiten aufzeigen und Antworten geben.

Merken Sie sich daher schon jetzt vor:
Mittwoch, den 6. November 2024
von 10:30 bis 16:30 Uhr
Verbändehaus Handel, Dienstleistung, Tourismus
Am Weidendamm 1 a in 10117 Berlin.

Freuen Sie sich auch in diesem Jahr auf Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Wieder wird der intensive Dialog mit dem Publikum im Zentrum der Panels stehen.

Unter dem Motto Globalisierung unter Druck? Lieferketten sichern und diversifizieren laden bevh, BGA, BME und MITTELSTANDSVERBUND nach Berlin ein. In diesem Jahr stehen folgende Themen auf der Agenda:

  • Sicherung der Handelswege. Deutschlands Rolle in EU und Nato
  • Eine Wirkungsanalyse. Praktische Erfahrungen mit dem Lieferkettengesetz
  • US-Wahlergebnis. Eine Einordnung
  • Digitalisierung. Lösungen in der Lieferkette


Eine Einladung mit Programm erhalten Sie per E-Mail. Weitere Informationen gibt es hier.

 

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Termine
news-1062Fri, 25 Oct 2024 09:28:00 +0000Save the date: Asien-Pazifik-Konferenz der Deutschen Wirtschafthttps://bga.de/presse/pressemitteilung/asien-pazifik-konferenz-der-deutschen-wirtschaft/New Delhi, 25./26. Oktober 2024 Save the Date: Asien-Pazifik-Konferenz der Deutschen Wirtschaft

die 18. Asien-Pazifik-Konferenz der Deutschen Wirtschaft findet
am 25./26. Oktober 2024in New Delhi, Indien, statt.

Der Auftaktempfang ist am 24. Oktober 2024. Die Konferenz wird vom APA-Vorsitzenden, Dr. Roland Busch, und vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, geleitet.Die Konferenzsprache wird, wie in der Vergangenheit auch, Englisch sein.

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TermineVeranstaltung
news-2045Mon, 07 Oct 2024 10:23:00 +0000IPD Einkäuferreise „Schnittblumen“https://bga.de/presse/pressemitteilung/ipd-einkaeuferreise-schnittblumen/Ecuador // 07.10.2024 - 12.10.2024Exklusiv für Sie arrangiert! Besuchen Sie IPD-geprüfte Blumenfarmen und die Expo Flor Ecuador in Quito. Europa blüht auf – und ein großer Teil dieser Blütenpracht stammt aus Ecuador.

Ob Rosen, Nelken, Chrysanthemen oder Proteen – das Angebot ist beträchtlich. Diese Vielfalt spiegelt sich auch bei den Produzenten wider. Es gibt in Ecuador Tausende von Blumenfarmen und Plantagen. Sie variieren in Größe, Kapazität und Spezialisierung. 

So schön diese Bandbreite auch ist... Hier die richtige Wahl zu treffen ist eine Herausforderung und birgt Risiken. Welcher Produzent passt am besten zu Ihren Ansprüchen? Wer liefert frisch, hochwertig und zuverlässig? Und das zu einem fairen Preis? Das Import Promotion Desk (IPD) – die deutsche Initiative zur Importförderung – unterstützt Sie bei dieser Entscheidung. Wir haben für Sie Blumenfarmen in Ecuador ermittelt und sorgfältig geprüft.

Diese exklusive Auswahl an zuverlässigen Produzenten wollen wir Ihnen gerne vorstellen und laden Sie daher ein zur IPD Einkäuferreise „Schnittblumen“ nach Ecuador, vom 7. bis 12. Oktober 2024. Bei dieser Reise können Sie sich selbst ein Bild von der Produktqualität und der Arbeitsweise unserer Schnittblumen-Produzenten machen.

Alle Unternehmen in unserem Programm wurden von uns im Vorfeld besucht und auf Qualität, Exportkapazität sowie soziale und ökologische Standards evaluiert. So können Sie sicher sein, dass Sie nur die besten Produzenten treffen. Das Angebot unserer Produzenten umfasst natürlich wunderschöne Rosen, aber auch Nelken, Hortensien und beeindruckend schöne Proteen. Die inhabergeführten Unternehmen bieten nicht nur eine breite Sortenvielfalt und herausragende Qualität, sondern können auch flexibel auf Ihre Anforderungen, z.B. bei Verpackung und Liefermengen, eingehen. Überzeugen Sie sich vor Ort von der Zuverlässigkeit der IPD-Unternehmen. Denn Transparenz und Vertrauen sind entscheidend, wenn Sie direkt von den Produzenten einkaufen wollen.

Sie kennen eine Blumenfarm in Ecuador, die Sie besonders interessiert und gerne besuchen möchten? Kein Problem! Noch stehen wir am Anfang unserer Planung und können Ihre Wünsche berücksichtigen, damit die Reise für Sie so wertvoll und zielführend wie möglich wird. Teilen Sie uns einfach bis zum 22. Mai Ihre Wunsch-Blumenfarm mit – wir bringen Sie hin!

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TermineVeranstaltung
news-1828Wed, 02 Oct 2024 13:47:00 +000075 Jahre BGA - Wir han­deln für Deutsch­landhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/75-jahre-bga-wir-handeln-fuer-deutschland-1/BGA-Unter­neh­mer­tag am 2. Oktober 20242. Okto­ber 2024, 13.00 -16.00 Uhr

Einlass und Mittagsimbiss ab 12:00 Uhr

Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen laden wir Sie herzlich zum Unternehmertag 2024 in Berlin ein.

Wir freuen uns auf unsere Redner

  • Bundeskanzler Olaf Scholz
  • Vizekanzler und Wirtschaftsminister Dr. Robert Habeck
  • Jens Spahn MdB
  • BDB-Präsidentin Katharina Metzger
  • BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura

Die Veranstaltung richtet sich an geladene Gäste.
Weitere Informationen erhalten Sie hier in Kürze.

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TermineVeranstaltung
news-2319Mon, 30 Sep 2024 08:58:00 +0000Kakao und Kakao-Derivate einkaufen in Kolumbien https://bga.de/presse/pressemitteilung/kakao-und-kakao-derivate-einkaufen-in-kolumbien/Kolumbien // 30. September - 5. Oktober 2024

Melden Sie bis zum 15. Juli an zur IPD Einkäuferrreise!  

Lernen Sie geprüfte Kakao-Produzenten in Kolumbien kennen! Erweitern Sie Ihr Lieferanten-Netzwerk! 

Kolumbien hat sich als Beschaffungsland für hochwertigen Edelkakao etabliert. Das Land bietet ein ideales Klima und optimale Bodenbedingungen für eine breite Palette von Kakaosorten.  

Viele kleine und mittlere Unternehmen bauen hochwertige Kakaobohnen wie Criollo und Trinitario an, die wegen ihres einzigartigen Geschmacks und ihrer Qualität geschätzt werden.  

Im Rahmen einer Einkäuferreise stellen wir interessierten Importeuren eine exklusive Auswahl zuverlässiger Produzenten von Kakaobohnen und Kakaoerzeugnissen aus verschiedenen Regionen Kolumbiens vor.  

Neben Kakaomasse, -butter und -pulver bieten die Produzenten auch Kakao-Nibs, -Schalen und -Kuvertüren an.  

Darüber hinaus vermittelt das IPD Kontakt zu kolumbianischen Unternehmen, die natürliche Süßungsmittel (Panela) und exotische Trockenfrüchte für die Schokoladen- und Snackindustrie herstellen. 

Alle Unternehmen wurden zuvor vom IPD im Vorfeld besucht und auf Qualität, Exportkapazität sowie soziale und ökologische Standards evaluiert.  

Wir legen besonderen Wert auf den Schutz der natürlichen Ressourcen und arbeiten daher ausschließlich mit Unternehmen zusammen, die sich zu entwaldungsfreien Produkten und transparenten Lieferketten verpflichten. 

Treffen Sie die zuverlässigen IPD-Lieferanten! Dazu organisieren wir für Sie eine Einkäuferreise nach Kolumbien.  

Verschaffen Sie sich einen Einblick über die gesamte Lieferkette - vom Baum zur Tafel - von der Bohne bis zur Schokolade. 

Erfahren Sie alles über konventionelle und biologische Kakaobohnen und Kakao-Derivate.   

Ihre Vorteile:

  •     Vor-Ort Besichtigungen von sorfälig geprüften Kakao-Produzenten
  •     individuelle B2B-Meetings - angepasst auf Ihre Anforderungen
  •     Networking mit anderen Geschäftsführern und Einkäufern aus der Kakao-Branche
  •     Organisation der Reise, inkl. Transfers sowie die Unterbringung vor Ort durch das IPD.
     

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an: 

 

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Termine
news-1430Mon, 16 Sep 2024 08:27:00 +0000Avocados einkaufen in Kenia - Neuer Terminhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/avocados-einkaufen-in-kenia/IPD Einkäuferreise vom 16. - 20.09.2024 Reisen Sie mit dem IPD nach Kenia. Treffen Sie neue, sorgfältig geprüfte Avocado-Produzenten.

Das IPD hat für Sie zuverlässige Lieferanten identifiziert. Überzeugen Sie sich direkt vor Ort von der Qualität des kenianischen Angebots und bauen Sie Ihr Lieferanten-Netzwerk aus.
Alle Unternehmen, die wir Ihnen vorstellen, wurden vorab von den IPD-Experten besucht und sorgfältig evaluiert. Dabei berücksichtigen wir Kriterien wie Produktqualität, Exportfähigkeit und -kapazität sowie die Erfüllung internationaler Standards. Die Produzenten sind GLOBALG.A.P zertifiziert und verfügen über zusätzliche soziale Standards. Die meisten Unternehmen bieten ihre Produkte in Bio-Qualität an.

Profitieren Sie von diesen Vorteilen:

  • Vor-Ort Besuch von mindestens sechs evaluierten Avocado-Produzenten
  • Exklusiv arrangierte B2B Meetings – angepasst an Ihre Anforderungen
  • Geführte Besichtigung von zwei Verpackungsanlagen
  • Informationen aus erster Hand über die gesamte Lieferkette – vom Anbau auf eigenen Plantagen und Kooperationen mit Vertragsbauern über die Verpackung bis hin zum Export.
  • Austausch und Networking mit relevanten kenianischen Institutionen im Avocadoanbau und -vermarktung
  • Die gesamte Logistik in Kenia wird vom IPD organisiert.

Und natürlich bietet Ihnen unsere Reise auch die Gelegenheit, die wilde Natur und Tierwelt des Landes zu entdecken. Dazu organisieren wir eine halbtägige Safari im Naturschutzgebiet "Ol Pejeta Conservancy".

Gute Gründe also, warum Sie als Importeur:in Kenia besuchen sollten.

Jetzt hier anmelden!
Anmeldschluss: 15. Juli 2024

Bei Interesse oder Fragen vorab können Sie sich jetzt schon wenden an:  
THOMAS DERSTADT
IPD Spezialist Sourcing + Märkte

Frisches Obst & Gemüse
derstadt@remove-this.importpromotiondesk.de
 

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ThemenInternationalesImportförderungTermine
news-2072Tue, 23 Jul 2024 08:06:00 +0000"komm gut an" bei LGAD-Personalforum 2024https://bga.de/presse/pressemitteilung/komm-gut-an-bei-lgad-personalforum-2024/23. Juli in München, „Vorausschauende Fachkräftesicherung: Zukunftssicher starten – Auszubildende gewinnen, halten und sicher begleiten“23. Juli 2024, 9.00-17.15 Uhr
 
Haus der bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Str. 5, 80333 München
 
Die Veranstaltung widmet sich der zukunftsorientierten Sicherung von Fachkräften durch eine erfolgreiche Ausbildung. Wir beleuchten, wie Unternehmen die richtigen Auszubildenden gewinnen, langfristig binden und dabei eine sichere Begleitung gewährleisten können.
 
Freuen Sie sich auf informative Vorträge und praxisnahe Diskussionen mit Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Bildung und Politik, u.a.:
 

  • Key-Notes von Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, Ulrike Scharf sowie von Wilfried Hüntelmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Bundesagentur für Arbeit in München
  • Die Vorstellung von konkreten Lösungsansätzen für eine gelungene betriebliche Ausbildung
  • Berichte über die mobile Sicherheit in der Ausbildung
  • Die Präsentation der Digitalkampagne „komm gut an

 
Tauchen Sie ein in die Welt der Fachkräftesicherung und erhalten Sie wertvolle Einblicke, wie Sie Ihr Unternehmen für die Zukunft aufstellen können.
 
Das detaillierte Programm des Personalforums finden Sie hier.
 
Bitte melden Sie sich hier an: https://lgad.unsere-events.com/
 
Wir freuen uns darauf, Sie auf dem LGAD-Personalforum 2024 begrüßen zu dürfen!
 

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TermineVeranstaltung
news-2176Tue, 09 Jul 2024 10:44:00 +0000Workshop zur elektronischen Rechnunghttps://bga.de/presse/pressemitteilung/workshops-zur-elektronischen-rechnung/Interne Veranstaltung Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Mitglieder des BGA.

Zum 1. Januar 2025 wird die eRechnung für B2B-Umsätze in Deutschland verpflichtend. Welche steuerlichen und technischen Anforderungen ergeben sich hieraus für die Unternehmen? Gibt es Übergangs- und Vereinfachungsregelungen? Und vor allem was können Unternehmen tun, um sich auf die eRechnung vorzubereiten? – Dies sind die zentralen Fragen, mit denen sich ein Workshop befasst, den der BGA in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH für Unternehmer und Unternehmerinnen anbietet.

Der Workshop finden virtuell per Zoom statt.

An dem Workshop werden für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH Dr. Diana-C. Kurtz, Senior Manager, Indirect Tax, zu steuerlichen Fragen und Robert Lederer, Senior Manager, Tax Consulting, zu technischen Fragen sowie für den BGA der für Steuerfragen zuständige Geschäftsführer Michael Alber als Gesprächspartner zur Verfügung stehen.
 
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Interessierte Unternehmen können sich gerne bei Michael Alber (michael.alber@bga.de) melden. Der Link zur Einwahl wird nach Anmeldung mit der Bestätigung der Teilnahme übersandt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

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Termine
news-2644Tue, 02 Jul 2024 13:12:20 +0000Vertagung des BEG IVhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/bga-praesident-dr-dirk-jandura-zur-vertagung-des-beg-iv/Die Verschiebung des Bürokratieentlastungsgesetzes ist enttäuschend. "Aber vielleicht hilft es, das Gesetz besser zu machen. Ohne eine konkrete Entlastung von den Berichtspflichten ist das BEG IV für den Mittelstand nur eine leere Hülle.", so Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).

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Im FokusPressemitteilung
news-2535Mon, 01 Jul 2024 09:54:00 +0000Ausgleichszölle sind keine Lösung https://bga.de/presse/pressemitteilung/ausgleichszoelle-keine-loesung/Wir brauchen mehr Transparenz„Politisch motivierte Entscheidungen mit dem Ziel, den EU-Markt gegen unliebsamen Wettbewerb abzuschotten, lehnen wir ab. Das beschädigt die regelbasierte Handelsordnung und hätte auch vor den internationalen Schiedsgerichten keinen Bestand. Eine Verhängung vorläufiger Ausgleichszölle auf Elektroautos mit Ursprung China durch die EU wird auf der anderen Seite Gegenmaßnahmen auslösen, die auch an dem Konflikt unbeteiligte Unternehmen treffen kann“, sagt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), zur Entscheidung zu den EU-Zöllen auf chinesische E-Autos.

„Bewusste strategische Wettbewerbsverstöße im Außenhandel dürfen nicht folgenlos bleiben. Damit zukünftig sichergestellt ist, dass die EU-Kommission bei der Anwendung von Handelsschutzinstrumenten angemessene Entscheidungen trifft, brauchen wir in den Verfahren noch mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit. Am Ende muss eine ernsthafte Prüfung stehen, ob zusätzliche Zölle auch im Interesse der gesamten Europäischen Union sind, oder nur ein protektionistisches Partikularinteresse bedienen“, betont Jandura.

„Umso wichtiger ist es, sich für den Abschluss und die Ratifizierung neuer Freihandelsabkommen einzusetzen. Dass wir noch immer kein MERCOSUR-Abkommen haben, ist eine Farce. Mit dem Abschluss dieses und dem Vorantreiben anderer Freihandelsabkommen, wie z. B. Indien, vereinfachen wir den Handel und schützen uns vor den zunehmend protektionistischen Entwicklungen weltweit“, so der Präsident abschließend.

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Im FokusPressemitteilung
news-2335Mon, 24 Jun 2024 06:43:00 +0000Organic Fresh Producehttps://bga.de/presse/pressemitteilung/organic-fresh-produce/IPD Virtual b2b Event, Start: 24. Juni 2024

Online-Matchmaking-Event // 24.06. - 05.07.2024
Kostenfrei teilnehmen!

Lassen Sie die Koffer zu Hause und treffen Sie zuverlässige Lieferanten vom frischem BIO-Obst & Gemüse direkt von Ihrem Schreibtisch aus – ganz ohne Jetlag!

Das IPD stellt Ihnen eineexklusive Auswahl von sorgfältig geprüften Produzenten aus Ägypten, Ecuador, Kolumbien, Marokko, Peru und unserem neuen Partnerland Senegal vor.

Unsere Unternehmen bieten einbreites Obst & Gemüse-Sortiment in Bio-Qualität, darunter zum Beispiel Mangos, Limetten, Physalis, aber auch Bohnen, Frühlingszweibeln und vieles mehr. 

Ihre Vorteile auf einen Blick: 

  • Arrangierte Online-Meetings mit sorgfältig geprüften Bio-Produzenten – individuell ausgewählt nach Ihren Anforderungen
  • Direkte Informationen über Lieferkapazitäten und -bedingungen via Bilder oder Videos von den Produktionsstätten, Anbaugebieten, Packhäusern etc.
  • Begleitung der Online-Meetings durch erfahrene IPD Experten

Nutzen Sie unser kostenloses Angebot, um Ihr Lieferanten-Netzwerk auszubauen.

Anmeldung hier.

Sie haben noch Fragen zum IPD Virtual B2B Event? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter:

DORRA ZAIRI

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Termine
news-2616Thu, 20 Jun 2024 11:38:58 +0000Neue Änderungen in der Außenwirtschaftsverordnunghttps://bga.de/presse/pressemitteilung/neue-aenderungen-in-der-aussenwirtschaftsverordnung/Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ist die Verordnung zur Durchführung des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes. Sie enthält die Genehmigungs-, Verfahrens- und Meldebestimmungen sowie die dazugehörigen Straf- und Bußgeldvorschriften und ist damit eine wichtige Säule außenwirtschaftlichen Handelns.

Aktuell läuft eine erneute Aktualisierungsrunde, die BGA und BDEx aufmerksam verfolgen. Besagte Runde berührt insbesondere zwei Felder: das des Bürokratieabbaus und das der Ausweitung der nationalen Güterausfuhrliste. In Sachen Bürokratieabbau ist zwar löblich, dass der Verordnungsgeber auch hier versucht Erleichterungen zu schaffen, nur sind die vorgelegten Ansätze alles andere als der große Wurf. Sie zielen im Wesentlichen auf die Anhebung von Schwellenwerten für Meldungen an die Deutsche Bundesbank in Sachen Auslandszahlungsverkehr ab. Ein Themenkomplex, der eher die Kreditwirtschaft als den mittelständischen Außenhändler betrifft und in der Praxis kaum spürbar sein dürfte. Dies kritisieren wir und werden das im Rahmen unserer Stellungnahme zum Bürokratieentlastungsgesetz kritisch anmerken.

Im anderen Feld werden vor allem Exporteure und Anwender von sogenannten „emerging technologies“ Auswirkungen spüren. Stichworte sind hier Quantencomputing sowie Halbleitertechnologie. BGA und BDEx begrüßen zwar die Zielsetzung des Verordnungsgebers die Sicherheit und Kontrolle im Außenwirtschaftsverkehr zu erhöhen, kritisieren aber den Ansatz. Statt der nun vorgeschlagenen nationalen Reglungen fordern wir, dass auf europäischer Ebene gehandelt wird, um europaweit einheitliche Regelungen zu schaffen und um die Effektivität des Binnenmarktes zu gewährleisten. Schließlich befürchten wir, dass diese Maßnahme die ohnehin schon langen Bearbeitungsmaßnahmen beim BAFA weiter verlängern wird und wiederholen unser Mantra, die Genehmigungsverfahren zu verkürzen.

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Im FokusThemenInternationalesExportImport
news-2608Thu, 20 Jun 2024 10:33:38 +0000Ab 1. Juli: Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen https://bga.de/presse/pressemitteilung/maut-fuer-fahrzeuge-ueber-35-tonnen-ab-01-juli-2024/Handwerksfahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen von Mautpflicht befreitDie LKW- Maut gilt ab dem 01. Juli 2024 nun auf Autobahnen und Bundesstraßen für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von über 3,5 Tonnen und weniger als 7,5 Tonnen. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge für den Güterverkehr bestimmt oder dafür genutzt werden.

Handwerksfahrzeuge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit.
Die Handwerkerausnahme gilt nur für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen, die von einem Handwerksbetrieb eingesetzt werden.

Für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer tzGm von 7,5 Tonnen oder mehr gibt es keine Handwerkerausnahme.

Die Handwerkerausnahme gilt, wenn das Fahrzeug von einer oder einem Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird und dabei

  • Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert werden, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen notwendig sind, einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör, und/oder
     
  • handwerklich gefertigte Güter transportiert werden, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
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Im FokusVerkehr + LogistikDirekt aus Berlin
news-2600Thu, 20 Jun 2024 10:29:11 +0000Formulierungshilfe zum BEG IVhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/bundeskabinett-beschliesst-formulierungshilfe-zum-beg-iv/Vom Bundeskabinett Mitte Juni beschlossen. Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2024 eine Formulierungshilfe zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Mit der Formulierungshilfe wird unter anderem die Koalitionsankündigung zur Einführung der Textform im Nachweisgesetz umgesetzt und die Textform bei der Befristung auf die Regelaltersgrenze in Arbeitsverträgen ermöglicht.

Im Vergleich zum Gesetzentwurf sieht die Formulierungshilfe folgende Änderungen vor:
Nachweisgesetz:

  • Es bleibt nach § 2 Abs. 1 S. 1 beim Grundsatz, dass der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich erfolgen soll.
  • Arbeitgeber können den Nachweis unter den näheren Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 2 in Textform (§ 126b BGB) erbringen.
  • Arbeitnehmer können vom Arbeitgeber den Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Schriftform (§ 126 BGB) verlangen.
  • Im neuen Satz 5 in § 2 Abs. 1 wurde eine Verjährungsregelung aufgenommen, nach der Ansprüche des Arbeitnehmers auf Erteilung eines Nachweises in Schriftform mit dem Schluss des Jahres zu verjähren beginnen, in dem das Arbeitsverhältnis endet.

Altersrente und Ende des Arbeitsverhältnisses:

  • § 41 Abs. 2 SGB VI: Die Vereinbarung einer Regelaltersrentenbefristung ist künftig auch in Textform möglich.
  • § 14 Abs. 4 TzBfG findet keine Anwendung.

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz:

  • Der Vertrag zwischen Verleiher und dem Entleiher ist künftig auch in Textform möglich (§ 12 Abs. 1 S. 1).
  • § 14 Abs. 3 S. 2 (Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte) wird dahingehend angepasst, dass der Entleiher dem Betriebsrat die Erklärung auch in Textform vorlegen kann.

Rentenübersichtsgesetz:

  • Umfassendere Definition der erreichbaren Altersvorsorgeansprüche (§ 2 Nr. 5).
  • Es wird eine gesetzliche Grundlage für die statistische Erfassung und Auswertung der Nutzung der Digitalen Rentenübersicht geschaffen (§ 3 Abs. 5).
  • § 8 wird dahingehend ergänzt, dass die Digitale Rentenübersicht eine originäre Aufgabe der Deutschen Rentenversicherung Bund ist.

Die Textform im Nachweisgesetz erleichtert, ebenso wie die Textform bei der Vereinbarung einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Regelaltersgrenze, künftig die betriebliche Personalarbeit erheblich. Beide Präzisierungen könnten weiter gehen. Sie sind aber ein deutlicher Schritt nach vorn. Ebenso ist die Einführung der Textform für den Überlassungsvertrag im AÜG positiv zu bewerten.

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Im FokusArbeit + TarifDirekt aus Berlin
news-2592Thu, 20 Jun 2024 08:06:11 +0000Digitalpolitik hinkt hinterherhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/digitalpolitik-hinkt-hinterher/Rahmenbedingen verbessernDer Standort Deutschland gehört zu den größten Volkswirtschaften der Welt, doch er lebt von seinen abschmelzenden Reserven. Wenige Aspekte sind so ausschlaggebend für die zukünftige Konkurrenzfähigkeit eines Wirtschaftsstandortes wie die digitalpolitischen Rahmenbedingungen. Und es ist genau Aspekt, in dem Deutschland Jahrzehnte hinterherhinkt.   

Der Verlust der Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes ist hinlänglich belegt; zuletzt in dieser Woche durch den World Competitiveness Report der renommierten IMD in Lausanne, der Deutschland kontinuierlich herabstuft und inzwischen nur noch auf Platz 24 sieht. Wesentlicher Grund: mangelnde, digitalpolitische Rahmenbedingungen.   

Aus diesem Grund hat der BGA in dieser Woche ein digitalpolitisches Grundsatzpapier veröffentlicht, das das White Paper Digitalisierung aus dem vergangenen Jahr in politische Forderungen übersetzt und die aus unserer Sicht wichtigsten Baustellen zusammenfasst. Das Papier listet die entscheidenden Punkte nicht nur auf; im weitaus größeren Teil analysieren wir wichtigsten Argumente mit Blick auf die Wettbewerbsbedingungen für den Groß- und Außenhandel.

Zum Papier gelangen Sie hier.
 

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Im FokusThemenDigitalisierung
news-2584Thu, 20 Jun 2024 08:04:32 +0000Konjunktur in Deutschlandhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/konjunktur-in-deutschland/Weiterhin verhaltenes Bild„Konjunkturelle Erholung auf holprigem Pfad“ ist zusammenfassend die Bewertung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland im Juni 2024. Das BMWK prognostiziert einer Verstetigung der konjunkturellen Erholung trotz Produktionsstörungen in Bayern und Baden-Württemberg aufgrund des Hochwassers. Zudem erhofft es sich Impulse bei konsumnahen Dienstleistungen im Zuge der Fußball-Europameisterschaft. Während die Produktion im Bau zurückging, konnte die Ausbringung der Industrie ein leichtes Plus verzeichnen. Die Stimmung in der Weltwirtschaft und bei den privaten Verbrauchern verbessern sich. Das BMWK konstatiert allerdings auch eine schwankende außenwirtschaftliche Nachfrage und eine schwache Konjunkturdynamik.

Die Konjunkturindikatoren zeigen nach der Einschätzung des BMWK insgesamt noch ein ambivalentes Bild. Die Produktion im Produzierenden Gewerbe stagnierte im April mit -0,1 Prozent gegenüber dem Vormonat. Damit ist der Anstieg, der sich zu Beginn des Jahres andeutete, abgebremst. Der Ausstoß der Industrie konnte ein leichtes Plus von 0,2 Prozent verzeichnen. Das Baugewerbe fiel dagegen um 2,1 Prozent, nachdem es in den beiden vorherigen Monaten positives Wachstum aufgewiesen hatte. Innerhalb der Industrie entwickelten sich die Wirtschaftszweige jedoch unterschiedlich: Produktionsausweitungen konnten einzig im gewichtigen Bereich Kfz/Kfz-Teile (+4,2 Prozent) verzeichnet werden. Hingegen wurde die Produktion in den Wirtschaftszweigen chemische Erzeugnisse (-1,8 Prozent) sowie bei elektrischen Ausrüstungen (-0,8 Prozent), Metallerzeugnissen (-1,0 Prozent) und von pharmazeutischen Erzeugnissen (-1,6 Prozent) gedrosselt, ebenso im bedeutsamen Maschinenbau (-0,5 Prozent).

Der Warenhandel entwickelte sich zuletzt unter monatlichen Schwankungen tendenziell positiv. Im April hat der weltweite Warenhandel um 0,5 Prozent gegenüber dem Vormonat zugenommen. Aktuelle Frühindikatoren weisen auf eine weitere Belebung hin. Der RWI/ISL-Containerumschlag-Index hat im Februar seinen Aufwärtstrend fortgesetzt und liegt bei 128,8 Punkten. Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe sinken dagegen zum dritten Mal infolge. Ohne Berücksichtigung der hohen monatlichen Schwankungen durch Großaufträge ergibt sich im April ein Plus von 2,9 Prozent. Aus dem Inland gab es 0,3 Prozent Bestellungen weniger zu verzeichnen und die Ordereingänge aus dem Ausland stagnierten bei - 0,1 Prozent. Ein kräftiges Plus schlug hier aus dem Euroraum zu Buche (+10,6 Prozent). Dabei stand einem Orderminus aus dem Euro-Raum (-1,4 Prozent) ein Orderplus aus dem Nicht-Euroraum (+0,6 Prozent) gegenüber.
Auch bei den Auftragseingängen war innerhalb des Verarbeitenden Gewerbes in den einzelnen Bereichen eine unterschiedliche Entwicklung zu beobachten: Die größten Rückgänge wurden bei Herstellern von Sonstigen Fahrzeugen (-15,4 Prozent) verzeichnet. Im Gegensatz dazu konnten Produzenten von Textilien (+10,9 Prozent) und dem Bereich der Metallerzeugung (+3,3 Prozent) Steigerungsraten verbuchen. Auch die bedeutende Kfz-Industrie meldete eine Zunahme der Bestellungen (+4,1 Prozent). Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe wurden in den vergangenen Monaten häufig von Großaufträgen beeinflusst und zeigten starke Schwankungen. Insgesamt ist der Trend jedoch weiterhin rückläufig, so das BMWK.
Der Einzelhandel weist nach Einschätzung des BMWK eine positive Entwicklung auf. Die realen Umsätze im Vorjahresvergleich sind zum zweiten Mal positiv ausgefallen und belaufen sich auf +0,3 Prozent. Die preisbereinigten Umsätze im Einzelhandel allerdings sind im April im Vergleich zum Vormonat um 0,2 Prozent gesunken, nachdem sie im vorherigen Monat leicht gestiegen waren. Die Stimmung der privaten Haushalte in Deutschland zeigt nach Einschätzung des BMWK Anzeichen einer Stabilisierung. Die Stimmung beim privaten Verbrauch, gemessen an dem ifo-Geschäftsklima im Handel, dem GfK-Konsumklima sowie dem HDE-Konsumbarometer, hellte sich bis zuletzt stetig auf. Die Reallöhne wiesen im ersten Quartal 2024 mit einem Zuwachs von 3,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal den vierten Anstieg in Folge und das stärkste Reallohnwachstum im Vorjahresvergleich seit Beginn der Zeitreihe 2008 auf. Vor allem für Geringverdiener war der Lohnanstieg deutlich überproportional.

Die Inflation stieg im Mai 2024 leicht auf 2,4 Prozent. Damit lag sie etwas höher als im März und April, als sie 2,2 Prozent betrug. Die Energiepreise sind erneut gesunken, zuletzt um 1,1 Prozent. Auch auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen ist eine weiter nachlassende Preisdynamik zu beobachten. Die Erzeugerpreise lagen im April um 3,3 Prozent und die Einfuhrpreise um 1,7 Prozent unter dem Vorjahresmonat. Die Großhandelspreise lagen im April im Vorjahresvergleich um 1,8 Prozent unter Vorjahr.

Stimmungsbasierte Frühindikatoren deuten eine konjunkturelle Erholung an, so das BMWK. Die Geschäftserwartungen in den Unternehmen haben sich laut ifo-Geschäftsklima im April aufgehellt. Und die Wirtschaftsforschungsinstitute gehen in ihrer Gemeinschaftsdiagnose vom Frühjahr zunächst noch von einer wirtschaftlichen Stagnation aus, bevor es im weiteren Jahresverlauf im Zuge rückläufiger Inflation, steigender Löhne und Einkommen, einer anhaltend stabilen Arbeitsmarktentwicklung und zunehmenden Impulsen von der Außenwirtschaft zu einer spürbaren konjunkturellen Belebung kommt.

Der BGA bleibt angesichts der schwachen, uneinheitlichen Entwicklung weiterhin verhalten in seiner Einschätzung der aktuellen Lage. Im Vorjahresvergleich lag das BIP im ersten Quartal 2024 immer noch um 0,9 Prozent niedriger. Eine nachhaltige Trendwende hin zu einem dynamischeren Wachstum erfordert aus Sicht des BGA mutige und entschlossene Schritte. Der BGA hält schnelle und spürbare Wachstumsimpulse, die über die Maßnahmen des Wachstumschancengesetzes hinausgehen und zu effektiveren Ergebnissen führen für dringend erforderlich. Dazu sind umfassendere, rechtliche Vereinfachungen als im Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetz IV vorgesehen und steuerliche Reformen im Unternehmensbereich notwendig. Wirtschaftliche Impulse können verstärkt werden, ohne die Schuldenbremse zu lockern.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-2568Thu, 20 Jun 2024 07:57:21 +0000Die Ladezone kommthttps://bga.de/presse/pressemitteilung/die-ladezone-kommt/Bundesrat beschließt neues Verkehrsschild Der Bundesrat hat am 14.06.2024 die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt. Damit ist der Weg frei für das neue Verkehrszeichen „Ladezone“, welches die Be- und Entladesituation für Lieferverkehre deutlich verbessern wird.
Der BGA hat sich durch die Initiative Lieferzone des Bundesverbandes Paket & Express Logistik (BPEX) aktiv dafür eingesetzt, dass das neue Verkehrszeichen eingeführt wird. Denn die Unternehmen des Groß und Außenhandels sichern Tag für Tag die Warenversorgung. Das muss funktionieren, jederzeit, an jedem Ort – auch beim Be- und Entladen. Ausgewiesene Ladezonen stellen sicher, dass der Verkehrsfluss nicht gestört wird und erhöht somit die Effektivität aller Verkehre.
Die Notwendigkeit des Verkehrszeichens „Ladezone“ für Lieferverkehre ergibt sich u.a ausfolgenden Gründen:

  • Es erhöht die Verkehrssicherheit.
  • Es reduziert Schadstoffemissionen.
  • Es geht sparsam mit öffentlichem Raum um.
  • Lieferungen kommen schneller an.

Die Kommunen können nun das Verkehrszeichen entweder selbst anordnen oder den Erlass entsprechender Anordnungen z. B. beim Landkreis beantragen.
 

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Im FokusThemenVerkehr + Logistik
news-2560Thu, 20 Jun 2024 07:52:23 +0000Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnunghttps://bga.de/presse/pressemitteilung/einfuehrung-der-obligatorischen-elektronischen-rechnung/Mehr zum Anwendungsschreiben Ab 1. Januar 2025 müssen Unternehmen mit B2B-Umsätzen E-Rechnungen empfangen können und spätestens nach Auslaufen der Übergangsregelungen ab 1. Januar 2028 auch E-Rechnungen erstellen können. Ausgenommen sind Rechnungen über Leistungen, die steuerfrei sind, sowie Rechnungen über Kleinbeträge bis 250 Euro und Fahrausweise. Damit stehen Unternehmen vor eheblichen Herausforderungen sich einerseits steuerlich auf die E-Rechnung vorzubereiten und ggf. auch Verknüpfungen mit anderen Bereichen wie Buchführung, Warenwirtschaftsbereichen usw. zu optimieren.

Das Bundesministerium der Finanzen hat nun den Entwurf eines BMF-Schreibens vorgelegt und zu diesem die Möglichkeit der Stellungnahe eingeräumt. Das geplante BMF-Schreiben richtet sich zwar in erster Linie an die Finanzverwaltung von Bund und Ländern, es kann aber auch Unternehmen Hilfestellung bei der Einführung und Umsetzung der E-Rechnung geben. Das finale Schreiben soll im 4. Quartal 2024 veröffentlicht werden. Über die Erläuterungen des BMF-Schreibens hinaus ist zudem eine Anpassung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff vorgesehen.

Der Entwurf beinhaltet neben der Ausführung zur aktuellen und künftigen Rechtslage Erläuterungen der Rechnungsarten ab dem 1. Januar 2025, der Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen, zu den zulässigen Formaten der E-Rechnung, besondere Fragen von Umfang, Übermittlung und Empfang von E-Rechnungen, Verträge als Rechnungen und Berichtigungen, zum Zusammenhang von E-Rechnung und Vorsteuerabzug sowie zu Fragen der Aufbewahrung, Übergangs- und Anwendungsregelungen. Mitgliedsverbände und -unternehmen können Fragen und Hinweise zu klärungsbedürftigen Sachverhalten gerne bis Anfang Juli 2024 an den BGA richten.

Auf Grund des großen Interesses an der Thematik wird der BGA in bewährter Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Deloitte GmbH nochmals ein Seminar anbieten. Dieses wird am Dienstag, 9. Juli 2024, von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr virtuell stattfinden. Interessierte können sich wegen einer Teilnahme vorab an den BGA unter michael.alber@remove-this.bga.de wenden.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-2552Wed, 19 Jun 2024 09:10:05 +0000Erster wegweisender Tarifabschluss im Groß- und Außenhandel in Bayernhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/erster-wegweisender-tarifabschluss-im-gross-und-aussenhandel-in-bayern/Tarifabschluss ist ein schmerzhafter KompromissIn der Nacht vom 18. auf den 19. Juni 2024 haben Arbeitgeber und die Gewerkschaft ver.di in der 11. Verhandlungsrunde in Bayern einen ersten wegweisenden Tarifabschluss für die Beschäftigten im Groß- und Außenhandel erzielt. Das Tarifergebnis sieht bei einer 36-monatigen Laufzeit eine dreistufige Erhöhung um 5,1 Prozent rückwirkend ab Oktober 2023, anschließend um 5,0 Prozent ab Mai 2024 und weitere 2,0 Prozent ab Mai 2025 vor. Zusätzlich erhalten die Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 EUR. Außerdem haben sich die Tarifpartner auf einen neuen arbeitgeberfinanzierten jährlichen Baustein zur Altersvorsorge in Höhe von 480 EUR beginnend ab Mai 2025 verständigt.

Dazu erklärt Volker Schlinge, Vorsitzender des Tarif- und Sozialpolitischen Ausschusses des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA): „Der Tarifabschluss ist ein schmerzhafter Kompromiss, mit dem wir als Arbeitgeber nach ungewöhnlich langen und äußerst schwierigen Verhandlungen an die Grenze des Machbaren gegangen sind. Die Tarifrunde war durch ungewöhnlich intensive Arbeitskämpfe geprägt, die zahlreiche Betriebe und deren Kunden in Mitleidenschaft gezogen haben. Angesichts der sich immer weiter eintrübenden Konjunktur haben sich eine Reihe von Unternehmen sehr schwergetan, dieses Ergebnis mitzutragen. Wir hatten auf mehr Entgegenkommen der Gewerkschaftsseite gehofft. Der Abschluss wird die Unternehmen stark belasten.“

Für die Arbeitgeber war es letztlich entscheidend, mit dem Abschluss ihrer sozialen Verantwortung für die Beschäftigten und für die Tarifpartnerschaft nachzukommen. „Die Tarifparteien haben unter außergewöhnlichen Bedingungen erneut ihre Handlungsfähigkeit bewiesen. Die erstmals erzielte dreijährige Laufzeit gibt den Unternehmen das Maß an Planungssicherheit, das in wirtschaftlich fordernden Zeiten besonders wertvoll ist. Mit dem neuen Baustein zur Altersvorsorge wollen die Tarifpartner versuchen, gemeinsam einen neuen Weg zu beschreiten, um den Groß- und Außenhandel als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren. Dieses Element des Abschlusses muss noch ausgestaltet werden. Hier liegt noch viel gemeinsame Arbeit vor uns“, so Schlinge.

Es ist davon auszugehen, dass dieses Ergebnis Grundlage für weitere Abschlüsse in den anderen Tarifgebieten sein wird.
 

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Im FokusThemenArbeit + TarifPressemitteilung
news-2479Sun, 09 Jun 2024 09:20:00 +0000Wählerauftrag lautet Wettbewerbsfähigkeit stärkenhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/waehlerauftrag-lautet-wettbewerbsfaehigkeit-staerken/ Die Ergebnisse sind ein Stoppzeichen für Bürokraten.„Die Wählerinnen und Wähler in Europa haben gesprochen. Die Ergebnisse der Europawahlen sind eindeutig. Sie sind ein Stoppzeichen für Bürokraten und zugleich ein Signal des Aufbruchs für eine wirtschaftliche Reformagenda in Europa. Der Wählerauftrag lautet: Schluss mit der ewigen Regulierung, ja zu mehr Freiheit und Wettbewerb“, kommentiert Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).

„Die Europäische Union ist eine großartige Idee und sie hat viele historische Erfolge erzielt. Der Binnenmarkt, die Freizügigkeit und der Euro sind nur einige davon. Dabei war sie immer dann stark, wenn sie sich auf ihre Kernwerte konzentriert hat. Und diese liegen in der wirtschaftlichen Stärke des Kontinents. In den letzten Jahren wurde dieser klare Kurs aber leichtsinnig aufgegeben; Bürokratie und Regelungswut, moralische Überheblichkeit und politische Erziehung haben die Oberhand gewonnen. Heute wird Europa von anderen Wirtschaftsräumen abgehängt – und das selbst verschuldet. Das muss ein Ende haben. Das haben die Europäerinnen und Europäer dem Parlament und der neuen Kommission gestern ins Stammbuch geschrieben. Von Portugal bis Finnland, von Dublin bis Athen, hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass unser Wohlstand, unser Frieden und die Freiheit seiner Menschen von wirtschaftlicher Stärke und attraktiven Standortbedingungen abhängen und nicht von kleinteiliger Regulierung und staatlich verordneten Berichtspflichten“, mahnt der Großhandelspräsident eindringlich.
 

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Im FokusPressemitteilung
news-2471Fri, 07 Jun 2024 09:20:25 +0000Export entwickelt sich positivhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/export-entwickelt-sich-positiv/Es ist noch zu früh, um von einem nachhaltigen Aufschwung im Außenhandel zu sprechen. „Der deutsche Export zeigt sich widerstandsfähig. Trotz eines immer schwieriger werdenden Marktumfeldes konnten sich unsere Unternehmen behaupten und den Frühjahrsaufschwung nutzen. Die positive Entwicklung im Exportgeschäft geht in erster Linie auf die Nachfrage in den USA und China sowie im Vereinigten Königreich zurück“, erläutert Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).

Der Außenhandelspräsident analysiert: „Das weltwirtschaftliche sowie geopolitische Umfeld bleibt aber fragil. Insofern ist es noch zu früh, von einem nachhaltigen Aufschwung im Außenhandel zu sprechen. Es handelt sich eher um eine Seitwärtsbewegung. Umfragen zeigen, dass die Erwartung besser ist als die aktuelle Nachfrage. Es fehlt also noch an Substanz. Die Politik ist daher weiterhin gefordert, die die Wirtschaft belastenden Faktoren energisch anzugehen. Nur wenn sich die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen deutlich verbessert, kann sich mittelfristig ein robustes Exportwachstum einstellen. Ein Vorschlag wäre, endlich mit einer Direktverrechnung der Einfuhrumsatzsteuer die Liquidität importierender Unternehmen dauerhaft zu stärken. Vor allem aber würde dies zu einem rechtlichen Gleichklang von Einfuhrumsatzbesteuerung und Vorsteuerabzug führen.“

„Deutsche Unternehmen brauchen bei der Einfuhr von Gütern aus Drittstaaten zumindest die gleichen attraktiven Bedingungen, wie sie bereits europäische Wettbewerber in den Niederlanden oder in Österreich vorfinden. Nach dem Evaluierungsbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Optimierung der Erhebungsverfahren ist eine solche Lösung auch in Deutschland möglich. Dazu muss die Bundesregierung nun die entsprechenden rechtlichen und technischen Voraussetzungen schaffen“, sagt Jandura abschließend.

Den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zufolge sind die deutschen Exporte im April 2024 gegenüber März 2024 kalender- und saisonbereinigt um 1,6 Prozent und die Importe um 2,0 Prozent gestiegen.
 

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Pressemitteilung
news-2463Thu, 06 Jun 2024 11:56:00 +0000EZB-Leitzinssenkung nur ein Anfang https://bga.de/presse/pressemitteilung/ezb-leitzinssenkung-nur-ein-anfang/ Investitionen und Wirtschaftswachstum weiter unterstützten!„Die Senkung des Leitzinses ist ein positives und richtiges Signal für die wirtschaftliche Entwicklung. Gleichzeitig ist klar, dass es bei der Inflationseindämmung noch keine Entwarnung gibt. Die Leitzinssenkung ist nur ein Anfang. Wir brauchen wieder eine Politik, die Investitionen und Wirtschaftswachstum unterstützt“, sagt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), zur heutigen Entscheidung der Europäischen Zentralbank zur Senkung der Leitzinsen.

„Wichtig bleibt, dass die Politik die Entscheidung der EZB weiter mit einer soliden Finanz- und Wirtschaftspolitik flankiert. Denn ein niedriger Zins allein entscheidet noch nicht, ob Unternehmen wieder mehr investieren. Dafür braucht es ein attraktives wirtschaftliches Umfeld, in dem sich die Investitionen auch langfristig rechnen. Angesichts der weiterhin mauen Wirtschaftsentwicklung in Deutschland müssen dazu Kosten und Bürokratie für Unternehmen dringlich und wirkungsvoll abgebaut werden. Ich setze darauf, dass das angekündigte Wachstumsdynamisierungspaket seinem Namen gerecht wird. Es braucht endlich wieder eine Beschleunigung und Erleichterung von Investitionen am Standort Deutschland“, fordert der Großhandelspräsident.

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Pressemitteilung
news-2439Thu, 06 Jun 2024 06:54:52 +0000Erfolgreiches Treffen mit Namibias Handelsministerin in Berlinhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/erfolgreiches-treffen-mit-namibias-handelsministerin-in-berlin/IPD sieht großes Potential in NamibiaEin bedeutendes Treffen mit der Ministerin für Handel und Industrialisierung der Republik Namibia, Frau Hon. Lucia Iipumbu, fand am 27. Mai in der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) in Berlin statt. Die Veranstaltung wurde von hochrangigen Vertretern verschiedener Organisationen besucht, darunter der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), die Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK Berlin) sowie der Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft. Seitens des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) und des Import Promotion Desks (IPD) nahm Patrick Federl, Referent für Importförderung, an dem Treffen teil.

Deutschland und Namibia teilen eine lange und vielfältige Geschichte. Diese historischen Verbindungen haben eine solide Basis für die Entwicklung starker wirtschaftlicher Beziehungen geschaffen. Heute steht Namibia als verlässlicher und wachsender Wirtschaftspartner im Fokus deutscher Unternehmen.

Das Treffen konzentrierte sich auf die Positionierung Namibias als attraktiven Wirtschaftspartner für Deutschland. Es wurden mehrere Bereiche identifiziert, in denen großes Potenzial für Zusammenarbeit besteht:

  • Natürliche Zutaten: Namibia ist reich an natürlichen Ressourcen, die für die Herstellung verschiedener Produkte – besonders bei der Kosmetikproduktion – genutzt werden können.
  • Nachhaltiger Tourismus: Das Land bietet einzigartige touristische Attraktionen, die nachhaltig entwickelt und vermarktet werden können.
  • Nachhaltige Fischerei und Aquakultur: Namibias Küstengewässer sind reich an Fischbeständen, die auf nachhaltige Weise genutzt werden können.

Zusätzlich setzt die namibische Regierung einen starken Schwerpunkt auf Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) sowie kreative Industrien, um die Wirtschaft des Landes weiter zu diversifizieren und zu modernisieren.

Gespräche wie das Treffen in Berlin sind von entscheidender Bedeutung für die Förderung und Vertiefung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und Namibia. Der BGA, als Träger der Subsahara-Afrika Initiative der Deutschen Wirtschaft (SAFRI), betonte sein Interesse an einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit Namibia. Auch das Import Promotion Desk sieht großes Potenzial in Namibia als Beschaffungsmarkt für europäische Unternehmen.

Die Begegnung mit Ministerin Hon. Lucia Iipumbu hat einmal mehr die vielfältigen Chancen unterstrichen, die eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Namibia bietet. Mit einem Fokus auf nachhaltige Entwicklung und innovative Industrien sind beide Länder gut positioniert, um ihre Partnerschaft in den kommenden Jahren weiter auszubauen und zu stärken.
 

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Im FokusThemenInternationalesRegionalinitiativen
news-2455Thu, 06 Jun 2024 06:54:52 +0000BGA sensibilisiert für e-Rechnunghttps://bga.de/presse/pressemitteilung/bga-sensibilisiert-fuer-erechnung/Webinare zur verpflichtendenden Einführung Rund 300 Teilnehmer aus Unternehmen und Verbänden haben an den drei Webinaren zur eRechnung teilgenommen. Sie wurden vom BGA in Kooperation mit der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte durchgeführt. Für den BGA moderierte der für Steuerfragen zuständige Geschäftsführer Michael Alber. Er begrüßte als Experten zum Thema eRechnung Senior Manager Indirect Tax Dr. Diana-C Kurtz sowie Senior Manager Robert Lederer bzw. Bernd Duscha zu den technischen Fragen.

Anlass für die Webinare war, dass der Gesetzgeber mit dem Wachstumschancengesetz die verpflichtende Einführung der eRechnung verabschiedet hat. Unternehmen müssen ab 1. Januar 2025 eRechnung empfangen können. Spätestens zum 1. Januar 2028 müssen dann alle Unternehmen in der Lage sein, umgekehrt auch eRechnungen nach einem strukturierten Format bei B2B-Umsätzen im Inland zu versenden.

Im Mittelpunkt des Webinars standen nicht nur die steuerrechtlichen Regelungen, sondern auch die Anforderungen und Chancen aus der Digitalisierung der Rechnungsstellung. Aufgezeigt wurde vor dem Hintergrund der europarechtlichen Überlegungen zur Umsatzbesteuerung im digitalen Zeitalter („VIDA“) das Gesetzgebungsverfahren und die zeitlichen Aspekte zur Einführung der verpflichtenden eRechnung. Die Experten informierten über die Definition der eRechnung und deren Abgrenzung von sonstigen Rechnungen wie Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen. Unterstrichen wurde dabei, dass die Regelungen nur auf inländische B2B-Umsätze beschränkt ist. Ein wichtiger Aspekt war die Betroffenheit der Unternehmen. Neben den steuerlichen Herausforderungen ging es auch um die Chancen durch Effizienzsteigerungen durch die Automatisierung, höhere Genauigkeit von steuerlichen Daten, Compliance, Aufbewahrungsvorschriften und Datenqualität. Die Auswirkungen der eRechnung auf den Rechnungseingangsprozess und den Rechnungserstellungsprozess wurden erläutert. Auch auf die administrativen Fragen und Chancen mit Blick auf Buchhaltung, Ein- und Verkauf, Besteuerung, IT-Anforderungen wurde eingegangen.

Zusammenfassend wurde deutlich, dass sich Unternehmen unabhängig ob groß, mittel oder klein - frühzeitig mit den Regelungen zur Einführung der verpflichtenden eRechnung in Deutschland befassen müssen. Um Rechnungsprozesse zu optimieren, sollten auch relevante Stakeholder aus anderen Unternehmensbereichen wie IT, Besteuerung, Warenwirtschaft und ihre externen Dienstleister einbezogen werden. Zugleich wurde deutlich, dass Unternehmen mit Umsätzen in anderen EU-Staaten bzw. grenzüberschreitenden Umsätzen sich auf die dortigen Regelungen einstellen müssen. Im Blick behalten sollte man dabei die Diskussion der EU zu VIDA und damit zur Einführung einer digitalen Berichterstattung in nahezu Echtzeit auf Grundlage einer strukturierten elektronischen Rechnungsstellung auch für grenzüberschreitende Umsätze.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-2431Thu, 06 Jun 2024 06:50:33 +0000KI in der Zollabwicklung auf dem Vormarschhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/ki-in-der-zollabwicklung-auf-dem-vormarsch/Gut besuchtes Webinar von BDEx und BGAUnter dem Titel „KI in der Zollabwicklung. Risiken reduzieren und Automatisierung steigern“ fand das vom BGA in Zusammenarbeit mit dem BDEx organisierte Webinar statt. Der Vortrag von Dr. Ulrich Lison (AEB SE) sowie die anschließende Q&A-Runde stießen bei den rund 70 Teilnehmern auf großen Anklang.  Deutlich wurde, dass das Thema längst nicht mehr nur die Medienwelt, sondern auch die einzelnen Unternehmen in der Praxis beschäftigt.

Im Fokus des Webinars standen die Hauptanwendungsfälle von Künstlicher Intelligenz (KI) im Zollwesen sowie ihre praktische Umsetzung. Demnach können KI-Lösungen besonders in der Tarifierung und bei der Vorbereitung von Zollanmeldungen erhebliche Zeit- und Kostenersparnisse ermöglichen. Durch das Anlernen der KI mit unternehmensspezifischen, qualitativ hochwertigen Datensätzen und klaren Vorgaben kann diese sich kontinuierlich optimieren und schon jetzt zum Einsatz kommen. Auch im Bereich "Legal AI" und bei der Übertragung von Daten an Zollbehörden oder externen Dienstleistern weist KI große Potenziale auf.

Diskutiert wurde außerdem, wie die Zollbehörden zukünftig auf den verstärkten Einsatz von KI reagieren werden und ob sich Anwender in der Zollpraxis rechtssicher auf KI-Lösungen verlassen können. Der BGA verfolgt die Entwicklungen auf diesem Gebiet kontinuierlich und hält Sie auf dem Laufenden.
 

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Im FokusThemenInternationalesExport
news-2407Thu, 06 Jun 2024 06:43:57 +0000US-Präsidentschaftswahlen im Novemberhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/us-praesidentschaftswahlen-im-november/TBI veranstaltet P(r)ep-Talk Unter dem Titel „P(r)ep-Talk“ fand am 28. Mai zum ersten Mal das Diskussionsforum der Transatlantic Business Initiative (TBI) in Berlin statt. Im Zentrum der Veranstaltung standen dabei folgende Fragen: Auf welche Szenarien muss sich die deutsche Wirtschaft nach den US-Wahlen am 5. November 2024 einstellen? Wie gut ist sie auf diese Szenarien vorbereitet? Wie bewerten US-Unternehmen derzeit den Standort Deutschland und wie blicken sie auf die Zukunft der transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen nach den Wahlen?



Nach Impulsen des TBI-Vorsitzenden Prof. Siegfried Russwurm und des Hauptgeschäftsführers des Bankenverbands, Gastgeber Hainer Herkenhoff, wurden diese Fragen mit Experten aus Berlin, Brüssel und Washington diskutiert. Der BGA verantwortete dabei einen Programmpunkt, bei dem der ehemalige Wirtschaftsberater von Donald Trump, Clete Willems, und Stacy Ettinger, die ehemalige Beraterin von Chuck Schumer, vormals Mehrheitsführers im US-Senat, dem Publikum die Wahlprogramme der Republikaner und der Demokraten vorstellten. Dabei wurde deutlich, dass sich die Pläne beider großen Parteien in vielen Punkten stark ähneln. Die Präsidentschaftskandidaten beider Partien setzen beispielsweise weiterhin verstärkt auf Protektionismus.



Fazit der Veranstaltung war: Auf manche Eventualitäten kann man sich vorbereiten, jedoch nicht auf alle. Ein erneuter Präsident Trump wird impulsiv und unberechenbar bleiben. Die Vorschläge enger Berater des Kandidaten Trumps sollte man ernst nehmen, aber nicht wörtlich. Auch bei einer Wiederwahl Bidens werden die USA weiter auf mehr US-Exporte und US-Arbeitsplätze setzen. Die Abgrenzung zu China bleibt in beiden Fällen außenpolitische Priorität Nummer Eins für die USA. Die beste Vorbereitung – egal, wer im November zum US-Präsidenten gewählt wird – ist ein starkes und robustes Europa. Die EU und Deutschland müssen endlich ins Handeln kommen und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken, um als internationaler (Wirtschaft-)Partner attraktiver zu werden – nicht nur für die USA, sondern auch für andere Länder. Das bedeutet unter anderem: endlich pragmatische Verhandlungen zu Freihandelsabkommen führen (MERCOSUR), Rohstoffquellen diversifizieren, Bürokratie abbauen, Digitalisierung voranbringen, den Binnenmarkt weiter vertiefen.
 

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Im FokusThemenInternationalesImport
news-2399Thu, 06 Jun 2024 06:41:38 +0000Bundeskabinett verabschiedet umstrittenes neues Rentenpakethttps://bga.de/presse/pressemitteilung/bundeskabinett-verabschiedet-umstrittenes-neues-rentenpaket/BGA sieht viele ProblemeDer Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) soll das bereits im Herbst letzten Jahres bekannt gewordene Grundkonzept zur damals sog. Aktienrücklage - heute Generationenkapital - und die dauerhafte Fortschreibung des Mindestrentenniveaus auf 48 Prozent umsetzen. Beide Vorhaben waren bereits im Koalitionsvertrag vereinbart.
Wesentliche Regelungen des Gesetzentwurfs:

  • Fortschreibung des Mindestrentenniveaus auf 48 Prozent bis 2039.
  • Gründung des sogenannten Generationenkapitals in Form einer Stiftung. Aus den Erträgen des Generationenkapitals sollen langfristig Zuführungen an die gesetzliche Rentenversicherung generiert werden. Ab dem Jahr 2024 sollen dem Generationenkapital 12 Milliarden Euro in Form von Darlehen zugeführt, dieser Betrag wird in den Folgejahren jährlich um 3 Prozent erhöht. Außerdem sollen weitere Vermögenswerte des Bundes als Eigenkapital in die Stiftung eingebracht werden. Bis zum Jahr 2036 soll das Generationenkapital ein Volumen von 200 Mrd. Euro erreicht haben. Erträge aus diesem Kapitalstock sollen ab Mitte der 2030er Jahre in die Rentenversicherung fließen und deren Finanzen sowie die Beiträge stabilisieren. Kalkuliert wird mit Erträgen von 10 Mrd. Euro jährlich.
  • Die Mindestrücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung wird auf 0,3 Monatsausgaben angehoben.
  • Die Beitragssatzuntergrenze wird verlängert. Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung ist über das Jahr 2025 hinaus bis zum Jahr 2036 auf mindestens 18,6 Prozent festzusetzen.

Das Rentenpaket II wäre das teuerste Sozialgesetz dieses Jahrhunderts. Der Gesetzentwurf verhindert die gewollte und gesetzlich bislang vorgesehene Dämpfung des Rentenniveaus durch die Verschiebung des Rentnerquotienten (Nachhaltigkeitsfaktor). Bereits 2035 lägen die zusätzlichen Rentenausgaben um rund 30 Mrd. Euro höher als nach geltendem Recht zulässig. Der Beitragssatz würde im gleichen Zeitraum von derzeit 18,6 Prozent auf dann 22,3 Prozent ansteigen. In den nächsten 20 Jahren lägen die Mehrausgaben bei einer halben Billion Euro. Es wäre zukunftsvergessen, jetzt trotz des bevorstehenden gewaltigen Alterungsschubs und der ohnehin hohen und weiterwachsenden Sozialbeitragsbelastung für eine solche Mehrbelastung zu sorgen. Die Beitragssätze würden dadurch künftig noch schneller und noch stärker steigen. Selbst im besten Fall kann das Generationenkapital den Beitragssatz nur marginal entlasten.
Der BGA fordert, die gesetzliche Rentenversicherung zukunftsfähig aufzustellen. Eine Aktienrente ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Doch das wird nicht reichen. Statt an Frühverrentungsanreizen festzuhalten, muss die Politik erkennen, dass wir um eine längere Arbeitszeit nicht herumkommen werden.
Folgender Zeitplan ist aktuell vorgesehen:

  • Die erste Lesung im Bundestag findet voraussichtlich im Juni statt.
  • Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.
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Im FokusThemenArbeit + Tarif
news-2343Tue, 28 May 2024 12:05:19 +0000Vereinte Streitkräfte für Europahttps://bga.de/presse/pressemitteilung/vereinte-streitkraefte-fuer-europa/Wir brauchen eine gemeinsame Sicherheitsarchitektur.„Wir brauchen eine gemeinsame Sicherheitsarchitektur und vereinte Streitkräfte für Europa. Nur so werden wir den Frieden in Europa sichern. Es geht aber neben der Sicherung unserer Außengrenzen auch darum, unsere Handelsrouten zu schützen. Denn Europa ist auf die Verfügbarkeit von Waren und Rohstoffen angewiesen“, so Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen, mit Blick auf die Forderungen des französischen Präsidenten Emmanuel Macron gestern in Dresden.

Anknüpfend an Macrons Appell zu Wachstum und Wohlstand in Europa sagt Jandura: „Die EU muss sich dramatisch verändern, sonst werden wir im Wettbewerb mit anderen Wirtschaftsräumen der Welt abgehängt. Sie muss besser werden, dynamischer und mutiger. Diese Ziele lassen sich nicht mit mehr staatlichem Eingriff und mehr Regeln erreichen, sondern nur mit mehr Freiheit für die Wirtschaft und die Menschen.“ Jandura weiter: „Bessere und einfachere Gesetzgebungen sowie eine Politik, die den Standort EU stärkt, sollten nach den Wahlen für Europa Priorität haben. Hilfreich bei der Standortstärkung wäre es übrigens, wenn Frankreich seine Blockade bei dem EU-Mercosur-Abkommen aufgibt und es endlich zu einem Abschluss kommt. Das Abkommen mit den südamerikanischen Staaten ist für unsere Wettbewerbsfähigkeit von großer Bedeutung.“
 

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ThemenEuropaPressemitteilung
news-2295Thu, 23 May 2024 08:02:46 +0000Bundeswirtschaftsministerium sieht Trendwende https://bga.de/presse/pressemitteilung/bundeswirtschaftsministerium-sieht-trendwende/Auch Konsum steigt wieder

Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im ersten Quartal 2024 um 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Damit wurde die Wachstumsflaute der letzten drei Quartalszahlen mit negativen Wachstumsraten überwunden, was auf eine Trendwende hindeutet. Dies ist zusammenfassend die Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland im Mai 2024. Das BMWK prognostiziert eine Verstetigung der konjunkturellen Erholung. Günstige Witterungsbedingungen und Nachholeffekte zum Jahresende 2023 begünstigten die Produktion in der Industrie und im Bau. Die Stimmung in der Industrie und bei den privaten Verbrauchern habe sich seit Jahresbeginn deutlich aufgehellt. Das BMWK räumt allerdings auch ein, dass die Risiken angesichts der nach wie vor schwachen Auftragslage und der anhaltenden geopolitischen Unsicherheiten hoch seien.  
 

Die Konjunkturindikatoren zeigen nach der Einschätzung des BMWK insgesamt noch ein gemischtes Bild. Die Produktion im Produzierenden Gewerbe ist März um 0,4 Prozent zurückgegangen. Damit ist der Anstieg der beiden vorherigen Monate abgebremst. Auch der Ausstoß der Industrie hat Einbußen zu verzeichnen (-0,4 Prozent). Das Baugewerbe zog mit +1,0 Prozent weiterhin an, nachdem schon im Februar ein Plus von 7,9 Prozent erzielt worden war. Innerhalb der Industrie entwickelten sich die Wirtschaftszweige jedoch unterschiedlich: Produktionsausweitungen konnten in den Wirtschaftszweigen Chemische Erzeugnisse (+ 2,0 Prozent) sowie bei elektrischen Ausrüstungen (+0,6 Prozent) und Metallerzeugnissen (+0,3 Prozent) und im gewichtigen Bereich Kfz/Kfz-Teile (+0,6 Prozent) verzeichnet werden. Hingegen wurde die Produktion im ebenfalls bedeutsamen Maschinenbau (-1,0 Prozent) gedrosselt, ebenso bei Pharmazeutischen Erzeugnisse (-0,3 Prozent). 
 

Der Warenhandel tendierte zuletzt unter monatlichen Schwankungen tendenziell positiv. Im Februar hatte der weltweite Warenhandel um 1,0 Prozent gegenüber dem Vormonat zugenommen. Aktuelle Frühindikatoren weisen auf eine weitere Belebung hin. Der RWI/ISL-Containerumschlag-Index hat im Februar seinen Aufwärtstrend fortgesetzt und liegt nun bei 114,9 Punkten. Gleichzeitig bleiben die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe – ohne Berücksichtigung der hohen monatlichen Schwankungen durch Großaufträge – in der Tendenz weiter abwärtsgerichtet und verringern die Auftragsbestände in den Unternehmen. Die Auftragseingänge sind im März um 0,4 Prozent gesunken, nachdem bereits im Februar ein Rückgang verzeichnet wurde (revidiert: -0,8 Prozent). Aus dem Inland gab es zwar 3,6 Prozent Bestellungen weniger zu verzeichnen, aber dafür stiegen die Ordereingänge aus dem Ausland um 2,0 Prozent. Hier schlug ein kräftiges Plus aus dem Euroraum zu Buche (+10,6 Prozent). Aus dem Nicht-Euroraum kam es zu einem Orderminus von 2,6 Prozent.  

Auch bei den Auftragseingängen war innerhalb des Verarbeitenden Gewerbes im Februar in den einzelnen Bereichen eine unterschiedliche Entwicklung zu beobachten: Die größten Rückgänge wurden bei Herstellern von Metallerzeugnissen (-4,5 Prozent), im Bereich der Metallerzeugung (-3,5 Prozent) und bei Sonstigen Fahrzeugen (-2,3 Prozent) verzeichnet. Im Gegensatz dazu konnten Produzenten von Bekleidung (+7,0 Prozent) und elektrischer Ausrüstung (+5,9 Prozent) deutliche Steigerungsraten verbuchen. Auch die bedeutende Kfz-Industrie meldete eine Zunahme der Bestellungen (+1,1 Prozent). Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe wurden in den vergangenen Monaten häufig von Großaufträgen beeinflusst und zeigten starke Schwankungen. Insgesamt ist der Trend jedoch weiterhin rückläufig, so das BMWK. 
 

Der Einzelhandel weist eine positive Entwicklung auf. Die realen Umsätze im Vorjahresvergleich, zuletzt noch im Februar um 2,3 Prozent gesunken, sind im März 2024 wieder positiv ausgefallen (+0,3 Prozent). Die preisbereinigten Umsätze im Einzelhandel sind im März im Vergleich zum Vormonat spürbar um 1,8 Prozent gestiegen, nachdem sie in den vorangegangen vier Monaten rückläufig waren. Die Stimmung der privaten Haushalte in Deutschland zeigt nach Einschätzung des BMWK Anzeichen einer Stabilisierung. Das HDE-Konsumbarometer stieg im Mai zum vierten Mal in Folge und erreichte den höchsten Wert seit Ende 2021. Auch das GfK-Konsumklimaindex verzeichnete im April einen leichten Anstieg. Die positive Tendenz der Frühindikatoren weist nach Auffassung des BMWK auf eine schrittweise Erholung des privaten Verbrauchs unterstützt durch steigende Löhne und eine rückläufige Inflation hin. 
 

Die Inflation weist seit März 2023 im Trend einen rückläufigen Trend aus. Sie sank im März auf 2,2 Prozent und bleibt im April unverändert. Das ist der niedrigste Wert seit April 2021. Die Preise im Vergleich zum Vorjahresmonat für Nahrungsmittel stiegen um 0,5 Prozent. Die Energiepreise sind dagegen erneut gesunken, zuletzt um 1,2 Prozent. Auch auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen ist eine weiter nachlassende Preisdynamik zu beobachten. Die Erzeugerpreise lagen im März gegenüber um 2,9 Prozent und die Einfuhrpreise um 3,6 Prozent unter dem Vorjahresmonat. Die Großhandelspreise sind im März im Vorjahresvergleich nur leicht um 0,2 Prozent gestiegen. 

Stimmungsbasierte Frühindikatoren deuten, so das BMWK, eine konjunkturelle Erholung an. Die Geschäftserwartungen in den Unternehmen haben sich laut ifo Geschäftsklima im April weiterhin aufgehellt. Und die Wirtschaftsforschungsinstitute gehen in ihrer Frühjahresgemeinschaftsdiagnose zunächst noch von einer wirtschaftlichen Stagnation aus, bevor es im weiteren Jahresverlauf im Zuge rückläufiger Inflation, steigender Löhne und Einkommen, einer anhaltend stabilen Arbeitsmarktentwicklung und zunehmenden Impulsen von der Außenwirtschaft zu einer spürbaren konjunkturellen Belebung kommt.  
 

Der BGA blickt jedoch nach wie vor verhalten auf die aktuelle Lage. Zwar mag das BIP gegenüber dem Vormonat leicht gestiegen sein, im relevanten Vorjahresvergleich liegt es jedoch um 0,9 Prozent unter Vorjahresniveau. Von einer erwarteten Trendwende hin zu einer dynamischen Entwicklung ist es somit noch ein ordentlicher Weg, der ohne ein kräftiges Zutun der Politik länger dauern dürfte, als es nötig wäre. Der BGA unterstützt daher die Zielsetzung, Wachstumsimpulse rasch zu setzen, die anders als beim Wachstumschancengesetz auch zu wirksamen Impulsen führt. Dazu sind mutige und entschlossene Maßnahmen erforderlich und damit auch überzeugendere Vereinfachungen als die bescheidenen Maßnahmen im Bürokratieentlastungsgesetz IV. Mehr wirtschaftliche Impulse lassen sich auch erreichen, ohne an der Schuldenbremse zu drehen.  

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-2287Thu, 23 May 2024 07:59:02 +0000Nachhaltiger Handel mit Entwicklungs- und Schwellenländern https://bga.de/presse/pressemitteilung/nachhaltiger-handel-mit-entwicklungs-und-schwellenlaendern/Interview mit Dr. Julia Bellinghausen

Das Import Promotion Desk (IPD) eröffnet kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in ausgewählten Entwicklungs- und Schwellenländern den Zugang zum EU-Markt. Es unterstützt Exportunternehmen auf der sogenannten „letzten Meile“, begleitet Produzenten und Service-Anbieter auf den europäischen Markt und vermittelt Kontakte mit potenziellen Geschäftspartnern. 
 

Gleichzeitig hilft das IPD deutschen und europäischen Importeuren beim internationalen Sourcing von Produkten, Rohstoffen oder Dienstleistungen, damit sie ihr Beschaffungsmanagement diversifizieren können.   


Im Interview erläutert Dr. Julia Bellinghausen, Leiterin des IPD, welche Bedeutung der Außenhandel in der Entwicklungszusammenarbeit für die deutsche Importwirtschaft hat, welches Potenzial in Entwicklungs- und Schwellenländern steckt und wie das IPD Handelspartner zusammenbringt, damit sie nachhaltig zusammenarbeiten. 
 

Welche Rolle spielt das IPD in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Partnern aus Entwicklungs- und Schwellenländern?  

Dr. Julia Bellinghausen: Das IPD arbeitet an der Schnittstelle von Entwicklungszusammenarbeit und Außenwirtschaft. Unser Ziel ist es, Entwicklungsländer besser in den globalen Handel zu integrieren und damit einen substanziellen Beitrag zur nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung in diesen Ländern zu leisten.  

Gleichzeitig unterstützen wir als Initiative zur Importförderung deutsche und europäische Unternehmen dabei, neue Beschaffungsmärkte in den Partnerländern zu finden, ihr Portfolio zu erweitern und langfristige Geschäftskontakte aufzubauen. 

Als Teil des entwicklungspolitischen Netzwerks „Partners in Transformation – Business & Development Network“ entwickeln wir diese beiden Säulen – Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel – weiter. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bündelt in diesem Netzwerk seine Programme für Wirtschaftsakteure. Gemeinsam mit anderen Wirtschaftsprogrammen wollen wir die sozial-ökologische und feministische Wirtschaftstransformation in den Entwicklungs- und Schwellenländern vorantreiben. 

Unsere Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen, dass unser Konzept der entwicklungsorientierten Importförderung aufgeht. Wir konnten bereits viele europäische Unternehmen, die ihr wirtschaftliches Engagement nachhaltig gestalten wollen, bei ihrem Beschaffungsprozess unterstützen. Und wir eröffnen KMU aus unseren Partnerländern langfristig den Zugang zum EU-Markt.  

Das zeigt Wirkung in den IPD-Partnerländern: Unser Engagement bekämpft Armut, schafft produktive Beschäftigung und gibt Familien Zukunftsperspektiven im ländlichen Raum.  

Neben der wirtschaftlichen Entwicklung in den Partnerländern fördert die Einbindung der Unternehmen in den globalen Handel auch soziale und ökologische Aspekte. So werden die ländlichen Strukturen gestärkt, Frauen gefördert und auch der Schutz der natürlichen Ressourcen ausgebaut.
 

Wie können Sie den Erfolg Ihrer Arbeit messen? 

Dr. Julia Bellinghausen: Das IPD hat ein sehr breit angelegtes Monitoring aufgesetzt, das sich auf wirtschaftliche Daten fokussiert, wie den Exportumsatz der IPD-Unternehmen, ihre Investitionen und die Zahl der Beschäftigten. Eine wichtige Kennzahl ist die Anzahl der Geschäftsabschlüsse. Jedes „Match“ zählt, denn es hat Auswirkungen auf das Unternehmen, seine Beschäftigten, die Region.  

Unser Monitoring zeigt, dass der wirtschaftliche Erfolg des einzelnen Unternehmens den Menschen in den Regionen zugutekommt. Die Unternehmen erweitern ihre Anbauflächen und Produktion, sie nehmen mehr Kleinbauern unter Vertrag und stellen weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. 

Zudem investieren sie in Qualitätsstandards und Zertifizierungen, wie das Bio-Siegel. Damit einher geht eine Professionalisierung in der Produktion, die auch die Kleinbauern umfasst. So kommen die Impulse des EU-Markts auch in den ländlichen Regionen an. 

Zwei Beispiele belegen die Entwicklung eindrücklich: Im Durchschnitt haben die Unternehmen im IPD-Programm ihren Exportumsatz nach Europa bislang um 99,7 Prozent gesteigert und die Zahl ihrer Beschäftigten um 52 Prozent erhöht. 

Zukünftig werden wir zudem unsere Anstrengungen zur Steigerung des Anteils an frauengeführten Unternehmen im IPD-Programm evaluieren und auch die Zahl der Arbeitsplätze getrennt nach Geschlechtern erfassen.
 

Was ist das Erfolgsrezept des IPD? 

Dr. Julia Bellinghausen: Unser Erfolgsrezept ist die Nachfrageorientierung. Wir fördern gezielt den Export von Produkten und Dienstleistungen, für die es auf dem deutschen und europäischen Markt eine hohe Nachfrage gibt. Welche Produkte und Services das sind, prüfen wir auf Basis von Marktanalysen und in Zusammenarbeit mit Branchenverbänden, mit denen wir in einem kontinuierlichen Austausch stehen. Denn nur wenn in Europa ein Produktinteresse besteht, können sich langfristige Geschäftsbeziehungen etablieren.  

Beim Sourcing achten wir zudem darauf, dass die Unternehmen im IPD-Programm die EU-Standards erfüllen, seien es rechtliche Normen, Einfuhrbestimmungen oder Zertifizierungen. Wir bieten den Firmen maßgeschneiderte Informationsangebote und Trainings und beraten sie im gesamten Prozess des Qualitätsmanagements. So sind sie optimal auf den Markt in Europa vorbereitet.   

Und diese Vorauswahl und Vorbereitung der Unternehmen zahlen sich aus: Wir können so europäischen Unternehmen marktrelevante Produkte und zuverlässige Unternehmen vermitteln. Dieses sogenannte „Matchmaking“ erfolgt im Rahmen von Fachmessen, Beschaffungsreisen und B2B-Meetings, bei denen wir unsere Firmen vorstellen. 

Für europäische Unternehmen hat der Direkthandel viele Vorteile. Wenn sie direkt von den Produzenten einkaufen und nicht über Zwischenhändler gehen, bedeutet das für sie mehr Transparenz in der Lieferkette und gleichzeitig können sie mit den Produzenten direkt ihre Anforderungen und Wünsche verhandeln. 

Von einem Geschäftsabschluss profitieren dann beide Partner gleichermaßen: Unsere Unternehmen gewinnen neue Absatzmärkte in der EU und Importeure erweitern ihr Beschaffungsmanagement – also eine Win-Win-Situation für beide. Sie schafft die Grundlage für langfristige Handelsbeziehungen.  
 

In welchen Bereichen ist das IPD aktiv? 

Dr. Julia Bellinghausen: Ein Schwerpunkt des IPD liegt in der Forst- und Landwirtschaft. Dazu zählen die Sektoren natürliche Zutaten für Lebensmittel, Pharmazie und Kosmetik, frisches Obst und Gemüse, Schnittblumen und nachhaltiger Fisch und Meeresfrüchte. 

Viele Entwicklungsländer verfügen über wertvolle Rohstoffe. Wenn diese Rohprodukte vor Ort weiterverarbeitet werden, entstehen ganz neue Wertschöpfungsketten. Zudem bietet die Bio-Zertifizierung große Chancen. Wir informieren daher die Produzenten über die erhöhte Nachfrage von Bio-Produkten auf dem EU-Markt.  

Zudem ist das IPD in zwei Dienstleistungsbranchen aktiv: Nachhaltiger Tourismus und IT-Outsourcing. Der Tourismus-Sektor ist eine beschäftigungsintensive Branche und leistet in vielen Ländern einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaftsentwicklung.  

Der Sektor Outsourcing von IT-Dienstleistungen ist durch eine hohe Nachfrage geprägt. Bei uns steigt der Bedarf an digitalen Anwendungen, aber in Europa fehlen die Fachkräfte. Dagegen stehen in den IPD-Partnerländern, vor allem in den afrikanischen Ländern, junge Fachleute – darunter viele Frauen – zur Verfügung. Hier wollen wir als IPD ansetzen – ganz im Sinne unseres Konzepts der Nachfrageorientierung. 
 

Wie stellen Sie sicher, dass die Unternehmen im IPD-Programm den wachsenden Anforderungen an ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit gerecht werden?  

Dr. Julia Bellinghausen: Die Förderung eines nachhaltigen Angebots aus Entwicklungs- und Schwellenländern ist ein zentrales Thema des IPD. Die bereits skizzierte Nachfrageorientierung und damit verbunden langfristige Absatzmöglichkeiten der Exporteure auf dem EU-Markt sind eine wesentliche Voraussetzung für einen nachhaltigen wirtschaftlichen Effekt in unseren Partnerländern.  

Neben der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit berücksichtigen wir auch ökologische und soziale Aspekte. Bereits bei der Festlegung unserer Sektoren, in denen wir uns engagieren, und beim Sourcing spielen u.a. die ressourcenschonende Produktion, die Steigerung und Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse sowie die Förderung der weiblichen Beschäftigten eine Rolle.  

Darüber hinaus bereiten wir die Unternehmen in CSR-Trainings (Corporate Social Responsibility) auf die aktuellen Marktanforderungen mit Blick auf Umwelt- und Sozialstandards vor. Neben den gesteigerten Ansprüchen der Verbraucherinnen und Verbraucher sind es gesetzliche Bestimmungen, die es zu beachten gilt, wie z.B. in Deutschland das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten. In den Trainings informieren wir die IPD-Unternehmen zu den aktuellen gesetzlichen Anforderungen sowie der grundsätzlichen Bedeutung von verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln und unterstützen sie bei der strategischen Verankerung von CSR in ihrer Unternehmenskultur.  

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Im FokusThemenInternationalesImportförderung
news-2279Thu, 23 May 2024 07:30:41 +0000Reform und Verhandlungsstand des Unionszollkodex https://bga.de/presse/pressemitteilung/reform-und-verhandlungsstand-des-unionszollkodex/BMWK zeigt sich offen

Schwerpunktthema des letzten BGA Arbeitskreis Zoll (AK Zoll) war die Reform des Unionszollkodex. Zwei spannende Gastvorträge von Dr. Anke Raloff und Malte Harders (Referat V A 5 - Spezielle Handelspolitik (EU/WTO), Zollpolitik, Handelspolitische Instrumente, BMWK) sowie Dr. Ulrich Lison (Mitglied der Geschäftsleitung, AEB SE) führten in das komplexe Thema ein.  
 

Inhalt sowie die technische und auch praktische Seite der Reform und der aktuelle Verhandlungsstand standen im Vordergrund. Auf die Vorträge hin folgten zwischen den Mitgliedern und Vortragenden aufschlussreiche Diskussionen über für die Unternehmen in der Praxis relevanten Punkte. Kritisiert wurde einerseits die durch die Zollrechtsreform vorgesehene Delegation der Verantwortung auf den zukünftigen „Trust & Check“-Händler zur Selbstveranlagung, der zusätzlich auch stärker in die Haftung genommen werden kann. Zur Äußerung kam außerdem die sogenannte Gefahr „of no return“, da es angesichts des Verhandlungsfortschritts und der aufgewendeten Ressourcen kaum noch ein Zurück gibt, obwohl sich die Mitgliedstaaten erst einmal über das „Ob“ einer Reform einig sein sollten. Zudem kam die Kritik der Verzettelung durch die artikelweise Besprechung der aktuellen belgischen Ratspräsidentschaft der Reform in den aktuellen Verhandlungen und dem unzureichenden Austausch mit der Generalzolldirektion zu Sprache. Schließlich ging es angesichts der neuen und umfangreicheren Meldepflichten um die Themen Transparenz und Datenschutz. In Zeiten von Hackerangriffen und im Hinblick auf zukünftige Zugriffsmöglichkeiten durch Dritte im Rahmen der EU-Zolldatenplattform ein besonders für Händler kritischer Punkt.  
 

Nicht nur die Diskussionen, sondern auch ein konkreter Hinweis des BMWK haben gezeigt: Jetzt ist die Zeit des aktiven Gestaltens. Der Reformvorschlag wird vorangetrieben und kommt, in der einen oder der anderen Weise, zur Umsetzung. Um diesen Prozess positiv mitbeeinflussen zu können, müssen sich die Unternehmen und ihre Vertreter so früh wie möglich einbringen.  Das BMWK gab hierzu die klare Handlungsempfehlung, durch die Gründung von Bündnissen eindeutige Leitlinien auszuarbeiten und mit diesen geschlossen vor ihm sowie der Kommission aufzutreten. Das BMWK zeigte sich bereit, diese in ihren Stellungnahmen angemessen zu berücksichtigen. Unternehmen sollten daher nun ihre Positionen überdenken und ausarbeiten. Der BGA nimmt diesen Ball auf und plant weitere Diskussionsrunden zur Positionsbestimmung in der nahen Zukunft. 

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Im FokusThemenInternationalesExport
news-2261Thu, 16 May 2024 11:56:00 +0000Höchste Zeit für Wirtschaftswachstumhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/hoechste-zeit-fuer-wirtschaftswachstum/Unternehmensteuern senken„Es ist höchste Zeit, endlich neue Anreize für Wirtschaftswachstum und Aufschwung zu setzen. Die Bundesregierung muss aufhören, über Wahlgeschenke bei Mindestlohn und Rente zu parlieren, sondern endlich wirtschaftlichen Sachverstand und Verantwortungsbewusstsein für den Standort, seine Unternehmen und die Arbeitsplätze in Deutschland zeigen. Ein längst überfälliger Schritt ist, die Unternehmensteuern auf das europäische Niveau von 25 Prozent zu senken und so private Investitionen zu mobilisieren“, mahnt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) mit Blick auf die heute veröffentlichte Steuerschätzung.

„2023 nahmen Bund, Länder und Gemeinden 916 Milliarden Euro an Steuern ein. Vor 20 Jahren waren es gerade einmal 442 Milliarden Euro. Damit haben sich die Steuern mehr als verdoppelt. Und sie eilen der Entwicklung des nominalen Bruttoinlandsproduktes davon. Dieses wuchs im gleichen Zeitraum gerade einmal um 86 Prozent. Im internationalen Vergleich sehen sich die Steuerzahler mit ihren hohen Lasten zunehmend unter Wettbewerbsdruck bei Investitionen und Beschäftigung. Hinzu kommen immer mehr Regulierung und Bürokratie“, konstatiert der Großhandelspräsident ernüchtert.

„Ich vermisse in immer mehr Debatten, die die Koalition ja zur Genüge führt, die klare Erkenntnis, dass wir in einer Rezession stecken. Unsere Wirtschaft ist die einzige in der EU und unter den G7-Staaten, die nicht wirklich wächst. Das macht mir Sorgen. Deutschland wirtschaftet mit seinen aktuell niedrigen Wachstumsraten unter seinen Möglichkeiten. Mehr ist möglich. Und das sollte auch den Bundeskanzler und seine Minister umtreiben. Denn Sozialleistungen müssen von Unternehmen erwirtschaftet und von den Beschäftigten erarbeitet werden. Erst dann kann die Regierung das Geld ausgeben. Ich bin Kaufmann und das Aufschieben von erforderlichen Entscheidungen wirklich leid. Nur scheint der Bundeskanzler den Ernst der Lage nicht sehen zu wollen. Er ist derjenige, der eine Nebelkerze nach der anderen zündet“, sagt der BGA-Präsident abschließend.


 

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Im FokusPressemitteilung
news-2224Tue, 14 May 2024 11:56:16 +0000Forderung nach 15 Euro ist eine Frechheithttps://bga.de/presse/pressemitteilung/forderung-nach-15-euro-ist-eine-frechheit/Der Bundeskanzler missachtet die Mindestlohnkommission„Dass sich der Bundeskanzler jetzt mit der Forderung nach 15 Euro in die Mindestlohndebatte einmischt, ist eine Frechheit. Kritik an der Mindestlohnkommission ist unangebracht. Hier verhandeln die Tarifpartner und die Politik sitzt aus gutem Grund nicht mit am Tisch. Den Mindestlohn nun zum wiederholten Mal zu Wahlkampfzwecken zu missbrauchen, ist schäbig. Denn etwas anderes als vorgezogener Wahlkampf sind die Aussagen der SPD gerade nicht“, zeigt sich Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) irritiert.

„Wenn Scholz jetzt 15 Euro fordert, lässt er das Lohnabstandsgebot völlig außer Acht. Auch den Arbeitgebern vorzuwerfen, die Gewerkschaftsforderung nicht akzeptiert zu haben, verkennt die Idee einer Kompromissfindung. Es zeigt eine erschreckend einseitige Sichtweise des Kanzlers auf die Arbeitswelt. Mit der Realität hat das wenig zu tun“, konstatiert der Großhandelspräsident.

„Das Agieren der Bundesregierung schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland schon eine Weile. Der Versuch der Politik, nun aktiv in die Lohnfindung einzugreifen, ist der Höhepunkt einer verfehlten und praxisfernen Wirtschaftspolitik. So wird Deutschland den Anschluss in Europa und der Welt verlieren. Die Bundesregierung schadet wider besseres Wissen dem Land, seinen Unternehmen und vor allem den Menschen“, so der BGA-Präsident abschließend.

 

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Im FokusPressemitteilung
news-2218Wed, 08 May 2024 08:15:15 +0000Save the Date: 2. Deut­scher Lie­fer­ket­ten­taghttps://bga.de/presse/pressemitteilung/save-the-date-2-deutscher-lieferkettentag/6. November in BerlinMit der Sicherung, Ausgestaltung und Diversifizierung der Lieferketten stehen erneut Topthemen der deutschen Wirtschaft auf dem Programm des Deutschen Lieferkettentages 2024. Berichtspflichten, eine zunehmende Defragmentierung der globalisierten Welt sowie sicherheitspolitische Herausforderungen zwingen Unternehmen in einen permanenten Anpassungsprozess. Wir wollen auf dem Deutschen Lieferkettentag Orientierung bieten, Lösungsmöglichkeiten aufzeigen und Antworten geben.

Merken Sie sich daher schon jetzt vor:
Mittwoch, den 6. November 2024
von 10:30 bis 16:30 Uhr
Verbändehaus Handel, Dienstleistung, Tourismus
Am Weidendamm 1 a in 10117 Berlin.

Freuen Sie sich auch in diesem Jahr auf Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Wieder wird der intensive Dialog mit dem Publikum im Zentrum der Panels stehen.
Unter dem Motto Globalisierung unter Druck? Lieferketten sichern und diversifizieren laden BGA, bevh, BME und MITTELSTANDSVERBUND nach Berlin ein. In diesem Jahr stehen folgende Themen auf der Agenda:

·    Sicherung der Handelswege. Deutschlands Rolle in EU und Nato
·    Eine Wirkungsanalyse. Praktische Erfahrungen mit dem Lieferkettengesetz
·    US-Wahlergebnis. Eine Einordnung
·    Digitalisierung. Lösungen in der Lieferkette

Eine Einladung mit Programm erhalten Sie per E-Mail. Weitere Informationen gibt es hier.
 

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Im FokusThemenEuropaInternationales
news-2206Wed, 08 May 2024 08:09:14 +0000Umwelt- und Energieausschuss diskutiert über Strompreisehttps://bga.de/presse/pressemitteilung/umwelt-und-energieausschuss-diskutiert-ueber-strompreise/Ein Maximum an Pragmatismus ist notwendig Zusammen mit Dr. Lukas Köhler MdB ging der Umwelt- und Energieausschuss der Frage nach, wie sich die Energiekosten auf die Wirtschaft auswirken und wie die deutschen Unternehmen im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig sein können. Der stv. Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion analysierte dabei die aktuellen Preise und wagte einen Ausblick auf die kommenden Jahre. So habe unter anderem der Wegfall der EEG-Umlage eine deutliche Entlastung gebracht, für das produzierende Gewerbe auch die Senkung der Stromsteuer. Allerdings sei erst in rund zehn Jahren mit einer deutlichen Senkung der Netzentgelte zu rechnen, da der Ausbau gerade massiv vorangetrieben werde. So seien im letzten Jahr mehr Genehmigungen erteilt worden als in zehn Jahren zuvor. Dabei würden aktuell verstärkt die Verteilnetze in den Blick genommen. Auch für die Ladeinfrastruktur für E-Pkw sei dies unerlässlich. Die Ausschussmitglieder gaben zu bedenken, dass bei der Vorhaltepflicht von Ladepunkten auf Kundenparkplätzen, die in der EU-Gebäuderichtlinie vorgesehen sind, auch ein Netz vorhanden sein müsse, das den Strom liefern kann.

Hiermit war auch die Frage des EU-Strommarktdesigns tangiert. Es bedürfe eines marktwirtschaftlichen Ausbaus, auch über privates Risikokapital. Die Mitgliedsstaaten bedürften in diesem Zusammenhang mehr Flexibilität statt der starren EU-Regeln. „Wir machen etwas falsch, wenn Bürokratie den Weg zu einer klimaneutralen kostengünstigen Energie behindert“, mahnte der Abgeordnete. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Bedingungen in den Mitgliedsstaaten sei es nicht zielführend, wenn die Regulatorik faktisch einseitig Technologien bevorzuge und Debatten über Nebenschauplätze geführt würden. Denn auch wenn Erneuerbare Energien das Gros der Energieversorgung ausmachen, brauche es einen „Kapazitätsmarkt, der funktioniert“. Bei der Umsetzung des neuen Strommarktdesign müsse das „Maximum an Pragmatismus“ erreicht werden.
 

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Im FokusThemenEnergie + Umwelt
news-2200Wed, 08 May 2024 08:06:36 +0000Umsetzung der CSRD in Deutschlandhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/umsetzung-der-csrd-in-deutschland/BMJ veröffentlicht ReferentenentwurfDas Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat im März 2024 den Referentenentwurf zur deutschen Umsetzung der neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung für große und börsennotierte Unternehmen veröffentlicht. Die darin enthaltenen Regelungen sollen nach Ausführungen des BMJ im Wesentlichen einer Eins-zu-eins-Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) entsprechen.

Bereits jetzt sind bestimmte Unternehmen, z. B. Banken, zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung über grundlegende Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet. Im Zuge der Umsetzung der CSRD soll diese Erklärung durch die Pflicht zur Erweiterung des (Konzern-)Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht ersetzt werden  und der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich ausgeweitet werden. Nach § 289b HGB-E hat eine Kapitalgesellschaft ihren Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern, wenn die Kapitalgesellschaft groß oder kapitalmarktorientiert ist. Groß ist eine Kapitalgesellschaft, wenn diese zwei der drei folgenden Merkmale überschreitet: Bilanzsumme: 25 Millionen Euro, Umsatzerlöse: 50 Millionen Euro, Arbeitnehmer: 250 im Jahresdurchschnitt. Die Vorschriften sind auch auf bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften anzuwenden.

Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft ist erheblich. Nach dem derzeitigen Stand schätzt das BMJ einen einmaligen Erfüllungsaufwand in Höhe von 748 Millionen Euro sowie einen laufenden Erfüllungsaufwand von jährlich ca. 1,4 Milliarden Euro. Ärgerlich ist aus Sicht des BGA dabei, das die Umsetzung der europäischen Vorgaben nicht der „One in, one out“-Regelung unterliegt. Es wird auf eine 1:1 Umsetzung von EU-Recht verwiesen. Der Gesetzentwurf umfasst insgesamt 181 Seiten.

Als Teil des (Konzern-)Lageberichts soll der Nachhaltigkeitsbericht zukünftig Gegenstand einer inhaltlichen Prüfung werden. Die Prüfung soll dabei nur durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft möglich sein, wobei auch der Abschlussprüfer des Jahres- bzw. Konzernabschlusses als Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts ausgewählt werden kann. Unabhängige Erbringer von Bestätigungsunterlagen sollen nicht als Prüfer zugelassen werden. Eine Verschärfung der bestehenden Sanktionen bei Verstößen gegen Berichtspflichten sieht der Referentenentwurf für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht vor.

Wenn Unternehmen unter die CSRD fallen und dazu verpflichtet sind, ihren Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern, „kann“ dieser Nachhaltigkeitsbericht den Bericht aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ersetzen. Die Regelung soll der Vermeidung doppelter bzw. gleichgelagerter Berichtspflichten dienen.

Für das erste Geschäftsjahr 2024 gilt die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Art. 2 des Entwurfs) nur für große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern. In den nachfolgenden Geschäftsjahren werden bis 2024 stufenweise weitere Gruppen von Unternehmen einbezogen. Der größte Zuwachs ist für das Geschäftsjahr 2025 zu erwarten, wenn erstmals auch nicht kapitalmarktorientierte aber bilanzrechtlich große Unternehmen einbezogen werden. Nach den Ausführungen im Referentenentwurf schätzt das BMJ die Zahl der betroffenen Unternehmen auf 13.000, insbesondere Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften. Der BGA geht davon aus, dass hiervon auch Unternehmen des Groß- und Außenhandels sowie der B2B-Dienstleister betroffen sein werden.

Die Umsetzung der europäischen Vorgaben durch die CSRD muss nach Ausführungen des Entwurfs bis zum 6. Juli 2024 erfolgt sein.
 

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Im FokusRecht + Wettbewerb
news-2194Wed, 08 May 2024 08:01:34 +0000China im Fokus des BGA-Außenwirtschaftsausschusseshttps://bga.de/presse/pressemitteilung/china-im-fokus-des-bga-aussenwirtschaftsausschusses/Auch die Aussenwirtschaftsförderung wurde besprochenDer Schwerpunkt des BGA-Außenwirtschaftsausschuss lag sowohl - anlässlich der zu dem Zeitpunkt stattfindenden China-Reise von Bundeskanzler Olaf Scholz - auf den deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen, als auch auf dem Thema Außenwirtschaftsförderung in Zeiten der Transformation. Die Sitzung fand am 16. April unter der Leitung seines Vorsitzenden Stefan W. Dircks statt.

Zum Thema China aus Peking zugeschaltet berichtete die Leiterin des Bereichs Government Affairs & Advocacy der AHK Greater China. Sie schilderte den Teilnehmern ihre Eindrücke vom Kanzler-Besuch und gab einen Überblick über den aktuellen Stand der deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen. Dabei ging sie insbesondere auf den spürbar gestiegenen Wettbewerb der deutschen Unternehmen mit lokalen Unternehmen ein. Diese würden immer besser werden und technologisch schnell aufholen. Infolge der schwächeren konjunkturellen Lage spiele der Preisdruck auch eine immer wichtigere Rolle. Die Frage der gleichen Wettbewerbsbedingungen für deutsche Unternehmen sei deshalb auch ein zentrales Wirtschaftsanliegen der deutschen Delegation gewesen (Marktzugang, Zugang zur Regierung, zu Lizenzen, Subventionen etc.). Mehr und mehr chinesische Unternehmen würden aufgrund des sich zuspitzenden Wettbewerbes vor Ort auch ins Ausland drängen.

Die Impulse zum Thema Außenwirtschaftsförderung in Zeiten der Transformation wurden von drei Gastreferenten aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgetragen. Eingangs vermittelte der stellvertretende Leiter des Referats Außenwirtschaftsförderung im BMWK, einen grundsätzlichen Überblick über die Außenwirtschaftsförderinstrumente des Bundes. Zusammen mit einem weiteren Kollegen aus dem Referat ging er insbesondere auf das Netz und die Aufgaben der Deutschen Auslandshandelskammern, die GTAI, das Auslandsmesse-Programm, das Markterschließungs-Programm (MEP), die verschiedenen Exportinitiativen, das "Partnering in Business with Germany"- Programm, Investitions-Garantien des Bundes sowie das Wirtschafts-Netzwerk Afrika ein. Da man die Diversifizierung von Lieferketten unterstützen möchte, ständen aktuell die Ausrichtung auf neue Märkte, insbesondere in Subsahara-Afrika und Asien, sowie der Ausbau grüner Wertschöpfungsketten im Mittelpunkt. Zudem sei ein neuerlicher Versuch unternommen worden, die Entwicklungszusammenarbeit und die Außenwirtschaftsförderung enger zu verzahnen. Eine Vertreterin des Referats für Exportfinanzierung und Exportkreditgarantien ergänzte mit Ausführungen zum Förderinstrumentarium der Exportkredit-Garantien des Bundes. Dabei ging sie insbesondere auf neue Entwicklungen wie die Forfaitierungsgarantie sowie aktuelle Preisreduktionen und die Wirkung der eingeführten Klimastrategie im Bereich der Außenhandelsfinanzierung ein.

Am Ende der Sitzung berichtete Lisa-Marie Brehmer, Europareferentin in BGA, über die Ergebnisse der Trilog-Verhandlungen bei der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der geplanten Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt. Zudem berichtete Alexander Kolodzik, Geschäftsführer beim Schraubengroßhandelsverband FDS, über die Erfahrungen, die sein Verband und seine Mitgliedsunternehmen bislang mit der Umsetzung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus gemacht haben.
 

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Im FokusThemenInternationalesExportImport
news-2182Wed, 08 May 2024 07:27:24 +0000 EU muss sich auf ihre Kernkompetenzen besinnenhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/eu-muss-sich-auf-ihre-kernkompetenzen-besinnen/Mittelstandsverbände starten gemeinsamen Wahlaufruf zur EuropawahlBerlin, 08. Mai 2024 – Mit Blick auf die Europawahl am 9. Juni starten die in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand zusammengeschlossenen Verbände einen gemeinsamen Wahlaufruf mit Reformvorschlägen.

Mit dem Wahlaufruf will die Arbeitsgemeinschaft in den eigenen Mitgliedsunternehmen und -organisationen sowie in der Öffentlichkeit auf die Bedeutung der Europäischen Union (EU) für die Zukunft der mittelständischen Wirtschaft aufmerksam machen und zur Wahl motivieren. Mit der Stimmabgabe entscheide jede und jeder mit darüber, in welche Richtung sich Europa weiterentwickelt und in welchem Umfeld künftig wirtschaftliche Tätigkeit stattfinden kann.

Eine starke und einige EU ist wichtiger denn je. Angesichts einer sich wandelnden Weltordnung werden die Herausforderungen immer komplexer und vielfältiger. Gemeinsam gilt es, jetzt die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft Europas zu stellen. Es geht um Stabilität, Freiheit, Frieden, Demokratie sowie gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wohlstand –und damit um das Fundament für einen zukunftsorientierten, erfolgreichen Mittelstand in Deutschland“, heißt es in dem Aufruf.

Gleichzeitig fordern die mittelständischen Verbände eine Europäische Union, „die ihren Fokus auf die großen Aufgaben legt und sich auf ihre Stärken und Kernkompetenzen unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips im Sinne des europäischen Gedankens der Einheit in Vielfalt besinnt.“

Wie das konkret aussehen soll, hat die Arbeitsgemeinschaft in einem 5-Punkte-Programm formuliert. Hierzu gehören beispielsweise, den EU-Binnenmarkt durch den Abbau noch immer vorhandener Hürden zu stärken sowie das Prinzip der Subsidiarität zu beachten. Weitere Punkte sind die zukunftsgerechte Aufstellung der Unternehmensfinanzierung im Rahmen der Weiterentwicklung der Banken- und Kapitalmarktunion und mehr Augenmaß bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Außerdem dringen die Verbände darauf, weitere EU-Handelsabkommen mit einer mittelstandsfreundlichen Ausgestaltung abzuschließen und stringent Bürokratie abzubauen und auf kleinteilige Regulierungen zu verzichten.
Den Wahlaufruf und die Forderungen der AG Mittelstand finden Sie unter www.arbeitsgemeinschaft-mittelstand.de.

Über die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand: Der Mittelstand in Deutschland repräsentiert die rund 3,5 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen aus Handel, Handwerk, dem Dienstleistungssektor, Gastronomie und Hotellerie, den Freien Berufen und der Industrie sowie, als wichtigste Finanzierungspartner der kleinen und mittleren Unternehmen, die Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Diese Unternehmen beschäftigen sechs von zehn sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern (mehr als 19 Millionen), bilden sieben von zehn der insgesamt mehr als 1,1 Millionen Auszubildenden aus und zählen zu den Innovationstreibern in Europa (Quelle: IfM Bonn).
 

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Im FokusPressemitteilung
news-2170Tue, 07 May 2024 08:26:12 +0000Außenhandel stabilisiert sichhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/aussenhandel-stabilisiert-sich/Es muss zeitnah gelingen, ein zweites Wachstumschancenpaket auf den Weg zu bringen.„Die Talsohle im Export scheint erreicht. Der März zeigt, was Frühindikatoren schon angedeutet hatten: eine Erholung des Exportgeschäfts. Es bleiben aber die strukturellen Probleme. Die stark gesunkene Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschlandland, der anhaltende Protektionismus sowie die hohe Regulierungsdichte in Deutschland machen unseren Exporteuren und Außenhändlern nach wie vor das Leben schwer.", erläutert Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).

„Ich hoffe, dass die aktuelle Innovations- und Transformationsdynamik unserer Wirtschaft anhält und damit das größte Standortdefizit, die hohen Erzeugerpreise, sukzessive überkompensiert. Das ist aber nicht mit einer Atempause für die Politik zu verwechseln. Diese ist weiterhin gefordert, vor allem die im internationalen Vergleich viel zu hohen Energiekosten abzusenken, aber auch insgesamt die Standortbedingungen wirksam zu verbessern. Vorschläge dazu liegen reichlich auf dem Tisch“, so Jandura weiter. „Es muss zeitnah gelingen, ein zweites Wachstumschancenpaket auf den Weg zu bringen sowie die Wirtschaft von Bürokratie zu entlasten. Denn die Regulierungsintensität in Deutschland ist zu hoch. Überraschenderweise gerade bei der Abwicklung von Exportgeschäften. Was gerade das Geschäftsmodell unserer außenhandelsorientierten deutschen Volkswirtschaft behindert. Fallen diese Barrieren, kann der Aufschwung im Export deutlich beflügelt werden und wieder zur Lokomotive der deutschen Wirtschaft werden.“

Den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zufolge sind die deutschen Exporte im März 2024 gegenüber Februar 2024 kalender- und saisonbereinigt um 0,9 Prozent und die Importe um 0,3 Prozent gestiegen. Damit stiegen die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat März 2023 um 1,2 Prozent, während die Importe um 3,0 Prozent sanken.

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Pressemitteilung
news-2164Thu, 02 May 2024 10:53:34 +0000Finger weg! Mindestlohn nicht für Wahlversprechen missbrauchenhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/finger-weg-mindestlohn-nicht-fuer-wahlversprechen-missbrauchen/Wir erleben gerade einen Überbietungswettbewerb.„Dass SPD und Grüne den Mindestlohn erneut für Wahlversprechen missbrauchen, erschüttert mich. Die Soziale Marktwirtschaft wird ständig durch neue staatliche Wohltaten immer weiter ausgehebelt. Wenn der Staat nun erneut versucht, auch noch die Löhne zu bestimmen, gerät das Gleichgewicht von Ökonomie und Sozialem ins Wanken. Für den Mindestlohn ist die dafür eingesetzte Kommission zuständig, die aus gutem Grund von politischer Einflussnahme unabhängig arbeitet. Der Politik sage ich: Finger weg!“, so Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).

Der Großhandelspräsident mahnt zur Zurückhaltung: „Wir erleben gerade einen Überbietungswettbewerb. Weder die erneute Einmischung der Politik in den Mindestlohn noch das kategorische Ausschließen einer Erhöhung des Rentenalters helfen weiter. Zusammen mit der Diskussion um eine Vier-Tage-Woche und den Rufen der Gewerkschaften nach überzogenen Gehaltssteigerungen sind das alles Inflationstreiber. Wenn wir nicht aufpassen, werden sie zu Wohlstandskillern.“ Und Jandura fügt hinzu: „Ich frage mich, ob das Anstandsargument des Bundeskanzlers auch mit Blick auf zukünftige Generationen gilt. Auf Kosten unserer Kinder heute Wahlversprechen zu machen, empfinde ich als unfair.“

„Wir müssen aufhören, über immer weitere Kostentreiber die Inflation permanent anzuheizen. Die Wohltaten für die einen durch Belastungen der anderen zu finanzieren, geht nicht auf. Am Ende der Spirale verlieren alle: die Unternehmen an Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigten an Arbeitsplatzsicherheit und realem Einkommen. Wohlstand muss erwirtschaftet werden, nur dann sind die Arbeitsplätze dauerhaft sicher und auch unsere sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest“, so der BGA-Präsident abschließend.
 

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Im FokusPressemitteilung
news-2138Thu, 25 Apr 2024 12:04:15 +0000Buschmanns 10-Punkte-Plan verspricht dringend benötigte Entlastunghttps://bga.de/presse/pressemitteilung/buschmanns-10-punkte-plan-verspricht-dringend-benoetigte-entlastung/Die Unternehmen in Deutschland ächzen unter der bürokratischen Belastung.„Die Unternehmen in Deutschland ächzen unter der bürokratischen Belastung und den ausgeuferten Berichtspflichten, von denen immer mehr aus Brüssel kommen. Der Kosten- und Zeitaufwand ist vor allem für Mittelständler schon lange nicht mehr wirtschaftlich zu vertreten. Buschmanns 10-Punkte-Plan ist daher unbedingt zu begrüßen. Jede Reduktion neuer und bestehender Auflagen, Berichten und Verordnungen verspricht eine dringend benötigte Entlastung und ist in der aktuellen Wirtschaftskrise das richtige Zeichen“, so Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).

„Mir ist es gleich, ob es zu einem Belastungsmoratorium kommt, Verordnungen ein Ablaufdatum erhalten, das one-in-two-out-Prinzip konsequenter angewendet wird oder die Berichtspflichten engagierter zurückgefahren werden. Die Hauptsache ist, dass die Idee einer wirtschaftsfreundlichen Politik als Grundlage für Wachstum und Wohlstand wieder Primat der europäischen Politik wird. Natürlich wäre es am besten, wenn alle Punkte, die der Justizminister vorschlägt, umgesetzt werden“, so der Großhandelspräsident weiter.

„Bürokratieentlastung kostet keine Steuergelder, es entlastet sogar die Verwaltung. Damit bietet es Einsparpotenzial für Unternehmen und die öffentliche Hand zugleich. Es fehlt nur der Wille in Europa, aber auch auf nationaler Ebene. Die Ideen liegen auf dem Tisch, nun müssen die Verantwortlichen auch den Mut finden, Vorschriften ersatzlos zu streichen und wieder den Kräften des Marktes vertrauen lernen“, so der BGA-Präsident abschließend.
 

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Pressemitteilung
news-2040Thu, 25 Apr 2024 10:57:00 +0000Projekt Cool White: Delegationsreise mit Malu Dreyerhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/projekt-cool-white-delegationsreise-mit-malu-dreyer/Die Reaktionen der Delegation waren positiv.„Ganz definitiv liegt auch manchmal das Gute in den einfachen Dingen- und gerade, wenn wir über die Verstädterung in Afrika reden – und die Prognosen sagen, dass sich die Verstädterung mindestens um 50 Prozent in den nächsten 20 Jahren erhöhen wird – ist das eine der Fragen, die uns beschäftigen muss, wie wir die Städte bauen, auch mit der Erwärmung der Innenstadt zurechtkommen – und deswegen ist das hier ein schönes kleines, aber sehr praktisches Beispiel.“
 
Das sagte Thorsten Schäfer-Gümbel, Vorstandssprecher der GIZ in einem Interview mit 1730-Sat1Live. Er besuchte gemeinsam mit Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, ein Dach in Kigali, das im Rahmen unseres Projektes Cool White weiß gestrichen worden war.
 
Die Delegation konnte neben dem Besuch des Innenraums auch ihre Hände auf das Dach legen und so den Temperaturunterschied unmittelbar spüren.
 
Die Reaktionen der Delegation waren positiv. Malu Dreyer regte spontan an, dass alle neuen Dächer, die im Rahmen der Partnerschaft zwischen Rheinland-Pfalz und Ruanda gebaut werden, mit weißen Dächern ausgestattet werden. Das Gleiche sollte auch für Dächer gelten, die saniert werden.
 
Cool White ist ein Projekt des Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB). Es geht darum, zu zeigen, wie mit einfachen Mitteln die Herausforderung von Hitze in Gebäuden in Entwicklungs- und Schwellenländern bewältigen können.
 

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Im FokusThemenInternationalesEntwicklungszusammenarbeitProjekteDirekt aus Berlin
news-2126Thu, 25 Apr 2024 09:02:43 +0000BGA-Umfrage zu den Lieferkettensorgfaltspflichten gestartethttps://bga.de/presse/pressemitteilung/bga-umfrage-zu-den-lieferkettensorgfaltspflichten-gestartet/Teilnahme für Mitgliedsunternehmen ab jetzt möglichDer Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) führt gemeinsam mit der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Umfrage zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz durch.

Der Gesetzgeber in Deutschland hatte im Vorgriff auf die nun beschlossene europäische Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie (CSDDD) nationale Vorschriften im LkSG beschlossen, die seit dem 1. Januar 2023 in Kraft sind. Der BGA möchte nun gemeinsam mit Deloitte eine Einschätzung der Unternehmen im Groß- und Außenhandel und der B2B-Dienstleister zu den Herausforderungen und deren Umsetzung aus den Pflichten des LkSG einholen. Ziel ist, zum einen Politik und Öffentlichkeit die konkreten Auswirkungen des LKSG auf die Unternehmen aufzuzeigen. Zum anderen sollen Unternehmen auf Grundlage der Umfrage Handlungsempfehlungen gegeben werden.

Im Mittelpunkt stehen neben Fragen zur allgemeinen Einschätzung Aspekte zum Risikomanagement, zu Erklärungen, zu Präventions- und Abwehrmaßnahmen, zum Beschwerdeverfahren, zu Dokumentationspflichten und zum Berichtswesen sowie zur Finanzierung.

 Eine Teilnahme ist für Mitgliedsunternehmen der BGA-Mitglieder bis einschließlich Freitag, 24. Mai 2024, möglich. Die Umfrage wird als online-Befragung durchgeführt und erfolgt anonym. Die Teilnahme erfordert einen Zeitaufwand von zehn bis fünfzehn Minuten.
Hier gelangen Sie direkt zur Umfrage.

Wir würden uns wieder über zahlreiche teilnehmende Unternehmen freuen, um repräsentative und aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten. Bei Fragen steht Ihnen beim BGA der für Umfragen zuständige Geschäftsführer, Dipl.-Volkswirt Michael Alber, unter 030 / 59 00 99-571 gerne zur Verfügung. Hier erhalten Sie auch ein Musteranschreiben, um Ihre Mitglieder über die Umfrage zu informieren.

 

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Im FokusThemenRecht + WettbewerbSteuern + FinanzenEuropaInternationales
news-2120Thu, 25 Apr 2024 08:55:40 +0000BGA-Verkehrsausschuss bei Firma HABeMA Futtermittelhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/bga-verkehrsausschuss-bei-firma-habema-futtermittel/Unterwegs in HamburgGroße Themenvielfalt bei der letzten Verkehrsausschuss-Sitzung am 10. April in Hamburg. Die bereits in Kraft getretene C02-Bepreisung der LKW-Maut spielt weiterhin eine große Rolle, fraglich ist nach wie vor, warum die Ausnahme für Handwerkerfahrzeuge, die ab Juli 2024 in Kraft tritt, nicht auch für einzelne Branchen gelten kann. Weitere Themen waren das Arbeitszeitengesetz, das insbesondere bei den Arbeitszeiten für LKW-Fahrer flexibel gestaltet werden sollte. Die andauernd hohe Inflation wurde ebenfalls diskutiert.



Abgerundet wurde der Tag mit einer Betriebsführung bei Habema Futtermittel durch den Geschäftsführer Herrn Hansen. Bei der Führung erfuhren die Teilnehmer alles über den Futtermittel-Im- und Export sowie die logistischen Herausforderungen bei Umschlag und Verteilung im eigenen Fuhrpark.

Die nächste Sitzung wird im November 2024 in Berlin stattfinden.

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Im FokusThemenVerkehr + LogistikDirekt aus Berlin
news-2114Thu, 25 Apr 2024 08:53:46 +0000Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024https://bga.de/presse/pressemitteilung/entwurf-eines-jahressteuergesetzes-2024/Auch in diesem Jahr soll ein Jahressteuergesetz 2024 auf den Weg gebracht werden.Zur Regelung von überwiegend steuertechnischen Fragen soll auch in diesem Jahr ein Jahressteuergesetz 2024 auf den Weg gebracht werden. Damit sollen Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung und insbesondere auch fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf bei nationalen Rechtsfragen umgesetzt werden.

Im Bundesfinanzministerium wird hierzu aktuell am Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 gearbeitet. Dieser befindet sich noch in der regierungsinternen Abstimmung. Die Rechtsänderungen werden mit finanziellen Mehreinnahmen von insgesamt 110 Millionen Euro bei voller Jahreswirkung angegeben. Vorgesehen sind insbesondere folgende Änderungen:

- Umsetzung von BVerfG-Entscheidungen zum Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren,
- Ergänzung der Regelungen zur Buchwertfortführung in § 6 Abs 5 S. 4 EStG,
- Verschärfung der Körperschaftsklauseln in § 6 Abs. 5 S. 5 und 6 EStG sowie in § 16 Abs 3 S. 4 EStG (Realteilung),
- Änderungen im Umwandlungssteuerrecht u. a. betreffend die Übermittlung der steuerlichen Schlussbilanz, bei der Behandlung einer Verschmelzung beim Anteilseigner, zur Gewerbesteuerbelastung bei mittelbaren Übertragungen, zur rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns gemäß §§ 22 Abs. 2 S. 5 UmwStG;
- Änderungen bei der Pauschalbesteuerung der gelegentlichen Nutzung von außerdienstlichen Mobilitätsleistungen (z. B. E-Scooter, Car- oder bike-Scharing-Angebote, Fahrtdienstleister),
- Anpassungen in der Gewerbesteuer, Grunderwerbsteuer und der Erschaftsteuer,
- umsatzsteuerliche Änderungen in den Artikeln 20 bis 23:
- Neuregelung der Besteuerung von Kleinunternehmen in §§ 19, 19a UStG in Folge der Umsetzung der EU-Richlinie 2020/285 mit Folgeanpassung des Ausschlusses des Vorsteuerabzugs in § 15 UStG und Anhebung der bisherigen Grenze auf 25.000 Euro für das vorangegangene Kalenderjahr und auf 100.000 Euro für das laufende Kalenderjahr, Einführung eines besonderen Meldeverfahrens mit Kleinunternehmer-Identifikationsnummer zur Nutzung der Kleinunternehmerregelung in anderen Mitgliedstaaten sowie Regelungen zu Rechnungen von Kleinunternehmen (§ 34a UStDV),
- Einführung einer neuen Pflichtangabe „Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten“, sofern der leistende Unternehmer die Steuer nach § 20 UStG berechnet (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6a UStG), mit erstmaliger Anwendung auf Rechnungen, die nach dem 31.12.2025 ausgestellt werden
- Steuerbefreiung von Konsortialdienstleistungen in § 4 Nr. 8 UStG-E,
- Abschaffung des Umsatzsteuerlagers in § 4 Nr. 4a UStG.
 

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Im FokusThemenSteuern + FinanzenDirekt aus Berlin
news-2108Thu, 25 Apr 2024 08:51:55 +0000Bundeswirtschaftsministerium erwartet Lösen aus Stagnationhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/bundeswirtschaftsministerium-erwartet-loesen-aus-stagnation/Günstige Witterungsbedingungen und Nachholeffekte zu Jahresende begünstigten die Produktion in der Industrie und im Bau. Jüngste Konjunkturindikatoren deuten eine Trendwende an, auch wenn das Gesamtbild noch uneinheitlich ist, so die optimistische Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Günstige Witterungsbedingungen und Nachholeffekte zu Jahresende begünstigten die Produktion in der Industrie und im Bau. Die Stimmung in der Industrie und bei den privaten Verbrauchern habe sich seit Jahresbeginn deutlich aufgehellt. Dennoch sind die Risiken angesichts der nach wie vor schwachen Auftragslage und der anhaltenden geopolitischen Unsicherheiten hoch. Dies geht zusammenfassend aus der Einschätzung des BMWK zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland im April 2024 hervor.

Die Konjunkturindikatoren zeigen allerdings insgesamt noch ein gemischtes Bild. Die Produktion im Produzierenden Gewerbe wurde im Februar gegenüber dem Vormonat um 2,1 Prozent ausgeweitet. Damit ist der zweite spürbare Anstieg in Folge zu verzeichnen. Auch der Ausstoß der Industrie erhöhte sich erneut (+1,9 Prozent). Das Baugewerbe zog mit +7,9 Prozent kräftig an, nachdem schon im Januar ein Plus von 2,9 Prozent erzielt worden war. Innerhalb der Industrie entwickelten sich die Wirtschaftszweige jedoch unterschiedlich: Maßgebliche Produktionsausweitungen waren in den Wirtschaftszweigen Chemische Erzeugnisse (+4,6 Prozent), pharmazeutische Erzeugnisse (+6,4 Prozent) und im gewichtigen Bereich Kfz/Kfz-Teile (+5,7 Prozent) zu verzeichnen. Dagegen wurde die Produktion im ebenfalls bedeutsamen Bereich Maschinenbau (-1,0 Prozent) sowie bei elektrischen Ausrüstungen (-2,7 Prozent) und Druckerzeugnissen (-2,6 Prozent) gedrosselt.

Der Warenhandel tendierte zuletzt, unter monatlichen Schwankungen tendenziell positiv. Im Januar hatte der weltweite Warenhandel um 0,9 Prozent gegenüber dem Vormonat zugenommen und aktuelle Frühindikatoren weisen auf eine weitere Belebung hin. Der RWI/ISL-Containerumschlag-Index hat im Februar seinen Aufwärtstrend fortgesetzt und liegt nun bei 129,5 Punkten. Gleichzeitig bleiben die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe – ohne Berücksichtigung der hohen monatlichen Schwankungen durch Großaufträge – in der Tendenz weiter abwärtsgerichtet und verringern die Auftragsbestände in den Unternehmen. Die Auftragseingänge sind im Februar gegenüber dem Vormonat zwar leicht gestiegen (+0,2 Prozent), im Januar hatte es aber nach einem kräftigen Anstieg im Dezember (+12,0 Prozent) einen deutlichen Rücksetzer (-11,4 Prozent) gegeben. Zuletzt war im Inland ein Orderplus zu verzeichnen (+1,5 Prozent), während aus dem Ausland weniger Bestellungen eingingen (-0,7 Prozent). Hier schlug ein kräftiges Minus aus dem Euroraum zu Buche (-13,1 Prozent). Aus dem Nicht-Euroraum kam es zu einem Orderzuwachs von 7,8 Prozent.

Auch bei den Auftragseingängen war innerhalb des Verarbeitenden Gewerbes im Februar in den einzelnen Bereichen eine unterschiedliche Entwicklung zu beobachten: Deutliche Orderzuwächse meldeten der Maschinenbau (+10,7 Prozent), die pharmazeutischen Erzeugnisse (+6,6 Prozent) und die chemischen Erzeugnisse (+3,1 Prozent). Auftragsrückgänge waren hingegen in den Bereichen elektrische Ausrüstungen (-1,9 Prozent), Metallerzeugnisse (-5,3 Prozent) sowie vor allem im gewichtigen Bereich Kfz und Kfz-Teile (-8,1 Prozent) zu beobachten. Mit den aktuellen Daten verfestigen sich die Anzeichen einer allmählichen industriellen Stabilisierung.

Dagegen bleibt die Entwicklung im Einzelhandel trotz allmählicher Stabilisierung der Kaufkraft und anhaltendem Beschäftigungsaufbau bis zuletzt schwach. Die realen Umsätze sind im Februar gegenüber dem Vormonat deutlich um 1,7 Prozent gesunken, nachdem sie in den vorangegangenen drei Monaten bereits rückläufig waren. Gegenüber Februar 2023 meldete der Einzelhandel ein reales Umsatzminus von 2,6 Prozent. Insgesamt bewegen sich die Frühindikatoren für den privaten Konsum leicht aufwärts, dies jedoch auf niedrigem Niveau. Nach GfK hat das Konsumklima im April erneut leicht zugenommen, wobei eine sinkende Sparneigung sowie verbesserte Erwartungen der Einkommensentwicklung sich nach Einschätzung des BMWK positiv bemerkbar machen.

Die Inflation weist seit März 2023 im Trend einen rückläufigen Trend aus. Diese ging im März auf 2,2 Prozent zurück. Das ist der niedrigste Wert seit April 2021. Die Preise für Nahrungsmittel nahmen mit -0,7 Prozent erstmals seit Februar 2015 im Vergleich zum Vorjahresmonat ab. Auch die Energiepreise sind gegenüber dem Vorjahresmonat erneut gesunken, zuletzt um 2,7 Prozent. Auch auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen ist eine weiter nachlassende Preisdynamik zu beobachten. Die Erzeugerpreise lagen im Februar gegenüber dem Vorjahresmonat um 4,1 Prozent niedriger. Im Januar hatte die Rate bei -4,4 Prozent gelegen. Die Einfuhrpreise lagen im Februar um 4,9 Prozent unter dem Vorjahresmonat. Und die Großhandelspreise sind im Februar im Vorjahresvergleich um 3,0 Prozent gefallen.

Stimmungsbasierte Frühindikatoren deuten – so das BMWK - aktuell eine konjunkturelle Trendwende an: Die Geschäftserwartungen in den Unternehmen haben sich laut ifo Geschäftsklima im März spürbar aufgehellt und auch die aktuelle Geschäftslage verbesserte sich. Vor dem Hintergrund der insgesamt leicht verbesserten Indikatoren gehen die Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrer jüngsten Gemeinschaftsdiagnose für das erste Quartal 2024 von einer wirtschaftlichen Stagnation aus, bevor es im weiteren Jahresverlauf im Zuge rückläufiger Inflation, steigender Löhne und Einkommen, einer anhaltend stabilen Arbeitsmarktentwicklung und zunehmenden Impulsen von der Außenwirtschaft zu einer spürbaren konjunkturellen Belebung kommt.

Der BGA blickt dagegen noch verhalten auf die aktuellen Wirtschaftsindikatoren. Aus der jüngsten Umsatzentwicklung im Großhandel und seiner Teilzweige als Frühindikatoren der wirtschaftlichen Entwicklung lässt sich aktuell noch keine Trendwende erkennen. Er teilt aber die Einschätzung der Wirtschaftsforschungsinstitute, zunächst von einer stagnativen Entwicklung auszugehen, bevor es im weiteren Jahresverlauf zu einer konjunkturellen Aufwärtsentwicklung kommen kann. Voraussetzung, dass die Konjunkturlokomotive Fahrt aufnimmt, ist jedoch nicht nur eine Stabilisierung des wirtschaftlichen Umfeldes, sondern sind auch deutliche Impulse durch die Politik.

Die angekündigte Verbesserung der Angebotsbedingungen steht aus. Zwar wurde das Wachstumschancengesetz beschlossen, signifikanten Impulse dürften davon nach Einschätzung des BGA jedoch nicht ausgehen, da die steuerlichen Maßnahmen zu kurz greifen. Und auch die erwarte Bürokratieentlastung lässt weiter auf sich warten. Das vorliegende Bürokratieentlastungsgesetz BEG IV ignoriert bislang weitgehend die Anforderung der Wirtschaft und auch des BGA an eine spürbare Entlastung. Stattdessen droht mit der Umsetzung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) neue milliardenschwere, unverständliche Rechtsbürokratie.
(Quelle: BMWK)
 

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Im FokusThemenSteuern + FinanzenDirekt aus Berlin
news-2102Thu, 25 Apr 2024 08:49:41 +0000Bessere Digitalpolitik in Europa https://bga.de/presse/pressemitteilung/bessere-digitalpolitik-in-europa/Fordert der BGA im Digitalformat „Für Europa handeln“ von MEP Svenja Hahn (FDP).Mit der Europa-Abgeordneten Svenja Hahn haben sich die BGA-Mitgliedsverbände und Unternehmensvertreter und -vertreterinnen zur Digitalpolitik in Europa ausgetauscht. Organisiert vom Arbeitskreis Digitalisierung gab es im Rahmen eines digitalen Lunchtalks Svenja Hahn ein lebhaftes Gespräch.  Hahn versprach Unternehmensstimmen in der Digitalpolitik sichtbarer zu machen.

Hahn ist seit 2019 Mitglied des Europaparlaments und kandidiert auf Listenplatz zwei der FDP für die kommende Legislaturperiode, direkt hinter Marie-Agnes Strack-Zimmermann. Als Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Internationalen Handel (INTA) hat Hahn intime Einblicke sowohl in digitalpolitische Themen sowie in den europäischen Groß- und Außenhandel.  

Schwerpunkt des Austausches waren die fehlende, legislative Präzision des Digital Services Act und dessen negative Auswirkungen auf den Großhandel, die dringende Notwendigkeit eines Single Digital Reporting Tools für Europäische Berichtspflichten sowie Late Payments. Zudem kritisierten der BGA und dessen Mitglieder die dramatisch wachsenden bürokratischen Anforderungen aus Brüssel, sowie die sinkende Sensibilität der Kommission und des Parlaments für die praktische Umsetzbarkeit europäischer Regulatorik. 
 

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Im FokusThemenDigitalisierungDirekt aus Berlin
news-2090Thu, 25 Apr 2024 08:34:35 +0000Neues zur EP-Wahl und dem Food Security Standard https://bga.de/presse/pressemitteilung/neues-zur-ep-wahl-und-den-food-security-standard/BGA-Agrar-Ausschuss informiert sich über neue Pläne.Als erster Gast schaltete sich Dr. Gero Hocker, Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Landwirtschaft und Ernährung aus seinem Wahlkreis zu BGA-Ausschuss für Agrar- und Ernährungswirtschaft dazu. Die Sitzung fand am 18. April 2024 in hybrider Form statt.

Dr. Hocker berichtete eingangs über die Pläne seiner Partei im Bereich Landwirtschaft und Ernährung für die kommende Legislaturperiode des Europäischen Parlaments. Dr. Hocker wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass viele von der EU-Kommission auf den Weg gebrachte Themen aktuell an ihre Grenzen in der Realität stießen. In Deutschland herrschten in der Landwirtschaft schon die höchsten Standards, daher dürfe auf diese nicht noch mehr draufgesattelt werden, es dürfe nicht länger die Quadratur des Kreises von der Agrar- und Ernährungswirtschaft verlangt werden. In der anschließenden Diskussion wurde unter anderem über die Themen Pflanzenschutz, Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Bürokratieabbau, Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) und neue genomische Techniken beraten. Die Teilnehmenden kamen mit dem Abgeordneten überein, dass gesetzgeberische Vorhaben, die viel Bürokratie nach sich ziehen würden und auf EU-Ebene gescheitert sind nicht über die Hintertür auf nationaler Ebene eingeführt werden dürfen. Anderenfalls drohten Wettbewerbsverzerrungen.

Zweiter Gast der Sitzung war Laura Mack von der Deutschen Welthungerhilfe. Sie stellte den Ausschussmitgliedern den Food Security Standard (FSS) vor. Dieser wurde von der Welthungerhilfe entwickelt und richtet sich primär an Agrarproduzenten aus dem globalen Süden. Durch die Anwendung des FSS soll sichergestellt werden, dass Menschen, die Agrarprodukte für globale Märkte herstellen, stets Zugang zu ausreichender und gesunder Nahrung haben. Wie das in der Praxis umgesetzt und zertifiziert werden kann und welche Zusammenhänge zwischen FSS und der Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten (LkSG, CSDDD) bestehen, stellte Frau Mack ausführlich dar. Anschließend entwickelte sich eine Diskussion, in der es um die Kosten und Finanzierung des FSS, Reaktionen aus Drittstaaten auf den FSS, das Verhältnis des Standards zu anderen Zertifizierungen sowie die Messbarkeit von Fortschritten im Rahmen des FSS ging.

Weitere Themen, die im Rahmen der Sitzung intern unter den Ausschussmitgliedern beraten wurden, waren die Anforderungen aus dem deutschen Lobbyregistergesetz, Überlegungen seitens der Bundesregierung zur Einführung einer Tierwohlabgabe sowie das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG).
 

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Im FokusThemenAgrar
news-2084Thu, 25 Apr 2024 08:30:12 +0000Neue Geschäftsmöglichkeiten durch Neuseeland-Freihandelsabkommen https://bga.de/presse/pressemitteilung/neue-geschaeftsmoeglichkeiten-durch-neuseeland-freihandelsabkommen/Gemeinsame Veranstaltung mit neuseeländischer BotschaftNächsten Monat tritt das neue Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland in Kraft. Noch bestehende nichttarifäre Handelshemmnisse sollen reduziert und der digitale Handel vereinfacht werden. 91 Prozent des derzeitigen neuseeländischen Handels mit der EU werden durch die Abschaffung von Zöllen und zollfreien Kontingenten vom ersten Tag an zollfrei in die EU gelangen. Wenn das Abkommen nach sieben Jahren vollständig umgesetzt ist, werden 97 Prozent des derzeitigen Handels zollfrei in die EU gelangen. Damit, und mit dem Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen, wird Neuseeland als Beschaffungsmarkt für deutsche Unternehmen noch einmal attraktiver.
Das nun anstehende Inkrafttreten des Abkommens hatte der BGA am vergangenen Montag zum Anlass genommen, in Kooperation mit der Botschaft von Neuseeland in Berlin, der Wirtschaftsförderagentur New Zealand Trade and Enterprise und dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V. ein Webinar zum Thema „Neuseeland als Beschaffungsmarkt“ zu organisieren.

Nach Grußworten der Hauptgeschäftsführer Antonin Finkelnburg (BGA) und Helena Melnikov (BME) sowie dem neuseeländischen Botschafter Craig Hawke stellte Neuseelands Trade Commissioner in Berlin, Simon Hearsey, die Wirtschaft „Down Under“ vor. In seiner Präsentation ging er insbesondere auf die Sektoren Landwirtschaft und Industriegüter ein. Bei der Beschreibung von Neuseelands Innovationskraft überraschte er mit kaum bekannten Fakten: Beispielsweise fand in Neuseeland der erste Flug mit einem bemannten Fluggerät statt und auch die erste Spaltung eines Atoms. Auch bemerkenswert: Das Land mit rund 5 Millionen Einwohnern produziert jährlich Lebensmittel für einen Verbrauch von 40 Millionen Menschen. Neben den bekannten Produkten wie Kiwis oder Zwiebeln ist Neuseeland auch einer der größten Produzenten von Saatgut weltweit und besitzt eine stark wachsende Hopfen- und Fischproduktion. Im Anschluss beantwortete Mr. Hearsey zusammen mit weiteren Experten konkrete Fragen, beispielsweise zum Import von Manuka Honig oder auch Thunfisch.

Die Verhandlungen waren nicht immer leicht und haben vier Jahre gedauert. Für die EU war das Abkommen mit Neuseeland ein richtiger Lackmus-Test, ob man als europäische Staatengemeinschaft überhaupt noch neue Freihandelsabkommen erfolgreich abschließen kann. Die Bilanz der EU war in den letzten Jahren in diesem Bereich leider eher dürftig. Für die deutsche Wirtschaft jedoch stand die Notwendigkeit eines solchen Abkommens nie in Frage.
 

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Im FokusThemenInternationalesImport
news-2078Thu, 25 Apr 2024 08:26:12 +0000BGA-Ausschuss Steuern und Finanzen berät zu Weichenstellungen in Europa https://bga.de/presse/pressemitteilung/bga-ausschuss-steuern-und-finanzen-beraet-zu-weichenstellungen-in-europa/Andreas Schwab MdEP zu Gast im Ausschuss
Ein Ausblick auf die Europawahl am 9. Juni 2024 und auf anstehende steuerliche Themen standen im Mittelpunkt des virtuellen Austausches des Ausschusses Steuern und Finanzen am 11. April 2024 unter Leitung von Thorsten Klindworth, Mitglied des BGA-Präsidiums. Vorsitzender Klindworth verwies in seiner Eröffnung auf das aktuell schwierige wirtschaftliche Umfeld mit negativen Wachstumsraten des Bruttoinlandsproduktes und schwachen Umsätzen quer durch die verschiedenen Zweige des Großhandels. Zudem belasten multiple Herausforderungen die wirtschaftliche Entwicklung. Hohe Kosten für Energie, bei Steuern und Abgaben und vor allem Bürokratie lassen die Dynamik erlahmen. Als Stichworte nannte er Lieferkettensorgfaltspflichten (CSDDD), Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und die Verpackungsverordnung. Er bekräftigte, dass ein „Schönreden“ dieser Sachverhalte nicht weiterhelfe, sondern ein entschlossenes Handeln zur Steigerung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit und somit der Abbau von Kostenbelastungen und Bürokratie erforderlich seien.
Zunächst begrüßte Vorsitzender Klindworth als politischen Gast Andreas Schwab, Mitglied des Vorstandes der Europäischen Volkspartei (EVP) und seit 2004 Abgeordneter im Europäischen Parlament. Klindworth betonte, dass in einem konfliktreichen geopolitischen Umfeld eine starke und leistungsfähige Wirtschaft nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa benötigt werde. Eine Überforderung durch nicht zeitgemäße und unpassende Regelungen wäre kontraproduktiv.

Europa: Marktwirtschaft mehr Freiraum geben, Unternehmen nicht überfordern!
Der Handel mit Gütern und Dienstleistungen in Europa hat für die Unternehmen des Groß- und Außenhandels große Bedeutung. Rund 55 Prozent des Außenhandels wickeln Unternehmen aus Deutschland mit Partnern im übrigen Gemeinschaftsgebiet ab. Im Mittelpunkt standen somit Fragen der Unterstützung von ordentlich wirtschaftenden Unternehmen. Im Austausch ging Europaabgeordneter Schwab auf zahlreiche Themen der aktuellen europäischen Gesetzgebung ein, so insbesondere auf die Lieferkettensorgfaltspflichten CSDDD, die Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD und insbesondere die Late Payments Regulation sowie den Customs Code.

Zur Late Payments Regulation merkt er an, dass die EVP sich stark für eine Verschiebung der bevorstehenden Abstimmung am 24. April 2024 einsetzt. Auch nach seiner Einschätzung sind verlängerte Zahlungsziele ein wesentliches Mittel zur Finanzierung von mittelständischen Unternehmen, und die Vorfinanzierungsfunktion stellt einen wesentlichen Bestandteil der Businessmodelle dar. Er geht von einem baldigen Einstellen der Verordnung aus, da der Rat der EU keine Übereinkunft diesbezüglich treffen kann.

Im Hinblick auf die bevorstehende Europawahl erwartet Andreas Schwab von der neuen EU-Kommission und dem Europäischen Parlament, dass in den nächsten fünf Jahre weniger Misstrauen und dafür mehr Freiheit gegenüber der Wirtschaft erfolgen muss. Er nahm die Verärgerung vieler Unternehmer über die Flut an Berichtspflichten und Bürokratiebelastung auf und schlug konkret vor, zu diskutieren, ob die Integration von Informations- und Berichtspflichten aus der CSDDD in den innereuropäischen Zollkodex zu einer Reduzierung von Aufwand und Bürokratie führe. Er lud den BGA ausdrücklich ein, in seinen Gremien sich mit dem Vorschlag zu befassen und den Dialog mit ihm hierzu fortzuführen.

Einfuhrumsatzsteuer: Praxisprobleme und Lösungsweg
Der BGA unterstützt seit vielen Jahren die Beseitigung eines steuerlichen Nachteils für aus Drittstaaten importierende Unternehmen in Deutschland bei der Einfuhrumsatzsteuer. Die Probleme in der betrieblichen Praxis mit der Einfuhrumsatzsteuer, der Zollanmeldung und dem Vorsteuerabzug erläuterte RAin Dr. Nathalie Harksen, Partnerin beim Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft AWB International GmbH mit Sitz in Münster, München, und Hamburg. Die ging dabei auf die Situation in Deutschland, die Veränderungen durch Einführung des sog. Fristenmodells zum 1. Dezember 2020 ein und verglich diese mit einer Direktverrechnungslösung wie sie in anderen EU-Staaten zur Anwendung kommt. Angesichts der Liquiditätsnachteile und des Aufwandes mit der Anforderung an Aufschubkonten für die Fälligkeitslösung plädierte sie für die Umsetzung des Artikel 211 Abs. 2 der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie in nationales Recht durch Einführung einer Direktverrechnung von Einfuhrumsatzsteuer und dem entsprechenden Vorsteuerabzug. Übereinstimmend bestand die Erwartung, dass die Finanzministerkonferenz (FMK), die ebenfalls zu dieser Thematik am 11. April 2024 beraten hat, den Weg für eine Fortentwicklung der Fristenlösung zu einem Verrechnungsmodell öffnet.
Nach Informationen des BGA hat die FMK an diesem Tag tatsächlich den Evaluationsbericht zur Fristenlösung bei der Einfuhrumsatzsteuer zur Kenntnis genommen und einvernehmlich beschlossen, das Bundesministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu bitten, zunächst die erforderlichen Schritte und Gesetzesanpassungen zu benennen, die zur Erarbeitung der Einführung des Verrechnungsmodells erforderlich sind. Nach dem Evaluationsbericht erscheint ein Verrechnungsmodell grundsätzlich möglich, wäre allerdings nach Einschätzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe allenfalls mittel- bis langfristig realisierbar. Der BGA sieht darin ein positives Signal, da nun der Weg für die entsprechenden Weichenstellungen geöffnet wurde. Der BGA wie auch zahlreiche weitere Wirtschaftsverbände erwarten von der Einführung einer Verrechnungslösung der Einfuhrumsatzsteuer und dem entsprechenden Vorsteuerabzug eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland.

Mit Wachstumschancengesetz eRechnung verabschiedet
Geschäftsführer Alber berichtete abschließend über den Beschluss des Ergebnisses des Vermittlungsverfahrens zum Wachstumschancengesetz durch Bundestag und Bundesrat, das sich in Vorbereitung befindende Jahressteuergesetz 2024 und das Bürokratieentlastungsgesetz IV. Er hob hervor, dass lange geforderte Verbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung und der Körperschaftsteueroption nun umgesetzt wurden, aber auch eine Reihe an Entlastungen u. a. bei der Verlustverrechnung und den Abschreibungen auf der Strecke geblieben sind. Der BGA habe das Gesetz als einen kleinen Schritt hin zu einer Unternehmensteuer begrüßt, auch wenn es unter den Anforderungen blieb. Aus Sicht des BGA muss daher eine strukturelle Unternehmensteuerreform auf der Agenda bleiben.
Beim Jahressteuergesetz bleibe abzuwarten, ob die eher technischen Rechtsänderungen noch mit politischen Forderungen, z. B. den aus dem Wachstumschancengesetz entfallenen, nationalen Meldepflichten von Steuergestaltungen befrachtet werden. Und beim BEG IV sei bedauerlich, dass viele der Vorschläge vom Frühjahr 2023 bislang nicht aufgegriffen wurden. Der BGA habe daher in seiner Stellungnahme weitergehende Schritte angemahnt. Zudem beabsichtige der BGA dem Anliegen des Mittelstandsbeauftragen des SPD-Bundestagsfraktion zu entsprechen und drei Prioritäre steuerliche Maßnahmen erneut vorzubringen. Angeführt wurden die Vereinfachung der Aufzeichnungspflichten für Werbeartikel, die Abschaffung der KFZ-Alteilebesteuerung sowie die Einführung einer Verrechnungslösung bei der Einfuhrumsatzsteuer. Aus Reihen betroffener Mitgliedsverbände wurden dies Schwerpunkte unterstützt.
Als aktuelles Thema von besonderer Bedeutung sprach Alber an, dass mit dem Wachstumschancengesetz die Einführung einer eRechnung ab 1. Januar 2025 verabschiedet worden sei. Hintergrund ist, dass der Vorschlag der EU-Kommission zur „Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) vom 8. Dezember 2022 die Einführung der eRechnung für grenzüberschreitende Umsatze verbunden mit einer digitalen Meldepflicht ab 2028 verpflichtend vorsieht. Mit Blick auf diese Überlegungen hat die Bundesregierung die Ermächtigung von der EU-Kommission erhalten, auf nationaler Ebene eine eRechnung einzuführen. Die mit dem Gesetz beschlossenen Regelungen sehen die Einführung einer obligatorischen eRechnung ab 1. Januar 2025 mit Übergangsregelungen vor. Zwar müssen Unternehmen ab 2025 digitale Rechnungen nach einem strukturierten Format auf Grundlage einer EU-Norm empfangen können, für die Ausstellung einer eRechung bestehen aber Übergangsregelungen. Diese beinhalten Übergangszeitraums für die Ausstellung sonstiger Rechnungen, u. a. Papierrechnungen, bis zum 31.12.2026, und einen Übergangszeitraum für kleinere Unternehmen (Gesamtumsatz ≤ 800.000 Euro) zum 31.12.2027. Auch das EDI-Verfahren, das nicht der EU-Norm entspricht, kann bis zum 31.12.2027 weiter angewandt werden.

Aus Sicht des BGA bestehe nun Beratungsbedarf in zwei Punkten. Angesichts einer Vielzahl an offenen Fragen aus der betrieblichen Praxis bei der Einführung der eRechnung, die vom BGA und weiteren Verbänden bereits an das Bundesministerium der Finanzen herangetragen wurden, und der verbleibenden kurzen Zeit, unterstützt der BGA-Ausschuss Steuern und Finanzen die Zielsetzung, eine gesetzliche Verschiebung der Einführung zu erreichen. Unabhängig beabsichtigt der BGA gemeinsam mit der Steuerberatungsgesellschaft Deloitte Mitgliedsverbänden und vor allem Mitgliedsunternehmen in einem Workshop zur eRechung am Donnerstag, 16. Mai 2024, die Möglichkeit zu geben, sich über die rechtlichen und technischen Anforderungen zu informieren. Der BGA bleibt mit diesen Aktivitäten am Ball der Steuerpolitik.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-2066Mon, 22 Apr 2024 10:03:40 +0000EU-Verordnung bedroht Vertragsfreiheit zwischen Unternehmenhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/eu-verordnung-bedroht-vertragsfreiheit-zwischen-unternehmen/Die Verordnung wäre ein weiterer drastischer Einschnitt in die unternehmerische Freiheit.„Wir brauchen flexible Zahlungsziele – die Late Payments Regulation mit einem verpflichtenden 60-tägigen Zahlungsziel zwischen Unternehmen wäre ein Albtraum aus Sicht des Mittelstands. Für den Groß- und Außenhandel sowie für die unternehmensnahen Dienstleistungen ist die Vertragsfreiheit von immenser Bedeutung. Insbesondere der Großhandel übernimmt meist eine Vorfinanzierungsfunktion für seine Kunden. Kleine Unternehmen haben oft keine Finanzierungsalternativen. Hier springt der Großhandel ein und bietet in etablierten Geschäftsbeziehungen die Vorfinanzierung durch ausreichende Zahlungsziele an“, sagt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) zur morgen geplanten Abstimmung im EU-Parlament.

"Die Verordnung wäre ein weiterer drastischer Einschnitt in die unternehmerische Freiheit. Das darf so nicht verabschiedet werden. Die Vereinbarung von Zahlungszielen in der Lieferkette ist ein entscheidendes Element von Geschäftsverhandlungen über Waren, die über einen längeren Zeitraum bis zum Verkauf vorfinanziert werden. Ein verpflichtendes 60-tägiges Zahlungsziel und konkrete Ausnahmen auf 120 Tage sind hier der falsche Ansatz", so Jandura. Und weiter: „Ein gesetzlich verordnetes Zahlungsziel ist kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung von verspäteten Zahlungen. Vertraglich vereinbarte längere Zahlungsziele sind keine verspäteten Zahlungen. Dieser Verordnungsvorschlag führt nicht zu pünktlichen Zahlungen, sondern begünstigt Insolvenzen! Aufgrund der kurzen Frist können Unternehmer in Zahlungsengpässe geraten, bis sie das Geld aus dem Verkauf von ihren Kunden erhalten."

„In der aktuellen Situation ist der Mittelstand auf alternative Finanzierungsmöglichkeiten angewiesen. Längere Zahlungsziele bilden die Grundlage von vielen mittelständischen Geschäftsmodellen. Die Unternehmenslandschaft ist sehr unterschiedlich, viele Branchen sind generell von langen Zahlungszielen abhängig, insbesondere saisonale Güter oder Güter mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Erfüllungsaufwand wie Arzneimittel. Das Zahlungsziel würde nur in der Europäischen Union gelten und einen weiteren Standortnachteil darstellen. Insbesondere im Außenhandel werden sich Kunden nach Alternativen im EU-Ausland umschauen und zwar nach Vertragsfreiheit und flexiblen Zahlungszielen“, erklärt Jandura abschließend.
 

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Im FokusPressemitteilung
news-1980Mon, 15 Apr 2024 09:13:00 +0000Europawahl 2024https://bga.de/presse/pressemitteilung/europawahl-2024/BGA-Flyer und Informationsangebot zur Europawahl 2024Im Juni 2024 wird in Europa ein neues Europäisches Parlament gewählt. Der BGA hat diesbezüglich an Informationsmaterialien und allgemeinen Wahlaufrufen gearbeitet, welche die BGA-Mitgliedsverbände gern verwenden und verbreiten können. 

Zur Vorbereitung auf die kommende Europawahl hat der BGA zwei Versionen erarbeitet. Zum einen finden Sie eine blaue sowie eine weiße Version für einen Wahlaufruf mit Kernbotschaften, mit denen an die Relevanz von Europa appelliert wird.

Zudem haben wir eine zweite Version erarbeitet, welche Hintergrundinformationen, kompakt auf einer Seite zusammenfasst, um die Abläufe und Hintergründe der Europäischen Union verständlicher zu machen. Beispielsweise werden die Vorteile der EU, sowie die Geschichte der EU und der Gesetzgebungsprozess in der EU erläutert.

Denn Wahlaufrufe können zur Wahlbeiteiligung beitragen, zudem die europäische Identität fördern und den Einfluss bzw. die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger auf die EU-Politik sichern. Ein besseres Wissen und Verständnis über die EU fördert darüberhinaus die politische Partizipation, die politische Entscheidungsfindung, das interkulturelle Verständnis und hilft dabei Desinformation zu bekämpfen. 

Diese Flyer und Wahlaufrufe können gern an Mitgliedsverbände und Mitgliedsunternehmen weitergereicht werden. Auch ein Logo der Mitgliedsverbände kann gern ergänzt werden.

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich gern an Lisa-Marie Brehmer (lisa-marie.brehmer@bga.de). Bei Fragen zum Format und Design gern an Geraldine Lempart (geraldine.lempart@bga.de)
 

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Im FokusEuropa
news-2030Thu, 11 Apr 2024 10:16:32 +0000Update Lobbyregister https://bga.de/presse/pressemitteilung/update-lobbyregister-informationen-aus-den-webinaren-der-bundestagsverwaltung/Informationen aus den Webinaren der BundestagsverwaltungDer Fristablauf für die Aktualisierung des Lobbyregistereintrags rückt mit dem 30. Juni 2024 langsam näher. Seit dem 1. März kann die Aktualisierung des Eintrags – die sogenannte Migration – vorgenommen werden.

Angesichts des Umfangs der neu oder in anderer Form einzutragenden Daten, sollte der Zeitaufwand hierfür nicht unterschätzt und die Migration frühzeitig begonnen werden. Am 1. Juli 2024 werden nämlich Einträge, die noch nicht aktualisiert wurden, automatisch in die Liste früherer Interessenvertreter verschoben.

Erfreulicherweise stellt die Bundestagsverwaltung über die Seite des Lobbyregisters mit wiederholten Webinaren, Leitfäden und einer Neufassung des Handbuchs zum Lobbyregister umfangreiches Material für die betroffenen Interessenvertreter zur Verfügung.
Einige der neuen gesetzlichen Verpflichtungen wurden in einem Spezialwebinar der Bundestagsverwaltung am 9. April beleuchtet, nämlich die Pflicht zur Angabe der Regelungsvorhaben, zu denen Interessenvertretung betrieben wird, und die Pflicht zum Hochladen von Stellungnahmen oder Gutachten zu diesen entsprechenden Regelungsvorhaben.

Wichtig war in diesem Zusammenhang die Information, dass die Informationspflicht nicht nur nationale Regelungsvorhaben betrifft, sondern auch europäische Regelungsvorhaben aufgeführt werden müssen, wenn hierzu z.B. eine Einflussnahme des Interessenvertreters auf die Bundesregierung beabsichtigt ist. Auch muss die Eintragung eines Regelungsvorhabens nach Aussage der Bundestagsverwaltung erfolgen, sobald Interessenvertretung betrieben wird, d.h. ab Kontaktaufnahme mit der Bundesregierung oder dem Bundestag.

Die Pflicht zum Hochladen von grundlegenden schriftlichen Stellungnahmen oder Gutachten gilt nur für solche, die sich einem konkreten Regelungsvorhaben zuordnen lassen und die nicht schon (z.B. im Rahmen einer Verbändeanhörung) innerhalb formalisierter Beteiligungsverfahren veröffentlicht wurden. Dies muss in anonymisierter (ggf. Schwärzungen) und als pdf-Datei, sowie in maschinenlesbarer Form geschehen. Zeitlich muss die Eintragung bis zum Ende des Quartals erfolgen, in dem das Schriftstück abgegeben wurde. 

Die Neufassungen bescheren Interessenvertretern, die im Lobbyregister eingetragen sind, umfangreiche neue Pflichten, die eine regelmäßige Aktualisierung und häufige inhaltliche Ergänzungen der Eintragungen erfordern. Bleibt abzuwarten, ob diesem bürokratischen Mehraufwand auch ein entsprechender gesellschaftlicher Gegenwert an Transparenz in der Interessenvertretung gegenübersteht.
 

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Im FokusThemenRecht + Wettbewerb
news-2025Thu, 11 Apr 2024 10:06:53 +0000Bürokratieabbau: so wird das nichtshttps://bga.de/presse/pressemitteilung/buerokratieabbau-so-wird-das-nichts/Reichlich Vorschläge haben die Wirtschaft und auch der BGA gemacht. Diese wurden dann aber nur ge- und nicht erhört. Kaum ein Thema beschäftigt die Wirtschaft derzeit so sehr wie Bürokratielasten. Dabei werden nicht nur die Regelungen selbst, sondern auch die dahinterliegenden Prozesse sowie die jeweilige Kostenbelastung – der sogenannte Erfüllungsaufwand – immer wieder diskutiert. Es wird aber nicht nur diskutiert, sondern auch gehandelt: reichlich Vorschläge haben die Wirtschaft und auch der BGA gemacht. Diese wurden dann aber nur ge- und nicht erhört.

Und wenn die Ampelregierung nun von Bürokratieabbau spricht und zeitgleich ein Gesetz auf den Weg bringt, das jährlich 1,4 Milliarden Euro neue Bürokratiekosten verursacht, dann ist das nicht nur ein Affront, sondern geradezu scheinheilig. So beziffert die Bundesregierung, konkret das Bundesministerium der Justiz, in einem aktuellen Referentenentwurf zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, der sogenannten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), den o.a. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft mit ca. 1,4 Milliarden Euro jährlich. Zudem bestätigt er explizit, dass es sich bei den 1,4 Milliarden Euro jährlich ausschließlich um Bürokratiekosten handelt.

Und die Erfahrung lehrt, dass die Regierung damit wahrscheinlich zu optimistisch rechnet. Als BGA haben wir uns daher klar positioniert: Es zeigt, wie teuer die Brüsseler Überregulierung für die Unternehmen in Deutschland ist und dass wir das vom Bundeskanzler versprochene Belastungsmoratorium nicht erkennen können. Auch fordern wir glasklar: Die Umsetzungspflicht der Nachhaltigkeitsrichtlinie ist beschlossene Sache. Wenn damit also das "Was" nicht mehr zur Disposition steht, dann muss es nun erst recht um das "Wie" gehen. Den Empfehlungen des Normenkontrollrats ist daher genauestens zu folgen: Ermessensspielraum für Verwaltungen einrichten, unbestimmte Rechtsbegriffe vermeiden, Digital- und Praxischecks umgehend starten, Aufwuchs der Ministerialbürokratie vermeiden; aber vor allem ausreichend Zeit- und Raum bei der Gesetzesvorbereitung geben.

Als BGA verfolgen wir den Prozess sehr aufmerksam und werden unsere Mitglieder bestmöglich dabei unterstützen, die gegebenen Auflagen zu erfüllen sowie darüber nachzudenken, das eigene Geschäftsmodell anzupassen.
 

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Im FokusThemenRecht + WettbewerbSteuern + Finanzen
news-2020Thu, 11 Apr 2024 10:04:21 +0000Trendwende bei Auftragseingängen perspektivisch möglichhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/trendwende-bei-produktion-und-auftragseingaengen-perspektivisch-moeglich/Die Produktionsausweitungen und die Stabilisierung der Ordereingänge nach dem Dämpfer im Januar 2024 geben vorsichtigen Anlass zu verhaltenem Optimismus. Im Februar verzeichnete das Produzierende Gewerbe in Deutschland einen Anstieg der Produktion um 2,1 Prozent gegenüber dem Vormonat, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden Anfang April 2024 berichtet. Dies ist der zweite spürbare Anstieg in Folge. Die Herstellung in der Industrie stieg um 1,9 Prozent, während das Baugewerbe einen kräftigen Anstieg von 7,9 Prozent verzeichnete. Die Energieproduktion hingegen verringerte sich erneut um 6,5 Prozent. Die Wirtschaftszweige verzeichneten jedoch unterschiedliche Entwicklungen: So konnten in der Produktion die Bereiche chemische Erzeugnisse (+4,6 Prozent), pharmazeutische Erzeugnisse (+6,4 Prozent) und Kfz/Kfz-Teile (+5,7 Prozent) zulegen. Hingegen verzeichnete der Maschinenbau einen leichten Rückgang von 1Prozent. Ebenso nahm die Produktion von elektrischen Ausrüstungen und Druckerzeugnissen mit 2,7 bzw. 2,6 Prozent ab.

Die Auftragseingänge stiegen im Februar leicht um 0,2 Prozent gegenüber dem Vormonat. Im Inland konnte ein Plus von 1,5 Prozent verzeichnet werden, während aus dem Ausland weniger Bestellungen eingingen (-0,7 Prozent), vor allem aus dem Euroraum (-13,1 Prozent). Bei den Auftragseingängen verzeichneten sektoral der Maschinenbau mit 10,7 Prozent und pharmazeutische Erzeugnisse mit 6,6 Prozent deutliche Zuwächse, während es in anderen Bereichen wie elektrischen Ausrüstungen (-1,9 Prozent) und Kfz/Kfz-Teilen (-8,1 Prozent) Rückgänge gab.

Die Produktionsausweitungen und die Stabilisierung der Ordereingänge nach dem Dämpfer im Januar 2024 geben vorsichtigen Anlass zu verhaltenem Optimismus. Diese Entwicklung kann als Indiz für die im Dezember 2023 prognostizierte Stabilisierung der Industriekonjunktur interpretiert werden. Sie bleibt aber angesichts der uneinheitlichen Entwicklung weiterhin fragil. Bei einer weiteren Festigung kann von ersten Anzeichen einer Erholung der Wirtschaft ausgegangen werden Eine schnellere Trendwende wäre möglich, wenn die Politik die Rahmenbedingungen für Investitionen am Standort Deutschland entschlossener modernisieren und Bürokratie effektiver reduzieren würde, anstelle neue im aktuell schwierigen geopolitischen und strukturellen Umfeld aufzubauen.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-2005Thu, 11 Apr 2024 09:48:55 +0000Verzögerungen bei NIS-2 Umsetzunghttps://bga.de/presse/pressemitteilung/verzoegerungen-bei-nis-2-umsetzung/Es ist wahrscheinlich, dass Deutschland die Deadline zur Umsetzung reißen wird. Mit der NIS-2-Richtlinie soll die Resilienz der kritischen Infrastruktur Europas gegen digitale Angriffe von außen und innen steigen und muss bis zum 17. Oktober 2024 in die nationalen Gesetzgebungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verankert werden. Der Groß- und Außenhandel sind davon ausdrücklich erfasst, da Lieferketten zukünftig deutlich stärker als Teil der kritischen Infrastruktur gedacht werden. Die Umsetzung in Deutschland stockt nun und es ist wahrscheinlich, dass Deutschland die Deadline zur Umsetzung reißen wird.
 

Wie zu hören ist, hakt es in der Ressortabstimmung, da Bundesministerium für Justiz (BMJ) und Auswärtige Amt (AA) Bedenken angemeldet haben und die Abstimmung blockieren. Da die NIS-2-Umsetzung auch öffentliche Institutionen (also auch die des Bundes) umfasst, fürchtet das AA offenbar, dass die erhöhten Sicherheitsauflagen zu einer Trennung der Verwaltungseinrichtungen des Bundes in „Innen-“ und „Außenteile“ führen könnten, was man als problematisch identifiziert hat. Gleichsam möchte man auch außenpolitisch relevante Aspekte von Sicherheitsvorfällen stärker berücksichtigen. Das BMJ wiederum besteht auf der Einführung eines effektiven Schwachstellenmanagements. Zudem beharrt es darauf, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – das mit der NIS-2-Umsetzung erheblich mehr Kompetenzen erhalten wird – unabhängiger vom BMI zu machen und verweist dabei auf entsprechende Verabredungen im Koalitionsvertrag. Zudem gibt es wohl noch Einigungsbedarf ob der Kostenverteilung für den in Zukunft deutlich erhöhten Personalbedarf im BSI. 
 

Aufgrund der noch zahlreichen offenen Punkte ist damit zu rechnen, dass sich das Kabinett frühestens im Mai oder Juni mit der NIS-2 Umsetzung beschäftigen wird. Sollte dies der Fall sein, wird sich die Verankerung in nationales Recht wohl mindestens auf das Ende des Jahres verschieben, wodurch die Umsetzungsfrist deutlich überschritten würde. Zu rechnen ist in diesem Zuge auch mit Verzögerungen in der KRITIS-Dachgesetzgebung, die hier von allen Beteiligten zusammen mit NIS-2 behandelt wird.

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Im FokusThemenDigitalisierung
news-2000Thu, 11 Apr 2024 09:46:34 +0000CBAM - die unendliche Geschichtehttps://bga.de/presse/pressemitteilung/cbam-die-unendliche-geschichte/Die Kette an Problemen reißt nicht ab.Schon oft haben wir hier über die Umsetzungsprobleme der Regularien beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus, aber englisch abgekürzt CBAM, berichtet. Und die Kette an Problemen reißt nicht ab. Erst diese Woche wiesen Mitglieder unseres Verbandes ihre betroffenen Unternehmen erneut auf IT-Fehler im CBAM-Übergangsregister hin, die zu einem "Bug" bzw. Datenverlusten bei der Abgabe des zweiten CBAM-Berichts führen. Der BGA bleibt daher weiter dran und hat sich auch an den frisch gekürten Mittelstandsbeauftragten der EU-Kommission, Dr. Markus Pieper, MdEP, der zuggleich Abgeordneter für das Münsterland und Sprecher des Parlamentskreises Mittelstand (PKM Europe) ist, sowie erneut an die in Deutschland zuständige Behörde, die deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), gewendet. Und die Eingaben lassen hoffen.

So hat Dr. Pieper klar zu verstehen gegeben, dass er die aufgezeigten Probleme nicht nur kennt, sondern auch anerkennt und an Lösungen arbeitet. Wörtlich schreibt er "Ich werde mich stark dafür einsetzen, dass vor dem vollständigen Inkrafttreten des Gesetzes alle Bedenken aus dem Weg geräumt sind und vor allem mittelständische Betriebe nicht übermäßig belastet werden." Wir bleiben dran und werden ihn daran messen, dies insbesondere mit Blick auf den in der Schlussphase der CBAM-Implementierung geforderten COs-Emissionshandel. Ein für viele Mittelständler kompliziertes und komplex zu handhabendes Thema.

Auch die DEHSt scheint nun mehr auf die Akteure zugehen zu wollen. Nachdem wir dort wiederholt auf die IT-Probleme sowie das Thema Emissionshandel und seine inhaltlichen sowie prozessualen Herausforderungen für den Mittelstand adressiert haben, hat man uns ein Informationsseminar im Frühsommer in Aussicht gestellt. Das nehmen wir gerne an und werden mit interessierten Mitgliedsverbänden unsere Agenda abstimmen. Interessenten bitte melden bei: alexander.hoeckle@bga.de.
 

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Im FokusThemenInternationalesExport
news-1995Thu, 11 Apr 2024 09:42:10 +0000Europaforderungspapier des BGAhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/europaforderungspapier-des-bga/Der BGA hat ein europapolitisches Papier zur Europawahl entwickelt. In weniger als 60 Tagen, am 9. Juni 2024, wird ein neues Europäisches Parlament gewählt. Der BGA hat aus diesem Anlass ein europapolitisches Papier entwickelt. Es beinhaltet die relevanten Forderungen der Groß- und Außenhändler und der betriebsnahen Dienstleistungen an das kommende EU-Parlament.

Das Papier enthält zehn Forderungen mit konkreten Beispielen und Lösungsvorschlägen. Allen voran geht es um Wettbewerbsfähigkeit, Bürokratieabbau, bessere Investitionsmöglichkeiten, die Einhaltung von Subsidiarität, geschützte Handelsrouten, eine starke Infrastruktur und um eine allgemein bessere Berücksichtigung der mittelständigen Unternehmen bei Gesetzgebungsprozessen auf EU-Ebene.
Der BGA spricht sich in dem Papier ausdrücklich als pro-europäischer Verband aus. Im Hinblick auf die aktuelle geopolitische und geowirtschaftliche Lage ist ein geeintes Europa von allergrößter Bedeutung. Dennoch appelliert der Verband ausdrücklich für ein wirtschaftsfreundlicheres, transparenteres und modernes Europa, welches Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern mehr Freiraum zum Handeln lässt und nicht mit bürokratischen Auflagen überhäuft.
Denn in den vergangenen fünf Jahren hat die EU viele Teile der mittelständischen Unternehmen durch die Flut an Berichtspflichten und Bürokratie überfordert und hinter sich gelassen. Dieses Forderungspapier zeigt konkret auf, welche Aspekte in der nächsten Legislaturperiode dringend bearbeitet werden müssen. 

Hier finden Sie das Positionspapier auf der BGA-Website.

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Im FokusThemenEuropaDirekt aus Berlin
news-1990Mon, 08 Apr 2024 09:00:37 +0000Aussenhandel weiter unter Druckhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/aussenhandel-weiter-unter-druck/Wir brauchen eine starke EU.„Trotz positiver Signale aktueller Frühindikatoren bleibt der deutsche Außenhandel unter Druck. Die sinkende Wettbewerbsfähigkeit, der Zuwachs von Handelshemmnissen und Protektionismus sowie lokale Zertifizierungsvorgaben machen unseren Exporteuren und Außenhändlern weiterhin das Leben schwer. Einziger Hoffnungsschimmer bleibt das US-Geschäft.", erläutert Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).

„Wir hoffen deshalb, dass das Treffen auf Ministerebene des EU-US-Handels- und Technologierates (TTC), eine der letzten Gelegenheiten noch vor den Wahlen in der EU und in den Vereinigten Staaten in diesem Jahr Konfliktthemen zu lösen, im Nachgang Fortschritte bringt. Es muss gelingen, insbesondere bei der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen Fortschritte zu erzielen. Anbieten würde sich da eine Ausweitung des bereits bestehenden Abkommens zwischen der EU und den USA über die gegenseitige Anerkennung (MRA). Wesentlich mehr Unternehmen müssten dann in Zukunft nicht mehr den doppelten Nachweis in beiden Märkten erbringen, dass ihre Waren den jeweiligen gesetzlichen Produktstandards vor Ort entsprechen.“

Gleichzeitig stellt Jandura klar „So wichtig die Gespräche im Rahmen des TTC auch sind, ein konkretes und verbindliches Freihandelsabkommen mit den USA können sie auf Dauer nicht ersetzen. Der TTC ist bisher hinter den Erwartungen der Wirtschaft zurückgeblieben, insbesondere was konkrete handelspolitische Ergebnisse betrifft. Ein belastbarer Handelsvertrag würde einen deutlichen Schub für die wirtschaftliche Integration der beiden Wirtschaftsräume bringen, vor allem auch durch den nachhaltigen Abbau sämtlicher Zölle.“

Und ergänzt: „Bei aller US-Euphorie dürfen wir aber unseren Heimatmarkt, die EU, nicht vergessen. Erst recht nicht im Wahljahr 2024. Sie ist manchmal schon wirklich anstrengend. Sie reguliert im Kleinen zu viel und handelt im Großen zu wenig. Aber sie ist trotz aller Kritik das Beste, was wir haben. Ohne den europäischen Binnenmarkt, ohne freien Handel, ohne den Euro könnte unsere Soziale Marktwirtschaft nicht bestehen. Ohne Europa wäre unser Land ärmer und unsicherer. Unser Ziel sollte es sein, die EU in den kommenden Jahren wieder zu dem zu machen, was sie sein sollte: der innovativste, dynamischste und wettbewerbsfähigste Wirtschaftsraum der Welt.“

Den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Folge sind die deutschen Exporte im Februar 2024 gegenüber Januar kalender- und saisonbereinigt um 2,0 % gesunken und die Importe um 3,2 % gestiegen. Damit sanken die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2023 um 4,4 % und die Importe um 8,7 %.
 

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Pressemitteilung
news-1985Thu, 04 Apr 2024 09:10:00 +0000Europas Handelswege von vereinten Streitkräften schützen lassenhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/europas-handelswege-von-vereinten-streitkraeften-schuetzen-lassen/BGA-Präsidium beschließt Positionspapier „Für Europa handeln“. „Mit Blick auf die zunehmenden geopolitischen Konflikte muss Europa sich glaubwürdig schützen können. Das gilt auch für unsere Handelswege, über die die europäischen Volkswirtschaften und ihre Bürger mit Waren versorgen. Europa darf sich nicht erpressen lassen. Den neuesten Drohungen der islamistischen Huthi muss militärische Stärke und der Wille, uns zu verteidigen, entgegengesetzt werden. Wir lassen uns unsere Art zu leben und zu handeln nicht vorschreiben, unsere Werte von Recht, Freiheit und Toleranz sind nicht verhandelbar. Es ist daher Zeit, diesen gemeinsamen europäischen Wertekanon und vor allem Europas Handelswege von vereinten europäischen Streitkräften schützen zu lassen“, sagt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).

Der Großhandelspräsident ergänzt: „Europa muss seine eigene Wettbewerbsfähigkeit wieder erlangen. Es darf nicht in hausgemachter Bürokratie ersticken. Für den Groß- und Außenhandel sowie die unternehmensnahen Dienstleister bedeutet das, wir müssen wieder den Mut zu handeln finden. Es gilt in der Zukunft, die Chancen zu ergreifen und nicht angstgetrieben die Überregulierung weiter voranzutreiben. Es braucht endlich wieder ein wirtschaftspolitisches Klima, das Investitionen in Europa fördert und unterstützt, statt sie unnötig zu erschweren. Es braucht wieder mehr Vertrauen in die Unternehmen, die Gesellschaft und jeden Einzelnen. Dazu gehört auch die Freiheit, Fehler zu machen. Der Staat soll und kann nicht jedes Lebensrisiko abfedern."

Das Präsidium des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen hat das Forderungspapier „Für Europa handeln“ einstimmig beschlossen. Darin formulieren die 60 Mitgliedsverbände ihre europapolitischen Forderungen an das neue Europaparlament und die zu bildende Kommission.

Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. (BGA) vertritt als einer der führenden Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft die allgemeinen berufsständischen, wirtschafts- und sozialpolitischen Interessen seiner Mitgliedsverbände und -unternehmen aus den Branchenzweigen des Produktionsverbindungshandels, des Konsumgütergroßhandels und des baunahen Großhandels. Mit seinen 139.000 Unternehmen ist der Groß- und Außenhandel das Bindeglied zwischen Industrie und Landwirtschaft, Handwerk und Einzelhandel. Auch Gastronomie und Hotellerie werden von den rund zwei Millionen Beschäftigten und 50.000 Auszubildenden versorgt. So erwirtschaftet er in Deutschland, Europa und weltweit 1,7 Billionen Euro im Jahr.

Zum BGA-Positionspapier klicken Sie hier:
Positionierung zur Wahl des Europäischen Parlaments 2024

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Im FokusPressemitteilung
news-1975Thu, 28 Mar 2024 12:12:11 +00001,4 Milliarden Euro neue Bürokratiekostenhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/14-milliarden-euro-neue-buerokratiekosten/Dr. Dirk Jandura zur Umsetzung der CSRD„Wenn die Ampelregierung von Bürokratieabbau spricht und zeitgleich ein Gesetz auf den Weg bringt, das jährlich 1,4 Milliarden Euro neue Bürokratiekosten verursacht, ist das scheinheilig. Es zeigt zudem, wie teuer die Brüsseler Überregulierung für die Unternehmen in Deutschland ist. Das vom Bundeskanzler versprochene Belastungsmoratorium ist das jedenfalls nicht. Die Bundesregierung und vor allem die Grünen setzen weiterhin auf dogmatische Parteipolitik, obwohl sie endlich wirtschaftspolitisch denken sollten“, zeigt sich Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), enttäuscht.
„Die Politik hat es in den letzten Jahren mit der Bürokratie deutlich übertrieben. Im Angesicht der schwierigen aktuellen konjunkturellen Lage wäre die Politik gut beraten, den bürokratischen Druck auf die krisengeplagten deutschen Unternehmen nicht noch zu verstärken. Es braucht weniger Misstrauen anstatt weitere Bürokratiemonster“, mahnt der Großhandelspräsident.

„Die Nachhaltigkeitsrichtlinie ist beschlossene Sache. Es geht jetzt nicht darum, ob sie umgesetzt wird, sondern wie. Ich fordere von der Bundesregierung, den jüngsten Empfehlungen des Normenkontrollrats genauestens zu folgen: Ermessensspielraum für Verwaltungen einrichten, unbestimmte Rechtsbegriffe vermeiden, Digital- und Praxischecks umgehend starten, Aufwuchs der Ministerialbürokratie vermeiden. Aber vor allem muss es ausreichend Zeit und Raum bei der Gesetzesvorbereitung geben“, fordert Jandura.

Im aktuellen Referentenentwurf des Justizministeriums zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, der sogenannten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) beziffert die Bundesregierung den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft mit ca. 1,4 Milliarden Euro jährlich. Die Bundesregierung führt weiter aus, dass es sich bei den 1,4 Milliarden Euro jährlich ausschließlich um Bürokratiekosten handelt. „Und die Erfahrung lehrt, dass sie damit wahrscheinlich zu optimistisch rechnet“, schließt Jandura.

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Im FokusThemenEuropaPressemitteilung
news-1965Thu, 28 Mar 2024 10:07:49 +0000Rückschlag bei Digitalisierung der Verwaltunghttps://bga.de/presse/pressemitteilung/rueckschlag-bei-digitalisierung-der-verwaltung/OZG 2.0 fällt im Bundesrat durch.Am Freitag (22. März 2024) hat der Bundesrat die im Bundestag bereits beschlossene Novelle des Onlinezugangsgesetzes durchfallen lassen und auch den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Das sogenannte OZG 2.0 sollte wesentliche Verwaltungsleistungen verpflichtend digitalisieren und sogar einen Rechtsanspruch auf diese partiell verankern. Das umfangreiche Paket beinhaltete neben einem Fokus auf eID auch die Entwicklung wichtiger und verpflichtender Standards für digitale behördliche Kommunikation im Bund sowie den sogenannten „digital only“-Ansatz für Unternehmen.

Hintergrund der Blockade ist ein bereits seit Jahren schwelender Konflikt um die Strategie und die Steuerungshoheit sowie um die Finanzierung der Verwaltungsdigitalisierung, der zunehmend öffentlich zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen ausgetragen wird. So ist bereits das erste OZG retrospektiv an einer falschen Priorisierung und problematischen Kooperation zwischen dem Bund und den Ländern gescheitert und hat die meisten seiner Ziele (die Herstellung von digitalen Zugängen zu 575 sogenannten „Verwaltungsbündeln“) verfehlt. Gleichzeitig zieht sich der Bund zunehmend aus der Finanzierung zentraler Elemente der Verwaltungsdigitalisierung zurück, darunter die Registermodernisierung, die zwingende Voraussetzung für die automatische Kommunikation zwischen Behörden aller Ebenen ist. Ohne sie werden Behörden weiter darauf angewiesen sein, zum Teil umfangreiche Informationen von Unternehmen einzuholen, die anderen Ämtern und stattlichen Einrichtungen bereits vorliegen.

Einige der Länder sowie die drei kommunalen Spitzenverbände kritisieren die fehlende Führung des Bundes in der Verwaltungsdigitalisierung und dessen zurückgehende Verlässlichkeit im Zuge der Finanzierung. Andere mahnen mehr Mitbestimmung der Länder und Kommunen bei der Entwicklung von Standards an (Anmerkung: Das zentrale Gremium zur Steuerung der Verwaltungsdigitalisierung – der IT-Planungsrat – wird bereits mehrheitlich durch die Länder besetzt).  Auffällig ist hier, dass sowohl das BMI als auch einige der Länder die überaus kritische Perspektive des Deutschen Landkreistages übernommen haben. Dessen Mitglieder dürften durch eine Verwaltungsreform, die das Ziel einer Zentralisierung digitaler Verwaltungsprozesse hätte, wohl am meisten Gestaltungseinfluss verlieren.

Der Bundestag und das Kabinett haben nun die Möglichkeit selbst den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ob und wann dies geschieht, ist derzeit noch unklar.

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Im FokusThemenDigitalisierung
news-1960Thu, 28 Mar 2024 10:00:53 +0000Arbeitskreis Logistik im Gesprächskreis Baustoffindustrie/BDBhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/arbeitskreis-logistik-im-gespraechskreis-baustoffindustrie-bdb/Zukunft der BaustofflogistikAm 06. März 2024 fand der Arbeitskreis Logistik im Gesprächskreis Baustoffindustrie/BDB in Bremen statt. Schwerpunkt des Treffens war die Zukunft der Baustofflogistik im Recyclingkreislauf. Welchen Beitrag Handel und Industrie auch im Hinblick auf neue gesetzliche Verordnungen zur Kreislaufwirtschaft zukünftig leisten werden, war hier die zentrale Frage.
Der Veranstaltungsort der Nehlsen Consulting in Bremen bot den perfekten Rahmen für tiefergehende Einblicke in die Thematik des Recyclings. Als Gastgeber gab Timo Krause, Geschäftsführer Nehlsen Consulting, einen Überblick über aktuelle Weiterentwicklungen in der Branche sowie die speziellen Anforderungen an die Logistik. In einem zweiten Impulsvortrag berichtete Achim Gibson, Vertriebsleiter bei Zentek, über die neue europäische Verpackungsverordnung, die sich in Zukunft stark auf Industrie und Handel auswirken wird.
Anschließend folgte ein Workshop zu den weiteren Herausforderungen. Beendet wurde der Tag mit einer geführten Besichtigung durch die Sortieranlage der Firma Nehlsen. Sehr eindrücklich wurden die Massen an Entsorgungsmaterialien und die Aufwendungsenergie für die Sortierung der Ressourcen hier erlebbar und ließen die Teilnehmer nachdenklich zurück – Recycling ist eben keine Banalität.
 

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Im FokusThemenVerkehr + Logistik
news-1955Thu, 28 Mar 2024 09:58:04 +0000BGA-Webinar zu CSRDhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/bga-webinar-zu-csrd/Gemeinsame Veranstaltung mit CreditreformÜber 130 Teilnehmer informierten sich bei einem BGA-Webinar zur CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Gemeinsam mit Creditreform wurde das komplexe Thema erörtert. Dabei sind bereits die regulatorischen Fragen umfangreich, die von den SDG, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Berichtspflichten der EU bis hin zur nationalen Umsetzung der CSRD in Deutschland reichen. Es wurde deutlich, dass die nicht-finanziellen Berichtspflichten ausgeweitet werden. Auch wenn dies im ersten Schritt für große Unternehmen gilt, ist davon auszugehen, dass auch die weiteren Akteure der Lieferkette entsprechende Informationen bereitstellen müssen. Die CSRD als solche legt einerseits bestimmte Standards fest (Due-Diligence-Verfahren, Ziele/Fortschritte, Strategie etc.) und verlangt eine Veröffentlichung im jeweiligen Lagebericht, nachdem die Informationen durch Dritte geprüft worden sind. Dabei sind auch die Informationspflichten aus der Taxonomie-Verordnung zu beachten. Creditreform stellte auch eigene Scoring-Modelle vor.

Das Thema wird den BGA in den nächsten Monaten abteilungsübergreifend beschäftigen. Dabei wird besonders die Umsetzung der CSRD in nationales Recht, die bis zum Sommer erfolgen soll, eine wichtige Rolle spielen. Dabei ist es unerlässlich, dass für KMU ein neues Bürokratiemonster entsteht.
 

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Im FokusThemenEnergie + Umwelt
news-1950Thu, 28 Mar 2024 09:56:03 +0000BGA startet Umfrage zur Unternehmensfinanzierung 2024 https://bga.de/presse/pressemitteilung/bga-startet-umfrage-zur-unternehmensfinanzierung-2024/Teilnahme noch möglichDie deutsche Wirtschaft hat im vergangen Jahr 2023 real 0,3 Prozent weniger an Gütern und Dienstleistungen erwirtschaftet. Eine Trendwende ist aus Sicht des Groß- und Außenhandels nicht absehbar, und die Unternehmen sehen sich zudem mit vielfältigen, strukturellen Herausforderungen konfrontiert. Ein schwieriges wirtschaftliches Umfeld für Investitionen trifft damit auf einen erheblichen Finanzierungsbedarf. Der BGA unterstützt vor diesem Hintergrund die Unternehmensbefragung der KFW zur Unternehmensfinanzierung 2024.

Wir möchten interessierte Groß- und Außenhändler sowie B2B-Dienstleister zur Teilnahme an dieser Umfrage einladen. Angesichts hoher Kreditzinsen und zunehmender Investitionszurückhaltung ermöglicht Ihre Mitwirkung an der Umfrage eine detaillierte Analyse der aktuellen Finanzierungssituation in den Unternehmen und die Entwicklung von Handlungsempfehlungen für eine gesicherte Unternehmensfinanzierung. Für den BGA geht es dabei vor allem um die Einschätzung im Groß- und Außenhandel sowie bei den B2B-Dienstleistern. Darüber hinaus bildet das aktuelle Thema Nachhaltigkeit in Unternehmen einen besonderen Schwerpunkt der Umfrage.

Interessierte Unternehmen können an der Umfrage direkt unter dem Link
https://secure.entrisys.de/kfw/2024/?/BGA/

bis Dienstag, 30. April 2024, teilnehmen.

Die Angaben werden selbstverständlich anonym behandelt. Bei Rückfragen steht Ihnen beim Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. (BGA) in Berlin Geschäftsführer Herr Michael Alber unter 030 / 590099-570 zur Verfügung.

 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-1935Thu, 28 Mar 2024 09:49:17 +0000Für Europa handeln:https://bga.de/presse/pressemitteilung/fuer-europa-handeln-3/Austausch mit Vizepräsident Jan-Christoph OetjenAm 22. März ging das Lunchtalkformat „Für Europa handeln“, in eine weitere Runde. Das Format soll einen Dialog zwischen den BGA-Mitgliedern und den Kandidatinnen und Kandidaten für ein Amt als Mitglied im nächsten europäischen Parlament dienen. Für diesen Austausch konnte der BGA den Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments, Jan-Christoph Oetjen, gewinnen. Herr Oetjen wurde im Januar 2024 Vizepräsident und folgt damit Nicola Beer, die dieses Amt zuvor innehielt und nun Vizepräsidenten der Europäischen Investitionsbank wurde.

Herr Oetjen ist Fachpolitiker für europäische Verkehrspolitik und leitet den Ausschuss für Verkehr und Tourismus im Europäischen Parlament als stellvertretender Vorsitzender. In dem Austausch mit dem BGA macht er auf die aktuellen Herausforderungen die im Zusammenhang mit dem Green Deal entstanden sind aufmerksam und sichert den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu, sich auch weiterhin in der Renew-Fraktion für praktikable und umsetzbare Regelungen einzusetzen. Diesbezüglich übte er auch direkte Kritik an Kommissionspräsidenten Ursula von der Leyen und merkt an, dass die Situation in Europa sich deutlich verändert hat seit 2019. Deshalb darf man die Ziele nicht unbeachtete der aktuellen Situation, insbesondere in der Wirtschaft, übergehen, sondern muss diese den Umständen entsprechend anpassen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellten zudem Fragen zur aktuellen Situation der CSDDD und der sogenannten Corrigendum Procedure, zur A1 Bescheinigung und zum LKW-Fahrermangel.
 

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news-1930Thu, 28 Mar 2024 09:43:48 +0000AG Mittelstand stellt Mittelstandsmonitor vor https://bga.de/presse/pressemitteilung/ag-mittelstand-stellt-mittelstandsmonitor-vor/Parlamentarischer Abend der AG MittelstandParlamentarischer Abend mit CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und Staatssekretär Michael Kellner

Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand (AG Mittelstand) legte anlässlich ihres parlamentarischen Abends und begleitet von einer Pressemitteilung ihren ersten Mittelstandsmonitor vor, eine auf quantitative Indikatoren gestützte Bewertung zur Lage des deutschen Mittelstands. Darin fordert sie von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte. Hier erwartet die AG Mittelstand politische Entscheidungen, die gerade den mittelständischen Betrieben und Unternehmen wieder wettbewerbsfähigere Rahmenbedingungen verschaffen. Dringenden Handlungsbedarf sieht sie vor allem in den Themenfeldern Fachkräfte und Unternehmertum, Energiepolitik, regulatorisches Umfeld (Bürokratie), Steuern sowie Infrastruktur. Auf der Skala von -3 (sehr schlecht) bis +3 (sehr gut) bewertet die Arbeitsgemeinschaft mit ihrem Monitor die aktuelle Lage im Mittelstand mit einem Wert von -2.
Zum Mittelstandsmonitor geht es hier.



Am Abend trafen sich Politik und die mittelständische Wirtschaft zu regem Austausch beim Parlamentarischen Abend der AG Mittelstand. Der Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), sowie mit CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann waren die Gastredner des Abends. Mit kurzen Impulsen führten sie ihre Anliegen vor. Hierbei legte Kellner seinen Schwerpunkt auf die bereist erreichten Ziele der Bunderegierung, z.B. den enormen Zuwachs der erneuerbaren Energien. Beim Thema Fachkräftemangel betonte er die Wichtigkeit der Anerkennung von Abschlüssen. „Der Mittelstand ist das Herz der Gesellschaft!“ unterstrich Kellner. Linnemann wetterte: „Alle Warnlampen müssen jetzt an sein!“ Die wirtschaftlichen Zahlen seine so schlecht, wie schon lange nicht mehr und es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um eine Trendwende einzuleiten. Man dürfe nicht alle Probleme mit Geld zuschütten.  Mit so einer Mentalität käme Deutschland nicht aus seiner Misere. Arbeit müsse honoriert und neue Dinge ausprobiert werden. Die AG Mittelstand vertrat BVR-Präsidentin Maija Kolak, die vehement eine Vision, die über die nächsten Monate hinausgeht, forderte: „Ein Zielbild für 2030 fehlt diesem Land. Es gibt keine verlässlichen Rahmenbedingungen für weitere Investitionen.“  In der anschließenden Diskussionsrunde wurde lebhaft gesprochen über das Wachstumschancengesetz, die Lieferkettenrichtlinie, wie Bürokratie spürbar abgebaut werden kann, die Energiekosten im internationalen Vergleich langfristig auf ein wettbewerbsfähiges Niveau gebracht werden können, wie ganz generell die Zukunftsvision für den Wirtschaftsstandort Deutschland aussieht.
Viele mittelständische Unternehmer nutzen die Chance, über die aus ihrer Sicht dringendsten Handlungsnotwendigkeiten zu sprechen, um Deutschland wieder zu einem wettbewerbsfähigen Standort zu machen. Zusammen mit den Gästen aus Wirtschaft und Politik wurden aktuelle Herausforderungen für die mittelständischen Unternehmen diskutiert.



Zu den Fotos geht es hier. Link: https://bga.de/termine/rueckblende-veranstaltungen/

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news-1925Thu, 28 Mar 2024 09:35:32 +0000Strack-Zimmermann zu Gast bei BGA-Präsidiumssitzung https://bga.de/presse/pressemitteilung/strack-zimmermann-zu-gast-bei-bga-praesidiumssitzung/Präsidium berät Europapapier Als FDP-Spitzenkandidatin für die Europawahlen war Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann die ideale Eröffnungsrednerin der Präsidiumssitzung, die Europa als ein Schwerpunktthema hatte. Die vielen Regelungen, von denen die meisten aus Europa kommen, kommentierte BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura in seiner Einschätzung der politischen und wirtschaftlichen Lage, die von BGA-Chefvolkswirt Michael Alber mit Zahlen für den Großhandel untermauert wurden. Um das Bild abzurunden fügte Dr. Andreas Rademachers, Abteilungsleiter Umwelt, die Analyse der politischen Parteien und deren derzeitigen Status quo hinzu. BGA Europa-Ausschussvorsitzender Till Blässinger stellte das neue Europa-Papier des BGA vor, welches von BGA-Europaexpertin Lisa-Marie Brehmer durch einen Bericht über die Aktivitäten des BGA rund um die Europawahl flankiert wurde.  

Strack-Zimmermann bekräftigte, welch großartige Erfindung die Europäische Union sei. Sie müsse jedoch deutlich schneller und bürokratieärmer werden. Auch die Umsetzung des Green Deal kritisierte die Liberale scharf. Besonders am Herzen lag ihr die Sicherheit in Europa, die derzeit auf den unterschiedlichsten Ebenen nicht genug gewährleistet sei und für die es einer europäischen Lösung bedürfe. Die anwesenden Unternehmerinnen und Unternehmer berichteten ihrerseits von den historisch schlechten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Besonders die Bürokratie und Berichtspflichten der vielen europäischen Verordnungen und des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes würden die vielen KMU der Wirtschaftsstufe bis an die Existenzgrundlage belasten.



Diese Punkte nahm auch BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura in seiner Rede auf und forderte, dass der Standort Deutschland wieder an Attraktivität gewinnen müsse. Neben den vielen neuen Auflagen, die ständig auf die Unternehmen einprasselten, sei der Fachkräftemangel nach wie vor ein großes Problem, für den wirksame Maßnahmen ergriffen werden müssen. Alles in allem sei die wirtschaftliche Situation in Deutschland und auch im Groß- und Außenhandel schwierig und die Zeit reif für eine Trendumkehr. Europa habe z. B. in der Coronakrise und auch in der Haltung zu Russland bewiesen, dass es zusammenstehen könne, wenn es darauf ankommt. Und das müsse es, gerade im Angesicht der nun kommenden Wahl, wieder tun. Statt sich in einer Regelungswut zu ergehen, sollte man Unternehmern und Unternehmerinnen wieder mehr vertrauen und mehr Perspektive schaffen.  

Großhandel benötiget weniger Bürokratie
BGA-Chefvolkswirt Michael Alber erläutert die wirtschaftliche Lage des Groß- und Außenhandels. Er wies darauf hin, dass auch die Bundesregierung in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2024, der unter dem Motto "Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken" steht, einräume, dass die Wirtschaft 2024 allenfalls um +0,2 Prozent wachse. Da der Großhandel nach Auffassung des Statistischen Bundesamtes als Frühindikator der wirtschaftlichen Entwicklung angesehen werde, sei fraglich, woraus eine Trendwende in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung resultieren könne, zumal auch die ifo-Bestellerwartungen sich negativ entwickeln. Zur Bewältigung der strukturellen Herausforderungen aus Deglobalisierung, Dekarbonisierung, Digitalisierung und Demographie werde jedoch mehr Dynamik benötigt. Abschließend erläutert er die Erwartungen der Groß- und Außenhandelsunternehmen an die Politik aus der BGA-Konjunkturumfrage vom Dezember 2023. Die klare Priorität liege nach der Umfrage auf dem Abbau von Bürokratie und Kostenbelastungen, gefolgt von mehr Freiraum für Unternehmertum. Auch Steuerfragen und Energiesicherheit werden weiterhin als wichtiges Handlungsfeld angesprochen.

Am zweiten Tag stellte Lisa-Marie Brehmer, Referentin für Europapolitik beim BGA, Hintergrundinformationen zur Europawahl im Juni 2024 vor. Sie schilderte zunächst die aktuelle Position der deutschen Bundesregierung im Rat der Europäischen Union und erläuterte die Hintergründe zur jüngst beschlossenen Europäischen Lieferkettenrichtlinie und der damit verbundenen Presseerstattung zur „German Vote“. Darüber hinaus zeigte Frau Brehmer die aktuellen Prognosen zur Sitzverteilung im Europäischen Parlament auf und erklärte die möglichen Konsequenzen, die durch den vermuteten „Rechtsruck“ auf die Gesetzgebung und allgemeine Mehrheitsbildung im Europäischen Parlament folgen könnten. Zudem erwähnte sie die wichtigsten Herausforderungen der nächsten Legislaturperiode, die aufgestellten Spitzenkandidaten und die erwarteten, wegweisenden Berichte zum Binnenmarkt und zur Wettbewerbsfähigkeit.
Das Europapapier des BGA wird zur Zeit um die Anregungen aus dem Präsidium ergänzt und nach Ostern medienwirksam veröffentlicht werden.
 

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news-1915Mon, 25 Mar 2024 12:33:37 +0000Parlamentarischer Abend AG Mittelstandhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/parlamentarischer-abend-ag-mittelstand/Alle Bilder des Abends.Beim Parlamentarischen Abend der AG Mittelstand konnten die anwesenden Gäste den Generalsekretär der CDU Deutschlands, Dr. Carsten Linnemann, sowie den Parlamentarischen Staatssekretär und Mittelstandsbeauftragten Michael Kellner begrüßen. Nach einer intensiven Diskussion über den Standort Deutschland tauschten sich die Gäste bei Getränken und Essen weiter aus.

Alle Bilder des Abends finden Sie in der Galerie.

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news-1890Fri, 22 Mar 2024 09:11:00 +0000Nach dem Wachstumschancengesetz ist vor der Unternehmensteuerreformhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/nach-dem-wachstumschancengesetz-ist-vor-der-unternehmensteuerreform/Für die Wirtschaft ist dies ein positives Signal.„Das Wachstumschancengesetz ist nach lähmender Parteitaktiererei endlich beschlossen. Für die Wirtschaft ist dies ein positives, wenn auch verhaltenes Signal. Es wäre mehr nötig gewesen. Aber eine Unternehmensteuerreform muss kommen“, ist sich Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), sicher.

„Erfreulich ist, dass strukturelle Verbesserungen bei der Besteuerung einbehaltener Gewinne, der sogenannten Thesaurierungsbegünstigung, und bei der Option von Personenunternehmen zur Körperschaftsteuer nun in Kraft treten. Aber viele Maßnahmen, die über eine Liquiditätsstärkung Impulse für die Wirtschaft gesetzt hätten, sind auf der Strecke geblieben. Dazu zählen insbesondere weitergehende Verbesserungen bei der Verlustverrechnung und bei den Abschreibungen“, sagt der promovierte Volkswirt.

Der Großhandelspräsident bleibt optimistisch: „Am Ende wird sich die Vernunft durchsetzen. Es muss weitere Steuerschritte geben, um die erheblichen Investitionen durch Deglobalisierung, Dekarbonisierung, Digitalisierung und Demografie schultern zu können. Bei nachlassender Nachfrage nach Produkten "Made in Germany" können wir uns die hohen Belastungen aus staatlichen Melde- und Informationspflichten, für Energie und Mobilität sowie für Arbeit nicht leisten. Bürokratie sowie Steuer- und Abgabenlasten müssen runter, sie sind Ballast im internationalen Standortwettbewerb. Eine Unternehmensteuerreform, die Strukturen modernisiert und die Steuerbelastung auf ein international konkurrenzfähiges Niveau von 25 Prozent senkt, bleibt unumgänglich.“

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news-1888Thu, 21 Mar 2024 12:14:18 +0000EU setzt Freihandelsgespräche mit den Philippinen forthttps://bga.de/presse/pressemitteilung/eu-setzt-freihandelsgespraeche-mit-den-philippinen-fort/Europäische Union und Philippinen nehmen bilaterale Verhandlungen wieder auf.Am vergangenen Montag, den 18. März, haben die Europäische Union und die Philippinen bekannt gegeben, dass sie ihre bilateralen Verhandlungen mit dem Ziel des Abschlusses eines Freihandelsabkommens wieder aufgenommen haben. Die Verhandlungen waren 2017 aufgrund der politischen Lage auf den Philippinen unterbrochen worden. Die erste Verhandlungsrunde wird voraussichtlich noch in diesem Jahr stattfinden.

Die Philippinen sind die fünftgrößte Volkswirtschaft der ASEAN-Region und der siebtwichtigste EU-Handelspartner in der Region. Mit der Wiederaufnahme der Verhandlungen entspricht die EU-Kommission auch dem Petitum des BGA, sich handelspolitisch wieder stärker in der indopazifischen Region zu engagieren. Die EU verhandelt derzeit auch schon mit anderen Ländern der Region (Indien, Indonesien und Thailand) über Handelsabkommen. Ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Philippinen würde deutschen und europäischen Unternehmen neue Spielräume für die Diversifizierung von Lieferketten verschaffen und dazu beitragen, kritische Rohstoffe zu sichern. Vor allem Kupfer, Nickel und Chromit. Sowohl die EU als auch die Philippinen erhoffen sich durch den Handelsvertrag eine größere Unabhängigkeit von China.

Die Philippinen gehören zu den am schnellsten wachsenden Schwellenländern der Welt und verzeichneten mit einem BIP-Wachstum von 7,6 % im Jahr 2022 das zweithöchste Wirtschaftswachstum im ASEAN. Bislang hatte Deutschland eine negative Außenhandelsbilanz mit dem Inselstaat. Einfuhren von rund 4,9 Mrd EUR standen im letzten Jahr Ausfuhren in Höhe von rund 1,9 Mrd EUR gegenüber. Die Philippinen profitieren derzeit von Handelspräferenzen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems Plus (APS+) der EU, einer als Anreiz konzipierten Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung, mit der für zwei Drittel der Zolltarifpositionen zollfreier Zugang zum EU-Markt gewährt wird. 

Sollten Sie auf den Philippinen auf Marktzugangs-, Zoll- oder andere Handelshemmnisse gestoßen sein, teilen Sie uns dies bitte mit, damit wir die EU-Kommission auf diese Probleme aufmerksam machen können (Kontakt: Marcus Schwenke; marcus.schwenke@bga.de).

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news-1876Thu, 21 Mar 2024 10:48:24 +0000BMAS will Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz vorlegenhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/bmas-will-entwurf-zum-beschaeftigtendatenschutz-vorlegen/Deutscher Gewerkschaftsbund fordert seit Langem Änderungen am Beschäftigtendatenschutz.Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat bereits vor zwei Jahren, zu Beginn der Legislaturperiode, Änderungen am Beschäftigtendatenschutz gefordert. Derzeit seien viele Beschäftigte ihren Arbeitgebern ausgeliefert, digitale Werkzeuge zur Datenerhebung und Kontrolle müssten gesetzlich eingedämmt werden, technische Funktionen betrieblicher Software eingeschränkt werden - so der DGB. Die Gewerkschaftsseite hat dem BMAS deshalb hierzu einen Vorschlag unterbreitet, der aber selbst vom Ministerium intern als "viel zu bürokratisch" bewertet wird. Man wolle diesen so nicht übernehmen. Aus Kreisen des Bundesarbeitsministeriums hören wir nun, dass man die Vorarbeiten zu einer Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes abgeschlossen habe und in Kürze einen Referentenentwurf vorgelegt werden soll.

Bei KI-Anwendungen und „Profiling“ (hier geht das BMAS offenbar von einer sehr niedrigschwelligen Definition aus, gesprochen wurden vom Einsatz zur Verbesserung der Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte) will das BMAS eigene Regelungen schaffen. Im Fokus stehen Transparenz, Informationen und Auskunftsrechte für Beschäftigte. Passagen zur Mitbestimmung seien angeblich mittlerweile gestrichen – eine Umsetzung würde sonst das Gesetzesvorhaben noch weiter verkomplizieren, deswegen seien diese Forderungen nun auch aus BMAS Sicht raus.

Zudem wollen sie einen Vorschlag zur Datenverarbeitung in Konzernen machen. Wir werden Sie informieren, sobald uns dieser vorliegt.

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news-1867Tue, 19 Mar 2024 05:08:00 +0000Arbeitsgemeinschaft legt ersten Mittelstandsmonitor vorhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/standortbedingungen-fuer-mittelstand-verbessern-1-1/Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte dringend gefordert

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an. Die nur langsam schwindende hohe Inflation, die gestiegenen Zinsen und die schwache in- und ausländische Nachfrage haben die Konjunkturerholung 2023 weiter verzögert. Auch für das Jahr 2024 lassen Prognosen bislang keinen durchgreifenden Aufschwung erwarten. Neben konjunkturellen Faktoren belasten zahlreiche strukturelle Probleme, Bürokratielasten und auch die enorme Unsicherheit über den wirtschaftspolitischen Kurs in Deutschland die mittelständischen Betriebe. Hier erwartet die AG Mittelstand politische Entscheidungen, die gerade den mittelständischen Betrieben und Unternehmen wieder wettbewerbsfähigere Rahmenbedingungen verschaffen.   
 
Das sind wichtige Ergebnisse des Mittelstandsmonitors, den die AG Mittelstand heute erstmals vorlegt. Damit veröffentlicht die Arbeitsgemeinschaft eine auf quantitative Indikatoren gestützte Bewertung zur Lage des deutschen Mittelstands. Ausgehend von einer Skala von -3 (sehr schlecht) bis +3 (sehr gut) bewertet die Arbeitsgemeinschaft die aktuelle Lage im Mittelstand mit einem Wert von -2. Dringenden Handlungsbedarf sehen sie vor allem in den Themenfeldern Fachkräfte und Unternehmertum, Energiepolitik, regulatorisches Umfeld, Steuern sowie Infrastruktur.
 
Im Themenfeld Fachkräfte und Unternehmertum braucht man unter anderem eine echte Offensive zur Stärkung der dualen Ausbildung. In Hinblick auf die Energiepolitik bedarf es in erster Linie einer Ausweitung der Stromproduktion zur Stabilisierung der Beschaffungskosten. Ziel sollte sein, zu deutlich mehr Tempo beim Ausbau erneuerbarer Energien zu kommen und grünen Strom für die Breite der Wirtschaft verfügbar zu machen.
 
Im Verhältnis zu ihrer Wirtschaftskraft und zu ihren verfügbaren Ressourcen ist die Belastung durch unnötige Bürokratie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besonders groß. Damit der Standortfaktor Bürokratie nicht länger ein Wachstums- und Innovationshemmnis bleibt, benötigt die Wirtschaft einen Befreiungsschlag. Hierfür liefern die aktuellen politischen Initiativen erste Vorschläge, den gordischen Knoten jedoch durchschlagen sie noch bei weitem nicht. Hier muss noch deutlich mehr passieren. Denn ein gutes, nicht überreguliertes Umfeld bietet Betrieben und Unternehmen die erforderliche Rechtssicherheit und eine klare Orientierung für unternehmerisches Handeln. Enorme Belastungen durch das hochbürokratische regulatorische Umfeld gibt es insbesondere im Bereich der wichtigen Mittelstandsfinanzierung von Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen. Die in diesem Bereich täglich zunehmende Belastung aus untergesetzlichen Regeln, Auslegungen und Meldungen bedürfen zunächst eines Moratoriums und dann einer Neukonzeption.
 
Im Themenfeld Steuern muss es zu einer strukturellen Unternehmenssteuerreform kommen. Die Steuerlast sollte auf das international wettbewerbsfähige Niveau von 25 Prozent auf Ebene der Gesellschaft gesenkt werden. Zur Stärkung von kleinen und mittleren Betrieben und Unternehmen sollten die Eckwerte des Einkommensteuertarifs regelmäßig an die Inflationsentwicklung angepasst und die Abschreibungen für KMU erleichtert werden.
 
Zentral im Themenfeld Infrastruktur ist eine langfristig gesicherte Finanzierungskulisse für Verkehrsinfrastrukturen. Prioritär ist die zeitnahe Wiederherstellung, Instandsetzung beziehungsweise Modernisierung maroder Bestandsinfrastrukturen, zu denen beispielsweise viele Autobahnbrücken zählen.
 
Der Mittelstandsmonitor steht HIER zum Download zur Verfügung.
 
Über die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand: Der Mittelstand in Deutschland repräsentiert die rund 3,5 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen aus Handel, Handwerk, dem Dienstleistungssektor, Gastronomie und Hotellerie, den Freien Berufen und der Industrie sowie, als wichtigste Finanzierungspartner der kleinen und mittleren Unternehmen, die Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Diese Unternehmen beschäftigen sechs von zehn sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern (mehr als 19 Millionen), bilden sieben von zehn der insgesamt mehr als 1,1 Millionen Auszubildenden aus und zählen zu den Innovationstreibern in Europa (Quelle: IfM Bonn).
 
Ansprechpartner bei den Verbänden:
 
Bundesverband der Freien Berufe (BFB)
Petra Kleining
Reinhardtstr. 34
10117 Berlin
Tel.: 030/28 44 44 39
Internet: www.freie-berufe.de
 
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA)
Florian Block
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Tel.: 030/5 90 09 95 21
Internet: www.bga.de
 
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Steffen Steudel
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Tel.: 030/20 21 13 33
Internet: www.bvr.de
 
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband)
Stefanie Heckel
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Tel.: 030/72 62 52 32
Internet: www.dehoga.de
 
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Petra Blum
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030/20 30 81 627
Internet: www.dihk.de
 
Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV)
Wiebke Schwarze
Charlottenstraße 47
10117 Berlin
Tel.: 030/20 22 55 51 12
Internet: www.dsgv.de
 
Deutscher Raiffeisenverband (DRV)
Marcus Gernsbeck
Pariser Platz 3
10117 Berlin
Tel.: 0172/7196856
Internet: www.raiffeisen.de
 
Handelsverband Deutschland (HDE)
Stefan Hertel
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Tel.: 030/72 62 50 65
Internet: www.einzelhandel.de
 
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Beate Preuschoff
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin
Tel.: 030/2 06 19 370
Internet: www.zdh.de
 
DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV
Juliane Wehr-Ibold
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Tel.: 030/59 00 99 661
Internet: www.mittelstandsverbund.de

 

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Pressemitteilung
news-1863Sat, 16 Mar 2024 09:11:00 +0000Später in Rente gehenhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/spaeter-in-rente-gehen/Es ist dringend notwendig, die Renten zukunftsfähig aufzustellen.„Wir brauchen mutige Lösungsansätze. Und wir müssen den Realitäten ins Auge schauen. Die Menschen dürfen nicht früher, sondern sollen eher später in Rente gehen“, sagt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA). Und weiter: „Es ist dringend notwendig, die Renten zukunftsfähig aufzustellen. Mit dem derzeitigen demografischen Wandel ist das eine Herkulesaufgabe. Eine Aktienrente ist ein Schritt in die richtige Richtung, hin zu Generationengerechtigkeit. Doch das wird nicht reichen. Wir kommen nicht um die notwendigen Strukturreformen herum.“

„Schon heute werden die Renten mit 81 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt bezuschusst.Die Menschen werden immer älter. Deshalb darf es keine Anreize geben, die beitragspflichtige Beschäftigung zu verkürzen. Eine Frühverrentung – wie die abschlagsfreie Rente ab 63 – können wir uns nicht leisten. Stattdessen müssen wir Anreize für mehr Arbeit setzen. Wir müssen mehr arbeiten, in der Woche, im Jahr, im Leben“, schlägt der Großhandelspräsident vor.

„Und wenn wir ehrlich sind, wissen wir, dass wir um eine längere Arbeitszeit nicht herumkommen. Das ist keine attraktive Forderung und für viele politische Parteien ein ‚No-Go‘. Aber so ist die Realität. Der Staat schießt schon jetzt sehr viel Geld in die Rente, die Unternehmen haben schon jetzt sehr hohe Lohnnebenkosten, die sich als weiterer Faktor negativ auf unsere Wettbewerbsfähigkeit auswirken“, so Jandura abschließend.  
 

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ThemenArbeit + TarifPressemitteilung
news-1858Fri, 15 Mar 2024 13:20:00 +0000Ein Sieg für die Bürokratiehttps://bga.de/presse/pressemitteilung/lieferkettenrichtlinie-zu-recht-ohne-mehrheit-1/Die Belastungen des Mittelstands werden damit weiter steigen.„Im letzten Moment hat nun ein erheblich abgeschwächter Entwurf für eine EU-Lieferkettenrichtlinie in Brüssel eine Mehrheit gefunden. Das Ergebnis ist deutlich besser als der ursprüngliche Entwurf. Das eigentliche Problem, die Weitergabe von Berichtspflichten an kleine und mittelständische Unternehmen, bleibt ungelöst. Die Belastungen des Mittelstands werden damit weiter steigen. Das Ergebnis ist kein Sieg für die Menschenrechte, sondern ein Sieg für die Bürokratie“, so Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).

„Eine schlecht gemachte Richtlinie bleibt eine schlecht gemachte Richtlinie, da helfen auch keine Nachbesserungen. Sie hilft den Menschenrechten nicht und erschwert die Diversifizierung der Lieferketten“, so Dr. Dirk Jandura weiter. „Ich appelliere an die Bundesregierung, nun so schnell wie möglich das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu entschlacken.“

„Wir stecken mitten in einer wirtschaftlichen Krise. Der reduzierte Anwendungsbereich hilft dem Mittelstand bei der Weiterreichung von Berichtspflichten innerhalb der Lieferketten wenig. Eine einheitliche digitale Lösung, die alle Berichtspflichten vereint, ist nicht in Sicht. Auch ist die zivilrechtliche Haftung weiterhin Teil des Paketes. Das ist ganz klar ein politischer Deal auf Kosten der Wirtschaft. Europa hat ganz andere Probleme, die dringend angegangen werden müssen", so der Außenhandelspräsident weiter.

„Als BGA stehen wir jedoch weiterhin zu den Absichten und Zielen, die in der Richtlinie verankert sind. Nur der Weg zur Erreichung war und ist der falsche. Ziel muss es sein, Menschenrechte und Nachhaltigkeitsstandards ohne neue Berichtspflichten zu stärken. Mit unseren Mitgliedern stehen wir für einen Dialog bereit", so schließt Jandura.


Weitere Informationen zur CSDDD:

BGA-Positionspapier CSDDD
Praxisfremde EU-Lieferkettenrichtlinie jetzt stoppen!
BGA fordert Stopp des europäischen Lieferkettengesetzes
EU-Richtline braucht neuen Anlauf

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ThemenEuropaPressemitteilung
news-1852Thu, 14 Mar 2024 08:28:27 +0000Value Added Export Chains https://bga.de/presse/pressemitteilung/value-added-export-chains/PartnerAfrika-Projekt stärkt Exportfähigkeit des Obst- und Gemüsesektors Unternehmensförderung entlang der Wertschöpfungsketten von Ananas, Mango und Süßkartoffeln in Ghana
 
Das PartnerAfrika-Projekt stärkt gemeinsam mit ghanaischen Partnerverbänden die Exportfähigkeit des Obst- und Gemüsesektors.  
 
Ghana profitiert von einem tropischen Klima, das den Anbau einer Vielzahl von Obst- und Gemüsesorten das ganze Jahr über begünstigt. Zu den wichtigsten Früchten, die in Ghana angebaut werden, gehören Mangos, Ananas und Süßkartoffeln. Neben dem Export von frischem Obst und Gemüse, wird zunehmend auch die lokale Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gefördert.  
 
Während eines zweitägigen Workshops im Rahmen des PartnerAfrika-Projekts des BGA diskutierten Obst- und Gemüseproduzenten gemeinsam mit Weiterverarbeitungsbetrieben, wie mehr Wertschöpfung vor Ort angesiedelt werden kann. Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf der Förderung des Unternehmertums von Frauen, die bei der Verarbeitung eine entscheidende Rolle spielen. 
 
Ein wichtiges Kriterium für den Export weiterverarbeiteter Produkte sind Zertifizierungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Vertreter der Partnerverbände sicherten zu, dass sie den Wissensaustausch über Zertifizierungsanforderungen im Projektverlauf gewährleisten werden. Außerdem trägt die Digitalisierung von Wertschöpfungsketten dazu bei, dass Daten transparent zugänglich sind. Daher wird gemeinsam an einer App gearbeitet, in der alle Verarbeitungsschritte dokumentiert und Zertifizierungen hinterlegt werden können. 
 
Gerade für die Weiterverarbeitungsbetriebe war auch der Vortrag von Gerhard Riegelsperger spannend. Der Vertreter der Oil Press GmbH & Co. KG hat mit den Teilnehmenden Fragen rund um das Thema Maschinen- und Produktionsplanung diskutiert: Welche Kapazität muss meine Maschine mindestens haben, um exportrelevante Mengen zu produzieren? Und welche Verarbeitungsschritte sind notwendig, um qualitativ hochwertige Exporte zu produzieren? Dabei wurde deutlich, dass die Auswahl der Maschinen sich an den quantitativen und qualitativen Anforderungen des Exportmarktes orientieren muss. 
 
Ein entscheidendes Querschnittsthema für den Export von frischen und weiterverarbeiteten Produkten war der Einsatz von Düngemitteln. Biochar – Pflanzenkohle, die durch pyrolytische Verkohlung pflanzlicher Stoffe hergestellt wird – bietet eine Alternative zu chemischen Düngemitteln. Biochar-Produzent Dr. Ali Maru erklärte den Teilnehmenden, wie durch den Einsatz der Pflanzenkohle klimaschonende Landwirtschaft unterstützt werden kann. Ellen, eine Ananasproduzentin, war begeistert und plant zukünftig Biochar zur Sicherung der natürlichen Bodenfunktionen einzusetzen.  
 
Im weiteren Projektverlauf werden die Projektpartner gemeinsam transparente Wertschöpfungsketten für Ananas, Mango und Süßkartoffeln aufbauen, um Exportchancen entlang dieser Wertschöpfungsketten zu steigern. So können perspektivisch Beschäftigungsmöglichkeiten – insbesondere für Frauen und Jugendliche – ausgebaut werden.

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Im FokusThemenInternationalesEntwicklungszusammenarbeitImportförderung
news-1846Thu, 14 Mar 2024 08:23:37 +0000Für Europa handeln: Verkehrs-Talk mit Thomas Rudner, MdEPhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/fuer-europa-handeln-verkehrs-talk-mit-thomas-rudner-mdep/Straße oder Schiene?Der BGA veranstaltet rund um die Europawahl ein digitales Veranstaltungsprogramm "Für Europa handeln", um vor der Wahl Mitgliedsverbände, Unternehmerinnen und Unternehmer und deutsche Mitglieder des Europäischen Parlaments zusammenzubringen. Hier wird den  Unternehmen die Möglichkeit gegeben, mit der europäischen Ebene in einen konstruktiven Austausch zu kommen, um so auch das Interesse an der Wahl steigern. 

Thomas Rudner war Gast beim BGA-Talk Verkehr und Logistik, der am 12. März 2024 stattfand. Herr Rudner ist seit 2023 im europäischen Parlament und hier Mitglied im Ausschuss für Verkehr und Tourismus.
Im kurzen Impulsvortrag von Herrn Rudner ging es um die Zukunft der europäischen Verkehrspolitik. Hier wurde unter anderem die Umsetzung des Green Deals und der Mangel an LKW-Fahrerinnen und Fahrern in der EU angesprochen. Rudner betonte, dass der Mangel dringend angegangen werden müsse. Seiner Meinung nach könne dieser allerdings nicht durch die Führerscheinrichtlinie, welche auch ein LKW-Fahren ab 17 Jahren ermöglichen soll, gelöst werden, weswegen er diese auch ablehne.

Im Mittelpunkt der anschließenden Diskussion mit den Teilnehmern, stand jedoch die Frage „Straße oder Schiene“ und die Gründe, warum die Verkehrsverlagerung der Straße auf die Schiene auch innerhalb der EU nicht vorankommt. Es konnten von den Teilnehmern konkrete Beispiele aus der Wirtschaft genannt werden, in welchen eine Verlagerung nicht funktioniert hat. Hier wurde auch die Einsetzung des Lang LKW/ Gigaliner sowie die Anhebung des Gesamtgewichtes auf 44 t heiß diskutiert. Beide Maßnahmen sind für die Teilnehmer schnelle umsetzbare Möglichkeiten, CO2 sowie Verkehr auf den Straßen einzusparen. Herr Rudner hat sich hier klar gegen die Einsetzung von Gigalinern positioniert, da diese die ohnehin schon marode Infrastruktur weiter beeinträchtigen können. In der offenen und sehr direkten Diskussion konnten die Beteiligten ihre Positionen erklären.

Für die zukünftige Europa-Verkehrspolitik brauchen wir mehr praktische und umsetzbare Lösungen für einen klimafreundlichen Güterverkehr auf der Straße. Um in Zukunft auch im Güterverkehr möglichst klimaneutral unterwegs zu sein, müssen wir Möglichkeiten finden, bei allen Verkehrsträgern ( Straße/Schiene/Schiff/Luft) CO2 einzusparen und nicht darauf warten, das eine Verlagerung der Straße auf die Schiene gelingt. Diese muss dringend innerhalb der EU und grenzenüberscheitend geschehen.

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Im FokusThemenVerkehr + Logistik
news-1840Thu, 14 Mar 2024 08:19:41 +0000Europawahlen 2024 im Zentrum des Europa-Ausschusses https://bga.de/presse/pressemitteilung/europawahlen-2024-im-zentrum-des-europa-ausschusses/Gespräch mit Anna Cavazzini
Unter der Leitung des BGA-Vizepräsidenten und Ausschussvorsitzenden Till Blässinger begrüßte der Europa-Ausschuss zunächst Prof. Dr. Daniela Braun, Professorin für Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Europäische Integration und Internationale Beziehungen an der Universität des Saarlandes als ersten Gast der Veranstaltung. Prof. Braun präsentierte unter anderem den Ablauf der Europawahlen und formulierte erste Erwartungen für die kommende Wahl am 9. Juni 2024. Sie erklärte Zusammenhänge und Abhängigkeiten zu nationalstaatlichen Akteuren und Prozessen. Zudem zeigte sie auf, warum die Ergebnisse der Europawahlen erst mittel- und langfristig ausschlaggebend sind. Prof. Daniela Braun unterstrich die Verluste bei Parteien der Mitte (EPP, PES), die weiterhin zu erwarten sind. Ökonomische Verteilungskonflikte und kulturell-politische Streitfragen werden zudem weiterhin an Bedeutung gewinnen, so ihre Einschätzung.

Als zweiten Gast begrüßten Herr Blässinger und die Mitglieder des Ausschusses die Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und Abgeordneten im Europäischen Parlament, Anna Cavazzini. Die Mitglieder des Ausschusses berichteten Frau Cavazzini, warum die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und der drohenden Lieferkettenrichtlinie in der Praxis für KMU kaum stemmbar sei. Auch die Umweltgesetzgebung im Rahmen des Green Deal sei nicht so gestaltet, dass sie den realen Bedingungen der Unternehmen Rechnung trage. Klar ist, der BGA wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Europäische Lieferkettenrichtlinie in dieser Legislaturperiode nicht beschlossen wird. Die Meinungen gehen bei diesem Thema weit auseinander, das konstruktive Gespräch hat jedoch dazu beigetragen die Argumente der mittelständischen Groß- und Außenhändler zu verdeutlichen.
 

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Im FokusThemenEuropa
news-1834Wed, 13 Mar 2024 08:21:43 +0000Bürokratieentlastung bedeutet, auch das Lieferkettengesetz zu vereinfachenhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/buerokratieentlastung-bedeutet-auch-das-lieferkettengesetz-zu-vereinfachen/Die Koalitionsparteien müssen jetzt handeln."Wer ein Gesetz zur Entlastung von Bürokratie schreibt, aber das Lieferkettengesetz damit nicht vereinfacht, der verkennt die Zeichen der Zeit. Die Abschaffung, oder zumindest eine deutliche Reduktion der Berichtspflichten aus dem deutschen Lieferkettengesetz, muss Bestandteil des Bürokratieentlastungsgesetzes IV werden. Viele Unternehmen beschäftigen ein bis zwei Mitarbeiter allein, um den Berichtspflichten und dem Bürokratiewust nachzukommen. Das wirkt preistreibend", mahnt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).

„Der Abbau bürokratischer Belastungen und Berichtspflichten ist die billigste Methode, um Wachstum zu fördern: Weniger regeln, mehr machen lassen. Nur kommen die Maßnahmen, die die Bundesregierung im Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) vorschlägt, wie so oft zu spät und werden der wirtschaftlichen Lage, in der sich das Land befindet, vom Umfang her nicht gerecht. Von daher ist es wieder einmal ein gut gemeintes, aber handwerklich schlecht gemachtes Gesetz. Die schwerwiegendsten bürokratischen und kostenintensiven Anforderungen werden nicht angepackt“, so der Großhandelspräsident.

Skeptisch schließt Jandura: „Es ist nun am Gesetzgeber und hier im Besonderen an den Ampelfraktionen, den Gesetzentwurf nicht nur stillschweigend durchzuwinken, sondern an die Realitäten des Wirtschaftsstandortes und der Exportnation Deutschland anzupassen. Es wird viel zu viel über Bürokratieabbau gesprochen, jetzt kann die Ampel zeigen, dass sie auch Willens ist, etwas zu ändern. Bereits im Frühjahr 2023 hatte die Wirtschaft eine Vielzahl an konkreten Vorschlägen vorgelegt, von denen bislang wenig umgesetzt wurde. Wenn die Regierung dazu schon nicht den Mut aufbringen kann, setze ich jetzt auf die Abgeordneten.“

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Pressemitteilung
news-1802Thu, 07 Mar 2024 09:12:00 +0000Einigung bei der Verpackungsverordnunghttps://bga.de/presse/pressemitteilung/einigung-bei-der-verpackungsverordnung-zustimmung-im-rat-noch-offen/Politische Einigung über den Vorschlag zu einer EU-Verpackungsverordnung erzieltIn der vorletzten Woche haben der Rat bzw. die Belgische Ratspräsidentschaft und das Europäische Parlament eine politische Einigung über den Vorschlag zu einer EU-Verpackungsverordnung erzielt. Der BGA hatte sich in den letzten Monaten intensiv in die Debatte eingebracht und verschiedene Regelungsvorschläge als unpraktikabel kritisiert. Eine detaillierte Auswertung erfolgt, sobald der genaue Wortlaut bekannt ist.

Als positiv ist zu bewerten, dass die vorgesehene Leeraumquote bei Transport-Umverpackungen und E-Commerce-Verpackungen erhöht wurde und nunmehr maximal 50 Prozent betragen soll und dass ungewöhnliche Produktformen berücksichtigt werden. Eine niedrigere Maximalquote wäre z. B. für nicht-rechteckige Produkte kaum umsatzbar gewesen. Auch kann es Erfolg verbucht werden, dass bestehende Pfandsysteme nicht den geplanten strengen Anforderungen unterliegen, sodass das deutsche Getränke-Mehrwegsystem nicht der Verordnung zum Opfer fällt. Die Mitgliedsstaaten erhalten weitergehende Möglichkeiten, Ausnahmen in gewissen Bestimmungsbereichen zuzulassen. Allerdings wird die Einführung eines Verpackungsregisters in allen 27 Mitgliedsstaaten ohne Verknüpfung zwischen den einzelnen Registern und umfassende Dokumentationspflichten für Importeure erneut zu einem Mehr an Bürokratie führen. Daneben ist die Pflicht zur Nutzung von Mehrwegverpackungen zwischen Unternehmensstandorten mit dem Aufbau von Reinigungsstrukturen und nicht zu vermeidenden Leerfahrten gleichsam ein großer logistischer Aufwand, der mit hohen Kosten verbunden sein wird.

In dieser Woche sollen die Ständigen Vertreter des Rats über den Kompromiss beraten, wenige Tage später auch der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments. Nach Informationen des BGA ist eine Zustimmung im Rat noch offen, da einzelne Mitgliedsstaaten weiterhin Vorbehalte anmelden. Außerdem hat die Europäische Kommission zu handelsrechtlichen Aspekten noch eine weitergehende Prüfung angekündigt. Dennoch halten die Verhandler aktuell noch am Ziel fest, die Beschlüsse spätestens in der letzten Sitzungswoche des Parlaments im April zu fassen.
 

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news-1796Thu, 07 Mar 2024 09:09:32 +0000Einigung bei der Forced Labour Verordnunghttps://bga.de/presse/pressemitteilung/einigung-bei-der-forced-labour-verordnung-keine-beweislastumkehr-fuer-unternehmen/Einigung im Trilog um die Forced Labour VerordnungIn den frühen Morgenstunden des 5. März haben die Verhandlungsführer im Trilog um die Forced Labour Verordnung eine Einigung erzielt. Produkte aus Zwangsarbeit sollen nicht mehr auf dem EU-Binnenmarkt bereitgestellt, verkauft und von dort exportiert werden.

Nach der ersten Analyse und den Statements des Europäischen Parlamentes und des Rates scheinen unsere Bemühungen in Zusammenarbeit mit EuroCommerce erfolgreich gewesen zu sein: Im Kompromiss ist keine Umkehrung der Beweislast vorgesehen. Auch in vielen weiteren Punkten konnte der Gesetzestext verbessert werden, beispielsweise hinsichtlich der Leitfäden für Unternehmen und der klaren Zuständigkeitsverteilung zwischen Mitgliedstaaten und Kommission. Auch die finanzielle Wiedergutmachung für Opfer aus Zwangsarbeit wurde erst einmal nicht gesetzlich verankert.

Die Kommission soll in einer Datenbank Informationen über Zwangsarbeitsrisiken sammeln und darin auch Berichte, etwa der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), berücksichtigen. Die endgültige Einigung muss jedoch noch offiziell vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Eine vorläufige Abstimmung im Plenum ist für den 22. April vorgesehen. Deutschland wird sich, nach internen Informationen, wahrscheinlich enthalten. Eine Einigung im Rat wird jedoch, aller Voraussicht nach, trotzdem zustandekommen.

Kontakt: Lisa-Marie Brehmer (lisa-marie.brehmer@bga.de)

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Im FokusEuropa
news-1790Wed, 06 Mar 2024 09:58:00 +0000Außenhandel startet schwungvollhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/aussenhandel-startet-schwungvoll/Außereuropäisch waren die USA erneut ein wichtiger Zielmarkt deutscher Exporteure. "Der deutsche Außenhandel ist schwungvoll in das Jahr 2024 gestartet. Damit zeigte sich der deutsche Export robust, trotz andauernder geopolitischer Krisen und konjunktureller Abkühlung in wichtigen Absatzmärkten. Insbesondere der Euroraum hat sich entgegen der Erwartungen als Zugpferd erwiesen. Außereuropäisch waren die USA erneut ein wichtiger Zielmarkt deutscher Exporteure. Eine Schwalbe macht aber noch keinen Sommer: Die weltwirtschaftliche Situation ist weiterhin von zunehmendem Protektionismus und einer Erosion der regelbasierten Handelsordnung geprägt. Die mageren Ergebnisse der 13. WTO-Ministerkonferenz sind ein sichtbarer Beleg dafür: Keine Einigung beim Fischereiabkommen, verhärtete Fronten bei Agrarsubventionen, nur die Zollfreiheit für digitale Produkte und Dienstleistungen wurde verlängert", erläutert Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).

„Wir brauchen endlich einen klaren Fahrplan für die WTO-Reform. Das erfordert ein Bekenntnis der Mitglieder zu den Grundprinzipien der Welthandelsorganisation. Wir brauchen eine ganzheitliche Vision – das gilt für Verhandlungen, Überwachung und Beratung sowie für die Streitbeilegung“, fordert Jandura daher heute in Berlin.

„Es mehren sich zudem die Anzeichen, dass das globale Wachstum 2024 gering ausfällt. Soll also nach nunmehr gutem Start nicht auch 2024 ein für den deutschen Außenhandel verlorenes Jahr werden, gilt es die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft durch entschlossene Reformen massiv und unmittelbar zu steigern. Dazu gehören insbesondere die Verabschiedung eines echten Wachstumschancengesetzes, der konsequente Abbau von Bürokratie und dass die Zusage eingehalten wird, sich nicht immer neue Belastungen für die Unternehmen auszudenken. Außerdem sind wir viel zu langsam. Entscheidungen wie bei der Exportkontrolle, bei CBAM oder der Entwaldungsrichtlinie dauern viel zu lange. In diesem Zusammenhang gilt es auch Effizienzpotentiale zu heben, beispielsweise bei den ESG-Prüfungen oder den Einzelkreditdeckungen“, mahnt der Außenhandelspräsident eindringlich.

Den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Folge sind die deutschen Exporte im Januar 2024 gegenüber Dezember 2023 kalender- und saisonbereinigt um 6,3 Prozent und die Importe um 3,6 Prozent gestiegen. In die Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden im Januar 2024 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 75,8 Milliarden Euro exportiert und es wurden Waren im Wert von 61,2 Milliarden Euro von dort importiert. In die Staaten außerhalb der EU (Drittstaaten) wurden im Januar 2024 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 59,7 Milliarden Euro exportiert und es wurden Waren im Wert von 46,8 Milliarden Euro aus diesen Staaten importiert. Die meisten deutschen Exporte gingen dabei mit 12,5 Milliarden Euro in die Vereinigten Staaten.
 

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Im FokusThemenExportPressemitteilung
news-1762Thu, 29 Feb 2024 08:46:34 +0000Über 2 Mio Views bei Tik Tok Kampagne komm gut an https://bga.de/presse/pressemitteilung/ueber-2-mio-views-bei-tik-tok-kampagne-komm-gut-an/Eine Kampagne von Azubis für Azubis In der vom BGA, Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) und Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) initiierten Tik Tok Kampagne komm gut an wird das Thema Verkehrssicherheit rund um die Ausbildung, z.B. auf dem Weg zur Ausbildung und am Arbeitsplatz beleuchtet. Hört sich trocken an? Um das zu vermeiden, haben die Partner die Jugendlichen selbst die Tik Tok Formate und Geschichten entwickeln lassen. Sie kennen den Kanal am besten und wissen was funktioniert und welche Formate gerade hip sind.  Mit authentischen, teilweise selbst gedrehten TikTok-Videos setzen sie Themen aus ihrem Straßenverkehrs-Alltag in Szene. Vom Buzzer Spiel: „was ist deadly und was ist safe“ bis zu: „der Chef ist hinter mir auf der Straße“ werden die unterschiedlichsten Bereiche rund um sichere Mobilität in der Ausbildung aufgegriffen. Die Auszubildenden kennen das Thema aus ihrem Ausbildungsalltag und natürlich auch aus ihrem privaten Umfeld und bringen jede Menge Ideen mit, wie man es zielgruppengerecht aufbereiten kann. Oft ein wenig schräg und meist lustig. Seit Kanalstart am 12. Oktober gibt es bereits 2.210.000 Views.

Gedreht wird mit Auszubildenden in Unternehmen des Groß- und Außenhandels. Und jeder, der schonmal ein Großhandelslager gesehen hat, weiß, dass die Regeln, die aufgestellt werden, einen vor Unfällen bewahren. Da fahren Gabelstapler hin und her, schwere Ware wird in die hohen Regale gestapelt. Deshalb wurde die Prävention bei der letzten Novellierung auch in der Ausbildungsverordnung aufgenommen. Neben einem internationalen und modernen Arbeitsumfeld bieten die ausbildenden Betriebe den rund 50.000 Azubis vor allem auch einen sicheren Arbeitsplatz.


 

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Im FokusThemenBerufsbildung
news-1757Thu, 29 Feb 2024 08:41:16 +0000Europa-Wahlen im Mittelpunkt des Europaausschusshttps://bga.de/presse/pressemitteilung/europa-wahlen-im-mittelpunkt-des-europaausschuss/Anmeldung noch möglichAm 9. Juni wird in Europa ein neues Parlament gewählt. Dabei stellen sich zahlreiche Fragen: Wie muss die EU gestaltet werden, damit das Vertrauen in sie wieder wächst? Wie erreichen wir langfristige Stabilität, weniger Bürokratie und einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsraum? Wie könnte das neue Europäische Parlament aussehen?

Diese und weitere Fragen wird der BGA am 5. März 2024 im Europaausschuss unter der Leitung von BGA-Vizepräsidenten und Ausschussvorsitzendem Till Blässinger diskutieren. Dafür haben wir unter anderem Prof. Dr. Daniela Braun, Professorin für Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Europäische Integration und Internationale Beziehungen an der Universität des Saarlandes, als Gast gewinnen können.

Diese Veranstaltung ist ausschließlich Mitgliedern des BGA vorbehalten. Für mehr Informationen können Sie sich gern an Lisa-Marie Brehmer (lisa-marie.brehmer@bga.de) wenden.
 

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Im FokusThemenEuropa
news-1752Thu, 29 Feb 2024 08:38:00 +0000Die wirtschaftliche Erholung verzögert sichhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/die-wirtschaftliche-erholung-verzoegert-sich/Stimmung trübt sich einDie aktuelle wirtschaftspolitische Lage deutet nicht auf eine Trendwende hin, im Gegenteil: sowohl Verbraucherstimmung als auch Unternehmensklima haben sich eingetrübt. Belastende Faktoren wie außenwirtschaftliche Nachfrageschwäche, Streiks im öffentlichen Verkehr, hohe Krankenstände und nach wie vor die geopolitischen Spannungen könnten zu einer weiteren Verzögerung der konjunkturellen Erholung führen. Dies ist zusammenfassend die Bewertung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland im Februar 2024.

Im Dezember 2023 verzeichneten die nominalen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen im Vergleich zum Vormonat einen deutlichen Rückgang von 5,3 Prozent, nach einem Anstieg im November um 2,3 Prozent. Im vierteljährlichen Vergleich gab es jedoch einen leichten Anstieg um 0,3 Prozent (im Gesamtjahr 2023: -1,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Der Rückgang der Warenexporte im Dezember war breit angelegt: Es wurde sowohl in die EU als auch in andere Länder wesentlich weniger exportiert als im November (China: -7,9 Prozent). Gleichzeitig sanken die nominalen Einfuhren von Waren und Dienstleistungen im Dezember noch stärker als die Ausfuhren, um 5,9 Prozent gegenüber einem Anstieg im November um 1,9 Prozent. Im vierteljährlichen Vergleich fielen sie um 0,9 Prozent und im Vergleich zum Vorjahr sogar um 6,1 Prozent.

Im Inland ging die Produktion im Produzierenden Gewerbe im Dezember 2023 gegenüber dem Vormonat um 1,6 Prozent zurück, was zum Jahresende insgesamt zu einem spürbaren Rückgang führte. Sowohl die Industrie als auch das Baugewerbe reduzierten ihre Produktion um 1,5 Prozent bzw. 3,4 Prozent. Im Gegensatz dazu verzeichnete der Bereich Energie erneut ein deutliches Wachstum von 4,1 Prozent. Die Auftragseingänge stiegen im Dezember im Vergleich zum Vormonat deutlich um 8,9 Prozent an, nachdem sie im November unverändert blieben und im Oktober deutlich zurückgingen. Allerdings waren die Auftragseingänge im Dezember stark von Schwankungen bei Großaufträgen geprägt - ohne diese gab es einen Rückgang von 2,2 Prozent.

Die realen Umsätze im Einzelhandel fielen im Dezember 2023 im Vergleich zum Vormonat um 1,6 Prozent, nach einem Rückgang um 0,8 Prozent im November. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnete der Einzelhandel im Dezember einen Umsatzrückgang von 1,8 Prozent. Seit mehr als 2 ½ Jahren verzeichnet der Lebensmittel-Einzelhandel überwiegend Umsatzrückgänge im Vergleich zum Vorjahr, hauptsächlich aufgrund der starken Preisanstiege bei Lebensmitteln. Diese Umsatzrückgänge haben sich jedoch zuletzt etwas verringert. Die Preise für Lebensmittel steigen nach wie vor deutlich an, allerdings weniger stark als noch im Vorjahresmonat. Im Dezember gab es zudem einen Rückgang des Umsatzes im Internet- und Versandhandel um 6,5 Prozent.

Die Inflation fiel im Januar 2024 - hauptsächlich aufgrund des Wegfalls eines Basiseffekts - auf 2,9 Prozent, den niedrigste Wert seit Juni 2021. Die Kernrate - ohne Energie und Nahrung - ging leicht auf 3,4 Prozent zurück. Die Preise für Nahrungsmittel stiegen jedoch weiterhin überdurchschnittlich an, während die Energiepreise sanken. Die Erzeuger- und die Einfuhrpreise gingen im Dezember im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurück. Die Erdgaspreise fielen zuletzt, und es wird erwartet, dass sie in den kommenden Quartalen stabil bleiben. Insgesamt dürften inflationsdämpfende Faktoren wie gesunkene Energiepreise und geldpolitische Maßnahmen fortbestehen.
Das reale Bruttoinlandsprodukt ist nun im zweiten Quartal in Folge gesunken, womit qua Definition eine Rezession vorliegt. Das BMWK erwartet jedoch, dass infolge aktuell steigender Löhne und rückläufiger Inflation mit einer Erholung des privaten Konsums im Verlauf des Jahres zu rechnen sei. Angebotspolitisch hält der BGA jedoch weiterhin die Umsetzung wirksamer Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen für unabdingbar. Es bedarf Entlastungen und Vereinfachungen vor allem eines Bürokratieabbaus, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu sichern und zu stärken.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-1742Thu, 29 Feb 2024 08:32:52 +0000Entwurf des Bundeshaushalts 2024 https://bga.de/presse/pressemitteilung/entwurf-des-bundeshaushalts-2024/Einhaltung der SchuldenbremseDer Bundeshaushalt, soll nach vier Jahren Ausnahmezustand wieder ohne Notlagenkredite auskommen. Die beschloss der Deutsche Bundestag am 2. Februar 2024. Gleichzeitig erhält der Haushalt nach Ausführungen der Bundesregierung die Balance von Zukunftsinvestitionen, sozialer Sicherung, steuerlicher Entlastung und Konsolidierung der öffentlichen Finanzen. Die Bundesregierung hat im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 Maßnahmen beschlossen, um Rechtssicherheit zunächst für den Bundeshaushalt 2023 herzustellen. Diese werden nun auch im Bundeshaushalt 2024 umgesetzt. Der Bundesrat hat den Bundeshaushalt 2024 unmittelbar passieren lassen.

Der Haushalt für 2024 sieht Ausgaben in Höhe von 476,8 Milliarden Euro vor. Dies sind 15 Milliarden Euro mehr als 2023. Die Nettokreditaufnahme liegt bei 39,0 Milliarden Euro und damit innerhalb der zulässigen Begrenzung durch die Schuldenbremse des Grundgesetzes. Im Vorjahr lag diese insgesamt bei 68,7 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahressoll steigen die Ausgaben um 3,4 Prozent. 2023 lag das Soll bei 461,2 Milliarden Euro und die Nettokreditaufnahme bei 27,4 Milliarden Euro. Die Investitionsausgaben sollen von 54,2 Milliarden Euro auf 70,5 Milliarden Euro deutlich steigen. Die Steuereinnahmen werden mit 377,6 Milliarden Euro veranschlagt, 2,3 Milliarden Euro mehr als im ursprünglichen Regierungsentwurf. Die sonstigen Einnahmen liegen mit 60,2 Milliarden Euro um 6,4 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf.

Mit dem Haushaltsgesetz 2024 reagiert die Bundesregierung auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 zum zweiten Nachtragshaushalt 2021. Als Folge des Urteils ist unter anderem der Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) angepasst worden. 2024 sind Programmausgaben des KTF von 49,1 Milliarden Euro geplant. Zudem sind im Haushalt Umschichtungen vorgesehen, die sich aus der Auflösung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zum Jahresende 2023 ergeben haben.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-1732Thu, 29 Feb 2024 08:28:50 +0000Ein bisschen Licht aber noch viel Schattenhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/ein-bisschen-licht-aber-noch-viel-schatten/Bundestag verabschiedet Verwaltungsdigitalisierung (OZG 2.0.)Das OZG-Folgegesetz – das sogenannte OZG 2.0 – hat der Bundestag mit der Mehrheit der Ampel am 23. Februar verabschiedet. Das Gesetz geht in die richtige Richtung, aber der große Sprung nach vorn ist es nicht.

Ein Rückblick: Das ursprüngliche Onlinezugangsgesetz (OZG) sollte 575 Verwaltungsbündel bis Ende 2022 digitalisieren und damit den so dringend nötigen Anstoß in Richtung Verwaltungsmodernisierung im Bund, den Ländern und den Kommunen geben. Das Ergebnis war ernüchternd. In der Umsetzung hängt es zwischen Bundes- und Landesministerien. Bis zum Stichtag stand nur ein kleiner Teil der Leistungen zur Verfügung. Und Bund und Länder wurden beim Monitoring der Fortschritte auch kreativ und meldeten sogenannte Fachverfahren auch dann als deutschlandweit einsatzbereit, wenn sie nur in einer einzigen Kommune potenziell einsatzfähig war. Das größte Problem aber: Das OZG adressierte nur Antragsstrecken und zum Teil die Auslieferung. Der Verwaltungskern wurde nicht angetastet und blieb damit analog. Das öffentliche Feedback war desaströs und Ergebnis einer viel zu spät sensibilisierten Öffentlichkeit.

Das OZG 2.0 soll nun vieles besser machen. Der wichtigste Punkt: Der Bund erhält ein paar mehr Kompetenzen und legt endlich verpflichtende Standards für den Datenaustausch fest, auf die sich Anbieter kommunaler IT einstellen müssen. Die Umsetzungsfrist ist mit 2 Jahren begrüßenswert kurz. Alle anderen Fristen des OZG 2.0 belaufen sich auf 4 Jahre. Ob sie sich einhalten lassen, wird sich zeigen. Auch dass der ursprünglich gestrichene Rechtsanspruch, zumindest für Bundesleistungen, nun doch kommt, begrüßt der BGA. Verbindlicher wäre ein Anspruch auf allen Ebenen gewesen, da der Großteil aller Verwaltungsakte in kommunaler Verantwortung liegt – auch jene, von denen Unternehmen abhängig oder betroffen sind. Das Entfallen des Schriftformerfordernisses ist allerdings erfreulich, aber ein längst überfälliger Schritt, den führende Digitalnationen in Europa - wie Estland – schon vor 10 Jahren gegangen sind.

Der große Wurf ist das OZG 2.0 aber nicht. Die Verantwortungsdiffusion zwischen Bund, Ländern und den Kommunen bleibt im Wesentlichen. Und Deutschland erfüllt noch immer nicht die technischen Voraussetzungen für eine moderne Verwaltung, denn die Registermodernisierung lahmt noch immer. Ohne sie werden Mehrfachdatenerhebungen durch Behörden - von denen insbesondere mittelständische Unternehmen massiv betroffen sind - und hinkende Kommunikation zwischen Ämtern weiter der Normalfall bleiben. Hier schimmern Fortschritte nur leicht am Horizont und der Bund hat angesichts der Haushaltslage die Mittel für Verwaltungsdigitalisierung massiv gekürzt.

Im Ergebnis ist OZG 2.0 ambitionsschwach und nur ein kleiner Fortschritt. Seine Wirkung ist zu schwach und wird erst in mittelbarer Zukunft zu spüren sein. Im Monitoring fehlt der Bundesregierung hier weiterhin der Mut, sich selbst dem Druck einer ehrlichen und frühen Evaluation auszusetzen. Ob der erwartete Push auch für Landes- und Kommunalverwaltungen messbar sein wird, bleibt abzuwarten. 
 

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Im FokusThemenDigitalisierung
news-1727Wed, 28 Feb 2024 11:58:08 +0000Lieferkettenrichtlinie zu Recht ohne Mehrheithttps://bga.de/presse/pressemitteilung/lieferkettenrichtlinie-zu-recht-ohne-mehrheit/CSDDD so nicht weiterverfolgen!„Die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) hat heute erneut keine Mehrheit unter den EU-Mitgliedsstaaten gefunden. Die EU sollte die Richtlinie in dieser Form nicht mehr weiterverfolgen. Der deutsche Mittelstand ertrinkt auch ohne zusätzliche Belastungen aus Brüssel in Berichtspflichten und einer Flut von Fragebögen.  Wettbewerbsfähigkeit steigert man nicht, indem eine schlechte Regelung auf ganz Europa ausgeweitet wird. Die CSDDD hilft den Menschenrechten nicht, schadet den mittelständischen Unternehmen und erschwert die Diversifizierung der Lieferketten. Auch das deutsche Lieferkettengesetz muss deshalb jetzt dringend überarbeitet werden“, so Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).

„Europa ist eine großartige Idee, die auch ohne immer neue Verbote, Regeln und Nachweispflichten funktioniert. Wir brauchen stattdessen mehr Freiraum, mehr Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit. Von daher war es richtig und gut, dass so viele Staaten der EU der Richtlinie nun im Ausschuss der Ständigen Vertreter die Zustimmung verweigert haben“, so der Außenhandelspräsident weiter.

„Wir befinden uns mitten in einer Rezession und in einem globalen Wettrennen um Marktzugänge, Lieferketten und Rohstoffe. Die Unternehmen stehen unter einem enormen wirtschaftlichen Druck. Das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat dem Mittelstand nur Nachteile gebracht. Bürokratie und Fragebögen helfen der weltweiten Einhaltung der Menschenrechte nicht weiter“, so der BGA-Präsident abschließend.

Weitere Informationen zur CSDDD:

BGA-Positionspapier CSDDD
Praxisfremde EU-Lieferkettenrichtlinie jetzt stoppen!
BGA fordert Stopp des europäischen Lieferkettengesetzes
EU-Richtline braucht neuen Anlauf

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Im FokusThemenEuropaPressemitteilung
news-1722Mon, 26 Feb 2024 08:14:17 +0000Klarer Fahrplan für WTO-Reformhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/klarer-fahrplan-fuer-wto-reform/„Wir brauchen endlich einen klaren Fahrplan für die WTO-Reform. Das erfordert ein Bekenntnis der Mitglieder zu den Grundprinzipien der Welthandelsorganisation. Wir brauchen eine ganzheitliche Vision – das gilt für Verhandlungen, Überwachung und Beratung sowie für die Streitbeilegung. Zudem muss das Moratorium für Zölle auf elektronische Übertragungen dauerhaft verlängert werden. So wird digitaler Handel unterstützt und die Wettbewerbsbedingungen für kleine Unternehmen weltweit verbessert“, fordert Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), mit Blick auf die 13. Ministerkonferenz der World Trade Organization (WTO).

Der Außenhandelspräsident zeigt sich besorgt: „Die Erosion des Systems der Welthandelsorganisation hat in den letzten Jahren, insbesondere durch protektionistische Handelsinterventionen, zugenommen. Die bevorstehende 13. Ministerkonferenz der WTO bietet jetzt die Möglichkeit, das globale Handelssystem zu stärken. Es ist daher wichtig, dass die Konferenz greifbare Ergebnisse liefert. Jeder sollte sich bewusst machen, welchen Wert das WTO-System für die globale Entwicklung und das Leben der Menschen weltweit hat.“

„Die einzelnen Mitglieder der Welthandelsorganisation müssen jetzt über ihre nationalen Positionen hinausgehen und in einem gemeinsamen globalen Interesse handeln. Ein Scheitern der Konferenz hätte negative Auswirkungen auf die globale wirtschaftliche Entwicklung“, mahnt Jandura.
 

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Pressemitteilung
news-1712Fri, 23 Feb 2024 10:30:30 +0000EU-Mercosur-Abkommenhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/eu-mercosur-abkommen/Ratifizierung vor den Wahlen zum EU-Parlament immer unwahrscheinlicherObwohl die letzte Verhandlungsrunde Ende Januar / Anfang Februar scheiterte, hat die EU-Kommission die Handelsgespräche mit dem Mercosur-Staatenblock bereits wieder aufgenommen. „Die Arbeit geht weiter“, betone der für den Handel zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission Valdis Dombrovskis am 8. Februar. Er sei weiterhin bereit, jederzeit in die Mercosur-Staaten zu reisen, wenn die technischen Verhandlungen so weit fortgeschritten sind, dass eine politische Einigung mit dem Mercosur in Reichweite ist. Von der Kommission hört man, dass dies ihrer Einschätzung nach spätestens im Juni 2024 der Fall sei und man dann das fertig verhandelte Ergebnis in die Hände des Rats und des neu gewählten Parlaments übergeben könne, die dann politisch entscheiden müssten. Eine Ratifizierung wäre demnach bei entsprechenden Mehrheiten auch nach der Wahl noch möglich. Im Rat wäre eine qualifizierte Mehrheit notwendig (55 % der Mitgliedstaaten, die zusammen mindestens 65 % der Gesamtbevölkerung der EU ausmachen).   

Ein Knackpunkt sind nach wie vor die Bestimmungen über die Gegenseitigkeit bei den Umwelt- und Sozialstandards. Frankreich weigert sich bislang, das Abkommen zu unterzeichnen, solange es keine sogenannten Spiegelklauseln gibt. Es wird unterstützt von Belgien, den Niederlanden und Österreich. Solche Klauseln würden sicherstellen, dass die Mercosur-Länder an ähnliche Gesundheits- und Umweltverpflichtungen gebunden wären wie die EU-Länder selbst. Diese Haltung bestärkte der neue französische Premierministers Gabriel Attal jüngst bei seinem Antrittsbesuch bei Bundeskanzler Scholz in Berlin. Angesichts der massiven Proteste der Landwirte in Frankreich und der Umfragen, die auf einen Sieg der extremen Rechten bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni hindeuten, steht die französische Regierung unter Druck, die Landwirte zu beschwichtigen, die über steigende Kosten und billige Lebensmittelimporte verärgert sind.

Auch wenn das Zeitfenster immer kleiner wird hat man im Europäischen Parlament noch nicht den Glauben an eine Ratifizierung des Abkommens vor den Wahlen verloren. Vor allem der Vorsitzende des federführenden Ausschusses für Internationalen Handel, Bernd Lange (SPD), kritisiert die Blockade des EU-Mercosur-Abkommens und fordert weitere Gespräche. Auch der südamerikanische Handelsblock macht sich inzwischen Gedanken darüber, wie man den gordischen Knoten zerschlagen könnte: Da eine Einigung zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur, die "alle glücklich macht", möglicherweise nicht möglich sei, könne man den Handelsvertrag auch in mehrere Teile aufsplitten und darüber getrennt entscheiden.
 

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Im FokusThemenInternationalesImport
news-1697Fri, 23 Feb 2024 10:23:14 +0000Offene Gesetzgebungen aus Europahttps://bga.de/presse/pressemitteilung/offene-gesetzgebungen-aus-europa/Zeitdruck vor Europa-WahlVor der Europawahl am 9. Juni sollen noch zahlreiche Gesetzgebungen beschlossen werden. Im Folgenden erhalten Sie eine kurze Übersicht, welche BGA-relevanten Richtlinien und Verordnungen noch offen sind und mit welchem Zeitrahmen gerechnet wird. Denn bis zum 9. Februar hatten das Europäische Parlament und der Europäische Rat noch Zeit, um Kompromisse zu den Gesetzesvorhaben zu finden. Formell kann bis zu diesem Stichtag keine Annahme in der jetzigen Legislaturperiode erfolgen. Doch es gibt selbstverständlich Ausnahmen. Für verspätete Gesetzgebungen kann ein Notverfahren beschlossen werden. Im Corrigendum-Verfahren haben Rat und Parlament für eine politische Einigung Zeit bis zur Sitzungswoche vom 11. bis 14. März 2024. Gespart wird im Gegensatz zum regulären Verfahren vor allem an der Übersetzung in alle offiziellen Sprachen der Mitgliedsstaaten und an Redaktion durch Sprachjuristen.
Um rechtzeitig verabschiedet zu werden, müssen die Rechtstexte bis zur letzten Sitzungswoche des Parlaments final vor der Europawahl vom 22. bis 25. April angenommen werden. Es muss nun entschieden werden, welche Gesetzgebungsverfahren Vorrang bekommen. Die Liste ist derzeit noch nicht finalisiert.

Lieferkettengesetz: Nachdem die belgische Ratspräsidentschaft die Abstimmung im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) am vergangenen Freitag und dann noch mal in dieser Woche von der Agenda genommen hat, ist noch kein neuer Termin bekannt. Man wolle mit den Mitgliedstaaten zunächst weiter an dem Gesetz arbeiten und die Abstimmung im AStV ansetzen, sobald „die Zeit dafür reif“ sei, hieß es. Die Abstimmung im Parlament ist derzeit für April geplant.

Hinter den Kulissen wird weiter heftig um einen Kompromiss gerungen. Angeblich wird dem Verpackungsverordnungskritischen Italien angeboten, den kritischen Artikel 26 der Verpackungsverordnung zu streichen, wenn Italien dafür der CSDDD zustimmt. Auf deutscher Seite erhöhen SPD und Grüne deutlich den Druck auf die FDP, doch noch zuzustimmen. Derzeit hält die FDP aber diesem Druck stand und verweist zu recht auf die mittelstandsfeindlichen Elemente der Richtlinie. Bleiben Italien und Deutschland bei ihrer Enthaltung, wäre die CSDDD in dieser Legislaturperiode gescheitert.

Importverbot für Produkte aus Zwangsarbeit: Die mit dem Lieferkettengesetz verwandte Verordnung wird derzeit noch von Rat und Parlament verhandelt. Am 4. März findet der zweite (und wahrscheinlich letzte) politische Trilog statt. Das Gesetz könnte dann noch im Corrigendum-Verfahren verabschiedet werden.

Green-Claims-Richtlinie: Am 14. Februar stimmt der IMCO-Ausschuss (Binnenmarkt und Verbraucherschutz) über ihren Bericht ab. Anschließend muss auch das Plenum ihn formal annehmen, dies ist für März 2024 geplant. Die Verabschiedung der Richtlinie wird also in die kommende Legislaturperiode rutschen. Frühestens im Herbst sollen die Trilogverhandlungen beginnen.

Verpackungsverordnung: Nach dem ersten Trilog am 6. Februarwollen Rat und Parlament am 4. und 5. März eine politische Einigung erzielen, und haben deshalb ein „sehr langes“ Trilog-Treffen angesetzt. Danach seien noch einige technische Verhandlungen nötig, heißt es, doch das Gesetz soll im Corrigendum-Verfahren noch in dieser Legislaturperiode angenommen werden.

Verkürzung der Zahlungsziele: Um die Late-Payments-Verordnung wird derzeit noch heftig gerungen. Allerdings deutet sich an, dass der berechtigte Wiederstand der Mitgliedsstaaten so groß ist, dass die Verordnung nicht beschlossen wird. Im IMCO wurde das anstehende Votum über die Verordnung gerade erst auf den 21. März verschoben.
 

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Im FokusThemenEuropa
news-1687Fri, 23 Feb 2024 10:12:20 +0000Wachstumschancengesetz stark zusammengekürzthttps://bga.de/presse/pressemitteilung/wachstumschancengesetz-stark-zusammengekuerzt/Kompromisslösung unwahrscheinlichDas Wachstumschancengesetz wurde am 21. Februar im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verhandelt und gegen die Stimmen der unionsgeführten Bundesländer beschlossen, die das Gesetz weiterhin blockieren. Das Gesetz hat heute in der im Vermittlungsausschuss beschlossenen Fassung die erste Hürde passiert und wurde im Deutschen Bundestag beschlossen. Den Beschlusstext finden Sie hier.

In der derzeitigen Fassung enthalten sind einige positive Elemente wie zum Beispiel die befristete Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent, die befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent oder die Verbesserung der Sonderabschreibung bei abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.

Insgesamt ist das Paket aber viel zu wenig mit Blick auf die derzeitige wirtschaftliche Lage und die Belastung insbesondere der mittelständischen Unternehmen. Ob es hier in letzter Minute noch einen Kompromiss mit den unionsgeführten Bundesländern gibt, ist derzeit unklar. Die entscheidende Abstimmung im Bundesrat soll am 22. März stattfinden.

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-1682Thu, 22 Feb 2024 10:44:39 +0000Vertragspartner halten deutsche Wirtschaft am Laufenhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/vertragspartner-halten-deutsche-wirtschaft-am-laufen/BGA unterstützt VerbändeallianzNein zum Vertragspartnerverbot – dafür setzt sich die Allianz für arbeitsteilige Wirtschaft ein, in der sich die führenden Wirtschaftsverbände Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP), Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK),  Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (PHAGRO), Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV), Bundesvereinigung Logistik (BVL) und der Handelsverband Deutschland (HDE) zusammengeschlossen haben.
 
In der aktuellen Legislaturperiode ist ein gesellschaftliches Klima der Regulierungslust entstanden, das tiefe Eingriffe in unternehmerische Tätigkeiten zur Folge hat.  Das jüngste Beispiel ist der Versuch, in der Novelle des Postgesetzes ein Verbot von Vertragspartnerschaften durchzusetzen. Dafür hat sich zuletzt erneut eine Mehrheit der Länder über den Bundesrat eingesetzt. Die Kampagne fußt jedoch auf anekdotischer Empirie und Falschaussagen, gepaart mit der Bemäntelung um die Sorge über Arbeitsbedingungen in der Paketbranche.
 
Man muss keine hellseherischen Fähigkeiten besitzen, um zu erahnen, dass es nicht bei der Paketbranche bleiben wird. Auch andere Wirtschaftsbereiche, in denen arbeitsteilig mit Vertragspartnern als Nachunternehmer gearbeitet wird, werden zukünftig betroffen sein.
 
Vertragspartner sind unverzichtbar für die deutsche Wirtschaft. Ein ordnungspolitisch angeordnetes In-Sourcing wäre für unzählige Unternehmen organisatorisch, technisch, finanziell und unternehmensrechtlich nicht leistbar. Es würde abertausende von freien Unternehmerinnen und Unternehmern zur Aufgabe ihrer Unternehmen und in abhängige Beschäftigungen zwingen.
Die Zielrichtung zahlreicher politischer und gewerkschaftlicher Akteure ist offensichtlich: Die unternehmerische Freiheit über die Organisation eigener Geschäftsprozesse in der sozialen Marktwirtschaft soll durch eine dirigistische Durchsetzung fachpolitischer Ziele ersetzt werden. Weder den Unternehmen noch den strukturgebenden Regelungen in der sozialen Marktwirtschaft, wie beispielsweise dem Handelsgesetzbuch, wird dabei vertraut.
 
Die Allianz für arbeitsteilige Wirtschaft lehnt das Verbot von Vertragspartnerschaften kategorisch ab, sowohl in der Paketbranche als auch in allen anderen Branchen. Im Positionspapier „Soziale Marktwirtschaft fördern – Dirigismus im Sozialen vermeiden“ fordern die Verbände das Vertrauen der Politik in die Beteiligten ein, eigenständig geeignete Arbeitsbedingungen zu vereinbaren. Die deutsche Wirtschaft darf nicht in schädlichen Regelungen ersticken!

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Pressemitteilung
news-1677Thu, 22 Feb 2024 10:40:19 +0000Wachstumschancengesetz beschlossenhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/wachstumschancengesetz-beschlossen/Zu spät und zu wenig„Das Aufschieben des Wachstumschancengesetzes schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Die vorgeschlagenen Entlastungen sind richtig, aber sie kommen spät und sind viel zu wenig. In der Krise müssen Bund, Länder, Regierung und Opposition endlich an einem Strang ziehen. Sonst sinkt das Vertrauen in das zukunftsorientierte, wirtschaftliche Handeln der Politik immer weiter. Die Union nimmt für die Entlastung der Landwirtschaft die Gesamtwirtschaft in Geiselhaft“, so Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).

„Das Wachstumschancengesetz hat auch in seiner geschrumpften Fassung Signalwirkung, wenn es als erster Schritt hin zu einer umfassenden Modernisierung der Unternehmensbesteuerung verstanden wird. Angesichts der aktuellen Rezession müssen die Standortbedingungen schnell und wirksam verbessert werden. Wir brauchen mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen. Die Unternehmen belastet die ausufernde Bürokratie. Einfache und praktikable gesetzliche Regelungen sind notwendig. Ziel muss es bleiben, auf ein international vergleichbares Belastungsniveau zu kommen und dazu das Steuerrecht in seiner Regelungsvielfalt zu vereinfachen und zu entbürokratisieren. Die Gesetze und Regelungen müssen endlich wieder verständlich, praktikabel und widerspruchsfrei werden“, fordert Jandura.

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Pressemitteilung
news-1645Thu, 15 Feb 2024 10:30:00 +0000Bürokratieentlastung: Entwurf schafft kaum Erleichterunghttps://bga.de/presse/pressemitteilung/buerokratieentlastung-entwurf-schafft-kaum-erleichterung/Die geplanten Änderungen sind sinnvoll, können aber nur ein erster Schritt sein. Seit Januar liegt der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) vor. Der BGA hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eingereicht und kommt zu dem Ergebnis: Die geplanten Änderungen sind sinnvoll, können aber nur ein erster Schritt sein. 

Die Eckpunkte zum Gesetz wurden bereits am 30. August 2023 im Bundeskabinett beschlossen. So sollen etwa Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht verkürzt und Melde- und Informationspflichten abgebaut werden. Vor allem aber ersetzt der Entwurf an zahlreichen Stellen im Gesetz das Schriftformerfordernis durch die Textform, was viele rechtliche Abläufe vereinfachen und beschleunigen dürfte.

Leider ist dies nicht immer konsequent umgesetzt: Beispielsweise soll künftig nach dem Nachweisgesetz bei Arbeitsverträgen zur Übermittlung der wesentlichen Vertragsbedingungen statt der Schriftform auch die elektronische Form (mit qualifizierter elektronischer Signatur) zulässig sein. Diese ist jedoch wenig verbreitet. Möglich wäre es stattdessen, den Spielraum der europäischen Arbeitsbedingungenrichtlinie zu nutzen. Danach ist auch die Textform (auch durch E-Mail) zulässig, wenn der Arbeitgeber ein Empfangsbekenntnis erhält.

Schließlich ist der Umfang der Entlastung insgesamt enttäuschend: Dem Referentenentwurf war Anfang 2023 eine Verbändeumfrage vorangegangen, an der sich insgesamt 57 Verbände (auch der BGA) beteiligt hatten. Diese hatten 442 Maßnahmen zum Bürokratieabbau vorgeschlagen, von denen sich aber nur sehr wenige im BEG IV wiederfinden lassen.
Der BGA hat es sich daher nicht nehmen lassen, in seiner Stellungnahme zum BEG IV auf zahlreiche Maßnahmen hinzuweisen, die ergänzend zur Bürokratieentlastung ergriffen werden sollten.
 

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Im FokusRecht + Wettbewerb
news-1655Thu, 15 Feb 2024 10:20:00 +0000NIS-2-Umsetzung: BGA veranstaltet Webinare zu neuer Cybersicherheitsgesetzgebunghttps://bga.de/presse/pressemitteilung/nis-2-umsetzung-bga-veranstaltet-webinare-zu-neuer-cybersicherheitsgesetzgebung-kopie-1/Die Umsetzung in nationales Recht wird zum 1. Oktober 2024 vollzogen. Mit der NIS-2 Richtline hat die EU im Dezember 2022 Regelungen zum Schutz der „Netz- und Informationssicherheit“ (NIS) für sogenannte „kritische Sektoren“ (KRITIS) verabschiedet. Damit soll die Resilienz der Wirtschaft, öffentlicher Institutionen und staatlicher Organe gegen diffuse und gezielte Cyber-Angriffe gestärkt werden. Das „NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz“ (NIS2UmsuCG) erweitert nun die Aufgaben des BSI, das Träger sämtlicher Aufsichtsbefugnisse im Kontext von NIS 2 werden soll. Die Umsetzung in nationales Recht wird zum 1. Oktober 2024 vollzogen sein. 

Zukünftig werden unter anderem Unternehmen in „wichtige“ und „besonders wichtige Einrichtungen“ oder aber in „kritische Anlagen“ unterteilt, sofern die unter diese NIS 2-Gesetzgebung fallen. Mit einer Einstufung müssen alle Unternehmen rechnen, die Geschäftsaktivitäten in folgenden Wirtschaftssektoren unterhalten: 
Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Weltraum, Entsorgung von Siedlungsabfällen, Logistik, Produktion, Chemie, verarbeitendes Gewerbe, Anbieter digitaler Dienste und Forschungseinrichtungen.  
  
Damit ist der Großhandel durch die NIS-2 Regelungen erfasst, da insbesondere Lieferketten der einzelnen Sektoren adressiert sind. Auch Handelsunternehmen, die eigene, digitale Vertriebsplattformen unterhalten, werden davon sehr wahrscheinlich erfasst sein. Es ist auch damit zu rechnen, das Handelsunternehmen selbst dann von NIS 2 berührt werden, wenn sie nicht direkt in die oben aufgeführten Kategorien fallen, sich aber ihre Geschäftstätigkeit entlang betroffener Liefer- und Wertschöpfungsketten bewegt. Sehr wahrscheinlich wird neben der Branchenzugehörigkeit auch die Unternehmensgröße anhand der Dimensionen „Anzahl der Angestellten“, "Bilanzsumme" und "Jahresumsatz" eine Rolle spielen. 
 
Vor diesem Hintergrund veranstaltete der BGA in Kooperation mit Dr. Paul Voigt (Partner bei Taylor Wessing) am 14. und 15. Februar zwei inhaltlich identische Webinare, um die Hintergründe der NIS 2-Umsetzung zu erläutern und erste Handlungsperspektiven für betroffene Unternehmen vorzuzeichnen. Dr. Voigt, der zu den meist zitierten IT-Rechtsexperten in Deutschland zählt und zudem Leiter der internen Praxisgruppe Informationstechnologie/Telekommunikation bei Taylor Wessing ist, erläuterte knapp 150 Vertreterinnen und Vertretern aus Verbänden und Unternehmen, die Grundzüge der NIS2-Umsetzung und die Anforderungen, die Unternehmen zukünftig erfüllen müssen.
Im Rahmen einer Kooperation zwischen BGA und Taylor Wessing, erhalten BGA-Mitglieder Ermäßigungen bei einer rechtlichen Beratung. Die Informationen dazu finden Sie hier.

Sollten Sie die Webinare verpasst haben, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Abteilungsleiter für Digitalpolitik, Michael Nitsche, der Ihnen gern weitere Informationen zur Verfügung stellen kann.

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Im FokusDigitalisierung
news-1640Thu, 15 Feb 2024 10:19:00 +0000Kritischer Verbändebrief zur Late Payments Regulationhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/kritischer-verbaendebrief-zur-late-payments-regulation/Kritik an der geplanten neuen Zahlungsverzugsverordnung Gemeinsam mit acht weiteren Verbänden hat der BGA am 13. Februar einen offenen Brief an die Abgeordneten des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) im Europäischen Parlament versandt, um erneut auf die Kritik an der geplanten neuen Zahlungsverzugsverordnung aufmerksam zu machen.

Am 22. Februar soll die Abstimmung im zuständigen IMCO-Ausschuss des Europäischen Parlaments stattfinden. Aus diesem Anlass hat der BGA mit weiteren Verbänden auf die zahlreichen Argumente gegen die geplante Verordnung hingewiesen. Kernkritikpunkt ist die Aushebelung die den Mitgliedstaaten zugrundeliegenden Vertragsfreiheit und die Gefährdung durch das Unionsrecht gewährleistete offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb. Der Vorschlag der Kommission berücksichtigt darüber hinaus nicht, dass längere Zahlungsfristen häufig als Finanzierungshilfe gerade für den Mittelstand dienen. Denn KMU profitieren in ihrer Rolle als Schuldner erheblich von flexiblen und längeren Zahlungszielen. Die Meldepflichten zu Zahlungen werden ebenfalls kritisch gesehen. Denn diese Meldepflichten würden zu einem hohen bürokratischen Aufwand für die Unternehmen führen, dessen Nutzen nicht ohne weiteres erkennbar ist. Damit stehen sie in direktem Widerspruch zu den von der Kommission angekündigten Bemühungen um Bürokratieabbau.

Positionspapier Late Payments

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Im FokusEuropa
news-1639Tue, 13 Feb 2024 12:21:45 +0000EU-Lieferkettenrichtlinie braucht einen neuen Anlaufhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/eu-lieferkettenrichtlinie-braucht-einen-neuen-anlauf/Gemeinsame Erklärungs der Verbände-AllianzDie EU-Lieferkettenrichtlinie verfolgt zwar ein richtiges und wichtiges Ziel, ist aber in der Praxis für europäische Unternehmen schlicht nicht umsetzbar. Acht große Wirtschaftsorganisationen sprechen sich grundsätzlich für eine EU-weite Regelung zum Schutz von Menschenrechten aus, lehnen den aktuellen Entwurf aber wegen grober handwerklicher Mängel ab. Insbesondere der Mittelstand wird durch die geplanten Regelungen bei Weitem überlastet. Sie fordern eine Versachlichung der Debatte und appellieren an die Bundesregierung und weitere EU-Staaten, bei ihrer Position der Enthaltung zu bleiben. Ziel müsse es sein, einen Gesetzesvorschlag zu präsentieren, der in der Praxis auch funktioniert und den Schutz von Menschenrechten sowie die berechtigten Interessen der Unternehmen vereint.

Berlin/Frankfurt/Brüssel, 13.02.2024 – Die Wahrung der Menschenrechte rund um den Globus ist ein Ziel, dem sich deutsche und europäische Unternehmen eindeutig verpflichtet fühlen. Deshalb gelten in ihren Arbeitsstätten im In- und Ausland hohe Standards. Die Unternehmen tragen maßgeblich dazu bei, den Wohlstand auch im globalen Süden  anzuheben und die sozialen Standards vor Ort zu verbessern. Die schweren handwerklichen Mängel in der jetzt zur Abstimmung stehenden EU-Lieferkettenrichtlinie, insbesondere die fehlende Harmonisierung, könnten  jedoch dazu führen, dass deutsche und europäische Unternehmen sich aus Märkten und Ländern zurückziehen. Dann wäre das Feld offen für andere Marktteilnehmer mit deutlich geringeren Standards. Damit würde dem eigentlichen Ziel der EU-Lieferkettenrichtlinie ein Bärendienst erwiesen. Daher braucht es eine Regulierung mit mehr Praxisbezug und Augenmaß.

Deutlich Kritik üben die acht Wirtschaftsorganisationen auch an der vorgesehenen zivilrechtlichen Haftung für Unternehmen und deren Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte. Deren unkalkulierbare Risiken würden ebenfalls dazu führen, dass Unternehmen sich aus schwierigen Märkten zurückziehen. Hinzu kommt der viel zu große Anwendungsbereich der Richtlinie, der weit über den Schutz der Menschenrechte und die eigenen Produktions- und Arbeitsstätten der Unternehmen hinausgeht. Unternehmen sollen demnach fast alle Stufen ihrer Lieferketten global auf Verstöße gegen Menschenrechte sowie Umwelt- oder Sozialstandards kontrollieren. Gerade Industriefirmen haben häufig jeweils Zehntausende oder sogar eine sechsstellige Zahl von Zulieferern, von denen jährlich ein beträchtlicher Anteil wechselt. Viele Betriebe haben gar nicht die Verhandlungsmacht, um von ihren Lieferanten der vorgelagerten Stufen den geforderten Einblick in die Lieferkette zu erhalten. Daher ist es sinnvoll, die Sorgfaltspflichten auf das zu beschränken, was Unternehmen auch kontrollieren und beeinflussen können − den eigenen Betrieb, die Tochtergesellschaften sowie die Lieferanten der ersten Ebene der vorgelagerten Lieferkette, bei denen aufgrund der Marktmacht und des Umsatzes ein Einfluss möglich ist.

Ein wichtiger Grund für die ablehnende Haltung ist die fehlende Harmonisierung in wesentlichen Teilen der Richtlinie. Das grundlegende Ziel von Rechtsetzung für Nachhaltigkeit muss ein Maximalmaß an Harmonisierung sein. Dies wird mit der vorliegenden Richtlinie nicht erreicht. Ohne hinreichend verbindliche Harmonisierung durch eine Richtlinie droht die Fragmentierung des EU-Binnenmarkts, da innereuropäisch nicht die gleichen Gesetze und Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen gelten. Zudem wird den Mitgliedstaaten damit viel Raum für Interpretation oder zusätzliche Regelungen („goldplating“) gelassen. Hier bedarf es im Mindesten einer sogenannten Binnenmarktklausel. Andernfalls sind europäische Unternehmen mit 27 verschiedenen Einzelumsetzungen konfrontiert.

Darüber hinaus weisen die Organisationen darauf hin, dass die Bundesregierung bereits im Dezember 2022 eine unter allen drei Regierungsparteien abgestimmte Erklärung zur Lieferkettenrichtlinie in Brüssel zu Protokoll gegeben hat, die rote Linien aufzeigte. Unter anderem forderten darin SPD, Grüne und FDP, dass Deutschland nur dann einer finalen Richtlinie zustimmen könne, wenn diese eine „Safe Harbour“-Regelung für Unternehmen enthält, die sich Brancheninitiativen angeschlossen haben. Der Einsatz von anerkannten Zertifizierungen würde eine wesentliche Vereinfachung bedeuten und Unternehmen müssten nicht mehr jeden einzelnen Lieferanten von Neuem prüfen. Der aktuell auf dem Tisch liegende Richtlinienvorschlag schließt eine solche „Safe Harbour“-Regelung jedoch explizit aus.


Ansprechpartner für die Presse:

Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen
Florian Block, Telefon: +49 30 59 00 99 520,  E-Mail: presse@remove-this.bga.de

Gesamtmetall, Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie Alexander Dennebaum, Telefon + 49 30 55150-215, E-Mail: dennebaum@remove-this.gesamtmetall.de

DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V.
Juliane Wehr-Ibold, Telefon: +49 30 59 00 99 661,
E-Mail: j.wehr-ibold@remove-this.mittelstandsverbund.de  

Stiftung Familienunternehmen und Politik
Roland Pichler, Telefon: +49 30 226052915,
E-Mail: pichler@remove-this.familienunternehmen-politik.de

Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie
Petra Diroll, Telefon: +49 30 726220-22, E-Mail: pdiroll@remove-this.textil-mode.de

Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI)
Ilka Ennen, Telefon +49 69 2556-1549, E-Mail: ennen@remove-this.vci.de

Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI)
Thorsten Meier, Telefon: +49 69 6302 425, E-Mail: thorsten.meier@remove-this.zvei.org

Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.  (VDMA)
Holger Paul, Telefon: +49 69 66 03-1922, E-Mail: holger.paul@remove-this.vdma.org

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Im FokusThemenEuropaPressemitteilung
news-1629Fri, 09 Feb 2024 11:00:00 +0000Vorhaben Lieferkettenrichtlinie aufgeben!https://bga.de/presse/pressemitteilung/vorhaben-lieferkettenrichtlinie-aufgeben/EU-Lieferkettenrichtlinie in Brüssel verschoben.„Ich begrüße, dass die europäische Lieferkettenrichtlinie in Brüssel heute nicht verabschiedet wurde. Auch wenn die Ziele unbestritten richtig sind, so ist die Richtlinie handwerklich schlecht gemacht. Sie verursacht einen unnötigen neuen Bürokratiewust und belastet vor allem kleine und mittelständische Unternehmen zur Unzeit. In ganz Europa gibt es massive Zweifel, dass die Lieferkettenrichtlinie in dieser Form geeignet ist, die Ziele auch zu erreichen. Das Vorhaben, die europäische Lieferkettenrichtlinie durchzudrücken, sollte endlich aufgegeben werden!“, so kommentiert Antonin Finkelnburg, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), die heutige Vertagung im Ausschuss der Ständigen Vertreter.

„Der deutsche Mittelstand ertrinkt auch ohne zusätzliche Belastungen aus Brüssel in Berichtspflichten und einer Flut von Fragebögen. Zusätzlich schadet eine solche Richtlinie der Wettbewerbsfähigkeit und behindert die Diversifizierung der Lieferketten“, so Finkelnburg weiter.

„Wir befinden uns mitten in einer Rezession und in einem globalen Wettrennen um Marktzugänge, Lieferketten und Rohstoffe. Die Unternehmen stehen unter einem enormen wirtschaftlichen Druck. Wer nun eine solche Zusatzregulierung beschließen will, hat wenig von wirtschaftlichen Zusammenhängen begriffen“, so der BGA-Hauptgeschäftsführer abschließend.
 

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Im FokusThemenEuropaInternationalesPressemitteilung
news-1624Tue, 06 Feb 2024 07:21:41 +0000Kippt die CSDDD?https://bga.de/presse/pressemitteilung/kippt-die-csddd-1/Enthaltung von deutscher Seite im RatNach dem ablehnenden FDP-Präsidiumsbeschluss vom 15. Januar, haben nun Bundesfinanzminister Lindner und Bundesjustizminister Buschmann in einem Schreiben offiziell ihre ablehnende Haltung zur europäischen Lieferkettenrichtlinie CSDDD veröffentlicht. Damit muss sich Deutschland bei der bevorstehenden Abstimmung im Rat der Ständigen Vertreter am 8. Februar über die finale Fassung der CSDDD enthalten, was in der Wirkung einer Nein-Stimme gleichkommt.

Neben Deutschland gibt es ebenfalls kritische Stimmen zu der Richtlinie aus Italien, Schweden, Tschechien und Estland. Frankreich, dass lange auch auf der Seite der Kritiker stand, hat in der finalen Verhandlungsrunde eine Ausnahme für den Finanzsektor vereinbaren können und würde jetzt zustimmen. Dennoch wäre sollte es bei einer Ablehnung durch die vier zuvor genannten EU-Mitglieder und Deutschland kommen, wäre eine rechnerische Sperrminorität erreicht und die CSDDD damit vorerst gescheitert.

Zum jetzigen Stand ist unklar, ob und wie das konkrete Abstimmverhalten der EU-Mitglieder in der Sitzung am 9. Februar ausfallen wird.

Generell ist anzumerken, dass der BGA auch weiterhin nicht das Ziel der Richtlinie, sondern ausschließlich den Weg dahin kritisieren. Unsere Kritik richtet sich gegen die Berichtsflut, die Bürokratie, die extreme Over-Compliance durch die Großunternehmen und die politische Fehleinschätzung, in der aktuellen wirtschaftlichen und geopolitischen Lage sei die CSDDD der richtige Schritt und ein echter Wettbewerbsvorteil für Europa. Sie ist es in ihrer jetzigen Form nicht.

Der BGA wird Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Für Ihre aktive Unterstützung in den vergangenen Monaten wollen wir uns herzlich bedanken. Sie hat uns in unserer politischen Arbeit wirklich geholfen.

Ausblick:  Am 8. Februar findet die Abstimmung im Rat der Ständigen Vertreter statt, die Abstimmung im federführenden Rechtsausschuss (JURI) am 13. Februar. Die finalen Abstimmungen im Parlament und im Rat würden dann im April stattfinden.

Weitere Informationen zur CSDDD:

BGA-Positionspapier CSDDD
Praxisfremde EU-Lieferkettenrichtlinie jetzt stoppen!
BGA fordert Stopp des europäischen Lieferkettengesetzes
 

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Im FokusThemenEuropaInternationales
news-1619Mon, 05 Feb 2024 09:04:45 +0000Krisen dämpfen Welthandelhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/krisen-daempfen-welthandel/Außenhandel schwächelt weiter"In den Außenhandelszahlen zeigt sich die fortgesetzte Schwäche des deutschen Außenhandels. Die weltwirtschaftliche Situation ist geprägt von einem zunehmenden Protektionismus in zahlreichen ausländischen Märkten, einer Erosion der regelbasierten Handelsordnung der WTO, den konfrontativen Beziehungen zwischen den geopolitischen Schwergewichten USA und China sowie Tendenzen zur Entkopplung auf der einen Seite und Diversifizierungsbestrebungen auf der anderen Seite. All diese Faktoren wirken sich natürlich weltweit aus und betreffen auch unsere Absatz- und Beschaffungsmärkte. Insbesondere fällt auf, dass die Unruhe auf den Weltmärkten die deutschen Exporte in Mitleidenschaft gezogen hat. Die deutschen Ausfuhren in die maßgeblichen Absatzmärkte stagnierten in 2023 im Vergleich zum Vorjahr oder nahmen sogar ab. Kritisch sind daher auch die Entwicklungen der Ausfuhrzahlen nach China zu sehen. Auch als viertwichtigstes Abnehmerland ist das Gesamtvolumen der Ausfuhren durchaus beachtlich. Hier sollte die Bundesregierung Ursachenaufklärung betreiben und den Trend nicht zusätzlich verstärken, indem sie durch Exporterschwerungen versucht, den Absatz deutscher Waren nach China zu behindern", erläutert Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).

„Vor dem Hintergrund zunehmender weltpolitischer Spannungen begrüßen wir den Abschluss des Samoa-Abkommens auf europäischer Ebene. Solche Partnerschaften tragen dazu bei, der zunehmenden Fragmentierung der Welt Einhalt zu gebieten. Das Samoa-Abkommen umfasst 80 Länder mit rund 2 Milliarden Menschen und setzt sich unter anderem für nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Entwicklung ein. Das Abkommen trägt einen Baustein zur Umstrukturierung der globalen Handelsnetze bei, indem es neue Absatz- und Beschaffungsmärkte schafft und so auch dazu beiträgt, Lieferketten noch weniger störanfällig zu gestalten“, so Jandura weiter.

„Dazu braucht es nicht immer neue Regulierungen und immer mehr Bürokratie. Ohnehin ist deren Nutzen für die angestrebten Ziele mehr als zweifelhaft. Die aktuellen Beispiele der Berichtspflichten im Rahmen des Lieferkettengesetzes und des CO2-Grenzausgleichs (CBAM) zeigen, dass deutsche Behörden an ihren selbst gesteckten Zielen scheitern. Die Bundesregierung muss dringend weitere Belastungen, wie sie auch durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) drohen, verhindern, da sonst die deutsche Wirtschaft nachhaltig und irreparabel geschädigt wird“, mahnt der Außenhandelspräsident eindringlich.

Den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Folge sind die deutschen Exporte gegenüber November 2023 kalender- und saisonbereinigt um 4,6 Prozent und die Importe um 6,7 Prozent gesunken. Die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2022
sanken ebenfalls um 4,6 Prozent und die Importe nahmen um 12,4 Prozent ab. Im Gesamtjahr 2023 sanken die Exporte kalender- und saisonbereinigt um 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr, während die Importe nach Deutschland deutlich stärker um 9,7 Prozent zurückgingen.
 

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Pressemitteilung
news-1514Mon, 05 Feb 2024 08:45:00 +0000CBAM: Weiterhin großer Ärgerhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/cbam-weiterhin-grosser-aerger/Zum Ärger der Betroffenen hat die DEHST ein sehr kompliziertes Verfahren gewählt.Nachdem auch der BGA im letzten Jahr ordentlich Druck gemacht hat, wurde kurz vor dem Jahreswechsel die deutsche CBAM-Behörde offiziell benannt: die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) DEHSt - CO2-Grenzausgleich CBAM . Damit hätten die betroffenen Unternehmen endlich die Möglichkeit, sich endlich im vorläufigen CBAM-Register einzutragen, eine zwingende Voraussetzung, um den seit dem 1.10.23 vorgeschriebenen CBAM-Bericht abgeben zu können.

Hätten …  - denn sehr zum Ärger der Betroffenen hat die DEHST ein sehr kompliziertes Verfahren gewählt, welches teils nicht nur großen Zusatzaufwand verursacht, sondern zudem auch nicht störungsfrei läuft. Immerhin gesteht die DEHSt Probleme ein, indem sie u. a. schreibt: "Die verzögerte Bereitstellung der Registrierungsmöglichkeiten für berichtspflichtige Anmelder und somit die späte Möglichkeit zur Erstellung der CBAM-Berichte in Deutschland führen für berichtspflichtige Anmelder nicht zur Verhängung von Sanktionen oder anderen Nachteilen. Die CBAM-Berichte für die ersten beiden Berichtszeiträume können bis zum 31. Juli 2024 abgeändert werden. Zudem sind mit der Möglichkeit der Verwendung von Standardwerten in den CBAM-Berichten bis zum 31. Juli 2024 Erleichterungen bei der Berichterstattung vorgesehen. Sanktionen werden grundsätzlich nicht ohne die vorherige Durchführung eines Berichtigungsverfahrens verhängt. Schließlich werden wir als zuständige Behörde für die Einleitung von Sanktionsverfahren die verzögerte Bereitstellung der Registrierungsmöglichkeiten sowie die Bereitschaft der Anmelder zur Mitwirkung bei der Anwendung der Rechtsvorschriften im Rahmen unserer Entscheidungsspielräume angemessen berücksichtigen."
 

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Im FokusExport
news-1614Thu, 01 Feb 2024 09:18:10 +000056 Organisationen überreichen Gleisanschluss-Charta '24https://bga.de/presse/pressemitteilung/56-mitzeichnende-organisationen-ueberreichen-aktualisierte-gleisanschluss-charta/Mehr Gleisanschlüsse und moderne, kundennahe Zugangsstellen

Auf Initiative des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) setzen sich 56 Verbände und Organisationen aus Industrie, Handel, Logistik, Bau-, Land- und Holzwirtschaft, Recycling und Kommunen gemeinsam für die Stärkung und Förderung von Gleisanschlüssen im deutschen Schienennetz ein. Die nach 2019 erstmals aktualisierte Gleisanschluss-Charta wurde auf dem 17. BME-/VDV-Forum Schienengüterverkehr an Michael Theurer, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr und Beauftragter der Bundesregierung für den Schienenverkehr von VDV-Vizepräsident Joachim Berends überreicht: „Seit der Erstauflage 2019 wurden bereits viele Vorschläge der Charta umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung. Doch wir sind noch längst nicht am Ziel und es sind weitere Themenfelder hinzugekommen. 56 Unterzeichnerorganisationen unterbreiten Maßnahmenvorschläge, damit wir mit mehr und modernen Gleisanschlüssen den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken – und das Klima schützen.“ Das Forum verzeichnete mit 280 Teilnehmenden Rekordbeteiligung.


Fehlende Gleisanschlüsse vor Ort wirken sich negativ auf Schienengüterverkehrsangebote aus: Wagenladungsverkehre beispielsweise bauen auf kundennahe Zugangsstellen auf. Damit auch diese Systeme einen Beitrag zum Verkehrswachstum auf der Schiene leisten können, bedarf es einer deutlichen Stärkung ihrer Zugangsstellen. Dafür setzt sich das Bündnis ein. „Nur mit möglichst vielen Zugangspunkten für den Schienengüterverkehr werden wir unser Ziel erreichen, Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern und den Anteil des Schienengüterverkehrs bis 2030 auf 25 Prozent zu erhöhen. Daher fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr private Investitionen in Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen, um Güterverkehre auf umwelt- und klimafreundliche Schiene zu verlagern und bestehende Güterverkehre auf Schiene zu halten", so Staatssekretär Theurer bei der Übergabe der Gleisanschluss-Charta 2024.

97 Maßnahmen für kundennahe Zugangsstellen
Die Gleisanschluss-Charta zielt darauf ab, den Schienengüterverkehr durch bessere Rahmenbedingungen für Gleisanschlüsse und kundennahe Zugangsstellen zu stärken. Sie soll die verkehrspolitische Diskussion auch auf die Anbindung von Zugangsstellen an das öffentliche Eisenbahnnetz lenken und konkrete Maßnahmenvorschläge für eine bedarfsgerechte Schieneninfrastruktur liefern. Die Charta verfolgt fünf Hauptziele und schlägt 97 konkrete Maßnahmen vor, um den Schienengüterverkehr zukunftsfähig zu machen und den Marktanteil der Schiene zu erhöhen. Sie befasst sich auch mit der Stärkung tri- bzw. multimodaler Knotenpunkte und Umschlagterminals, um effiziente Transportsysteme zu ermöglichen. Dr. Helena Melnikov, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME): „Wir unterstützen die zentralen Forderungen der Charta nach Kräften. Es geht jetzt vor allem darum, Bürokratie abzubauen und Regularien zu vereinfachen. Gleichzeitig müssen die Gleisanschlussförderung verbessert, mehr Gewerbeflächen an die Schiene angebunden und neue Transportkonzepte unter Einbindung von Gleisanschlüssen geschaffen werden.“

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Im FokusThemenVerkehr + LogistikPressemitteilung
news-1610Thu, 01 Feb 2024 09:12:52 +0000GFFA-Fachpodiumhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/gffa-fachpodium/„Auf die Plätze, fertig, los: EUDR gemeinsam erfolgreich umsetzen!“Bei der Global Forum for Food and Agriculture (GFFA), die 16. Berliner Agrarministerkonferenz, handelt es sich um die wichtigste internationale Konferenz zu zentralen Zukunftsfragen der globalen Landwirtschafts- und Ernährungspolitik, die jährlich parallel zur Internationalen Grünen Woche (IGW) in Berlin stattfindet. Am Ende des diesjährigen GFFA wurde ein Abschlusskommuniqué von 61. Agrarministerinnen und -ministern aus aller Welt beschlossen. Es trägt den Titel „Ernährungssysteme der Zukunft: Gemeinsam für eine Welt ohne Hunger“ und kann hier abgerufen werden.

Durch zahlreiche Veranstaltungen bietet das GFFA einem internationalen Fachpublikum aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft die Gelegenheit, sich über Fragen und Herausforderungen der globalen Agrarpolitik und Ernährungssicherung auszutauschen und zu verständigen. Zu den diesjährigen Veranstaltungen gehörte auch eine Podiumsdiskussion, in der über praktische Fragen bei der Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) beraten wurde. Dabei wurden die Perspektiven von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, NGOs und Multi-Akteurs-Partnerschaften ebenso einbezogen wie die Blickwinkel von Marktteilnehmern, Politik und Verwaltung. Das Podium wurde federführend vom Grain Club organisiert, der dabei von einer Verbändeallianz unterstützt wurde, zu der auch der BGA zählt.
 

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Im FokusThemenAgrar
news-1606Thu, 01 Feb 2024 09:05:29 +0000Neufassung des Lobbyregistergesetzes veröffentlichthttps://bga.de/presse/pressemitteilung/neufassung-des-lobbyregistergesetzes-veroeffentlicht/Handreichungen online verfügbarAm 18. Januar wurde die Neufassung des Lobbyregistergesetzes veröffentlicht. Dieses wird zum 1. März 2024 in Kraft treten. Für die Anwendung des Gesetzes gelten folgende Übergangsvorschriften: Interessenvertreter, die schon vor dem 1. März 2024 im Lobbyregister eingetragen waren, profitieren von einer Frist bis zum 30. Juni 2024 einschließlich, um den Eintrag anzupassen. Für alle anderen gelten Eintragungen, die innerhalb von zwei Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes vorgenommen werden, noch als unverzüglich und damit als rechtzeitig im Sinne des Gesetzes.

Die Bundestagsverwaltung hat eine Lesehilfe zum neuen Lobbyregister veröffentlicht, sowie eine ToDo-Liste für Organisationen oder natürliche Personen, die bereits eingetragen sind. Ergänzend bietet sie regelmäßige Webinare (nächster Termin: 14. Februar, 14-16 Uhr) zur Anpassung bestehender Einträge auf die neuen Vorschriften an. Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Lobbyregisters unter „Aktuelles“.
 

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Im FokusThemenRecht + Wettbewerb
news-1602Thu, 01 Feb 2024 09:01:31 +0000Projekt Cool Whitehttps://bga.de/presse/pressemitteilung/projekt-cool-white/Mit weißen Dächern Auswirkungen des Klimawandels verringern Ein Projekt der Entwicklungszusammenarbeit in Ruanda weist deutlichen Kühlungseffekt von weißen Dächern nach - mit positiven Folgen für Wohlbefinden und Produktivität.

Die durch den Klimawandel steigenden Temperaturen haben zur Folge, dass auch die Temperaturen in Gebäuden - etwa in Fabriken oder Schulen insbesondere in den Heißgebieten Afrikas - zunehmen. Hitze beeinträchtigt die Konzentrationsfähigkeit und führt zu geringerem Wohlbefinden. Zudem benötigen Klimaanlagen zur Kühlung viel Strom. Kühlsysteme sind weltweit für fast zwanzig Prozent des Stromverbrauchs und zehn Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich, Tendenz steigend.

Der Bundesverband für Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen (BGA), die Business Scouts der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) und die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) zeigen, wie Entscheidungsträger aus Wirtschaft und Politik mit einfachen Mitteln die Herausforderung von Hitze in Gebäuden bewältigen können.

Indem Dächer weiß gestrichen werden, kann Hitze durch Sonnenstrahlen statt ins Gebäude wieder nach oben reflektiert werden. Zu diesem Zweck hat Malermeister Heiko Herzog die Dächer von Schul- und Firmengebäuden in Ruanda mit drei unterschiedlich formulierten Farben weiß beschichtet. Während der ersten Beschichtung hat Herzog bereits zehn lokale Berufsschüler geschult. Handwerker und Berufsschüler sollen später die Beschichtungsarbeiten selbstständig ausführen können.
Bei den Materialien handelt es sich um Farben, die in den Einsatzländern hergestellt werden oder dort problemlos verfügbar sind. Zudem können lokale Handwerker die Materialien dank ihrer Beschaffenheit gut verarbeiten.

Ivan Shema, Fabrikeigentümer von Thousand Hills Products in Ruanda, an dessen Firmengebäude die Farbe getestet wurde, war begeistert: „Die Beschichtung auf unserem Dach ist wie Magie, es ist kühler im Inneren des Gebäudes, es ist schallisolierend und das Dach ist nicht mehr undicht."

Dieser Effekt entstand durch eine mit gemahlenem Altglas gefüllten und elastisch eingestellten und dickschichtig aufgetragenen Farbe eines ruandischen Herstellers. Um den Kühlungseffekt dieser weißen Farben auf den Dächern von Gebäuden in Ruanda quantitativ zu untersuchen, haben Wissenschaftler der PTB mit Kollegen aus Ruanda und Südafrika die Temperatur- und Feuchtdaten über einen längeren Zeitraum, einschließlich verschiedener Jahreszeiten und längerer Regenzeiten, aufgezeichnet – vor und nach dem Streichen.

Die Wissenschaftler der PTB sind mit den Kühlungseffekten sehr zufrieden: Die Messungen, die auf den Mittelwerten der einzelnen Sensoren im Zeitraum von Januar 2023 bis heute basieren, ergaben einen deutlichen Temperaturabfall, nachdem die Dächer weiß gestrichen wurden. Die in einem Fabrikgebäude tagsüber während der wärmsten sechs Stunden beobachteten Temperaturen haben sich unter dem Dach um 9,2°C (Durchschnittswert aus vier Monaten) und im Innenraum um 2,3 C verringert.



Cool White ist auch Referenzprojekt des EU-Forschungskonsortiums „PaRaMetriC“. Im Rahmen von „PaRaMetriC“, entwickeln Wissenschaftler von europäischen metrologischen Instituten eine vergleichbare Leistungsbewertung zu erneuerbaren Kühlungsmethoden. In diesem Zusammenhang führen sie auch Alterungstests durch und berechnen Energieeinsparungen, von denen Cool White unmittelbar profitiert. So führen Wissenschaftler beispielsweise Alterungstest an den gestrichenen Gebäuden durch und berechnen, wie viel Energie sich durch die weißen Dächer mittelfristig sparen lässt.

Im nächsten Schritt wollen die beteiligten Akteure das Projekt skalieren, dazu gehört auch die Entwicklung eines Ausbildungsprogramms für Fachkräfte aus Entwicklungs- und Schwellenländern, um mit vor Ort erhältlicher Farbe möglichst viele Dächer und Flächen weiß zu streichen.

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Im FokusThemenInternationalesEntwicklungszusammenarbeit
news-1598Thu, 01 Feb 2024 08:59:38 +0000Wirtschaft startet schwach in das Jahr 2024https://bga.de/presse/pressemitteilung/wirtschaft-startet-schwach-in-das-jahr-2024/Verbesserung möglichDie deutsche Wirtschaft bleibt auch zum Jahreswechsel noch schwach und schließt das vierte Quartal mit einem Rückgang des BIP um ¼ Prozent ab, so die Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland zum Jahresauftakt 2024. Im ganzen Jahr 2023 ergibt sich damit ein BIP-Rückgang von 0,3 Prozent. Während aktuelle Frühindikatoren noch nicht auf eine konjunkturelle Belebung hindeuten, könnten im Laufe des Jahres steigende Reallöhne, rückläufige Inflation und eine belebende Weltwirtschaft langsam die zentralen Belastungsfaktoren verringern und so zu einer Erholung führen. Die Produktion im produzierenden Gewerbe bleibt im November weiterhin rückläufig, auch der Einzelhandel nahm im November ab. Die Inflation stieg aufgrund eines Basiseffekts leicht an, hält aber grundsätzlich den abnehmenden Trend bei. Die Arbeitslosigkeit wies gegen Ende des Jahres einen saisonüblichen Verlauf auf. Dies ist zusammengefasst die Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland im Januar 2024.

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist weiterhin von den Nachwirkungen der vorangegangenen Krisen geprägt, so das BMWK weiter. Insbesondere wurde die Kaufkraft durch steigende Nahrungsmittel- und Energiepreise, eine schwache Weltwirtschaft, geopolitische Krisen und eine straffe Geldpolitik in der EU immens geschwächt. So gingen die privaten Konsumausgaben im gesamten Jahr 2023 um 0,8 Prozent zurück. Auch die staatlichen Konsumausgaben waren rückläufig und fielen um 1,7 Prozent niedriger aus als im Vorjahr. Die Exporte nahmen aufgrund der schwachen Auslandsnachfrage um 1,8 Prozent zum Vorjahr ab. Die Importe nahmen mit einem Rückgang von 3,0 Prozent sogar noch stärker ab. Aufgrund neuer geopolitischer Konflikte im Roten Meer, die zu hohen Transportkosten und Lieferverzögerungen führen, ist auch im ersten Quartal noch nicht mit einer wirtschaftlichen Erholung zu rechnen.

Ein Hoffnungsträger für die wirtschaftliche Erholung ist der Außenhandel, so die Erwartung des BMWK. Die Umsätze stiegen im November erstmals seit dem Frühjahr 2023 deutlich um 1,9 Prozent an. Auch im Zweimonatsvergleich ergibt sich ein Plus von 1,1 Prozent. Und die Einfuhren von Waren und Dienstleistungen erholten sich mit einer Zunahme um 1,3 Prozent. Der Handelsbilanzüberschuss im Zeitraum zwischen Januar und November 2023 hat sich, aufgrund der stärkeren Ausweitung der Exporte im Vergleich zu den Importen, um 159,8 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt (2022: 76,3 Milliarden Euro). Zwar stellen diese Zahlen einen Lichtblick für die konjunkturelle Entwicklung dar, allerdings gehen die meisten von ifo-Institut befragten Unternehmen in den kommenden Monaten gerade aufgrund der geopolitischen Schwierigkeiten von rückläufigen Exporten aus.

Die Produktion im produzierenden Gewerbe hält ihren rückläufigen Trend bei und ging im November um 0,7 Prozent zurück, während die Auftragseingänge im November nach deutlichen Rückgängen im Oktober leicht um 0,3 Prozent zulegen konnten. Die Produktion nahm sowohl in der Industrie als auch im Baugewerbe um 0,5 Prozent bzw. 2,9 Prozent ab. Dagegen konnte der Bereich Energie erneut deutlich um 3,9 Prozent zulegen. Die Bereiche Kfz und Kfz-Teile sowie elektrische Ausrüstungen verzeichneten Rückgänge um 0,6 bzw. 3,3 Prozent, während der Maschinenbau und die energieintensive Industrie um 1,1 Prozent bzw. 3,1 Prozent zulegen konnten. Die Auftragseingänge aus dem Inland stützen weiterhin die Auftragslage und nahmen im November um 1,4 Prozent zu. Die Bestellungen aus dem Euroraum waren erneut abwärtsgerichtet und nahmen um 0,4 Prozent ab.

Die Umsätze im Einzelhandel gingen im November um 2,2 Prozent im Vergleich zum Vormonat zurück, nach einer Zunahme von 1,3 Prozent im Oktober. Auch im Vergleich zum Vorjahresmonat lagen die Umsätze real 2,0 Prozent niedriger, wobei sich die die Preissteigerungen weiterhin bemerkbar machen. Seit 2,5 Jahren werden aufgrund der starken Teuerungsraten überwiegend reale Umsatzrückgänge verzeichnet. Bei den Pkw-Neuzulassungen ergab sich im Dezember dagegen ein Plus von 1,4 Prozent. Steigende Einkommen und die rückläufige Inflation könnten aber im Laufe des Jahres wieder zu einer Belebung im Einzelhandel führen, auch wenn sich die ifo-Geschäftserwartungen zuletzt wieder eingetrübt haben.
Die Inflation belief sich im Dezember 2023 auf 3,7 Prozent und ist damit im Vormonatsvergleich leicht gestiegen, bei einem insgesamt rückläufigen Trend. Dies ist auf einen Basiseffekt durch die Dezember-Soforthilfe im Jahr 2022 zurückzuführen. Insgesamt liegt die Inflation für das gesamte Jahr 2023 bei 5,9 Prozent, die Kernrate bei 5,1 Prozent. Nahrungsmittel verteuerten sich im Dezember weiterhin überproportional um 4,5 Prozent. Auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen lässt sich weiterhin eine nachlassende Preisdynamik beobachten.
Der BGA sieht die wirtschaftliche Entwicklung etwas skeptischer als das BMWK und sieht bislang keine spürbaren Signale einer wirtschaftlichen Belebung. Die Belastungen durch Bürokratie- und Energiekosten, sowie eine schwache Auftragslage und hohen Zinsen bedürfen entschlossenen politischen Handels, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-1594Thu, 01 Feb 2024 08:57:59 +0000WAA berät, welcher Wirtschaftspartner wir sein wollenhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/waa-beraet-welcher-wirtschaftspartner-wir-sein-wollen/Wahl des neuen VorsitzendenIn seiner 254. Sitzung wählte der Wirtschaftsausschuss für Außenhandelsfragen (WAA) beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen neuen Vorsitzenden. Dr. Gereon Schulze Althoff war in der ersten Sitzung, in der vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026 laufenden Berufungsphase, von dem neu zusammengesetzten Gremium gewählt worden. Sein Stellvertreter wurde Guido Seedler. Inhaltlich berieten die Teilnehmer über die Frage, welcher Wirtschaftspartner Deutschland sein will.

Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundeslandwirtschaftsminister, Claudia Müller, gab dabei zunächst einen Impuls zur Transformation der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie den Beratungsbedarf des BMEL. In der anschließenden Diskussion wurde die Bedeutung des internationalen Agrarhandels betont. Zudem forderten die Teilnehmer, administrative Anforderungen in dieser Hinsicht auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Deutschland handhabbar zu gestalten. Beispielhaft wurde auf die Probleme bei der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) hingewiesen. In diesem Zusammenhang wurde auch angesprochen, dass KMU sich enormen Anforderungen ihrer Handelspartner ausgesetzt sehen. Es wurde hervorgehoben, dass die Einhaltung von Standards Kosten verursache, die bezahlt werden müssten. Der Staat müsse versuchen, die Bürokratie zu verringern. Zudem sollten Standards preislich abgebildet werden. Überdies solle die Politik darauf drängen, dass auch Drittstaaten höhere Standards etablieren. Gleichzeitig müsse der EU-Markt für Produzenten aus Drittstaaten attraktiv bleiben. Anderenfalls drohe die EU ihren Einfluss zu verlieren, wenn sich die Hersteller außerhalb der EU wegen zu hoher europäischer Hürden anderen Absatzmärkten zuwenden würden. Ebenso wurde die Bedeutung des Zugangs für deutsche Produkte zu Drittlandsmärkten betont.

In einem zweiten Vortrag referierte Prof. Dr. Harald Grethe von der Humboldt Universität zu Berlin über die Frage, ob und wenn ja, wie eine nachhaltige Agrar- und Ernährungswirtschaft bei offenen Außengrenzen funktionieren könne. In der anschließenden Diskussion wurde unter anderem darüber beraten, ob es sinnvoll sei, in Deutschland bzw. der EU-Agraranbauflächen zu reduzieren, da dies zu Knappheiten beitrage. Auch über die Frage, ob und in welchem Ausmaß Tierhaltung sinnvoll sei, wurde diskutiert. Es wurde betont, dass landwirtschaftliche Produktion am besten dort erfolgen solle, wo die klimatischen Bedingungen es am besten zulassen. Ebenso wurde die Finanzierbarkeit der Produktion und Planungssicherheit für die Landwirte angemahnt. Zudem wurde kritisiert, dass Eingriffe in den Markt immer auch Auswirkungen auf andere Aspekte haben, dies aber oft nicht ausreichend berücksichtigt werde.

Darüber hinaus wurde in der WAA-Sitzung über den aktuellen Stand der jeweils laufenden Freihandelsabkommen der EU mit den Mercosur-Staaten, Chile, Mexiko und Australien sowie über die letzte Sitzung des EU-Rats Landwirtschaft und Fischerei, die am 23. Januar 2024 stattfand, berichtet. Abschließend wurde über den Stand der WTO-Verhandlungen, die europäische CSDDD-Richtlinie sowie die EU-Verordnung zur Vermeidung von Zwangsarbeit informiert.
 

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Im FokusThemenAgrar
news-1586Thu, 01 Feb 2024 08:52:37 +0000Neues vom Import Promotion Deskhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/neues-vom-import-promotion-desk/Das IPD expandiertDer Beginn eines neuen Jahres ist oft der richtige Zeitpunkt für Veränderungen. Und auch beimImport Promotion Desk gibt es eine Veränderung: Das IPD startet mit einem neuen Logo in das Jahr 2024. Und das ist nicht die einzige Veränderung beim IPD.

Seit dem 1. Januar gehört das Import Promotion Desk (IPD) dem neu gegründeten entwicklungspolitischen Netzwerk „Partners in Transformation – Business & Development Network“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) an. Das BMZ bündelt in diesem Netzwerk seine Programme für Wirtschaftsakteure. Alle Wirtschaftsprogramme – so auch das IPD – agieren unter diesem gemeinsamen Dach und unter dieser neuen Wort-Bild-Marke.
Gemeinsames Ziel der „Partners in Transformation“ ist es, die sozial-ökologische und feministische Wirtschaftstransformation in den Entwicklungs- und Schwellenländern voranzutreiben.
Das bedeutet für Importeure: Das IPD wird wie gewohnt seine Arbeit als Initiative zur Importförderung fortsetzen und Unternehmen aus Entwicklungs- und Schwellenländern mit europäischen Partnern vernetzen.
Bereits heute berücksichtigt das IPD bei seinen Projekten sowohl die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung als auch soziale und ökologische Aspekte, wie die Stärkung der ländlichen Strukturen, die Förderung von Frauen und den Schutz der natürlichen Ressourcen, in seinen Partnerländern. Diesen Fokus auf die soziale, ökologische, feministische und nachhaltige Wirtschaftstransformation wird das IPD als Mitglied des Netzwerks „Partners in Transformation“ intensivieren.



Zudem setzt das IPD sein Wachstum fort:
Es erweitert die Anzahl seiner Partnerländer und ist in zwei neuen Sektoren aktiv.

Als neue IPD Partnerländer kommen Brasilien, Kambodscha, Senegal, Südafrika und Tansania hinzu. Das IPD baut damit sein Angebot bei natürlichen Zutaten für Lebensmittel, Pharmazie und Kosmetik, frisches Obst und Gemüse sowie Schnittblumen aus.

  • Natürliche Zutaten: Brasilien, Kambodscha, Südafrika, Tansania
  • Frisches Obst und Gemüse: Brasilien, Senegal
  • Schnittblumen: Südafrika


Nachhaltiger Fisch & Meeresfrüchte
Mit dem neuen Sektor nachhaltiger Fisch & Meeresfrüchte weitet das IPD sein Portfolio im Lebensmittelbereich aus. Die Nachfrage wächst in diesem Sektor stetig. Gleichzeitig gehen die europäischen Fischfänge zurück. Der EU-Markt ist damit von Einfuhren abhängig. Diese Ausgangssituation passt zum nachfrageorientierten Ansatzdes IPD: Es ist daher naheliegend, dass das IPD den Bereich nachhaltiger Fisch & Meeresfrüchte in sein Programm aufnimmt und zukünftig europäischen Importeuren den Kontakt zu zuverlässigen Lieferanten vermittelt. 

Neuer Sektor: IT-Outsourcing
Auch der neue Sektor Outsourcing von IT-Dienstleistungen ist durch eine hohe Nachfrage geprägt. Immer mehr Unternehmen arbeiten mit externen Dienstleistern zusammen, zugleich steigt der Bedarf an digitalen Anwendungen, wie Apps, Websites etc. – aber in Europa fehlen die Fachkräfte. Im Gegensatz dazu stehen in den IPD Partnerländern, vor allem in den afrikanischen Ländern, junge Fachleute zur Verfügung.
Das neue IPD Angebot konzentriert sich auf die Vermittlung und das Outsourcing von IT-Softwareprodukten und -Dienstleistungen und nicht auf den Export von IT-Hardwareprodukten und -technologien. Die Services umfassen unter anderem IT-Consulting, Entwicklung und Integration neuer Anwendungen und ERP-Lösungen (Enterprise Resource Planning).
Das konkrete Angebot in den beiden neuen Sektoren – nachhaltiger Fisch und Meeresfrüchte sowie IT-Outsourcing – wird im Laufe der nächsten Monate entwickelt.
Das IPD wird im 1. Halbjahr 2024 bei diesen Fachmessen und Aktivitäten unter dem neuen Logo auftreten:

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Im FokusThemenInternationalesImportförderung
news-1582Thu, 01 Feb 2024 08:49:53 +0000Pleiten, Pech und Pannen: CBAMhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/pleiten-pech-und-pannen-cbam/Verwaltungshandeln muss verbessert werdenWie bereits berichtet, wurden die CBAM-Bestimmungen seitens der EU-Kommission letztes Jahr kurzfristig verkündet. Dann dauerte es eine lange Zeit bis die zuständige nationale Behörde in Deutschland benannt wurde. Kaum benannt, setzte sie ein kompliziertes Verfahren auf, welches keiner verstand. Zu guter Letzt versagte die Technik beim vorläufigen CBAM-Melderegister in Brüssel und der Frust bei Unternehmen war groß. Ein neuliches Paradebeispiel, wie kluges Verwaltungshandeln in angespannten Zeiten nicht aussehen sollte.

Der BGA und seine Mitgliedsverbände beschwerten sich und es scheint gelungen zu sein, Einsicht zu erzielen. So hat die Kommission mit Nachricht vom 29. Januar 2024 abends, die CBAM-Meldefrist um 30 Tage vom 31. Januar 2024 auf nunmehr den 1. März 2024 verlängert. (Link hier)
Taggleich hat die nationale CBAM-Behörde in Deutschland, die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) vermeldet, dass die verzögerte Bereitstellung der Registrierungsmöglichkeiten für berichtspflichtige Anmelder und somit die späte Möglichkeit zur Erstellung der CBAM-Berichte in Deutschland für berichtspflichtige Anmelder nicht zur Verhängung von Sanktionen oder anderen Nachteilen führen wird.

BGA und seine Mitgliedsverbände fordern in Brüssel wie Berlin nun auf, umgehend alles zu tun, damit zukünftiges Verwaltungshandeln resilienter wird. Neben entschlackten Vorschriften gehört eine effiziente Verwaltung mit gut durchdachten und erprobten Prozessen unabdingbar zu einem gelungenen Bürokratieabbau.
 

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Im FokusThemenInternationales
news-1578Thu, 01 Feb 2024 08:46:57 +0000Tarifrunde weiterhin unvollendethttps://bga.de/presse/pressemitteilung/tarifrunde-weiterhin-unvollendet/Keine weiteren Termine verabredet.Die seit nunmehr neun Monaten laufende Entgelttarifrunde bleibt auch im neuen Jahr unvollendet. Am 24. Januar 2024 wurde in der neunten Verhandlungsrunde in Nordrhein-Westfalen ein neuer Versuch unternommen, sie gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di zu einem tragfähigen Abschluss zu bringen.
Auch wenn das offizielle Angebot der Arbeitgeberseite unverändert geblieben ist (Details hier), wäre ein Abschluss – ebenso wie in der letzten NRW-Tarifverhandlung im Dezember – möglich gewesen mit diesen Werten:

  • ab Abschlussmonat Entgelterhöhung um 7 %
  • ab Abschluss eine Inflationsausgleisprämie (IAP) i.H.v. 1.000 Euro (Vollzeitbasis, anrechenbar auf ggf. vorab gezahlte IAP)
  • ab Mai 2024 Entgelterhöhung um weitere 3,1 %
  • im Mai 2024 eine weitere IAP i.H.v. 200 Euro (Vollzeitbasis, anrechenbar auf ggf. vorab gezahlte IAP)
  • Laufzeit des Tarifvertrages 1. Mai 2023 – 30. April 2025 (24 Monate)

Eine Tariferhöhung von insgesamt mehr als 10 % und zusätzlich 1.200 Euro IAP hätten ein historisch hohes Ergebnis darstellt. Für die Unternehmen ist damit die Grenze der Belastbarkeit erreicht. Angesichts der sich weiter verschlechternden konjunkturellen Lage ist fraglich, ob dieser Vorschlag künftig überhaupt noch aufrechterhalten werden kann.
Seitens ver.di wurden in dieser Tarifverhandlung überraschend neue, zusätzliche Komponenten für einen Tarifabschluss ins Spiel gebracht, die in ihrer finanziellen Auswirkung einer weiteren Tariferhöhung von zwei bis drei Prozent entsprechen könnten. Konkret wurden genannt:

  • eine jährliche Bonuszahlung ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder oder
  • ein höheres und dynamisiertes Urlaubsgeld oder
  • ein noch zu errichtender „Zukunftsfonds“, der Transformationsthemen (z.B. Weiterbildung, Alterssicherung) dienen soll.

Die Verhandlung wurden angesichts dessen ergebnislos beendet. Es sind derzeit bundesweit keine neuen Verhandlungstermine vereinbart.

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Im FokusThemenArbeit + Tarif
news-1550Thu, 01 Feb 2024 08:20:00 +0000Weiter Ärger mit CBAM https://bga.de/presse/pressemitteilung/weiter-aerger-mit-cbam/Am 22. Dezember 2023 wurde die deutsche CBAM-Behörde nun offiziell benannt. Doch das Verfahren der Wahl ist kompliziert und läuft nicht ohne Störungen. Nachdem auch der BGA im letzten Jahr ordentlich Druck gemacht hat, wurde am 22. Dezember 2023 die deutsche CBAM-Behörde offiziell benannt: die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) DEHSt - CO2-Grenzausgleich CBAM. Damit hätten die betroffenen Unternehmen endlich die Möglichkeit sich im vorläufigen CBAM-Register einzutragen, eine zwingende Voraussetzung, um den, seit dem 1. Oktober 2023 quartalsweise vorgeschriebenen CBAM-Bericht, abgeben zu können. Hätten, denn zum Ärger der Betroffenen hat die DEHST ein sehr kompliziertes Verfahren gewählt, welches teils nicht nur großen Zusatzaufwand verursacht, sondern zudem auch nicht störungsfrei läuft. Immerhin gesteht die DEHSt Probleme ein indem sie u.a. schreibt:

"Die verzögerte Bereitstellung der Registrierungsmöglichkeiten für berichtspflichtige Anmelder und somit die späte Möglichkeit zur Erstellung der CBAM-Berichte in Deutschland führen für berichtspflichtige Anmelder nicht zur Verhängung von Sanktionen oder anderen Nachteilen. Die CBAM-Berichte für die ersten beiden Berichtszeiträume können bis zum 31. Juli 2024 abgeändert werden. Zudem sind mit der Möglichkeit der Verwendung von Standardwerten in den CBAM-Berichten bis zum 31. Juli 2024 Erleichterungen bei der Berichterstattung vorgesehen. Sanktionen nach Artikel 16 der EU-CBAM-Durchführungsverordnung werden grundsätzlich nicht ohne die vorherige Durchführung eines Berichtigungsverfahrens verhängt. Schließlich werden wir als zuständige Behörde für die Einleitung von Sanktionsverfahren die verzögerte Bereitstellung der Registrierungsmöglichkeiten sowie die Bereitschaft der Anmelder zur Mitwirkung bei der Anwendung der Rechtsvorschriften im Rahmen unserer Entscheidungsspielräume angemessen berücksichtigen."

Wir bleiben weiter dran und werden informieren sobald die Probleme behoben sind. Besonders danke ich dafür, dass die BGA-Familie hier gut zusammenhält und sich austauscht. Mitglieder des Außenwirtschaftsauschusses sowie des AK Zoll halten uns nicht nur auf dem Laufenden, sondern helfen, das aktuelle Informationen zeitnah mit allen geteilt werden können. Besonders hervorzuheben sind dabei unsere Mitgliedsverbände FSA Fachverband Seile und Anschlagmittel e.V. sowie der Wirtschaftsverband Großhandel Metallhalbzeug e.V.. Gemeinsam sind wir stark!

Sollten Sie diesbezüglich Anmerkungen oder Fragen haben, oder sich gern mit anderen Mitgliedern austauschen wollen, kontaktieren Sie gern Alexander Hoeckle (alexander.hoeckle@bga.de).

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Im FokusInternationalesExport
news-1566Tue, 30 Jan 2024 08:09:54 +0000Unsere Art zu leben gilt es zu verteidigenhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/unsere-art-zu-leben-gilt-es-zu-verteidigen/Der BGA ist gegen jegliche Form von Extremismus.In aller Deutlichkeit wenden wir uns gegen jegliche Form des Extremismus an den Rändern unseres politischen Spektrums. Insbesondere von faschistischem, antisemitischem und menschenverachtendem Gedankengut in jeder Form grenzen wir uns entschieden ab. Dafür darf es in unserer Gesellschaft keinen Platz und keine Akzeptanz geben“, mahnt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).

„Großhandel, Außenhandel und seine Dienstleister sind in Deutschland eine der internationalsten Wirtschaftsstufen. Wir handeln mit Kunden und in Ländern, die andere Sprachen sprechen, andere Hautfarben haben und in anderen staatlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Kontexten leben. Gerade deshalb sind uns offene Grenzen und der freie, internationale Austausch so wichtig. Unsere Unternehmen stehen für Weltoffenheit, Neugierde und gegenseitigen Respekt. Wir Unternehmer stehen ein für Demokratie, Rechtsstaat und Vertragstreue“, so der BGA-Präsident.

Das Präsidium des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen hat heute eine Grundsatzerklärung gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit verabschiedet, in der sich der Verband und seine Mitglieder unmissverständlich zu diesen Werten bekennen.
 

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Im FokusPressemitteilung
news-1538Mon, 22 Jan 2024 08:00:00 +0000Praxisfremde EU-Lieferkettenrichtlinie jetzt stoppen!https://bga.de/presse/pressemitteilung/praxisfremde-eu-lieferkettenrichtlinie-jetzt-stoppen/Gemeinsame Presseinformation von BGA, Gesamtmetall, Mittelstandsverbund-ZGV, Stiftung Familienunternehmen und Politik, textil+mode, VCI, VDMA und ZVEIGut gemeint, aber schlecht gemacht: Die geplante EU-Lieferkettenrichtlinie würde insbesondere den Mittelstand in der Praxis überfordern und zu einem Rückzug europäischer Firmen aus vielen Ländern führen. Acht  große Wirtschaftsorganisationen  appellieren daher an die Politik, diese Richtlinie jetzt zu stoppen und gemeinsam eine bessere Regulierung zur Sicherung der Menschenrechte auf den Weg zu bringen.  

Berlin/Frankfurt, 22.01.2024 – In einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesregierung, die  EU-Ratspräsidentschaft sowie weitere europäische Entscheidungsträger fordern die Wirtschaftsorganisationen BGA, Gesamtmetall, Mittelstandsverbund - ZGV, Stiftung Familienunternehmen und Politik, textil+mode, VCI, VDMA und ZVEI, die europäische Lieferkettenrichtlinie zu stoppen. In Kürze steht die Abstimmung der Botschafter im Ausschuss der Ständigen Vertreter und danach das Votum des Rates der EU-Mitgliedstaaten an. „Schon die Vorgaben durch das deutsche Lieferkettengesetz haben dazu geführt, dass auch kleine und mittlere Unternehmen innerhalb ihrer Lieferbeziehungen von den Belastungen völlig überrollt werden. Eine EU-Lieferkettenrichtlinie, wie nun geplant, hätte bürokratische Überlastungen und Rechtsunsicherheit in einer neuen Dimension zur Folge“, warnen die Verbände. Die Richtlinie erschwere den Außenhandel und gehe zu Lasten europäischer Arbeitsplätze und Wertschöpfung.

Dies gelte insbesondere mit Blick auf drei Aspekte der Richtlinie:
 

  • Unternehmen sollen demnach fast alle Stufen ihrer Lieferketten global auf Verstöße gegen Menschenrechte sowie Umwelt- oder Sozialstandards kontrollieren. Gerade  Industriefirmen haben häufig jeweils Zehntausende oder sogar eine sechsstellige Zahl von Zulieferern, von denen jährlich ein beträchtlicher Anteil wechselt. Die Kosten allein zur Befolgung der Vorgaben würden für einzelne Unternehmen nicht selten Millionensummen erreichen.
  • Die Richtlinie macht keine klaren Ausnahmen – nicht einmal für die Lieferbeziehungen innerhalb des ohnehin schon stark regulierten EU-Binnenmarkts. Eine explizite Ausnahme aller im EU-Binnenmarkt ansässiger Zulieferer und Kunden wäre – als Gebot eines risikobasierten Ansatzes – aber dringend geboten.
  • Nicht nur Lieferanten und deren Lieferanten sollen laut den EU-Plänen kontrolliert werden, sondern auch Geschäftskunden. Es ist jedoch eine völlig realitätsfremde Annahme, dass mittelständische Betriebe ihren Geschäftskunden Vorschriften machen könnten, wie und wo die verkauften Produkte letztendlich zum Einsatz kommen.


Deutliche Kritik üben die Verbände auch an der vorgesehenen zivilrechtlichen Haftung. „Es ist schlicht praxisfremd zu verlangen, dass Unternehmen aus den EU-Mitgliedstaaten für Pflichtverletzungen haften sollen, die in ihren Lieferketten geschehen – und dies noch weltweit“, heißt es in dem Appell. Während Nichtregierungsorganisationen von eigenen Klagebefugnissen profitieren sollen, können auf Unternehmen zusätzliche Beweisanforderungen zukommen. „Auf diese Weise können die oft unkalkulierbaren Haftungsrisiken dazu führen, dass sich Unternehmen aus betroffenen Regionen zurückziehen“, warnen die Verbände. Es würde eine neue Klageindustrie entstehen, die zu mehr administrativen Kosten in den Unternehmen führt. Die Unsicherheit im Außenhandel nähme zu.  

Dabei ist die Wahrung der Menschenrechte rund um den Globus ein Ziel, dem sich auch die Unternehmen eindeutig verschreiben. „Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sind für europäische Unternehmen maßgebend. Daran orientieren sie schon heute ihre globalen Lieferbeziehungen und tragen europäische Standards über ihre internationalen Partner in die Welt“, betonen die Verbände. Europäische Unternehmen nun aber unter Generalverdacht zu stellen, würde sich in der Praxis als kontraproduktiv erweisen, „der ökonomische Substanzverlust in der EU würde sich durch eine solche Lieferkettenrichtlinie weiter verschärfen“, heißt es. „Lassen Sie uns anstatt des Weges über die Richtlinie gemeinsam einen neuen Anlauf nehmen und im Dialog miteinander überlegen, auf welche Weise wir unsere Standards beim Schutz von Menschenrechten und Umwelt über die globalen Lieferketten weltweit noch effektiver durchsetzen können“, resümieren die Wirtschaftsorganisationen.

Berlin, der 22. Oktober 2024

Ansprechpartner für die Presse:

Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen
Florian Block, Telefon: +49 30 59 00 99 520,  E-Mail: presse@remove-this.bga.de

Gesamtmetall, Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie Alexander Dennebaum, Telefon + 49 30 55150-215, E-Mail: dennebaum@remove-this.gesamtmetall.de

DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V.
Juliane Wehr-Ibold, Telefon: +49 30 59 00 99 661,
E-Mail: j.wehr-ibold@remove-this.mittelstandsverbund.de  

Stiftung Familienunternehmen und Politik
Roland Pichler, Telefon: +49 30 226052915,
E-Mail: pichler@remove-this.familienunternehmen-politik.de

textil+mode
Petra Diroll, Telefon: +49 30 726220-22, E-Mail: pdiroll@remove-this.textil-mode.de

Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI)
Ilka Ennen, Telefon +49 69 2556-1549, E-Mail: ennen@remove-this.vci.de

Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI)
Thorsten Meier, Telefon: +49 69 6302 425, E-Mail: thorsten.meier@remove-this.zvei.org

Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.  (VDMA)
Holger Paul, Telefon: +49 69 66 03-1922, E-Mail: holger.paul@remove-this.vdma.org
 

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Im FokusPressemitteilung
news-1534Thu, 18 Jan 2024 11:00:43 +0000Lobbyregister – erweiterte Eintragungspflichten in 2024https://bga.de/presse/pressemitteilung/lobbyregister-erweiterte-eintragungspflichten-in-2024/Lobbyregister wird verschärft und erweitert.Anfang März 2024 wird eine Neufassung des Lobbyregistergesetzes in Kraft treten. Für Interessenvertreter, die sich im Lobbyregister eintragen müssen, bedeutet dies eine erhebliche Erweiterung der Informationen, die bisher schon anzugeben waren.  Dabei gelten Übergangsfristen: Interessenvertreter, die schon vor dem 1. März 2024 im Lobbyregister eingetragen waren, profitieren von einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024 einschließlich, um den Eintrag anzupassen. Für alle anderen gilt: Eintragungen, die innerhalb von zwei Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes vorgenommen werden, gelten noch als unverzüglich und damit als rechtzeitig im Sinne des Gesetzes.
Inhaltlich gibt es bei den Eintragungspflichten sowohl Verschärfungen als auch Erweiterungen. Hier die wichtigsten Beispiele:

  • Finanzielle Angaben können künftig nicht mehr verweigert werden.
  • Es müssen detailliertere Angaben zu den Mitgliedsbeiträgen gemacht werden, nämlich die Angabe der Gesamtsumme in Stufen von 10.000 Euro und die namentliche Angabe derjenigen Mitglieder, deren Mitgliedsbeitrag jeweils 10 Prozent des gesamten Beitragsvolumen übersteigt und mehr als 10.000 Euro beträgt (aber ohne Nennung des jeweiligen Beitrags).
  • Die üblichen Tätigkeiten im Bereich der Interessenvertretung müssen konkret beschrieben werden.
  • Konkrete Regelungsvorhaben, die angestrebt werden oder verhindert werden sollen, müssen angegeben werden.
  • Stellungnahmen mit Argumenten von grundlegender Bedeutung zu den angegebenen Regelungsvorhaben müssen im Lobbyregister hochgeladen werden, wenn sie nicht schon im Rahmen förmlicher Beteiligungsverfahren veröffentlicht werden (z.B. auf Homepages der Bundesministerien).
  • Sogenannter Drehtüreffekt: Für die im Registereintrag aufgeführten vertretungsberechtigten Personen und unmittelbar mit Ausübung von Interessenvertretung betraute Personen muss angegeben werden, wenn diese in den letzten fünf Jahren ein Mandat, ein Amt oder eine Funktion in Bundestag, Bundesregierung oder Bundesverwaltung ausgeübt haben oder noch ausüben.

Obwohl das Lobbyregistergesetz in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung noch nicht veröffentlicht wurde, hat die Bundestagsverwaltung als registerführende Stelle bereits eine To-Do-Liste veröffentlicht, wie bestehende Registereinträge an die neuen Voraussetzungen angepasst werden können. Auch das umfangreiche Handbuch zum Lobbyregister soll zum März neu aufgelegt werden. (To-Do-Liste für juristische Personen und Einrichtungen, To-Do-Liste für Interessenvertreter, die als natürliche Personen registriert sind)
Schließlich werden aktuell Webinare durch die Bundestagsverwaltung angeboten, die die bevorstehenden Änderungen erläutern. Diese werden aktuell den bereits eingetragenen Administratoren von Interessenvertretern angeboten. Eine Anmeldung erfolgt direkt bei der registerführenden Stelle.
 

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Im FokusRecht + Wettbewerb
news-1530Thu, 18 Jan 2024 10:58:00 +0000Starke Allianz für Freihandelhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/starke-allianz-fuer-freihandel/23 europäische Spitzenverbände fordern raschen Abschluss der Verhandlungen.Der europäische Spitzenverband des BGA, EuroCommerce, hat zusammen mit 22 weiteren europäischen Wirtschaftsverbänden in einem gemeinsamen Schreiben, das letzte Woche veröffentlicht wurde, erneut einen raschen Abschluss der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur gefordert. Der Brief wurde an Roberta Metsola, Präsidentin des Europäischen Parlaments, Charles Michel, Präsident des Europäischen Rates und Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, gesandt. Darin betonen sie erneut die Wichtigkeit für den Handel der Europäischen Union. Mit dem Abkommen sollen hohe Zölle abgebaut, nichttarifäre Handelshemmnisse deutlich gesenkt und europäischen Unternehmen der Zugang zum Mercosur-Markt zu erleichtert werden, der Uruguay, Paraguay, Argentinien und Brasilien umfasst und über 270 Millionen Verbraucher zählt. Darüber hinaus hat das Abkommen entscheidende Bedeutung, um den Zugang der EU zu Rohstoffen zu sichern, die für den grünen und digitalen Wandel unerlässlich sind. Dazu kommt, dass der globale Wettlauf um freie Marktzugänge in vollem Gange ist. Die Verbände formulieren daher direkt: "Kurzum, wir haben keine Zeit zu verlieren."
 

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Im FokusInternationalesImport
news-1518Thu, 18 Jan 2024 10:50:23 +0000BGA wieder Unterzeichner bei neuer Gleisanschluss-Charta https://bga.de/presse/pressemitteilung/bga-wieder-unterzeichner-bei-neuer-gleisanschluss-charta/Die Gleisanschluss-Charta 2024 unterbreitet Politik und Wirtschaft konkrete Vorschläge.Die neue Gleisanschluss-Charta wird am 31. Januar 2024 im Rahmen des 17. BME-/VDV-Forum Schienengüterverkehr in Berlin an Michael Theurer, Beauftragter der Bundesregierung für den Schienenverkehr, übergeben. Der BGA ist auch diesmal wieder Unterzeichner der neuen Charta 2024.

2019 wurde die erste Gleisanschluss-Charta an den damaligen Parlamentarischen Staatssekretär und Beauftragten der Bundesregierung für den Schienenverkehr Enak Ferlemann überreicht. In den folgenden viereinhalb Jahren wurde in 16 Arbeitsgruppen und zwei Gleisanschluss-Konferenzen an der Verwirklichung der Ziele gearbeitet. Der BGA hat hier aktiv an diversen Arbeitsgruppen mitgearbeitet. Viele Vorschläge wurden umgesetzt oder sind in konkreter Bearbeitung. Bei einigen Themen bedarf es eines neuen Impulses, da wenige bis keine Fortschritte erkennbar sind. Und da auch neue Themenfelder hinzugekommen sind, wurde der Entschluss gefasst, eine zweite Charta zu veröffentlichen. Damit soll erneut eine Initiative gestartet werden, um die Zukunftschancen von Gleisanschlüssen und multimodalen Zugangsstellen zu verbessern.

Die Gleisanschluss-Charta 2024 unterbreitet Politik und Wirtschaft konkrete Vorschläge zur Stärkung von privaten Gleisanschlüssen und kundennahen, multimodalen Zugangsstellen.

Der BGA, gemeinsam mit den mitunterzeichnenden Verbänden, Vereinigungen und Initiativen, ist bereit, an der Umsetzung der einzelnen Vorschläge aktiv mitzuwirken und diese mit Politik und staatlichen Institutionen zu diskutieren.

Die Vorschläge der Gleisanschluss-Charta sind wesentlichen Bausteine, um das gewünschte Wachstum des Schienengüterverkehrs erreichen zu können und das in vielen Regionen bereits überlastete Straßennetz zu entlasten. Jeder Schienenkilometer mehr ist auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung. 
Die zweite Charta unterzeichnen mehr als 50 Verbände, Vereinigungen und Initiativen aus dem Bereich Industrie, Handel, Logistik, Bauwesen, Agrar, Holz, Recycling und Kommunen.

Wesentliche Ziele der Gleisanschluss-Charta bei der Infrastruktur sind:

  • Die einzelnen Regionen in Deutschland entlang und abseits der europäischen Güterverkehrskorridore mit ausreichend Gleisanschlüssen und multimodalen Zugangsstellen auszustatten.
  • Eine leistungsfähige Anbindung der Gleisanschlüsse und multimodalen Terminals an das überregionale Schienennetz sicherzustellen.
  • Ausreichend Infrastrukturkapazitäten in den „vorgelagerten Infrastrukturen“ (z.B. Zuführungsgleise, Vorbahnhöfe und Zulaufstrecken) zu schaffen.
  • Multimodale Knoten wie z.B. See- und Binnenhäfen, Güterverkehrszentren und Industrieparks als zentrale Bündelungspunkte der Schiene zu stärken.
  • Die staatlichen Planungs- und Finanzierungsebenen (Bund, Länder, Regionalplanung und Kommunen) stärker miteinander zu vernetzen und aufeinander abzustimmen.

Wesentliche Ziele der Gleisanschluss-Charta bei Verkehr und Logistik sind:

  • Attraktive Transportangebote über Gleisanschlüsse und multimodalen Zugangsstellen anzubieten inkl. moderner Laderaumkonzepte.
  • Den Datenfluss zwischen allen Akteuren zu ermöglichen und zu optimieren.
  • Moderne Technik und Innovationen zur Digitalisierung und Automatisierung der ersten/ letzten entwickeln und einsetzen.
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Im FokusVerkehr + Logistik
news-1510Thu, 18 Jan 2024 10:42:04 +00002024 wird ein herausforderndes Jahr https://bga.de/presse/pressemitteilung/2024-wird-ein-herausforderndes-jahr/Großhandelspressekonferenz und GeschäftsführerkonferenzIm Anschluss an die Pressekonferenz Großhandel, bei der BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura die Ergebnisse der BGA-Unternehmerumfrage vorstellte und auf die wirtschaftliche Lage im Großhandel einging, schloss sich am Nachmittag die BGA-Geschäftsführerkonferenz an. Auf der am 10. Januar in Berlin stattfindenden Sitzung beschwor der politische Gastredner Anton Hofreiter MdB, Vorsitzender des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union, die Erhaltung unserer Demokratie. Auf der Agenda standen neben der politischen Lage in Deutschland auch Themenschwerpunkte des BGA für 2024 und ein Impulsvortrag zur Künstlichen Intelligenz von Stefan Binkowski von SAP Deutschland.

Auf der Pressekonferenz Großhandel mahnte BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura, dass die Situation im deutschen Großhandel auf einem der schlechtesten Werte der letzten 25 Jahre sei.  Andere Volkswirtschaften hätten sich bereits erholt, aber Deutschland stecke nach wie vor in einer konjunkturellen Sackgasse. Nach einem erwarteten Wachstum von +0,3 Prozent werde es nun für 2023 wohl ein Minus von 0,3 Prozent werden. Für 2024 erwarte der BGA angesichts des komplexen Umfelds ohne politisches Umsteuern eine Rezession, bestenfalls eine Stagnation bei +/- 0,1 Prozent. Aus einer noch zu Jahresbeginn positiven, wenn auch verhaltenen Wachstumsprognose, habe sich eine Rezession verfestigt, deren Ende noch nicht absehbar sei. Basierend auf der Unternehmerumfrage forderte Jandura die Politik auf, die Wirtschaft und den Großhandel nicht mit bürokratischen Hürden zu überhäufen und die Rahmenbedingungen in Deutschland zu verbessern. (Pressemitteilung und Material gibt es hier)

Die BGA-Geschäftsführerkonferenz eröffnete Hauptgeschäftsführer Antonin Finkelnburg mit einer Zusammenfassung der politischen Situation, in der sich Deutschland derzeit befindet und mit der die Wirtschaft umgehen muss. Er sprach von einer Gesellschaft am Kipppunkt, die sich auch in den Protesten, die zeitgleich stattfanden, widerspiegelte. Die Insolvenzen in Deutschland nähmen zu, die Investitionen ab. Die Bedingungen würden immer schlechter und die Zufriedenheit mit der Regierung nähme stetig ab. Der rote Faden im Handeln der Regierung sei nicht ersichtlich. Aus den vielen Gesetzvorhaben, der derzeitigen wirtschaftlichen Lage und den Wahlen, die 2024 auf der Agenda stehen, leiteten sich auch die Themen für den BGA ab, die Finkelnburg vorstellte.

Ein weiteres Schwerpunktthema auf der Sitzung war der nächste Schritt in der Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Es besteht kein Zweifel daran, dass Künstliche Intelligenz (KI) einen spürbaren Einfluss auf Enterprise Resource Planning (ERP) haben wird. Doch welche Anwendungen und Use-Cases sich durchsetzen werden, ist erst langsam absehbar. Um einen Blick in die Zukunft zu wagen, lud der BGA Stefan Binkowksi, VP Retail & Wholesale bei SAP, für einen Impulsvortrag zu KI in der Prozessautomatisierung ein. Schwerpunkte waren nicht KI-gestützte Management Interfaces oder Tools zur Prognose der Auslastungen von Unternehmensressourcen (Preisentwicklung, Logistikkapazitäten etc.), sondern auch neue Anforderungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie Process- und Prompt Engineering.

Stefan Binkowksi, VP Retail & Wholesale bei SAP


Nachdem sich die Verbände am zweiten Tag vormittags in unterschiedlichen Workshops zu aktuellen Verbandsthemen austauschten, gab Anton Hofreiter MdB, der Vorsitzende des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union, den Gästen des BGA einen Überblick über die wirtschaftliche Lage Deutschlands aus seiner Sicht. Er betonte, dass die militärische Unterstützung der Ukraine für Europa und auch für die Festigung der Demokratie weltweit von entscheidender Rolle sei. Deutschland und Europa müssten der Tatsache ins Auge blicken, dass sie sich besser verteidigen können müssen. Denn sollte in den USA Trump die Wahl gewinnen, wäre Europa mit neuen Problemen konfrontiert. In einer intensiven Diskussion besprach er mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern vor allem die Folgen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sowie Themen der Digitalpolitik und der internationalen Politik.

Antonin Finkelnburg, Hauptgeschäftsführer des BGA und Anton Hofreiter MdB

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Im FokusDirekt aus Berlin
news-1506Wed, 17 Jan 2024 11:02:00 +0000EU-Verordnung Entwaldungsfreie Lieferkettenhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/eu-verordnung-entwaldungsfreie-lieferketten/Agrar- und Ernährungswirtschaft rechnet mit massiven Belastungen.Staatliche Versäumnisse bei der Vorbereitung verhindern die gesetzeskonforme Umsetzung und riskieren einen Fehlstart

Berlin, 16.01.2024 Die Agrar- und Ernährungswirtschaft hält die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR), zwölf Monate vor dem geplanten Start, in wesentlichen Teilen für noch nicht umsetzbar. Es fehlt eine konkrete Auflistung der vorzulegenden Informationen sowie ein ausgereiftes IT-System für die Millionen von Datensätzen zur Nachweispflicht. Die notwendige staatliche Kooperation mit wichtigen Herkunftsländern ist ebenfalls in weiter Ferne. Weil die EU-Kommission fast alle entscheidenden Anwendungsfragen bisher nicht klären konnte, droht der Wirtschaft nicht mehr ausreichend Zeit für die praxisnahe Umsetzung der neuen Bestimmungen zu bleiben. Diese Befürchtung äußern zahlreiche deutsche Agrar- und Ernährungsverbände.

Die Verordnung ist seit dem 29. Juni 2023 in Kraft. Ab dem 30. Dezember 2024 müssen weltweit Millionen Erzeuger und Händler von Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Rindern, Häuten und Leder, Holz und Kautschuk umfangreiche Nachweise erbringen, dass ihre Waren aus entwaldungsfreien Anbaugebieten stammen, wenn sie diese weiterhin auf dem EU-Markt einführen und verkaufen wollen. Damit ist ein großer bürokratischer Aufwand verbunden. So wird infolge der Verordnung zum Beispiel nach Berechnungen des Deutschen Kaffeeverbandes bei einem typisch mittelständischen Rohkaffeeimporteur oder Kaffeeröster eine Person in Vollzeit rund drei Monate im Jahr damit beschäftigt sein, nur Daten in die EUDR-Datenbank hochzuladen bzw. von Hand einzugeben. Die Politik redet ständig von Digitalisierung, verlangt aber von den Firmen die Eingabe von Millionen Pflichtangaben jährlich von Hand am PC, beklagen die Verbände.

Die Verordnung gilt auch für die Erzeuger in Europa. Das birgt großen politischen Sprengstoff. „Der Forstwirt im Schwarzwald, der Soja-Anbauer an der Donau ebenso wie der Rinderhalter aus Norddeutschland sollen ebenfalls großen bürokratischen Zumutungen ausgesetzt werden. Für Deutschland und große Teile von Europa ist aber die „Entwaldungs-Problematik“ hinreichend dokumentiert und praktisch nicht vorhanden. Umso unverständlicher ist aus unserer Sicht der Aufbau eines sehr bürokratischen Berichts- und Kontrollsystems, das jedem Erzeuger eine individuelle Registrierungspflicht mit einem ausufernden Erklärungswesen verordnet. Ein solcher Weg konterkariert jede politische Bekundung zum Bürokratieabbau“, so Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV).

Auch die Fleischwirtschaft ist alarmiert: “Wir brauchen auch für die europäische Produktionskette Rindfleisch eine praktikable Lösung, die unsere heimischen Tierhalter und nachgelagerte Stufen nicht weiter belastet und sich auf das Wesentliche fokussiert,“ so Steffen Reiter, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Fleischwirtschaft (VDF).

Allein in Deutschland müssen hunderttausende große und kleine Unternehmen ihre Warenwirtschaftssysteme und das Lieferkettenmanagement an die zusätzlichen Nachweispflichten anpassen. Umfangreiche Investitionen und organisatorische Umstellungen sind zur Vorbereitung der Umsetzung in den Betrieben erforderlich. Ohne klare Kenntnis der exakten Anforderungen der Behörden können diese nicht vorangetrieben werden. Die Zeit rennt den Beteiligten davon.

"Solange die EU-Kommission und die nationalen Behörden nicht eine praxisgerechte Nachweisführung für die Unternehmen sicherstellen können, muss die bestehende Übergangsfrist verlängert werden, um leere Regale zu vermeiden”, so Carsten Bernoth, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie.

“Insbesondere den vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Branche fällt es schwer, noch eine weitere bürokratische Belastung zu stemmen. Damit das überhaupt funktionieren kann, braucht es klare und praxisnahe Vorgaben für die Umsetzung in den Unternehmen sowie ausreichend Zeit, sich auf die zusätzlichen Anforderungen vorzubereiten. Beides lässt die EUDR bis heute vermissen”, so Olivier Kölsch, Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE).

Die rechtssichere Anwendung der Verordnung ab Ende des Jahres 2024 ist nur noch zu schaffen, wenn die EU-Kommission die entscheidenden technischen und administrativen Hürden endlich zügig aus dem Weg räumt. Die unterzeichnenden Branchenverbände fordern die Bundesregierung und die EU-Kommission auf, das drohende Fiasko zu verhindern. Die Geltung der Verordnung muss aufgeschoben werden, bis die entscheidenden Fragen für die einzelnen Produkte geklärt sind, damit alle Betroffenen rechtssicher in die Umsetzung starten können.

Die Umsetzung der EUDR steht auch im Mittelpunkt eines Fachpodiums, das die Verbändeallianz Grain Club (grain-club.de) im Rahmen des Global Forum for Food and Agriculture (GFFA) am 18. Januar in Berlin durchführen wird.

Pressekontakt
Dr. Ulrich Hettinger
Referent PR | Public Affairs
OVID - Verband der Ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V.
Am Weidendamm 1a
10117 Berlin
Tel: +49 (0) 30 / 726 259 30
Mobil: +49 (0) 160 / 5429483
Fax: +49 (0) 30 / 726 259 99
Mail: hettinger@ovid-verband.de

Unterzeichnende Verbände
Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. (BDSI)
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. (BGA) Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. (BVE) Der Agrarhandel e. V. (DAH) Deutscher Bauernverband (DBV)
Deutscher Kaffeeverband e. V.
Deutscher Raiffeisenverband e. V. (DRV)
Deutsches Tiefkühlinstitut e. V. (dti)
Deutscher Verband Tiernahrung e. V. (DVT)
Deutscher Verband des Großhandels mit Ölen, Fetten und Ölrohstoffen e. V. (Grofor)
Milchindustrie-Verband e.V. (MIV)
OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e. V. (OVID)
Verband der Deutschen Lederindustrie e.V. (VDL)
Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF)
Verein der am Rohkakaohandel beteiligten Firmen e. V.
Wirtschaftsverband Häute/Leder e.V. (WHL)
 

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AgrarPressemitteilung
news-1502Wed, 10 Jan 2024 09:08:31 +0000Stimmung beim Großhandel im Keller https://bga.de/presse/pressemitteilung/stimmung-beim-grosshandel-im-keller/Die Ergebnisse unserer aktuellen Unternehmensumfrage zur wirtschaftlichen Lage sind alarmierend. "Der Großhandel startet mit einer erdrückenden Hypothek in das Jahr 2024: Die Stimmung ist im Keller. Sie ist auf einem der schlechtesten Werte der letzten 25 Jahre und somit wieder auf Corona-Niveau angekommen. Zudem belastet das wirtschaftspolitische Agieren der Bundesregierung die Unternehmen massiv. Die Ergebnisse unserer aktuellen Unternehmensumfrage zur wirtschaftlichen Lage sind alarmierend. Während andere Volkswirtschaften sich bereits erholt haben, steckt Deutschland in einer konjunkturellen Sackgasse fest", so Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) heute auf der BGA-Pressekonferenz Großhandel, bei der die Ergebnisse der BGA-Unternehmensumfrage vorgestellt wurden.

Der BGA-Großhandelsindikator deutet auf einen weiteren kräftigen Absturz der wirtschaftlichen Stimmung im Großhandel hin. Er hat von 77,6 Punkten um 8,2 Punkte auf 69,4 Punkte nachgegeben. Bereits seit dem Jahreswechsel 2021/22 zeichnet sich eine Stimmungseintrübung ab.  

„Für 2023 erwarte ich vor diesem Hintergrund einen Umsatzrückgang um -3 ¾ Prozent nominal und um -4 ¼ Prozent real. Das Ergebnis ist somit deutlich negativer als vor einem Jahr angenommen. Wir erwarten daher für den Großhandel im Jahr 2024: DerUmsatz wird im kommenden Jahr um rund 2 Prozent nominal – und rund 1 Prozent real – unter 2023 liegen. Damit steuern wir auf eine handfeste Rezession zu“, so der Großhandelspräsident und weiter: „Ohne politisches Umsteuern erwarten wir für die Gesamtwirtschaft bestenfalls eine Stagnation um +/- 0,1 Prozent.“

Die BGA-Umfrage zeigt deutlich, dass Deutschland im internationalen Vergleich schon seit längerem unattraktiv ist. 55 Prozent der Unternehmen stellen dem Standort Deutschland ein schlechtes oder sehr schlechtes Zeugnis aus. Hier erwarten unsere Unternehmen ein Umsteuern und das vor allem im Bereich Bürokratie und Kostenentlastung, wie es 90 Prozent der Unternehmen angeben. Dazu der BGA-Präsident: „Es braucht eine 180-Grad-Wende. Wir müssen endlich Vorschriften ersatzlos streichen. Es muss in die entgegengesetzte Richtung gehen, weniger Bürokratie, weniger Formulare, weniger Berichts- und Kontrollpflichten. So wäre eine Vereinfachung bei den Aufzeichnungspflichten von Sachzuwendungen an Geschäftskunden und die Streichung der KFZ-Altteilbesteuerung einfach umzusetzen.“

Die BGA-Umfrage ergibt weiterhin, dass 23 Prozent der Großhändler von sich aus mehr investieren würden, sie sehen sich allerdings vom wirtschaftlichen Umfeld ausgebremst.  „Verpackungsverordnung und die Vielzahl an Nachweis-, Informations- und Kontrollpflichten insgesamt binden die Kräfte in den Unternehmen und treiben die Kosten. All das wird immer mehr als Gängelei, denn als Konkurrenzvorteil empfunden“, so Jandura und weiter: „Die Unternehmen des Großhandels wollen nichts weiter, als ihren Job machen zu dürfen. Statt Parteiideologie und Klimaschutz mit der Brechstange durchzudrücken, braucht es Pragmatismus. Lösungen, die den Menschen und Unternehmen wirklich helfen. Wir brauchen klare Signale und nicht noch mehr Umverteilung über das Steuersystem“, fordert Jandura. „Deswegen plädieren

49 Prozent der Großhandelsunternehmen für eine grundlegende Unternehmensteuerrefrom, die die Belastungen auf das internationale Niveau von 25 Prozent senkt.“
 

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Im FokusPressemitteilung
news-1498Tue, 09 Jan 2024 11:39:09 +0000Außenhandel weiter schwachhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/aussenhandel-weiter-schwach/Zusätzliche Bürokratie belastet unnötig.„Die Schwächephase des deutschen Außenhandels lässt zum Jahresbeginn nur leicht nach. Ich erinnere die Bundesregierung an ihr Versprechen, mit dem Bürokratieabbau endlich zu beginnen, um dem Außenhandel zumindest in diesem Bereich eine Verschnaufpause zu geben. Wo die Unbeholfenheit der Ampelregierung zu neuen Sparmaßnahmen führt und dringend notwendige Investitionen aufgeschoben werden, müssen zumindest die hausgemachten Nachweis-, Berichts- und Kontrollpflichten reduziert werden“, fordert Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).
Der Außenhandelspräsident mahnt: „Wir beobachten einen Rückgang des Seecontainervolumens. Bereits im November lag der Schiffsverkehr deutlich unter dem eigentlich zu erwartenden Aufkommen. Die Sicherheitslage im Nahen Osten sowie die Übergriffe auf Handelsschiffe im Roten Meer werden sich in den kommenden Monaten weiter negativ auswirken und sich in der Folge in den Handelswerten niederschlagen.“

„Zusätzlich ist zum Jahreswechsel das Lieferkettengesetz in seine nächste Phase eingetreten und umfasst jetzt auch Unternehmen ab einer Größe von 1.000 Mitarbeitern. Die großen bürokratischen Belastungen treffen jetzt noch mehr Unternehmen. Mit den Fragebögen und Compliance-Erklärungen rollt erneut eine Welle überbordender Bürokratie auf den deutschen Mittelstand zu. Gleichzeitig droht mit der europäischen Lieferkettenrichtlinie die nächste Verschärfung. Diese weitet den Pflichtenkreis aus und gilt nun auch für noch mehr kleinere Unternehmen. Mit der Folge von noch mehr Bürokratie zum reinen Selbstzweck. Damit muss endlich Schluss sein“, fordert Jandura mit Blick auf die immer weiter steigende Flut von Formularen und Berichten. „Schon heute verbringe ich als Mittelständler viel zu viel Zeit mit dem Beantworten von Fragen und dem Ausfüllen von Formularen. Ich will endlich wieder handeln dürfen.“
Den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Folge sind die die deutschen Exporte im November 2023 gegenüber Oktober 2023 kalender- und saisonbereinigt um 3,7 % und die Importe um 1,9 % gestiegen. Wie das Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, sanken die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat November 2022 jedoch um 5,0 % und die Importe um 12,2 %. Wichtigste Zielmärkte Deutscher Exporte in 2023 – neben dem EU-Binnenmarkt – waren zum Jahresschluss wieder die USA sowie die Volksrepublik China.

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Im FokusPressemitteilung
news-1494Thu, 04 Jan 2024 08:33:31 +0000Krise im Suez-Kanalhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/krise-im-suez-kanal/Safety first: Seewege müssen sicher sein."Durch die verschärfte Sicherheitslage am ‚Bab al-Mandab‘, dem Zugang zum Roten Meer und damit zum Suez-Kanal, werden unsere Lieferketten erneut gestört. Ich wundere mich aber schon sehr, dass wir als große Außenhandelsnation nicht mit in der ersten Reihe bei der neuerlichen von den USA initiierten multinationalen Sicherheitsinitiative ‚Prosperity Guardian‘ stehen. Wer, wenn nicht wir, sollten doch höchstes Interesse an sicheren Seewegen von und nach Europa haben", so Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).
"Es beruhigt mich aber, dass unsere Unternehmen aus den vergangenen Krisen gelernt und rasch reagiert haben. Unsere Lieferketten sind heute deutlich stärker diversifiziert und damit resilienter aufgestellt, als noch 2021, als der Suez Kanal über Wochen blockiert war. Größere Versorgungsprobleme erwarte ich daher nicht, es wird höchstens in Einzelfällen zu kurzen Lieferverzögerungen kommen", so der Außenhandelspräsident weiter.

Abschließend fordert der Präsident des BGA, dass in Europa deutlich mehr Engagement in die Bündelung der Außen- und Sicherheitspolitiken gesteckt wird. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU muss – auch militärisch – endlich das Instrument werden, um europäische Interessen wirksam umzusetzen, ohne immer auf die USA zu warten.

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Im FokusThemenInternationalesPressemitteilung
news-1462Thu, 14 Dec 2023 10:33:36 +0000Telefonische Krankschreibung neu geregelthttps://bga.de/presse/pressemitteilung/telefonische-krankschreibung-neu-geregelt/Die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Feststellung ist nun in engen Grenzen möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 7. Dezember 2023 dauerhaft die telefonische Feststellung von Arbeitsunfähigkeit ermöglicht. Die entsprechenden Regelungen wurden in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie getroffen.
Die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Feststellung ist nun in engen Grenzen möglich. Es gelten folgende Anforderungen:

  • Vorrang der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der ausschließlichen Fernbehandlung einer Videosprechstunde vor einer telefonischen Anamnese
  • Ausstellung nur für persönlich in der Praxis bekannte Patientinnen und Patienten
  • Ausstellung nur für Erkrankungen mit voraussichtlich kurzer Dauer und regelmäßig milderem Verlauf
  • Ausstellung nur für einen Maximalzeitraum von 5 Tagen
  • Ausschluss von Folgebescheinigungen

Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung war als Ausnahmeinstrument für die Situation der Corona-Pandemie eingeführt worden und sollte daher bei Wegfall der Pandemiesituation auch nicht fortgeführt oder gar ausgeweitet werden. Die Erfahrungen von Unternehmen und Ärztekammern haben gezeigt, dass es auch zu unrechtmäßigen Angeboten von telefonisch ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kam. Trotz dieser Bedenken hat der Gesetzgeber den G-BA verpflichtet, in der AU-Richtlinie Regelungen zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit auch nach telefonischer Anamnese zu treffen.

Dem ist der G-BA mit dem aktuellen Beschluss nachgekommen. Die Arbeitgeber hatten gefordert, in der AU-Bescheinigung auch auszuweisen, aufgrund welcher Art von Untersuchung die Bescheinigung ausgestellt wurde. Es ist bedauerlich, dass erneut aufgrund angeblicher datenschutzrechtlicher Bedenken diese Forderung nicht umgesetzt wurde und nun weiterhin aufgrund des mangelnden Kennzeichens und der damit verbundenen mangelnden Datenlage keine Evaluationen des Verfahrens der telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeiten möglich ist.
 

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Im FokusArbeit + Tarif
news-1458Thu, 14 Dec 2023 10:32:02 +0000Scharfe Kritik am EU-Verordnungsentwurf zum Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr https://bga.de/presse/pressemitteilung/scharfe-kritik-am-eu-verordnungsentwurf-zum-zahlungsverzug-im-geschaeftsverkehr/Die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften haben im Groß- und Außenhandel für erhebliche Verunsicherung gesorgt. Seit dem 12. September liegt der Verordnungsentwurf der EU-Kommission zum Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vor. Die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften haben im Groß- und Außenhandel, aber auch in anderen Wirtschaftsbranchen für erhebliche Verunsicherung gesorgt.

So soll künftig die Vereinbarung von Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen untersagt sein, während derzeit Zahlungsfristen von 60 Tagen und unter Umständen auch länger, zulässig sind. Verzugszinsen sollen gesetzlich festgesetzt werden, und ein Verzicht auf die Verzugszinsen gegenüber dem Vertragspartner wäre ausgeschlossen. Um die Durchsetzung dieser Vorschriften zu garantieren sollen in den Mitgliedsstaaten neue Aufsichtsbehörden etabliert werden, die Verstöße sanktionieren könnten und Untersuchungsbefugnisse erhalten würden.

Gemeinsam mit acht weiteren Verbänden der mittelständischen Wirtschaft fordert der BGA, den Verordnungsentwurf zurückzuziehen oder zumindest die Regelungen grundlegend zu überarbeiten.
Zusätzlich hatte der BGA sich bereits mit seiner eigenen Stellungnahme zum Entwurf an die Bundesregierung, die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die Berichterstatter im Bundestag zum Entwurf gewandt.
Seinen Mitgliedern stellt der BGA zudem zwei Musterschreiben zur Verfügung mit denen diese ihrerseits ihre örtlichen Abgeordneten kontaktieren können.
 

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Im FokusRecht + Wettbewerb
news-1454Thu, 14 Dec 2023 10:27:50 +0000Produktion und Auftragseingänge weiter stark verhaltenhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/produktion-und-auftragseingaenge-weiter-stark-verhalten/In den einzelnen Wirtschaftszweigen kam es zu unterschiedlichen Entwicklungen.Die Produktion im produzierenden Gewerbe hält auch im Oktober ihren Abwärtstrend bei und fällt im Vormonatsvergleich um 0,4 Prozent, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) berichtet. Dabei verringerte sich die Herstellung in der Industrie um 0,5 Prozent und im Baugewerbe um 2,2 Prozent. Der Bereich Energie hingegen konnte um 7,1 Prozent stark zulegen. Dies ist allerdings auf Rückgänge in den Vormonaten zurückzuführen. Die Auftragseingänge verzeichneten im Oktober einen Rückgang von 3,7 Prozent, nach Zunahmen in den beiden Vormonaten. Während die Nachfrage aus dem Inland um 2,4 Prozent zugenommen hat, nahmen die Ordereingänge aus dem Ausland deutlich um 7,6 Prozent ab.

In den einzelnen Wirtschaftszweigen kam es zu unterschiedlichen Entwicklungen. So konnten in der Produktion die Bereiche Kfz und Kfz-Teile sowie pharmazeutische Erzeugnisse um 0,7 Prozent bzw. 1,2 Prozent zulegen, während die Bereiche Maschinenbau und elektrische Ausrüstungen jeweils einen Rückgang von 6,3 Prozent bzw. 3,1 Prozent verzeichneten. Auch in den energieintensiven Industriezweigen kam es zu einem Minus von 1,4 Prozent. Bei den Auftragseingängen entwickelten sich nahezu alle Wirtschaftszweige negativ. Der Maschinenbau gab stark um 13,1 Prozent nach, Kfz und Kfz-Teile um 1,0 Prozent. Die Orderrückgänge der chemischen Erzeugnisse und der elektrischen Ausrüstung und Metallerzeugnisse lagen bei 0,7 Prozent bzw. 4,2 Prozent und 6,1 Prozent. Lediglich der Bereich Bekleidung verzeichnete ein starkes Orderplus von 43,5 Prozent.

Auch im Oktober bleiben die Auftragseingänge sehr volatil aufgrund großer Schwankungen bei Großaufträgen. Rechnet man diese Effekte heraus stagniert die Auftragslage seit Frühjahr in etwa. Damit bleibt die konjunkturelle Schwäche in der Industrieproduktion zu spüren und es zeigt sich bislang keine Erholung. Allerdings deuten Stimmungsindikatoren eine Bodenbildung an, weshalb der BGA eine Stabilisierung der Industriekonjunktur 2024 für möglich hält.
 

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Im FokusSteuern + Finanzen
news-1450Thu, 14 Dec 2023 10:21:39 +0000BGA fordert endlich Entscheidung zur deutschen CBAM-Behördehttps://bga.de/presse/pressemitteilung/bga-fordert-endlich-entscheidung-zur-deutschen-cbam-behoerde/Implementierung von CBAM gerät in Deutschland zunehmend ins Stocken.Das Thema CBAM treibt viele Außenhändler, die von CBAM betroffene Waren importieren, weiter und zunehmend um. Gilt es doch die Auflagen zu erfüllen, indem Informationen für die 200 Datenfelder umfassende Meldung im CBAM-Register beschafft und aufbereitet werden müssen. So muss eine Meldung im CBAM-Register durch den Importeur oder einen Vertreter mit folgenden Angaben erfolgen:

·    die Gesamtmenge jeder Warenart, ausgedrückt in Megawattstunden bei Elektrizität und in Tonnen bei anderen Waren, angegeben für jede Anlage, die die Waren im Ursprungsland herstellt
·    die tatsächlichen eingebetteten Gesamtemissionen, ausgedrückt in Tonnen CO2e-Emissionen pro Megawattstunde Elektrizität oder für andere Waren in Tonnen CO2e-Emissionen pro Tonne jeder Warenart, berechnet nach der in Anhang III bzw. in der Durchführungsverordnung beschriebenen Methode, sowie die gesamten indirekten Emissionen;
·    Alternative: Verwendung von Standardwerten bis 30.6.2024, bereitgestellt von der EU-Kommission Ende November 2023
 
Dabei ist höchst ärgerlich, dass die Implementierung von CBAM in Deutschland zunehmend ins Stocken gerät. So wäre zunächst wichtig - und die Basis von allem – sich als Unternehmen der Registrierung im vorläufigen CBAM-Register zu unterziehen. Dieses wurde inzwischen freigeschaltet, der Zugang erfolgt durch die national zuständige Behörde. Diese steht jedoch in Deutschland - als neben Slowenien einzigem EU-Mitgliedsstaat - noch immer nicht fest – und das mehr als zwei Monate nach Beginn der Übergangsphase. Ein Armutszeugnis und eine zusätzliche Belastung für die Wirtschaft, insbesondere KMU. Denn es gilt: Ohne zuständige Behörde kein Zugang zum Portal und damit erschwerte Vorbereitung, denn der erste Bericht ist zum 31.1.24 abzugeben. Dies trifft vor allem kleine und kleinste Mittelständler hart.

Der BGA adressiert das Thema daher laufend, zuletzt durch eine klare Aufforderung endlich zu handeln an den Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung Michael Kellner MdB, der seit Dezember 2021 auch Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz ist.
 

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Im FokusInternationalesExport
news-1446Thu, 14 Dec 2023 10:17:16 +0000BGA-Konjunkturumfrage zum Jahreswechsel 2023/2024 geht in Endspurt!https://bga.de/presse/pressemitteilung/bga-konjunkturumfrage-zum-jahreswechsel-2023-2024-geht-in-endspurt/Stimmungslage der Großhändler, Außenhändler und B2B-DienstleisternDie Bunderegierung ringt um ihren finanz-, wirtschafts- und sozialpolitischen Kurs, während die Unternehmen angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage und den vielfältigen An Herausforderungen immer mehr unter Druck kommen. Der BGA befasst sich in seiner laufenden Konjunkturumfrage zur Stimmungslage zum Jahreswechsel 2023/24 bei den Großhändlern, Außenhändlern und B2B-Dienstleistern auch mit der Frage, welche Weichenstellungen erforderlich sind, um die wirtschaftliche Entwicklung zu stärken und die finanzpolitischen Herausforderungen zu bewältigen.

Die Teilnahme ist noch bis einschließlich Freitag, 15. Dezember 2023, möglich. Nur durch eine breite Unterstützung können wir auf Grundlage repräsentativer und valider Umfrageergebnisse gegenüber der Politik und in der Öffentlichkeit auf die aus Sicht der Unternehmen des Groß- und Außenhandels und der B2B-Dienstleister notwendigen Weichenstellungen dringen.
 

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Im FokusSteuern + Finanzen
news-1438Thu, 14 Dec 2023 09:57:42 +0000Weihnachtsgrußhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/weihnachtsgruss/Der BGA wünscht frohe Feiertage.Der BGA wünscht Ihnen und Ihren Lieben frohe und gesegnete Weihnachten und alle guten Wünsche für eine gesundes, friedvolles und erfolgreiches 2024.
 

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Im Fokus
news-1434Wed, 13 Dec 2023 11:00:00 +0000Haushaltspläne für 2024 in manchen Punkten schmerzhafthttps://bga.de/presse/pressemitteilung/haushaltsplaene-fuer-2024-in-manchen-punkten-schmerzhaft/Einhalten der Schuldenbremse gut„Ich begrüße die Einigung, die die Ampelkoalition für den Haushalt 2024 herbeigeführt hat. Wir brauchen besonders in diesen Zeiten eine handlungsfähige Regierung. Für die Wirtschaft ist somit die Planungssicherheit erstmal wieder gewährleistet, wenn alle Details ausgearbeitet sind. 
Das Einhalten der Schuldenbremse ist die richtige Entscheidung. Auch wenn nun viele Details noch offen sind, bleiben offenbar wichtige Investitionen in den Standort erhalten, wie etwa das Wachstumschancengesetz oder der Ausbau der Schieneninfrastruktur. Dies ist in Zeiten der Rezession ein wichtiges Signal an die Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland. Ein echter Schock für unsere Mitglieder ist die geplante erhebliche CO₂-Preiserhöhung. Ein Anstieg um 5 Euro auf 45 Euro pro Tonne wird die Belastung enorm erhöhen“, dies sagt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) angesichts der Ankündigung der Ampelregierung zum Bundeshaushalt 2024.
 

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Im FokusPressemitteilung
news-1426Tue, 12 Dec 2023 11:02:32 +0000Verbändeallianz fordert Politik auf NGT zeitnah zu ermöglichenhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/verbaendeallianz-fordert-politik-auf-ngt-zeitnah-zu-ermoeglichen/Neuer genomische Techniken (NGT) sind effizient und nachhaltigDie Landwirtschaft der Zukunft, die gleichzeitig effizienter und nachhaltiger wirtschaften muss, benötigt ein innovationsfreundliches Klima, das die Überführung wissenschaftlicher
Erkenntnisse in die Praxis ermöglicht. In einem aktuellen Statement unterstreicht eine Allianz aus Verbänden der Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft und des Gartenbaus erneut die Bedeutung neuer genomischer Züchtungstechniken für die Branche und die Gesellschaft und spricht sich für eine zeitnahe Umsetzung des vorliegenden Vorschlages der Europäischen Kommission zur Regulierung solcher Techniken aus.

Angesichts aktueller Krisen steigt die Bedeutung der europäischen und globalen Versorgungssicherheit. Die Züchtung widerstandsfähigerer Pflanzen ist ein wichtiger Baustein, auch unter widrigen klimatischen Bedingungen effizient Nahrungsmittel und pflanzenbasierte Rohstoffe zu produzieren und die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Die neuen genomischen Techniken ergänzen den Werkzeugkasten der Pflanzenzüchtung, um angepasste und leistungsfähige Sorten zu entwickeln. Seit nunmehr fünf Jahren beschäftigt die Frage, wie Pflanzen, die aus diesen Methoden hervorgehen, rechtlich einzuordnen sind, große Teile der Wissenschaft, Wirtschaft und Politik. Die Verbändeallianz setzt sich seit Beginn der Diskussion für eine differenzierte und wissenschaftsbasierte Überarbeitung des geltenden Rechts ein. Pflanzen, die sich nicht von konventionell gezüchteten unterscheiden, sollten nicht wie gentechnisch veränderte Organismen reguliert werden. Der vorliegende Entwurf der EU-Kommission greift aus Sicht der Verbändeallianz die notwendige Differenzierung der verschiedenen Anwendungsoptionen auf und stellt einen ausgewogenen Vorschlag dar.

Mit dem heute veröffentlichen Statement bekräftigen die unterzeichnenden Verbände ihre bereits in den Konsultationsprozess der Kommission eingebrachten Positionen und fordern die zuständigen politischen Vertreterinnen und Vertreter auf, sich im Sinne einer resilienten Landwirtschaft für die Umsetzung des Kommissionsvorschlages noch in dieser Legislaturperiode des EU-Parlamentes einzusetzen. Die Verbände werden die anstehende Internationale Grüne Woche im Januar 2024 dazu nutzen, die Notwendigkeit einer zeitnahen Umsetzung und damit Rechtssicherheit für die Branche zu unterstreichen.

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Pressemitteilung
news-1422Tue, 12 Dec 2023 11:00:57 +0000BGA fordert Stopp der europäische Lieferkettenrichtliniehttps://bga.de/presse/pressemitteilung/bga-fordert-stopp-des-europaeischen-lieferkettengesetzes/Die Bundesregierung muss endlich Konsequenzen ziehen.„Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie endlich Konsequenzen zieht und sich auf europäischer Ebene stärker für unseren Wirtschaftsstandort einsetzt. In seinem jetzigen Zustand kann und darf Deutschland dieser Richtlinie nicht zustimmen“, so Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) angesichts der Trilog-Verhandlungen zur europäischen Lieferkettenrichtlinie morgen.

„Die europäische Richtlinie verstärkt die Belastungen durch das deutsche Lieferkettengesetz nochmal. Der deutsche Mittelstand ertrinkt schon jetzt in Berichtspflichten und einer Flut von Fragebögen. Zusätzlich schadet es der Wettbewerbsfähigkeit und der Diversifizierung der Lieferketten massiv.
Die von der Leyen-Kommission enttäuscht mich maßlos. Das ist nicht die Stimme der wirtschaftlichen Vernunft, sondern das Gesicht der Bürokratie. Der Rat und das Parlament haben sich auf eine Sanktionsstrafe in Höhe von 5 Prozent des globalen Nettoumsatzes geeinigt. Das, gepaart mit der zivilrechtlichen Haftung für mittelbare Zulieferer, erweitert den Druck auf die betroffenen Unternehmen“, so Jandura weiter.

„Wir befinden uns mitten in der Rezession und in einem globalen Wettrennen um Marktzugänge, Lieferketten und Rohstoffe. Die Unternehmen stehen unter einem enormen wirtschaftlichen Druck. Wer nun eine solche Zusatzregulierung beschließen will, hat wenig von wirtschaftlichen Zusammenhängen begriffen“, so der BGA-Präsident abschließend.
 

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Im FokusPressemitteilung
news-1394Mon, 04 Dec 2023 10:03:44 +0000Exportentwicklung erneut negativhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/exportentwicklung-erneut-negativ/Fehlende Impulse im Binnenmarkt "Erneut sehen wir einen Rückgang der deutschen Exporte. Dies verwundert leider nicht: Im europäischen Binnenmarkt sowie im In- und Ausland fehlen die Impulse für die eigentlich notwendige kräftige Belebung des Geschäfts. Die hartnäckige Inflation mit der Folge einer straffen Geldpolitik der großen Notenbanken und der Ukrainekrieg mit all seinen politischen und wirtschaftlichen Folgen sind stark dämpfende Belastungen. Ebenso die anhaltenden geopolitischen Spannungen zwischen den USA und China und nicht zuletzt die heftige Diskussion um wettbewerbsfähige Standortbedingungen. All das ist ungeeignet, bei Händlern und Investoren Zuversicht zu stiften und eine Aufbruchstimmung zu schaffen“, kommentiert Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) die aktuelle Exportentwicklung.

Laut statistischem Bundesamt sind im Oktober 2023 die deutschen Exporte gegenüber September 2023 kalender- und saisonbereinigt erneut um 0,2 % und die Importe um 1,2 % gesunken. Damit sanken, nach vorläufigen Ergebnissen, die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat Oktober 2022 um 8,1 % und die Importe um 16,3 %.

"Insofern wünsche ich mir sehr, dass Europa das "window of opportunity" nutzt und das Mercosur-Abkommen in diesen Tagen unter Dach und Fach bringt. Nie waren die Chancen größer, den erwarteten Abschluss zu erzielen. Gleichzeitig muss die Bundesregierung mit Paris den Schulterschluss suchen, um dort letzte Blockaden zu beseitigen. Das Abkommen wird in Zukunft für beide Seiten die Rechtssicherheit erhöhen und damit den Austausch von Gütern und Dienstleistungen ankurbeln sowie mehr Investitionen anziehen. Dies ist gerade jetzt wichtig, wo der Binnenmarkt schwächelt", so Jandura abschließend.

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Im FokusPressemitteilung
news-1390Thu, 30 Nov 2023 09:50:35 +0000Lebensmittelverschwendung mit richtigen Maßnahmen angehenhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/lebensmittelverschwendung-mit-richtigen-massnahmen-angehen/BGA gibt Stellungnahme abDie EU-Kommission hatte im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Richtlinie veröffentlicht, mit der die EU-Abfallrahmenrichtlinie überarbeitet werden soll. Ein wesentlicher Gegenstand des Vorschlags ist es, Ziele für die Reduzierung von Lebensmittelabfällen festzulegen, die von den Mitgliedstaaten der EU bis zum Jahr 2030 erreicht werden müssen. Bis Ende November bestand die Möglichkeit, den Kommissions-Entwurf zu kommentieren, was der BGA getan hat. In seiner Stellungnahme unterstützt er das Anliegen der EU-Kommission, betont aber, dass die Ziele richtig und verhältnismäßig festgelegt werden müssen.

Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um die Lebensmittelverschwendung pro Kopf im Einzelhandel und anderen Formen des Vertriebs von Lebensmitteln, in Gaststätten und Verpflegungsdiensten sowie in Haushalten um 30 % gegenüber 2020 zu reduzieren. Dabei haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ein früheres Bezugsjahr als 2020 zu wählen, wenn bestimmte Daten zur Messung des Umfangs von Lebensmittelabfällen vorgelegt werden können. Der BGA begrüßt diese Flexibilität und mahnt gleichzeitig Klarstellungen zur Frage an, wie viele Daten von verschiedenen Wirtschaftsbeteiligten erforderlich sind, um die Wahl eines früheren Basiswerts zu begründen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die erheblichen Anstrengungen und Fortschritte, die unser Sektor seit mehr als einem Jahrzehnt bei der Reduzierung von Lebensmittelabfällen gemacht hat, übersehen werden.

Zudem kritisiert der BGA das vorgeschlagene gemeinsame Pro-Kopf-Reduktionsziel von 30 % für Handel, Lebensmitteldienstleistungen und Haushalte. Vor dem Hintergrund, dass der weit überwiegende Teil der Lebensmittelabfälle (über 50 Prozent) in privaten Haushalten erzeugt wird, während der Großhandel gemeinsam mit dem Einzelhandel nur für sieben Prozent verantwortlich ist, ist es unerlässlich, zwischen unterschiedlichen Sektoren zu unterscheiden und separate Ziele festzulegen. Dabei weist der BGA darauf hin, dass er es nicht für erforderlich hält, quantitative Ziele für die Reduzierung von Lebensmittelabfällen für Lebensmittelunternehmen festzulegen. Dies hat den einfachen Grund, dass Lebensmittelabfälle für Lebensmittelunternehmer wirtschaftliche Verluste bedeuten und jedes Unternehmen eine maximale Verwertung seiner Produkte zum Ziel hat. Hinzukommt, dass die Entsorgung von Lebensmitteln oft mit hohen Kosten verbunden ist.

Die vollständige Stellungnahme kann hier abgerufen werden.
 

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Im FokusThemenAgrar
news-1386Thu, 30 Nov 2023 09:44:17 +0000Visaerteilung: Beschleunigung absehbarhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/visaerteilung-beschleunigung-absehbar/Antwort aus dem Auswärtigen Amt liegt vorIn der Vergangenheit haben wir des öfteren über teils erhebliche Verzögerungen bei der Antragstellung in den Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen berichtet. Besonders betroffen war China, jedoch traten auch in anderen asiatischen Ländern monatelange Verzögerungen auf.

Der BGA hat daher zusammen mit dem Asien-Pazifik-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (APA), deren Mitträger er ist,  im August im Namen von Dr. Roland Busch (Vorsitzender der APA) erneut ein Schreiben an das Auswärtige Amt (AA) verfasst, um sich dieser Problematik anzunehmen.

Uns liegt mitterweile eine Antwort vor. Darin schreibt uns Frau Staatsministerin Keul stellvertretend für Frau Bundesministerin Baerbock, dass das Auswärtige Amt sich des Problems bewusst sei und bereits Lösungen auf den Weg gebracht wurden bzw. Neuerungen für eine beschleunigte Visavergabe auf dem Weg seien. Hierzu gehöre der "Aktionsplan Visabeschleunigung", mit dem das AA eine Anpassung von Ressourcen, Strukturen und Verfahren verfolgt. Weiterhin wird auf EU-Ebene intensiv an der Digitalisierung des Visumverfahrens gearbeitet. Ein entsprechender Verordnungsentwurf der Kommission soll noch in diesem Winter in Kraft treten. Dadurch soll es zukünftig möglich sein, Schengen-Visaanträge online einzureichen, was eine persönliche Vorsprache und externe Dienstleister nur noch bei der erstmaligen Beantragung erforderlich macht. Wir werden dazu weiter berichten.
 

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Im FokusThemenInternationales
news-1378Thu, 30 Nov 2023 09:34:10 +0000Dr. Wilhelm von Moers nach 21 Jahren verabschiedethttps://bga.de/presse/pressemitteilung/dr-wilhelm-von-moers-nach-21-jahren-verabschiedet/Volker Schlinge neuer TaSo-VorsitzenderDer Tarif- und Sozialpolitische Ausschuss von BGA und MITTELSTANDSVERBUND tagte am 15./16. November 2023 auf Einladung des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbandes Großhandel-Außenhandel-Dienstleistung Bergisch Land e. V. in Wuppertal. Im Mittelpunkt der zweitägigen Sitzung stand die aktuelle schwierige Lohn- und Gehaltstarifrunde, in der es in sieben Monaten regionaler Verhandlungen noch nicht gelungen ist, eine Einigung mit der Gewerkschaft ver.di zu erzielen. Ob bis zum Jahresende ein Tarifabschluss zustande kommt, ist ungewiss.

Das politische Highlight der Tagung war der Besuch von Ina Scharrenbach (CDU), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Ausschuss diskutierte mit ihr über aktuelle politische Herausforderungen, insbesondere in den Bereichen Bauen und Infrastruktur, sowie tagesaktuell über die Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt.


v.l.n.r. Jan Coblenz, Präsident des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbandes Großhandel
- Außenhandel - Dienstleistung Bergisch, Dr. Wilhelm von Moers, Präsident des
Landesverbandes Großhandel - Außenhandel - Dienstleistungen Nordrhein-Westfalen, 
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung aus NRW
und Dr. Uwe Kirchhoff, Geschäftsführer.


Im Rahmen der Abendveranstaltung wurde der seit 2002 amtierende Ausschussvorsitzende Dr. Wilhelm von Moers verabschiedet. Ebenfalls wurde der langjährige Verhandlungsführer aus Nordrhein-Westfalen Hans-Peter Flinks aus dem Ausschuss verabschiedet. Beide werden nach Ende der Tarifrunde ihre tarifpolitische Tätigkeit beenden.


v.l.n.r.: Hans-Peter Flinks, Vorsitzender WIGADI Münsterland, Judith Röder, BGA-Geschäftsführerin
und Dr. Wilhelm von Moers


Am zweiten Sitzungstag wurde BGA-Präsidiumsmitglied Volker Schlinge einstimmig zum neuen TASO-Vorsitzenden gewählt. Er ist Geschäftsführer Personal bei METRO Deutschland und leitet in der laufenden Tarifrunde erstmals die Verhandlungen für die Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen.

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Im FokusThemenArbeit + Tarif
news-1374Thu, 30 Nov 2023 09:31:26 +0000Zehn afrikanische Staatschefs warben für mehr Engagement der deutschen Wirtschafthttps://bga.de/presse/pressemitteilung/zehn-afrikanische-staatschefs-warben-fuer-mehr-engagement-der-deutschen-wirtschaft/Bislang größter Afrika-Gipfel in BerlinAm 20. November 2023 fand zum vierten Mal in Berlin der G20 Investment Summit "German Business and the Compact with Africa Countries" statt. Mit rund 1000 Teilnehmern sowie Delegationen aus 18 afrikanischen Ländern war die von der Subsahara-Afrika-Initiative der Deutschen Wirtschaft (SAFRI) organisierte Konferenz die bislang größte Veranstaltung dieser Reihe. Der BGA, als eine der vier SAFRI-Trägerorganisationen, war Mitgastgeber der hochrangigen Veranstaltung, die unter der Schirmherrschaft von Bundeskanzler Olaf Scholz stand.



Die Staatspräsidenten, bzw. Premierminister von Côte d'Ivoire, Kenia, Nigeria, Senegal, Kongo, Äthiopien, Marokko, Ghana, Togo und Sambia diskutierten auf der Konferenz auf zwei Panels miteinander und ermutigten die anwesenden Vertreter der deutschen Wirtschaft eindringlich zu mehr Investitionen in den aufstrebenden afrikanischen Markt.

Deutschland hatte die Investitions-Initiative „Compact with Africa“ mit besonders reformfreudigen afrikanischen Staaten während der deutschen G20-Präsidentschaft 2017 angestoßen. Dreizehn Länder sind jetzt Teil der Initiative und weitere wollen sich anschließen. Und das aus gutem Grund: In seiner Ansprache wies Bundeskanzler Olaf Scholz darauf hin, dass der Compact ganz offensichtlich "wirke", denn seine Mitglieder hätten derzeit ein doppelt so hohes Wirtschaftswachstum wie andere afrikanische Länder und ihr Exportwachstum sei sogar dreimal so hoch.



Wie es gehen kann, zeigte dann das Beispiel Marokkos: Dessen Ministerpräsident Aziz Akhennouch verkündete auf der Konferenz, dass sich die deutschen Investitionen in seinem Land von 2015 bis 2022 versechsfacht hätten. Im ersten Quartal dieses Jahres habe der bilaterale Handel zudem um 30 Prozent zugenommen. Auch aus der Elfenbeinküste kamen gute Nachrichten: Präsident Alassane Ouattara konnte darauf verweisen, dass sich dort die Zahl deutscher Unternehmen in fünf Jahren verdreifacht habe.
Allerdings besteht in Afrika insgesamt immer noch eine sehr große Investitionslücke, wie der Präsident der Afrikanischen Union, Azali Assoumani, in seinem Beitrag anmahnte. Deshalb brauche es in Zukunft weitaus mehr deutsches Engagement in Afrika. Das ist nicht nur für die Entwicklung Afrikas wichtig, sondern auch damit der Westen auf dem Kontinent geopolitisch nicht den Anschluss verliert. Ausbaufähig ist in diesem Zusammenhang nicht nur die Investitionsbereitschaft, sondern auch der Handel. Stand heute gehen weniger als 2 Prozent der deutschen Exporte nach Afrika.

Ein Lösungsansatz – und da waren sich deutsche Wirtschaftsvertreter und afrikanische Staatspräsidenten auf der Konferenz einig – wären bessere Finanzierungsbedingungen für Handel und Investitionen. Die Finanzierung stellt immer noch einen großen Engpass im Geschäft mit Afrika dar. Senegals Präsident Macky Sall kritisierte dabei vor allem die teuren Kredite für Investitionen in Afrika. Grund dafür sei eine zu geringe Risikobereitschaft und der Umstand, dass bei der Risikoanalyse nicht zwischen afrikanischen Staaten unterschieden werde.
Zudem wurde die erfolgreiche Umsetzung der geplanten panafrikanischen Freihandelszone als ein entscheidender Faktor für die zunehmende Attraktivität afrikanischer Märkte angesehen. Große Chancen für Investitionen in Afrika soll auch die deutsche Energiewende bringen. Der deutsche Bundeskanzler gab in diesem Zusammenhang auf der Konferenz eine Zusage in Höhe von 4 Milliarden Euro für die Afrika-EU-Initiative für grüne Energie. Grüner Wasserstoff ist ein zentrales Element für das Gelingen der heimischen Energiewende. Viele Regionen in Afrika sind aufgrund ihrer klimatischen Verhältnisse prädestiniert für die Herstellung von grünem Wasserstoff.
 

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Im FokusThemenInternationalesImport
news-1370Thu, 30 Nov 2023 09:07:17 +0000Weniger Bürokratie wagen!https://bga.de/presse/pressemitteilung/weniger-buerokratie-wagen/Gemeinsame Veranstaltung mit Entbürokratisierungs-StaatssekretärUnter dem Titel „Weniger Bürokratie wagen! Wie Regulierung und Standortsicherung gemeinsam gelingen“ hatte der BGA gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall, der Stiftung Familienunternehmen und Politik und dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) Vertreter von Politik, Wirtschaft und der Wissenschaft zum Symposium geladen.



Benjamin Strasser, MdB, Koordinator der Bundesregierung für Bessere Rechtssetzung und Bürokratieabbau und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz verwies in seinem Impuls zu Chancen und Grenzen für einfachere Regulierung darauf, dass der Abbau von Bürokratie nicht kurzfristig geschehen könne, sondern eine Daueraufgabe sei. Daher würden mit dem geplanten Bürokratieentlastungsgesetz IV die ersten Schritte gegangen, dort aber nicht aufgehört. Auch wies er darauf hin, dass mit dem gemeinsamen Maßnahmen-Katalog zwischen Deutschland und Frankreich zum Bürokratieabbau auch auf europäischer Ebene derzeit ein „window of opportunity“ entstanden sei, das es zu nutzen gelte.



Familienunternehmerin Sabine Herold, Geschäftsführende Gesellschafterin von DELO Industrie rief zu mehr Mut auf, auch mal Regulierungen zu streichen und wies auf die fehlende praktische Umsetzbarkeit vieler gut gemeinter Regulierungen hin. Die fehlende Umsetzbarkeit der Menge der Vorschriften gerade für den Mittelstand mahnte auch Jan Peter Coblenz, Präsidiumsmitglied Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen e. V. und Geschäftsführender Gesellschafter der Brangs + Heinrich GmbH an und verwies darauf, dass die Zahl der gesetzlichen Informations-, Dokumentations- und Berichtspflichten für Unternehmen in Deutschland in den letzten Jahren geradezu explodiert sei.

Ergänzend bezeichnete Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des VDMA, Bürokratieabbau als kostengünstiges Instrument für Wirtschaftswachstum in Zeiten knapper Kassen. Als ein unterstützendes Instrument zum Bürokratieabbau wurde die stärkere Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen diskutiert.

Auch die Belastung durch europäische Regulierung war Thema der Diskussionen. Hierzu verwies der Hauptgeschäftsführer Oliver Zander von Gesamtmetall darauf, dass es auch Aufgabe der Bundesregierung sei, zusätzliche Bürokratie wie bei der geplanten EU-Lieferkettenrichtlinie zu verhindern.

Insgesamt machten alle Diskussionsteilnehmer deutlich, dass sie die Belastung der Wirtschaft durch Bürokratie als großes Problem wahrnehmen, das sich aber in vielen kleinteilige Elementen zeigt.    Anlässlich des angekündigten Bürokratieentlastungsgesetzes IV dürfte die Diskussion in den nächsten Monaten fortgeführt werden.
 

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Im FokusThemenRecht + Wettbewerb
news-1362Thu, 23 Nov 2023 19:03:39 +0000Abbau der Schuldenbremse historischer Fehlerhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/abbau-der-schuldenbremse-historischer-fehler/Regierung muss mit Steuereinnahmen auskommen„Es wäre ein historischer Fehler, die Schuldenbremse abzuschaffen oder aufzuweichen. Sie tut genau das, was sie soll. Der Staat muss endlich lernen, mit dem Geld der Steuerzahler auszukommen. Die Schuldenbremse auszusetzen gilt nur bei einer absoluten Notlage –  und die liegt derzeit nicht mehr vor. Eine staatliche Vollfinanzierung über unbegrenzte neue Schulden treibt uns immer mehr in eine Sackgasse. Das ist weder nachhaltig noch gerecht, sondern der falsche Weg. Wir müssen dringend wieder zu einer auf Solidität ausgerichteten Haushaltspolitik zurückkehren“, sagt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) zu der Ankündigung von Bundesfinanzminister Lindner, in der kommenden Woche einen Nachtragshaushalt vorzulegen, der eine Aussetzung der Schuldenbremse beinhalten wird.

„Die Situation ist sicher nicht einfach, aber die Politik muss endlich den Mut aufbringen, ihre Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen. Dazu zählen auch die enormen sozialen Ausgaben. Nichts ist sakrosankt. Es ist höchste Zeit, endlich klar zu benennen, in was investiert werden muss und in was nicht. Und was wir uns leisten können und was nicht. Zudem kann der Staat bei den Personalausgaben den Rotstift ansetzen, um die Staatsausgaben, aber auch die ausufernde Rolle des Staates wieder in den Griff zu bekommen", so Jandura weiter.

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Im FokusPressemitteilung
news-1350Tue, 21 Nov 2023 08:35:51 +0000Neuseeland-Handelsabkommen wichtiges Zeichen gegen Protektionismus https://bga.de/presse/pressemitteilung/neuseeland-handelsabkommen-wichtiges-zeichen-gegen-protektionismus/Hoffnungsschimmer für den Freihandel„Das grüne Licht für das Handelsabkommen mit Neuseeland durch das europäische Parlament ist ein wichtiges Statement für den Freihandel in Zeiten zunehmenden Protektionismus. Das ist ein kleiner Hoffnungsschimmer für die Unternehmen nach dem jüngsten Scheitern der Verhandlungen mit dem Nachbarland Australien“,sagt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) zur heute geplanten Ratifizierung des EU-Freihandelsabkommens mit Neuseeland.

„Mit der Verabschiedung des neuen Handelsvertrags muss jetzt der Startschuss für eine Freihandelsoffensive der EU und ihrer Mitgliedstaaten fallen. Die Indo-Pazifik-Region sollte dabei im Zentrum stehen, denn sie bietet ein enormes Potential für deutsche Unternehmen, um ihre Absatz- und Beschaffungsmärkte zu diversifizieren. Allein das deutsche Handelsvolumen mit dieser Wirtschaftsregion beläuft sich auf über 400 Milliarden Euro. Sollten weitere Handelsgespräche scheitern, besteht die Gefahr, dass sich wichtige Handelspartner wie beispielsweise Indonesien oder Indien anderweitig orientieren und die EU handelspolitisch den Anschluss verliert“, so der BGA-Präsident.
Das Handelsabkommen mit Neuseeland kommt genau zur richtigen Zeit. Auch wenn das Land bisher noch einen relativ kleinen Markt darstellt, wird es zunehmend interessanter für die deutsche Wirtschaft: Schon im vergangenen Jahr sind die deutschen Exporte nach Neuseeland gegenüber dem Vorjahr um 18,3 Prozent gestiegen. Die Importe sind um 15,4 Prozent gewachsen. Der Gesamtwert des Handels zwischen der EU und Deutschland lag in 2022 bei rund 2,6 Milliarden Euro.

„Das Abkommen wird in Zukunft für beide Seiten die Rechtssicherheit erhöhen und damit den Austausch von Gütern und Dienstleistungen ankurbeln sowie mehr Investitionen anziehen. Wir halten es für realistisch, dass der Handel zwischen Neuseeland und der EU damit um rund ein Drittel wachsen könnte. Die Unternehmen werden allein durch die Abschaffung der Zölle voraussichtlich 140 Millionen Euro pro Jahr einsparen“, so Jandura abschließend.
 

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Im FokusThemenInternationalesPressemitteilung
news-1346Mon, 20 Nov 2023 11:04:06 +0000SAFRI und die CwA-Initiative setzen gemeinsam Zeichen für die deutsch-afrikanische Zusammenarbeithttps://bga.de/presse/pressemitteilung/safri-und-die-cwa-initiative-setzen-gemeinsam-zeichen-fuer-die-deutsch-afrikanische-zusammenarbeit/"G20 Investment Summit 2023 – German Business and the Compact with Africa (CwA) Countries"Mit rund 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Delegationen aus 18 afrikanischen Ländern startet am Montag (20. November) das "G20 Investment Summit 2023 – German Business and the Compact with Africa (CwA) Countries".

Neben Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck werden außerdem zehn Staats- und Regierungschefs aus Afrika sowie zahlreiche weitere Vertreterinnen und Vertreter von Bundesministerien und multilateralen Organisationen erwartet.

Die Konferenz zielt darauf ab, die deutsch-afrikanische Zusammenarbeit zu vertiefen, positive Signale zu setzen, Partnerschaften in Energiefragen auszubauen und afrikanische Länder stärker in die Lieferketten deutscher Unternehmen zu integrieren. Ziel ist es auch, nachhaltige Arbeitsplätze in Afrika zu schaffen. Insbesondere seit Abklingen der Corona-Krise hat sich der Handel zwischen Deutschland und Afrika positiv entwickelt. In den ersten neun Monaten dieses Jahres sind die deutschen Ausfuhren nach Afrika um über 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gewachsen. Keine andere Weltregion verzeichnete einen größeren Zuwachs.
SAFRI-Vorsitzenden Thomas Schäfer zeigt sich erfreut über die positive Entwicklung: "Afrika hat definitiv ein enormes Potenzial. Unser Ziel bei SAFRI ist es, das deutsche Engagement in Afrika zu bündeln, die Zusammenarbeit zu vereinfachen und so die bestehende Partnerschaft auf Augenhöhe im besten Interesse zu vertiefen. Um das ganze Potenzial auszuschöpfen, braucht es Mut der Wirtschaft, politischen Willen und eine offene, vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Akteure: von Regierungen über die Privatwirtschaft bis hin zu Banken und Zivilgesellschaft."
 
Zur SAFRI:
 
Die Subsahara-Afrika Initiative der Deutschen Wirtschaft (SAFRI) wird partnerschaftlich getragen vom Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft (AV), dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Die Regionalinitiative setzt sich für eine Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und den Ländern Subsahara-Afrikas ein und erleichtert gemeinsame Aktivitäten der Trägerorganisationen. Vorsitzender der SAFRI ist Thomas Schäfer, Mitglied des Konzernvorstands der Volkswagen AG.

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Im FokusThemenInternationalesPressemitteilung
news-1342Fri, 17 Nov 2023 12:57:33 +0000Digitalstrategie der Bundesregierung muss zentral gesteuert werdenhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/digitalstrategie-der-bundesregierung-muss-zentral-gesteuert-werden/Deutschland kommt nicht vom Fleck.„Geopolitische Krisen erfordern fokussiertes Handeln. Doch dürfen sie nicht als Ausrede benutzt werden, dass wesentliche Transformationen unserer Volkswirtschaft, wie die Digitalisierung, politisch so wenig Priorität haben. Dadurch nimmt unser Wirtschaftsstandort permanenten Schaden. Der Kanzler muss die Digitalisierung aller tragendenden Säulen unseres Landes zur Chefsache machen. Die digitalpolitische Verantwortungsdiffusion in der Bundesregierung ist wesentlicher Teil des Problems. Es kann nicht sein, dass Deutschlands „Digitalstrategie“ darin besteht, dass alle Ministerien einmal aufschreiben, was sie sich wünschen und was schon längst entschieden ist. Insbesondere unsere Wirtschaft braucht eine verlässliche Perspektive. Strategien reichen nicht in die Vergangenheit, sondern in die Zukunft.“ Dies sagt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) zur Beantragung der Unionsbundestagsfraktion, die Digitalpolitik in Deutschland zur ‚Chefsache‘ zu machen.

„Die Digitalstrategie in Deutschland ist ernüchternd. Deutschland kommt nicht vom Fleck, das zeigen uns alle relevanten Indizes. Die Rückstände im E-Government, in der Ordnungspolitik und im Einsatz von Schlüsseltechnologien schmälern die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland immer weiter. Wir werden sehr schnell nicht mehr anschlussfähig an Standards in Industrienationen und selbst in Schwellenländern sein. So sehen es unsere Handelspartner und Investoren und das bekommt der mittelständische Groß- und Außenhandel besonders zu spüren“, so der Großhandelspräsident.

Die von der Ampel eingeführte Aufsplittung der politischen Verantwortung für Digitalpolitik hat den Wirtschaftsstandort Deutschland nicht vorangebracht. Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen begrüßt den Vorstoß der Unionsfraktion, Digitalisierung in Deutschland politisch besser zu steuern und zukünftig im Kanzleramt anzusiedeln und fordert zusätzlich, das Bundeskanzleramt mit Durchgriffsbefugnissen auszustatten.

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Pressemitteilung
news-1338Thu, 16 Nov 2023 09:04:21 +0000BGA gibt Stellungnahme zum KOM-Vorschlag zu NGT abhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/bga-gibt-stellungnahme-zum-kom-vorschlag-zu-ngt-ab/Kommissionsvorschlag in Teilen schwierigIm Juli 2023 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag unterbreitet, mit dem ein neuer Rechtsrahmen für Pflanzen, die durch bestimmte neue genomische Techniken (NGT) gewonnen werden, sowie für die daraus hergestellten Lebens- und Futtermittel, geschaffen werden soll. Am 5. November 2023 endete eine Frist, binnen der zu diesem Vorschlag Rückmeldungen abgegeben werden konnten. Der BGA hat eine Stellungnahme abgegeben und den Vorschlag grundsätzlich begrüßt. Das gegenwärtige EU-Gentechnikrecht ist veraltet, ohne einen neuen Rechtsrahmen kann das Potential von NGT-Pflanzen zu einer nachhaltigeren Agrar- und Ernährungswirtschaft beizutragen, nicht ausgeschöpft werden. Der Kommissions-Vorschlag sieht vor, dass NGT-Pflanzen in zwei Gruppen eingeteilt werden. In die erste Gruppe sollen Pflanzen fallen, die mit auf herkömmliche Weise oder durch Mutationszüchtung hergestellten Pflanzen gleichwertig sind. Sie sollen von den Vorschriften für genetisch veränderte Pflanzen ausgenommen werden und müssen folglich nicht gekennzeichnet werden. Dies ist aus Sicht des BGA zu befürworten und entspricht auch den Empfehlungen vieler unabhängiger Wissenschaftler.

In die zweite Gruppe sollen alle NGT-Pflanzen fallen, bei denen es sich nicht um eine NGT1-Pflanze handelt. Für NGT2-Pflanzen sollen in abgeschwächter Form die EU-Regeln für genetisch veränderte Pflanzen gelten. Diesen Ansatz sieht der BGA kritisch. Eine entsprechende Kategorisierung ist in der europäischen Gesetzgebung neu und wird auch in Drittstaaten nicht angewendet. Der Regelungsvorschlag für NGT2-Pflanzen ist nach Ansicht des BGA nicht praktikabel, da für entsprechende Pflanzen bisher keinen Nachweis und Identifizierungsmethoden gegeben sind. Folglich ist nicht ersichtlich, wie ein solcher Organismus von einer NGT1-Pflanze oder von konventionell gezüchteten Pflanzen unterschieden werden kann. Es ist davon auszugehen, dass die vorgesehene Rückverfolgbarkeit nicht gewährleistet werden kann, was den internationalen Warenverkehr erheblich erschweren oder gar unmöglich machen wird. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass Pflanzen, die laut Kommissionsvorschlag NGT2-Pflanzen sind, außerhalb der EU als konventionell eingestuft werden. Dies hätte in der Praxis zur Folge, dass es für Ware der vorgeschlagenen Kategorie 2 im internationalen Handel keinen sicheren Rechtsrahmen gibt. Positiv bewertet der BGA jedoch, dass der Zulassungsprozess für NGT2-Pflanzen erleichtert werden soll, wenn sie bestimmte Nachhaltigkeitskriterien aufweisen.

Der BGA begrüßt daher ausdrücklich den Fokus des Kommissionsvorschlages, der auf Eigenschaften gerichtet ist, die zu mehr Nachhaltigkeit beitragen, da moderne genomische Techniken dazu beitragen können, schneller neue Pflanzen zu gewinnen, die besser an den fortschreitenden Klimawandel angepasst sind und so zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft beitragen.
 

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Im FokusThemenAgrar
news-1334Thu, 16 Nov 2023 09:01:48 +0000BGA beim digitalpolitischen Verbändefrühstück des BMDVhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/bga-beim-digitalpolitischen-verbaendefruehstueck-des-bmdv/Der BGA ist ab sofort Teil der Verbänderunde des Bundesministeriums für Digitalisierung und Verkehr (BMDV). Das BMDV nutzt das Format regelmäßig für einen Austausch mit den Spitzeninteressenvertretungen der Wirtschaft. Geleitet wurde der Austausch – diesmal in Form eines Verbändefrühstücks – durch den Leiter der Abteilung Digital- und Datenpolitik im BMDV, Ben Brake. Schwerpunkt des Austauschs lag auf der aktuellen Regulatorik zu Künstlichen Intelligenz (KI) in der EU. Der AI Act befindet sich derzeit im Trilog, der bis Ende des Jahres abgeschlossen sein und 2026 in Kraft treten soll. Die Bundesregierung strebt insbesondere für KI-Basismodelle (den Großteil der sich derzeit auf dem Markt befindlichen KI-Systeme) eine transparente Selbstregulierung an. Der BGA begleitet diesen Prozess kritisch, insbesondere mit dem Ziel weitere Bürokratieauflagen für KMUs zu verhindern.

In der Runde trat der BGA - vertreten durch den Abteilungsleiter Digitalpolitik, Michael Nitsche – zudem für eine schnellere und effektivere Digitalisierung der Behördenstrukturen ein, um der inzwischen nicht mehr zu rechtfertigenden Bürokratielast für deutsche Unternehmen entgegenzuwirken. Zudem diskutierten die Anwesenden – vorgeschlagen vom BGA – ordnungspolitische Schritte zur Steigerung der Attraktivität privatwirtschaftlicher Investitionen in Unternehmensdigitalisierung. Michael Nitsche dazu: „Der Gesetzgeber verfügt über effektive, ordnungspolitische Instrumente, um Unternehmen dabei zu unterstützen, in die Digitalisierung der eigenen Infrastruktur zu investieren. Diese muss er auch nutzen, um spürbaren Standortnachteilen insbesondere für KMUs entgegenzuwirken und die Digitalisierung in allen Bereichen der Gesellschaft, also auch für KMUs, voranzutreiben.“

 

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Im FokusThemenDigitalisierung
news-1330Thu, 16 Nov 2023 08:57:38 +0000BGA-Umweltausschuss: Bundeskabinett bringt Wasserstoffnetz auf den Weg https://bga.de/presse/pressemitteilung/bga-umweltausschuss-bundeskabinett-bringt-wasserstoffnetz-auf-den-weg/Auch Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie war Thema im AusschussEine breite Themenvielfalt wurde im BGA Umwelt- und Energieausschuss diskutiert. Mit Barbara Fischer, Geschäftsführerin des Verbands der Fernleitungsnetzbetreiber Gas, blickten die Ausschussmitglieder auf die Zukunft des Wasserstoffs in Deutschland. Sie stellte dar, dass im Mai dieses Jahres das Bundeskabinett den Aufbau eines Wasserstoffnetzes auf den Weg gebracht hat und die Fernleitungsnetzbetreiber mit Hochdruck daran arbeiten, dass der Aufbau der Infrastruktur bereits im kommenden Jahr beginnen kann. Dabei lag es in den Händen der FNB eine Netzplanung zu entwickeln, die die großen Verbrauchs- und Einspeisezentren verbindet und auf dann eine regionale und lokale Verteilung ermöglicht. Im ersten Schritt soll das Kernnetz eine Gesamtlänge von rund 11.200 km haben. Die Kosten sollen unter anderem über privatwirtschaftliche Investitionen, aber auch durch ein bundesweit einheitliches Hochlaufentgelt gedeckt werden, das dynamisch an die Marktentwicklungen angepasst werden kann. Es ist geplant, dass die Prüfung und Genehmigung des Netzes durch die Bundesnetzagentur im Frühjahr 2024 erfolgen kann, nachdem noch in diesem Jahr wichtige Gesetzliche Weichen gestellt werden. 

Über die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie referierte Jens Loschwitz, Geschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft. Er ging dabei auch auf die Historie der aktuellen Debatte ein. Dabei hatte die Europäische Kommission in ihrer Kreislaufwirtschaftsstrategie deutlich gemacht, dass diese notwendig sei, um die Klimaneutralität 2050 zu erreichen. Da die Rohstoffverfügbarkeit immer mehr an ihre Grenzen stößt, soll ein Sekundärohstoffmarkt „Recycelt in der EU“ etabliert werden. Aber auch andere regulatorische Maßnahmen, wie der Europäische Rahmen zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen seien hier zu nennen. Gleichsam seien eine schnellere Digitalisierung und beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren unabdingbar. Er brachte eine gute Nachricht mit, dass es in den letzten Jahren eine deutliche Entkopplung von Wirtschaftsleistung und Abfallaufkommen in Deutschland gab. Abfallvermeidung spiele z.B. in der Automobilindustrie eine Rolle, vor allem kostengetrieben aber auch aufgrund eines immer stärker artikulierten Konsumentenbewusstseins.

Janis Wemhöner vom AGA Unternehmensverband stellte das Siegel "Zertifizierte Nachhaltigkeitsleistung“ vor. Der Verband unterstützt damit Unternehmen, ihren eigenen Standort bei der Nachhaltigkeit zu bestimmen, u.a. auf Grundlage des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Das Siegel wurde nicht nur mit wissenschaftlicher Unterstützung von Professor Stefan Müller der Helmut-Schmid-Universität Hamburg initiiert und weiterhin begleitet, auch die DEKRA ist als Prüfstelle mit an Bord, um eine unabhängige Prüfung zu gewährleisten. Das Siegel soll auch den jeweils aktuellen Stand der nationalen und supranationalen Gesetzgebung aufzeigen und verstehbar machen.
 

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Im FokusThemenEnergie + Umwelt
news-1314Thu, 16 Nov 2023 08:39:48 +0000Finanzausschuss des Bundestags berät zum Wachstumschancengesetzhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/finanzausschuss-des-bundestags-beraet-zum-wachstumschancengesetz/Gesetzentwurf mit SignalentwurfDer Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am Montag, 6. November 2023, als federführender Ausschuss seine Beratungen zum Wachstumschancengesetz mit zwei Anhörungen vertieft. In der ersten Anhörung standen die steuerrechtlichen Änderungen zur Besteuerung von Unternehmen im Mittelpunkt. In der zweiten Anhörung wurden die weiteren steuerlichen Aspekte beraten. Zu den Anhörungen waren Vertreter von Wirtschaftsverbänden, Wissenschaft, beratenden Berufen, Gewerkschaft und von Kommunen auf Vorschlag der Parteien geladen. Zum Entwurf des Wachstumschancengesetzes, zur Stellungnahme des Bundesrates und zur Gegenäußerung der Bundesregierung hat der BGA gemeinsam mit sieben weiteren Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft Stellung genommen und die Anhörung auch in Präsenz als Gast begleite.

Aus Sicht des BGA hat der Gesetzentwurf eine Signalwirkung für die Entscheidung, die Attraktivität des Standortes Deutschland für die Wirtschaft bei den steuerlichen Rahmenbedingen zu verbessern und auch zu Vereinfachungen zu kommen. Von den Vertretern der Wirtschaft und auch überwiegend der Wissenschaft wird die Zielsetzung grundsätzlich unterstützt, wenn in der Wissenschaft auch mit graduellen Unterschieden. Unter dem Ziel die Liquidität von Unternehmen zu stärken, wurden insbesondere die neuen Regelungen zur Thesaurierungsbegünstigung und zur Körperschaftsteueroption zwar begrüßt, aber als nicht ausreichend bzw. den Anforderungen entsprechend kritisiert. Angesprochen wurde dabei auch, dass es gegenüber dem Referentenentwurf sogar Rückschritte gibt. Auf Kritik stießen auch die Maßnahmen zur Verlustverrechnung und zur Einführung einer Zinsschranke und Zinshöhenschranke. Auf wenig Verständnis stießen zudem die Überlegungen zur Einführung einer Meldepflicht von nationalen Steuergestaltungen angesichts der geringen Effizienz der bereits geltenden Meldepflicht von internationalen Steuergestaltungen. Ein Sachverständiger brachte es auf den Punkt: viele positive Maßnahmen können besser wirken, wenn klarere Regelungen und weniger Bürokratie geschaffen würden.

Erfreulich ist aus Sicht des BGA, dass – wenn auch fast am Schluss der zweiten Anhörung – das Thema der steuerlichen Behandlung von Sachzuwendungen an Geschäftskunden bzw. Werbegeschenke aufgerufen wurde. Der Bund der Steuerzahler hat sich zum Anliegen von BGA und GWW unterstützend geäußert, dass die Anhebung der Freigrenze alleine das Ziel der Vereinfachung verfehle und es Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten bedürfe. Bereits im Vorfeld der Anhörungen zeichnete sich bei der elektronischen Rechnungsstellung eine Annäherung der umsatzsteuerlichen Vorgaben an die Anforderungen der Wirtschaft ab. Danach sollen nicht nur Rechnungen nach XStandard und ZUGFeRD mit europäischem Recht konform sein, sondern auch das, in Deutschland vor allem im Handel zum Einsatz kommende, EDI-Verfahren weiter genutzt werden können. Zudem wurde für eine Verschiebung der verpflichtenden Anwendung auf 2027 anstelle 2025 geworben. Der BGA sieht darin eine wichtige Voraussetzung um die Akzeptanz der grundsätzlich von BGA unterstützten Digitalisierung bei der Rechnungstellung herzustellen und zu stärken.
Vor allem aus Reihen der Kommunen kommt deutliche Zurückhaltung bzw. Ablehnung der geplanten Maßnahmen. Der Blick auf die kommunalen Finanzen, insbesondere die Mehrbelastungen für soziale Ausgaben, u. a. Kinderbetreuung, Migration, usw., aber auch für den öffentlichen Nahverkehr und die Energiewende sowie kommunale Investitionen lässt deren Blick eher auf Maßnahmen der Stärkung ihrer Einnahmen fokussieren. So sehen die Kommunen insbesondere in der Gewerbesteuer eine wichtige Einnahmenquelle zur Stabilisierung ihrer Finanzen. Konkret wurde u. a. für eine Senkung der Gewerbesteuerumlage, Verschärfung der Hinzurechnungen und die Einführung einer Gemeindewirtschaftsteuer unter Einbeziehung freier Berufe plädiert.

Von Seiten der Wirtschaft wurde dagegen auf die Bedeutung einer international wettbewerbsfähigen Besteuerung von Unternehmen verwiesen, was auch im Interesse der Kommunen liegen sollte. Dementsprechend wurde im Wachstumschancengesetz erst ein erster Schritt in der Unternehmensbesteuerung gesehen, dem weitere Maßnahmen folgen müssten, die die Unternehmenssteuerbelastung auf ein international vergleichbares Niveau von 25 Prozent senkt. Der BGA teilt diese Zielsetzung, die der BGA immer wieder angesprochen hat und die er auch in der Stellungnahme bekräftigt sieht.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-1310Thu, 16 Nov 2023 08:35:26 +0000Forschungsvereinigung stellt Weichen für Forschung im Groß und Außenhandelhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/forschungsvereinigung-stellt-weichen-fuer-forschung-im-gross-und-aussenhandel/Konkrete Schritte für die kommenden Jahre besprochen.Die Gründung der Forschungsvereinigung Großhandel (ForveG) e.V. soll einen bisher zu wenig bearbeiteten Bereich in der deutschen Forschungslandschaft adressieren: Den Groß- und Außenhandel. Zwar gibt es durchaus engagierte Player und Forschende in diesem Feld, ihre Zahl ist jedoch zu gering, um der sich beschleunigenden Transformation der Wirtschaft aufgrund der Digitalisierung, der demographischen Entwicklung und sich verändernder geopolitischer Herausforderungen zu begegnen. „Als handels- und exportorientierte Volkswirtschaft können wir es uns nicht leisten, Forschung zu einem der wichtigsten Zweige unserer Volkswirtschaft zu vernachlässigen“, so Till Blässinger, Vorstandsvorsitzender der ForveG. Blässinger, der selbst ein mittelständisches Unternehmen leitet, weiter: „Deswegen treten wir an, der Allgemeinheit innovative Forschungsergebnisse zur Verfügung zu stellen und einen Beitrag dazu zu leisten, dass Unternehmen im Groß- und Außenhandel aber auch die Politik faktenbasierte Entscheidungen für die Zukunft treffen können.“

Der Vorstand sowie der wissenschaftliche Beirat der ForveG trafen sich am 8. November in den Räumen des BGA in Berlin, um konkrete Schritte für die kommenden Jahre zu besprechen. „Neben der Initiierung und der Begleitung großer Forschungsprojekte, geht es uns auch um die dezidierte Förderung wissenschaftlichen Nachwuchses, für den wir im kommenden Jahr Programme auflegen werden. Wir sind noch jung, aber die großen unternehmerischen und wissenschaftlichen Kompetenzen der ForveG-Mitglieder helfen uns dabei, unsere Ideen schnell in die Praxis umzusetzen“, so Blässinger weiter.

Für Fragen zu zukünftigen Projekten oder für eigene Vorschläge wenden Sie sich bitte den ForveG-Geschäftsführer Michael Nitsche (gf@remove-this.forveg.de).

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Im FokusThemenDigitalisierung
news-1306Thu, 16 Nov 2023 08:25:26 +00002. Nachhaltigkeitskonferenz - Kreislaufwirtschaft für KMUhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/2-nachhaltigkeitskonferenz-kreislaufwirtschaft-fuer-kmu/Politik und Wirtschaft diskutieren Zum zweiten Mal lud der BGA zu einer Nachhaltigkeitskonferenz nach Berlin ein und setzte den Dialog zwischen Wirtschaft und Politik fort. Im Fokus stand die Kreislaufwirtschaft, bei der auch der Groß- und Außenhandel eine wichtige Rolle spielt.

Gero Furchheim, bevh-Präsident, betonte in seiner Eröffnungsrede, dass die Branche schon einiges auf den Weg gebracht habe und die Lieferketten immer effizienter würden. Aber gerade die Europäische Verpackungsverordnung zeige, dass nicht nur die Dokumentationspflichten zunehme, sondern manche politischen Ziele schon rein mathematisch nicht erreichbar seien. Auch führten manche der Vorgaben im Ergebnis zu mehr Verpackung statt zu weniger.



 Antonin Finkelnburg und Matthias Weber von der Deutschen Umwelthilfe stritten teils sehr deutlich über gesetzliche Anforderungen und schwarze Schafe. Finkelnburg machte deutlich, dass die gesamte Wirtschaftsstufe hinter den Nachhaltigkeitszielen stehen würde, einige Gesetze in ihrer Ausführung für KMUs aber schlichtweg das Aus bedeuteten. Sie vereinbarten, dass der Dialog fortgesetzt werden soll.



Ein Highlight war die Keynote von Bundesumweltministerin Steffi Lemke. Sie betonte, dass ohne Kreislaufwirtschaft der Rohstoffbedarf auf Dauer nicht deckbar sei. Auch ihre Reise nach China hätte gezeigt, dass auch dort die Überzeugung vorherrsche, den Bedarf nicht mit Primärrohstoffen decken zu können. Gleichzeitig sei die Umwelttechnologie dort sehr viel fortgeschrittener als hier und würde auch als Wirtschafts- und Fortschrittsmotor verstanden. Sie warb für eine schnellere Transformation der gesamten Lieferkette, auch um Rohstoffpreise stabil und Lieferketten resilient zu halten. Die Nationale Kreislaufwirtschaftststrategie werde die Rahmenbedingungen dafür setzen. Sie betonte aber auch, dass der Weg langwierig und der enge Dialog mit der Wirtschaft notwendig sei.



In der abschließenden Podiumsdiskussion zeigte sich, dass dieser Dialog noch weiter gehen muss. Mit Dr. Robert Arbter, CEO des Entsorgungs- und Recyclingunternehmens ALBA Europe, BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura, Staatsministerin Sarah Ryglewski und der Berliner Umweltsenatorin Manja Schreiner war ein Expertenforum auf dem Podium angetreten. Es wurde deutlich, dass es eine intensive Verzahnung von allen Akteuren geben muss. Die Staatsministerin verwies darauf, dass unter anderem die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen gewisse Leitplanken vorgeben und Tempo in die Transformation der gesamten Lieferketten kommen müsse.  Dirk Jandura unterstrich, dass Bürokratie immer weiter zunehme und für Mittelständler kaum mehr händelbar sei. Häufig stehe nur wenig Nutzen hinter den Vorschriften. Nachhaltigkeit entlang der Logistikkette sei wünschenswert, aber es müssten dafür auch die Voraussetzungen geschaffen werden. Unter anderem verwies er auf die hohen Kosten für Wasserstoff-Lkw und die marode Infrastruktur.



Es wurde deutlich, dass auf allen politischen Ebenen mehr Verständnis für die Unternehmen geweckt werden muss, aber auch die Wirtschaft eine bedeutende Rolle bei der Kreislaufwirtschaft spielen wird. Senatorin Schreiner fasste zusammen, dass sich diese enorme Aufgabe der ökologischen Transformation nur mit der Wirtschaft bewältigen lasse.
Im nächsten Jahr soll die Konferenz mit dem Schwerpunkt Energieeffizienz fortgesetzt werden.

Alle Bilder der Veranstaltung finden Sie hier.
 

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Im FokusThemenEnergie + Umwelt
news-1298Wed, 08 Nov 2023 11:44:32 +00002. BGA-Nachhaltigkeitskonferenz zu Circular Economyhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/2-bga-nachhaltigkeitskonferenz-zu-circular-economy/Alle Bilder der Veranstaltung:Hier geht es zur Bildergalerie:

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Im FokusEnergie + Umwelt
news-1290Fri, 03 Nov 2023 08:43:00 +0000Krisen belasten weiterhin den Außenhandel https://bga.de/presse/pressemitteilung/krisen-belasten-weiterhin-den-aussenhandel/Konjunkturelle Schwierigkeiten belasten die Unternehmen.„Der deutsche Außenhandel leidet. Die konjunkturellen Schwierigkeiten belasten die Unternehmen und sorgen für schlechte Stimmung. Auslöser sind noch immer die Nachwehen der Energiepreiskrise, die notwendige Inflationsbekämpfung der EZB und das Schwächeln unserer wichtigsten Wirtschaftspartner – global und im Binnenmarkt. Zudem erhöhen die geopolitischen Konfliktherde weiter die Unsicherheit, allen voran der Ukrainekrieg und der Nahostkonflikt. Das sorgt für Zurückhaltung bei Kauf- und Investitionsentscheidungen.“ Dies sagt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) mit Blick auf die heute veröffentlichten Außenhandelszahlen.

So sind im September 2023 die deutschen Exporte gegenüber August 2023 kalender- und saisonbereinigt um 2,4 % und die Importe um 1,7 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, sanken die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat September 2022 um 7,5 % und die Importe um 16,6 %.
“Wir kommen langsamer aus der Krise heraus als gedacht. Erst für das kommende Jahr rechne ich mit einem stärkeren Anstieg unserer Exporte. Hier gibt es positive Signale aus China, das im Vergleich zum Vorquartal ein um 1,3 % steigendes Wachstum aufweist, und den USA, deren Wirtschaftswachstum aufgrund eines robusten Arbeitsmarkts und der sinkenden Inflation die Erwartungen übertroffen hat“, so der BGA-Präsident weiter.

Die Außenhandelszahlen enthalten noch keine wirtschaftlichen Auswirkungen des Terrorangriffs der Hamas auf Israel. „Niemand kann derzeit vorhersagen, ob sich der Konflikt in der Region ausweiten wird und welche auch wirtschaftlichen Folgen das hätte. Die Bundesregierung muss weiterhin alles Menschenmögliche unternehmen, um die derzeit schreckliche Situation zu deeskalieren und einen Flächenbrand in der Region zu verhindern“, so Jandura weiter.

Zum Thema Freihandel kommentiert Jandura: „Das derzeit gescheiterte Freihandelsabkommen mit Australien ist ein Trauerspiel. Europa muss endlich seine Selbstblockade bei den Verhandlungen zu weiteren Freihandelsabkommen überwinden und den Verhandlungen mit dem Mercosur sowie Australien neuen Schwung verleihen. Nur eine Freihandelsoffensive, die auf Pragmatismus setzt, bringt uns weiter. Alles andere ist Zeitverschwendung. Wir Europäer müssen unseren Partnern schlicht mehr anbieten und nationale Egoismen überwinden, sonst wird es keine gemeinsamen Lösungen geben.“
 

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Im FokusThemenEuropaInternationalesPressemitteilung
news-1286Thu, 02 Nov 2023 11:55:00 +0000LKW-Maut Thema im Arbeitskreis Chemielogistik https://bga.de/presse/pressemitteilung/lkw-maut-thema-im-arbeitskreis-chemielogistik/LKW-Maut tritt am 1. Dezember in Kraft.Die LKW-Maut war eines der Themen des am 25. Oktober stattfindenden Arbeitskreises Chemielogistik des Verband Chemiehandel e.V. in Köln. Nach einer kurzen Begrüßung durch Michael Pätzold, Geschäftsführer des VCH, und einer kleinen Vorstellungsrunde der Teilnehmer folgte der Bericht zu den verkehrspolitischen Themen aus Berlin von Lena Schlett, Referentin für Verkehr & Logistik im BGA. Ihr Schwerpunkt lag auf der am 1. Dezember 2023 in Kraft tretenden C02 Bepreisung bei der LKW-Maut. Das größte Problem für die Unternehmen ist der Start bereits in knapp 4 Wochen. Unabhängig von dem enormen finanziellen und bürokratischen Aufwand für die Unternehmen sind auch noch viele Fragen der technischen Umsetzung offen. Weiteres Thema war die Planungsbeschleunigung und der Lang-LKW.

Danach stellte Rennert die Lösung „Trusted Carrier für die Chemieindustrie vor. Dabei liefert Trusted Carrier validierte Stammdaten der Transportpartner aus der Cloud für eine durchgängig digitale Lösung.

In der anschließenden Tischrunde berichten die Teilnehmenden aus ihren Bereichen. Hauptthema war hierbei die große Belastung der anstehenden Erhöhung der LKW-Maut, insbesondere das Startdatum noch in diesem Jahr, viele Betriebe stehen vor großen Herausforderungen die neuen Anforderungen zu verwalten. Besorgniserregend bleibt der weiter anhaltende Fachkräftemangel von LKW-Fahrern und Fahrerinnen.

Pätzold berichtete abschließend über die Mitarbeit in der Gleisanschluss Charta. Im Februar 2024 wird es eine neue Auflage der Charta geben. In den verschiedenen Arbeitsgruppen arbeitet auch der BGA mit.
 

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Im FokusVerkehr + Logistik
news-1274Thu, 02 Nov 2023 11:40:00 +0000Lehnen Einführung einer Obergrenze für Zahlungsfristen abhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/keine-einfuehrung-einer-obergrenze-fuer-zahlungsfristen/BGA-Position zu Late PaymentsZur Verordnung über den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Late Payments Verordnung) wurde am 27. Oktober die Positionierung des BGA herausgegeben. Der Kommissionsvorschlag für eine Verordnung über Zahlungsfristen, die den Unternehmen die Möglichkeit nimmt, Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen zu vereinbaren, wird die etablierten Praktiken von Groß- und Außenhändlern stark beeinträchtigen. Der BGA hält eine gesetzliche Vorgabe von kurzen Zahlungszielen für kontraproduktiv und daher nicht erforderlich.

Befürchtet wird insbesondere, dass durch die Einführung einer Obergrenze für Zahlungsfristen von maximal 30 Tagen ohne Ausnahmen, positive Anreize der Finanzierung in der Lieferkette unterbunden werden. Zahlungsfristen über 30 Tage können eine Lücke für Unternehmen schließen, die auf lange Zahlungsziele auf Grund spezifischer Marktbedingungen und Kundensituation angewiesen sind oder weil der Zugang zu anderen Finanzierungsinstrumenten nicht gegeben ist.

In Anbetracht der wirtschaftlichen Realität der Zahlungsbedingungen und der tatsächlichen Zahlungsfristen stellt die Einführung einer Obergrenze für Zahlungsfristen von maximal 30 Tagen ohne Ausnahmen oder Optionen einen unzulässigen Eingriff in die grundlegenden Rechtsprinzipien der Vertragsfreiheit und der unternehmerischen Freiheit dar. Dies wird das Problem des Zahlungsverzugs eher verschärfen als lösen.

Hier finden Sie das Positionspapier.

Bei Fragen oder Anmerkungen können Sie sich an Michael Alber (michael.alber@bga.de), Stephanie Schmidt (stephanie.schmidt@bga.de) oder Lisa-Marie Brehmer lisa.bremer@bga.de) wenden.
 

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Im FokusEuropa
news-1278Thu, 02 Nov 2023 11:24:00 +0000Die Achillesferse im Außenhandelhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/die-achillesferse-im-aussenhandel/Ein Gastbeitrag von: Hauke Burkhardt, Deutsche BankDer Außenhandel hat Deutschland stark und wohlhabend gemacht. Doch der Import von Energie und metallischen Rohstoffen ist auch die Achillesferse der deutschen Volkswirtschaft. Deutschland braucht dringend eine neue Strategie, um den Zugriff auf die beiden Input-Faktoren zu sichern.

Deutschland lebt von seinem Export – und hängt doch auch stark vom Import ab: Eine stabile Energie- und Rohstoffversorgung zu erträglichen Preisen ist eine zentrale Voraussetzung für unsere Wertschöpfung. Und hier sind wir verwundbar, wie uns die aktuellen geopolitischen Verwerfungen vor Augen geführt haben. Die Volatilität und das grundsätzlich hohe Niveau der Energiepreise bedeuten einen Wettbewerbsnachteil, der in Kombination mit der Abhängigkeit von einigen wenigen Rohstofflieferanten die Transformation der deutschen Wirtschaft behindert. Wenn die Industrie den Weg der nachhaltigen und digitalen Transformation nicht rechtzeitig beschreiten kann, könnte eine Deindustrialisierung die Folge sein.

Problem erkannt – aber wie kann eine Lösung aussehen? Deutschland braucht eine neue Energie- und Rohstoffstrategie. Die Logik des aktuellen Systems globaler Lieferketten beruht hauptsächlich auf Kostenüberlegungen: Der Lieferant mit dem günstigsten Preis bei definierter Qualität bekommt den Zuschlag. Dies führte im Laufe der vergangenen Jahrzehnte zu einer Konzentration von Länderrisiken. Künftig müssen die Aspekte Sicherheit und Verfügbarkeit stärker berücksichtigt werden.

Alternativen finden und entwickeln

Ansätze gibt es auf EU-Ebene bereits: Die Europäische Kommission plant eine Lieferobergrenze für den Bezug strategischer Rohstoffe von 65 Prozent des Jahresverbrauchs der EU aus einem einzigen Drittland. Außerdem sollen mindestens 15 Prozent des jährlichen Verbrauchs aus Recycling gedeckt werden. Zwei weitere Wege reduzieren die Abhängigkeit: Wir brauchen internationale Handelspartnerschaften und müssen Förderung unterstützen. In Brasilien und Vietnam gibt es ähnlich viel Seltene Erden wie in China, doch werden dort nur 1,5 Prozent der chinesischen Produktion gefördert. Wir können außerdem viele Rohstoffe in Europa selbst fördern. Das ist teurer, technisch herausfordernd und gesellschaftlich aktuell kaum akzeptiert, wird aber notwendig sein. Wir müssen darüber hinaus auch Kapazitäten in der Rohstoffverarbeitung und ein strategisches Sicherungssystem für kurzfristige Störungen aufbauen.

In der Energiediskussion sollten wir die gesamte Primärenergiebeschaffung ins Auge fassen. Der Löwenanteil entfällt auf den Wärmemarkt, für den wir aktuell hauptsächlich Erdgas und Mineralöl einsetzen, die beide fast vollständig aus dem Ausland stammen. Neben dem Aufbau einer erneuerbaren Energiewirtschaft gilt es, eine größere Diversifizierung durch Zusammenarbeit mit verlässlichen Partnerländern sicherzustellen.
Aber nicht nur die Energieverfügbarkeit, sondern auch langfristig stabile Preise sind von zentraler Bedeutung, damit wir die verarbeitende Industrie nicht zwingen, ihre Produktion oder Verarbeitung zu verlagern. Dafür müssen wir den Ausbau der erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung regionaler Vorteile beschleunigen, Innovationen in der Speichertechnologie fördern und die Interkonnektivität der europäischen Netzinfrastruktur erhöhen.

Auch der Staat ist gefragt

Der Umbau wird nicht dogmatisch, sondern nur mit Kompromissen möglich sein. Im energiepolitischen Zieldreieck führt die Bevorzugung einer der Prioritäten Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit nicht immer, aber häufig zu Zielkonflikten mit den anderen beiden Aspekten.

Für die Umsetzung der neuen Strategie ist viel Austausch notwendig. Politik, Wirtschaftsakteure, die Gesellschaft, aber auch die Wissenschaft und die Finanzindustrie müssen in einem transparenten Dialog den bestmöglichen Ansatz ausarbeiten. Das wird nicht ohne Konflikte ablaufen. Aber alle haben Interesse am Zugang zu energetischen und metallischen Rohstoffen, denn diese bilden nicht nur die Grundlage unseres Wohlstands. Sie tragen auch zu unserer Sicherheit bei und sind das Fundament einer nachhaltigen Transformation.

Eine wichtige Rolle wird dem Staat zukommen. Zwar sollte er die Ressourcenverteilung und die Preise weitestgehend dem Markt überlassen, um den Wettbewerb und damit Innovation und Effizienz zu fördern. Aber er muss investieren, um die Entwicklung neuer Technologien und Industrien zu fördern und neben vereinfachten Genehmigungsverfahren über Risikobeteiligungen mehr privates Kapital zu mobilisieren. Vor allem aber ist es die Aufgabe des Staats, internationale Handelspartnerschaften zu vereinbaren. Denn eins ist klar: Bei allem Streben nach Unabhängigkeit kann nur ein funktionierender Außenhandel unseren Wohlstand bewahren und Nachhaltigkeit fördern.

Das Whitepaper zum Artikel: Der Artikel basiert auf einem aktuellen Whitepaper der Deutschen Bank mit dem Titel „Energie- und Rohstoffsicherheit in Einklang bringen“. Die Analyse enthält zahlreiche weitere Informationen und ist hier abrufbar: www.deutsche-bank.de/ub/lp/energie-und-rohstoffsicherheit-in-einklang-bringen.html

Gastbeitrag von:
Hauke Burkhardt
Head of Trade Finance & Lending DACH und Global Co-Head of Lending
Deutsche Bank AG
T +49 69 910 40 353
E-Mail: hauke.burkhardt@db.com
 

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Im Fokus
news-1282Thu, 02 Nov 2023 09:47:00 +0000Freihandelsgespräche EU-Australien wegen Rindfleisch und Zucker auf Eis gelegt https://bga.de/presse/pressemitteilung/freihandelsgespraeche-eu-australien-wegen-rindfleisch-und-zucker-auf-eis-gelegt-1/Am vergangenen Wochenende scheiterte das geplante Freihandelsabkommen am Rande des G7-Gipfels in Osaka, Japan, kläglich.Es sollte endlich die letzte, erfolgreiche Abschlussrunde der Freihandelsgespräche zwischen Australien und der Europäischen Union werden. Stattdessen scheiterte am vergangenen Wochenende das geplante Freihandelsabkommen am Rande des G7-Gipfels in Osaka, Japan, kläglich. Die EU-Kommissare für Handel und Landwirtschaft, Valdis Dombrovskis und Janusz Wojciechowski, waren vergeblich in den Fernen Osten gereist. Ihr Gegenüber, der australische Handelsminister Don Farrell, ließ die Verhandlungen platzen.

Der Grund: Die Australier drängten vehement auf weitere Zugeständnisse der EU im Agrarhandel, die von der EU nicht gewährt wurden. Australien fordert, dass die Europäische Union ihre Handelsschranken vor allem für Rind- und Lammfleisch, Käse und Zucker abbaut. Es ist zudem unglücklich über die Forderungen der EU, die Kennzeichnung von australischem Feta-Käse und Prosecco einzuschränken, die in der EU geschützte Kategorien sind, und hat sich auch darüber beschwert, dass die EU nicht bereit war, ihren Markt für zollfreie Rind- und Schafeinfuhren zu öffnen. Australische Landwirte hatten diesbezüglich ihre Regierung in den letzten Wochen unter Druck gesetzt und gefordert, das Abkommen nicht zu unterzeichnen.

Die Sackgasse, die am Rande des G7-Handelsministertreffens in Japan entstanden ist, bedeutet, dass eine Einigung bis 2025 unwahrscheinlich ist, so australische Beamte, da im Juni nächsten Jahres Parlamentswahlen in der EU und vor oder im Jahr 2025 eine Bundeswahl in Australien stattfinden werden.

Das vorläufige Scheitern der Gespräche ist ein erheblicher Rückschlag für die Bemühungen der EU, europäische Unternehmen bei der Diversifizierung ihrer Lieferketten zu unterstützen. Der Misserfolg gibt Anlass zur Sorge und wirft die Frage auf, mit wem die EU noch solche Abkommen schließen kann, wenn es noch nicht einmal gelingt, einen solchen Handelsvertrag mit einer uns so ähnlichen Wertegemeinschaft wie der von Australien abzuschließen.

Der Abbruch der Gespräche verdeutlicht, wie schwierig es inzwischen grundsätzlich geworden ist, Freihandelsabkommen abzuschließen. Nicht nur andere Weltregionen sind protektionistischer geworden, sondern auch die EU tut sich zunehmend schwer, den Zugang zu ihren Märkten zu liberalisieren. Deutschland muss daher zur Durchsetzung einer liberalen EU-Handelspolitik wieder eine Vorreiterrolle übernehmen und sich aktiv für den Abschluss und die Ratifizierung von Handelsabkommen einsetzten. Dafür ist es entscheidend, dass die Bundesregierung in diesem Sinne in Zukunft handelspolitische Themen vorausschauender aufgreift und frühzeitiger auf die Positionierung der EU-Kommission und des EU-Rates Einfluss nimmt.

Insbesondere die Asia-Pazifik-Region bietet ein enormes Potential für deutsche Unternehmen, um ihre Lieferketten zu diversifizieren. Die Bundesregierung muss daher die gesamte Region in das Zentrum ihrer handelspolitischen Überlegungen rücken. Es besteht die Gefahr, dass sich wichtige Handelspartner anderweitig orientieren und die EU in der Region den Anschluss verliert: Australien beispielsweise hat bereits ein Freihandelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich abgeschlossen, das erste im Rahmen der britischen Wirtschaftsstrategie nach dem Brexit, das Zollsenkungen für eine Reihe von Waren auf beiden Seiten vorsieht. Nach drei Jahren Handelsspannungen, in denen Peking eine Reihe australischer Produkte wie Wein, Gerste und Kohle mit Zöllen belegt hat, bemüht sich Canberra auch um eine Einigung mit Indien und eine Verbesserung der Beziehungen zu China, seinem größten Handelspartner.

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Im FokusInternationalesExport
news-1246Wed, 01 Nov 2023 09:46:00 +0000Rainer Schuler neuer Vorsitzender beim BGA-Agrarausschusshttps://bga.de/presse/pressemitteilung/rainer-schuler-neuer-vorsitzender-beim-bga-agrarausschuss/Personelle Neuaufstellung im BGA-Agrarausschuss.Bei der jüngsten Sitzung des BGA-Ausschusses für Agrar- und Ernährungswirtschaft am 25. Oktober in Berlin stand zunächst eine personelle Neuaufstellung im Fokus. Nach über neun Jahren als Vorsitzender des Ausschusses wurde Jens Kaß verabschiedet. Der BGA bedankte sich für die stets sehr angenehme Zusammenarbeit und das langjährige Engagement von Herrn Kaß, dass er dem BGA neben der Ausschussarbeit auch in vielen Gesprächen mit Ministerinnen und Ministern, Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Abgeordneten des Deutschen Bundestages entgegengebracht hat. Als sein Nachfolger wurde Rainer Schuler einstimmig gewählt. Herr Schuler ist Gesellschafter eines großen Getreidehandelsunternehmens und Präsident des BGA-Mitgliedsverbandes DER AGRARHANDEL. Er ist 69 Jahre alt und Vater von vier Kindern.

LkSG: Sorgfaltspflichten werden an kleine und mittlere Unternehmen runtergereicht

Ein erster inhaltlicher Fokus lag auf einem Austausch mit Norman Müller, Leiter des Referats „Kontrolle der Sorgfaltspflichten“ im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Müller berichtete über die Erfahrungen seiner Behörde bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). So hat das BAFA seit Beginn diesen Jahres 263 Unternehmen aus unterschiedlichsten Bereichen angeschrieben. Dabei wurde ein Schwerpunkt auf Branchen gelegt, in denen ein höheres Risiko für durch das LkSG geschützte Güter gesehen wird. Herr Müller informierte über die bisherigen Kontrollergebnisse seiner Behörde und erläuterte, zu welchen Fragen noch Aufklärungsbedarf bestehe. Er betonte, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vom LkSG nicht erfasst werden. Bei der Beteiligung von Zulieferern sollen die Prinzipien der Angemessenheit und Zumutbarkeit berücksichtigt werden. Herr Müller stellte klar, dass die in § 3 des LkSG geregelten Sorgfaltspflichten eine Bemühens- und keine Erfolgspflicht begründen. Weiter befürworte das BAFA Brancheninitiativen zu Risikobewertungen. Im kommenden Jahr sollen vertieft die Risikoanalysen der Unternehmen überprüft werden. In der anschließenden Diskussion wiesen die Ausschussmitglieder darauf hin, dass in der Praxis Unternehmen, die unter das LkSG fallen, die Erfüllung von Pflichten aus dem Gesetz auf KMU übertragen, obwohl letztere gar nicht Adressat des Gesetzes seien. Die KMU stellen diese Anforderungen zum einen vor erhebliche Probleme, zum anderen haben sie die Sorge, Kunden zu verlieren, wenn sie die Anforderungen nicht erfüllen. In dieser Situation fühlen sie sich allein gelassen und fordern Unterstützung durch die Politik. Es wurde auch die Frage aufgeworfen, wie die Anforderungen des LkSG mit dem Ziel der Entbürokratisierung vereinbar sei.

Zum Thema „Weltweite Kostensteigerung im Agrarbereich – Ursachen und Auswirkungen“ gab Dr. Oliver Balkhausen, Leiter der Volkswirtschaftlichen Abteilung bei Archer Daniels Midland (ADM) Deutschland, einen Einblick in die Preisentwicklung im Bereich Getreide. Er führte aus, dass bereits vor dem Krieg in der Ukraine die Getreidepreise in Folge von Produktionsausfällen wegen Dürren und Hitze gestiegen waren. Der Krieg sei dann ein wesentlicher Treiber für zusätzliche Preissteigerungen gewesen, die Höhe des Preisanstiegs sei aber nicht allein auf den Krieg zurückzuführen. Vielmehr hätten auch Panik und schlechtes Timing beim Abbau von Lagerbeständen die Preise nach oben getrieben. Auch die hohen Energie- und Gaspreise hätten zusätzliche Kosten verursacht. Inzwischen sei der Getreidepreis wieder auf dem Niveau von kurz vor dem Ukrainekrieg. In der anschließenden Diskussion wurde der Einfluss Chinas auf die Getreidepreise erörtert, da das Land große Mengen Getreide aufkaufe und danach nicht wieder in den Weltmarkt einspeise. Auch die Auswirkungen der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten wurde diskutiert und eine Umlenkung von Handelsströmen prognostiziert. Zudem wurde aus dem Bereich frisches Obst und Gemüse über die Preisentwicklung berichtet. Als Preistreiber wurden hier die Kosten für Düngemittel, Baukosten, Logistikkosten, Kosten für Verpackungsmittel und neu hinzugekommene Compliance-Anforderungen genannt. Die Lage sei insgesamt angespannt, was sich unter anderem darin widerspiegele, dass Mittel für Investitionen fehlten und zum Teil sogar die Produktion zurückgefahren werde.

Darüber hinaus berieten die Teilnehmer in der Sitzung über die Themen Bürokratieabbau und agrarpolitische Forderungen des BGA zur kommenden Europawahl. Zudem wurde über den jeweils aktuellen Stand der Dinge zum Regelungsvorschlag der EU-Kommission für neue genomische Techniken, zur Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten, zum deutschen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sowie zu Plänen der EU-Kommission, die Lebensmittelverschwendung weiter zu bekämpfen, berichtet.
 

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Im FokusAgrar
news-1250Wed, 01 Nov 2023 09:46:00 +0000Bundesregierung in Herbstprojektion wieder pessimistischer https://bga.de/presse/pressemitteilung/bundesregierung-in-herbstprojektion-wieder-pessimistischer/Die Bundesregierung stellt ihre Herbstprojektion vor. Die Bundesregierung hat ihre Herbstprojektion vorgestellt. Demnach dürfte das Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr um voraussichtlich 0,4 Prozent sinken, nachdem im Frühjahr noch von einem Wachstum von 0,4 Prozent ausgegangen wurde. Ab nächstem Jahr rechnet die Bundesregierung wieder mit einem Wachstum des BIP in Höhe von 1,3 Prozent im Jahr 2024 und 1,5 Prozent im Jahr 2025. Die Inflation beträgt nach der Projektion 2023 voraussichtlich 6,1 Prozent, sie soll 2024 auf 2,6 Prozent sinken und ab 2025 auf 2,0 Prozent weiter zurückgehen.

Grund für die niedrigere Einschätzung sei die durch weltwirtschaftliche Schwäche sowie Energiepreiskrise, Inflation und geopolitischer Konfliktherde verzögerte konjunkturelle Erholung. Auch im dritten Quartal deuten aktuelle Indikatoren auf eine schwache Entwicklung des BIP. Die Bundesregierung nimmt an, dass zum Jahreswechsel der private Konsum die Wirtschaft wieder etwas stützen dürfte, da sinkende Inflation sowie höhere Lohnabschlüsse die Kaufkraft wieder etwas stärken. Lediglich die Bauwirtschaft dürfte aufgrund der Zinserhöhungen und hohen Baumaterialkosten noch länger Schwierigkeiten haben.

Der Arbeitsmarkt zeige sich weiter robust, allerdings wachse die Erwerbstätigkeit mit abnehmender Tendenz (2023: 0,7 Prozent, 2024: 0,3 Prozent). Immer noch ein schwerwiegendes Problem sei der große Fachkräftemangel. Dieser wird sich durch den demografischen Wandel in den nächsten Jahren verstärken. Daher müssten mehr Anreize für ältere Arbeitnehmer gesetzt werden, länger zu arbeiten, und das Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen sowie die Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften erleichtert werden.

Der BGA teilt die erneut kritischere Einschätzung der Bundesregierung. Der Verband sieht allerdings die konjunkturelle Entwicklung aus den vielfältigen Herausforderungen, insbesondere den hohen Belastungen aus Preisen, Kosten, Steuern und Bürokratie perspektivisch stärker belastet. Es sind noch keine Impulse sichtbar, die auf ein wieder kräftigeres, positives Wachstum hindeuten. Gerade Außenhandel, produzierende Gewerbe und Bauwirtschaft weisen keine deutlichen Anzeichen eines einsetzenden Aufschwungs auf.

Der BGA appelliert daher dringend an die Politik, dass der Ankündigungen nach einer Stärkung des Standortes Deutschland und dem Abbau von Bürokratie konkrete Maßnahmen folgen müssen. Insbesondere die Ausgestaltung des Wachstumschancengesetz wird zeigen, wie ernsthaft Bund und auch die sechzehn Bundesländer schnell aus der Konjunkturschwäche kommen wollen, um über mehr wirtschaftliche Dynamik die finanziellen Herausforderungen schultern zu können. 
 

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Im FokusSteuern + Finanzen
news-1266Wed, 01 Nov 2023 09:45:00 +00001. Deutscher Lieferkettentag 2023 https://bga.de/presse/pressemitteilung/1-deutscher-lieferkettentag-2023/Bürokratie abbauen, Digitalisierung vorantreibenVolles Verbändehaus zum 1. Deutschen Lieferkettentag am 18.10. von Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh), Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) und Mittelstandsverbund (ZGV). 150 Teilnehmer informierten sich und diskutierten mit hochkarätig besetzten Panels über Regulierung und Digitalisierung des globalen Handels. Quintessenz: Die bürokratischen Herausforderungen für die Unternehmen sind groß und die Entlastung für kleine und mittelständische Unternehmen wirkt de facto nicht, weil Berichtspflichten weitergegeben werden. Digitale Lösungen wie Beschaffungsplattformen und KI-basierte Risikoanalysen für Lieferketten helfen Transparenz in den Wertschöpfungsketten zu schaffen und die richtigen Prioritäten zu setzen. Ohne mehr Nachhaltigkeit bei der Ausgestaltung von Lieferkettenprozessen wird es zukünftig nicht mehr gehen.

Inhaltlich eingeführt wurde der Tag mit einem forschungsbasierten Blick auf Lieferketten und Change Management Prozesse von Prof. Dr. Lisa Fröhlich, Supply Chain Expertin. Sie bezeichnete Nachhaltigkeit als derzeit wichtigstes Thema bei der Ausgestaltung von Lieferkettenprozessen. Die deutschen Unternehmen sollten nicht länger versuchen, die Spielregeln zu ändern, sondern das gesamte Spielfeld neu begreifen.

Im ersten Panel, „Lieferketten und Zeitenwende – wie gelingt die Neujustierung“, moderiert von Marius Müller-Böge, Leiter Mittelstandspolitik DER MITTELSTANDSVERBUND, ging es mit Vertretern und Vertreterinnen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft um die Auswirkungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sowie die zentrale Bedeutung eines umfassenden Lieferkettenmonitorings. Erstes Fazit: Die Bundesregierung weiß um den Umsetzungsumfang für die Unternehmen und ist gewillt handhabbare Regelungen zu schaffen, die machbar und zumutbar sind.  Zudem will sie für eine europäische Regelung eintreten. Zweites Fazit: Es ist vor allem eine wirtschaftliche Frage, wie man Lieferketten organisiert. Dem Handel kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Gleichwohl stehen hinter den deutschen Lieferanten oftmals globale Lieferketten mit 16-18 Stufen. Diese mit heutigen Mitteln bis in die letzte Instanz transparent zu machen, ist oft unmöglich, die fortschreitende Digitalisierung wird aber Lösungen bieten.

Erste Ansätze wurden im nächsten Panel unter Moderation von Martin Groß-Albenhausen, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des bevh, deutlich. Ergebnis war: Blockchain kann als ein manipulationssicherer und automatisierter Signalgeber zwischen Partnern dienen, der eine Transaktion freigeben kann, wenn die nötigen Standards erfüllt werden. Aufwände der Unternehmen würden dadurch dramatisch sinken. Eine Lieferantenüberwachung wäre dann ergänzend mit künstlicher Intelligenz zu schaffen. Entsprechend trainierte Modelle erlauben ein weltweites Monitoring von Informationsquellen und könnten teils prädiktiv vor Risiken warnen. Für eine einfachere Nachweisbarkeit sorgen vermehrt auch digitale Beschaffungsplattformen. Zum einen haben Prüfsysteme dort direkte Einsicht, welche Zulieferer über benötigte Zertifikate von Prüfinstituten verfügen. Zum anderen wird ungeprüften Plattform-Verkäufern angeboten, sich über unabhängige Zertifizierungspartner verifizieren zu lassen. Allerdings: Eine völlige Auslagerung der Verantwortung an digitale Technologien kann es dennoch nicht geben. Vieles werde den Unternehmen erleichtert, sie bleiben aber in der Pflicht, mit ihren Lieferanten selbst zu sprechen und Mitarbeiter im Einkauf entsprechend zu schulen.

In einem ersten 1:1-Talk mit Antonin Finklenburg, Hauptgeschäftsführer des BGA warnte denn auch Torsten Safarik, Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Unternehmen eindringlich davor, ihre Sorgfaltspflichten auf ihre Zulieferer und Intermediäre abzuwenden. Das LKsG lege ausdrücklich eine Bemühenspflicht für jedes Unternehmen fest, die Lieferkettenüberwachung zu einer Kernkompetenz im eigenen Haus zu machen.

Lieferkettenfreundliche Rahmenbedingungen für den Mittelstand

Im Panel „Bekommt Deutschland ein neues Geschäftsmodell?“, moderiert von Dr. Ludwig Feldmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND, wurde festgestellt, dass sich die bestehenden Herausforderungen nur im engen Schulterschluss von Politik und Wirtschaft meistern lassen. Gerade der Mittelstand steht hier besonders im Fokus, denn die oft kleinen und mittleren Unternehmen sind essenziell auf lieferkettenfreundliche Rahmenbedingungen angewiesen. Diese zu schaffen und abzusichern, ist ein verbändeübergreifendes Anliegen und bestimmt die Agenda. Denn die Politik wälzt mit dem sogenannten Lieferkettengesetz eine im Kern staatlich-hoheitliche Aufgabe – nämlich für faire Rahmenbedingungen in Produktion und Handel Sorge zu tragen – auf die Wirtschaft ab. Staaten sollten vielmehr daraufhin arbeiten die Welthandelsorganisation einzubinden oder das Thema bei der Verhandlung internationaler Handelsabkommen berücksichtigen.

Den Abschluss des Tages bildete ein weiterer 1:1-Talk. Antonin Finkelnburg, Hauptgeschäftsführer des BGA sprach mit Gitta Connemann, Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), über Ihre Sicht und Ihre Einstellung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG). Erfrischend dabei war, das Eingeständnis seinerzeit die heute zu konstatierenden Folgewirkungen des LKSG unterschätzt zu haben, diese Erfahrungen aber nun in den anstehenden Trilog zur EU-Lieferkettenrichtlinie einfließen zu lassen.

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Im FokusInternationalesExport
news-1242Thu, 26 Oct 2023 11:35:23 +0000steuerschätzung: BGA erwartet von politik mehr wirtschaftliche impulsehttps://bga.de/presse/pressemitteilung/steuerschaetzung-bga-erwartet-von-politik-mehr-wirtschaftliche-impulse/Mehr wirtschaftliche Dynamik, weniger Schulden und neue Steuern„Mit der Zeitenwende muss auch eine Wende in der Steuerpolitik vorgenommen werden. Wenn unsere globalen Wettbewerber ihre Standortbedingungen für Investitionen und Handel attraktiver machen, können wir nicht so weitermachen wie bisher. Sofern wir wieder stärker sprudelnde Steuerquellen für die Finanzierung der erheblichen Investitionen in Modernisierung und Transformation erreichen wollen, geht dies nur über mehr wirtschaftliche Dynamik, nicht über immer mehr Schulden und neue Steuern.“, so Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), zur heutigen Veröffentlichung der Ergebnisse der Steuerschätzung.

“Richtig ist: unser Steuersystem muss internationaler werden. Nicht jedoch, indem wir unser Steuerrecht immer mehr auf internationale oder europäische Behörden outsourcen, sondern indem wir zuallererst unsere Hausaufgaben machen. Unser Steuerrecht muss für Investitionen und für Fachkräfte aus dem In- und Ausland attraktiver, unbürokratischer und digitaler werden. Leistung muss sich lohnen. Eine Steuerbelastung für Unternehmen in Deutschland von rund 30 Prozent ist eine gravierende Investitionsbremse. Die Belastung muss runter. Das Wachstumschancengesetz sollte gezielt dazu genutzt werden. Es wäre ein Armutszeugnis für Politik in Bund und Ländern, wenn im Rahmen der Gesetzesberatung nachher weniger herauskommt, als im Schaufenster ausgestellt wurde.“

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Im FokusPressemitteilung
news-1238Mon, 23 Oct 2023 11:21:43 +00001. Deutscher Lieferkettentaghttps://bga.de/presse/pressemitteilung/1-deutscher-lieferkettentag-1/Alle Bilder der Veranstaltung.Regulierung, Digitalisierung und die Zukunft des globalen Handels - viele offene Fragen und viele verschiedene Lösungsansätze wurden auf dem Lieferkettentag von BGA, BME, bevh und ZGV diskutiert.

Hier geht es zu den Bildern der Veranstaltung.

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Im FokusInternationales
news-1234Mon, 23 Oct 2023 09:40:02 +0000Stelle frei: Projektassistenz (m/w/d)https://bga.de/presse/pressemitteilung/stelle-frei-projektassistenz-m-w-d/Aufgabengebiet: Entwicklungszusammenarbeit und Nachhaltigkeit, Voll- oder TeilzeitAbout us. Der Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. (BGA) ist der Dachverband von 22 Landes- und 40 Branchenverbänden mit Sitz in Berlin. Neben der allgemeinen wirtschaftspolitischen Interessenvertretung nimmt der BGA auch die übergeordneten tarif- und sozialpolitischen Interessen der mehr als 125.000 Unternehmen unserer Wirtschaftsstufe wahr. Als Interessenvertretung des Groß- und Außenhandels und der unternehmensnahen Dienstleistungen im Herzen Berlins sind wir schnell, modern und wach, wir kommunizieren fokussiert und präzise, wobei wir digital, weltoffen und familienfreundlich sind.

Your tasks. Im Rahmen des Ausbaus der Projektarbeit in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit und Nachhaltigkeit suchen wir Dich als Projektassistenz (m/w/d), um unser engagiertes und junges Team in Voll- oder Teilzeit zu bereichern. Du hast Lust im Rahmen öffentlich geförderter Projekte die Betreuung von Beratern und Kooperationspartnern sowie die Projektkommunikation zu übernehmen. Du bist zahlenaffin und detailverliebt, unterstützt die Abteilungsleitung administrativ und inhaltlich bei Projektleitung, Anbahnung, Koordination und Abrechnung. Du erstellst selbstständig und zielorientiert Finanzübersichten, Berichte und Vorlagen, außerdem betreust Du Sitzungen, Veranstaltungen und Reisen. Dabei kannst Du selbstständig und stilsicher Korrespondenz und Gespräche in deutscher und englischer Sprache so gestalten, dass Du multikulturelle Teams motivierst und bereicherst. Du bist noch kein Profi in den obigen Themenfeldern, Du hast aber erste Erfahrungen in einigen der Themen und das Ziel Dich zu entwickeln und gemeinsam mit uns zu wachsen.

Your skills. Du bringst eine abgeschlossene kaufmännische oder vergleichbare Ausbildung mit, vorzugsweise hast Du schon erste Erfahrungen in der Entwicklungszusammenarbeit oder im internationalen Umfeld gesammelt. Du bist ein Organisationstalent mit Weitblick, ein Teamplayer mit ausgeprägter Koordinierungsfähigkeit. Mit Eigeninitiative, Lösungsorientierung sowie zuverlässiger und strukturierter Arbeitsweise trägst Du zum Erfolg Deines Teams bei. Erfahrungen in Projektarbeit und der Abrechnung öffentlicher Fördermittel runden Dein Profil ab, sind aber nicht Voraussetzung. Du arbeitest sicher mit den gängigen MS-Office-Programmen und fühlst Dich sowohl in der deutschen, als auch englischen Sprache sicher. Kenntnisse in Spanisch und Französisch können Dein Profil ergänzen, werden aber nicht erwartet.

Our team. Dich erwartet ein junges und engagiertes Team mit flachen Hierarchien am Standort im Herzen der Hauptstadt. Direkt an der Spree gelegen erreichst Du uns bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln und per Fahrrad. Flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeiten zum Mobilen Arbeiten an bis zu zwei Tagen pro Woche sichern Dir eine zeitgemäße Work-Life-Balance. Du wirst teil eines dynamischen Teams, das auf eine motivierende Arbeitsatmosphäre, wertschätzende Unternehmenskultur und selbstständiges Arbeiten setzt. Neben der adäquaten Entlohnung und attraktiven Teamevents erwartet Dich die Möglichkeit gemeinsam mit unseren Mitgliedern und Partnern weltweit Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Prosperität zu unterstützen.

To do. Haben wir Dein Interesse geweckt, dann bewirb Dich formlos unter Angabe Deines Eintrittsdatums und Deiner Gehaltsvorstellungen per Mail (personalabteilung@remove-this.bga.de) bis zum 15. November 2023.

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Im FokusInternationales
news-1182Thu, 19 Oct 2023 13:36:00 +0000komm gut an.-Kampagnenauftakthttps://bga.de/presse/pressemitteilung/komm-gut-an-kampagnenauftakt/Alle Bilder zur Vorstellung der neuen TikTok-KampagneZur Bildergalerie gelangen Sie hier.

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Im FokusBerufsbildung
news-1230Thu, 19 Oct 2023 09:48:08 +0000BGA-Berufsbildungsausschuss tagte am 16. Oktober 2023https://bga.de/presse/pressemitteilung/bga-berufsbildungsausschuss-tagte-am-16-oktober-2023/Auf der umfangreichen Tagesordnung standen aktuelle Initiativen aus dem Bereich der Fachkräftesicherung.Der BGA-Berufsbildungsausschuss unter dem Vorsitz von Dr. John Bötticher tagte am 16. Oktober 2023 in hybrider Form im Berliner Verbändehaus. Auf der umfangreichen Tagesordnung standen aktuelle Initiativen aus dem Bereich der Fachkräftesicherung, z.B. die neue gemeinsame TikTok-Kampagne komm.gut.an für sichere Mobilität in der Ausbildung von BGA, der Berufsgenossenschaft BGHW und dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat DVR. Des Weiteren ging es erneut um die Erschließung neuer qualifizierter Beschäftigtengruppen.
Außerdem berieten die 14 Teilnehmer über die Situation auf dem Ausbildungsmarkt sowie berufsbildungspolitische Vorhaben der Bundesregierung, wie die Ausbildungsgarantie und Überlegungen für eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes. Weitere Themen waren das Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“, das neue Portal für Ausbildungs- und Prüfungspersonal „Leando“, die verlängerte Förderung der Projekte zu Teilqualifikationen und der Umgang mit Krankmeldungen von Auszubildenden beim Besuch von Berufsschulen.
 

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Im FokusArbeit + Tarif
news-1226Thu, 19 Oct 2023 09:45:29 +0000Schnittblumenhandel https://bga.de/presse/pressemitteilung/import-promotion-desk-staerkt-direkthandel-mit-schnittblumen-produzenten-aus-entwicklungs-und-schwellenlaendern/IPD stärkt Direkthandel aus Entwicklungs- und Schwellenländern. Bonn/Berlin, 12.10.2023 – In einem Monat startet die International Floriculture Trade Fair (IFTF) in Amsterdam: Das Import Promotion Desk (IPD) ist mit 16 Produzenten von Schnittblumen aus Kolumbien, Ecuador und Kenia auf der dreitägigen Messe vom 8. bis 10. November präsent. Einen Schwerpunkt bilden Nelken aus Kolumbien und Ecuador. Aus Kenia sind unter anderem Summer Flowers und Hypericum auf dem IPD-Messestand zu sehen. Und neu im Programm sind Unternehmen aus Ecuador und Kolumbien, die spezielle Bouquets, wie zum Beispiel mit Helikonien oder Proteen, anbieten. Die Initiative zur Importförderung, ein Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), arbeitet eng mit den kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammen und unterstützt den Direkthandel aus den IPD-Partnerländern. Am IPD-Stand A 4.24 können europäische Einkäufer die Unternehmen aus den drei Partnerländern persönlich kennenlernen und ihre Blütenpracht entdecken.

Vielfalt an Nelken
Kolumbien ist als Nelkenland bekannt und besticht durch die große Sortenvielfalt und hohe Produktqualität. Das Unternehmen „Ecoflor“ zum Beispiel bietet Nelken in herausragender Qualität und auch in größeren Mengen an. Bisher war das Angebot von „Ecoflor“ nur über Zwischenhändler verfügbar, nun ist der Direkthandel möglich. Aber auch Ecuador ist als Nelkenproduzent im Kommen: „M&J Flowers“ am Fuße des Vulkans Cotopaxi gelegen produziert rund 25 verschiedene Sorten. Auch sechs Sorten der Mini-Variante hat der Nelkenspezialist im Programm.

Beschaffungsland Kenia
Auch in Kenia arbeitet das IPD mit inhabergeführten Unternehmen zusammen. Sie liegen abseits der bekannten Anbaugebiete, rund um Lake Naivasha, Mount Kenya oder Nakuru, und sind gute, flexible und verlässliche Partner mit einem qualitativ hochwertigen Angebot. Auf der IFTF zeigen sie ihre große Auswahl an Summer Flowers. Das Unternehmen „Florencia Blooms“ liefert zum Beispiel Sorten wie Anigozanthos (Kängurupfoten), Echinacea, Carthamus oder Limonium und kann flexibel auf Kundenwünsche hinsichtlich Verpackung und Liefermenge eingehen. Die Blumenfarm „Mount Kenya Alstromeria“ produziert Alstroemeria in hoher Qualität. Aber auch Hypericum und Rosen in leuchtenden Farben werden von den geprüften Unternehmen aus Kenia angeboten, wovon sich die Einkäufer am IPD-Stand überzeugen können.

Exotische Bouquets
Blumenfarmen aus Ecuador und Kolumbien präsentieren zudem auf der IFTF ihr besonderes Bouquet-Angebot. Tropische Blumensträuße stellen die ecuadorianischen Unternehmen „Native Farms“ mit Helikonien und „Proteassolandino“ mit Proteen zusammen. „Flores de Oriente“ aus Kolumbien ist ein Spezialist für Chrysanthemen. 15 verschiedene Sorten baut das Unternehmen an und kreiert daraus auch kunstvolle Bouquets.

IPD auf der IFTF: A 4.24
 

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Im FokusInternationalesImportförderung
news-1222Thu, 19 Oct 2023 09:36:07 +0000Neuer "develoPPP"-Sonderwettbewerb Ukraine gestartethttps://bga.de/presse/pressemitteilung/neuer-developpp-sonderwettbewerb-ukraine-gestartet/Das Engagement der Privatwirtschaft ist unerlässlich.Trotz der weiterhin sehr herausfordernden Situation vor Ort hat die Ukraine mit dem Wiederaufbau ihres Landes begonnen. Das Engagement der Privatwirtschaft ist in diesem Zusammenhang unerlässlich und eröffnet gleichzeitig interessante unternehmerische Chancen.
Im Rahmen des nun gestarteten develoPPP-Sonderwettbewerbs Ukraine fördert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Projekte, die zum Wiederaufbau des Landes beitragen. Besonders im Fokus stehen dabei die Bereiche Landwirtschaft, Bauen, Gesundheit und erneuerbare Energien. Geeignete Aktivitäten können mit bis zu 2 Mio. Euro gefördert werden. Eine Bewerbung um die Sondermittel ist ab sofort bei der DEG Impulse gGmbH oder der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH möglich.

Weiter Informationen sowie detaillierte Teilnahmebedingungen finden Sie in der Pressemitteilung des BMZ sowie auf der develoPPP-Programmwebseite unter www.develoPPP.de/ukraine.
 

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Im FokusInternationalesEntwicklungszusammenarbeit
news-1218Thu, 19 Oct 2023 09:30:57 +0000Inkrafttreten der klimapolitischen Sektorleitlinien https://bga.de/presse/pressemitteilung/inkrafttreten-der-klimapolitischen-sektorleitlinien-fuer-die-exportkredit-und-investitionsgarantien-zum-1-november-2023/Die klimapolitischen Sektorleitlinien für die Exportkredit- und Investitionsgarantien des Bundes treten bereits am 01. November 2023 in Kraft.Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMKW) teilte mit, dass die klimapolitischen Sektorleitlinien für die Exportkredit- und Investitionsgarantien des Bundes bereits am 01. November 2023 in Kraft treten.

Die Leitlinien sollen dazu dienen, die Dekarbonisierungs- und Transformationsziele der Bundesregierung auch im Bereich der Außenwirtschaftsförderung umzusetzen. Erstmal werden ab dem Inkrafttreten der Sektorleitlinien bei der Entscheidung über die Förderwürdigkeit von Exportkredit- und Investitionsgarantien, insbesondere auch den sog. Hermesdeckungen, klimapolitischen Maßstäbe angesetzt.

Ab dem 01. November 2023 werden die Geschäfte hinsichtlich ihrer klimapolitischen Förderungswürdigkeit in eine von drei Kategorien eingestuft:

•           Geschäfte, die sich für die „grüne“ Kategorie qualifizieren erhalten eine Reihe von Deckungserleichterungen;
•           Geschäfte aus der „weißen“ Kategorie sind zu unveränderten Konditionen deckungsfähig;
•           Geschäfte der „roten“ Kategorie sind von einer zukünftigen Deckung ausgeschlossen.

Der BGA hat sich kritisch am im Vorfeld stattgefundenen Konsultationsprozess beteiligt. Dabei wurde unter anderem angemerkt, dass spürbare Wettbewerbsnachteile auf dem internationalen Markt drohen, wenn es zu Einschränkungen bei Diversifizierungsvorhaben und erneut steigenden Berichts- und Nachweispflichten kommt.

Hier finden Sie die abgestimmte finale Version der Sektorleitlinien für die Investitionskreditgarantien und die Exportkreditgarantien für die Bereiche Energie, Industrie und Transport, den Bericht zum Konsultationsprozess sowie den Fragen- und Antwortenkatalog (FAQs).

Bei Rückfragen zur Klimastrategie und den Sektorleitlinien für die Exportkreditgarantien wenden Sie sich gerne an das Klima-Team bei Euler Hermes klima@remove-this.exportkreditgarantien.de. Für Rückfragen im Zusammenhang mit den Investitionsgarantien können Sie sich an das Team von PwC Investitionsgarantien@remove-this.de.pwc.com wenden.
 

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Im FokusEnergie + Umwelt
news-1214Thu, 19 Oct 2023 09:29:01 +0000Produktion und Auftragseingänge weiter auf Berg und Talfahrthttps://bga.de/presse/pressemitteilung/produktion-und-auftragseingaenge-weiter-auf-berg-und-talfahrt/Die Industrie hat sich im August etwas gefestigt.Die Produktion im produzierenden Gewerbe hat sich zum vierten Mal in Folge gengenüber dem Vormonat verringert. Im August lag sie 0,2 Prozent niedriger, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) berichtet. Während es in der Industrie zu einer leichten Stabilisierung von 0,5 Prozent kam, verzeichneten das Baugewerbe und der Bereich Energie jeweils Rückgänge von -2,4 Prozent und -6,6 Prozent. Auch die Auftragseingänge nahmen nach starken Schwankungen in den Vormonaten um 3,9 Prozent zu. Auch ohne Großaufträge, welche im Juni für ein Minus von 11,3 Prozent sorgten, ergibt sich ein Plus von 3,9 Prozent. Auslands- und Inlandsnachfrage nahmen dabei gleichermaßen zu.

Die Wirtschaftszweige in der Industrie entwickelten sich dabei unterschiedlich. Während der Bereich Kfz- und Kfz-Teile nach Rückgängen in den beiden Vormonaten die Produktion um 7,6 Prozent ausweiten konnten, hat der Maschinenbau seien Ausstoß im Vormonatsvergleich um 2,3 Prozent zurückgefahren. Die energieintensiven Industriezweige haben insgesamt um 0,9 Prozent zugelegt. Die Herstellung chemischer Erzeugnisse sowie die Metallerzeugung und -bearbeitung haben ihre Produktion beide um 1,8 Prozent ausgeweitet. Der Ausstoß von Papier und Pappe ging dagegen um 0,7 Prozent zurück.

Die Erholung der Auftragslage ist besonders im Bereich EDV und optische Geräte spürbar. Dieser konnte 37,9 Prozent gegenüber dem Vormonat zulegen. Auch die Bereiche elektrische Ausrüstungen und pharmazeutische Erzeugnisse verzeichneten 8,7 Prozent bzw. 4,0 Prozent mehr Ordereingänge. Rückläufig waren die Bestellungen in den Bereichen Kfz und Kfz-Teile (-0,7 Prozent) und Metallerzeugung (-2,0 Prozent). Die Nachfrage im Maschinenbau stagnierte.

Damit hat sich im August die Industrie im August etwas gefestigt, wobei im Zweimonatsvergleich weiterhin ein Rückgang der Produktion von 1,7 Prozent zu verzeichnen ist. Die Auftragseingänge verhalten sich weiterhin sehr volatil, im Zweimonatsvergleich ergibt sich ein deutlicher Rückgang von 6,2 Prozent. Während das BMWK davon ausgeht, dass die Talsohle erreicht ist, bleibt der BGA etwas skeptischer für die kommenden Monate. Aus Sicht des BGA sind noch keine signifikanten Wachstumsimpulse zu erkennen, weshalb er von einem verhaltenen zweiten Halbjahr 2023 ausgeht. Wenn die Politik ernsthafte, wirksame Impulse in dem aktuell schwierigen geopolitischen Umfeld setzt, wird nach Einschätzung des BGA die Wirtschaft schneller die benötigte Fahrt aufnehmen können, um die vielfältigen Herausforderungen weiterhin robust zu meistern.
 

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Im FokusSteuern + Finanzen
news-1210Thu, 19 Oct 2023 09:20:25 +0000Wirtschaft steckt in Schwächephase fest – keine schnelle Erholung erkennbarhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/wirtschaft-steckt-in-schwaechephase-fest-keine-schnelle-erholung-erkennbar/Der Außenhandel bleibt auf Grund der schwachen Weltwirtschaft gedämpft, der Einzelhandel leidet nach wie vor unter den hohen, wenn auch sinkenden Lebensmittelpreisen.Die deutsche Wirtschaft überwindet die Belastungen infolge der Energiepreissteigerungen, geldpolitischen Straffungen und weltwirtschaftlichen Schwächephase nur langsam. Aufgrund dessen verzögert sich die Erholung der deutschen Wirtschaft weiterhin, was vermutlich zu einem Rückgang des Bruttoinlandsproduktes im dritten Quartal führen wird. Der Außenhandel bleibt auf Grund der schwachen Weltwirtschaft gedämpft, der Einzelhandel leidet nach wie vor unter den hohen, wenn auch sinkenden Lebensmittelpreisen. Die Produktion im produzierenden Gewerbe geht erneut leicht zurück, wobei sich die Auftragslage zuletzt etwas verbessert hat. Besonders das Baugewerbe hat mit drastischen Kostensteigerungen bei Materialien und Geldbeschaffung zu kämpfen. Dies ist zusammengefasst die Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland im Oktober 2023.

Die nominalen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen sind im August gegenüber dem Vormonat saison- und kalenderbereinigt erneut gesunken. Sie liegen 2,6 Prozent niedriger als im Juli und 4,5 Prozent niedriger als im Durchschnitt des zweiten Quartals. Auch die nominalen Einfuhren behalten ihren Abwärtstrend bei. Sie sinken im August um 1,3 Prozent, nachdem sie im Juli bereits 1,9 Prozent gefallen waren. Die Einfuhrpreise nahmen erstmals seit einem Jahr im Vormonatsvergleich zu (+0,4 Prozent), wobei sie um 16,4 Prozent im Vergleich zum August 2022 gefallen sind. Die Ausfuhrpreise sind dagegen nur um 0,1 Prozent zum Vormonat gestiegen, weshalb sich die Terms of Trade leicht um 0,3 Prozent verschlechterten. Die Außenhandelsentwicklung spiegelt die weltwirtschaftliche Schwäche wider und lässt keine spürbaren Erholungsimpulse in den kommenden Monaten erwarten, so die Einschätzung des BMWK.

Die Produktion im Produzierenden Gewerbe hält den Negativtrend bei und hat sich im August gegenüber dem Vormonat um 0,2 Prozent verringert. Dabei verzeichnet die Industrie einen leichten Zuwachs um 0,5 Prozent, während es sowohl im Baugewerbe als auch im Bereich Energie zu spürbaren Rückgängen um -2,4 Prozent bzw. -6,6 Prozent gekommen ist. Positiv entwickelten sich die Bereiche Kfz und Kfz-Teile, die um 7,6 Prozent zulegten, sowie die energieintensive Industrie, die ein Plus von 0,9 Prozent verzeichnete. Der Ausstoß von Papier und Pappe ging dagegen um 0,7 Prozent zurück. Die Auftragseingänge erhöhten sich um 3,9 Prozent nachdem sie zuletzt stark gefallen waren. Allerdings nahmen sie sich auch ohne die volatilen Großaufträge um 3,9 Prozent zu. Besonders gut erholt hat sich der Bereich EDV und optische Geräte. Die Ordereingänge nahmen um 37,9 Prozent zu. Die konjunkturelle Lage in der Industrie hat sich zuletzt etwas gefestigt, auch wenn sich im Zweimonatsvergleich weiterhin ein Minus von 1,7 Prozent ergibt.

Die realen Umsätze im Einzelhandel – ohne Kfz - sind im August gegenüber dem Vormonat um 1,2 Prozent gefallen. Die Entwicklung ist damit über die letzten Monate hinweg negativ. Im Vorjahresvergleich ergibt sich ein reales Minus von 2,3 Prozent, was vor allem an den hohen Preissteigerungen liegt. Vor allem die Verteuerung der Lebensmittel ist ursächlich, dass diese Sparte des Einzelhandels eine negative Entwicklung im Vorjahresvergleich aufweist. Dagegen nehmen die Neuzulassungen von PKWs zu; im August ergab sich ein Plus von 12,1 Prozent, im September ein leichtes Minus von 0,4 Prozent. Damit dürfte der Einzelhandel inklusive Kfz etwas besser ausgefallen sein. Bei weiterhin rückläufiger Inflation und steigenden Lohnabschlüssen könnte – so das BMWK - der private Konsum wieder etwas zunehmen, zunächst allerdings ist eher mit einer verhaltenen Entwicklung zu rechnen.
Die Inflation behält ihren nachlassenden Trend bei und beträgt im September voraussichtlich 4,5 Prozent. Das ist der niedrigste Wert seit Februar 2022 und allerdings auch auf den Basiseffekt durch den Wegfall des 9-Euro-Tickets und des Tankrabatts zurückzuführen. Im August lag die Rate noch bei 6,1 Prozent. Die Erzeugerpreise sind im August um 12,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, die Einfuhrpreise sogar um 16,4 Prozent. Dies sind die stärksten Rückgänge seit knapp 40 Jahren. Grund dafür ist hauptsächlich das hohe Niveau der Preise im Vorjahr. Die Lieferkettenstörungen sind weitgehend überwälzt, und die geldpolitischen Straffungen wirken preisdämpfend. Daher geht auch das BMWK von einer weiterhin nachlassender Preisdynamik aus.

Der BGA sieht die Unternehmen nach wie vor mit großen Herausforderungen durch hohe Kosten konfrontiert und sieht die Lage etwas skeptischer als das BMWK. Der BGA geht auf Grundlage seiner Konjunkturumfrage vom August 2023 und angesichts der erheblichen strukturellen Herausforderungen vorerst nicht davon aus, dass sich die konjunkturelle Lage in den kommenden Monaten angesichts auch des schwierigen geopolitischen Umfelds schnell bessert. Eine moderate positive Entwicklung erwartet der BGA zum Jahreswechsel 2023/23. Damit dürfte die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts jedoch auch in der zweiten Jahreshälfte 2023 insgesamt schwach bleiben.
 

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Im FokusSteuern + Finanzen
news-1206Thu, 19 Oct 2023 09:17:26 +0000Neufassung des Lobbyregistergesetzes wird verabschiedethttps://bga.de/presse/pressemitteilung/neufassung-des-lobbyregistergesetzes-wird-verabschiedet/Es ist davon auszugehen, dass das Plenum dem Votum des federführenden Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung folgen und den geänderten Entwurf annehmen wird.In der Nacht vom 19. auf den 20. Oktober wird sich der Bundestag in 2. und 3. Lesung mit dem Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes beschäftigen. Es ist davon auszugehen, dass das Plenum dem Votum des federführenden Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung folgen und den geänderten Entwurf annehmen wird.

Inhaltlich gab es zahlreiche Ergänzungen, von denen hier nur einige erwähnt werden sollen. So wird die Pflicht zur Eintragung im Lobbyregister künftig auch für solche Interessenvertreter bestehen, die Kontakte ab der Ebene der Referatsleiterinnen und Referatsleiter haben. Bislang galt dies für Kontakte auf der deutlich höheren Ebene der Unterabteilungsleiterinnen und -abteilungsleiter. Auch soll künftig schon ab 30 unterschiedlichen Interessenvertretungskontakten in drei Monaten eine Eintragungspflicht bestehen. Die Grenze lag bisher bei 50 Interessenvertretungskontakten.
Praktisch deutlich bedeutsamer sind die Änderungen, die den sogenannten Drehtüreffekt betreffen: Danach sind bei Interessenvertretern und bei Mitarbeitern die Interessenvertretung betreiben für einen zurückliegenden Zeitraum von fünf Jahren allgemeine Angaben zu aktuellen oder vorherigen Mitgliedschaften im Deutschen Bundestag oder Regierungsämtern sowie Beschäftigungsverhältnissen für den Bundestag oder die Bundesverwaltung zu machen. Diese müssen aber nicht nach Partei- oder Ministerialzugehörigkeit konkretisiert werden.

Ein sehr umstrittener Punkt des Gesetzesentwurfs wurden abgeändert: Der erste Entwurf sah bei mitgliedschaftlich organisierten Einrichtungen die Pflicht zur Offenlegung der Mitgliedsbeiträge und Namen für diejenigen Mitglieder vor, die mindestens 10 Prozent des Gesamtaufkommens der Beiträge und mindestens 10.000 Euro zahlen. Nach der Ausschussfassung soll zwar deren Name weiterhin genannt werden, aber nicht mehr die konkrete Summe, die diese jeweils zahlen. Diese abgeschwächte Fassung der Offenlegungspflicht dürfte maßgeblich auf einer großen Verbändeinitiative beruhen, an der sich auch der BGA beteiligt hatte.

Eine leichte Abschwächung erfuhr auch im ersten Entwurf vorgesehene Pflicht, grundlegende Stellungnahmen und Gutachten zu Regelungsvorhaben, hinsichtlich derer Interessenvertretung betrieben wird, im Lobbyregister hochzuladen: Hier soll die Pflicht nur gelten, soweit diese innerhalb formalisierter Beteiligungsvorhaben nicht veröffentlicht werden. Auch in diesem Punkt hatte sich der BGA in einer Verbändegemeinschaft maßgeblich für eine Abschwächung eingesetzt. Da aktuell schon eine Veröffentlichung von Stellungnahme durch die meisten Bundesministerien auf ihren Homepages erfolgt und künftig eine noch weitergehende öffentliche Dokumentation der Entstehung von Gesetzgebung geplant ist, dürfte der befürchtete Aufwand für Interessenvertreter langfristig geringer werden.

Zwei kleinere Forderungen de BGA wurden erfreulicherweise aufgegriffen: natürliche Personen, die als Interessenvertreter oder als Mitarbeiter von Interessenvertretern eintragungspflichtig sind, müssen künftig nicht mehr ihren Geburtsnamen und auch nur noch jeweils einen Vornamen angeben. Der BGA hatte die weitergehenden Pflichten im Lobbyregistergesetz als Verstoß gegen das Gebot der Datensparsamkeit gerügt.

Geändert wurden auch die Aktualisierungsfristen: So sind Angaben zur Identität des Interessenvertreters und Details zu den Personen, die Interessenvertretung betreiben, künftig unverzüglich zu aktualisieren, während Angaben zum Gegenstand der Interessenvertretung zum Quartalsende aktualisiert werden müssen. Bei den finanziellen Angaben gilt wie bisher eine Aktualisierungspflicht sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, wobei der gesamte Eintrag zu überprüfen ist.

Die neuen Regeln zum Lobbyregistergesetz werden voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Eintragungen, die schon vor dem 1. März 2024 vorgenommen wurde, müssen bis zum 30. Juni 2024 an die neue Rechtslage angepasst werden.
 

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Im FokusRecht + Wettbewerb
news-1202Thu, 19 Oct 2023 09:11:12 +0000Arbeitsprogramm der Kommission für 2024 veröffentlichthttps://bga.de/presse/pressemitteilung/arbeitsprogramm-der-kommission-fuer-2024-veroeffentlicht/Es werden eine Reihe von Maßnahmen zum Bürokratieabbau gelistet.Wie von Präsidentin von der Leyen angekündigt, enthält das Arbeitsprogramm der Kommission für 2024 Vereinfachungen von Vorschriften für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in der gesamten Europäischen Union. Dies schließt an die Zusage an, die Berichtspflichten im Einklang mit der Kommissionsstrategie zur Stärkung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der EU um 25 % zu verringern und Entlastungen für KMU zu schaffen.

Es werden eine Reihe von Maßnahmen zum Bürokratieabbau gelistet, darunter beispielsweise die Verschiebung der sektorspezifischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS). Diese soll um zwei Jahre in das Jahr 2026 verschoben werden. Auch die Berichterstattung im Rahmen der Taxonomie soll vereinfacht werden, da sie unverhältnismäßig aufwändige Auflagen enthält, die vor allem Mittelständler überfordert.

Die Entsendung von Mitarbeitern in andere EU-Länder soll ebenfalls überarbeitet werden. Dafür soll ein einheitliches, mehrsprachiges Online-Portal geschaffen werden, über die entsendeten Mitarbeiter einheitlich gemeldet werden können.
Die Zeit zur Umsetzung des Bürokratieabbaus wird jedoch knapp, denn im Juni 2024 finden die EU-Wahlen statt. Dafür müssten die Beratungen im Rat und Parlament bis zur letzten Plenarsitzung im April 2024 abgeschlossen werden. Ein ambitioniertes Projekt.

Einige Vorschläge fehlen im Arbeitsprogramm, wie beispielsweise die Reform der europäischen Chemikalienverordnung (REACH) oder der Gesetzesvorschlag zur Lebensmittelkennzeichnung. Vorschläge, die nicht vor den Wahlen auf der Agenda stehen, haben eine ungewisse Zukunft. Denn in der kommenden Legislatur könnten sich mit der neuen Kommission auch die Prioritäten der EU verändern.

Eine Verschiebung und Nachbesserung der ESRS und Taxonomy sind zwar hilfreich, die Berichtspflichten bleiben jedoch weiter unverhältnismäßig. Das Arbeitsprogramm lässt nicht erkennen wie 25% der Berichtspflichten“ reduziert werden sollen.
 

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Im FokusEuropa
news-1194Thu, 19 Oct 2023 09:01:09 +0000Große Verkehrsreform kommthttps://bga.de/presse/pressemitteilung/grosse-verkehrsreform-kommt/Großhandel begrüßt Planungsbeschleunigung.Diese Woche hat sich die Ampelkoalition auf eine umfangreiche Verkehrsreform geeinigt. Dabei geht es zum einen um eine schnellere Planung und Genehmigung bestimmter Schienen- und Autobahnprojekte und die Sanierung maroder Brücken, zum anderen um eine Ausweitung der LKW-Maut.
Damit ist der Weg frei, damit Planungsgenehmigungsverfahren im Verkehrsbereich für Ersatzneubauten bei Brückenbauwerken der Bundesfernstraßen vereinfacht und beschleunigt werden können.

Diese Änderungen waren dringend erforderlich, denn der Groß und Außenhandel ist auf eine strake Infrastruktur angewiesen und der Standort Deutschland darf nicht aufgrund der maroden Straßen und Schienen sowie bis zu 20-jährigen Planungsphasen geschmälert werden.
Es finden Änderungen des Bundesfernstraßengesetzes, des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, des Bundesschienenwegeausbaugesetzes, des Bundeswasserstraßengesetzes, des Luftverkehrsgesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes, des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes, des Investitionsgesetzes Kohleregionen sowie des Gesetzes der Umweltverträglichkeitsprüfung statt.

Änderungen beim „Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ sind nicht mehr zu erwarten, also auch keine Verschiebung für den Start vom 1. Dezember 2023 auf den 1. Januar 2024.

Nach aktuellem Stand wird die LKW-Maut am Freitag, den 20.10.2023 um 09.00 Uhr im Bundestag beraten. Die Änderungen zur LKW-Maut hingegen hat der BGA in mehreren Schreiben stark kritisiert, insbesondere der Starttermin zum 01.12.2023 sowie die Doppelbelastung stellen für die Unternehmen im Groß und Außenhandel eine enorme Belastung dar. Neben der finanziellen Belastung von bis zu 40.000 Euro pro LKW und Jahr führen die Änderungen auch zu unnötig erhöhten Verwaltungsaufwand für die Unternehmen.

Der Mitte Juni vom Kabinett beschlossene Entwurf sieht vor, dass die Maut ab Dezember 2023 um eine CO2-Komponente in Höhe von 200 Euro je Tonne ergänzt wird. Dies entspricht 15,8 ct je km für schwere Euro 6-LKW. Weitergehend sieht der Entwurf eine CO2-Differenzierung der LKW-Maut für schwere Nutzfahrzeuge spätestens bis zum 25. März 2024 sowie die Einbeziehung aller LKWmit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) ab dem 25. März 2027 vor.
 

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Im FokusThemenVerkehr + Logistik
news-1190Thu, 19 Oct 2023 08:57:38 +0000Offener Brief zur ermäßigten Umsatzsteuerhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/offener-brief-zur-ermaessigten-umsatzsteuer/Gastrobranche immer noch in NotlageDer am 1. Juli 2020 eingeführte reduzierte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen hat einer extremen Notlage der Gastronomiebranche Rechnung getragen und zu einer Stabilisierung der gesamten Branche beigetragen. Auch der Großhandel, welcher Hotels, Restaurants und Cateringunternehmen beliefert, hat von der stabilisierenden Wirkung dieser Absenkung profitiert.

Restaurants, Hotels und Cateringunternehmen sind aber weiterhin in Folge von Pandemie, Inflation und auch dem Fachkräftemangel, in einer extrem schwierigen wirtschaftlichen Situation. Durch die massiven Einbußen in der Corona-Krise ist die Zahl der Geschäftspartner des GV Foodservice in der Gastronomie bereits von 222.400 im Jahr 2019 auf 186.600 im Jahr 2021 zurückgegangen. Bis heute haben sich die betroffenen Branchen nicht erholt.

In 23 von 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es zudem eine reduzierte Umsatzsteuer für die Gastronomie. Eine Rückkehr zum vollen Steuersatz würde zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil für in Deutschland angesiedelte Hotels, Restaurants und Cateringunternehmen führen – vor allem auch in grenznahen Regionen.

Um die drohende Rückkehr zum vollen Steuersatz zu verhindern, hat der BGA gemeinsam mit dem GV Foodservice einen Brief an die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses versandt. 

Neben der schwierigen wirtschaftlichen Lage sprechen vor allem auch ordnungspolitische Gründe für die Beibehaltung eines reduzierten Umsatzsteuersatzes. Man würde so vermeiden, zu einer Situation zurückzukehren, in der es erneut zu einer Verzerrung des Wettbewerbs wesentlich gleicher Produkte durch unterschiedliche steuerliche Behandlung kommt. Denn im Gegensatz zu vor Ort konsumierten Speisen unterliegen gelieferte oder mitgenommene Speisen schon seit geraumer Zeit dem ermäßigtem Umsatzsteuersatz. Insbesondere Lieferdienste, aber auch Einzelhandelssupermärkte und Discounter treten mit ihrem umfangreichen Angebot verzehrfertiger Speisen schon längst in Konkurrenz zu Restaurants, Betriebs- und Schulverpflegung.

Der BGA wird über die weitere Entwicklung informieren. Den Brief können Sie hier einsehen.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-1186Thu, 19 Oct 2023 08:53:09 +0000Tik Tok-Kampagne zur sicheren Mobilität in der Ausbildung gestartethttps://bga.de/presse/pressemitteilung/tik-tok-kampagne-zur-sicheren-mobilitaet-in-der-ausbildung-gestartet-1/Auftaktveranstaltung mit Prominenzt aus Wirtschaft und PolitikIhre gemeinsame Tik Tok-Kampagne stellten die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW), der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) am 12. Oktober bei der Auftaktveranstaltung in Berlin vor. Unter dem Slogan „komm gut an.“ sensibilisieren die drei Organisationen für eine sichere Mobilität in der Berufsausbildung. Dabei setzen sie auf die Ansprache der jugendlichen Zielgruppe durch Auszubildene aus dem Bereich des Groß- und Außenhandels – die erste Branche, die die Prävention in ihre Ausbildungsverordnung aufgenommen hat und somit auch sein Profil als vielseitiger und vorsorglicher Ausbilder schärfen möchte.

Eröffnet wurde die Veranstaltung von BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura, der über die Bedeutung einer starken beruflichen Bildung als Zukunftsgarant gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sprach. „Wir bilden mehr als 50.000 Auszubildende in unterschiedlichsten Branchen aus: Von Autoteile- und Elektro-, über Lebensmittel-, Pharma- bis hin zum Schraubengroßhandel. Hier gibt es für jeden eine passende Ausbildung. Ob Zahlenmensch oder Kreativer, ob Anpacker oder Büromensch, ob regional oder international – die Vielfalt ist groß.“ Jandura unterstützt die Kampagne auch mit seinem Unternehmen Obeta - Oskar Böttcher GmbH & Co.KG, indem drei seiner Auszubildenden bei der Entwicklung und Produktion der TikTok-Videos mitwirken. Jandura weiter: „Im Großhandel haben wir schon immer auf Sicherheit geachtet – mit der Arbeit in den großen Lagern gehören Schulungen in diesem Thema auch in der Ausbildung dazu. Umso mehr freut es mich, dass die Prävention nun auch offiziell in der Verordnung aufgenommen wurde.“

Auch Michael Gerdes, MdB, Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales für die SPD-Bundestagsfraktion, betonte die Bedeutung der Ausbildungssicherung für den Standort Deutschland. Die Regierung habe mit dem Weiterbildungsgesetz dafür gesorgt, dass die Ausbildung wieder an Attraktivität gewinnen kann und dafür unter anderem einen Mobilitätszuschuss eingeführt.

Manfred Wirsch, Präsident des DVR, erläuterte im Interview mit ARD-Moderatorin Okka Gundel die Motivation des DVR bei der Kampagne mitzumachen: „Wir wissen, dass die meisten Unfälle auf den Wegen im persönlichen Lebensumfeld stattfinden, also in Wohnortnähe, auf den Wegen zum Sport, zu Freizeitaktivitäten und auf den Wegen zur Arbeitsstelle oder Berufsschule. Gerade die Wege im Rahmen der Berufsausbildung gehören zu den täglichen Wegen, die aufgrund der Bekanntheit zu Nachlässig- und Sorglosigkeit führen. Das führt zu einem dramatischen Mix aus einem besonderen Risiko bei der Verkehrsteilnahme bei jungen Menschen auf der einen Seite und einer Unachtsamkeit durch Bekanntheit auf der anderen Seite. „komm gut an.“ ist eine einfache, deutliche Botschaft im Sinne unserer Leitstrategie Vision Zero: sicher, wohlbehalten, zufrieden, gesund und ohne Unfall. Das ist der Wunsch, den wir für alle Menschen im Verkehr haben.“

Höhepunkt der Veranstaltung war der Kick-Off und die Präsentation der TikTok-Kampagne.  Vorgestellt wurde sie von Insa Peters und Gesa Ristock vom DVR und einem der Auszubildenden von Obeta, der aktiv an den Arbeiten teilgenommen hatte. Die Kampagne will junge Auszubildende für ihre Sicherheit im täglichen Straßenverkehr sowie auf dem Betriebsgelände mobilisieren. Mit dem Kanal Tik Tok wird die Zielgruppe Jugendliche passgenau erreicht. Die Videos wurden mit Auszubildenden aus Mitgliedsbetrieben aus dem Groß- und Außenhandel produziert, mit Botschaften und Inhalten aus dem Lebensalltag der Jugendlichen. Die Formate entwickelten die Jugendlichen selber und die Tonalität des Kanals mit aufgenommen – weg vom klassischen Lehrvideo.

In der abschließenden Gesprächsrunde mit Okka Gundel erläuterte BGA-Präsidiumsmitglied Dr. John Bötticher seine Motivation, die Kampagnenpartner zusammenzubringen. Bötticher, der für den BGA dem Ausschuss für Berufsbildung vorsitzt und gleichzeitig Mitglied im Vorstand der BGHW ist, betonte die Bedeutung des Lebens als höchstes Gut, das es zu schützen gilt. Deswegen habe er bei der Novellierung des Ausbildungsberufes „Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement“ die Prävention mit aufgenommen: „Für ausnahmslos jeden Ausbildungsbetrieb gilt nun: Er muss sich um die sichere Mobilität seiner Auszubildenden kümmern.“ Aus dieser Zusammenstellung brachte er die Partner zusammen und gemeinsam entwickelten sie die Idee der Kampagne. Dr. Klaus Schäfer, Präventionsleiter der BGHW, untermalte es mit Zahlen: „Verkehrsunfälle sind weltweit die häufigste Todesursache unter jungen Menschen zwischen 15 und 25 Jahren. Auch in Deutschland: 70.957 Verkehrsteilnehmende in dieser Altersgruppe verunglückten hierzulande allein im Jahr 2022, 363 davon tödlich. Wir möchten Auszubildende aufmerksam machen für die vielfältigen Gefahren im Straßenverkehr, die gerade nach dem Wechsel von Schule zum Beruf entstehen.“

Weitere Informationen zur Kampagne finden sich unter www.kommgutan.de und die Kampagne auf TikTok unter @komm.gut.an
 

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Im FokusThemenBerufsbildung
news-1178Wed, 18 Oct 2023 08:12:47 +0000die lkw-maut kommt uns alle teuer zu stehenhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/die-lkw-maut-kommt-uns-alle-teuer-zu-stehen/Aber Planungsbeschleunigung macht Unternehmen Hoffnung.

„Die Planungsbeschleunigung ist ein guter erster Schritt zur Standortsicherung. Wir sind darauf angewiesen, unsere Güter täglich auf der Straße zu transportieren – das muss funktionieren, jederzeit, an jedem Ort und darf nicht am Zustand unserer Straßen scheitern“, kommentiert Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), die für morgen geplanten Beschlüsse des Bundestages zur Infrastruktur.

„Wir begrüßen ausdrücklich die Änderungen im Bundesfernstraßengesetz. Planungsbeschleunigung ist das, was Deutschland dringend braucht. Der Groß- und Außenhandel ist auf eine starke und funktionierende Infrastruktur angewiesen, schnellerer Ausbau und Sanierung unserer maroden Straßen macht uns Hoffnung.“, so der Präsident weiter.

„Enttäuschend ist die Maut-Erhöhung. Trotz massiver Proteste und berechtigter Kritik aus Reihen von Verbänden und Unternehmen sind keine Änderungen beim „Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ zu erwarten. Die Erhöhung der Maut wird zu Preiserhöhungen führen, die an die Verbraucher weitergegeben werden. Das wird uns alle teuer zu stehen kommen.“

„Anstatt Bürokratie abzubauen und die Unternehmen in schwierigen Zeiten zu entlasten, erlässt die Ampel-Regierung wieder einmal zusätzliche Vorschriften. Die Maut bedeutet eine Wettbewerbsverzerrung für unsere deutschen Unternehmen und schwächt so den Standort“, schließt der Großhandelspräsident.
 

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Im FokusPressemitteilung
news-1170Fri, 13 Oct 2023 09:37:13 +0000tik tok-kampagne zur sicheren mobilität in der ausbildung gestartethttps://bga.de/presse/pressemitteilung/tik-tok-kampagne-zur-sicheren-mobilitaet-in-der-ausbildung-gestartet/Gestern stellten BGA, BGHW und DVR ihre gemeinsame Tik Tok-Kampagne vor.Am gestrigen Donnerstag stellten die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW), der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) ihre gemeinsame Tik Tok-Kampagne vor. Unter dem Slogan „komm gut an.“ sensibilisieren die drei Organisationen für eine sichere Mobilität in der Berufsausbildung. Dabei setzen sie auf die Ansprache der jugendlichen Zielgruppe durch Auszubildene aus dem Bereich des Groß- und Außenhandels – die erste Branche, die die Prävention in ihre Ausbildungsverordnung aufgenommen hat.

Dr. Klaus Schäfer, Präventionsleiter der BGHW: „Verkehrsunfälle sind weltweit die häufigste Todesursache unter jungen Menschen zwischen 15 und 25 Jahren. Auch in Deutschland: 70.957 Verkehrsteilnehmende in dieser Altersgruppe verunglückten hierzulande allein im Jahr 2022, 363 davon tödlich. Wir möchten Auszubildende sowie Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger aufmerksam machen für die vielfältigen Gefahren im Straßenverkehr, die gerade nach dem Wechsel von Schule zum Beruf entstehen.“

Dr. Dirk Jandura als BGA-Präsident wirbt für die Ausbildung im Großhandel: „Wir bilden mehr als 50.000 Auszubildende in unterschiedlichsten Branchen aus: Von Autoteile- und Elektro-, über Lebensmittel-, Pharma- bis hin zum Schraubengroßhandel. Hier gibt es für jeden eine passende Ausbildung. Ob Zahlenmensch oder Kreativer, ob Anpacker oder Büromensch, ob regional oder international – die Vielfalt ist groß.“

Manfred Wirsch, Präsident des DVR, ergänzt: „Wir wissen, dass die meisten Unfälle auf den Wegen im persönlichen Lebensumfeld stattfinden, also in Wohnortnähe, auf den Wegen zum Sport, zu Freizeitaktivitäten und auf den Wegen zur Arbeitsstelle oder Berufsschule. Gerade die Wege im Rahmen der Berufsausbildung gehören zu den täglichen Wegen, die aufgrund der Bekanntheit zu Nachlässig- und Sorglosigkeit führen. Das führt zu einem dramatischen Mix aus einem besonderen Risiko bei der Verkehrsteilnahme bei jungen Menschen auf der einen Seite und einer Unachtsamkeit durch Bekanntheit auf der anderen Seite. „komm gut an.“ ist eine einfache, deutliche Botschaft im Sinne unserer Leitstrategie Vision Zero: sicher, wohlbehalten, zufrieden, gesund und ohne Unfall. Das ist der Wunsch, den wir für alle Menschen im Verkehr haben.“

Hintergrund
„komm gut an.“ ist eine digitale Kampagne der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW), des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) sowie des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR). Gemeinsam setzen sie sich für die sichere Mobilität in der Berufsausbildung im Groß- und Außenhandel ein. Die Kampagne richtet sich an junge Menschen zwischen 16 und 19 Jahren sowie an Ausbilderinnen und Ausbilder im Groß- und Außenhandel. Weitere Informationen finden sich unter www.kommgutan.de und die Kampagne auf TikTok unter @komm.gut.an

 

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Pressemitteilung
news-1150Thu, 05 Oct 2023 08:32:22 +0000Michael Nitsche übernimmt Abteilungsleitung für Digitalpolitikhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/michael-nitsche-uebernimmt-abteilungsleitung-fuer-digitalpolitik/Neuer Geschäftsführer der ForVeG
Seit dem 1. Oktober betreut Michael Nitsche die digitalpolitische Strategie des BGA und übernimmt zukünftig die Geschäftsführung der ForveG. Nitsche verfügt über mehr als zehn Jahre Erfahrung im Digitalisierungsumfeld und betreute als verantwortlicher Public Affairs-Officer verschiedene Unternehmen und Institutionen aus dem E-Commerce, dem E-Government und der Gaming-Branche. Zuletzt leitete er die politische Kommunikation sowie die Public Relations der S-Public Services (Sparkassen Finanzgruppe), dem führenden Anbieter für digitale Bezahlsysteme im öffentlichen Sektor. Zuvor war er Public Affairs Manager für den ERP-Spezialisten 4Sellers GmbH.

Michael Nitsche studierte Soziologie, Germanistik und Anglistik an der Universität Leipzig, an der er bis heute Gastvorträge und Seminare mit dem Schwerpunkt Digitalisierung und Politische Kommunikation anbietet.
 

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Im FokusThemenDigitalisierung
news-1146Thu, 05 Oct 2023 08:30:53 +0000Haushaltsfinanzierung zu Lasten der Sozialversicherunghttps://bga.de/presse/pressemitteilung/haushaltsfinanzierung-zu-lasten-der-sozialversicherung-1/ Kostenverlagerung in die Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und soziale PflegeversicherungAm 16. August hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen. Mit dem Beschluss werden insbesondere die im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 und im Finanzplan bis 2027 angelegten Gesetzesänderungen umgesetzt. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere eine Kostenverlagerung in die Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und soziale Pflegeversicherung zur Entlastung des Bundeshaushalts vor.

Neben den Kürzungen bei den Bundeszuschüssen zur Rentenversicherung (600 Mio. Euro jährlich) und zur sozialen Pflegeversicherung (1 Mrd. Euro jährlich) wurde auch beschlossen, ab dem Jahr 2025 die aktiven Leistungen für bürgergeldbeziehende junge Menschen unter 25 Jahren von den Jobcentern und damit dem steuerfinanzierten Sozialgesetzbuch II zu den Arbeitsagenturen und damit in das beitragsfinanzierte Sozialgesetzbuch III zu verlagern (900 Mio. Euro jährlich).
Diese Kostenverlagerung zu Lasten der Beitragszahler ist nicht nachhaltig. Wer Zuschüsse zur Sozialversicherung kürzt, spart nicht, sondern bucht lediglich eigene Lasten auf das Konto der Beitragsgemeinschaft um. Dadurch drohen Beitragssteigerungen und eine zusätzliche Erhöhung der Arbeitskosten am Standort Deutschland.

Stattdessen braucht es eine Sozialversicherungsbremse und einen klaren Fahrplan, wie die Beitragssätze wieder auf unter 40 % begrenzt werden können.
Mehr Informationen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2023/08/2023-08-16-haushaltsfinanzierungsgesetz.html

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Im FokusThemenArbeit + Tarif
news-1138Thu, 05 Oct 2023 08:25:49 +0000Wir brauchen eine glaubhafte Angebotspolitik!https://bga.de/presse/pressemitteilung/wir-brauchen-eine-glaubhafte-angebotspolitik/Umverteilungsfantasien helfen nicht„Es ist nicht die Zeit für Umverteilungsfantasien, es braucht endlich eine echte und glaubhafte Angebotspolitik, um die richtigen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu schaffen. Eine ernst gemeinte Absenkung der Unternehmensbesteuerung ist überfällig, wir müssen Genehmigungen deutlich beschleunigen und digitalisieren. Sonst ruiniert die Bundesregierung den Standort Deutschland vollends. Das hat bisher nur Finanzminister Lindner verstanden. Beim Rest der Bundesregierung herrscht weiterhin Realitätsverlust“, mahnt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).

Außenhandelspräsident Jandura weiter: „Wir haben weiterhin eine zu hohe Inflation. Und befinden uns in einem Stagflationsszenario. Da braucht es eine echte und glaubhafte Angebotspolitik. Das muss endlich auch die Bundesregierung kapieren.“
Denn auch der Export, die eigentliche Konjunkturlokomotive Deutschlands, schwächelt weiterhin. Im August 2023 sind die deutschen Exporte gegenüber Juli 2023 kalender- und saisonbereinigt um 1,2 % und die Importe um 0,4 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, sanken die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2022 um 5,8 % und die Importe um 16,8 %.
Den Grund für die anhaltend schlechten Zahlen sieht der BGA-Präsident in einer insgesamt schwächelnden Weltkonjunktur. Die wichtigen deutschen Exportmärkte wie China und USA zeigen weniger Interesse an deutschen Waren, auch der Euro-Raum zeigt Schwächen in der Nachfrage.

„Unsere Unternehmen kämpfen weiterhin mit steigenden Energiepreisen, zu hoher Inflation und überbordender Bürokratie. Das schafft eine Stimmung der Unsicherheit. Die Bundesregierung ist jetzt gefordert. Handelshemmnisse abzubauen und ein Klima der Wettbewerbsfähigkeit und Investitionsfreude zu schaffen!“, so der Präsident abschließend.
 

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Im FokusPressemitteilung
news-1142Thu, 05 Oct 2023 08:15:00 +0000Einladung zu einer Tasse Teehttps://bga.de/presse/pressemitteilung/einladung-zu-einer-tasse-tee/ Import Promotion Desk auf der WTM in London und auf Roadshow in Manchester und Newcastle Initiative zur Tourismusförderung stellt auf der WTM über 15 Anbieter für nachhaltige Reisen aus Ecuador, Usbekistan, Nepal und Tunesien vor

Bonn/Berlin, 26.09.2023 – „High Tea Around the World“ ist das Motto der Roadshow des Import Promotion Desk (IPD), die die IPD-Experten und Reiseanbieter aus Ecuador, Usbekistan, Nepal und Tunesien zunächst auf die WTM und dann nach Manchester und Newcastle führt. Auf der WTM in London, die vom 6. bis 8. November stattfindet, sind über 15 Tourismusunternehmen aus den IPD-Partnerländern präsent. Ihr Angebot umfasst individuelle und nachhaltige Reiseangebote. Auf dem IPD Stand im Bereich ‚Experiences‘ (N 10-606) haben internationale Reiseanbieter die Möglichkeit, breit aufgestellte Incoming Agenturen sowie Organisatoren von außergewöhnlichen Erlebnis- und Spezial-Reisen zu treffen.Nach der WTM können britische Reiseanbieter die IPD-Tourismusfirmen in Manchester am 9. November und in Newcastle am 10. November bei einer Tasse Tee näher kennenlernen. Sowohl im Gastgeberland der WTM als auch in Usbekistan und Ecuador spielt Tee eine wichtige Rolle und die Teekulturen werden gepflegt – sei es High Tea in Großbritannien, der orientalische Tee von der Seidenstraße oder das Ritual des Guayusa-Teilens aus der Kultur der ecuadorianischen Kichwa.

Vielfältiges und außergewöhnliches Reiseangebot
Die Unternehmen im IPD-Programm überzeugen durch ihre individuellen und nachhaltigen Angebote. Die tunesischen Unternehmen zeigen die kulturelle, landschaftliche und kulinarische Vielfalt der Destination. Im Angebot ist zum Beispiel eine Wanderung von „Siroko Travel“ auf dem neuentwickelten 194 km langen Trail „The Great Crossing of the Dahar“ durch faszinierende Amazigh-Dörfer der Dahar-Region. In Ecuador ermöglicht „Link Experiences“ authentische Erlebnisse abseits der ausgetretenen Pfade auf hohem Niveau und bietet in Zusammenarbeit mit lokalen Gemeinden ausgearbeitete, exklusive Reisen in Ecuador und auf den Galapagos-Inseln an. Usbekistan ist mit klassischen Kulturreisen, aber auch mit Aktivreisen zu Fuß und auf dem Fahrrad und Women-Only-Tours auf der WTM in London vertreten. Und die Unternehmen in Nepal bieten neben Trekking- und Kulturtouren auch Wellness- und Yogaaufenthalte an, so z.B. mit „Responsible Adventures“. „Alle Unternehmen im IPD-Programmhaben wir zuvor sorgfältig ausgewählt und auf die europäischen Marktanforderungen vorbereitet“, erklärt Nora Eichkorn, Expertin für nachhaltigen Tourismus beim IPD. „Ein wesentliches Kriterium ist dabei, dass die Unternehmen ihr Angebot am Grundsatz der Nachhaltigkeit ausrichten. Wir wollen mit unserer Vorauswahl internationalen Reiseanbietern einen Mehrwert bieten und ihren Aufwand reduzieren. Zudem sind unsere Services neutral und kostenfrei. Unser Ziel ist es, das Reiseangebot ökologisch sowie sozial nachhaltiger aufzustellen.“

Stark nachgefragt: Gemeindebasierter Tourismus
In Nepal, Usbekistan und Ecuador unterstützt das IPD Tourismusprojekte, bei denen Reisende abgelegene Regionen entdecken und bei Einheimischen übernachten. Das „Community Homestay Network Nepal“ arbeitet mit kleinen Gemeinden im ganzen Land zusammen und lässt die Besucher auf ihrer Reise Teil des Dorfalltags werden. Mit „Responsible Travel Uzbekistan“ können Reisende die entlegenen Dörfer der Nuratau-Berge besuchen und von Homestay zu Homestay wandern. In der „Kapawi Eco-Lodge“ in Ecuador wohnt man luxuriöser und ist zugleich ein Teil der Gemeinde. Hier begegnet man der lokalen Bevölkerung auf Augenhöhe und kann die fremde Kultur hautnah und authentisch erleben.

IPD auf der WTM London: Experiences N 10-606
IPD in Manchester und Newcastle am 9. und 10.November: Registrierung
 

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Im FokusThemenImportförderung
news-1134Thu, 05 Oct 2023 08:12:36 +0000Übergangsfrist zu CBAM gestartethttps://bga.de/presse/pressemitteilung/uebergangsfrist-zu-cbam-gestartet/BGA und Eurocommerce erhalten KlarstellungZum 1.10.2023 ist die Übergangsphase für die CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) oder auch CO2 Grenzausgleichssystem Berichtspflicht gestartet. Mit ihr will die EU ihre Unternehmen vor den Nachteilen schützen, die ihnen durch strenge europäische Klimaschutzauflagen entstehen. Lange angekündigt, aber mit Details erst sehr spät unterfüttert stellt sie eine Herausforderung für Unternehmen dar. Der BGA hat sich daher - im Schulterschluss mit seinem europäischen Dachverband Eurocommerce - an die Kommission gewandt, und Entlastung sowie Klarstellungen gefordert. Dies durchaus mit Erfolg.

So liegt seit kurzem ein Antwortschreiben der Kommission vor, welches u.a. folgendes klarstellt:

- Über zwei Jahre lang wird die Kommission allen Beteiligten die Möglichkeit geben, die Berichtsmethodik auf der Grundlage der Leitlinien zu testen -
ohne dass eine finanzielle Zahlung fällig wird.
- Es werden mehrere Flexibilitäten eingeführt, um den Schwierigkeiten einiger Branchen/Interessengruppen bei der Erhebung der erforderlichen Daten Rechnung zu tragen.
- Die Meldepflichtigen können alle Methoden zur Bestimmung der Emissionen anwenden, einschließlich ihrer eigenen Methodik und die Standardwerte der Kommission bis Mitte 2024 verwenden.
- Die ersten beiden vierteljährlichen CBAM-Berichte von Januar und April 2024 können bis Juli 2024 geändert und korrigiert werden.
- Ausnahmen von den CBAM-Verpflichtungen existieren für Sendungen, bei denen der innere Wert der CBAM-Waren 150 EUR nicht übersteigt.

Die Kommission bestätigt damit die/eine Lernphase mit obligatorischer Berichterstattung. Sie sei für den Erfolg des CBAM unerlässlich, da sie der Kommission unter anderem die Möglichkeit gibt, ihren Ansatz für die Festlegung der in der endgültigen Phase geltenden Regeln zu überdenken und Spielraum für eine Anpassung des Systems entsprechend den aus dem Lernprozess gezogenen Schlussfolgerungen zu schaffen. Außerdem werden die Dienststellen der Kommission angewiesen, eine Informationskampagne durchführen, um Importeure und Behörden bei der Vorbereitung auf die Meldepflicht zu unterstützen. Diese Kampagne, die bereits angelaufen ist, umfasst Webinare und E-Learning-Programme, einen Leitfaden für die Überwachung, Berechnung und Berichterstattung über eingebettete Emissionen für Importeure während des Übergangszeitraums sowie eine (optionale) Kommunikationsvorlage zur Erleichterung der Informationsübermittlung zwischen Betreibern und Importeuren. Der Link dazu findet sich hier: Carbon Border Adjustment Mechanism (europa.eu)
 

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Im FokusThemenEuropa
news-1130Thu, 05 Oct 2023 07:53:17 +0000Neues BGA-Positionspapier: Zeitenwende für eine neue Außenhandelsstrategiehttps://bga.de/presse/pressemitteilung/neues-bga-positionspapier-zeitenwende-fuer-eine-neue-aussenhandelsstrategie/Deutschland muss wieder Vorreiterrolle zur Durchsetzung einer liberalen Handelspolitik übernehmen In den vergangenen Jahren hat sich die geostrategische und damit auch die weltwirtschaftliche Lage deutlich verändert. Der rasante Aufstieg Chinas zur zunächst wirtschaftlichen und zunehmend politischen Weltmacht, das globale Wettrennen um Rohstoffe und Marktzugänge, der von Russland ausgelöste neue kalte Krieg zeigen, wie sehr sich die Welt gewandelt hat. Deutschland hat weite Teile dieser Veränderungen entweder hingenommen oder ignoriert. Statt entschlossen auf die Veränderungen der Weltordnung und die wirtschaftlichen Expansionspläne Chinas und anderer Staaten zu reagieren und auf neue Außenhandelspartnerschaften zu drängen, hat man sich auf vergangenen Erfolgen ausgeruht und sich zu sehr auf die Anziehungskraft des europäischen Wirtschafts- und Wertemodells verlassen.

Russlands Angriffskrieg in der Ukraine wird oft als Zeitenwende bezeichnet, also als Ereignis, mit dem eine Ära endet und eine neue beginnt. Dies muss insbesondere nun auch für die deutsche Außenhandelspolitik gelten. Um seinen Wohlstand zu sichern, muss Deutschland als eine der führenden Exportnationen der Welt und größte Volkswirtschaft in der EU wieder uneingeschränkt sein natürliches Interesse an offenen Märkten und einer regelgebundenen internationalen Ordnung auf allen politischen Ebenen zum Ausdruck bringen. Deutschland braucht deshalb dringend eine veränderte Außenhandelsstrategie, die im nationalen und im europäischen Interesse neue Schwerpunkte setzt.

Der Außenwirtschaftsausschuss des BGA hat ein Positionspapier beschlossen, in dem umrissen wird, wie eine solche neue Außenhandelsstrategie der Bundesregierung aussehen muss. Kern einer solchen Strategie ist, dass Deutschland wieder eine Vorreiterrolle zur Durchsetzung einer liberalen Handelspolitik übernehmen und sich aktiv für den Abschluss und die Ratifizierung von Handelsabkommen einsetzten muss. Dabei müssen besonders die Potentiale für neue Freihandelsabkommen in der Indo-Pazifikregion, in Lateinamerika, Afrika und Nordamerika schnellstmöglich genutzt werden. Die EU-Handelspolitik darf nicht mehr mit sachfremden Themen überfrachtet werden. Nachhaltigkeitsverpflichtungen sollten daher nur noch im gegenseitigen Einvernehmen verankert werden. Neue Handelsabkommen und der Fortbestand bestehender Abkommen dürfen nicht durch das Beharren der EU auf einem Sanktionsmechanismus zur Durchsetzung von Nachhaltigkeitskapiteln gefährdet werden.

Die Bundesregierung braucht zudem einen neuen Plan für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Importe und für die Internationalisierung von KMUs. Wichtige Elemente sind dabei der Abbau überbordender Bürokratie infolge neuer Lieferkettenregulierungen, die Harmonisierung und Vereinfachung der Ursprungsregeln in Handelsabkommen sowie die Stärkung und Förderung der Nutzung digitaler Instrumente und Netzwerke für die Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels. Die neue Außenhandelsstrategie muss schließlich von Bemühungen der Bundesregierung flankiert werden, auf EU-Ebene die Vertiefung des Binnenmarktes in allen Bereichen voranzutreiben sowie eine echte Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) anzustreben.

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Im FokusThemenInternationales
news-1126Thu, 05 Oct 2023 07:50:27 +0000BGA-Unternehmensumfrage: Konjunktur und Stimmung im Trudelnhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/bga-unternehmensumfrage-konjunktur-und-stimmung-im-trudeln/Konjunktur in Deutschland im ersten Halbjahr 2023 auf Talfahrt Die Konjunktur in Deutschland ist im ersten Halbjahr 2023 auf Talfahrt gegangen. Aus einem verhaltenen Plus wird nach den aktuellen Schätzungen ein Minus. Auch der BGA rechnet mit einem Rückgang des Bruttoinlandsproduktes. Zum Jahreswechsel 2022/23 ging der BGA noch von einem Wachstum von +0,25 Prozent aus, nun erwartet er einen Rückgang um -0,25 Prozent. Im Großhandel sinken inzwischen die nominalen und die realen Umsätze. Betrugen die Veränderungsraten der Umsätze im Großhandel zu Jahresbeginn noch nominal +9,0 Prozent und real -0,3 Prozent, lagen die Umsätze im Juli um -6,7 Prozent nominal und –5,0 Prozent unter Vorjahr. Eine Trendwende ist nicht zu erkennen. Die Beschäftigung im Großhandel scheint ihren Zenit im November 2022 mit 2,029 Millionen Beschäftigten überschritten zu haben. Aufträge und Auslastung in den Unternehmen sinken. Entsprechend schlecht ist die Stimmung im Großhandel. Dies ist zusammengefasst die konjunkturelle Lage im Großhandel im Sommer 2023, die in der aktuellen Ausgabe von Trends & Analysen Großhandel 2/2023 detailliert dargestellt wird.
Die Lage wird maßgeblich vom schwierigen internationalen Umfeld und den strukturellen Anforderungen aus Dekarbonisierung, Digitalisierung und Demografie geprägt. Während im vergangenen Jahr noch Lieferengpässe die Unternehmen belastet haben, drücken nun die Kosten für Beschaffung, Transport, Energie und Personal. Und die zunehmende Regulierungsdichte von Geschäftsprozessen bremst zudem die wirtschaftliche Dynamik aus. Dementsprechend geht der BGA nun für das aktuelle Jahr von einer rezessiven Entwicklung aus. Für 2023 erwartet der BGA einen Rückgang des Gesamtumsatzes im Großhandel um nominal etwa -1 Prozent auf 1.750 Milliarden Euro und real um etwa -1 ½ Prozent. Dabei ist die rückläufige Inflation ein kleiner Lichtblick. Nach einem Spitzenwert von +10,4 Prozent im Oktober 2022 betrug die Inflation im August noch +6,1 Prozent. Nach vorläufigen Berechnungen liegt sich im September voraussichtlich bei +4,5 Prozent. Der BGA hält einen weiteren Rückgang in Richtung 4 Prozent in 2023 für realistisch. Auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen weist die Preisentwicklung auf nachlassenden Preiserhöhungsdruck. Im Juni lagen die Einfuhrpreise um -11,4 Prozent und die Erzeugerpreise um -6 Prozent unter Vorjahr.

In diesem schwierigen Umfeld hätten sich die Großhändler ein schnelleres und überzeugenderes Gegensteuern der Bundesregierung gewünscht. Nach der BGA-Umfrage ist eine Mehrheit von 53 Prozent der Auffassung, dass die Bundesregierung mit ihrem politischen Handeln weit hinter den wirtschaftlichen Anforderungen zurückbleibt. Und weitere 42 Prozent sind der Überzeugung, dass die Bundesregierung die Probleme kennt, jedoch unzureichend und widersprüchlich handelt. Die Unternehmen machen sich zunehmend Sorgen um ihre Wettbewerbsfähigkeit. Für fast drei Viertel hat sich die Wettbewerbsfähigkeit verschlechtert oder belasten die politischen Entscheidungen die Geschäftstätigkeit erheblich. Der BGA hält verbesserte Standortbedingungen für dringend erforderlich. Bessere und einfachere Gesetze, vor allem eine wirksame und spürbare Entbürokratisierung sowie eine verlässliche und bezahlbare Energieversorgung können Investitionsbremsen lösen und damit auch wieder das Vertrauen in die Bundesregierung stärken.

Die Ausgabe von Trends & Analysen 2/2023 kann beim BGA angefordert werden.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-1122Thu, 05 Oct 2023 07:42:53 +0000EU-Kommission fordert 30 Tage Zahlungsfristen für B2B-Geschäftehttps://bga.de/presse/pressemitteilung/eu-kommission-fordert-30-tage-zahlungsfristen-fuer-b2b-geschaefte/Am 12. September hat die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf vorgestellt, der vorsieht, die Zahlungsfristen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und zwischen Unternehmen und Behörden auf 30 Tage zu verkürzen. Dabei sollen keine weiteren Ausnahmeregelungen gelten. Der Vorschlag ist Teil eines Maßnahmenpakets, welches KMU und ihre Widerstandsfähigkeit unterstützen sollen. Der Vorschlag ist sehr besorgniserregend und kann Unternehmen den Zugang zur Finanzierung der Lieferkette verwehren und das Funktionieren der Lieferketten in vielen Sektoren stören. Dies hätte unbeabsichtigte Folgen, z.B. auf die derzeitige Vielfalt des Sektors und seine Fähigkeit, mit außereuropäischen Akteuren zu konkurrieren und zu attraktiven lokalen Gemeinschaften beizutragen.

EuroCommerce und BGA haben bereits Kontakt zu wichtigen Entscheidungsträgern im Europäischen Parlament und in der Kommission aufgenommen, um die Besonderheiten unseres Sektors zum Ausdruck zu bringen. Wir sammeln konkrete Beispiele für die Auswirkungen der Maßnahme und die Kosten, die die vorgeschlagene Änderung in den verschiedenen Ländern und Teilsektoren (z. B. Lebensmittel, Textilien, Heimwerkerbedarf, Sportartikel usw.) verursachen würde.
Ihr Feedback, Ihre Fragen und Bedenken zum Kommissionsvorschlag können uns bei unserem Engagement helfen und die Argumentation stärken.

Bis 5. Oktober läuft die erste Feedback-Runde zur Formulierung einer Position. Bei Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich gern an Herrn Alber (michael.alber@remove-this.bga.de oder Frau Brehmer lisa-marie.brehmer@remove-this.bga.de )
 

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Im FokusThemenEuropa
news-1118Thu, 05 Oct 2023 07:41:03 +0000WAA berät über Chancen und Herausforderungen beim Handel mit Lateinamerikahttps://bga.de/presse/pressemitteilung/waa-beraet-ueber-chancen-und-herausforderungen-beim-handel-mit-lateinamerika/253. Sitzung des Wirtschaftsausschusses für Außenhandelsfragen (WAA) beim Bundesministerium für Ernährung und LandwirtschaftDie Fragen, wie die Zusammenarbeit mit Lateinamerika bei einer Diversifizierung der Lieferketten helfen kann und welche Marktpotenziale für den Handel bestehen, standen im Mittelpunkt der 253. Sitzung des Wirtschaftsausschusses für Außenhandelsfragen (WAA) beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die am 20. September 2023 in Berlin stattgefunden hat.

In einem ersten einführenden Vortrag stellte Felix Lutz von der Generaldirektion AGRI der EU-Kommission aktuelle Entwicklungen in den Handelsbeziehungen mit Lateinamerika und deren Auswirkungen auf den EU-Agrarhandel mit Lateinamerika dar. Dabei betonte er die Bedeutung des Kontinents als Handelspartner für die EU sowie im Hinblick auf die weltweite Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln. Weiter führte er aus, mit welchen Ländern in Lateinamerika die EU bereits Handelsabkommen abgeschlossen hat und wie sich diese auf den Agrarhandel in Mittelamerika ausgewirkt haben. Ebenfalls stellte er den Stand gegenwärtig laufender Verhandlungen zu Freihandelsabkommen und deren Inhalte dar; insbesondere ging er auf die Kapitel zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen ein. Herr Lutz erläuterte die Ziele der EU-Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung (EUDR) und kündigte an, dass die EU lateinamerikanische Staaten bei der Umsetzung der EUDR unterstützen wolle. Als großer Abnehmer von unter die EUDR fallenden Produkten habe die EU eine große Verantwortung, sich gegen Entwaldung zu engagieren.

Ein zweiter einführender Vortrag wurde von S.E. Fernando Miguel López Fabregat, Botschafter der Republik Östlich des Uruguay, gehalten. Darin befasste sich der Botschafter mit Chancen und Risiken des EU-Mercosur Abkommens aus lateinamerikanischer Perspektive. Er hob hervor, dass die Menschen in der EU und den Staaten des Mercosur dieselben Werte teilten, so dass auf dieser Grundlage ein Freihandelsabkommen leicht abzuschließen sein sollte. Dabei müsse es zu einem Ausgleich der Interessen auf beiden Seiten kommen. Herr López Fabregat bedauerte, dass das Mercosur-Abkommen trotz der langen Verhandlungsdauer von über 20 Jahren noch immer nicht abgeschlossen sei. Die aktuelle Weltlage sollte beide Seiten darin bestärken, dies nun zu ändern. Dringend warnte der Diplomat davor, die bereits erreichten Verhandlungsergebnisse erneut zu hinterfragen und betonte das Interesse seines Landes an einem baldigen Abschluss des Abkommens.

Partnerschaft auf Augenhöhe
Der dritte einführende Vortrag kam von Max Mueller, Senior Vice President and Head Global Public Affairs Bayer AG. Er berichtete aus der Perspektive der Wirtschaft, wie Wirtschaftsbeteiligte beider Kontinente auf die Handelsbeziehungen der EU und Lateinamerikas blicken. Er stellte fest, dass die Krisen der letzten Jahre (Covid-19, Krieg in der Ukraine, Bekämpfung des Klimawandels) Auswirkungen auf den internationalen Handel hatten. Lateinamerika schaue nicht mehr nur auf die EU, sondern auch nach Asien. So verschöben sich Achsen, insbesondere dann, wenn andere Regionen attraktiver erscheinen, weil dort Anforderungen geringer seien. Er äußerte die Sorge, dass Deutschland und die EU den Anschluss verlieren könnten. So stünde man sich hier beispielsweise bei technischen Innovationen bisweilen im Weg, während entsprechende Neuerungen in Drittstaaten schneller zur Anwendung gelangten. Mit Blick auf das Mercosur-Abkommen erklärte Mueller, dass Zusatzanforderungen der EU als Marktabschottung angesehen würden. Statt Drohungen forderte er eine Partnerschaft auf Augenhöhe. Angesichts der Wahlen zum Europäischen Parlament im kommenden Jahr müsse das Abkommen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

In der anschließenden Diskussion wurde unter anderem die Frage aufgeworfen, ob die Farm to Fork – Strategie (F2F) und die Handelspolitik der EU-Kommission miteinander synchronisiert seien. Ebenso diskutierten die Teilnehmer über die Vor- und Nachteile von Multilateralismus und regionalen Freihandelsabkommen. Mit Blick auf die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen wurde erörtert, ob Freihandelsabkommen zu deren Erreichung beitragen könnten. Zudem wurde festgestellt, dass eine nachhaltigere Landwirtschaft nicht ohne Veränderungen erreicht werde. In diesem Zusammenhang wurde auch erklärt, dass es möglich sei, 10 Milliarden Menschen zu ernähren und gleichzeitig weniger Pflanzenschutzmittel in der Lebensmittelproduktion einzusetzen. Voraussetzung hierfür sei aber, das technische Neuerungen zugelassen würden. Sollte dies in Europa ausbleiben, drohe die Gefahr, dass die Produktion in Drittstaaten abwandern könne. Abschließend wurde dafür plädiert, die gemeinsame Wertebasis in der EU und in Lateinamerika für eine gemeinsame Wertschöpfung zu nutzen.
Inhaltlich abgerundet wurde die Sitzung durch Ausführungen zu aktuellen handelspolitischen Fragen. Dabei wurde über die Situation der Agrarausfuhren aus der Ukraine in die EU sowie über den jeweiligen Verhandlungsstand zu den Freihandelsabkommen der EU mit Neuseeland, Australien, Indien, Malaysia und Thailand berichtet.
 

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Im FokusThemenAgrar
news-1114Thu, 05 Oct 2023 07:36:39 +0000Ein Plädoyer für mehr Marktwirtschafthttps://bga.de/presse/pressemitteilung/ein-plaedoyer-fuer-mehr-marktwirtschaft/Prof. Feld auf der BGA-Mitgliederversammlung Im Mittelpunkt der BGA-Mitgliederversammlung am 20. September in Berlin stand die wirtschaftliche Situation des Großhandels und der deutschen Wirtschaft insgesamt. Mit einem fulminanten Plädoyer für marktwirtschaftliche Lösungen bestärkte Prof. Dr. Dr. h. c. Lars P. Feld die zahlreichen Teilnehmer in ihrem Engagement für attraktive wirtschaftliche Rahmenbedingungen am Standort Deutschland nicht nachzulassen. Zuvor beleuchteten BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura und BGA-Hauptgeschäftsführer Antonin Finkelnburg in ihren Reden die Situation des Großhandels und die konkreten Lösungsansätzen, die sich aus BGA-Sicht ergeben.

Prof. Lars Feld, Persönlich Beauftragter des Bundesministers der Finanzen für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftspolitik und Ordnungsökonomik an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg sowie Direktor des Walter Eucken - Institutes, war zu einer Einschätzung der volkswirtschaftlichen Lage und der weiteren Perspektiven für Deutschland eingeladen. Die Konjunktur in Deutschland werde kritischer betrachtet als sie ist, so Feld eingangs mit Blick auf die verhaltenen Konjunkturprognosen für 2023. Egal ob das Wachstum knapp über oder unter Null liege, Deutschland befinde sich in einer „Stagnation mit negativem Touch“. Deutschland sei im internationalen Vergleich stärker von aktuellen Krisen betroffen, als andere Volkswirtschaften wie Italien oder Frankreich.

Mit Blick auf die hartnäckig hohe Inflation ging er kritisch mit der langjährigen Fiskalpolitik ins Gericht. Die Ursachen sieht er weniger in den Preisen für Energie und Nahrungsmittel, sondern in der hohen Kerninflation, die ihre Ursache in einer expansiven Fiskalpolitik und einer zu langen und zu üppigen expansiven Geldpolitik – finanziert über Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank EZB - hat. Für die in den letzten Jahren steigenden Lohnstückkosten und die höheren Energiepreise sieht er keine wirksamen Lösungsansätze. Bei den Steuersätzen liege Deutschland an der Spitze. Und fordert daher die effektiven Steuersätze zu senken, er sieht im Wachstumschancengesetz einen Beitrag dazu.

Aufbruch statt Stillstand
Bereits in der vorgehenden Rede wurde die aktuelle wirtschaftliche Lage von BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura kritisch gesehen und darauf verwiesen, dass Deutschland drohe, massiv an Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren, wenn eine Verbesserung der Rahmenbedingungen am Standort Deutschland nicht schnell und wirksam umgesetzt werde. „Wir brauchen endlich Aufbruch, Fortschritt statt Stillstand, und vor allem konkrete Ergebnisse, statt leerer Versprechen“, forderte BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura.
„Es steht schlecht um den Standort Deutschland. Die Wirtschaftsleistung in den USA, China und Japan nimmt zu, in Deutschland nimmt sie ab. Wir sind das einzige Land in der Euro-Zone, das seine Wirtschaftsleistung aus der Vor-Corona-Zeit noch nicht wieder erreicht hat.. Wir sind nicht mehr Export-Weltmeister. Wir sind Bürokratie-Weltmeister.“

Der Präsident benannte die Forderungen des Groß- und Außenhandels, sowie der unternehmensnahen Dienstleistungen. Die Probleme lägen auf dem Tisch und wir bräuchten eine deutliche Veränderung und einen echten Umschwung in diesem Land. Hier betonte er, dass Arbeit sich wieder lohnen müsse und Bildung und Arbeitskräfte Vorfahrt haben müssen. Schluss müsse sein mit der ewig überbordenden Bürokratie und mit dem staatlichen grünen Wirtschaftsdirigismus und der Verbotspolitik. Er forderte von der Digitalisierung nicht nur zu sprechen, sondern sie umzusetzen. Die Infrastruktur dringend auszubauen. Endlich die Unternehmenssteuern zu senken. Und last but not least: Vorfahrt für den Freihandel.

Abschließend folgt der Apell, den Dr. Jandura in gleichem Maße an die Politiker von Regierung und Opposition richtet, egal ob in Berlin oder Brüssel: „Wir brauchen endlich echten Aufbruch. Politik, die gestalten will. Zum Wohle des Landes und seiner Menschen und nicht um die nächste Wahl zu gewinnen. Als Großhandel, Außenhandel und unternehmensnahe Dienstleister sind wir bereit unseren Teil zu leisten. Meine Damen und Herren, Handel macht stark. Handel ist stark. Und er soll es auch bleiben. Dafür kämpfen wir.“
Großhandel betroffen.

In seiner anschließenden Rede begann Hauptgeschäftsführer Antonin Finklenburg mit einer Beschreibung der wirtschaftlichen Lage in Deutschland und stützte sich dabei auf die durch den Verband selbst erhobenen Daten. „Die Lage ist ernst. Und viele der hier im Raum anwesenden Branchen haben zu kämpfen. Unsere eigenen Untersuchungen, das Konjunkturbarometer und die Trends und Analysen, zeigen das zielgenau. Die Inflation ist nach wie vor hoch. Die Lager sind voll, doch die Nachfrage lässt nach. Der Konsum lässt noch zu wünschen übrig. Das Bild könnte rosiger sein.“

Auf europäischer Ebene sprach Finkelnburg das Thema Lieferkette an und konnte konkreten Erfolg der Lobbyarbeit vermelden. Bei keinem anderen Thema mit Ausnahme der Tarifrunde hätte der BGA so sehr Gas gegeben, da es seine Mitglieder alle beträfe. Die Regulierung würde trotz anderslautender Gesetzgebung durch die Lieferkette durchgereicht werden und viele Unternehmen und Lieferanten überfordern. Umso besser, dass die BGA-Forderung, die Berichtspflicht deutlich zu entschärfen und zeitlich erheblich zu strecken, umgesetzt wurden. Und sie könne, so die neueste Information aus dem Bundeswirtschaftsministerium, vielleicht sogar völlig entfallen.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-1110Wed, 04 Oct 2023 09:14:24 +0000Thomas Schäfer übernimmt Amt des SAFRI-Vorsitzendenhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/thomas-schaefer-uebernimmt-amt-des-safri-vorsitzenden/Aktivitäten der deutschen Wirtschaft auf dem afrikanischen Kontinent sollen ausgebaut werden.Die Subsahara-Afrika Initiative der Deutschen Wirtschaft (SAFRI) hat einen neuen Vorsitzenden: Zum 4. Oktober tritt Thomas Schäfer, Mitglied des Konzernvorstands der Volkswagen AG, Markengruppe Core und CEO der Marke Volkswagen, die Nachfolge von Prof. Dr. Heinz-Walter Große an, der das Amt als SAFRI-Vorsitzender nach mehr als acht Jahren niederlegt.

Als Sprecher der von den Verbänden Afrika-Verein, BDI, BGA und DIHK getragenen Initiative hat sich Thomas Schäfer als Ziel gesetzt, die Aktivitäten der deutschen Wirtschaft auf dem afrikanischen Kontinent auszubauen: „Afrika bietet riesiges Potenzial. Mir geht es darum, das deutsche Afrika-Engagement zu bündeln, die Zusammenarbeit zu vereinfachen und so die bestehende Partnerschaft in beiderseitigem Interesse zu vertiefen. Dazu müssen Wirtschaft und Bundesregierung eng und effizient zusammenarbeiten. Nur so kann es uns gelingen, die aufstrebenden Unternehmen in Afrika stärker und schneller als bisher in unsere Lieferketten zu integrieren und damit die wirtschaftlichen Beziehungen auszubauen. Auch die Regionalinitiative selbst muss ihre Schlagkraft weiter erhöhen. So können wir die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aufgaben gemeinsam angehen.“

Thomas Schäfer nutzt die Gelegenheit und zollt seinem Vorgänger tiefen Respekt und Anerkennung für seinen Einsatz zur Vertiefung der deutsch-afrikanischen wirtschaftlichen Beziehungen. „Das Engagement von Heinz-Walter Große hat die Beziehungen zwischen Deutschland und den afrikanischen Ländern nachhaltig gestärkt. Dafür gebührt ihm unser Dank und großer Respekt.“ Beispielhaft nennt Thomas Schäfer die beiden Leuchtturmprojekte der SAFRI – den German African Business Summit (GABS) sowie den G20 Compact with Africa (CwA) Investment Summit.
Thomas Schäfer tritt das Amt des SAFRI-Vorsitzenden als ausgewiesener Afrikaexperte mit über 30 Jahren Berufserfahrung in der Automobilindustrie an: Seit 2012 ist er bei der Volkswagen AG aktiv, von 2015 bis 2020 verantwortete er als Chairman und Managing Director der Volkswagen Group South Africa die Entwicklung der Konzernmarken in Afrika. Im Anschluss an seine Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender von Škoda in Tschechien wurde Thomas Schäfer 2022 Mitglied des Konzernvorstands, Leiter der Markengruppe Core und CEO der Marke Volkswagen.
Bereits am 20. November 2023 wird Thomas Schäfer den diesjährigen G20 Investment Summit in Berlin eröffnen – in Anwesenheit des deutschen Bundeskanzlers, mehrerer afrikanischer Staats- und Regierungschefs sowie etwa 700 Gästen aus der deutschen sowie afrikanischen Wirtschaft und der Politik.

SAFRI-Pressemitteilung vom 4. Oktober 2023

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Im FokusThemenInternationalesPressemitteilung
news-1106Fri, 22 Sep 2023 09:00:00 +0000lkw-maut kommt zur unzeit https://bga.de/presse/pressemitteilung/lkw-maut-kommt-zur-unzeit-grosshandel-auf-strasse-angewiesen/Großhandel ist auf Straße angewiesen.„Wir sind darauf angewiesen, unsere Güter auf der Straße zu transportieren. Die Erhöhung der LKW-Maut durch die CO2-Komponente kommt zu einer völligen Unzeit. Elektro-LKWs sind bislang zu teuer und zu wenig verfügbar. Eine Verlagerung auf die Schiene ist aufgrund der schlechten Infrastruktur keine Option. Dadurch wird die Einführung der CO2-basierten LKW-Maut auch keine Lenkungswirkung entfalten“, so Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).

Großhandelspräsident Jandura weiter: „Hinzu kommt, dass der Startbeginn bereits zum 1. Dezember in das laufende Geschäftsjahr eingreift. Neben der enormen finanziellen Belastung von bis zu 40.000 Euro pro LKW und Jahr führt das auch zu einem unnötig erhöhten Verwaltungsaufwand für die Unternehmen. Einen Monat länger zu warten, wäre das Mindeste gewesen.“

„Die Ampel-Koalition bricht mit diesem Gesetz den eigenen Koalitionsvertrag. Eine Doppelbelastung durch den CO2-Preis hatte die Bundesregierung explizit ausgeschlossen“, schließt Jandura.

Letzte Nacht fand die erste Lesung zum „Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ im Deutschen Bundestag statt. Der Mitte Juni vom Kabinett beschlossene Entwurf sieht vor, dass die Maut ab Dezember 2023 um eine CO2-Komponente in Höhe von 200 Euro je Tonne ergänzt wird. Dies entspricht 15,8 ct je km für schwere Euro 6-LKW.

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Im FokusPressemitteilung
news-1102Thu, 21 Sep 2023 12:09:18 +0000BGA-Mitgliederversammlunghttps://bga.de/presse/pressemitteilung/bga-mitgliederversammlung/Hier finden Sie alle Fotos der Veranstaltung in Berlin.Zur Galerie gelangen Sie hier:

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Im Fokus
news-1098Thu, 21 Sep 2023 10:19:05 +0000Finanzielle Belastung bei geplanter Maut-Erhöhung https://bga.de/presse/pressemitteilung/finanzielle-belastung-bei-geplanter-maut-erhoehung/ Fachgespräch Güterkraftverkehr und Logistik im deutschen BundestagAuf Einladung der CDU/CSU -Bundestagsfraktion fand das Fachgespräch Güterkraftverkehr und Logistik im deutschen Bundestag zur aktuellen Lage im Güterverkehr und der Logistik statt. Schwerpunkt war u.a. die geplante Erhöhung der LKW-Maut, insbesondere der kritische Start der geplanten Mauterhöhung bereits zum 01.12.2023 sowie die enorme finanzielle Mehrbelastung, die durch die Mauterhöhung entsteht.

Weitere Themen bei dem konstruktiven Austausch mit den Arbeitsgruppe Verkehr u.a. mit der Berichterstatterin für Güterverkehr Logistik der CDU/CSU Fraktion Martina Engelhardt-Kopf waren der Fachkräftemangel und der Umstieg auf E-Antriebe, welche ohne ausreichend Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur nicht gelingen kann.

Die kurzfristig umsetzbaren und wirkungsvollen Maßnahmen für mehr Klimaschutzschutz im Straßenverkehr wie die Anhebung des LKW-Gesamtgewichtes auf 44 Tonnen und die Nutzung des Lang-LKW wurden ebenfalls besprochen.
 

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Im FokusThemenVerkehr + Logistik
news-1094Thu, 21 Sep 2023 10:16:13 +0000Zu lange Visum-Wartezeiten bei Geschäftsreisen zu deutschen Messenhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/zu-lange-visum-wartezeiten-bei-geschaeftsreisen-zu-deutschen-messen/BGA schreibt an BundeskanzleramtschefIn der letzten Ausgabe haben wir informiert, dass sich der BGA beim Thema Visa für Geschäftsreisende stark engagiert. Nachdem der BGA sich zuletzt mit den Mit-Trägern im Asien-Pazifik-Ausschuss an die Bundesaußenministerin gewendet hat, haben wir dieses Mal mit der deutschen Messewirtschaft den Schulterschluss gesucht. Denn auch hier ist die Situation dramatisch. So schaden die untragbar langen Wartezeiten dem Messestandort Deutschland und damit der deutschen Wirtschaft insgesamt. Adressat Wolfgang Schmidt, Chef des Bundeskanzleramtes, erhielt eine deutliche Schilderung der Zustände und wurde aufgefordert Lösungsvorschläge zu präsentieren.

Die hohe internationale Verflechtung deutscher Unternehmen bildet das Fundament für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands. Als internationaler Messestandort richtet Deutschland über zwei Drittel aller Weltleitmessen aus. Davon profitieren insbesondere kleine und mittelständischen Unternehmen, die quasi vor ihrer eigenen Haustür internationale Geschäftspartner und zukünftige Kunden treffen können. Dies setzt allerdings voraus, dass Geschäftsreisende auch einreisen können.

Wegen zu langer Visum-Wartezeiten fehlen allerdings Aussteller und Besucher aus Asien und Afrika auf Messen in Deutschland. So gehören China, die Türkei und Indien sowohl zu den Top 10 der wichtigsten Handelspartner Deutschlands als auch zu den Top 10 der bis zum Pandemiebeginn größten ausländischen Ausstellernationen am Messeplatz Deutschland. Durchschnittlich kamen allein auf den rund 140 internationalen Messen am Messeplatz Deutschland jährlich über 100.000 Besucher und über 20.000 ausstellende Unternehmen aus visumpflichtigen Ländern.

Monatelange Wartezeiten auf ein Visum sind aber seit dem Ende der Pandemie in für den deutschen Export entscheidenden Ländern an der Tagesordnung. So kann ein Messebesucher bei der Botschaft in Neu-Delhi - Stand heute - frühestens in 3 Monaten einen Termin bekommen, um seine Visum-Antragsunterlagen abgeben zu können, in Peking sind es 40 Tage, in Istanbul 35 bei Bearbeitungszeiten von vier bis sechs Wochen, und in Islamabad gibt es derzeit gar keine Termine. Unternehmen aus diesen und weiteren visumpflichtigen Ländern können daher oft ihre Mitarbeitenden nicht zu Messen nach Deutschland entsenden. Wichtiges Geschäftspotential bleibt damit ungenutzt. Im schlechtesten Fall entscheiden sich diese Unternehmen dann für die Teilnahme an Messen in anderen Ländern. Im internationalen Wettbewerb schwächen wir damit unsere Position als Exporteur von Waren „Made in Germany“ als auch als Messeland Nr. 1. Konkret hat sich dies bei internationalen Leitmessen wie der Hannover Messe, der Interschutz oder der DOMOTEX in Hannover gezeigt. Bei letzterer haben sich aufgrund fehlender Geschäftsreisevisa die Beteiligungen allein von indischen ausstellenden Unternehmen flächenmäßig fast halbiert. Statt der ursprünglichen Fläche von 14.000 Quadratmetern konnten indische Unternehmen nur 8.000 Quadratmeter belegen.

 

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Im FokusThemenInternationales
news-1090Thu, 21 Sep 2023 10:14:00 +0000Wirtschaftsperspektiven bleiben verhaltenhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/wirtschaftsperspektiven-bleiben-verhalten/Außenwirtschaftliche Perspektiven ungünstigIn der aktuellen wirtschaftlichen Lage treffen verschiedene Entwicklungen aufeinander. Während die binnenwirtschaftliche Dynamik langsam wieder an Fahrt aufgenommen hat, bleiben die außenwirtschaftlichen Perspektiven ungünstig. Die Weltkonjunktur schwächelt weiterhin, was sich in einer niedrigen Auslandsnachfrage und sinkenden Exporten bemerkbar macht. Aufgrund dessen dürfte die konjunkturelle Entwicklung vorerst verhalten bleiben, erst ab dem Jahreswechsel ist voraussichtlich wieder mit einer spürbaren Belebung der Konjunkturindikatoren zu rechen. Dies ist zusammenfassend die Bewertung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland im September 2023.

Die nominalen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen sind im Juli saison- und kalenderbereinigt um 1,8 Prozent gegenüber dem Vormonat zurückgegangen. Im Dreimonatsvergleich liegen sie damit um 1,2 Prozent niedriger. Dabei nahmen die Exporte in den Euroraum im Juli um 1,7 Prozent zu, während die Ausfuhren in Nicht-EU-Länder um 2,5 Prozent zurück gingen. Die Nachfrage aus den beiden wichtigen Handelspartnern China und USA nahmen dabei jeweils um 1,2 Prozent bzw. 5,2 Prozent zu. Ähnlich entwickelten sich die Importe, die im Dreimonatsvergleich um 1,7 Prozent nachgaben, wobei die Einfuhren aus den EU-Ländern 2,9 Prozent zulegten. In realer Betrachtung dürften die Rückgänge der Exporte und Importe etwas schwächer ausgefallen sein. Denn sowohl die Einfuhr- als auch die Ausfuhrpreise gingen leicht zurück (-0,5 Prozent bzw. -0,3 Prozent). 

Die Produktion im produzierenden Gewerbe ist im Juli gegenüber dem Vormonat um 0,8 Prozent erneut leicht gesunken. In der Industrie kam es zu einem Minus von 1,8 Prozent, im Baugewerbe hingegen erhöhte sich der Ausstoß um 2,6 Prozent. Die Herstellung im Bereich Kfz und Kfz-Teile nahm um 9,4 Prozent deutlich ab, auch die energieintensiven Industriezweige verzeichneten nach der Stabilisierung im Vormonat ein leichtes Minus von 0,6 Prozent. Während die Auftragseingänge im Juni noch ein kräftiges Plus von 7,6 Prozent verzeichneten, nahmen Sie im Juli deutlich um 11,7 Prozent ab. Dies ist allerdings auf Sondereffekte durch Großaufträge im Vormonat zurückzuführen. Ohne Großaufträge nahmen die Bestellungen um 0,3 Prozent zu. Insgesamt bleibt die Industriekonjunktur zum Beginn des dritten Quartals eingetrübt. Eine nachhaltige Belebung der Produktion ist noch nicht absehbar.

Auch im Einzelhandel sind die preisbereinigten Umsätze im Juli gegenüber dem Vormonat um 0,8 Prozent gefallen, nachdem sie bereits im Vormonat leicht um 0,2 Prozent zurück gingen. Im Dreimonatsvergleich sind die Umsätze dagegen um 1,8 Prozent gestiegen. Zum Vorjahresmonat sind die Umsätze um 2,2 Prozent gefallen, was vor allem die hohen Preissteigerungen widerspiegelt. Der Handel mit Lebensmitteln verzeichnet im Juli im Vergleich zum Vormonat ein reales Umsatzplus von 2,0 Prozent, gegenüber dem Vorjahresmonat allerdings einen Rückgang von 1,7 Prozent. Aufgrund der hohen Teuerungsrate bei Lebensmitteln verzeichnet diese Sparte seit 25 Monaten Umsatzrückgänge im Vorjahresvergleich. Die Teuerungsrate von Lebensmitteln liegt im August mit 9,0 Prozent nach wie vor deutlich über der Gesamtrate, der Preisdruck lässt allerdings nach, im Juni lag der Anstieg noch bei 13,7 Prozent. Der ifo-Geschäftsklimaindex für den Einzelhandel hat sich im August zum vierten Mal in Folge verschlechtert und verharren im negativen Bereich. Insgesamt sprechen die Frühindikatoren in den kommenden Monaten für eine gedämpfte Entwicklung der privaten Konsumausgaben. 

Die Inflation lässt weiter nach und liegt im August bei 6,1 Prozent. Die Kernrate ohne Energie und Nahrungsmittel bleibt unverändert bei 5,5 Prozent. Die Energiepreise legen mit 8,3 Prozent wieder stärker zu als die Gesamtrate und als in den drei Vormonaten, was auf den Basiseffekt durch den Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 zurück zu führen ist. Insgesamt zeigt die Entwicklung auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen einen nachlassende Preisdynamik. Sowohl die Erzeuger- und die Einfuhr- als auch die Großhandelspreise liegen im Juli unterhalb des Vorjahresniveaus (-6,0 Prozent, -13,2 Prozent bzw. -2,8 Prozent). Wirtschaftsforschungsinstitute gehen für das gesamte Jahr 2023 von einer Inflation von 6,0 Prozent bis 6,1 Prozent aus.
Der BGA teilt die verhaltene Einschätzung des BMWK und geht vorerst nicht von einer Belebung der Konjunktur aus. Während die nachlassende Preisdynamik den Konsum etwas beleben könnte, wirken geopolitische Unsicherheiten, eine schwache Weltwirtschaft und geldpolitische Straffungen dämpfend auf die Konjunktur. Daher sieht der BGA politische Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen als dringend erforderlich, damit der Standtort Deutschland konkurrenzfähig bleibt und mehr wirtschaftliche Dynamik erreicht werden kann.
 

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news-1086Thu, 21 Sep 2023 10:11:13 +0000Kabinettsentwurf zum Wachstumschancengesetzhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/kabinettsentwurf-zum-wachstumschancengesetz/Bedeutende Rückschritte gegenüber dem ReferentenentwurfDie Bundesregierung hat in Meseberg Ende August 2023 im zweiten Anlauf das sog. Wachstumschancengesetz verabschiedet. Im Rahmen des Ringens um die Ausgestaltung haben sich noch erhebliche Veränderungen ergeben. So ist das Entlastungsvolumen bei voller Jahreswirkung gegenüber dem Referentenentwurf von 6,5 Milliarden Euro auf 7,0 Milliarden Euro gestiegen. Neu aufgenommen wurde die befristete Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie die befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude.

Den Erleichterungen stehen aber auch bedeutende Rückschritte gegenüber dem Referentenentwurf. So sollen insbesondere bei der Thesaurierungsbegünstigung weitreichende Änderungen teilweise wieder zurückgenommen werden. Die angekündigte Verbesserung der Verwendungsreihenfolge (vorrangige Entnahme steuerfreier Gewinne oder Altrücklagen vor nachversteuerungspflichtigen Gewinnen) soll entfallen. Ebenso ist die Berücksichtigung der Thesaurierungsbegünstigung im Vorauszahlungsverfahren nicht mehr vorgesehen. Künftig sollen auch weitere nachversteuerungspflichtige Tatbestände gesetzlich geregelt werden. Zudem wird neu geregelt, dass bei unentgeltlicher Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen oder unentgeltlicher Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine natürliche Person der nachversteuerungspflichtige Betrag anteilig auf den Rechtsnachfolger übergeht.

Die im Referentenentwurf vorgesehene Streichung der Konzernklausel und der Eigenkapital-Escape sollen nun bestehen bleiben, aber angepasst werden. Die Umwandlung der Freigrenze in Höhe von 3 Millionen Euro in einen Freibetrag entfällt, die Freigrenze wird beibehalten. Bei der Verlustverrechnung wird dafür im Gegenzug die Prozentgrenze des über dem Sockelbetrag liegenden Verlustvortrages von 60 auf 80 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Verlustvortragsjahres für die Veranlagungszeiträume 2024 bis 2027 erhöht. Auch soll der erhöhte Verlustrücktrag von 10 Millionen Euro bzw. bei Zusammenveranlagung 20 Millionen Euro nun dauerhaft verankert werden und der auf zwei Jahre erweiterte Verlustrücktragszeitraum nochmals um ein Jahr auf drei Jahre erweitert werden.
 

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news-1082Thu, 21 Sep 2023 10:06:11 +0000Abbau von Bürokratiehttps://bga.de/presse/pressemitteilung/abbau-von-buerokratie/Eckpunkte für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vorgelegtWährend der Klausurtagung in Meseberg Ende August 2023 hat sich die Bundesregierung auch mit dem Thema Bürokratieabbau beschäftigt und Eckpunkte für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vorgelegt. Darin wird ausgeführt, dass „die Bundesregierung den Bürokratieabbau als eines ihrer Kernanliegen energisch verfolgt. Sie strebt sowohl ein Bürokratieentlastungsgesetz als auch weitere gesetzliche Maßnahmen an, um die Trendwende in den bürokratischen Belastungen zu erreichen.“

Das Eckpunkte-Papier verweist auf die Verbändeabfrage zwischen Januar und März 2023, an der sich auch der BGA beteiligt hat. Seine in den Anhörungsprozess eingebrachten Vorschläge hat der BGA in einem Positionspapier „Rechtsvereinfachungen zur Beschleunigung von Investitionen“ vom 6. März 2023 bekräftigt und diese an die Bundesregierung und Mitglieder der Ausschüsse für Finanzen, Wirtschaft und Recht des Bundestages gerichtet. Der BGA wird die Entbürokratisierung und Vereinfachungen daran messen.
Für den BGA wird dabei eine Vereinfachung bei Sachzuwendungen an Geschäftskunden weiter auf der Agenda stehen, auch wenn die Grenze nach § 4 Abs. 5 EStG von 35 auf 50 Euro angehoben werden sollte. Auf dieser stehen für den BGA auch die Streichung der umsatzsteuerlichen Kfz-Altteilebesteuerung und die Fortentwicklung der Fristenlösung zu einer Verrechnung von Einfuhrumsatzsteuer und entsprechendem Vorsteuerabzug.

Im Bereich des Steuer- und Abgabenrechts verweist das Eckpunkte-Papier nur auf eine Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre. Andere Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Vereinfachung sind bereits im Wachstumschancengesetz vorgesehen, wie

  • die Anhebung der GWG-Grenze auf 1.000 Euro und für Sammelposten auf 5.000 Euro,
  • die Erhöhung des Schwellenwertes zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1.000 auf 2.000 Euro,
  • die Anhebung der Grenze für die sog. Ist-Besteuerung von 600.000 Euro auf 800.000 Euro und
  • die Anhebung des Freibetrages für Zuwendungen an Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen von 110 Euro auf 150 Euro.
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news-1078Thu, 21 Sep 2023 09:56:15 +0000Austausch über Importförderung mit Club der Agrardiplomaten https://bga.de/presse/pressemitteilung/austausch-ueber-importfoerderung-mit-club-der-agrardiplomaten/Landwirtschaftsattachés zu Gast beim BGALetzte Woche waren Landwirtschaftsattachés aus Litauen, Polen, Ungarn, den Niederlanden, Brasilien, Türkei und Irland beim BGA zu Gast. Ziel war es, den Agrardiplomaten das Import Promotion Desk (IPD) vorzustellen und somit für mehr politische Sichtbarkeit des IPDs zu sorgen. Durch den engeren Austausch mit Botschaften aus dem europäischen Raum verstärkt er sein Netzwerk auch unter europäischen Partnern.

Bei den Gesprächen standen Themen wie Verbandsarbeit in anderen europäischen Ländern, Nachhaltigkeit in der Lieferkette sowie Nachfragetrends im Agrarbereich im Mittelpunkt.

Da das IPD ein auf Europa ausgerichtetes Projekt ist, ist die Ausweitung des IPD-Netzwerkes in andere europäische Absatzmärkte ein zentrales Anliegen. Seit mehreren Jahren schon arbeitet das IPD eng mit anderen europäischen Importförderorganisationen im Rahmen des TRIC-Netzwerkes (Trade Related Instruments Connected) zusammen. Dank des Austausches mit dem Club der Agrardiplomaten konnte das IPD einen Einblick in die Verbandswelten andere europäischer Länder wie Polen, Ungarn, Litauen oder Irland bekommen. Einige interessante Stakeholder wurden identifiziert und erste Kontakte ausgetauscht. Ziel ist es hier, die IPD-Unternehmen aus Entwicklungs- und Schwellenländern auch außerhalb der großen europäischen Importmärkte noch besser zu vernetzen. 
Die Themen Nachhaltigkeit und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten standen ebenso im Fokus des Austausches. Für Importeure aus Europa wird das Thema zunehmend wichtig. Generell müssen sich europäische Importeure immer mehr der Frage stellen, ob der Import bestimmter Produkte mit Klima und Umweltschutz in Einklang zu bringen ist. Hier waren sich die Teilnehmer aber einig, dass aus Nachhaltigkeitsperspektive der Import oft ressourcenschonender als die lokale Produktion ist. Dies gilt besonders für die Sektoren in denen das IPD aktiv ist, wie z.B. Schnittblumen oder frisches Obst und Gemüse.

In Anbetracht des Themas Sorgfaltspflichten stießen die vom IPD durchgeführten CSR-Lieferantentrainings auf großes Interesse unter den Teilnehmenden. Aufgrund der zunehmenden Regulierung auf deutscher und europäischer Ebene legen Importeure aus Europa zunehmend Wert auf CSR-konforme Zulieferer. Die CSR-Trainings des IPDs sensibilisieren Zulieferer im globalen Süden zum einen angesichts der steigenden legalen Anforderungen. Zum anderen unterstützen sie die Zulieferer aber auch damit, eigene Sorgfaltspflichten in ihren Produktionsprozessen umzusetzen. Konkret unterstützt das IPD sie dabei, ihre eigenen Risikoanalysen durchzuführen, Abhilfemaßnahmen einzurichten und im Nachgang hierüber effizient zu kommunizieren.

Der BGA hat das IPD vor gut zehn Jahren gemeinsam mit der sequa gGmbH ins Leben gerufen. Ziel des Projektes ist es, nachhaltige Handelsbeziehungen zwischen KMU in Entwicklungsländern und europäischen Importeuren aufzubauen. Über 400 Exportunternehmen aus Entwicklungsländern haben das Programm seither erfolgreich durchlaufen und somit gemeinsam über 504 Mio Euro an Umsatz erwirtschaftet.
 

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Im FokusThemenInternationalesImportförderung
news-1074Thu, 21 Sep 2023 09:53:49 +0000Bundeshaushalt 2024 und mittelfristige Finanzplanunghttps://bga.de/presse/pressemitteilung/bundeshaushalt-2024-und-mittelfristige-finanzplanung/Regierung beschließt Entwurf des Haushalts '24Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf des Bundeshaushaltes 2024 wurde in der ersten September-Woche vom 5. bis 8. September 2023 im Deutschen Bundestag in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen.

Der Haushaltsentwurf sieht für 2024 Ausgaben in Höhe von 445,69 Milliarden Euro vor. Dem stehen Einnahmen ohne Kredite in Höhe von 429,12 Milliarden Euro gegenüber. Die Kreditaufnahme im kommenden Jahr soll nach dem Entwurf 16,56 Milliarden Euro betragen und damit genau im Rahmen der nach der Schuldenregel des Grundgesetzes zulässigen Nettokreditaufnahme liegen. Der Entwurf sieht zudem vor, dass für die kommenden Haushaltsjahre ab 2025 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 126,82 Milliarden Euro ausgebracht werden.
Die für 2024 geplanten Ausgaben liegen um 30,60 Milliarden Euro unter dem Soll für 2023. Das ist ein Minus von rund 6,43 Prozent.

  • Für Personalausgaben sind für 2024 im Entwurf 43,25 Milliarden Euro (2023: 41,67 Milliarden Euro),
  • für sächliche Verwaltungsausgaben 24,01 Milliarden Euro (2023: 21,68 Milliarden Euro)
  • für die militärische Beschaffung (ohne Sondervermögen Bundeswehr) 15,26 Milliarden Euro (2023: 18,48 Milliarden Euro) 
  • Für den Schuldendienst 38,78 Milliarden Euro (2023: 39,84 Milliarden Euro) veranschlagt.
  • Für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sollen im kommenden Jahr 281,90 Milliarden Euro (2023: 290,02 Milliarden Euro) fließen.
  • Für als Investitionen verbuchte Ausgaben sind 54,23 Milliarden Euro (2023: 71,47 Milliarden Euro) veranschlagt.
  • Der Saldo der besonderen Finanzierungsausgaben soll mit -9,75 Milliarden Euro (2023: -6,87 Milliarden Euro) ausgabereduzierend wirken. Unter anderem ist im Einzelplan 60 eine Globale Minderausgabe von acht Milliarden Euro etatisiert.

Verschiedene von der Bundesregierung geplante Konsolidierungsmaßnahmen sind im Haushaltsentwurf bereits abgebildet. Die gesetzliche Umsetzung der Maßnahmen ist mit einem Haushaltsfinanzierungsgesetz geplant. Den Entwurf hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 16. August 2023 beschlossen. Die Einnahmen ohne Kreditaufnahme, Münzeinnahmen und Entnahmen aus der Rücklage sollen nach dem Entwurf im kommenden Jahr um 37,74 Milliarden Euro höher ausfallen als noch 2023.
Die Steuereinnahmen sind danach für 2024 mit 375,34 Milliarden Euro (2023: 358,13 Milliarden Euro) veranschlagt, die Verwaltungseinnahmen mit 25,2 Milliarden Euro (2023: 16,98 Milliarden Euro). Maßgeblich für die im Haushalt veranschlagten Steuereinnahmen ist indes die im November anstehende Steuerschätzung. Die Münzeinnahmen sollen 2024 mit 118 Millionen Euro (2023: 248 Millionen Euro) geringer ausfallen als im laufenden Jahr. Gleiches gilt für die Entnahme aus der Rücklage, die 2024 1,35 Milliarden Euro (2023: 40,51 Milliarden Eurobetragen soll. Die geplante Nettokreditaufnahme liegt mit 16,56 Milliarden Euro ebenfalls deutlich unter dem Vorjahressoll von 45,61 Milliarden Euro. Nach der Beratung in den Fachausschüssen sowie im Haushaltsausschuss ist die abschließende Beratung im Bundestag vom 28. November bis 1. Dezember geplant. Der zweite Durchgang im Bundesrat ist für den 15. Dezember 2023 vorgesehen.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-1070Thu, 21 Sep 2023 09:48:03 +0000BGA-Ausschuss: von Außenwirtschaftsrecht bis China-Strategie https://bga.de/presse/pressemitteilung/bga-ausschuss-von-aussenwirtschaftsrecht-bis-china-strategie/Spannende Gäste in BerlinAm 6. September tagte der Außenwirtschaftsausschuss des BGA unter der Leitung von Stefan Dircks, Terramar GmbH, als Ausschussvorsitzender zum zweiten Mal in 2023. Die Präsenzveranstaltung stand ganz im Zeichen der rechtlichen Details des Außenhandels. Schwerpunkte bildeten die Themen Entwicklung des deutschen Außenwirtschaftsrechts, die anstehenden Reform des Zollkodex der Europäischen Union sowie die Aufgaben der neuen Bundesbehörde Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Highlight war dabei die Tour de Table mit einem besonderen Gast, dem BGA-Präsidenten Dr. Dirk Jandura, der sich von den Außenhändlern aus deren Tagesgeschäft berichten lies.

Deutlich, klar und ungeschminkt schilderten die Außenhändler Dr. Jandura die derzeitigen Herausforderungen im Tagesgeschäft. Wie nicht anders zu erwarten, wurde häufig die überbordende Regulierung des Geschäfts thematisiert, gefolgt von Belastungen aus der Visapraxis deutscher Behörden, unguten Entwicklungen bei den Exportkreditgarantien, den Auswirkungen der Entmutigung im Chinageschäft sowie der schlechten Vorbereitung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)) seitens der EU-Kommission.

Im Anschluss referierten Stephan Müller und Dr. Carsten Bormann von Oppenhoff Rechtsanwälte, Köln zu den Entwicklungen im Lichte der europäischen Sicherheitsstrategie sowie der China-Strategie der Bundesregierung. Klar arbeiteten sie heraus, dass sich ein Paradigmenwechsel im Außenwirtschaftsrecht abzeichnet: weniger Freiraum, stattdessen Fokussierung auf geostrategische Interessen. Mit klaren Folgen: Mehr Prüfungen (Inbound- und Outbound-Investment-Screeening, restriktiverer Ausfuhrkontrolle, weiteren Beschränkung bei Exportkreditgarantien. Schließlich sensibilisierten sie für das Thema Drittstaatensubventionsverordnung. Dadurch will die EU-Komission zukünftig u.a. stärker prüfen, ob finanzielle Beiträge eines Nicht-EU-Landes, z.B. in M+A-Transaktionen, zu einer Wettbewerbsverzerrung beitragen. Der Vortrag findet sich hier

Schließlich tauschten sich die Mitglieder über Erkenntnisse und Erfahrungen rund um die anstehende Reform des Unions-Zollkodex aus. Nach Einführung durch Alexander Hoeckle, Abteilungsleiter Außenwirtschaft und Zoll des BGA, wurde schnell klar, dass der in Rede stehende Wegfall der EUR150-Freigrenze sowie die Verkürzung der Verwahrlagerdauer kritisch gesehen werden. Auch die bisher fehlende Schnittstelle zu den ab 1.10.23 in Kraft tretenden CBAM-Regularien sorgte für rege Diskussion. Den Kurzvortrag finden Sie hier.

Abschließend stellte Sebastian Kein, Abteilung V - Visa, das neue Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, als nachgeordnete Behörde des Auswärtigen Amtes vor. Dieses übernimmt seit geraumer Zeit schrittweise Servicefunktionen vom Auswärtigen Amt. Dazu zählen zur Zeit vor allem das Fördermittelmanagement sowie die zentrale Bearbeitung aller Fachkräfteeinwanderungsvisa mit dazugehörigem Familiennachzug. In Zeiten des Fachkräftemangels ein hochinteressantes Thema, auch für Außenhändler, wie die Folgediskussion zeigte. Das Kurzporträt finden Sie hier.
 

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Im FokusThemenInternationales
news-1066Wed, 20 Sep 2023 09:00:00 +0000Mobiles Arbeiten ist Ausdruck des Vertrauenshttps://bga.de/presse/pressemitteilung/mobiles-arbeiten-ist-ausdruck-des-vertrauens/Zusätzliche Kontrolle unnötig„Für uns Großhändler ist mobiles Arbeiten eine Frage attraktiver, zeitgemäßer Arbeitsbedingungen sowie Ausdruck des Vertrauens in unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dafür brauchen wir keine zusätzliche Kontrolle und Bürokratie. Mobil und in Präsenz geleistete Arbeit unterscheiden sich nicht. Vielmehr hat mobiles Arbeiten in Zeiten des Arbeitskräftemangels auch im Großhandel einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Arbeitgeberattraktivität“, fasst Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) die von der Ostfalia Hochschule in Zusammenarbeit mit dem BGA erarbeitete Studie „Mobiles Arbeiten nach der Pandemie“ zusammen.

Der Großhandelspräsident zum Ergebnis der Studie: „Während Kommunikation, Zusammenarbeit und sozialer Zusammenhalt als die größten Herausforderungen bei Unternehmen gesehen werden, liegen die Hauptmotive für die generelle Ermöglichung mobilen Arbeitens in der Steigerung der Zufriedenheit der Beschäftigten und der Erhaltung bzw. der Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität. Dagegen haben Kosteneinsparungen und Leistungssteigerung als Motive kaum Bedeutung.“

„Klar ist: Wer während der Corona-Pandemie positive Erfahrungen mit dem mobilen Arbeiten gemacht hat, entscheidet sich auch jetzt, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Arbeit vom heimischen Schreibtisch zu ermöglichen. Der allergrößte Teil der befragten Unternehmen bietet daher auch nach dem Wegfall der sogenannten Homeoffice-Pflicht allen oder bestimmten Gruppen ihrer Beschäftigten mobile Arbeit an. Die Modelle sind so vielfältig wie der Großhandel selbst, am häufigsten wurde das Zwei-Tage-Modell genannt. Interessanterweise verzichtet die Mehrzahl der Befragten auf eine zusätzliche Kontrolle der verschiedenen Arbeitszeitanteile und zeigt damit, dass mobile Arbeit fester Bestandteil einer Vertrauenskultur ist“, erläutert Jandura.

Studienautor Prof. Dr. Christian Rafflenbeul-Schaub lehrt Personalwirtschaft an der Fakultät Handel und Soziale Arbeit der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften (https://www.ostfalia.de/cms/de/) und hat im Rahmen seines Forschungssemesters die Verbreitung und Nutzung mobilen Arbeitens im Großhandel und die dazugehörigen Motive und Herausforderungen sowie Zusammenhänge untersucht. Link zur Studie: https://doi.org/10.26271/opus-1647

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Im FokusPressemitteilung
news-1050Mon, 11 Sep 2023 09:00:00 +0000Wohnungsbau wurde über Jahre staatlich verteuerthttps://bga.de/presse/pressemitteilung/wohnungsbau-wurde-ueber-jahre-staatlich-verteuert/Im Vorfeld des anstehenden Wohnungsgipfels Es ist vor allem der Einbruch im Wohnungsbau, der mir Sorgen bereitet. In den letzten Jahren wurden die staatlich auferlegten Anforderungen für den Wohnungsbau immer weiter verschärft und so wurde Neubau immer teurer. Heute sind verbesserte Abschreibungen und die Wiedereinführung einer breiteren Förderung im Wohnungsbau nötig. Die Politik muss sich wieder an den Bedürfnissen der Menschen orientieren. Vom Wohnungsbaugipfel erwartet der baunahe Großhandel ein Aufbruchssignal und einen Kurswechsel“,  sagt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) mit Blick auf den massiven Einbruch der Aufträge im Baugewerbe.

Im Vorfeld des anstehenden Wohnungsgipfels fordert Großhandelspräsident Jandura von Bauministerin Geywitz und der gesamten Bundesregierung: „Es müssen endlich wieder baufördernde, attraktive Rahmenbedingungen geschaffen werden, nur dann wird auch wieder mehr gebaut. Wenn Bauministerin Geywitz erkannt hat, dass man Bauanforderungen überzogen hat und nun Regelungen entschärfen will, dann ist dies ausdrücklich zu begrüßen und lange überfällig. Moderne, klimakonforme und energieeffiziente Gebäude müssen sich die Menschen auch leisten können.“

„Wir beobachten vielfach eine Vervierfachung der Finanzierungskosten, da wundert es kaum, dass die Investitionsbudgets weder beim Häuslebauer noch bei den Investoren ausreichen. Projekte überall in Deutschland liegen auf Eis. Teilweise werden Baugenehmigungen schon gar nicht mehr beantragt. Das ist ein unverkennbares Alarmsignal. Wenn die Kapazitäten in der Bauwirtschaft dauerhaft zurückgefahren werden, ist es zu spät. Dann werden Arbeitsplätze abgebaut“, mahnt Jandura.

„Im Mai dieses Jahres sanken die Baugenehmigungen um ein Viertel. Im April und März waren sie bereits um ein Drittel im Vorjahresvergleich gesunken. Dies sind dramatische Zahlen, die ein Umdenken erforderlich machen“, so Jandura abschließend.

Im Wohnungsbau drohen wegen der hohen Zinsen und Baukosten 2023 und auch 2024 drastische Einbrüche. 40 Prozent der Unternehmen im Wohnungsbau klagen über zunehmenden Auftragsmangel.

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Im FokusPressemitteilung
news-1038Thu, 07 Sep 2023 09:49:01 +0000komm gut an – Kick off der TikTok Kampagnehttps://bga.de/presse/pressemitteilung/komm-gut-an-kick-off-der-tiktok-kampagne/Auftaktveranstaltung komm gut an. zur sicheren Mobilität bei der BerufsausbildungDie Auftaktveranstaltung kommgutan. zur sicheren Mobilität bei der Berufsausbildung findet am 12. Oktober 2023 von 15:00 bis 17:00 Uhr in Berlin statt.

Der Groß- und Außenhandel war die erste Branche, die bei der Aktualisierung ihrer Ausbildungsverordnung den Präventionsgedanken mit aufgenommen hat. Damit hat der Groß- und Außenhandel eine Vorreiterrolle übernommen und sich als umsorgender Ausbilder hervorgetan. Mit der Kampagne "komm gut an." wird auf dieses wichtige Thema aufmerksam gemacht: Sicherheit in der Berufsausbildung und Sicherheit durch Ausbildung. Politischer Gastredner ist Dr. Martin Rosemann, Sprecher für Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion.

Gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) und dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) wird der Fachkräfte- und Ausbildungsmangel im Groß- und Außenhandel thematisiert und branchenspezifische Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Mit der Auftaktveranstaltung in Berlin hat auch die erste TikTok-Kampagne zur Sicherheit in der Mobilität ihren Kick off und wird auf der Veranstaltung vorgestellt.

Bei Interesse an der Veranstaltung melden Sie sich bitte bei Iris von Rottenburg, Mail: iris.vonrottenburg@bga.de
 

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Im FokusThemenBerufsbildung
news-1034Thu, 07 Sep 2023 09:46:08 +0000Webinar "Fachkräfte von morgen gewinnen: Ausbildung mit Auslandsaufenthalten attraktiv gestalten"https://bga.de/presse/pressemitteilung/webinar-fachkraefte-von-morgen-gewinnen-ausbildung-mit-auslandsaufenthalten-attraktiv-gestalten/Kostenloses Webinar für Personalverantwortliche Gerne möchten wir Sie auf das kostenlose Webinar für Personalverantwortliche in Ausbildungsunternehmen am 19. September 2023 von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr hinweisen, das von der Nationalen Agentur beim BIBB in Kooperation mit AUBI-plus angeboten wird.

Diese Themen erwarten Sie:

- Überblick über aktuelle Trends im Azubi-Recruiting
- Zielgruppengerechte Ansprache im Wandel
- Gute Gründe für Auslandsaufenthalte
- Lernort Ausland: Vorteile und Rahmenbedingungen
- Förderprogramme Erasmus+ und AusbildungWeltweit
- Informations- und Beratungsstellen rund um Auslandsaufenthalte
- Praxisbericht von Personalverantwortlichen

Weitere Informationen und Link zur Anmeldeseite: https://www.na-bibb.de/service/veranstaltungen/details/news/fachkraefte-von-morgen-gewinnen-ausbildung-mit-auslandsaufenthalten-attraktiv-gestalten
 

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Im FokusThemenBerufsbildung
news-1030Thu, 07 Sep 2023 09:44:03 +0000EU-Bürokratieabbau dringend notwendighttps://bga.de/presse/pressemitteilung/eu-buerokratieabbau-dringend-notwendig/Papier zu einer besseren Rechtsetzung und modernen Verwaltung in EuropaAnlässlich der Kabinettsklausurtagung in Meseberg hat die Bundesregierung ein „Papier zu einer besseren Rechtsetzung und modernen Verwaltung in Europa“ veröffentlicht. Dieses Papier soll als Grundlage für eine deutsch-französische Bürokratieentlastungsinitiative in der EU dienen. Es soll Beschleunigung und Entlastung geschaffen werden, indem Regeln abgebaut werden, bei denen „hemmende Wirkungen schwerer wiegen als der Nutzen für die Allgemeinheit“. Die Wirtschaft soll nicht mit unverhältnismäßiger Bürokratie belastet werden, auch um die Wettbewerbsfähigkeit Europas in der Welt zu fördern. 

Im Detail werden zahlreiche Einzelvorhaben genannt. Unter anderem sollen doppelte Berichtspflichten grundsätzlich wegfallen, es sollen konsequente Durchführung von Folgenabschätzungen und ein KMU-Test erfolgen. Außerdem soll der Verwaltungsaufwand für Entsendungen von Mitarbeitern in das europäische Ausland vereinfacht werden. Die Bundesregierung will sich für ein einheitliches europäisches Portal für arbeitsrechtliche Entsendemeldungen einsetzen. Dort soll auch die A1-Bescheinigung mit erledigt werden können.
Die europäische KMU-Definition soll zudem um eine zusätzliche Unternehmenskategorie der „Small Mid-Caps“ (250-500 Mitarbeiter) erweitert werden und es soll eine erneute Überprüfung der finanziellen Schwellenwerte der KMU-Definition vorgenommen werden.
Das vorgelegte Papier ist ein guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung, denn der bürokratische Aufwand für insbesondere kleine- und mittelständige Unternehmen wächst stetig. Diese Positionierung sollte effektiv bei allen EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Kommission, als auch dem Europäischen Parlament beworben werden. Insbesondere sollte dies auch in den aktuell verhandelten Gesetzesverfahren Berücksichtigung finden. Nun müssen konkrete gesetzgeberische Vorschläge folgen.
 

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Im FokusThemenEuropa
news-1018Thu, 07 Sep 2023 09:29:32 +0000Asien-Pazifik-Ausschuss (APA) kritisiert deutsche Visapraxis in Asienhttps://bga.de/presse/pressemitteilung/asien-pazifik-ausschuss-apa-kritisiert-deutsche-visapraxis-in-asien/Deutsche Bürokratie viel zu langsamMit Abklingen der Coronapandemie und Aufhebung sämtlicher Reiserestriktionen, zuletzt für Einreisen nach China, hat die Reisetätigkeit deutscher Unternehmen wieder stark zugenommen. Leider hält die Visavergabepraxis der deutschen Stellen im Ausland nicht mit - vor allem in China. Der APA kritisiert dies in einem Brief an Bundesaußenministerin Baerbock deutlich und fordert den Abbau vermuteter, struktureller Defizite mit konkreten Vorschlägen. Der BGA ist Mitträger des APA und hat sich entsprechend eingebracht.

In mehreren asiatischen Ländern leiden deutsche Unternehmen und Ihre Partner seit einigen Monaten unter teilweise gravierenden Verzögerungen bei der Antragstellung in den Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen. Besonders betroffen ist China. Bei der Visabeantragung bei den deutschen Auslandsvertretungen (vor allem im Großraum Shanghai und in Peking) kommt es zu Verzögerungen, die sich auf mehrere Monate belaufen können. Das ist nicht akzeptabel.

So ist der persönliche Austausch zwischen den Mutterhäusern und ihren Tochterunternehmen in China aufgrund der Zero-Covid-Politik fast vollständig zum Erliegen gekommen. Es besteht daher ein enormer Nachholbedarf an Austausch, Qualifizierung, Projektzusammenarbeit sowie Messebesuchen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kunden, Partner und Lieferanten. Die beschriebenen Herausforderungen stellen sich aber nicht nur in China, sondern auch in ähnlicher Form in einer Vielzahl asiatischer Länder, zum Beispiel in Indien, dar. Die Folgen für die deutschen Unternehmen sind schwerwiegend: dringend notwendige Führungskräftetreffen, Qualifizierungsmaßnahmen oder Kundenbesuche aus Asien können oft nicht zeitnah durchgeführt werden. Dies stellt für deutsche Unternehmen einen Nachteil gegenüber Unternehmen aus Ländern dar, in denen die Visaerteilung schnell und effizient erfolgt – und dies gilt für fast alle anderen Länder der Europäischen Union.

Zwar zeigt der APA Verständnis, dass die aktuellen Verzögerungen bei Visaverfahren von Post-Covid-Dynamiken beeinflusst sind, deutet aber auch strukturelle Defizite an und wünscht sich

a) eine grundsätzliche personelle Stärkung von Botschaften und Konsulaten in wichtigen Partnerländern in Asien und anderen Wachstumsregionen,
b) die Digitalisierung der Visaverfahren und
c) ein gesondertes Visaverfahren oder zumindest eine Priorisierung der Angestellten deutscher Firmen vor Ort im Visaverfahren.

Wir werden über eine mögliche Antwort berichten.
 

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Im FokusThemenInternationalesExportImport