Unter dem Titel „Systemrelevant.“ wollen wir gemeinsam mit hochrangigen Gästen aus Politik und Wirtschaft die aktuelle Lage beleuchten und über die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts diskutieren.
Datum: 15. September 2026, 13:00 - ca. 16:30 Uhr, im Verbändehaus Berlin.
Die Veranstaltung wird auf Deutsch durchgeführt.
The event will be conducted in German.
Teilnahme nur mit Einladung.
Programm
12:00 Uhr Einlass und Imbiss
13:00 Uhr Beginn der Veranstaltung
13:05 Uhr Eröffnungsrede von Dr. Dirk Jandura
13:15 Uhr Rede von Bundeskanzler Friedrich Merz
13:35 Uhr Q&A mit Bundeskanzler Friedrich Merz
13:45 Uhr Unternehmer Q&A mit Murat Bayram (Geschäftsführer EMR European Metal Recycling GmbH)
13:55 Uhr Panel I „Zwischen Handelskriegen und Protektionismus: Ist die Zeit der offenen Märkte zu Ende?" mit Dr. Nils Schmid (PStS BMVg), Prof. Dr. h.c. Wolfgang Ischinger (Vorsitzender der Münchner Sicherheitskonferenz (MSC), Botschafter a.D.), Dr. Steven E. Sokol (Präsident and CEO, American Council on Germany), Dr. Peter Bielert (Geschäftsführer F. Reyher Nchfg. GmbH & Co. KG)
14:45 Uhr Unternehmer Q&A mit Jens Hungershausen (CIO MEGA eG)
14:55 Uhr Moderiertes Gespräch mit Johannes Steiniger (PStS BMWE)
15:10 Uhr Panel II: „Der vergessene Mittelstand - Welche Reformen sind jetzt für den Standort Deutschland nötig?“ mit Dr. Franziska Brantner (Bundesvorsitzende Bündnis 90/ Die Grünen), Wolfgang Kubicki (Bundesvorsitzender der FDP), Volker Schlinge (Geschäftsführer und Arbeitsdirektor Metro Deutschland)
15:55 Uhr Schlussworte Dr. Dirk Jandura
16:00 Uhr Networking
Und weiter: „Die volatilen Zahlen zeigen, wie fragil die wirtschaftliche Lage weiterhin ist. Deutschland ist noch lange nicht über den Berg. Die Bundesregierung hat erste Reformen auf den Weg gebracht, aber wir stehen erst am Anfang. Wir brauchen niedrigere Energie- und Standortkosten, weniger Bürokratie, bessere Investitionsbedingungen und eine aktive Handelspolitik, die unseren Unternehmen neue Märkte eröffnet.“
„Gerade nach diesem Wochenende darf es deshalb kein Nachlassen beim Reformkurs geben. Alle Parteien der Bundesregierung müssen jetzt Kurs halten und Tempo machen. Deutschland braucht Wachstum und neue wirtschaftliche Dynamik – und dafür weitere Reformen statt politischem Stillstand“, so der Außenhandelspräsident.
„Wir müssen bei diesen Zahlen auch die Preiseffekte berücksichtigen. Die Exportpreise lagen im Juli 4,2 Prozent über dem Vorjahresniveau. Ein nominales Exportwachstum von 6,1 Prozent bedeutet deshalb nicht, dass die tatsächlich exportierten Warenmengen im gleichen Umfang gestiegen sind. Bei den Importen ist dieser Effekt sogar noch stärker: Die Importpreise lagen 6,8 Prozent über dem Vorjahresniveau. Hinter guten nominalen Zahlen steckt also nicht automatisch entsprechend mehr Absatz. Gleichzeitig bedeuten steigende Importpreise zusätzliche Kosten für unsere Unternehmen und belasten ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit“, Jandura abschließend.
Im Juli 2026 sind die deutschen Exporte gegenüber Juni 2026 kalender- und saisonbereinigt um 0,8 % und die Importe um 5,7 % gesunken. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Juli 2025 nahmen die Exporte um 6,1 % und die Importe um 3,0 % zu, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt.
Unter dem Titel „Systemrelevant.“ wollen wir gemeinsam mit hochrangigen Gästen aus Politik und Wirtschaft die aktuelle Lage beleuchten und über die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts diskutieren.
Das Gesetz sieht zum 1. Januar 2027 und zum 1. Januar 2028 die schrittweise Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und des Kindergeldes sowie eine Anpassung der oberen Progressionszone vor. Ergänzend sollen der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und der maximal zulässige Grundlohn für steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge angehoben werden. Das daraus resultierende Entlastungsvolumen beträgt nach Angaben des BMF 2027 rund 5,6 Milliarden Euro und steigt 2028 auf knapp 10 Milliarden Euro.
Diesen Entlastungen stehen jedoch erhebliche Mehrbelastungen gegenüber. Vorgesehen ist unter anderem, den Steuersatz von 45 Prozent bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro statt bislang 277.826 Euro anzuwenden. Zudem soll ab 280.000 Euro eine neue Stufe mit einem Steuersatz von 47 Prozent eingeführt werden. Hinzu kommen Einschränkungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen sowie eine Anhebung der Pauschsteuer für Minijobs von zwei auf fünf Prozent.
Nach Schätzung des BMF führen diese Maßnahmen 2027 zu Mehreinnahmen von rund 4,1 Milliarden Euro und 2028 von rund 4,3 Milliarden Euro. Das tatsächliche Entlastungsvolumen reduziert sich damit 2027 auf lediglich 1,55 Milliarden Euro und 2028 auf rund 5,6 Milliarden Euro.
Noch nicht berücksichtigt sind weitere geplante Steuererhöhungen, unter anderem bei der Tabak-, Alkohol-, Schaumwein-, Zwischenerzeugnis- und Alkopopsteuer sowie die aktuellen Überlegungen zur Einführung einer Zuckersteuer. Dadurch könnten Verbraucherinnen und Verbraucher allein 2027 mit zusätzlichen Belastungen von deutlich mehr als 1,2 Milliarden Euro konfrontiert werden.
BGA: Tarifreform bleibt hinter den Erwartungen zurück
Der BGA bewertet den Gesetzentwurf kritisch. Aus Sicht des Verbands reichen die vorgesehenen Entlastungen nicht aus, um einen spürbaren Impuls für Wachstum, Investitionen und Konsum zu setzen. Gleichzeitig werden erfolgreiche Personenunternehmen durch die geplanten Änderungen bei der Einkommensteuer zusätzlich belastet. Für diese Unternehmen ist die Einkommensteuer die zentrale Unternehmensteuer. Die höheren Steuersätze verschärfen damit zugleich die strukturelle Benachteiligung gegenüber Kapitalgesellschaften und beeinträchtigen die Rechtsformneutralität des Steuerrechts.
In einer gemeinsamen Stellungnahme mit sieben weiteren Spitzenverbänden hat der BGA am 21. August 2026 deshalb eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs gefordert. Im Mittelpunkt stehen eine deutliche Absenkung des Einkommensteuertarifs, eine Streckung der Progressionswirkung und eine Anhebung der Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz.
Darüber hinaus setzt sich der BGA für eine bessere steuerliche Gleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften ein. Dazu gehören der Abbau von Hürden beim Rechtsformwechsel, eine praxisgerechte Ausgestaltung der Körperschaftsteueroption sowie eine deutlich einfachere und praktikablere Thesaurierungsbegünstigung.
Auch die geplante Erhöhung der Pauschsteuer für Minijobs von zwei auf fünf Prozent sieht der BGA kritisch. In Zeiten eines ausgeprägten Arbeits- und Fachkräftemangels sollten flexible Beschäftigungsformen nicht zusätzlich steuerlich belastet werden.
Aus Sicht des BGA bleibt der Gesetzentwurf damit hinter dem Anspruch einer echten Einkommensteuertarifreform zurück. Statt vieler Einzelmaßnahmen braucht es eine grundlegende Reform, die Beschäftigte und Unternehmen spürbar entlastet, Investitionen stärkt und für mehr Rechtsformneutralität sorgt. Gerade angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage wäre ein mutigeres Signal in der Steuerpolitik erforderlich.
Mehr, als man auf den ersten Blick vermuten würde. Davon konnte sich Marcus Schwenke, Abteilungsleiter Entwicklungszusammenarbeit + Projekte, bei seinem Besuch in Ghana in dieser Woche überzeugen.
Im Rahmen einer Fortschrittsprüfung besuchte er das PartnerAfrica-Projekt des BGA, das darauf ausgerichtet ist, die Exportfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit lokaler landwirtschaftlicher Betriebe und Unternehmen zu stärken und nachhaltige wirtschaftliche Perspektiven zu schaffen.
Besonders deutlich wird dabei, wie verschiedene Ansätze ineinandergreifen: Bessere Produkte und Zugang zu internationalen Märkten.
Landwirte, die Ananas, Süßkartoffeln und verarbeitete Maniokprodukte erzeugen, werden dabei unterstützt, die Anforderungen internationaler Märkte zu erfüllen. Zum Einsatz kommen unter anderem verbessertes Pflanzmaterial und digitale Softwarelösungen, die Produktion und Vermarktung unterstützen.
Mehr wirtschaftliche Chancen für Frauen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung von Unternehmerinnen in der Lebensmittelverarbeitung. Der Aufbau eines Verbandes schafft ein stärkeres Netzwerk und eine Plattform für Kooperation und weiteres Unternehmenswachstum.
Gleichzeitig zeigt sich, dass wirtschaftliche Teilhabe häufig von ganz praktischen Rahmenbedingungen abhängt. Deshalb unterstützt das Projekt auch den Bau eines Kindergartens. Er soll Frauen mit kleinen Kindern den Zugang zu Beschäftigung erleichtern. Der Bau hat inzwischen die Rohbauphase erreicht.

Aus Reststoffen wird Wertschöpfung
Auch bei den Kokosnussschalen wird Kreislaufwirtschaft praktisch umgesetzt. Was bislang als Abfall angefallen ist, wird mittels professioneller Pyrolyse zu Biokohle verarbeitet. So entsteht eine neue Geschäftsmöglichkeit und gleichzeitig ein geschlossener Kreislauf: Der Biokohle kann wieder auf landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt werden und zur Verbesserung der Bodenqualität beitragen.

Das Projekt zeigt beispielhaft, wie erfolgreiche Entwicklungszusammenarbeit mit der Privatwirtschaft gestaltet werden kann: praxisnah, unternehmerisch und mit einem klaren Fokus auf nachhaltige Wertschöpfung, Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Perspektiven, die über die Laufzeit des Projekts hinausreichen.
Der Besuch von Marcus Schwenke in Ghana hat die positiven Fortschritte des Projekts vor Ort sichtbar gemacht und unterstrichen, welches Potenzial in der Verbindung von Entwicklungszusammenarbeit und privatwirtschaftlichem Engagement liegt.
]]>SafeScale-KMU setzt deshalb bei konkreten Anwendungsfällen an. Anhand von vier exemplarischen Lieferketten sollen gemeinsam mit Unternehmen Use-Cases für Datenräume identifiziert und erprobt werden. Dabei geht es nicht nur um technische Lösungen. Untersucht werden auch wirtschaftliche, organisatorische und rechtliche Anforderungen. Geplant ist unter anderem ein Proof of Concept, der zeigen sollen, wie Datenaustausch zwischen Unternehmen sicher und praxistauglich umgesetzt werden kann.
Die Ergebnisse sollen anschließend so aufbereitet werden, dass auch andere Unternehmen sie nutzen können. Geplant sind ein Webtool, Leitfäden, Demonstratoren und Transferveranstaltungen. Das Webtool soll KMUs dabei unterstützen, eigene Anwendungsfälle zu bewerten, Risiken einzuordnen und geeignete Schritte für eine sichere Datenkooperation abzuleiten.
Dazu der BGA-Projektleiter Michael Nitsche: „Gerade der Großhandel wird von effektiv genutzten Datenräumen in Zukunft am meisten profitieren. Ich bin froh, dass wir als Projektkonsortium hier einen ersten Erprobungsschritt machen, dem aber weitere folgen müssen. In der Nutzbarmachung von Daten liegt für den Großhandel nach wie vor ein großes Potenzial zu Kostensenkung und zur Entwicklung neuer Services.“
SafeScale KMU wird von der BMWE-Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ gefördert und ist Teil des Förderschwerpunkts „Mittelstrand-Digital“.
Kallas begründet die Ausweitung mit der anhaltenden russischen Aggression gegen die Ukraine und fordert eine weitere Verschärfung des wirtschaftlichen Drucks, bis Russland den Krieg beendet. Zugleich setzt sie auf eine engere Abstimmung zwischen EU und USA bei den Sanktionen. Das 22. Sanktionspaket würde die bisherige Sanktionspolitik der EU seit Beginn des russischen Angriffskrieges im Februar 2022 weiter ausbauen.
Der BGA empfiehlt die jeweiligen Lieferketten weiter zu analysieren, um im Falle von Listungen von Geschäftspartnern rasch reagieren zu können.
]]>Positive Botschaften statt erhobener Zeigefinger
Mit Postern, Aufstellern, Postkarten und digitalen Motiven sollen Beschäftigte, Kundinnen und Kunden sowie Lieferantinnen und Lieferanten für einen respektvollen Umgang sensibilisiert werden. Die Materialien können individuell mit dem Firmenlogo ergänzt und flexibel eingesetzt werden.
Die Initiative entstand auf Anregung des Präventionsausschusses der BGHW. Hintergrund sind Rückmeldungen aus den Betrieben, die auf eine zunehmende Verschärfung des Umgangstons im Arbeitsalltag hinweisen. „Die Poster, Aufsteller und Postkarten sollen wie ein kleiner Spiegel wirken und uns daran erinnern, wie wir selbst behandelt werden möchten“, erklärt Kathrin Schwarzmann, Arbeits- und Organisationspsychologin bei der BGHW.

Niedrigschwellige Unterstützung für Betriebe
Die sogenannten „Danke-Medien“ setzen bewusst auf positive Kommunikation. Freundliche Smileys und kurze Botschaften wie „Danke für Fairness auch unter Zeitdruck“ oder „Danke für die respektvolle Zusammenarbeit“ sollen an ein wertschätzendes Miteinander erinnern. Die Motive eignen sich für Verkaufsflächen, Kassenbereiche, Pausenräume, Lagerstandorte oder digitale Bildschirme.
Die Materialien wurden so entwickelt, dass sie von Unternehmen jeder Größe unkompliziert genutzt werden können. Verfügbar sind gedruckte und digitale Poster, Thekenaufsteller, Postkarten sowie Abreißzettel für Gemeinschaftsbereiche.
Die neuen Medien stehen BGHW-Mitgliedsunternehmen kostenlos über den BGHW-Medienshop zur Verfügung.
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„Für unsere Personenunternehmen ist die Einkommensteuer die zentrale Unternehmensteuer. Doch anstatt den Tarif konsequent zu senken, die Progression zu strecken und die strukturelle Benachteiligung gegenüber Kapitalgesellschaften abzubauen, greift der Staat bei erfolgreichen Unternehmern künftig noch stärker zu. Mit 45 Prozent ab 250.000 Euro und einer neuen 47-Prozent-Stufe ab 280.000 Euro wird ausgerechnet der Teil des Mittelstands zusätzlich belastet, der erfolgreich wirtschaftet, investiert und Arbeitsplätze schafft“, so der Unternehmer.
Und weiter: „Auch die Erhöhung der Pauschsteuer für Minijobs von zwei auf fünf Prozent passt nicht in die Zeit. Unternehmen suchen händeringend Arbeitskräfte und brauchen flexible Beschäftigungsmöglichkeiten. Arbeit gleichzeitig steuerlich zu verteuern, ist das Gegenteil eines Wachstumsimpulses.“
„Besonders ärgerlich ist, dass die vermeintliche Entlastung durch neue Belastungen gleich wieder erheblich zusammengestrichen wird. Der Entwurf selbst weist für 2027 unter dem Strich lediglich eine Entlastung von 1,55 Milliarden Euro aus. Gleichzeitig plant der Staat an anderer Stelle weitere Steuererhöhungen wie die Einführung einer fragwürdigen Zuckersteuer und die Verschärfungen bei Tabaksteuer, Alkohol-, Schaumwein-, Zwischenerzeugnissteuer und Alkopopsteuer“, so Jandura und weiter: „Bürger und Unternehmen können sich auf das Versprechen der Koalition, keine Steuern zu erhöhen, nicht verlassen. Das Versprechen ist Makulatur.“
„Die Bundesregierung dreht wieder an vielen kleinen Stellschrauben, geht aber an die eigentlichen Probleme nicht heran. Nicht die Staatseinnahmen sind das Problem, sondern die Ausgaben. Diese müssen auf den Prüfstand. Und vor allem brauchen wir angesichts der vielfältigen strukturellen Herausforderungen Impulse für mehr Dynamik. Wir brauchen eine echte Tarifreform und Rechtsformneutralität für Personenunternehmen durch eine bessere Thesaurierungsbegünstigung, eine praktikable Körperschaftsteueroption und weniger Hürden beim Rechtsformwechsel. Das würde Investitionen erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands tatsächlich stärken. Diese Reform hätte dafür ein starkes Signal setzen können. Diese Chance lässt die Bundesregierung liegen. Es ist an der Zeit, Reformen mit mehr Mut und Vertrauen auch in der Steuerpolitik zu wagen“, so Jandura abschließend.
1. September 2026
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Jandura fordert: "Deutschland braucht wettbewerbsfähige Standortbedingungen, weniger Bürokratie und eine verlässliche, auf Diversifizierung ausgerichtete Handelspolitik. Der geplante Industrial Accelerator Act darf dabei nicht mit pauschalen Herkunftsvorgaben und einem künstlich verengten Kreis vermeintlich vertrauenswürdiger Partner genau in die entgegengesetzte Richtung führen. Wer Europas Industrie stärken will, muss internationale Lieferketten diversifizieren, statt sie politisch zu verengen, Kosten zu erhöhen und neue Handelskonflikte zu provozieren."
„Weil die Importe wesentlich stärker gestiegen sind als die Exporte, ist der Außenhandelsüberschuss von 19,3 auf 15,4 Milliarden Euro gesunken. Gleichzeitig steigen die Exporte nun bereits den fünften Monat in Folge. Das ist ein positives Signal, aber noch kein belastbarer Aufschwung: Im ersten Halbjahr legten die Exporte um 3,7 Prozent zu, die Importe um 4,4 Prozent, während der Handelsüberschuss sogar leicht unter dem Vorjahresniveau blieb. Vor allem der erneute starke Rückgang des US-Geschäfts zeigt, wie fragil die Entwicklung bleibt," so Jandura abschließend.
Gegenüber dem Juni 2025 liegen die Exporte 6,6 Prozent höher. Gleichzeitig sind die Importe gegenüber Mai mit 4,4 Prozent deutlich stärker gestiegen als die Ausfuhren. Besonders kräftig nahmen die Einfuhren aus der EU zu; aus China stiegen sie allein gegenüber dem Vormonat um 9,1 Prozent. Der Importanstieg ist zunächst auch eine Gegenbewegung zum deutlichen Rückgang im Mai und sollte deshalb nicht vorschnell als Zeichen eines kräftigen Binnenaufschwungs interpretiert werden.
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Ihr Profil
Als Arbeitgeber bieten wir neben abwechslungsreichen Aufgaben in einem der führenden Wirtschaftsverbände auf Bundesebene ein attraktives Paket aus fairer Vergütung und flexiblen Arbeitsbedingungen. Sie erhalten inhaltlichen Gestaltungsspielraum und die Möglichkeit zur Weiterentwicklung an einem Arbeitsplatz im Herzen von Berlin. Der BGA ist ein teamorientierter Verband, der sehr viel Wert auf ein gutes Miteinander und konstruktive gemeinsame Arbeit legt.
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Bei Interesse senden Sie bitte bis zum 10.08.2026 Ihre aussagekräftige Bewerbung unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen und des nächstmöglichen Eintrittstermins ausschließlich per E-Mail an: judith.roeder@bga.de
]]>Der BGA bringt diese Punkte aktiv in den politischen Dialog ein, um eine ausgewogene und wirtschaftsfreundliche Umsetzung der Verordnung zu erreichen.







Mit diesen Vorschlägen werden nach Schätzungen des DGB mittelfristig über 120 Milliarden Euro pro Jahr an Steuern mehr eingenommen. Das Steueraufkommen würde damit gegenüber 2025 mit einem Aufkommen von 990 Milliarden Euro um über 12 Prozent ausgeweitet.
Von dem Anspruch, Beschäftigte zu entlasten, bleibt bei genauer Betrachtung wenig übrig. Tatsächlich leiden Arbeitnehmer bereits heute unter wachsenden Einkommens- und Arbeitsplatzunsicherheiten. Als einzige echte Entlastung sieht das DGB-Steuerkonzept die Anhebung des Grundfreibetrags vor. Die übrigen Vorschläge zielen hingegen überwiegend auf erhebliche Steuermehreinnahmen ab. Während niedrige Einkommen von der Anhebung profitieren würden, müssten Facharbeiter und qualifizierte Beschäftigte durch den weiteren Tarifverlauf sowie den Wegfall bestehender Regelungen mit zusätzlichen Belastungen rechnen.
Besonders gravierend fallen die Mehrbelastungen für Unternehmen, Freiberufler und Kapital aus. Für viele mittelständische Unternehmen ist die Einkommensteuer die maßgebliche Gewinnsteuer. Gleichzeitig sollen bei Kapitalgesellschaften die Entlastungen der vergangenen Jahre bei der Körperschaftsteuer teilweise wieder zurückgenommen werden. Damit setzt das Konzept vor allem auf Umverteilung, statt auf Wachstum und Investitionen.
In seiner Grundausrichtung erinnert das Papier an die steuerpolitischen Debatten der späten 1990er Jahre, als Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften um die Zukunft des Standorts Deutschland rangen. Mit einem starken Fokus auf Umverteilung wird jedoch weder mehr Gerechtigkeit noch mehr Wohlstand geschaffen. Im Gegenteil: Höhere Belastungen gefährden Arbeitsplätze, schwächen Investitionsanreize und bestrafen Leistung sowie zusätzliche Arbeit. Würden die Vorschläge umgesetzt, fiele Deutschland hinter die steuerpolitischen Modernisierungen zurück, die selbst unter dem damaligen SPD-Finanzminister Hans Eichel angestoßen wurden.
Eine stärkere Belastung der Unternehmenssubstanz und des Kapitals würde die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland weiter schwächen. Die Folge wären geringere Investitionen, eine beschleunigte Verlagerung von Unternehmen und Kapital ins Ausland sowie steigende Risiken für Arbeitsplätze. Leidtragende wären letztlich genau jene Beschäftigten, die das Konzept zu entlasten vorgibt.
Statt einer Rückkehr zu überholten steuerpolitischen Konzepten braucht Deutschland mehr Mut zu Modernisierung und Wachstum. Notwendig sind eine höhere wirtschaftliche Dynamik, wettbewerbsfähige Unternehmenssteuern und spürbare Entlastungen für Fachkräfte und ihre Familien. Gleichzeitig müssen Investitionen in Innovation, Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und den Ausbau von Kapazitäten gezielt gefördert werden. Ebenso wichtig sind stärkere Anreize für Leistung und Erwerbsarbeit. Nur so lassen sich die Arbeitsplätze von heute sichern und die Wettbewerbsfähigkeit von morgen stärken.
Das Programm umfasst Keynotes, Podiumsdiskussionen und praxisorientierte Workshops zu aktuellen wirtschaftlichen Fragestellungen im transatlantischen Kontext.
Veranstalter sind die Deutsch-Amerikanischen Handelskammern (AHK USA) in Zusammenarbeit mit der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) unterstützt die Veranstaltung als Promo-Partner.
Nutzen Sie die Gelegenheit zum fachlichen Austausch und zur Einordnung aktueller Entwicklungen.
Wann? 9. Juni 2026
Wo? MEWA Arena in Mainz
Anmeldung für den Deutsch-Amerikanische Wirtschaftstag 2026 hier.
Für BGA-Mitglieder und ihre Mitgliedsunternehmen gibt es einen Promo-Code. Bei Interesse melden Sie sich bei Marcus.Schwenke@bga.de.
Bei Interesse an den Trainings kontaktieren Sie bitte Anna Peter (business-scout@bga.de).


Inzwischen ist klar: Die Entlastungsprämie wird nicht weiterverfolgt und ist damit vom Tisch. Die Regierungskoalition verzichtet auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Die Entlastungsprämie sollte es Arbeitgebern ermöglichen, ihren Beschäftigten bis zum 30. Juni 2027 steuer- und abgabenfrei eine Prämie von bis zu 1.000 Euro auszuzahlen. Sie war Teil eines Maßnahmenpakets der Bundesregierung als Reaktion auf die finanziellen Belastungen der Bürger infolge des Irankriegs. Dazu gehörte auch der sogenannte „Tankrabatt“, den der Bundesrat bereits am 24. April 2026 in einer Sondersitzung gebilligt hatte.
Die Kritik der Länder richtete sich vor allem gegen die Kosten der Prämie und deren Verteilung. Die dadurch entstehenden Steuerausfälle hätten zu fast zwei Dritteln von Ländern und Kommunen getragen werden müssen. Die zur Gegenfinanzierung vorgesehene Erhöhung der Tabaksteuer wäre dagegen ausschließlich dem Bund zugutegekommen – ohne entsprechenden Ausgleich für Länder und Kommunen.
Aus Sicht des BGA ist es zu begrüßen, dass die Entlastungsprämie nun nicht weiterverfolgt wird. Der Vorschlag lief absehbar in die falsche Richtung, weil er die Verantwortung für staatlich gewünschte Entlastungen einseitig auf die Unternehmen verlagert hätte. Gerade in einer wirtschaftlich schwierigen Lage wären damit neue Erwartungen und zusätzlicher Druck auf die Arbeitgeber entstanden, ohne die strukturellen Probleme des Standorts Deutschland zu lösen.
Die Debatte zeigt erneut: Symbolpolitik ersetzt keine echte Wirtschaftspolitik. Unternehmen brauchen keine kurzfristigen Ankündigungen mit unklarer Finanzierung, sondern verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung. Künftige Vorschläge aus der Koalition müssen daher besser durchdacht sein und auf echte strukturelle Reformen setzen – etwa bei Steuern, Bürokratieabbau und Wettbewerbsfähigkeit –, statt neue Belastungen für Unternehmen zu schaffen.
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Gleichzeitig müssen sensible Sektoren berücksichtigt und Übergangsregelungen sinnvoll gestaltet werden. Nur so kann das Abkommen seine volle Wirkung entfalten.
Weiterführende Informationen der EU-Kommission
Detaillierte Informationen zum Abkommen, zu Zollsenkungen, Ursprungsregeln und praktischen Umsetzungshinweisen stellt die Europäische Kommission online bereit: EU-Mercosur
Hinweis: Webinar des AK Zoll zu Ursprungsregeln
Zur praktischen Umsetzung der Ursprungsregeln im EU-Mercosur-Abkommen veranstaltet der Arbeitskreis Zoll am 30. Juni 2026 um 14 Uhr ein Webinar. Dort werden die zentralen Anforderungen, typische Herausforderungen und konkrete Anwendungshinweise für Unternehmen erläutert. Interessenten melden sich bitte bei Alexander Hoeckle, alexander.hoeckle@bga.de
Bewertung:
Durch die deutliche Absenkung des Entlastungspotentials wird die Chance zu einer sonst möglichen Beitragssatzsenkung in 2027 und 2028 und einer Beitragssatzstabilisierung in 2029 und 2030 vertan. Die weiterhin geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze trifft Betriebe und betroffene Arbeitnehmer hart und wirkt wie eine Beitragssatzanhebung. Dazu kommt die Kürzung des Bundeszuschusses, mit der der Bund den eigenen Haushalt zu Lasten der Beitragszahler konsolidiert. Das ist keine Entlastung, sondern eine finanzpolitische Mogelpackung. Der Einstieg in die kostendeckende Finanzierung der Grundsicherungsempfänger ist grundsätzlich richtig, bleibt aber aufgrund der geringen Höhe und des langen Zeitplans zunächst reine Symbolpolitik.
Das Gesetzgebungsverfahren soll noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden.
Weiterführende Informationen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-kabinett-29-04-26

Es geht jetzt um ein tragfähiges und wirksames Gesamtkonzept. Wir stehen ausdrücklich bereit, mutige strukturelle Reformen mitzutragen und unseren Teil der Verantwortung in dieser nationalen Kraftanstrengung zu übernehmen. Dieser dringend benötigte Befreiungsschlag kann aber nur mit einer handlungs- und zukunftsfähigen Wirtschaft gelingen.
Wir erwarten von der Bundesregierung Führung und einen unmissverständlichen wirtschaftspolitischen Kurs.
Beweisen Sie Mut zu echten strukturellen Reformen, statt die Binnenkonjunktur weiter abzuwürgen und den Wohlstand des Landes massiv zu gefährden. Der lange angekündigte große Wurf muss nun kommen – ohne Wenn und Aber.
Den Brief hier herunterladen.
Der Verordnungsentwurf der EU-Kommission will die EU-Industriequote bis 2035 auf 20 %
steigern. Im Fokus stehen dafür strategische Sektoren wie Stahl, Chemie, Batterien und E-
Mobilität. Zentrale Hebel sind die radikale Beschleunigung von Genehmigungen durch ein
digitales Einheitsverfahren (Unified Digital Permit) sowie die Ausweisung spezieller
Beschleunigungsgebiete mit privilegierter Infrastruktur. Flankiert wird dies durch „Made in EU“-
Quoten (40–70 %) in der öffentlichen Beschaffung, strengere CO₂-Vorgaben für Grundstoffe und
eine verschärfte Kontrolle ausländischer Investitionen ab 100 Mio. Euro.
Der IAA ist damit kein reines industriepolitisches Beschleunigungsgesetz, sondern zum Teil auch
ein handelspolitisches Steuerungsinstrument. Der IAA steht symbolisch für den Übergang von
einem rein freihandelsorientierten Binnenmarkt zu einer geostrategischen Industriepolitik.
Betroffen sind nicht nur einzelne energieintensive Branchen oder Hersteller strategischer
Technologien. Der IAA wirkt entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Wir unterstützen Investitionsbeschleunigung, Planungsvereinfachung und das Ziel des Ausbaus
der europäischen Innovationsfähigkeit ausdrücklich. Gleichzeitig sehen wir aber im IAA – in seiner
derzeitigen Ausrichtung – erhebliche Risiken.
3.1. Mehr Bürokratie, höhere Kosten, geringere Planungssicherheit
Die vorgesehenen Local-Content-Vorgaben, CO₂-Intensitätskriterien und erweiterten
Nachweispflichten führen zu deutlich höheren Beschaffungs- und Verwaltungskosten für
Unternehmen. Komplexe Ursprungs- und Inhaltsdefinitionen sowie parallele regulatorische
Regime erhöhen den administrativen Aufwand erheblich und schaffen zusätzliche
Rechtsunsicherheiten. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verfügen häufig nicht
über spezialisierte Rechts- und Compliance-Abteilungen, um diese Anforderungen effizient zu
bewältigen. Die wachsende Komplexität kann daher insbesondere KMU überfordern und sie
im Wettbewerb benachteiligen. Große Unternehmen mit entsprechenden Ressourcen
hingegen sind besser in der Lage, die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Dies
begünstigt eine zunehmende Marktkonzentration und schwächt die Vielfalt und
Innovationsdynamik im Markt.
3.2. Schwächung der Handelsunternehmen in der Lieferkette
Handelsunternehmen übernehmen eine zentrale Funktion in industriellen
Wertschöpfungsketten, indem sie den Zugang zu wettbewerbsfähigen Vorprodukten,
Rohstoffen und Komponenten sicherstellen. Durch die Diversifizierung internationaler
Bezugsquellen stabilisieren sie Preise, erhöhen die Versorgungssicherheit und ermöglichen
der Industrie eine effiziente Weiterverarbeitung. Starre Local-Content-Vorgaben können diese
Funktion erheblich beeinträchtigen. Wenn Drittlandsprodukte aufgrund formaler
Anforderungen oder komplexer Zertifizierungen faktisch vom Markt ausgeschlossen werden,
entsteht ein De-facto-Importverbot. Damit werden etablierte und funktionierende
Beschaffungsstrukturen geschwächt, was die Resilienz der Lieferketten insgesamt reduziert.
3.3. Steigende Vorleistungspreise und Verlust internationaler Wettbewerbsfähigkeit
Wird der Zugang zu kosteneffizienten Drittlandswaren eingeschränkt, steigen die Preise für
industrielle Vorleistungen zwangsläufig. Diese höheren Inputkosten schlagen sich unmittelbar
in den Endpreisen nieder und beeinträchtigen die Preiswettbewerbsfähigkeit deutscher
Exportprodukte auf globalen Märkten. Für eine stark exportorientierte Volkswirtschaft wie
Deutschland sind wettbewerbsfähige Vorleistungen ein entscheidender Standortfaktor.
Verteuern sich Rohstoffe, Komponenten oder Zwischenprodukte strukturell, verlieren
Unternehmen nicht nur an Preisspielraum, sondern auch an Innovationskraft, da finanzielle
Mittel für Investitionen gebunden werden. Langfristig droht ein Verlust von Marktanteilen
gegenüber Wettbewerbern aus Regionen mit offeneren Beschaffungsmärkten.
3.3. Steigende Vorleistungspreise und Verlust internationaler Wettbewerbsfähigkeit
Wird der Zugang zu kosteneffizienten Drittlandswaren eingeschränkt, steigen die Preise für
industrielle Vorleistungen zwangsläufig. Diese höheren Inputkosten schlagen sich unmittelbar
in den Endpreisen nieder und beeinträchtigen die Preiswettbewerbsfähigkeit deutscher
Exportprodukte auf globalen Märkten. Für eine stark exportorientierte Volkswirtschaft wie
Deutschland sind wettbewerbsfähige Vorleistungen ein entscheidender Standortfaktor.
Verteuern sich Rohstoffe, Komponenten oder Zwischenprodukte strukturell, verlieren
Unternehmen nicht nur an Preisspielraum, sondern auch an Innovationskraft, da finanzielle
Mittel für Investitionen gebunden werden. Langfristig droht ein Verlust von Marktanteilen
gegenüber Wettbewerbern aus Regionen mit offeneren Beschaffungsmärkten.
3.4. Einschränkung globaler Lieferkettenflexibilität
Um die Anforderungen an EU-Content-Zertifikate oder vergleichbare Nachweise zu erfüllen,
könnten Exporteure gezwungen sein, ihre bestehenden Logistik- und Beschaffungsstrukturen
grundlegend umzustrukturieren. Globale Sourcing-Strategien, die bislang auf Effizienz,
Qualität und Risikodiversifikation ausgerichtet sind, würden stärker durch regulatorische
Kriterien bestimmt. Dies reduziert die unternehmerische Flexibilität und erschwert eine
schnelle Reaktion auf Marktveränderungen oder geopolitische Entwicklungen. Die zusätzliche
Dokumentation und Zertifizierung erhöht nicht nur die Kosten, sondern verlangsamt auch
Prozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
3.5. „Buy European“ ersetzt keine Wettbewerbsfähigkeit
Eine politisch forcierte Bevorzugung europäischer Produkte im Sinne eines „Buy European“-
Ansatzes kann kurzfristig Schutzräume schaffen, erhöht jedoch nicht automatisch die
strukturelle Wettbewerbsfähigkeit der Industrie. Wettbewerbsfähigkeit entsteht durch
Produktivität, Innovationsfähigkeit, effiziente Rahmenbedingungen und internationale
Integration – nicht durch Abschottung. Besteht der Marktzugang primär aufgrund
regulatorischer Vorgaben statt aufgrund wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, werden
notwendige Anpassungsprozesse verzögert. Dies kann zu einer Fehlallokation von Ressourcen
führen und Reformdruck mindern, anstatt nachhaltige Stärke aufzubauen.
3.6. Belastung von Steuerzahlern und öffentlichen Haushalten sowie Risiko
internationaler Vergeltungsmaßnahmen
Höhere Inputpreise wirken sich letztlich auf Endpreise aus und belasten sowohl Verbraucher
als auch öffentliche Haushalte. In wirtschaftlich angespannten Zeiten schwächen steigende
Preise die Kaufkraft und reduzieren Investitionsspielräume von Unternehmen und Staat
gleichermaßen. Zugleich birgt die forcierte Bevorzugung europäischer Produkte erhebliche
handelspolitische Risiken. Wichtige Handelspartner könnten mit Gegenzöllen oder
Marktzugangsbeschränkungen reagieren, was eine Kettenreaktion protektionistischer
Maßnahmen auslösen würde. Deutsche und europäische Exporteure liefen Gefahr, in
zentralen Absatzmärkten wie den USA oder China Wettbewerbsnachteile oder
Zugangsbeschränkungen zu erfahren. Ein Instrument zur Stärkung der europäischen Industrie
könnte damit paradoxerweise ihre internationale Exportbasis schwächen.
4.1. Resilienz durch Diversifizierung, nicht durch Abschottung
Offene Märkte und diversifizierte Lieferketten sind ein zentrales Element wirtschaftlicher
Resilienz. Importstrukturen sind kein Schwächefaktor, sondern Voraussetzung für industrielle
Leistungsfähigkeit und Preisstabilität.
4.2. Local Content nur als eng begrenzte Ausnahme
Local-Content-Vorgaben dürfen – wenn überhaupt – nur klar definiert, zeitlich befristet und
auf tatsächlich sicherheitskritische Bereiche beschränkt werden. Pauschale Marktpräferenzen
für breite Produktgruppen lehnen wir ab.
4.3. Bürokratiebelastung minimieren
Neue Nachweis- und Berichtspflichten dürfen insbesondere KMU im Außenhandel nicht
überfordern. Ein „Think-Trade-First“-Ansatz sollte integraler Bestandteil der Ausgestaltung
sein.
4.4. Innovation nicht durch Abschottung, sondern durch Verbesserung der Finanzierung
Die Europäische Union verfügt über hohe private Ersparnisse und eine starke
Forschungsbasis, nutzt ihr Innovationspotenzial jedoch nicht ausreichend, weil Kapitalmärkte
fragmentiert sind und Risikokapital im internationalen Vergleich schwächer ausgeprägt ist als
etwa in den Vereinigten Staaten. Ein Großteil des europäischen Vermögens liegt in
Bankeinlagen, Versicherungen oder Immobilien statt in produktiven
Unternehmensbeteiligungen. Um das Kapital der Sparer stärker in neue Technologien und
Start-ups zu lenken, braucht es vor allem integriertere Kapitalmärkte und bessere Anreize für
langfristige Investitionen.
Entscheidend ist die Vertiefung der Kapitalmarktunion. Harmonisierte Insolvenz- und
Steuerregeln sowie eine stärkere Rolle der Europäischen Wertpapier- und
Marktaufsichtsbehörde würden grenzüberschreitende Investitionen erleichtern. Ergänzend
könnten steuerliche Vorteile für langfristige Startup-Beteiligungen und staatliche Co-
Investments – etwa über den Europäischen Investitionsfond – privates Kapital mobilisieren.
4.5. Verbindliche Ex-post-Prüfung
Sollten Maßnahmen umgesetzt werden, fordern wir zudem eine umfassende, verpflichtende
Wirksamkeitsanalyse jährlich nach Einführung. Es muss überprüft werden:
– ob die angestrebten Ziele erreicht werden,
– welche Nebenwirkungen auftreten,
– ob Anpassungen oder ein Auslaufen geboten sind.
Industriepolitische Ausnahmeregelungen dürfen keinen dauerhaften Zustand begründen,
sondern müssen überprüfbar und reversibel bleiben.
Der deutsche Wohlstand beruht in hohem Maße auf internationaler Arbeitsteilung sowie
funktionierendem Außenhandel. Importe sichern Wettbewerbsfähigkeit, Exporte sichern
Wachstum und Beschäftigung.
Der Industrial Accelerator Act darf diese Grundlage nicht schwächen.
Industrie- und Handelspolitik müssen kohärent gedacht werden. Eine starke europäische
Industrie entsteht nicht durch Abschottung, sondern durch wettbewerbsfähige
Rahmenbedingungen, offene Märkte und verlässliche internationale Partnerschaften.
„Die Lieferantentrainings leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass Produzenten in Partnerländern die wachsenden Anforderungen an soziale und ökologische Standards verstehen und umsetzen können“, sagt Marcus Schwenke, Abteilungsleiter Außenhandelspolitik, Importförderung, Entwicklungszusammenarbeit, Projekte beim BGA. „Nur wenn lokale Zulieferer frühzeitig befähigt werden, diese Standards zu erfüllen, können internationale Lieferketten resilienter werden und Handelspartner auf globaler Ebene wettbewerbsfähig bleiben.“
Die Finanzierung der Trainings ist durch das BMZ gesichert, was die Bedeutung der Initiative unterstreicht. Die vollständige Förderung ermöglicht es, das Angebot für Unternehmen aus Entwicklungs- und Schwellenländern kostenfrei zugänglich zu machen – ein entscheidender Faktor für die breite Wirkung des Programms.
„Wir freuen uns sehr, dass die Fortführung der Lieferantentrainings ermöglicht wurde und die Finanzierung gesichert ist“, ergänzt Schwenke. „Dies zeigt, wie wichtig es ist, in partnerschaftliche Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu investieren, um nachhaltige und stabile Lieferbeziehungen von Anfang an zu stärken.“
Die Trainingsreihe wurde ursprünglich im Rahmen einer Pilotphase im südlichen Afrika gestartet und soll in diesem Jahr im Kosovo sowie in den Regionen Südamerika, Asien und im südlichen Afrika stattfinden. Unternehmen aus Deutschland und Europa werden über das Angebot informiert, sobald die Termine und Anmeldeinformationen feststehen und können dann das Angebot an ihre Geschäftspartner in den Regionen weiterleiten.
Wesentlicher Bestandteil der Trainings werden Erfahrungsberichte von deutschen und europäischen Unternehmen sein, die ökologische und soziale Standards entlang der Lieferkette umgesetzt haben. Die Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, direkt darauf zu reagieren und ihre Fragen an das Unternehmen zu adressieren.
Hintergrund:
Partners in Transformation ist die Bündelung von Programmen des BMZ zur Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor. Es vereint unterschiedliche Angebote, die Unternehmen, Verbände und Produzenten in Partnerländern dabei unterstützen, nachhaltige Geschäftspraktiken zu etablieren sowie neue Märkte zu erschließen.











"Trump sägt damit an dem Ast, auf dem er sitzt. Deutsche und europäische Produkte werden weltweit gebraucht, auch in den USA. Die bereits beschlossenen Zölle schaden dem Handel, werden aber zu weiten Teilen von den amerikanischen Verbrauchern getragen. Und auch weitere Strafzölle werden beide Seiten treffen. Die Folge ist, dass sich unsere Händler von den USA abwenden und nach alternativen Absatzmärkten suchen. Die USA bleiben ein für uns sehr wichtiger Markt, aber nichts ist für die Ewigkeit. Das De-Risking hat begonnen", so der Unternehmer.
Und weiter: "Diese Situation kann zur Stunde Europas werden. Wir sind immer noch einer der weltweit größten Märkte. Wir müssen jetzt vom Zuschauer zum Akteur werden. Wir haben die wirtschaftliche Stärke, die politischen Instrumente und können die Verantwortung übernehmen, die zunehmend fragmentierte Weltwirtschaft wieder mitzugestalten. Die Vertreter von Bundesregierung und EU werden in Davos deutlich machen, dass Europa für regelbasierten Handel steht und dieses Prinzip auch verteidigen wird."
]]>Der BGA hat CBAM stets, da ein Instrument des Protektionismus, abgelehnt. Nach Einführungsbeschluss seitens der EU-Kommission hat er den Prozess extrem kritisch begleitet und seine Mitglieder nicht nur über den Fortgang informiert, sondern auch für eine möglichst anwenderfreundliche Umsetzung lobbyiert und den verbandsinternen Erfahrungsaustausch gefördert. Schließlich hat er sich an Konsultationen beteiligt sowie die Mitgliedsverbände dazu animiert, insbesondere um die Ausweitung des Anwendungsbereiches zu verhindern bzw. zu verschieben.
NGT-1-Pflanzen sind gleichwertig zu konventionellen Pflanzen und könnten unabhängig vom angewandten Verfahren auch herkömmlich gezüchtet worden oder durch zufällige Mutation unter natürlichen Bedingungen entstanden sein. Sie müssen die Äquivalenzkriterien gemäß Anhang I des Kommissionsvorschlags erfüllen.
NGT-1-Pflanzen und ihre Produkte müssen entlang der Wertschöpfungskette laut dem Kompromiss nicht mehr gekennzeichnet werden. Saatgut muss hingegen verpflichtend gekennzeichnet werden.
NGT-Pflanzen, deren Veränderung auf eine Herbizid-Toleranz oder eine insektizide Wirkung abzielt, dürfen nicht als NGT-1-Pflanzen vermarktet werden. Sie sollen als NGT-2-Pflanzen behandelt werden, für die weiterhin die strengeren Regelungen des EU-Gentechnikrechts gelten sollen.
NGT-Pflanzen, die nicht in die Kategorie 2 fallen, gelten als NGT-2-Pflanzen. Für diese soll weiter die strengeren Regeln des EU-Gentechnikrechts gelten. Zudem sollen Mitgliedstaaten den Anbau von NGT-2-Pflanzen in ihrem Hoheitsgebiet verbieten dürfen.
Dieses Verhandlungsergebnis muss nun noch vom Rat und dem EP gebilligt werden.
