BGA RSShttp://bga.dedeBGATue, 28 Nov 2023 11:06:37 +0000Tue, 28 Nov 2023 11:06:37 +0000BGAnews-1062Fri, 25 Oct 2024 09:28:00 +0000Std: Asien-Pazifik-Konferenz der Deutschen Wirtschafthttps://bga.de/rss/asien-pazifik-konferenz-der-deutschen-wirtschaft/New Delhi, 25./26. Oktober 2024 Save the Date: Asien-Pazifik-Konferenz der Deutschen Wirtschaft

die 18. Asien-Pazifik-Konferenz der Deutschen Wirtschaft findet
am 25./26. Oktober 2024in New Delhi, Indien, statt.

Der Auftaktempfang ist am 24. Oktober 2024. Die Konferenz wird vom APA-Vorsitzenden, Dr. Roland Busch, und vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, geleitet.Die Konferenzsprache wird, wie in der Vergangenheit auch, Englisch sein.

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TermineVeranstaltung
news-1294Wed, 31 Jan 2024 08:34:00 +000017. Forum Schienengüterverkehrhttps://bga.de/rss/17-forum-schienengueterverkehr/Vom 31.01. – 01.02.2024 findet in Berlin das gemeinsam von BME und VDV veranstaltete Forum Schienengüterverkehr bereits zum 17. Mal statt!Das 17. BME-/VDV-Forum Schienengüterverkehr steht unter dem Motto „Einzelwagen, Warengruppen und Ganzzüge – ohne Wagenladungsverkehre keine Klimawende!“

Immer mehr Verlader wollen im Zuge ihrer Nachhaltigkeitsstrategie den Schienengüterverkehr als Verkehrsträger verstärkt nutzen. Eisenbahnverkehrsunternehmen und Logistikdienstleister nehmen die sich daraus ergebenden Anforderungen mit modernen Konzepten für unterschiedlichste Güter gerne auf und entwickeln integrierte und ganzheitliche Kundenlösungen. Technologieunternehmen unterstützen mit pfiffigen und modularen Angeboten alle Akteure.

Seien Sie dabei und diskutieren Sie u.a. mit:

  • Ingrid Felipe, Vorständin Infrastrukturplanung und -projekte, über den Ausbau der Schieneninfrastruktur als starkes Signal für nachhaltigen Güterverkehr
  • Dr. Thorsten Bieker, Vice President Bulk Logistics & Site Services der BASF SE, über das Ganzzugskonzept der BASF zur Standortvernetzung
  • Christian Utsch, Geschäftsführer Logistik der GMS Getränke & Mehr Servicegesellschaft mbH, über die Einzelwagenverkehre der GMS als wirtschaftliche und nachhaltige Alternative zum Straßentransport
  • Dr. Martina Niemann, Vorstand Finanzen & Controlling, Vorstand Auftragsmanagement der DB Cargo AG, über den gemeinsamen Weg der klimaneutralen Transformationen
  • Michael Theurer, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, über den Ausbau der Schiene zu einem leistungsfähigen Mobilitätsinstrument
  • Captrain, GOMULTIMODAL, Siemens Mobility , VTG und Wecon über intelligente Lösungen für den Wagenladungsverkehr
  • Fraunhofer IIS, GATX Rail Europe, Innofreight, Menlo79 und Zedas über Innovationen in Technik und Digitalisierung, um Verkehrsverlagerung auf die Schiene lösungs- und kundenorientiert zu unterstützen

Anmeldung undProgramm unter: www.bme.de/schienengueterverkehr

 

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TermineVeranstaltung
news-1158Thu, 14 Dec 2023 08:36:00 +0000Mineral Resources Argentina Event am 14. Dezemberhttps://bga.de/rss/mineral-resources-argentina-event-am-14-dezember/Ein gemeinsames Event: Mineral Resources rich Argentina as suitable Partner for strategic Raw Materials am 14. Dezember  das die DERA in Zusammenarbeit mit der Fachvereinigung Auslandsbergbau und der Botschaft der Republik Argentinien in Deutschland durchführt.

Hier finden Sie alle weiteren Informationen und die Anmeldung zu dieser kostenfreien Veranstaltung.
 

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Termine
news-1270Tue, 28 Nov 2023 12:54:00 +0000FiE 2023: IPD stellt großes Angebot an Extrakten vorhttps://bga.de/rss/fie-2023-ipd-stellt-grosses-angebot-an-extrakten-vor/Food Ingredients Europe (FiE), Frankfurt, 28. bis 30. November Das Import Promotion Desk (IPD) präsentiert auf der Food Ingredients Europe (FiE) in Frankfurt Hersteller von natürlichen Zutaten aus Entwicklungs- und Schwellenländern. Vom 28. bis 30. November haben Importunternehmen und Einkäufer die Gelegenheit, Produzenten von Pflanzenextrakten, wie zum Beispiel CO2-Extrakten, Pulverextrakten und ätherische Ölen, persönlich kennenzulernen und das Angebot zu prüfen. Die Initiative zur Importförderung, ein Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), begleitet Unternehmen aus 12 Partnerländern auf die FiE: Ägypten, Äthiopien, Ecuador, Ghana, Indonesien, Kenia, Marokko, Peru, Tunesien, Ukraine und Usbekistan.

CO2-Extrakte aus Ingwer, Schwarzkümmel, Minze

Mit „Apotec Bay Botanical Solutions“ aus Ägypten und „Actifs Précieux“ aus Tunesien sind zwei Unternehmen, die die CO2-Extraktion nutzen, auf der FiE vertreten. „Apotec Bay Botanical Solutions“ aus Ägypten nutzt das schonende und nachhaltige Verfahren für seine natürlichen Extrakte, die zum Beispiel aus Kaffee, Paprika, schwarzem Pfeffer, Kardamom oder Zimt gewonnen werden. Das tunesische Unternehmen „Actifs Précieux“ hat sich auf Extrakte spezialisiert, die auf natürlichem Rohmaterial aus dem Mittelmeerraum bzw. Afrika basieren. Sie stellen unter anderem Produkte aus Ingwer, Schwarzkümmel, Minze, Koriandersamen und -früchten sowie Samen der Aleppo-Kiefer her.

Flüssigextrakte aus Maca, Guayusa und Kakaoschalen

„Nunalabs“ aus Ecuador hat sich auf die Gewinnung von Pasten und Flüssigextrakten aus der südamerikanischen Pflanzenwelt spezialisiert. Die Knolle Maca wird als medizinische Heilpflanze genutzt, die Stechpalme Ilex guayusa wird für ihren Koffeingehalt geschätzt und Kakaoschalen sind bekannt für ihr intensives Aroma.

Extrakte aus der Süßholzwurzel sowie aus Kakao, Kaffee und Vanille

Auf der FiE ist auch das usbekische Unternehmen „Yuma Bio“ präsent. Es produziert unter anderem Extrakte aus der Süßholzwurzel, die in Tees und im medizinischen Bereich, aber auch zur Herstellung von Lakritz verwendet werden.
„Sima Arôme“ aus Indonesien bietet ebenfalls ein großes Portfolio an hochwertigen Extrakten an, darunter Extrakte aus Kaffee, Kakao, Zimt oder Vanille, aber auch Ingwer, Kurkuma und Tamarinde werden zu Extrakten verarbeitet.

Ingwer, Schwarzkümmel, Süßholzwurzel, Guayusa, Kakao, Vanille und vieles mehr – Pflanzenextrakte sind ein Schwerpunkt auf dem IPD Stand: Halle 4.0F202

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TermineVeranstaltung
news-1174Tue, 28 Nov 2023 09:36:00 +0000Weniger Bürokratie wagen! am 28. Novemberhttps://bga.de/rss/weniger-buerokratie-wagen-wie-regulierung-und-standortsicherung-gemeinsam-gelingen/Wie Regulierung und Standortsicherung gemeinsam gelingenZunehmende bürokratische Belastungen schwächen unseren Standort nachhaltig. Lieferkettenregulierung, Nachhaltigkeitsberichterstattung oder überlange Genehmigungsverfahren sind nur Schlaglichter einer beunruhigenden Entwicklung.
Um hier ein klares Signal der Überlastung an Politik und Verwaltung zu senden, haben sich unsere Organisationen aus unterschiedlichen Branchen und Bereichen der deutschen Wirtschaft zu einer gemeinsamen Veranstaltung entschlossen. Wir wollen den Dialog mit politischen Entscheidungsträgern für einen gelingenden Bürokratieabbau neu beleben. Dazu laden wir Sie herzlich ein zum
Symposium

Weniger Bürokratie wagen! Wie Regulierung und Standortsicherung gemeinsam gelingen
am 28. November 2023, 18:30 – 20:00 Uhr
im Haus des Familienunternehmens, Pariser Platz 6a, 10117 Berlin.

Diskutieren wollen wir insbesondere zu den Folgen, welche die überbordenden administrativen Belastungen bereits heute auf die gesamte deutsche Wirtschaft haben. Auch die Pläne der Bundesregierung für ein Bürokratieentlastungsgesetz IV sowie Überlegungen der EU-Kommission zur Entlastung der Wirtschaft im Binnenmarkt sollen hinsichtlich ihrer Effekte beleuchtet werden.
Neben Erfahrungsberichten und Lösungsansätzen aus der Unternehmenspraxis wollen wir zugleich aktuelle Forschungsergebnisse zu bürokratischen Belastungen und Besserer Rechtsetzung in die Debatte einbringen.

Das Programm finden Sie hier.

Wir bitte Sie um Anmeldung bis Montag, 20. November 2023.

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Termine
news-1362Thu, 23 Nov 2023 19:03:39 +0000Abbau der Schuldenbremse historischer Fehlerhttps://bga.de/rss/abbau-der-schuldenbremse-historischer-fehler/Regierung muss mit Steuereinnahmen auskommen„Es wäre ein historischer Fehler, die Schuldenbremse abzuschaffen oder aufzuweichen. Sie tut genau das, was sie soll. Der Staat muss endlich lernen, mit dem Geld der Steuerzahler auszukommen. Die Schuldenbremse auszusetzen gilt nur bei einer absoluten Notlage –  und die liegt derzeit nicht mehr vor. Eine staatliche Vollfinanzierung über unbegrenzte neue Schulden treibt uns immer mehr in eine Sackgasse. Das ist weder nachhaltig noch gerecht, sondern der falsche Weg. Wir müssen dringend wieder zu einer auf Solidität ausgerichteten Haushaltspolitik zurückkehren“, sagt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) zu der Ankündigung von Bundesfinanzminister Lindner, in der kommenden Woche einen Nachtragshaushalt vorzulegen, der eine Aussetzung der Schuldenbremse beinhalten wird.

„Die Situation ist sicher nicht einfach, aber die Politik muss endlich den Mut aufbringen, ihre Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen. Dazu zählen auch die enormen sozialen Ausgaben. Nichts ist sakrosankt. Es ist höchste Zeit, endlich klar zu benennen, in was investiert werden muss und in was nicht. Und was wir uns leisten können und was nicht. Zudem kann der Staat bei den Personalausgaben den Rotstift ansetzen, um die Staatsausgaben, aber auch die ausufernde Rolle des Staates wieder in den Griff zu bekommen", so Jandura weiter.

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Im FokusPressemitteilung
news-1350Tue, 21 Nov 2023 08:35:51 +0000Neuseeland-Handelsabkommen wichtiges Zeichen gegen Protektionismus https://bga.de/rss/neuseeland-handelsabkommen-wichtiges-zeichen-gegen-protektionismus/Hoffnungsschimmer für den Freihandel„Das grüne Licht für das Handelsabkommen mit Neuseeland durch das europäische Parlament ist ein wichtiges Statement für den Freihandel in Zeiten zunehmenden Protektionismus. Das ist ein kleiner Hoffnungsschimmer für die Unternehmen nach dem jüngsten Scheitern der Verhandlungen mit dem Nachbarland Australien“,sagt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) zur heute geplanten Ratifizierung des EU-Freihandelsabkommens mit Neuseeland.

„Mit der Verabschiedung des neuen Handelsvertrags muss jetzt der Startschuss für eine Freihandelsoffensive der EU und ihrer Mitgliedstaaten fallen. Die Indo-Pazifik-Region sollte dabei im Zentrum stehen, denn sie bietet ein enormes Potential für deutsche Unternehmen, um ihre Absatz- und Beschaffungsmärkte zu diversifizieren. Allein das deutsche Handelsvolumen mit dieser Wirtschaftsregion beläuft sich auf über 400 Milliarden Euro. Sollten weitere Handelsgespräche scheitern, besteht die Gefahr, dass sich wichtige Handelspartner wie beispielsweise Indonesien oder Indien anderweitig orientieren und die EU handelspolitisch den Anschluss verliert“, so der BGA-Präsident.
Das Handelsabkommen mit Neuseeland kommt genau zur richtigen Zeit. Auch wenn das Land bisher noch einen relativ kleinen Markt darstellt, wird es zunehmend interessanter für die deutsche Wirtschaft: Schon im vergangenen Jahr sind die deutschen Exporte nach Neuseeland gegenüber dem Vorjahr um 18,3 Prozent gestiegen. Die Importe sind um 15,4 Prozent gewachsen. Der Gesamtwert des Handels zwischen der EU und Deutschland lag in 2022 bei rund 2,6 Milliarden Euro.

„Das Abkommen wird in Zukunft für beide Seiten die Rechtssicherheit erhöhen und damit den Austausch von Gütern und Dienstleistungen ankurbeln sowie mehr Investitionen anziehen. Wir halten es für realistisch, dass der Handel zwischen Neuseeland und der EU damit um rund ein Drittel wachsen könnte. Die Unternehmen werden allein durch die Abschaffung der Zölle voraussichtlich 140 Millionen Euro pro Jahr einsparen“, so Jandura abschließend.
 

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Im FokusThemenInternationalesPressemitteilung
news-1346Mon, 20 Nov 2023 11:04:06 +0000SAFRI und die CwA-Initiative setzen gemeinsam Zeichen für die deutsch-afrikanische Zusammenarbeithttps://bga.de/rss/safri-und-die-cwa-initiative-setzen-gemeinsam-zeichen-fuer-die-deutsch-afrikanische-zusammenarbeit/"G20 Investment Summit 2023 – German Business and the Compact with Africa (CwA) Countries"Mit rund 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Delegationen aus 18 afrikanischen Ländern startet am Montag (20. November) das "G20 Investment Summit 2023 – German Business and the Compact with Africa (CwA) Countries".

Neben Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck werden außerdem zehn Staats- und Regierungschefs aus Afrika sowie zahlreiche weitere Vertreterinnen und Vertreter von Bundesministerien und multilateralen Organisationen erwartet.

Die Konferenz zielt darauf ab, die deutsch-afrikanische Zusammenarbeit zu vertiefen, positive Signale zu setzen, Partnerschaften in Energiefragen auszubauen und afrikanische Länder stärker in die Lieferketten deutscher Unternehmen zu integrieren. Ziel ist es auch, nachhaltige Arbeitsplätze in Afrika zu schaffen. Insbesondere seit Abklingen der Corona-Krise hat sich der Handel zwischen Deutschland und Afrika positiv entwickelt. In den ersten neun Monaten dieses Jahres sind die deutschen Ausfuhren nach Afrika um über 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gewachsen. Keine andere Weltregion verzeichnete einen größeren Zuwachs.
SAFRI-Vorsitzenden Thomas Schäfer zeigt sich erfreut über die positive Entwicklung: "Afrika hat definitiv ein enormes Potenzial. Unser Ziel bei SAFRI ist es, das deutsche Engagement in Afrika zu bündeln, die Zusammenarbeit zu vereinfachen und so die bestehende Partnerschaft auf Augenhöhe im besten Interesse zu vertiefen. Um das ganze Potenzial auszuschöpfen, braucht es Mut der Wirtschaft, politischen Willen und eine offene, vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Akteure: von Regierungen über die Privatwirtschaft bis hin zu Banken und Zivilgesellschaft."
 
Zur SAFRI:
 
Die Subsahara-Afrika Initiative der Deutschen Wirtschaft (SAFRI) wird partnerschaftlich getragen vom Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft (AV), dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Die Regionalinitiative setzt sich für eine Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und den Ländern Subsahara-Afrikas ein und erleichtert gemeinsame Aktivitäten der Trägerorganisationen. Vorsitzender der SAFRI ist Thomas Schäfer, Mitglied des Konzernvorstands der Volkswagen AG.

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news-1342Fri, 17 Nov 2023 12:57:33 +0000Digitalstrategie der Bundesregierung muss zentral gesteuert werdenhttps://bga.de/rss/digitalstrategie-der-bundesregierung-muss-zentral-gesteuert-werden/Deutschland kommt nicht vom Fleck.„Geopolitische Krisen erfordern fokussiertes Handeln. Doch dürfen sie nicht als Ausrede benutzt werden, dass wesentliche Transformationen unserer Volkswirtschaft, wie die Digitalisierung, politisch so wenig Priorität haben. Dadurch nimmt unser Wirtschaftsstandort permanenten Schaden. Der Kanzler muss die Digitalisierung aller tragendenden Säulen unseres Landes zur Chefsache machen. Die digitalpolitische Verantwortungsdiffusion in der Bundesregierung ist wesentlicher Teil des Problems. Es kann nicht sein, dass Deutschlands „Digitalstrategie“ darin besteht, dass alle Ministerien einmal aufschreiben, was sie sich wünschen und was schon längst entschieden ist. Insbesondere unsere Wirtschaft braucht eine verlässliche Perspektive. Strategien reichen nicht in die Vergangenheit, sondern in die Zukunft.“ Dies sagt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) zur Beantragung der Unionsbundestagsfraktion, die Digitalpolitik in Deutschland zur ‚Chefsache‘ zu machen.

„Die Digitalstrategie in Deutschland ist ernüchternd. Deutschland kommt nicht vom Fleck, das zeigen uns alle relevanten Indizes. Die Rückstände im E-Government, in der Ordnungspolitik und im Einsatz von Schlüsseltechnologien schmälern die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland immer weiter. Wir werden sehr schnell nicht mehr anschlussfähig an Standards in Industrienationen und selbst in Schwellenländern sein. So sehen es unsere Handelspartner und Investoren und das bekommt der mittelständische Groß- und Außenhandel besonders zu spüren“, so der Großhandelspräsident.

Die von der Ampel eingeführte Aufsplittung der politischen Verantwortung für Digitalpolitik hat den Wirtschaftsstandort Deutschland nicht vorangebracht. Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen begrüßt den Vorstoß der Unionsfraktion, Digitalisierung in Deutschland politisch besser zu steuern und zukünftig im Kanzleramt anzusiedeln und fordert zusätzlich, das Bundeskanzleramt mit Durchgriffsbefugnissen auszustatten.

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Pressemitteilung
news-1338Thu, 16 Nov 2023 09:04:21 +0000BGA gibt Stellungnahme zum KOM-Vorschlag zu NGT abhttps://bga.de/rss/bga-gibt-stellungnahme-zum-kom-vorschlag-zu-ngt-ab/Kommissionsvorschlag in Teilen schwierigIm Juli 2023 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag unterbreitet, mit dem ein neuer Rechtsrahmen für Pflanzen, die durch bestimmte neue genomische Techniken (NGT) gewonnen werden, sowie für die daraus hergestellten Lebens- und Futtermittel, geschaffen werden soll. Am 5. November 2023 endete eine Frist, binnen der zu diesem Vorschlag Rückmeldungen abgegeben werden konnten. Der BGA hat eine Stellungnahme abgegeben und den Vorschlag grundsätzlich begrüßt. Das gegenwärtige EU-Gentechnikrecht ist veraltet, ohne einen neuen Rechtsrahmen kann das Potential von NGT-Pflanzen zu einer nachhaltigeren Agrar- und Ernährungswirtschaft beizutragen, nicht ausgeschöpft werden. Der Kommissions-Vorschlag sieht vor, dass NGT-Pflanzen in zwei Gruppen eingeteilt werden. In die erste Gruppe sollen Pflanzen fallen, die mit auf herkömmliche Weise oder durch Mutationszüchtung hergestellten Pflanzen gleichwertig sind. Sie sollen von den Vorschriften für genetisch veränderte Pflanzen ausgenommen werden und müssen folglich nicht gekennzeichnet werden. Dies ist aus Sicht des BGA zu befürworten und entspricht auch den Empfehlungen vieler unabhängiger Wissenschaftler.

In die zweite Gruppe sollen alle NGT-Pflanzen fallen, bei denen es sich nicht um eine NGT1-Pflanze handelt. Für NGT2-Pflanzen sollen in abgeschwächter Form die EU-Regeln für genetisch veränderte Pflanzen gelten. Diesen Ansatz sieht der BGA kritisch. Eine entsprechende Kategorisierung ist in der europäischen Gesetzgebung neu und wird auch in Drittstaaten nicht angewendet. Der Regelungsvorschlag für NGT2-Pflanzen ist nach Ansicht des BGA nicht praktikabel, da für entsprechende Pflanzen bisher keinen Nachweis und Identifizierungsmethoden gegeben sind. Folglich ist nicht ersichtlich, wie ein solcher Organismus von einer NGT1-Pflanze oder von konventionell gezüchteten Pflanzen unterschieden werden kann. Es ist davon auszugehen, dass die vorgesehene Rückverfolgbarkeit nicht gewährleistet werden kann, was den internationalen Warenverkehr erheblich erschweren oder gar unmöglich machen wird. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass Pflanzen, die laut Kommissionsvorschlag NGT2-Pflanzen sind, außerhalb der EU als konventionell eingestuft werden. Dies hätte in der Praxis zur Folge, dass es für Ware der vorgeschlagenen Kategorie 2 im internationalen Handel keinen sicheren Rechtsrahmen gibt. Positiv bewertet der BGA jedoch, dass der Zulassungsprozess für NGT2-Pflanzen erleichtert werden soll, wenn sie bestimmte Nachhaltigkeitskriterien aufweisen.

Der BGA begrüßt daher ausdrücklich den Fokus des Kommissionsvorschlages, der auf Eigenschaften gerichtet ist, die zu mehr Nachhaltigkeit beitragen, da moderne genomische Techniken dazu beitragen können, schneller neue Pflanzen zu gewinnen, die besser an den fortschreitenden Klimawandel angepasst sind und so zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft beitragen.
 

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Im FokusThemenAgrar
news-1334Thu, 16 Nov 2023 09:01:48 +0000BGA beim digitalpolitischen Verbändefrühstück des BMDVhttps://bga.de/rss/bga-beim-digitalpolitischen-verbaendefruehstueck-des-bmdv/Der BGA ist ab sofort Teil der Verbänderunde des Bundesministeriums für Digitalisierung und Verkehr (BMDV). Das BMDV nutzt das Format regelmäßig für einen Austausch mit den Spitzeninteressenvertretungen der Wirtschaft. Geleitet wurde der Austausch – diesmal in Form eines Verbändefrühstücks – durch den Leiter der Abteilung Digital- und Datenpolitik im BMDV, Ben Brake. Schwerpunkt des Austauschs lag auf der aktuellen Regulatorik zu Künstlichen Intelligenz (KI) in der EU. Der AI Act befindet sich derzeit im Trilog, der bis Ende des Jahres abgeschlossen sein und 2026 in Kraft treten soll. Die Bundesregierung strebt insbesondere für KI-Basismodelle (den Großteil der sich derzeit auf dem Markt befindlichen KI-Systeme) eine transparente Selbstregulierung an. Der BGA begleitet diesen Prozess kritisch, insbesondere mit dem Ziel weitere Bürokratieauflagen für KMUs zu verhindern.

In der Runde trat der BGA - vertreten durch den Abteilungsleiter Digitalpolitik, Michael Nitsche – zudem für eine schnellere und effektivere Digitalisierung der Behördenstrukturen ein, um der inzwischen nicht mehr zu rechtfertigenden Bürokratielast für deutsche Unternehmen entgegenzuwirken. Zudem diskutierten die Anwesenden – vorgeschlagen vom BGA – ordnungspolitische Schritte zur Steigerung der Attraktivität privatwirtschaftlicher Investitionen in Unternehmensdigitalisierung. Michael Nitsche dazu: „Der Gesetzgeber verfügt über effektive, ordnungspolitische Instrumente, um Unternehmen dabei zu unterstützen, in die Digitalisierung der eigenen Infrastruktur zu investieren. Diese muss er auch nutzen, um spürbaren Standortnachteilen insbesondere für KMUs entgegenzuwirken und die Digitalisierung in allen Bereichen der Gesellschaft, also auch für KMUs, voranzutreiben.“

 

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Im FokusThemenDigitalisierung
news-1330Thu, 16 Nov 2023 08:57:38 +0000BGA-Umweltausschuss: Bundeskabinett bringt Wasserstoffnetz auf den Weg https://bga.de/rss/bga-umweltausschuss-bundeskabinett-bringt-wasserstoffnetz-auf-den-weg/Auch Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie war Thema im AusschussEine breite Themenvielfalt wurde im BGA Umwelt- und Energieausschuss diskutiert. Mit Barbara Fischer, Geschäftsführerin des Verbands der Fernleitungsnetzbetreiber Gas, blickten die Ausschussmitglieder auf die Zukunft des Wasserstoffs in Deutschland. Sie stellte dar, dass im Mai dieses Jahres das Bundeskabinett den Aufbau eines Wasserstoffnetzes auf den Weg gebracht hat und die Fernleitungsnetzbetreiber mit Hochdruck daran arbeiten, dass der Aufbau der Infrastruktur bereits im kommenden Jahr beginnen kann. Dabei lag es in den Händen der FNB eine Netzplanung zu entwickeln, die die großen Verbrauchs- und Einspeisezentren verbindet und auf dann eine regionale und lokale Verteilung ermöglicht. Im ersten Schritt soll das Kernnetz eine Gesamtlänge von rund 11.200 km haben. Die Kosten sollen unter anderem über privatwirtschaftliche Investitionen, aber auch durch ein bundesweit einheitliches Hochlaufentgelt gedeckt werden, das dynamisch an die Marktentwicklungen angepasst werden kann. Es ist geplant, dass die Prüfung und Genehmigung des Netzes durch die Bundesnetzagentur im Frühjahr 2024 erfolgen kann, nachdem noch in diesem Jahr wichtige Gesetzliche Weichen gestellt werden. 

Über die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie referierte Jens Loschwitz, Geschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft. Er ging dabei auch auf die Historie der aktuellen Debatte ein. Dabei hatte die Europäische Kommission in ihrer Kreislaufwirtschaftsstrategie deutlich gemacht, dass diese notwendig sei, um die Klimaneutralität 2050 zu erreichen. Da die Rohstoffverfügbarkeit immer mehr an ihre Grenzen stößt, soll ein Sekundärohstoffmarkt „Recycelt in der EU“ etabliert werden. Aber auch andere regulatorische Maßnahmen, wie der Europäische Rahmen zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen seien hier zu nennen. Gleichsam seien eine schnellere Digitalisierung und beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren unabdingbar. Er brachte eine gute Nachricht mit, dass es in den letzten Jahren eine deutliche Entkopplung von Wirtschaftsleistung und Abfallaufkommen in Deutschland gab. Abfallvermeidung spiele z.B. in der Automobilindustrie eine Rolle, vor allem kostengetrieben aber auch aufgrund eines immer stärker artikulierten Konsumentenbewusstseins.

Janis Wemhöner vom AGA Unternehmensverband stellte das Siegel "Zertifizierte Nachhaltigkeitsleistung“ vor. Der Verband unterstützt damit Unternehmen, ihren eigenen Standort bei der Nachhaltigkeit zu bestimmen, u.a. auf Grundlage des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Das Siegel wurde nicht nur mit wissenschaftlicher Unterstützung von Professor Stefan Müller der Helmut-Schmid-Universität Hamburg initiiert und weiterhin begleitet, auch die DEKRA ist als Prüfstelle mit an Bord, um eine unabhängige Prüfung zu gewährleisten. Das Siegel soll auch den jeweils aktuellen Stand der nationalen und supranationalen Gesetzgebung aufzeigen und verstehbar machen.
 

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Im FokusThemenEnergie + Umwelt
news-1326Thu, 16 Nov 2023 08:49:02 +0000VDKL veröffentlicht neuen Energie-Leitfaden für Kühlhäuserhttps://bga.de/rss/vdkl-veroeffentlicht-neuen-energie-leitfaden-fuer-kuehlhaeuser/Ab jetzt bestellbar.Kühlhäuser müssen nicht nur ökonomisch, sondern auch ökologisch überzeugen. Daher werden in den Unternehmen moderne und effiziente Energie-Konzepte umgesetzt und kontinuierlich überprüft.

Der Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen e.V. (VDKL) unterstützt seine Mitglieds-Unternehmen dabei – ganz aktuell mit einem neuen Leitfaden zur Verbesserung der Energieeffizienz in Kühlhäusern. Der Leitfaden beinhaltet auf 53 Seiten zahlreiche neue und praxistaugliche Hinweise für Kühlhaus-Neubauten und Bestandsgebäude.

Energetische Kennzahlen für den durchschnittlichen Stromverbrauch (kWh/cbm/Jahr) in Kühlhäusern erleichtern eine individuelle Vergleichsprüfung (Benchmarking).
Erstmalig wird eine Energie-Kennzahl für plusgradig gekühlte Frische-Kühlhäuser veröffentlicht.

Zusätzlich wird auf konkrete Stromgestehungskosten von Photovoltaiksystemen und Windkraftanlagen zur Stromeigenerzeugung für Kühlhäuser eingegangen.

Nach wie vor ist der Energie-Leitfaden des VDKL bundesweit der Einzige, der speziell auf Kühl- und Tiefkühlhäuser ausgerichtet ist.

Zuletzt im Jahr 2013 hat der VDKL einen Leitfaden zur Verbesserung der Energieeffizienz in Kühlhäusern veröffentlicht.
Die konkreten Praxistipps und Hinweise wurden in zahlreichen Kühlhäusern sehr erfolgreich umgesetzt. Die Energieeffizienz in Tiefkühlhäusern hat sich seitdem um über 22 % verbessert.

















Der Leitfaden kann über die Homepage des VDKL unter https://www.vdkl.de/infomaterial/ bestellt werden.
Preis: EUR 110,- zzgl. MwSt.

Pressemitteilung des VGKL vom 19. Oktober 2023
 

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news-1322Thu, 16 Nov 2023 08:46:39 +0000GVA-Pressemeldung EuGH Verfahren C-319/22https://bga.de/rss/gva-pressemeldung-eugh-verfahren-c-319-22/Mehr Wettbewerb auf dem Automarkt gut für VerbraucherAls Kläger des Ausgangsverfahrens begrüßt der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) die heutigen Klarstellungen des EuGH im Verfahren C-319/22. „Sie werden im Sinne des Verbrauchers für mehr Wettbewerb auf dem Kfz-Anschlussmarkt sorgen“, so Thomas Vollmar, Präsident des GVA.
 
Insbesondere durch die nun bestätigte Pflicht der Fahrzeughersteller, ihre Fahrgestellnummern (VIN) zur Verfügung zu stellen, werden nun auch auf dem freien Markt passende Ersatzteile und technische Informationen jeweils für das konkrete Fahrzeug über die Eingabe der Fahrgestellnummern schnell und präzise auffindbar sein. „Es ist erfreulich, dass mit der heutigen Entscheidung des EuGH endlich das Argument der Hersteller vom Tisch ist, sie dürften die gesetzlich geforderte Herausgabe der Fahrgestellnummern aus Datenschutzgründen verweigern“, so Dirk Scharmer, Geschäftsführer des GVA.
 
Diese Klarstellung war überfällig, um den Wettbewerb auf den Märkten für Teile und Service in der Europäischen Union zu stärken. Dies gilt auch für die heute vom EuGH getroffenen Feststellungen zur Erleichterung des Zugangs zu den technischen Informationen der Hersteller. Seit heute ist endgültig klar, dass die Fahrzeughersteller technische Informationen in einem Format bereitstellen müssen, das zur elektronischen Weiterverarbeitung vorgesehen ist. Das gilt nicht nur für Ersatzteilinformationen, sondern für sämtliche Reparatur- und Wartungsinformationen. Die Position mancher Fahrzeughersteller wie im Ausgangsverfahren, dass auch z.B. ein als PDF speicherbarer Screenshot ein geeignetes Format darstelle, ist damit nicht haltbar. Zwar hat der EuGH betont, dass der Zugang zu den Informationen nicht zwingend über eine automatisierte Datenbankschnittstelle mit der Möglichkeit maschinengesteuerter Suchanfragen vorgehalten werden muss. Fahrzeughersteller müssen aber nach der heutigen Entscheidung eine geeignete Datenbank vorhalten, die unabhängige Anbieter sowohl über die VIN als auch über andere Kriterien nach den benötigten Informationen durchsuchen können.
 
„Wir gehen davon aus, dass sich die Hersteller sofort an diese Vorgaben des EuGH halten werden und längst entsprechend vorbereitet sind“, so Vollmar. „Diese Erleichterung des Zugangs zu den wichtigen technischen Informationen wird es unabhängigen Anbietern ermöglichen, besser auf die Anforderungen des Marktes zu reagieren. Dies wird dazu beitragen, Auswahl und Qualität der Angebote im Sinne der Verbraucher zu erhöhen“. Dirk Scharmer hebt hervor: „Wir werden als GVA das weitere Marktverhalten der Fahrzeughersteller genau beobachten, denn eine Umstellungsfrist gibt es nicht“.

GVA-Pressemitteilung vom 9. November 2023
 

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news-1318Thu, 16 Nov 2023 08:43:59 +0000Branchentag Holz 2023 endet mit Besucherrekordhttps://bga.de/rss/branchentag-holz-2023-endet-mit-besucherrekord/Veranstaltung zeigt Vielfalt der HolzbrancheDer Branchentag Holz setzte in diesem Jahr entscheidende Impulse für den gesamten Markt. Mit 161 Ausstellern aus 17 Ländern und 3.300 Besuchern aus 35 Ländern hat der Branchentag bewiesen, dass er für den Markt unverzichtbar ist.

Menschen und Marken, Innovationen und Ideen, Vorträge und Auszeichnungen haben den Branchentag Holz zum entscheidenden Treffpunkt der Holzbranche gemacht. „Der Branchentag Holz hat erneut alles zusammengebraucht, was der Holzhandel, die Holzindustrie sowie deren Dienstleister zu bieten haben. Die Resonanz war hervorragend – sowohl bei Ausstellern als auch Besuchern“, sagt GD Holz Geschäftsführer Thomas Goebel. Insgesamt nutzten 161 Aussteller aus 17 Ländern die Messe, um ihre Neuheiten vorzustellen, Kontakte zu pflegen und ihren Kundenkreis zu erweitern.

Inspirierende Unternehmerinnen und Unternehmer treffen, die alle die gleiche Leidenschaft für Holz teilen – das ist der Branchentag Holz für GD Holz Vorstandsvorsitzenden Philipp Zumsteg: „Ein Tag reicht schon lange nicht mehr aus, um alle Stände zu besuchen. Ich nutze die vollen zwei Tage um mich mit Kollegen, Partnern und Kunden zu treffen. Wenn ich auf dem Branchentag Holz war, bin ich anschließend auf dem neusten Stand, was in der Branche los ist und welche innovativen Produkte es gibt.“

Die Vielfalt der Holzbranche wurde auch im gut besuchten GD Holz Forum deutlich. Die Verleihung des Woody Awards 2023 sowie der Azubi Preis machten auf ein Neues klar, welche Innovations- und Inspirationskraft von der Holzbranche ausgeht. Extra für den Branchentag Holz 2023 designte Leon Groß von der Holzfachschule Bad Wildungen einen neuen Woody Award, der während der Verleihung feierlich enthüllt wurde.

Auch der Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans Joachim Schellnhuber sowie der zum ersten Mal durchgeführte Startup Pitch „Logistik meets Holzhandel“ führte zahlreiche Zuschauer in das GD Holz Forum.

Am zweiten Messetag sorgte ein ganzer Block zum Thema „Alternative Holzarten und Produkte zur sibirischen Lärche“ für viel fachlichen Austausch.
„Der Branchentag Holz ist ein Gradmesser für die gesamte Holzbranche, ein unverzichtbarer Netzwerktreff und ein Spiegel für das, was Handel, Industrie und Dienstleister bewegt. Mit einem neuen Besucherrekord von 3.300 Besuchern aus 35 Ländern hat der Branchentag Holz sich als entscheidender Treffpunkt der gesamten Branche bewiesen“, resümiert Jörg Schwabe vom GD Holz Organisationsteam die Veranstaltung.

GD Holz Pressemitteilung vom 14. November 2023
 

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news-1314Thu, 16 Nov 2023 08:39:48 +0000Finanzausschuss des Bundestags berät zum Wachstumschancengesetzhttps://bga.de/rss/finanzausschuss-des-bundestags-beraet-zum-wachstumschancengesetz/Gesetzentwurf mit SignalentwurfDer Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am Montag, 6. November 2023, als federführender Ausschuss seine Beratungen zum Wachstumschancengesetz mit zwei Anhörungen vertieft. In der ersten Anhörung standen die steuerrechtlichen Änderungen zur Besteuerung von Unternehmen im Mittelpunkt. In der zweiten Anhörung wurden die weiteren steuerlichen Aspekte beraten. Zu den Anhörungen waren Vertreter von Wirtschaftsverbänden, Wissenschaft, beratenden Berufen, Gewerkschaft und von Kommunen auf Vorschlag der Parteien geladen. Zum Entwurf des Wachstumschancengesetzes, zur Stellungnahme des Bundesrates und zur Gegenäußerung der Bundesregierung hat der BGA gemeinsam mit sieben weiteren Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft Stellung genommen und die Anhörung auch in Präsenz als Gast begleite.

Aus Sicht des BGA hat der Gesetzentwurf eine Signalwirkung für die Entscheidung, die Attraktivität des Standortes Deutschland für die Wirtschaft bei den steuerlichen Rahmenbedingen zu verbessern und auch zu Vereinfachungen zu kommen. Von den Vertretern der Wirtschaft und auch überwiegend der Wissenschaft wird die Zielsetzung grundsätzlich unterstützt, wenn in der Wissenschaft auch mit graduellen Unterschieden. Unter dem Ziel die Liquidität von Unternehmen zu stärken, wurden insbesondere die neuen Regelungen zur Thesaurierungsbegünstigung und zur Körperschaftsteueroption zwar begrüßt, aber als nicht ausreichend bzw. den Anforderungen entsprechend kritisiert. Angesprochen wurde dabei auch, dass es gegenüber dem Referentenentwurf sogar Rückschritte gibt. Auf Kritik stießen auch die Maßnahmen zur Verlustverrechnung und zur Einführung einer Zinsschranke und Zinshöhenschranke. Auf wenig Verständnis stießen zudem die Überlegungen zur Einführung einer Meldepflicht von nationalen Steuergestaltungen angesichts der geringen Effizienz der bereits geltenden Meldepflicht von internationalen Steuergestaltungen. Ein Sachverständiger brachte es auf den Punkt: viele positive Maßnahmen können besser wirken, wenn klarere Regelungen und weniger Bürokratie geschaffen würden.

Erfreulich ist aus Sicht des BGA, dass – wenn auch fast am Schluss der zweiten Anhörung – das Thema der steuerlichen Behandlung von Sachzuwendungen an Geschäftskunden bzw. Werbegeschenke aufgerufen wurde. Der Bund der Steuerzahler hat sich zum Anliegen von BGA und GWW unterstützend geäußert, dass die Anhebung der Freigrenze alleine das Ziel der Vereinfachung verfehle und es Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten bedürfe. Bereits im Vorfeld der Anhörungen zeichnete sich bei der elektronischen Rechnungsstellung eine Annäherung der umsatzsteuerlichen Vorgaben an die Anforderungen der Wirtschaft ab. Danach sollen nicht nur Rechnungen nach XStandard und ZUGFeRD mit europäischem Recht konform sein, sondern auch das, in Deutschland vor allem im Handel zum Einsatz kommende, EDI-Verfahren weiter genutzt werden können. Zudem wurde für eine Verschiebung der verpflichtenden Anwendung auf 2027 anstelle 2025 geworben. Der BGA sieht darin eine wichtige Voraussetzung um die Akzeptanz der grundsätzlich von BGA unterstützten Digitalisierung bei der Rechnungstellung herzustellen und zu stärken.
Vor allem aus Reihen der Kommunen kommt deutliche Zurückhaltung bzw. Ablehnung der geplanten Maßnahmen. Der Blick auf die kommunalen Finanzen, insbesondere die Mehrbelastungen für soziale Ausgaben, u. a. Kinderbetreuung, Migration, usw., aber auch für den öffentlichen Nahverkehr und die Energiewende sowie kommunale Investitionen lässt deren Blick eher auf Maßnahmen der Stärkung ihrer Einnahmen fokussieren. So sehen die Kommunen insbesondere in der Gewerbesteuer eine wichtige Einnahmenquelle zur Stabilisierung ihrer Finanzen. Konkret wurde u. a. für eine Senkung der Gewerbesteuerumlage, Verschärfung der Hinzurechnungen und die Einführung einer Gemeindewirtschaftsteuer unter Einbeziehung freier Berufe plädiert.

Von Seiten der Wirtschaft wurde dagegen auf die Bedeutung einer international wettbewerbsfähigen Besteuerung von Unternehmen verwiesen, was auch im Interesse der Kommunen liegen sollte. Dementsprechend wurde im Wachstumschancengesetz erst ein erster Schritt in der Unternehmensbesteuerung gesehen, dem weitere Maßnahmen folgen müssten, die die Unternehmenssteuerbelastung auf ein international vergleichbares Niveau von 25 Prozent senkt. Der BGA teilt diese Zielsetzung, die der BGA immer wieder angesprochen hat und die er auch in der Stellungnahme bekräftigt sieht.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-1310Thu, 16 Nov 2023 08:35:26 +0000Forschungsvereinigung stellt Weichen für Forschung im Groß und Außenhandelhttps://bga.de/rss/forschungsvereinigung-stellt-weichen-fuer-forschung-im-gross-und-aussenhandel/Konkrete Schritte für die kommenden Jahre besprochen.Die Gründung der Forschungsvereinigung Großhandel (ForveG) e.V. soll einen bisher zu wenig bearbeiteten Bereich in der deutschen Forschungslandschaft adressieren: Den Groß- und Außenhandel. Zwar gibt es durchaus engagierte Player und Forschende in diesem Feld, ihre Zahl ist jedoch zu gering, um der sich beschleunigenden Transformation der Wirtschaft aufgrund der Digitalisierung, der demographischen Entwicklung und sich verändernder geopolitischer Herausforderungen zu begegnen. „Als handels- und exportorientierte Volkswirtschaft können wir es uns nicht leisten, Forschung zu einem der wichtigsten Zweige unserer Volkswirtschaft zu vernachlässigen“, so Till Blässinger, Vorstandsvorsitzender der ForveG. Blässinger, der selbst ein mittelständisches Unternehmen leitet, weiter: „Deswegen treten wir an, der Allgemeinheit innovative Forschungsergebnisse zur Verfügung zu stellen und einen Beitrag dazu zu leisten, dass Unternehmen im Groß- und Außenhandel aber auch die Politik faktenbasierte Entscheidungen für die Zukunft treffen können.“

Der Vorstand sowie der wissenschaftliche Beirat der ForveG trafen sich am 8. November in den Räumen des BGA in Berlin, um konkrete Schritte für die kommenden Jahre zu besprechen. „Neben der Initiierung und der Begleitung großer Forschungsprojekte, geht es uns auch um die dezidierte Förderung wissenschaftlichen Nachwuchses, für den wir im kommenden Jahr Programme auflegen werden. Wir sind noch jung, aber die großen unternehmerischen und wissenschaftlichen Kompetenzen der ForveG-Mitglieder helfen uns dabei, unsere Ideen schnell in die Praxis umzusetzen“, so Blässinger weiter.

Für Fragen zu zukünftigen Projekten oder für eigene Vorschläge wenden Sie sich bitte den ForveG-Geschäftsführer Michael Nitsche (gf@remove-this.forveg.de).

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Im FokusThemenDigitalisierung
news-1306Thu, 16 Nov 2023 08:25:26 +00002. Nachhaltigkeitskonferenz - Kreislaufwirtschaft für KMUhttps://bga.de/rss/2-nachhaltigkeitskonferenz-kreislaufwirtschaft-fuer-kmu/Politik und Wirtschaft diskutieren Zum zweiten Mal lud der BGA zu einer Nachhaltigkeitskonferenz nach Berlin ein und setzte den Dialog zwischen Wirtschaft und Politik fort. Im Fokus stand die Kreislaufwirtschaft, bei der auch der Groß- und Außenhandel eine wichtige Rolle spielt.

Gero Furchheim, bevh-Präsident, betonte in seiner Eröffnungsrede, dass die Branche schon einiges auf den Weg gebracht habe und die Lieferketten immer effizienter würden. Aber gerade die Europäische Verpackungsverordnung zeige, dass nicht nur die Dokumentationspflichten zunehme, sondern manche politischen Ziele schon rein mathematisch nicht erreichbar seien. Auch führten manche der Vorgaben im Ergebnis zu mehr Verpackung statt zu weniger.



 Antonin Finkelnburg und Matthias Weber von der Deutschen Umwelthilfe stritten teils sehr deutlich über gesetzliche Anforderungen und schwarze Schafe. Finkelnburg machte deutlich, dass die gesamte Wirtschaftsstufe hinter den Nachhaltigkeitszielen stehen würde, einige Gesetze in ihrer Ausführung für KMUs aber schlichtweg das Aus bedeuteten. Sie vereinbarten, dass der Dialog fortgesetzt werden soll.



Ein Highlight war die Keynote von Bundesumweltministerin Steffi Lemke. Sie betonte, dass ohne Kreislaufwirtschaft der Rohstoffbedarf auf Dauer nicht deckbar sei. Auch ihre Reise nach China hätte gezeigt, dass auch dort die Überzeugung vorherrsche, den Bedarf nicht mit Primärrohstoffen decken zu können. Gleichzeitig sei die Umwelttechnologie dort sehr viel fortgeschrittener als hier und würde auch als Wirtschafts- und Fortschrittsmotor verstanden. Sie warb für eine schnellere Transformation der gesamten Lieferkette, auch um Rohstoffpreise stabil und Lieferketten resilient zu halten. Die Nationale Kreislaufwirtschaftststrategie werde die Rahmenbedingungen dafür setzen. Sie betonte aber auch, dass der Weg langwierig und der enge Dialog mit der Wirtschaft notwendig sei.



In der abschließenden Podiumsdiskussion zeigte sich, dass dieser Dialog noch weiter gehen muss. Mit Dr. Robert Arbter, CEO des Entsorgungs- und Recyclingunternehmens ALBA Europe, BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura, Staatsministerin Sarah Ryglewski und der Berliner Umweltsenatorin Manja Schreiner war ein Expertenforum auf dem Podium angetreten. Es wurde deutlich, dass es eine intensive Verzahnung von allen Akteuren geben muss. Die Staatsministerin verwies darauf, dass unter anderem die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen gewisse Leitplanken vorgeben und Tempo in die Transformation der gesamten Lieferketten kommen müsse.  Dirk Jandura unterstrich, dass Bürokratie immer weiter zunehme und für Mittelständler kaum mehr händelbar sei. Häufig stehe nur wenig Nutzen hinter den Vorschriften. Nachhaltigkeit entlang der Logistikkette sei wünschenswert, aber es müssten dafür auch die Voraussetzungen geschaffen werden. Unter anderem verwies er auf die hohen Kosten für Wasserstoff-Lkw und die marode Infrastruktur.



Es wurde deutlich, dass auf allen politischen Ebenen mehr Verständnis für die Unternehmen geweckt werden muss, aber auch die Wirtschaft eine bedeutende Rolle bei der Kreislaufwirtschaft spielen wird. Senatorin Schreiner fasste zusammen, dass sich diese enorme Aufgabe der ökologischen Transformation nur mit der Wirtschaft bewältigen lasse.
Im nächsten Jahr soll die Konferenz mit dem Schwerpunkt Energieeffizienz fortgesetzt werden.

Alle Bilder der Veranstaltung finden Sie hier.
 

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Im FokusThemenEnergie + Umwelt
news-1298Wed, 08 Nov 2023 11:44:32 +00002. BGA-Nachhaltigkeitskonferenz zu Circular Economyhttps://bga.de/rss/2-bga-nachhaltigkeitskonferenz-zu-circular-economy/Alle Bilder der Veranstaltung:Hier geht es zur Bildergalerie:

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Im FokusEnergie + Umwelt
news-1290Fri, 03 Nov 2023 08:43:00 +0000Krisen belasten weiterhin den Außenhandel https://bga.de/rss/krisen-belasten-weiterhin-den-aussenhandel/Konjunkturelle Schwierigkeiten belasten die Unternehmen.„Der deutsche Außenhandel leidet. Die konjunkturellen Schwierigkeiten belasten die Unternehmen und sorgen für schlechte Stimmung. Auslöser sind noch immer die Nachwehen der Energiepreiskrise, die notwendige Inflationsbekämpfung der EZB und das Schwächeln unserer wichtigsten Wirtschaftspartner – global und im Binnenmarkt. Zudem erhöhen die geopolitischen Konfliktherde weiter die Unsicherheit, allen voran der Ukrainekrieg und der Nahostkonflikt. Das sorgt für Zurückhaltung bei Kauf- und Investitionsentscheidungen.“ Dies sagt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) mit Blick auf die heute veröffentlichten Außenhandelszahlen.

So sind im September 2023 die deutschen Exporte gegenüber August 2023 kalender- und saisonbereinigt um 2,4 % und die Importe um 1,7 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, sanken die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat September 2022 um 7,5 % und die Importe um 16,6 %.
“Wir kommen langsamer aus der Krise heraus als gedacht. Erst für das kommende Jahr rechne ich mit einem stärkeren Anstieg unserer Exporte. Hier gibt es positive Signale aus China, das im Vergleich zum Vorquartal ein um 1,3 % steigendes Wachstum aufweist, und den USA, deren Wirtschaftswachstum aufgrund eines robusten Arbeitsmarkts und der sinkenden Inflation die Erwartungen übertroffen hat“, so der BGA-Präsident weiter.

Die Außenhandelszahlen enthalten noch keine wirtschaftlichen Auswirkungen des Terrorangriffs der Hamas auf Israel. „Niemand kann derzeit vorhersagen, ob sich der Konflikt in der Region ausweiten wird und welche auch wirtschaftlichen Folgen das hätte. Die Bundesregierung muss weiterhin alles Menschenmögliche unternehmen, um die derzeit schreckliche Situation zu deeskalieren und einen Flächenbrand in der Region zu verhindern“, so Jandura weiter.

Zum Thema Freihandel kommentiert Jandura: „Das derzeit gescheiterte Freihandelsabkommen mit Australien ist ein Trauerspiel. Europa muss endlich seine Selbstblockade bei den Verhandlungen zu weiteren Freihandelsabkommen überwinden und den Verhandlungen mit dem Mercosur sowie Australien neuen Schwung verleihen. Nur eine Freihandelsoffensive, die auf Pragmatismus setzt, bringt uns weiter. Alles andere ist Zeitverschwendung. Wir Europäer müssen unseren Partnern schlicht mehr anbieten und nationale Egoismen überwinden, sonst wird es keine gemeinsamen Lösungen geben.“
 

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Im FokusThemenEuropaInternationalesPressemitteilung
news-1286Thu, 02 Nov 2023 11:55:00 +0000LKW-Maut Thema im Arbeitskreis Chemielogistik https://bga.de/rss/lkw-maut-thema-im-arbeitskreis-chemielogistik/LKW-Maut tritt am 1. Dezember in Kraft.Die LKW-Maut war eines der Themen des am 25. Oktober stattfindenden Arbeitskreises Chemielogistik des Verband Chemiehandel e.V. in Köln. Nach einer kurzen Begrüßung durch Michael Pätzold, Geschäftsführer des VCH, und einer kleinen Vorstellungsrunde der Teilnehmer folgte der Bericht zu den verkehrspolitischen Themen aus Berlin von Lena Schlett, Referentin für Verkehr & Logistik im BGA. Ihr Schwerpunkt lag auf der am 1. Dezember 2023 in Kraft tretenden C02 Bepreisung bei der LKW-Maut. Das größte Problem für die Unternehmen ist der Start bereits in knapp 4 Wochen. Unabhängig von dem enormen finanziellen und bürokratischen Aufwand für die Unternehmen sind auch noch viele Fragen der technischen Umsetzung offen. Weiteres Thema war die Planungsbeschleunigung und der Lang-LKW.

Danach stellte Rennert die Lösung „Trusted Carrier für die Chemieindustrie vor. Dabei liefert Trusted Carrier validierte Stammdaten der Transportpartner aus der Cloud für eine durchgängig digitale Lösung.

In der anschließenden Tischrunde berichten die Teilnehmenden aus ihren Bereichen. Hauptthema war hierbei die große Belastung der anstehenden Erhöhung der LKW-Maut, insbesondere das Startdatum noch in diesem Jahr, viele Betriebe stehen vor großen Herausforderungen die neuen Anforderungen zu verwalten. Besorgniserregend bleibt der weiter anhaltende Fachkräftemangel von LKW-Fahrern und Fahrerinnen.

Pätzold berichtete abschließend über die Mitarbeit in der Gleisanschluss Charta. Im Februar 2024 wird es eine neue Auflage der Charta geben. In den verschiedenen Arbeitsgruppen arbeitet auch der BGA mit.
 

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Im FokusVerkehr + Logistik
news-1274Thu, 02 Nov 2023 11:40:00 +0000Lehnen Einführung einer Obergrenze für Zahlungsfristen abhttps://bga.de/rss/keine-einfuehrung-einer-obergrenze-fuer-zahlungsfristen/BGA-Position zu Late PaymentsZur Verordnung über den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Late Payments Verordnung) wurde am 27. Oktober die Positionierung des BGA herausgegeben. Der Kommissionsvorschlag für eine Verordnung über Zahlungsfristen, die den Unternehmen die Möglichkeit nimmt, Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen zu vereinbaren, wird die etablierten Praktiken von Groß- und Außenhändlern stark beeinträchtigen. Der BGA hält eine gesetzliche Vorgabe von kurzen Zahlungszielen für kontraproduktiv und daher nicht erforderlich.

Befürchtet wird insbesondere, dass durch die Einführung einer Obergrenze für Zahlungsfristen von maximal 30 Tagen ohne Ausnahmen, positive Anreize der Finanzierung in der Lieferkette unterbunden werden. Zahlungsfristen über 30 Tage können eine Lücke für Unternehmen schließen, die auf lange Zahlungsziele auf Grund spezifischer Marktbedingungen und Kundensituation angewiesen sind oder weil der Zugang zu anderen Finanzierungsinstrumenten nicht gegeben ist.

In Anbetracht der wirtschaftlichen Realität der Zahlungsbedingungen und der tatsächlichen Zahlungsfristen stellt die Einführung einer Obergrenze für Zahlungsfristen von maximal 30 Tagen ohne Ausnahmen oder Optionen einen unzulässigen Eingriff in die grundlegenden Rechtsprinzipien der Vertragsfreiheit und der unternehmerischen Freiheit dar. Dies wird das Problem des Zahlungsverzugs eher verschärfen als lösen.

Hier finden Sie das Positionspapier.

Bei Fragen oder Anmerkungen können Sie sich an Michael Alber (michael.alber@bga.de), Stephanie Schmidt (stephanie.schmidt@bga.de) oder Lisa-Marie Brehmer lisa.bremer@bga.de) wenden.
 

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Im FokusEuropa
news-1278Thu, 02 Nov 2023 11:24:00 +0000Die Achillesferse im Außenhandelhttps://bga.de/rss/die-achillesferse-im-aussenhandel/Ein Gastbeitrag von: Hauke Burkhardt, Deutsche BankDer Außenhandel hat Deutschland stark und wohlhabend gemacht. Doch der Import von Energie und metallischen Rohstoffen ist auch die Achillesferse der deutschen Volkswirtschaft. Deutschland braucht dringend eine neue Strategie, um den Zugriff auf die beiden Input-Faktoren zu sichern.

Deutschland lebt von seinem Export – und hängt doch auch stark vom Import ab: Eine stabile Energie- und Rohstoffversorgung zu erträglichen Preisen ist eine zentrale Voraussetzung für unsere Wertschöpfung. Und hier sind wir verwundbar, wie uns die aktuellen geopolitischen Verwerfungen vor Augen geführt haben. Die Volatilität und das grundsätzlich hohe Niveau der Energiepreise bedeuten einen Wettbewerbsnachteil, der in Kombination mit der Abhängigkeit von einigen wenigen Rohstofflieferanten die Transformation der deutschen Wirtschaft behindert. Wenn die Industrie den Weg der nachhaltigen und digitalen Transformation nicht rechtzeitig beschreiten kann, könnte eine Deindustrialisierung die Folge sein.

Problem erkannt – aber wie kann eine Lösung aussehen? Deutschland braucht eine neue Energie- und Rohstoffstrategie. Die Logik des aktuellen Systems globaler Lieferketten beruht hauptsächlich auf Kostenüberlegungen: Der Lieferant mit dem günstigsten Preis bei definierter Qualität bekommt den Zuschlag. Dies führte im Laufe der vergangenen Jahrzehnte zu einer Konzentration von Länderrisiken. Künftig müssen die Aspekte Sicherheit und Verfügbarkeit stärker berücksichtigt werden.

Alternativen finden und entwickeln

Ansätze gibt es auf EU-Ebene bereits: Die Europäische Kommission plant eine Lieferobergrenze für den Bezug strategischer Rohstoffe von 65 Prozent des Jahresverbrauchs der EU aus einem einzigen Drittland. Außerdem sollen mindestens 15 Prozent des jährlichen Verbrauchs aus Recycling gedeckt werden. Zwei weitere Wege reduzieren die Abhängigkeit: Wir brauchen internationale Handelspartnerschaften und müssen Förderung unterstützen. In Brasilien und Vietnam gibt es ähnlich viel Seltene Erden wie in China, doch werden dort nur 1,5 Prozent der chinesischen Produktion gefördert. Wir können außerdem viele Rohstoffe in Europa selbst fördern. Das ist teurer, technisch herausfordernd und gesellschaftlich aktuell kaum akzeptiert, wird aber notwendig sein. Wir müssen darüber hinaus auch Kapazitäten in der Rohstoffverarbeitung und ein strategisches Sicherungssystem für kurzfristige Störungen aufbauen.

In der Energiediskussion sollten wir die gesamte Primärenergiebeschaffung ins Auge fassen. Der Löwenanteil entfällt auf den Wärmemarkt, für den wir aktuell hauptsächlich Erdgas und Mineralöl einsetzen, die beide fast vollständig aus dem Ausland stammen. Neben dem Aufbau einer erneuerbaren Energiewirtschaft gilt es, eine größere Diversifizierung durch Zusammenarbeit mit verlässlichen Partnerländern sicherzustellen.
Aber nicht nur die Energieverfügbarkeit, sondern auch langfristig stabile Preise sind von zentraler Bedeutung, damit wir die verarbeitende Industrie nicht zwingen, ihre Produktion oder Verarbeitung zu verlagern. Dafür müssen wir den Ausbau der erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung regionaler Vorteile beschleunigen, Innovationen in der Speichertechnologie fördern und die Interkonnektivität der europäischen Netzinfrastruktur erhöhen.

Auch der Staat ist gefragt

Der Umbau wird nicht dogmatisch, sondern nur mit Kompromissen möglich sein. Im energiepolitischen Zieldreieck führt die Bevorzugung einer der Prioritäten Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit nicht immer, aber häufig zu Zielkonflikten mit den anderen beiden Aspekten.

Für die Umsetzung der neuen Strategie ist viel Austausch notwendig. Politik, Wirtschaftsakteure, die Gesellschaft, aber auch die Wissenschaft und die Finanzindustrie müssen in einem transparenten Dialog den bestmöglichen Ansatz ausarbeiten. Das wird nicht ohne Konflikte ablaufen. Aber alle haben Interesse am Zugang zu energetischen und metallischen Rohstoffen, denn diese bilden nicht nur die Grundlage unseres Wohlstands. Sie tragen auch zu unserer Sicherheit bei und sind das Fundament einer nachhaltigen Transformation.

Eine wichtige Rolle wird dem Staat zukommen. Zwar sollte er die Ressourcenverteilung und die Preise weitestgehend dem Markt überlassen, um den Wettbewerb und damit Innovation und Effizienz zu fördern. Aber er muss investieren, um die Entwicklung neuer Technologien und Industrien zu fördern und neben vereinfachten Genehmigungsverfahren über Risikobeteiligungen mehr privates Kapital zu mobilisieren. Vor allem aber ist es die Aufgabe des Staats, internationale Handelspartnerschaften zu vereinbaren. Denn eins ist klar: Bei allem Streben nach Unabhängigkeit kann nur ein funktionierender Außenhandel unseren Wohlstand bewahren und Nachhaltigkeit fördern.

Das Whitepaper zum Artikel: Der Artikel basiert auf einem aktuellen Whitepaper der Deutschen Bank mit dem Titel „Energie- und Rohstoffsicherheit in Einklang bringen“. Die Analyse enthält zahlreiche weitere Informationen und ist hier abrufbar: www.deutsche-bank.de/ub/lp/energie-und-rohstoffsicherheit-in-einklang-bringen.html

Gastbeitrag von:
Hauke Burkhardt
Head of Trade Finance & Lending DACH und Global Co-Head of Lending
Deutsche Bank AG
T +49 69 910 40 353
E-Mail: hauke.burkhardt@db.com
 

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Im Fokus
news-1282Thu, 02 Nov 2023 09:47:00 +0000Freihandelsgespräche EU-Australien wegen Rindfleisch und Zucker auf Eis gelegt https://bga.de/rss/freihandelsgespraeche-eu-australien-wegen-rindfleisch-und-zucker-auf-eis-gelegt-1/Am vergangenen Wochenende scheiterte das geplante Freihandelsabkommen am Rande des G7-Gipfels in Osaka, Japan, kläglich.Es sollte endlich die letzte, erfolgreiche Abschlussrunde der Freihandelsgespräche zwischen Australien und der Europäischen Union werden. Stattdessen scheiterte am vergangenen Wochenende das geplante Freihandelsabkommen am Rande des G7-Gipfels in Osaka, Japan, kläglich. Die EU-Kommissare für Handel und Landwirtschaft, Valdis Dombrovskis und Janusz Wojciechowski, waren vergeblich in den Fernen Osten gereist. Ihr Gegenüber, der australische Handelsminister Don Farrell, ließ die Verhandlungen platzen.

Der Grund: Die Australier drängten vehement auf weitere Zugeständnisse der EU im Agrarhandel, die von der EU nicht gewährt wurden. Australien fordert, dass die Europäische Union ihre Handelsschranken vor allem für Rind- und Lammfleisch, Käse und Zucker abbaut. Es ist zudem unglücklich über die Forderungen der EU, die Kennzeichnung von australischem Feta-Käse und Prosecco einzuschränken, die in der EU geschützte Kategorien sind, und hat sich auch darüber beschwert, dass die EU nicht bereit war, ihren Markt für zollfreie Rind- und Schafeinfuhren zu öffnen. Australische Landwirte hatten diesbezüglich ihre Regierung in den letzten Wochen unter Druck gesetzt und gefordert, das Abkommen nicht zu unterzeichnen.

Die Sackgasse, die am Rande des G7-Handelsministertreffens in Japan entstanden ist, bedeutet, dass eine Einigung bis 2025 unwahrscheinlich ist, so australische Beamte, da im Juni nächsten Jahres Parlamentswahlen in der EU und vor oder im Jahr 2025 eine Bundeswahl in Australien stattfinden werden.

Das vorläufige Scheitern der Gespräche ist ein erheblicher Rückschlag für die Bemühungen der EU, europäische Unternehmen bei der Diversifizierung ihrer Lieferketten zu unterstützen. Der Misserfolg gibt Anlass zur Sorge und wirft die Frage auf, mit wem die EU noch solche Abkommen schließen kann, wenn es noch nicht einmal gelingt, einen solchen Handelsvertrag mit einer uns so ähnlichen Wertegemeinschaft wie der von Australien abzuschließen.

Der Abbruch der Gespräche verdeutlicht, wie schwierig es inzwischen grundsätzlich geworden ist, Freihandelsabkommen abzuschließen. Nicht nur andere Weltregionen sind protektionistischer geworden, sondern auch die EU tut sich zunehmend schwer, den Zugang zu ihren Märkten zu liberalisieren. Deutschland muss daher zur Durchsetzung einer liberalen EU-Handelspolitik wieder eine Vorreiterrolle übernehmen und sich aktiv für den Abschluss und die Ratifizierung von Handelsabkommen einsetzten. Dafür ist es entscheidend, dass die Bundesregierung in diesem Sinne in Zukunft handelspolitische Themen vorausschauender aufgreift und frühzeitiger auf die Positionierung der EU-Kommission und des EU-Rates Einfluss nimmt.

Insbesondere die Asia-Pazifik-Region bietet ein enormes Potential für deutsche Unternehmen, um ihre Lieferketten zu diversifizieren. Die Bundesregierung muss daher die gesamte Region in das Zentrum ihrer handelspolitischen Überlegungen rücken. Es besteht die Gefahr, dass sich wichtige Handelspartner anderweitig orientieren und die EU in der Region den Anschluss verliert: Australien beispielsweise hat bereits ein Freihandelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich abgeschlossen, das erste im Rahmen der britischen Wirtschaftsstrategie nach dem Brexit, das Zollsenkungen für eine Reihe von Waren auf beiden Seiten vorsieht. Nach drei Jahren Handelsspannungen, in denen Peking eine Reihe australischer Produkte wie Wein, Gerste und Kohle mit Zöllen belegt hat, bemüht sich Canberra auch um eine Einigung mit Indien und eine Verbesserung der Beziehungen zu China, seinem größten Handelspartner.

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Im FokusInternationalesExport
news-1258Wed, 01 Nov 2023 09:49:00 +0000GD Holz erwartet guten Besuch zum 17. Branchentag Holz in Kölnhttps://bga.de/rss/gd-holz-erwartet-guten-besuch-zum-17-branchentag-holz-in-koeln/Die Standfläche für Aussteller ist mit 161 teilnehmenden Ausstellern ausgebucht.Die Standfläche für Aussteller ist mit 161 teilnehmenden Ausstellern ausgebucht, der Verkauf der Besuchertickets läuft gut, sodass der GD Holz insgesamt eine Besucherzahl über der des letzten Branchentages Holz erwartet.

Spannende Highlights der Veranstaltungen auf dem Forum sind die Verleihung der Woody Awards, ein Startup-Pitch für Logistikthemen im Holzgroßhandel und der Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans Joachim Schellnhuber, der über Holzverwendung beim Bau in Zeiten des Klimawandels sprechen wird.

Die Abendveranstaltung kann in diesem Jahr wieder im hinteren Teil der Messehalle 8 stattfinden, und sorgt für ein entsprechendes Ambiente zum Netzwerken und geselligen Beisammensein. Aufgrund der guten Resonanz im Vorfeld erwartet der GD Holz, dass sehr viele Unternehmen der Branche am 07. und 08. November in Köln anwesend sein werden und damit Veranstaltung und Branche stärken.

Mehr Informationen zum Branchentag Holz sowie das GD Holz Forum finden Sie unter www.branchentag.de.

GD Holz-Pressemitteilung vom 30. Oktober 2023
 

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news-1254Wed, 01 Nov 2023 09:48:00 +0000VCH-Jahresbericht „Responsible Care“ für 2023https://bga.de/rss/vch-jahresbericht-responsible-care-fuer-2023/Verband Chemiehandel informiert über die Umsetzung der weltweiten Initiative in Deutschland. Mit seinem neuen Responsible Care-Jahresbericht informiert der Verband Chemiehandel auch in diesem Jahr über die Umsetzung der weltweiten Initiative in Deutschland. Seit 1997 geschieht dies über das verbandseigene Programm „Responsible-Care – Verantwortliches Handeln im Chemiehandel“.

In diesem Jahr stehen die Anstrengungen der Branche im Bereich „CO2 – Klimaschutz“ im Mittel-punkt. Ein Responsible Care-Beauftragter und ein Sachverständiger Dritter berichten über das CO2-Management des Chemiehändlers in der Lieferkette und den Service gegenüber den Kun-den als Anwender bei der Auswahl nachhaltiger Produkte. So leisten die Unternehmen des Chemiehandels einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zur CO2-Reduktion. Wie in den Vorjahren steht daneben unverändert auch die Fortschreibung der bei den Teilnehmern erhobenen Daten insbesondere zum Arbeits- und Umweltschutz, sowie zur Anlagen- und Transportsicherheit zur Verfügung.

Der Bericht kann in einer deutschen und einer englischen Fassung auf der VCH-Website abgerufen werden (→Nachhaltigkeit →Responsible Care). Dort stehen auch die Berichte der Vorjahre und weitere Informationen zur Initiative im deutschen Chemiehandel zur Verfügung. Ansprechpartner beim VCH ist Ralph Alberti (Tel.: 0221/258 1133, alberti@vch-online.de).

VCH-Pressemitteilung vom 31.Oktober 2023
 

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news-1246Wed, 01 Nov 2023 09:46:00 +0000Rainer Schuler neuer Vorsitzender beim BGA-Agrarausschusshttps://bga.de/rss/rainer-schuler-neuer-vorsitzender-beim-bga-agrarausschuss/Personelle Neuaufstellung im BGA-Agrarausschuss.Bei der jüngsten Sitzung des BGA-Ausschusses für Agrar- und Ernährungswirtschaft am 25. Oktober in Berlin stand zunächst eine personelle Neuaufstellung im Fokus. Nach über neun Jahren als Vorsitzender des Ausschusses wurde Jens Kaß verabschiedet. Der BGA bedankte sich für die stets sehr angenehme Zusammenarbeit und das langjährige Engagement von Herrn Kaß, dass er dem BGA neben der Ausschussarbeit auch in vielen Gesprächen mit Ministerinnen und Ministern, Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Abgeordneten des Deutschen Bundestages entgegengebracht hat. Als sein Nachfolger wurde Rainer Schuler einstimmig gewählt. Herr Schuler ist Gesellschafter eines großen Getreidehandelsunternehmens und Präsident des BGA-Mitgliedsverbandes DER AGRARHANDEL. Er ist 69 Jahre alt und Vater von vier Kindern.

LkSG: Sorgfaltspflichten werden an kleine und mittlere Unternehmen runtergereicht

Ein erster inhaltlicher Fokus lag auf einem Austausch mit Norman Müller, Leiter des Referats „Kontrolle der Sorgfaltspflichten“ im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Müller berichtete über die Erfahrungen seiner Behörde bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). So hat das BAFA seit Beginn diesen Jahres 263 Unternehmen aus unterschiedlichsten Bereichen angeschrieben. Dabei wurde ein Schwerpunkt auf Branchen gelegt, in denen ein höheres Risiko für durch das LkSG geschützte Güter gesehen wird. Herr Müller informierte über die bisherigen Kontrollergebnisse seiner Behörde und erläuterte, zu welchen Fragen noch Aufklärungsbedarf bestehe. Er betonte, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vom LkSG nicht erfasst werden. Bei der Beteiligung von Zulieferern sollen die Prinzipien der Angemessenheit und Zumutbarkeit berücksichtigt werden. Herr Müller stellte klar, dass die in § 3 des LkSG geregelten Sorgfaltspflichten eine Bemühens- und keine Erfolgspflicht begründen. Weiter befürworte das BAFA Brancheninitiativen zu Risikobewertungen. Im kommenden Jahr sollen vertieft die Risikoanalysen der Unternehmen überprüft werden. In der anschließenden Diskussion wiesen die Ausschussmitglieder darauf hin, dass in der Praxis Unternehmen, die unter das LkSG fallen, die Erfüllung von Pflichten aus dem Gesetz auf KMU übertragen, obwohl letztere gar nicht Adressat des Gesetzes seien. Die KMU stellen diese Anforderungen zum einen vor erhebliche Probleme, zum anderen haben sie die Sorge, Kunden zu verlieren, wenn sie die Anforderungen nicht erfüllen. In dieser Situation fühlen sie sich allein gelassen und fordern Unterstützung durch die Politik. Es wurde auch die Frage aufgeworfen, wie die Anforderungen des LkSG mit dem Ziel der Entbürokratisierung vereinbar sei.

Zum Thema „Weltweite Kostensteigerung im Agrarbereich – Ursachen und Auswirkungen“ gab Dr. Oliver Balkhausen, Leiter der Volkswirtschaftlichen Abteilung bei Archer Daniels Midland (ADM) Deutschland, einen Einblick in die Preisentwicklung im Bereich Getreide. Er führte aus, dass bereits vor dem Krieg in der Ukraine die Getreidepreise in Folge von Produktionsausfällen wegen Dürren und Hitze gestiegen waren. Der Krieg sei dann ein wesentlicher Treiber für zusätzliche Preissteigerungen gewesen, die Höhe des Preisanstiegs sei aber nicht allein auf den Krieg zurückzuführen. Vielmehr hätten auch Panik und schlechtes Timing beim Abbau von Lagerbeständen die Preise nach oben getrieben. Auch die hohen Energie- und Gaspreise hätten zusätzliche Kosten verursacht. Inzwischen sei der Getreidepreis wieder auf dem Niveau von kurz vor dem Ukrainekrieg. In der anschließenden Diskussion wurde der Einfluss Chinas auf die Getreidepreise erörtert, da das Land große Mengen Getreide aufkaufe und danach nicht wieder in den Weltmarkt einspeise. Auch die Auswirkungen der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten wurde diskutiert und eine Umlenkung von Handelsströmen prognostiziert. Zudem wurde aus dem Bereich frisches Obst und Gemüse über die Preisentwicklung berichtet. Als Preistreiber wurden hier die Kosten für Düngemittel, Baukosten, Logistikkosten, Kosten für Verpackungsmittel und neu hinzugekommene Compliance-Anforderungen genannt. Die Lage sei insgesamt angespannt, was sich unter anderem darin widerspiegele, dass Mittel für Investitionen fehlten und zum Teil sogar die Produktion zurückgefahren werde.

Darüber hinaus berieten die Teilnehmer in der Sitzung über die Themen Bürokratieabbau und agrarpolitische Forderungen des BGA zur kommenden Europawahl. Zudem wurde über den jeweils aktuellen Stand der Dinge zum Regelungsvorschlag der EU-Kommission für neue genomische Techniken, zur Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten, zum deutschen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sowie zu Plänen der EU-Kommission, die Lebensmittelverschwendung weiter zu bekämpfen, berichtet.
 

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Im FokusAgrar
news-1250Wed, 01 Nov 2023 09:46:00 +0000Bundesregierung in Herbstprojektion wieder pessimistischer https://bga.de/rss/bundesregierung-in-herbstprojektion-wieder-pessimistischer/Die Bundesregierung stellt ihre Herbstprojektion vor. Die Bundesregierung hat ihre Herbstprojektion vorgestellt. Demnach dürfte das Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr um voraussichtlich 0,4 Prozent sinken, nachdem im Frühjahr noch von einem Wachstum von 0,4 Prozent ausgegangen wurde. Ab nächstem Jahr rechnet die Bundesregierung wieder mit einem Wachstum des BIP in Höhe von 1,3 Prozent im Jahr 2024 und 1,5 Prozent im Jahr 2025. Die Inflation beträgt nach der Projektion 2023 voraussichtlich 6,1 Prozent, sie soll 2024 auf 2,6 Prozent sinken und ab 2025 auf 2,0 Prozent weiter zurückgehen.

Grund für die niedrigere Einschätzung sei die durch weltwirtschaftliche Schwäche sowie Energiepreiskrise, Inflation und geopolitischer Konfliktherde verzögerte konjunkturelle Erholung. Auch im dritten Quartal deuten aktuelle Indikatoren auf eine schwache Entwicklung des BIP. Die Bundesregierung nimmt an, dass zum Jahreswechsel der private Konsum die Wirtschaft wieder etwas stützen dürfte, da sinkende Inflation sowie höhere Lohnabschlüsse die Kaufkraft wieder etwas stärken. Lediglich die Bauwirtschaft dürfte aufgrund der Zinserhöhungen und hohen Baumaterialkosten noch länger Schwierigkeiten haben.

Der Arbeitsmarkt zeige sich weiter robust, allerdings wachse die Erwerbstätigkeit mit abnehmender Tendenz (2023: 0,7 Prozent, 2024: 0,3 Prozent). Immer noch ein schwerwiegendes Problem sei der große Fachkräftemangel. Dieser wird sich durch den demografischen Wandel in den nächsten Jahren verstärken. Daher müssten mehr Anreize für ältere Arbeitnehmer gesetzt werden, länger zu arbeiten, und das Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen sowie die Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften erleichtert werden.

Der BGA teilt die erneut kritischere Einschätzung der Bundesregierung. Der Verband sieht allerdings die konjunkturelle Entwicklung aus den vielfältigen Herausforderungen, insbesondere den hohen Belastungen aus Preisen, Kosten, Steuern und Bürokratie perspektivisch stärker belastet. Es sind noch keine Impulse sichtbar, die auf ein wieder kräftigeres, positives Wachstum hindeuten. Gerade Außenhandel, produzierende Gewerbe und Bauwirtschaft weisen keine deutlichen Anzeichen eines einsetzenden Aufschwungs auf.

Der BGA appelliert daher dringend an die Politik, dass der Ankündigungen nach einer Stärkung des Standortes Deutschland und dem Abbau von Bürokratie konkrete Maßnahmen folgen müssen. Insbesondere die Ausgestaltung des Wachstumschancengesetz wird zeigen, wie ernsthaft Bund und auch die sechzehn Bundesländer schnell aus der Konjunkturschwäche kommen wollen, um über mehr wirtschaftliche Dynamik die finanziellen Herausforderungen schultern zu können. 
 

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Im FokusSteuern + Finanzen
news-1266Wed, 01 Nov 2023 09:45:00 +00001. Deutscher Lieferkettentag 2023 https://bga.de/rss/1-deutscher-lieferkettentag-2023/Bürokratie abbauen, Digitalisierung vorantreibenVolles Verbändehaus zum 1. Deutschen Lieferkettentag am 18.10. von Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh), Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) und Mittelstandsverbund (ZGV). 150 Teilnehmer informierten sich und diskutierten mit hochkarätig besetzten Panels über Regulierung und Digitalisierung des globalen Handels. Quintessenz: Die bürokratischen Herausforderungen für die Unternehmen sind groß und die Entlastung für kleine und mittelständische Unternehmen wirkt de facto nicht, weil Berichtspflichten weitergegeben werden. Digitale Lösungen wie Beschaffungsplattformen und KI-basierte Risikoanalysen für Lieferketten helfen Transparenz in den Wertschöpfungsketten zu schaffen und die richtigen Prioritäten zu setzen. Ohne mehr Nachhaltigkeit bei der Ausgestaltung von Lieferkettenprozessen wird es zukünftig nicht mehr gehen.

Inhaltlich eingeführt wurde der Tag mit einem forschungsbasierten Blick auf Lieferketten und Change Management Prozesse von Prof. Dr. Lisa Fröhlich, Supply Chain Expertin. Sie bezeichnete Nachhaltigkeit als derzeit wichtigstes Thema bei der Ausgestaltung von Lieferkettenprozessen. Die deutschen Unternehmen sollten nicht länger versuchen, die Spielregeln zu ändern, sondern das gesamte Spielfeld neu begreifen.

Im ersten Panel, „Lieferketten und Zeitenwende – wie gelingt die Neujustierung“, moderiert von Marius Müller-Böge, Leiter Mittelstandspolitik DER MITTELSTANDSVERBUND, ging es mit Vertretern und Vertreterinnen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft um die Auswirkungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sowie die zentrale Bedeutung eines umfassenden Lieferkettenmonitorings. Erstes Fazit: Die Bundesregierung weiß um den Umsetzungsumfang für die Unternehmen und ist gewillt handhabbare Regelungen zu schaffen, die machbar und zumutbar sind.  Zudem will sie für eine europäische Regelung eintreten. Zweites Fazit: Es ist vor allem eine wirtschaftliche Frage, wie man Lieferketten organisiert. Dem Handel kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Gleichwohl stehen hinter den deutschen Lieferanten oftmals globale Lieferketten mit 16-18 Stufen. Diese mit heutigen Mitteln bis in die letzte Instanz transparent zu machen, ist oft unmöglich, die fortschreitende Digitalisierung wird aber Lösungen bieten.

Erste Ansätze wurden im nächsten Panel unter Moderation von Martin Groß-Albenhausen, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des bevh, deutlich. Ergebnis war: Blockchain kann als ein manipulationssicherer und automatisierter Signalgeber zwischen Partnern dienen, der eine Transaktion freigeben kann, wenn die nötigen Standards erfüllt werden. Aufwände der Unternehmen würden dadurch dramatisch sinken. Eine Lieferantenüberwachung wäre dann ergänzend mit künstlicher Intelligenz zu schaffen. Entsprechend trainierte Modelle erlauben ein weltweites Monitoring von Informationsquellen und könnten teils prädiktiv vor Risiken warnen. Für eine einfachere Nachweisbarkeit sorgen vermehrt auch digitale Beschaffungsplattformen. Zum einen haben Prüfsysteme dort direkte Einsicht, welche Zulieferer über benötigte Zertifikate von Prüfinstituten verfügen. Zum anderen wird ungeprüften Plattform-Verkäufern angeboten, sich über unabhängige Zertifizierungspartner verifizieren zu lassen. Allerdings: Eine völlige Auslagerung der Verantwortung an digitale Technologien kann es dennoch nicht geben. Vieles werde den Unternehmen erleichtert, sie bleiben aber in der Pflicht, mit ihren Lieferanten selbst zu sprechen und Mitarbeiter im Einkauf entsprechend zu schulen.

In einem ersten 1:1-Talk mit Antonin Finklenburg, Hauptgeschäftsführer des BGA warnte denn auch Torsten Safarik, Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Unternehmen eindringlich davor, ihre Sorgfaltspflichten auf ihre Zulieferer und Intermediäre abzuwenden. Das LKsG lege ausdrücklich eine Bemühenspflicht für jedes Unternehmen fest, die Lieferkettenüberwachung zu einer Kernkompetenz im eigenen Haus zu machen.

Lieferkettenfreundliche Rahmenbedingungen für den Mittelstand

Im Panel „Bekommt Deutschland ein neues Geschäftsmodell?“, moderiert von Dr. Ludwig Feldmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND, wurde festgestellt, dass sich die bestehenden Herausforderungen nur im engen Schulterschluss von Politik und Wirtschaft meistern lassen. Gerade der Mittelstand steht hier besonders im Fokus, denn die oft kleinen und mittleren Unternehmen sind essenziell auf lieferkettenfreundliche Rahmenbedingungen angewiesen. Diese zu schaffen und abzusichern, ist ein verbändeübergreifendes Anliegen und bestimmt die Agenda. Denn die Politik wälzt mit dem sogenannten Lieferkettengesetz eine im Kern staatlich-hoheitliche Aufgabe – nämlich für faire Rahmenbedingungen in Produktion und Handel Sorge zu tragen – auf die Wirtschaft ab. Staaten sollten vielmehr daraufhin arbeiten die Welthandelsorganisation einzubinden oder das Thema bei der Verhandlung internationaler Handelsabkommen berücksichtigen.

Den Abschluss des Tages bildete ein weiterer 1:1-Talk. Antonin Finkelnburg, Hauptgeschäftsführer des BGA sprach mit Gitta Connemann, Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), über Ihre Sicht und Ihre Einstellung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG). Erfrischend dabei war, das Eingeständnis seinerzeit die heute zu konstatierenden Folgewirkungen des LKSG unterschätzt zu haben, diese Erfahrungen aber nun in den anstehenden Trilog zur EU-Lieferkettenrichtlinie einfließen zu lassen.

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Im FokusInternationalesExport
news-1242Thu, 26 Oct 2023 11:35:23 +0000steuerschätzung: BGA erwartet von politik mehr wirtschaftliche impulsehttps://bga.de/rss/steuerschaetzung-bga-erwartet-von-politik-mehr-wirtschaftliche-impulse/Mehr wirtschaftliche Dynamik, weniger Schulden und neue Steuern„Mit der Zeitenwende muss auch eine Wende in der Steuerpolitik vorgenommen werden. Wenn unsere globalen Wettbewerber ihre Standortbedingungen für Investitionen und Handel attraktiver machen, können wir nicht so weitermachen wie bisher. Sofern wir wieder stärker sprudelnde Steuerquellen für die Finanzierung der erheblichen Investitionen in Modernisierung und Transformation erreichen wollen, geht dies nur über mehr wirtschaftliche Dynamik, nicht über immer mehr Schulden und neue Steuern.“, so Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), zur heutigen Veröffentlichung der Ergebnisse der Steuerschätzung.

“Richtig ist: unser Steuersystem muss internationaler werden. Nicht jedoch, indem wir unser Steuerrecht immer mehr auf internationale oder europäische Behörden outsourcen, sondern indem wir zuallererst unsere Hausaufgaben machen. Unser Steuerrecht muss für Investitionen und für Fachkräfte aus dem In- und Ausland attraktiver, unbürokratischer und digitaler werden. Leistung muss sich lohnen. Eine Steuerbelastung für Unternehmen in Deutschland von rund 30 Prozent ist eine gravierende Investitionsbremse. Die Belastung muss runter. Das Wachstumschancengesetz sollte gezielt dazu genutzt werden. Es wäre ein Armutszeugnis für Politik in Bund und Ländern, wenn im Rahmen der Gesetzesberatung nachher weniger herauskommt, als im Schaufenster ausgestellt wurde.“

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Im FokusPressemitteilung
news-1238Mon, 23 Oct 2023 11:21:43 +00001. Deutscher Lieferkettentaghttps://bga.de/rss/1-deutscher-lieferkettentag-1/Alle Bilder der Veranstaltung.Regulierung, Digitalisierung und die Zukunft des globalen Handels - viele offene Fragen und viele verschiedene Lösungsansätze wurden auf dem Lieferkettentag von BGA, BME, bevh und ZGV diskutiert.

Hier geht es zu den Bildern der Veranstaltung.

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Im FokusInternationales
news-1234Mon, 23 Oct 2023 09:40:02 +0000Stelle frei: Projektassistenz (m/w/d)https://bga.de/rss/stelle-frei-projektassistenz-m-w-d/Aufgabengebiet: Entwicklungszusammenarbeit und Nachhaltigkeit, Voll- oder TeilzeitAbout us. Der Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. (BGA) ist der Dachverband von 22 Landes- und 40 Branchenverbänden mit Sitz in Berlin. Neben der allgemeinen wirtschaftspolitischen Interessenvertretung nimmt der BGA auch die übergeordneten tarif- und sozialpolitischen Interessen der mehr als 125.000 Unternehmen unserer Wirtschaftsstufe wahr. Als Interessenvertretung des Groß- und Außenhandels und der unternehmensnahen Dienstleistungen im Herzen Berlins sind wir schnell, modern und wach, wir kommunizieren fokussiert und präzise, wobei wir digital, weltoffen und familienfreundlich sind.

Your tasks. Im Rahmen des Ausbaus der Projektarbeit in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit und Nachhaltigkeit suchen wir Dich als Projektassistenz (m/w/d), um unser engagiertes und junges Team in Voll- oder Teilzeit zu bereichern. Du hast Lust im Rahmen öffentlich geförderter Projekte die Betreuung von Beratern und Kooperationspartnern sowie die Projektkommunikation zu übernehmen. Du bist zahlenaffin und detailverliebt, unterstützt die Abteilungsleitung administrativ und inhaltlich bei Projektleitung, Anbahnung, Koordination und Abrechnung. Du erstellst selbstständig und zielorientiert Finanzübersichten, Berichte und Vorlagen, außerdem betreust Du Sitzungen, Veranstaltungen und Reisen. Dabei kannst Du selbstständig und stilsicher Korrespondenz und Gespräche in deutscher und englischer Sprache so gestalten, dass Du multikulturelle Teams motivierst und bereicherst. Du bist noch kein Profi in den obigen Themenfeldern, Du hast aber erste Erfahrungen in einigen der Themen und das Ziel Dich zu entwickeln und gemeinsam mit uns zu wachsen.

Your skills. Du bringst eine abgeschlossene kaufmännische oder vergleichbare Ausbildung mit, vorzugsweise hast Du schon erste Erfahrungen in der Entwicklungszusammenarbeit oder im internationalen Umfeld gesammelt. Du bist ein Organisationstalent mit Weitblick, ein Teamplayer mit ausgeprägter Koordinierungsfähigkeit. Mit Eigeninitiative, Lösungsorientierung sowie zuverlässiger und strukturierter Arbeitsweise trägst Du zum Erfolg Deines Teams bei. Erfahrungen in Projektarbeit und der Abrechnung öffentlicher Fördermittel runden Dein Profil ab, sind aber nicht Voraussetzung. Du arbeitest sicher mit den gängigen MS-Office-Programmen und fühlst Dich sowohl in der deutschen, als auch englischen Sprache sicher. Kenntnisse in Spanisch und Französisch können Dein Profil ergänzen, werden aber nicht erwartet.

Our team. Dich erwartet ein junges und engagiertes Team mit flachen Hierarchien am Standort im Herzen der Hauptstadt. Direkt an der Spree gelegen erreichst Du uns bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln und per Fahrrad. Flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeiten zum Mobilen Arbeiten an bis zu zwei Tagen pro Woche sichern Dir eine zeitgemäße Work-Life-Balance. Du wirst teil eines dynamischen Teams, das auf eine motivierende Arbeitsatmosphäre, wertschätzende Unternehmenskultur und selbstständiges Arbeiten setzt. Neben der adäquaten Entlohnung und attraktiven Teamevents erwartet Dich die Möglichkeit gemeinsam mit unseren Mitgliedern und Partnern weltweit Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Prosperität zu unterstützen.

To do. Haben wir Dein Interesse geweckt, dann bewirb Dich formlos unter Angabe Deines Eintrittsdatums und Deiner Gehaltsvorstellungen per Mail (personalabteilung@remove-this.bga.de) bis zum 15. November 2023.

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Im FokusInternationales
news-1182Thu, 19 Oct 2023 13:36:00 +0000komm gut an.-Kampagnenauftakthttps://bga.de/rss/komm-gut-an-kampagnenauftakt/Alle Bilder zur Vorstellung der neuen TikTok-KampagneZur Bildergalerie gelangen Sie hier.

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Im FokusBerufsbildung
news-1230Thu, 19 Oct 2023 09:48:08 +0000BGA-Berufsbildungsausschuss tagte am 16. Oktober 2023https://bga.de/rss/bga-berufsbildungsausschuss-tagte-am-16-oktober-2023/Auf der umfangreichen Tagesordnung standen aktuelle Initiativen aus dem Bereich der Fachkräftesicherung.Der BGA-Berufsbildungsausschuss unter dem Vorsitz von Dr. John Bötticher tagte am 16. Oktober 2023 in hybrider Form im Berliner Verbändehaus. Auf der umfangreichen Tagesordnung standen aktuelle Initiativen aus dem Bereich der Fachkräftesicherung, z.B. die neue gemeinsame TikTok-Kampagne komm.gut.an für sichere Mobilität in der Ausbildung von BGA, der Berufsgenossenschaft BGHW und dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat DVR. Des Weiteren ging es erneut um die Erschließung neuer qualifizierter Beschäftigtengruppen.
Außerdem berieten die 14 Teilnehmer über die Situation auf dem Ausbildungsmarkt sowie berufsbildungspolitische Vorhaben der Bundesregierung, wie die Ausbildungsgarantie und Überlegungen für eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes. Weitere Themen waren das Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“, das neue Portal für Ausbildungs- und Prüfungspersonal „Leando“, die verlängerte Förderung der Projekte zu Teilqualifikationen und der Umgang mit Krankmeldungen von Auszubildenden beim Besuch von Berufsschulen.
 

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Im FokusArbeit + Tarif
news-1226Thu, 19 Oct 2023 09:45:29 +0000Schnittblumenhandel https://bga.de/rss/import-promotion-desk-staerkt-direkthandel-mit-schnittblumen-produzenten-aus-entwicklungs-und-schwellenlaendern/IPD stärkt Direkthandel aus Entwicklungs- und Schwellenländern. Bonn/Berlin, 12.10.2023 – In einem Monat startet die International Floriculture Trade Fair (IFTF) in Amsterdam: Das Import Promotion Desk (IPD) ist mit 16 Produzenten von Schnittblumen aus Kolumbien, Ecuador und Kenia auf der dreitägigen Messe vom 8. bis 10. November präsent. Einen Schwerpunkt bilden Nelken aus Kolumbien und Ecuador. Aus Kenia sind unter anderem Summer Flowers und Hypericum auf dem IPD-Messestand zu sehen. Und neu im Programm sind Unternehmen aus Ecuador und Kolumbien, die spezielle Bouquets, wie zum Beispiel mit Helikonien oder Proteen, anbieten. Die Initiative zur Importförderung, ein Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), arbeitet eng mit den kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammen und unterstützt den Direkthandel aus den IPD-Partnerländern. Am IPD-Stand A 4.24 können europäische Einkäufer die Unternehmen aus den drei Partnerländern persönlich kennenlernen und ihre Blütenpracht entdecken.

Vielfalt an Nelken
Kolumbien ist als Nelkenland bekannt und besticht durch die große Sortenvielfalt und hohe Produktqualität. Das Unternehmen „Ecoflor“ zum Beispiel bietet Nelken in herausragender Qualität und auch in größeren Mengen an. Bisher war das Angebot von „Ecoflor“ nur über Zwischenhändler verfügbar, nun ist der Direkthandel möglich. Aber auch Ecuador ist als Nelkenproduzent im Kommen: „M&J Flowers“ am Fuße des Vulkans Cotopaxi gelegen produziert rund 25 verschiedene Sorten. Auch sechs Sorten der Mini-Variante hat der Nelkenspezialist im Programm.

Beschaffungsland Kenia
Auch in Kenia arbeitet das IPD mit inhabergeführten Unternehmen zusammen. Sie liegen abseits der bekannten Anbaugebiete, rund um Lake Naivasha, Mount Kenya oder Nakuru, und sind gute, flexible und verlässliche Partner mit einem qualitativ hochwertigen Angebot. Auf der IFTF zeigen sie ihre große Auswahl an Summer Flowers. Das Unternehmen „Florencia Blooms“ liefert zum Beispiel Sorten wie Anigozanthos (Kängurupfoten), Echinacea, Carthamus oder Limonium und kann flexibel auf Kundenwünsche hinsichtlich Verpackung und Liefermenge eingehen. Die Blumenfarm „Mount Kenya Alstromeria“ produziert Alstroemeria in hoher Qualität. Aber auch Hypericum und Rosen in leuchtenden Farben werden von den geprüften Unternehmen aus Kenia angeboten, wovon sich die Einkäufer am IPD-Stand überzeugen können.

Exotische Bouquets
Blumenfarmen aus Ecuador und Kolumbien präsentieren zudem auf der IFTF ihr besonderes Bouquet-Angebot. Tropische Blumensträuße stellen die ecuadorianischen Unternehmen „Native Farms“ mit Helikonien und „Proteassolandino“ mit Proteen zusammen. „Flores de Oriente“ aus Kolumbien ist ein Spezialist für Chrysanthemen. 15 verschiedene Sorten baut das Unternehmen an und kreiert daraus auch kunstvolle Bouquets.

IPD auf der IFTF: A 4.24
 

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Im FokusInternationalesImportförderung
news-1222Thu, 19 Oct 2023 09:36:07 +0000Neuer "develoPPP"-Sonderwettbewerb Ukraine gestartethttps://bga.de/rss/neuer-developpp-sonderwettbewerb-ukraine-gestartet/Das Engagement der Privatwirtschaft ist unerlässlich.Trotz der weiterhin sehr herausfordernden Situation vor Ort hat die Ukraine mit dem Wiederaufbau ihres Landes begonnen. Das Engagement der Privatwirtschaft ist in diesem Zusammenhang unerlässlich und eröffnet gleichzeitig interessante unternehmerische Chancen.
Im Rahmen des nun gestarteten develoPPP-Sonderwettbewerbs Ukraine fördert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Projekte, die zum Wiederaufbau des Landes beitragen. Besonders im Fokus stehen dabei die Bereiche Landwirtschaft, Bauen, Gesundheit und erneuerbare Energien. Geeignete Aktivitäten können mit bis zu 2 Mio. Euro gefördert werden. Eine Bewerbung um die Sondermittel ist ab sofort bei der DEG Impulse gGmbH oder der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH möglich.

Weiter Informationen sowie detaillierte Teilnahmebedingungen finden Sie in der Pressemitteilung des BMZ sowie auf der develoPPP-Programmwebseite unter www.develoPPP.de/ukraine.
 

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Im FokusInternationalesEntwicklungszusammenarbeit
news-1218Thu, 19 Oct 2023 09:30:57 +0000Inkrafttreten der klimapolitischen Sektorleitlinien https://bga.de/rss/inkrafttreten-der-klimapolitischen-sektorleitlinien-fuer-die-exportkredit-und-investitionsgarantien-zum-1-november-2023/Die klimapolitischen Sektorleitlinien für die Exportkredit- und Investitionsgarantien des Bundes treten bereits am 01. November 2023 in Kraft.Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMKW) teilte mit, dass die klimapolitischen Sektorleitlinien für die Exportkredit- und Investitionsgarantien des Bundes bereits am 01. November 2023 in Kraft treten.

Die Leitlinien sollen dazu dienen, die Dekarbonisierungs- und Transformationsziele der Bundesregierung auch im Bereich der Außenwirtschaftsförderung umzusetzen. Erstmal werden ab dem Inkrafttreten der Sektorleitlinien bei der Entscheidung über die Förderwürdigkeit von Exportkredit- und Investitionsgarantien, insbesondere auch den sog. Hermesdeckungen, klimapolitischen Maßstäbe angesetzt.

Ab dem 01. November 2023 werden die Geschäfte hinsichtlich ihrer klimapolitischen Förderungswürdigkeit in eine von drei Kategorien eingestuft:

•           Geschäfte, die sich für die „grüne“ Kategorie qualifizieren erhalten eine Reihe von Deckungserleichterungen;
•           Geschäfte aus der „weißen“ Kategorie sind zu unveränderten Konditionen deckungsfähig;
•           Geschäfte der „roten“ Kategorie sind von einer zukünftigen Deckung ausgeschlossen.

Der BGA hat sich kritisch am im Vorfeld stattgefundenen Konsultationsprozess beteiligt. Dabei wurde unter anderem angemerkt, dass spürbare Wettbewerbsnachteile auf dem internationalen Markt drohen, wenn es zu Einschränkungen bei Diversifizierungsvorhaben und erneut steigenden Berichts- und Nachweispflichten kommt.

Hier finden Sie die abgestimmte finale Version der Sektorleitlinien für die Investitionskreditgarantien und die Exportkreditgarantien für die Bereiche Energie, Industrie und Transport, den Bericht zum Konsultationsprozess sowie den Fragen- und Antwortenkatalog (FAQs).

Bei Rückfragen zur Klimastrategie und den Sektorleitlinien für die Exportkreditgarantien wenden Sie sich gerne an das Klima-Team bei Euler Hermes klima@remove-this.exportkreditgarantien.de. Für Rückfragen im Zusammenhang mit den Investitionsgarantien können Sie sich an das Team von PwC Investitionsgarantien@remove-this.de.pwc.com wenden.
 

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Im FokusEnergie + Umwelt
news-1214Thu, 19 Oct 2023 09:29:01 +0000Produktion und Auftragseingänge weiter auf Berg und Talfahrthttps://bga.de/rss/produktion-und-auftragseingaenge-weiter-auf-berg-und-talfahrt/Die Industrie hat sich im August etwas gefestigt.Die Produktion im produzierenden Gewerbe hat sich zum vierten Mal in Folge gengenüber dem Vormonat verringert. Im August lag sie 0,2 Prozent niedriger, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) berichtet. Während es in der Industrie zu einer leichten Stabilisierung von 0,5 Prozent kam, verzeichneten das Baugewerbe und der Bereich Energie jeweils Rückgänge von -2,4 Prozent und -6,6 Prozent. Auch die Auftragseingänge nahmen nach starken Schwankungen in den Vormonaten um 3,9 Prozent zu. Auch ohne Großaufträge, welche im Juni für ein Minus von 11,3 Prozent sorgten, ergibt sich ein Plus von 3,9 Prozent. Auslands- und Inlandsnachfrage nahmen dabei gleichermaßen zu.

Die Wirtschaftszweige in der Industrie entwickelten sich dabei unterschiedlich. Während der Bereich Kfz- und Kfz-Teile nach Rückgängen in den beiden Vormonaten die Produktion um 7,6 Prozent ausweiten konnten, hat der Maschinenbau seien Ausstoß im Vormonatsvergleich um 2,3 Prozent zurückgefahren. Die energieintensiven Industriezweige haben insgesamt um 0,9 Prozent zugelegt. Die Herstellung chemischer Erzeugnisse sowie die Metallerzeugung und -bearbeitung haben ihre Produktion beide um 1,8 Prozent ausgeweitet. Der Ausstoß von Papier und Pappe ging dagegen um 0,7 Prozent zurück.

Die Erholung der Auftragslage ist besonders im Bereich EDV und optische Geräte spürbar. Dieser konnte 37,9 Prozent gegenüber dem Vormonat zulegen. Auch die Bereiche elektrische Ausrüstungen und pharmazeutische Erzeugnisse verzeichneten 8,7 Prozent bzw. 4,0 Prozent mehr Ordereingänge. Rückläufig waren die Bestellungen in den Bereichen Kfz und Kfz-Teile (-0,7 Prozent) und Metallerzeugung (-2,0 Prozent). Die Nachfrage im Maschinenbau stagnierte.

Damit hat sich im August die Industrie im August etwas gefestigt, wobei im Zweimonatsvergleich weiterhin ein Rückgang der Produktion von 1,7 Prozent zu verzeichnen ist. Die Auftragseingänge verhalten sich weiterhin sehr volatil, im Zweimonatsvergleich ergibt sich ein deutlicher Rückgang von 6,2 Prozent. Während das BMWK davon ausgeht, dass die Talsohle erreicht ist, bleibt der BGA etwas skeptischer für die kommenden Monate. Aus Sicht des BGA sind noch keine signifikanten Wachstumsimpulse zu erkennen, weshalb er von einem verhaltenen zweiten Halbjahr 2023 ausgeht. Wenn die Politik ernsthafte, wirksame Impulse in dem aktuell schwierigen geopolitischen Umfeld setzt, wird nach Einschätzung des BGA die Wirtschaft schneller die benötigte Fahrt aufnehmen können, um die vielfältigen Herausforderungen weiterhin robust zu meistern.
 

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Im FokusSteuern + Finanzen
news-1210Thu, 19 Oct 2023 09:20:25 +0000Wirtschaft steckt in Schwächephase fest – keine schnelle Erholung erkennbarhttps://bga.de/rss/wirtschaft-steckt-in-schwaechephase-fest-keine-schnelle-erholung-erkennbar/Der Außenhandel bleibt auf Grund der schwachen Weltwirtschaft gedämpft, der Einzelhandel leidet nach wie vor unter den hohen, wenn auch sinkenden Lebensmittelpreisen.Die deutsche Wirtschaft überwindet die Belastungen infolge der Energiepreissteigerungen, geldpolitischen Straffungen und weltwirtschaftlichen Schwächephase nur langsam. Aufgrund dessen verzögert sich die Erholung der deutschen Wirtschaft weiterhin, was vermutlich zu einem Rückgang des Bruttoinlandsproduktes im dritten Quartal führen wird. Der Außenhandel bleibt auf Grund der schwachen Weltwirtschaft gedämpft, der Einzelhandel leidet nach wie vor unter den hohen, wenn auch sinkenden Lebensmittelpreisen. Die Produktion im produzierenden Gewerbe geht erneut leicht zurück, wobei sich die Auftragslage zuletzt etwas verbessert hat. Besonders das Baugewerbe hat mit drastischen Kostensteigerungen bei Materialien und Geldbeschaffung zu kämpfen. Dies ist zusammengefasst die Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland im Oktober 2023.

Die nominalen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen sind im August gegenüber dem Vormonat saison- und kalenderbereinigt erneut gesunken. Sie liegen 2,6 Prozent niedriger als im Juli und 4,5 Prozent niedriger als im Durchschnitt des zweiten Quartals. Auch die nominalen Einfuhren behalten ihren Abwärtstrend bei. Sie sinken im August um 1,3 Prozent, nachdem sie im Juli bereits 1,9 Prozent gefallen waren. Die Einfuhrpreise nahmen erstmals seit einem Jahr im Vormonatsvergleich zu (+0,4 Prozent), wobei sie um 16,4 Prozent im Vergleich zum August 2022 gefallen sind. Die Ausfuhrpreise sind dagegen nur um 0,1 Prozent zum Vormonat gestiegen, weshalb sich die Terms of Trade leicht um 0,3 Prozent verschlechterten. Die Außenhandelsentwicklung spiegelt die weltwirtschaftliche Schwäche wider und lässt keine spürbaren Erholungsimpulse in den kommenden Monaten erwarten, so die Einschätzung des BMWK.

Die Produktion im Produzierenden Gewerbe hält den Negativtrend bei und hat sich im August gegenüber dem Vormonat um 0,2 Prozent verringert. Dabei verzeichnet die Industrie einen leichten Zuwachs um 0,5 Prozent, während es sowohl im Baugewerbe als auch im Bereich Energie zu spürbaren Rückgängen um -2,4 Prozent bzw. -6,6 Prozent gekommen ist. Positiv entwickelten sich die Bereiche Kfz und Kfz-Teile, die um 7,6 Prozent zulegten, sowie die energieintensive Industrie, die ein Plus von 0,9 Prozent verzeichnete. Der Ausstoß von Papier und Pappe ging dagegen um 0,7 Prozent zurück. Die Auftragseingänge erhöhten sich um 3,9 Prozent nachdem sie zuletzt stark gefallen waren. Allerdings nahmen sie sich auch ohne die volatilen Großaufträge um 3,9 Prozent zu. Besonders gut erholt hat sich der Bereich EDV und optische Geräte. Die Ordereingänge nahmen um 37,9 Prozent zu. Die konjunkturelle Lage in der Industrie hat sich zuletzt etwas gefestigt, auch wenn sich im Zweimonatsvergleich weiterhin ein Minus von 1,7 Prozent ergibt.

Die realen Umsätze im Einzelhandel – ohne Kfz - sind im August gegenüber dem Vormonat um 1,2 Prozent gefallen. Die Entwicklung ist damit über die letzten Monate hinweg negativ. Im Vorjahresvergleich ergibt sich ein reales Minus von 2,3 Prozent, was vor allem an den hohen Preissteigerungen liegt. Vor allem die Verteuerung der Lebensmittel ist ursächlich, dass diese Sparte des Einzelhandels eine negative Entwicklung im Vorjahresvergleich aufweist. Dagegen nehmen die Neuzulassungen von PKWs zu; im August ergab sich ein Plus von 12,1 Prozent, im September ein leichtes Minus von 0,4 Prozent. Damit dürfte der Einzelhandel inklusive Kfz etwas besser ausgefallen sein. Bei weiterhin rückläufiger Inflation und steigenden Lohnabschlüssen könnte – so das BMWK - der private Konsum wieder etwas zunehmen, zunächst allerdings ist eher mit einer verhaltenen Entwicklung zu rechnen.
Die Inflation behält ihren nachlassenden Trend bei und beträgt im September voraussichtlich 4,5 Prozent. Das ist der niedrigste Wert seit Februar 2022 und allerdings auch auf den Basiseffekt durch den Wegfall des 9-Euro-Tickets und des Tankrabatts zurückzuführen. Im August lag die Rate noch bei 6,1 Prozent. Die Erzeugerpreise sind im August um 12,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, die Einfuhrpreise sogar um 16,4 Prozent. Dies sind die stärksten Rückgänge seit knapp 40 Jahren. Grund dafür ist hauptsächlich das hohe Niveau der Preise im Vorjahr. Die Lieferkettenstörungen sind weitgehend überwälzt, und die geldpolitischen Straffungen wirken preisdämpfend. Daher geht auch das BMWK von einer weiterhin nachlassender Preisdynamik aus.

Der BGA sieht die Unternehmen nach wie vor mit großen Herausforderungen durch hohe Kosten konfrontiert und sieht die Lage etwas skeptischer als das BMWK. Der BGA geht auf Grundlage seiner Konjunkturumfrage vom August 2023 und angesichts der erheblichen strukturellen Herausforderungen vorerst nicht davon aus, dass sich die konjunkturelle Lage in den kommenden Monaten angesichts auch des schwierigen geopolitischen Umfelds schnell bessert. Eine moderate positive Entwicklung erwartet der BGA zum Jahreswechsel 2023/23. Damit dürfte die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts jedoch auch in der zweiten Jahreshälfte 2023 insgesamt schwach bleiben.
 

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Im FokusSteuern + Finanzen
news-1206Thu, 19 Oct 2023 09:17:26 +0000Neufassung des Lobbyregistergesetzes wird verabschiedethttps://bga.de/rss/neufassung-des-lobbyregistergesetzes-wird-verabschiedet/Es ist davon auszugehen, dass das Plenum dem Votum des federführenden Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung folgen und den geänderten Entwurf annehmen wird.In der Nacht vom 19. auf den 20. Oktober wird sich der Bundestag in 2. und 3. Lesung mit dem Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes beschäftigen. Es ist davon auszugehen, dass das Plenum dem Votum des federführenden Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung folgen und den geänderten Entwurf annehmen wird.

Inhaltlich gab es zahlreiche Ergänzungen, von denen hier nur einige erwähnt werden sollen. So wird die Pflicht zur Eintragung im Lobbyregister künftig auch für solche Interessenvertreter bestehen, die Kontakte ab der Ebene der Referatsleiterinnen und Referatsleiter haben. Bislang galt dies für Kontakte auf der deutlich höheren Ebene der Unterabteilungsleiterinnen und -abteilungsleiter. Auch soll künftig schon ab 30 unterschiedlichen Interessenvertretungskontakten in drei Monaten eine Eintragungspflicht bestehen. Die Grenze lag bisher bei 50 Interessenvertretungskontakten.
Praktisch deutlich bedeutsamer sind die Änderungen, die den sogenannten Drehtüreffekt betreffen: Danach sind bei Interessenvertretern und bei Mitarbeitern die Interessenvertretung betreiben für einen zurückliegenden Zeitraum von fünf Jahren allgemeine Angaben zu aktuellen oder vorherigen Mitgliedschaften im Deutschen Bundestag oder Regierungsämtern sowie Beschäftigungsverhältnissen für den Bundestag oder die Bundesverwaltung zu machen. Diese müssen aber nicht nach Partei- oder Ministerialzugehörigkeit konkretisiert werden.

Ein sehr umstrittener Punkt des Gesetzesentwurfs wurden abgeändert: Der erste Entwurf sah bei mitgliedschaftlich organisierten Einrichtungen die Pflicht zur Offenlegung der Mitgliedsbeiträge und Namen für diejenigen Mitglieder vor, die mindestens 10 Prozent des Gesamtaufkommens der Beiträge und mindestens 10.000 Euro zahlen. Nach der Ausschussfassung soll zwar deren Name weiterhin genannt werden, aber nicht mehr die konkrete Summe, die diese jeweils zahlen. Diese abgeschwächte Fassung der Offenlegungspflicht dürfte maßgeblich auf einer großen Verbändeinitiative beruhen, an der sich auch der BGA beteiligt hatte.

Eine leichte Abschwächung erfuhr auch im ersten Entwurf vorgesehene Pflicht, grundlegende Stellungnahmen und Gutachten zu Regelungsvorhaben, hinsichtlich derer Interessenvertretung betrieben wird, im Lobbyregister hochzuladen: Hier soll die Pflicht nur gelten, soweit diese innerhalb formalisierter Beteiligungsvorhaben nicht veröffentlicht werden. Auch in diesem Punkt hatte sich der BGA in einer Verbändegemeinschaft maßgeblich für eine Abschwächung eingesetzt. Da aktuell schon eine Veröffentlichung von Stellungnahme durch die meisten Bundesministerien auf ihren Homepages erfolgt und künftig eine noch weitergehende öffentliche Dokumentation der Entstehung von Gesetzgebung geplant ist, dürfte der befürchtete Aufwand für Interessenvertreter langfristig geringer werden.

Zwei kleinere Forderungen de BGA wurden erfreulicherweise aufgegriffen: natürliche Personen, die als Interessenvertreter oder als Mitarbeiter von Interessenvertretern eintragungspflichtig sind, müssen künftig nicht mehr ihren Geburtsnamen und auch nur noch jeweils einen Vornamen angeben. Der BGA hatte die weitergehenden Pflichten im Lobbyregistergesetz als Verstoß gegen das Gebot der Datensparsamkeit gerügt.

Geändert wurden auch die Aktualisierungsfristen: So sind Angaben zur Identität des Interessenvertreters und Details zu den Personen, die Interessenvertretung betreiben, künftig unverzüglich zu aktualisieren, während Angaben zum Gegenstand der Interessenvertretung zum Quartalsende aktualisiert werden müssen. Bei den finanziellen Angaben gilt wie bisher eine Aktualisierungspflicht sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, wobei der gesamte Eintrag zu überprüfen ist.

Die neuen Regeln zum Lobbyregistergesetz werden voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Eintragungen, die schon vor dem 1. März 2024 vorgenommen wurde, müssen bis zum 30. Juni 2024 an die neue Rechtslage angepasst werden.
 

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Im FokusRecht + Wettbewerb
news-1202Thu, 19 Oct 2023 09:11:12 +0000Arbeitsprogramm der Kommission für 2024 veröffentlichthttps://bga.de/rss/arbeitsprogramm-der-kommission-fuer-2024-veroeffentlicht/Es werden eine Reihe von Maßnahmen zum Bürokratieabbau gelistet.Wie von Präsidentin von der Leyen angekündigt, enthält das Arbeitsprogramm der Kommission für 2024 Vereinfachungen von Vorschriften für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in der gesamten Europäischen Union. Dies schließt an die Zusage an, die Berichtspflichten im Einklang mit der Kommissionsstrategie zur Stärkung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der EU um 25 % zu verringern und Entlastungen für KMU zu schaffen.

Es werden eine Reihe von Maßnahmen zum Bürokratieabbau gelistet, darunter beispielsweise die Verschiebung der sektorspezifischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS). Diese soll um zwei Jahre in das Jahr 2026 verschoben werden. Auch die Berichterstattung im Rahmen der Taxonomie soll vereinfacht werden, da sie unverhältnismäßig aufwändige Auflagen enthält, die vor allem Mittelständler überfordert.

Die Entsendung von Mitarbeitern in andere EU-Länder soll ebenfalls überarbeitet werden. Dafür soll ein einheitliches, mehrsprachiges Online-Portal geschaffen werden, über die entsendeten Mitarbeiter einheitlich gemeldet werden können.
Die Zeit zur Umsetzung des Bürokratieabbaus wird jedoch knapp, denn im Juni 2024 finden die EU-Wahlen statt. Dafür müssten die Beratungen im Rat und Parlament bis zur letzten Plenarsitzung im April 2024 abgeschlossen werden. Ein ambitioniertes Projekt.

Einige Vorschläge fehlen im Arbeitsprogramm, wie beispielsweise die Reform der europäischen Chemikalienverordnung (REACH) oder der Gesetzesvorschlag zur Lebensmittelkennzeichnung. Vorschläge, die nicht vor den Wahlen auf der Agenda stehen, haben eine ungewisse Zukunft. Denn in der kommenden Legislatur könnten sich mit der neuen Kommission auch die Prioritäten der EU verändern.

Eine Verschiebung und Nachbesserung der ESRS und Taxonomy sind zwar hilfreich, die Berichtspflichten bleiben jedoch weiter unverhältnismäßig. Das Arbeitsprogramm lässt nicht erkennen wie 25% der Berichtspflichten“ reduziert werden sollen.
 

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Im FokusEuropa
news-1198Thu, 19 Oct 2023 09:04:43 +0000Branchentag Holz 2023https://bga.de/rss/branchentag-holz-2023/Ausstellungsfläche ausverkauft & spannendes Programm im Forum geplantDer 17. Branchentag Holz des Gesamtverbandes Deutscher Holzhandel e. V. (GD Holz) findet vom 7. bis 8. November in der Halle 8 der Koelnmesse statt. Bereits im Vorfeld verzeichnet die Veranstaltung einen außergewöhnlichen Erfolg: Die Ausstellungsfläche ist komplett ausverkauft! Aus dem gesamten Cluster Holzhandel, Holzindustrie und Dienstleister sind Unternehmen auf dem Branchentag Holz vertreten.

„Wir sind sehr glücklich darüber, dass wir zum diesjährigen Branchentag Holz mehr als 160 Aussteller aus 17 Ländern begrüßen können. Damit haben wir die Anzahl der Austeller aus unserem Vor-Corona-Vergleichsjahr 2019 sogar etwas übertroffen“, erklärt der Geschäftsführer des GD Holz Thomas Goebel.
Der Branchentag Holz gilt als zentraler Treffpunkt für die gesamte Branche und kombiniert an zwei Tagen die Netzwerkmöglichkeiten einer Messe mit einem
Kongress.

Dieser Kongresscharakter wird vor allem im GD Holz-Forum deutlich. In diesem Jahr setzt sich das Forum sowohl aus etablierten Programmpunkten als auch gänzlich neuen Formaten zusammen.
Zum bereits 15. Mal dabei und doch wieder mit großer Spannung erwartet, wird die Verleihung des Innovationspreises Holz – Woody Award. Zusätzlich werden die Gewinner in der diesjährigen Azubi-Competition ausgezeichnet. Ein Blick in die Zukunft wird beim neuen Format des Startup-Pitchs „Logistik meets Holzhandel“ gewagt.

Fachlich wird Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans Joachim Schellnhuber über den Holzbau und seine Rolle in Zeiten des Klimawandels referieren.
Zusätzlich steht ein aktuelles Thema aus dem Alltag des deutschen Holzfachhandels im Fokus der Betrachtung: „Welche Produkte werden künftig alternativ zur sibirischen Lärche gehandelt?“
Dieser Fragestellung widmet sich gleich ein ganzer Themenblock mit Fachvorträgen, Produktvorstellungen und einer Podiumsdiskussion am zweiten Messetag.

Mehr Informationen zum Branchentag Holz sowie das GD Holz Forum finden Sie unter www.branchentag.de

GD-Holz-Pressemitteilung vom 11. Oktober 2023
 

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news-1194Thu, 19 Oct 2023 09:01:09 +0000Große Verkehrsreform kommthttps://bga.de/rss/grosse-verkehrsreform-kommt/Großhandel begrüßt Planungsbeschleunigung.Diese Woche hat sich die Ampelkoalition auf eine umfangreiche Verkehrsreform geeinigt. Dabei geht es zum einen um eine schnellere Planung und Genehmigung bestimmter Schienen- und Autobahnprojekte und die Sanierung maroder Brücken, zum anderen um eine Ausweitung der LKW-Maut.
Damit ist der Weg frei, damit Planungsgenehmigungsverfahren im Verkehrsbereich für Ersatzneubauten bei Brückenbauwerken der Bundesfernstraßen vereinfacht und beschleunigt werden können.

Diese Änderungen waren dringend erforderlich, denn der Groß und Außenhandel ist auf eine strake Infrastruktur angewiesen und der Standort Deutschland darf nicht aufgrund der maroden Straßen und Schienen sowie bis zu 20-jährigen Planungsphasen geschmälert werden.
Es finden Änderungen des Bundesfernstraßengesetzes, des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, des Bundesschienenwegeausbaugesetzes, des Bundeswasserstraßengesetzes, des Luftverkehrsgesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes, des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes, des Investitionsgesetzes Kohleregionen sowie des Gesetzes der Umweltverträglichkeitsprüfung statt.

Änderungen beim „Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ sind nicht mehr zu erwarten, also auch keine Verschiebung für den Start vom 1. Dezember 2023 auf den 1. Januar 2024.

Nach aktuellem Stand wird die LKW-Maut am Freitag, den 20.10.2023 um 09.00 Uhr im Bundestag beraten. Die Änderungen zur LKW-Maut hingegen hat der BGA in mehreren Schreiben stark kritisiert, insbesondere der Starttermin zum 01.12.2023 sowie die Doppelbelastung stellen für die Unternehmen im Groß und Außenhandel eine enorme Belastung dar. Neben der finanziellen Belastung von bis zu 40.000 Euro pro LKW und Jahr führen die Änderungen auch zu unnötig erhöhten Verwaltungsaufwand für die Unternehmen.

Der Mitte Juni vom Kabinett beschlossene Entwurf sieht vor, dass die Maut ab Dezember 2023 um eine CO2-Komponente in Höhe von 200 Euro je Tonne ergänzt wird. Dies entspricht 15,8 ct je km für schwere Euro 6-LKW. Weitergehend sieht der Entwurf eine CO2-Differenzierung der LKW-Maut für schwere Nutzfahrzeuge spätestens bis zum 25. März 2024 sowie die Einbeziehung aller LKWmit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) ab dem 25. März 2027 vor.
 

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Im FokusThemenVerkehr + Logistik
news-1190Thu, 19 Oct 2023 08:57:38 +0000Offener Brief zur ermäßigten Umsatzsteuerhttps://bga.de/rss/offener-brief-zur-ermaessigten-umsatzsteuer/Gastrobranche immer noch in NotlageDer am 1. Juli 2020 eingeführte reduzierte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen hat einer extremen Notlage der Gastronomiebranche Rechnung getragen und zu einer Stabilisierung der gesamten Branche beigetragen. Auch der Großhandel, welcher Hotels, Restaurants und Cateringunternehmen beliefert, hat von der stabilisierenden Wirkung dieser Absenkung profitiert.

Restaurants, Hotels und Cateringunternehmen sind aber weiterhin in Folge von Pandemie, Inflation und auch dem Fachkräftemangel, in einer extrem schwierigen wirtschaftlichen Situation. Durch die massiven Einbußen in der Corona-Krise ist die Zahl der Geschäftspartner des GV Foodservice in der Gastronomie bereits von 222.400 im Jahr 2019 auf 186.600 im Jahr 2021 zurückgegangen. Bis heute haben sich die betroffenen Branchen nicht erholt.

In 23 von 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es zudem eine reduzierte Umsatzsteuer für die Gastronomie. Eine Rückkehr zum vollen Steuersatz würde zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil für in Deutschland angesiedelte Hotels, Restaurants und Cateringunternehmen führen – vor allem auch in grenznahen Regionen.

Um die drohende Rückkehr zum vollen Steuersatz zu verhindern, hat der BGA gemeinsam mit dem GV Foodservice einen Brief an die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses versandt. 

Neben der schwierigen wirtschaftlichen Lage sprechen vor allem auch ordnungspolitische Gründe für die Beibehaltung eines reduzierten Umsatzsteuersatzes. Man würde so vermeiden, zu einer Situation zurückzukehren, in der es erneut zu einer Verzerrung des Wettbewerbs wesentlich gleicher Produkte durch unterschiedliche steuerliche Behandlung kommt. Denn im Gegensatz zu vor Ort konsumierten Speisen unterliegen gelieferte oder mitgenommene Speisen schon seit geraumer Zeit dem ermäßigtem Umsatzsteuersatz. Insbesondere Lieferdienste, aber auch Einzelhandelssupermärkte und Discounter treten mit ihrem umfangreichen Angebot verzehrfertiger Speisen schon längst in Konkurrenz zu Restaurants, Betriebs- und Schulverpflegung.

Der BGA wird über die weitere Entwicklung informieren. Den Brief können Sie hier einsehen.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-1186Thu, 19 Oct 2023 08:53:09 +0000Tik Tok-Kampagne zur sicheren Mobilität in der Ausbildung gestartethttps://bga.de/rss/tik-tok-kampagne-zur-sicheren-mobilitaet-in-der-ausbildung-gestartet-1/Auftaktveranstaltung mit Prominenzt aus Wirtschaft und PolitikIhre gemeinsame Tik Tok-Kampagne stellten die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW), der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) am 12. Oktober bei der Auftaktveranstaltung in Berlin vor. Unter dem Slogan „komm gut an.“ sensibilisieren die drei Organisationen für eine sichere Mobilität in der Berufsausbildung. Dabei setzen sie auf die Ansprache der jugendlichen Zielgruppe durch Auszubildene aus dem Bereich des Groß- und Außenhandels – die erste Branche, die die Prävention in ihre Ausbildungsverordnung aufgenommen hat und somit auch sein Profil als vielseitiger und vorsorglicher Ausbilder schärfen möchte.

Eröffnet wurde die Veranstaltung von BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura, der über die Bedeutung einer starken beruflichen Bildung als Zukunftsgarant gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sprach. „Wir bilden mehr als 50.000 Auszubildende in unterschiedlichsten Branchen aus: Von Autoteile- und Elektro-, über Lebensmittel-, Pharma- bis hin zum Schraubengroßhandel. Hier gibt es für jeden eine passende Ausbildung. Ob Zahlenmensch oder Kreativer, ob Anpacker oder Büromensch, ob regional oder international – die Vielfalt ist groß.“ Jandura unterstützt die Kampagne auch mit seinem Unternehmen Obeta - Oskar Böttcher GmbH & Co.KG, indem drei seiner Auszubildenden bei der Entwicklung und Produktion der TikTok-Videos mitwirken. Jandura weiter: „Im Großhandel haben wir schon immer auf Sicherheit geachtet – mit der Arbeit in den großen Lagern gehören Schulungen in diesem Thema auch in der Ausbildung dazu. Umso mehr freut es mich, dass die Prävention nun auch offiziell in der Verordnung aufgenommen wurde.“

Auch Michael Gerdes, MdB, Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales für die SPD-Bundestagsfraktion, betonte die Bedeutung der Ausbildungssicherung für den Standort Deutschland. Die Regierung habe mit dem Weiterbildungsgesetz dafür gesorgt, dass die Ausbildung wieder an Attraktivität gewinnen kann und dafür unter anderem einen Mobilitätszuschuss eingeführt.

Manfred Wirsch, Präsident des DVR, erläuterte im Interview mit ARD-Moderatorin Okka Gundel die Motivation des DVR bei der Kampagne mitzumachen: „Wir wissen, dass die meisten Unfälle auf den Wegen im persönlichen Lebensumfeld stattfinden, also in Wohnortnähe, auf den Wegen zum Sport, zu Freizeitaktivitäten und auf den Wegen zur Arbeitsstelle oder Berufsschule. Gerade die Wege im Rahmen der Berufsausbildung gehören zu den täglichen Wegen, die aufgrund der Bekanntheit zu Nachlässig- und Sorglosigkeit führen. Das führt zu einem dramatischen Mix aus einem besonderen Risiko bei der Verkehrsteilnahme bei jungen Menschen auf der einen Seite und einer Unachtsamkeit durch Bekanntheit auf der anderen Seite. „komm gut an.“ ist eine einfache, deutliche Botschaft im Sinne unserer Leitstrategie Vision Zero: sicher, wohlbehalten, zufrieden, gesund und ohne Unfall. Das ist der Wunsch, den wir für alle Menschen im Verkehr haben.“

Höhepunkt der Veranstaltung war der Kick-Off und die Präsentation der TikTok-Kampagne.  Vorgestellt wurde sie von Insa Peters und Gesa Ristock vom DVR und einem der Auszubildenden von Obeta, der aktiv an den Arbeiten teilgenommen hatte. Die Kampagne will junge Auszubildende für ihre Sicherheit im täglichen Straßenverkehr sowie auf dem Betriebsgelände mobilisieren. Mit dem Kanal Tik Tok wird die Zielgruppe Jugendliche passgenau erreicht. Die Videos wurden mit Auszubildenden aus Mitgliedsbetrieben aus dem Groß- und Außenhandel produziert, mit Botschaften und Inhalten aus dem Lebensalltag der Jugendlichen. Die Formate entwickelten die Jugendlichen selber und die Tonalität des Kanals mit aufgenommen – weg vom klassischen Lehrvideo.

In der abschließenden Gesprächsrunde mit Okka Gundel erläuterte BGA-Präsidiumsmitglied Dr. John Bötticher seine Motivation, die Kampagnenpartner zusammenzubringen. Bötticher, der für den BGA dem Ausschuss für Berufsbildung vorsitzt und gleichzeitig Mitglied im Vorstand der BGHW ist, betonte die Bedeutung des Lebens als höchstes Gut, das es zu schützen gilt. Deswegen habe er bei der Novellierung des Ausbildungsberufes „Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement“ die Prävention mit aufgenommen: „Für ausnahmslos jeden Ausbildungsbetrieb gilt nun: Er muss sich um die sichere Mobilität seiner Auszubildenden kümmern.“ Aus dieser Zusammenstellung brachte er die Partner zusammen und gemeinsam entwickelten sie die Idee der Kampagne. Dr. Klaus Schäfer, Präventionsleiter der BGHW, untermalte es mit Zahlen: „Verkehrsunfälle sind weltweit die häufigste Todesursache unter jungen Menschen zwischen 15 und 25 Jahren. Auch in Deutschland: 70.957 Verkehrsteilnehmende in dieser Altersgruppe verunglückten hierzulande allein im Jahr 2022, 363 davon tödlich. Wir möchten Auszubildende aufmerksam machen für die vielfältigen Gefahren im Straßenverkehr, die gerade nach dem Wechsel von Schule zum Beruf entstehen.“

Weitere Informationen zur Kampagne finden sich unter www.kommgutan.de und die Kampagne auf TikTok unter @komm.gut.an
 

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Im FokusThemenBerufsbildung
news-1178Wed, 18 Oct 2023 08:12:47 +0000die lkw-maut kommt uns alle teuer zu stehenhttps://bga.de/rss/die-lkw-maut-kommt-uns-alle-teuer-zu-stehen/Aber Planungsbeschleunigung macht Unternehmen Hoffnung.

„Die Planungsbeschleunigung ist ein guter erster Schritt zur Standortsicherung. Wir sind darauf angewiesen, unsere Güter täglich auf der Straße zu transportieren – das muss funktionieren, jederzeit, an jedem Ort und darf nicht am Zustand unserer Straßen scheitern“, kommentiert Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), die für morgen geplanten Beschlüsse des Bundestages zur Infrastruktur.

„Wir begrüßen ausdrücklich die Änderungen im Bundesfernstraßengesetz. Planungsbeschleunigung ist das, was Deutschland dringend braucht. Der Groß- und Außenhandel ist auf eine starke und funktionierende Infrastruktur angewiesen, schnellerer Ausbau und Sanierung unserer maroden Straßen macht uns Hoffnung.“, so der Präsident weiter.

„Enttäuschend ist die Maut-Erhöhung. Trotz massiver Proteste und berechtigter Kritik aus Reihen von Verbänden und Unternehmen sind keine Änderungen beim „Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ zu erwarten. Die Erhöhung der Maut wird zu Preiserhöhungen führen, die an die Verbraucher weitergegeben werden. Das wird uns alle teuer zu stehen kommen.“

„Anstatt Bürokratie abzubauen und die Unternehmen in schwierigen Zeiten zu entlasten, erlässt die Ampel-Regierung wieder einmal zusätzliche Vorschriften. Die Maut bedeutet eine Wettbewerbsverzerrung für unsere deutschen Unternehmen und schwächt so den Standort“, schließt der Großhandelspräsident.
 

]]>Im FokusPressemitteilungnews-1170Fri, 13 Oct 2023 09:37:13 +0000tik tok-kampagne zur sicheren mobilität in der ausbildung gestartethttps://bga.de/rss/tik-tok-kampagne-zur-sicheren-mobilitaet-in-der-ausbildung-gestartet/Gestern stellten BGA, BGHW und DVR ihre gemeinsame Tik Tok-Kampagne vor.Am gestrigen Donnerstag stellten die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW), der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) ihre gemeinsame Tik Tok-Kampagne vor. Unter dem Slogan „komm gut an.“ sensibilisieren die drei Organisationen für eine sichere Mobilität in der Berufsausbildung. Dabei setzen sie auf die Ansprache der jugendlichen Zielgruppe durch Auszubildene aus dem Bereich des Groß- und Außenhandels – die erste Branche, die die Prävention in ihre Ausbildungsverordnung aufgenommen hat.

Dr. Klaus Schäfer, Präventionsleiter der BGHW: „Verkehrsunfälle sind weltweit die häufigste Todesursache unter jungen Menschen zwischen 15 und 25 Jahren. Auch in Deutschland: 70.957 Verkehrsteilnehmende in dieser Altersgruppe verunglückten hierzulande allein im Jahr 2022, 363 davon tödlich. Wir möchten Auszubildende sowie Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger aufmerksam machen für die vielfältigen Gefahren im Straßenverkehr, die gerade nach dem Wechsel von Schule zum Beruf entstehen.“

Dr. Dirk Jandura als BGA-Präsident wirbt für die Ausbildung im Großhandel: „Wir bilden mehr als 50.000 Auszubildende in unterschiedlichsten Branchen aus: Von Autoteile- und Elektro-, über Lebensmittel-, Pharma- bis hin zum Schraubengroßhandel. Hier gibt es für jeden eine passende Ausbildung. Ob Zahlenmensch oder Kreativer, ob Anpacker oder Büromensch, ob regional oder international – die Vielfalt ist groß.“

Manfred Wirsch, Präsident des DVR, ergänzt: „Wir wissen, dass die meisten Unfälle auf den Wegen im persönlichen Lebensumfeld stattfinden, also in Wohnortnähe, auf den Wegen zum Sport, zu Freizeitaktivitäten und auf den Wegen zur Arbeitsstelle oder Berufsschule. Gerade die Wege im Rahmen der Berufsausbildung gehören zu den täglichen Wegen, die aufgrund der Bekanntheit zu Nachlässig- und Sorglosigkeit führen. Das führt zu einem dramatischen Mix aus einem besonderen Risiko bei der Verkehrsteilnahme bei jungen Menschen auf der einen Seite und einer Unachtsamkeit durch Bekanntheit auf der anderen Seite. „komm gut an.“ ist eine einfache, deutliche Botschaft im Sinne unserer Leitstrategie Vision Zero: sicher, wohlbehalten, zufrieden, gesund und ohne Unfall. Das ist der Wunsch, den wir für alle Menschen im Verkehr haben.“

Hintergrund
„komm gut an.“ ist eine digitale Kampagne der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW), des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) sowie des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR). Gemeinsam setzen sie sich für die sichere Mobilität in der Berufsausbildung im Groß- und Außenhandel ein. Die Kampagne richtet sich an junge Menschen zwischen 16 und 19 Jahren sowie an Ausbilderinnen und Ausbilder im Groß- und Außenhandel. Weitere Informationen finden sich unter www.kommgutan.de und die Kampagne auf TikTok unter @komm.gut.an

 

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Pressemitteilung
news-1162Thu, 05 Oct 2023 08:38:26 +0000EuropaAbend des AGA mit Hendrik Wüsthttps://bga.de/rss/europaabend-des-aga-mit-hendrik-wuest/„Einigkeit in Vielfalt: Europa & Deutsche Einheit“ war das MottoHamburg, 3. Oktober 2023. Zum 34. EuropaAbend begrüßte der AGA Unternehmensverband am 2. Oktober den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen Hendrik Wüst. Die Veranstaltung im Grand Elysée Hamburg stand unter dem Motto „Einigkeit in Vielfalt: Europa & Deutsche Einheit“ und war eingebettet in das Bürgerfest zum Tag der Deutschen Einheit. 
Ministerpräsident Hendrik Wüst betonte in seiner Festrede: „Die Wiedervereinigung war ein historisches Glück für unser Land. Sie eröffnete allen Deutschen die Möglichkeit, in einem demokratischen und einigen Europa zu leben. Doch dieses Europa ist derzeit auf wohl beispiellose Weise herausgefordert. Es geht nun darum, Verantwortung in und für dieses Europa zu übernehmen. Dafür braucht es ein Deutschland, das europäischer denkt und handelt als zuletzt. Ein Deutschland, das von seinen Freunden und Partnern lernen kann und damit sich selbst stärkt. Es braucht ein wahrhaft europäisches Deutschland.“

AGA-Präsident Dr. Hans Fabian Kruse hob zuvor die Bedeutung des europäischen Binnenmarktes hervor. Er sei unser Motor für Wachstum und Wohlstand. Kruse mahnte aber auch an, dass Deutschland und Europa Gefahr liefen, sich durch immer mehr Bürokratie und Regulatorik ins Abseits zu manövrieren: „Menschenrechte, Umwelt- und Klimaschutz sind unverhandelbar. Und ich bin der festen Überzeugung, dass globale Wertschöpfungsketten Entwicklung fördern. Aber Regulierungen wie das deutsche Lieferkettengesetz und das drohende Pendant der EU bewirken das Gegenteil. Als Zulieferer werden kleine und mittlere Unternehmen von überbordender Bürokratie, Pflichten zur lückenlosen Dokumentation der gesamten Wertschöpfungskette und der zivilrechtlichen Haftung erschlagen. Wir Europäer machen es uns selbst schwer und gefährden unsere Position im globalen Wettbewerb.“
 

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news-1150Thu, 05 Oct 2023 08:32:22 +0000Michael Nitsche übernimmt Abteilungsleitung für Digitalpolitikhttps://bga.de/rss/michael-nitsche-uebernimmt-abteilungsleitung-fuer-digitalpolitik/Neuer Geschäftsführer der ForVeG
Seit dem 1. Oktober betreut Michael Nitsche die digitalpolitische Strategie des BGA und übernimmt zukünftig die Geschäftsführung der ForveG. Nitsche verfügt über mehr als zehn Jahre Erfahrung im Digitalisierungsumfeld und betreute als verantwortlicher Public Affairs-Officer verschiedene Unternehmen und Institutionen aus dem E-Commerce, dem E-Government und der Gaming-Branche. Zuletzt leitete er die politische Kommunikation sowie die Public Relations der S-Public Services (Sparkassen Finanzgruppe), dem führenden Anbieter für digitale Bezahlsysteme im öffentlichen Sektor. Zuvor war er Public Affairs Manager für den ERP-Spezialisten 4Sellers GmbH.

Michael Nitsche studierte Soziologie, Germanistik und Anglistik an der Universität Leipzig, an der er bis heute Gastvorträge und Seminare mit dem Schwerpunkt Digitalisierung und Politische Kommunikation anbietet.
 

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Im FokusThemenDigitalisierung
news-1146Thu, 05 Oct 2023 08:30:53 +0000Haushaltsfinanzierung zu Lasten der Sozialversicherunghttps://bga.de/rss/haushaltsfinanzierung-zu-lasten-der-sozialversicherung-1/ Kostenverlagerung in die Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und soziale PflegeversicherungAm 16. August hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen. Mit dem Beschluss werden insbesondere die im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 und im Finanzplan bis 2027 angelegten Gesetzesänderungen umgesetzt. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere eine Kostenverlagerung in die Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und soziale Pflegeversicherung zur Entlastung des Bundeshaushalts vor.

Neben den Kürzungen bei den Bundeszuschüssen zur Rentenversicherung (600 Mio. Euro jährlich) und zur sozialen Pflegeversicherung (1 Mrd. Euro jährlich) wurde auch beschlossen, ab dem Jahr 2025 die aktiven Leistungen für bürgergeldbeziehende junge Menschen unter 25 Jahren von den Jobcentern und damit dem steuerfinanzierten Sozialgesetzbuch II zu den Arbeitsagenturen und damit in das beitragsfinanzierte Sozialgesetzbuch III zu verlagern (900 Mio. Euro jährlich).
Diese Kostenverlagerung zu Lasten der Beitragszahler ist nicht nachhaltig. Wer Zuschüsse zur Sozialversicherung kürzt, spart nicht, sondern bucht lediglich eigene Lasten auf das Konto der Beitragsgemeinschaft um. Dadurch drohen Beitragssteigerungen und eine zusätzliche Erhöhung der Arbeitskosten am Standort Deutschland.

Stattdessen braucht es eine Sozialversicherungsbremse und einen klaren Fahrplan, wie die Beitragssätze wieder auf unter 40 % begrenzt werden können.
Mehr Informationen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2023/08/2023-08-16-haushaltsfinanzierungsgesetz.html

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Im FokusThemenArbeit + Tarif
news-1138Thu, 05 Oct 2023 08:25:49 +0000Wir brauchen eine glaubhafte Angebotspolitik!https://bga.de/rss/wir-brauchen-eine-glaubhafte-angebotspolitik/Umverteilungsfantasien helfen nicht„Es ist nicht die Zeit für Umverteilungsfantasien, es braucht endlich eine echte und glaubhafte Angebotspolitik, um die richtigen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu schaffen. Eine ernst gemeinte Absenkung der Unternehmensbesteuerung ist überfällig, wir müssen Genehmigungen deutlich beschleunigen und digitalisieren. Sonst ruiniert die Bundesregierung den Standort Deutschland vollends. Das hat bisher nur Finanzminister Lindner verstanden. Beim Rest der Bundesregierung herrscht weiterhin Realitätsverlust“, mahnt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).

Außenhandelspräsident Jandura weiter: „Wir haben weiterhin eine zu hohe Inflation. Und befinden uns in einem Stagflationsszenario. Da braucht es eine echte und glaubhafte Angebotspolitik. Das muss endlich auch die Bundesregierung kapieren.“
Denn auch der Export, die eigentliche Konjunkturlokomotive Deutschlands, schwächelt weiterhin. Im August 2023 sind die deutschen Exporte gegenüber Juli 2023 kalender- und saisonbereinigt um 1,2 % und die Importe um 0,4 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, sanken die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2022 um 5,8 % und die Importe um 16,8 %.
Den Grund für die anhaltend schlechten Zahlen sieht der BGA-Präsident in einer insgesamt schwächelnden Weltkonjunktur. Die wichtigen deutschen Exportmärkte wie China und USA zeigen weniger Interesse an deutschen Waren, auch der Euro-Raum zeigt Schwächen in der Nachfrage.

„Unsere Unternehmen kämpfen weiterhin mit steigenden Energiepreisen, zu hoher Inflation und überbordender Bürokratie. Das schafft eine Stimmung der Unsicherheit. Die Bundesregierung ist jetzt gefordert. Handelshemmnisse abzubauen und ein Klima der Wettbewerbsfähigkeit und Investitionsfreude zu schaffen!“, so der Präsident abschließend.
 

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Im FokusPressemitteilung
news-1142Thu, 05 Oct 2023 08:15:00 +0000Einladung zu einer Tasse Teehttps://bga.de/rss/einladung-zu-einer-tasse-tee/ Import Promotion Desk auf der WTM in London und auf Roadshow in Manchester und Newcastle Initiative zur Tourismusförderung stellt auf der WTM über 15 Anbieter für nachhaltige Reisen aus Ecuador, Usbekistan, Nepal und Tunesien vor

Bonn/Berlin, 26.09.2023 – „High Tea Around the World“ ist das Motto der Roadshow des Import Promotion Desk (IPD), die die IPD-Experten und Reiseanbieter aus Ecuador, Usbekistan, Nepal und Tunesien zunächst auf die WTM und dann nach Manchester und Newcastle führt. Auf der WTM in London, die vom 6. bis 8. November stattfindet, sind über 15 Tourismusunternehmen aus den IPD-Partnerländern präsent. Ihr Angebot umfasst individuelle und nachhaltige Reiseangebote. Auf dem IPD Stand im Bereich ‚Experiences‘ (N 10-606) haben internationale Reiseanbieter die Möglichkeit, breit aufgestellte Incoming Agenturen sowie Organisatoren von außergewöhnlichen Erlebnis- und Spezial-Reisen zu treffen.Nach der WTM können britische Reiseanbieter die IPD-Tourismusfirmen in Manchester am 9. November und in Newcastle am 10. November bei einer Tasse Tee näher kennenlernen. Sowohl im Gastgeberland der WTM als auch in Usbekistan und Ecuador spielt Tee eine wichtige Rolle und die Teekulturen werden gepflegt – sei es High Tea in Großbritannien, der orientalische Tee von der Seidenstraße oder das Ritual des Guayusa-Teilens aus der Kultur der ecuadorianischen Kichwa.

Vielfältiges und außergewöhnliches Reiseangebot
Die Unternehmen im IPD-Programm überzeugen durch ihre individuellen und nachhaltigen Angebote. Die tunesischen Unternehmen zeigen die kulturelle, landschaftliche und kulinarische Vielfalt der Destination. Im Angebot ist zum Beispiel eine Wanderung von „Siroko Travel“ auf dem neuentwickelten 194 km langen Trail „The Great Crossing of the Dahar“ durch faszinierende Amazigh-Dörfer der Dahar-Region. In Ecuador ermöglicht „Link Experiences“ authentische Erlebnisse abseits der ausgetretenen Pfade auf hohem Niveau und bietet in Zusammenarbeit mit lokalen Gemeinden ausgearbeitete, exklusive Reisen in Ecuador und auf den Galapagos-Inseln an. Usbekistan ist mit klassischen Kulturreisen, aber auch mit Aktivreisen zu Fuß und auf dem Fahrrad und Women-Only-Tours auf der WTM in London vertreten. Und die Unternehmen in Nepal bieten neben Trekking- und Kulturtouren auch Wellness- und Yogaaufenthalte an, so z.B. mit „Responsible Adventures“. „Alle Unternehmen im IPD-Programmhaben wir zuvor sorgfältig ausgewählt und auf die europäischen Marktanforderungen vorbereitet“, erklärt Nora Eichkorn, Expertin für nachhaltigen Tourismus beim IPD. „Ein wesentliches Kriterium ist dabei, dass die Unternehmen ihr Angebot am Grundsatz der Nachhaltigkeit ausrichten. Wir wollen mit unserer Vorauswahl internationalen Reiseanbietern einen Mehrwert bieten und ihren Aufwand reduzieren. Zudem sind unsere Services neutral und kostenfrei. Unser Ziel ist es, das Reiseangebot ökologisch sowie sozial nachhaltiger aufzustellen.“

Stark nachgefragt: Gemeindebasierter Tourismus
In Nepal, Usbekistan und Ecuador unterstützt das IPD Tourismusprojekte, bei denen Reisende abgelegene Regionen entdecken und bei Einheimischen übernachten. Das „Community Homestay Network Nepal“ arbeitet mit kleinen Gemeinden im ganzen Land zusammen und lässt die Besucher auf ihrer Reise Teil des Dorfalltags werden. Mit „Responsible Travel Uzbekistan“ können Reisende die entlegenen Dörfer der Nuratau-Berge besuchen und von Homestay zu Homestay wandern. In der „Kapawi Eco-Lodge“ in Ecuador wohnt man luxuriöser und ist zugleich ein Teil der Gemeinde. Hier begegnet man der lokalen Bevölkerung auf Augenhöhe und kann die fremde Kultur hautnah und authentisch erleben.

IPD auf der WTM London: Experiences N 10-606
IPD in Manchester und Newcastle am 9. und 10.November: Registrierung
 

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Im FokusThemenImportförderung
news-1134Thu, 05 Oct 2023 08:12:36 +0000Übergangsfrist zu CBAM gestartethttps://bga.de/rss/uebergangsfrist-zu-cbam-gestartet/BGA und Eurocommerce erhalten KlarstellungZum 1.10.2023 ist die Übergangsphase für die CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) oder auch CO2 Grenzausgleichssystem Berichtspflicht gestartet. Mit ihr will die EU ihre Unternehmen vor den Nachteilen schützen, die ihnen durch strenge europäische Klimaschutzauflagen entstehen. Lange angekündigt, aber mit Details erst sehr spät unterfüttert stellt sie eine Herausforderung für Unternehmen dar. Der BGA hat sich daher - im Schulterschluss mit seinem europäischen Dachverband Eurocommerce - an die Kommission gewandt, und Entlastung sowie Klarstellungen gefordert. Dies durchaus mit Erfolg.

So liegt seit kurzem ein Antwortschreiben der Kommission vor, welches u.a. folgendes klarstellt:

- Über zwei Jahre lang wird die Kommission allen Beteiligten die Möglichkeit geben, die Berichtsmethodik auf der Grundlage der Leitlinien zu testen -
ohne dass eine finanzielle Zahlung fällig wird.
- Es werden mehrere Flexibilitäten eingeführt, um den Schwierigkeiten einiger Branchen/Interessengruppen bei der Erhebung der erforderlichen Daten Rechnung zu tragen.
- Die Meldepflichtigen können alle Methoden zur Bestimmung der Emissionen anwenden, einschließlich ihrer eigenen Methodik und die Standardwerte der Kommission bis Mitte 2024 verwenden.
- Die ersten beiden vierteljährlichen CBAM-Berichte von Januar und April 2024 können bis Juli 2024 geändert und korrigiert werden.
- Ausnahmen von den CBAM-Verpflichtungen existieren für Sendungen, bei denen der innere Wert der CBAM-Waren 150 EUR nicht übersteigt.

Die Kommission bestätigt damit die/eine Lernphase mit obligatorischer Berichterstattung. Sie sei für den Erfolg des CBAM unerlässlich, da sie der Kommission unter anderem die Möglichkeit gibt, ihren Ansatz für die Festlegung der in der endgültigen Phase geltenden Regeln zu überdenken und Spielraum für eine Anpassung des Systems entsprechend den aus dem Lernprozess gezogenen Schlussfolgerungen zu schaffen. Außerdem werden die Dienststellen der Kommission angewiesen, eine Informationskampagne durchführen, um Importeure und Behörden bei der Vorbereitung auf die Meldepflicht zu unterstützen. Diese Kampagne, die bereits angelaufen ist, umfasst Webinare und E-Learning-Programme, einen Leitfaden für die Überwachung, Berechnung und Berichterstattung über eingebettete Emissionen für Importeure während des Übergangszeitraums sowie eine (optionale) Kommunikationsvorlage zur Erleichterung der Informationsübermittlung zwischen Betreibern und Importeuren. Der Link dazu findet sich hier: Carbon Border Adjustment Mechanism (europa.eu)
 

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Im FokusThemenEuropa
news-1130Thu, 05 Oct 2023 07:53:17 +0000Neues BGA-Positionspapier: Zeitenwende für eine neue Außenhandelsstrategiehttps://bga.de/rss/neues-bga-positionspapier-zeitenwende-fuer-eine-neue-aussenhandelsstrategie/Deutschland muss wieder Vorreiterrolle zur Durchsetzung einer liberalen Handelspolitik übernehmen In den vergangenen Jahren hat sich die geostrategische und damit auch die weltwirtschaftliche Lage deutlich verändert. Der rasante Aufstieg Chinas zur zunächst wirtschaftlichen und zunehmend politischen Weltmacht, das globale Wettrennen um Rohstoffe und Marktzugänge, der von Russland ausgelöste neue kalte Krieg zeigen, wie sehr sich die Welt gewandelt hat. Deutschland hat weite Teile dieser Veränderungen entweder hingenommen oder ignoriert. Statt entschlossen auf die Veränderungen der Weltordnung und die wirtschaftlichen Expansionspläne Chinas und anderer Staaten zu reagieren und auf neue Außenhandelspartnerschaften zu drängen, hat man sich auf vergangenen Erfolgen ausgeruht und sich zu sehr auf die Anziehungskraft des europäischen Wirtschafts- und Wertemodells verlassen.

Russlands Angriffskrieg in der Ukraine wird oft als Zeitenwende bezeichnet, also als Ereignis, mit dem eine Ära endet und eine neue beginnt. Dies muss insbesondere nun auch für die deutsche Außenhandelspolitik gelten. Um seinen Wohlstand zu sichern, muss Deutschland als eine der führenden Exportnationen der Welt und größte Volkswirtschaft in der EU wieder uneingeschränkt sein natürliches Interesse an offenen Märkten und einer regelgebundenen internationalen Ordnung auf allen politischen Ebenen zum Ausdruck bringen. Deutschland braucht deshalb dringend eine veränderte Außenhandelsstrategie, die im nationalen und im europäischen Interesse neue Schwerpunkte setzt.

Der Außenwirtschaftsausschuss des BGA hat ein Positionspapier beschlossen, in dem umrissen wird, wie eine solche neue Außenhandelsstrategie der Bundesregierung aussehen muss. Kern einer solchen Strategie ist, dass Deutschland wieder eine Vorreiterrolle zur Durchsetzung einer liberalen Handelspolitik übernehmen und sich aktiv für den Abschluss und die Ratifizierung von Handelsabkommen einsetzten muss. Dabei müssen besonders die Potentiale für neue Freihandelsabkommen in der Indo-Pazifikregion, in Lateinamerika, Afrika und Nordamerika schnellstmöglich genutzt werden. Die EU-Handelspolitik darf nicht mehr mit sachfremden Themen überfrachtet werden. Nachhaltigkeitsverpflichtungen sollten daher nur noch im gegenseitigen Einvernehmen verankert werden. Neue Handelsabkommen und der Fortbestand bestehender Abkommen dürfen nicht durch das Beharren der EU auf einem Sanktionsmechanismus zur Durchsetzung von Nachhaltigkeitskapiteln gefährdet werden.

Die Bundesregierung braucht zudem einen neuen Plan für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Importe und für die Internationalisierung von KMUs. Wichtige Elemente sind dabei der Abbau überbordender Bürokratie infolge neuer Lieferkettenregulierungen, die Harmonisierung und Vereinfachung der Ursprungsregeln in Handelsabkommen sowie die Stärkung und Förderung der Nutzung digitaler Instrumente und Netzwerke für die Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels. Die neue Außenhandelsstrategie muss schließlich von Bemühungen der Bundesregierung flankiert werden, auf EU-Ebene die Vertiefung des Binnenmarktes in allen Bereichen voranzutreiben sowie eine echte Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) anzustreben.

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Im FokusThemenInternationales
news-1126Thu, 05 Oct 2023 07:50:27 +0000BGA-Unternehmensumfrage: Konjunktur und Stimmung im Trudelnhttps://bga.de/rss/bga-unternehmensumfrage-konjunktur-und-stimmung-im-trudeln/Konjunktur in Deutschland im ersten Halbjahr 2023 auf Talfahrt Die Konjunktur in Deutschland ist im ersten Halbjahr 2023 auf Talfahrt gegangen. Aus einem verhaltenen Plus wird nach den aktuellen Schätzungen ein Minus. Auch der BGA rechnet mit einem Rückgang des Bruttoinlandsproduktes. Zum Jahreswechsel 2022/23 ging der BGA noch von einem Wachstum von +0,25 Prozent aus, nun erwartet er einen Rückgang um -0,25 Prozent. Im Großhandel sinken inzwischen die nominalen und die realen Umsätze. Betrugen die Veränderungsraten der Umsätze im Großhandel zu Jahresbeginn noch nominal +9,0 Prozent und real -0,3 Prozent, lagen die Umsätze im Juli um -6,7 Prozent nominal und –5,0 Prozent unter Vorjahr. Eine Trendwende ist nicht zu erkennen. Die Beschäftigung im Großhandel scheint ihren Zenit im November 2022 mit 2,029 Millionen Beschäftigten überschritten zu haben. Aufträge und Auslastung in den Unternehmen sinken. Entsprechend schlecht ist die Stimmung im Großhandel. Dies ist zusammengefasst die konjunkturelle Lage im Großhandel im Sommer 2023, die in der aktuellen Ausgabe von Trends & Analysen Großhandel 2/2023 detailliert dargestellt wird.
Die Lage wird maßgeblich vom schwierigen internationalen Umfeld und den strukturellen Anforderungen aus Dekarbonisierung, Digitalisierung und Demografie geprägt. Während im vergangenen Jahr noch Lieferengpässe die Unternehmen belastet haben, drücken nun die Kosten für Beschaffung, Transport, Energie und Personal. Und die zunehmende Regulierungsdichte von Geschäftsprozessen bremst zudem die wirtschaftliche Dynamik aus. Dementsprechend geht der BGA nun für das aktuelle Jahr von einer rezessiven Entwicklung aus. Für 2023 erwartet der BGA einen Rückgang des Gesamtumsatzes im Großhandel um nominal etwa -1 Prozent auf 1.750 Milliarden Euro und real um etwa -1 ½ Prozent. Dabei ist die rückläufige Inflation ein kleiner Lichtblick. Nach einem Spitzenwert von +10,4 Prozent im Oktober 2022 betrug die Inflation im August noch +6,1 Prozent. Nach vorläufigen Berechnungen liegt sich im September voraussichtlich bei +4,5 Prozent. Der BGA hält einen weiteren Rückgang in Richtung 4 Prozent in 2023 für realistisch. Auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen weist die Preisentwicklung auf nachlassenden Preiserhöhungsdruck. Im Juni lagen die Einfuhrpreise um -11,4 Prozent und die Erzeugerpreise um -6 Prozent unter Vorjahr.

In diesem schwierigen Umfeld hätten sich die Großhändler ein schnelleres und überzeugenderes Gegensteuern der Bundesregierung gewünscht. Nach der BGA-Umfrage ist eine Mehrheit von 53 Prozent der Auffassung, dass die Bundesregierung mit ihrem politischen Handeln weit hinter den wirtschaftlichen Anforderungen zurückbleibt. Und weitere 42 Prozent sind der Überzeugung, dass die Bundesregierung die Probleme kennt, jedoch unzureichend und widersprüchlich handelt. Die Unternehmen machen sich zunehmend Sorgen um ihre Wettbewerbsfähigkeit. Für fast drei Viertel hat sich die Wettbewerbsfähigkeit verschlechtert oder belasten die politischen Entscheidungen die Geschäftstätigkeit erheblich. Der BGA hält verbesserte Standortbedingungen für dringend erforderlich. Bessere und einfachere Gesetze, vor allem eine wirksame und spürbare Entbürokratisierung sowie eine verlässliche und bezahlbare Energieversorgung können Investitionsbremsen lösen und damit auch wieder das Vertrauen in die Bundesregierung stärken.

Die Ausgabe von Trends & Analysen 2/2023 kann beim BGA angefordert werden.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-1122Thu, 05 Oct 2023 07:42:53 +0000EU-Kommission fordert 30 Tage Zahlungsfristen für B2B-Geschäftehttps://bga.de/rss/eu-kommission-fordert-30-tage-zahlungsfristen-fuer-b2b-geschaefte/Am 12. September hat die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf vorgestellt, der vorsieht, die Zahlungsfristen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und zwischen Unternehmen und Behörden auf 30 Tage zu verkürzen. Dabei sollen keine weiteren Ausnahmeregelungen gelten. Der Vorschlag ist Teil eines Maßnahmenpakets, welches KMU und ihre Widerstandsfähigkeit unterstützen sollen. Der Vorschlag ist sehr besorgniserregend und kann Unternehmen den Zugang zur Finanzierung der Lieferkette verwehren und das Funktionieren der Lieferketten in vielen Sektoren stören. Dies hätte unbeabsichtigte Folgen, z.B. auf die derzeitige Vielfalt des Sektors und seine Fähigkeit, mit außereuropäischen Akteuren zu konkurrieren und zu attraktiven lokalen Gemeinschaften beizutragen.

EuroCommerce und BGA haben bereits Kontakt zu wichtigen Entscheidungsträgern im Europäischen Parlament und in der Kommission aufgenommen, um die Besonderheiten unseres Sektors zum Ausdruck zu bringen. Wir sammeln konkrete Beispiele für die Auswirkungen der Maßnahme und die Kosten, die die vorgeschlagene Änderung in den verschiedenen Ländern und Teilsektoren (z. B. Lebensmittel, Textilien, Heimwerkerbedarf, Sportartikel usw.) verursachen würde.
Ihr Feedback, Ihre Fragen und Bedenken zum Kommissionsvorschlag können uns bei unserem Engagement helfen und die Argumentation stärken.

Bis 5. Oktober läuft die erste Feedback-Runde zur Formulierung einer Position. Bei Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich gern an Herrn Alber (michael.alber@remove-this.bga.de oder Frau Brehmer lisa-marie.brehmer@remove-this.bga.de )
 

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Im FokusThemenEuropa
news-1118Thu, 05 Oct 2023 07:41:03 +0000WAA berät über Chancen und Herausforderungen beim Handel mit Lateinamerikahttps://bga.de/rss/waa-beraet-ueber-chancen-und-herausforderungen-beim-handel-mit-lateinamerika/253. Sitzung des Wirtschaftsausschusses für Außenhandelsfragen (WAA) beim Bundesministerium für Ernährung und LandwirtschaftDie Fragen, wie die Zusammenarbeit mit Lateinamerika bei einer Diversifizierung der Lieferketten helfen kann und welche Marktpotenziale für den Handel bestehen, standen im Mittelpunkt der 253. Sitzung des Wirtschaftsausschusses für Außenhandelsfragen (WAA) beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die am 20. September 2023 in Berlin stattgefunden hat.

In einem ersten einführenden Vortrag stellte Felix Lutz von der Generaldirektion AGRI der EU-Kommission aktuelle Entwicklungen in den Handelsbeziehungen mit Lateinamerika und deren Auswirkungen auf den EU-Agrarhandel mit Lateinamerika dar. Dabei betonte er die Bedeutung des Kontinents als Handelspartner für die EU sowie im Hinblick auf die weltweite Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln. Weiter führte er aus, mit welchen Ländern in Lateinamerika die EU bereits Handelsabkommen abgeschlossen hat und wie sich diese auf den Agrarhandel in Mittelamerika ausgewirkt haben. Ebenfalls stellte er den Stand gegenwärtig laufender Verhandlungen zu Freihandelsabkommen und deren Inhalte dar; insbesondere ging er auf die Kapitel zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen ein. Herr Lutz erläuterte die Ziele der EU-Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung (EUDR) und kündigte an, dass die EU lateinamerikanische Staaten bei der Umsetzung der EUDR unterstützen wolle. Als großer Abnehmer von unter die EUDR fallenden Produkten habe die EU eine große Verantwortung, sich gegen Entwaldung zu engagieren.

Ein zweiter einführender Vortrag wurde von S.E. Fernando Miguel López Fabregat, Botschafter der Republik Östlich des Uruguay, gehalten. Darin befasste sich der Botschafter mit Chancen und Risiken des EU-Mercosur Abkommens aus lateinamerikanischer Perspektive. Er hob hervor, dass die Menschen in der EU und den Staaten des Mercosur dieselben Werte teilten, so dass auf dieser Grundlage ein Freihandelsabkommen leicht abzuschließen sein sollte. Dabei müsse es zu einem Ausgleich der Interessen auf beiden Seiten kommen. Herr López Fabregat bedauerte, dass das Mercosur-Abkommen trotz der langen Verhandlungsdauer von über 20 Jahren noch immer nicht abgeschlossen sei. Die aktuelle Weltlage sollte beide Seiten darin bestärken, dies nun zu ändern. Dringend warnte der Diplomat davor, die bereits erreichten Verhandlungsergebnisse erneut zu hinterfragen und betonte das Interesse seines Landes an einem baldigen Abschluss des Abkommens.

Partnerschaft auf Augenhöhe
Der dritte einführende Vortrag kam von Max Mueller, Senior Vice President and Head Global Public Affairs Bayer AG. Er berichtete aus der Perspektive der Wirtschaft, wie Wirtschaftsbeteiligte beider Kontinente auf die Handelsbeziehungen der EU und Lateinamerikas blicken. Er stellte fest, dass die Krisen der letzten Jahre (Covid-19, Krieg in der Ukraine, Bekämpfung des Klimawandels) Auswirkungen auf den internationalen Handel hatten. Lateinamerika schaue nicht mehr nur auf die EU, sondern auch nach Asien. So verschöben sich Achsen, insbesondere dann, wenn andere Regionen attraktiver erscheinen, weil dort Anforderungen geringer seien. Er äußerte die Sorge, dass Deutschland und die EU den Anschluss verlieren könnten. So stünde man sich hier beispielsweise bei technischen Innovationen bisweilen im Weg, während entsprechende Neuerungen in Drittstaaten schneller zur Anwendung gelangten. Mit Blick auf das Mercosur-Abkommen erklärte Mueller, dass Zusatzanforderungen der EU als Marktabschottung angesehen würden. Statt Drohungen forderte er eine Partnerschaft auf Augenhöhe. Angesichts der Wahlen zum Europäischen Parlament im kommenden Jahr müsse das Abkommen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

In der anschließenden Diskussion wurde unter anderem die Frage aufgeworfen, ob die Farm to Fork – Strategie (F2F) und die Handelspolitik der EU-Kommission miteinander synchronisiert seien. Ebenso diskutierten die Teilnehmer über die Vor- und Nachteile von Multilateralismus und regionalen Freihandelsabkommen. Mit Blick auf die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen wurde erörtert, ob Freihandelsabkommen zu deren Erreichung beitragen könnten. Zudem wurde festgestellt, dass eine nachhaltigere Landwirtschaft nicht ohne Veränderungen erreicht werde. In diesem Zusammenhang wurde auch erklärt, dass es möglich sei, 10 Milliarden Menschen zu ernähren und gleichzeitig weniger Pflanzenschutzmittel in der Lebensmittelproduktion einzusetzen. Voraussetzung hierfür sei aber, das technische Neuerungen zugelassen würden. Sollte dies in Europa ausbleiben, drohe die Gefahr, dass die Produktion in Drittstaaten abwandern könne. Abschließend wurde dafür plädiert, die gemeinsame Wertebasis in der EU und in Lateinamerika für eine gemeinsame Wertschöpfung zu nutzen.
Inhaltlich abgerundet wurde die Sitzung durch Ausführungen zu aktuellen handelspolitischen Fragen. Dabei wurde über die Situation der Agrarausfuhren aus der Ukraine in die EU sowie über den jeweiligen Verhandlungsstand zu den Freihandelsabkommen der EU mit Neuseeland, Australien, Indien, Malaysia und Thailand berichtet.
 

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Im FokusThemenAgrar
news-1114Thu, 05 Oct 2023 07:36:39 +0000Ein Plädoyer für mehr Marktwirtschafthttps://bga.de/rss/ein-plaedoyer-fuer-mehr-marktwirtschaft/Prof. Feld auf der BGA-Mitgliederversammlung Im Mittelpunkt der BGA-Mitgliederversammlung am 20. September in Berlin stand die wirtschaftliche Situation des Großhandels und der deutschen Wirtschaft insgesamt. Mit einem fulminanten Plädoyer für marktwirtschaftliche Lösungen bestärkte Prof. Dr. Dr. h. c. Lars P. Feld die zahlreichen Teilnehmer in ihrem Engagement für attraktive wirtschaftliche Rahmenbedingungen am Standort Deutschland nicht nachzulassen. Zuvor beleuchteten BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura und BGA-Hauptgeschäftsführer Antonin Finkelnburg in ihren Reden die Situation des Großhandels und die konkreten Lösungsansätzen, die sich aus BGA-Sicht ergeben.

Prof. Lars Feld, Persönlich Beauftragter des Bundesministers der Finanzen für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftspolitik und Ordnungsökonomik an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg sowie Direktor des Walter Eucken - Institutes, war zu einer Einschätzung der volkswirtschaftlichen Lage und der weiteren Perspektiven für Deutschland eingeladen. Die Konjunktur in Deutschland werde kritischer betrachtet als sie ist, so Feld eingangs mit Blick auf die verhaltenen Konjunkturprognosen für 2023. Egal ob das Wachstum knapp über oder unter Null liege, Deutschland befinde sich in einer „Stagnation mit negativem Touch“. Deutschland sei im internationalen Vergleich stärker von aktuellen Krisen betroffen, als andere Volkswirtschaften wie Italien oder Frankreich.

Mit Blick auf die hartnäckig hohe Inflation ging er kritisch mit der langjährigen Fiskalpolitik ins Gericht. Die Ursachen sieht er weniger in den Preisen für Energie und Nahrungsmittel, sondern in der hohen Kerninflation, die ihre Ursache in einer expansiven Fiskalpolitik und einer zu langen und zu üppigen expansiven Geldpolitik – finanziert über Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank EZB - hat. Für die in den letzten Jahren steigenden Lohnstückkosten und die höheren Energiepreise sieht er keine wirksamen Lösungsansätze. Bei den Steuersätzen liege Deutschland an der Spitze. Und fordert daher die effektiven Steuersätze zu senken, er sieht im Wachstumschancengesetz einen Beitrag dazu.

Aufbruch statt Stillstand
Bereits in der vorgehenden Rede wurde die aktuelle wirtschaftliche Lage von BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura kritisch gesehen und darauf verwiesen, dass Deutschland drohe, massiv an Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren, wenn eine Verbesserung der Rahmenbedingungen am Standort Deutschland nicht schnell und wirksam umgesetzt werde. „Wir brauchen endlich Aufbruch, Fortschritt statt Stillstand, und vor allem konkrete Ergebnisse, statt leerer Versprechen“, forderte BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura.
„Es steht schlecht um den Standort Deutschland. Die Wirtschaftsleistung in den USA, China und Japan nimmt zu, in Deutschland nimmt sie ab. Wir sind das einzige Land in der Euro-Zone, das seine Wirtschaftsleistung aus der Vor-Corona-Zeit noch nicht wieder erreicht hat.. Wir sind nicht mehr Export-Weltmeister. Wir sind Bürokratie-Weltmeister.“

Der Präsident benannte die Forderungen des Groß- und Außenhandels, sowie der unternehmensnahen Dienstleistungen. Die Probleme lägen auf dem Tisch und wir bräuchten eine deutliche Veränderung und einen echten Umschwung in diesem Land. Hier betonte er, dass Arbeit sich wieder lohnen müsse und Bildung und Arbeitskräfte Vorfahrt haben müssen. Schluss müsse sein mit der ewig überbordenden Bürokratie und mit dem staatlichen grünen Wirtschaftsdirigismus und der Verbotspolitik. Er forderte von der Digitalisierung nicht nur zu sprechen, sondern sie umzusetzen. Die Infrastruktur dringend auszubauen. Endlich die Unternehmenssteuern zu senken. Und last but not least: Vorfahrt für den Freihandel.

Abschließend folgt der Apell, den Dr. Jandura in gleichem Maße an die Politiker von Regierung und Opposition richtet, egal ob in Berlin oder Brüssel: „Wir brauchen endlich echten Aufbruch. Politik, die gestalten will. Zum Wohle des Landes und seiner Menschen und nicht um die nächste Wahl zu gewinnen. Als Großhandel, Außenhandel und unternehmensnahe Dienstleister sind wir bereit unseren Teil zu leisten. Meine Damen und Herren, Handel macht stark. Handel ist stark. Und er soll es auch bleiben. Dafür kämpfen wir.“
Großhandel betroffen.

In seiner anschließenden Rede begann Hauptgeschäftsführer Antonin Finklenburg mit einer Beschreibung der wirtschaftlichen Lage in Deutschland und stützte sich dabei auf die durch den Verband selbst erhobenen Daten. „Die Lage ist ernst. Und viele der hier im Raum anwesenden Branchen haben zu kämpfen. Unsere eigenen Untersuchungen, das Konjunkturbarometer und die Trends und Analysen, zeigen das zielgenau. Die Inflation ist nach wie vor hoch. Die Lager sind voll, doch die Nachfrage lässt nach. Der Konsum lässt noch zu wünschen übrig. Das Bild könnte rosiger sein.“

Auf europäischer Ebene sprach Finkelnburg das Thema Lieferkette an und konnte konkreten Erfolg der Lobbyarbeit vermelden. Bei keinem anderen Thema mit Ausnahme der Tarifrunde hätte der BGA so sehr Gas gegeben, da es seine Mitglieder alle beträfe. Die Regulierung würde trotz anderslautender Gesetzgebung durch die Lieferkette durchgereicht werden und viele Unternehmen und Lieferanten überfordern. Umso besser, dass die BGA-Forderung, die Berichtspflicht deutlich zu entschärfen und zeitlich erheblich zu strecken, umgesetzt wurden. Und sie könne, so die neueste Information aus dem Bundeswirtschaftsministerium, vielleicht sogar völlig entfallen.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-1110Wed, 04 Oct 2023 09:14:24 +0000Thomas Schäfer übernimmt Amt des SAFRI-Vorsitzendenhttps://bga.de/rss/thomas-schaefer-uebernimmt-amt-des-safri-vorsitzenden/Aktivitäten der deutschen Wirtschaft auf dem afrikanischen Kontinent sollen ausgebaut werden.Die Subsahara-Afrika Initiative der Deutschen Wirtschaft (SAFRI) hat einen neuen Vorsitzenden: Zum 4. Oktober tritt Thomas Schäfer, Mitglied des Konzernvorstands der Volkswagen AG, Markengruppe Core und CEO der Marke Volkswagen, die Nachfolge von Prof. Dr. Heinz-Walter Große an, der das Amt als SAFRI-Vorsitzender nach mehr als acht Jahren niederlegt.

Als Sprecher der von den Verbänden Afrika-Verein, BDI, BGA und DIHK getragenen Initiative hat sich Thomas Schäfer als Ziel gesetzt, die Aktivitäten der deutschen Wirtschaft auf dem afrikanischen Kontinent auszubauen: „Afrika bietet riesiges Potenzial. Mir geht es darum, das deutsche Afrika-Engagement zu bündeln, die Zusammenarbeit zu vereinfachen und so die bestehende Partnerschaft in beiderseitigem Interesse zu vertiefen. Dazu müssen Wirtschaft und Bundesregierung eng und effizient zusammenarbeiten. Nur so kann es uns gelingen, die aufstrebenden Unternehmen in Afrika stärker und schneller als bisher in unsere Lieferketten zu integrieren und damit die wirtschaftlichen Beziehungen auszubauen. Auch die Regionalinitiative selbst muss ihre Schlagkraft weiter erhöhen. So können wir die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aufgaben gemeinsam angehen.“

Thomas Schäfer nutzt die Gelegenheit und zollt seinem Vorgänger tiefen Respekt und Anerkennung für seinen Einsatz zur Vertiefung der deutsch-afrikanischen wirtschaftlichen Beziehungen. „Das Engagement von Heinz-Walter Große hat die Beziehungen zwischen Deutschland und den afrikanischen Ländern nachhaltig gestärkt. Dafür gebührt ihm unser Dank und großer Respekt.“ Beispielhaft nennt Thomas Schäfer die beiden Leuchtturmprojekte der SAFRI – den German African Business Summit (GABS) sowie den G20 Compact with Africa (CwA) Investment Summit.
Thomas Schäfer tritt das Amt des SAFRI-Vorsitzenden als ausgewiesener Afrikaexperte mit über 30 Jahren Berufserfahrung in der Automobilindustrie an: Seit 2012 ist er bei der Volkswagen AG aktiv, von 2015 bis 2020 verantwortete er als Chairman und Managing Director der Volkswagen Group South Africa die Entwicklung der Konzernmarken in Afrika. Im Anschluss an seine Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender von Škoda in Tschechien wurde Thomas Schäfer 2022 Mitglied des Konzernvorstands, Leiter der Markengruppe Core und CEO der Marke Volkswagen.
Bereits am 20. November 2023 wird Thomas Schäfer den diesjährigen G20 Investment Summit in Berlin eröffnen – in Anwesenheit des deutschen Bundeskanzlers, mehrerer afrikanischer Staats- und Regierungschefs sowie etwa 700 Gästen aus der deutschen sowie afrikanischen Wirtschaft und der Politik.

SAFRI-Pressemitteilung vom 4. Oktober 2023

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Im FokusThemenInternationalesPressemitteilung
news-1166Tue, 26 Sep 2023 08:42:00 +0000Groß- und Außenhandel in Hamburg: Auch 5. Verhandlungsrunde bringt keinen Abschlusshttps://bga.de/rss/gross-und-aussenhandel-in-hamburg-auch-5-verhandlungsrunde-bringt-keinen-abschluss/Nächste Verhandlungsrunde im NovemberHamburg, 26. September 2023. Die 5. Tarifrunde für den Groß- und Außenhandel in Hamburg endete heute ohne Ergebnis. Die 6. Verhandlungsrunde wurde für den 14. November angesetzt.

Michael Fink, ehrenamtlicher Verhandlungsführer des AGA, erklärt: „Die bewährte Sozialpartnerschaft setzt Kompromissbereitschaft voraus. Die Arbeitgeber wären bereit gewesen, über das bisherige Angebot hinauszugehen und hierbei insbesondere auch die unteren Einkommen stärker zu berücksichtigen. Leider hat Verdi die ausgestreckte Hand nicht ergriffen. So wie auch wir um die Situation der Beschäftigten wissen und faire Angebote unterbreitet haben, muss die Gewerkschaft die Belastungsgrenze der Unternehmen im Blick haben. Ein zu hoher Abschluss würde schwer auf den Schultern der Unternehmen lasten und könnte eigentlich sichere Arbeitsplätze gefährden. Wir erwarten, dass Verdi von der Maximalforderung abrückt und endlich konstruktiv mit uns verhandelt.“
Der AGA bietet den Beschäftigten eine Entgelterhöhung in zwei Stufen um insgesamt 8 Prozent bei einer Laufzeit von 24 Monaten an: Die erste Stufe in Höhe von 5,1 Prozent soll zum 1. September 2023 wirksam werden, die zweite mit 2,9 Prozent zum 1. August 2024. Zusätzlich wird eine Inflationsausgleichsprämie von 1.400 Euro angeboten:

Verdi fordert bei einer Laufzeit von 12 Monaten eine Tariferhöhung von 13 Prozent, mindestens aber 400 Euro. Die Ausbildungsvergütung soll um 250 Euro steigen.
Im Groß- und Außenhandel in Hamburg arbeiten in rund 4.500 Unternehmen etwa 60.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und 1.100 Auszubildende.

 

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news-1106Fri, 22 Sep 2023 09:00:00 +0000lkw-maut kommt zur unzeit https://bga.de/rss/lkw-maut-kommt-zur-unzeit-grosshandel-auf-strasse-angewiesen/Großhandel ist auf Straße angewiesen.„Wir sind darauf angewiesen, unsere Güter auf der Straße zu transportieren. Die Erhöhung der LKW-Maut durch die CO2-Komponente kommt zu einer völligen Unzeit. Elektro-LKWs sind bislang zu teuer und zu wenig verfügbar. Eine Verlagerung auf die Schiene ist aufgrund der schlechten Infrastruktur keine Option. Dadurch wird die Einführung der CO2-basierten LKW-Maut auch keine Lenkungswirkung entfalten“, so Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).

Großhandelspräsident Jandura weiter: „Hinzu kommt, dass der Startbeginn bereits zum 1. Dezember in das laufende Geschäftsjahr eingreift. Neben der enormen finanziellen Belastung von bis zu 40.000 Euro pro LKW und Jahr führt das auch zu einem unnötig erhöhten Verwaltungsaufwand für die Unternehmen. Einen Monat länger zu warten, wäre das Mindeste gewesen.“

„Die Ampel-Koalition bricht mit diesem Gesetz den eigenen Koalitionsvertrag. Eine Doppelbelastung durch den CO2-Preis hatte die Bundesregierung explizit ausgeschlossen“, schließt Jandura.

Letzte Nacht fand die erste Lesung zum „Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ im Deutschen Bundestag statt. Der Mitte Juni vom Kabinett beschlossene Entwurf sieht vor, dass die Maut ab Dezember 2023 um eine CO2-Komponente in Höhe von 200 Euro je Tonne ergänzt wird. Dies entspricht 15,8 ct je km für schwere Euro 6-LKW.

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Im FokusPressemitteilung
news-1102Thu, 21 Sep 2023 12:09:18 +0000BGA-Mitgliederversammlunghttps://bga.de/rss/bga-mitgliederversammlung/Hier finden Sie alle Fotos der Veranstaltung in Berlin.Zur Galerie gelangen Sie hier:

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Im Fokus
news-1098Thu, 21 Sep 2023 10:19:05 +0000Finanzielle Belastung bei geplanter Maut-Erhöhung https://bga.de/rss/finanzielle-belastung-bei-geplanter-maut-erhoehung/ Fachgespräch Güterkraftverkehr und Logistik im deutschen BundestagAuf Einladung der CDU/CSU -Bundestagsfraktion fand das Fachgespräch Güterkraftverkehr und Logistik im deutschen Bundestag zur aktuellen Lage im Güterverkehr und der Logistik statt. Schwerpunkt war u.a. die geplante Erhöhung der LKW-Maut, insbesondere der kritische Start der geplanten Mauterhöhung bereits zum 01.12.2023 sowie die enorme finanzielle Mehrbelastung, die durch die Mauterhöhung entsteht.

Weitere Themen bei dem konstruktiven Austausch mit den Arbeitsgruppe Verkehr u.a. mit der Berichterstatterin für Güterverkehr Logistik der CDU/CSU Fraktion Martina Engelhardt-Kopf waren der Fachkräftemangel und der Umstieg auf E-Antriebe, welche ohne ausreichend Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur nicht gelingen kann.

Die kurzfristig umsetzbaren und wirkungsvollen Maßnahmen für mehr Klimaschutzschutz im Straßenverkehr wie die Anhebung des LKW-Gesamtgewichtes auf 44 Tonnen und die Nutzung des Lang-LKW wurden ebenfalls besprochen.
 

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Im FokusThemenVerkehr + Logistik
news-1094Thu, 21 Sep 2023 10:16:13 +0000Zu lange Visum-Wartezeiten bei Geschäftsreisen zu deutschen Messenhttps://bga.de/rss/zu-lange-visum-wartezeiten-bei-geschaeftsreisen-zu-deutschen-messen/BGA schreibt an BundeskanzleramtschefIn der letzten Ausgabe haben wir informiert, dass sich der BGA beim Thema Visa für Geschäftsreisende stark engagiert. Nachdem der BGA sich zuletzt mit den Mit-Trägern im Asien-Pazifik-Ausschuss an die Bundesaußenministerin gewendet hat, haben wir dieses Mal mit der deutschen Messewirtschaft den Schulterschluss gesucht. Denn auch hier ist die Situation dramatisch. So schaden die untragbar langen Wartezeiten dem Messestandort Deutschland und damit der deutschen Wirtschaft insgesamt. Adressat Wolfgang Schmidt, Chef des Bundeskanzleramtes, erhielt eine deutliche Schilderung der Zustände und wurde aufgefordert Lösungsvorschläge zu präsentieren.

Die hohe internationale Verflechtung deutscher Unternehmen bildet das Fundament für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands. Als internationaler Messestandort richtet Deutschland über zwei Drittel aller Weltleitmessen aus. Davon profitieren insbesondere kleine und mittelständischen Unternehmen, die quasi vor ihrer eigenen Haustür internationale Geschäftspartner und zukünftige Kunden treffen können. Dies setzt allerdings voraus, dass Geschäftsreisende auch einreisen können.

Wegen zu langer Visum-Wartezeiten fehlen allerdings Aussteller und Besucher aus Asien und Afrika auf Messen in Deutschland. So gehören China, die Türkei und Indien sowohl zu den Top 10 der wichtigsten Handelspartner Deutschlands als auch zu den Top 10 der bis zum Pandemiebeginn größten ausländischen Ausstellernationen am Messeplatz Deutschland. Durchschnittlich kamen allein auf den rund 140 internationalen Messen am Messeplatz Deutschland jährlich über 100.000 Besucher und über 20.000 ausstellende Unternehmen aus visumpflichtigen Ländern.

Monatelange Wartezeiten auf ein Visum sind aber seit dem Ende der Pandemie in für den deutschen Export entscheidenden Ländern an der Tagesordnung. So kann ein Messebesucher bei der Botschaft in Neu-Delhi - Stand heute - frühestens in 3 Monaten einen Termin bekommen, um seine Visum-Antragsunterlagen abgeben zu können, in Peking sind es 40 Tage, in Istanbul 35 bei Bearbeitungszeiten von vier bis sechs Wochen, und in Islamabad gibt es derzeit gar keine Termine. Unternehmen aus diesen und weiteren visumpflichtigen Ländern können daher oft ihre Mitarbeitenden nicht zu Messen nach Deutschland entsenden. Wichtiges Geschäftspotential bleibt damit ungenutzt. Im schlechtesten Fall entscheiden sich diese Unternehmen dann für die Teilnahme an Messen in anderen Ländern. Im internationalen Wettbewerb schwächen wir damit unsere Position als Exporteur von Waren „Made in Germany“ als auch als Messeland Nr. 1. Konkret hat sich dies bei internationalen Leitmessen wie der Hannover Messe, der Interschutz oder der DOMOTEX in Hannover gezeigt. Bei letzterer haben sich aufgrund fehlender Geschäftsreisevisa die Beteiligungen allein von indischen ausstellenden Unternehmen flächenmäßig fast halbiert. Statt der ursprünglichen Fläche von 14.000 Quadratmetern konnten indische Unternehmen nur 8.000 Quadratmeter belegen.

 

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Im FokusThemenInternationales
news-1090Thu, 21 Sep 2023 10:14:00 +0000Wirtschaftsperspektiven bleiben verhaltenhttps://bga.de/rss/wirtschaftsperspektiven-bleiben-verhalten/Außenwirtschaftliche Perspektiven ungünstigIn der aktuellen wirtschaftlichen Lage treffen verschiedene Entwicklungen aufeinander. Während die binnenwirtschaftliche Dynamik langsam wieder an Fahrt aufgenommen hat, bleiben die außenwirtschaftlichen Perspektiven ungünstig. Die Weltkonjunktur schwächelt weiterhin, was sich in einer niedrigen Auslandsnachfrage und sinkenden Exporten bemerkbar macht. Aufgrund dessen dürfte die konjunkturelle Entwicklung vorerst verhalten bleiben, erst ab dem Jahreswechsel ist voraussichtlich wieder mit einer spürbaren Belebung der Konjunkturindikatoren zu rechen. Dies ist zusammenfassend die Bewertung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland im September 2023.

Die nominalen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen sind im Juli saison- und kalenderbereinigt um 1,8 Prozent gegenüber dem Vormonat zurückgegangen. Im Dreimonatsvergleich liegen sie damit um 1,2 Prozent niedriger. Dabei nahmen die Exporte in den Euroraum im Juli um 1,7 Prozent zu, während die Ausfuhren in Nicht-EU-Länder um 2,5 Prozent zurück gingen. Die Nachfrage aus den beiden wichtigen Handelspartnern China und USA nahmen dabei jeweils um 1,2 Prozent bzw. 5,2 Prozent zu. Ähnlich entwickelten sich die Importe, die im Dreimonatsvergleich um 1,7 Prozent nachgaben, wobei die Einfuhren aus den EU-Ländern 2,9 Prozent zulegten. In realer Betrachtung dürften die Rückgänge der Exporte und Importe etwas schwächer ausgefallen sein. Denn sowohl die Einfuhr- als auch die Ausfuhrpreise gingen leicht zurück (-0,5 Prozent bzw. -0,3 Prozent). 

Die Produktion im produzierenden Gewerbe ist im Juli gegenüber dem Vormonat um 0,8 Prozent erneut leicht gesunken. In der Industrie kam es zu einem Minus von 1,8 Prozent, im Baugewerbe hingegen erhöhte sich der Ausstoß um 2,6 Prozent. Die Herstellung im Bereich Kfz und Kfz-Teile nahm um 9,4 Prozent deutlich ab, auch die energieintensiven Industriezweige verzeichneten nach der Stabilisierung im Vormonat ein leichtes Minus von 0,6 Prozent. Während die Auftragseingänge im Juni noch ein kräftiges Plus von 7,6 Prozent verzeichneten, nahmen Sie im Juli deutlich um 11,7 Prozent ab. Dies ist allerdings auf Sondereffekte durch Großaufträge im Vormonat zurückzuführen. Ohne Großaufträge nahmen die Bestellungen um 0,3 Prozent zu. Insgesamt bleibt die Industriekonjunktur zum Beginn des dritten Quartals eingetrübt. Eine nachhaltige Belebung der Produktion ist noch nicht absehbar.

Auch im Einzelhandel sind die preisbereinigten Umsätze im Juli gegenüber dem Vormonat um 0,8 Prozent gefallen, nachdem sie bereits im Vormonat leicht um 0,2 Prozent zurück gingen. Im Dreimonatsvergleich sind die Umsätze dagegen um 1,8 Prozent gestiegen. Zum Vorjahresmonat sind die Umsätze um 2,2 Prozent gefallen, was vor allem die hohen Preissteigerungen widerspiegelt. Der Handel mit Lebensmitteln verzeichnet im Juli im Vergleich zum Vormonat ein reales Umsatzplus von 2,0 Prozent, gegenüber dem Vorjahresmonat allerdings einen Rückgang von 1,7 Prozent. Aufgrund der hohen Teuerungsrate bei Lebensmitteln verzeichnet diese Sparte seit 25 Monaten Umsatzrückgänge im Vorjahresvergleich. Die Teuerungsrate von Lebensmitteln liegt im August mit 9,0 Prozent nach wie vor deutlich über der Gesamtrate, der Preisdruck lässt allerdings nach, im Juni lag der Anstieg noch bei 13,7 Prozent. Der ifo-Geschäftsklimaindex für den Einzelhandel hat sich im August zum vierten Mal in Folge verschlechtert und verharren im negativen Bereich. Insgesamt sprechen die Frühindikatoren in den kommenden Monaten für eine gedämpfte Entwicklung der privaten Konsumausgaben. 

Die Inflation lässt weiter nach und liegt im August bei 6,1 Prozent. Die Kernrate ohne Energie und Nahrungsmittel bleibt unverändert bei 5,5 Prozent. Die Energiepreise legen mit 8,3 Prozent wieder stärker zu als die Gesamtrate und als in den drei Vormonaten, was auf den Basiseffekt durch den Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 zurück zu führen ist. Insgesamt zeigt die Entwicklung auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen einen nachlassende Preisdynamik. Sowohl die Erzeuger- und die Einfuhr- als auch die Großhandelspreise liegen im Juli unterhalb des Vorjahresniveaus (-6,0 Prozent, -13,2 Prozent bzw. -2,8 Prozent). Wirtschaftsforschungsinstitute gehen für das gesamte Jahr 2023 von einer Inflation von 6,0 Prozent bis 6,1 Prozent aus.
Der BGA teilt die verhaltene Einschätzung des BMWK und geht vorerst nicht von einer Belebung der Konjunktur aus. Während die nachlassende Preisdynamik den Konsum etwas beleben könnte, wirken geopolitische Unsicherheiten, eine schwache Weltwirtschaft und geldpolitische Straffungen dämpfend auf die Konjunktur. Daher sieht der BGA politische Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen als dringend erforderlich, damit der Standtort Deutschland konkurrenzfähig bleibt und mehr wirtschaftliche Dynamik erreicht werden kann.
 

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news-1086Thu, 21 Sep 2023 10:11:13 +0000Kabinettsentwurf zum Wachstumschancengesetzhttps://bga.de/rss/kabinettsentwurf-zum-wachstumschancengesetz/Bedeutende Rückschritte gegenüber dem ReferentenentwurfDie Bundesregierung hat in Meseberg Ende August 2023 im zweiten Anlauf das sog. Wachstumschancengesetz verabschiedet. Im Rahmen des Ringens um die Ausgestaltung haben sich noch erhebliche Veränderungen ergeben. So ist das Entlastungsvolumen bei voller Jahreswirkung gegenüber dem Referentenentwurf von 6,5 Milliarden Euro auf 7,0 Milliarden Euro gestiegen. Neu aufgenommen wurde die befristete Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie die befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude.

Den Erleichterungen stehen aber auch bedeutende Rückschritte gegenüber dem Referentenentwurf. So sollen insbesondere bei der Thesaurierungsbegünstigung weitreichende Änderungen teilweise wieder zurückgenommen werden. Die angekündigte Verbesserung der Verwendungsreihenfolge (vorrangige Entnahme steuerfreier Gewinne oder Altrücklagen vor nachversteuerungspflichtigen Gewinnen) soll entfallen. Ebenso ist die Berücksichtigung der Thesaurierungsbegünstigung im Vorauszahlungsverfahren nicht mehr vorgesehen. Künftig sollen auch weitere nachversteuerungspflichtige Tatbestände gesetzlich geregelt werden. Zudem wird neu geregelt, dass bei unentgeltlicher Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen oder unentgeltlicher Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine natürliche Person der nachversteuerungspflichtige Betrag anteilig auf den Rechtsnachfolger übergeht.

Die im Referentenentwurf vorgesehene Streichung der Konzernklausel und der Eigenkapital-Escape sollen nun bestehen bleiben, aber angepasst werden. Die Umwandlung der Freigrenze in Höhe von 3 Millionen Euro in einen Freibetrag entfällt, die Freigrenze wird beibehalten. Bei der Verlustverrechnung wird dafür im Gegenzug die Prozentgrenze des über dem Sockelbetrag liegenden Verlustvortrages von 60 auf 80 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Verlustvortragsjahres für die Veranlagungszeiträume 2024 bis 2027 erhöht. Auch soll der erhöhte Verlustrücktrag von 10 Millionen Euro bzw. bei Zusammenveranlagung 20 Millionen Euro nun dauerhaft verankert werden und der auf zwei Jahre erweiterte Verlustrücktragszeitraum nochmals um ein Jahr auf drei Jahre erweitert werden.
 

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news-1082Thu, 21 Sep 2023 10:06:11 +0000Abbau von Bürokratiehttps://bga.de/rss/abbau-von-buerokratie/Eckpunkte für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vorgelegtWährend der Klausurtagung in Meseberg Ende August 2023 hat sich die Bundesregierung auch mit dem Thema Bürokratieabbau beschäftigt und Eckpunkte für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vorgelegt. Darin wird ausgeführt, dass „die Bundesregierung den Bürokratieabbau als eines ihrer Kernanliegen energisch verfolgt. Sie strebt sowohl ein Bürokratieentlastungsgesetz als auch weitere gesetzliche Maßnahmen an, um die Trendwende in den bürokratischen Belastungen zu erreichen.“

Das Eckpunkte-Papier verweist auf die Verbändeabfrage zwischen Januar und März 2023, an der sich auch der BGA beteiligt hat. Seine in den Anhörungsprozess eingebrachten Vorschläge hat der BGA in einem Positionspapier „Rechtsvereinfachungen zur Beschleunigung von Investitionen“ vom 6. März 2023 bekräftigt und diese an die Bundesregierung und Mitglieder der Ausschüsse für Finanzen, Wirtschaft und Recht des Bundestages gerichtet. Der BGA wird die Entbürokratisierung und Vereinfachungen daran messen.
Für den BGA wird dabei eine Vereinfachung bei Sachzuwendungen an Geschäftskunden weiter auf der Agenda stehen, auch wenn die Grenze nach § 4 Abs. 5 EStG von 35 auf 50 Euro angehoben werden sollte. Auf dieser stehen für den BGA auch die Streichung der umsatzsteuerlichen Kfz-Altteilebesteuerung und die Fortentwicklung der Fristenlösung zu einer Verrechnung von Einfuhrumsatzsteuer und entsprechendem Vorsteuerabzug.

Im Bereich des Steuer- und Abgabenrechts verweist das Eckpunkte-Papier nur auf eine Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre. Andere Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Vereinfachung sind bereits im Wachstumschancengesetz vorgesehen, wie

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news-1078Thu, 21 Sep 2023 09:56:15 +0000Austausch über Importförderung mit Club der Agrardiplomaten https://bga.de/rss/austausch-ueber-importfoerderung-mit-club-der-agrardiplomaten/Landwirtschaftsattachés zu Gast beim BGALetzte Woche waren Landwirtschaftsattachés aus Litauen, Polen, Ungarn, den Niederlanden, Brasilien, Türkei und Irland beim BGA zu Gast. Ziel war es, den Agrardiplomaten das Import Promotion Desk (IPD) vorzustellen und somit für mehr politische Sichtbarkeit des IPDs zu sorgen. Durch den engeren Austausch mit Botschaften aus dem europäischen Raum verstärkt er sein Netzwerk auch unter europäischen Partnern.

Bei den Gesprächen standen Themen wie Verbandsarbeit in anderen europäischen Ländern, Nachhaltigkeit in der Lieferkette sowie Nachfragetrends im Agrarbereich im Mittelpunkt.

Da das IPD ein auf Europa ausgerichtetes Projekt ist, ist die Ausweitung des IPD-Netzwerkes in andere europäische Absatzmärkte ein zentrales Anliegen. Seit mehreren Jahren schon arbeitet das IPD eng mit anderen europäischen Importförderorganisationen im Rahmen des TRIC-Netzwerkes (Trade Related Instruments Connected) zusammen. Dank des Austausches mit dem Club der Agrardiplomaten konnte das IPD einen Einblick in die Verbandswelten andere europäischer Länder wie Polen, Ungarn, Litauen oder Irland bekommen. Einige interessante Stakeholder wurden identifiziert und erste Kontakte ausgetauscht. Ziel ist es hier, die IPD-Unternehmen aus Entwicklungs- und Schwellenländern auch außerhalb der großen europäischen Importmärkte noch besser zu vernetzen. 
Die Themen Nachhaltigkeit und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten standen ebenso im Fokus des Austausches. Für Importeure aus Europa wird das Thema zunehmend wichtig. Generell müssen sich europäische Importeure immer mehr der Frage stellen, ob der Import bestimmter Produkte mit Klima und Umweltschutz in Einklang zu bringen ist. Hier waren sich die Teilnehmer aber einig, dass aus Nachhaltigkeitsperspektive der Import oft ressourcenschonender als die lokale Produktion ist. Dies gilt besonders für die Sektoren in denen das IPD aktiv ist, wie z.B. Schnittblumen oder frisches Obst und Gemüse.

In Anbetracht des Themas Sorgfaltspflichten stießen die vom IPD durchgeführten CSR-Lieferantentrainings auf großes Interesse unter den Teilnehmenden. Aufgrund der zunehmenden Regulierung auf deutscher und europäischer Ebene legen Importeure aus Europa zunehmend Wert auf CSR-konforme Zulieferer. Die CSR-Trainings des IPDs sensibilisieren Zulieferer im globalen Süden zum einen angesichts der steigenden legalen Anforderungen. Zum anderen unterstützen sie die Zulieferer aber auch damit, eigene Sorgfaltspflichten in ihren Produktionsprozessen umzusetzen. Konkret unterstützt das IPD sie dabei, ihre eigenen Risikoanalysen durchzuführen, Abhilfemaßnahmen einzurichten und im Nachgang hierüber effizient zu kommunizieren.

Der BGA hat das IPD vor gut zehn Jahren gemeinsam mit der sequa gGmbH ins Leben gerufen. Ziel des Projektes ist es, nachhaltige Handelsbeziehungen zwischen KMU in Entwicklungsländern und europäischen Importeuren aufzubauen. Über 400 Exportunternehmen aus Entwicklungsländern haben das Programm seither erfolgreich durchlaufen und somit gemeinsam über 504 Mio Euro an Umsatz erwirtschaftet.
 

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Im FokusThemenInternationalesImportförderung
news-1074Thu, 21 Sep 2023 09:53:49 +0000Bundeshaushalt 2024 und mittelfristige Finanzplanunghttps://bga.de/rss/bundeshaushalt-2024-und-mittelfristige-finanzplanung/Regierung beschließt Entwurf des Haushalts '24Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf des Bundeshaushaltes 2024 wurde in der ersten September-Woche vom 5. bis 8. September 2023 im Deutschen Bundestag in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen.

Der Haushaltsentwurf sieht für 2024 Ausgaben in Höhe von 445,69 Milliarden Euro vor. Dem stehen Einnahmen ohne Kredite in Höhe von 429,12 Milliarden Euro gegenüber. Die Kreditaufnahme im kommenden Jahr soll nach dem Entwurf 16,56 Milliarden Euro betragen und damit genau im Rahmen der nach der Schuldenregel des Grundgesetzes zulässigen Nettokreditaufnahme liegen. Der Entwurf sieht zudem vor, dass für die kommenden Haushaltsjahre ab 2025 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 126,82 Milliarden Euro ausgebracht werden.
Die für 2024 geplanten Ausgaben liegen um 30,60 Milliarden Euro unter dem Soll für 2023. Das ist ein Minus von rund 6,43 Prozent.

Verschiedene von der Bundesregierung geplante Konsolidierungsmaßnahmen sind im Haushaltsentwurf bereits abgebildet. Die gesetzliche Umsetzung der Maßnahmen ist mit einem Haushaltsfinanzierungsgesetz geplant. Den Entwurf hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 16. August 2023 beschlossen. Die Einnahmen ohne Kreditaufnahme, Münzeinnahmen und Entnahmen aus der Rücklage sollen nach dem Entwurf im kommenden Jahr um 37,74 Milliarden Euro höher ausfallen als noch 2023.
Die Steuereinnahmen sind danach für 2024 mit 375,34 Milliarden Euro (2023: 358,13 Milliarden Euro) veranschlagt, die Verwaltungseinnahmen mit 25,2 Milliarden Euro (2023: 16,98 Milliarden Euro). Maßgeblich für die im Haushalt veranschlagten Steuereinnahmen ist indes die im November anstehende Steuerschätzung. Die Münzeinnahmen sollen 2024 mit 118 Millionen Euro (2023: 248 Millionen Euro) geringer ausfallen als im laufenden Jahr. Gleiches gilt für die Entnahme aus der Rücklage, die 2024 1,35 Milliarden Euro (2023: 40,51 Milliarden Eurobetragen soll. Die geplante Nettokreditaufnahme liegt mit 16,56 Milliarden Euro ebenfalls deutlich unter dem Vorjahressoll von 45,61 Milliarden Euro. Nach der Beratung in den Fachausschüssen sowie im Haushaltsausschuss ist die abschließende Beratung im Bundestag vom 28. November bis 1. Dezember geplant. Der zweite Durchgang im Bundesrat ist für den 15. Dezember 2023 vorgesehen.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-1070Thu, 21 Sep 2023 09:48:03 +0000BGA-Ausschuss: von Außenwirtschaftsrecht bis China-Strategie https://bga.de/rss/bga-ausschuss-von-aussenwirtschaftsrecht-bis-china-strategie/Spannende Gäste in BerlinAm 6. September tagte der Außenwirtschaftsausschuss des BGA unter der Leitung von Stefan Dircks, Terramar GmbH, als Ausschussvorsitzender zum zweiten Mal in 2023. Die Präsenzveranstaltung stand ganz im Zeichen der rechtlichen Details des Außenhandels. Schwerpunkte bildeten die Themen Entwicklung des deutschen Außenwirtschaftsrechts, die anstehenden Reform des Zollkodex der Europäischen Union sowie die Aufgaben der neuen Bundesbehörde Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Highlight war dabei die Tour de Table mit einem besonderen Gast, dem BGA-Präsidenten Dr. Dirk Jandura, der sich von den Außenhändlern aus deren Tagesgeschäft berichten lies.

Deutlich, klar und ungeschminkt schilderten die Außenhändler Dr. Jandura die derzeitigen Herausforderungen im Tagesgeschäft. Wie nicht anders zu erwarten, wurde häufig die überbordende Regulierung des Geschäfts thematisiert, gefolgt von Belastungen aus der Visapraxis deutscher Behörden, unguten Entwicklungen bei den Exportkreditgarantien, den Auswirkungen der Entmutigung im Chinageschäft sowie der schlechten Vorbereitung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)) seitens der EU-Kommission.

Im Anschluss referierten Stephan Müller und Dr. Carsten Bormann von Oppenhoff Rechtsanwälte, Köln zu den Entwicklungen im Lichte der europäischen Sicherheitsstrategie sowie der China-Strategie der Bundesregierung. Klar arbeiteten sie heraus, dass sich ein Paradigmenwechsel im Außenwirtschaftsrecht abzeichnet: weniger Freiraum, stattdessen Fokussierung auf geostrategische Interessen. Mit klaren Folgen: Mehr Prüfungen (Inbound- und Outbound-Investment-Screeening, restriktiverer Ausfuhrkontrolle, weiteren Beschränkung bei Exportkreditgarantien. Schließlich sensibilisierten sie für das Thema Drittstaatensubventionsverordnung. Dadurch will die EU-Komission zukünftig u.a. stärker prüfen, ob finanzielle Beiträge eines Nicht-EU-Landes, z.B. in M+A-Transaktionen, zu einer Wettbewerbsverzerrung beitragen. Der Vortrag findet sich hier

Schließlich tauschten sich die Mitglieder über Erkenntnisse und Erfahrungen rund um die anstehende Reform des Unions-Zollkodex aus. Nach Einführung durch Alexander Hoeckle, Abteilungsleiter Außenwirtschaft und Zoll des BGA, wurde schnell klar, dass der in Rede stehende Wegfall der EUR150-Freigrenze sowie die Verkürzung der Verwahrlagerdauer kritisch gesehen werden. Auch die bisher fehlende Schnittstelle zu den ab 1.10.23 in Kraft tretenden CBAM-Regularien sorgte für rege Diskussion. Den Kurzvortrag finden Sie hier.

Abschließend stellte Sebastian Kein, Abteilung V - Visa, das neue Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, als nachgeordnete Behörde des Auswärtigen Amtes vor. Dieses übernimmt seit geraumer Zeit schrittweise Servicefunktionen vom Auswärtigen Amt. Dazu zählen zur Zeit vor allem das Fördermittelmanagement sowie die zentrale Bearbeitung aller Fachkräfteeinwanderungsvisa mit dazugehörigem Familiennachzug. In Zeiten des Fachkräftemangels ein hochinteressantes Thema, auch für Außenhändler, wie die Folgediskussion zeigte. Das Kurzporträt finden Sie hier.
 

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Im FokusThemenInternationales
news-1066Wed, 20 Sep 2023 09:00:00 +0000Mobiles Arbeiten ist Ausdruck des Vertrauenshttps://bga.de/rss/mobiles-arbeiten-ist-ausdruck-des-vertrauens/Zusätzliche Kontrolle unnötig„Für uns Großhändler ist mobiles Arbeiten eine Frage attraktiver, zeitgemäßer Arbeitsbedingungen sowie Ausdruck des Vertrauens in unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dafür brauchen wir keine zusätzliche Kontrolle und Bürokratie. Mobil und in Präsenz geleistete Arbeit unterscheiden sich nicht. Vielmehr hat mobiles Arbeiten in Zeiten des Arbeitskräftemangels auch im Großhandel einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Arbeitgeberattraktivität“, fasst Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) die von der Ostfalia Hochschule in Zusammenarbeit mit dem BGA erarbeitete Studie „Mobiles Arbeiten nach der Pandemie“ zusammen.

Der Großhandelspräsident zum Ergebnis der Studie: „Während Kommunikation, Zusammenarbeit und sozialer Zusammenhalt als die größten Herausforderungen bei Unternehmen gesehen werden, liegen die Hauptmotive für die generelle Ermöglichung mobilen Arbeitens in der Steigerung der Zufriedenheit der Beschäftigten und der Erhaltung bzw. der Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität. Dagegen haben Kosteneinsparungen und Leistungssteigerung als Motive kaum Bedeutung.“

„Klar ist: Wer während der Corona-Pandemie positive Erfahrungen mit dem mobilen Arbeiten gemacht hat, entscheidet sich auch jetzt, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Arbeit vom heimischen Schreibtisch zu ermöglichen. Der allergrößte Teil der befragten Unternehmen bietet daher auch nach dem Wegfall der sogenannten Homeoffice-Pflicht allen oder bestimmten Gruppen ihrer Beschäftigten mobile Arbeit an. Die Modelle sind so vielfältig wie der Großhandel selbst, am häufigsten wurde das Zwei-Tage-Modell genannt. Interessanterweise verzichtet die Mehrzahl der Befragten auf eine zusätzliche Kontrolle der verschiedenen Arbeitszeitanteile und zeigt damit, dass mobile Arbeit fester Bestandteil einer Vertrauenskultur ist“, erläutert Jandura.

Studienautor Prof. Dr. Christian Rafflenbeul-Schaub lehrt Personalwirtschaft an der Fakultät Handel und Soziale Arbeit der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften (https://www.ostfalia.de/cms/de/) und hat im Rahmen seines Forschungssemesters die Verbreitung und Nutzung mobilen Arbeitens im Großhandel und die dazugehörigen Motive und Herausforderungen sowie Zusammenhänge untersucht. Link zur Studie: https://doi.org/10.26271/opus-1647

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Im FokusPressemitteilung
news-1050Mon, 11 Sep 2023 09:00:00 +0000Wohnungsbau wurde über Jahre staatlich verteuerthttps://bga.de/rss/wohnungsbau-wurde-ueber-jahre-staatlich-verteuert/Im Vorfeld des anstehenden Wohnungsgipfels Es ist vor allem der Einbruch im Wohnungsbau, der mir Sorgen bereitet. In den letzten Jahren wurden die staatlich auferlegten Anforderungen für den Wohnungsbau immer weiter verschärft und so wurde Neubau immer teurer. Heute sind verbesserte Abschreibungen und die Wiedereinführung einer breiteren Förderung im Wohnungsbau nötig. Die Politik muss sich wieder an den Bedürfnissen der Menschen orientieren. Vom Wohnungsbaugipfel erwartet der baunahe Großhandel ein Aufbruchssignal und einen Kurswechsel“,  sagt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) mit Blick auf den massiven Einbruch der Aufträge im Baugewerbe.

Im Vorfeld des anstehenden Wohnungsgipfels fordert Großhandelspräsident Jandura von Bauministerin Geywitz und der gesamten Bundesregierung: „Es müssen endlich wieder baufördernde, attraktive Rahmenbedingungen geschaffen werden, nur dann wird auch wieder mehr gebaut. Wenn Bauministerin Geywitz erkannt hat, dass man Bauanforderungen überzogen hat und nun Regelungen entschärfen will, dann ist dies ausdrücklich zu begrüßen und lange überfällig. Moderne, klimakonforme und energieeffiziente Gebäude müssen sich die Menschen auch leisten können.“

„Wir beobachten vielfach eine Vervierfachung der Finanzierungskosten, da wundert es kaum, dass die Investitionsbudgets weder beim Häuslebauer noch bei den Investoren ausreichen. Projekte überall in Deutschland liegen auf Eis. Teilweise werden Baugenehmigungen schon gar nicht mehr beantragt. Das ist ein unverkennbares Alarmsignal. Wenn die Kapazitäten in der Bauwirtschaft dauerhaft zurückgefahren werden, ist es zu spät. Dann werden Arbeitsplätze abgebaut“, mahnt Jandura.

„Im Mai dieses Jahres sanken die Baugenehmigungen um ein Viertel. Im April und März waren sie bereits um ein Drittel im Vorjahresvergleich gesunken. Dies sind dramatische Zahlen, die ein Umdenken erforderlich machen“, so Jandura abschließend.

Im Wohnungsbau drohen wegen der hohen Zinsen und Baukosten 2023 und auch 2024 drastische Einbrüche. 40 Prozent der Unternehmen im Wohnungsbau klagen über zunehmenden Auftragsmangel.

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Im FokusPressemitteilung
news-1038Thu, 07 Sep 2023 09:49:01 +0000komm gut an – Kick off der TikTok Kampagnehttps://bga.de/rss/komm-gut-an-kick-off-der-tiktok-kampagne/Auftaktveranstaltung komm gut an. zur sicheren Mobilität bei der BerufsausbildungDie Auftaktveranstaltung kommgutan. zur sicheren Mobilität bei der Berufsausbildung findet am 12. Oktober 2023 von 15:00 bis 17:00 Uhr in Berlin statt.

Der Groß- und Außenhandel war die erste Branche, die bei der Aktualisierung ihrer Ausbildungsverordnung den Präventionsgedanken mit aufgenommen hat. Damit hat der Groß- und Außenhandel eine Vorreiterrolle übernommen und sich als umsorgender Ausbilder hervorgetan. Mit der Kampagne "komm gut an." wird auf dieses wichtige Thema aufmerksam gemacht: Sicherheit in der Berufsausbildung und Sicherheit durch Ausbildung. Politischer Gastredner ist Dr. Martin Rosemann, Sprecher für Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion.

Gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) und dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) wird der Fachkräfte- und Ausbildungsmangel im Groß- und Außenhandel thematisiert und branchenspezifische Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Mit der Auftaktveranstaltung in Berlin hat auch die erste TikTok-Kampagne zur Sicherheit in der Mobilität ihren Kick off und wird auf der Veranstaltung vorgestellt.

Bei Interesse an der Veranstaltung melden Sie sich bitte bei Iris von Rottenburg, Mail: iris.vonrottenburg@bga.de
 

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Im FokusThemenBerufsbildung
news-1034Thu, 07 Sep 2023 09:46:08 +0000Webinar "Fachkräfte von morgen gewinnen: Ausbildung mit Auslandsaufenthalten attraktiv gestalten"https://bga.de/rss/webinar-fachkraefte-von-morgen-gewinnen-ausbildung-mit-auslandsaufenthalten-attraktiv-gestalten/Kostenloses Webinar für Personalverantwortliche Gerne möchten wir Sie auf das kostenlose Webinar für Personalverantwortliche in Ausbildungsunternehmen am 19. September 2023 von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr hinweisen, das von der Nationalen Agentur beim BIBB in Kooperation mit AUBI-plus angeboten wird.

Diese Themen erwarten Sie:

- Überblick über aktuelle Trends im Azubi-Recruiting
- Zielgruppengerechte Ansprache im Wandel
- Gute Gründe für Auslandsaufenthalte
- Lernort Ausland: Vorteile und Rahmenbedingungen
- Förderprogramme Erasmus+ und AusbildungWeltweit
- Informations- und Beratungsstellen rund um Auslandsaufenthalte
- Praxisbericht von Personalverantwortlichen

Weitere Informationen und Link zur Anmeldeseite: https://www.na-bibb.de/service/veranstaltungen/details/news/fachkraefte-von-morgen-gewinnen-ausbildung-mit-auslandsaufenthalten-attraktiv-gestalten
 

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Im FokusThemenBerufsbildung
news-1030Thu, 07 Sep 2023 09:44:03 +0000EU-Bürokratieabbau dringend notwendighttps://bga.de/rss/eu-buerokratieabbau-dringend-notwendig/Papier zu einer besseren Rechtsetzung und modernen Verwaltung in EuropaAnlässlich der Kabinettsklausurtagung in Meseberg hat die Bundesregierung ein „Papier zu einer besseren Rechtsetzung und modernen Verwaltung in Europa“ veröffentlicht. Dieses Papier soll als Grundlage für eine deutsch-französische Bürokratieentlastungsinitiative in der EU dienen. Es soll Beschleunigung und Entlastung geschaffen werden, indem Regeln abgebaut werden, bei denen „hemmende Wirkungen schwerer wiegen als der Nutzen für die Allgemeinheit“. Die Wirtschaft soll nicht mit unverhältnismäßiger Bürokratie belastet werden, auch um die Wettbewerbsfähigkeit Europas in der Welt zu fördern. 

Im Detail werden zahlreiche Einzelvorhaben genannt. Unter anderem sollen doppelte Berichtspflichten grundsätzlich wegfallen, es sollen konsequente Durchführung von Folgenabschätzungen und ein KMU-Test erfolgen. Außerdem soll der Verwaltungsaufwand für Entsendungen von Mitarbeitern in das europäische Ausland vereinfacht werden. Die Bundesregierung will sich für ein einheitliches europäisches Portal für arbeitsrechtliche Entsendemeldungen einsetzen. Dort soll auch die A1-Bescheinigung mit erledigt werden können.
Die europäische KMU-Definition soll zudem um eine zusätzliche Unternehmenskategorie der „Small Mid-Caps“ (250-500 Mitarbeiter) erweitert werden und es soll eine erneute Überprüfung der finanziellen Schwellenwerte der KMU-Definition vorgenommen werden.
Das vorgelegte Papier ist ein guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung, denn der bürokratische Aufwand für insbesondere kleine- und mittelständige Unternehmen wächst stetig. Diese Positionierung sollte effektiv bei allen EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Kommission, als auch dem Europäischen Parlament beworben werden. Insbesondere sollte dies auch in den aktuell verhandelten Gesetzesverfahren Berücksichtigung finden. Nun müssen konkrete gesetzgeberische Vorschläge folgen.
 

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Im FokusThemenEuropa
news-1026Thu, 07 Sep 2023 09:40:03 +0000Umsätze im Holzhandel in den ersten sieben Monaten des Jahres um 14 % rückläufighttps://bga.de/rss/umsaetze-im-holzhandel-in-den-ersten-sieben-monaten-des-jahres-um-14-ruecklaeufig/Der Holzhandel spürt schwache Baukonjunktur.Der Holzhandel spürt mit aller Deutlichkeit die sehr zurückhaltende Nachfrage und die schwache Baukonjunktur. Die Verunsicherung um das geplante Gebäudeenergiegesetz sorgt für erhebliche Zurückhaltung bei Investitionen in der Bauwirtschaft wie in der Sanierung. Umsätze wie Preisentwicklungen der wichtigsten Sortimente des Holzhandels waren daher in den ersten sieben Monaten durch die Bank deutlich rückläufig. Die rückläufigen Umsätze sind nicht nur auf die schwache Nachfrage, sondern auch auf rückläufige Preise zurückzuführen.

Aufgrund des schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes erwartet der Holzhandel für die kommenden Monate weiterhin ein sehr verhaltenes Geschäft – auch begründet durch die stark rückläufigen Zahlen für Baugenehmigungen im Wohnungsbau. Nur ein Fünftel der befragten Unternehmen am monatlichen Betriebsvergleich geht von einem Umsatz auf Vorjahresniveau aus.

„Der GD Holz fordert daher dringend Impulse für den Wohnungsbau, Vorschläge aus dem Bauministerium zu degressiver Abschreibung und Verschiebung des EH40-KFW Standards für den Neubau sind dabei ein guter Ansatz“, so GD Holz Geschäftsführer Thomas Goebel.
Darüber hinaus ist es dringend geboten, dass die Politik insbesondere beim Gebäudeenergiegesetz für mehr Klarheit sorgt und damit die Verunsicherung beim Verbraucher beendet. Die Bauwirtschaft darf nicht mit noch mehr Verordnungen und Vorschriften komplizierter und damit teurer gemacht werden. Mehr Wohnraum gerade in den Ballungszentren ist in der Wohnungspolitik das Gebot der Stunde, dem müssen die politisch Handelnden in Berlin durch einen deutlichen Impuls und mittels Förderung endlich Rechnung tragen.
Zahlen und Einschätzungen kommen aus dem monatlichen GD Holz Betriebsvergleich, an dem monatlich 50 Unternehmen des Holzhandels teilnehmen; dargestellt werden die Umsatzentwicklungen in den wichtigsten Sortimenten und die Einschätzung zur Erwartung der Umsätze in den kommenden Monaten.

GD Holz-Pressemitteilung vom 29. August 2023
 

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news-1022Thu, 07 Sep 2023 09:37:42 +0000„Dringlichkeits-Arzneimittel“ für Herbst/Winter: Vorräte reichen keine zwei Wochen!https://bga.de/rss/dringlichkeits-arzneimittel-fuer-herbst-winter-vorraete-reichen-keine-zwei-wochen/PHAGRO schlägt AlarmDer vollversorgende pharmazeutische Großhandel schlägt Alarm: Bei 85 Prozent der für die kommende Herbst-/Wintersaison dringend benötigten Arzneimittel reichen die derzeit verfügbaren Bestände nicht einmal für zwei Wochen. Wie der Bundesverband PHAGRO in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach klar macht, ist es „objektiv unmöglich, diese Arzneimittel bei der pharmazeutischen Industrie zu beschaffen, geschweige denn Lagerbestände aufzubauen“. Seine Angaben bezieht der PHAGRO auf eine kürzlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlichte, rund 400 Arzneimittel umfassende, Dringlichkeitsliste für die kommenden Monate. Darunter sind zahlreiche Antibiotika und Arzneimittel für Kinder, die zum Teil seit länger als einem Jahr knapp oder nicht verfügbar sind.

Für den PHAGRO ist bereits die aktuelle Versorgungssituation vor Beginn der Herbst /Winter-saison „äußerst prekär“. Der Bundesverband belegt diese Aussage in seinem Schreiben mit folgenden Fakten:
-    Mehr als ein Viertel der Dringlichkeits-Arzneimittel konnte in den vergangenen Monaten vom Großhandel gar nicht beschafft werden, weil die pharmazeutische Industrie keine Ware zur Verfügung stellen konnte.
-    Ein Achtel der gelisteten Präparate sind von den Herstellern außer Vertrieb gesetzt worden oder werden nicht mehr in den Verkehr gebracht.
-    Bei mehr als der Hälfte der Dringlichkeits-Arzneimittel liefern die pharmazeutischen Unternehmen nur 20 Prozent der vom Großhandel angeforderten Ware aus.
-    Alternative Beschaffungswege, z.B. durch das Verbringen bzw. den Import von in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln aus anderen EU-Mitgliedsländern und Drittstaaten, können, wenn möglich, nur im Einzelfall zu einer Verbesserung der Versorgungssituation führen.

Lediglich bei zehn Prozent der genannten Arzneimittel sieht der PHAGRO noch Rest-Chancen, die aktuelle Lage verbessern zu können. „Alle weiteren Möglichkeiten unsererseits sind vollständig ausgeschöpft“, schreiben der PHAGRO-Vorsitzende Marcus Freitag und sein Stellvertreter Lothar Jenne an den Bundesgesundheitsminister. Sie fordern Lauterbach auf, „die Ursachen der Liefer- und Versorgungsengpässe zu bekämpfen, indem Sie die pharmazeutische Industrie durch eine Förderung der Herstellung und Entwicklung von Arzneimitteln unterstützen und die für ein bedarfsgerechtes Inverkehrbringen von Arzneimitteln notwendigen Aufwendungen aller an der Arzneimittelversorgung Beteiligten, d.h. von Industrie, Großhandel und Apotheken adäquat gegenfinanzieren“
Mit seinem Schreiben reagiert der PHAGRO auf die wiederholt öffentlich und in einem Schreiben an den Bundesverband vorgetragenen Forderungen des Bundesgesundheitsministers, der pharmazeutische Großhandel solle seine Anstrengungen intensivieren, Dringlichkeits-Arzneimittel zu beschaffen und zu bevorraten. Da dadurch öffentlich der Eindruck entstanden sein könnte, der vollversorgende pharmazeutische Großhandel sei mitverantwortlich für Lieferengpässe und Knappheiten bei Arzneimitteln, hat der PHAGRO-Vorstand beschlossen, den Brief an den Bundesgesundheitsminister im Wortlaut zu veröffentlichen. Sie finden den Text hier.
PHAGRO-Pressemitteilung (Auszug) vom 29. August 2023

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news-1018Thu, 07 Sep 2023 09:29:32 +0000Asien-Pazifik-Ausschuss (APA) kritisiert deutsche Visapraxis in Asienhttps://bga.de/rss/asien-pazifik-ausschuss-apa-kritisiert-deutsche-visapraxis-in-asien/Deutsche Bürokratie viel zu langsamMit Abklingen der Coronapandemie und Aufhebung sämtlicher Reiserestriktionen, zuletzt für Einreisen nach China, hat die Reisetätigkeit deutscher Unternehmen wieder stark zugenommen. Leider hält die Visavergabepraxis der deutschen Stellen im Ausland nicht mit - vor allem in China. Der APA kritisiert dies in einem Brief an Bundesaußenministerin Baerbock deutlich und fordert den Abbau vermuteter, struktureller Defizite mit konkreten Vorschlägen. Der BGA ist Mitträger des APA und hat sich entsprechend eingebracht.

In mehreren asiatischen Ländern leiden deutsche Unternehmen und Ihre Partner seit einigen Monaten unter teilweise gravierenden Verzögerungen bei der Antragstellung in den Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen. Besonders betroffen ist China. Bei der Visabeantragung bei den deutschen Auslandsvertretungen (vor allem im Großraum Shanghai und in Peking) kommt es zu Verzögerungen, die sich auf mehrere Monate belaufen können. Das ist nicht akzeptabel.

So ist der persönliche Austausch zwischen den Mutterhäusern und ihren Tochterunternehmen in China aufgrund der Zero-Covid-Politik fast vollständig zum Erliegen gekommen. Es besteht daher ein enormer Nachholbedarf an Austausch, Qualifizierung, Projektzusammenarbeit sowie Messebesuchen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kunden, Partner und Lieferanten. Die beschriebenen Herausforderungen stellen sich aber nicht nur in China, sondern auch in ähnlicher Form in einer Vielzahl asiatischer Länder, zum Beispiel in Indien, dar. Die Folgen für die deutschen Unternehmen sind schwerwiegend: dringend notwendige Führungskräftetreffen, Qualifizierungsmaßnahmen oder Kundenbesuche aus Asien können oft nicht zeitnah durchgeführt werden. Dies stellt für deutsche Unternehmen einen Nachteil gegenüber Unternehmen aus Ländern dar, in denen die Visaerteilung schnell und effizient erfolgt – und dies gilt für fast alle anderen Länder der Europäischen Union.

Zwar zeigt der APA Verständnis, dass die aktuellen Verzögerungen bei Visaverfahren von Post-Covid-Dynamiken beeinflusst sind, deutet aber auch strukturelle Defizite an und wünscht sich

a) eine grundsätzliche personelle Stärkung von Botschaften und Konsulaten in wichtigen Partnerländern in Asien und anderen Wachstumsregionen,
b) die Digitalisierung der Visaverfahren und
c) ein gesondertes Visaverfahren oder zumindest eine Priorisierung der Angestellten deutscher Firmen vor Ort im Visaverfahren.

Wir werden über eine mögliche Antwort berichten.
 

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Im FokusThemenInternationalesExportImport
news-1014Thu, 07 Sep 2023 09:26:02 +0000„Spanische Ratspräsidentschaft, Lieferantentrainings und Europäische Lieferkettenrichtlinie“https://bga.de/rss/spanische-ratspraesidentschaft-lieferantentrainings-und-europaeische-lieferkettenrichtlinie/Europa-Ausschuss tagtAm 5. September fand erneut der Europaausschuss unter der Leitung von BGA-Vizepräsident Till Blässinger als Ausschussvorsitzenden statt. Die digitale Veranstaltung konzentrierte sich diesmal auf die Themen der spanischen Ratspräsidentschaft, Lieferantentraining-Angebote vom Import Promotion Desk und der Positionierung der deutschen Haltung zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD).
Handelsattachée Mario Buisán der spanischen Botschaft in Berlin stellte den Ausschussmitgliedern die Prioritäten und aktuellen Positionierungen der Ratspräsidentschaft vor. Thematische Schwerpunkt bildete die Reform des Wachstums- und Stabilitätspaktes, Freihandelsabkommen, sowie energiepolitische Legislaturvorschläge wie beispielsweise das Wasserstoffpaket. Das Mercosur-Abkommen bildet eine Priorität der spanischen Ratspräsidentschaft. Das seit 2019 geeinigte Abkommen befindet sich seitdem in der Ratifizierungsphase und würde eine Vielzahl an begrüßenswerten Vorteilen mit sich bringen.  Buisán erläutert das Spanien der Auffassung ist, dass die wirtschaftliche Resilienz der EU durch die Diversifizierung der Lieferketten und die Ausweitung der Handelsbeziehungen gestärkt werden muss. Es sei an der Zeit das Abkommen abzuschließen. Dies ist aufgrund der politischen Konstellation zum gegenwertigen Zeitpunkt besonders günstig. Ein unvollkommener Vertrag sei besser als kein Vertrag. Die spanische Ratspräsidentschaft setzt hier auf einen schnellen Abschluss, ohne eine Neueröffnung der Verhandlungen.

Patrick Federl stellte das Import Promotion Desk (IPD) sowie die vom IPD durchgeführten Lieferantentrainings vor. Da Sorgfaltspflichtengesetze in Deutschland und Europa auch Lieferanten aus Entwicklung- und Schwellenländern zunehmen unter Compliance-Druck setzen, hat das IPD solche Trainings als zentralen Bestandteil seiner Capacity Building-Aktivitäten aufgesetzt. Dank der Trainings können Importeure aus der EU sicherstellen, dass teilnehmende Lieferanten über Lieferkettengesetze informiert sind und ihren Bemühungspflichten in Sachen CSR nachkommen. In Zukunft wird die Skalierung solcher Trainings auch für nicht IPD-Unternehmen anvisiert.

Ein weiterer Gast des Ausschusses war Dr. Carsten Stender, Abteilungsleiter für europäische und internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik im BMAS. Dr. Stender hält in Berlin die Fäden zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in der Hand und ging mit den Ausschussmitgliedern die einzelnen Punkte der Richtlinie durch und erläuterte die deutsche Positionierung im Trilog. Alle Schwerpunkte des BGA-Positionspapiers  wurden thematisiert. Zu den Themen „Sorgfaltspflichten auf Konzernebene“, „Klare Leitlinien und Unterstützungsmaßnahmen“ und „Keine gesonderten Vorgaben für Mitglieder der Unternehmensführung“ gab es deckungsgleiche Meinungen. Auch die Harmonisierung der Rechtsetzung, sowie der Anwendungsbereich hinsichtlich der Wertschöpfungskette wurde weitgehend mitgetragen. Die deutsche Bundesregierung spricht sich für eine „Lieferketten +“- Regelung aus, die nur bedingt die Downstream-Ebene der Wertschöpfungskette betrifft (keine nicht-zurechenbaren Risiken). Auch wird der Vorschlag einer einheitlichen Berichterstattung, welche alle Lieferketteninitiativen umfasst, befürwortet. Die Leitfäden sollten dann ebenfalls zentral für die europäischen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, um eine Einheitlichkeit bei der Umsetzung zu gewährleisten. Schwieriger gestaltete sich die Positionierung zur Weiterreichung der Pflichten an KMU, sowie deren Anwendungskreis. Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass insbesondere Großhändler oftmals wenige Mitarbeiter beschäftigen, aber einen hohen Umsatz generieren, welcher Unternehmen direkten in den Anwendungskreis beziehen würde. Dies sollte bei den Verhandlungen ebenfalls berücksichtigt werden. Dr. Stender machte zudem deutlich, dass die Bundesregierung keine zivilrechtliche Haftung über den eigenen Geschäftsbereich befürwortet und die Risikoanalyse unterstützt. Eine europäische Konformitätserklärung wird jedoch nicht in Betracht gezogen, da auch Risiken im europäischen Binnenmarkt bestehen. Whitelists wird es daher nicht geben.
 

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Im FokusThemenEuropa
news-1010Thu, 07 Sep 2023 09:22:19 +0000Zwischen allen Stühlen – Deutschlands verfehlte Außenhandelspolitikhttps://bga.de/rss/zwischen-allen-stuehlen-deutschlands-verfehlte-aussenhandelspolitik/Pressekonferenz zur Lage des AußenhandelsBei der gestrigen Pressekonferenz nahm BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura Stellung zur Situation im Außenhandel. Auf der digital stattfindenden Konferenz stellte er fest: „Die Stimmung unter den Außenhändlern ist schlecht: 63 Prozent unserer Unternehmen sehen für den deutschen Außenhandel im Jahr 2023 eine rückläufige oder sogar stark rückläufige Tendenz. Nur gut jedes zwanzigste Unternehmen geht noch von einer besseren Entwicklung aus, das ergab unsere jüngste Umfrage. Das sind alarmierende Werte.“

„Hierfür gibt es viele Gründe: eine schwache Konjunktur in China, Asien, Südamerika und eine noch schwächere Regierungspolitik in Deutschland. Unser Standort ist in verschiedenen Bereichen derzeit nicht wettbewerbsfähig genug. Und unsere Politik ist es auch nicht“, so Jandura weiter.

„Uns Unternehmern in Deutschland, aber auch unseren Partnern weltweit steht vor allem mit der Europäischen Lieferkettenrichtlinie eine drastische Verschärfung der ohnehin schon komplizierten deutschen Regulierung bevor. Die Corporate Sustainability Due Diligence beinhaltet deutlich umfangreichere Sorgfaltspflichten und wird viel mehr Unternehmen betreffen. Dadurch wird die Bürokratiebelastung und Rechtsunsicherheit für viele Unternehmen weiter steigen. Kurz gesagt: Die Richtlinie wird gerade unsere mittelständisch geprägte Wirtschaft überfordern. Die damit verbundenen Berichtspflichten und Regulierungen sind schlicht nicht leistbar. Am Ende droht bei Versäumnissen auch noch die zivilrechtliche Haftung“, mahnt der BGA-Präsident.

Dringend mehr Freihandelsabkommen
„Die Erschließung neuer Märkte kostet Firmen eine Menge Zeit, Energie und Geld. Es braucht daher eine Politik, die die Zugangsbedingungen verbessert und erleichtert. Und das gelingt durch den Abschluss von Freihandelsabkommen. Sie sind eines der wichtigsten Elemente zur Stärkung von Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit Europas. Aber hier passierte lange Zeit nichts und jetzt zu wenig. Die Bilanz der Europäischen Union hinsichtlich des Abschlusses und der Ratifizierung neuer Handelsabkommen fällt mager aus. Weder gelang es bisher, das Freihandelsabkommen mit den MERCOSUR-Staaten zu ratifizieren, noch konnte die Modernisierung des Abkommens der EU mit Mexiko unter Dach und Fach gebracht werden. Die Ampel-Regierung muss sich noch aktiver für den Abschluss und die Ratifizierung von Handelsabkommen einsetzen. Vor allem muss sie aufhören, Freihandelsabkommen mit sachfremden Themen zu überfrachten. Dies gilt insbesondere für Nachhaltigkeitsforderungen“, fordert Jandura.

Bürokratie ufert immer weiter aus
Neben der mangelnden Unterstützung im Bereich der Handelspolitik blicken wir Groß- und Außenhändler mit großer Sorge auf die zunehmend überbordende Bürokratie. Und die Bundesregierung tut zu wenig, um diese Bürokratie zu verringern oder wenigstens handhabbarer zu machen. Es hilft nicht, immer wieder den Bürokratieabbau anzukündigen und zugleich mit jedem Gesetz zusätzliche Hürden und Berichtspflichten einzuführen. Ein aktuelles Beispiel sind die geplanten klimaschutzpolitischen Sektor-Leitlinien für Export- und Investitionskreditgarantien. Schon heute müssen Antragsteller aufwändig nachweisen, dass Sie die ESG-Kriterien erfüllen, um eine staatliche Risikoabsicherung zu erhalten. Für viele Produktgruppen soll nun zusätzlich nachzuweisen sein, dass diese nicht klimaschädlich sind.

Jandura mahnt hierzu: „Es wird versucht, in der Außenwirtschaftspolitik deutsche Unternehmen als Druckmittel für den Klimaschutz zu missbrauchen. Derart restriktive EKG-Kriterien führen dazu, die internationale Bedeutung der deutschen Zulieferindustrie zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit auf dem internationalen Markt weiter einzuschränken. Wir müssen zu den Konditionen ausländischer Exportkreditagenturen aufschließen oder im Wettbewerb sogar besser werden.“

China zweitwichtigster Auslandsmarkt
„Bei der Chinastrategie der Bundesregierung überwiegt wieder ein Regulierungswahn, der praxisfremd und oberlehrerhaft ist. In der China-Strategie ist mit dem Outbound Investment Screening gleich der nächste Regulierungshammer angedeutet. Wenn der Staat jetzt auch noch regulieren will, welche Investitionen im Ausland genehm sind und welche nicht, hat das mit freiem Unternehmertum in einer freien Sozialen Marktwirtschaft nur noch wenig zu tun“, äußert sich der BGA-Präsident besorgt.
„China ist für Deutschland auch der zweitwichtigste Auslandsmarkt. Wir können und wollen uns von China nicht entkoppeln. Wir müssen uns eher darüber Sorge machen, was passiert, wenn sich China von uns entkoppelt. Dann gehen hier in Deutschland buchstäblich die Lichter aus. Wir brauchen ein Umdenken, ein Rückbesinnen in der Bundesregierung. SPD, Grüne und FDP müssen die Weichen im Außenhandel endlich wieder auf Zukunft stellen. Es ist Zeit für die Renaissance einer Exportnation“, so Jandura abschließend.

Statement und Grafiken finden Sie hier.

BGA-Pressemitteilung vom 6. September 2023
 

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Im FokusThemenInternationales
news-1058Thu, 07 Sep 2023 05:08:00 +0000Standortbedingungen für Mittelstand verbessernhttps://bga.de/rss/standortbedingungen-fuer-mittelstand-verbessern-1/Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand legt den Jahresmittelstandsbericht 2023 vor.

Der Wirtschaftsstandort Deutschland braucht dringend zukunftsfähige politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die dem Mittelstand eine echte Perspektive bieten. Ganz entscheidend ist dabeidie Sicherung der Fachkräfte von morgen. Das betont die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand ausdrücklich in ihrem aktuellen Jahresbericht. Der Mittelstand fordert deshalb eine starke Offensive, die duale Ausbildung zu fördern. Betriebliche Ausbildung muss Vorrang gegenüber außerbetrieblichen Angeboten haben. Ausbildungsbetriebe sollten des Weiteren in ihrem Engagement stärker unterstützt und die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung in ideeller und materieller Form umgesetzt werden. Für die anstehende Transformation zu mehr Nachhaltigkeit werden alle Ressourcen gebraucht. Deshalb müssen Politik, Kreditwirtschaft und Unternehmen noch enger zusammenwirken.
 

Bezahlbare und international konkurrenzfähige Energiepreise und vor allem auch verlässlich verfügbare Energieträger sind für mittelständische Unternehmen und Betriebe Voraussetzung dafür, ihre Geschäfte erfolgreich zu betreiben, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern und Innovationen vorantreiben zu können und damit die Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu gewährleisten. Die zunehmenden bürokratischen Belastungen müssen abgebaut, Planungs- und Genehmigungsverfahren gestrafft, die Digitalisierung der Verwaltung vorangetrieben und eine wachstumsorientierte Haushaltspolitik betrieben werden. Gerade jetzt sind die Unternehmen im Mittelstand auf eine Steuer- und Sozialabgabenpolitik angewiesen, die Belastungen reduziert und mehr Anreize für Investitionen setzt.
 

Der deutsche Mittelstand besitzt ein enormes Transformationspotential, um Herausforderungen wie Klimawandel und Digitalisierung zu bewältigen. Aber die Standortbedingungen müssen besser werden. Auch zu diesem Ergebnis kommt der Bericht der AG Mittelstand. Für die anstehenden Modernisierungs- und Transformationsprozesse würden besonders die mittelständischen Unternehmen und Betriebe sowie die sie finanzierenden regionalen Banken und Sparkassen gebraucht. Daher müsse Politik mit ihren Entscheidungen Unternehmen und Betriebe sowie deren Beschäftigten in die Lage versetzen, das in ihnen steckende Transformationspotenzial auch voll ausschöpfen und so ihren Beitrag zum Gelingen der Energie-, Wärme- und Mobilitätswende leisten zu können. "Damit das deutsche Unternehmertum auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleibt, braucht es jetzt die richtigen Weichenstellungen für nachhaltig bessere Rahmenbedingungen durch die Politik", betont die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand in ihrem Mittelstandsbericht.
 

Die direkten und indirekten wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs spüren weiterhin zahlreiche Unternehmen und Betriebe auch in Deutschland. Auch wenn die Hilfspakete der Bundesregierung das Fortbestehen vieler Unternehmen und Betriebe sichern konnten, belasten gestörte Lieferketten, eine weiter perspektivisch unsichere Energieversorgung, die zunehmende Bürokratisierung und steigende Sozialabgaben den Mittelstand. "Deutschland befindet sich in einer gravierenden wirtschaftlichen Schwächephase. Wir sehen zudem, dass Unternehmen aus Deutschland abwandern, bzw. eine Ansiedlung in Deutschland immer unattraktiver wird. Die Politik ist dringend aufgerufen, sich mit der Standortdebatte auseinanderzusetzen", so die Spitzenverbände gemeinsam.
 

Über die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand

Der Mittelstand in Deutschland repräsentiert die rund 3,5 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen aus Handel, Handwerk, dem Dienstleistungssektor, Gastronomie und Hotellerie, den Freien Berufen und der Industrie sowie, als wichtigste Finanzierungspartner der kleinen und mittleren Unternehmen, die Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Diese Unternehmen beschäftigen sechs von zehn sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern (mehr als 19 Millionen), bilden sieben von zehn der insgesamt mehr als 1,1 Millionen Auszubildenden aus und zählen zu den Innovationstreibern in Europa (Quelle: IfM Bonn).

Berlin 7. September 2023

Jahresmittelstandsbericht

 

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Pressemitteilung
news-1006Wed, 30 Aug 2023 07:00:19 +0000BGA fordert Entbürokratisierunghttps://bga.de/rss/bga-fordert-entbuerokratisierung/Endlich Entlastungen für den Mittelstand"Wie getrieben wirkt die Bundesregierung in Meseberg. Sie unternimmt erste Gehversuche bei der Entbürokratisierung und will im zweiten Anlauf auch endlich das Wachstumschancengesetz beschließen. Dieses ist ein erster aber wichtiger Impuls für Investitionen und Innovationen." So die Bewertung von BGA Präsident Dr. Dirk Jandura zu den Ergebnissen der Klausurtagung der Bundesregierung in Meseberg.

"Für die Mittelständler sind die Verbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung und der Körperschaftsteueroption, die verbesserte Verlustverrechnung und insbesondere die degressive Abschreibung für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens neben weiteren Vereinfachungen gute Botschaften. Auch die nun vorgesehene degressive Abschreibung für Wohngebäude kann angesichts der Talfahrt im Wohnungsbau positive Signale setzen. Es wäre gut, wenn die Bundesregierung diese zarte Hoffnung nicht durch einen Mietenstopp im Keim erstickt", so Jandura und sein abschließender Appell: "Von den Beratungen im Deutschen Bundestag und im Bundesrat erwarten wir nun, nicht hinter den Gesetzentwurf zurückzugehen, sondern diesen zügig unter anderem mit Blick auf die Einführung der verpflichtenden, elektronischen Rechnung für B2B-Geschäfte praxisgerecht und bürokratiearm fortzuentwickeln."
 

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Im FokusPressemitteilung
news-1002Tue, 29 Aug 2023 09:00:00 +0000 Der BGA zum geplanten Mietenstopphttps://bga.de/rss/stimmung-im-aussenhandel-so-schlecht-wie-in-der-coronapandemie-1/Mietenstopp keine Lösung"Die Regierung scheint nicht zu lernen, Angebotsverknappungen erhöhen in keinem Bereich das Angebot. Der geplante SPD-Mietenstopp wird den Wohnungsmarkt zerstören. So wird es nichts mit jährlich 400.000 Wohnungen, die die Ampel verspricht. Schon heute ist sie davon weit entfernt. Seitenweise Regulierung und noch mehr Regulierung werden die Wohnungsknappheit nicht beheben. Es ist ein Weg zurück in den Sozialismus. So etwas können wir nicht wollen. Wenn die Mietpreise sinken sollen, brauchen wir mehr Wohnungen. Der Mietenstopp baut keine einzige", sagt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).

"Entlastung und Entbürokratisierung bei Kosten und Anforderungen sind angesagt. Und vor allem brauchen wir eine Orientierung an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger und nicht die Erfüllung politischer Planziele durch regulatorische Steuerung. Moderne, klimakonforme und energieeffiziente Gebäude müssen sich die Menschen auch leisten können. Dazu muss der Staat mehr auf den Markt und nicht auf Eingriffe in den Markt bauen", betont der Großhandelspräsident heute in Berlin.

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Im FokusPressemitteilung
news-998Mon, 28 Aug 2023 09:06:11 +0000Handlungsfähigkeit beweisen, Standort sichern.https://bga.de/rss/handlungsfaehigkeit-beweisen-standort-sichern/Das Wachstumschancengesetz muss beschlossen werden.„Nach dem unsäglichen Politiktheater beim ersten Anlauf, muss die Bundesregierung nun Handlungsfähigkeit beweisen. Das Wachstumschancengesetz muss beschlossen werden, denn wir müssen die Standortbedingungen schnell und wirksam verbessern. Angesichts der stagnierenden wirtschaftlichen Entwicklung brauchen wir mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen. Länger abzuwarten können wir uns nicht mehr leisten, sonst kippt die Konjunktur endgültig in eine Rezession. Das Wachstumschancengesetz ist daher überfällig und unverzichtbar, um den Standort Deutschland zu sichern“, erklärt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen, zu dem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung in Meseberg verabschieden will.

„Bedauerlich ist, dass die letzten Wochen nicht genutzt wurden, um notwendige Vereinfachung vorzunehmen. Die Unternehmen belastet die ausufernde Bürokratie. Einfache und praktikable gesetzliche Regelungen sind notwendig. Ziel muss es bleiben, auf ein international vergleichbares steuerliches Belastungsniveau zu kommen und dazu das Steuerrecht in seiner Regelungsvielfalt zu vereinfachen und zu entbürokratisieren. Die Gesetze und Regelungen müssen endlich wieder verständlich, praktikabel und widerspruchsfrei werden“, fordert der Großhandelspräsident. 
Jandura weiter: „In der Finanz- und Steuerpolitik scheint dies erkannt: Solide Finanzen und steuerliche Investitionsanreize sollen die Konjunktur wieder in Schwung bringen. Maßnahmen zur Vereinfachung der Körperschaftsteueroption, der Thesaurierungsbegünstigung, der Verlustverrechnung sowie Verbesserungen bei den Abschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter, sind überfällig. Zusammen mit Abschreibungen für den Wohnungsbau sowie der Prämien für Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie in den Klimaschutz können sie erste kleine Schritte sein, um die Liquidität und das Eigenkapital in den Unternehmen zu stärken. Bei allen Maßnahmen geht es vor allem darum, das Vertrauen in das angeschlagene wirtschaftspolitische Handeln der Bundesregierung wieder zu stärken.“ 
 

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Im FokusPressemitteilung
news-954Wed, 23 Aug 2023 11:00:00 +0000Wohnungsbau braucht attraktive Rahmenbedingungenhttps://bga.de/rss/wohnungsbau-braucht-attraktive-rahmenbedingungen/Und keine Hilfspakete.„Der Wohnungsbau braucht keine Hilfspakete. Vielmehr müssen baufördernde, attraktive Rahmenbedingungen geschaffen werden, dann wird auch wieder gebaut“, sagt Michael Alber vom Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA). „Wenn Bauministerin Geywitz erkannt hat, dass man Bauanforderungen überzogen hat und nun Regelungen entschärfen will, dann ist dies ausdrücklich zu begrüßen und lange überfällig.“

Der Chefvolkswirt des Großhandelsverbandes BGA betont: „Den Ankündigungen müssen vor allem konkrete und wirksame Taten folgen. Bislang ist jedoch wenig passiert. In den letzten Jahren wurden die Anforderungen für den Wohnungsbau immer weiter verschärft und so wurde Neubau immer teurer. Heute sind verbesserte Abschreibungen und die Wiedereinführung einer breiteren Förderung im Wohnungsbau entsprechend den Bedürfnissen der Menschen nötig.“
 

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Im FokusPressemitteilung
news-962Wed, 23 Aug 2023 10:05:00 +0000Wachstumschancengesetz bohrt dickes Brett, wo starker Bohrer benötigt wirdhttps://bga.de/rss/wachstumschancengesetz-bohrt-dickes-brett-wo-starker-bohrer-benoetigt-wird/Ein wirtschaftspolitischer KommentarDie Versagung der Zustimmung von Bundesfamilienministerin Paus im Bundeskabinett zum Wachstumschancengesetz war ein Paukenschlag im politischen Berlin, den keiner wirklich ernsthaft erwartet hat. Dennoch wurde er Realität. Die deutsche Wirtschaft sieht sich mit den noch nicht gänzlich überwundenen Folgen der Corona-Krise beschäftigt und steckt nun mitten in der Bewältigung der Auswirkungen des russischen Angriffs auf die Ukraine einerseits und den politischen Zielen nach mehr Klimaschutz andererseits in einer doppelten Zange. Zunehmende Bürokratie und steigende Kosten liegen zermürbend auf Investitionsentscheidungen, wo dringend eine Modernisierung des Wirtschaftsstandortes Deutschland benötigt wird. Sinkende Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit überzeugen nicht, in Deutschland mehr zu investieren, als unbedingt notwendig. Dazu muss mehr geschehen, als die Blockade zu überwinden. Es müssen mit starken Bohrern die dicken Bretter lähmender Bürokratie und hoher Belastungen gebohrt werden.

Die durch die Blockade gestartete Diskussion, dass der Erfolg der Unternehmen nur durch eine gut ausgestattete Kindergrundsicherung möglich wird, mutet an, wie die Diskussion, ob Henne oder Ei zuerst da waren. Sie ist unverständlich, widersprüchlich und unnötig. Die Blockade im 279 Seiten umfassenden Entwurf fokussiert auf kalkuliert 6,6 Milliarden Euro an Entlastungen, versperrt aber den Blick auf die Zielsetzung, dass zur Bewältigung der Herausforderungen aus Deglobalisierung, Dekarbonisierung, Digitalisierung und Demografie mehr Investitionen und Innovationen benötigt werden. Angesichts der dafür erforderlichen milliardenschweren Investitionen sind die fünfzig Maßnahmen nur ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen. Aktuell sind nicht nur Vorhaben geplant, die Investitionsimpulse setzen, sondern auch Maßnahmen vorgesehen, die weitere Verschärfungen und Bürokratie für Unternehmen bringen werden.

Dabei sind gerade sprudelnde Steuereinnahmen wichtiger denn je, um die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte voranzubringen und die Tragfähigkeit der massiv gestiegenen Staatsschulden intergenerativ zu sichern. Geschätzte Steuereinnahmen im Jahr 2025 von über einer Billion Euro – zum Vergleich vor zwanzig Jahre waren es gerade einmal 440 Milliarden Euro – können nur durch wirtschaftliche Dynamik erreicht werden. Dazu brauchen wir eine leistungsfähige, moderne und digitale Infrastruktur, die Erschließung neuer Märkte, attraktive Produkte und Technologien nicht nur im Klimaschutz, sondern insgesamt eine generell verbesserte wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit gegenüber unseren Wettbewerbern. Nicht einmal Krisen konnten die aufwärtsgerichtete Steuerentwicklung nachhaltig unterbrechen. Dass sich diese Entwicklung grundsätzlich fortsetzt, ist erstrebenswert. Dazu bedarf es mehr Dynamik, Innovationen und Digitalisierung. Deutschland droht jedoch an Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren, wenn flankierende politische Signale ausbleiben.

So bleiben die Unternehmen nach der Blockade des Wachstumschancengesetz erst einmal ratlos zurück, während SPD, Grüne und FPD über die Auslegungs- und Deutungshoheit für den gescheiterten Anlauf zum Wachstumschancengesetz ringen. Letztlich hat, selbst wenn mehr Geld in die Kindergrundsicherung fließen sollte, das Vertrauen in die Bundesregierung massiv Schaden genommen. Erste Stimmungssignale im Großhandel deuten darauf hin, dass diese Form der Politik, die die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Anforderungen der beschäftigenden Unternehmen hinten anstellt, den Vertrauensverlust noch verschärft. Die Bundesregierung bleibt mit ihren zaghaften, widersprüchlichen und unklaren Botschaften weit hinter den wirtschaftlichen Anforderungen der Unternehmen zurück.

Diese Bundesregierung muss nun nicht nur erkennen, dass die Zeit des Darüberhinwegsehens und der Fingerhackeleien zu Ende ist. Angesichts sinkender internationaler Wettbewerbsfähigkeit, die sich im Großhandel in immer mehr Unternehmen mit wegbrechenden realen Umsätzen und erhöhten Kosten für Energie, Beschaffung und Personal spiegelt, können wir uns keine politischen Zwiste auf dem Rücken der Unternehmen und ihrer Beschäftigten leisten. Die Blockade schnell zugunsten von Investitionen in die Zukunft zu beenden, mutig und entschlossen die angebotsorientierten Rahmenbedingungen für mehr Dynamik zu gestalten, ist dringlich geboten. Wenn die Ampel-Koalition Bürgern und Betrieben Entlastungen verwehrt, dann sollte sie wenigstens Bürokratie gezielt und wirksam den Kampf ansagen und wirkungsvoll vereinfachen. Vorschläge hierfür gibt es zu Hauf, sie kosten wenig und bringen viel – an Wachstum für die Steuern, an Wettbewerbsfähigkeit für die Unternehmen, an Sicherheit für die Beschäftigten und an Akzeptanz für die Politik.

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-966Wed, 23 Aug 2023 09:05:00 +0000BGA-Konjunkturumfrage geht in Endspurt!https://bga.de/rss/bga-konjunkturumfrage-geht-in-endspurt/Teilnahme bis zum 25. August möglichDie Bunderegierung ringt um ihren finanz-, wirtschafts- und sozialpolitischen Kurs, derweil der Wirtschaftsstandort Deutschland immer mehr unter Druck kommt. Noch zu Jahresbeginn 2023 rechneten Bundesregierung und auch viele Wirtschaftsinstitutionen mit einer konjunkturellen Erholung im zweiten Halbjahr 2023. Der BGA befasst sich in seiner laufenden Konjunkturumfrage bei den Großhändlern, Außenhändlern und B2B-Dienstleistern mit der Frage, ob dies noch erreichbar ist und welche Maßnahmen dazu erforderlich wären. Der BGA lädt interessierte Großhändler, Außenhändler und B2B-Dienstleister ein, die Umfrage durch eine Teilnahme über den Link

https://www.surveymonkey.de/r/BGA_Umfrage_August2023

zu unterstützen. Die Teilnahme ist noch bis einschließlich Freitag, 25. August 2023, möglich. Nur durch eine breite Unterstützung können wir auf Grundlage repräsentativer und valider Umfrageergebnisse gegenüber der Politik und in der Öffentlichkeit auf die aus Sicht der Unternehmen des Groß- und Außenhandels und der B2B-Dienstleister notwendigen Weichenstellungen dringen.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-958Wed, 23 Aug 2023 09:00:00 +0000Europa muss praktischer und realitätsnäher werden https://bga.de/rss/europa-muss-praktischer-und-realitaetsnaeher-werden/Ideologiegetriebenes Wunschdenken bringt uns nicht weiter.Dr. Dirk Jandura äußerte sich Mitte August im „Kommentar der Woche“ dem Newsletter der Bundesverband Deutscher Arbeitgeber (BDA), zur aktuellen Wettbewerbssituation in Europa und der Europäischen Lieferkettenrichtlinie. Die Richtlinie befindet sich aktuell in der Trilogverhandlung zwischen Kommission, EU-Parlament und Rat der EU und wird das deutsche Lieferkettengesetz deutlich verschärfen.

Dr. Jandura macht insbesondere auf die drohende Überforderung der mittelständischen Betriebe im Zuge der erweiterten Berichts- und Dokumentationspflichten der Europäischen Lieferkettenrichtlinie aufmerksam:

„Politik allerorts ruft nach einer Diversifizierung der Lieferketten. Gleichzeitig droht durch den ausgedehnten Anwendungsbereich, die Berücksichtigung der gesamten Wertschöpfungskette und die zivilrechtliche Haftung eine Überforderung mittelständischer Betriebe. Denn die Einhaltung der Vorschriften und der notwendige Mehraufwand werden an kleinere Zulieferer weitergegeben. Und das gefährdet die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas.“
Den vollständigen Artikel können Sie hier lesen.

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Im FokusThemenEuropa
news-974Wed, 23 Aug 2023 09:00:00 +0000Wirtschaft stagnierthttps://bga.de/rss/wirtschaft-stagniert/Wirtschaft verzeichnete im 2. Quartal eine Stagnation.Die deutsche Wirtschaft verzeichnete im zweiten Quartal eine Stagnation, nachdem sie sich im Verlauf des Winterhalbjahres leicht rückläufig entwickelt hatte. Dies ist zusammengefasst die Bewertung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland im August 2023. Während der private Konsum aufgrund abnehmender Inflationstendenzen und höherer Lohnabschlüsse stabilisierend wirkte, wurden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch schwache externe Faktoren und eine gedämpfte Produktions- und Exportentwicklung beeinträchtigt. Zugleich bleibt das ökonomische Umfeld durch geopolitische Spannungen und weltweite Unsicherheiten geprägt. Vor diesem Hintergrund deuten aktuelle Frühindikatoren noch nicht auf eine bevorstehende Belebung der Konjunktur in den kommenden Monaten hin.

Der Außenhandel schwächelt: Im Juni verzeichneten die nominalen Ausfuhren von Gütern und Dienstleistungen im Vergleich zum Vormonat einen Anstieg um 1,0 Prozent. Im Quartalsvergleich waren sie jedoch um 0,8 Prozent geringer. Die Einfuhren hingegen sanken im Juni im Vergleich zum Vormonat um 2,4 Prozent und im Vergleich zum vorherigen Quartal um 1,2 Prozent. Dies führte zu einem spürbaren Anstieg des monatlichen Handelsbilanzüberschusses von 10,9 Mrd. Euro im Mai auf 16,0 Mrd. Euro im Juni. Während die Ausfuhren in EU-Länder um 1,3 Prozent stiegen, gingen die Exporte in Drittländer um 1,1 Prozent zurück. Besonders die schwache Nachfrage aus China führte zu einem Exportrückgang von 5,9 Prozent.

Auch in der Produktion im produzierenden Gewerbe zeigt sich eine ähnlich schwächelnde Entwicklung. Nach einer nahezu unveränderten Entwicklung im Mai sank die Produktion im Juni um 1,5 Prozent. Sowohl die Industrie als auch der Bau verzeichneten Rückgänge von 1,3 Prozent bzw. 2,8 Prozent im Vergleich zum Vormonat. Hingegen konnte der Energiesektor nach vorherigen starken Rückgängen in den Vormonaten leicht um 0,6 Prozent zulegen. Dies führte zu einem Anstieg von 1,1 Prozent in energieintensiven Industriezweigen, während die Bereiche Automobilbau und Maschinenbau Rückgänge von 3,5 Prozent bzw. 1,3 Prozent verzeichneten. Während die Produktion zurückging, verzeichneten dagegen die Auftragseingänge im Juni starke Zuwächse von 7,0 Prozent, nach einem Anstieg von 6,2 Prozent im Mai. Diese Zuwächse sind jedoch hauptsächlich auf die Volatilität von Großaufträgen zurückzuführen. Ohne Berücksichtigung dieser Schwankungen gingen die Bestellungen um 2,6 Prozent zurück.

Bei der Inflation zeichnet sich eine positive Entwicklung ab: Die Inflation nahm im Juli weiter ab und liegt nun bei 6,2 Prozent. Die Preise für Nahrungsmittel stiegen allerdings erneut überproportional um 11,0 Prozent, obwohl hier ein deutlicher Rückgang im Vergleich zum März zu verzeichnen ist, als die Teuerungsrate noch bei 22,3 Prozent lag. Die Energiepreise lagen im Juli um 5,7 Prozent höher als im Vorjahr und üben somit einen nachlassenden Druck auf die verschiedenen Wirtschaftsstufen aus. Die Einfuhrpreise lagen im Juni um 11,4 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres, während die Erzeugerpreise nur noch um 0,1 Prozent darüber lagen. Die Großhandelsverkaufspreise sanken im Juni sogar um 2,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Die Umsätze im Einzelhandel gingen im Juni um 0,6 Prozent gegenüber dem Vormonat zurück, nach Anstiegen von 2,1 Prozent im Mai und 0,8 Prozent im April. Somit ergibt sich im zweiten Quartal insgesamt ein Anstieg um 1,3 Prozent im Vergleich zum Vorquartal. Dabei verzeichnete der Handel mit Lebensmitteln im Juni einen Rückgang von 1,3 Prozent im Vergleich zum Vormonat und von 3,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Trotz der schwachen Grunddynamik zeigt sich der Arbeitsmarkt weiterhin relativ stabil. Die Anzahl der gemeldeten offenen Stellen sank im zweiten Quartal auf 1,74 Millionen und liegt somit 10 Prozent unter dem Niveau des Vorjahresquartals. Unternehmen planen allerdings weniger Neueinstellungen und dennoch bleibt die Beschäftigungskomponente des IAB-Barometers auf einem hohen Niveau.

Der BGA teilt die verhaltene Einschätzung des BMWK, dass eine konjunkturelle Erholung im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld vorerst nicht zu erwarten ist. Nachlassende Preise und steigende Einkommen könnten zwar den Konsum beleben und eine weitere Entspannung in den Lieferkettenproblemen auch die Versorgungslage bessern. Geldpolitische Straffungen und geopolitische Unsicherheiten wirken jedoch weiterhin dämpfend auf die konjunkturelle Entwicklung. Vor diesem Hintergrund ist unverständlich, warum die Bundesregierung so zögerlich an die dringend notwendige Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen am Standort Deutschland geht. Die Blockade beim Wachstumschancengesetz muss schnell erfolgen und Anpassungen nicht hinter dem Referentenentwurf zurückbleiben.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-978Wed, 23 Aug 2023 08:50:00 +0000Instabile Entwicklung im produzierenden Gewerbehttps://bga.de/rss/instabile-entwicklung-im-produzierenden-gewerbe/bei Produktion und Auftragseingängen.Die Produktion im produzierenden Gewerbe erlitt, nachdem sie im Mai nahezu stabil geblieben war, im Juni einen Rückgang von 1,5 Prozent im Vergleich zum Vormonat. Dies berichtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Innerhalb des Energiebereichs stabilisierte sich die Produktion leicht um 0,6 Prozent, nachdem es in den vorherigen Monaten zu deutlichen Einbußen gekommen war. Sowohl die Industrie als auch das Bauhauptgewerbe verzeichneten eine Abnahme der Ausbringung um jeweils 1,3 Prozent bzw. 2,8 Prozent. Insgesamt schloss das zweite Quartal mit einem schwachen Ergebnis ab und verzeichnete einen Rückgang der Produktion um 0,6 Prozent. Besonders die energieintensive Industrie muss einen signifikanten Rückgang um 3,4 Prozent verkraften.

Im Juni verzeichneten die Bereiche Kfz, Kfz-Teile und Maschinenbau jeweils einen Rückgang von 3,5 Prozent bzw. 1,3 Prozent. Im Gegensatz dazu konnte die energieintensive Industrie insgesamt eine Zunahme um 1,1 Prozent verzeichnen. Die Entwicklung innerhalb der verschiedenen Industriezweige zeigte jedoch uneinheitliche Muster. So verzeichneten chemische Erzeugnisse sowie Kokerei und Mineralölverarbeitung Steigerungen von 3,5 Prozent bzw. 15,3 Prozent im Vergleich zum Vormonat. Dagegen sind Rückgänge in den Bereichen Metallerzeugung und -bearbeitung, Papier und Pappe sowie Glas, Glaswaren und Keramik von jeweils 3,1 Prozent, 2,3 Prozent bzw. 0,7 Prozent zu verzeichnen.

Die Auftragseingänge im verarbeitenden Gewerbe stiegen dagegen im Juni erneut stark - um 7,0 Prozent nach einem Anstieg von 6,2 Prozent im Mai. Dies war hauptsächlich auf Großaufträge zurückzuführen. Um die Großaufträge bereinigt sanken die Bestellungen im Vergleich zum Vormonat um 2,6 Prozent. Insgesamt blieb die Auftragslage im zweiten Quartal um 0,2 Prozent gegenüber dem Vorquartal nahezu stabil. Die verschiedenen Wirtschaftszweige zeigten jedoch unterschiedliche Entwicklungen bei den Ordereingängen. So verzeichneten die Bereiche elektrische Ausrüstung (+9,6 Prozent), pharmazeutische Erzeugnisse (+7,0 Prozent) und der bedeutsame Maschinenbau (+5,1 Prozent) Zuwächse. Hingegen gaben die Bereiche Kfz, Kfz-Teile sowie EDV und optische Geräte jeweils um 7,3 Prozent bzw. 3,3 Prozent nach.

Insgesamt zeigt die industrielle Nachfrage ein uneinheitliches Bild, das stark von Schwankungen und besonderen Effekten durch Großaufträge beeinflusst wird. Dennoch bleibt die Auftragslage vergleichsweise stabil, während gegen Ende des Quartals eine Produktionsabnahme auf eine schwierige Zeit hindeutet. Aufgrund gedämpfter Geschäfts- und Exporterwartungen der Unternehmen geht der BGA aktuell davon aus, dass eine spürbare Erholung der Industriekonjunktur vorerst nicht in Sicht ist und nicht gänzlich ohne Rückwirkungen auf den Großhandel bleibt.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-982Wed, 23 Aug 2023 08:40:00 +0000Reform der Grunderwerbsteuerhttps://bga.de/rss/reform-der-grunderwerbsteuer/Durch die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum Januar 2023 besteht aus Sicht der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft für den Gesetzgeber Handlungsbedarf gerade im Grunderwerbsteuerrecht. Der BGA hat daher gemeinsam mit sieben Spitzenverbänden der Wirtschaft in einer gemeinsamen Eingabe vom 8. August 2023 dafür plädiert, die Reform der Share-Deal-Besteuerung als Gelegenheit zu sehen, um das Grunderwerbsteuerrecht wieder praktikabel und umsetzbar zu gestalten. Sie begrüßen die Initiative des Bundesministeriums der Finanzen, eine solche Reform anzustoßen und appellieren an die Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen für Steuern der Bundesländer, den Reformplänen offen gegenüberzustehen und die dringend notwendige Modernisierung des Grunderwerbsteuerrechts zu begleiten.

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-986Wed, 23 Aug 2023 08:33:00 +0000Haushaltsfinanzierung zu Lasten der Sozialversicherunghttps://bga.de/rss/haushaltsfinanzierung-zu-lasten-der-sozialversicherung/Kostenverlagerung zu Lasten der Beitragszahler.Der Entwurf für das Haushaltsfinanzierungsgesetz hat das Bundeskabinett am 16. August beschlossen. Mit dem Beschluss werden insbesondere die im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 und im Finanzplan bis 2027 angelegten Gesetzesänderungen umgesetzt. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere eine Kostenverlagerung in die Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und soziale Pflegeversicherung zur Entlastung des Bundeshaushalts vor.

Neben den Kürzungen bei den Bundeszuschüssen zur Rentenversicherung (600 Mio. Euro jährlich) und zur sozialen Pflegeversicherung (1 Mrd. Euro jährlich) wurde auch beschlossen, ab dem Jahr 2025 die aktiven Leistungen für bürgergeldbeziehende junge Menschen unter 25 Jahren von den Jobcentern und damit dem steuerfinanzierten Sozialgesetzbuch II zu den Arbeitsagenturen und damit in das beitragsfinanzierte Sozialgesetzbuch III zu verlagern (900 Mio. Euro jährlich).

Diese Kostenverlagerung zu Lasten der Beitragszahler ist nicht nachhaltig. Wer Zuschüsse zur Sozialversicherung kürzt, spart nicht, sondern bucht lediglich eigene Lasten auf das Konto der Beitragsgemeinschaft um. Dadurch drohen Beitragssteigerungen und eine zusätzliche Erhöhung der Arbeitskosten am Standort Deutschland.

Stattdessen braucht es eine Sozialversicherungsbremse und einen klaren Fahrplan, wie die Beitragssätze wieder auf unter 40 % begrenzt werden können.
Mehr Informationen hier.

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Im FokusThemenBerufsbildung
news-990Wed, 23 Aug 2023 08:23:00 +0000Stagnation am Ausbildungsmarkthttps://bga.de/rss/stagnation-am-ausbildungsmarkt/Kostenverlagerung zu Lasten der Beitragszahler.Die Zahl neuer Ausbildungsverträge ist im Jahr 2022 auf einem historisch niedrigen Niveau geblieben. Insgesamt wurden 469.900 neue Ausbildungsverträge in der dualen Berufsausbildung abgeschlossen (Stand: 31.12.2022). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war die Zahl der Neuverträge damit zwar um 0,8 % höher als 2021. Sie blieb jedoch 8 % hinter dem Ergebnis des Vor-Corona-Jahres 2019 zurück, als mehr als 500.000 Neuverträge verzeichnet worden waren. Bereits zuvor sank die Zahl an Neuabschlüssen stetig; 2012 hatte sie noch bei 544.400 gelegen. 
Insgesamt befanden sich Ende 2022 deutschlandweit 1.216.300 Personen in einer dualen Berufsausbildung, das waren 3 % weniger als ein Jahr zuvor. Damit setzte sich der langfristige Trend sinkender Auszubildendenzahlen fort.

Die meisten Neuabschlüsse waren im Beruf Kaufmann/-frau im Einzelhandel (22.830; -6,0 % ggü. Vorjahr) zu verzeichnen, gefolgt von den Kaufleuten für Büromanagement (22.530; -1,4 %), Kraftfahrzeugmechatroniker/-innen (20.721; -3,9 %), Verkäufer/-innen (20.589, +2,5 %) und Fachinformatiker/-innen (17.589; +11,4 %).

Der Beruf Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement rangiert mit 10.350 Neuabschlüssen (-4,7 %) auf Platz 11 und die Fachkraft für Lagerlogistik mit 9.855 Neuabschlüssen (-4,5 %) auf Platz 13. Über alle Ausbildungsjahre befanden sich zum Jahresende 28.305 angehende Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement in der Ausbildung.

Insgesamt mit einem Plus von 7.900 Neuverträgen beziehungsweise 3 % war der Ausbildungsbereich Industrie und Handel (IHK) der einzige mit einem Zuwachs an neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen. Die Handwerksberufe verzeichneten demgegenüber im Jahr 2022 mit einem Minus von 3.000 oder 2 % weniger Neuverträgen die bisher geringste Zahl an Neuabschlüssen. Auch in den Bereichen öffentlicher Dienst, Freie Berufe, Landwirtschaft und Hauswirtschaft war die Zahl der Neuverträge leicht rückläufig. 
Weitere Informationen liefert der vollständige statistische Bericht - Berufsbildungsstatistik 2022
 

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Im FokusThemenArbeit + Tarif
news-970Thu, 17 Aug 2023 09:03:00 +00004. Tarifrunde in Hamburg bringt keine Einigunghttps://bga.de/rss/aga-wirtschaftstest-1/ Im Groß- und Außenhandel noch keine Bewegung. Hamburg, 17. August 2023. Auch die 4. Tarifrunde für den Groß- und Außenhandel in Hamburg endete heute ohne Ergebnis. Während der AGA Unternehmensverband seit Verhandlungsbeginn im Mai 2023 bereits zwei historisch hohe Tarifangebote unterbreitet hat, bewegt sich die Gewerkschaft Verdi keinen Millimeter. Die 5. Verhandlungsrunde findet am 26. September 2023 statt.

Michael Fink, Verhandlungsführer des AGA für Hamburg: „Die Stimmung im Groß- und Außenhandel ist im Keller. Die Nachfrage lahmt, Zinsen steigen, die Inflation bleibt hoch und das bürokratische Korsett wird immer enger. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist nur die Spitze des Eisbergs. Wir wollen deswegen einen Tarifabschluss, der natürlich die Beschäftigten besser bezahlt, unsere Unternehmen aber auch nicht komplett überfordert. Es gibt eine Belastungsgrenze, die wir nicht überschreiten werden.“
Der AGA bietet den Beschäftigten eine Entgelterhöhung in zwei Stufen um insgesamt 8 Prozent bei einer Laufzeit von 24 Monaten an: Die erste Stufe in Höhe von 5,1 Prozent soll zum 1. September 2023 wirksam werden, die zweite mit 2,9 Prozent zum 1. August 2024. Zusätzlich wird eine Inflationsausgleichsprämie von 1.400 Euro angeboten:

Verdi fordert bei einer Laufzeit von 12 Monaten eine Tariferhöhung von 13 Prozent, mindestens aber 400 Euro. Die Ausbildungsvergütung soll um 250 Euro steigen.
Im Groß- und Außenhandel in Hamburg arbeiten in rund 4.500 Unternehmen etwa 60.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und 1.100 Auszubildende.

AGA-Pressemitteilung (Auszug) vom 17. August 2023

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Direkt aus Berlin
news-922Thu, 10 Aug 2023 12:14:00 +0000Briefaktion zur Europäischen Lieferkettenrichtliniehttps://bga.de/rss/briefaktion-zur-trilogverhandlung-der-europaeischen-lieferkettenrichtlinie/Die AG Mittelstand wendet sich zur Trilogverhandlung an die Politik.Gemeinsam mit neun weiteren Verbänden der AG Mittelstand verfasste der BGA ein Anschreiben, anlässlich der derzeit stattfindenden Trilogverhandlungen zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie, Corporate Due Diligence Directive.

Die Positionierungen zur Richtlinie werden seit Anfang Juni zwischen Rat, Parlament und Kommission verhandelt, bis Ende des Jahres soll eine Einigung zwischen den Institutionen erzielt werden. Damit befindet sich die Europäische Lieferkettenrichtlinie in der entscheidenden Phase. Im Februar 2022 wurde der Richtlinienentwurf der EU-Kommission erstmals veröffentlicht, im Dezember 2022 nahm der Rat seine sogenannte Allgemeine Ausrichtung an, gefolgt von der Berichtsabstimmung des Europäischen Parlaments. Ziel der Richtlinie ist die stärkere Berücksichtigung von Menschenrechten und Umweltschutz innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union.

Die aktuellen Positionierungen im Trilog gefährden jedoch die globale Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Europa. Der ausgedehnte Anwendungsbereich, die Berücksichtigung der gesamten Wertschöpfungskette und die zivilrechtliche Haftung wird KMU indirekt betreffen, da die Einhaltung der Vorschriften und der notwendige Mehraufwand an kleinere Zulieferer weitergegeben wird. Daher droht in sehr vielen Fällen ein Ausschluss der KMU aus europäischen sowie internationalen Lieferketten. 

Aufgrund dessen appelliert das Verbändepapier nochmals für eine rechtssichere, praktikable und harmonisierte Ausgestaltung der Richtlinie, die insbesondere die Besonderheiten der KMU berücksichtigt. Adressiert wurde das Schreiben an Bundeskanzler Olaf Scholz, Justizminister Marco Buschmann, Wirtschaftsminister Robert Habeck, Arbeitsminister Hubertus Heil und Finanzminister Christian Lindner.

Feststeht, dass die Corporate Sustainability Due Diligence Directive deutlich mehr Unternehmen betreffen und deutlich weitreichenderen Pflichten beinhalten wird, als das deutsche Lieferkettensorgfaltsgesetz. Die Verhandlungspositionen im Trilog liegen dabei zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU weit auseinander. Die kritischsten Punkte hat die AG Mittelstand in den Schreiben noch einmal zusammengefasst:

Der aktuelle Stand im Trilog wird am 5. September ebenfalls Gegenstand der BGA-Europaausschusssitzung sein (10.00-13.00 Uhr). Geladen ist unter anderem Dr. Carsten Stender, Ministerialdirektor beim BMAS.
BGA-Positionspapier: Europäische Lieferkettenrichtlinie
BGA-Bericht zur EP Position CSDDD 

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Im FokusThemenEuropa
news-928Thu, 10 Aug 2023 11:14:00 +0000Paradigmenwechsel in der deutschen Außenwirtschaftsförderung https://bga.de/rss/paradigmenwechsel-in-der-deutschen-aussenwirtschaftsfoerderung/BMWK legt erstmals Sektorleitlinien für Export- und Investitionskreditgarantien vor.Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 24. Juli erstmals Sektorleitlinien für Export- und Investitionskreditgarantien vorgelegt. Damit vollzieht das BMWK einen Paradigmenwechsel in der deutschen Außenwirtschaftsförderung. So wird erstmals für die Gewährung staatlicher Exportunterstützung ein klimapolitischer Maßstab angelegt. Der BGA sieht diese Entwicklung äußerst kritisch und wird sich am im Nachgang von der Bundesregierung ausgelobten Konsultationsverfahren mit seiner starken Stimme beteiligen.

Das BMWK hat am Ende Juli 2023 erstmals Entwürfe für Sektor-Leitlinien der Bundesregierung für Export- und Investitionskreditgarantien vorgelegt.
 

sektorleitlinien-der-bundesregierung
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Diese so genannten Hermesdeckungen sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Bestandteil der deutschen Außenwirtschaftsförderung. Sie schützen Exporteure und Banken vor wirtschaftlich und politisch bedingten Zahlungsausfällen. 

Bisher unterlagen sie wenigen Beschränkungen. Ziel dieser neuen Leitlinien und damit Entscheidungskriterien ist es nun, dies zu ändern, indem Klimaschutzinnovationen und klimafreundliche Technologien angereizt, ihre Entwicklung unterstützt und der Export grüner Technologien ins Ausland gefördert werden soll. Gleichzeitig soll die Finanzierung klimaschädlicher Aktivitäten beendet werden. Dazu wurde schon ein erster Katalog veröffentlicht.
Die Sektorleitlinien sollen künftig für drei Sektoren gelten: 1. Energie (klimafreundliche Energie sowie Gewinnung, Aufbereitung, Transport, Lagerung und Verstromung, fossile Energieträger), 2. Industrie (Chemie und Metall), 3. Transport mit ziviler Luft und Schifffahrt.

Der BGA tritt nachdrücklich für den freien Markt ein. Weltoffenheit und freier Wettbewerb in einer liberalen, marktwirtschaftlichen Ordnung sind Kernelemente des BGA-Handels und sollen daher auch die deutsche Außenwirtschaftsförderung weiterhin prägen. Die neue politische Ausrichtung der Hermesdeckungen sehen wir daher kritisch. Unsere Unternehmen sehen die Entwicklungen auf dem Markt und passen ihre Handelsströme ständig an. Weitere Veränderungen belasten jedoch zusätzlich und bergen die Gefahr der Überforderung, vor allem für kleine- und mittlere Außenhändler. Einer zusätzlichen Steuerung sowie Einschränkung in der Förderung bedarf es daher nicht. Diese kann viele ausländische Geschäftspartner politisch gewollt ausschließen und Geschäftspotenziale ungenutzt lassen. Das ist nicht unser Interesse. Der BGA beteiligt sich aktiv am laufenden Konsultationsverfahren der Bundesregierung.

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Im FokusThemenInternationales
news-925Thu, 10 Aug 2023 11:05:00 +0000Standort Deutschland wirksam stärkenhttps://bga.de/rss/standort-deutschland-wirksam-staerken/Möglichkeiten des Wachstumschancengesetz Die Unternehmen in Deutschland stehen angesichts der multiplen Herausforderungen auf den heimischen wie auch auf den ausländischen Märkten unter erheblichem Wettbewerbsdruck. Hightech made in Germany sieht sich mit neuen international operierenden Unternehmen, die auf die Märkte drängen, im Wettbewerb. Zugleich verbessern Wettbewerber wie die USA mit dem Inflation Reduction Act ihre wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und versuchen, über staatliche Subventionen Investoren abzuwerben. Nach Auffassung des BGA muss sich auch Deutschland bewegen und seine Rahmenbedingungen moderner, innovativer und praxisgerechter gestalten. Die mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness („Wachstumschancengesetz“) geplanten Maßnahmen müssen dazu wirksam und praxisgerecht umgesetzt werden.

Die Unternehmen haben die vielfältigen betrieblichen Herausforderungen bislang robust gemeistert. Die Signale mehren sich jedoch, dass Unternehmen zunehmend drohen im Wettbewerb zurückzufallen. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sehen sich neben bestehenden Dokumentations- und Informationspflichten zunehmend mit neuen Regulierungen wie Lieferkettensorgfaltspflichten, Verpackungsverordnung, usw. überfordert. Zudem erfordern das Gebäudeenergie- und das Energieeffizienzgesetz von den Unternehmen erhöhte Anstrengungen zum Klima- und Umweltschutz. Die Unternehmen im Groß- und Außenhandel verzeichnen aktuell sinkende Umsätze, die deutlich erhöhten Kosten aus Beschaffung und Vertrieb, Logistik, für Energie und Personal gegenüberstehen. Hinzu kommen die Herausforderungen aus dem strukturellen und technologischen Wandel und Fachkräftemangel.

Steuerliche Impulse sind aus Sicht des BGA unverzichtbar, um Anreize für die erforderlichen Investitionen in den Unternehmen zu setzen. Der BGA hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf eine Modernisierung der Unternehmensbesteuerung gedrungen. Bis heute ist diese jedoch ausgeblieben.

Deutschland weist nach wie vor im internationalen Vergleich die höchste Unternehmenssteuerbelastung aus. Eine Modernisierung der steuerlichen Rahmenbedingungen muss oberste Priorität haben. In den vorliegenden Maßnahmen des Wachstumschancengesetzes sieht der BGA einen grundsätzlich wichtigen Schritt in diese Richtung. Der BGA begrüßt die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Innenfinanzierung durch die vorgeschlagenen Anpassungen der Körperschaftsteueroption, die Vereinfachung der Thesaurierungsbegünstigung sowie der Verbesserung der Verlustverrechnung neben der vorgesehenen Investitionsprämie, der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung sowie der Verbesserung der Sofort- und Sonderabschreibungen. Für eine zielführende und praxisgerechte Umsetzung wird in der Stellungnahme des Referentenentwurfs hierzu notwendiger Nachjustierungsbedarf aufgezeigt.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-931Thu, 10 Aug 2023 10:05:00 +0000Sachzuwendungen an Geschäftskunden bürokratiearm regelnhttps://bga.de/rss/sachzuwendungen-an-geschaeftskunden-buerokratiearm-regeln/Anhebung der Freigrenze würde helfen.Werbeartikel sind vor allem für kleine und mittlere Unternehmen ein wichtiges Instrument der Werbung. Doch die administrativen Regelungen behindern die Nutzung dieses Werbeinstruments erheblich. Der BGA und sein Mitgliedsverband, Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft (GWW), verweisen daher stetig auf dringend erforderlichen Vereinfachungs- und Entbürokratisierungsbedarf. In der Sitzung des Ausschusses Steuern und Finanzen unter Leitung von BGA-Präsidiumsmitglied Thorsten Klindworth wurde dieser von BGA-Präsidiumsmitglied Frank Dangmann unter Teilnahme von Finanzstaatssekretärin Katja Hessel ausgeführt und in der Initiative des Bundesministeriums der Justiz vom BGA als dringender Vereinfachungsbedarf vorgebracht. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nun im Gesetzentwurf zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) in Artikel 4 zur weiteren Änderung des Einkommensteuergesetzes ab 1. Januar 2024 vorgesehen, dass die von 35 Euro auf 50 Euro angehoben werden soll.

In der Stellungnahme der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft zum Wachstumschancengesetz vom 25. Juli 2023 wird auf Vorschlag von BGA und GWW die Anhebung der Freigrenze als ein Schritt zur Abmilderung von steuerrechtlichen Nachteilen von Werbeartikeln begrüßt. Es wird jedoch zugleich hervorgehoben, dass unverändert der hohe Bürokratieaufwand durch die Empfängeraufzeichnung mit monatlicher Meldung erschwerend wirkt. Gerade kleine und mittlere Unternehmen würden von einer Rechtsvereinfachung profitieren. Diese würde zudem dazu beitragen, ein höheres Umsatz- und Ertragssteueraufkommen aus Herstellung, Versand und Vertrieb von Werbeartikeln zu erzielen.

Ein Verzicht auf die bislang vorgegebenen aufwendigen empfängerbezogenen Aufzeichnungspflichten für den Betriebsausgabenabzug und ein Wechsel zu einer objektbezogenen Freigrenze würde deshalb zu einer spürbaren Entbürokratisierung führen. Flankierend fordern die Wirtschaftsverbände gesetzlich zu regeln, dass gegenständliche Werbeartikel bis zu der Freigrenze kein Geschenk darstellen und beim Empfänger nicht der Besteuerung unterliegen. Diese Vereinfachungen würden dem Bürokratieabbau wirksam Rechnung tragen und die mittelständisch geprägte Werbeartikel-Wirtschaft im internationalen Wettbewerb stärken.

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-934Thu, 10 Aug 2023 09:50:00 +0000Novellierung des Lobbyregistergesetzhttps://bga.de/rss/verbaendebrief-zur-geplanten-novelle-des-lobbyregistergesetzes/Verbändebrief zur geplanten NovelleIn der vergangenen Woche beschloss das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestags einzubringenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Lobbyregistergesetzes. Auf der Grundlage dieser Formulierungshilfe soll die schon im Koalitionsvertrag angekündigte „Nachschärfung“ des Lobbyregistergesetzes erfolgen.

Sollten die Koalitionsfraktionen die wesentlichen Punkte der Formulierungshilfe übernehmen, so wird die Eintragung im Lobbyregister künftig für betroffene Interessenvertreter noch aufwändiger werden:
Wie erwartet wurde der Anwendungsbereich des Lobbyregisters erweitert auf die Kontaktaufnahme zu Referatsleiterinnen und Referatsleitern und Referentinnen und Referenten, sowie auf die Gremien, also alle Untergliederungen des deutschen Bundestags (hier gab es wohl Unsicherheiten). Von größerer Bedeutung für die betroffenen Interessenvertreter dürfte jedoch die geplante Pflicht zur Angabe konkreter Gesetzes- und Verordnungsvorhaben sein, auf die sich die Interessenvertretung bezieht, sowie zum Hochladen der dazugehörigen wesentlichen Stellungnahmen. Das Lobbyregister sieht derzeit schon freiwillige Angaben hierzu vor.

Neu ist die Transparenzpflicht von in der Interessenvertretung tätigen Personen zu einer vorherigen Tätigkeit als Amtsträger (auch: Bundestagsverwaltung), Mandatsträger oder Mitarbeiter von Abgeordneten in eine Tätigkeit der Interessenvertretung, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Konkrete Fraktionen müssen hierbei aber nicht genannt werden.

Im Hinblick auf die finanziellen Aufwendungen für Interessenvertretung soll die Option zur Verweigerung der Angaben künftig entfallen, d.h. die Angabe ist stets verpflichtend. Zudem sollen Mitgliedsbeiträge verpflichtend angegeben werden, und zwar einerseits die Gesamtsumme der Beiträge im Geschäftsjahr, andererseits diejenigen Mitgliedsbeiträge von mehr als 10.000 Euro, die 10 % der Gesamtsumme der Mitgliedsbeiträge übersteigen, unter Angabe des jeweiligen Beitragszahlers.

Schließlich werden der registerführenden Stelle Befugnisse eingeräumt, bei offensichtlich widersprüchlichen Eintragungen und konkreten Hinweisen Nachweise für die veröffentlichten Angaben zu fordern und offensichtlich missbräuchliche Neueinträge zu entfernen.  

Fazit: Die vorgeschlagenen Änderungen der Formulierungshilfe enthalten zwar einige sinnvolle Klarstellungen und sogar einige Streichungen und Neufassungen zugunsten von Datensparsamkeit und Geschäftsgeheimnissen. Sie gehen aber insgesamt deutlich über das hinaus, was bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen war, dürften also in der Praxis zu noch mehr Aufwand für die Eintragung führen. Es bleibt nun abzuwarten, inwieweit die Änderungsvorschläge von den Koalitionsfraktionen vollständig für den Gesetzesentwurf übernommen werden.
 

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Im FokusThemenRecht + Wettbewerb
news-937Thu, 10 Aug 2023 09:43:00 +0000BIBB-Hauptausschuss beschließt neuen Rahmenplan zur Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) https://bga.de/rss/bibb-hauptausschuss-beschliesst-neuen-rahmenplan-zur-ausbilder-eignungsverordnung-aevo/Fachkräfte von morgen für den sich wandelnden Arbeitsmarkt vorbereiten.Dem Ausbildungspersonal in Betrieb und Berufsschule kommt eine Schlüsselrolle zu, um die Fachkräfte von morgen für den sich wandelnden Arbeitsmarkt vorzubereiten. Es sind die Ausbilderinnen und Ausbilder, die den Auszubildenden das Rüstzeug vermitteln müssen, um für die Herausforderungen der ökonomischen und ökologischen Transformation, der zunehmenden Digitalisierung und der Nachhaltigkeit gewappnet zu sein. Gleichzeitig sind sie schon länger mit wachsenden Herausforderungen im Umgang mit Auszubildenden konfrontiert.

Um diese Aufgaben gut bewältigen zu können, muss das Ausbildungspersonal selbst fit für die Zukunft gemacht werden. Dies berücksichtigt der nun modernisierte Rahmenplan zum Erwerb der Ausbildereignung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO).
Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat diesen beschlossen und empfiehlt seine Anwendung: https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA135.pdf

Mit der Überarbeitung des Rahmenplans werden die aktuellen Herausforderungen der Ausbildungspraxis stärker berücksichtigt. Darüber hinaus empfiehlt der BIBB-HA eine geringfügig veränderte Gewichtung der vier zu vermittelnden Handlungsfelder:

Die Änderungen beziehen sich ausschließlich auf den Rahmenplan. An der AEVO selber ändert sich nichts.
Mehr Informationen gibt unser Bildungsexperte Denis Henkel (denis.henkel@remove-this.bga.de).

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Im FokusThemenBerufsbildungEntwicklungszusammenarbeit
news-721Thu, 10 Aug 2023 08:11:00 +00002. Nachhaltigkeitskonferenzhttps://bga.de/rss/2-nachhaltigkeitskonferenz-1/Am 7. November 2023 Am 7. November 2023 findet ab 16:00 Uhr die 2. BGA-Nachhaltigkeitskonferenz statt. In diesem Jahr wird die Konferenz im Zeichen der Kreislaufwirtschaft stehen und deren Bedeutung für eine nachhaltige Zukunft. Wo liegen die Chancen und Risiken? Wer sind die Akteure? Und wo kann der Handel zu Ressourcenschonung und Klimaschutz beitragen?

Keynotes gibt es von Bundesumweltministerin Steffi Lemke MdB, die Staatsministerin beim Bundeskanzler Sarah Rygleswki MdB, die Berliner Umweltsenatorin Dr. Manja Schreiner, Dr. Robert Arbter, CEO der Alba Group und andere. "Blocken" Sie gerne bereits heute den Termin.
 

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Im FokusEnergie + Umwelt
news-749Thu, 10 Aug 2023 06:27:00 +0000Änderung des Lobbyregistergesetzes steht bevorhttps://bga.de/rss/aenderung-des-lobbyregistergesetzes-steht-bevor/Änderungen gehen über Koalitionsvertrag hinausIn der vergangenen Woche beschloss das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestags einzubringenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Lobbyregistergesetzes. Auf der Grundlage dieser Formulierungshilfe soll die schon im Koalitionsvertrag angekündigte „Nachschärfung“ des Lobbyregistergesetzes erfolgen.

Sollten die Koalitionsfraktionen die wesentlichen Punkte der Formulierungshilfe übernehmen, so wird die Eintragung im Lobbyregister künftig für betroffene Interessenvertreter noch aufwändiger werden:
Wie erwartet wurde der Anwendungsbereich des Lobbyregisters erweitert auf die Kontaktaufnahme zu Referatsleiterinnen und Referatsleitern und Referentinnen und Referenten, sowie auf die Gremien, also alle Untergliederungen des deutschen Bundestags (hier gab es wohl Unsicherheiten). Von größerer Bedeutung für die betroffenen Interessenvertreter dürfte jedoch die geplante Pflicht zur Angabe konkreter Gesetzes- und Verordnungsvorhaben sein, auf die sich die Interessenvertretung bezieht, sowie zum Hochladen der dazugehörigen wesentlichen Stellungnahmen. Das Lobbyregister sieht derzeit schon freiwillige Angaben hierzu vor.

Neu ist die Transparenzpflicht von in der Interessenvertretung tätigen Personen zu einer vorherigen Tätigkeit als Amtsträger (auch: Bundestagsverwaltung), Mandatsträger oder Mitarbeiter von Abgeordneten in eine Tätigkeit der Interessenvertretung, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Konkrete Fraktionen müssen hierbei aber nicht genannt werden.

Im Hinblick auf die finanziellen Aufwendungen für Interessenvertretung soll die Option zur Verweigerung der Angaben künftig entfallen, d.h. die Angabe ist stets verpflichtend. Zudem sollen Mitgliedsbeiträge verpflichtend angegeben werden, und zwar einerseits die Gesamtsumme der Beiträge im Geschäftsjahr, andererseits diejenigen Mitgliedsbeiträge von mehr als 10.000 Euro, die 10 % der Gesamtsumme der Mitgliedsbeiträge übersteigen, unter Angabe des jeweiligen Beitragszahlers.

Schließlich werden der registerführenden Stelle Befugnisse eingeräumt, bei offensichtlich widersprüchlichen Eintragungen und konkreten Hinweisen Nachweise für die veröffentlichten Angaben zu fordern und offensichtlich missbräuchliche Neueinträge zu entfernen.  

Fazit: Die vorgeschlagenen Änderungen der Formulierungshilfe enthalten zwar einige sinnvolle Klarstellungen und sogar einige Streichungen und Neufassungen zugunsten von Datensparsamkeit und Geschäftsgeheimnissen. Sie gehen aber insgesamt deutlich über das hinaus, was bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen war, dürften also in der Praxis zu noch mehr Aufwand für die Eintragung führen. Es bleibt nun abzuwarten, inwieweit die Änderungsvorschläge von den Koalitionsfraktionen vollständig für den Gesetzesentwurf übernommen werden.
 

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Im FokusThemenRecht + Wettbewerb
news-919Thu, 03 Aug 2023 09:00:47 +0000Stimmung im Außenhandel so schlecht wie in der Coronapandemiehttps://bga.de/rss/stimmung-im-aussenhandel-so-schlecht-wie-in-der-coronapandemie/Die Bundesregierung muss Impulse setzen.„Die Stimmung im deutschen Außenhandel ist schlecht. So schlecht wie seit vielen Jahren nicht mehr“, sagt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) mit Blick auf die heute veröffentlichten Außenhandelszahlen und weiter: „Während sich Angebotsprobleme wie die Unterbrechungen in den Lieferketten zunehmend auflösen, schwindet die Nachfrage. Laut Ifo-Barometer fielen die Exporterwartungen im Juli auf minus sechs Punkte. Das ist der schlechteste Wert seit Mai 2020, als die Coronapandemie die weltweite Konjunktur abwürgte. Das sind alarmierende Zeichen.“

Gründe dafür sieht Jandura „in der lahmenden weltwirtschaftlichen Entwicklung, den erschwerten Finanzierungsbedingungen durch die weiter steigenden Zinsen der Europäischen Zentralbank sowie einer nur langsam sinkenden Inflation.“
Dazu kommt, dass bei den beiden wichtigsten Handelspartnern Deutschlands, China und die USA, die Konjunktur nur leicht angezogen hat. Das Ende der Null-Covid-Politik in China hat bislang nicht das enorme Wachstum ausgelöst, das viele erwartet hatten. Auch die Konjunktur in den USA hatte aufgrund steigender Zinsen sowie des Haushaltsstreits lange geschwächelt. Und eine Trendwende erwarten die deutschen Exporteure trotz anziehender Konjunktur in China und den USA nicht.
„Angesichts dieser desolaten Lage wiederhole ich meine Forderung von Anfang Juli: die Bundesregierung muss neue Impulse setzen und Handelserleichterungen schaffen“, betont Jandura nachdrücklich. „Die kürzlich veröffentlichten Sektorleitlinien für Exportkredit- und Investitionsgarantien sind alles andere als ein ‚Exportermutigungsprogramm‘. Vielmehr setzen sie die Reihe von Einschränkungen und Regulierungen des deutschen Außenhandels fort.“

Neben den Inhalten kritisiert der BGA-Präsident auch das Verfahren massiv: „Erwartet hätte ich, dass bei solch einem tiefen Eingriff in das Außenwirtschaftsförderinstrumentarium die Partner vorher einbezogen werden. Stattdessen werden neue Regularien durchgepeitscht und die Exportindustrie vor vollendete Tatsachen gestellt. Das nunmehr im Nachgang gestartete Konsultationsverfahren wirkt da wie blanker Hohn. Dabei wäre die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses im Vorfeld wichtig gewesen.“
 

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Im FokusPressemitteilung
news-913Thu, 27 Jul 2023 10:14:12 +0000Visaverfahren für den Schengenraum demnächst digitalhttps://bga.de/rss/visaverfahren-fuer-den-schengenraum-demnaechst-digital/Ein überfälliger Schritt für die EU-Außengrenzen.Künftig werden die Visaverfahren im gesamten Schengenraum vollständig digitalisiert. Darauf haben sich das Europäische Parlament und der Rat kurz vor der Sommerpause geeinigt. Ein entsprechender Verordnungsvorschlag liegt vor. Die vereinbarten Vorschriften sollen durch die Digitalisierung modernisiert, vereinfacht und vereinheitlicht werden. Das umfasst die Visumverfahren für Drittstaatsangehörige, die ein Visum beantragen, ebenso wie die Mitgliedstaaten, die diese Visa erteilen. Dieser überfällige Schritt der Digitalisierung der Visumverfahren und Reisedokumente gilt als entscheidender Baustein, um ein wirksames Management der EU-Außengrenzen zu gewährleisten.

Die neue EU-Verordnung sieht insbesondere Folgendes vor:
 

Nächste Schritte
Die Verordnung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden.
Mehr Informationen gibt es hier: Proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council as regards the digitalisation of the visa procedure (europa.eu)
 

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Im FokusThemenInternationales
news-901Thu, 27 Jul 2023 09:05:43 +0000Schwache Konjunktur verzögert wirtschaftliche Erholunghttps://bga.de/rss/schwache-konjunktur-verzoegert-wirtschaftliche-erholung/Kaufkraft der Verbraucher durch die weiterhin hohe Inflation geschwächt. Die deutsche Wirtschaft befindet sich nach der Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland im Juli 2023 im Frühsommer 2023 in einem schwierigen Umfeld, das von geopolitischen Spannungen, globalen Unsicherheiten und geldpolitischen Straffungen zahlreicher Zentralbanken geprägt ist. Erste Anzeichen einer konjunkturellen Stabilisierung im Inland seien sichtbar, während das außenwirtschaftliche Umfeld weiterhin schwach bleibt. Die Industrieproduktion zeigt eine moderate Grunddynamik, und die Umsätze im Einzelhandel erhöhten sich leicht. Dennoch bleibt die Kaufkraft der Verbraucher durch die weiterhin hohe Inflation geschwächt.

Die Industrieproduktion ist im Mai im Vergleich zum Vormonat um 0,2 Prozent nach einem merklichen Plus in den Vormonaten gefallen Besonders dämpfend wirkte das Minus von 7,0 Prozent im Bereich der Energie. Im Baugewerbe sank diese um 0,4 Prozent. In den einzelnen Branchen kam es zu unterschiedlichen Entwicklungen. Während der Bereich Kfz und Kfz-Teile ein Plus von 4,9 Prozent verzeichnete, ist bei der Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen eine kräftige Abnahme von 13,1 Prozent zu verzeichnen. Die Produktion in den energie-intensiven Wirtschaftszweigen ging insgesamt um 1,4 Prozent zurück. Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe sind nach wie vor von Großaufträgen geprägt. Insgesamt stiegen im Mai die Bestellungen um 6,4 Prozent, nach einem kräftigen Minus im März und einer Seitwärtsbewegung im April. Dabei verteilten sich die Zuwächse relativ gleichmäßig über die Inlands- und Auslandsnachfrage.

Der Einzelhandel verzeichnete im Mai leichte Umsatzzuwächse von 0,4 Prozent. Im Vorjahresvergleich liegen die realen Umsätze allerdings 3,6 Prozent niedriger, was die hohen Preissteigerungen widerspiegelt. Der Handel mit Lebensmitteln verzeichnete jedoch einen Rückgang des Umsatzes zum Vormonat um 1,4 Prozent und zum Vorjahr um 4,3 Prozent. Damit sinken die Umsätze im Vorjahresvergleich seit 23 Monaten. Die privaten Konsumenten sind weiter verunsichert, und die Kaufkraft ist durch die hohe Inflation eingeschränkt.
Nach einer seit März rückläufigen Tendenz stieg die Inflation im Juni wieder leicht auf 6,4 Prozent an. Der Grund dafür ist, dass im Vorjahr das 9-Euro-Ticket und der Tankrabatt preisdämpfend gewirkt haben, weshalb die Inflation im Vorjahresvergleich jetzt höher erscheint. Die Haupttreiber der Verbraucherpreise bleiben die Nahrungsmittel, die 13,7 Prozent über dem Vorjahresniveau liegen. Die Energiepreise dagegen liegen mit einem Zuwachs von 3,0 Prozent deutlich unter der Gesamtrate. Auch hier liegt dies im Basiseffekt begründet, da die Steigerungen seit März 2023 im Vorjahresvergleich entfallen. Auf den Vorstufen ist eine nachlassende Preisdynamik zu beobachten, weshalb auch für die Inflation eine leichte Abnahme erwartet wird.

Die wirtschaftliche Schwäche zeigt sich inzwischen auch am Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosigkeit stieg im Juni um 28.000 Personen ungewöhnlich stark. Eine sprunghaft steigende Arbeitslosigkeit ist aufgrund des Fachkräftemangels jedoch nicht zu erwarten. 
Insgesamt geht der BGA von einer verhaltenen konjunkturellen Erholung der deutschen Wirtschaft im weiteren Jahresverlauf aus. Ein weiter nachlassender Preisdruck könnte den Konsum wieder stärken und dadurch die schwache Konjunktur wieder etwas anziehen lassen

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-895Thu, 27 Jul 2023 09:03:14 +0000AGA-Wirtschaftstesthttps://bga.de/rss/aga-wirtschaftstest/ Keine Entspannung der wirtschaftlichen Lage für die norddeutschen Händler und Dienstleister. Trotz leicht rückläufiger Inflation im 2. Quartal ist noch keine Entspannung der wirtschaftlichen Lage für die norddeutschen Händler und Dienstleister in Sicht. Der Umsatz sank real um 5,8 Prozent (nominal: -2,8 Prozent). Vor allem im Groß- und Außenhandel spitzt sich die Lage dramatisch zu. Dort ist die Nachfrage bei der Hälfte der Unternehmen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erheblich zurückgegangen. Die insgesamt angespannte Situation führt auch zu einem zögernden Investitionsverhalten in allen Wirtschaftsstufen. Das sind zentrale Ergebnisse des Wirtschaftstests, den der AGA Unternehmensverband zwischen dem 6. Juni und 7. Juli 2023 unter den norddeutschen Unternehmen durchführte.

AGA-Präsident Dr. Hans Fabian Kruse: „Wir leben in einer Zeit multipler Krisen, die das Wirtschaften erschweren. Doch die Politik ignoriert die Realität und zwingt Händler und Dienstleister durch eine Flut an Regularien, gepaart mit höheren Kosten, zunehmend in die Knie. Die Devise muss lauten: Entlastung statt Regulierungsbankrott. Das politische Versprechen eines Belastungsmoratoriums wird immer wieder gebrochen. Damit den Unternehmen die Luft nicht abgeschnürt wird, braucht es dringend Entlastung bei Energiepreisen und ein Ende der überbordenden Bürokratie. Gerade die Regulierungs- und Verteilungspolitiker müssen akzeptieren: Der Sozialstaat kann nur finanziert werden, wenn die Unternehmen auch überleben.“ 
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum berichten drei Viertel der befragten norddeutschen Unternehmen von zunehmenden Gesamtkosten. Diese sind im Durchschnitt um 9,3 Prozent gestiegen. Für die nächsten sechs Monate erwarten 40 Prozent weiterhin steigende Kosten und 54 Prozent rechnen damit, dass die Kosten auf dem aktuellen Niveau bleiben. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist die Nachfrage bei lediglich 13 Prozent gestiegen und bei 43 Prozent in etwa gleich geblieben. Dies führt im 2. Quartal bei 29 Prozent der Unternehmen zu einer verschlechterten Gewinnsituation und bei 58 Prozent zu einer gleichbleibenden Gewinnsituation. 

Auch die Erwartungen für das zweite Halbjahr sind verhalten. 54 Prozent kalkulieren mit in etwa gleichbleibenden Umsätzen und 29 Prozent mit einem Rückgang. Mit konstanten Gewinnen rechnen 43 Prozent der Unternehmen, 47 Prozent gehen sogar von einem Rückgang aus. 
Weiterhin steigende Kosten, reale Umsatzeinbußen und die zurückhaltenden Aussichten führen dazu, dass im 2. Quartal der AGA-Indikator für den Groß- und Außenhandel abgestürzt ist. Aktuell liegt er bei 84,1 Punkten (Vorquartal: 108,5 Punkte). Im Gegensatz dazu hat sich der Indikator bei den unternehmensnahen Dienstleistern von 105,4 Punkten auf 115,1 Punkte verbessert. Im Vergleich zum Groß- und Außenhandel ist dieser Anstieg auf die aktuell stabile Nachfrage zurückführen, von der 80 Prozent der Dienstleister berichten. 
Die Gesamtstimmung spiegelt sich auch in den Investitionen wider, die deutlich geringer ausfallen als im Vorjahr. So liegt die Investitionsquote 2023 bei durchschnittlich 4,1 Prozent, 2022 lag sie noch bei 5,3 Prozent. Während die Investitionen im Groß- und Außenhandel mit durchschnittlich 3,2 Prozent niedriger ausfallen, liegt die Investitionsquote im Dienstleistungssektor mit 5,5 Prozent deutlich über dem Durchschnitt. Dabei wird am häufigsten in den Ersatz bestehender Vermögenswerte investiert. Vor allem investieren Unternehmen in die EDV und Telekommunikationstechnik, gefolgt von Investitionen in den Fuhrpark und in die Geschäftsausstattung. Kaum durchgeführt, wie auch schon im Vorjahr, werden Betriebsübernahmen oder -verlagerungen.

AGA-Pressemitteilung (Auszug) vom 17. Juli 2023
 

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news-889Thu, 27 Jul 2023 09:01:17 +0000BGA startet in Kürze die BGA-Konjunkturumfragehttps://bga.de/rss/bga-startet-in-kuerze-die-bga-konjunkturumfrage/Befindet sich die deutsche Wirtschaft in der Rezession?„Befindet sich die deutsche Wirtschaft in einer tiefen Rezession?“ ist aktuell die Frage, mit der sich Politik, Wirtschaft und Forschung befassen. Auch für den BGA ist die wirtschaftliche Lage und die weitere Perspektive von besonderer Relevanz, da der Groß- und Außenhandel als Indikator für die weitere wirtschaftliche Entwicklung angesehen werden kann. Nach den bisherigen Daten hat der Großhandel die multiplen Herausforderungen vergleichsweise robust gemeistert. Allerdings deuten die aktuellen Daten auf eine konjunkturelle Eintrübung hin und es stellt sich aus Sicht des BGA zudem strukturell die Frage, ob Deglobalisierung, Dekarbonisierung, Digitalisierung und Demografie neue Chancen oder mehr Risiken für die Unternehmen bringen und die steigenden Kostenbelastungen sowie Bürokratie die Wirtschaftsdynamik erlahmen lassen. Für den Standort Deutschland können sich aus den sich ändernden Rahmenbedingungen Handlungsanforderungen ergeben, die der BGA in seinen Einsatz für die Unternehmen des Groß- und Außenhandels zur Gestaltung investitionsfördernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen aufnehmen will. Der BGA bittet daher seine Mitgliedsverbände und damit verbunden auch die Unternehmen der Wirtschaftsstufe, die Online-Umfrage aktiv zu unterstützen, um repräsentative Ergebnisse und eine fundierte Analyse vorlegen zu können. Eine Teilnahme wird im Zeitraum vom 7. bis 25. August 2023 möglich sein und dauert nur wenige Minuten. Über die Ergebnisse wird in der nächsten Ausgabe von Trends und Analysen Großhandel 2/2023 informiert.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-883Thu, 27 Jul 2023 08:56:17 +0000BGA-Europaausschuss in Brüsselhttps://bga.de/rss/bga-europaausschuss-in-bruessel/Austausch mit Dachverband EuroCommerceDer BGA-Europaausschuss fand diesmal in Brüssel statt, auch anlässig unseres Wholesale Days. Die Gelegenheit wurde genutzt, um sich mit den Beschäftigten unseres europäischen Dachverbandes, EuroCommerce, auszutauschen. Harald Past, Head of International Trade & Taxation bei EuroCommerce hielt als erster Ausschussgast eine Präsentation zur aktuellen Arbeit von EuroCommerce und gab erste Einschätzungen zur kommenden Europawahl im Juni 2024. Aktuell befindet man sich auf am Ende der Legislationsperiode, daher liegt der Fokus insbesondere auf der Fertigstellung von über 200 Legislativvorschlägen. Dementsprechend ist das Arbeitspensum derzeit auf europäischer Ebene besonders hoch und es lässt sich allgemein erkennen, dass die Abgeordneten aus dem Europaparlament anfangen ihren Fokus auf die nationale Politik zu richten. Harald Past stellte darüber hinaus Daten und Analysen von EU-Matrix, einem EU-fokussierten Think Tank vor, um konkrete Tendenzen und Berechnungen für die Wahl vorzustellen. Lediglich 43% der aktuellen Abgeordneten sollen demnach im Parlament bestehen bleiben. Insbesondere die politische Mitte könnte in der kommenden Wahl verlieren, verdrängt werden sie durch extreme Parteien. Auch die spanische Ratspräsidentschaft wurde thematisiert. Auch die Personalie im Kommissionspräsidium wird, abgesehen von Frau von der Leyen, wahrscheinlich zum großen Teil neu besetzt.

Lisa-Marie Brehmer gab im Europaausschuss zudem ein weiteres Update zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie, der Corporate Sustainability Due Diligence Directive und den verschiedenen Positionen im Trilog. Die größten Unterschiede finden sich im Anwendungsbereich, im Umfang, hinsichtlich der breite der Sorgfaltspflichten und der generellen Überprüfungs- und Beschwerdepflichten. Allgemein ist das Mandat des Europäischen Parlaments hinsichtlich Handhabbarkeit und Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen hochproblematisch. Durch die Ausweitungen an zahlreichen Stellen wird die Überforderung von Unternehmen jeder Größe zwangsläufig und unvermeidbar. Die zahlreichen Änderungen, die das Europäische Parlament am Text der Kommission vorgenommen hat, stellen eine deutliche Verschärfung dar, die auch weit über das bereits finalisierte Mandat des Rates hinausgehen. Die Schwellenwerte beim Anwendungsbereich sind auf einem zu niedrigen Niveau und werden kleine und mittlere Unternehmen nicht mehr nur als Teil von Wertschöpfungsketten indirekt, sondern ganz direkt mit den Verpflichtungen der Richtlinie belasten. Zudem ist der schlichte Verweis auf eine Vielzahl von internationalen Abkommen im nun stark erweiterten Annex zur Richtlinie zu pauschal. Die ersten Treffen im Trilog haben bereits stattgefunden. Da die einzelnen Positionen jedoch teilweise weit auseinanderliegen, ist zu erwarten, dass sich der Großteil der Verhandlungen nach der Sommerpause abspielen wird.

Hinsichtlich der Europäischen Lieferkettenrichtlinie fand zudem ein Austausch mit einem weiteren Mitglied von EuroCommerce statt. Laura Stem, European Policy Adviser bei MKB Nederland gab einen Einblick auf die Richtlinienposition von MKB Nederland, der größten Unternehmerorganisation in den Niederlanden. MKB und BGA teilen viele Ansichten zum aktuellen Gesetzesentwurf, hinsichtlich der Harmonisierung, der Anzahl an Sorgfaltspflichten und der Forderung nach klaren Leitlinien für KMU. Der BGA sieht die Richtlinie jedoch deutlich kritischer hinsichtlich des tatsächlichen Anwendungsbereiches, der Berücksichtigung des Umfangs (up- und downstream), sowie der zivilrechtlichen Haftung und der generellen Überforderung von KMU.

Der nächste Europaausschuss soll am 5. September digital stattfinden.
 

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Im FokusThemenEuropa
news-877Thu, 20 Jul 2023 06:52:56 +0000Ende des Getreideabkommenshttps://bga.de/rss/bga-zu-ende-des-getreideabkommens/Es kann Auswirkungen auf den Weltmarkt geben.„Die Schwarzmeerroute muss offenbleiben. Die Entscheidung Russlands, das Getreideabkommen auslaufen zu lassen und die Ausfuhr von Getreide aus der Ukraine über das Schwarze Meer zu blockieren, ist eine doppelte Ohrfeige und muss umgehend revidiert werden. Sie richtet sich nicht nur gegen die Ukraine, Moskau nimmt dadurch auch billigend in Kauf, dass der Getreidepreis auf den Weltmärkten steigen wird“ sagt Jens Kaß, Mitglied des Präsidiums des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) und Vorsitzender des BGA-Ausschusses für Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Bis Mai 2023 wurden im Rahmen des Abkommens mehr als 30 Mio. Tonnen Weizen und andere Lebensmittel aus der Ukraine ausgeführt. Wenn diese Mengen auf den Weltmärkten fehlen, sind Auswirkungen auf die Preise unausweichlich, was insbesondere arme Länder am härtesten treffen wird.

Die Entscheidung ist gleichzeitig Teil des perfiden russischen Angriffs auf die Ukraine und soll die Wirtschaft in dem Land schwächen. Denn laut Informationen des ukrainischen Wirtschaftsministeriums erwirtschaftet die Landwirtschaft 10 % des ukrainischen Bruttoinlandproduktes, beschäftigt 20 % der Arbeitnehmer und erzielt 40 % der Deviseneinnahmen. Landwirte in der Ukraine stehen durch den Krieg schon jetzt vor erheblichen Herausforderungen, ihre Felder zu bewirtschaften. Der Wegfall der Schwarzmeerroute würde den Transport und dadurch die Vermarktung der Ernte erschweren und zusätzliche Unsicherheit für alle Beteiligten schaffen.

 

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Im FokusPressemitteilung
news-871Tue, 18 Jul 2023 07:16:39 +0000BGA-Präsident fordert Paradigmenwechsel bei Handelsabkommenhttps://bga.de/rss/bga-praesident-fordert-paradigmenwechsel-bei-handelsabkommen/MERCOSUR-Abkommen muss dringend verabschiedet werden."Wir brauchen dringend das Handelsabkommen mit dem MERCOSUR und zudem einen Paradigmenwechsel im Umgang mit südamerikanischen Staaten: Eine Partnerschaft auf echter Augenhöhe. Europa verliert in dieser Region immer mehr an Bedeutung. Die Verhandlungen dauern schon viel zu lange. Die Handelsströme bewegen sich immer weiter weg von Europa hin zum chinesischen Markt.", kommentiert Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) die Ergebnisse des gestern und heute in Brüssel stattfindenden EU-Lateinamerikagipfels.

Jandura weiter: "Augenhöhe bedeutet, dass man nicht versucht, über Handelsverträge in die Souveränitätsrechte der anderen Partnerdemokratien einzugreifen. Der Schutz des brasilianischen Regenwaldes ist ein wichtiges Anliegen. Forderungen nach sanktionierbarem Waldschutz gehen aber zu weit, auch wenn sie gut gemeint sind. Lässt man das Abkommen jetzt daran scheitern, wäre das nicht nur für uns der Verlust einer einzigartigen Chance zur Diversifizierung von Lieferketten, sondern auch ein Desaster für den Erhalt des Regenwaldes."

"Ebenso gilt es, die Verhandlungen zur Modernisierung des EU-Chile-Handelsabkommen möglichst bald abzuschließen.", sagt Jandura mit Blick auf die Region.

Der MERCOSUR-Binnenmarkt erwirtschaftet mit einem Bruttoinlandsprodukt (BIP) von etwa einer Billion US-Dollar 75 Prozent des gesamten BIP des lateinamerikanischen Kontinents. In den fünf MERCOSUR-Staaten leben mehr als 260 Millionen Menschen auf einer Gesamtfläche von 12,8 Millionen Quadratkilometern.

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Im FokusPressemitteilung
news-778Thu, 13 Jul 2023 16:24:00 +0000Sommerfest des Handels 2023https://bga.de/rss/sommerfest-des-handels-2023/"Handel hält Kurs" - alle Fotos der Veranstaltung:Zur Fotogalerie geht es hier entlang.

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Im Fokus
news-861Thu, 13 Jul 2023 09:46:31 +0000China: Austausch bleibt wichtighttps://bga.de/rss/china-austausch-bleibt-wichtig/Wir nehmen die geopolitische Zeitenwende ernst.„Die Neuausrichtung der China-Strategie war lange überfällig. Es ist gut, dass sich die Bundesministerien auf einen gemeinsamen Kurs einigen konnten“, kommentierte der Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Dr. Dirk Jandura, heute die von der Regierung vorgelegte China-Strategie.

„Als Groß- und Außenhändler nehmen wir die geopolitische Zeitenwende sehr ernst. Es ist richtig, Lieferketten auf den Prüfstand zu stellen. Asien ist viel mehr als nur China. Das Engagement im chinesischen Markt, unsere wirtschaftliche Partnerschaft, aber auch gegenseitige Abhängigkeiten sind nicht selbstverständlich. Nichts ist alternativlos. Die Pandemie, aber auch der russische Angriff auf die Ukraine haben gezeigt, dass es sinnvoll ist, Handelsrisiken zu reduzieren. Dementsprechend ist es auch richtig, die Belastbarkeit der deutsch-chinesischen Brücke zu prüfen. Es wäre aber falsch, sie abzureißen. Risiken zu minimieren bedeutet nicht, alle Geschäftsbeziehungen aufzugeben. Dafür sind die deutsche und die chinesische Wirtschaft auch viel zu verwoben“, so Jandura weiter.

„Wir wollen und werden unsere Werte verteidigen. Aber wir müssen akzeptieren, dass es viele andere Staaten der Welt gibt, die andere Werte haben als wir. Als Groß- und Außenhändler glauben wir an offene Grenzen, den ungehinderten Austausch von Waren und Dienstleistungen und den respektvollen Umgang miteinander. Angesichts der Veränderungen der globalen Handelswelt ist es wichtig, miteinander im Gespräch und im Austausch zu bleiben. Dies ist ein Gebot der wirtschaftlichen und der politischen Vernunft. Tatsächlich werden die kommenden Jahre zeigen, ob es nicht viel eher China ist, das sich von Europa und der westlichen Welt entkoppeln möchte“, mahnt der Präsident angesichts der Debatte um die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland.

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Im FokusThemenInternationalesPressemitteilung
news-855Thu, 13 Jul 2023 07:25:17 +0000Auslaufen der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeldhttps://bga.de/rss/auslaufen-der-sonderregelungen-zum-kurzarbeitergeld/Kurzarbeiter-FAQ der BDA aktualisiertDie Sonderregelungen zum erleichterten Zugang zur Kurzarbeit sind zum 30. Juni 2023 ausgelaufen. Ab Juli 2023 gelten damit wieder folgende Regelungen:
 


Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ihre FAQ-Kurzarbeit entsprechend aktualisiert. Sie finden die FAQ der BDA weiterhin unter https://arbeitgeber.de/covid-19
 

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ThemenArbeit + Tarif
news-849Thu, 13 Jul 2023 07:23:04 +0000Erneutes Verbändeschreiben zur CO2-Mautkomponente bei der Lkw-Maut https://bga.de/rss/erneutes-verbaendeschreiben-zur-co2-mautkomponente-bei-der-lkw-maut/Viele Punkte nicht umsetzbar.Der Referentenentwurf zur Einführung der CO2-Mautkomponente bei der Lkw-Maut in Höhe von 200 Euro wurde im Mai 2023 vorgelegt (Drittes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften).
Insbesondere der frühe Startermin bereits zum 01.12. 2023 ist schlicht nicht praxistauglich und schwer umsetzbar. Dazu kam, dass die Einführung der CO2-Mautkomponente im Koalitionsvertrag an die Bedingung geknüpft wurde, dass keine Doppelbelastung mit dem bestehenden CO2-Preis erfolgt. Nun ist offensichtlich keine Verrechnung von CO2-Mautanteil und -Preis mehr vorgesehen. Dies steht im klaren Gegensatz zu den bisherigen Ankündigungen und widerspricht einer verlässlichen Politik.

Mit diesen Kritikpunkten hat sich der BGA gemeinsam mit anderen Verbänden am 10.05.2023 mit einem ersten Brief an die MdB aus dem Verkehrsausschusses sowie an das Büro von Parlamentarischen Staatssekretär Oliver Luksic gewandt. Signifikante Änderungen hat es im Vergleich zum Referentenentwurf des BMDV gegeben nicht gegeben. So dass der Referentenentwurf am 14.06.2023 wie folgt im Bundeskabinett beschlossen wurde:

Der BGA hat sich erneut am 03. Juli 2023 mit 5 anderen Verbänden mit einem weiteren Brief an die Mitglieder des Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestag und Oliver Luksic gewandt, sowie eine gemeinsame Pressemitteilung dazu verfasst. 
 

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Im FokusThemenVerkehr + Logistik
news-843Thu, 13 Jul 2023 06:25:06 +0000BAFA gibt neue Informationen zur Zusammenarbeit in der Lieferkette https://bga.de/rss/bafa-gibt-neue-informationen-zur-zusammenarbeit-in-der-lieferkette/Auch KMU mittelbar betroffen.Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat einen Katalog mit den wichtigsten Fragen und Antworten sowie kompakten Hinweisen zur Zusammenarbeit in der Lieferkette veröffentlicht. Dieser Katalog richtet sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zwar nicht dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) unterliegen, aber dennoch mit den rechtlichen Anforderungen in Berührung kommen können.

Das LkSG verpflichtet große Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. KMU sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.

Allerdings können KMU dennoch mit den Anforderungen des LkSG konfrontiert werden, wenn sie Dienstleistungen für ein Unternehmen erbringen oder Produkte an dieses liefern, die selbst den Pflichten des LkSG unterliegen. In diesem Fall wird das KMU gemäß dem LkSG als direkter Zulieferer des verpflichteten Unternehmens betrachtet. Das verpflichtete Unternehmen ist dazu verpflichtet, direkte Zulieferer, bei denen ein Risiko vermutet wird, in ihre spezifische Risikoanalyse einzubeziehen. Gegebenenfalls müssen auch Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergriffen und ein Beschwerdeverfahren eingerichtet werden.

Durch den FAQ-Katalog und die Zusammenfassung der Handreichung "Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern" erhalten KMU wertvolle Unterstützung, falls sie mit den Anforderungen im Zusammenhang mit dem LkSG konfrontiert werden. Die Dokumente zeigen unter anderem auf, welche Formen der Zusammenarbeit im Gesetz vorgesehen sind und welche Anforderungen verpflichtete Unternehmen ihren Zulieferern gemäß dem LkSG nicht stellen dürfen. In Kürze wird auch eine Handreichung mit Praxisbeispielen und weiterführenden Empfehlungen für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern veröffentlicht.

Die Pressemittelung des BAFA finden Sie hier. Die „Wichtigsten Fragen und Antworten für KMU“ finden Sie hier.

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Im FokusThemenInternationalesExportImport
news-837Thu, 13 Jul 2023 06:22:31 +0000Freihandelsabkommen mit Neuseeland nimmt nächste Hürdehttps://bga.de/rss/freihandelsabkommen-mit-neuseeland-nimmt-naechste-huerde/Jetzt müssen weitere Abkommen folgen.Rund 5 Jahre nach Beginn der Verhandlungen, die vor einem Jahr erfolgreich zum Abschluss gebracht worden waren, haben die EU und Neuseeland am vergangenen Sonntag ihr bilaterales Freihandelsabkommen unterzeichnet. Der Handelsvertrag kann Unternehmen in der EU neue Möglichkeiten eröffnen, insbesondere durch die Abschaffung aller Zölle auf EU-Ausfuhren nach Neuseeland und der Verbesserung des Zugangs zu neuseeländischen öffentlichen Aufträgen für Waren, Dienstleistungen, Bauarbeiten und Baukonzessionen.

Im ersten Jahr der Anwendung könnten damit jährlich rund 140 Mio. EUR an Zöllen für EU-Unternehmen eingespart werden. Die EU-Kommission erwartet, dass der bilaterale Handel dank dieses Abkommens innerhalb eines Jahrzehnts um bis zu 30 Prozent zunehmen wird, wobei die jährlichen Ausfuhren der EU um bis zu 4,5 Mrd. EUR steigen könnten. Das Abkommen muss nun dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt werden. Nach dessen Zustimmung muss noch der Rat der Europäischen Union den Beschluss über den Abschluss des Abkommens annehmen, und sobald Neuseeland mitteilt, dass es auch sein Ratifizierungsverfahren abgeschlossen hat, kann das Abkommen in Kraft treten.

Das Abkommen mit Neuseeland darf dabei nur der Beginn für die Liberalisierung des Handels mit der Region sein. Weitere Handelsabkommen mit Indien, Indonesien, Thailand, den Philippinen, Malaysia und Australien müssen jetzt zeitnah folgen. Mehr Freihandel ist der Königsweg, um die so dringend notwendige Diversifizierung der Lieferketten Realität werden zu lassen und riskante wirtschaftliche Abhängigkeiten zu reduzieren.
 

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Im FokusThemenInternationalesImport
news-831Thu, 13 Jul 2023 06:20:40 +0000Schwache Konjunktur drückt die Stimmung in den Unternehmenhttps://bga.de/rss/schwache-konjunktur-drueckt-die-stimmung-in-den-unternehmen-1/Leichter Anstieg bei der IndustrieproduktionIm April kam es nach Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zu einem leichten Anstieg in der Industrieproduktion im Vormonatsvergleich von 0,3 Prozent. Allerdings war zuvor im März ein starker Dämpfer festzustellen, weshalb es im Zwei-Monatsvergleich zu einem Rückgang von 1,1 Prozent kam. Die Auftragseingänge gaben - trotz des hohen Rückgangs im März von 10,9 Prozent - erneut im Vormonatsvergleich um 0,4 Prozent leicht nach. Es deutet sich bislang keine Erholung an. Die schwache Auftragslage ist von großen Schwankungen bei den Großaufträgen geprägt. Ohne diese ergibt sich im April ein Plus von 1,4 Prozent. Außerdem haben die Bestellungen aus dem Inland zuletzt um 1,6 Prozent zugenommen. Dies konnte allerdings nicht das Auftragsdefizit aus dem Ausland ausgleichen. Die Auslandsnachfrage ging um 1,8 Prozent zurück.

Die Entwicklung in den einzelnen Wirtschaftszweigen verlief sehr differenziert. Während die Bereiche Kfz und Kfz-Teile und der Maschinenbau erneut leichte Produktionsrückgänge von 0,8 und 0,5 Prozent hinnehmen mussten, konnten die Hersteller von pharmazeutischen Erzeugnissen ihre Produktion um 6,4 Prozent steigern. Die meisten energieintensiven Wirtschaftszweige mussten ihren Ausstoß herunterfahren. So kam es bei der Herstellung chemischer Erzeugnisse zu Rückgängen um 1,4 Prozent; Kokerei und Mineralölverarbeitung nahmen um 3,2 ab; Glas, Glaswaren und Keramik sowie Papier und Pappe verzeichneten Rückgänge von 2,4 bzw. 0,5 Prozent. Auch bei den Bestellungen entwickelten sich die einzelnen Wirtschaftszweige unterschiedlich, so konnten die Bereiche Kfz und Kfz-Teile sowie die Herstellung chemischer Erzeugnisse um 2,4 bzw. 0,7 Prozent zulegen. Dagegen verzeichneten der Maschinenbau und pharmazeutische Erzeugnisse starke Rückgänge von 6,2 und 5,9 Prozent.

Die Industrie leidet aufgrund der immer noch schwachen Weltkonjunktur weiterhin an einer gedämpften Nachfrage. Während die Inlandsnachfrage verhältnismäßig stabil bleibt, sinken die Auftragseingänge aus dem Euroraum deutlich ab. Infolgedessen hat sich auch die Stimmung bei den Unternehmen zuletzt wieder eingetrübt. Aus Sicht des BGA ist die weitere Entwicklung von politischen Impulsen sowie der weltkonjunkturellen Entwicklung abhängig. Daher hält der BGA eine politische Initiative zur Stärkung des Standortes Deutschland für dringend erforderlich, um über verbesserte Rahmenbedingungen Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung zu setzen.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-825Thu, 13 Jul 2023 06:17:09 +0000Groß- und Außenhandel: 3. Tarifrunde in Hamburg endet ohne Ergebnishttps://bga.de/rss/gross-und-aussenhandel-3-tarifrunde-in-hamburg-endet-ohne-ergebnis/Kein Entgegenkommen der Gewerkschaft.Hamburg, 12. Juli 2023. Heute fand die 3. Tarifrunde für den Groß- und Außenhandel in Hamburg statt. Der AGA Unternehmensverband legte ein neues, verbessertes Angebot vor. Dennoch endeten die Verhandlungen ohne Ergebnis und wurden auf den 17. August 2023 vertagt. 

Volker Hepke, hauptamtlicher Verhandlungsführer des AGA für Hamburg: „Wir sind jetzt mit dem zweiten verbesserten Angebot erneut auf Verdi zugegangen. Die Gewerkschaft mauert weiterhin und bewegt sich keinen Millimeter – das ist enttäuschend. So funktioniert Sozialpartnerschaft nicht. Die Hängepartie muss beendet werden. Alle Seiten sind dringend auf einen Abschluss angewiesen, um für die nächsten Monate verlässlich planen zu können.“
Der AGA bietet den Beschäftigten nun eine Entgelterhöhung in zwei Stufen um insgesamt 8 Prozent bei einer Laufzeit von 24 Monaten an: Die erste Stufe in Höhe von 5,1 Prozent soll zum 1. September 2023 wirksam werden, die zweite mit 2,9 Prozent zum 1. August 2024. Zusätzlich wird eine Inflationsausgleichsprämie von 1.400 Euro angeboten:

Verdi fordert bei einer Laufzeit von 12 Monaten eine Tariferhöhung von 13 Prozent, mindestens aber 400 Euro. Die Ausbildungsvergütung soll um 250 Euro steigen.

AGA-Pressemitteilung vom 12. Juli 2023
 

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news-819Thu, 13 Jul 2023 06:15:31 +0000Digitalisierung im Groß- und Außenhandelhttps://bga.de/rss/digitalisierung-im-gross-und-aussenhandel/Vom Elektronischen Transportdokument bis zur Öko-Design-VerordnungIm Rahmen des BGA-Gremientages fand die gemeinsame Sitzung des Arbeitskreises  Digitalisierung, BGA Umwelt- und Energieausschuss und dem BGA-Verkehrsausschuss in Berlin am 3. Juli 2023 statt. Thema der Sitzung war Digitalisierung im Groß- und Außenhandel, vom Elektronischen Transportdokument bis zur Öko-Design-Verordnung.
Die Europäische Kommission plant die Einführung eines Digitalen Produktpasses, der Kunden (gewerblich wie privat) zahlreiche Informationen zu Umweltauswirkungen, Recyclingeigenschaften, Reparaturmöglichkeiten etc. geben soll, aber auch die Kontrollbehörden unterstützen soll. Der Handel wird hier seinen Beitrag leisten müssen. Mit dem Elektronischen Transportdokument, welches elektronische Fracht- und Lagerdokumente umfasst, wurde bereits der Weg zur Digitalisierung eingeschlagen.

Gemeinsam mit Ministerialrat Boris Böhme (Referatsleiter Technische Regulierung und Standardisierung, Produktsicherheit, Marktüberwachung im Bundeswirtschaftsministerium) und Dr. David Saive (u.a. Herausgeber der Publikation „Logistik & Recht“) wurden in der Sitzung über die Herausforderungen und Erwartungen diskutiert.
 

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ThemenEnergie + UmweltVerkehr + Logistik
news-813Thu, 13 Jul 2023 06:13:32 +0000NGT-Entwurf lässt nötige Rechtssicherheit vermissenhttps://bga.de/rss/ngt-entwurf-laesst-noetige-rechtssicherheit-vermissen/Weiterhin viele Fragen zur Handelssicherheit offenEinen Vorschlag für eine Verordnung über mit bestimmten neuen genomischen Techniken (NGT) gewonnene Pflanzen und daraus hergestellten Lebens- und Futtermitteln hat die EU-Kommission am 5. Juli 2023 vorgestellt. Der Vorschlag sieht vor, dass es zwei Kategorien von NGT-Pflanzen gibt. Als NGT-Pflanzen werden dabei Pflanzen bezeichnet, die mit den neuen Techniken gewonnen wurden.

NGT-Pflanzen der Kategorie 1 sind alle Pflanzen, die als mit konventionellen Mitteln gezüchteten Pflanzen gleichwertig angesehen werden.
NGT-Pflanzen der Kategorie 2 sind alle NGT-Pflanzen, die nicht in die Kategorie 1 fallen.

Pflanzen der Kategorie 1 sollen laut dem Vorschlag der EU-Kommission nicht unter das bisherige, sehr strenge EU-Recht für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) fallen.
Aus Sicht des BGA entspricht die in dem Entwurf vorgesehene weitgehende Gleichbehandlung von mit NGT gewonnen Pflanzen mit herkömmlich gezüchteten Pflanzen den Empfehlungen zahlreicher unabhängiger Wissenschaftler und ist daher richtig. Wir begrüßen, dass die Überarbeitung des veralteten EU-Gentechnikrechts endlich angegangen wird. Allerdings wirft der Entwurf auch Fragen im Hinblick auf den internationalen Agrarhandel auf. Denn der Plan, verschiedene Kategorien von mit NGT gewonnenen Pflanzen einzuführen, deckt sich nicht mit Lösungen in anderen Teilen der Welt. Das steht der nötigen Rechtssicherheit im Weg.

Der Regulierungsentwurf sieht vor, dass NGT-Pflanzen, die nicht in die Kategorie 1 fallen, vereinfacht in der sog. Kategorie 2 zugelassen werden können, wenn sie bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Daher muss die Frage beantwortet werden, wie im internationalen Handel rechtssicher mit Waren umgegangen werden kann, die weltweit zwar als konventionell hergestellte Ware, in der EU aber als der Kategorie 2 zugehörig eingeordnet wird.
 

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Im FokusThemenAgrar
news-807Thu, 13 Jul 2023 06:11:55 +0000Stand der Tarifrunde im Groß- und Außenhandelhttps://bga.de/rss/stand-der-tarifrunde-im-gross-und-aussenhandel/Weiterhin keine EinigungIn der aktuellen Tarifrunde im Groß- und Außenhandel konnte nach bundesweit über 30 Verhandlungsrunden bislang keine Einigung mit der Gewerkschaft ver.di erzielt werden. Zuletzt wurde in den jeweils 4. Verhandlungsrunden der Tarifgebiete Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und in den 3. Verhandlungsrunden in weiteren Tarifgebieten ein substanziell verbessertes Arbeitgeberangebot vorgelegt, das bei 24 Monaten Laufzeit eine zweistufige Anhebung der Entgelttabellen um 5,1% ab September 2023 und 2,9% ab August 2024 sowie eine Inflationsausgleichsprämie (IAP) von insgesamt 1.400 EUR (700 EUR im Monat nach Abschluss und 700 EUR im Januar 2024; Auszubildende 50%; Teilzeitbeschäftigte anteilig; Anrechenbarkeit bereits vorab gezahlter IAPs) vorsieht. Auf dieser Basis wurde ausdauernd und kräftezehrend verhandelt, ein Abschluss war jedoch bislang nicht zu erreichen. Es steht nun die 5. Verhandlungsrunde in Bayern am 18.07. an.
 

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ThemenArbeit + Tarif
news-801Thu, 13 Jul 2023 06:08:57 +0000BGA-Ausschuss für Schuldenbremse und Modernisierung der Besteuerunghttps://bga.de/rss/bga-ausschuss-fuer-schuldenbremse-und-modernisierung-der-besteuerung/Reiner Holznagel zu Gast beim SteuerausschussDie gravierenden Folgen aus der im Zuge der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges explodierenden Staatsverschuldung standen im Mittelpunkt der Beratungen des BGA-Ausschusses Steuern und Finanzen am 4. Juli 2023. Mit Besorgnis wurde die angespannte Haushaltslage angesichts steigender Zinsausgaben, Personalkosten und Sozialausgaben wahrgenommen. Eine Rückführung der öffentlichen Ausgaben durch Einsparungen und Umschichtungen zu Förderung von Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Digitalisierung sowie die Verteidigungsfähigkeit ist erforderlich, um Freiräume für die Zukunft zurückzugewinnen. Zudem besteht angesichts ansteigender Steuereinnahmen von geschätzt über einer Billion Euro in 2026 aus Sicht des BGA kein Einnahmenproblem. Vielmehr sollte dies den Freiraum ermöglichen, den Standort Deutschland bei der Unternehmensbesteuerung für Investitionen attraktiver und moderner zu gestalten, den Mittelstand zu entlasten und dabei die Chancen der Digitalisierung zu nutzen.

BGA-Ausschussvorsitzender Thorsten Klindworth konnte den Präsidenten des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, und die Abteilungsleiterin für Steuerrecht und Steuerpolitik, Daniela Karbe-Geßler, zu einem Austausch über die aktuelle Finanz- und Steuerpolitik begrüßen. Mit Blick auf die mit 2,5 Billionen Euro extrem hohe Staatsverschuldung und die auf 30 Milliarden Euro auf mehr als das Achtfache angestiegenen Zinszahlungen allein des Bundes wurde angesichts zugleich bestehender Kreditermächtigungen für die Sondervermögen ein kritisches Bild der finanzpolitischen Lage gezeichnet. Die Rückkehr zur Schuldenbremse wurde angesichts der sinkenden Handlungsspielräume unterstützt und auch die fortlaufende Prüfung der Ausgaben für unausweichlich gehalten.

Steuerpolitisch beriet der Ausschuss über Reformmöglichkeiten in einem veränderten gesellschaftlichen Umfeld, in dem der Standort unter Druck steht, aber die politische Bereitschaft zu steuerlichen Reformen und Entlastungen begrenzt ist. Forderungen nach Erhöhungen der Besteuerung für gut Verdienende sowie auf Erbschaften und Vermögen wurden wirtschaftspolitisch als falscher Weg abgelehnt. Zudem wurde der Einkommensteuertarifverlauf mit Blick auf eine Beseitigung des Mittelstandsbauches und der inflationsbedingten Steuereinnahmen aus der Progression thematisiert. Der BGA unterstützt weiterhin die grundsätzliche Zielsetzung, einen „Tarif auf Rädern“ einzuführen, der die Inflation berücksichtigt.
Vor dem Hintergrund des ViDA-Richtlinienvorschlages der EU-Kommission vom Dezember 2022, der insbesondere eine einzige Mehrwertsteuerregistrierung in der EU und die Anforderungen an die digitale Berichterstattung mit E-Invoicing und Real-time-reporting umfasst, informierte Brigitte Neugebauer von der Deutschen Industrie- und Handelskammer über den Diskussionsvorschlag des Bundesministeriums der Finanzen zu der für 1. Januar 2025 geplanten Einführung der elektronischen Rechnungsstellung (eRechnung) für B2B-Geschäfte. Sie berichtete, dass die EU-Kommission der von der Bundesregierung beantragten Ermächtigung zur Einführung einer nationalen eRechnung grundsätzlich zugestimmt habe. Aus Sicht des BGA ist die Überlegung zur Einführung einer eRechnung nicht nur von hoher Relevanz, da alle Unternehmen des Groß- und Außenhandels auf Grund ihres B2B-Geschäftsmodells von den Regelungen betroffen sein werden, sondern auch ein Beispiel der Digitalisierung von Prozessen. Bei der Implementierung müssen aber neben rechtlichen Regelungen auch die Anforderungen von kleinen und mittleren Unternehmen, IT-Möglichkeiten und Besonderheiten in der Rechnungsstellung händelbar bleiben und praktikabel gelöst werden.



Abschließend begrüßte Klindworth Torsten Jäger, Director beim Bundesverband deutscher Banken, der über den Stand und die Perspektiven von Sustainable Finance berichtete. Im Mittelpunkt standen mit Blick auf die Transformation die Funktion der Banken und dies insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen aus der EU-Regulatorik und der sog. Taxonomie, aber auch aus dem Wettbewerb. Er verwies darauf, dass die sog. Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) zwischenzeitlich verabschiedet wurde und die EU nun zu den Umsetzungsregelungen ESRS zur Festlegung der Informationen in den Nachhaltigkeitsberichten eine Konsultation gestartet habe. Er hob hervor, dass es wichtig sei, dass Kunden ein Bewusstsein für ESG-Anforderungen (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) entwickeln. Mit Blick auf die Anforderungen aus den nationalen und europäischen Regelungen zu Lieferkettensorgfaltspflichten und Verpackungsverordnung sowie und der Energieeffizienz-Richtlinie für Gebäude plädiert Klindworth, die Unternehmen, vor allem die vielen kleinen Unternehmen, bei den Anforderungen von „Sustainable Finance“ mitzunehmen, um die Akzeptanz zu verbessern. Er merkte an, dass ESG für Unternehmen positive Perspektiven beinhalten könne, aber aktuell Verunsicherung und Vorbehalte bestünden.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-865Tue, 11 Jul 2023 09:25:00 +0000BGA begrüßt Wachstumschancengesetzhttps://bga.de/rss/bga-begruesst-wachstumschancengesetz/Auch die Investitionsprämie ist ein lange überfälliger Schritt.„Ich begrüße das Wachstumschancengesetz und die geplante Investitionsprämie ausdrücklich. Das ist ein erster, großer Schritt in die richtige Richtung“ betont BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura anlässlich des Entwurfs eines Wachstumschancengesetzes durch das Bundesfinanzministerium heute in Berlin.  

„Die Zeitenwende in der Wirtschaftspolitik gelingt nur über verbesserte Rahmenbedingungen, vor allem für den Mittelstand. Steuervereinfachungen und bessere Abschreibungsmöglichkeiten sind wichtige Anreize für mehr Investitionen in Deutschland."

„Nach Monaten der Belastung und der Unsicherheit ist das ein echtes Aufbruchssignal für weniger Bürokratie und mehr Wachstum von der Bundesregierung. Ich hoffe sehr, dass sich auch die beiden anderen Koalitionspartner dahinter versammeln.“

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Pressemitteilung
news-790Fri, 07 Jul 2023 06:30:00 +0000Neues Kartellrecht schwächt Wirtschaftsstandort unnötighttps://bga.de/rss/neues-kartellrecht-schwaecht-wirtschaftsstandort-unnoetig/Das Gesetz schafft rechtliche Unsicherheit.„Entgegen der nachdrücklichen Warnungen aus der Wirtschaft hat der Deutsche Bundestag gestern mit dem neuen Kartellrecht den Wirtschaftsstandort Deutschland weiter und vor allem unnötig geschwächt. Unabhängig von jeglichen Rechtsverstößen kann das Bundeskartellamt nun empfindliche Maßnahmen gegen wirtschaftlich ‚zu’ erfolgreiche Unternehmen treffen – bis hin zu einer Unternehmenszerschlagung. Es genügt die Feststellung, dass der Wettbewerb erheblich und fortwährend gestört ist.“, kommentiert Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) die Verabschiedung der 11. GWB-Novelle durch den Deutschen Bundestag.

„Die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands ist bereits jetzt durch die hohe Steuerlast und stetig steigende Energie-, Arbeits- und Bürokratiekosten viel zu stark gefährdet,“ sagt Jandura und führt aus: „In dieser Situation wird nun zusätzlich das Bundeskartellamt zu massiven Eingriffen ermächtigt – ohne dass im Gesetzgebungsverfahren auch nur ein einziger Anwendungsfall für die neuen Vorschriften genannt wurde. Dieses Gesetz schafft rechtliche Unsicherheit für Unternehmen in Deutschland und wird den Abfluss von Kapital aus Deutschland weiter beschleunigen.“
 

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Pressemitteilung
news-795Tue, 04 Jul 2023 18:48:00 +0000Händler bei Exportkreditgarantien einbindenhttps://bga.de/rss/haendler-bei-exportkreditgarantien-einbinden/Die Bundesregierung muss neue Impulse setzen.Im Mai setzt sich der Trend des Vormonats fort. Die Außenhandelszahlen weisen bei Export und Import eine Seitwärtsbewegung auf. Dieser Trend zeichnet sich auch beim weltweiten Handel ab, der ebenfalls keine eindeutigen Trends aufweist. Daher fordert Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) heute in Berlin:

„Die Bundesregierung muss neue Impulse setzen und Handelserleichterungen schaffen. Dazu gehört es beispielsweise auch, dass die neuen Exportkreditgarantien dem Handel ebenfalls im vollen Umfang zur Verfügung gestellt werden.“

Und Jandura weiter: „Grundsätzlich zu begrüßen ist, dass der Bund nach langer Vorbereitungsphase mit der Einführung der Forfaitierungsgarantie die bisherige Lücke im Small-Ticket-Bereich, also für Geschäfte mit einem Auftragswert von bis zu 10 Mio. Euro, schließt. Die Öffnung des Angebots nur für das produzierende Gewerbe ist für uns jedoch nicht nachvollziehbar. Händler sind ein wichtiger Teil der globalen Wertschöpfungskette und schaffen Mehrwert und Wertschöpfung in Deutschland. Die rund 400.000 Handelsunternehmen, die im Außenhandel aktiv sind, müssen auch vor dem Hintergrund der Diversifizierung in das gesamte Spektrum der Wirtschaftsförderungsinstrumente miteingebunden werden. Denn insbesondere zur Erschließung neuer Absatzmärkte ist eine verlässliche Exportfinanzierung unerlässlich. Hier muss die Bundesregierung an den jüngst vorgestellten Produkten dringend nachbessern und die Händler in das Angebot mit einbeziehen.“

Im Mai 2023 sind die deutschen Exporte gegenüber April 2023 kalender- und saisonbereinigt um 0,1 % gesunken und die Importe um 1,7 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, sanken die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat Mai 2022 um 0,7 % und die Importe um 8,6 %.
 

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Pressemitteilung
news-762Thu, 29 Jun 2023 09:13:43 +0000Blumenland Kenia neu entdeckt:https://bga.de/rss/blumenland-kenia-neu-entdeckt/Mittelständische Schnittblumenproduzenten überzeugen Einkäufer mit ihrem AngebotImport Promotion Desk stellte auf seiner Einkäuferreise Anfang Juni das bunte und qualitativ hochwertige Angebot von kleineren Farmen vor

Rosen, Alstromerien, Hypericum, Kängurupfoten und viele weitere Summer Flowers – Kenia hat eine große Blumenvielfalt zu bieten. Obwohl Kenia als Schnittblumenproduzent eine lange Tradition hat, sind meist nur die großen Farmen bekannt. Das Import Promotion Desk (IPD) zeigt einen anderen Weg auf und vernetzt europäische Einkäufer mit Farmen der neuen Generation. Dies sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die von gut ausgebildeten kenianischen Agraringenieuren geführt werden und in denen kenianisches Kapital steckt. Viele der Mitarbeiter haben langjährige Erfahrungen im Schnittblumenanbau und bringen ihr Knowhow ein, das sie u.a. auf den internationalen Großfarmen erworben haben. Auf einer Beschaffungsreise führte die Initiative zur Importförderung gemeinsam mit ihrem kenianischen Partner „Kenya Flower Council“ europäische Einkäufer vom 6. bis 10. Juni zu neun Farmen der neuen Generation.
Viel Skepsis war im Gepäck der Einkäufer. Sie waren zunächst abwartend, ob die kenianischen KMU ihre Anforderungen an Qualität, Arbeitsbedingungen und Nachhaltigkeit erfüllen könnten. Entsprechend überrascht wurden sie dann von den Produzenten. „Die Einkäufer haben mit der Professionalität der KMU nicht gerechnet und ihre Erwartungen wurden weit übertroffen“, so Dr. Andreas Gemählich, Experte für Sourcing + Markets im Bereich Schnittblumen beim IPD. „Sie haben Kenia als Sourcingland für Schnittblumen neu kennengelernt.“

Bereits beim Besuch der IFTEX, der kenianischen Fachmesse für Schnittblumen, zum Start der Reise erlebten die Einkäufer das Blumenland Kenia mit all seinen Facetten. „Wer mit Kenia arbeiten will, sieht hier die Vielfalt der kenianischen Blumenproduktion“, sagte Carsten Braukmann, Geschäftsführer von „Florin Blumengroßhandel“. „In Gesprächen mit den Produzenten zeigte sich die Professionalität. Hier sind Profis am Werk, die für Blumen leben und hohe Qualität liefern.“

Ebenso vielfältig ist auch das Angebot der Farmen im IPD-Programm. So hat sich das Unternehmen „Kikwetu Flowers“ auf den Rosenanbau spezialisiert. Es ist in der Region Timau angesiedelt und produziert acht verschiedene Rosensorten auf insgesamt neun Hektar in einer Höhe von 2.450 m Höhe. Darunter sind u.a. die Klassiker Athena und Ever Red, die auch eine gute Alternative zu Red Naomi aus den Niederlanden ist. Besonders begeistert zeigten sich die Einkäufer von der Sorte Mandala.

Große Vielfalt an Summer Flowers
Ihre große Vielfalt an Summer Flowers stellte die Farm „Mount Kenya Sprouts“ vor, u.a. Limonium, Bupleurum, Lepidium, Talinum und Eryngium. Besonders großes Interesse zogen die Sorten Limonium und Eryngium auf sich. Die Limonium bietet „Mount Kenya Sprouts“ in neun Farben an. Die Eryngium-Disteln werden in den Farben weiß und lila kultiviert. „Die Führung über die Farm zeigte deutlich, welchen hohen Stellenwert das Qualitätsmanagement hat“, sagte Alexander Manweiler von „Blumen Willeke“. „Das Ergebnis kann man deutlich sehen: Die Summer Flowers, ihre Blüten und Farben, erfüllen in allen Belangen die Nachfragekriterien der europäischen Kunden.“
Auch „Florencia Blooms" hat sich auf den Anbau von Summer Flowers spezialisiert – insbesondere von Anigozanthos (Kängurupfoten). Sie werden in drei Farben – rot, orange und gold fever – angeboten. Von diesen leuchtenden Farben und dem sympathischen wie auch kompetenten Team zeigten sich die Einkäufer bei ihrem Besuch sehr angetan. „Die Qualität und Vielfalt im Bereich Blumenversandhandel Sommerflor war sehr beeindruckend“, so Ralf Broehl, Einkaufsleiter beim Online-Versandhandel „Valentins“. „Das ist ein Produktsortiment, das wir ganzjährig für unsere Bouquets benötigen.“
Auch zwei Hypericum-Farmen standen auf dem Programm der IPD-Einkäuferreise. Die Farm „Benev Flora“, angesiedelt in der Nähe des Naivasha-Sees, und „Fina Flora“, im westlichen Hochland von Kenias Great Rift Valley gelegen, haben sich auf den Anbau von Hypericum mit leuchtend bunten Beeren spezialisiert. Dr. Karlheinz Kroell, Geschäftsführer von „Blütenpracht Frischblumen GmbH“: „Das Produkt und seine Qualität – eindrucksvoll. In den Gesprächen hat man deutlich gespürt, dass alle – seien es die Geschäftsführer oder die Arbeiterinnen – für den Blumenanbau leben und ihrem Land sehr verbunden sind. Sie haben viel Erfahrung, agrarwirtschaftliches Knowhow und Expertise im Schnittblumenanbau sowie die besondere Beziehung zu ihrem Produkt. Und solch ein Engagement überzeugt uns bei Blütenpracht.“
Insgesamt besuchten die Einkäufer neun Farmen in Kenia. Ein Schwerpunkt lag auf Summer Flowers, aber auch die anderen Blumensorten konnten überzeugen. „Die Reise war ein sehr guter Türöffner“, resümiert Ralf Broehl, Einkaufsleiter bei „Valentins“. „Wir werden definitiv die begonnenen Gespräche weiterführen. Ich kann mir gut vorstellen, dass wir mit dem einen oder anderen Produzenten von Sommerflor, Alstromerien und Rosen langfristig zusammenarbeiten werden.“ Und Denis Probst von „Blumen Willeke“ ergänzte: „Es war eine sehr intensive Reise mit einem vollen Programm, tollen Eindrücken und sehr guten Gesprächen. Das Angebot der Farmen im IPD-Programm hat mich beeindruckt. Ich habe diese Qualität der Produkte und Professionalität der Firmen nicht erwartet. Besonders die Verbundenheit der Firmen zu ihrer Community war wirklich bemerkenswert. Kenia ist für uns auf jeden Fall ein sehr geeignetes Lieferland.“

Weitere Informationen zu den Schnittblumen-Produzenten im IPD-Programm finden Sie hier.

 

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Im FokusThemenInternationalesImportförderung
news-761Thu, 29 Jun 2023 09:11:47 +0000Cool White – Schulleiter fragt nach Jackehttps://bga.de/rss/cool-white-schulleiter-fragt-nach-jacke/Projekt senkt Gebäudetemperaturen deutlichGemeinsam mit BGA und der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) geht das Business Scout for Development Programm das Problem der hohen Temperaturen in Gebäuden in den Partnerländern Ruanda und Süd-Afrika an.  Mit dem entsprechenden handwerklichen Know-how ist es möglich, die Temperaturen in Gebäuden zu reduzieren. Somit kann man dem Verlust an Konzentration, Produktivität und Wohlbefinden bei den Bewohnern der Gebäude entgegenwirken, die durch die Wärme leicht entsteht.

Das Problem, das hier adressiert wird, wird sich in Zukunft noch verschärfen. Nach Angaben des Umweltbundesamtes werden die globalen Temperaturen bis zum Ende des Jahrhunderts wahrscheinlich um 1 bis 5,5 Grad Celsius steigen. Vor einigen Jahren schlug Steven Chu, Nobelpreisträger und Energieminister unter Barak Obama, vor, alle Dächer weiß zu streichen, um den Klimawandel und die dadurch steigenden Temperaturen einzudämmen.



Malermeister Heiko Herzog hat im Juni gemeinsam mit seinem Team die ersten Dächer in Ruanda weiß gestrichen. Nach einer gründlichen Oberflächenbehandlung strichen Herzog die Dächer einer Berufsschule weiß. Er war überrascht, dass der Effekt unmittelbar zu spüren war. Nach dem Anstrich war es in den Klassenräumen spürbar kühler als in den Klassen, die kein weißes Dach hatten. Als der Schulleiter der Berufsschule aus Nyanza die Klasse mit dem weiß gestrichenen Dach betrat, fragte er nach einer Jacke.

Herzog unternahm erste kleine Messungen und stellte dabei in den Räumen einen Temperaturunterschied von 5-8 Grad Celsius fest verglichen mit den Klassen mit ungestrichenem Dach. Speziell maß Heiko Herzog vor dem Streichen eine Dachtemperatur von 56 Grad Celsius. Nach dem Anstrich hatte das Dach eine Temperatur von 27 Grad Celsius und die Temperatur im Raum betrug 24,7 Grad.

Ein zweiter Versuch wurde bei einer lokalen Firma in Ruanda unternommen, wo das Unternehmensdach weiß gestrichen wurde. Hier ergaben die Messungen vor dem Anstrich mit der Farbe Dachtemperaturen von über 60 Grad Celsius. Nach dem Anstrich hatte es eine Temperatur von rund 30 Grad Celsius.  



Die Wissenschaftler der PTB werden die Auswirkungen nun über mehrere Monate beobachten und dann mit den Messwerten von dem ungestrichenen Dach vergleichen, um wissenschaftlich fundierte Aussagen treffen zu können. Bei dem Streichen der Dächer verwendete Herzog drei verschiedene Farben, so dass auch gesehen wird, ob es hier Unterschiede in der Wirkung gibt und ob sich eine Farbe besonders eignet. So besteht eine der Farben unter anderem aus kaputtem Glas. Diese Farbe wird etwas dicker aufgetragen und bietet einen zusätzlichen Schallschutz bei starkem Regen. Eine weitere Farbe besteht aus kleinen Keramikkugeln, die gegebenenfalls einen zusätzlichen Kühlungseffekt erzielen könnten.

Als nächster Projektschritt  besuchte der Malermeister eine Berufsschule und eine Technical High School in Springs in Südafrika. Auch hier sollen Dächer weiß gestrichen werden. Bei der Berufsschule in Springs bringen die Wissenschaftler des südafrikanischen Messinstitutes nun Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsmesser an, um die Raumtemperatur und die Dachtemperatur ungestrichen zu messen. In den kommenden Wochen werden die Messgeräte auch bei der Technical High School angebracht. Im November will Herzog mit seinem Team dann die Dächer der Schulen in Südafrika weiß streichen, und zwar mit Farben, die vor Ort verfügbar sind.

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Im FokusThemenInternationalesEntwicklungszusammenarbeit
news-760Thu, 29 Jun 2023 09:09:27 +0000Hohe Wirkkraft: APA-Chinapositionspapier https://bga.de/rss/hohe-wirkkraft-apa-chinapositionspapier/Geopolitischer Konflikt Thema in WirtschaftsrundeDie gut besuchte APA-Sitzung am 21. Juni befasste sich neben dem China-Positionspapier auch mit dem geopolitischen Konflikt USA-China. Hervorgehoben wurde die hohe Wirkkraft des China-Positionspapiers des APA im Vorfeld der Deutsch-Chinesischen Regierungskonsultationen. Vieles habe sich in den Gesprächen niedergeschlagen, so die Beobachtung. Auch ist zu erwarten, dass es sich in der in Arbeit befindlichen Chinastrategie wiederfinden kann. Kritisch diskutiert wurde die zukünftige Haltung gegenüber den USA, die die EU bzw. die deutschen Unternehmen vor dem Hintergrund des geopolitischen Konflikts USA-China zunehmend unter Druck setzten. Weitere kritische Themen waren die schleppende Visavergabepraxis der deutschen Stellen in China sowie die äußerst zähe Genehmigungspraxis des Bundesausfuhramts (BAFA). Hier will man tätig werden. Schließlich diskutierten die Teilnehmer mögliche Beteiligungsmöglichkeiten der deutschen Wirtschaft am anstehenden Deutschlandjahr in Asien.
 

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Im FokusThemenEuropa
news-759Thu, 29 Jun 2023 09:07:25 +0000Konjunkturelle Erholung verzögert sich weiterhttps://bga.de/rss/konjunkturelle-erholung-verzoegert-sich-weiter/Grunddynamik leicht abgeschwächt.Die deutsche Wirtschaft verzeichnet einen verhaltenen Start ins zweite Quartal 2023, wie aus der Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland im Juni 2023 hervorgeht. Das Bruttoinlandsprodukt verzeichnete im ersten Quartal gegenüber dem Vorquartal zum zweiten Mal in Folge einen leichten Rückgang von 0,3 Prozent, wodurch die Wirtschaft gemäß der Definition in einer "technischen Rezession" steckt. Die schwache Weltwirtschaft, steigende Energiepreise und weiterhin angespannte Lieferketten belasten nach wie vor die konjunkturelle Erholung.
Das wirtschaftliche Wachstum wird durch rückläufige Konsumausgaben gebremst. Der private Konsum ging um 1,2 Prozent und der staatliche Konsum um 4,9 Prozent zurück. Dies spiegelt sich in den sinkenden Auftragseingängen. Im April ging die Nachfrage nach einem starken Rückgang im März erneut leicht zurück, wobei zuletzt vor allem die Großaufträge die Entwicklung bestimmten. Nach einem Rückgang von 13,1 Prozent im März sanken die Auftragseingänge aus dem Ausland im April im Vormonatsvergleich erneut um 1,8 Prozent.

Die Produktion im produzierenden Gewerbe stabilisierte sich nach einem Dämpfer im März. Im April wurde die Produktion um 0,3 Prozent ausgeweitet, verhält sich jedoch weiterhin verhalten. Die Entwicklung in den einzelnen Wirtschaftszweigen verlief unterschiedlich. Hersteller von pharmazeutischen Produkten konnten ihre Produktion um 6,5 Prozent steigern, während die Bereiche Kfz und Kfz-Teile sowie Maschinenbau einen Rückgang von 1 Prozent bzw. 0,5 Prozent verzeichneten. Die Nachfrage in der Industrie entwickelte sich schwach und nahm nach einem starken Rückgang im März erneut um 0,4 Prozent ab. Die Grunddynamik in der Industrie hat sich deutlich abgeschwächt.

Der Anstieg der Verbraucherpreise hat sich weiter merklich verringert und lag bei 6,1 Prozent. Der Preisauftrieb lässt spürbar nach, allerdings zeigen die Preise für Nahrungsmittel weiterhin deutlich anziehende Tendenz. Im Vergleich zum Vorjahr verteuerten sich Nahrungsmittel im Mai um 14,9 Prozent. Gleichzeitig entspannen sich die Energiepreise, die im Mai nur noch 2,6 Prozent über dem Niveau des Vorjahres lagen. Dies ist einerseits auf den Basiseffekt zurückzuführen, da die Preise vor einem Jahr bereits auf einem hohen Niveau waren, und andererseits auf die Entspannung auf den Weltmärkten.

Nach Auffassung des BGA ist anzumerken, dass das BIP auch im zweiten Quartal nominal weiter angestiegen ist. Eine wesentliche Ursache hierin liegt in den erhöhten Preisen. Allerdings ist im 2. Quartal erstmals im Vorjahresquartalsvergleich das BIP gesunken, was den BGA in seiner Einschätzung zum Jahreswechsel 2022/23 bestärkt, dass die deutsche Wirtschaft mit einem schwierigen ersten Halbjahr 2023 konfrontiert sein wird. Die aktuellen Daten zeigen entsprechend, dass die deutsche Wirtschaft mit einer schwachen Konjunktur zu kämpfen hat. Allerdings gibt es auch Anzeichen einer moderaten Erholung in den kommenden Monaten. Die Weltwirtschaft wird voraussichtlich verhalten wachsen, wobei Schwellenländer wie China und Indien möglicherweise stärkere Impulse liefern könnten. Die Stimmung unter den Verbrauchern hellt sich erstmals wieder auf. Auch das GfK-Konsumklima nahm zu. Sich entspannende Lieferketten und ein rückläufiger Preisdruck sind erfreuliche Anzeichen für eine Besserung der konjunkturellen Lage.

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-758Thu, 29 Jun 2023 09:05:16 +0000Relaunch von "holzvomfach.de"https://bga.de/rss/relaunch-von-holzvomfachde/Das Fachportal für Holzprodukte und Händlersuche kehrt mit neuem Glanz zurückDie beliebte Seite „holzvomfach.de" wurde in den vergangenen Monaten vollständig überarbeitet und verfügt nun über viele neue Funktionen. Als eine der führenden Anlaufstellen für Holzfachwissen im Internet präsentiert „holzvomfach.de" eine frische, moderne Benutzeroberfläche, eine überarbeitete Händlersuche und eine neue Ausbildungsplatzsuche.

Die Website bietet ein anwenderfreundliches Menü mit vielen Fachinformationen zu Holzarten, -produkten und -projekten. Gleichzeitig wurden die Inhalte emotionaler und für den Besucher attraktiver gestaltet.
Das neue Kernstück von „holzvomfach.de“ bildet die neugestaltete Händlersuche. Dabei wird zwischen Online- und Vorort-Handel unterschieden, um jeden Kundenwunsch erfüllen zu können. Egal wo sie sich auf der Seite bewegen, es läuft dafür immer ein Suchbutton zur Händlersuche mit.

Zusätzlich wurde die Ausbildungssuche neu aufgebaut. Dafür wurden sechs Ausbildungsberufe aus dem Holzhandel in kurzen Videos dargestellt. „Im vergangenen Dezember wurden Azubis aus unseren Mitgliedsunternehmen zu ihren Ausbildungsberufen interviewt. Wir erhoffen uns durch die erfrischende Darstellung, dass sich in Zukunft mehr Menschen für eine Ausbildung im Holzhandel entscheiden“, erklärt die stellvertretende GD Holz Geschäftsführerin Dr. Katharina Gamillscheg. Der Button Ausbildungssuche ermöglicht neben den Berufsinformationen, auch einen passenden Betrieb für die Ausbildung zu suchen. „Wir sind positiv überrascht, wie gut die Seite angenommen wird und wie viele Nutzerinnen und Nutzer bereits über die Suchmasken direkt beim Fachhändler oder den Ausbildungsbetrieben landen“, fügt Dr. Katharina Gamillscheg hinzu.

Besuchen Sie die neue Website von www.holzvomfach.de und entdecken Sie die Highlights zu Holzprodukten, Händler- und Ausbildungssuche.

GD Holz-Pressemitteilung vom 26. Juni 2023
 

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news-757Thu, 29 Jun 2023 08:56:26 +0000EU-Gesetz gegen Entwaldung hat zu viele offene Baustellenhttps://bga.de/rss/eu-gesetz-gegen-entwaldung-hat-zu-viele-offene-baustellen/Wirtschaft fordert Politik zur schnellstmöglichen Klärung essentieller Anwendungsfragen auf.Rechtskräftiger EU-Verordnung mangelt es an Klarheit und Rechtssicherheit

Morgen tritt die Verordnung über entwaldungsfreie Produkte in Kraft. Die deutsche Agrar-und Ernährungsbranche begrüßt ausdrücklich das Ziel der Europäischen Union, einen aktiven Beitrag im Kampf gegen die globale Entwaldung zu leisten. Gleichzeitig mahnt Olivier Kölsch, Geschäftsführer bei der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), an: “Die Verordnung gibt in ihrer jetzigen Form kaum Antworten auf Fragen zur praktischen und rechtssicheren Umsetzung, da Warenströme für Massengüter wie Soja, Palmöl, Kakao oder Kaffee vollkommen neu organisiert werden müssen. Die Verantwortlichen in Brüssel und Berlin sind gefordert, klare Umsetzungsrichtlinien zu liefern; z.B. zur Ausgestaltung der Sorgfaltspflichtenerklärungen, der Weitergabe und dem Schutz von sensiblen wettbewerbsrechtlichen Daten sowie zu Zollangelegenheiten. Die Zeit drängt.”

Ab morgen haben Unternehmen 18 Monate Zeit, um die Bestimmungen in die eigenen Wirtschaftsabläufe zu integrieren. Dafür müssen sie technische und administrative Lösungen für die satellitengestützte Rückverfolgbarkeit bis zum Ursprung finden. Gleichzeitig erfordert die EU-Regelung den aufwändigen und kostenintensiven Aufbau einer weltweit segregierten Infrastruktur für die betroffenen Warenströme, um eine getrennte Lagerung und Transport zu ermöglichen. Der Mangel an bisher klaren und rechtssicheren Antworten auf praktische Anwendungsfragen behindert jedoch ein zügiges Vorankommen.
“Die Umsetzung, verbunden mit einer Neujustierung globaler Lieferketten, komplett auf die Unternehmen abzuwälzen und auf ihre Innovationskraft zu hoffen, wird nicht zum Erfolg führen. Die Gefahr einer Verlagerung von Lieferketten ist groß und bringt uns keinen Zentimeter im Kampf gegen die globale Entwaldung weiter. Der Handlungsdruck ist umso höher, da Kontrakte für die betroffenen Sektoren zumeist schon weit vor Ende 2024, vielfach sogar schon in 2023 geschlossen werden müssen”, so Rodger Wegner, Geschäftsführer vom Verein der am Rohkakaohandel beteiligten Firmen.

Bereits im April 2023 haben zehn führende Verbände der Agrar-und Ernährungswirtschaft in einem Positionspapier die Bereitstellung klarer Anwendungsregeln und rohstoffspezifischer Leitlinien gefordert. Ferner halten die Verbände einen Dialog zwischen der EU und den Erzeugerländern für unverzichtbar. Hermann-Josef Baaken, Sprecher der Geschäftsführung des Deutschen Verbands Tiernahrung (DVT), sagt: “Die Verordnung steht und fällt mit der Akzeptanz in den Herkunftsländern wie Brasilien und Indonesien. Unsere bisherigen Gespräche mit Akteuren aus diesen Ländern zeigen, dass rechtliche und technische Voraussetzungen oft nicht vorliegen. Noch schwerwiegender ist, dass bis zum heutigen Tage noch nicht einmal das Bewusstsein für die Dimension dieses neuen EU-Gesetzes vorhanden ist. Damit der Handel zwischen Herkunftsländern und Europa auch in Zukunft sichergestellt ist, muss die Politik hier dringend Abhilfe schaffen.”

Mit Blick auf den knappen Zeitplan bringen die Verbände im Positionspapier eine Verlängerung der Übergangsphase ins Spiel. Momme Matthiesen, Geschäftsführer von OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland erklärt: “Mit unseren Erfahrungen und unserem Know-how im Kampf gegen die Entwaldung werden wir Brüssel und Berlin unterstützen. Aber die neuen Bestimmungen können erst ihre volle Wirkung entfalten, wenn alle dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Sollte dies in dem vorgesehenen Zeitplan nicht möglich sein, muss die Übergangsfrist verlängert werden.”

Das Positionspapier der Verbändeallianz zur EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte ist unter diesem Link abrufbar.

Die Pressemeldung wird getragen durch folgende Verbände: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. (BDSI), Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. (BGA), Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. (BVE), Der Agrarhandel e. V. (DAH), Deutscher Kaffeeverband e. V., Deutscher Raiffeisenverband e. V. (DRV), Deutscher Verband Tiernahrung e. V. (DVT), Deutscher Verband des Großhandels mit Ölen, Fetten und Ölrohstoffen e. V. (Grofor), Milchindustrie-Verband e. V. (MIV), OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e. V. (OVID), Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF), Verein der am Rohkakaohandel beteiligten Firmen e. V., Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG); DAH, DRV, Grofor und OVID sind Mitglieder im Grain Club.

Pressemitteilung Verbändeallianz vom 28. Juni 2023
 

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AgrarPressemitteilung
news-756Thu, 29 Jun 2023 08:54:19 +0000Schwache Konjunktur drückt die Stimmung in den Unternehmenhttps://bga.de/rss/schwache-konjunktur-drueckt-die-stimmung-in-den-unternehmen/Weiterhin gedämpfte NachfrageIm April 2023 kam es zu einem leichten Anstieg in der Industrieproduktion im Vormonatsvergleich um 0,3 Prozent, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) berichtet. Allerdings kam es im März zu starken Dämpfern, weshalb es im aussagekräftigeren zwei Monatsvergleich zu einem Rückgang von 1,1 Prozent kam. Die Auftragseingänge gaben, trotz des hohen Rückgangs im März von 10,9 Prozent, erneut im Vormonatsvergleich um 0,4 Prozent leicht nach. Es deutet sich bislang keine Erholung an. Die schwache Auftragslage ist von großen Schwankungen bei den Großaufträgen geprägt. Ohne diese ergibt sich im April ein Plus von 1,4 Prozent. Außerdem haben die Bestellungen aus dem Inland zuletzt um 1,6 Prozent zugenommen. Dies konnte allerdings nicht das Auftragsdefizit aus dem Ausland ausgleichen. Die Auslandsnachfrage ging um 1,8 Prozent zurück.

Die Entwicklung in der Produktion in den einzelnen Wirtschaftszweigen verlief sehr differenziert. Während die Bereiche Kfz und Kfz-Teile und der Maschinenbau erneut leichte Produktionsrückgänge von 0,8 und 0,5 Prozent hinnehmen mussten, konnten die Hersteller von pharmazeutischen Erzeugnissen ihre Produktion um 6,4 Prozent steigern. Die meisten energieintensiven Wirtschaftszweige mussten ihren Ausstoß herunterfahren, so kam es bei der Herstellung chemischer Erzeugnisse zu Rückgängen um 1,4 Prozent, Kokerei und Mineralölverarbeitung nahmen um 3,2 ab, Glas, Glaswaren und Keramik sowie Papier und Pappe verzeichneten Rückgänge von 2,4 bzw. 0,5 Prozent. Auch bei den Bestellungen entwickelten sich die einzelnen Wirtschaftszweige unterschiedlich, so konnten die Bereiche Kfz und Kfz-Teile sowie die Herstellung chemischer Erzeugnisse um 2,4 bzw. 0,7 Prozent zulegen. Dagegen verzeichneten der Maschinenbau und pharmazeutische Erzeugnisse starke Rückgänge von 6,2 und 5,9 Prozent.

Die Industrie leidet aufgrund der schwachen Weltkonjunktur weiterhin an einer gedämpften Nachfrage. Während die Inlandsnachfrage verhältnismäßig stabil bleibt, sinken die Auftragseingänge aus dem Euroraum deutlich ab. Infolge dessen hat sich auch die Stimmung bei den Unternehmen zuletzt wieder eingetrübt. Aus Sicht des BGA ist die weitere Entwicklung von politischen Impulsen sowie der weltkonjunkturellen Entwicklung abhängig. Daher sieht der BGA Entlastungen für die Unternehmen bei Kosten, Bürokratie und Regulierungen als einen notwendigen und wichtigen Schritt an, um die Konjunktur wieder zu stärken.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-755Thu, 29 Jun 2023 08:51:57 +0000Mango auf dem Vormarschhttps://bga.de/rss/mango-auf-dem-vormarsch/PartnerAfrika Projekt in der ElfenbeinküsteIm Rahmen eines PartnerAfrika Projekts kooperieren der BDEx und BGA mit dem ivorischen Fruchthandelsverband Inter-Mangue. Nach Jahren der politischen Unruhe gilt die Cote d‘Ivoire heute als wirtschaftlicher Hoffnungsträger, der seit 10 Jahren im Vergleich zur Region ein überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum vorzuweisen hat. Ein erklärtes Ziel der ivorischen Regierung ist, die starke Abhängigkeit des Landes vom Kakao zu reduzieren. Der Mango-Sektor hat in diesem Kontext in letzter Zeit an Bedeutung gewonnen, und zwar bezogen auf die gesamte Wertschöpfungskette. Mittlerweile steht die Mango auf Platz zwei der lokalen Obstproduktion. Beim Export und der Weiterverarbeitung hat der Sektor in den letzten Jahren Fortschritte erzielt. Ungeachtet dessen ist eine weitere Diversifizierung in der Weiterverarbeitung erforderlich und wird von öffentlicher Seite forciert.

Strukturell ist der Mango-Sektor, insbesondere in der Produktion, durch KKMU geprägt. Um dem Sektor insgesamt ein Organ auch für eine institutionelle Zusammenarbeit mit öffentlichen Trägern oder Geberorganisationen zu geben, wurde 2018 Inter-Mangue nach dem Modell der „Interprofession“ auf Initiative des ivorischen Landwirtschaftsministeriums gegründet. Sie vertritt die Interessen aller Akteure der Mango-Wertschöpfungskette. Der BDEx und BGA haben es sich als Dachverband der deutschen Außenhändler zum Ziel gesetzt, die Interessen seiner Mitglieder im Außenhandel durch Beratung und Vermittlung von Kontakten und Informationen für Mitgliedsverbände und deren Mitglieder zu wahren. In diesem Zusammenhang setzt er sich auch für die Entwicklung nachhaltiger Handelskontakte ein. Die Kooperation der beiden Partner steht unter dem Oberziel, die Beschäftigungssituation in der Cote d‘Ivoire im Sektor Obst- und Gemüseproduktion, Verarbeitung und des Exports zu verbessern. Als Projektziel sollen gestärkte ivorische Partnerverbände zur Wettbewerbsfähigkeit von KKMU in ausgewählten Wertschöpfungsketten der Obst- und Gemüseproduktion beitragen. Angesichts der sektoriellen Ausrichtung von Inter-Mangue liegt der Fokus im Projekt auf der Mango-Wertschöpfungskette.

Die im Projekt ergriffenen Maßnahmen mit den von nationalen und internationalen Stakeholdern identifizierten aktuellen Herausforderungen und potenziellen Handlungsfeldern für die Mango-Wertschöpfungskette und seine Akteure (z.B. Schulungen und Konferenzen zur Professionalisierung des Mango-Sektor, Studien zu relevanten Sachthemen, Datensammlung und Analyse des Mango-Sektors in Form von jährlichen Analysen) funktionieren gut. Zudem hat die interne und externe Kohärenz des Projektes, das mit seinen Aktivitäten in das existierende Programmumfeld in der Elfenbeinküste eingebettet ist und sogar selbst, z.B. durch die Initiierung der Mango-Konferenzen, wichtige Impulse für den Mango-Sektor gesetzt.

Besonders erfreulich ist die hohe Effektivität des Projektes. Es gelingt, hohe Teilnehmerzahlen bei Schulungen und Informationsveranstaltungen von Inter-Mangue zu bekommen. Zusätzlich wurden neue Kooperation zu bislang zwei Universitäten, die bereits zu gemeinsamen Forschungsaktivitäten geführt haben. Somit ist die Inter-Mangue nunmehr strukturell gut aufgestellt und hat seinen Platz als Verband des Mango-Sektors und universeller Vertreter der Mango-Wertschöpfungskette im relevanten Ecosystem gefunden.
 

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Im FokusThemenInternationalesExport
news-754Thu, 29 Jun 2023 08:11:29 +0000#WholesaleDay2023https://bga.de/rss/wholesaleday2023/Die Wettbewerbsfähigkeit des Großhandels sichern. Unter dem Motto „Competitiveness proofing the wholesale sector“ fand der jährliche Großhandelstag in Kooperation mit unserem europäischen Dachverband EuroCommerce am 21. Juni in Brüssel statt. Es wurden Großhändler und Kommissionsvertreter zusammengebracht, um die entscheidende Position des Großhandels auf dem europäischen Binnenmarkt zu erörtern und darüber zu diskutieren, wie ein wirksamer Wettbewerbscheck diesen stärken könnte.

Was ist notwendig, um sicherzustellen, dass die politischen Entscheidungsträger die tatsächlichen Auswirkungen von Vorschriften auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen berücksichtigen?
BGA-Präsident Dr. Jandura erklärte in seiner Eröffnungsrede: "Auf der Straße zur Wettbewerbsfähigkeit brauchen wir mehr Handlungsfreiheit. Stattdessen sehen sich die Unternehmen mit Ampeln und Kontrollmechanismen konfrontiert, wo immer sie abbiegen.“

In zwei Diskussionsrunde wurden viele Ideen ausgetauscht und Beispiele von Großhändlern zu den praktischen Umsetzungsproblemen genannt, mit denen sie auf dem Binnenmarkt konfrontiert werden und die ihre Fähigkeit, zu skalieren und effizient zu arbeiten, erschweren.

Die Kommission wurde aufgefordert, auch durch eine konsequente Durchsetzung der Vorschriften einen Ansatz zu fördern, der auf offenen Grenzen, einer kohärenten Umsetzung der Rechtsvorschriften und der Bemühung für Freizügigkeit von Fachkräften beruht.



Outi Slotboom, Direktor für Strategie und Wirtschaftsanalyse bei der GD GROW, hob die bestehenden Instrumente wie Solvit, Your Europe und die Vereinfachung durch ein Einmalprinzip hervor, die sich aus dem Single Digital Gateway ergeben, sowie den Zugang zu Finanzmitteln, der insbesondere KMU helfen kann.

Jasmin Battista, stellvertretende Referatsleiterin im Generalsekretariat, betonte auch, dass man sich bemühe, zu verstehen, was die Regeln durch eine bessere Regulierung und eine Verringerung des Meldeaufwands wirklich bewirken werden. Im Herbst wird eine Ankündigung erwartet, die bereits zu einer Verringerung der Meldepflichten und zu weiteren Arbeiten an einer Überprüfung der Wettbewerbsfähigkeit führen soll.

Jan Havlik, Referatsleiter in der Ständigen Vertretung der Tschechischen Republik, erinnerte an die lange Geschichte von Berichten, die darauf abzielen, die Abschätzung der Auswirkungen auf die Unternehmen zu verbessern, und schlug vor, dass eine gute Folgenabschätzung Abweichungen in den Trilogen kontrollieren könne, selbst wenn diese während der Verhandlungen unter Druck stünden. Es müsse jedoch auch das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten gestärkt werden, um nationale Abweichungen bei der Umsetzung und Durchsetzung von Vorschriften zu vermeiden.
 

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Im FokusThemenEuropa
news-753Mon, 26 Jun 2023 10:11:34 +0000Entscheidung mit Augenmaßhttps://bga.de/rss/entscheidung-mit-augenmass/Mindestlohnkommission respektiert die Tarifstrukturen„Die Mindestlohnentscheidung für 2024/25 ist mit Augenmaß von der zuständigen Kommission getroffen worden. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir derzeit vor einer wirtschaftlichen Rezession stehen und die Unternehmen immer noch stark belastet sind. Die Kommission ist ihrer Rolle gerecht geworden und hat sich nicht vom politischen Überbietungswettbewerb treiben lassen.“

„Die Kommission zeigt damit auch Respekt vor den Tarifstrukturen. Ich möchte aber betonen, dass die politische Unabhängigkeit der Kommission auch weiterhin nicht von der Politik instrumentalisiert werden darf.“

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Im FokusPressemitteilung
news-752Tue, 20 Jun 2023 07:55:39 +0000Langfristige Partnerschaft mit China, aber weniger Abhängigkeithttps://bga.de/rss/langfristige-partnerschaft-mit-china-aber-weniger-abhaengigkeit/Deutschland, EU und China sind wirtschaftlich eng verbunden.„Deutschland, die EU und China sind wirtschaftlich eng miteinander verbunden. Die gebotene Reduzierung von Abhängigkeitsrisiken geht nicht zwingend mit einem Abbruch der Wirtschaftsbeziehungen einher. Eine langfristige Partnerschaft liegt allein der Marktgröße und Innovationskraft wegen in unserem eigenen Interesse“, so Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) zu den deutsch-chinesischen Wirtschaftskonsultationen.

„Natürlich müssen sensible Bereiche mit Relevanz für die nationale Sicherheit und öffentliche Ordnung klar abgegrenzt und geschützt werden. Ich erinnere gerne daran, dass die unkritischen Bereiche den allergrößten Teil unserer Handelsbeziehungen ausmachen. Ich wünsche mir einen ausgewogenen Umgang mit China“, so der Groß- und Außenhandelspräsident weiter.

„Globale Herausforderungen wie Klimawandel und Ressourcenknappheit können nur gemeinsam mit China bewältigt werden. Das erfordert den Dialog und Kooperationsmodelle auf bilateraler und multilateraler Ebene. Die Konsultationen sind hierzu eine gute Plattform, um die deutschen Interessen zielgerichtet zu platzieren. Gerade Deutschland kann hier profitieren - man denke nur an E-Mobilität oder aber Photovoltaik. Bei Letzterem können wir kurzfristig überhaupt nicht auf China verzichten, soll die Energiewende erfolgreich sein. Die Regierungskonsultationen sind daher nicht nur gut und richtig, sondern auch angemessen“, so Jandura abschließend.
 

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Im FokusThemenEuropaInternationalesPressemitteilung
news-751Thu, 15 Jun 2023 07:22:12 +0000Neuer Referent Importförderung im BGAhttps://bga.de/rss/neuer-referent-importfoerderung-im-bga/Patrick Federl verstärkt IPDPatrick Federl hat am 1. Juni beim BGA als Referent für Importförderung begonnen. Federl hat Chinesisch und Internationale Politik in Spanien und China studiert. Seit 2018 arbeitete er an der deutschen Botschaft in Peking sowie an der deutschen Auslandshandelskammer im Bereich Government Affairs & Advocacy. Nun übernahm er  Anfang Juni die Nachfolge von Britta Ziemann. Die Stelle als Importreferent beim BGA ist die Schnittstelle zwischen dem Import Promotion Desk, BGA sowie Verbänden und Institutionen in Deutschland und Europa zu fungieren. Durch die Angliederung an den BGA soll die Zusammenarbeit des IPD mit der Wirtschaft gestärkt werden. Ziel ist es, Nachfragetrends frühzeitig zu erkennen und den Kreis potenzieller Importeure zu erweitern. Auch eine stärkere Kommunikation in den politischen Raum ist Teil der Stelle, um den Bekanntheitsgrad des IPD bei Entscheidungsträgern zu steigern. Mit seinem fachlichen Profil und Erfahrungen im politischen Bereich sowie in der Verbandswelt unterstützt Federl den BGA, diese Ziele zu erreichen.
 

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news-750Thu, 15 Jun 2023 06:29:54 +0000Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) bringt weitreichende Beitragsänderungenhttps://bga.de/rss/pflegeunterstuetzungs-und-entlastungsgesetz-pueg-bringt-weitreichende-beitragsaenderungen/Leistungsverbesserungen für PflegebedürftigeMit dem am 26. Mai 2023 vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG) sind neben Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, der Verbesserung der Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende und der Digitalisierung in der Langzeitpflege, weitreichende Änderungen beim Beitragssatz der Pflegeversicherung geplant, um die finanzielle Lage der sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren. Das Gesetz soll in Kürze im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Beitragserhöhung
Dazu wird der reguläre Beitragssatz zur Pflegeversicherung schon zum 1. Juli 2023 von bisher 3,05 Prozent um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent angehoben. Der hälftige Arbeitgeberbeitrag steigt entsprechend von 1,525 Prozent auf 1,7 Prozent.

Beitragsdifferenzierung nach Anzahl der Kinder
Ebenfalls ab dem 1. Juli 2023 wird eine Differenzierung des Beitragssatzes nach der Kinderzahl eingeführt. Dies dient der Umsetzung eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022. Kinderlose zahlen dann einen Beitragszuschlag von 0,6 Prozent statt bisher 0,35 Prozent, also insgesamt einen Beitragssatz in Höhe von 4 Prozent.
Bei Versicherten mit mehreren Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der Beitragssatz ausgehend von 3,4 Prozent ab dem zweiten bis zum fünften Kind um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind. Damit wird der wirtschaftliche Aufwand der Kindererziehung berücksichtigt, der in dieser Zeit typischerweise anfällt. Nach der jeweiligen Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr entfällt der Abschlag wieder. Der Abschlag gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat oder vollendet hätte. Wenn nicht mehr mindestens zwei Kinder jünger als 25 Jahre sind, gilt der reguläre Beitragssatz in Höhe von 3,4 %.

Es gelten somit folgende Beitragssätze:
Mitglieder ohne Kinder     = 4,00 % (AN-Anteil: 2,3 %)
Mitglieder mit 1 Kind    = 3,40 % (AN-Anteil: 1,7 %) (lebenslang)
Mitglieder mit 2 Kindern unter 25 Jahre    = 3,15 % (AN-Anteil: 1,45 %)
Mitglieder mit 3 Kindern unter 25 Jahre    = 2,90 % (AN-Anteil: 1,2 %)
Mitglieder mit 4 Kindern unter 25 Jahre    = 2,65 % (AN-Anteil 0,95 %)
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern unter 25 Jahre    = 2,40 % (AN-Anteil 0,7 %)

Der Arbeitgeberanteil beträgt einheitlich unabhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder 1,7 %. Abweichende Beitragssätze gelten im Bundesland Sachsen, das bei der Einführung der Pflegeversicherung keinen Feiertag gestrichen hatte (Buß- und Bettag).

Nachweis berücksichtigungsfähiger Kinder
Für die Berücksichtigung der Abschläge muss die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren gegenüber der beitragsabführenden Stelle (zum Beispiel dem Arbeitgeber oder der Rentenversicherung) nachgewiesen werden, es sei denn, diesen sind die Angaben bereits bekannt. Dies stellt eine wesentliche Änderung gegenüber der bisherigen Praxis dar, nach der nur grundsätzlich nach der Elterneigenschaft gefragt wurde.
Vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 (Übergangszeitraum) ist ein vereinfachtes Nachweisverfahren vorgesehen. In diesem Zeitraum ist es ausreichend, wenn Versicherte ihre unter 25-jährigen Kinder der beitragsabführenden Stelle (Arbeitgeber) oder der Pflegekasse mitteilen, sofern sie von dieser dazu aufgefordert werden. Auf die Vorlage und Prüfung konkreter Nachweise kann in diesem Fall verzichtet werden. Spätestens nach dem Übergangszeitraum müssen die beitragsabführenden Stellen (Arbeitgeber) und die Pflegekassen die angegebenen Kinder überprüfen. Zu Möglichkeiten der Überprüfung (z.B. durch Geburtsurkunde) hat der GKV Spitzenverband ein Merkblatt angekündigt. Solange kann auf die „Hinweise zum Beitragszuschlag für Kinderlose und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft vom 7. November 2017 (https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/grundprinzipien/2017-11-07_Grundsaetzliche_Hinweise_Beitragszuschlag_Kinderlose.pdf) verwiesen werden.

Um sowohl die Versicherten als auch die beitragsabführenden Stellen und die Pflegekassen von Verwaltungsaufwand zu entlasten, sieht das Gesetz darüber hinaus vor, dass bis zum 31. März 2025 ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entwickelt wird. Damit sollen den beitragsabführenden Stellen sowie den Pflegekassen die Daten zu den berücksichtigungsfähigen Kindern bis spätestens zu diesem Zeitpunkt in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden.

Wenn der beitragsabführenden Stelle (Arbeitgeber) oder der Pflegekasse die Berücksichtigung der Abschläge ab dem 1. Juli 2023 nicht möglich ist, weil sie beispielsweise auf die Einführung eines digitalen Verfahrens wartet, muss sie die Abschläge rückwirkend bis spätestens zum 30. Juni 2025 erstatten. Der Erstattungsbetrag ist zu verzinsen.

Arbeitgeber sind daher angehalten, sofern die Informationen nicht bereits vorliegen, sich jedenfalls die erforderlichen Informationen über zu berücksichtigende Kinder von den Arbeitnehmern mitteilen zu lassen.
Weiterführende Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur Beitragsdifferenzierung nach Kinderzahl: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/pueg/beitragsdifferenzierung-nach-kinderzahl.html

Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier.
 

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Im FokusThemenArbeit + Tarif
news-748Wed, 14 Jun 2023 09:06:41 +0000Wholesale Day 2023 in Brüsselhttps://bga.de/rss/wholesale-day-2023-in-bruessel-competitiveness-proofing-the-wholesale-sector/Competitiveness proofing the wholesale sectorDer Binnenmarkt hat die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen in den letzten 30 Jahren gestärkt. Großhändler nutzen diese Vorteile, die sie aus integrierten und vernetzten Wertschöpfungsketten im gesamten Binnenmarkt ziehen, um bessere Produkte, niedrigere Preise und Innovationen für EU- und Nicht-EU-Geschäftskunden anzubieten. Am 21. Juni wird unser europäischer Dachverband EuroCommerce politische Entscheidungsträger und Unternehmen zusammenbringen, um zu erörtern, was der Großhandel braucht, um den Binnenmarkt besser zu nutzen und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Großhandelsunternehmen und der EU zu fördern.

Nehmen Sie ebenfalls an der Diskussion in Brüssel teil, um zu untersuchen, was der in der Kommissionsmitteilung "Langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU: Blick über das Jahr 2030 hinaus" angekündigte Wettbewerbscheck berücksichtigen sollte, um sicherzustellen, dass der Großhandel und seine vielen KMU den Binnenmarkt weiterhin nutzen können, um Vorteile für seine Kunden zu erzielen, die Fähigkeit zu Innovation und internationalem Handel zu haben, und um eine generelle Bestandsaufnahme der regulatorischen Belastungen  zu machen, die den Großhandel erschweren.

Mehr zum Ablauf des Events erfahren Sie hier.
 

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Im FokusThemenEuropa
news-747Wed, 14 Jun 2023 08:56:53 +0000Die 11. Änderungsverordnung für Lang-LKW kommt!https://bga.de/rss/die-11-aenderungsverordnung-fuer-lang-lkws-kommt/BGA mit Verbändeinitiative erfolgreichVergangene Woche hat das Bundesumweltministerium (BMUV) der aus dem Bundesverkehrsministerium (BMDV) stammenden 11. Änderungsverordnung für Lang-Lkw zugestimmt.

Der BGA hat sich lange dafür eingesetzt und auch im Februar 2023 mit einer gemeinsamen Verbände Initiative das Thema vorangetrieben. Die Zustimmung der Verordnung ist der richtige und wichtige Schritt dazu.

Das sind gute Nachrichten für alle Unternehmen von Großhandel und Außenhandel und vor allem auch für die Umwelt. Durch den Einsatz des Lang-LKW können bis zu drei konventionelle Lkw-Einheiten ersetzt werden. Bei identischem Transportvolumen wird der Energie- und Personaleinsatz gesenkt und der -Ausstoß um bis zu 25 Prozent reduziert.

So leistet der Verkehrsbereich seinen Beitrag zum Klimaschutz. Diese schnell umsetzbaren Maßnahmen müssen jetzt genutzt werden.

Offen ist noch, wie es mit dem Typ 1-Lang-Lkw, den „verlängerte Sattelauflieger“, weitergeht. Die Zulassung für den Testbetrieb läuft noch bis zum 31.12.2023. Was nach Ablauf der Frist geschieht, ist noch nicht geklärt.
 

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Im FokusThemenVerkehr + Logistik
news-746Wed, 14 Jun 2023 08:52:03 +0000EU-Parlamentsposition zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie ist beschlossene Sachehttps://bga.de/rss/eu-lieferkettenrichtlinie-csddd-ist-beschlossene-sache/Die Europäische Lieferkettenrichtlinie Corporate Sustainability Due Diligence ist angenommen worden. Die Europäische Lieferkettenrichtlinie Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD) ist angenommen worden. (366 Ja-Stimmen, 225 Nein-Stimmen und 38 Enthaltungen). Der endgültige Standpunkt des Europäischen Parlamentes entspricht im Wesentlichen dem Kompromisstext, der zuvor im federführenden Rechtsausschuss JURI erzielt wurde. Zahlreiche Änderungsanträge aus dem Plenum, teils von Fraktionen, teils von einzelnen Abgeordneten oder Gruppen, sind weitgehend gescheitert.

Erfreulicherweise wurde die sog. "Direktorenklausel" gestrichen. Sie verpflichtet die Mitglieder der Unternehmensleitung von EU-Unternehmen, die Umsetzung von Verfahren und Maßnahmen zu Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und die Anpassung der Sorgfaltspflicht an die Unternehmensstrategie einzurichten und zu überwachen.

Der von der deutschen Europaabgeordneten Angelika Niebler eingebrachte Änderungsantrag, welcher die Europäische Kommission verpflichtet hätte die Richtlinie sechs Jahre nach ihrer Umsetzung in eine Verordnung umzuwandeln, wurde dagegen abgelehnt. Dies hätte einen großen Schritt zu mehr Harmonisierung innerhalb der Mitgliedsstaaten darstellen können.

Folgende Punkte beinhaltet die Position des Europäischen Parlamentes:

Anwendungsbereich:

Umfang:

Sorgfaltspflichten:

Haftung:

Im nächsten Schritt beginnen nun die Trilogverhandlungen. Die erste formale Sitzung fand bereits am 8. Juni statt.

Übersicht der Positionen im Trilog

Position Rat der EU

Kommissionsentwurf

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Im FokusThemenEuropa
news-744Wed, 14 Jun 2023 06:53:58 +0000Beratungen zum ALBVVG: Lieferengpässe vermeiden https://bga.de/rss/beratungen-zum-albvvg-lieferengpaesse-vermeiden/Infrastruktur des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels sichern!Lieferengpässe bei Arzneimitteln sind seit vielen Monaten ein gravierendes Problem für Patienten. Für den Pharmagroßhandel sind Lieferengpässe mit einem enormen Mehraufwand verbunden. Denn der vollversorgende pharmazeutische Großhandel unternimmt große Anstrengungen, um Versorgungslücken zu vermeiden oder – soweit möglich – zu schließen.

Aktuell wird jede zweite Bestellung des Pharmagroßhandels von den Arzneimittelherstellern unvollständig beliefert. Der Mehraufwand für den Pharmagroßhandel ist enorm: Suche nach alternativen Beschaffungswegen, Recherchieren von Substituten, Qualifizierung neuer Lieferanten, Aufbau adäquater Lagerbestände und Neukonzipierung von Lagervorgängen, Einholen von Sondergenehmigungen von Behörden, interne Schulungen neuer Abläufe, Ausbau der Kundenkommunikation mit den Apotheken, um nur einige Beispiele zu nennen. Die vollversorgenden pharmazeutischen Großhändler haben ein Lieferengpass-Managementsystem aufgebaut, um die kontinuierliche Arzneimittelversorgung der Patienten sicherstellen zu können. Dieser gewaltige Zusatzaufwand wird bislang nicht vergütet.

Der Bundestag entscheidet in den kommenden zwei Wochen über das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG). Der Gesetzgeber kann mit dem ALBVVG diese Leistungen des Großhandels anerkennen und honorieren.

Dies ist umso wichtiger, da die Infrastruktur des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels seit Jahren staatlich unterfinanziert ist. Die in der Arzneimittelpreisverordnung geregelte Großhandelsvergütung wurde seit 2012 nicht mehr angepasst. Die im ALBVVG vorgesehene Sondervergütung ist ein erster Schritt, Mehraufwände des vollversorgenden Großhandels zur Lieferengpassvermeidung und damit zur Sicherung der Arzneimittelversorgung gezielt zu honorieren. Dabei darf die notwendige finanzielle Absicherung der bestehenden Infrastruktur und des pharmazeutischen Großhandels insgesamt als kritische Infrastruktur für eine kontinuierliche und flächendeckende Arzneimittelversorgung nicht aus dem Blick geraten.
 

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news-743Mon, 05 Jun 2023 08:43:00 +0000Außenhandel mit Seitwärtsbewegung https://bga.de/rss/aussenhandel-mit-seitwaertsbewegung/Gestiegene Preise, als Folge der Inflationsbekämpfung, heben das Plus auf„Unsere Exporte haben sich dank der verbesserten wirtschaftlichen Lage in China und den USA positiv entwickelt, doch sehen wir hier eher eine Seitwärtsbewegung. Gestiegene Preise, als Folge der Inflationsbekämpfung, heben das Plus auf. Die Lage scheint also besser als sie tatsächlich ist“, so kommentiert Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) die heute veröffentlichten Außenhandelszahlen und weiter: „Die Wirkungen der geldpolitischen Straffung dürften Wirtschaft und Verbraucher im Euro-Raum, aber auch bei einem unserer wichtigsten Außenhandelspartner, den USA, in den kommenden Monaten auf breiter Basis erreichen. Dies wird die Konjunktur abkühlen. Umso dringender ist der Bedarf an Reformen und Deregulierung. Wir büßen sonst weiter an Wettbewerbsfähigkeit ein.“

„Vor dem Hintergrund der deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen im Juni muss die Bundesregierung bei allen Risikominimierungsbestrebungen darauf achten, dass nicht durch falschen Aktionismus weitere hausgemachte Schwierigkeiten für die Wareneinfuhren aus Fernost entstehen. China ist für den Außenhandel nach wie vor essentiell“, mahnt der Präsident.

„Die Bundesregierung muss ihren Beitrag dazu leisten, dass Europa auch in Zukunft einen Platz am Verhandlungstisch der Wirtschaftsnationen sichert. Dazu gehört es auch, bei europäischen Regelungsvorhaben die Interessen der Wirtschaftsakteure zu berücksichtigen und nicht immer weitere Bürokratiehürden wie die neuen Lieferkettenregulierungen zu erschaffen, die den europäischen Standort im internationalen Vergleich nachhaltig schwächen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Europa im Wettbewerb zwischen den USA und China um die wirtschaftliche Vorherrschaft noch weiter ins Hintertreffen gerät“, sagt Jandura abschließend.
 

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Im FokusThemenEuropaInternationalesPressemitteilung
news-742Thu, 01 Jun 2023 08:43:18 +0000EU-Lieferkettenrichtlinie ist absoluter Tiefpunkthttps://bga.de/rss/eu-lieferkettenrichtlinie-ist-absoluter-tiefpunkt/Die Bundesregierung muss jetzt handelnZu der heutigen Abstimmung im EU-Parlament zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie sagt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA):
„Die geplante Europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) ist für die Außenhandelsnation Deutschland ein absoluter Tiefpunkt. Die Vorhaben des Europäischen Parlaments schießen völlig über das Ziel hinaus und übertreffen selbst noch das verunglückte deutsche Lieferkettengesetz. Die heute zur Abstimmung gestellten Änderungsanträge machen den Entwurf nur marginal besser.“

Jandura weiter: „Die geplante Richtlinie ist für den Mittelstand schlichtweg nicht leistbar und stellt eine bürokratische Überforderung dar. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, sich in den anstehenden Trilog-Verhandlungen für eine generelle Ausnahme von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU), eine Maximalharmonisierung der nationalen Richtlinien und eine Beschränkung der zivilrechtlichen Haftung einzusetzen.“
„In seiner jetzigen Form schädigt die Richtlinie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen – insbesondere in den besonders schützenswerten Regionen der Welt. Die Diversifizierung der Lieferketten wird zusätzlich erschwert. Statt hier verantwortungsvolle europäische Unternehmen zu stärken, manövrieren wir uns immer mehr in die wirtschaftliche Bedeutungslosigkeit“, so der BGA-Präsident.

Jandura kritisiert besonders, dass selbst mittelständische Unternehmen ab 250 Mitarbeiter und einem globalen Nettoumsatz von 40 Mio. durch die Richtlinie erfasst werden sollen. Zudem plant das Europäische Parlament, die Sorgfaltspflicht auf die gesamte Wertschöpfungskette der Unternehmen zu erstrecken. Damit werden Unternehmen auch verpflichtet zu überprüfen, wie die verkauften Produkte eingesetzt und benutzt werden.

„Mittelständische Unternehmen sollen dann 23 Umwelt- und Menschenrechtsübereinkommen, 29 Menschenrechtskonventionen und -erklärungen, sowie 15 Umwelt- und Klimaschutzkonventionen einhalten und ihre sämtlichen Produkte überwachen. Wer soll das noch leisten? Am Ende droht bei Versäumnissen die zivilrechtliche Haftung. So regulieren wir uns selbst aus dem Wettbewerb. Diese Richtlinie ist ein echtes Konjunkturprogramm für alle außereuropäischen Konkurrenten“, so Jandura abschließend.
 

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Im FokusThemenEuropaInternationalesPressemitteilung
news-741Thu, 25 May 2023 10:01:05 +0000BGA-Verkehrsausschuss mit neuem Vorsitzendenhttps://bga.de/rss/neuer-vorsitzender-bei-bga-verkehrsausschuss/Holger Papendick gewähltAuf der virtuellen Sitzung wurde der neue Ausschussvorsitzende Holger Papendick gewählt. Die Themen der Sitzung des BGA-Verkehrsausschusses am 22.05.2023 waren breit gefächert: von Lang-LKW über CO 2 basierter LKW-Maut bis hin zu kombiniertem Verkehr.

In dieser Sitzung hat Carsten Taucke das Amt des Vorsitzenden des Verkehrsausschusses zur Verfügung gestellt.  In den vergangenen 8 Jahren hat sich Taucke mit großem Einsatz und Engagement für die Belange der Unternehmen des Groß- und Außenhandels eingesetzt und durch seine Arbeit im Verkehrsausschuss maßgeblich dazu beigetragen, dass unsere Interessen gehört wurden.  Als sein Nachfolger wurde einstimmig Holger Papendick, Director Logistics von ALFRED TALKE GmbH & Co. KG gewählt. Gemeinsam möchte sich der BGA u.a. weiterhin für eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur einsetzen.

Die weiteren Themen der Sitzung waren breit gefächert, von dem langjährigen Thema des Lang- LKW bis zur aktuellen Problematik der CO 2 basierten LKW-Maut. Einig sind sich die Teilnehmer, dass der Entwurf insbesondere zwei wichtige Kritikpunkte hat. Die Einführung der CO2-Mautkomponente ist im Gesetzentwurf bereits zum 01.12.2023 vorgesehen. Die ist schlicht nicht praxistauglich und sollte nachgebessert werden.

Hinzu kommt, dass die Einführung der CO2-Mautkomponente im Koalitionsvertrag an die Bedingung geknüpft wurde, dass keine Doppelbelastung mit dem bestehenden CO2-Preis erfolgt. Nun ist offensichtlich keine Verrechnung von CO2-Mautanteil und -Preis mehr vorgesehen. Dies steht im klaren Gegensatz zu den bisherigen Ankündigungen und widerspricht einer verlässlichen Politik. Hier muss eine unbürokratische und praxistaugliche Lösung gefunden werden.
Zu Gast war Florian Dirr, aus dem BMDV, der uns über die aktuelle Entwicklung des kombinierten Verkehrs berichtet hat.

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Im FokusThemenVerkehr + Logistik
news-740Thu, 25 May 2023 09:43:54 +0000Fortbildungsprogramm für ukrainische Führungskräfte https://bga.de/rss/fortbildungsprogramm-fuer-ukrainische-fuehrungskraefte/Hospitationsstellen in Berlin und Düsseldorf gesuchtDie Sonderinitiative des BMWK-Managerfortbildungsprogramms ist auf der Suche nach Betrieben in und um Berlin und Düsseldorf, die erfahrene ukrainische Führungskräfte für Hospitationen bei sich begrüßen möchten.
Im Rahmen der Unterstützung des Wiederaufbaus der Ukraine stellt das BMWK ein Fortbildungsprogramm für ukrainische Führungskräfte, die aktuell in Deutschland ansässig sind. Das 11-wöchige Programm startet im September und beinhaltet Trainings und zwei 4-wöchige Hospitationsphasen. Aktuell sind wir auf der Suche nach insgesamt 40 Hospitationsplätzen in und um Berlin und Düsseldorf.

In dem Programm werden ukrainische Führungskräfte als kompetente Entscheidungsträger*innen und potentielle Geschäftspartner*innen für deutsche Unternehmen ausgebildet. Sie lernen in Hospitationen die deutsche Unternehmenspraxis bei einem Betrieb kennen und können wiederum diese deutschen Betriebe dabei unterstützen, zukünftige Geschäftspotentiale in und mit der Ukraine zu eruieren. Deutsche Unternehmen, die Geschäftspotentiale in der Ukraine sehen oder ausbauen wollen, können also mit den Hospitanten und Hospitantinnen wertvolle Kontakte knüpfen und gleichzeitig einen Beitrag zum zukünftigen Wiederaufbau der Ukraine leisten. Insbesondere werden Branchen angesprochen, die im Rahmen des Wiederaufbaus Geschäftspotentiale haben, bspw. Energie, Bau, Infrastruktur, Transport, Logistik, oder auch Gesundheitswesen.

Das Programm ist für die Teilnehmenden kostenfrei. Auch für Unternehmen gibt es keine Gebühr. Einzig der Einsatz einer Betreuungsperson während der Hospitationen soll seitens der Betriebe sichergestellt werden.
Mitte Juni ist eine virtuelle Infostunde geplant, bei der die Rahmenbedingungen vorgestellt und Fragen von Unternehmen beantwortet werden. Die Einladung zu der Infostunde wird zeitnah geteilt. Wer vorab weitere Informationen sucht, ist auf der Webseite des Managerfortbildungsprogramms richtig: https://managerprogramm.de/about-the-special-initiative/ .
 

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Im FokusThemenInternationalesEntwicklungszusammenarbeit
news-739Thu, 25 May 2023 09:42:24 +0000BGA sieht Zollreform der EU kritischhttps://bga.de/rss/bga-sieht-zollreform-der-eu-kritisch/BGA positioniert sich gegen Pläne der EUDie EU-Kommission hat eine umfassende Zollreform angekündigt. Teil des Pakets soll u.a. die Abschaffung der Freigrenze von 150 Euro Warenwert sein, bis zu der Sendungen bislang ohne Zollgebühren in die EU gelangen konnten. 
Im Schulterschluss mit großen Versendern wie DHL, FedEx und UPS hat sich der BGA deutlich dagegen positioniert.

Denn die Freigrenze (Zollbefreiung für geringwertige Wirtschaftsgüter) läuft auf Symbolpolitik hinaus, weil die Höhe der erhofften Zollabgaben in keinem Verhältnis zum Aufwand steht. Hier trifft Bürokratie auf die Realität. So lässt sich die dann millionenfache Prüfung neuer Zollanmeldungen für Kleinstbeträge nicht mit der Generierung von Mehreinnahmen rechtfertigen.
 

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Im FokusThemenInternationalesImport
news-738Thu, 25 May 2023 09:39:41 +0000Wirtschaftliche Schwächephase im ersten Halbjahr 2023https://bga.de/rss/wirtschaftliche-schwaechephase-im-ersten-halbjahr-2023/Aktuelle Einschätzung des BMWKDie konjunkturelle Dynamik hat sich im März nach zwei schwungvollen Monaten deutlich abgeschwächt, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in seiner Einschätzung zur wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland im Mai 2023. Wichtige Stimmungsindikatoren haben sich zwar weiterhin verbessert, allerdings verzeichneten zum Beispiel die Auftragseingänge in der Industrie den stärksten Rückgang seit der Hochphase der Corona-Pandemie im April 2020. Gerade auch in gesamtwirtschaftlich wichtigen Bereichen wie dem Maschinenbau, der Kfz-Produktion oder den energieintensiven Wirtschaftszweigen kam es zu spürbaren Rückgängen bei der Produktion. Zudem zeigt sich eine durch Kaufkraftverluste gedämpfte Entwicklung des privaten Konsums weiterhin in rückläufigen Umsätzen im Einzelhandel.

Die Produktion im Produzierenden Gewerbe ist im März gegenüber dem Vormonat um 3,4 Prozent merklich gesunken. In den meisten Wirtschaftszweigen der Industrie kam es zu Produktionsrückgängen: Insbesondere der Bereich Kfz und Kfz-Teile meldete eine Abnahme um 6,5 Prozent und auch der ähnlich große Maschinenbau verzeichnete ein spürbares Minus von 3,4 Prozent. Die energieintensiven Wirtschaftszweige haben fast durchweg ihren Ausstoß heruntergefahren. Nur der Bereich Kokerei und Mineralölverarbeitung konnte im Vergleich zum Vormonat mit einem Zuwachs von 1,5 Prozent etwas zulegen. Die Auftragseingänge sanken im März gegenüber dem Vormonat um 10,7 Prozent und gegenüber dem Vorjahr um 11,0 Prozent. Die Nachfrage aus dem Nicht-Euroraum gab dabei um 14,8 Prozent nach, die Nachfrage aus dem Euroraum um 10,8 Prozent und die Inlandsnachfrage um 6,8 Prozent. Insgesamt ergibt sich somit nach Einschätzung des BMWI im ersten Quartal 2023 eine Seitwärtsbewegung zum Vorquartal.

Die Verbraucherpreise sinken im April erneut, liegen aber 7,2 Prozent über dem Vorjahresniveau. Grund für den Rückgang ist maßgeblich der nachlassende Preisdruck bei Nahrungsmitteln. Dieser liegt zwar nach wie vor 17,2 Prozent über dem Vorjahresniveau, er hat aber um 0,8 Prozent zum Vormonat abgenommen. Die Energiepreise sind mit einem Zuwachs von 6,8 Prozent zum Vorjahr im April stärker gestiegen als im März (+3,5 Prozent), allerdings liegt der Zuwachs damit unter der Gesamtrate. Die weiterhin hohen Preise wirken sich dämpfend auf den privaten Konsum und die Einzelhandelsumsätze aus, so das BMWK. Im Vergleich zum März 2022 meldete der Einzelhandel ein reales Umsatzminus von 8,1 Prozent. Der Handel mit Lebensmitteln verzeichnete dabei einen Rückgang zum Vorjahresmonat um 10,6 Prozent. Dies ist der höchste Rückgang seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1994.

Damit bestätigt sich die Einschätzung des BGA zum Jahreswechsel 2022/23 auf eine nachlassende Wirtschaftsdynamik, die bis ins erste Halbjahr hineinreicht. So ist es nur ein erster Lichtblick, wenn trotz der fast durchweg rückläufigen Umsatzdaten für den März 2023, die Frühindikatoren für die Stimmung unter den Verbrauchern auf eine Erholung in den kommenden Monaten hindeuten. Das GfK-Konsumklima ist im April zum sechsten Mal in Folge gestiegen. Der BGA geht bei einem weiteren, nachlassenden Preisdruck davon aus, dass sich die aktuelle konjunkturelle Abwärtsentwicklung als zeitliche Schwächephase herausstellen kann und sich Produktion und Auftragseingänge in den kommenden Monaten wieder erholen können. Voraussetzung ist aber, dass sich eine positivere wirtschaftliche Einschätzung durchsetzt und sich dies auch in der Geschäftstätigkeit der Unternehmen spiegelt.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-737Thu, 25 May 2023 09:36:42 +0000Gunnar-Uldall-Wirtschaftspreis 2023: Bewerbungsphase für Startups startethttps://bga.de/rss/gunnar-uldall-wirtschaftspreis-2023-bewerbungsphase-fuer-startups-startet/Jetzt bewerben.Startups aus der Metropolregion Hamburg können sich ab sofort für den mit 15.000 Euro dotierten Gunnar-Uldall-Wirtschaftspreis (GUWP) bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. Juli 2023. 

Das mit Freunden sowie politischen und unternehmerischen Weggefährten Gunnar Uldalls besetzte Kuratorium beurteilt die Bewerbungen insbesondere nachfolgenden Kriterien:

Bewerben kann sich jedes Startup aus der Metropolregion Hamburg, das über eine herausragende, den Kriterien dieses Wettbewerbs entsprechende Gründungsidee verfügt. Die Bewerbung sollte ein Schreiben enthalten, welches das Geschäftsmodell und dessen Tragfähigkeit darstellt. Außerdem sollten die Bewerberinnen und Bewerber darlegen, warum sie den Preis verdienen. Der Umfang der Bewerbung darf zwei Seiten nicht überschreiten. Ein kurzes Bewerbungsvideo kann gerne eingereicht werden, dies ist aber keine zwingende Voraussetzung. Die besten Bewerbungen werden zu einem Pitch vor dem Kuratorium im 3. Quartal 2023 eingeladen.
Zu richten sind Bewerbungen bis zum 31. Juli 2023 an: info@remove-this.gunnar-uldall-wirtschaftspreis.de

Über den Preis 
Der Gunnar-Uldall-Wirtschaftspreis wird seit 2019 jährlich an Startups aus der Metropolregion Hamburg vergeben und ist mit 15.000 Euro (1. Preis: 10.000 € / 2. Preis: 3.000 € / 3. Preis: 2.000 €) dotiert. Schirmherr des Preises ist Friedrich Merz, der mit Gunnar Uldall über viele Jahrzehnte persönlich und politisch verbunden war. Die Auszeichnung wird ausschließlich durch private Spenden und ehrenamtliches Engagement getragen.  

Der AGA Unternehmensverband und das INW – Bildungswerk Nord sind seit der ersten Stunde institutionelle Partner des GUWP.
Weitere Informationen: https://www.gunnar-uldall-wirtschaftspreis.de
 

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news-736Thu, 25 May 2023 09:26:03 +0000BGA Positionspapier Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) https://bga.de/rss/bga-positionspapier-lieferkettensorgfaltspflichtengesetz-lksg/Dringende Forderungen an die BundesregierungDas Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz: LkSG) ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten und richtet sich seitdem an Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl ab 3.000 Personen.
Seit Jahresbeginn sind direkt betroffene Unternehmen nun dazu verpflichtet, die Einhaltung der Gesetzesvorgaben durch ihre Lieferanten im Rahmen ihrer Risikoanalyse zu überprüfen, unabhängig von deren Unternehmensgröße. Hierbei werden häufig Pauschalerklärungen angefordert oder die gesetzlichen Sorgfaltspflichten werden an die Geschäftspartner weitergegeben. Diese Vorgehensweisen sind zwar im Gesetz nicht vorgesehen. In der Praxis werden sie dennoch von den direkt betroffenen Unternehmen angewandt, um ihrer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen. Diese Umsetzung des LkSG führt dazu, dass Unternehmen unabhängig von ihrer Größe mit einem hohen bürokratischen Aufwand konfrontiert werden.
Das LkSG trägt somit zu den ausufernden bürokratischen Belastungen bei, die das deutsche Unternehmertum und den deutschen Wirtschaftsstandort im internationalen Vergleich zunehmend belasten.

In diesem Zusammenhang fordert der BGA die Bundesregierung auf sich dringend der folgenden erforderlichen Punkte anzunehmen:
 


Weitere Details und Hintergründe finden Sie im neuen BGA Positionspapier Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
 

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Im FokusThemenInternationalesImport
news-735Thu, 25 May 2023 09:23:44 +0000Umsatzbesteuerung vor weitreichendem Digitalisierungsschritthttps://bga.de/rss/umsatzbesteuerung-vor-weitreichendem-digitalisierungsschritt/BGA nimmt StellungDie Digitalisierung verändert nicht nur Wirtschaft und Gesellschaft, sondern zunehmend auch das Steuerrecht. Die EU-Kommission hat Vorschläge für eine künftige Umsatzbesteuerung im digitalen Zeitalter vorgelegt. Im Mittelpunkt steht die Einführung einer elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen, die grenzüberschreitend in der EU tätig sind. Danach müssen Unternehmen in der EU elektronische Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B-Sektor) ausstellen und ihrer Steuerverwaltung automatisch bestimmte Daten dieser Rechnungen gemäß einer europäischen Norm melden. Ergänzt wird der Vorschlag der EU-Kommission durch die Einführung einer einzigen EU-weiten Mehrwertsteuerregistrierung. Der BGA hat zu diesem Vorschlag über seinen europäischen Dachverband EuroCommerce gegenüber der EU-Kommission Ende März Stellung genommen. Darin wird die stärkere Nutzung der Digitalisierung in der Besteuerung grundsätzlich begrüßt, bei der Umsetzung jedoch auch vielfältige kritische Aspekte betont.

Das Bundesministerium der Finanzen hat nun im April dem BGA und weiteren Wirtschaftsverbänden den Diskussionsentwurf zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze zur Stellungnahme zugeleitet. Anlass ist, dass die Bundesregierung bei der EU-Kommission einen Antrag auf Erteilung einer Ermächtigung nach der Mehrwertsteuer-Systemrichtline gestellt hat, um die Verständigung der Koalition von SPD, Grünen und FDP auf die Einführung eines bundesweiten einheitlichen Meldesystems zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen in einem ersten Schritt durch die obligatorische Verwendung von elektronischen Rechnungen (eRechnungen) für inländische B2B-Umsätze umzusetzen.

Der BGA und sieben weitere Spitzenverbände haben zu diesem Diskussionsentwurf im letzten Jahr nach eingehenden Beratungen eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Sie heben darin ausdrücklich die frühzeitige Einbindung in die Diskussion zur Einführung einer eRechnung für inländische B2B-Umsätze sowie ein späteres Meldesystem positiv hervor. Allerdings machen sie auch deutlich, dass die damit einhergehende Digitalisierung der umsatzsteuerlichen Rechnungsstellung mit weitreichenden Umstellungen von Prozessen verbunden ist. Auf Grund der großen ökonomischen Relevanz und der damit verbundenen Kosten müsse diese frühzeitig vorbereitet und umgesetzt werden, wenn die damit verfolgten Ziele die breite Akzeptanz der Unternehmen finden soll.

Eine Einführung der verpflichtenden eRechnung bereits zum 1. Januar 2025 halten die Verbände jedoch für die Breite der Wirtschaft für nicht realisierbar. Sie weisen auf die damit verbundenen Herausforderungen für Rechnungssteller wie Rechnungsempfänger, insbesondere für KMU hin. Damit die eRechnung bei ihrer verpflichtenden Anwendung reibungslos funktioniert, halten die Verbände eine Pilot- oder Testphase von zwölf Monaten für erforderlich, in der die Unternehmen eRechnungen über allgemein zugängliche – private oder staatliche eRechnungs-Plattformen auf freiwilliger Basis austauschen können. Sichergestellt werden muss auch, dass alle betroffenen Unternehmen auf eine stabile Breitbandversorgung zurückgreifen können. Zudem regen die Verbände vor dem Hintergrund der komplexen Fragestellungen und der erheblichen Relevanz einen übergreifenden Dialogprozess an, an dem neben staatlicher Bundes- und Länderfinanzverwaltung, Vertreter der deutschen Wirtschaft aus Verbänden und Unternehmen, insbesondere auch Vertreter von IT-Dienstleistern teilnehmen.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-734Thu, 25 May 2023 09:07:31 +0000Insolvenzrecht: Auswirkungen auf die Wirtschaft https://bga.de/rss/insolvenzrecht-auswirkungen-auf-die-wirtschaft/BGA-Rechtsausschuss tagt dazuAls erstes Schwerpunktthema des BGA-Ausschusses für Recht und Wettbewerb Mitte Mai wurde der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Harmonisierungsrichtlinie zum Insolvenzrecht von Dr. Daniel Bergner, Geschäftsführer des Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) vorgestellt. Dr. Bergner ordnete den Richtlinienvorschlag im Hinblick auf die bisherige Regulierung des Insolvenzrechts in der EU und die Pläne der Kommission zur Beschleunigung der Kapitalmarktsunion ein. Er beleuchtete insbesondere die Eingriffe des Richtlinienvorschlags in Gläubiger- und Arbeitnehmerrechte kritisch, sowie die möglichen Auswirkungen der geplanten Regelungen auf die Wirtschaft (Steigerung von Preisen und Kreditzinsen) und auf die schon jetzt stark ausgelasteten Insolvenzgerichte in Deutschland.

Im zweiten Themenschwerpunkt stellte Kristina Harrer-Kouliev, von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) den aktuellen Stand der Gesetzgebung zum Hinweisgeberschutzgesetz vor und gab ein Update zu den bisher bekannt gewordenen Planungen für eine Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes.

Einen regen Austausch der Mitglieder des Ausschusses gab es u.a. zur 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus und zu einer Evaluierung des Abmahnrechts durch das Bundesjustizministerium.
 

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Im FokusThemenRecht + Wettbewerb
news-733Sat, 13 May 2023 09:43:13 +0000Kompromiss zum Hinweisgeberschutzgesetzhttps://bga.de/rss/kompromiss-zum-hinweisgeberschutzgesetz/BGA begrüßt Ergebnis des VermittlungsausschussesMit Blick auf den Abschluss des Vermittlungsverfahrens zum Hinweisgeberschutzgesetz sagt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA):

„Ich begrüße es, dass der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss zum Hinweisgeberschutzgesetz gefunden hat, der auch die Belange der Unternehmen berücksichtigt. So wurde nun immerhin auf die Pflicht zur Einrichtung eines anonymen Meldekanals verzichtet. Auch die neuen Anreize, die Meldung an eine interne Meldestelle zu bevorzugen, befürworte ich sehr.“

Dazu erläutert Jandura: „Es leuchtet jedem ein, dass Hinweise auf interne Verstöße besser zunächst intern untersucht werden: Eine externe Meldestelle wäre mit den teils komplexen internen Strukturen und Abläufen betroffener Unternehmen gar nicht vertraut. Es gilt entsprechende Hinweise eben auch effizient zu bearbeiten.“

Jandura stellt fest: „Die kurze Umsetzungsfrist von nur einem Monat ist realitätsfremd. Gerade angesichts des unübersichtlichen Gesetzgebungsverfahrens und der zahlreichen Änderungen, die noch kurzfristig erfolgt sind, brauchen die Unternehmen für die Umsetzung mehr Zeit.“

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Im FokusThemenRecht + WettbewerbPressemitteilung
news-732Thu, 11 May 2023 09:45:05 +0000Neuzugang in der Außenwirtschaftsabteilunghttps://bga.de/rss/neuzugang-in-der-aussenwirtschaftsabteilung/Alexander Hoeckle neuer Abteilungsleiter AußenwirtschaftSeit dem 1. Mai 2023 ist Alexander Hoeckle neuer Abteilungsleiter Außenwirtschaft im BGA. Er hat damit einen Teil der Aufgaben von Gregor Wolf nach dessen Ausscheiden übernommen. Zusammen mit Marcus Schwenke und Florian Block verantwortet er mit seinem Team den Bereich International des BGA. Zugleich ist Herr Hoeckle seit dem 1. April diesen Jahres Geschäftsführer des Bundesverbandes des deutschen Exporthandels (BDEx). Herr Hoeckle ist ausgewiesener Außenwirtschaftsexperte. Nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann und Studium der Betriebswirtschaftslehre in Aachen war er von 1995 an im Bereich International der Industrie- und Handelskammern Aachen, Düsseldorf, München und Köln tätig. Sein Themenspektrum reicht von Entwicklungszusammenarbeit und Zoll- und Außenwirtschaftsrecht über internationales Wirtschaftsrecht und Handelspolitik bis zu Finanzierungsfragen im internationalen Geschäft.
 

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news-731Thu, 11 May 2023 09:41:43 +0000Produktion und Auftragseingänge sinken trotz verbesserter Stimmunghttps://bga.de/rss/produktion-und-auftragseingaenge-sinken-trotz-verbesserter-stimmung/Wirtschaftszweige mit ProduktionsrückgängenNach den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sanken im März die Auftragseingänge und die Produktion in der Industrie. Dabei nahm die Produktion im produzierenden Gewerbe um 3,4 Prozent ab. Der Ausstoß der Industrie verringerte sich um 3,3 Prozent. Die Aufträge gingen im Vergleich zum Vormonat um 10,7 Prozent zurück, was dem stärksten Rückgang seit der Hochphase der Corona-Krise im April 2020 entspricht. Ohne Großaufträge liegt der Rückgang bei 7,7 Prozent. Die Auftragseingänge liegen somit 11,0 Prozent unterhalb des Vorjahresniveaus. Vor allem schwächelt die Nachfrage aus dem Nicht-Euroraum. Diese verringerte sich um 14,8 Prozent, während sich die Nachfrage aus dem Euroraum um 10,8 Prozent und aus dem Inland um 6,8 Prozent verringerte.

In den meisten Wirtschaftszweigen kam es zu Produktionsrückgängen, so verzeichnete der Bereich Kfz und Kfz-Teile ein Minus von 6,5 Prozent und der Maschinenbau in Minus von 3,4 Prozent. Die Aufträge gingen jeweils um 12,2 bzw. 5,9 Prozent zurück. Die energieintensiven Bereiche haben ihren Ausstoß fast durchweg heruntergefahren. Lediglich der Bereich Kokerei und Mineralölverarbeitung konnte im Vergleich zum Vormonat mit einem Zuwachs von 1,5 Prozent leicht zulegen. Die Bereiche chemische Erzeugnisse nahmen um 2,0 Prozent, Papier und Pappe um 3,4 Prozent ab. Die Bereiche Metallerzeugung und -bearbeitung sowie Glas, Glaswaren und Keramik haben ihren Ausstoß um 4,0 bzw. 6,5 Prozent reduziert. Die Entwicklung in der Auftragslage ist deutlich gestreuter als in der Produktion. Die Nachfrage nach pharmazeutischen Erzeugnissen und Metallerzeugnissen konnte um 5,8 bzw. 2,0 Prozent zulegen.

Nach einem unerwartet schwachen Monat im März konnte die Produktion im ersten Quartal dennoch insgesamt um 1,8 Prozent expandieren, während die Auftragslage mit einem Zuwachs im ersten Quartal von 0,1 Prozent nahezu stagnierte. Trotz dieser im Moment verhaltenen Entwicklung im März folgen wichtige Stimmungsindikatoren einem Aufwärtstrend. Der BGA sieht ebenfalls die konjunkturellen Wolken, geht aber weiterhin von einer wirtschaftlichen Belebung im Laufe des Jahres 2023 aus.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-730Thu, 11 May 2023 09:37:30 +0000WAA berät über Sorgfaltspflichten in landwirtschaftlichen Lieferkettenhttps://bga.de/rss/waa-beraet-ueber-sorgfaltspflichten-in-landwirtschaftlichen-lieferketten/Kompromiss aus globalen und lokalen Lösungen der beste Weg Schwerpunkt der 252. Sitzung des Wirtschaftsausschusses für Außenhandelsfragen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (WAA) lag dabei auf dem Thema „Sorgfaltspflichten in landwirtschaftlichen Lieferketten“, der auch einem ersten Erfahrungsaustausch zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in Deutschland dienen sollte. In einem ersten Vortrag, der Ende April 2023 stattfindenden Beratung, wurde über „Resilienz und Sorgfaltspflichten in landwirtschaftlichen Lieferketten“ aus wissenschaftlicher Perspektive informiert. Darin wurde u. a. die These aufgeworfen, dass ein Kompromiss aus globalen und lokalen Lösungen der beste Weg zu mehr Resilienz in landwirtschaftlichen Lieferketten sei.

Der zweite Vortrag betrachtete aus Unternehmensperspektive Chancen und Herausforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Hier wurde betont, dass durch das Gesetz mehr Transparenz geschaffen werde. Allerdings sei die Datenflut, die in Folge der Umsetzung anfalle, als kartellrechtlich kritisch einzuschätzen. Der letzte Vortrag hatte „Die praktische Umsetzung des LkSG aus der Sicht des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ (BAFA) zum Gegenstand. Es wurde ausgeführt, dass es sich im Spannungsfeld zwischen „möglich und machbar“ abspiele. Menschenrechte weltweit zu achten, müsse für Unternehmen machbar sein. Unternehmen müssten sich mit den identifizierten Risiken ernsthaft und nachvollziehbar befassen. Das Gesetz zwinge die Unternehmen nicht dazu, deutsches Arbeitsrecht weltweit durchzusetzen. Das Bemühen, den Anforderungen der Vorschriften gerecht werden zu wollen, müsse erkennbar sein. Wer das Gesetz erfüllen wolle, werde dies auch schaffen. Es wurde zeitnah eine Handreichung in Aussicht gestellt, die sich explizit an Unternehmen richte, die dem Wortlaut nach nicht unter das LkSG fallen.

In den anschließenden Diskussionen brachten Vertreter der Wirtschaft die Sorge zum Ausdruck, dass insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen durch die Anforderungen des LkSG an ihre Grenzen stoßen. Insbesondere für diese müsse darauf geachtet werden, dass die Anforderungen langfristig verwaltbar bleiben. Zudem wurde die Sorge geäußert, dass Lieferströme durch das LkSG umgelenkt werden könnten und dadurch die Angebotsvielfalts in Deutschland zurückgehen könne.

Weitere Themen, die in der Sitzung erörtert wurden, waren ein Sachstandsbericht zu Agrarimporten aus der Ukraine in die EU sowie der aktuelle Stand der Freihandelsabkommen zwischen der EU und Australien sowie der EU und den Mercosur-Staaten.
 

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Im FokusThemenAgrar
news-729Thu, 11 May 2023 09:33:52 +0000BGA und GWW werben für Vereinfachungung bei Sachzuwendungenhttps://bga.de/rss/bga-und-gww-werben-fuer-vereinfachungung-bei-sachzuwendungen/Ausschussvorsitzender wendet sich an BundestagIn den Wirtschaftsprozessen ist nach der Umfrage des BGA zum Jahreswechsel 2022/23 Bürokratie eines der drängendsten Probleme für die Unternehmen, das wirtschaftliche Dynamik und Entwicklung bremst. Der BGA unterstützt daher die politischen Überlegungen, Vereinfachungen und Entlastungen bei Bürokratie wirksam umzusetzen. Den auf der letzten Sitzung des BGA-Ausschusses Steuern und Finanzen von den beiden Präsidiumsmitgliedern Frank Dangmann und Steven Baumgärtner für den Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft (GWW) vorgestellten Vereinfachungsvorschlag bei Sachzuwendungen an Geschäftskunden hat der BGA aufgegriffen.

BGA-Ausschussvorsitzender Thorsten Klindworth hat sich gemeinsam mit Frank Dangmann in einem Schreiben Ende April an Abgeordnete im Finanzausschuss und im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages gewandt.
In ihrem Schreiben werben sie dafür, auf die bislang vorgegebene bürokratieaufwendige, monatliche Empfängeraufzeichnung im Einkommensteuergesetz durch eine objektbezogene Freigrenze von 35 Euro zu verzichten. BGA und GWW erwarten einvernehmlich eine Umsetzung im Rahmen eines aktuellen Steuergesetzes. Sie verweisen darauf, dass Werbeartikel vor allem für kleine und mittlere Unternehmen der bevorzugte, wirksame Werbeträger sind und einen positiven Einfluss auf die Kundenbeziehungen haben, Weiterempfehlungen generieren und die Sympathiewerte einer Marke steigern. Außerdem sei die geltende Regelung nicht mehr zeitgemäß und eine Digitalisierung des Prozesses bislang nicht möglich. Der Verzicht von Empfängeraufzeichnungen bis zu einer objektbezogenen Freigrenze von 35 Euro für gekennzeichnete Werbeartikel würde daher nach Auffassung von BGA und GWW zu einer deutlichen Bürokratieentlastung führen und Werbeartikel „Made in Germany“ attraktiver machen.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-728Thu, 11 May 2023 09:31:48 +0000 BGA und AGA machen weiter Druck bei der Einfuhrumsatzsteuerhttps://bga.de/rss/bga-und-aga-machen-weiter-druck-bei-der-einfuhrumsatzsteuer/Schreiben an Kanzleramtschef SchmidtIm Zuge der Corona-Pandemie haben Bund und Länder 2020 die sogenannte Fristenlösung für importierende Unternehmen eingeführt. Damit hatte die Politik eine langjährige Forderung der deutschen Wirtschaft und des BGA zumindest teilweise aufgegriffen. Über viele Jahre hinweg wurde von der Wirtschaft moniert, dass Unternehmen in Deutschland einen Wettbewerbsnachteil bei der Einfuhr von Gütern über See- und Lufthäfen in Deutschland haben, weil die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer und der entsprechende Vorsteuerabzug zeitlich deutlich auseinanderfielen. Unternehmen mussten daher Belastungen aus der steuerlichen Systematik vorfinanzieren.

2020 wurde diesem Effekt zumindest teilweise entgegengewirkt, indem die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer um einen Monat auf den 26. des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats verschoben wurde. Für viele importierende Unternehmen brachte dies eine Liquiditätsentlastung, jedoch wurde die Verschiebung an die Nutzung eines Aufschubkontos als Voraussetzung gebunden. Und nicht alle Unternehmen konnten von der Liquiditätsentlastung im Wettbewerb mit anderen Standorten wie Rotterdam in den Niederlanden profitieren, wie die Ende März vorgelegte Studie „Evaluierung des Erhebungsverfahrens zur Einfuhrumsatzsteuer“ des Deutschen Maritimen Zentrums eindeutig aufzeigt.

Der BGA hat um diese nicht völlig befriedigende Situation zu verbessern, die Forderung nach Fortentwicklung der Fristenlösung zur Verrechnung der Einfuhrumsatzsteuer mit dem entsprechenden Vorsteuerabzug in sein Positionspapier zu Rechtsvereinfachungen zur Beschleunigung von Investitionen aufgenommen. Dieses hatte er im März 2023 an Bundesregierung und Bundestag gerichtet. Eine Verrechnungslösung wird vom EU-Recht zugelassen und Wettbewerber wie die Niederlande und Österreich praktizieren dies bereits.

Um das drängende Ziel der Fortentwicklung der Fristenlösung zu einer Verrechnungslösung in Deutschland zu unterstreichen, hat der BGA gemeinsam mit dem AGA Unternehmensverband in einem Schreiben von Ende April 2023 an den Chef des Bundeskanzleramtes, Bundesminister Wolfgang Schmidt, von BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura und AGA-Präsident Dr. Hans Fabian Kruse nachdrücklich für eine Verrechnungslösung geworben. Sie fordern, im Zusammenhang mit der vorgesehenen Evaluierung der Fristenlösung noch in diesem Jahr die gesetzliche Grundlage für die Verrechnungslösung zu schaffen. Sie verweisen dabei in ihrem Schreiben auf bereits bestehende EDV-Ansatzpunkte für die Einführung der Verrechnung von Einfuhrumsatzsteuer und entsprechendem Vorsteuerabzug in Deutschland.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-727Thu, 11 May 2023 09:28:46 +0000Auftakt der Tarifverhandlungen in Hamburg https://bga.de/rss/auftakt-der-tarifverhandlungen-in-hamburg/Arbeitgeber legen starkes Angebot vorHeute haben die Tarifverhandlungen für den Groß- und Außenhandel in Hamburg begonnen. Der AGA Unternehmensverband hat eine Entgelterhöhung in zwei Stufen um insgesamt 6,1 Prozent bei einer Laufzeit von 24 Monaten vorgeschlagen: Die erste Stufe in Höhe von 4 Prozent soll im Dezember 2023 wirksam werden, die zweite mit 2,1 Prozent im Dezember 2024. Zusätzlich wird eine Inflationsausgleichsprämie von 1.400 Euro angeboten – je 700 Euro in diesem und im kommenden Jahr an.

Michael Fink, Verhandlungsführer des AGA für Hamburg, erklärt dazu: „Die Arbeitgeber im Groß- und Außenhandel wissen, vor welchen Herausforderungen ihre Beschäftigen stehen. Uns war es daher wichtig, direkt zum Auftakt ein faires Signal der Wertschätzung zu senden. Unser Angebot liegt deutlich über den meisten Tarifabschlüssen der Vergangenheit. Entgegen üblichen Gepflogenheiten machen wir damit früh einen großen Schritt auf die Beschäftigten zu und erwarten, dass auch Verdi dies anerkennt. Viele Unternehmen haben weiterhin mit starken Lieferkettenengpässen und steigenden Kosten zu kämpfen. Die Forderungen der Gewerkschaft gehen deutlich über das hinaus, was für die Firmen wirtschaftlich machbar ist.“

Verdi fordert bei einer Laufzeit von 12 Monaten eine Tariferhöhung von 13 Prozent, mindestens aber 400 Euro.

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 2. Juni 2023 statt.

Im Groß- und Außenhandel in Hamburg arbeiten in rund 4.500 Unternehmen etwa 60.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und 1.100 Auszubildende.

AGA-Pressemitteilung vom 10. Mai 2023

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news-726Thu, 11 May 2023 09:22:29 +0000Marcus Freitag neuer Vorstandsvorsitzender des PHAGROhttps://bga.de/rss/marcus-freitag-neuer-vorstandsvorsitzender-des-phagro/Pharmagroßhändler setzen sich für patientenorientierte Arzneimittelversorgung ein“Mit uns gesund” – Pharmagroßhändler setzen sich für patientenorientierte Arzneimittelversorgung ein

Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes PHAGRO hat den Vorstand des PHAGRO neu gewählt -  allen voran seine neue Spitze: Marcus Freitag, Vorsitzender der Geschäftsleitung PHOENIX Pharmahandel.

Die vollversorgenden Pharmagroßhändler beliefern Apotheken und ihre Patienten täglich mit 4,6 Millionen Packungen an Medikamenten und Gesundheitsprodukten und sind damit das Herzstück in der Versorgungskette zwischen Pharmaherstellern und Apotheken. Das Versorgungsniveau mit Arzneimitteln ist in Deutschland dank der vollversorgenden Pharmagroßhändler besonders hoch, davon ist Marcus Freitag überzeugt. „Nur eine herstellerneutrale Bereitstellung aller verfügbaren Arzneimittel garantiert eine selbstbestimmte Arzneimittelversorgung zum Wohle der Patienten“, so Freitag.



Marcus Freitag war bisher bereits stellvertretender Vorsitzender des Verbandes und setzt sich seit vielen Jahren aktiv mit dem PHAGRO für eine nachhaltige Resilienz des Versorgungssystems ein. „Transparente und stabile Infrastrukturen sind aktuell wichtiger denn je. Lieferprobleme dürfen nicht zu Patientenproblemen werden. In der anstehenden Überarbeitung des EU-Pharmarechts muss daher endlich der Belieferungsanspruch für den vollversorgenden Pharmagroßhandel durchsetzbar geregelt werden. Außerdem braucht es ein strategisches Monitoring für ein Frühwarnsystem zur Erkennung und bestenfalls Verhinderung von Lieferengpässen“, betont Marcus Freitag.

Die 104 Niederlassungen der vollversorgenden Pharmagroßhändler in Deutschland lösen jeden Tag ihr Versprechen ein ‚Wir liefern Gesundheit‘. „Unser Anspruch ist es, diese hohe Versorgungsqualität verantwortungsvoll in die Zukunft zu tragen und das Arzneimittelsystem mit allen Akteuren noch stabiler aufzustellen, um den globalen Herausforderungen gewachsen zu sein. Gute Versorgung braucht pragmatische und patientenorientierte Entscheidungen der Politik“, erklärt Marcus Freitag.
 

    1. Freitag löst André Blümel ab, der dem Verband insbesondere in der Corona-Pandemie ein Gesicht gegeben hat und den PHAGRO als starken Partner des Bundes, der Länder und der Partnerverbände bei der Pandemiebekämpfung etabliert hat. Dabei haben die Pharmagroßhändler zahlreiche Zusatzaufgaben übernommen, um Apotheken, Arztpraxen und Impfzentren zügig und flächendeckend zu versorgen. Der gesamte Vorstand, die Geschäftsführung und die Mitgliedsunternehmen des PHAGRO danken André Blümel für seinen versorgungspolitischen Weitblick und für die erfolgreiche Führung des Verbandes in herausfordenden Zeiten.



PHAGRO-Pressemitteilung (Auszug) vom 5. Mai 2023
 

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news-725Thu, 11 May 2023 09:20:29 +0000LKW-Maut: kurzfristige Umsetzung nicht praxistauglichhttps://bga.de/rss/lkw-maut-kurzfristige-umsetzung-nicht-praxistauglich/Koalitionsausschuss konkretisiert VorhabenDer Entwurf zum dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften liegt vor. Bereits im Koalitionsvertrag wurde die CO2-Differenzierung der Lkw-Maut durch Einführung einer Treibhausgas-Komponente unter der Bedingung vorgesehen, dass Doppelbelastungen durch den CO2-Preis ausgeschlossen werden. Mehreinnahmen sollen dabei für Mobilität eingesetzt werden. Im Beschluss des Koalitionsausschusses von März 2023 wurde das Vorhaben konkretisiert: Der Mautaufschlag soll demnach 200 Euro je Tonne betragen und die Einführung zum 01. Januar 2024 erfolgen. Der nun vorliegende Entwurf entspricht leider diesen Bedingungen nicht.

Die Einführung der CO2-Mautkomponente ist im Gesetzentwurf bereits zum 01.12.2023 vorgesehen. Die ist schlicht nicht praxistauglich und sollte nachgebessert werden.

Hinzu kommt, dass die Einführung der CO2-Mautkomponente im Koalitionsvertrag an die Bedingung geknüpft wurde, dass keine Doppelbelastung mit dem bestehenden CO2-Preis erfolgt. Nun ist offensichtlich keine Verrechnung von CO2-Mautanteil und -Preis mehr vorgesehen. Dies steht im klaren Gegensatz zu den bisherigen Ankündigungen und widerspricht einer verlässlichen Politik. Hier muss eine unbürokratische und praxistaugliche Lösung gefunden werden.
Des Weiteren wird der CO2-Zuschlag von 200 Euro die Mautgebühren fast verdoppeln und die Logistikkosten damit deutlich erhöhen.

Der BGA hat in einem gemeinsamen Schreiben mit anderen Verbänden an PStS Oliver Luksic  sowie die Mitglieder des Verkehrsausschusses im Deutschen Bundestag gewandt. Das Schreiben finden Sie hier.

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Im FokusThemenVerkehr + Logistik
news-724Thu, 11 May 2023 09:16:31 +0000BGA-Agrarausschuss: viel unklar bei entwaldungsfreien Lieferkettenhttps://bga.de/rss/bga-agrarausschuss-viel-unklar-bei-entwaldungsfreie-lieferketten/Deforestation Regulation wirft ihre Schatten vorausDie Umsetzung der europäischen Deforestation Regulation wirft ihre Schatten voraus. Durch die Regelung soll der Verbrauch von Produkten beschränkt werden, die Entwaldung und Waldschädigung verursachen. Dieses Ziel unterstützen auch die Verbände der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Mit Blick auf die konkrete Umsetzung der Verordnung in der Praxis bestehen für die betroffenen Unternehmen aber noch viele Fragen. Vor diesem Hintergrund hatte der BGA Diego Torres aus der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission eingeladen, an der Sitzung des BGA-Ausschusses für Agrar- und Ernährungswirtschaft am 27. April teilzunehmen. In einem einführenden Vortrag stellte Herr Torres die Entstehung und die wesentlichen Merkmale der Deforestation Regulation vor. Diese wird voraussichtlich im Juni 2023 in Kraft treten und muss dann von betroffenen Unternehmen ab Anfang 2025 umgesetzt werden. Torres betonte, dass durch die Verordnung grundsätzlich kein Bann von bestimmten Waren vorgesehen sei. Produkte, die unter die Regelung fallen und aus Hochrisikogebieten stammen, könnten weiter in die EU eingeführt werden. Allerdings müssten sie höhere Anforderungen erfüllen um nachzuweisen, dass sie nicht zu Entwaldung und Waldschädigung beigetragen haben. Angesichts zahlreicher Fragen, die von unterschiedlichsten Stakeholdern an die EU-Kommission herangetragen wurden, berichtete Torres, dass die Kommission an einem FAQ-Katalog arbeite, der kurz nach der formalen Annahme der Verordnung vorgestellt werden solle. Allerdings plane die Kommission weder, waren-spezifische Guidelines zur Umsetzung des neuen Regelwerks zu erarbeiten, noch ein waren-spezifisches Risiko-Benchmarking durchzuführen. Auf beides hatte die Wirtschaft gedrungen, um die Umsetzung zu erleichtern.
Zweites Schwerpunktthema der Sitzung war die Herkunftskennzeichnung auf Lebensmitteln. Der aktuelle Sachstand zu diesem Thema wurde von Dr. Christoph Meyer, Leiter des für Lebensmittelinformation und Lebensmittelkennzeichnung zuständigen Referats 215 im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgetragen. Er führte zunächst aus, dass viele EU-Mitgliedstaaten eigene nationale Regelungen zur Herkunftskennzeichnung bestimmter Lebensmittel eingeführt hätten, was zu einer Art „Wildwuchs“ geführt habe. Nicht zuletzt deshalb habe die EU-Kommission das Thema in ihrer Farm to Fork-Strategie aufgegriffen und eine Überarbeitung der Lebensmittelinformationsverordnung angeregt. SPD, FDP und Grüne haben sich darüber hinaus in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, eine umfassende Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel einzuführen. Auf europäischer Ebene werde geprüft, bereits bestehende Pflichten zur Herkunftskennzeichnungen auszuweiten. Konkret gehe es dabei unter anderem um Fleisch als Zutat, Kaninchen- und Wildfleisch, Milch und Milch als Zutat in Milcherzeugnissen, Reis, Hartweizen in Pasta sowie Kartoffeln. Ob und wann mit einem Vorschlag der Kommission zu rechnen sei, konnte Meyer nicht sagen. Allerdings dränge sein Haus in Brüssel auf einen Vorschlag für EU-einheitliche Herkunftskennzeichnungen. Sollte die Kommission weiter untätig bleiben, scheue Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir auch nicht vor einer nationalen Regelung zurück. Auf die Frage, welches Ziel mit einer Herkunftskennzeichnung erreicht werden solle, antwortete Dr. Meyer, dass damit einem verstärkt von Verbrauchergruppen vorgetragenen Wunsch nachgekommen werden solle. Darüber hinaus glaube er nicht, dass die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung an der fehlenden Zahlungsbereitschaft der Verbraucherinnen und Verbraucher scheitern werde.
Im weiteren Verlauf der Sitzung tauschten sich die Teilnehmer auch über erste Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), insbesondere im Hinblick auf private Dienstleister, aus. Weiter berichtete der BGA über seine Aktivitäten zu den Themen Neue genomische Techniken, Ernährungsstrategie der Bundesregierung und Tierhaltungskennzeichnung. Außerdem wurde die anstehende Neubesetzung der Mitglieder im Wirtschaftsausschuss für Außenhandelsfragen beim BMEL erörtert. Der BGA besprach mit seinen Mitgliedern, Vorschläge für die Nachfolge von Jens Kaß als Vorsitzendem des BGA-Ausschusses für Agrar- und Ernährungswirtschaft zu machen. Kaß hat sein Amt mit Überschreiten der Altersgrenze niedergelegt. Die Ausschussmitglieder dankten Kaß für sein Engagement und seine langjährige erfolgreiche Unterstützung der Verbandsarbeit des BGA.
 

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Im FokusThemenAgrar
news-723Thu, 11 May 2023 09:12:20 +0000Vielzahl an Steuergesetzen werfen Schatten voraushttps://bga.de/rss/vielzahl-an-steuergesetzen-werfen-schatten-voraus/BGA wird die weiteren steuerlichen Entwicklungen engagiert begleiten Die Bundesregierung befasst sich nun wieder vermehrt mit steuerpolitischen Schwerpunkten, die im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP verankert sind. So hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Mitte März 2023 den Diskussionsentwurf zum Mindestbesteuerungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz vorgelegt, der die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Europäischen Union enthält. Die rechtlichen Regelungen zur Anwendung der Nachversteuerungsvorschriften sollen ab dem 31. Dezember 2023 zur Anwendung kommen und mit einem neu eingeführten Mindeststeuergesetz (MinStG) umgesetzt werden. Der Mindeststeuer unterliegen im Inland belegene Geschäftseinheiten großer Unternehmensgruppen, die die Umsatzgrenze von 750 Millionen Euro überschreiten. Für Unternehmensgruppen mit untergeordneter internationaler Tätigkeit ist für die ersten 5 Jahre eine Steuerbefreiung vorgesehen. Die Steuerpflicht der im Inland belegenen Geschäftseinheiten ist unabhängig von der jeweiligen Rechtsform. Die Berechnung der Mindeststeuer soll unter Zugrundelegung eines Mindeststeuersatzes von 15 Prozent auf Basis der handelsrechtlichen Rechnungslegung und bestimmter erforderlicher Anpassungen erfolgen. Der BGA hat hierzu gemeinsam mit den weiteren Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft eine Stellungnahme abgegeben und in einer detaillierten Stellungnahme auf die Folgen und Änderungsbedarf hingewiesen.

In Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Einführung eines bundesweiten einheitlichen Meldesystems zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen hat das BMF einen Diskussionsentwurf einer Gesetzesänderung zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze vorgelegt. Dies ist der erste Schritt hin zu einer späteren Einführung eines entsprechenden transaktionsbezogenen Meldesystems für die obligatorische Verwendung von elektronischen Rechnungen (e-Rechnungen) für inländische B2B-Umsätze. Die Bundesregierung hat hierzu bei der EU-Kommission einen Antrag auf Erteilung einer Ermächtigung der Mehrwertsteuer-System-Richtlinie gestellt. Zeitgleich wird bereits der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag zur Umsatzbesteuerung im digitalen Zeitalter (VIDA) beraten, der insbesondere harmonisierte Regelungen für die e-Rechnung und ein Meldesystem vorsieht. Die Überlegungen der EU wurden bereits in der Sitzung des BGA-Ausschusses Steuern und Finanzen am Ende Januar 2023 aufgegriffen und erstmals beraten. Grundsätzlich wird die stärkere Nutzung der Digitalisierung in der Besteuerung begrüßt, bei der der Umsetzung jedoch auch kritische Aspekte gesehen. Diese hat der BGA bereits in einer Stellungnahme von EuroCommerce beigesteuert.

Von BMF und BMJ liegt inzwischen zudem der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen vor. Aus Sicht des BGA sind die darin enthaltenen neuenRegelungen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung und zur Vermögensbildung grundsätzlich ein positives Signal. Der steuerfreie Höchstbetragim Einkommensteuergesetz für überlassene Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers soll von 1.440 Euro auf 5.000 Euro im Jahr angehoben werden. Die Einkommensgrenze für Vermögensbeteiligungen soll aufgehoben und der Höchstbetrag der Arbeitnehmer-Sparzulage von 400 Euro auf 1.200 Euro im Jahr angehoben werden. Die maximale Arbeitnehmer-Sparzulage soll damit 240 Euro jährlich betragen.
Weitere Steuergesetze sind angekündigt, wie ein Wachstumsstärkungsgesetz oder ein Steuerbürokratieabbaugesetz. Hierzu liegen aber noch keine konkreten Überlegungen für die gesetzliche Ausgestaltung vor. Der BGA wird die weiteren steuerlichen Entwicklungen engagiert begleiten und über die weitere Entwicklung informieren. Zudem wird er auch seine Positionen und Erwartungen in die politische und öffentliche Diskussion um die Ausgestaltung einbringen. Er wird damit seine bisherigen Initiativen wie bei den Vorschlägen für Rechtsvereinfachungen zur Beschleunigung von Investitionen oder bei Sachzuwendungen für Geschäftskunden, der Verrechnung der Einfuhrumsatzsteuer mit dem entsprechenden Vorsteuerabzug und der Streichung der umsatzsteuerlichen Altteilebesteuerung fortsetzen.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-722Thu, 04 May 2023 09:48:40 +0000Negative Importzahlen Folge des starken Dollarshttps://bga.de/rss/negative-importzahlen-folge-des-starken-dollars/Spätfolgen von Corona und starkem Dollar„Die rückläufigen Zahlen hängen mit dem starken Jahresauftakt zusammen. Die negativen Importzahlen sind Spätfolgen des starken Dollars im Herbst und den dadurch verhaltenen Bestellungen. Der Warenbezug aus China gestaltete sich noch bis zum Jahresende 2022 aufgrund der starken Einschränkungen im Zusammenhang der dortigen Corona-Lockdowns schwierig. Die Ausläufer dieser Situationen schlagen sich jetzt bei uns in den Handelszahlen nieder.“, analysiert Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) die heute veröffentlichten Außenhandelszahlen.

„Im Export sind die USA nach wie vor unser wichtigster Handelspartner. Dort sahen wir zuletzt stark negative Tendenzen. Nachdem die US-Bevölkerung das in der Corona-Pandemie angesparte Vermögen ausgegeben hat, beginnen die Menschen aufgrund der Inflation wieder mehr zu sparen und somit weniger für Konsumprodukte aus Übersee auszugeben. Das zeigt sich auch bei den größten Containerhäfen der USA. Diese haben teilweise Monatsrückgänge von gut 10 Prozent. Auch der Schritt der US-Notenbank von gestern, erneut die Zinsen zu erhöhen, verstärkt die vorhandenen Bremseffekte weiter.“, sagt Jandura

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Im FokusThemenInternationalesExportImportPressemitteilung
news-940Thu, 27 Apr 2023 08:11:13 +0000BGA-Umwelt- und Energieausschuss https://bga.de/rss/bga-umwelt-und-energieausschuss-1/Mitglieder diskutieren Energie und VerpackungenZwei bedeutende Themen diskutierten die Mitglieder des BGA Umwelt- und Energieausschuss am Montag. Mit Dr. Nina Scheer MdB war die energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion zu Gast und sprach über bezahlbare und sichere Energie auch nach der Energiepreisbremse. Das zweite brennende Thema, das den BGA in den nächsten Monaten verstärkt beschäftigen wird,
 war der Entwurf einer Verpackungsverordnung, der in der Sitzung mit EuroCommerce-Experten Nick Dornheim diskutiert wurde.  

In einem Impulsvortrag beleuchtete Scheer das Dilemma, dass es teils sehr unterschiedliche Positionen im politischen Raum gibt. Dabei ginge es um die Abwägung zwischen regulatorischer Planungssicherheit und der Möglichkeit, auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren. Sie ging auf dezentrale Energieversorgung, die Diskussion um den Industriestrompreis, ein neues Strommarktdesign und das Gebäudeenergiegesetz ein. Die dezentrale Versorgung sei ein wichtiges Instrument, den unterschiedlichen unternehmerischen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Unternehmen bräuchten einen Baukasten von verschiedenen Instrumenten, um verstärkt erneuerbare Energien zu nutzen. Dazu gehörten auch Klimaverträge. Die Politik müsse Rahmenbedingungen ermöglichen, aber nicht grundsätzlich in Einzelentscheidungen eingreifen. Das gelte auch für das heiß debattierte Gebäudeenergiegesetz. Hier schlug sie vor, mehr auf die Nutzungsmöglichkeiten von Erneuerbaren, als auf starre Effizienzvorgaben zu setzen. Auch kündigte sie an, dass der Entwurf im parlamentarischen Verfahren noch ganz sicher an einigen Stellen geändert werden müsse. Bei allem müsse eine Umstellung technologieoffen und bezahlbar bleiben. Doch darüber, wie bezahlbare Energie – auch beim einem Industriestrompreis – sichergestellt wird, gebe es gleichsam noch unterschiedliche Positionen. Sie plädierte für marktwirtschaftliche Instrumente. Es sei allen klar, dass die 300 Mrd.-Hilfe eine Einmallösung bleibe. Daher sei es gut, dass es um diese Fragen auch bei der Plattform Klimaneutrales Stromdesign gehe.

In der Diskussion wurde deutlich, dass es an vielen Stellen ähnliche Positionen gibt, vor allem beim Gebäudeenergiegesetz. Doch es wurde gerade bei der dezentralen Energieversorgung deutlich, dass bei allen Planungsbeschleunigungen der letzten Monate, starke regionale Unterschiede bestehen. So ist die Infrastruktur (Gasnetze, Stromnetz, Stromerzeugung, geschweige Wasserstoff) häufig nicht vorhanden, von Unternehmen werde aber die Planungssicherheit für Investitionsentscheidungen eingefordert. Die Anwesenden waren sich alle einig, dass die Politik bei der Gesetzgebung wieder den Krisenmodus verlassen müsse und Diskussionen ermöglicht werden müssten. Es gebe keinen Grund mehr dafür, dass die Fristen für Verbändebeteiligungen bei wenigen Tagen bis zu 48 Stunden lägen. Die Abgeordnete sagte zu, auch dies erneut zu adressieren.

Die Kommission hat ihren Vorschlag zur Verpackungsordnung vorgestellt, der durch alle Branchen hinweg massive Auswirkungen haben wird. So werden nicht nur der Rezyklatanteile in Mehrwegverpackungen vorgeschrieben, eigene Mehrwegsysteme von Unternehmen faktisch verboten, sondern auch maximal 40 Prozent Leerraum bei Verpackungen vorgeschrieben. Ergänzt wird dies durch umfangreiche Dokumentationspflichten und der Einführung eines verpflichtenden Verpackungsregisters in allen Mitgliedsstaaten. Leider konnte die einzige deutsche Berichterstatterin im ENVI (u.a. Umwelt)-Ausschuss des Europaparlaments kurzfristig nicht an der Sitzung teilnehmen. Die Anwesenden haben aber die Möglichkeit genutzt, mit Nick Dornheim von EuroCommerce ins Gespräch zu kommen. Der BGA hat sich an der Konsultation der Kommission beteiligt und auch EuroCommerce ist hier sehr aktiv. Das Thema soll öffentlich und in Gesprächen mit dem Bundesumweltministerium in den nächsten Wochen und Monaten intensiv begleitet werden. Dabei sollen die Fachverbände, die sich in ihren Branchenspezifika bereits selbst in die Diskussion eingebracht haben, flankiert werden.
 

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Im FokusEnergie + Umwelt
news-720Thu, 27 Apr 2023 07:20:13 +0000Fachkräfteeinwanderunghttps://bga.de/rss/fachkraefteeinwanderung/Einwanderung in dei Zeitarbeit ermöglichenZur ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sagt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) heute in Berlin:

„Die Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland dringend notwendig und lange überfällig. Aber dieser Entwurf ist immer noch zu bürokratisch, kompliziert und praxisfern. Hier müssen die Regierungsparteien in den kommenden Wochen noch nachbessern, Vorschläge von uns Verbandsvertretern liegen dazu vor.
Es geht aber nicht nur um Fach- sondern um Arbeitskräfte insgesamt. Wir Unternehmerinnen und Unternehmer weisen seit langem darauf hin, dass der Arbeitskräftemangel einer der größten Bremsblöcke ist, wenn es um zukünftiges Wirtschaftswachstum geht.“

„Das Gesetz in seiner aktuellen Fassung hat eine immense Schwachstelle: Es schließt die Zeitarbeitsbranche bei der Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten aus. Das ist angesichts von Fachkräftemangel und digitalem Wandel zu kurzsichtig, es darf hier keine ideologischen Grenzen geben. Die Erfahrung und Expertise der Personaldienstleister kann besonders kleinen und mittelständischen Unternehmen helfen, geeignete Arbeitskräfte außerhalb der EU zu rekrutieren und Menschen eine Perspektive auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu geben.“

„Nur mit diesem Gesetzesentwurf ist es nicht getan. Wir brauchen auch deutlich mehr Tempo bei der praktischen Umsetzung. Wer monatelang auf ein Visum warten muss, geht in ein anderes Land. Die Bürokratie darf uns auf diesem richtigen und wichtigen Weg nicht ausbremsen!“
 

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Im FokusThemenArbeit + TarifPressemitteilung
news-719Thu, 27 Apr 2023 07:07:32 +0000LinkedIn-Schulung mit Creditreform:https://bga.de/rss/linkedin-schulung-mit-creditreform/Der Inhalt zähltDer Social Media Marketing Manager von Creditreform, Sébastien Wörndle, führte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunikationsabteilungen der BGA-Mitgliedsverbände in die Welt von LinkedIn in. Neben grundsätzlichen Informationen zur Plattform, ging es auch um Vergrößerung der Reichweite sowie Sinn und Nutzen von bezahlten Beiträgen.

LinkedIn, eigentlich als Karrierenetzwerk wie Xing gestartet, ist inzwischen das größte B2B-Netzwerk in der DACH-Region und löst auch in der Verbändekommunikation zunehmend bisherige Plattformen wie Twitter und Facebook ab.
Wie bei allen sozialen Netzwerken, bestimmt auch hier ein Algorithmus, welcher Beitrag wie häufig ausgespielt wird, wie erfolgreich er also ist. Neben verschiedenen Grundsätzen wie dem Aufbau des Textes sowie Uhrzeit der Veröffentlichung, zählt für die Relevanz des Posts vor allem ein interessanter Inhalt, der zum Autor passt.

Auch die Einbindung von Mitarbeitern in die Kommunikationsstrategie macht auf LinkedIn Sinn. Durch Reaktionen sowie eigenen Posts von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich auf das Unternehmen oder den Verband beziehen, kann die Reichweite eines Posts und eines Themas enorm erhöht werden. LinkedIn bietet inzwischen auch die Möglichkeit, Mitarbeiter über veröffentlichte Postings zu informieren und diese zur Weiterverwendung für sie bereitzustellen.
Über ein Sponsoring von bestimmten Posts kann man die Reichweite für den Verband ebenfalls erhöhen. Hier bietet LinkedIn Instrumente, die zielgruppengerecht Beiträge verstärkt ausspielen.

Wir danken Sébastien Wörndle für den informativen Vortrag, sowie Patrik-Ludwig Hantzsch für die Unterstützung.
 

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news-718Thu, 27 Apr 2023 07:03:18 +0000Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau https://bga.de/rss/verbaendeabfrage-zum-buerokratieabbau/Ergebnisse veröffentlichtEine Zusammenfassung der Ergebnisse der Verbändeabfrage zum Thema Bürokratieabbau haben das Bundesjustizministerium und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 14. April veröffentlicht. An dieser hatten sich der BGA neben 56 weiteren Spitzenverbänden aus der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft beteiligt. Das Dokument umfasst mehr als 700 Seiten und greift auch die Vorschläge des BGA auf. Die Vorschläge der Verbände wurden nach Kategorien priorisiert und nach Ressorts strukturiert. Von den Verbänden wurden nach dem Bericht insgesamt 442 Vorschläge eingereicht, wobei davon 157 (davon 6 der 10 vom BGA eingereichten Vorschläge) in die Kategorie 1 "Potenziell geeignet für unmittelbare gesetzliche Maßnahmen der Ressorts oder in einem weiteren Bürokratieentlastungsgesetz" eingeordnet wurden. Die große Zahl an Vorschlägen aus den Verbänden zeigt, dass das Thema Bürokratieabbau in der gesamten Wirtschaft, aber auch in der Zivilgesellschaft als dringlich angesehen wird und großer Handlungsbedarf besteht.

Die Ergebnisse sollen ab Anfang Mai in einer Staatssekretärsrunde diskutiert werden. Zudem soll noch in diesem Jahr ein Referentenentwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz veröffentlicht werden.
 

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news-717Thu, 27 Apr 2023 07:00:17 +0000Neues zur Arbeitszeiterfassunghttps://bga.de/rss/neues-zur-arbeitszeiterfassung/Referentenentwurf aus dem BMASArbeitgeber müssen ein System zur Zeiterfassung einführen, um die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen, einschließlich Überstunden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellt in seinem Beschluss klar, dass diese Pflicht für alle Arbeitnehmer gilt, egal ob im Büro oder im Homeoffice. Seit dem Beschluss des BAG vom 13. September 2022 mit seinen Feststellungen zur Arbeitszeiterfassung gab es Ankündigungen aus dem Bundesarbeitsministerium, diese Frage gesetzlich zu regeln. Nachdem im ersten Quartal keine Vorlage eines Referentenentwurfes vorgelegt wurde, kam vor wenigen Tagen, am 18. April 2023, ein Referentenentwurf des BMAS in Umlauf.

Dieser „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften“ beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte:


Der BGA kritisiert diesen Entwurf als Bruch der im Koalitionsvertrag gemachten Versprechung, weiterhin Vertrauensarbeitszeit zu gewährleisten. Mit dem Entwurf wird ebenfalls nicht die vom Koalitionsvertrag angekündigte und dringend erforderliche Flexibilisierung der Höchstarbeitszeit bzw. der Ruhezeiten angegangen. Stattdessen beschränkt er sich im Wesentlichen auf eine Regulierung der Arbeitszeiterfassung. Für diese ist trotz der vom BAG betonten gesetzgeberischen Gestaltungsspielräume keine echte Formfreiheit vorgesehen.
Der für den Arbeitgeber mögliche Verzicht auf die Kontrolle der Arbeitszeitaufzeichnungen zielt auf die Flankierung der Vertrauensarbeitszeit. Dabei bleibt unklar, wie weit die dennoch erforderlichen Kontrollen zu reichen haben. Hier muss echte, zu einer modernen Arbeitswelt passende Vertrauensarbeitszeit ermöglicht werden, im Sinne der Beschäftigten und Unternehmen.
Kritisch sieht der BGA zudem die sehr begrenzten Abweichungsmöglichkeiten, die allein durch Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen aufgrund eines Tarifvertrages vorgesehen. Damit wird im Ergebnis nur ein geringer Teil der Beschäftigten von einer Lockerung profitieren können. Wenn der Gesetzgeber dies für die Breite der Wirtschaft und der Beschäftigtenverhältnisse ermöglichen will, muss er – die europäischen Vorgaben lassen dies auch zu – selbst regeln.

Dass ihm diese Gestaltungsmöglichkeit sehr bewusst ist, zeigt er auch durch das Nichtantasten der Ausnahmeregelung für den öffentlichen Dienst: hier gilt weiterhin eine echte Bereichsausnahme, d.h. in diesem Bereich soll auch weiterhin von einer Arbeitszeitaufzeichnung abgesehen werden können.
Ein positiver Punkt ist dem Entwurf dennoch abzugewinnen: Da das BAG seinen Beschluss vom 13. September 2022 nicht auf das Arbeitszeitgesetz, sondern auf das Arbeitsschutzgesetz gestützt hatte, war eine Regelung der Zeiterfassung in letzterem zu befürchten. In dem Fall hätte auch der Fortbestand der Ausnahmeregelung für leitende Angestellte in Frage gestanden.
Noch offen ist der weitere Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens. Der Referentenentwurf befindet sich dem Vernehmen nach in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Eine Verbändeanhörung ist bislang nicht eingeleitet. Auch zur zeitlichen Planung des weiteren Verfahrens ist derzeit noch nichts bekannt.
 

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Im FokusThemenArbeit + Tarif
news-716Wed, 26 Apr 2023 08:47:25 +0000 DIE GOLDENE HAND prämiert kreative Präventionsideenhttps://bga.de/rss/die-goldene-hand-praemiert-kreative-praeventionsideen/Null Unfall, null Ausfall – kein Zufall!Mit der GOLDENEN HAND zeichnet die Berufsgenossenschaft Handel und
Warenlogistik (BGHW) jedes Jahr Unternehmen aus, die Unfälle und Ausfälle am Arbeitsplatz nicht dem Zufall überlassen. Mit ihrem Präventionspreis zeichnet die BGHW-Ideen aus, die GOLD wert sind. So werden gelungene Maßnahmen und Aktionen in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz für den Handel und die Warenlogistik prämiert.

Gesucht werden gute Ideen von Beschäftigten, Auszubildenden, Unternehmerinnen und Unternehmern – und prämieren die besten Einreichungen mit der Goldenen Hand und einem lohnenswerten Preisgeld. Die Beschäftigten, potenzielle neue Fachkräfte, Kundinnen und Kunden, Lieferanten und Herstellern, sollen ihre Ideen und Projekte, dass ihnen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit wichtig ist, vorstellen. Mehr Informationen zum Preis und der Bewerbung gibt es hier.
 

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news-714Wed, 26 Apr 2023 08:41:13 +0000Wichtige Wirtschaftsindikatoren zeigen aufwärtshttps://bga.de/rss/wichtige-wirtschaftsindikatoren-zeigen-aufwaerts/ Auftragseingänge und die Produktion weiterhin auf ErholungskursGemäß den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verzeichnete das produzierende Gewerbe im Februar eine bemerkenswerte Steigerung gegenüber dem Vormonat. Die Produktion im produzierenden Gewerbe stieg um 2,0%, im Baugewerbe um 1,5% und in der Industrie um 2,4%. Die Auftragseingänge im verarbeitenden Gewerbe stiegen um 4,8% gegenüber dem Vormonat, was den dritten Anstieg in Folge und die größte Vormonatssteigerung seit Juni 2021 darstellt. Trotzdem liegen die Bestellungen immer noch 5,9% unter dem Vorjahresniveau. Dies lässt jedoch darauf schließen, dass die Talsohle der Energiekrise durchlaufen sein könnte und eine Erholung in Aussicht steht.

Im Vormonatsvergleich legte die Inlandsnachfrage mit einem Plus von 5,6% spürbar zu. Auch die Order aus dem Euroraum erholten sich von ihrem Rückgang zu Jahresbeginn kräftig und legten um 8,9 Prozent zu, während die Aufträge aus dem Nicht-Euroraum nach ihrem starken Plus im Januar mit einem Zuwachs von 1,4% nur verhältnismäßig schwach zulegten.

Der bedeutende Wirtschaftszweig Kfz und Kfz-Teile konnte kräftig expandieren, wobei die Produktion um 7,6% und die Aufträge um 3,7% gegenüber dem Vormonat gestiegen sind. Im Maschinenbau stagnierte die Produktion nahezu, während die Aufträge um 2,8% zunahmen. Auch in den besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen stieg die Produktion fast überall an. Die Bereiche chemische Erzeugnisse (+3,2%), Kokerei und Mineralölverarbeitung (+6,7%) sowie Metallerzeugung und -bearbeitung (+1,7%) konnten alle ihre Herstellung expandieren, während die Produktion von Papier und Pappe mit +0,1% stagnierte. Nur die Glasherstellung war mit -0,8% rückläufig. Auch bei den Bestellungen konnten größtenteils Zuwächse verzeichnet werden, wobei die Bereiche Metallerzeugung (+2,5%), chemische Erzeugnisse (+2,1%) und Metallerzeugnisse (+1,6%) alle ein Nachfrageplus verzeichneten, nachdem sie im Januar rückläufig waren. Die Bestellungen bei Herstellern von elektrischer Ausrüstung und pharmazeutischen Erzeugnissen sind jedoch nach wie vor abwärtsgerichtet, mit einem Minus von 1,7% bzw. 5,5%.

In vielen Branchen der deutschen Industrie befinden sich die Auftragseingänge und die Produktion weiterhin auf Erholungskurs, was mit einer Verbesserung der Stimmungsindikatoren einhergeht. Insgesamt zeichnet sich nach dem schwachen Jahresendquartal 2022 zu Jahresbeginn 2023 eine konjunkturelle Erholung ab. Der BGA geht daher davon aus, dass der Tiefpunkt der Energiekrise überwunden wurde und rechnet für die kommenden Monate weiter mit einer konjunkturellen Erholung der Industrie und der gesamten wirtschaftlichen Aktivitäten.
 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-713Wed, 26 Apr 2023 08:36:38 +0000Umfrage zum mobilen Arbeiten im Großhandel https://bga.de/rss/umfrage-zum-mobilen-arbeiten-im-grosshandel/Reminder zur TeilnahmeDer BGA unterstützt eine bundesweite Umfrage im Großhandel zum Anwendungsstand des mobilen Arbeitens ein Jahr nach dem Ende der Homeoffice-Angebotspflicht, die in Kooperation mit Professor Dr. Christian Rafflenbeul-Schaub von der Ostfalia Hochschule durchgeführt wird. Die Teilnahme ist noch bis einschließlich 15. Mai 2023 unter diesem Link möglich.

Ziel der Umfrage ist, die Nutzung und Ausgestaltung des mobilen Arbeitens detailliert und nach Unternehmensgrößenklassen differenziert darzustellen, Trends und Zusammenhänge aufzudecken sowie Handlungsempfehlungen abzuleiten. Die Umfrage richtet sich an Großhandelsunternehmen aller Branchen und Größenklassen. Der zeitliche Aufwand für eine Teilnahme an der Umfrage beträgt etwa 10 bis 12 Minuten. Die Umfrage wird als online-Umfrage durchgeführt. Die Daten werden strengstens anonym behandelt und ausschließlich aggregiert ausgewertet. Die Unternehmen werden von ihren Landes- oder Fachverbänden über Teilnahmebedingungen informiert.

An der Umfrage teilnehmende Unternehmen erhalten, sofern am Ende der Umfrage eine E-Mail-Adresse angegeben wird, einen ausführlichen Ergebnisbericht, der es ermöglicht, die eigene Positionierung bei der Anwendung und Ausgestaltung des mobilen Arbeitens zu überprüfen.

Bei Interesse oder eventuellen Rückfragen stehen beim BGA Judith Röder (judith.roeder@remove-this.bga.de) und Michael Alber (michael.alber@remove-this.bga.de), bei der Ostfalia Hochschule Professor Dr. Rafflenbeul-Schaub (c.rafflenbeul-schaub@remove-this.ostfalia.de) zur Verfügung.
 

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Im FokusThemenArbeit + Tarif
news-712Wed, 26 Apr 2023 08:33:22 +0000Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzhttps://bga.de/rss/mindestbesteuerungsrichtlinie-umsetzungsgesetz/Diskussionsentwurf in der Verbändebeteiligung.Das Bundesministerium der Finanzen hat Mitte März 2023 den Diskussionsentwurf zum Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz zahlreichen Verbänden und Organisationen, darunter dem BGA und den weiteren sieben Spitzenverbänden der deutschen gewerblichen Wirtschaft, zugesandt.
Zentrale Elemente des Diskussionsentwurfs sind im Einzelnen:

Der Mindeststeuer unterliegen im Inland belegene Geschäftseinheiten großer Unternehmensgruppen, die die Umsatzgrenze nach § 1 MinStG-E (750 Millionen Euro Umsatzerlöse im Konzernabschluss der obersten Muttergesellschaft in mindestens zwei der letzten vier vorangegangenen Geschäftsjahre) überschreiten. Erfasst werden sowohl international als auch nur national tätige Unternehmensgruppen. Für Unternehmensgruppen mit untergeordneter internationaler Tätigkeit (einschließlich nur national tätiger Unternehmensgruppen) ist für die ersten 5 Jahre eine Steuerbefreiung vorgesehen (§ 74 MinStG-E). Die Steuerpflicht der im Inland belegenen Geschäftseinheiten ist unabhängig von der jeweiligen Rechtsform.

Die Mindeststeuer setzt sich aus dem Primärergänzungssteuerbetrag, dem Sekundärergänzungssteuerbetrag sowie dem nationalen Ergänzungssteuerbetrag zusammen. Insofern unterliegen die großen Unternehmensgruppen mit ihren inländischen und ausländischen Gewinnen gleichermaßen der Mindestbesteuerung. Der Primärergänzungssteuerbetrag und der Sekundärergänzungssteuerbetrag entsprechen dem einer steuerpflichtigen Geschäftseinheit zuzurechnenden Anteil am Steuererhöhungsbetrag einer niedrig besteuerten Geschäftseinheit. Der nationale Ergänzungssteuerbetrag entspricht dem für die Bundesrepublik Deutschland ermittelten und der jeweiligen Geschäftseinheit zugeordneten Steuererhöhungsbetrag.

Die Berechnung der Mindeststeuer im Diskussionsentwurf entspricht dem international Vereinbarten (länderbezogene Berechnung des Steuererhöhungsbetrags unter Zugrundelegung eines Mindeststeuersatzes von 15 Prozent) und erfolgt auf Basis der handelsrechtlichen Rechnungslegung und bestimmter erforderlicher Anpassungen. Auch für den nationalen Ergänzungssteuerbetrag wird vollumfänglich auf diese Berechnungsgrundlagen abgestellt.

Ein wichtiger Aspekt bei der Erarbeitung des Diskussionsentwurfs ist die Vermeidung von Bürokratieaufwand, wo dies möglich ist. Dies gilt insbesondere bei zwei wichtigen Regelungsbereichen.

Die internationale Ausrichtung der Besteuerung ist ein begrüßenswerter Schritt, wenn damit vergleichbare und faire steuerliche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Voraussetzung ist jedoch zum einen, dass eine Umsetzung auch in allen Staaten, die sich im Rahmen des OECD-Prozesses hierzu bekannt haben, erfolgt. Zum anderen muss eine überschießende Auslegung der EU-Vorgaben in Deutschland unterbleiben. Auch dürfen die betroffenen Unternehmen dabei nicht mit neuer Bürokratie überzogen werden.
 

 

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-711Wed, 26 Apr 2023 08:25:36 +0000GVA begrüßt Verlängerung der sog. Aftermarket-GVOhttps://bga.de/rss/gva-begruesst-verlaengerung-der-sog-aftermarket-gvo/ Aber sektorspezifische Gesetzgebung dringend notwendig.Die EU-Kommission hatte frühzeitig angekündigt, den Wettbewerbsrahmen der bestehenden Kfz-GVO für den Kfz-Teilevertrieb und -Service inhaltlich unverändert um weitere fünf Jahre bis zum 31.5.2028 zu verlängern, um möglichen Veränderungen der Marktbedingungen Rechnung tragen zu können. Um dennoch bereits drängenden Anforderungen der Branche gerecht zu werden, die der technische Fortschritt mit sich bringt, war es erforderlich, die begleitenden Leitlinien zu dieser GVO in wichtigen Punkten ebenfalls zu verlängern bzw. an neu aufgekommene Fragen z.B. hinsichtlich der Bereitstellung fahrzeuggenerierter Daten an unabhängige Marktteilnehmer anzupassen.

„Die Kommission unterstreicht, dass unabhängigen Marktteilnehmern (wie den Mitgliedern des GVA) technische Informationen, die für die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen erforderlich sind, nicht vorenthalten werden dürfen. Dazu zählen Identifikations-Informationen über verwendete VINs und Ersatzteile der Fahrzeughersteller, da sie die Voraussetzung für ein wettbewerbsfähiges Angebot des freien Marktes sind. Diese alte Forderung erfüllen Fahrzeughersteller leider immer noch nicht in gebotener Weise“, beklagt GVA-Präsident Thomas Vollmar. Umso wichtiger ist es, das noch einmal ausdrücklich zu adressieren.
Und weiter: „Zunehmend ist auch der Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten erforderlich. Der Zugang zu diesen Daten ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass unabhängige Marktteilnehmer und Fahrzeughersteller gleichberechtigt am Wettbewerb teilnehmen und damit bezahlbare Mobilität ermöglichen können.“

„Dazu ist aus unserer Sicht dringend erforderlich, dass die EU-Kommission zeitnah eine sektorspezifische Gesetzgebung zum Zugang zu diesen Daten erlässt. Die Aussagen in den Leitlinien lösen das Problem nicht.“
GVA-Pressemitteilung vom 18. April 2023

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news-710Wed, 26 Apr 2023 08:19:57 +0000Wohnungsbau-Tag: Neubau braucht „Milliarden-Booster“ vom Staathttps://bga.de/rss/wohnungsbau-tag-neubau-braucht-milliarden-booster-vom-staat/Die Situation ist so schlecht wie noch nie: Wohnungsbau droht der Absturz.Jetzt entscheidet sich, ob der Wohnungsmarkt endgültig in die Knie geht: „Es steht Spitz auf Knopf. Der Wohnungsmarkt steht am Kipppunkt“, diese deutliche Warnung richtete der Wohnungsbau-Tag am heutigen Donnerstag an die Politik. Er stellte mit seinem Motto die Frage: „Kann Deutschland noch bauen?“

Die Antwort gaben die Wissenschaftler des schleswig-holsteinischen Wohnungs- und Bauforschungs-Instituts ARGE (Kiel). Sie legten auf dem Wohnungsbau-Tag in Berlin eine aktuelle Studie vor – und das mit klaren Worten: „Wenn jetzt nichts passiert, dann gibt es beim Wohnungsbau keine Talfahrt, dann erleben wir beim Neubau von Wohnungen einen regelrechten Absturz“, so Studienleiter Prof. Dietmar Walberg.

Noch sei der Wohnungsbau gut aufgestellt: „Die heute vorhandenen Kapazitäten reichen, um 400.000 Wohnungen pro Jahr neu zu bauen. Immer vorausgesetzt, dass das Bauen auch möglich ist: ohne lähmende Genehmigungsprozesse, ohne hemmende Vorschriften und Auflagen. Und mit einer funktionierenden Finanzierung, vor allem einer von Bund und Ländern angepassten Förderung“, machte Dietmar Walberg deutlich.

Die für den Wohnungsbau in Deutschland führenden sieben Organisationen und Verbände der Bau- und Immobilienwirtschaft, die sich im „Verbändebündnis Wohnungsbau“ zusammengeschlossen haben und den Wohnungsbau-Tag veranstalten, richteten dazu eine klare Forderung an Bund und Länder: Der Staat müsse seine Fördergelder für den Wohnungsbau „massiv aufstocken“, so das Wohnungsbau-Bündnis.

Konkret seien für den sozialen Wohnungsbau bis 2025 mindestens 50 Milliarden Euro an Fördermitteln notwendig. Diese sollten von Bund und Ländern als Sondervermögen zur Verfügung gestellt werden. Nur mit den zusätzlichen Mitteln könne es gelingen, 100.000 Sozialwohnungen pro Jahr neu zu bauen. Der Staat müsse zudem dem bezahlbaren Wohnungsbau intensiv unter die Arme greifen: Für 60.000 Wohnungen mit einer Kaltmiete zwischen 8,50 Euro und 12,50 Euro seien in dieser Legislaturperiode des Bundes noch einmal mindestens 22 Milliarden Euro notwendig.

„Die Ampel muss Farbe bekennen. Sie muss entschlossen in den Wohnungsneubau investieren. Zum aktuellen Krisenmanagement dieser Regierung gehört, dass die Förderung des Neubaus von Wohnungen dringend auf neue Füße gestellt wird. Das muss ganz oben auf der To-do-Liste der Ampel stehen“, so das „Verbändebündnis Wohnungsbau“, das die ARGE-Untersuchung in Auftrag gegeben hat. Der Titel der aktuellen Wohnungsbau-Studie: „Status und Prognose: So baut Deutschland – So wohnt Deutschland“.

Auszug der gemeinsamen Pressemitteilung Verbändebündnis Wohnungsbau vom 20. April 2023

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news-709Wed, 26 Apr 2023 08:14:27 +0000EU-Entwaldungsverordnung im EU-Parlament angenommenhttps://bga.de/rss/eu-entwaldungsverordnung-im-eu-parlament-angenommen/EU-Parlament stimmt Vorschlag zur neuen Entwaldungsverordnung zu.Am 19.04. hat das EU-Parlament dem Vorschlag zur neuen Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR) mit großer Mehrheit zugestimmt. Als letzter Schritt muss nun noch der Europäische Rat zustimmen. Dies gilt als Formsache und soll im Mai stattfinden. Nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten, also Ende nächsten Jahres, wird die EUDR die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) ersetzen und die Holzbranche vor neue Herausforderungen stellen.

Es ist seit längerem bekannt, dass die Produktion von Holz und Holzprodukten für den Export nur in sehr geringem Maße zur globalen Entwaldung beiträgt. Fast 90% der weltweiten Entwaldung werden durch die Ausdehnung der Landwirtschaft verursacht. Vor diesem Hintergrund begrüßt der GD Holz ausdrücklich, dass zukünftig erstmals Regeln für den Handel mit Kaffee, Kakao, Kautschuk, Palmöl, Rindern und Soja eingeführt werden.

Die EUDR enthält jedoch auch für den Holzhandel einige Verschärfungen und betrifft mehr Produkte und größere Teile der Holzwirtschaft als bisher die EUTR.

Die neue Verordnung sieht vor, dass betroffene Produkte nur noch aus legalen und entwaldungsfreien Lieferketten in den Binnenmarkt importiert sowie aus diesem exportiert werden dürfen. Zum Nachweis dafür ist ein umfangreiches Sorgfaltspflichtsystem erforderlich. „Der Holzimport ist durch die aktuelle Holzhandelsverordnung (EUTR) bereits bestens vertraut mit der Anwendung der Sorgfaltspflicht“, so GD Holz Geschäftsführer Thomas Goebel. „Allerdings müssen wir unbedingt darauf achten, dass die mit der EUDR einhergehenden Erschwernisse für den Holzhandel in einem umsetzbaren Rahmen bleiben.“ Zu diesen Erschwernissen gehört, dass zukünftig alle Importe und Exporte vorab angemeldet werden müssen. Dabei müssen unter anderem Geokoordinaten aller Flächen angegeben werden, auf denen das im Produkt enthaltene Holz geerntet wurde. Zudem müssen mehr Informationen als bisher innerhalb der Lieferkette weitergegeben werden. Große Unternehmen in der Lieferkette müssen überprüfen, ob ihre Lieferanten ihre Sorgfaltspflicht ordnungsgemäß umgesetzt haben. Der Umfang der weiterzugebenden Informationen ist bisher noch unklar.  „Lieferantenschutz und Datenschutz müssen unbedingt gewährleistet sein“, so Goebel. „Der GD Holz setzt sich dafür bei allen beteiligten Gremien in Bonn, Berlin und Brüssel ein“.

Positiv bewertet der GD Holz genauere Vorgaben für die nationalen Überwachungsbehörden, die in Zukunft hohe Mindestprüfvorgaben erfüllen müssen. Der GD Holz hat im Zuge der diversen Anhörungen stets darauf hingewiesen, dass die EUTR innerhalb der EU sehr unterschiedlich umgesetzt EUTR wird. Dies führt zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung. Hier wird zukünftig Besserung erwartet. Der GD Holz wird sich auch in den kommenden Monaten weiterhin intensiv mit dem Fortgang der Verordnung befassen. Dabei werden insbesondere die konkrete Auslegung und Anwendung des Regelwerkes im Fokus stehen. Der GD Holz will sich gemeinsam mit dem europäischen Holzhandelsverband ETTF weiter intensiv für eine in der Praxis umsetzbare Verordnung einsetzen. Der GD Holz betreut bereits seit zehn Jahren Unternehmen im Bereich der Umsetzung der EUTR. Diese langjährige Erfahrung wird nun sukzessive um die EUDR-Anforderungen erweitert, damit die Beratungskunden lückenlos versorgt werden können. Die Dienstleistungen rund um EUTR/EUDR stehen neben den Verbandsmitgliedern auch Firmen außerhalb des GD Holz offen.

GD Holz-Pressemitteilung vom 25. April 2023
 

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news-708Wed, 26 Apr 2023 08:09:55 +0000In Zwangsarbeit hergestellte Produktehttps://bga.de/rss/in-zwangsarbeit-hergestellte-produkte/EU-Verordnungsentwurf zum Verbot im EU-MarktBeim letzten BGA-Außenwirtschaftsausschuss begrüßte der Vorsitzende Stefan Dircks MdEP Svenja Hahn (Renew-Fraktion). In einem gemeinsamen Gespräch mit York Diergarten, Referent im BMWK, wurde der EU-Verordnungsentwurf zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten im EU-Markt diskutiert.

Am 14. September 2022 hat die EU-Kommission den Vorschlag unterbreitet, Produkte, die in Zwangsarbeit hergestellt werden, auf dem EU-Markt zu verbieten. Der Vorschlag zur Verordnung umfasst Produkte, die in der Europäischen Union für den Inlandsverbrauch sowie für den Export hergestellt oder aus Drittstaaten importiert werden. Die nationalen Behörden der Mitgliedsstaaten sollen ermächtigt werden, Produkte die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, nach einer Untersuchung, vom EU-Markt zu nehmen. Anschließend sollen die Zollbehörden der EU diese Produkte an den EU-Außengrenzen identifizieren und stoppen.

York Diergarten, Referent im Referat Referat VC6 „Unternehmerische Sorgfaltspflichten“ des BMWK betonte, dass das BMWK mit seiner Arbeit hinsichtlich des EU-Verordnungsentwurfes zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten im EU-Markt erst begonnen hat. Prinzipiell sind jedoch keine zusätzlichen Sorgfaltspflichten, die über den europäischen Lieferkettenrichtlinienvorschlag hinausgehen, vorgesehen. Die Ausschussmitglieder machten unter anderem auf die zahlreichen Überschneidungen insbesondere hinsichtlich der Europäischen Lieferkettenrichtlinie aufmerksam, welche in einer bürokratischen Mehrfachbelastungen für Unternehmen resultieren werden. Auch die Wichtigkeit der Datenbanken wurde thematisiert und eine produktspezifische Ausrichtung der Daten gefordert, da dies maßgeblich für eine korrekte Risikoanalyse ist.  Diergarten erklärte, dass die Beweislast tatsächlich bei den nationalen Behörden liegt, Black/White Lists seien aber nicht vorgesehen, stattdessen werden Datenbanken geschaffen, welche die Behörden bei der Umsetzung der Verordnung unterstützen sollen.

Svenja Hahn wurde kürzlich zur Schattenberichterstatterin des Verordnungsentwurfes von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten im federführenden IMCO-Ausschuss benannt. Sie ist geht davon aus, dass die Verordnung noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann. Dafür liegen die aktuellen Positionen zu weit auseinander und der Zeitplan ist zu eng getaktet. Die Parlamentsposition zu Forced Labour befindet sich in der Anfangsphase, im Sommer soll eine Ausschussposition erarbeitet sein, im September soll die Abstimmung im Europäischen Parlament stattfinden. Svenja Hahn sieht viele wenig unterstützenswerte Positionen hinsichtlich der europäischen Lieferkettenrichtlinie. Es wird auf eine Wertschöpfungskette (up & down-stream) hinauslaufen, sowie Klagerechte auch für potentiell Geschädigte. Sie befürwortet explizit eine Save-Harbour-Lösung (insbesondere für Länder mit Freihandelsabkommen) sowie eine explizite Konformitätsvermutung innerhalb der EU. Darüber hinaus sieht sie die Forced-Labour Verordnung als kleinen Bestandteil bzw. Ergänzung zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie, es soll kein zweites Lieferkettengesetz werden, Doppelzertifizierungen befürwortet Sie nicht. Svenja Hahn erläuterte zudem große Probleme hinsichtlich der competent authorities, insbesondere in Deutschland (begrenzte Ressourcen von Facharbeiter insbesondere bei der Zollbehörde), die Umsetzung erschweren werden.
 

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Im FokusThemenEuropa
news-707Tue, 25 Apr 2023 08:34:24 +0000Tarifrunde im Groß- und Außenhandelhttps://bga.de/rss/tarifrunde-im-gross-und-aussenhandel/Arbeitgeber legen erstes Angebot vor.Zu der diesjährigen Tarifrunde im Groß- und Außenhandel, die am 24. April 2023 im Tarifgebiet Bayern gestartet ist, erklärt BGA-Tarifgeschäftsführerin Judith Röder zu dem vorgelegten ersten Angebot:
„Die Arbeitgeber zeigen in der Tarifrunde durch ihr starkes Angebot, dass sie ergebnisorientiert vorgehen. Sie wollen für die Beschäftigten und auch die Unternehmen wieder Planungssicherheit herstellen. Zu diesem klaren und schnellen Schritt haben sich die Arbeitgeber trotz schwieriger Rahmenbedingungen entschlossen. Die volkswirtschaftliche Lage, speziell im Groß- und Außenhandel, ist nach wie vor von großer Unsicherheit geprägt. Auch wenn die nominalen Umsätze gestiegen sind, schlägt sich das weder in der realen Umsatzentwicklung noch in den Ergebnissen der Unternehmen nieder. Diese leiden unter massiven Lieferkettenproblemen und steigenden Kosten.“

„Die Aufgabe der Tarifpolitik ist es nicht, die aktuell viel zu hohe Inflation auszugleichen. Hierfür gibt es Instrumente, z. B. die Inflationsausgleichsprämie. Tariferhöhungen müssen sich letztlich am Produktivitätszuwachs orientieren. Mit Blick auf die Inflation trifft den Staat eine Verantwortung gegenüber den Menschen, der er mit den verschiedenen, umfassenden Entlastungspaketen auch aktiv nachkommt. Die überhöhte Forderung der Gewerkschaft ver.di nach einer Tariferhöhung von mindestens 13 Prozent – in vielen Bundesländern um die zusätzliche Forderung nach einem Mindestbetrag von 400 Euro ergänzt – berücksichtigt diese Rahmenbedingungen nicht,“ so Röder abschließend.

Gleich in dieser ersten Runde legten die Arbeitgeber ein starkes Angebot vor, das eine Entgelterhöhung in zwei Stufen um insgesamt 6,1 Prozent bei einer Laufzeit von 24 Monaten vorsieht. Die erste Stufe in Höhe von 4 Prozent soll im Dezember 2023 wirksam werden, die zweite mit 2,1 Prozent soll im Dezember 2024 folgen. Zusätzlich bieten die Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie von 1.400 Euro – je 700 Euro in diesem und im kommenden Jahr an.

Die Tarifpolitik im Groß- und Außenhandel wird im BGA bundesweit koordiniert. Die Tarifverträge selbst werden hingegen regional verhandelt. Nach der heutigen ersten Verhandlungsrunde in Bayern stehen die nächsten Verhandlungstermine in Nordrhein-Westfalen (26.4.2023) und Baden-Württemberg (4.5.2023) an.

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Im FokusThemenArbeit + TarifPressemitteilung
news-706Tue, 25 Apr 2023 08:18:43 +0000BGA zur EU-Lieferketten-Richtliniehttps://bga.de/rss/bga-zur-eu-lieferketten-richtlinie/Rücksicht auf den Mittelstand nehmen!„Der Vorschlag der Europäischen Kommission überfordert unsere mittelständisch geprägte Unternehmerschaft völlig. Wir als BGA unterstützen ausdrücklich die Einhaltung und Durchsetzung von Nachhaltigkeitszielen und Menschenrechten entlang der Lieferkette. Aber der Richtlinienentwurf übertrifft das deutsche Lieferkettengesetz in vielen Anwendungsbereichen und birgt einen enorm hohen bürokratischen Aufwand“, so Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen anlässlich der Abstimmung im Rechtsausschuss über den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu Sorgfaltspflichten von Unternehmen.

„Gerade für kleinere Unternehmen, die zumindest mittelbar von der Richtlinie betroffen sein werden, ist dies schlichtweg nicht zu schultern. Wir schwächen so unsere Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Drittländern“, so Jandura weiter. „Wir fordern daher eine generelle Ausnahme von KMU, eine Maximalharmonisierung der nationalen Richtlinien und eine Beschränkung der zivilrechtlichen Haftung. Auch eine Positiv-/Negativ-Liste würde uns die Arbeit deutlich vereinfachen.“

„Besonders kritisch sehe ich die Gefahr, dass sich Unternehmen aus Entwicklungs- und Schwellenländern zurückziehen könnten, weil sie die ihnen auferlegten Administrations- und Dokumentationspflichten nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand bewältigen könnten. Das würde die entwicklungsfördernde Wirkung globaler Wertschöpfungsketten schwächen und den Zweck des Gesetzes konterkarieren!“, schließt der Großhandelspräsident.
 

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Im FokusThemenEuropaPressemitteilung
news-698Thu, 13 Apr 2023 10:28:00 +0000Deforestation Verordnung https://bga.de/rss/deforestation-verordnung/Bessere Voraussetzungen nötig In einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesministerien, sowie die Generaldirektoren der Europäischen Kommission fordert der BGA mit neun weiteren Verbänden bessere Voraussetzungen zur rechtssicheren und praktikablen Durchführung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte zu schaffen.

Der BGA unterstützt das Ziel, die globale Entwaldung deutlich zu reduzieren und begrüßt die Bemühungen der Europäischen Union, mit der aktuellen Verordnung über entwaldungsfreie Produkte einen messbaren Beitrag zu leisten. Fest steht jedoch, dass zahlreiche rechtliche, technische und administrative Herausforderungen hinsichtlich der praktischen Umsetzung ungelöst sind.

Am 21. Dezember 2022 haben die Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstatten den Kompromissvorschlag für eine "Verordnung über die Bereitstellung bestimmter Waren und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Zusammenhang stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union" diskutiert und gebilligt. In der kommenden Woche soll diesbezüglich die Verabschiedung im Plenum stattfinden. 

Im Schreiben wird erklärt: „Angesichts der kurz bemessenen Übergangsfrist von 18 Monaten besteht großer Zeitdruck. Aus den aktuellen Problemen beim unzureichend vorbereiteten Start des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sollten die Bundesregierung und auch die EU-Kommission ihre Lehren ziehen: Allen von der Verordnung betroffenen Unternehmen müssen rechtzeitig – und das heißt weit vor dem ersten Geltungstag – klare, detaillierte, praxistaugliche und rohstoffspezifische Durchführungsleitlinien zur Verfügung gestellt werden. Auch die digitalen Lösungen für Datenverarbeitung und -transfer benötigen ausreichend Vorbereitungszeit.“ Und weiter: „Geschieht dies nicht, so haben wir große Sorge, dass die Durchführung der Verordnungsbestimmungen unmittelbar zu massiven Störungen der Warenströme und zu einer erheblichen Verunsicherung der Marktteilnehmer weltweit führen wird. Die Folgen wären gravierend – in der EU wie außerhalb: eine massive Verteuerung von Transport und Logistik, ein Anstieg der Verbraucherpreise, Versorgungsengpässe sowie der Ausschluss vieler Landwirte und Handelspartner aus der Lieferkette.“

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Im FokusThemenEuropaDirekt aus Berlin
news-703Thu, 13 Apr 2023 09:50:20 +0000Pharmagroßhändler managen Lieferengpässehttps://bga.de/rss/pharmagrosshaendler-managen-lieferengpaesse/PHAGRO begrüßt Unterstützung der Bundesregierung Jede zweite Bestellung des Pharmagroßhandels wird unvollständig von den Arzneimittelherstellern beliefert: das bedeutet täglich mehrfaches Ausjonglieren zwischen den Verfügbarkeiten und dem Bedarf der Apotheken und ihrer Patienten – das kostet viel Zeit und bindet wichtige Ressourcen.

Viele manuelle, ansonsten vollautomatisierte Tätigkeiten, sind derzeit im Pharmagroßhandel für eine flächendeckende und faire Verteilung von knappen Medikamenten erforderlich. Die vollversorgenden Großhändler sind die Hauptbezugsquelle für die Apotheken und daher immer erste Ansprechpartner im Falle einer Nichtverfügbarkeit. Jeder Großhändler hat eigenverantwortlich ein Lieferengpassmanagement-System entwickelt, um schnellstmöglich und flächendeckend Patienten in den Apotheken mit Medikamenten zu versorgen. Lieferengpässe bedeuten für den Großhandel: Suche nach alternativen Beschaffungswegen, Recherchieren von Substituten, Qualifizierung neuer Lieferanten, Aufbau adäquater Lagerbestände und Neukonzipierung von Lagervorgängen, Einholen von Sondergenehmigungen von Behörden, interne Schulungen neuer Abläufe, Ausbau der Kundenkommunikation mit den Apotheken. All diese Mehraufwände stoßen auf eine bereits seit Jahren nicht ausreichende gesetzliche Vergütung des Pharmagroßhandels.

Anlässlich des heutigen des heutigen Kabinettsbeschlusses für einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln stellt André Blümel, Vorsitzender des PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels, fest: „Der PHAGRO begrüßt, dass die Bundesregierung die erheblichen Mehrkosten im Pharmagroßhandel anerkennt und zusätzlich vergüten will. Der vollversorgende Pharmagroßhandel stellt in Deutschland sicher, dass jedes Medikament für jeden Patienten herstellerneutral zur Verfügung steht. Soll das so bleiben, ist die einzige Lösung, die Aufwände zu honorieren, damit wir diesen Sicherstellungsauftrag im Dienste der Patienten erfüllen zu können.“

Blümel weiter: „Der Pharmagroßhandel hat gemeinsam mit den Herstellern und Apotheken in den letzten Monaten bewiesen, wie engagiert und flexibel wir kurzfristig unter extremen Bedingungen reagieren können, um Lieferengpässe zu kompensieren: wir haben keine Kosten und Mühen gescheut, aufwendige interne Lieferengpassmanagementsysteme zu steuern. Zusätzlicher Personaleinsatz, neue Logistikabläufe, kontinuierliches Monitoring über knappe Medikamente für die zuständigen Behörden, der Aufbau alternativer und sicherer Beschaffungswege von Arzneimitteln – damit sorgen wir für ein faires Verteilungssystem an Apotheken und ihre Patienten.”

PHAGRO-Pressemitteilung vom 5. April 2023

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Direkt aus Berlin
news-701Thu, 13 Apr 2023 08:41:43 +0000XtraPay – erste öffentliche Präsenz auf Markt in Ghanahttps://bga.de/rss/xtrapay-erste-oeffentliche-praesenz-auf-markt-in-ghana/Das freiwillige Bonuszahlungssystem XtraPay wird nun für den ghanaischen Konsumenten pilotiert. Mit XtraPay kann der Konsument dem Bauern, der sein Produkt geerntet hat, ein Dankeschön zukommen lassen - und zwar in der Form von mobile money. Die Bauern erhalten das Geld so direkt auf ihrem Handy.

Nachdem der BGA gemeinsam mit dem Business Scout Programm das freiwillige Bonuszahlungssystem in zehn Supermärkten in Braunschweig mit Ananas aus Ghana getestet hat, wird XtraPay nun im Rahmen des BGA PartnerAfrika Projektes für den ghanaischen Konsumenten pilotiert. Ziel ist, herauszufinden, ob das Bonuszahlungssystem von den ghanaischen Konsumenten genutzt wird und wenn ja, wie hoch die Zahlungsbereitschaft ist.

Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit der ghanaischen NGO „Akuafo Ntuoso“. Im März hatte die NGO einen Stand auf dem „Green Butterfly Market“ in Accra. Den Markt besuchen viele Expats. Dies sind Personen, die ohne Einbürgerung in einem ihnen fremden Land leben. Ein wichtiges Feedback der Expats an die NGO lautete: Wir möchten gerne freiwillig einen Bonus zahlen, nutzen jedoch nicht mobile money. Die NGO nahm dieses Feedback auf und arbeitet nun derzeit an einer Lösung, die auch die Zahlung per Kreditkarte ermöglicht, um so eine bessere Umsetzung zu erreichen.
Das BGA PartnerAfrika Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert und von der sequa gGmbH abgewickelt.
 

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Im FokusThemenEntwicklungszusammenarbeitDirekt aus Berlin
news-700Thu, 13 Apr 2023 08:34:46 +0000Hinweisgeberschutzgesetz geht in den Vermittlungsausschusshttps://bga.de/rss/hinweisgeberschutzgesetz-geht-in-den-vermittlungsausschuss/Vorgesehenen Weg wieder eingehaltenÜberraschend hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung kurz vor Ostern nun doch die Anrufung des Vermittlungsausschusses im Gesetzgebungsverfahren zum Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz war im Dezember vom Bundestag verabschiedet worden, jedoch erteilte der Bundesrat im Februar nicht die erforderliche Zustimmung.

Die Regierungsfraktionen hatten das Gesetz daraufhin Mitte März in zwei Formulierungshilfen - eine zustimmungspflichtig, die andere nicht - aufgeteilt und ins Parlament eingebracht. Nach der Anhörung im Rechtsausschuss mit kritischen Expertenäußerungen zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit dieses Vorgehens wurde die für den 30.03. terminierte 2./3. Lesung der beiden Entwürfe im Bundestag kurzfristig wieder abgesetzt.

Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses scheint die Regierung nun diese umstrittene Vorgehensweise aufgegeben zu haben und geht den im Grundgesetz vorgesehenen Weg über den Vermittlungsausschuss. Dies ist zu begrüßen und ermöglicht noch Veränderungen am Hinweisgeberschutzgesetz. Der Bundesrat hatte insbesondere die Ausweitung des sachlichen Anwendungsbereichs gegenüber der zugrundeliegenden Europäischen Whistleblower-Richtlinie sowie die Verpflichtung zur Einrichtung anonymer Meldekanäle als eine übermäßige Belastung von Unternehmen, insbesondere von KMU, und damit als einen Verstoß gegen das von der Ampel verkündete Belastungsmoratorium gerügt.

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Im FokusThemenRecht + WettbewerbDirekt aus Berlin
news-699Thu, 13 Apr 2023 08:31:03 +0000Plötzlich geht es schnellhttps://bga.de/rss/ploetzlich-geht-es-schnell/Tempo bei Energieeffizienz und Klimaschutz steigtSeit dem Koalitionsgipfel schien klar: es kommt noch mehr Tempo in die Themen Energieeffizienz und Klimaschutz. Die ambitionierten Ziele aus dem Koalitionsvertrag werden mehr und mehr mit Leben gefüllt. Das seit dem Herbst immer wieder im Entwurfsstadium diskutierte Energieeffizienzgesetz ist auf den Weg gebracht und die Diskussionen haben sich gelohnt, die Vernunft hat teilweise Einzug gehalten. Die übermäßige Ausdehnung von Energieaudit-Pflichten für KMU ist vom Tisch. Doch wirft der aktuelle Entwurf neue Fragen auf. Dabei ist unklar, ob es sich um redaktionelle Versehen oder Absicht handelt. So fehlt bei der Nutzung von Abwärme die Unterscheidung zwischen Industrieanlagen und Unternehmen mit mehreren (Filial-)Standorten. Andere Paragrafen lassen einen Interpretationsspielraum. Das ist nicht gut für die Rechtsklarheit, aber auch ein Signal nach außen, dass nach monatelanger Debatte noch keine saubere Lösung entstanden ist. 

Die fehlt auch bei beim Gebäudeenergieeffizienzgesetz. Die leidvolle Diskussion um die Heizungen konnte medial lebhaft verfolgt werden. Selbst das BMWK war um Klarstellung einzelner Fragen bemüht. Hier ist davon auszugehen, dass das Gesetz nach den politischen Beratungen anders aussehen wird, als es heute ist. Wichtig ist, dass dann nicht nur „soziale Härten“ bei Privatpersonen in den Blick genommen werden, sondern auch die der Wirtschaft. Denn auch hier kennen die Kosten in den letzten Jahren nur den Weg nach oben. Ein Mehr ist nicht mehr verkraftbar. 

Vielleicht sollten die teils positiven Beschlüsse aus dem Koalitionsgipfel in ein Gesamtpaket gegossen werden, das und mit allen Stakeholdern diskutiert wird. Nur so kann das Projekt Klimawende auf breiter Front und von allen akzeptiert werden und ohne unnötige Belastungen gelingen.

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Im FokusThemenEnergie + UmweltDirekt aus Berlin
news-697Thu, 13 Apr 2023 08:20:21 +0000BGA unterstützt EuroCommerce bei Zahlungsrichtlinie https://bga.de/rss/bga-untzerstuetzt-eurocommerce-bei-zahlungsrichtlinie/Der europäische Dachverband des Handels EuroCommerce hat zur Revision der Zahlungsverzugs-Richtlinie am 17. März 2023 gegenüber der EU-Kommission eine Stellungnahme abgegeben, an der der BGA mitgewirkt und insbesondere auf die besondere Bedeutung der Vorfinanzierungsfunktion hingewiesen hat. EuroCommerce unterstützt darin das Ziel einer zeitnahen Begleichung von Forderungen nicht nur im B2G-Sektor, sondern grundsätzlich auch im B2B-Sektor. Hervorgehoben wird dabei, dass es die Unterscheidung von Zahlungsverzug und vereinbarten langfristigen Zahlungszielen weiterhin zu berücksichtigen gilt. EuroCommerce betont hierbei die Vertragsfreiheit über die Vereinbarung von Zahlungszielen und die damit verbundenen Vorteile für die Beteiligten und letztlich den Endverbraucher. Auch bestärkt die Positionierung von EuroCommerce das Anliegen der EU-Kommission, das bestimmte Finanzinstrumente wie Factoring inzwischen ein wichtige Bedeutung im Handel haben und insbesondere dazu beitragen können, das Zahlungsverhalten zu verbessern.
 

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Im Fokus
news-696Thu, 13 Apr 2023 08:17:14 +0000Umsatzbesteuerung im digitalen Zeitalter vorantreibenhttps://bga.de/rss/umsatzbesteuerung-im-digitalen-zeitalter-vorantreiben/Die EU-Kommission hat im letzten Jahr Vorschläge zur Umsatzbesteuerung im digitalen Zeitalter vorgelegt. Diese sehen zum einen die Umstellung auf die digitale Meldung von Umsätzen in Echtzeit auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen, die grenzüberschreitend in der EU tätig sind, vor. Zum anderen beinhaltet der Vorschlag auch die Einführung einer einzigen EU-weiten Mehrwertsteuerregistrierung. Der BGA-Ausschuss Steuern und Finanzen hat auf seiner letzten Sitzung über die Grundzüge erstmals beraten und begrüßt Fortschritte in der Digitalisierung der Besteuerungsverfahren. Allerdings sieht er auch erhebliche Herausforderungen für die betriebliche Praxis.

Der europäische Dachverband des Handels EuroCommerce hat zur Konsultation der EU-Kommission von Wirtschaftsverbänden zu diesem Vorschlag am 29. März 2023 Stellung genommen. In der Stellungnahme wird die Positionierung des BGA aufgenommen. Nach Auffassung von EuroCommerce trägt der Kommissionsvorschlag dazu bei, die Digitalisierung in der Besteuerung weiter voranzubringen und zugleich adressiert er die Herausforderungen, denen Unternehmen in der Europäischen Union gegenüberstehen. Vor allem die Fortentwicklung des One-Stop-Shops zu einer einzigen Anlaufstelle für die Registrierung zur Umsatzbesteuerung kann einen wichtigen Beitrag zur Vereinfachung in der Administration führen.

Auch kennt der europäische Handel das Ziel der Einführung einer digitalen Meldung von Umsätzen in Echtzeit zur Vereinfachung des Umsatzsteuersystems in der EU und den Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug an. Kritische Aspekte sieht EuroCommerce in Übereinstimmung mit dem BGA jedoch bei der Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungstellung, beim Entfall einer zusammenfassenden Rechnungsstellung, einer mit zwei Tagen kurzen Meldefrist und für Prozessabläufe in den Unternehmen bei technischen Inkompatibilitäten oder Funktionsstörungen.
 

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Im FokusThemenSteuern + FinanzenDirekt aus Berlin
news-695Thu, 13 Apr 2023 08:15:31 +0000Mobiles Arbeiten im Großhandel https://bga.de/rss/mobiles-arbeiten-im-grosshandel/BGA-Umfrage Der BGA unterstützt eine bundesweite Umfrage im Großhandel zum Anwendungsstand des mobilen Arbeitens ein Jahr nach dem Ende der Homeoffice-Angebotspflicht, die in Kooperation mit Professor Dr. Christian Rafflenbeul-Schaub von der Ostfalia Hochschule durchgeführt wird.

Ziel der Umfrage ist, die Nutzung und Ausgestaltung des mobilen Arbeitens detailliert und nach Unternehmensgrößenklassen differenziert darzustellen, Trends und Zusammenhänge aufzudecken sowie Handlungsempfehlungen abzuleiten. Die Umfrage richtet sich an Großhandelsunternehmen aller Branchen und Größenklassen. Der zeitliche Aufwand für eine Teilnahme an der Umfrage beträgt etwa 10 bis 12 Minuten. Die Umfrage wird als online-Umfrage durchgeführt. Die Teilnahme ist bis einschließlich 15. Mai 2023 möglich. Die Daten werden strengstens anonym behandelt und ausschließlich aggregiert ausgewertet. Die Unternehmen werden von ihren Landes- oder Fachverbänden über Teilnahmebedingungen informiert.

An der Umfrage teilnehmende Unternehmen erhalten, sofern am Ende der Umfrage eine E-Mail-Adresse angegeben wird, einen ausführlichen Ergebnisbericht, der es ermöglicht, die eigene Positionierung bei der Anwendung und Ausgestaltung des mobilen Arbeitens zu überprüfen.
Bei Interesse oder eventuellen Rückfragen stehen beim BGA Judith Röder (judith.roeder@remove-this.bga.de) und Michael Alber (michael.alber@remove-this.bga.de), bei der Ostfalia Hochschule Professor Dr. Rafflenbeul-Schaub (c.rafflenbeul-schaub@remove-this.ostfalia.de) zur Verfügung.
 

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Im FokusDirekt aus Berlin
news-694Thu, 13 Apr 2023 08:11:06 +0000Aktuelle handelspolitische Themen im Fokus https://bga.de/rss/aktuelle-handelspolitische-themen-im-fokus/BGA-AußenwirtschaftsausschussHandelspolitische Themen, wie die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen oder die geplante Verordnung für ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten, standen im Zentrum der Frühjahrssitzung des BGA-Außenwirtschaftsausschusses unter dem Vorsitz von BGA-Präsidiumsmitglied Stefan W. Dircks.

Die Diskriminierung europäischer Unternehmen in den USA durch den „Inflation Reduction Act“ (IRA), mögliche neue transatlantische Handelskonflikte, der Umgang mit der WTO sowie der EU-US Handels- und Technologierart waren nur einige Punkte, zu denen sich die Ausschussmitglieder mit Dr. Berend Diekmann, Leiter des Referats USA, Kanada und Mexiko im federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) austauschten. Vor dem Hintergrund des derzeit florierenden Handels zwischen beiden Seiten sowie in Anbetracht des geringen betroffenen Handelsvolumens, relativierte Dr. Diekmann vor allem die Kritik der Europäer an dem IRA. Dessen Auswirkungen auf die Wirtschaftsbeziehungen seien noch nicht in voller Gänze absehbar und die milliardenschweren Konjunkturprogramme der USA (z. B. Infrastructure Act) würden auch in  erheblichem Maße Chancen für europäische Unternehmen beinhalten. Zudem arbeite man daran, die drohende Ungleichbehandlung von Waren mit Ursprung EU bei gewissen US-Subventionen über ein „Critical Minerals Agreement“ zu beseitigen.

Die „Forced Labour-Verordnung“, die sich mit von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten im EU-Markt beschäftigt, war zweiter Schwerpunkt der Sitzung. In das auf EU-Ebene geplanten Verbot führte Herr Diergarten vom Referat Unternehmerische Sorgfaltspflichten des BMWK ein. Anschließend wurde das Gesetzesvorhaben mit der Europaabgeordneten Svenja Hahn von der RENEW-Fraktion diskutiert, die bereits als eine der Berichterstatter für das Forced-Labour-Dossier feststeht. Die Parlamentsposition zu Forced Labour befindet sich noch in der Anfangsphase, im Sommer soll eine Ausschussposition erarbeitet sein, im September soll die Abstimmung im Europäischen Parlament stattfinden.

Die Teilnehmer nutzten den Austausch mit der Abgeordneten, um auch die Bedenken des Groß- und Außenhandels hinsichtlich der geplanten europäischen Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie anzusprechen.
 

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Im FokusDirekt aus Berlin
news-693Wed, 05 Apr 2023 14:35:00 +0000GWB-Novelle schwächt uns im europäischen Vergleichhttps://bga.de/rss/gwb-novelle-schwaecht-uns-im-europaeischen-vergleich/Die Ampel schadet dem Wirtschaftsstandort.„In Zeiten wirtschaftlicher Unruhe und großer Belastungen für die Unternehmen schadet die Bundesregierung mit diesem Entwurf dem Wirtschaftsstandort Deutschland erneut. Die geplanten Regelungen sind ein deutscher Alleingang und werden uns im europäischen Vergleich schwächen.“, sagt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts über die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), dem sogenannten Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz.

Jandura weiter: „Trotz erster Verbesserungen im Entwurf müssen rechtskonform handelnde Unternehmen weiter massive Eingriffe des Bundeskartellamts bis hin zur Zerschlagung befürchten. Und das nur, weil sie am Markt zu erfolgreich sind. Ein Kartellrechtsverstoß soll dafür auch künftig nicht erforderlich sein. Dies halte ich für verfassungsrechtlich bedenklich.“

„Die Gestaltung der Märkte kann und darf nicht Aufgabe des Bundeskartellamts sein!“, stellt Jandura fest und fordert: „Angesichts der zahlreichen aktuellen Herausforderungen ist nicht die Zeit für weitere Regulierung, sondern für den von der Ampelkoalition angekündigten Bürokratieabbau.“
 

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Im FokusPressemitteilung
news-692Tue, 04 Apr 2023 08:34:20 +0000Es braucht die richtigen Rahmenbedingungenhttps://bga.de/rss/es-braucht-die-richtigen-rahmenbedingungen/Handelsabkommen nicht überfrachten„Um dem deutschen Außenhandel neue Impulse zu geben, muss die Bundesregierung für die deutsche Wirtschaft endlich die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Sowohl die Standortstärkung als auch verbesserte Rahmenbedingungen für eine einfachere und schnellere Diversifizierung der Lieferketten gehören dazu.“, erinnert Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), die Regierungskoalition.

„Dabei dürfen wir Freihandelsabkommen nicht mit sachfremden Themen überfrachten, die die Verhandlungen erschweren und ihren Abschluss verzögern. Wichtig sind zudem Abkommen mit Augenmaß: wir dürfen unsere weltweiten Handelspartner nicht mit überzogenen Forderungen an ihre gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen überfordern. Nur so erreichen wir zeitnah Abschlüsse und Ratifizierungen.“, mahnt der Großhändler.

Jandura weiter: „Aber auch Investitionen in den Wirtschaftsstandort Deutschland gehören auf die Tagesordnung der Bundesregierung. Wie von der Ampel nach dem langen Koalitionsausschuss richtig erkannt, muss massiv in die Verkehrsinfrastruktur investiert und sowohl das Schienen- als auch Straßennetz schleunigst ausgebaut werden.“

Der starke Start des globalen Handels setzt sich auch im Februar fort. Der deutsche Außenhandel profitiert weiterhin von dem Trend und verzeichnet weitestgehend positive Zahlen.
Im Februar 2023 sind die deutschen Exporte gegenüber Januar 2023 kalender- und saisonbereinigt um 4,0 % und die Importe um 4,6 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, stiegen die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2022 damit um 7,6 % und die Importe um 3,8 %.
 

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Im FokusPressemitteilung
news-689Thu, 30 Mar 2023 08:30:42 +0000Whitepaper Digitalisierung vom BGA-Präsidium verabschiedethttps://bga.de/rss/whitepaper-digitalisierung-vom-bga-praesidium-verabschiedet/Carl-Julius Cronenberg MdB zu Gast beim BGA.
Politischer Gastredner bei der BGA-Präsidiumssitzung, die am Anfang der Woche digital stattfand, war Carl-Julius Cronenberg von der FDP. Als Ausschussmitglied für Arbeit und Soziales und stellvertretendes Mitglied des Wirtschaftsausschusses beleuchtete er die Arbeit der Ampel. Ein weiterer Themenschwerpunkt war das neue Digitalpapier des BGA, welches in der Sitzung verabschiedet wurde.

Der Präsident eröffnete die Sitzung und berichtet über die aktuelle Lage im Groß- und Außenhandel, die weiterhin geprägt ist von gerissenen oder angespannten Lieferketten und Beeinträchtigungen durch Konflikte und Kriege. Vor diesem Hintergrund hat sich der BGA auf politischer Ebene bei verschiedenen Themen engagiert, beispielsweise die Laufzeitverlängerung bei Kernkraftwerken, Freihandelsabkommen, Standort-Themen sowie Nachhaltigkeitsziele, die sich umsetzen lassen, ohne den Standort Deutschland übermäßig zu schwächen.

In seinem Ausblick auf die Arbeit der Ampel-Koalition Cronenberg nahm Bezug auf dem an dem Tag der Sitzung unterbrochene Koalitionsausschuss, der am nächsten Tag seine Beratungen fortsetzen würde und war optimistisch, dass es bald zu einer Einigung kommen würde. Derzeit hake es bei den Themen Infrastrukturausbau (insb. Autobahn-/Straßenausbau), bei der Planungsbeschleunigung, bei der Kindergrundsicherung, bei der sog. Wärmewende (Verbot für den Neueinbau von Gas- und Kohleheizungen) sowie den Haushaltsplanungen der einzelnen Fachressorts. Mit Blick auf einen Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung geht Cronenberg von einem Entwurf aus dem BMAS erst in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus. Er zeigte sich zudem positiv in Bezug auf ein Gesetz zur Entlastung der Wirtschaft (über Superabschreibungen), rechnete damit allerdings erst im nächsten Jahr. Die FDP spreche sich zudem für eine Reform der Unternehmensbesteuerung aus, hierfür gebe es allerdings keine Mehrheit in der Regierungskoalition. Mit Blick auf die Außenhandelsstrategie der Bundesregierung warb Herr Cronenberg intensiv für einen Abschluss des MERCOSUR-Abkommens. Zugleich warnte er davor, auf europäischer Ebene in einen Subventionswettlauf mit den vereinigten Staaten und deren Inflation Reduction Act einzusteigen.

Im Anschluss stellte Präsidiumsmitglied Gero Furchheim ein unter seiner Leitung erstelltes Whitepaper Digitalisierung vor, dass vom Präsidium einstimmig beschlossen wurde. Das Papier fordert den dringenden Ausbau der Digitalisierung in Deutschland und ruft die Politik dazu auf, Strategien zur Umsetzung zu entwickeln. In Zusammenarbeit mit mehreren Beteiligten aus den Verbänden und dem Arbeitskreis Digitalisierung wurden Themen gesammelt, welche grundsätzlichen Fragestellungen für die meist mittelständisch geprägten Unternehmen des Groß- und Außenhandels und seinen Dienstleistern ordnungspolitisch eine Rolle spielen. So wird ein erster Aufschlag zu einem konzeptionellen Rahmen geschaffen.

In dem Papier wird unterstrichen, dass Digitalisierung die in Groß- und Außenhandel sowie bei unternehmensnahen Dienstleistungen eingesetzte Technologie verändert. Sie stellt Rollen und Funktionen der Wirtschaftsstufe in Frage; schafft neue wertschöpfende, datengetriebene Leistungen und erzwingt dadurch Anpassungen der Organisation und betrieblichen Praxis. Der BGA tritt für den Abbau von Hemmnissen ein, welche insbesondere KMU bei der Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Geschäftsmodellen ausbremsen.  Digitalisierung und ihre Förderung ist nicht nur der überfällige Ausbau der notwendigen digitalen Infrastruktur, sondern auch Prozessoptimierung durch Digitalisierung im Sinne der Endnutzer und -kunden auf jeder Wertschöpfungsstufe. Der BGA unterstützt ausdrücklich den Ausbau der zirkulären Wirtschaft.

Das Whitepaper Digitalisierung finden Sie hier.
 

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Im FokusThemenArbeit + TarifDigitalisierung
news-688Thu, 30 Mar 2023 08:28:31 +0000Neue Pfändungsfreigrenzen 2023 veröffentlichthttps://bga.de/rss/neue-pfaendungsfreigrenzen-2023-veroeffentlicht/Beträge erhöhen sich.Die Pfändungsfreigrenzen 2023 für Arbeitseinkommen wurden am 20. März 2023 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. Die unpfändbaren Beträge betragen ab dem 1. Juli 2023:

Alle weiteren ab dem 1. Juli 2023 geltenden Pfändungsfreibeträge können Sie der Tabelle unter dem folgenden Link entnehmen: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/79/VO.html
 

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ThemenArbeit + TarifRecht + Wettbewerb
news-687Thu, 30 Mar 2023 08:24:49 +0000Ressortabstimmung Weiterbildungsgesetz startethttps://bga.de/rss/ressortabstimmung-weiterbildungsgesetz-startet/Schwierig bei derzeitigem Fachkräftemangel.Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat letzte Woche die Ressortabstimmung zum Weiterbildungsgesetz begonnen, das ein Qualifizierungsgeld und eine Ausbildungsgarantie enthalten soll. Die vielfach kritisierte staatlich finanzierte Bildungsteilzeit, nach der für Beschäftigte bei (Teil)Freistellung ein Anspruch auf eine neue Sozialleistung angedacht war, ist in dem Entwurf nicht mehr vorhanden. Auch aus der Wirtschaft und den Verbänden, u.a. der BGA, gab es Kritik an dem Vorhaben. Arbeitsminister Heil will die Bildungszeit zu einem späteren Zeitpunkt einführen
 

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ThemenArbeit + Tarif
news-686Thu, 30 Mar 2023 08:23:10 +0000Produktion im produzierenden Gewerbehttps://bga.de/rss/produktion-im-produzierenden-gewerbe/Aussichten bei Produktion und Auftragseingängen wieder verhalten verbessert.Die Produktion im produzierenden Gewerbe kann nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) deutliche Zuwächse verzeichnen. Insgesamt stieg diese um 3,5 Prozent gegenüber dem Vormonat. Auch die Auftragseingänge haben sich verbessert. Im Januar 2023 sind die Auftragseingänge um 1,0 Prozent und damit zum zweiten Mal in Folge gestiegen. Damit lagen die Bestellungen aber immer noch knapp 11 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres.
Die Industrieproduktion wuchs um 1,9 Prozent, sank aber gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,9 Prozent. Die Herstellung von elektronischen Ausrüstungen (+7,1%) und chemischen Erzeugnissen (+9,8%) trugen positiv zur Entwicklung der Industrieproduktion bei, während die Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen um 5,2 Prozent und pharmazeutische Erzeugnisse um 12,9 Prozent sanken. Der Energiesektor verzeichnete einen leichten Anstieg um 0,4 Prozent. Das Baugewerbe konnte mit 12,6 Prozent stark expandieren, nachdem die Bauproduktion zum Ende des Jahres 2022 stark zurückgegangen war.

Der Anstieg der Aufträge resultiert insbesondere aus einem Anstieg der Auslandsnachfrage. Diese hat im Januar zu einem Anstieg der Aufträge um 5,5 Prozent geführt. Die Aufträge aus dem Inland sind dagegen rückläufig (-5,3%). Die Auftragseingänge bei Investitionsgütern stiegen um 8,9 Prozent und profitierten dabei vor allem von starken Auftragszuwächsen in der Herstellung von Luft- und Raumfahrzeugbau (+138,5%). Jedoch gingen die Orders bei Konsumgütern um 5,5 Prozent und bei Vorleistungsgütern um 8,9 Prozent zurück.

Wenn diese Entwicklungstendenzen einer wieder anziehenden Produktion und einer Verbesserung der Auftragslage sich weiter fortsetzen würden, wäre dies sehr erfreulich. Hervorzuheben ist zudem, dass auch die Energiewirtschaft wieder leichte Zuwächse verzeichnen konnte. Und auch das Baugewerbe signalisiert wieder eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage.

Die weitere wirtschaftliche Entwicklung bleibt allerdings fragil. Die Entwicklungen bei In- und Auslandsaufträgen als auch in einzelnen Zweigen des verarbeitenden Gewerbes bleiben teilweise gegenläufig. Deshalb sollte die Politik vordringlich die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort Deutschland verbessern, um die wirtschaftliche Erholung zu stärken.

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-685Thu, 30 Mar 2023 08:19:37 +0000Null Unfall, null Ausfall – kein Zufall!https://bga.de/rss/null-unfall-null-ausfall-kein-zufall/DIE GOLDENE HAND prämiert kreative PräventionsideenMit der GOLDENEN HAND zeichnet die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) jedes Jahr Unternehmen aus, die Unfälle und Ausfälle am Arbeitsplatz nicht dem Zufall überlassen. Mit ihrem Präventionspreis zeichnet die BGHW-Ideen aus, die GOLD wert sind. So werden gelungene Maßnahmen und Aktionen in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz für den Handel und die Warenlogistik prämiert.

Gesucht werden gute Ideen von Beschäftigten, Auszubildenden, Unternehmerinnen und Unternehmern – und prämieren die besten Einreichungen mit der Goldenen Hand und einem lohnenswerten Preisgeld. Die Beschäftigten, potenzielle neue Fachkräften, Kundinnen und Kunden, Lieferanten und Herstellern, sollen ihre Ideen und Projekte, dass ihnen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit wichtig ist, vorstellen.

Mehr Informationen zum Preis und der Bewerbung gibt es hier.
 

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news-684Thu, 30 Mar 2023 08:13:04 +0000Tarifrunde 2023 im Groß- und Außenhandelhttps://bga.de/rss/tarifrunde-2023-im-gross-und-aussenhandel/Verhandlungsauftakt steht fest.Mit dem Verhandlungsauftakt in Bayern am 24. April, in Nordrhein-Westfalen am 26. April sowie in Baden-Württemberg am 4. Mai startet demnächst die diesjährige Tarifrunde im Groß- und Außenhandel. Nicht zuletzt aufgrund stark gestiegener Kosten und der hohen Inflation finden die Entgelttarifverhandlungen in einem äußerst schwierigen Umfeld statt. Die ersten regionalen Forderungen der Gewerkschaft ver.di sind gewaltig: 13 Prozent Entgelterhöhung und je nach Tarifgebiet mindestens 400 Euro mehr pro Monat. In den unteren Entgeltgruppen entspricht dies einer Erhöhung um rund 20 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen sollen nach dem Willen der Gewerkschaft um bis zu 250 Euro steigen. Die aktuellen Lohn- und Gehaltstarifverträge aus dem Jahr 2021 laufen noch bis Ende April 2023.

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ThemenArbeit + Tarif
news-683Thu, 30 Mar 2023 08:11:07 +0000Europäisches Lieferkettengesetz https://bga.de/rss/europaeisches-lieferkettengesetz/AG Mittelstand fordert Entschärfung Gemeinsam mit neun weiteren Verbänden der AG Mittelstand hat der BGA am 13. März einen Brief an alle deutschen Abgeordneten des deutschen Parlamentes in meinungsgebenden Ausschüssen zur geplanten Europäischen Lieferkettenrichtlinie versendet.
Ende April wird der federführende Rechtsausschuss über die Richtlinie abstimmen, im Mai soll dann die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments folgen. Die derzeitigen Entwicklungen zeigen, dass die Position des Parlamentes den Vorschlag der Kommission deutlich verschärfen wird. Bereits der Kommissionsvorschlag geht in vielerlei Hinsicht über das deutsche Lieferkettensorgfaltsgesetz hinaus und wird Unternehmen vor erhebliche zusätzliche Herausforderungen stellen.

In dem Brief an die deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament wurden folgende Punkte gefordert:

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ThemenEuropa
news-682Thu, 30 Mar 2023 08:06:32 +0000BGA-Positionspapier zu Klimazielen im Verkehrsbereich https://bga.de/rss/bga-positionspapier-zu-klimazielen-im-verkehrsbereich/Die Erhöhung des LKW-Gesamtgewichts würde helfen.Deutschland muss seine Treibhausgasemissionen deutlich senken, um die Klimaschutzziele einzuhalten. Im Verkehrssektor müssen die CO2-Emissionen bis 2030 um fast 50% gegenüber 2018 gesenkt werden, im Gebäudebereich sieht es ähnlich aus. Dabei wird die von Deutschland angestrebte Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf Null bis 2045 den Druck zur schnellen Realisierung von CO2-Einsparungen weiter erhöhen, zumal die Bundesregierung plant, die Klimaziele noch schneller zu erreichen, als die EU plant.
Der Transportsektor ist einer der Hauptverursacher der Treibhausgasemissionen. Diese müssen zwingend reduziert werden.

Eine Möglichkeit, schnell und unkompliziert mehr Klimaschutz umzusetzen, ist die Anhebung des zulässigen Lkw-Gesamtgewichts auf 44 Tonnen sowie der Einsatz des Lang-LKW. Mit der Anhebung des zulässigen Gesamtgewichtes auf 44 Tonnen könnte jeder siebte Transport eingespart und damit die CO2-Emissionen um ein bis zwei Tonnen gesenkt werden. Beim Lang-LKW können zwei längere Einheiten bis zu drei konventionelle Lkw-Einheiten ersetzen.

Die Angleichung des zulässigen Gesamtgewichts von Lkw auf 44 Tonnen ist ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz: Der CO2-Ausstoß Deutschlands könnte schnell und für die öffentliche Hand kostenneutral um rund 1 bis 2 Mio. Tonnen jährlich reduziert werden. Hiermit würde das deutsche Straßennetz entlastet: Durch die Verringerung der Zahl der Fahrten wird die Staubelastung auf den Straßen spürbar reduziert. Zusätzlich würden sich die Engpässe im Logistiksektor reduzieren: Durch die niedrigere Zahl an Transporten wird der bereits heute spürbare, demografisch bedingte Mangel an Lkw-Fahrern abgemildert. In zahlreichen europäischen Ländern liegt das zulässige Lkw-Gesamtgewicht teilweise deutlich über den hierzulande erlaubten 40 Tonnen. Somit verringert sich die Wettbewerbsverzerrungen

Die Nutzung der Lang-LKW mit zwei längeren Einheiten können dabei bis zu drei konventionelle Lkw-Einheiten ersetzen. Bei identischem Transportvolumen wird der Energie- und Personaleinsatz gesenkt und der CO2-Ausstoß um bis zu 25 Prozent reduziert. Lang-Lkw haben wie konventionelle Beförderungseinheiten ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 40 Tonnen und dürfen nur auf einem gesetzlich genau definierten Streckennetz (Positivnetz) fahren.
Seit Mitte des Jahres 2021 liegt der Entwurf für eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, mit der weitere Logistikzentren an das Positivnetz – teilweise über Strecken von nur wenigen Kilometern – angebunden werden könnten, auf Eis. Ressortdifferenzen mit dem Bundesumweltministerium blockieren seitdem den Fortgang des Verfahrens.

Der BGA setzt sich dafür ein, dass diese Maßnahmen umgesetzt werden und so schnell Möglichkeiten geschaffen werden könne, damit auch der Verkehr klimafreundlicher werden kann.

Das Positionspapier finden Sie hier.
 

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Im FokusVerkehr + Logistik
news-681Thu, 30 Mar 2023 08:01:01 +0000Fachkräfteeinwanderung weiter verbessern https://bga.de/rss/fachkraefteeinwanderung-weiter-verbessern/BGA unterstützt Weiterentwicklung.Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat vergangenen Donnerstag den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung in die Ressortabstimmung gegeben. Aus dem Entwurf geht hervor, dass geplant wird eine Chancenkarte nach kanadischem Vorbild einzuführen. „Für Personen mit einem ausländischen, mindestens zweijährigen Berufsabschluss oder einem Hochschulabschluss wird eine Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems eingeführt“, so der Wortlaut. „Zu den Auswahlkriterien gehören Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschland-Bezug.“

Der BGA unterstützt die Weiterentwicklung bei der Fachkräfteeinwanderung. Dennoch werden im Gesetzesvorschlag einige Ansatzpunkte nicht aufgenommen. Aus Sicht des BGA wäre eine große Unterstützung, wenn die Zuwanderung auch über die Zeitarbeit möglich wäre. Für den Mittelstand ist dies ein einfacher Weg, da er mit diesem professionellen Instrument, ohne große eigene Aufwendungen, die Zuwanderung nutzen kann. Und für die eingewanderten Fachkräfte bietet es den Vorteil, einen durchgängigen Arbeitsvertrag zu haben. Zusätzlich haben sie die Sicherheit, im Falle von Problemen leichter wechseln zu können.

Ein Kritikpunkt, der bei der Einwanderung von Fachkräften immer wieder fällt, ist die Sicherstellung von Verwaltungsverfahren, die eine zügige Einwanderung ermöglichen. Für eine Zuwanderung aus Drittstaaten ist dies eine notwendige Grundvoraussetzung. Einfachere Voraussetzungen erleichtern die Verwaltungsverfahren, aber zusätzlich müssen unbedingt durch klare Zuständigkeiten und ausreichend ausgestattete Behörden die Verwaltungsabläufe sehr viel schneller und effektiver werden.
 

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Im FokusThemenArbeit + Tarif
news-680Wed, 29 Mar 2023 07:52:23 +0000Rückkehr zur staatspolitischen Vernunfthttps://bga.de/rss/rueckkehr-zur-staatspolitischen-vernunft/Dr. Dirk Jandura zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses„Es hat lange gedauert, viel zu lange, aber die Ampel ist zur staatspolitischen Vernunft zurückgekehrt. Unser Autobahnnetz beschleunigt wieder in Stand zu setzen und auszubauen, ist eine längst überfällige Entscheidung. Alles andere, auch das bisherige Zögern und Streiten über diese Entscheidung, gefährdet den Wirtschaftsstandort Deutschland, seine Arbeitsplätze und unseren Wohlstand“, kommentiert Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) die Ergebnisse des Koalitionsausschusses.

„Der vor allem mittelständisch geprägte Standort Deutschland ist auf eine belastbare und verlässliche Verkehrsinfrastruktur angewiesen. Deutschlands Unternehmen transportieren neunmal mehr Güter über die Straße als über die Schiene. Solange die Bahn keine weiteren Gütertransporte aufnehmen kann, brauchen wir LKW und damit auch die Straße. Besonders ländliche Regionen dürfen wir nicht abhängen, indem wir die Unternehmen und Betriebe, und damit auch die Arbeitsplätze dort, von der Straße abschneiden“, sagt Jandura mit Blick auf die Entscheidungen von SPD, Grünen und FDP.
Und Jandura weiter: „Lang-LKW und der sogenannte 44-Tonner würden das Verkehrsaufkommen noch zusätzlich reduzieren. Hier gilt es frei von parteipolitischen Ideologien das Richtige für unser Land zu tun. Den Mut dazu hat die Regierung gestern bewiesen. Ich hoffe, sie verliert ihn bei den nächsten Entscheidungen nicht gleich wieder."
„Der beschleunigte Ausbau von Schiene und Straße ist für den Großhandel von extrem hoher Bedeutung. Allerdings ist das eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und dies sollte nicht durch die massive Ausweitung der LKW-Maut finanziert werden. Das belastet den Handel massiv, voraussichtlich um mehr als 5 Milliarden Euro zusätzlich. So sollen die Versäumnisse von jahrelang blockierter Infrastrukturpolitik mitfinanziert werden“, schließt Jandura.
 

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Im FokusPressemitteilung
news-679Tue, 28 Mar 2023 11:03:54 +0000BGA-Präsidium beschließt Whitepaper zu Digitalisierunghttps://bga.de/rss/bga-praesidium-beschliesst-whitepaper-zu-digitalisierung/Disruptive Entwicklungen erkennen, digitale Innovationen nutzen und Digitalisierungshemmnisse abbauenDas Präsidium des BGA beschloss auf seiner Sitzung vom 27. März 2023 einstimmig ein Whitepaper zur Digitialisierung.
Erarbeitet wurde das Papier unter Leitung von Präsidiumsmitglied Gero Furchheim. Das Papier fordert den dringenden Ausbau der Digitalisierung in Deutschland und ruft die Politik dazu auf, Strategien zur Umsetzung zu entwickeln.

Das gesamte Papier finden Sie hier.

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Im FokusDigitalisierung
news-676Thu, 16 Mar 2023 09:58:14 +0000Gesetzgeberischer "Trick" beim Hinweisgeberschutzhttps://bga.de/rss/gesetzgeberischer-trick-beim-hinweisgeberschutz/Formulierungshilfen zum Hinweisgeberschutz Am kommenden Freitag wird der Bundestag in erster Lesung über zwei Formulierungshilfen zum Hinweisgeberschutz beraten. Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 16. Dezember 2022 vom Bundestag verabschiedet, erhielt jedoch am 10.02. 2023 nicht die notwendige Zustimmung des Bundesrats.

Mit den beiden Formulierungshilfen soll nun der zustimmungsbedürftige Teil des Gesetzes (betreffend Beamtinnen und Beamte der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Richterinnen und Richter im Landesdienst) ausgegliedert werden, während der übrige Teil des Gesetzes betreffend alle anderen Arbeitnehmer und Personen in einem - dann nicht mehr zustimmungspflichtigen Gesetz -  ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren durchlaufen soll.

Die Formulierungshilfe "Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" ist im Wesentlichen inhaltsgleich mit dem vom Bundestag am 16. Dezember 2022 verabschiedeten Gesetz. Er regelt den Hinweisgeberschutz auf Bundesebene und zwischen Privatpersonen und wird von der Bundesregierung als nicht zustimmungspflichtig angesehen.

Die Formulierungshilfe "Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz" betrifft dagegen Beamtinnen und Beamte der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Richterinnen und Richter im Landesdienst und bedarf damit der Zustimmung des Bundesrats.

Inhaltlich gibt es folgende Änderung: Das Hinweisgeberschutzgesetz soll bereits einen Monat statt - wie im vom Bundestag beschlossenen Gesetz vorgesehen - drei Monate nach Verkündung in Kraft treten. Die Bußgeldvorschrift für die Nichteinrichtung bzw. den Nichtbetrieb einer internen Meldestelle soll dagegen erst sechs Monate nach Verkündung in Kraft treten.

Hintergrund dieser Vorgehensweise ist, dass die EU das Vertragsverletzungsverfahren wegen der verspäteten Umsetzung der sogenannten Whistleblower-Richtlinie bereits eingeleitet hat und auch eine Klage vor dem EuGH angekündigt wurde.

Der BGA sieht es äußerst kritisch, dass nun mit einem gesetzgeberischen "Trick" versucht werden soll, die Zustimmung des Bundesrats zum Hinweisgeberschutzgesetz zu umgehen. Für derartige Fälle ist aus gutem Grund im Gesetzgebungsverfahren der Vermittlungsausschuss vorgesehen, in dem angemessene Kompromisse erarbeitet werden können. Es ist bedauerlich, dass die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss auf diese Weise entwertet. Dies gilt umso mehr, als die Regierungsfraktionen zudem noch die ursprünglichen Fristen zum Inkrafttreten verkürzt haben. Ob das sechs Monate spätere Inkrafttreten der Bußgeldvorschriften hier mögliche Härten durch die knappe Frist verhindern kann, ist fraglich.

 

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Im FokusThemenRecht + Wettbewerb
news-675Thu, 16 Mar 2023 09:56:34 +0000Sitzung des Arbeitskreises Digitalisierunghttps://bga.de/rss/sitzung-des-arbeitskreises-digitalisierung/Think & Do Tank - mehr Austausch zur Einrichtung eines Dateninstituts Think & Do Tank - mehr Austausch zur Einrichtung eines Dateninstituts  

Nabi Siefken vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellte das aktuelle Vorhaben der Bundesregierung zur Einrichtung eines Dateninstituts beim Arbeitskreis Digitalisierung am 14. März vor. Das unter Federführung von BMWK und dem Bundesinnenministerium geplante Institut soll als Think & Do Tank zu einem schlagkräftigen nationalen Akteur etabliert werden. Siefken signalisierte Offenheit für den Austausch und ein Interesse an konkreten Anliegen aus der Wirtschaft. Dabei wurden auch mögliche Beispiele für Use Cases aus dem Bereich des Großhandels diskutiert. Den Vorschlag für einen weiteren Austausch mit dem Ministerium nahm BGA-Präsidiumsmitglied und Arbeitskreisvorsitzender Jan Peter Coblenz auf.

Anschließend präsentierte Kai Christoph Fischer, Head of Transformation & People Lead, Deutsche Bank, als Best Practise die Aktivitäten der Deutschen Bank im Bereich Agiles Arbeiten, Talentsuche und Future of Office. Die zahlreichen Beispiele wurden im Arbeitskreis interessiert aufgenommen und ihre Anwendbarkeit für Unternehmen im Großhandel debattiert.
Außerdem beschäftigte sich der Arbeitskreis mit dem Entwurf des "Whitepaper Digitalisierung", das erstmals die grundlegenden digitalpolitischen Positionen des BGA darstellt und Basis für die weitere politische Arbeit auf diesem Themenfeld sein wird.

Der Arbeitskreis wird neben den halbjährlich stattfindenden Sitzungen auch das Format des Lunch Talks zur Mittagszeit zu einzelnen Schwerpunktthemen fortsetzen.
 

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news-674Thu, 16 Mar 2023 09:49:06 +0000Branchen-Bündnis warnt vor „Talfahrt beim Neubau“ https://bga.de/rss/branchen-buendnis-warnt-vor-talfahrt-beim-neubau/Die „Top 30 des Wohnungsbaus“ richten 6-Punkte-Notplan an Bundes- und Landesregierungen, Parlamente und Parteispitzen. Das bundesweit größte Branchen-Bündnis der Bau- und Immobilienwirtschaft warnt vor einem Einbruch beim Wohnungsbau: Die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“, in der sich dreißig Organisationen und Verbände der Bau- und Immobilienbranche zusammengeschlossen haben, erwartet einen anhaltenden und sogar zunehmenden Abwärtstrend beim Neubau von Wohnungen. Der Staat müsse deshalb jetzt entschieden gegensteuern.

Das Branchen-Bündnis spricht von einer „Talfahrt, die gerade gefährlich an Tempo zulegt“. Mehr und mehr Wohnungsbauprojekte würden auf Eis gelegt. „Die bereits heute bestehenden gravierenden Engpässe auf vielen regionalen Wohnungsmärkten werden sich so weiter verschärfen “, so die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“. Letztlich drohten Kurzarbeit und Entlassungen.

Die Akteure des Wohnungsbaus in Deutschland fordern deshalb ein schnelles, konsequentes und effektives Umsteuern der Wohnungsbaupolitik von Bund und Ländern. Hierzu legt das Bündnis heute ein Positionspapier als „6-Punkte-Notplan für den Wohnungsbau“ vor. Vom Bundeskanzler über die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten bis zu den Parteispitzen – alle für den Wohnungsbau Verantwortlichen bekommen heute Post: Adressaten sind die Bundesregierung und der Bundestag sowie die Landesregierungen und Länderparlamente. Ebenso die Parteien.

Ziel müsse es sein, eine weitere Verschärfung auf den ohnehin angespannten Wohnungsmärkten zu vermeiden. Um die soziale Frage des Wohnens in den Griff zu bekommen, gebe es vor allem beim sozialen und bezahlbaren Wohnungsbau erheblichen Nachholbedarf. Hier müsse der Staat deutlich mehr investieren und die Rahmenbedingungen für den Neu- und Umbau verbessern. So müsse das Baurecht erheblich schlanker werden. Darüber hinaus sei es notwendig, die Anreize für den Neubau und die Modernisierung über die bereits erfolgten Verbesserungen hinaus noch attraktiver zu machen.

Wachsende Inflation, Zinserhöhungen, steigende Energiekosten – Aufgabe des Staates ist es, so das Wohnungsbau-Bündnis, alles daranzusetzen, negativen Bedingungen für den Neubau wirksam entgegenzutreten und das Wohnen für die Menschen wieder bezahlbar zu machen.

Konkret bedeute dies eine neue und attraktivere Förderkulisse für den Neubau. Allein beim nachhaltigen und klimafreundlichen Wohnungsneubau sei angesichts steigender Kosten eine Verzehnfachung der Förderung notwendig: Die aus dem Klima- und Transformationsfonds für die Neubauförderung bereitgestellte Summe von 1,1 Milliarden Euro müsse auf mindestens 10 Milliarden Euro pro Jahr erhöht und um eine Sozialkomponente für bezahlbare Neubaumieten ergänzt werden. Nur so sei die Wende im Neubau zu schaffen.

Bundesweit gibt es weniger als 1,1 Millionen Sozialwohnungen – für das Wohnungsbau-Bündnis ein „alarmierender Zustand“. Für den sozialen Wohnungsbau müsse der Bund seine Förderung um ein Vielfaches aufstocken – und das rasch. Die Länder müssten hier bei der Finanzierung mitziehen. Ziel müsse es sein, in diesem Jahrzehnt 100.000 Sozialwohnungen pro Jahr neu zu bauen. Zusammen mit dem Ankauf von Belegungsrechten müsse es so gelingen, bundesweit wieder auf mindestens zwei Millionen Sozialwohnungen zu kommen.

Die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ fordert darüber hinaus eine Offensive für mehr Wohneigentum: Da häufig Eigenkapital fehle, spricht sich das Bündnis – wie im Ampel-Koalitionsvertrag vorgesehen – für eine rasche Bereitstellung von Darlehen des Bundes aus, die das fehlende Startkapital ersetzen sollen. Wer niedrige Einkommen hat, solle darüber hinaus einen Förderbonus des Staates bekommen. Nur so hätten weite Teile der Bevölkerung überhaupt eine Chance auf Wohneigentum. Wichtig sei auch, den Kauf von Altbauwohnungen und bestehenden Wohnhäusern zu fördern, wenn diese anschließend energetisch modernisiert würden.

Die Branche fordert zudem einen „Sanierungs-Booster“: Um die energetische Sanierung voranzubringen, müsse der Staat seine Förderung deutlich verbessern. Die Zeit sei dabei ein wichtiger und drängender Faktor. Und es komme darauf an, die Modernisierungsrate deutlich zu erhöhen. So müssten die oft umfangreichen Energiespar-Sanierungen von Miethäusern deshalb deutlich besser unterstützt werden – ohne Mieterhaushalte zusätzlich zu belasten: Es sei wichtig, hier „Warmmieten-neutral“ vorzugehen. Darüber hinaus sei es notwendig, Familien und weniger einkommensstarke Haushalte mit selbstgenutztem Wohneigentum intensiver zu fördern.

Das Bündnis beklagt vor allem auch ein zu kompliziertes Baurecht, das das Bauen zudem unnötig teuer mache. Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse müssten deutlich schlanker und schneller werden. Notwendig dafür sei auch mehr Personal in den Behörden. Eine Experimentierklausel soll „schlankes Bauen“ möglich machen, so die Forderung der Branche. Gesetze, Normen und Standards sollten dabei flexibler ausgelegt werden können: Die Branche fordert mehr Beinfreiheit beim Bauen und weniger Kontrollzwang bei den Behörden. Als Beispiel nennt sie Abstriche beim Schallschutz. Darüber hinaus setzt die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ auf „Baumaterial von vor Ort“: Die heimische Rohstoffgewinnung fürs Baumaterial solle gesichert und gestärkt werden, ebenso wie der Einsatz von Recycling-Baustoffen.

Und die Branche warnt: Es wird spätestens dann, wenn die Baby-Boomer-Generation in Rente geht, einen zunehmenden Mangel an Fachkräften auf dem Bau geben. Es komme deshalb darauf an, auch jetzt in der Krise die vorhandene Manpower zu halten und künftig die Zuwanderung von Arbeitskräften zu sichern. Wichtig dabei sei es, Hürden abzubauen und qualifizierten Menschen durch ein reformiertes Fachkräfteeinwanderungsrecht den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Und zwar zu fairen, tariflichen Bedingungen. Ziel müsse es zudem sein, auch junge Menschen aus dem Ausland für eine Ausbildung im Handwerk zu gewinnen.

Diese 30 Organisationen und Verbände der Bau- und Immobilienbranche, die sich in der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ zusammengeschlossen haben, richten das politische Positionspapier an Regierungen, Parlamente und Parteien.

Hier geht es zum Positionspapier bga.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Positionspapiere/Positionspapiere_Bauen/Impulse_fuer_den_Wohnungsbau_2023.pdf

Gemeinsame Pressemitteilung des Wohnungsbau-Bündnisses vom 14. März 2023
 

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news-672Thu, 16 Mar 2023 09:46:14 +0000Unternehmen leiden unter zu viel Bürokratiehttps://bga.de/rss/unternehmen-leiden-unter-zu-viel-buerokratie/BGA veröffentlicht Forderungspapier.„Die Unternehmen des Groß- und Außenhandels kämpfen mit zu vielen und zu komplexen bürokratischen Regelungen. Wir brauchen jetzt Rechtsvereinfachungen, um dem Wirtschaftsstandort Deutschland mehr Dynamik zu verleihen“, fordert Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) in einem 12-Punkte-Papier, das dem Bundesjustizministerium übergeben wurde.
„Unsere Unternehmensumfrage zeigt, dass unsere Unternehmerinnen und Unternehmer dringend Erleichterungen brauchen, um die Folgen von Pandemie, Krieg und Energieknappheit zu überwinden. Nur dann können wichtige Investitionen in Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit getätigt werden“, so Jandura weiter.
Das BGA-Papier enthält Vorschläge für konkrete Maßnahmen, um Deutschland weiter wettbewerbsfähig zu halten. Diese reichen von Regelungen der Arbeitszeiterfassung über die Berichtspflichten im Rahmen des Lieferkettengesetzes (LkSG) bis hin zu konkreten Änderungen in der Steuergesetzgebung.

Das komplette Papier finden Sie hier: bit.ly/3LABSCm

Zu den Ergebnissen der Unternehmensumfrage kommen Sie hier: bit.ly/3mYIi3Y
 

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Pressemitteilung
news-671Thu, 16 Mar 2023 09:38:41 +0000GD Holz begrüßt Habecks Plan gegen die Umgehung von Russland-Sanktionenhttps://bga.de/rss/gd-holz-begruesst-habecks-plan-gegen-die-umgehung-von-russland-sanktionen/Was für den Export gilt, sollte auch für den Import geltenBundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) plant in einem Zehnpunktepapier ein schärferes Vorgehen gegen die Umgehung der EU-Sanktionen gegen Russland. Darin werden schärfere Bedingungen für die Ausfuhr von Gütern, die der russischen Kriegsführung in der Ukraine dienen könnten, formuliert.

Der GD Holz begrüßt das Zehnpunktepapier aus dem Bundeswirtschaftsministerium.  „Was für den Export nach Russland gilt, sollte allerdings auch für den Import sanktionierter Produkte in den Binnenmarkt gelten. Nur so kann fairer Wettbewerb auf dem europäischen Markt garantiert werden“, so GD Holz Geschäftsführer Thomas Goebel. Die Außenhandelsdaten zeigen nämlich, dass Holzimporte in die EU über einige Staaten deutlich zugenommen haben. „Der Holzhandel unterstützt ausdrücklich die Importverbote für Holz nach dem 5. Sanktionspaket der EU. Es ist jedoch zu vermuten, dass Russland andere Wege nutzt, um Ware über Drittstaaten weiterhin auch in die EU einzuführen. Diese Umgehungen der Sanktionen müssen ebenso umgehend bekämpft und unterbunden werden“, fügt Thomas Goebel hinzu.

Dem GD Holz wurden in der Vergangenheit Fälle bekannt, bei denen in Drittstaaten ansässige Unternehmen Ware offerierten, deren Ursprung aus diesen Staaten anzuzweifeln ist. Es ist naheliegend, dass hierbei russische Produzenten bewusst eine Umgehung der direkten Sanktionen beabsichtigen. Dieser Umstand wurde produzentenseitig teilweise nicht einmal verheimlicht, mitunter wird sogar bereits in der EU befindliche und verzollte Ware von bisher gänzlich unbekannten Firmen angeboten. „Der GD Holz rät seinen Mitgliedern strikt davon ab, auf diese Angebote einzugehen – außenwirtschaftsrechtlich ist das unverantwortbar denn es genügt der staatsanwaltliche Verdacht der Beteiligung an einer Sanktionsumgehung, um Ermittlungen einzuleiten.“ so Thomas Goebel.

GD-Holz Pressemitteilung vom 14. März 2023
 

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news-670Thu, 16 Mar 2023 09:18:36 +0000Habeck wirbt in Brasilien für Abschluss des Mercosur-Abkommens https://bga.de/rss/habeck-wirbt-in-brasilien-fuer-abschluss-des-mercosur-abkommens/Moderne Ansätze für Energie, Klima und Digitalisierung im MittelpunktModerne Ansätze für Energie, Klima und Digitalisierung standen im Mittelpunkt der Wirtschaftstage am 13. Und 14. März, die von Brazilian National Confederation of Industry (CNI) -Präsident Robson Braga de Andrade und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck gemeinsam mit BDI-Präsident Siegfried Russwurm eröffnet wurden. Im Zentrum der Gespräche in Belo Horizonte stand aber auch der Handel und insbesondere das immer noch nicht unterschriebene Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten. Mit dem Abkommen ließen sich 85 Prozent der Zölle für die europäischen Exporte in die Region und damit jährlich mehrere Milliarden Euro Abgaben für Unternehmen vermeiden. Dadurch würde ein Markt von über 717 Millionen Menschen entstehen, der mit neun Prozent der Weltbevölkerung fast 20 Prozent der Weltwirtschaft und 31 Prozent der weltweiten Warenexporte abdecken würde.

Vor kurzem erst hatten sich die Chefunterhändler beider Seiten in Buenos Aires darauf geeinigt, bis Ende Juli einen unterschriftsreichen Vertrag vorzulegen. Nachverhandlungen sind notwendig geworden, da Brüssel auf Druck einiger Mitgliedsstaaten, u.a. Deutschlands, noch zusätzliche Umweltauflagen aushandeln will. Die südamerikanischen Mitgliedsländer im Gegenzug wollen ihre Industrie schützen und Staatsaufträge nur national vergeben. Sollte der ambitionierte Plan aufgehen, könnte das Abkommen während der spanischen Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte unterschrieben werden. Fraglich ist dann jedoch, ob das Abkommen überhaupt jemals ratifiziert wird. Bereits jetzt bringen sich eine Handvoll EU-Staaten in Stellung dagegen, darunter Frankreich, Italien und Österreich.

Das aktuelle Positionspapier des BGA zu dem Mercosur-Abkommen finden Sie hier:

https://bga.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Positionspapiere/Positionspapiere_Internationales/BGA-Position_EU-MERCOSUR-Abkommen_fin.pdf
 

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Im FokusThemenInternationalesExport
news-669Thu, 16 Mar 2023 08:44:34 +0000Schnelleres Planen und Bauenhttps://bga.de/rss/schnelleres-planen-und-bauen/Für eine leistungsfähige Infrastruktur Für die Unternehmen des Groß- und Außenhandels, die in Deutschland rund 60 Prozent der Güterverkehre veranlassen, spielt die Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur eine zentrale Rolle, um täglich die Versorgung mit Waren sicher stellen zu können. Aktuell belastet der Zustand der Infrastruktur die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland.

Die diesen Monat veröffentlichte Gleitende Langfrist-Verkehrsprognose des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) hat ergeben, dass der Verkehr bis zum Jahr 2051 überall steigen wird, besonders stark im Güterverkehr (+ 46 %). Hinzu kommt, dass der LKW das dominierende Verkehrsmittel bleibt (76%) und dadurch die Bedeutung der Straße weiter zunimmt. Das steigende Verkehrsaufkommen ist ohne Aus- und Neubau von Straßen und Schienen nicht zu bewältigen.

Um die Qualität der Straßen- und Schieneninfrastruktur zu steigern und deren Leistungsfähigkeit weiter zu steigern, muss die Infrastruktur modernisiert und weiter ausgebaut werden. Aktuell benötigen Großprojekte im Verkehrsbereich im Schnitt ca. 20 Jahre – das ist schlicht zu lang und schmälert den Wert Deutschlands als Standort für Unternehmen.

Eine nachhaltige Genehmigungs- und Planungsbeschleunigung für die Zukunft kann nur durch den Gesetzgeber bewirkt werden. Die Verfahrensdauer muss mindestens halbiert werden. Dazu benötigen wir erleichterte Verfahren, weniger Kontrollen sowie eine frühzeitigere Bürgerbeteiligung für mehr Akzeptanz von Infrastrukturprojekten.

Hinzukommen muss die Möglichkeit die Verfahren digital gestalten zu können. Dies umfasst z. B. auch die bundesweite und flächendeckende Möglichkeit eines elektronischen Grundbuchzugriffes.
 

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Im FokusThemenVerkehr + Logistik
news-668Thu, 16 Mar 2023 07:24:48 +0000Rechtsvereinfachung zur Investitionsbeschleunigunghttps://bga.de/rss/bga-fuer-rechtsvereinfachung-zur-investitionsbeschleunigung/BGA legt Forderungspapier vor.Deutschland muss schneller, flexibler und digitaler werden, um die vielfältigen Herausforderungen aus Krisen, Krieg und Transformation zu bewältigen. Dazu bedarf es aus Sicht des BGA wirksamer und entschlossener Rechtsvereinfachungen, um Investitionen zu erleichtern und zu beschleunigen. Komplexe und bürokratische Regulierungen sind nach der Umfrage des BGA zur wirtschaftlichen Lage und den weiteren Perspektiven zum Jahreswechsel 2022/23 für die Unternehmen neben einer verlässlichen und bezahlbaren Energieversorgung die vordringlichste politische Aufgabe. Indem rechtliche Hürden abgebaut und Vorgaben vereinfacht werden, kann es gelingen, am Wirtschaftsstandort Deutschland mehr Dynamik zu ermöglichen.

Der BGA hat vor diesem Hintergrund die Initiative des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) aufgenommen und in die Konsultation entsprechend den Anforderungen Schwerpunkte eingebracht, die aus Reihen der Mitglieder dem BGA vorgebracht wurden. Der BGA hat die Schwerpunkte darüber hinaus in einem Positionspapier zusammengefasst und ergänzt. Neben steuerlichen Aspekten wie der Vereinfachung der Thesaurierungsbegünstigung werden Vereinfachungen bei den Aufzeichnungspflichten für Sachzuwendungen an Geschäftskunden, bei der Umsatzbesteuerung auf Alt-Autoteile und die Einführung eines Verrechnungsmodells bei der Einfuhrumsatzsteuer mit dem entsprechenden Vorsteuerabzug angesprochen. Auch geht es dem BGA um eine bürokratiearme Umsetzung der EU-Kreditdienstleisterrichtlinie.

Vereinfachungen für Arbeitgeber bilden einen weiteren Schwerpunkt. So plädiert der BGA für eine praktikable Umsetzung der Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung, die die Bedarfe der modernen Arbeitswelt abbildet. Auch kann nach Auffassung des BGA auf das Schriftformerfordernis für Arbeitgeberpflichten verzichtet werden und sollte eine schnelle und kostengünstige Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ermöglicht werden.

Auch zu neuen gesetzlichen Regelungen hat der BGA Vereinfachungen angemahnt, insbesondere zum nationalen, aber auch europäischen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. So fordert der BGA, dass die Berichtsvorlage des BFA zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nicht verpflichtend vorgeschrieben wird, eine Risikoanalysen und -management auf der Basis von Green- bzw. White-Lists erfolgen können und überschießende Umsetzungen europäischer Richtlinien auch bei der Verbandsklagenrichtlinie vermieden werden.
Diese und weitere Maßnahmen zur Rechtsvereinfachung können auf der Homepage des BGA abgerufen werden.

Die Vorschläge zu Rechtsvereinfachungen hat der BGA den Ausschüssen für Wirtschaft, Recht und Finanzen des Deutschen Bundestages, dem Bundeskanzleramt sowie den Bundesministerien für Wirtschaft, für Justiz und der Finanzen zugleitet. Nach vielen Jahren, in denen der BGA immer wieder Vereinfachungen und Entlastungen gefordert hat, sollten die von der Ampelkoalition angestrebten Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung zügig angegangen und zu breit angelegten Rechtsvereinfachungen erweitert werden. Nach verschiedenen Bürokratieentlastungsgesetzen ist es dringend an der Zeit, wirksam ausufernden Regulierungen Einhalt zu gebieten und den Wildwuchs zu beschneiden. Der BGA wird den von der Ampelkoalition angestrebten Bürokratieabbau an den vorgeschlagenen Maßnahmen messen.

Hier finden Sie das Positionspapier.

 

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Im FokusThemenRecht + WettbewerbSteuern + Finanzen
news-667Mon, 13 Mar 2023 10:33:40 +0000Steuerdiskussion in der Regierunghttps://bga.de/rss/steuerdiskussion-in-der-ampel/Ampel muss mit Verteilen sozialer Wohltaten aufhören„Wir müssen die explodierenden Ausgaben überprüfen. Mehr und neue Schulden oder Steuererhöhungen sind der falsche Weg. In Deutschland haben wir mit bald über 1.000 Milliarden Euro an jährlichen Steuereinnahmen kein Einnahmen-, sondern schlicht ein Ausgabenproblem. Die Ampelkoalition muss mit dem Verteilen von sozialen Wohltaten aufhören und die Soziale Marktwirtschaft neu starten.“ Dazu mahnt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) mit Blick auf die haushaltspolitische Diskussion in der Ampelkoalition. "Die Kritik an einer Rückkehr zu konsolidierten öffentlichen Haushalten ist unverantwortlich und gefährlich."

Jandura konstatiert: „Damit die aufgetürmten Schulden aus Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe nicht überfordern, kann es nur einen Weg aus der Schuldenfalle geben: Wir müssen für mehr Dynamik sorgen, vor allem durch den Abbau von Regulierungen und Bürokratie. So erreichen wir die notwendige Investitionsbeschleunigung."

„Schulden mögen zur Abwendung von Krisen- und Kriegsfolgen vertretbar sein, aber nur vorübergehend und niemals dauerhaft. Es bedarf eines verlässlichen Planes, wie diese wieder abgetragen werden. Wir tun gut daran, wieder den Deckel auf die Schulden zu setzen. Der BGA unterstützt das Ziel von Bundesfinanzminister Lindner, die Ausgaben wieder stärker zu begrenzen und zur Schuldenbremse zurückzukehren.“, so die Kritik Janduras.
 

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Im FokusThemenSteuern + FinanzenPressemitteilung
news-666Fri, 10 Mar 2023 09:50:00 +0000Mehr Güter auf der Schiene zu transportieren ist nicht möglichhttps://bga.de/rss/mehr-gueter-auf-der-schiene-zu-transportieren-ist-nicht-moeglich/Modernisierung notwendig„Für die Groß- und Außenhändler ist es aktuell nicht möglich, mehr Güter auf der Schiene zu transportieren. Das deutsche Schienennetz wurde über Jahre kaputtgespart und hat keine Kapazitäten für das steigende Transportaufkommen von Gütern. Die Planungsbeschleunigung muss auch hier durchgreifen. Wir brauchen eine schnelle Modernisierung des Schienennetzes, das stärkt gemeinsam mit den anderen Verkehrsträgern den Wirtschaftsstandort Deutschland. Wir verlieren schon jetzt an Attraktivität für Fachkräfte und Unternehmen“, so Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).

Jandura betont: „Nur mit einer starken und leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur sowohl auf der Straße als auch auf der Schiene kann Deutschland seine Attraktivität als Wirtschaftsstandort im Herzen Europas behaupten und den steigenden Transport von Waren überhaupt bewältigen.“

„Die Schiene muss dazu dringend ausgebaut werden. Damit einhergehend müssen Bahnsysteme (Stromsystem, Spurbreite, Lichtraumprofil etc.) europaweit harmonisiert und vereinheitlicht werden. Es dürfen keine Trassen mehr stillgelegt werden, wie in den letzten 20 Jahren, sondern diese sollten reaktiviert werden und somit das Streckennetz erweitern“, schlägt Jandura vor.

Aktuell verursacht der Verkehrssektor rund 20% der Emissionen in Deutschland – dabei will Deutschland bis 2045 klimaneutral werden. Als nachhaltiger und effizienter Verkehrsträger kann die Schiene einen wesentlichen Anteil dazu beitragen. Dazu braucht allerdings Deutschland allerdings eine starke Schiene. Das Güterverkehrsaufkommen der Bahn liegt bei aktuell bei 358 Mio. Tonnen und hat damit einen Anteil von ca. 12% am gesamten Güterverkehr.

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Im FokusPressemitteilung
news-664Tue, 07 Mar 2023 09:50:12 +0000BGA und BWVL schreiben Bundeskanzler Olaf Scholz:https://bga.de/rss/bga-und-bwvl-schreiben-bundekanzler-olaf-scholz/Planungssicherheit für Lang-Lkw gefordertPlanungssicherheit für Lang-Lkw gefordert

In einem gemeinsamen Schreiben an Bundeskanzler Olaf Scholz fordern BGA und BWVL für ihre Mitgliedsunternehmen aus Handel, Industrie und Dienstleistung Planungssicherheit für den Einsatz von Lang-Lkw. Seit Monaten verweigert das BMUV seine Zustimmung zur Fortschreibung des Positivnetzes aufgrund grundsätzlicher Bedenken und verlässt damit das etablierte Normungsverfahren.


BGA und BWVL haben sich mit einem Schreiben an Bundeskanzler Olaf Scholz gewandt und um Auflösung der Pattsituation zwischen dem Bundeministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gebeten: Seit Monaten verweigert das BMUV seine Zustimmung zur 11. Änderungsverordnung des Bundesverkehrsministeriums, mit der das Positivnetz für den Einsatz von Lang weiterentwickelt werden soll. „Unsere Mitgliedsunternehmen aus Handel, Industrie und Logistikdienstleistung fordern eine klare Aussage, ob und wie es weitergehen soll, nachdem das Bundesumweltministerium aufgrund grundsätzlicher Bedenken gegen den Einsatz von Lang-Lkw seine Zustimmung verweigert“, so die beiden Hauptgeschäftsführer Antonin Finkelnburg (BGA) und Markus Olligschläger (BWVL) einstimmig . „Das Verhalten des BMUV grenzt an passiven Widerstand und das, obwohl die CO2-Einsparungseffekte und der Entlastungseffekt für die Infrastruktur durch dieses Transportkonzeptes seit Jahren unbestritten sind“, so die beiden Hauptgeschäftsführer weiter.

Im Jahr 2012 wurde das Konzept des Lang-Lkw nach eingehender wissenschaftlicher Untersuchung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) in ein normiertes Anwendungsverfahren überführt. Zwei Lang-Lkw ersetzen drei konventionelle Lkw und senken so die CO2-Emissionen sowie die Belastungen für die Infrastruktur. Verlagerungseffekte zu Lasten der Bahn oder Einschränkungen bei der Verkehrssicherheit wurden nicht festgestellt. Das Verfahren sieht vor, dass die Länder im Rahmen der Auftragsverwaltung geeignete Relationen unter Berücksichtigung aller Aspekte wie Baustellen, Parkplätze, Brückenbauwerke mitteilen. Nun stellt das BMUV das Konzept in Zweifel, zu Unrecht nach Meinung beider Verbände, denn in einem rechtsstaatlich geordneten Gesetzgebungsverfahren sind allgemeine Bedenken ohne Sachgründe aus ihrer Sicht keine ausreichend Rechtsgrundlage.

Nach Auffassung beider Verbände zeigt das Verhalten leider wenig Verständnis für die Bedeutung der Logistik als drittgrößter Wirtschaftsbranche und der Bedeutung der Logistikprozesse für die Wirtschaft insgesamt. Die Mitgliedsunternehmen beider Verbände wünschen sich weniger Ideologie in der Regierungspraxis gerade dort, wo die Fortsetzung eines seit langem eingeschlagenem Weg eine Anwartschaft für verlässliches Planen hinlänglich begründet haben dürfte.

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Im FokusPressemitteilung
news-663Mon, 06 Mar 2023 08:17:39 +0000Straßeninfrastruktur muss schnell modernisiert werdenhttps://bga.de/rss/strasseninfrastruktur-muss-schnell-modernisiert-werden/Wir brauchen eine starke und leistungsfähige Infrastruktur.„Wir brauchen eine starke und leistungsfähige Infrastruktur, die mit dem steigenden Güterverkehrsaufkommen mithalten kann. Es gilt, die aktuelle Straßenverkehrsinfrastruktur schnell und vorausschauend zu modernisieren. Deutschland muss schneller werden. Wir müssen die Planung und Genehmigung der Verfahren dringend beschleunigen. Wir Großhändler sichern Tag für die Tag die Warenversorgung – das muss funktionieren, jederzeit, an jedem Ort und darf nicht am Zustand unserer Straßen scheitern.“, mahnt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).

Mit Blick auf den aktuellen Streit zwischen FDP und Grünen sagt Jandura weiter: „Großprojekte im Verkehrsbereich brauchen im Schnitt ca. 20 Jahre – das ist schlicht zu lang und schmälert den Wert Deutschlands als Standort für Unternehmen. Die Verfahrensdauer muss mindestens halbiert werden. Hinzukommen muss eine frühzeitigere Bürgerbeteiligung für mehr Akzeptanz von Infrastrukturprojekten sowie die Möglichkeit, die Verfahren digital zu gestalten.“

Das Güterverkehrsaufkommen inländischer LKW liegt bei aktuell bei 3,1 Mrd. Tonnen und hat damit einen Anteil von 85% am gesamten Güterverkehr.

Die Gleitende Langfrist-Verkehrsprognose des BMDV hat auch ergeben, dass der Verkehr bis zum Jahr 2051 überall steigen wird, besonders stark im Güterverkehr (+ 46 %).  Hinzu kommt, dass der LKW das dominierende Verkehrsmittel bleibt und dadurch die Bedeutung der Straße weiter zunimmt.

 

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Im FokusVerkehr + LogistikPressemitteilung
news-662Fri, 03 Mar 2023 08:34:13 +0000Außenhandel nicht abhängenhttps://bga.de/rss/aussenhandel-nicht-abhaengen-planungsverfahren-beschleunigen/Planungsverfahren beschleunigen„Zum Jahresauftakt beobachten wir, dass China weiter an Bedeutung verliert und die Exporte in die USA stetig steigen. Erfreulich ist, dass sich die deutsch-britischen Handelsbeziehungen wieder verfestigen. Doch die krisengeplagte Wirtschaft benötigt mehr. Unsere marode Infrastruktur schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Deshalb müssen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden, damit der Handel an den positiven Entwicklungen des weltweiten Warenverkehrs teilhaben kann“, resümiert Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel Dienstleistungen (BGA).

Mit Blick auf die am Sonntag beginnende Klausur der Bundesregierung in Meseberg mahnt Jandura: „Angesichts der aktuellen, globalen Herausforderungen ist es unerlässlich, jetzt mit jenen Ländern näher zusammenzurücken, mit denen wir Werte und Interessen teilen. Chancen bestehen dazu besonders im globalen Süden wie den südamerikamischen MERCOSUR-Staaten. Aber auch bei Indien, einem demokratischen Verbündeten in einer immer stärker autoritär geprägten Region, sehe ich große Chancen, da es eine stark wachsende Wirtschaft hat. Hier müssen Verhandlungen um Handelsabkommen weiter vorangebracht werden, Abkommen abgeschlossen und ratifiziert werden.“

Der Welthandel legt zum Jahresbeginn zu und beeinflusst auch den deutschen Außenhandel positiv. Die Außenhandelszahlen für den Januar konnten im Vergleich zu den Vormonaten einen deutlichen Zugewinn verbuchen.
 

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Im FokusPressemitteilung
news-661Thu, 02 Mar 2023 08:36:29 +0000Transformation 2023https://bga.de/rss/transformation-2023/Konferenz zum Thema nachhaltiger Export von Obst- und Gemüse aus GhanaKonferenz zum Thema nachhaltiger Export von Obst- und Gemüse aus Ghana

Wie gelingt es, die Ghanaischen Exporte im Frucht- und Gemüsesektor nach Europa nachhaltig zu steigern und was sind hierbei die größten Herausforderungen? Ist die EU trotz steigender Anforderungen ein attraktiver Handelspartner und wie können auch Kleinbauern die Kriterien europäischer Importeure erfüllen? Um diese und weitere spannende Fragestellungen ging es auf der zweitägigen Konferenz in Accra im Januar 2023, die der BGA gemeinsam mit dem Partnerverband FAGE (The Federation of Association of Ghanaian Exporters) im Rahmen des PartnerAfrika-Projektes organisierte. Auch die ghanaische Regierung zeigte großes Interesse an der Konferenz – so teilten sowohl der stellvertretende ghanaische Wirtschafts- als auch der Landwirtschaftsminister ihre Ansichten und Strategien mit den Konferenzteilnehmern im Rahmen von Redebeiträgen. Über 130 Teilnehmer, die auch aus dem Umland anreisten, folgten zwei Tage lang angeregt den Impulsvorträgen, beteiligten sich an den Paneldiskussionen und nahmen an interaktiven Workshops teil.

Die größten Herausforderungen im Export
Im Fokus des ersten Konferenztages standen die größten im PartnerAfrika-Projekt identifizierten Herausforderungen, die den Export von Gemüse und Obst aus Ghana erschweren – Es ging um die Verbesserung der Bodenqualität, um die steigenden Anforderungen der EU und seiner Mitgliedsstaaten (zu den Themen: Sorgfaltspflichten, CO2-Beschränkung, Verpackung und Dünger) beim Import von Produkten in den europäischen Markt sowie um die Potentiale der Digitalisierung im Hinblick auf transparente Lieferketten. Drei Experten der University of Ghana demonstrierten anhand von Experimenten mit Bodenproben, wie sich die Bodenqualität und somit der Ernteertrag mit dem Einsatz von biologischem, lokal produzierten Dünger verbessern lässt. Anschließend berichteten Produzenten verschiedener Produktgruppen von ihren Erfahrungen mit der biologischen Bodenbehandlung. Nachdem es um die Verbesserung der Produktqualität im Land ging, ging es um die steigenden Anforderungen der EU an seine Handelspartner – das deutsche Lieferkettengesetz wurde ausführlich erläutert und den Teilnehmenden Hilfestellungen zur Vorbereitung auf das Gesetz gegeben. Im Nachgang entstand eine rege Diskussion – hier wurde deutlich, wie stark der Wissensstand der Teilnehmenden variiert, obwohl das Gesetz bereits in Kraft ist. Vermehrt wurde das Unverständnis darüber geäußert, dass die Anforderungen des neuen Gesetzes noch nicht vollumfänglich über ein Zertifikat abgedeckt werden. Ein weiteres Highlight des ersten Tages war die Präsentation des Prototyps des digitalen Exportmanagementsystems durch zwei IT-Experten. Mit dem System soll eine zentrale Stelle geschaffen werden, über die Handelsdokumente digital gesichert und dem Importeur zur Verfügung gestellt werden können. Außerdem soll es über das System möglich sein, Informationen über die Bodenqualität, den Düngereinsatz sowie den Ernteerfolg zu sichern und den „Best-Practice“-Austausch unter den Produzenten zu fördern.

Erfahrungsaustausch und Kooperation – der Wettbewerb findet nicht in Ghana statt
Am zweiten Tag der Konferenz standen die Erkenntnisse, die im Rahmen des PartnerAfrika-Projektes mit den verschiedenen Partnerverbänden erarbeitet wurden, im Vordergrund. Im Rahmen von Workshops zu den einzelnen Produkten (Süßkartoffel, Mango, Ananas, Chili und Okra-Schote) berichteten Farmer und Exporteure von ihren Strategien im Anbau und bei der Suche von Absatzmöglichkeiten. Ebenfalls an den Workshops nahmen verschiedene Vertreter ghanaischer Organisationen teil, die den Export ins Ausland fördern bzw. regulieren (GEPA – Ghana Export Promotion Authority; PPRSD – Profile and Services provided by the Plant Protection & Regulatory Services). Abgerundet wurde der zweite Konferenztag von einem Panel zum Thema Frauenförderung in der Landwirtschaft. Vertreterinnen kleinerer ghanaischer Unternehmen berichteten von ihren Erfolgen aber vor allem den Herausforderungen für Frauen in Führungspositionen. Im ghanaischen Agrarsektor sind Frauen vor allem in niedrigeren Positionen wie auf dem Feld oder im Packhaus, nicht aber in Führungspositionen tätig. Hier muss sich dringend etwas ändern – so waren sich die Konferenzteilnehmenden einig.

Die Transformation des ghanaischen Agrarsektors ist in vollem Gange – das Potential ist groß, doch die Möglichkeiten bislang kaum ausgeschöpft. Der Erfahrungsaustausch der Produzenten untereinander ist essentiell, um sich gegenüber ausländischen Wettbewerbern zu behaupten. Insbesondere den Ghanaischen Verbänden des Frucht- und Gemüsesektors kommt hier eine tragende Rolle zu – sie vernetzen, identifizieren die größten Herausforderungen und vertreten die Interessen ihrer Mitglieder. Im Juni 2023 endet das BGA-PartnerAfrika-Projekt. Nichtsdestotrotz wird der Ghanaische Dachverband FAGE die Projekterfolge sichern. Für die Mitglieder war die Konferenz der Auftakt für die nachhaltige Transformation des Sektors und die stetige Steigerung der Exporte in den europäischen Markt.

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ThemenInternationalesProjekte
news-660Thu, 02 Mar 2023 08:32:30 +0000Kritik an Insolvenzrechtsplänen der EU-Kommissionhttps://bga.de/rss/kritik-an-insolvenzrechtsplaenen-der-eu-kommission/BGA äußert Bedenken an Richtlinienvorschlag.BGA äußert Bedenken an Richtlinienvorschlag

Seit Dezember liegt ein Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Harmonisierung des Insolvenzrechts in Europa vor. Das Regelungsvorhaben ist Teil des Aktionsplans zur Förderung der Kapitalmarktunion. Der Vorschlag enthält umfangreiche Änderungen zu Insolvenzanfechtungen, Vermögensermittlung, einen Gläubigerausschuss, ein neues „Pre-Pack-Verfahren“ bei Unternehmensverkäufen und ein spezielles vereinfachtes Kleinunternehmerverfahren.

Bei vielen der geplanten Regelungen zeigt sich eine Orientierung am Deutschen Recht, andere bleiben deutlich hinter den Anforderungen der Insolvenzordnung zurück. In einem ersten Verbändegespräch im Bundesjustizministerium wurde dann auch nahezu einhellige Kritik aus den Wirtschafts- und Berufsverbänden geäußert. Es wird befürchtet, dass die geplanten Änderungen die Effektivität des deutschen Insolvenzrechts schmälern und gerade Gläubigerrechte gefährden könnte.

Auch der BGA teilt diese Bedenken und wird sich im Rahmen des europäischen Gesetzgebungsverfahren einbringen. 

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Im FokusThemenRecht + Wettbewerb
news-659Thu, 02 Mar 2023 07:53:00 +000016. Forum Schienengüterverkehr https://bga.de/rss/16-forum-schienengueterverkehr/Zukunftsmärkte für die Schiene erschließen!Zukunftsmärkte für die Schiene erschließen!

Eröffnet wurde das 16. Forum Schienengüterverkehr von VDV-Vizepräsidenten und Vorsitzender des Verwaltungsrates Schienengüterverkehr Joachim Berends. Im Mittelpunkt der Veranstaltung des BME/VDV stand natürlich die Eisenbahn als klimafreundlichstes Verkehrsmittel. Berends betonte, dass die Zukunft der Logistik auf der Schiene liege, dafür müsse jedoch noch einiges passieren. Gerade im Bereich der Pünktlichkeit und Kapazitäten muss es zwingend Verbesserungen geben. Dafür sei auch eine politische Unterstützung notwendig.

Der BGA war gemeinsam mit BME und VDV strategischer Partner der Veranstaltung und leitete am zweiten Tag der Veranstaltung einen Round Table zum Thema:
Einfacher Zugang zur Schiene über den kombinierten Verkehr? – Was wird für eine Verkehrsverlagerung auf die Schiene benötigt? Bei der angeregten Diskussion waren sich die Teilnehmer einig, dass der Zugang zur Schiene aktuell alles andere als einfach ist. Insbesondere fehlt es an Anbindung an Stellwerke, Ausweisung von Ladegleisen und Zugangsstellen zum Netz. Dringend gebraucht wird die Offenheit von Handelsunternehmen und das Mindset bei Verladern gegenüber der Schiene. 
 
 

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Im FokusThemenVerkehr + Logistik
news-658Thu, 02 Mar 2023 07:50:24 +0000BGA unterstützt die Initiative Ladezone https://bga.de/rss/bga-unterstuetzt-die-initiative-ladezone/Neues Verkehrszeichen gefordert.Der BGA unterstützt die Initiative Ladezone des Bundesverband Paket & Express Logistik (BIEK). Ladezonen sind derzeit unklar geregelt und werden deshalb oft fehlgenutzt. Mit der Initiative „Liefern lieber in der ersten Reihe!“ setzt sich der BIEK für die Ergänzung der Straßenverkehrsordnung um ein Verkehrszeichen „Ladezone“ ein. Es soll ein absolutes Haltverbot analog zum Taxistand enthalten. Ausnahmen sollen lediglich für berechtigte Nutzungen, d. h. gewerbliche Be- und Entladevorgänge, gelten.



 

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Im FokusThemenVerkehr + Logistik
news-657Thu, 02 Mar 2023 07:46:59 +0000Lang-LKW jetzt nutzenhttps://bga.de/rss/lang-lkw-jetzt-nutzen-1/Langfristig Co2-Ausstoß reduzieren.Als zusätzlichen Beitrag zur Beschleunigung des Klimaschutzes im Verkehr muss der Rechtsrahmen für den Einsatz des Lang-Lkw endlich fortgeschrieben werden. Nur so können dessen Öko-Effizienzvorteile gehoben werden. Dies fordert der BGA gemeinsam mit einer breiten Allianz von Verbänden und Unternehmen der Logistikbranche sowie der Industrie und des Handels in einem gemeinsamen Positionspapier.
 „Zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor müssen die ökologischen Effizienzpotentiale sämtlicher Verkehrsträger schnellstmöglich gehoben werden. Die Aufholjagd des Verkehrssektors zur Erreichung seiner Klimaziele kann auch durch die Ernte von „low hanging fruits“ beschleunigt werden. Angesichts dringend zu senkender CO2-Emissionen, sich verknappender Energieressourcen und steigender Energiepreise sowie wachsender Personalengpässe (derzeit fehlen etwa 70.000 Berufskraftfahrer) ist der Lang-Lkw ein zusätzlicher Lösungsansatz“, so die Unterzeichner des Papiers.

Zwei längere Einheiten können dabei bis zu drei konventionelle Lkw-Einheiten ersetzen. Bei identischem Transportvolumen wird der Energie- und Personaleinsatz gesenkt und der CO2-Ausstoß um bis zu 25 Prozent reduziert. Lang-Lkw haben wie konventionelle Beförderungseinheiten ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 40 Tonnen und dürfen nur auf einem gesetzlich genau definierten Streckennetz (Positivnetz) fahren.

Seit Mitte des Jahres 2021 liegt der Entwurf für eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, mit der weitere Logistikzentren an das Positivnetz – teilweise über Strecken von nur wenigen Kilometern – angebunden werden könnten, auf Eis. Ressortdifferenzen mit dem Bundesumweltministerium blockieren seitdem den Fortgang des Verfahrens. 
Eine besonders effiziente Fahrzeug-Variante ist der auf 17,88 m verlängerte Sattelauflieger, dessen Probebetrieb aufgrund seiner weiten Verbreitung über den 31. Dezember 2023 unbedingt verlängert werden muss.

Die Forderung unserer Lang-Lkw-Allianz ist klar und eindeutig: „Die Zeit drängt. Jede klimarelevante Weiterentwicklung logistischer Prozesse bedarf es eines ausreichend zeitlichen Vorlaufs. Angesichts derzeit langer Lieferzeiten für Zugmaschinen und Lkw-Aufbauten müssen jetzt Investitionsentscheidungen getroffen werden. Im Interesse der planungssicheren Einsatzverbreitung ökologisch relevanter, ressourcenschonender und technisch ausgereifter Lkw-Technologien muss die Bundesregierung den Rechtsrahmen für den verbreiteten Einsatz von Lang-Lkw nun endlich verbindlich beschließen.“ 

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Im FokusThemenVerkehr + Logistik
news-656Thu, 02 Mar 2023 07:37:56 +0000Neue Sanktionen für Russlandhttps://bga.de/rss/neue-sanktionen-fuer-russland/Handelsbeschränkunge werden ausgeweitet.Die Europäische Union hat mit einem 10. Sanktionspaket die Handelsbeschränkungen mit Russland erneut weiter eingeschränkt. Auch das neue Sanktionspaket zielt darauf ab, Russland weiter finanziell und wirtschaftlich zu schwächen, um es in seinen militärischen und technologischen Möglichkeiten zur Fortführung des Angriffskriegs zu beschränken. Die Handelsbeschränkungen sind mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 25.02.2023 in Kraft getreten. 

Die Kernpunkte des 10. Sanktionspakets:

Individualsanktionen
·     Weitere 87 Personen und 34 Organisationen werden mit Sanktionen belegt. Ihre Vermögenswerte in der EU werden eingefroren. Außerdem gilt für sie ein Einreiseverbot in die EU. Diese sind unter anderem:
o    Föderationsrats- und Duma-Abgeordnete,
o    Beamte in Führungspositionen,
o    Vize-Minister,
o    Militärangehörige und Söldner,
o    Vertreter des russischen und iranischen Rüstungssektors,
o    Propagandisten,
o    Schifffahrtsgesellschaften,
o    Verantwortliche für die Entführung von Kindern nach Russland.

Wirtschaftssanktionen
·     Exportverbote für Dual-Use- und Advanced Tech-Güter werden ausgeweitet, das trifft auch auf weitere Güter zu, die für den Ausbau der industriellen Produktion in Russland verwendet werden könnten.
·     Der Transit von Dual-Use-Gütern in Drittstaaten über russisches Staatsgebiet wird verboten. So soll verhindert werden, dass Russland die Sanktionen umgeht.
·     Das Luftfahrtembargo wird ausgeweitet.
·     Importverbote für Güter werden ausgeweitet, mit denen Russland erhebliche Einnahmen erzielt. Diese sind: Bitumen, Asphalt, Carbon und synthetisches Gummi.

Finanzsanktionen
·     Drei weitere Großbanken werden mit Sanktionen belegt.
·     Informationspflichten werden ausgeweitet für EU-Banken und EU-Unternehmen sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger über das Vermögen der sanktionierten Personen und Unternehmen in der EU sowie über Vermögenswerte der russischen Zentralbank.

Weitere Sanktionen
·     Das Sendeverbot wird ausgeweitet auf das russische Staatsmedium RT Arabic.
·     Russische Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz in Russland dürfen keine Positionen in Leitungsgremien von Einrichtungen der kritischen Infrastruktur in der EU bekleiden.
·     Russische Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz in Russland dürfen keine Gasspeicherkapazitäten in der EU zur Verfügung stellen.
·     Um die Umgehung der Luftraumsperrung für russische Flugzeuge in der EU zu unterbinden, müssen Privat- bzw. Charterflüge zwischen Russland und der EU mindestens 48 Stunden vor dem Flug angemeldet werden.

Darüber hinaus hat die EU am 24. Februar 2023 Sanktionsmaßnahmen gegen Personen und Unternehmen erlassen, die im Zusammenhang mit Aktivitäten der russischen Söldnergruppe Wagner in Mali, der Zentralafrikanischen Republik und dem Sudan stehen.
Finden Sie die Verordnungen zum 10. Sanktionspaket der EU hier.
Eine Erklärung der EU-Präsidentin Ursula von der Leyen zum 10. Sanktionspaket gegen Russland gibt es hier.  

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Im FokusThemenInternationalesExport
news-655Thu, 02 Mar 2023 06:57:54 +0000GD Holz zur Arbeitszeiterfassunghttps://bga.de/rss/gd-holz-zur-arbeitszeiterfassung/Die Ausgestaltung muss bürokratiearm sein.Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich im September 2022 einer Entscheidung des  europäischen Gerichtshofes von 2019 angeschlossen und fordert in seinem Beschluss eine konkrete Erfassung der Arbeitszeiten, Überstunden und Pausen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dieser Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes gilt bereits jetzt, so dass alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe die Arbeitszeit erfassen müssen. Die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz ist nunmehr in der Vorbereitung und soll nach Informationen aus dem Bundesarbeitsministerium im ersten Quartal 2023 umgesetzt werden.

Der GD Holz befürchtet eine Umsetzung, die wiederum mit einem deutlichen Aufwand für Arbeitgeber verbunden ist und so zu noch mehr Verwaltungsaufwand und Bürokratie führen wird. Deshalb fordert der GD Holz eine bürokratiearme Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung: Eine Delegation der Erfassung auf den Arbeitnehmer muss möglich sein, ebenso eine weitgehende Flexibilität bei der Aufzeichnung, die auf Papierform bis hin zur App erfolgen kann. Der Gesetzgeber ist gefordert, die europarechtlich zulässigen Rahmen entsprechend auch zu nutzen. In Zeiten steigender bürokratischer Anforderungen wäre es für die Betriebe ein wichtiges Signal, die Arbeitszeiterfassung flexibel und handhabbar zu gestalten, so der GD Holz.

GD Holz weist darauf hin, dass bereits jetzt die Arbeitszeiterfassung seitens der Arbeitgeber erfolgen muss hinsichtlich Beginn und Ende der Arbeitszeit, Zahl der Arbeitsstunden und der Pausenzeiten – die Form der Aufzeichnung ist derzeit noch offen.

GD-Holz Pressemitteilung vom 21. Februar 2023
 

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news-650Sat, 25 Feb 2023 11:56:31 +0000Freihandelsabkommen mit Indienhttps://bga.de/rss/freihandelsabkommen-mit-indien/BGA-Präsident Jandura fordert Abschluss des Abkommens.„Die Reise des Bundeskanzlers nach Indien muss dafür genutzt werden, verstärkt für einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über ein Handelsabkommen der EU mit Indien zu werben.“, fordert Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).

„Gerade angesichts der aktuellen, globalen Herausforderungen ist es unerlässlich, jetzt mit jenen Ländern näher zusammenzurücken, mit denen wir Werte und Interessen teilen. Indien ist ein demokratischer Verbündeter in einer immer stärker autoritär geprägten Region. Sollten die Handelsgespräche erfolgreich zum Abschluss gebracht werden, wäre das ein ganz wichtiger Baustein für die Diversifizierungsstrategien deutscher Unternehmen, um Risiken wirtschaftlicher Abhängigkeiten zu reduzieren. Aber der Weg dahin ist noch weit und wird auf beiden Seiten große Kompromissbereitschaft erfordern. Das Beharren der EU auf ihrem einseitigen Sanktionsmechanismus für die Durchsetzung von Nachhaltigkeitskapiteln im Vertragstext, droht für das Abkommen zum Stolperstein werden.“, so Jandura weiter.
 

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Im FokusPressemitteilung
news-636Thu, 23 Feb 2023 10:34:08 +0000Bürgergeld-Einigunghttps://bga.de/rss/buergergeld-einigung/Kompromisslösung gut für den Standort Deutschland„Ohne die gefundenen Kompromisse wäre das Bürgergeld zu einer schweren Belastung für den Wirtschaftsstandort Deutschland geworden“, analysiert BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura das Vermittlungsergebnis.
„Das Prinzip Fördern und Fordern ist und bleibt richtig. Es ist eine Frage von Gerechtigkeit, dass derjenige, der arbeitet, auch mehr Geld zur Verfügung hat und sich mehr leisten kann. In Zeiten des akuten Arbeitskräftemangels braucht es Brücken in Arbeit und nicht andersherum. Der ursprüngliche Vorschlag der Ampel wäre insbesondere für die unteren Lohngruppen das falsche Signal gewesen“, mahnt der BGA-Präsident.
 

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Pressemitteilung
news-631Thu, 23 Feb 2023 09:37:57 +0000Deutsche Wirtschaft ist widerstandsfähighttps://bga.de/rss/deutsche-wirtschaft-ist-widerstandsfaehig/Die Importe haben im November nachgelassenMit einem preisbereinigten Wachstum von 1,9 Prozent hat sich die deutsche Wirtschaft im vergangenen Jahr trotz Ukraine-Krieg, Energiekrise und Lieferkettenproblemen als widerstandsfähig erwiesen. Durch Nachholeffekte nach der Corona-Pandemie konnte der private Konsum mit einem Zuwachs von 4,6 Prozent im Jahr 2022 das wirtschaftliche Wachstum in Deutschland stützen. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMW) zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland im Januar 2023 und zu den vorläufigen Ergebnissen zum Bruttoinlandsprodukt 2022 vom 13. Januar 2023 hervor.

Die Produktion im Produzierenden Gewerbe hat sich im November gegenüber dem Vormonat kaum verändert und verzeichnet einen leichten Zuwachs von 0,2 Prozent. Die Auswirkungen der Energiepreiskrise werden aber insbesondere in den energieintensiven Bereichen sichtbar. So lag die Produktion in der besonders betroffenen chemischen Industrie im November rund 20 Prozent unter dem durchschnittlichen Niveau des Jahres 2021. Auch haben die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe saisonbereinigt zum Vormonat um 5,3 Prozent nachgegeben. Grund dafür sind vor allem ausbleibende Aufträge aus dem Ausland. Diese liegen um 8,1 Prozent niedriger als im Vormonat. Ursächlich ist der schwächelnde Welthandel, der im Oktober 1,6 Prozent schwächer ausfiel als im Vormonat.

Auch die Importe haben im November nachgelassen. Diese nahmen um 4,5 Prozent gegenüber dem Vormonat ab, allerdings wird dies durch den nachlassenden Druck bei den Importpreise ausgeglichen, was vor allem an den fallenden Energiepreisen liegt. Positive Nachricht aus dieser Entwicklung ist, dass sich die Terms of Trade langsam wieder verbessern. Die Umsätze im Einzelhandel ohne Kfz haben sich im November um 1,1 Prozent erhöht. Im Vergleich zum November 2021 meldete der Einzelhandel ein reales Umsatzminus von 5,9 Prozent. Hierin spiegelt sich zu einem beträchtlichen Teil auch die hohen Preissteigerungen im Einzelhandel.

Die Verbraucherpreise haben im Dezember gegenüber dem Vormonat wieder stark abgenommen. Grund für den um 1,4 Prozentpunkte geringeren Anstieg war die Dezember-Soforthilfe für Gas und Wärme. Insgesamt lagen die Verbraucherpreise im Jahr 2022 damit 7,9 Prozent über dem Vorjahresniveau. Im Dezember lagen diese noch bei 8,6 Prozent. Der Arbeitsmarkt erweist sich nach wie vor als stabil, allerdings wird der Fachkräftemangel immer mehr zur Wachstumsbremse. Die Anzahl der freien Stellen erreichen mit einer Zahl von 845.000 im Jahr 2022 ein neues Höchstniveau. Die Arbeitslosigkeit nahm im Dezember saisonbereinigt um 13.000 Personen ab.

Insgesamt ist die deutsche Wirtschaft verhältnismäßig gut durch das Jahr 2022 gekommen, die bei den Verbrauchern ankommenden Preissteigerungen und der damit verbundene Kaufkraftverlust dämpft jedoch den privaten Konsum. Dem wirken u. a. die drei Entlastungspakete der Bundesregierung entgegen. Zugleich mehren sich die Anzeichen auf eine Stabilisierung, wenn nicht gar Trendwende in der Stimmung bei den Unternehmen. So haben sich die Erwartungen an die weitere wirtschaftliche Entwicklung des BGA-Großhandelsindikator wieder verbessert, wenn auch noch auf niedrigem Niveau. Der BGA geht aufgrund des weiterhin unsicheren wirtschaftlichen Umfeldes von einer allmählichen Belebung der wirtschaftlichen Dynamik in diesem Jahr aus.

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Im FokusSteuern + Finanzen
news-630Thu, 23 Feb 2023 09:33:29 +0000Keine Flächenstilllegungenhttps://bga.de/rss/keine-flaechenstilllegungen/Holzbau leistet einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz Vorstandsmitglieder des Bundesverbandes der Säge- und Holzindustrie DeSH, des Gesamtverbandes Deutscher Holzhandel e.V. (GD Holz) sowie der Überwachungsgemeinschaft KVH haben sich wie bereits vor einem Jahr zu einem branchenübergreifenden Informationsaustausch in Würzburg getroffen. Ziel des Treffens war es dabei, sich über wichtige Zukunftsthemen für die Branche auszutauschen und auch gemeinsame Positionen zu formulieren.

„Die politischen Aktivitäten zu Nutzungseinschränkungen im Wald sind im Hinblick auf ihre Klimaschutzwirkung und den notwendigen Waldumbau kritisch zu bewerten.“, so Jörn Kimmich, Vorsitzender DeSH. „Nachhaltige Waldwirtschaft und Holznutzung gehören zusammen und helfen der Gesellschaft, den Klimawandel aufzuhalten“, führt Kimmich weiter aus.

Hintergrund sind eine Reihe von geplanten Verordnungen und Aktivitäten der Brüsseler EU-Kommission, die eine reduzierte Holznutzung in der EU zur Folge haben könnten – je nach Bewertung unterschiedlicher Szenarien wird in den kommenden Jahren ein Rückgang der Holznutzung von 10 - 50 % erwartet. Die Verbände setzen sich daher dafür ein, stärker auf die Vorteile der Holznutzung und den Holzbau hinzuweisen und wollen ihre Aktivitäten in Brüssel in enger Kooperation mit den dortigen europäischen Verbänden CEI Bois und ETTF abstimmen.
Weiteres wichtiges Thema ist der Wunsch der Teilnehmer nach einer stabilen und ausgewogenen Marktsituation auf der Beschaffungs- und Absatzseite. „Wir müssen in der ganzen Liefer- und Wertschöpfungskette denken, vom Waldbesitz bis hin zum Endverbraucher“, so Philipp Zumsteg, GD Holz Vorsitzender.

Die Teilnehmer an dem Gesprächskreis erwarten für 2023 einen durchaus schwierigen Markt, der als insgesamt stabil bezeichnet wird. Die Verfügbarkeit der wichtigsten Sortimente ist bei einem Preisniveau gegeben, das sich bereits in den letzten Monaten deutlich entspannt hatte. Auf Sicht wird die Nachfrage für den Holzbau und andere Holzsortimente EU-weit stabil und weiter steigend sein.

„Wir brauchen eine effiziente Nutzung von Holz beim Holzbau, diese bedingt auch technisch innovative Produkte, darauf sind wir aber gut eingestellt“, so Dr. Tobias Wiegand, Geschäftsführer der Konstruktionsgemeinschaft Vollholz.
Der Gesprächskreis soll im Jahresrhythmus fortgesetzt werden, gerade um politisch zukunftsorientierte Themen für die Branche zu diskutieren und Forderungen an die Politik zu formulieren. Das schließt auch Überlegungen ein, das positive Image der Holzverwendung durch entsprechende Kampagnen weiter zu stärken.

Pressemitteilung des GD Holz vom 31.1.2023
 

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news-629Thu, 23 Feb 2023 09:31:59 +0000Sektorspezifische Regulierung zu Fahrzeugdatenhttps://bga.de/rss/sektorspezifische-regulierung-zu-fahrzeugdaten/Verbändeallianz fordert sofortiges Handeln der EU-Kommission Wettbewerb und Verbraucherinteressen gefährdet
Die mehrfach angekündigte sektorspezifische Regulierung der EU zu Fahrzeugdaten droht zu scheitern. Verbändeallianz fordert sofortiges Handeln der EU-Kommission, um faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Fahrzeugherstellern und anderen Dienstleistern zu ermöglichen.

Auf europäischer Ebene sollte in diesem Jahr eine sektorspezifische Regelung zum Zugang zu Daten, Ressourcen und Funktionen von vernetzten Fahrzeugen präsentiert werden. Zahlreiche Studien im Auftrag der EU-Kommission haben die Notwendigkeit hierfür deutlich dargelegt. Die Regulierung droht nun aber zu scheitern: EU-Kommissar Breton hat die schon durchgeführte Folgenabschätzung einer sektorspezifischen Regulierung zum Zugang zu Fahrzeugdaten nicht für die Prüfung im Februar an den Ausschuss für Regulierungskontrolle weitergegeben. Es drohen massive negative Auswirkungen für Autofahrerinnen und Autofahrer.

Seit über sechs Jahren weist die Verbändeallianz bestehend aus: ADAC, ASA, BRV, GDV, GVA, VIA, wdk, ZDK und ZKF eindringlich darauf hin, dass bei Dienstleistungen rund um die Mobilität durch die Monopolstellung der Autohersteller zu den Daten des vernetzten Kraftfahrzeugs, seinen Funktionen und Ressourcen, ein fairer Wettbewerb für andere Dienstleister nicht möglich ist. Verbraucher haben keine Alternativen bei Dienstleistungen und müssen Kostensteigerungen hinnehmen.

Um die Dringlichkeit eines notwendigen europäischen Handelns deutlich zu machen, haben sich die Verbände und Organisationen an die Bundesminister Wissing und Habeck gewandt und um die Unterstützung der Bundesregierung für den Fortgang des legislativen Verfahrens gebeten.
Ziel muss sein, die Veröffentlichung des Entwurfs der sektorspezifischen Regulierung durch die EU-Kommission sicherzustellen, damit sich das EU-Parlament realistischerweise noch in dieser Legislaturperiode mit dem Entwurf befassen kann.

GVA-Pressemitteilung vom 30.1.2023
 

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news-628Thu, 23 Feb 2023 07:56:47 +0000Neues AGA-Präsidium gewählthttps://bga.de/rss/neues-aga-praesidium-gewaehlt/ AGA-Präsident Dr. Hans Fabian Kruse im Amt bestätigt.Der AGA Unternehmensverband hat auf seiner Mitgliederversammlung am 31. Januar 2023 ein neues Präsidium gewählt. AGA-Präsident Dr. Hans Fabian Kruse (Wiechers & Helm GmbH & Co. KG, Hamburg) wurde einstimmig für vier weitere Jahre im Amt bestätigt. Er steht dem Verband bereits seit 2008 ehrenamtlich vor. Als Vizepräsidenten wurden ebenfalls erneut Ines Kitzing (Hass+Hatje GmbH, Rellingen), die auch Vorsitzende der Landesgruppe Schleswig-Holstein ist, und Christian Zöger (NordCap GmbH & Co. KG, Hamburg), bestätigt.

Neu in das Präsidium gewählt wurden Niels Lohmann (Großhandelsverband im Wirtschaftsbereich Osnabrück-Emsland e.V., Osnabrück), Lars-Hendrik Pirck (CAICON GmbH, Ahrensburg) und Sylvia Tantzen (STRealise GmbH, Hamburg). 
AGA-Präsident Dr. Hans Fabian Kruse: „Ich freue mich über die Branchenvielfalt in unserem Präsidium mit Unternehmerinnen und Unternehmern aus ganz Norddeutschland. Gemeinsam sind wir für unsere Wirtschaftsstufen da und wissen genau, wo den Unternehmen der Schuh drückt. Mir gefällt es, dass wir den Generationenwechsel voranbringen und starke Persönlichkeiten im Präsidium erleben.“

Aus dem AGA-Führungsgremium sind – satzungsgemäß aus Altersgründen – ausgeschieden: Reinhold von Eben-Worlée (E.H.Worlée & Co. (GmbH & Co.) KG, Hamburg), Helmut Münnich (A. Brickwedde Technischer Handel GmbH & Co. KG, Osnabrück) und Klaus Rödel (Heimbs Kaffee Verwaltungs GmbH, Braunschweig). 

Der AGA-Präsident würdigte das langjährige ehrenamtliche Engagement der Unternehmer im Verband: „Alle drei Persönlichkeiten stehen für verantwortungsbewusstes und innovatives Unternehmertum par excellence“, so Kruse. „Sie haben ihre unternehmerische Erfahrung bei uns eingebracht und waren in unzähligen Situationen für den AGA präsent. Dieses Engagement aus der Unternehmerschaft heraus brauchen wir, um die Interessen des Mittelstands wirkungsvoll vertreten zu können.“
Dem neuen AGA-Präsidium gehören an:

AGA-Pressemitteilung vom 2. Februar 2023
 

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news-627Wed, 22 Feb 2023 08:43:10 +0000Lang-Lkw jetzt nutzenhttps://bga.de/rss/lang-lkw-jetzt-nutzen/Öko-Effizienzvorteile nutzen - Klimaschutz aktiv voranbringen

Als zusätzlichen Beitrag zur Beschleunigung des Klimaschutzes im Verkehr muss der Rechtsrahmen für den Einsatz des Lang-Lkw endlich fortgeschrieben werden. Nur so können dessen Öko-Effizienzvorteile gehoben werden. Dies fordert eine breite Allianz von Verbänden und Unternehmen der Logistikbranche sowie der Industrie und des Handels in einem gemeinsamen Positionspapier.
 

„Zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor müssen die ökologischen Effizienzpotentiale sämtlicher Verkehrsträger schnellstmöglich gehoben werden. Die Aufholjagd des Verkehrssektors zur Erreichung seiner Klimaziele kann auch durch die Ernte von ,low hanging fruits‘ beschleunigt werden.  Angesichts dringend zu senkender CO2-Emissionen, sich verknappender Energieressourcen und steigender Energiepreise sowie wachsender Personalengpässe (derzeit fehlen etwa 70.000 Berufskraftfahrer) ist der Lang-Lkw ein zusätzlicher Lösungsansatz“, so die Unterzeichner des Papiers.
 

Zwei längere Einheiten können dabei bis zu drei konventionelle Lkw-Einheiten ersetzen. Bei identischem Transportvolumen wird der Energie- und Personaleinsatz gesenkt und der CO2-Ausstoß um bis zu 25 Prozent reduziert. Lang-Lkw haben wie konventionelle Beförderungseinheiten ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 40 Tonnen und dürfen nur auf einem gesetzlich genau definierten Streckennetz (Positivnetz) fahren.
 

Seit Mitte des Jahres 2021 liegt der Entwurf für eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, mit der weitere Logistikzentren an das Positivnetz – teilweise über Strecken von nur wenigen Kilometern – angebunden werden könnten, auf Eis. Ressortdifferenzen mit dem Bundesumweltministerium blockieren seitdem den Fortgang des Verfahrens.  

Eine besonders effiziente Fahrzeug-Variante ist der auf 17,88 m verlängerte Sattelauflieger, dessen Probebetrieb aufgrund seiner weiten Verbreitung über den 31. Dezember 2023 unbedingt verlängert werden muss.
 

Die Forderung der Lang-Lkw-Allianz ist klar und eindeutig: „Die Zeit drängt. Jede klimarelevante Weiterentwicklung logistischer Prozesse bedarfeines ausreichend zeitlichen Vorlaufs. Angesichts derzeit langer Lieferzeiten für Zugmaschinen und Lkw-Aufbauten müssen jetzt Investitionsentscheidungen getroffen werden. Im Interesse der planungssicheren Einsatzverbreitung ökologisch relevanter, ressourcenschonender und technisch ausgereifter Lkw-Technologien muss die Bundesregierung den Rechtsrahmen für den verbreiteten Einsatz von Lang-Lkw nun endlich verbindlich beschließen.“

Positionspapier der Verbändeallianz

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Im FokusThemenVerkehr + LogistikPressemitteilung
news-626Mon, 20 Feb 2023 12:45:09 +0000Wertschöpfung bei Naturprodukten steigernhttps://bga.de/rss/wertschoepfung-bei-naturprodukten-steigern/Beitragsserie gibt Einblicke in die Arbeit des IPDAn der Schnittstelle von Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit, Teil 3: Sektor „Natürliche Zutaten“

Natürliche Zutaten für Lebensmittel, Pharmazie und Kosmetik sind ein wichtiger Schwerpunkt des Import Promotion Desk (IPD). Die IPD-Experten übernehmen das Sourcing der Produkte, prüfen Lieferanten vor Ort und vernetzen sie mit interessierten Importeuren aus Europa. Das IPD arbeitet mit Produzenten aus 14 Partnerländern zusammen: Ägypten, Äthiopien, Côte d’Ivoire, Ecuador, Ghana, Indonesien, Kenia, Kolumbien, Madagaskar, Marokko, Sri Lanka, Tunesien, der Ukraine und Usbekistan. Das Produktsortiment ist entsprechend vielfältig und umfasst Öle, Extrakte, Kräuter, Gewürze, verarbeitetes Obst und Gemüse, Nüsse, Getreide und Saaten und vieles mehr. Bei der Auswahl prüft das IPD, ob eine Nachfrage für die Produkte auf dem europäischen Markt besteht. Zugleich achten die IPD-Experten auf hohe Qualität, notwendige Zertifizierungen, ausreichende Liefermengen sowie auf kurze und transparente Lieferketten. Ziel ist es, Direktimporte ohne Zwischenhändler zu fördern, um so die Wertschöpfung vor Ort zu verbessern und den Anforderungen an die Nachverfolgbarkeit gerecht zu werden. In der aktuellen Serie stellt der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA), der zusammen mit der Entwicklungsorganisation sequa gGmbH die Initiative zur Importförderung ins Leben gerufen hat, die Sektoren vor, in denen das IPD aktiv ist. Im dritten Teil liegt der Fokus auf der Produktgruppe „Natürliche Zutaten“.

Viele natürliche Zutaten aus Entwicklungs- und Schwellenländern sind in Europa stark nachgefragt. Insbesondere Produkte in Bio-Qualität sind beliebt. Einkäufer sind daher immer wieder auf der Suche nach neuen Bezugsquellen und nutzen dabei die neutralen und kostenfreien IPD-Services. In den IPD-Partnerländern ist die Produktion von natürlichen Zutaten von entwicklungspolitischer Relevanz: Die Vermarktung hochwertiger Naturprodukte hat eine große Bedeutung für die nachhaltige Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft. Früher waren Entwicklungsländer in erster Linie Lieferanten für Rohstoffe. Wenn die Rohprodukte aber vor Ort auch weiterverarbeitet werden, entstehen neue Wertschöpfungsketten – und damit auch neue Arbeitsplätze und neue Erwerbsquellen, insbesondere für die ländliche, einkommensschwache Bevölkerung.

Biodiversität in den IPD-Partnerländern: Große Vielfalt
Die IPD-Partnerländer überzeugen durch gute klimatische Bedingungen, hochwertige Böden und eine sehr große Biodiversität. Ecuador und Kolumbien z.B. haben ideale natürliche Voraussetzungen für den Anbau einer großen Vielfalt von landwirtschaftlichen Produkten und für ausgedehnte, oft ganzjährige Vegetationsperioden. Eine große Biodiversität bieten auch Indonesien mit seinen über 17.000 Inseln sowie Sri Lanka, die Gewürzinsel, mit ihrem Reichtum an natürlichen Ressourcen. Auch viele der afrikanischen Partnerländer, wie Kenia, sind bekannt für gute agroklimatische Verhältnisse. Äthiopien und Marokko haben beispielsweise ein großes Bio-Potenzial, weil viele der Familienbetriebe traditionell auf Pestizide verzichten und es so viel unbehandelte Fläche gibt. „Ein weiteres wichtiges Argument für die afrikanischen Länder wie auch Ägypten, Cote d’Ivoire, Ghana, Tunesien, ist ihre geographische Lage“, sagt Caroline Moraza, IPD Spezialistin Sourcing + Märkte und zuständig für Afrika. „Viele Importeure wollen die Vorteile der Äquatornähe mit der Nähe zu Europa und somit kurzen Wegen verbinden.“

Sorgfältige Auswahl: Markt im Blick
Die IPD-Experten achten bei ihrer Auswahl der Unternehmen auf klar definierte Kriterien. „Qualität spielt dabei eine große Rolle, aber auch die Zuverlässigkeit und Professionalität der Unternehmen“, so Angie Martinez, IPD Spezialistin Sourcing + Märkte und Expertin für Indonesien und Sri Lanka. „Denn wir wollen eine Grundlage für nachhaltige Geschäftsbeziehungen schaffen.“ Zudem haben die Experten den EU-Markt im Blick. Produkt-Zertifizierungen werden für Unternehmen in Deutschland und Europa immer wichtiger, entsprechend achten die IPD-Experten bei der Auswahl darauf – sei es Bio-Siegel, ISO-Standards, HACCP, IFS, BRC oder Fairtrade. Sie bereiten die Unternehmen auf die Marktanforderungen vor und informieren sie über aktuelle Trends. Bei der Auswahl der Produktkategorien berücksichtigen sie darüber hinaus die Nachfragesituation auf dem EU-Markt.

Einblicke in das Produktsortiment

Viele Unternehmen im IPD-Programm bieten weiterverarbeitetes Obst und Gemüse an. Die Verarbeitung zu Fruchtpulpen, -pulver und -extrakten, zu eingelegtem Gemüse, gefriergetrockneten oder tiefgefrorenen Produkten bietet einerseits eine gute Möglichkeit der Konservierung, und andererseits bereichern die Produkte das Lebensmittelangebot auf dem europäischen Markt.
Verarbeitet werden u.a. tropische und subtropische Früchte, darunter auch sogenannte „Superfruits“ mit einer hohen Konzentration von Nährstoffen. „Diese sogenannten Exoten sind im reifen Zustand sehr druckempfindlich und nur kurz haltbar“, erklärt María Paula Gómez, Südamerika Expertin und Spezialistin Sourcing + Märkte beim IPD. „Durch die Verarbeitung werden das Aroma der Früchte und auch der Nährstoffgehalt gut erhalten sowie die Wertschöpfung erhöht.“ So entstehen aus Mango-, Ananas- und Guanábana-Pulpen farbenfrohe Fruchtpulver aus Ecuador und Kolumbien.

Eine weitere Spezialität, die eine große Nachfrage erzielt, kommt aus Ghana: luftgetrocknete Schalen von Zitrusfrüchten. Der biologische Ursprung der Orangen, Zitronen, Limetten und Grapefruits ist für die Verarbeitung Voraussetzung. Die Früchte kommen sowohl von Bio-Plantagen als auch von Kleinbauern, die Zitrusfrüchte auf ihrem Land traditionell anbauen
Weitere Beispiele:

Zimt, Pfeffer, Nelken, Kardamom, Muskatnuss und Vanille sind einige Beispiele von der Gewürzinsel Sri Lanka. Eine Besonderheit von der Insel ist Ceylon-Zimt, der im Vergleich zu Cassia-Zimt oft als der echte Zimt bezeichnet wird. Auch Ceylon-Pfeffer ist außergewöhnlich: Er unterscheidet sich von anderen Pfeffersorten und Herkunftsländern durch seinen hohen Piperingehalt. Das IPD unterstützt viele Unternehmen dabei, ihre Produkte, oftmals in Bio-Qualität, auf den europäischen Markt zu bringen.
Auch Indonesien produziert eine große Anzahl an Gewürzen und zugleich ist das Land für seine ätherischen Ölen bekannt. Für Patchouli-, Nelken-, Muskatnuss und Citronellaöl sowie Eugenol ist Indonesien der weltweit größte Lieferant. Darüber hinaus exportiert das Land rund 40 weitere ätherische Öle. „Die Produkte werden zu 100 Prozent in Indonesien hergestellt – vom Rohmaterial über die Destillation bis zur Verpackung“, fasst Angie Martinez zusammen. „Viele Kleinbauern und Sammler sowie Destillations- und Verarbeitungsbetriebe sind an der Produktion beteiligt. Sie sind alle Experten auf ihrem Gebiet. Das macht die Qualität der ätherischen Öle aus Indonesien aus.“

Weitere Beispiele:

Kakao und alternative Süßungsmittel
Das IPD unterstützt viele Kakao-Produzenten aus Ecuador. Sie verarbeiten die besonders hochwertige Sorte „Arriba Nacional“ und stellen neben Kakaobohnen auch eine große Auswahl an Kakaoerzeugnissen her, darunter Kakao-Fruchtpulpen, -Pulver, -Paste, -Butter, -Nibs und auch Kuvertüre. Aus Ecuador und Kolumbien bringt das IPD auch alternative Süßungsmittel auf den EU-Markt: Panela bzw. Rohrohrzucke.
Auch Datteln sind für ihren süßen Geschmack bekannt, jedoch als Süßungsmittel wird Dattelsirup noch selten verwendet. „Der Sirup hat aber Potenzial“, stellt Caroline Moraza fest. „Es ist ein Fruchtzucker mit besonderer Geschmacksnote, dem Dattelgeschmack.“ Verschiedene Sorten von Datteln sowie weitere Produkte, wie Dattelsirup, -zucker und -Brotaufstrich, bieten Unternehmen aus Ägypten, Marokko und Tunesien an.
Weitere Beispiele:

Sind Sie an weiteren Informationen zum IPD-Produktangebot interessiert?
Dann besuchen Sie den IPD-Stand auf der BIOFACH: Halle A3 220
Über 160 Bio-Produkte von mehr als 50 Unternehmen stellen IPD und Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gemeinsam unter dem Motto „Organic Sourcing for Development“ auf der Biofach aus, die vom 14. bis 17. Februar in Nürnberg stattfindet. Das Angebot umfasst u.a. Kokosprodukte aus Indonesien und Sri Lanka, Kakaoprodukte aus Ecuador, getrocknete exotische Früchte aus Madagaskar, Macadamia Nüsse aus Kenia, Datteln aus Tunesien, Sheabutter aus Cote d’Ivoire, Moringa aus Äthiopien und Madagaskar und Birkenwasser aus der Ukraine.

Weitere Informationen über die IPD Leistungen im Sektor „Natürliche Zutaten“: https://www.importpromotiondesk.de/produktbereiche/natuerliche-zutaten/

Kontakt:
María Paula Gómez
IPD Spezialistin Sourcing + Märkte
gomez@importpromotiondesk.de


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Im FokusThemenInternationalesImportförderung
news-625Mon, 20 Feb 2023 12:40:18 +0000WAA berät über Energiesicherheithttps://bga.de/rss/waa-beraet-ueber-energiesicherheit/Es wird nicht ausreichend gespart.Am 27. Januar 2023 fand die 251. Sitzung des Wirtschaftsausschusses für Außenhandelsfragen beim BMEL statt. Darin diskutierten die Teilnehmer über aktuelle Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung. Ein Schwerpunkt lag dabei auf der Energiesicherheit.

Zunächst wurde in einem einführenden Vortrag über die Entstehung der Energiekrise und die Strategie der Bundesregierung zur Lösung der Herausforderungen referiert. Letztere bestand im Wesentlichen darin, den Verbrauch von Gas zu reduzieren, die Bezugsquellen von Gas zu diversifizieren und den Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Energiequellen zu beschleunigen. Dabei wurde betont, dass eine Gasmangellage in Deutschland unter allen Umständen vermieden werden müsse, da sonst dramatische Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft drohten. Bislang sei dies gelungen und die Gasspeicher gegenwärtig zu 86% gefüllt. Allerdings würden aktuell auch 1% der gespeicherten Mengen pro Tag aus den Speichern ausgespeist. Mit Blick auf den kommenden Winter wurden stärkere Einsparbemühungen angemahnt. Schließlich wurden die ergriffenen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung skizziert.

Die im WAA vertretenen Wirtschaftsgruppen dankten der Regierung dafür, dass die Energieversorgung bislang gewährleistet wurde. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass angebotene Hilfsmaßnahmen nur zum Teil bei den Unternehmen angekommen seien. Grund dafür sei auch, dass die Voraussetzungen, unter denen Hilfen beantragt werden können, so kompliziert seien, dass viele Unternehmen nicht die Kapazität hätten, diese zu erfüllen. Weiter wurde betont, dass die Ernährungswirtschaft zur kritischen Infrastruktur zähle und die verschiedenen Stufen innerhalb der Lebensmittellieferketten sehr verzahnt seien. Vor diesem Hintergrund wurde an die Bundesregierung appelliert, bei der Gestaltung von Krisenmaßnahmen die Expertise und Unterstützung der Wirtschaft in Anspruch zu nehmen. Zudem wurde betont, dass die Märkte offen bleiben und die Logistik funktionieren müsse. Insbesondere müsse die Verknüpfung zwischen unterschiedlichen Verkehrswegen gewährleistet sein. In diesem Zusammenhang wurde dafür plädiert, 44-Tonner zuzulassen.

Abschließend wurde über das Global Forum for Food and Agriculture (GFFA) 2023, das im Vorfeld der Internationalen Grünen Woche in Berlin stattgefunden hat und über den aktuellen Stand der Verhandlungen zu Freihandelsabkommen der Europäischen Union berichtet.
 

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Im FokusThemenAgrarEnergie + Umwelt
news-624Mon, 20 Feb 2023 12:26:39 +0000Covid-Arbeitsschutzverordnung aufgehobenhttps://bga.de/rss/covid-arbeitsschutzverordnung-aufgehoben/Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung läuft zum 1. Februar 2023 aus.Sie wurde mit der Verordnung zur Aufhebung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung, verkündet im Bundesgesetzblatt am 30. Januar 2023 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/26/VO), vorzeitig aufgehoben. Ursprünglich sollte die Verordnung bis zum 7. April 2023 gelten. Das Bundeskabinett hatte die Aufhebung am 25. Januar 2023 beschlossen.
Begründet wird die vorzeitige Aufhebung mit der „stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit SARS-CoV-2, der allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens als auch durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung und das Ausbleiben neuer Varianten, die den Immunschutz umgehen“.
In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin Corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.
Die Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erfolgt zeitgleich mit der Aufhebung der bundesweit geltenden Maskenpflicht im Personenfernverkehr.
 

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Im FokusThemenArbeit + Tarif
news-623Mon, 20 Feb 2023 12:24:03 +0000Neue Hoffnung für das EU-Mercosur-Abkommen?https://bga.de/rss/neue-hoffnung-fuer-das-eu-mercosur-abkommen/Bundeskanzler Scholz wirbt für Handelspakt auf seiner Südamerika-Tour.Über 20 Jahren hat die EU schon mit dem Mercosur verhandelt und vor rund 2,5 Jahren wurden die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen. Nur mit der Ratifizierung des Abkommens hapert es noch erheblich auf beiden Seiten. Käme es dazu, entstünde jedoch die größte Freihandelszone der Welt, mit mehr als 700 Millionen Menschen, welche fast 20 Prozent der Weltwirtschaft und 31 Prozent des weltweiten Warenexports abdeckt.

Die aktuelle Südamerikareise des Bundeskanzlers findet daher nicht zum Vergnügen statt. Seine viertägige Reise durch Argentinien, Brasilien und Chile ist eine Werbetour – für die deutsche, aber vor allem die europäische Wirtschaft. Diese sucht in den aktuellen Zeiten von Krieg und Chaos verlässliche Handelspartner. Der MERCOSUR ist ein wichtiger Markt, gerade für Unternehmen, die infolge der aktuellen Krise ihre Lieferketten diversifizieren müssen.
Bei den Gesprächen wird es insbesondere darum gehen, ob das fertige Abkommen mit der Vereinbarung von Zusatzprotokollen zum Schutz des Amazonas-Regenwaldes gerettet werden kann. Aber auch um die Frage, ob das gesamte Paket noch einmal geöffnet werden muss, um veränderten politischen Gegebenheiten in den MERCOSUR-Staaten Rechnung zu tragen.

MERCOSUR ist die abgekürzte Bezeichnung für den Mercado Común del Sur, übersetzt „Gemeinsamer Markt des Südens“ – und das ist, was der Mercosur quintessenziell auch ist. Neben Argentinien und Brasilen gehören der Wirtschaftsorganisation zudem Paraguay und Uruguay an. Für die südamerikanischen Staaten bietet sich ein Weg aus Armutskrisen sowie einer steigenden Inflation, gegenüber der sich dieser Tage vor allem Argentinien wappnen muss. Aktuell exportieren die Länder größtenteils Agrarprodukte in die EU.
Diese wiederum exportiert vor allem Industrieprodukte in den Süden. Die EU benötigt aber auch die reichen Rohstoff- und Mineralvorkommen der südamerikanischen Staaten, so zum Beispiel Lithium. Der Rohstoff ist essenziell für die Herstellung von Batterien für Elektroautos. Da in der EU ab 2035 keine Verbrennerautos mehr neu zugelassen werden und die Union bis 2050 klimaneutral werden will, könnte ein MERCOSUR-Abkommen nicht nur im Kampf gegen Energieunsicherheit, sondern auch gegen den Klimawandel, helfen.
Jetzt schon exportieren 12.000 deutsche Unternehmen in den MERCOSUR. Aber nicht nur sie würden profitieren. „Das würde Lateinamerika und besonders dem MERCOSUR nutzen, es würde Europa nutzen, und es würde auch den Multilateralismus stärken in einer Welt, die dabei ist, wieder bipolar zu werden.“, so der argentinische Präsident Fernández. Bisher sagt Scholz jedenfalls, er habe in Südamerika „guten Geist und guten Willen entdeckt“.
 

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Im FokusThemenInternationalesImport
news-622Mon, 20 Feb 2023 08:25:05 +0000Stelle frei: Referent/in Importförderunghttps://bga.de/rss/stelle-frei-referent-importfoerderung/Der BGA sucht eine neue Kollegin oder einen neuen Kollegen.Dienstort: Berlin
Vertragsdauer: 01.04.2023 - 31.12.2025 (Verlängerung wird angestrebt)

Das Projekt
Gemeinsam mit der sequa gGmbH implementieren wir seit 2012 das „Import Promotion Desk“ (IPD). Das Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert und verfolgt das Ziel, Exportsektoren ausgewählter Entwicklungs- und Schwellenländer durch einen verbesserten Zugang zum europäischen Markt zu stärken. Durch das IPD werden nachhaltige Handelsbeziehungen für exportierende KMU in ausgewählten Entwicklungs- und Schwellenländern ausgebaut.

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Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen und des nächstmöglichen Eintrittstermins ausschließlich per E-Mail an:

Bundesverband Großhandel Außenhandel Dienstleistungen e.V.,
Antonin Finkelnburg, Hauptgeschäftsführer
Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin, Tel. 030 590099530
Mailadresse: personalabteilung@remove-this.bga.de

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Im FokusInternationalesImportförderung
news-621Thu, 16 Feb 2023 11:36:05 +0000Bundesrat stoppt Hinweisgeberschutzgesetzhttps://bga.de/rss/bundesrat-stoppt-hinweisgeberschutzgesetz/Überschießende Umsetzung der Europäischen Whistleblower-RichtlinieIn seiner Plenarsitzung vom 10. Februar hat der Bundesrat dem am 16. Dezember vom Bundestag beschlossenen Hinweisgeberschutzgesetz nicht zugestimmt. Das Gesetz wird daher voraussichtlich nicht wie geplant im Frühjahr in Kraft treten können.
Hintergrund der Ablehnung ist die überschießende Umsetzung der Europäischen Whistleblower-Richtlinie im Hinweisgeberschutzgesetz, insbesondere die Ausweitung des sachlichen Anwendungsbereichs gegenüber der Richtlinie sowie die Verpflichtung zur Einrichtung anonymer Meldekanäle. Mehrere CDU-geführte Bundesländer haben dies als eine übermäßige Belastung von Unternehmen, insbesondere von KMU, und damit als einen Verstoß gegen das von der Ampel verkündete Belastungsmoratorium gerügt.
Auch der BGA sieht die überschießende Umsetzung des Gesetzes kritisch, die schon für Unternehmen ab 50 Beschäftigten eine Pflicht zur Einrichtung anonymer Meldekanäle schafft. Auch fehlt es an jeglichen gesetzlichen Anreizen, internen Meldungen Vorrang zu geben.
Die Bundesregierung und der Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um gemeinsam mit den Bundesländern einen Kompromiss zu erarbeiten. Da es keine festen Fristvorgaben für ein Vermittlungsverfahren gibt, lässt sich derzeit noch nicht sagen, wann das Gesetz in Kraft treten kann. Wegen der verspäteten Umsetzung der Richtlinie ist allerdings schon ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland anhängig. Es bleibt zu hoffen, dass in einem Vermittlungsverfahren nun ein Kompromiss gefunden wird, der die Belastung der Unternehmen reduziert. 

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Im FokusThemenRecht + Wettbewerb
news-620Thu, 16 Feb 2023 11:34:33 +0000Neue Effizienzrichtlinie für Gebäude https://bga.de/rss/neue-effizienzrichtlinie-fuer-gebaeude/Mehrkosten mit wenig MehrwertDie EU-Kommission hat Ende 2021 ihren Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden veröffentlicht. Nach langen Beratungen haben sich die Verhandler von Kommission, Rat und Parlament nun auf einen Kompromiss geeinigt, der erhebliche Auswirkungen auch auf den Handel hat. Vor der Beratung des zuständigen Ausschusses des EU-Parlaments (Industrie, Forschung und Energie) hat sich der BGA an die deutschen Mitglieder gewandt und auf die hohen Kosten hingewiesen, die mit den neuen Pflichten verbunden sind.
 

  1. Bei Neubau und umfangreicher Renovierung (d.h. mind. 25% der Gebäudehülle oder Renovierungskosten in Höhe von 25% des Gebäudewerts) von Nichtwohngebäuden müssen nach der bisherigen Richtlinie ab 2025 jeder zehnte Parkplatz mit einem Ladepunkt für E-Mobilität ausgerüstet werden. Dies gilt, sofern mindestens zehn Parkplätze vorhanden sind. Nun soll dieser Schwellenwert auf fünf gesenkt werden. Bei Kosten von aktuell mindestens 20.000 Euro pro Ladesäule (22 kW) sind die Investitionen immens. Große Cash&Carry-Märkte haben rund 400 Parkplätze, was Investments von 1,6 Mio. pro Markt bedeuten würde. Laufende Kosten nicht eingerechnet.
  2. War bislang vorgesehen, dass jeder Parkplatz mit Leerrohren auszurüsten war, so fordert die EU nun eine Vorverkabelung. Auch der Bundesrat hat diese Vorschrift kritisiert. Einerseits sind technische Anforderungen an die Verkabelung in einigen Jahren noch nicht klar, andererseits ist sie störanfälliger als reine Schutzrohre. Darüber hinaus steigert dies die Investitionskosten noch einmal deutlich. Hier gehen Schätzungen von bis zu 1.000 Euro pro Stellplatz aus.
  3. Bei neuen oder umfassend renovierten Bürogebäuden soll sogar ein Ladepunkt je zwei Stellplätze errichtet werden (bei mehr als fünf Stellplätzen). Zwar muss die o.g. Renovierung den Parkplatz umfassen, es reicht jedoch auch schon die elektrische Infrastruktur des Parkplatzes aus (z. B. Beleuchtung).
  4. Bis 2027 müssen jedoch auch Nichtwohngebäude ohne Renovierung Ladepunkte vorhalten. Bei mindestens 20 Stellplätzen (sofern technisch, wirtschaftlich und machbar sogar ab 10 Stellplätzen) muss ein Ladepunkt je 10 Stellplätze errichtet werden. Eine Pflicht zur Vorverkabelung besteht hier nicht.


Ausnahmen oder Einzelfallregeln für KMU sind nur nach Genehmigung der EU-Kommission auf Antrag eines Mitgliedsstaats möglich.
Dabei werden neben den immensen Kosten verschiedene Aspekte nicht betrachtet, die unsere Branche deutlich von Ladengeschäften in Innenstädten unterscheidet. Die Verweildauer in den Märkten ist bisweilen so gering, dass das Angebot kaum Signifikanten Mehrwert für Kunden bieten würde. Die Kunden vertreten darüber hinaus meist Unternehmen, die bereits selbst zur Vorhaltung von Ladepunkten verpflichtet sind bzw. verpflichtet werden. Auch hindert die häufig außerstädtische Lage mögliche Durchgangskunden, das Angebot regelmäßig wahrzunehmen. Je nach Parkplatzgröße ist ggf. eine Verstärkung des Netzanschlusses notwendig. Ausnahmen sieht der Richtlinienentwurf nur vor, wenn die Stabilität des lokalen Netzes gefährdet ist.
Auch wird erst in der nationalen Umsetzung die Frage zu klären sein, in wie weit Unternehmen den Strom auch selbst anbieten müssen, oder lokale Energieversorger zum Betrieb und zur Abrechnung verpflichtet werden.  Dass eine Verschärfung zu einem Zeitpunkt stattfindet, in der noch gar keine Erfahrungen mit der Vorhaltepflicht in zwei Jahren aus der bisherigen Richtlinie gesammelt werden konnten, zeugt von Aktionismus.

Das Plenum des Europäischen Parlaments wird im März über den Vorschlag beraten, es wird erwartet, dass Ende des Jahres die finalen Abstimmungen sein werden.  [Dr. Andreas Rademachers]

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Im FokusThemenEnergie + UmweltEuropa
news-619Thu, 16 Feb 2023 11:29:25 +0000IPD: Einkäuferreise nach Keniahttps://bga.de/rss/ipd-einkaeuferreise-nach-kenia/Inklusive Besuch der nationalen Schnittblumenmesse IFTEX.Mit dem Valentinstag hat die Schnittblumenbranche gestern ein Saison-Highlight gemeistert. Eine gute Zeit, die weitere Saisonplanung vorzunehmen und auch an den Ausbau des Lieferantennetzwerks zu denken. Das Import Promotion Desk (IPD) lädt gemeinsam mit seinem kenianischen Partner „Kenya Flower Council“ vom 6. bis 10. Juni zu einer Einkäuferreise nach Kenia ein. Als Blumenland hat Kenia eine lange Tradition, jedoch sind meist nur die großen Farmen international bekannt. Das IPD geht einen anderen Weg: Die Initiative zur Importförderung arbeitet mit kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammen, die sich abseits der bekannten Anbaugebiete, rund um Lake Naivasha, Mount Kenya oder Nakuru, angesiedelt haben. Die Farmen haben langjährige Erfahrung in der Produktion von Schnittblumen gesammelt und produzieren qualitativ hochwertige Rosen und Summer Flowers. Auf dem Programm der Einkäuferreise steht auch ein Besuch der IFTEX, der kenianischen Fachmesse für Schnittblumen.

Während der Einkäuferreise im Juni lernen die Importeure mindestens zehn Farmen kennen, die die IPD-Experten im Vorfeld besucht und sorgfältig geprüft haben. Auf diese Weise sind wesentliche Kriterien wie hohe Qualität, Mindestmengen und eine gute Logistik über den Flughafen Nairobi sichergestellt. Zudem sind die Farmen inhabergeführt, flexibel und bereit, mit ihren europäischen Handelspartnern neue und exklusive Produkte zu entwickeln und auch Sonderwünsche, z.B. bei Verpackung, Produkten und Lieferzeiten, zu erfüllen. „Die Unternehmen sind exzellente Partner für den Direkthandel und können das Lieferantennetzwerk optimal ergänzen“, so Dr. Andreas Gemählich, Experte für Sourcing + Markets im Bereich Schnittblumen beim Import Promotion Desk. „Wir kennen die Unternehmen in Kenia und können so sehr schnell einen persönlichen Kontakt herstellen. Der Besuch der Farmen auf der Einkäuferreise ist zudem die Chance, den Schnittblumenanbau und das Qualitätsmanagement vor Ort sowie die Menschen dahinter kennenzulernen.“
Weitere Informationen zur Einkäuferreise und zur Anmeldung finden Sie hier:

https://www.importpromotiondesk.de/fileadmin/Importeurs_VA/230605_IPD_Cut_flower_Buying_Mission_Kenya.pdf
 

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Im FokusThemenInternationalesImportförderung
news-618Thu, 16 Feb 2023 11:14:20 +0000Ergebnis der Sozialversicherungswahl 2023 https://bga.de/rss/ergebnis-der-sozialversicherungswahl-2023/BGHW-Wahlausschuss stellt amtliches Ergebnis fest.Am 10. Februar 2023 hat der Wahlausschuss der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) das Wahlergebnis zur Wahl der Vertreterversammlung der BGHW für die Amtsperiode 2023 bis 2029 festgestellt. Das Wahlergebnis ergibt sich aus den zugelassenen Vorschlagslisten, gegen die innerhalb der gesetzlichen Frist keine Einwendungen erhoben wurden.

Die von BGA und HDE gemeinsam vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten der Arbeitgeber gelten gemäß § 28 Abs. 3 der Wahlordnung für die Sozialversicherung mit dem Ablauf des Wahltages (31.05.2023) als gewählt.
Der BGA dankt allen Kandidatinnen und Kandidaten und gratuliert zur Wahl. Das Wahlergebnis wurde auf der Homepage der BGHW veröffentlicht: https://www.bghw.de/bekanntmachungen/wahlergebnis-sozialversicherungswahlen-2023
 

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ThemenArbeit + Tarif
news-617Thu, 16 Feb 2023 11:07:57 +0000Deforestation-Verordnung: Orientierung statt Richtlinien https://bga.de/rss/deforestation-verordnung-orientierung-statt-richtlinien/Multi-Stakeholder-Forum der Kommission zu entwaldungsfreien Lieferketten.Am 30. Januar fand das Multi-Stakeholder-Forum der Kommission zur EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (deforestation file) statt. Drei Bereiche, die von Interesse sind, um sie zu vertiefen: Rückverfolgbarkeit, Sorgfaltspflicht und Kleinbauern. Die Kommission ermutigt Verbände, zusammen mit den NRO und der Industrie, eine Initiative zu ergreifen, um eine gemeinsame Nutzung zu ermöglichen. Bisher sieht es so aus, dass die Kommission nicht vorhat, Umsetzungsrichtlinien zu entwerfen, sondern durch eine Sammlung und Verbreitung von Best Practices Orientierung zu geben.  

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Im FokusThemenEuropa
news-616Thu, 16 Feb 2023 10:57:39 +0000Neue Weltsteuerordnung und sichere Unternehmensfinanzierung https://bga.de/rss/neue-weltsteuerordnung-und-sichere-unternehmensfinanzierung/Sitzung des BGA-Ausschusses Steuern und Finanzen.Die steuerpolitischen Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung im Zeichen von Krise und Krieg standen im Mittelpunkt der Sitzung des BGA-Ausschusses Steuern und Finanzen.  Ausschuss-Vorsitzender Thorsten Klindworth konnte hierzu aus dem Bundesministerium der Finanzen die Parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel MdB am 30. Januar im Verbändehaus begrüßen. Weitere Schwerpunkte bildeten steuerlich die Vorschläge für eine globale Mindestbesteuerung und zur Neuverteilung von Besteuerungsrechten sowie die Vorschläge der EU-Kommission zur Umsatzbesteuerung im digitalen Zeitalter. Aber auch Themen wie die steuerliche Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen aus Herstellung, Handel und Vertrieb von Werbeartikeln beschäftigten den Ausschuss. Zudem beschäftigte sich der Ausschuss mit Blick auf die erheblichen Belastungen aus steigenden Einkaufspreisen für die benötigten Rohstoffe und Güter sowie die erhöhten Energiekosten auch mit Fragen einer sicheren und attraktiven Unternehmensfinanzierung.

Klindworth berichtete zunächst über die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und hob hervor, dass die deutsche Wirtschaft überraschend robust in das Jahr 2023 gestartet sei und sich die negativen Erwartungen bislang nicht realisiert haben. Allerdings bleibe die Lage volatil. Zur Stärkung der wirtschaftlichen Dynamik griff er die Ergebnisse der BGA-Großhandelsumfrage zum Jahreswechsel 2022/23 auf und hob hervor, dass die Sicherung einer verlässlichen Energieversorgung für die Unternehmen zu den drängendsten wirtschaftspolitischen Themen zähle und die Großhändler zudem die Erwartung einer wirksamen Vereinfachung und Entbürokratisierung zur Erleichterung und Beschleunigung von Investitionen an die Politik richten.

Im Gespräch mit Staatssekretärin Katja Hessel unterstrich Klindworth die Erfordernis zu Vereinfachungen insbesondere im Unternehmenssteuerrecht und verwies auf den zunehmenden Verlust an Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland. Reformbedarf sah er bei Thesaurierungsbegünstigung, Körperschaftsteueroption und den Abschreibungsbedingungen. Übereinstimmend positiv gewürdigt wurden die Maßnahmen zur Eindämmung der kalten Progression durch das verabschiedete Inflationsausgleichsgesetz. Bekräftigt wurde auch nochmals Substanzsteuern, insbesondere mit Blick auf Erbschaftsteuer, Vermögensbesteuerung nicht zu erhöhen oder auszuweiten. Aus Sicht des Ausschusses bedarf es mit Blick auf den Inflation-Reduction-Act der US-Regierung nachhaltiger Impulse.

Zu den Überlegungen für ein Zwei-Säulen-Modell auf OECD-Ebene für eine Globale Mindestbesteuerung sowie eine Ausweitung und Neuverteilung von Besteuerungsrechten zwischen Ansässigkeits- und Marktstaaten für multinationale Unternehmen berichtete Dr. Alexander Linn von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte über den Sachstand und die Auswirkungen für Unternehmen. Zwar wurde ein erheblicher administrativer Aufwand aus den Regelungen, vor allem für betroffene Unternehmen, gesehen. Weiterhin wurde auch der politische Willen der Politik steuermindernden Gestaltungen und Verlagerungen entgegenzuwirken hervorgehoben. Der BGA will daher die Überlegungen weiterhin aufmerksam und kritisch verfolgen, zumal sich die Geschäftswelt auch durch den digitalen Handel von Gütern und Dienstleistungen ändere.
Vor diesem Hintergrund informierte BGA-Geschäftsführer Michael Alber über die von der EU-Kommission am 8. Dezember 2022 vorgelegten Vorschläge zur Umsatzbesteuerung im digitalen Zeitalter. Er ging dabei insbesondere auf die geplanten digitalen Meldungen in Echtzeit mit elektronischer Rechnungsstellung sowie die Einführung einer einzigen EU-weiteren Mehrwertsteuerregistrierung und die damit verbundene Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens ein. Im Ausschuss bestand grundsätzlich Unterstützung, dass die Möglichkeiten der Digitalisierung auch im Steuerrecht stärker genutzt werden müssen. Dabei sollen sich aber nicht nur für die Finanzverwaltung, sondern auch für die Unternehmen Erleichterungen bei der steuerlichen Administration ergeben. Gerade in den Details des Vorschlages gebe es noch erheblichen Klärungsbedarf.
Auf die Werbewirkung von Werbeartikeln ging BGA-Präsidiumsmitglied Frank Dangmann für den Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft ein. Er erläuterte deren langfristige und auch nachhaltige Werbewirkung. Werbeartikel von guter Qualität fördern das Vertrauen in das werbende Unternehmen und steigern die Sympathiewerte einer Marke. Allerdings monierte er den überbordenden Bürokratieaufwand durch Abgrenzungsfragen und Empfängeraufzeichnung mit monatlicher Meldung. Mit Blick auf die erhöhten Kostenbelastungen plädierte er, Impulse durch einen Verzicht auf eine Empfängeraufzeichnung bis zu einer objektbezogenen Freigrenze von 35 Euro für gekennzeichnete Werbeartikel zu setzen, wodurch auch zusätzliche Einnahmen aus Ertrags- und Umsatzbesteuerung entstünden.

Die Sicherung der Unternehmensfinanzierung und der Liquidität hat für die Großhändler hohe Bedeutung, zumal sie vielfach ihre Kunden aus Industrie, Handwerk, Handel und Gastronomie über ihre Lieferantenkredite vorfinanzieren, wie Ausschussvorsitzender Klindworth in der Begrüßung von Daniel Rode und Peter Reichenberg von der KFW hervorhob. Er führte an, dass nach der jüngsten BGA-Umfrage die Unternehmen im Großhandel die Unternehmensfinanzierung aktuell als überwiegend noch entspannt ansehen, allerdings diese Einschätzung auch von der weiteren Entwicklung abhänge. Nach dem Index der KFW-info-Kredithürde deute sich eine Eintrübung der Finanzierungsbedingungen und damit Erschwerung des Kreditzugangs für den Mittelstand an. Zudem wurde angesprochen, dass bereits 2022 durch die Energiekrise massive, unterjährige Anpassung der Investitionspläne erfolgten. Die KFW leiste daher im Rahmen ihrer Programme zur Finanzierung des Mittelstandes ihren Beitrag zur Krisenbewältigung, optimiere fortlaufend ihr Förderangebot und trage zudem zur ökologischen Transformation bei. Angesprochen wurde dabei, dass die KFW auch die Finanzierung von Warenlagern unterstütze.

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Im FokusThemenSteuern + Finanzen
news-615Thu, 16 Feb 2023 10:55:03 +0000Aiwanger startet DigitalCheckhttps://bga.de/rss/aiwanger-startet-digitalcheck/Ein wichtiger Baustein für mehr Digitalisierung im GroßhandelBayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat das neue Online-Tool „DigitalCheck Großhandel“ gestartet. Es soll sich zu einem wichtigen Baustein für mehr Digitalisierung in den Geschäftsmodellen des bayerischen Großhandels entwickeln. Aiwanger: „Die Digitalisierung bietet große Chancen. Es geht um die Erweiterung des Leistungsspektrums und der Geschäftsoptimierung, gerade auch angesichts der stark unter Druck stehenden Lieferketten. Die klassischen Bestell- und Vertriebswege verlieren zunehmend an Bedeutung. Neue Wettbewerber, Onlineplattformen, veränderte Kundenerwartungen, höhere Angebots- und Preistransparenz oder der Direktvertrieb sind die Herausforderungen für Großhändler. Mit unserem Online-Tool DigitalCheck Großhandel erhalten die Unternehmen die Fähigkeit, selbstständig Digitalisierungspotenziale zu identifizieren und die hieraus entstehenden Chancen zu nutzen. Mit unserem Programm legt der bayerische Großhandel das zukunftssichere Fundament, um weiterhin als zentrale Schnittstelle zwischen Herstellern, Einzelhandel und Handwerksbetrieben zu fungieren. Schließlich müssen sie als Full-Service-Anbieter den Kunden bei allen Digitalisierungsaktivitäten in den Mittelpunkt stellen. Wir geben Praxistipps, damit die Großhändler die Vorteile und Potenziale der Digitalisierung vollumfänglich ausschöpfen können.“

Im Rahmen des Förderprojekts „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des bayerischen Großhandels in der digitalen Transformation“ entstand das Online-Tool DigitalCheck Großhandel. Dieses besteht aus den zwei Modulen „Analyse des Ist-Zustands“ und „Individueller Unternehmens-Workshop“. Die Unternehmen erhalten über den Stand der Geschäftsmodelle einen Kurzüberblick und Antworten auf die Fragen: Wie ist meine Organisation für die Digitalisierung aufgestellt? Wo liegen die größten Digitalisierungspotenziale? Welche Faktoren fördern die Digitalisierung meines Unternehmens bzw. meiner Organisation?

Nach der Bestimmung des Ist-Zustandes haben die Firmen zusätzlich die Möglichkeit, noch einen individuellen, kostenpflichtigen Unternehmens-Workshop zu buchen, um passgenaue Handlungsempfehlungen zu erhalten. Diese tiefergehende Analyse wird durch den Landesverband Groß- und Außenhandel und Dienstleistungen Bayern e.V. (LGAD) und ibi research an der Universität Regensburg GmbH durchgeführt.

Weitere Informationen sind auf www.digitalcheck-grosshandel.bayern zu finden.

LGAD-Pressemitteilung vom 24. Januar 2023

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news-612Thu, 16 Feb 2023 10:20:12 +0000BDIU begrüßt beschlossene Zentralisierung der Inkasso-Aufsichthttps://bga.de/rss/bdiu-begruesst-beschlossene-zentralisierung-der-inkasso-aufsicht/Bundestag beschließt Zentralisierung der Rechtsdienstleistungsaufsicht.Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen begrüßt die vom Bundestag beschlossene Zentralisierung der Rechtsdienstleistungsaufsicht. Sie soll künftig – ab dem 1.1.2025 – beim Bundesamt für Justiz angesiedelt sein.

Kirsten Pedd, Präsidentin des BDIU, begrüßt die Umsetzung der langjährigen BDIU-Forderung: „Wir haben die bundesweite Bündelung der Inkasso-Aufsicht bereits seit vielen Jahren als notwendigen Schritt für besseren Verbraucherschutz vorgeschlagen, übrigens einmütig mit Vertreterinnen und Vertretern des Verbraucherschutzes. Außerdem sorgt eine gebündelte Aufsicht dafür, dass Regeln bundesweit einheitlich durchgesetzt werden können: Das schafft Fairness im Wettbewerb der Inkassodienstleister, unabhängig von ihrem jeweiligen Standort. Dass der Bundestag diese Entscheidung jetzt sogar einstimmig getroffen hat, unterstreicht, wie richtig diese Maßnahme ist. Wir hätten uns lediglich ein früheres Inkrafttreten gewünscht, dazu fehlte aber dann möglicherweise der politische Wille.“

Bedeutung kommt der Aufsicht nicht nur bei verbraucherpolitischen Fragen zu. Künftig entscheidet das Bundesamt für Justiz auch darüber, welche Art von Inkassodienstleistung zulässig und welche Form der Rechtsberatung ausschließliche Sache der Anwaltschaft ist. Kirsten Pedd zeigt sich optimistisch, dass die gebündelte Rechtsdienstleistungsaufsicht hier für mehr Klarheit sorgen kann. „Seit Jahrzehnten streiten sich Anwaltschaft und organisierte Inkassodienstleister darüber, welche Form der Rechtsberatung den Anwälten vorbehalten ist und welche Tätigkeiten auch auf Basis der Inkassozulassung erbracht werden dürfen. Zuletzt waren beispielsweise Sammelklagemodelle auf Basis der Inkassozulassung Gegenstand kontroverser Debatten. Oder es ging um die Frage, ob Inkassounternehmen streitige Forderungen übernehmen dürfen. Viele dieser Fragen wurden unlängst durch den Bundes-gerichtshof im Sinne der Inkassodienstleister höchstrichterlich geklärt. Eine zentrale Rechtsdienstleistungsaufsicht wird die umfangreiche Rechtsprechung zur Inkassodienstleistung deutlich besser flächendeckend zur Anwendung bringen.“

Bislang über 30 Zivilgerichte für Aufsicht zuständig
Der Bundestag hatte am 9. Februar dem Gesetzentwurf „zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe“ in zweiter und dritter Lesung zugestimmt. Bislang sind die Landesjustizverwaltungen und damit über 30 verschiedene Zivilgerichte mit der Aufsicht über Inkassounternehmen beauftragt. Diese Zersplitterung der Aufsichtslandschaft hat der BDIU immer wieder kritisiert: In der Praxis gestaltet sich das als ineffektiv und unübersichtlich, da Rechtssuchende oftmals nicht wissen, an welche Behörde sie sich mit einem Anliegen wenden können.

Kirsten Pedd: „Die Zentralisierung der Rechtsdienstleistungsaufsicht beim Bundesamt für Justiz wird zu einer einheitlichen, klaren und effektiven Aufsichtspraxis führen. Das BfJ ist personell und finanziell so ausgestattet, dass es den vielfältigen Herausforderungen der Rechtsdienstleistungsaufsicht gerecht werden kann. Wir als Branchenverband stehen für rechtssichere, faire und verantwortungsvolle Inkasso-dienstleistungen. Alle unsere Mitgliedsunternehmen haben sich dazu auf einen Code of Conduct verständigt, dessen Einhaltung von unserer Ombudsfrau, der ehemaligen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, kontrolliert wird. Es gibt aber auch einzelne Akteure außerhalb unseres Verbandes, die sich im Graubereich bewegen oder sogar außerhalb des rechtlichen Rahmens agieren. Gegenüber diesen ‚schwarzen Schafen‘ sind uns als Branchenverband leider weitgehend die Hände gebunden. Eine wachsame, effiziente und durchsetzungsstarke Aufsicht wird dazu beitragen können, dass Verbraucherinnen und Verbraucher vor solchen unfairen und rechtswidrigen Praktiken künftig besser geschützt sind.“

BDIU-Pressemitteilung vom 14. Februar 2023
 

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Direkt aus Berlin
news-611Thu, 16 Feb 2023 09:27:43 +0000Arbeitszeiterfassung – Großhandel fordert pragmatische Lösunghttps://bga.de/rss/arbeitszeiterfassung-grosshandel-fordert-pragmatische-loesung/Volles Programm auf der BGA-Geschäftsführerkonferenz. Volles Programm gab es auf der BGA-Geschäftsführerkonferenz letzte Woche. Bei der Jahresauftaktsitzung wurden die wichtigen Themen des Groß- und Außenhandels und seinen Dienstleistern für das Jahres diskutiert. Im Mittelpunkt standen hierbei die wirtschaftliche Lage im Großhandel, die Arbeitszeiterfassung und das Lieferkettengesetz. Ein Ausblick in die Logistik und Lieferketten gab Gastredner Deutsche Post DHLGroup- Vorstandsmitglied Tim Scharwath. Zum Abschluss stellten Sebastian Greul von Deloitte und Jörg Delhaes von Roland Berger die mit dem BGA erstellte Studie Sektoruntersuchung Großhandel vor.

Bereits am Vorabend-get-together gab der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Pascal Kober, eine Einführung in die Themen Fachkräfteeinwanderung und Arbeitszeiterfassung. In dem Eckpunktepapier der Bundesregierung, das Neuregelungen skizziert, wird u.a. eine erleichterte Einwanderung von Menschen mit passender Berufserfahrung und mindestens  zweijähriger einschlägiger Ausbildung im Herkunftsland enthalten sein. Kober berichtete, dass ein großer Streitpunkt in der Koalition die Zuwanderung in die Zeitarbeit sei, für die sich die FDP einsetzt. Über dieses Instrument kann mittelständischen Unternehmen einerseits und den betroffenen Menschen andererseits eine gute Perspektive geboten werden. Bei dem Thema Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung wartet der Ausschuss auf den Entwurf vom BMAS. Der FDP sei dabei wichtig, dass die Regelungen in die heutige Zeit passen, so Kober. Das EU-Recht gäbe dem nationalen Gesetzgeber hier Spielraum und der genutzt werden müsse.
Die Forderungen zu Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung vertiefte am nächsten Tag BGA-Geschäftsführerin Judith Röder. Drei Kernforderungen des BGA erläuterte sie:
1. Die Modernisierung des materiellen Arbeitszeitrechts an die moderne Arbeitswelt. Hierbei soll der europarechtlich zulässige Rahmen genutzt werden. Insbesondere muss ein Wechsel von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit erfolgen.
2. Der Gesetzgeber soll Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung vorsehen können, wo dies europarechtlich möglich ist. Zulässig ist dies für Beschäftigte und Tätigkeiten, in denen die Arbeitszeit nicht im Voraus festgelegt wird oder von den Arbeitnehmern selbst festgelegt werden kann.
Dritte Forderung ist die Flexibilität bei der Art und Weise der Aufzeichnung. Wenn der Gesetzgeber Regelungen zur Arbeitszeiterfassung trifft, muss er eine möglichst praktikable und bürokratiearme Lösung finden, die den vielfältigen Praxisanforderungen gerecht wird. So muss insbesondere eine Delegation der Erfassung auf die Beschäftigten und als Art der Erfassung vom Papier bis zur App alles möglich bleiben.

Stimmung im Großhandel verhalten
Den Sitzungstag eröffnete mit einer Einschätzung der konjunkturellen Lage im Großhandel BGA-Geschäftsführer Michael Alber. Alber erläuterte, dass die deutsche Wirtschaft mit einem Wachstum von 1,9 Prozent im Jahr 2022 robuster durch die Krise gekommen ist als erwartet. Die negativen Erwartungen haben sich somit nicht erfüllt. Allerdings sei die nachlassende Dynamik im Jahresverlauf nicht zu übersehen. Auch wenn die Umsätze 2022 um gut 16 Prozent gestiegen sein dürften, haben die Unternehmen nur etwa 1,8 Prozent mehr an Güter und Dienstleistungen verkaufen können. Erhöhte Kostenbelastungen aus steigenden Preisen für die benötigten Rohstoffe und andere Güter, vor allem für Strom und Wärme belasteten die Ertragslage in den Unternehmen und drückten erheblich auf die Stimmung. Entsprechend blieb die Stimmung nach dem BGA-Großhandelsklimaindikator weiter verhalten.

Es schloss sich der interne Teil der Geschäftsführerkonferenz an. BGA-Hauptgeschäftsführer Antonin Finkelnburg berichtete über die Erfolge der Verbandsarbeit seit der Mitgliederversammlung im Spätsommer 2022. Hierbei konnte weiterhin auf die bewährte enge Vernetzungen der BGA-Fachabteilungen mit den zuständigen Ministerien aufgebaut werden. Der Verband, so Finkelnburg, war bei den Verbandsabstimmungen stets beteiligt. Das galt sowohl für Ministerien und Bundestagsfraktionen, als auch für andere Verbände. Die Positionen des Großhandels, des Außenhandels und der unternehmensnahen Dienstleistungen fanden Gehör und wurden auf ganz unterschiedlichen Kanälen transportiert. Nach diesem kurzen Rückblick lenkte der Hauptgeschäftsführer den Fokus seiner Kolleginnen und Kollegen aber dann auf die Zukunft. Mit der Vorstellung und anschließenden Diskussion der Schwerpunktthemen 2023 positioniert sich der BGA zu den großen Herausforderungen des Jahres. Klare und eindeutige Botschaften, so Finkelnburg, sollen den BGA auch weiterhin zur verlässlichen und kompetenten Stimme des Handels machen. In der anschließenden Diskussion beteiligten sich die angereisten und zugeschalteten Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer rege und es zeigte sich das große Interesse der Mitgliedsverbände an der zukünftigen Agenda.

Durch Diversifizierung die Resilienz der Lieferketten stärken
Im Anschluss daran sprach Tim Scharwath, Vorstand bei Deutsche Post DHL Group für Luft-, See- und Straßenfracht, über die Situation im Logistiksektor. Die weltweite Lage sei nicht mehr von aufeinanderfolgenden Krisen geprägt, die Krisenstimmung halte seit Jahren dauerhaft an. Schwierig für den Frachtverkehr und die Lieferketten seien Volatilität, Unsicherheit, Komplexität und Ambivalenz.
Als Herausforderungen für die nähere und auch mittelfristige Zukunft sieht Scharwath, die Folgen der Coronapandemie, die Angst vor einer globalen Rezession, zunehmende Handelsspannungen, auch zwischen großen Partnern sowie die Herausforderungen des Klimawandels.
Er rät Unternehmen dazu, ihre Lieferketten möglichst resilient zu gestalten, Diversifizierung sei hier ein möglicher Ansatz. Allerdings sei eine vollständige Abkehr von chinesischen Importen in den nächsten Jahren nicht realistisch. Die Unternehmen sollten vielmehr verstärkt auf Digitalisierung und Nachhaltigkeit setzen, auch um ihre Position am Markt zu stärken. Für Scharwath ist Wachstum weiterhin nur mit Globalisierung erreichbar.
Ein Update zum aktuellen Stand des Lieferkettensorgfaltsgesetzes (LkSG) und zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie übernahm Lisa-Marie Brehmer, BGA-Europareferentin. Seit dem 1. Januar ist das LkSG in Kraft getreten. Zwar wurde der Zeitraum zur Abgabe der Berichte der Unternehmen für das Jahr 2023 auf Einwirken u.a. des BGA, um sechs Monate verschoben. Doch das Gesetz bleibt. Umso wichtiger ist es, sich bei der Europäische Lieferkettenrichtlinie, dafür einzusetzen, dass dieser Nachfolger nicht viel schärfer wird. Der BGA ist hier für seine Mitglieder in Brüssel bei der baldigen Abstimmung im federführenden Rechtsausschuss im Europäischen Parlament, mit Unterstützung unseres europäischen Dachverbandes EuroCommerce, unterwegs.

Den Abschluss des Tages übernahmen Sebastian Greul von Deloitte und Jörg Delhaes, Roland Berger GmbH. Sie stellten die Strukturstudie „Sektoruntersuchung Großhandel – Strategisch in eine moderne und digitale Geschäftswelt“ vor. Die Ergebnisse zusammengefasst: Der Fachkräftemangel ist so gravierend, dass Unternehmensentwicklungen im Großhandel stark einschränkt sind. Eine stärkere digitale Präsenz und kundenorientierte Dienstleistungen rund um den klassischen Handel werden für die operative Ausrichtung immer wichtiger. Voraussetzung dafür sind motivierte und kontinuierlich weitergebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und gute Voraussetzung für den Standort Deutschland, die die Politik schaffen muss.
Die Studie gibt es hier und weitere Informationen unter Aktuelles.
 

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Im FokusArbeit + TarifSteuern + Finanzen
news-610Wed, 15 Feb 2023 10:37:12 +0000Sektoruntersuchung Großhandel vorgestellthttps://bga.de/rss/sektoruntersuchung-grosshandel-vorgestellt/Krieg, Krise und Transformation fordern von den Unternehmen tiefgreifende Anpassungen.Der Groß- und Außenhandel ist dabei auf gutem Wege. Die Sicherung der Lieferketten ist aktuell die zentrale strategische Herausforderung: Diese gilt es verlässlich, belastbar und nachhaltig zu gestalten.
„Unsere Unternehmen müssen dabei Antworten auf immer schnellere und digitale Prozesse geben. Der Fachkräftemangel ist so gravierend, dass Unternehmensentwicklungen im Großhandel stark einschränkt sind,“ mahnt BGA-Chefvolkswirt Michael Alber anlässlich der BGA-Mitgliedstagung. Grundlage ist die ‚Sektoruntersuchung Großhandel – Strategisch in eine moderne und digitale Geschäftswelt‘, die der BGA gemeinsam mit Deloitte und Roland Berger vorstellte. „Eine stärkere digitale Präsenz und kundenorientierte Dienstleistungen rund um den klassischen Handel werden für die operative Ausrichtung immer wichtiger. Voraussetzung dafür sind motivierte und kontinuierlich weitergebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,“ fasst Alber die Ergebnisse zusammen.

Alber weiter: „Neben der Fachkräfteverfügbarkeit (94 Prozent) als größte Herausforderung belastet die Großhändler mit 90 Prozent dicht auf die Sicherung der Lieferketten sowie die zunehmende Bedeutung der Digitalisierung (86 Prozent). Einigkeit besteht unter den Unternehmen: die Bedeutung digitaler Vertriebskanäle wird zunehmen, daraus erwarten 30 Prozent Wachstum. In der Folge reagiert mehr als die Hälfte mit einer Optimierung ihres Kerngeschäfts in Lagerhaltung, Beschaffung, Einkauf und Vertrieb. Drei Viertel sehen eine hervorgehobene Bedeutung in Beratungs- und Serviceleistungen. Seit der letzten Studie 2016 hat der überwiegende Teil der Großhändler bereits Digitalisierungsmaßnahmen umgesetzt. Allerdings stimmen sie in einem Aspekt überein: Eine Kundenbeziehung lässt sich nicht vollständig digitalisieren.“
Die Unternehmen sehen bei einem zentralen Handlungsfeld Nachholbedarf: Weniger als 16 Prozent gaben an, in den letzten drei Jahren eine Optimierung des Working Capital Management vorgenommen zu haben. Umso mehr schränken daher heute neben der teuren Energie die erhöhten Preise für die Beschaffung von Warenvorräten die Großhändler in ihren Geschäftsaktivitäten ein. 83 Prozent der Befragten drückt der starke Anstieg der Einkaufspreise. Die Sicherung einer ausreichenden, risikoorientierten Liquiditätsausstattung, Kostendisziplin sowie Monitoring von Beschaffungs- und Absatzmärkten gehören künftig zu den entscheidenden Aufgaben. Dies resultiert nicht zuletzt aus den Folgen des Ukraine-Krieges auf Preisentwicklung und die Verfügbarkeit von Rohstoffen, Vorprodukten und Gütern.

„Gleichzeitig wird deutlich, dass der Groß- und Außenhandel vielfältig auf die Konsequenzen des Krieges reagiert hat. Mehr als die Hälfte der Unternehmen setzen dies durch Anpassungen der Beschaffungs- und Vertriebswege um. In Bezug auf die politischen Maßnahmen fordern gut ein Drittel der Unternehmen bessere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und -erzeugung, Entlastungen bei Steuern und Abgaben sowie den Abbau von Bürokratie und die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Der BGA erwartet vor diesem Hintergrund, dass die Politik die rechtlichen Rahmenbedingungen wachstums-, innovations- und beschäftigungsfördernd fortentwickelt, so dass der Groß- und Außenhandel auch künftig seine Aufgaben auf einem besseren Fundament erfüllen kann,“ fordert Alber abschließend.
Link zur Studie: https://lmy.de/iWpWe
 

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Im FokusPressemitteilung
news-609Wed, 15 Feb 2023 10:04:18 +0000Tierhaltungskennzeichnungsgesetz verfehlt Ziel https://bga.de/rss/tierhaltungskennzeichnungsgesetz-verfehlt-ziel/Bundestagsberatungen über den Entwurf der Bundesregierung für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Ziel eines solchen Gesetzes sollte sein, dass es zu einer Verbesserung der Haltungsbedingungen beiträgt, ohne die Versorgung mit tierischen Erzeugnissen zu gefährden. Der vorliegende Entwurf wird dieser Zielsetzung nicht gerecht, vielmehr verstößt er gegen EU-Recht.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass beim Verkauf von frischem Schweinefleisch die Haltungsform der Tiere, von denen das Lebensmittel gewonnen wurde, für Endverbraucher erkennbar ist. Dies beeinträchtigt den freien Verkehr von Waren in der EU. Zwar gelten die Regelungen grundsätzlich nur für deutsches Schweinefleisch. Allerdings ist auch geregelt, dass im Fall von frischem Schweinefleisch aus Deutschland, das mit frischem Schweinefleisch aus anderer Herkunft gemischt ist (Hackfleisch!), der Anteil des nicht aus Deutschland stammenden Schweinefleisches gekennzeichnet werden muss. Entsprechende Etikettierungsvorschriften stellen nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ein unzulässiges Hindernis für den freien Warenverkehr dar. Diesen sieht der EuGH dann als beeinträchtigt an, wenn spezifische, produktbezogene Vorschriften auf Waren angewendet werden, die aus Mitgliedstaaten stammen, in denen sie rechtmäßig hergestellt und in Verkehr gebracht wurden.
Darüber hinaus besteht auch keinerlei Bedarf für ein nationales staatliches Tierwohllabel, da es im Markt schon jetzt private Label gibt, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern ausreichende Informationen zur Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden, verschaffen. Zudem ist das Schutzniveau der privaten Label unter dem Strich höher, als es im Fall der vorgeschlagenen staatlichen Regelung der Fall wäre. Diese und andere Argumente hat der BGA in einem Positionspapier zusammengestellt und an die entsprechenden Entscheidungsträger übermittelt. Das Positionspapier können Sie hier abrufen.

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Im FokusThemenAgrar
news-608Wed, 15 Feb 2023 10:00:07 +0000Import Promotion Desk: Erfolgsrezept Nachfrageorientierunghttps://bga.de/rss/import-promotion-desk-erfolgsrezept-nachfrageorientierung/Für frisches Obst & Gemüse sind Zertifizierungen die Eintrittskarte für den EU-Markt.In der Produktgruppe Frisches Obst & Gemüse ist das Import Promotion Desk (IPD) seit seinem Start 2012 engagiert. Die Zahl der Partnerländer ist in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich gewachsen. Heute unterstützt das IPD Obst & Gemüse-Produzenten aus Ägypten, Côte d’Ivoire, Ecuador, Ghana, Kenia, Kolumbien, Marokko, Peru und der Ukraine dabei, ihre Produkte auf dem europäischen Markt zu verkaufen. Das Produktangebot aus den IPD Partnerländern ist vielfältig: Es umfasst u.a. tropische und subtropische Früchte, beliebte Gemüsesorten, frische Kräuter und Pilze. Beim Sourcing prüfen die IPD Experten anhand von Marktstudien und Nachfrageanalysen sehr genau, welche Produkte eine wachsende Bedeutung auf dem deutschen bzw. europäischen Markt haben. So wird sichergestellt, dass die Unternehmen im IPD Programm langfristig Absätze auf dem Exportmarkt erzielen. Für Importeure eröffnet das IPD wiederum neue Beschaffungsmärkte und vermittelt ihnen geprüfte Obst- und Gemüse-Lieferanten. In der aktuellen Serie stellt der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA), der zusammen mit der Entwicklungsorganisation sequa gGmbH die Initiative zur Importförderung ins Leben gerufen hat, die IPD Sektoren vor. Im zweiten Teil liegt der Fokus auf der Produktgruppe Frisches Obst & Gemüse.

Daher sind bei der Auswahl von Unternehmen für das IPD Programm die Standards derGLOBALG.A.P.Zertifizierung Voraussetzung. Zudem zeigt das IPD Team den Exporteuren auch das Potenzial für Bio-Produkteauf und berät sie zu dem Zertifizierungsprozess. Auch wenn einige Länder noch stark vom konventionellen Anbau geprägt sind, wächst der Anteil der Bio-Produzenten. Die Unternehmen erkennen die besseren Vermarktungsmöglichkeiten, sehen aber auch die Notwendigkeit des nachhaltigen Anbaus und des Schutzes der natürlichen Ressourcen. So bieten Unternehmen aus Côte d’Ivoire und Ghana Bio-Mangos, -Papayas und -Ananas an. Aus dem neuen IPD Partnerland Marokko kommen frische Kräuter wie Koriander, Minze und Zitronengras in Bio-Qualität. Ein Produzent aus Ecuador hat sich auf Demeter-Bananen spezialisiert. Und aus Peru werden Ingwer und Kurkuma mit Bio-Siegel exportiert.

„Der Nachhaltigkeitsansatz ist zentral für die Arbeit des IPD“, betont Daniel Oppermann, CSR-Experte beim IPDund Spezialist Sourcing + Märkte. „Zunächst bildet der verantwortungsvolle Umgang mit Menschen und natürlichen Ressourcen die Grundlage für ein stabiles Wachstum in unseren Partnerländern. Zugleich sind soziale und ökologische Standards eine wichtige Voraussetzung für den internationalen Handel. Schließlich kommen gesetzliche Bestimmungen hinzu, wie z.B. das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Daher achten wir beim Sourcing neben Zertifizierungen auch auf die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards und kurze sowie transparente Lieferketten ohne Zwischenhändler. Darüber hinaus bieten wir Capacity Building-Maßnahmen an, um die Unternehmen für CSR, also für das verantwortungsvolle Handeln eines Unternehmens, zu sensibilisieren.“

Diversifizierung des Beschaffungsmanagements
Insbesondere bei frischem Obst & Gemüse ist mit unterschiedlichen Saisons und Erntefenstern sowie erhöhten Logistikanforderungen ein diversifiziertes Beschaffungsmanagement von großer Bedeutung. Das IPD bietet mit seinen Partnerländern vor allem in Südamerikaund Afrikaunterschiedliche Beschaffungsmöglichkeiten an. Afrikanische Exporteure können wie ihre lateinamerikanische Konkurrenz eine hohe Produktqualität und auch besondere Saisonzeiten in die Waagschale werfen. Zudem ist die geographische Nähe zu Europa im Vergleich zu Lateinamerika ein Argument, das Handelsnetzwerk auszubauen, zusätzlich zu bestehenden Lieferanten neue afrikanische Partner aufzunehmen und somit eine Risikostreuung vorzunehmen. Ein gutes Beispiel ist Ghana, in dem es zwei Mango-Ernten im Jahr gibt, von Mai bis Juli sowie von Dezember bis Februar. „Insbesondere die Wintersaison kann für Importeure sehr interessant sein, weil sie teils komplementär zu den Ernten in den wichtigen Lieferländern Peru und Brasilien liegt und somit Alternativen bietet“, erklärt Thomas Derstadt, Spezialist Sourcing + Märkte beim IPD.

Südamerika: Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen
Vor allem in Peru sind die erfolgreichen Player auf dem Markt der exotischen Früchte große und zentralisierte Unternehmen. Das IPD setzt seinen Fokus dagegen auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und insbesondere auf Produzenten, die biologisch anbauen. Dazu gehören in Peru selbstverständlich die Mangos, aber auch Avocados, Limetten, Bananen und Ananas. Eine Besonderheit sind Ingwer und Kurkuma – ebenfalls in Bio-Qualität.

Kolumbien hat im Vergleich zu bekannteren südamerikanischen Lieferländern, wie Peru, insbesondere beim Qualitäts- und Zertifizierungsgrad stark aufgeholt. Das IPD hat viele neue KMU identifiziert und in sein Matchmaking Programm aufgenommen. Sie bieten eine große Auswahl an exotischen Früchten an, wie Granadillas, Pitahayas, Passionsfrüchte, Limetten, Ananas und Physalis. „Stark nachgefragt sind außerdem Blaubeeren aus Kolumbien“, sagt Daniel Oppermann. „Ein wesentlicher Vorteil: Kolumbien kann die Beeren ganzjährig anbieten.“

Ecuador ist als Bananenlieferant bekannt, bietet aber sehr viel mehr. Eine besondere Spezialität der IPD Unternehmen sind rote und gelbe Drachenfrüchte (Pitahayas). Zudem sind Granadillas, Maracujas und Babybananen von den ecuadorianischen Unternehmen gefragt. „Die Unternehmen profitieren von den Erfahrungen aus dem Bananen-Anbau und den etablierten Lieferketten“, so Oppermann. „Und sie bauen ihr Angebot kontinuierlich aus.“

Afrika: Großes Entwicklungspotenzial
Mit Ägypten, Côte d’Ivoire, Ghana, Kenia und Marokkoist das IPD in fünf afrikanischen Ländern im Sektor Frisches Obst & Gemüse aktiv. Viele der afrikanischen IPD Produzenten setzen bereits auf Bio-Anbau. „In unseren afrikanischen Partnerländern gibt es ein großes Entwicklungs- und Wachstumspotenzial“, erläutert IPD Afrika-Experte Thomas Derstadt. „Mit dem Wechsel auf den ökologischen Anbau geht oftmals auch eine Professionalisierung in der Produktion einher, die auch die Kleinbauern umfasst, mit denen viele IPD Unternehmen eng zusammenarbeiten. Die Impulse aus dem internationalen Handel kommen also in den ländlichen Regionen an.“

Ein wichtiges Sortiment sind tropische und subtropische Früchte, wie z.B. Mangos, Papayas, Ananas und Passionsfrüchte. Sie werden in Ägypten, Côte d’Ivoire, Ghana und Keniaangebaut. Zitrusfrüchte, Trauben, Erdbeeren und auch Granatäpfel sind weitere fruchtige Klassiker aus Ägypten. Darüber hinaus gibt es ein großes Gemüseangebot aus Ägypten. Darunter die im Trend liegenden Süßkartoffeln, zudem Knoblauch, Zwiebeln, Zuckerschoten, grüne Bohnen, Frühlingszwiebeln u.v.m. „Ägypten ist vor allem wegen seiner kurzen Wege zum EU-Markt und seinen strategisch günstigen Erntefenstern für Obst und Gemüse interessant“, sagt Dorra Zairi, IPD Expertin für Ägypten. „Jedoch sind manche Importeure mit Blick auf Ägypten zurückhaltend. Durch unsere Vermittlung können wir Zweifel an Qualität und Zuverlässigkeit oftmals ausräumen.“

Ukraine: Kontinuierliche Unterstützung
Seit 2018 unterstützt das IPD ukrainische Produzenten von frischem Obst & Gemüse bei ihrem Eintritt in den europäischen Markt. Seit Kriegsbeginn stehen die IPD Experten weiterhin im engen Kontakt mit den Unternehmen im IPD Programm. Darüber hinaus hat das IPD sein Engagement in der Ukraine erweitert und unterstützt im Rahmen eines vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanzierten Sonderprogramms neue Unternehmen. Das Sonderprogramm ermöglicht, dass das IPD kurzfristig neue Exporteure aufnimmt und mit europäischen Handelspartnern vernetzt, wie z.B. auf Fachmessen wie der Fruit Logistica. Dadurch kann das IPD die Unternehmen beim Export unterstützen, die trotz des Krieges weiter produzieren und die für ihre Produkte, die in der Ukraine nicht nachgefragt und benötigt werden, Märkte und Handelspartner in Europa suchen.

Einen Schwerpunkt bildet das ukrainische Traditionsprodukt Beeren: vor allem Blaubeeren als Frischprodukt und gefrorene und gefriergetrocknete Erd-, Him-, Brom- und Blaubeeren. „In der Ukraine werden Beeren bereits über Generationen angebaut“, sagt Carolina Moraza, IPD Spezialistin für frisches Obst und Gemüse. „Die langjährigen Erfahrungen im Beerenanbau zeigen sich in der hohen Produktqualität, und auch der ökologische Anbau wächst in der Ukraine von Jahr zu Jahr.“Das Angebot umfasst zudem Äpfel und Melonen, Steinobst wie Pflaumen, Kirschen und Nektarinen und Pilze.

Fachmesse: IPD auf der Fruit Logistica in Berlin
Die Initiative zur Importförderdung stellt das große Angebot im Sektor Frisches Obst & Gemüse auf der internationalen Fachmesse Fruit Logistica vor, die vom 8. bis 10. Februar in Berlin stattfindet. Über 20 Unternehmen aus Ägypten, Côte d’Ivoire, Ecuador, Ghana, Kenia, Kolumbien, Marokko, Peru, Senegal, Vietnam und der Ukraine sind auf dem IPD Messestand vertreten.
IPD auf der Fruit Logistica: Halle 25 C03
Alle Informationen über die IPD Firmen und ihr Angebot auf der Fruit Logistica finden Sie in der kostenfreien IPD Lieferanten-Broschüre, hierzum Download bereit liegt:
Kontakt:Thomas Derstadt, IPD Spezialist Sourcing + Märkte im Bereich „Frisches Obst und Gemüse“, E-Mail: derstadt@importpromotiondesk.de, www.importpromotiondesk.de
 

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Im FokusThemenInternationalesImportförderung
news-607Wed, 15 Feb 2023 09:41:37 +0000Asien-Pazifik-Ausschuss der deutschen Wirtschaft: China-Strategie der Bundesregierung https://bga.de/rss/asien-pazifik-ausschuss-der-deutschen-wirtschaft-china-strategie-der-bundesregierung/APA spricht sich für ausgeglichene China-Strategie der Bundesregierung aus.
  • Asien-Pazifik Ausschuss der Deutschen Wirtschaft spricht sich für ausgeglichene China-Strategie der Bundesregierung aus
  • Einseitige Abhängigkeiten verringern, wirtschaftliche Chancen nutzen und bei globalen Herausforderungen zusammenarbeiten
  • Zentrale Erfolgsbedingung: wirtschaftlich wettbewerbsfähige und technologisch souveräne EU mit einer Stimme
  • Umfassende Strategie zur Diversifizierung der globalen Partnerschaften für Deutschland und die EU notwendig
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    In einer heute veröffentlichten Stellungnahme zur geplanten China-Strategie der Bundesregierung plädiert der Asien-Pazifik-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (APA) für einen ausgeglichenen Ansatz. Der APA spricht sich dafür aus, dass die Bundesregierung die Risiken und Kosten einer angepassten Politik gegenüber China genauso im Blick behält wie die vielschichtigen und langfristigen Herausforderungen, die sich aus Chinas globalen Ambitionen ergeben. Den 2019 von der EU-Kommission eingeführten und im Koalitionsvertrag bekräftigten „Dreiklang“ Chinas als Partner, Wettbewerber und Systemrivale sieht der APA weiterhin als richtigen Ansatz und Basis für eine weiterentwickelte China-Strategie.
     
    Das Papier des APA betont das Interesse Deutschlands, auch bei wachsenden geo-politischen Spannungen an den Wirtschaftsbeziehungen zu China festzuhalten und mit China bei globalen Herausforderungen wie dem Klimawandel zusammenzuarbeiten. Gleichzeitig spricht der APA sich für ein umfassendes geoökonomisches Risikomanagement aus, um das Funktionieren marktwirtschaftlicher Prozesse zu gewährleisten und Risiken für industrielle Lieferketten und die nationale Sicherheit zu verringern.
     
    Als wichtigste Erfolgsbedingung für die Behauptung eigener Interessen und Werte sieht der APA die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und die technologische Souveränität Deutschlands und der EU. Das Hauptaugenmerk strategischer Anstrengungen in Bezug auf China müsse deshalb darauf liegen, die richtigen Bedingungen für zukünftige Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz in Europa zu schaffen.
     
    Eine umfassende, integrierte und langfristig angelegte Strategie zur Diversifizierung von Absatz- und Beschaffungsmärkten muss über China hinausgehen. Dazu bedarf es aus Sicht der deutschen Wirtschaft vor allem einer proaktiveren EU-Handelspolitik, die flexible Lösungen für mehr Handelsabkommen mit Wachstumsmärkten in Asien, Afrika und Lateinamerika findet. Auf der Asien-Pazifik-Konferenz unlängst im November 2022 in Singapur hatte die deutsche Wirtschaft hier entsprechend klare Signale der Diversifizierung gesetzt und arbeitet konsequent an der Entwicklung der Handelsbeziehungen im gesamten Asien-Pazifik-Raum.
     
    Sie finden das APA-Positionspapier zur Chinastrategie hier.

    Über den APA
     
    Der Asien-Pazifik-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft fungiert als Brückenbauer zwischen der deutschen Asienwirtschaft und der Politik in Deutschland und in den asiatischen Partnerländern. Der APA bündelt die wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Anliegen und Interessen der deutschen Unternehmen in der Region Asien-Pazifik. Angestrebt sind die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Ländern der Asien-Pazifik-Region und die Förderung von Handel und Investitionen in beide Richtungen. Der APA ist eine Initiative von BDI, DIHK, OAV, BGA und Bankenverband. An der Spitze des APA steht seit Oktober 2021 als Vorsitzender Dr. Roland Busch, Vorsitzender des Vorstands der Siemens AG.

    APA-Pressemitteilung vom 11. Januar 2023
     

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    Im FokusInternationalesRegionalinitiativen
    news-605Mon, 13 Feb 2023 11:34:48 +0000Wirtschaft: Produktion bleibt stabil, Aufträge gehen zurückhttps://bga.de/rss/wirtschaft-produktion-bleibt-stabil-auftraege-gehen-zurueck/Die Produktion im produzierenden Gewerbe bleibt nach Angaben des BMWK im November mit einem Plus von 0,2 Prozent nahezu unverändert. Der Bereich Energie konnte sich von dem kräftigen Rückgang im Vormonat gut erholen und legte um 3,0 Prozent zu. Die Auftragslage im verarbeitenden Gewerbe setzt dagegen im November den seit Frühling 2022 anhaltenden Negativtrend fort. Die Auftragseingänge gingen gegenüber dem Vormonat um 5,3 Prozent zurück. Besonders stark fiel dabei der Rückgang der Großaufträge aus. Ohne diese liegt der Rückgang nur bei 2,9 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr gaben die Bestellungen sogar um 11,0 Prozent in arbeitstäglich bereinigter Rechnung nach.

    Der gewichtige Bereich Kfz- und Kfz-Teile konnte nach den Angaben seine Produktion um 5,3 Prozent ausweiten. Der ähnlich bedeutende Maschinenbau blieb währenddessen unverändert. Bei den energieintensiven Bereichen konnten sich sowohl Chemische Erzeugnisse als auch Kokerei und Mineralölverarbeitung erholen und legten um 3,3 bzw. 5,0 Prozent zu. Die Bereiche Papier und Pappe und Glas, Glaswaren und Keramik nahmen erneut ab, beide um jeweils 2,5 Prozent.

    Die schwache Auftragslage ist auf die sinkende Auslandsnachfrage zurückzuführen. Diese ging um 8,1 Prozent gegenüber dem Vormonat zurück. Bezogen auf das Inland liegt er bei 1,1 Prozent. Auch bei den Bestellungen entwickelten sich die verschiedenen Bereiche unterschiedlich. Während der sonstige Fahrzeugbau einen besonders starken Rückgang von 40,9 Prozent erlitten hat, wurden in den Bereichen chemische und pharmazeutische Erzeugnisse um 2,4 bzw. 8,2 Prozent mehr bestellt als im Monat zuvor. Die Bereiche Maschinenbau und Metallerzeugnisse meldeten Auftragsrückgänge von 7,3 bzw. 9,2 Prozent.

    Die Industrieproduktion stabilisiert sich somit im November im Zuge nachlassender Versorgungsengpässe leicht und entlastet damit den Druck auf die Konjunktur. Die Stimmung der Unternehmen bleibt allerdings aufgrund abnehmender Auftragseingänge weiter verhalten, wobei der Auftragsbestand in der Industrie trotz ausgebliebener Großaufträge, vor allem im sonstigen Fahrzeugbau, hoch bleibt. Nach Einschätzung des BGA bleibt die konjunkturelle Entwicklung in der Industrie erst einmal verhalten. Verbesserte Geschäftserwartungen stellen allerdings einen Lichtblick für die Entwicklung nach dem Winter dar. 

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    Im FokusSteuern + FinanzenDirekt aus Berlin
    news-603Wed, 08 Feb 2023 10:13:55 +0000Europaausschuss: Prioritäten bei der schwedischen Ratspräsidentschafthttps://bga.de/rss/bga-europaausschuss-prioritaeten-bei-der-schwedischen-ratspraesidentschaft/Der BGA-Europaausschuss widmete sich auf seiner Sitzung Mitte Januar einem bunten Strauß von Themen.Über die Ziele der schwedischen Ratspräsidentschaft berichtete der schwedische Botschafter Per Thöresson. Greta Koch, Mitarbeiterin im Büro Axel Voss (EVP, JURI-Committee, Schattenberichterstatter Due Diligence) verglich die europäische Lieferkettenrichtlinie mit dem deutschen Lieferkettengesetz und gab dazu einen kurzen Überblick zu den aktuellen Entwicklungen innerhalb des federführenden JURI-Committees im Europäischen Parlament. Last but not least präsentierte Leena Whittaker (Director of Competitiveness, EuroCommerce) die Rolle des Großhandels beim europäischen Dachverband EuroCommerce und stellte die Investmentstudie in Zusammenarbeit mit McKinsey vor.

    Gemeinsame Richtung wichtiger als nationales Interesse 
    Botschafter Thöresson erklärte, dass es während der schwedischen Ratspräsidentschaft besonders wichtig sei, gemeinsame Dossiers und nicht nationale Fragen voranzutreiben. Mit dem Ende des letzten Kommissionsmandates gäbe es noch viele offene Rechtsakte, die erst einmal abgeschlossen werden müssten. Darüber hinaus belasteten die EU weiterhin die vielen aktuellen Herausforderungen, wie die russische Aggression gegenüber der Ukraine, die steigenden Energiepreise, die Flüchtlingsströme, die Inflation und die unterbrochenen Lieferketten. Aus dieser Ausgangssituation definierte Schweden vier Prioritäten. Als erste Priorität steht Sicherheit und Einigkeit. Europa sei nur dann stark, wenn mit einer Stimme gesprochen würde. Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz sind eine weitere Priorität der Ratspräsidentschaft. Die europäische Wettbewerbsfähigkeit müsse wieder oben auf der Agenda verankert werden. Bei diesem Thema sei noch viel Luft nach oben betonte der Botschafter. Die dritte Priorität ist das Vorantreiben der grünen Revolution und damit zusammenhängend ein Ausbau von erneuerbaren Energien. Hier plädierte er für mehr Investitionen in Forschung und Entwicklung. Als vierte Priorität nannte Thörensson das europäische Fundament der demokratischen Werte und Rechtsstaatlichkeit weiter zu stärken.

    Europäische Lieferkettenrichtlinie geht deutlich über nationales Lieferkettengesetz hinaus
    Greta Koch verdeutlichte die Unterschiede zwischen deutschen Lieferkettensorgfaltsgesetz und unterstrich, dass die Europäische Lieferkettenrichtlinie deutlich über das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) hinausgehe. Es bleiben zahlreiche Fragen, beispielsweise hinsichtlich des Umfangs der Sorgfaltspflichten-Lieferkette, Wertschöpfungskette oder „Value-of-Chain“, offen. Zudem präsentierte Koch die wichtigsten Ziele für die startende Verhandlungsrunde innerhalb des JURI-Committee in den kommenden Wochen. Axel Voss möchte die Richtlinie deutlich stärker an die OECD-Richtlinien anlehnen. Das bedeutet, dass Unternehmen dort agieren sollen, wo sie tatsächlich Verantwortung tragen können und wo Risiken auftreten können. Dies sind zwei relevante Aspekte innerhalb des Prozesses, um den bürokratischen Aufwand für Unternehmen sinnvoll zu begrenzen. Die OECD hat ein sehr klares Framework aufgebaut, welches für viele Unternehmen seit zehn Jahren funktioniert. Koch erklärt, dass sich auf diese Grundprinzipien zurück orientiert werden müsse.

    EuroCommerce-Investment Studie: Investmentrückstand hoch
    Leena Whittaker, Director of Competitiveness bei EuroCommerce erläuterte ihre gemeinsame Arbeit mit BGA-Mitarbeiterin Lisa-Marie Brehmer hinsichtlich des Großhandels bei EuroCommerce. Die Ambitionen und Aufgaben bestehen primär darin, dafür zu sorgen, dass der Großhandel auch auf EU-Ebene die nötige Sichtbarkeit erhält. Eines der Instrumente, das dafür zur Verfügung steht, ist ein Faktenbuch von EuroCommerce, welches dieses Jahr aktualisiert wird und den politischen Entscheidungsträgern zugesendet wird. Es gibt jährlich einen Großhandelstag, bei dem aktuelle Themen des Großhandels mit Europaabgeordneten diskutiert werden. In diesem Jahr wird er am 21. Juni in Brüssel stattfinden. Zusätzlich finden Treffen statt, die mit dem Industrial Forum organisiert werden. Bei diesen Treffen handelt es sich um eine Taskforce und eine Expertengruppe, die von der Kommission eingesetzt wurden, um das Feedback der Industrie einzuholen und an denen in der Regel hochrangige Akteure beteiligt sind.

    Leena Whittaker stellte zudem die Investment Studie vor, die zusammen mit EuroCommerce und McKinsey entwickelt wurde. Verschiedene Mitglieder des BGA wurden in Form von Interviews ebenfalls daran beteiligt. Die Studie wurde dazu entwickelt, um politischen Entscheidungsträger darauf aufmerksam zu machen, was es bedeutet, wenn ein digitaler und nachhaltiger Wandel erfolgen muss. Die Studie soll ein Fahrplan sein, um zu zeigen, welche genauen Schritte nötig sind und ganz praktisch unternommen werden könnten.

    Eines der zentralen Studienergebnisse beinhaltet den Investitionsrückstand von europäischen Groß- und Einzelhändlern. Investitionen in den USA sind etwa zwei bis dreimal so hoch wie in der EU. Aus den Untersuchungen ergab sich zudem, dass sich mehr als 50% der Befragten bewusst sind, dass Nachhaltigkeit, Digitalisierung sowie qualifizierte und talentierte Fachkräfte eine Priorität für Unternehmen sind. Zwei Drittel der Befragten erkannten jedoch auch, dass sie nicht über genügend Ressourcen verfügen, um die für die Transformation erforderlichen Investitionen zu finanzieren. Gründe dafür sind die begrenzte Verfügbarkeit staatlicher Unterstützung, unattraktive Renditen, interne Mittel, die für andere Prioritäten verwendet werden, und die Tatsache, dass zum Beispiel die Vorabkosten für die Installation einer IT-Infrastruktur eine Abschreckung darstellen können. 

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    Im FokusEuropa
    news-602Fri, 03 Feb 2023 08:10:38 +0000Inflation: noch keine Entwarnunghttps://bga.de/rss/inflation-noch-keine-entwarnung/Eine sinkende Inflation liegt in unser aller Interesse."Die Europäische Zentralbank bleibt konsequent und verstärkt mit ihrer heutigen Zinsentscheidung den Kampf gegen die erhöhte Inflation. Auch wenn die Teuerungsrate inzwischen wieder erfreulich fallende Tendenz zeigt, kann es noch keine Entwarnung geben. Dafür liegt die Latte zu hoch." Dies ist die Einschätzung von BGA-Chefvolkswirt Michael Alber zur Erhöhung des EZB-Leitzinssatzes um 0,5 Prozentpunkte auf 3,0 Prozent.

    Alber weiter: "Eine sinkende Inflation liegt in unser aller Interesse. Bürger und Betriebe erwarten stabile Preise und verlässliches Handeln. Deswegen müssen wir auch zu einer Wirtschaftspolitik übergehen, die die Angebotsbedingungen verbessert, rechtliche Rahmenbedingungen modernisiert und digitalisiert sowie Bürokratie abbaut. Wenn wir auf diesem Wege Kostenentlastungen erreichen, stärkt dies letztlich auch die Wettbewerbsfähigkeit unsere Produkte auf den Weltmärkten und sichert eine hohe Beschäftigung am Standort Deutschland. Zugleich stärken wir damit die Attraktivität von Kapitalanlagen für dringend benötigte Investitionen im europäischen Raum und den Euro."
     

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    Im FokusPressemitteilung
    news-601Thu, 26 Jan 2023 10:00:00 +0000BGA-Präsident fordert wirtschaftlichen Neustarthttps://bga.de/rss/die-besteuerung-muss-modernisiert-werden-1/Ein Steuersenkungsprogramm wäre für uns ein Wirtschaftswachstumsprogramm."Die Maßnahmen der Ampel haben unseren Unternehmen durch die Krisen geholfen. Die strukturellen Probleme wurden aber nicht gelöst. Unsere Unternehmerinnen und Unternehmer sind massiv belastet durch Energiekosten, Steuern und Abgaben.

    Außerdem haben wir noch immer die höchste Inflation seit Jahrzehnten“, erklärt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) anlässlich der Veröffentlichung der aktuellen BGA-Unternehmerumfrage heute in Berlin.
    „Die Umfrage lässt uns vorsichtig optimistisch nach vorne schauen. Eine Rezession wird in 2023 vermutlich nur milde ausfallen.

    Zwar weist der BGA-Großhandelsindikator weiterhin eine verhalten negative Stimmung aus, allerdings scheint der Stimmungseinbruch im Großhandel gestoppt.
    Auch die Geschäftserwartungen bleiben zwar pessimistisch, aber sie verschlechtern sich nicht mehr“, so Jandura weiter.

    „Erhöhte Kosten für Vorleistungen und Güter, vor allem für Energie, preistreibende Engpässe in der Versorgung, erdrückenden Regulierungen und Neuausrichtung der Energieversorgung machen dem Großhandel zu schaffen, daher wird die aktuelle Lage von den Unternehmen als weniger gut bewertet. Ein Steuersenkungsprogramm wäre für uns ein Wirtschaftswachstumsprogramm“, fordert der Großhandelspräsident. „Es braucht jetzt verlässliche Rahmenbedingungen, damit die Unternehmen die Krisen bewältigen und ihrer Verantwortung für ihre Beschäftigten gerecht werden können.“

    Berlin, der 26. Januar 2023
     

     

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    Im FokusPressemitteilung
    news-597Fri, 13 Jan 2023 15:10:00 +0000BIP-Wachstum: Deutschland trotzt schwierigen Zeitenhttps://bga.de/rss/bip-wachstum-deutschland-trotzt-schwierigen-zeiten/Die deutsche Volkswirtschaft ist 2022 mit einem blauen Auge davongekommen.„Viele Unternehmen haben 2022 in einen Abgrund geblickt. Die Corona-Pandemie, der russische Angriff auf die Ukraine, gestörte Lieferketten und die explodierenden Energie- und Rohstoffkosten haben viele Betriebe an den Rand der Belastbarkeit geführt. Die Sorgen waren gewaltig. Am Ende lag das Wachstum jahresdurchschnittlich mit 1,9 Prozent höher als vielfach erwartet, schwächte sich aber mit voranschreitendem Jahresverlauf ab.“ Dies erklärt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen, heute zur Vorstellung des realen Wachstums des Bruttoinlandsproduktes 2022 durch das Statistische Bundesamt in Berlin. „Es war für Wirtschaft, Politik und Gesellschaft eine Kraftanstrengung. Wir sind nicht abgestürzt, aber wir haben das Tal des drohenden Abschwungs auch noch nicht durchschritten“, so Jandura.

    Der BGA-Präsident plädiert in unsicherer Lage für einen wirtschaftlichen Neustart: "Je schwieriger die Aussichten sind, umso entschlossener müssen wir handeln. Ich setze darauf, dass sich Bundesregierung und Bundestag nun für mehr wirtschaftliche Dynamik einsetzen. Wir brauchen mehr Tempo durch eine Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung bei allen wesentlichen Infrastrukturvorhaben. Viele Unternehmen leiden unter Liquiditätsmangel, deshalb ist ein Paket aus geringerer Unternehmensbesteuerung und Superabschreibungen wichtig. Wir brauchen dringend eine leistungsstarke digitale Administration, die Tempo macht. Und das öffentlich zugesagte Belastungsmoratorium für die Wirtschaft muss endlich greifen."

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    Im FokusPressemitteilungInternationales
    news-593Mon, 09 Jan 2023 12:24:57 +0000Förderung von Innovation, Digitaler Transformation & Grüner Integration in Peruhttps://bga.de/rss/foerderung-von-innovation-digitaler-transformation-gruener-integration-in-peru/Die BGA-Maßnahme läuft bis Mitte März.Aktuell ist Peru vor allem wegen der angespannten innenpolitischen Lage in den Medien. Seitdem es am 7. Dezember 2022 zur Amtsenthebung von Präsident Castillo kam, kommt es in verschiedenen Regionen des Landes verstärkt zu Unruhen und gewaltsamen Demonstrationen. Am 14. Dezember 2022 rief die peruanische Regierung einen 30-tägigen nationalen Notstand aus.

    Peru verzeichnete in den 10 Jahren vor der Pandemie (2009 - 2019) eine der höchsten Wachstumsraten in Lateinamerika und die wichtigsten Wirtschaftsindikatoren zeigten eine positive Entwicklung. Nach Angaben der deutschen Agentur GTAI schrumpfte das BIP jedoch im Jahr 2020 um 11 Prozent, einer der stärksten Rückgänge in ganz Lateinamerika. Die Währung "Nuevo Sol" verlor im Laufe des Jahres 2021 rund 25 Prozent ihres Wertes. Schon vor der Pandemie gab es hohe Armutsraten und Unzufriedenheit in der Bevölkerung angesichts des ausgebliebenen sozialen Fortschritts. Im Index für menschliche Entwicklung der Vereinten Nationen liegt Peru auf Platz 79 von 189 Ländern (2020).

    Die Kernprobleme der Entwicklung Perus sind zum einen die wenig ausgeprägte Kohärenz von Institutionen, die Gestaltung sowie Ausstattung des Bildungssystems und sozialen Gefüges. Zum anderen fehlen Anreize für eine ökologisch und sozial nachhaltige Entwicklung sowohl für Unternehmen, Organisationen als auch für die Zivilgesellschaft. Das Potential der digitalen und grünen Transformation wird nicht ausgeschöpft.

    Genau hier setzt die BGA-Kleinmaßnahme „INTI“ (INovation, Digitale Transformation, Grüne Integration) an, die von Mitte Oktober 2022 bis Mitte März 2023 durchgeführt wird: Ausgewählte Kammern in Peru (Industrie- und Handelskammer der Provinzhauptstadt Ica und die Handels- und Produktionskammer von La Libertad (CCLL)) sollen in ihrem Übergang zur Innovation gestärkt werden. Vor diesem Hintergrund sollen die Kammern ihre digitale Transformation weiterentwickelt und ihren Mitgliedern innovative Dienstleistungen anbieten. Die Mitgliedsunternehmen der Kammern sollen zudem darin unterstützt werden, grüne Innovationsstrategien umzusetzen. Die Kleinmaßnahme dient der Nachbetreuung und Konsolidierung der Nachhaltigkeit der vergangenen Kammer- und Verbandspartnerschaft des BGA, die von 2014 bis 2020 durchgeführt wurde.
    Möglich ist das durch die Unterstützung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Peru bildet traditionell einen Schwerpunkt der deutsch-lateinamerikanischen Entwicklungszusammenarbeit und gehört zu den globalen Partnern, mit denen Deutschland einen Beitrag zur Erreichung globaler Entwicklungsziele leistet (Agenda 2030). In ihrem Zentrum stehen das Management natürlicher Ressourcen und der Schutz globaler öffentlicher Güter in Zeiten des Klimawandels, städtischer Umwelt- und Klimaschutz sowie die Stärkung von Demokratie, Zivilgesellschaft und Rechtsstaatlichkeit.
    Peru ist für die deutsche Wirtschaft als Lieferant von natürlichen Ressourcen/ Rohstoffen, konventionell und biologisch angebautem Obst und Gemüse, Superfoods, Kaffee und Kakao wichtig.
    Für die fachliche Beratung der Projektpartner vor Ort wird eine intermittierende Langzeitexpertin (LZE) eingesetzt. Diese begleitet die Projektpartner bei der Umsetzung der Projektaktivitäten. Die LZE wird durch lokale Assistenzkräfte in organisatorischen Aufgaben unterstützt. Für die inhaltliche Vorbereitung und Durchführung von Trainings und Netzwerkveranstaltungen werden Kurzzeitexperten (KZE) vom BGA sowie internationale und lokale KZE unter Vertrag genommen.

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    Im FokusThemenInternationalesImportEntwicklungszusammenarbeitProjekte
    news-592Fri, 06 Jan 2023 08:10:57 +0000Lieferkettengesetz wird verlangsamt umgesetzthttps://bga.de/rss/lieferkettengesetz-wird-verlangsamt-umgesetzt/Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 1.Januar 2023 in Kraft getreten.Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 1.Januar 2023 in Kraft getreten und ist seitdem auf Unternehmen in Deutschland ab 3.000 Beschäftigte anwendbar. Der BGA hat gemeinsam mit BDI, BDA, DIHK und ZDH in den vergangenen Monaten nochmal erheblichen Druck auf die Bundesregierung ausgeübt, um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu verändern bzw. auszusetzen.

    Umsetzung mancher Sorgfaltspflichten verschoben
    Auch wenn es nicht gelungen ist, im Deutschen Bundestag genügend Abgeordnete von einer Aussetzung zu überzeugen, hat die Bundesregierung in den vergangenen Tagen zumindest mit einer verlangsamten Anwendung des Gesetzes auf unsere Kritik reagiert.

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Webseite offiziell verkündet, dass erst bis zum 1. Juni 2024 geprüft werden wird, ob die Berichtspflichten für das bis dahin abgelaufene Geschäftsjahr erfüllt worden sind. Es hat angekündigt, die Einhaltung des Lieferkettengesetzes bürokratiearm und mit Augenmaß zu prüfen. Dazu gehört auch, dass gerade im ersten Prüfjahr die Mehrbelastung für Unternehmen angesichts der aktuellen politischen Lage und instabiler Lieferketten im Sinne des Angemessenheitsprinzips berücksichtigt wird. Der Start des Gesetzes soll möglichst anwendungs- und vollzugsfreundlich, insbesondere in Hinblick auf die Berichtspflicht erfolgen.

    Zudem wird das BAFA denjenigen Unternehmen, die vor dem 1. Juni 2024 berichten, bei Bedarf Hinweise geben können, wie den Anforderungen des LkSG in Folgeberichten Rechnung getragen werden sollte.
    Das Amt stellt jetzt klar, dass nicht alle Sorgfaltspflichten zum Startschuss des Gesetzes umgesetzt sein müssen. Anfänglich genügt es, dass die Zuständigkeit für die Überwachung des Risikomanagements – beispielsweise durch Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten – im Unternehmen festgelegt ist und das Unternehmen über einen funktionsfähigen Beschwerdemechanismus verfügt. Mit der Umsetzung der übrigen Pflichten kann zum jetzigen Startschuss des Gesetzes begonnen werden.
    Dies ist eine sichtbare Entlastung für die betroffenen Unternehmen, die derzeit mit ganz anderen Problemen zu kämpfen haben.

    BGA hofft auf Überarbeitung des Fragbogens
    Ein weiterer wichtiger Punkt der Verbände ist der Fragebogen, der mit seinen über 400 Antwortmöglichkeiten ein wahres Bürokratiemonster ist. Das BAFA wird in Kürze eine Pre-View seiner digitalen Eingabemaske veröffentlichen, die Grundlage für die unternehmerische Berichtspflicht ist. Die Maske wird - wie der bereits veröffentlichte Fragebogen - bei verkürzter Berichtspflicht 8 Fragen - und bei vollständiger Berichtspflicht bis zu 45 Fragen enthalten, wobei die Maske interaktiv nur die jeweils relevanten Folgefragen aufruft. Im Sinne einer weiteren anwenderfreundlichen Ausgestaltung des Berichtsfragbogens werden die Eingabemöglichkeiten zu den jeweiligen Fragen gestrafft und anwenderfreundlich dargestellt.
    Sobald die elektronische Eingabemaske vorliegt, werden wir diese mit dem bisherigen Fragebogen abgleichen. Wir werden unsere inhaltliche Kritik zu diesem Regulierungsinstrument vorerst aufrechterhalten, zumal auf Europäischer Ebene durch die Due Diligence-Richtline noch eine weitere Verschärfung der Lieferkettenregulierung droht. 

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    Im FokusVerkehr + LogistikInternationales
    news-596Thu, 05 Jan 2023 15:10:00 +0000All-Covid in China droht die Lieferketten zu belastenhttps://bga.de/rss/sachverstaendigenrat-auf-abwegen-1/Wir brauchen eine Zukunftsstrategie, wie sich Deutschland in einer sich zunehmend polarisierenden Welt als attraktiver Handelspartner behaupten will."Der Rückgang im deutschen Außenhandel setzt sich noch fort. Davon ist gleichermaßen der Handel mit den USA und auch China betroffen. Zuletzt war das chinesische Wirtschaftswachstum nicht mehr höher als das Wachstum der Weltwirtschaft insgesamt. Mit der 180-Grad-Drehung von Zero-Covid zu All-Covid drohen die Lieferketten zukünftig durch die hohen Infektionszahlen jedoch erneut signifikant belastet zu werden“, resümiert Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).
    Jandura weiter: „Die anhaltend hohen Energiepreise stellen weiterhin eine große Belastung dar. Es ist daher unerlässlich, den Wirtschaftsstandort Deutschland durch massive Investitionen zu stärken, um die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft stemmen zu können. Dazu gehört auch, dass Deutschland wesentlich digitaler, flexibler, schneller und unbürokratischer werden muss, um nicht international den Anschluss zu verlieren.“
    „Wir brauchen eine Zukunftsstrategie, wie sich Deutschland in einer sich zunehmend polarisierenden Welt als attraktiver Handelspartner behaupten will. Die bereits erzielten Resilienz- und Diversifizierungserfolge deutscher Unternehmen müssen auch mit Blick auf die chancenreichen Regionen im globalen Süden dringend unterstützt werden. Derzeit fehlt es leider flächendeckend an positiven Wachstumsimpulsen“, so Jandura mit Blick auf die jüngsten Entwicklungen.

    Berlin, der 5. Januar 2023

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    Pressemitteilung
    news-591Wed, 28 Dec 2022 09:04:00 +0000Wir trauern um unseren Ehrenpräsidenten Michael Fuchshttps://bga.de/rss/wir-trauern-um-unseren-ehrenpraesidenten-michael-fuchs-1/Wir werden sein Engagement für unseren Verband, seinen Humor, seine Unerschütterlichkeit und sein politisches Gespür schmerzlich vermissen.Wir trauern um den BGA-Ehrenpräsidenten und früheren stv. Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU im Deutschen Bundestag, Dr. Michael Fuchs, der mit 73 Jahren gestern überraschend verstorben ist. Die Nachricht von seinem Tod hinterlässt uns tief betroffen und fassungslos. Dr. Fuchs hat den BGA als Präsident von 1992 bis zum Jahr 2000 maßgeblich beeinflusst. Er war DIE Stimme des mittelständischen Groß- und Außenhandels und ein politisches Urgestein in den ersten Jahren der Berliner Republik. Michael Fuchs war zugleich ein überzeugter Kämpfer für die Soziale Marktwirtschaft - ein Erbe, das wir bis zum heutigen Tag mit Stolz fortsetzen. Wir werden sein Engagement für unseren Verband, seinen Humor, seine Unerschütterlichkeit  und sein politisches Gespür schmerzlich vermissen. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie, seinen Angehörigen, Freunden und Wegbegleitern. Wir werden sein Andenken stets in Ehren halten.


    Berlin, 26. Dezember 2022

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    Im FokusPressemitteilung
    news-652Thu, 22 Dec 2022 12:05:00 +0000PartnerAfrika – Förderung des Exports https://bga.de/rss/partnerafrika-foerderung-des-exports/von Obst & Gemüse aus GhanaDank günstiger Wirtschaftsbedingungen und politischer Stabilität zählt Ghana zu den afrikanischen Ländern mit den höchsten Wirtschaftswachstumsraten. Trotz hoher Inflation – die höchste seit 20 Jahren – rechnet der Internationale Währungsfonds (IWF) für das kommende Jahr mit einem Anstieg des BIP um 5,1 Prozent (GTAI). Obwohl knapp die Hälfte der Erwerbstätigen in der Landwirtschaft arbeiten und die Produktpalette vielfältig ist, hängt Ghanas Wirtschaft nach wie vor stark vom Export weniger Produkte – wie Gold, Erdöl und Kakao – ab. Ursache hierfür sind die Produktqualität und -quantität der ghanaischen Agrarerzeugnisse, die international oftmals nicht wettbewerbsfähig sind. Mangelnde Qualität war im Jahr 2015 auch der Grund für den von der EU erlassenen Importstopp ghanaischer Gemüsesorten. Erschwerend kommt hinzu, dass ein Großteil aller landwirtschaftlichen Produkte von Kleinbetrieben erzeugt wird, denen es an technischem Knowhow sowie finanziellen Ressourcen fehlt, um die Exporte zu steigern.

    Genau hier setzt das BGA PartnerAfrika Projekt an: Seit knapp drei Jahren arbeitet der BGA mit den ghanaischen Verbänden FAGE, VEPEAG, ASPEG, SPEG und PAMPEAG an der Organisationsentwicklung, an der Professionalisierung der Lieferketten von Süßkartoffel, Mango, Ananas, Chili und Okra-Schote mit dem Ziel, Exporte zu steigern und so Arbeitsplätze im Obst- und Gemüsesektor zu schaffen. Möglich ist das durch die Unterstützung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Seit 2017 zählt Ghana zu den Reformpartnern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.

    Vorgehensweise
    Der BGA entsendet Lang- sowie Kurzzeitexperten, um die Partnerverbände als Dienstleister für ihre Mitgliedsunternehmen zu stärken. Im Zuge dessen wurden seit 2019 verschiedene Anschubinvestitionen - wie z.B. der Bau eines Gewächshauses zur Reproduktion der Süßkartoffel und eines Kühlhauses – geleistet. Übergeordnetes Ziel ist die Etablierung eines Geschäftsmodells, sodass sich die Verbände langfristig finanzieren können und sich als Interessensvertreter für die Unternehmen des Obst- und Gemüsesektors einsetzen können. Darüber hinaus setzt das Projekt direkt an der Verbesserung von Qualität und Quantität der Ernte an. Am Ende der Projektlaufzeit sollen die Partnerverbände in der Lage sein, ihren Mitgliedsbetrieben und deren Vertragslandwirten Schulungen – wie zum Beispiel zu internationalen Standards oder zu Effizienzsteigerungen entlang der Lieferkette - und Beratung anzubieten.

    Neben der organisatorischen Stärkung der ghanaischen BGA-Partnerverbände und der Schaffung von Arbeitsplätzen ist die Digitalisierung ein wichtiges Thema im Projekt: So wurde im Verlauf der letzten zwei Jahre deutlich, dass es einen Bedarf für eine kontinuierliche Dokumentation der Arbeitsschritte sowie von Qualitätsnachweisen vom Anbau über die Ernte bis hin zu den Packhausabläufen gibt. Mithilfe eines Export-Management-Systems sollen sich Importunternehmen künftig über den Status und die Qualität ihrer Bestellung bei ghanaischen Exporteuren auf dem Smartphone informieren können. Besonders vor dem Hintergrund des Lieferkettengesetzes auf nationaler und europäischer Ebene, ist das System ein wichtiges Tool, das Transparenz schafft. Die Entwicklung erfolgt am Beispiel der Lieferkette der Ananas – die Ausdehnung auf weitere Produkte sowie Länder ist geplant.

    Farmbesuche Dezember 2022
    Bei Besuchen vor Ort auf den Produktionsfarmen konnte sich der BGA einen Eindruck verschaffen, wo die Partnerschaft im wahrsten Sinne des Wortes bereits Früchte trägt. Nahe Dzodze können Süßkartoffeln viermal im Jahr geerntet werden. Die Mutterpflanzen werden in Gewächshäusern, die hier vor allem Schutz vor zu starker Sonneneinstrahlung, starken Regenfällen und Schädlingen bieten, selber vermehrt und so eine fortlaufende Produktion gesichert. Es zeigt sich auch, dass Gewächshäuser für Tomaten und Gurken ideale Bedingungen bieten, weswegen hier eine massive Investition in den Ausbau dieser Anlagen ansteht. Ebenso wird das Packhaus auf die Farm geholt, um Transportwege zu verkürzen und so die CO2-Bilanz zu verbessern. Gleichzeitig wird damit den Bauern der Region eine zentrale Verpackungsmöglichkeit geboten.

    In der Versuchsanlage der University of Ghana bei Kpong unterstützt das BGA-Projekt die Biochar Produktion. Hier wird unter wissenschaftlicher Begleitung ein Verfahren entwickelt, das aus vorhandenen Abfallprodukten der örtlichen Farmen einen hochwertigen und zeitversetzt wirkenden Dünger erzeugt. Im Sinne der Nachhaltigkeit wird dabei Wert daraufgelegt, dass zum einen eine Weiterverwertung der landwirtschaftlichen Abfallprodukte erfolgt, das Verfahren aber zeitgleich auch in kleinen Mengen in den Betrieben selbst angewendet werden kann, ohne an Wirkung zu verlieren. Hier steht man bereits am Ende der vorletzten Phase und strebt bei einer Fortsetzung des Projektes eine Kommerzialisierung der Produktion an.
    In der Ananas-Produktion bei Nsawan Adoagyiri hat man sich auf den europäischen Markt und seine Regulierungen eingestellt. Von Anzucht über Düngeverfahren, bis hin zu Verpackung orientiert man sich bereits an den von der EU verlangten Standards. Dieses Maß der Konformität konnte auch dadurch erreicht werden, dass die Partnerverbände hier aufklären und den Nutzen für die Farmer vor Ort in den Vordergrund stellen. Es zeigt aber auch, wie wichtig der gegenseitige Austausch ist, um die idealen Ausgangsbedingungen in Ghana für einen erfolgreichen Außenhandel nutzen zu können. Am Ende profitieren dann beide Seiten davon. Der BGA und seine Partnerverbände arbeiten daran engagiert und hoffen auf eine Fortsetzung dieser Zusammenarbeit auch in 2023.

    Fragen und Anregungen zum Projekt können an Carla Schieb (carla.schieb@remove-this.bga.de) gerichtet werden.

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    Im FokusProjekte
    news-651Thu, 22 Dec 2022 11:52:00 +0000Mittelstandsförderung mit Bürgschaftsbanken https://bga.de/rss/mittelstandsfoerderung-mit-buergschaftsbanken/erheblich ausgeweitet Eine sichere und attraktive Finanzierung der Unternehmen des Groß- und Außenhandels und der B2B-Dienstleister hat für den Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) große Bedeutung. Dabei geht es ihm um den Zugang zu soliden und verlässlichen Finanzierungen gerade auch in schwierigen Zeiten wie Krisen und Krieg. Zudem stellt die Gestaltung der Zukunft durch Digitalisierung und ökologische Transformation zusätzlich finanzielle Anforderungen. Vor diesem Hintergrund kooperiert der BGA seit vielen Jahren mit dem Verband deutscher Bürgschaftsbanken (VDB).

    Anlässlich eines Treffens des Beirats des Bürgschaftsbanken-Verbandes mit dem BGA und weiteren Wirtschaftsverbänden in Berlin am 8. Dezember 2022 hat der BGA positiv aufgenommen, dass Bund und Länder ab 2023 die Fördermöglichkeiten über die Bürgschaftsbanken und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften stärken, um kleine und mittlere Betriebe bei den anstehenden Aufgaben und der erforderlichen Finanzierung angemessen zu unterstützen. Der BGA sieht in der Verbesserung der Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen auch eine Unterstützung für viele kleine und mittlere Groß- und Außenhändler sowie B2B-Dienstleister, insbesondere bei Transformationsvorhaben, für die angesichts des erheblichen Investitionsbedarfs höhere Finanzierungsvolumina benötigt werden.

    Nach den neuen Regelungen können Bürgschaftsbanken für Kredit- und Leasingnehmer ab dem 1. Januar 2023 Bürgschaften von bis zu zwei Millionen Euro übernehmen. Bisher lag die Grenze bei 1,25 Millionen Euro. Parallel dazu können die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften dann mit bis zu 1,5 Millionen Beteiligungskapital statt bisher einer Million Euro unterstützen. Neben der deutlichen Erhöhung der Bürgschafts- und Beteiligungsobergrenze wurden einige Erleichterungen vereinbart, die zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen führen, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in seiner Mitteilung zur Ausweitung der Förderung.

    Hintergrund zu den verbesserten Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen von Bund und Ländern ist, dass das Bürgschaftsinstrument seit Anfang der 1950er-Jahre einen wichtigen Beitrag zum Aufbau eines starken Mittelstands in Deutschland leistet und alle fünf Jahre die vertraglichen Rahmenbedingungen zwischen Bund, Ländern und Bürgschaftsbanken neu ausgearbeitet werden. Mit den für die kommende Förderperiode vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2027 geltenden Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen wurde nach übereinstimmender Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Verbandes Deutscher Bürgschaften (VDB) eine gute Grundlage geschaffen, um die mittelständische Wirtschaft schnell und wirksam zu unterstützen.
     

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    Im FokusSteuern + Finanzen
    news-633Thu, 22 Dec 2022 10:20:00 +0000Ausblick bleibt eingetrübt https://bga.de/rss/ausblick-bleibt-eingetruebt/Aktuelle Lage stabilDie Produktion im produzierenden Gewerbe bleibt nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Oktober mit einem Minus von 0,1 Prozent gegenüber dem Vormonat nahezu unverändert. Im Energiesektor wurde dabei 7,6 Prozent weniger produziert. Die Bestellungen im verarbeitenden Gewerbe hingegen verzeichnen einen Zuwachs von 0,8 Prozent und erholen sich nach zwei schwachen Monaten. Allerdings haben die Aufträge gegenüber dem Vorjahresmonat dennoch um 3,2 Prozent abgenommen.

    Während das Baugewerbe aufgrund der milden Witterung im Oktober deutlich zulegte, verzeichneten die meisten anderen Industriebranchen überwiegend Rückgänge in der Produktionstätigkeit. So kam es bei Kfz und Kfz-Teilen zu einem Minus um 2,1 und 1,5 Prozent. Weniger produziert wurde auch in den energieintensiven Wirtschaftszweigen wie chemische Erzeugnissen und Kokereien und Mineralölverarbeitung. Hier kam es zu Rückgängen um 6,8 bzw. 6,1 Prozent. Auch die Bereiche Papier und Pappe sowie Metallerzeugung und Verarbeitung gingen um 4,9 bzw. 1,9 Prozent zurück. Erstmalig positiv seit fünf Monaten entwickelten sich Glas, Glaswaren und Keramik, die um 2,9 Prozent zunahmen. Während die Produktion insgesamt fast stagniert, zeigt sich auf der Nachfrageseite eine Erholung. Ursache hierfür ist vor allem die Erholung der Auslandsnachfrage, die um 2,5 Prozent höher als im Vormonat lag. Dagegen ging die Inlandsnachfrage um 1,9 Prozent zurück. Kfz und Kfz-Teile wurden um 5,5 Prozent mehr nachgefragt als im Vormonat während es im Maschinenbau zu einem Rückgang der Bestellungen um 0,8 Prozent kam. Zum größten Orderminus kam es bei pharmazeutischen Erzeugnissen, welche um 14,3 Prozent weniger bestellt wurden.
    Nach einem schwachen Start der Industrieproduktion in das vierte Quartal bleibt der Ausblick der Konjunktur angesichts der unterkühlten Stimmung in den Unternehmen eingetrübt. Die Energiesparanstrengungen der Wirtschaft und der privaten Haushalte machen sich in einem deutlichen Rückgang im Energiebereich bemerkbar, sodass es zu einem Minus um 13,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat kam. Die Bestellungen liegen wieder auf einem Niveau wie vor der Pandemie und haben sich nach den Zunahmen in den letzten Monaten aufgrund von Nachholeffekten wieder stabilisiert. Der BGA geht aufgrund von ersten Anzeichen einer leicht verbesserten Stimmung von einer schwächeren Rezession aus als vielfach befürchtet. Allerdings bleibt der Ausblick für die Konjunktur zunächst weiter verhalten.

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    Im FokusThemenSteuern + Finanzen
    news-632Thu, 22 Dec 2022 10:09:00 +0000Arbeitszeitrecht modernisieren https://bga.de/rss/nein-zur-stechuhr-arbeitszeitrecht-modernisieren-1/- Nein zur Stechuhr Der im September verkündete Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Arbeitszeiterfassung hat Diskussionen über den Umgang mit flexiblen Arbeitszeitmodellen ausgelöst. Nun liegen seit wenigen Tagen die Urteilsgründe vor und geben den Startschuss für eine neue Regulierung. Bundesarbeitsminister Heil hat einen Entwurf für das erste Quartal 2023 angekündigt. Der BGA setzt sich dabei für eine zeitgemäße, pragmatische Regulierung von Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung ein.

    Die jüngste, viel diskutierte und kritisierte Entscheidung des BAG bringt neue Dynamik in eine alte Diskussion, die nicht allein um die Frage der Arbeitszeiterfassung, sondern in erster Linie um die Gestaltung der Arbeitszeit geführt wird. Im Koalitionsvertrag aus 2021 ist angekündigt, auf die Veränderungen der Arbeitswelt zu reagieren und flexible Arbeitszeitmodelle, u.a. Vertrauensarbeitszeit zu ermöglichen. Dabei sollen durch Experimentierklauseln Abweichungen von der Tageshöchstarbeitszeit ermöglicht werden und es soll im Dialog mit den Sozialpartnern der Anpassungsbedarf an die EuGH-Rechtsprechung zum Arbeitszeitrecht geprüft werden.

    Moderne Arbeitswelt fordert andere Modelle
    Die Unternehmen des Groß- und Außenhandels und der Dienstleistungsbranchen sind international vernetzt, über Zeitgrenzen hinweg tätig – damit ist für sie eine moderne, pragmatische Gestaltung des Arbeitszeitgesetzes essenziell. Sie sind mit einem Fach- und Arbeitskräftemangel konfrontiert, dem nicht allein durch höhere Arbeitszeitvolumina, sondern in erster Linie durch flexible Arbeitszeitmodelle begegnet werden kann. Vielfach werden Modelle gelebt, in denen die Beschäftigten nicht nur den Ort, sondern vor allem den Zeitpunkt ihrer Arbeitsleistung maßgeblich bestimmen können. In den letzten Jahren hat dies im Zuge der mobilen Arbeit und der Digitalisierung in nahezu allen Unternehmen Einzug gehalten, aber auch klassische Tätigkeiten im Außendienst und Vertrieb geben schon seit langem den Beschäftigten die weitgehende Entscheidungshoheit über ihre Arbeitsorganisation. Diese Praxis wird nicht nur den Erfordernissen der Unternehmen und ihrer Kunden, sondern gleichermaßen den Wünschen der Beschäftigten gerecht.

    Es ist dringend erforderlich, diese Bedarfe der modernen Arbeitswelt auch in der Gesetzgebung abzubilden. Dabei muss aus Sicht des BGA das nationale Arbeitszeitrecht auf das nach EU-Vorgaben erforderliche Mindestmaß zurückgeführt und die vorhandenen Spielräume genutzt werden. Hier besteht schon seit vielen Jahren Handlungsbedarf.

    Forderungen des BGA
    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) will nun zügig tätig werden und erste Entwürfe vorlegen. Der BGA ist bereits in die politische Debatte eingestiegen und setzt sich dabei besonders für diese Punkte ein:

    Zudem muss der Gesetzgeber prüfen, für welche Beschäftigtengruppen, Tätigkeiten oder Unternehmen Ausnahmen möglich sind - und diese auch nutzen. Gerade dort, wo Beschäftigte weitgehend selbst über Zeitpunkt und Ort Ihrer Arbeit entscheiden, muss das möglich sein. Das betrifft insbesondere, Führungskräfte und Beschäftigte in flexiblen Arbeitszeitmodellen, z.B. Vertrauensarbeitszeit.
     

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    Im FokusThemenArbeit + Tarif
    news-587Thu, 15 Dec 2022 13:39:09 +0000Förderung von Ansätzen zur Erfüllung unternehmerischer Sorgfaltspflichten https://bga.de/rss/foerderung-von-ansaetzen-zur-erfuellung-unternehmerischer-sorgfaltspflichten/Das BMZ und die Initiative für nachhaltige Agrarlieferketten (INA) fördern mit einem neuen Wettbewerbsfonds Ansätze zur Erfüllung unternehmerischer Sorgfaltspflichten. Gemeinsam mit der Agrar- und Ernährungswirtschaft und deren Zuliefern und Zulieferinnen möchten die Umsetzer der Initiative mehr Nachhaltigkeit in globalen Agrarlieferketten erreichen und die Lebensbedingungen von Kleinbauern und Kleinbauerinnen und Plantagenarbeiter und Arbeiterinnen verbessern. Der Fokus liegt also auf der praktischen Umsetzung vor Ort in den Partnerländern des BMZ. Bewerben können sich Unternehmen gemeinsam mit einem oder mehreren gemeinnützigen Partnern bis Februar 2023. Projekte werden mit einer Summe von bis zu 123.000 EUR über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten gefördert. Die Höhe des Eigenbeitrages richtet sich nach Unternehmensgröße. So müssen Kleinstunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigen und einem Umsatz bis 10 Millionen Euro einen Eigenbeitrag von 25 Prozent des Förderbetrages zahlen. Die Bewerbungen können bis zum 19.02.2023 eingereicht werden.

    Mehr Informationen finden Sie unter folgendem Link:  Initiative für nachhaltige Agrarlieferketten: Gemeinsam wirken – INA (nachhaltige-agrarlieferketten.org). Bei Fragen zu dem Wettbewerbsfonds können Sie sich an Anna Peter, Mail: ez-scout@remove-this.bga.de  wenden.

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    Im FokusInternationalesEntwicklungszusammenarbeit
    news-586Thu, 15 Dec 2022 13:36:06 +0000PartnerAfrika – Förderung des Exports von Obst & Gemüse aus Ghanahttps://bga.de/rss/partnerafrika-foerderung-des-exports-von-obst-gemuese-aus-ghana/Dank günstiger Wirtschaftsbedingungen und politischer Stabilität zählt Ghana zu den afrikanischen Ländern mit den höchsten Wirtschaftswachstumsraten. Trotz hoher Inflation – die höchste seit 20 Jahren – rechnet der Internationale Währungsfonds (IWF) für das kommende Jahr mit einem Anstieg des BIP um 5,1 Prozent (GTAI). Obwohl knapp die Hälfte der Erwerbstätigen in der Landwirtschaft arbeiten und die Produktpalette vielfältig ist, hängt Ghanas Wirtschaft nach wie vor stark vom Export weniger Produkte – wie Gold, Erdöl und Kakao – ab. Ursache hierfür sind die Produktqualität und -quantität der ghanaischen Agrarerzeugnisse, die international oftmals nicht wettbewerbsfähig sind. Mangelnde Qualität war im Jahr 2015 auch der Grund für den von der EU erlassenen Importstopp ghanaischer Gemüsesorten. Erschwerend kommt hinzu, dass ein Großteil aller landwirtschaftlichen Produkte von Kleinbetrieben erzeugt wird, denen es an technischem Knowhow sowie finanziellen Ressourcen fehlt, um die Exporte zu steigern.Genau hier setzt das BGA PartnerAfrika Projekt an: Seit knapp drei Jahren arbeitet der BGA mit den ghanaischen Verbänden FAGE, VEPEAG, ASPEG, SPEG und PAMPEAG an der Organisationsentwicklung, an der Professionalisierung der Lieferketten von Süßkartoffel, Mango, Ananas, Chili und Okra-Schote mit dem Ziel, Exporte zu steigern und so Arbeitsplätze im Obst- und Gemüsesektor zu schaffen. Möglich ist das durch die Unterstützung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Seit 2017 zählt Ghana zu den Reformpartnern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.

    Vorgehensweise
    Der BGA entsendet Lang- sowie Kurzzeitexperten, um die Partnerverbände als Dienstleister für ihre Mitgliedsunternehmen zu stärken. Im Zuge dessen wurden seit 2019 verschiedene Anschubinvestitionen - wie z.B. der Bau eines Gewächshauses zur Reproduktion der Süßkartoffel und eines Kühlhauses – geleistet. Übergeordnetes Ziel ist die Etablierung eines Geschäftsmodells, sodass sich die Verbände langfristig finanzieren können und sich als Interessensvertreter für die Unternehmen des Obst- und Gemüsesektors einsetzen können. Darüber hinaus setzt das Projekt direkt an der Verbesserung von Qualität und Quantität der Ernte an. Am Ende der Projektlaufzeit sollen die Partnerverbände in der Lage sein, ihren Mitgliedsbetrieben und deren Vertragslandwirten Schulungen – wie zum Beispiel zu internationalen Standards oder zu Effizienzsteigerungen entlang der Lieferkette - und Beratung anzubieten.

    Neben der organisatorischen Stärkung der ghanaischen BGA-Partnerverbände und der Schaffung von Arbeitsplätzen ist die Digitalisierung ein wichtiges Thema im Projekt: So wurde im Verlauf der letzten zwei Jahre deutlich, dass es einen Bedarf für eine kontinuierliche Dokumentation der Arbeitsschritte sowie von Qualitätsnachweisen vom Anbau über die Ernte bis hin zu den Packhausabläufen gibt. Mithilfe eines Export-Management-Systems sollen sich Importunternehmen künftig über den Status und die Qualität ihrer Bestellung bei ghanaischen Exporteuren auf dem Smartphone informieren können. Besonders vor dem Hintergrund des Lieferkettengesetzes auf nationaler und europäischer Ebene, ist das System ein wichtiges Tool, das Transparenz schafft. Die Entwicklung erfolgt am Beispiel der Lieferkette der Ananas – die Ausdehnung auf weitere Produkte sowie Länder ist geplant.

    Farmbesuche Dezember 2022
    Bei Besuchen vor Ort auf den Produktionsfarmen konnte sich der BGA einen Eindruck verschaffen, wo die Partnerschaft im wahrsten Sinne des Wortes bereits Früchte trägt. Nahe Dzodze können Süßkartoffeln viermal im Jahr geerntet werden. Die Mutterpflanzen werden in Gewächshäusern, die hier vor allem Schutz vor zu starker Sonneneinstrahlung, starken Regenfällen und Schädlingen bieten, selber vermehrt und so eine fortlaufende Produktion gesichert. Es zeigt sich auch, dass Gewächshäuser für Tomaten und Gurken ideale Bedingungen bieten, weswegen hier eine massive Investition in den Ausbau dieser Anlagen ansteht. Ebenso wird das Packhaus auf die Farm geholt, um Transportwege zu verkürzen und so die CO2-Bilanz zu verbessern. Gleichzeitig wird damit den Bauern der Region eine zentrale Verpackungsmöglichkeit geboten.
    In der Versuchsanlage der University of Ghana bei Kpong unterstützt das BGA-Projekt die Biochar Produktion. Hier wird unter wissenschaftlicher Begleitung ein Verfahren entwickelt, das aus vorhandenen Abfallprodukten der örtlichen Farmen einen hochwertigen und zeitversetzt wirkenden Dünger erzeugt. Im Sinne der Nachhaltigkeit wird dabei Wert daraufgelegt, dass zum einen eine Weiterverwertung der landwirtschaftlichen Abfallprodukte erfolgt, das Verfahren aber zeitgleich auch in kleinen Mengen in den Betrieben selbst angewendet werden kann, ohne an Wirkung zu verlieren. Hier steht man bereits am Ende der vorletzten Phase und strebt bei einer Fortsetzung des Projektes eine Kommerzialisierung der Produktion an.

    In der Ananas-Produktion bei Nsawan Adoagyiri hat man sich auf den europäischen Markt und seine Regulierungen eingestellt. Von Anzucht über Düngeverfahren, bis hin zu Verpackung orientiert man sich bereits an den von der EU verlangten Standards. Dieses Maß der Konformität konnte auch dadurch erreicht werden, dass die Partnerverbände hier aufklären und den Nutzen für die Farmer vor Ort in den Vordergrund stellen. Es zeigt aber auch, wie wichtig der gegenseitige Austausch ist, um die idealen Ausgangsbedingungen in Ghana für einen erfolgreichen Außenhandel nutzen zu können. Am Ende profitieren dann beide Seiten davon. Der BGA und seine Partnerverbände arbeiten daran engagiert und hoffen auf eine Fortsetzung dieser Zusammenarbeit auch in 2023.

    Fragen und Anregungen zum Projekt können an Carla Schieb (carla.schieb@remove-this.bga.de) gerichtet werden.

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    Im FokusInternationalesEntwicklungszusammenarbeitProjekte
    news-585Thu, 15 Dec 2022 13:34:27 +0000Mittelstandsförderung mit Bürgschaftsbanken erheblich ausgeweitet https://bga.de/rss/mittelstandsfoerderung-mit-buergschaftsbanken-erheblich-ausgeweitet/Eine sichere und attraktive Finanzierung der Unternehmen des Groß- und Außenhandels und der B2B-Dienstleister hat für den BGA große Bedeutung. Dabei geht es ihm um den Zugang zu soliden und verlässlichen Finanzierungen gerade auch in schwierigen Zeiten wie Krisen und Krieg. Zudem stellt die Gestaltung der Zukunft durch Digitalisierung und ökologische Transformation zusätzlich finanzielle Anforderungen. Vor diesem Hintergrund kooperiert der BGA seit vielen Jahren mit dem Verband deutscher Bürgschaftsbanken (VDB).Anlässlich eines Treffens des Beirats des Bürgschaftsbanken-Verbandes mit dem BGA und weiteren Wirtschaftsverbänden in Berlin am 8. Dezember 2022 hat der BGA positiv aufgenommen, dass Bund und Länder ab 2023 die Fördermöglichkeiten über die Bürgschaftsbanken und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften stärken, um kleine und mittlere Betriebe bei den anstehenden Aufgaben und der erforderlichen Finanzierung angemessen zu unterstützen. Der BGA sieht in der Verbesserung der Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen auch eine Unterstützung für viele kleine und mittlere Groß- und Außenhändler sowie B2B-Dienstleister, insbesondere bei Transformationsvorhaben, für die angesichts des erheblichen Investitionsbedarfs höhere Finanzierungsvolumina benötigt werden.

    Nach den neuen Regelungen können Bürgschaftsbanken für Kredit- und Leasingnehmer ab dem 1. Januar 2023 Bürgschaften von bis zu zwei Millionen Euro übernehmen. Bisher lag die Grenze bei 1,25 Millionen Euro. Parallel dazu können die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften dann mit bis zu 1,5 Millionen Beteiligungskapital statt bisher einer Million Euro unterstützen. Neben der deutlichen Erhöhung der Bürgschafts- und Beteiligungsobergrenze wurden einige Erleichterungen vereinbart, die zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen führen, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in seiner Mitteilung zur Ausweitung der Förderung.
    Hintergrund zu den verbesserten Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen von Bund und Ländern ist, dass das Bürgschaftsinstrument seit Anfang der 1950er-Jahre einen wichtigen Beitrag zum Aufbau eines starken Mittelstands in Deutschland leistet und alle fünf Jahre die vertraglichen Rahmenbedingungen zwischen Bund, Ländern und Bürgschaftsbanken neu ausgearbeitet werden. Mit den für die kommende Förderperiode vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2027 geltenden Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen wurde nach übereinstimmender Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Verbandes Deutscher Bürgschaften (VDB) eine gute Grundlage geschaffen, um die mittelständische Wirtschaft schnell und wirksam zu unterstützen.

    (Quelle: VDB, BMWK-Pressemitteilung vom 8. Dezember 2022

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    Im FokusSteuern + Finanzen
    news-584Thu, 15 Dec 2022 13:32:40 +0000Wirtschaft: Aktuelle Lage stabil, Ausblick bleibt eingetrübthttps://bga.de/rss/wirtschaft-aktuelle-lage-stabil-ausblick-bleibt-eingetruebt/Die Produktion im produzierenden Gewerbe bleibt nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Oktober mit einem Minus von 0,1 Prozent gegenüber dem Vormonat nahezu unverändert. Im Energiesektor wurde dabei 7,6 Prozent weniger produziert. Die Bestellungen im verarbeitenden Gewerbe hingegen verzeichnen einen Zuwachs von 0,8 Prozent und erholen sich nach zwei schwachen Monaten. Allerdings haben die Aufträge gegenüber dem Vorjahresmonat dennoch um 3,2 Prozent abgenommen. Während das Baugewerbe aufgrund der milden Witterung im Oktober deutlich zulegte, verzeichneten die meisten anderen Industriebranchen überwiegend Rückgänge in der Produktionstätigkeit. So kam es bei Kfz und Kfz-Teilen zu einem Minus um 2,1 und 1,5 Prozent. Weniger produziert wurde auch in den energieintensiven Wirtschaftszweigen wie chemische Erzeugnissen und Kokereien und Mineralölverarbeitung. Hier kam es zu Rückgängen um 6,8 bzw. 6,1 Prozent. Auch die Bereiche Papier und Pappe sowie Metallerzeugung und Verarbeitung gingen um 4,9 bzw. 1,9 Prozent zurück. Erstmalig positiv seit fünf Monaten entwickelten sich Glas, Glaswaren und Keramik, die um 2,9 Prozent zunahmen. Während die Produktion insgesamt fast stagniert, zeigt sich auf der Nachfrageseite eine Erholung. Ursache hierfür ist vor allem die Erholung der Auslandsnachfrage, die um 2,5 Prozent höher als im Vormonat lag. Dagegen ging die Inlandsnachfrage um 1,9 Prozent zurück. Kfz und Kfz-Teile wurden um 5,5 Prozent mehr nachgefragt als im Vormonat während es im Maschinenbau zu einem Rückgang der Bestellungen um 0,8 Prozent kam. Zum größten Orderminus kam es bei pharmazeutischen Erzeugnissen, welche um 14,3 Prozent weniger bestellt wurden.
    Nach einem schwachen Start der Industrieproduktion in das vierte Quartal bleibt der Ausblick der Konjunktur angesichts der unterkühlten Stimmung in den Unternehmen eingetrübt. Die Energiesparanstrengungen der Wirtschaft und der privaten Haushalte machen sich in einem deutlichen Rückgang im Energiebereich bemerkbar, sodass es zu einem Minus um 13,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat kam. Die Bestellungen liegen wieder auf einem Niveau wie vor der Pandemie und haben sich nach den Zunahmen in den letzten Monaten aufgrund von Nachholeffekten wieder stabilisiert. Der BGA geht aufgrund von ersten Anzeichen einer leicht verbesserten Stimmung von einer schwächeren Rezession aus als vielfach befürchtet. Allerdings bleibt der Ausblick für die Konjunktur zunächst weiter verhalten.

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    Im FokusSteuern + Finanzen
    news-582Thu, 15 Dec 2022 13:29:03 +0000Nein zur Stechuhr - Arbeitszeitrecht modernisierenhttps://bga.de/rss/nein-zur-stechuhr-arbeitszeitrecht-modernisieren/Der im September verkündete Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Arbeitszeiterfassung hat Diskussionen über den Umgang mit flexiblen Arbeitszeitmodellen ausgelöst. Nun liegen seit wenigen Tagen die Urteilsgründe vor und geben den Startschuss für eine neue Regulierung. Bundesarbeitsminister Heil hat einen Entwurf für das erste Quartal 2023 angekündigt. Der BGA setzt sich dabei für eine zeitgemäße, pragmatische Regulierung von Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung ein. Die jüngste, viel diskutierte und kritisierte Entscheidung des BAG bringt neue Dynamik in eine alte Diskussion, die nicht allein um die Frage der Arbeitszeiterfassung, sondern in erster Linie um die Gestaltung der Arbeitszeit geführt wird. Im Koalitionsvertrag aus 2021 ist angekündigt, auf die Veränderungen der Arbeitswelt zu reagieren und flexible Arbeitszeitmodelle, u.a. Vertrauensarbeitszeit zu ermöglichen. Dabei sollen durch Experimentierklauseln Abweichungen von der Tageshöchstarbeitszeit ermöglicht werden und es soll im Dialog mit den Sozialpartnern der Anpassungsbedarf an die EuGH-Rechtsprechung zum Arbeitszeitrecht geprüft werden.

    Moderne Arbeitswelt fordert andere Modelle
    Die Unternehmen des Groß- und Außenhandels und der Dienstleistungsbranchen sind international vernetzt, über Zeitgrenzen hinweg tätig – damit ist für sie eine moderne, pragmatische Gestaltung des Arbeitszeitgesetzes essenziell. Sie sind mit einem Fach- und Arbeitskräftemangel konfrontiert, dem nicht allein durch höhere Arbeitszeitvolumina, sondern in erster Linie durch flexible Arbeitszeitmodelle begegnet werden kann. Vielfach werden Modelle gelebt, in denen die Beschäftigten nicht nur den Ort, sondern vor allem den Zeitpunkt ihrer Arbeitsleistung maßgeblich bestimmen können. In den letzten Jahren hat dies im Zuge der mobilen Arbeit und der Digitalisierung in nahezu allen Unternehmen Einzug gehalten, aber auch klassische Tätigkeiten im Außendienst und Vertrieb geben schon seit langem den Beschäftigten die weitgehende Entscheidungshoheit über ihre Arbeitsorganisation. Diese Praxis wird nicht nur den Erfordernissen der Unternehmen und ihrer Kunden, sondern gleichermaßen den Wünschen der Beschäftigten gerecht.

    Es ist dringend erforderlich, diese Bedarfe der modernen Arbeitswelt auch in der Gesetzgebung abzubilden. Dabei muss aus Sicht des BGA das nationale Arbeitszeitrecht auf das nach EU-Vorgaben erforderliche Mindestmaß zurückgeführt und die vorhandenen Spielräume genutzt werden. Hier besteht schon seit vielen Jahren Handlungsbedarf.

    Forderungen des BGA
    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) will nun zügig tätig werden und erste Entwürfe vorlegen. Der BGA ist bereits in die politische Debatte eingestiegen und setzt sich dabei besonders für diese Punkte ein:

    Zudem muss der Gesetzgeber prüfen, für welche Beschäftigtengruppen, Tätigkeiten oder Unternehmen Ausnahmen möglich sind - und diese auch nutzen. Gerade dort, wo Beschäftigte weitgehend selbst über Zeitpunkt und Ort Ihrer Arbeit entscheiden, muss das möglich sein. Das betrifft insbesondere, Führungskräfte und Beschäftigte in flexiblen Arbeitszeitmodellen, z.B. Vertrauensarbeitszeit.

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    Im FokusArbeit + Tarif
    news-581Thu, 15 Dec 2022 13:16:49 +0000Sustainable Financehttps://bga.de/rss/sustainable-finance/Im Zuge des European Green Deal und des EU-Aktionsplans „Sustainable Finance“ werden die Pflichten der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen erweitert. Den nationalen Regulierungen durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz folgt eine Regulatorik durch die Europäische Union. EU-Taxonomy, NFRD, CSRD sind keine irrelevanten Akronyme, sondern stehen für die europäischen Anforderungen an diese Berichterstattung. NFRD steht für die geplante EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive), CSRD für die erweiterte EU-Richtlinie zu Berichterstattung zur Nachhaltigkeit von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive). Mit der UN-Agenda 2030 und ihren 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDG) hat sich die EU daran gemacht, die Ziele für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung mit Nachhaltigkeitszielen zu füllen, und setzt nun ihren Weg weiter fort. Im März 2021 hat das Europäische Parlament bereits die Richtlinie zur Corporate Due Dilligence & Corporate Accountability verabschiedet. Der Gesetzgebungsvorschlag der EU-Kommission soll noch in diesem Jahr folgen.

    Mit den neuen Anforderungen an die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit kommen weitere Anforderungen an die Sorgfaltspflichten in den Lieferketten auf die Unternehmen zu. Zwar sollen zunächst erst einmal kapitalmarktorientierte Unternehmen den neuen Pflichten unterliegen – über Erweiterungen wird allerdings bereits nachgedacht. Und auch indirekte Auswirkungen sind zu erwarten, wie die Frage der Finanzierung von Investitionen unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit zeigt.

    Grüne Finanzierungen – Green Financing –  werden bislang überwiegend als die Bereitstellung von Kapital über entsprechende Sammelstellen für nachhaltige Investitionen gesehen. Der Gedanke der Nachhaltigkeit wird wahrscheinlich auch Einzug in andere Finanzierungsformen (u.a. Kredite) halten. Fragen wie: Wer beurteilt, ob das neue Firmengebäude, die erweitere Lagerhalle, die Fahrzeugflotte nachhaltig sind oder nicht? Welche Konsequenzen ergeben sich für Unternehmen für die Finanzierung? Und vor allem: Welche Unternehmen sind betroffen? Dies sind Fragen, mit denen sich Unternehmen genauer befassen müssen.

    Für den BGA ist nicht nur relevant, welche Pflichten sich für direkt betroffene Unternehmen ergeben, sondern gerade auch was hieraus für die überwiegend kleinen und mittelständisch geprägten Familienunternehmen folgt. Der Großhandel soll nicht nur auf die Anforderungen der Nachhaltigkeit vorbereitet sein, sondern es sollen auch unverhältnismäßige kostspielige und bürokratische Zusatzlasten vor allem für KMU abgewendet werden.

    Infolge der langjährigen Zusammenarbeit des BGA mit Organisationen und Unternehmen der Kreditwirtschaft greift der BGA das Thema Nachhaltigkeit in der Finanzierung verstärkt auf. Im folgenden Gastbeitrag über Wege für Unternehmen zum Thema Nachhaltigkeit erläutert Stefan Bender von der Deutschen Bank, Leiter der Unternehmensbank Deutschland, seine Einschätzung und Empfehlungen im aktuellen Umfeld. Gastbeiträge geben die Meinung des Verfassers und nicht unbedingt die Auffassung des BGA wieder. [Michael Alber]

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    Im FokusEnergie + UmweltSteuern + FinanzenEuropa
    news-580Thu, 15 Dec 2022 13:13:25 +0000Energiepreispauschale mit Steuerentlastungsgesetz beschlossenhttps://bga.de/rss/energiepreispauschale-mit-steuerentlastungsgesetz-beschlossen/Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde die sogenannte Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro beschlossen. Diese soll einmalig ab dem 1. September 2022 an Steuerpflichtige gezahlt werden. Wer erhält die Energiepreispauschale? Arbeitnehmer erhalten die Pauschale über den Arbeitslohn. Bei Einkünften aus Landwirtschaft, Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit gibt es die Pauschale über eine Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Empfänger von Versorgungsbezügen (Beamtenpensionäre) sowie Rentner (falls keine Einkünfte aus Landwirtschaft, Gewerbebetrieb, freiberuflicher Tätigkeit oder als Arbeitnehmer vorliegen) erhalten die Pauschale nicht. Auch für Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland gibt es ebenso keine Pauschale wie für beschränkt steuerpflichtige Grenzpendler. Bezieher von ausschließlich sonstigen Einkünften erhalten keine Pauschale.

    Ist die Energiepreispauschale steuer- und sozialabgabenpflichtig? Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig und wird mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Zusätzlich fallen ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an. Allerdings ist die Energiepreispauschale sozialabgabenfrei.

    Wie erfolgt die Auszahlung der Energiepreispauschale? Die meisten anspruchsberechtigten Steuerpflichtigen werden mit den Zahlungen der Arbeitgeber oder der Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen zeitnah entlastet, ohne selbst aktiv zu werden. Wenn eine Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 abgegeben wird und die Anspruchsvoraussetzungen der Energiepreispauschale erfüllt sind, wird die Energiepreispauschale von Amts wegen mit der Einkommensteuerveranlagung für den Veranlagungszeitraum 2022 festgesetzt. Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich. Ist die festgesetzte Energiepreispauschale höher als die festgesetzte Einkommensteuer, kommt es zu einer entsprechenden Erstattung.
    Die Energiepreispauschale wird nicht festgesetzt, wenn sie bereits nach dem neuen § 117 EStG an einen Arbeitnehmer ausgezahlt wurde. Bei Arbeitnehmern erfolgt eine Festsetzung der Energiepreispauschale nur, wenn diese noch nicht über den Arbeitgeber ausgezahlt wurde (z. B. weil am 1. September 2022 kein Arbeitsverhältnis vorlag).

    Wie oft wird die Energiepreispauschale gewährt? Die Energiepreispauschale wird jedem anspruchsberechtigten Steuerpflichtigen einmal gewährt. Bei der Zusammenveranlagung erhalten beide Steuerpflichtige einen zusammengefassten Einkommensteuer- oder Vorauszahlungsbescheid. Wenn nur ein Ehegatte für die Energiepreispauschale anspruchsberechtigt ist, wird sie auch bei Zusammenveranlagung nur einmal gewährt.

    Wie erhalten Teilzeitbeschäftigte, geringfügig und kurzfristig Beschäftigte die Energiepreispauschale? In den Fällen der Lohnsteuerpauschalierung für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte nach § 40a Absatz 2 EStG, in denen der Arbeitgeber keine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abruft, erfolgt eine Auszahlung der Energiepreispauschale an den Arbeitnehmer nur, wenn dieser dem Arbeitgeber vor der Auszahlung der Energiepreispauschale schriftlich bestätigt hat, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Die Bestätigung ist zum Lohnkonto zu nehmen.

    Die Energiepreispauschale wird nicht über den Arbeitgeber ausgezahlt, wenn er keine Lohnsteuer-Anmeldung abgibt. Das sind insbesondere Fälle einer kurzfristigen oder geringfügigen Beschäftigung (z. B. im Privathaushalt), bei denen die Lohnsteuer nach § 40a EStG pauschal erhoben wird. Damit werden unbillige Härten auf Seiten der Arbeitgeber vermieden. Die Arbeitnehmer können in diesem Fall die Energiepreispauschale über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung erhalten.

    Wann erhalten die Arbeitnehmer die Energiepreispauschale? Arbeitgeber müssen grundsätzlich im September 2022 die Energiepreispauschale auszuzahlen. Dazu haben die Arbeitgeber die Energiepreispauschale vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer zu entnehmen und diese gesondert bei der Lohnsteuer-Anmeldung – abhängig vom Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum – für August 2022, das dritte Quartal 2022 oder das Kalenderjahr 2022 abzusetzen. Die Regelung stellt sicher, dass die Auszahlung der Energiepreispauschale, die Refinanzierung durch den Arbeitgeber und die Besteuerung beim Arbeitnehmer zeitlich möglichst nicht auseinanderfallen. Doppelauszahlungen und Probleme bei der technischen Abwicklung (z. B. bei einem Arbeitgeberwechsel) werden vermieden.

    Wie erfolgt die Refinanzierung der Energiepreispauschale für den Arbeitgeber? Übersteigt die insgesamt zu gewährende Energiepreispauschale den Betrag, der insgesamt an Lohnsteuer abzuführen ist, so wird der übersteigende Betrag dem Arbeitgeber von dem Finanzamt, an das die Lohnsteuer abzuführen ist, aus den Einnahmen der Lohnsteuer ersetzt. Technisch wird dies über eine sog. Minus-Lohnsteuer-Anmeldung abgewickelt; ein gesonderter Antrag des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Der Erstattungsbetrag wird in diesem Fall auf das dem Finanzamt benannte Konto des Arbeitgebers überwiesen. Mit der Anmeldung für den Monat August 2022 können Arbeitgeber die Energiepreispauschale in Abzug bringen und nach Erhalt im September auszahlen.

    Wie ist bei Härten zu verfahren? Zur Vermeidung von Härten bei „Quartals- und Jahresanmeldern“ besteht eine Wahlmöglichkeit. „Quartalsanmelder“ können die Auszahlung der Energiepreispauschale auf Oktober 2022 verschieben, „Jahresanmelder“ können ganz auf die Auszahlung der Energiepreispauschale verzichten. Im letztgenannten Fall kann ein anspruchsberechtigter Arbeitnehmer die Energiepreispauschale dann mit der Einkommen­steuerveranlagung geltend machen. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die zum 1. Oktober 2022 ausgeschieden sind und deren Arbeitgeber Quartalsanmel­der ist.

    Was müssen Arbeitgeber bei der Auszahlung berücksichtigen? Bei der Auszahlung der Energiepreispauschale durch den Arbeitgeber ist in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung der Großbuchstabe E anzugeben. Dem Finanzamt wird damit die Möglichkeit gegeben, in der Einkommensteuerveranlagung mögliche Doppelzahlungen (Auszahlung über den Arbeitgeber und zusätzlich Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung) zu erkennen.

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    Im FokusEnergie + UmweltSteuern + Finanzen
    news-578Thu, 15 Dec 2022 12:47:08 +0000Sozialwahl 2023: Wahl zur Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW)https://bga.de/rss/sozialwahl-2023-wahl-zur-vertreterversammlung-der-berufsgenossenschaft-fuer-handel-und-warenlogistik-bghw/Im kommenden Jahr findet die Wahl zur Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW) statt. Zu dieser Wahl wird der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) gemeinsam mit dem HDE eine Vorschlagsliste der Arbeitgeber einreichen. Bewerbungen aus den Reihen der Unternehmen des Groß- und Außenhandels sind erwünscht. Die Vertreterversammlung wird für sechs Jahre gewählt. Dies bietet die Möglichkeit, in den Selbstverwaltungsorganen der BGHW bei den bedeutsamen und kostenrelevanten Entscheidungen der Unfallversicherung mitzubestimmen.In der Vertreterversammlung entscheiden die paritätisch gewählten Vertreter der Arbeitgeber sowie der Versicherten ehrenamtlich über die Geschicke der Berufsgenossenschaft, zum Beispiel über die Satzung, die Beiträge (Gefahrtarif) oder Maßnahmen zur Unfallverhütung (Prävention). Die Selbstverwaltung hat die Aufgabe, die Interessen der Berufsgenossenschaft zu vertreten und über eine bedarfsgerechte, zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Finanzmittel zu wachen. So steuert sie die Arbeit der BGHW, begleitet sie konstruktiv kritisch und garantiert die praxisnahe und branchenorientierte Arbeit unserer Berufsgenossenschaft.

    Wählbar als Vertreter der Arbeitgeber sind Inhaber, gesetzliche Vertreter (z.B. Vorstände, GmbH-Geschäftsführer/in) oder bevollmächtigte Betriebsleiter/innen (z.B. Prokurist/in, Abteilungsleiter/in). Wichtig ist: Das Unternehmen muss Mitglied der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) sein. Darüber hinaus müssen Bewerber die weiteren Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 51 SGB IV erfüllen.

    Interesse am Arbeitsschutz und an dessen Mitgestaltung sind wünschenswert. Dies sollte am besten jetzt schon zu den Aufgaben im Unternehmen gehören.

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    Im FokusArbeit + Tarif
    news-568Thu, 15 Dec 2022 11:55:00 +000010 Jahre IPD - Interview mit Dr. Julia Bellinghausen und Gregor Wolfhttps://bga.de/rss/10-jahre-ipd-interview-mit-dr-julia-bellinghausen-und-gregor-wolf/Das 10-jährige Jubiläum der Initiative zur Importförderung ist ein guter Anlass, mit zwei Protagonisten – Dr. Julia Bellinghausen, Leiterin des IPD, und Gregor Wolf, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BGA – über die Erfolgsgeschichte des IPD und seine Zukunftspläne zu sprechen.2012 wurde das Import Promotion Desk (IPD) von der Entwicklungsorganisation sequa gGmbH undvom Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) ins Leben gerufen. Seit zehn Jahren vernetzt das IPD kleine und mittelständische Unternehmen aus ausgewählten Entwicklungs- und Schwellenländern sehr erfolgreich mit europäischen Importeuren. Das 10-jährige Jubiläum der Initiative zur Importförderung ist ein guter Anlass, mit zwei Protagonisten – Dr. Julia Bellinghausen, Leiterin des IPD, und Gregor Wolf, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BGA – über die Erfolgsgeschichte des IPD und seine Zukunftspläne zu sprechen.

    Beginnen wir chronologisch. Lieber Herr Wolf, was war die Motivation des BGA gemeinsam mit der sequa das IPD ins Leben zu rufen?
    Wolf: Für die deutsche Wirtschaft sind nicht nur die Exporte wichtig, sondern auch die Importe. Vor zehn Jahren standen wir mit dem Ruf nach Unterstützungsmöglichkeiten noch ziemlich alleine da. Die hohe Bedeutung der Importe ist nicht zuletzt in der Corona-Krise deutlich geworden, als Lieferketten unterbrochen und die Vernetzung sichtbar wurde. Der Aufbau von neuen diversifizierten, nachhaltigen Lieferbeziehungen ist dabei nicht trivial. Gerade für kleinere Unternehmen stellt die Diversifizierung eine Herausforderung dar.

    Was ist am Konzept des IPD als Initiative zur Importförderung hervorzuheben? Was unterscheidet das IPD von anderen Angeboten auf dem Markt?
    Wolf: Das zentrale Element des IPD ist, dass es sich um ein nachfragegetriebenes Projekt handelt. Am Anfang eines Engagements steht die Frage, ob es überhaupt einen Kunden für ein Produkt gibt. Andere Projekte sind in der Vergangenheit genau umgekehrt an die Sache herangegangen. Man förderte damals ein Produkt aus einem bestimmten Land und hat dann erst geschaut, ob es überhaupt eine Nachfrage gibt. Der zweite Erfolgsfaktor besteht darin, dass die IPD-Experten die Unternehmen und Lieferanten sorgfältig überprüfen und auswählen. Diese Filterfunktion erspart damit eine Unmenge an Gesprächen, die nicht erfolgsversprechend sind und spart damit Kosten.

    Frau Dr. Bellinghausen, wie spiegelt sich die Gründung durch sequa und BGA im IPD wider? Wie profitiert das IPD von dieser Struktur?
    Dr. Bellinghausen: Das IPD unterstützt sowohl kleine und mittelständische Unternehmen aus ausgewählten Entwicklungs- und Schwellenländern beim Zugang zum europäischen Markt als auch europäische Importunternehmen bei ihrer Suche nach neuen Beschaffungsmärkten. Und das sehr erfolgreich: Wir konnten bereits eine Vielzahl an Geschäftsabschlüssen anbahnen. Wir sind also