Immer mehr Verlader wollen im Zuge ihrer Nachhaltigkeitsstrategie den Schienengüterverkehr als Verkehrsträger verstärkt nutzen. Eisenbahnverkehrsunternehmen und Logistikdienstleister nehmen die sich daraus ergebenden Anforderungen mit modernen Konzepten für unterschiedlichste Güter gerne auf und entwickeln integrierte und ganzheitliche Kundenlösungen. Technologieunternehmen unterstützen mit pfiffigen und modularen Angeboten alle Akteure.
Seien Sie dabei und diskutieren Sie u.a. mit:
Anmeldung undProgramm unter: www.bme.de/schienengueterverkehr
„Die Planungsbeschleunigung ist ein guter erster Schritt zur Standortsicherung. Wir sind darauf angewiesen, unsere Güter täglich auf der Straße zu transportieren – das muss funktionieren, jederzeit, an jedem Ort und darf nicht am Zustand unserer Straßen scheitern“, kommentiert Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), die für morgen geplanten Beschlüsse des Bundestages zur Infrastruktur.
„Wir begrüßen ausdrücklich die Änderungen im Bundesfernstraßengesetz. Planungsbeschleunigung ist das, was Deutschland dringend braucht. Der Groß- und Außenhandel ist auf eine starke und funktionierende Infrastruktur angewiesen, schnellerer Ausbau und Sanierung unserer maroden Straßen macht uns Hoffnung.“, so der Präsident weiter.
„Enttäuschend ist die Maut-Erhöhung. Trotz massiver Proteste und berechtigter Kritik aus Reihen von Verbänden und Unternehmen sind keine Änderungen beim „Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ zu erwarten. Die Erhöhung der Maut wird zu Preiserhöhungen führen, die an die Verbraucher weitergegeben werden. Das wird uns alle teuer zu stehen kommen.“
„Anstatt Bürokratie abzubauen und die Unternehmen in schwierigen Zeiten zu entlasten, erlässt die Ampel-Regierung wieder einmal zusätzliche Vorschriften. Die Maut bedeutet eine Wettbewerbsverzerrung für unsere deutschen Unternehmen und schwächt so den Standort“, schließt der Großhandelspräsident.
Verdi fordert bei einer Laufzeit von 12 Monaten eine Tariferhöhung von 13 Prozent, mindestens aber 400 Euro. Die Ausbildungsvergütung soll um 250 Euro steigen.
Im Groß- und Außenhandel in Hamburg arbeiten in rund 4.500 Unternehmen etwa 60.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und 1.100 Auszubildende.
Verschiedene von der Bundesregierung geplante Konsolidierungsmaßnahmen sind im Haushaltsentwurf bereits abgebildet. Die gesetzliche Umsetzung der Maßnahmen ist mit einem Haushaltsfinanzierungsgesetz geplant. Den Entwurf hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 16. August 2023 beschlossen. Die Einnahmen ohne Kreditaufnahme, Münzeinnahmen und Entnahmen aus der Rücklage sollen nach dem Entwurf im kommenden Jahr um 37,74 Milliarden Euro höher ausfallen als noch 2023.
Die Steuereinnahmen sind danach für 2024 mit 375,34 Milliarden Euro (2023: 358,13 Milliarden Euro) veranschlagt, die Verwaltungseinnahmen mit 25,2 Milliarden Euro (2023: 16,98 Milliarden Euro). Maßgeblich für die im Haushalt veranschlagten Steuereinnahmen ist indes die im November anstehende Steuerschätzung. Die Münzeinnahmen sollen 2024 mit 118 Millionen Euro (2023: 248 Millionen Euro) geringer ausfallen als im laufenden Jahr. Gleiches gilt für die Entnahme aus der Rücklage, die 2024 1,35 Milliarden Euro (2023: 40,51 Milliarden Eurobetragen soll. Die geplante Nettokreditaufnahme liegt mit 16,56 Milliarden Euro ebenfalls deutlich unter dem Vorjahressoll von 45,61 Milliarden Euro. Nach der Beratung in den Fachausschüssen sowie im Haushaltsausschuss ist die abschließende Beratung im Bundestag vom 28. November bis 1. Dezember geplant. Der zweite Durchgang im Bundesrat ist für den 15. Dezember 2023 vorgesehen.
Der Wirtschaftsstandort Deutschland braucht dringend zukunftsfähige politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die dem Mittelstand eine echte Perspektive bieten. Ganz entscheidend ist dabeidie Sicherung der Fachkräfte von morgen. Das betont die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand ausdrücklich in ihrem aktuellen Jahresbericht. Der Mittelstand fordert deshalb eine starke Offensive, die duale Ausbildung zu fördern. Betriebliche Ausbildung muss Vorrang gegenüber außerbetrieblichen Angeboten haben. Ausbildungsbetriebe sollten des Weiteren in ihrem Engagement stärker unterstützt und die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung in ideeller und materieller Form umgesetzt werden. Für die anstehende Transformation zu mehr Nachhaltigkeit werden alle Ressourcen gebraucht. Deshalb müssen Politik, Kreditwirtschaft und Unternehmen noch enger zusammenwirken.
Bezahlbare und international konkurrenzfähige Energiepreise und vor allem auch verlässlich verfügbare Energieträger sind für mittelständische Unternehmen und Betriebe Voraussetzung dafür, ihre Geschäfte erfolgreich zu betreiben, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern und Innovationen vorantreiben zu können und damit die Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu gewährleisten. Die zunehmenden bürokratischen Belastungen müssen abgebaut, Planungs- und Genehmigungsverfahren gestrafft, die Digitalisierung der Verwaltung vorangetrieben und eine wachstumsorientierte Haushaltspolitik betrieben werden. Gerade jetzt sind die Unternehmen im Mittelstand auf eine Steuer- und Sozialabgabenpolitik angewiesen, die Belastungen reduziert und mehr Anreize für Investitionen setzt.
Der deutsche Mittelstand besitzt ein enormes Transformationspotential, um Herausforderungen wie Klimawandel und Digitalisierung zu bewältigen. Aber die Standortbedingungen müssen besser werden. Auch zu diesem Ergebnis kommt der Bericht der AG Mittelstand. Für die anstehenden Modernisierungs- und Transformationsprozesse würden besonders die mittelständischen Unternehmen und Betriebe sowie die sie finanzierenden regionalen Banken und Sparkassen gebraucht. Daher müsse Politik mit ihren Entscheidungen Unternehmen und Betriebe sowie deren Beschäftigten in die Lage versetzen, das in ihnen steckende Transformationspotenzial auch voll ausschöpfen und so ihren Beitrag zum Gelingen der Energie-, Wärme- und Mobilitätswende leisten zu können. "Damit das deutsche Unternehmertum auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleibt, braucht es jetzt die richtigen Weichenstellungen für nachhaltig bessere Rahmenbedingungen durch die Politik", betont die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand in ihrem Mittelstandsbericht.
Die direkten und indirekten wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs spüren weiterhin zahlreiche Unternehmen und Betriebe auch in Deutschland. Auch wenn die Hilfspakete der Bundesregierung das Fortbestehen vieler Unternehmen und Betriebe sichern konnten, belasten gestörte Lieferketten, eine weiter perspektivisch unsichere Energieversorgung, die zunehmende Bürokratisierung und steigende Sozialabgaben den Mittelstand. "Deutschland befindet sich in einer gravierenden wirtschaftlichen Schwächephase. Wir sehen zudem, dass Unternehmen aus Deutschland abwandern, bzw. eine Ansiedlung in Deutschland immer unattraktiver wird. Die Politik ist dringend aufgerufen, sich mit der Standortdebatte auseinanderzusetzen", so die Spitzenverbände gemeinsam.
Der Mittelstand in Deutschland repräsentiert die rund 3,5 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen aus Handel, Handwerk, dem Dienstleistungssektor, Gastronomie und Hotellerie, den Freien Berufen und der Industrie sowie, als wichtigste Finanzierungspartner der kleinen und mittleren Unternehmen, die Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Diese Unternehmen beschäftigen sechs von zehn sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern (mehr als 19 Millionen), bilden sieben von zehn der insgesamt mehr als 1,1 Millionen Auszubildenden aus und zählen zu den Innovationstreibern in Europa (Quelle: IfM Bonn).
Berlin 7. September 2023
Jahresmittelstandsbericht
]]>
Verdi fordert bei einer Laufzeit von 12 Monaten eine Tariferhöhung von 13 Prozent, mindestens aber 400 Euro. Die Ausbildungsvergütung soll um 250 Euro steigen.
Im Groß- und Außenhandel in Hamburg arbeiten in rund 4.500 Unternehmen etwa 60.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und 1.100 Auszubildende.
AGA-Pressemitteilung (Auszug) vom 17. August 2023
Der aktuelle Stand im Trilog wird am 5. September ebenfalls Gegenstand der BGA-Europaausschusssitzung sein (10.00-13.00 Uhr). Geladen ist unter anderem Dr. Carsten Stender, Ministerialdirektor beim BMAS.
BGA-Positionspapier: Europäische Lieferkettenrichtlinie
BGA-Bericht zur EP Position CSDDD
|
Diese so genannten Hermesdeckungen sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Bestandteil der deutschen Außenwirtschaftsförderung. Sie schützen Exporteure und Banken vor wirtschaftlich und politisch bedingten Zahlungsausfällen.
Bisher unterlagen sie wenigen Beschränkungen. Ziel dieser neuen Leitlinien und damit Entscheidungskriterien ist es nun, dies zu ändern, indem Klimaschutzinnovationen und klimafreundliche Technologien angereizt, ihre Entwicklung unterstützt und der Export grüner Technologien ins Ausland gefördert werden soll. Gleichzeitig soll die Finanzierung klimaschädlicher Aktivitäten beendet werden. Dazu wurde schon ein erster Katalog veröffentlicht.
Die Sektorleitlinien sollen künftig für drei Sektoren gelten: 1. Energie (klimafreundliche Energie sowie Gewinnung, Aufbereitung, Transport, Lagerung und Verstromung, fossile Energieträger), 2. Industrie (Chemie und Metall), 3. Transport mit ziviler Luft und Schifffahrt.
Der BGA tritt nachdrücklich für den freien Markt ein. Weltoffenheit und freier Wettbewerb in einer liberalen, marktwirtschaftlichen Ordnung sind Kernelemente des BGA-Handels und sollen daher auch die deutsche Außenwirtschaftsförderung weiterhin prägen. Die neue politische Ausrichtung der Hermesdeckungen sehen wir daher kritisch. Unsere Unternehmen sehen die Entwicklungen auf dem Markt und passen ihre Handelsströme ständig an. Weitere Veränderungen belasten jedoch zusätzlich und bergen die Gefahr der Überforderung, vor allem für kleine- und mittlere Außenhändler. Einer zusätzlichen Steuerung sowie Einschränkung in der Förderung bedarf es daher nicht. Diese kann viele ausländische Geschäftspartner politisch gewollt ausschließen und Geschäftspotenziale ungenutzt lassen. Das ist nicht unser Interesse. Der BGA beteiligt sich aktiv am laufenden Konsultationsverfahren der Bundesregierung.
Die Änderungen beziehen sich ausschließlich auf den Rahmenplan. An der AEVO selber ändert sich nichts.
Mehr Informationen gibt unser Bildungsexperte Denis Henkel (denis.henkel@). bga.de
Nächste Schritte
Die Verordnung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden.
Mehr Informationen gibt es hier: Proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council as regards the digitalisation of the visa procedure (europa.eu)
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ihre FAQ-Kurzarbeit entsprechend aktualisiert. Sie finden die FAQ der BDA weiterhin unter https://arbeitgeber.de/covid-19
Der BGA hat sich erneut am 03. Juli 2023 mit 5 anderen Verbänden mit einem weiteren Brief an die Mitglieder des Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestag und Oliver Luksic gewandt, sowie eine gemeinsame Pressemitteilung dazu verfasst.
Verdi fordert bei einer Laufzeit von 12 Monaten eine Tariferhöhung von 13 Prozent, mindestens aber 400 Euro. Die Ausbildungsvergütung soll um 250 Euro steigen.
AGA-Pressemitteilung vom 12. Juli 2023
Umfang:
Sorgfaltspflichten:
Haftung:
Im nächsten Schritt beginnen nun die Trilogverhandlungen. Die erste formale Sitzung fand bereits am 8. Juni statt.
Übersicht der Positionen im Trilog
Position Rat der EU
Kommissionsentwurf
Bewerben kann sich jedes Startup aus der Metropolregion Hamburg, das über eine herausragende, den Kriterien dieses Wettbewerbs entsprechende Gründungsidee verfügt. Die Bewerbung sollte ein Schreiben enthalten, welches das Geschäftsmodell und dessen Tragfähigkeit darstellt. Außerdem sollten die Bewerberinnen und Bewerber darlegen, warum sie den Preis verdienen. Der Umfang der Bewerbung darf zwei Seiten nicht überschreiten. Ein kurzes Bewerbungsvideo kann gerne eingereicht werden, dies ist aber keine zwingende Voraussetzung. Die besten Bewerbungen werden zu einem Pitch vor dem Kuratorium im 3. Quartal 2023 eingeladen.
Zu richten sind Bewerbungen bis zum 31. Juli 2023 an: info@ gunnar-uldall-wirtschaftspreis.de
Über den Preis
Der Gunnar-Uldall-Wirtschaftspreis wird seit 2019 jährlich an Startups aus der Metropolregion Hamburg vergeben und ist mit 15.000 Euro (1. Preis: 10.000 € / 2. Preis: 3.000 € / 3. Preis: 2.000 €) dotiert. Schirmherr des Preises ist Friedrich Merz, der mit Gunnar Uldall über viele Jahrzehnte persönlich und politisch verbunden war. Die Auszeichnung wird ausschließlich durch private Spenden und ehrenamtliches Engagement getragen.
Der AGA Unternehmensverband und das INW – Bildungswerk Nord sind seit der ersten Stunde institutionelle Partner des GUWP.
Weitere Informationen: https://www.gunnar-uldall-wirtschaftspreis.de
PHAGRO-Pressemitteilung (Auszug) vom 5. Mai 2023
Der BGA kritisiert diesen Entwurf als Bruch der im Koalitionsvertrag gemachten Versprechung, weiterhin Vertrauensarbeitszeit zu gewährleisten. Mit dem Entwurf wird ebenfalls nicht die vom Koalitionsvertrag angekündigte und dringend erforderliche Flexibilisierung der Höchstarbeitszeit bzw. der Ruhezeiten angegangen. Stattdessen beschränkt er sich im Wesentlichen auf eine Regulierung der Arbeitszeiterfassung. Für diese ist trotz der vom BAG betonten gesetzgeberischen Gestaltungsspielräume keine echte Formfreiheit vorgesehen.
Der für den Arbeitgeber mögliche Verzicht auf die Kontrolle der Arbeitszeitaufzeichnungen zielt auf die Flankierung der Vertrauensarbeitszeit. Dabei bleibt unklar, wie weit die dennoch erforderlichen Kontrollen zu reichen haben. Hier muss echte, zu einer modernen Arbeitswelt passende Vertrauensarbeitszeit ermöglicht werden, im Sinne der Beschäftigten und Unternehmen.
Kritisch sieht der BGA zudem die sehr begrenzten Abweichungsmöglichkeiten, die allein durch Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen aufgrund eines Tarifvertrages vorgesehen. Damit wird im Ergebnis nur ein geringer Teil der Beschäftigten von einer Lockerung profitieren können. Wenn der Gesetzgeber dies für die Breite der Wirtschaft und der Beschäftigtenverhältnisse ermöglichen will, muss er – die europäischen Vorgaben lassen dies auch zu – selbst regeln.
Dass ihm diese Gestaltungsmöglichkeit sehr bewusst ist, zeigt er auch durch das Nichtantasten der Ausnahmeregelung für den öffentlichen Dienst: hier gilt weiterhin eine echte Bereichsausnahme, d.h. in diesem Bereich soll auch weiterhin von einer Arbeitszeitaufzeichnung abgesehen werden können.
Ein positiver Punkt ist dem Entwurf dennoch abzugewinnen: Da das BAG seinen Beschluss vom 13. September 2022 nicht auf das Arbeitszeitgesetz, sondern auf das Arbeitsschutzgesetz gestützt hatte, war eine Regelung der Zeiterfassung in letzterem zu befürchten. In dem Fall hätte auch der Fortbestand der Ausnahmeregelung für leitende Angestellte in Frage gestanden.
Noch offen ist der weitere Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens. Der Referentenentwurf befindet sich dem Vernehmen nach in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Eine Verbändeanhörung ist bislang nicht eingeleitet. Auch zur zeitlichen Planung des weiteren Verfahrens ist derzeit noch nichts bekannt.
Der Mindeststeuer unterliegen im Inland belegene Geschäftseinheiten großer Unternehmensgruppen, die die Umsatzgrenze nach § 1 MinStG-E (750 Millionen Euro Umsatzerlöse im Konzernabschluss der obersten Muttergesellschaft in mindestens zwei der letzten vier vorangegangenen Geschäftsjahre) überschreiten. Erfasst werden sowohl international als auch nur national tätige Unternehmensgruppen. Für Unternehmensgruppen mit untergeordneter internationaler Tätigkeit (einschließlich nur national tätiger Unternehmensgruppen) ist für die ersten 5 Jahre eine Steuerbefreiung vorgesehen (§ 74 MinStG-E). Die Steuerpflicht der im Inland belegenen Geschäftseinheiten ist unabhängig von der jeweiligen Rechtsform.
Die Mindeststeuer setzt sich aus dem Primärergänzungssteuerbetrag, dem Sekundärergänzungssteuerbetrag sowie dem nationalen Ergänzungssteuerbetrag zusammen. Insofern unterliegen die großen Unternehmensgruppen mit ihren inländischen und ausländischen Gewinnen gleichermaßen der Mindestbesteuerung. Der Primärergänzungssteuerbetrag und der Sekundärergänzungssteuerbetrag entsprechen dem einer steuerpflichtigen Geschäftseinheit zuzurechnenden Anteil am Steuererhöhungsbetrag einer niedrig besteuerten Geschäftseinheit. Der nationale Ergänzungssteuerbetrag entspricht dem für die Bundesrepublik Deutschland ermittelten und der jeweiligen Geschäftseinheit zugeordneten Steuererhöhungsbetrag.
Die Berechnung der Mindeststeuer im Diskussionsentwurf entspricht dem international Vereinbarten (länderbezogene Berechnung des Steuererhöhungsbetrags unter Zugrundelegung eines Mindeststeuersatzes von 15 Prozent) und erfolgt auf Basis der handelsrechtlichen Rechnungslegung und bestimmter erforderlicher Anpassungen. Auch für den nationalen Ergänzungssteuerbetrag wird vollumfänglich auf diese Berechnungsgrundlagen abgestellt.
Ein wichtiger Aspekt bei der Erarbeitung des Diskussionsentwurfs ist die Vermeidung von Bürokratieaufwand, wo dies möglich ist. Dies gilt insbesondere bei zwei wichtigen Regelungsbereichen.
Die internationale Ausrichtung der Besteuerung ist ein begrüßenswerter Schritt, wenn damit vergleichbare und faire steuerliche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Voraussetzung ist jedoch zum einen, dass eine Umsetzung auch in allen Staaten, die sich im Rahmen des OECD-Prozesses hierzu bekannt haben, erfolgt. Zum anderen muss eine überschießende Auslegung der EU-Vorgaben in Deutschland unterbleiben. Auch dürfen die betroffenen Unternehmen dabei nicht mit neuer Bürokratie überzogen werden.
]]>
Alle weiteren ab dem 1. Juli 2023 geltenden Pfändungsfreibeträge können Sie der Tabelle unter dem folgenden Link entnehmen: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/79/VO.html
AGA-Pressemitteilung vom 2. Februar 2023
Als zusätzlichen Beitrag zur Beschleunigung des Klimaschutzes im Verkehr muss der Rechtsrahmen für den Einsatz des Lang-Lkw endlich fortgeschrieben werden. Nur so können dessen Öko-Effizienzvorteile gehoben werden. Dies fordert eine breite Allianz von Verbänden und Unternehmen der Logistikbranche sowie der Industrie und des Handels in einem gemeinsamen Positionspapier.
„Zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor müssen die ökologischen Effizienzpotentiale sämtlicher Verkehrsträger schnellstmöglich gehoben werden. Die Aufholjagd des Verkehrssektors zur Erreichung seiner Klimaziele kann auch durch die Ernte von ,low hanging fruits‘ beschleunigt werden. Angesichts dringend zu senkender CO2-Emissionen, sich verknappender Energieressourcen und steigender Energiepreise sowie wachsender Personalengpässe (derzeit fehlen etwa 70.000 Berufskraftfahrer) ist der Lang-Lkw ein zusätzlicher Lösungsansatz“, so die Unterzeichner des Papiers.
Zwei längere Einheiten können dabei bis zu drei konventionelle Lkw-Einheiten ersetzen. Bei identischem Transportvolumen wird der Energie- und Personaleinsatz gesenkt und der CO2-Ausstoß um bis zu 25 Prozent reduziert. Lang-Lkw haben wie konventionelle Beförderungseinheiten ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 40 Tonnen und dürfen nur auf einem gesetzlich genau definierten Streckennetz (Positivnetz) fahren.
Seit Mitte des Jahres 2021 liegt der Entwurf für eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, mit der weitere Logistikzentren an das Positivnetz – teilweise über Strecken von nur wenigen Kilometern – angebunden werden könnten, auf Eis. Ressortdifferenzen mit dem Bundesumweltministerium blockieren seitdem den Fortgang des Verfahrens.
Eine besonders effiziente Fahrzeug-Variante ist der auf 17,88 m verlängerte Sattelauflieger, dessen Probebetrieb aufgrund seiner weiten Verbreitung über den 31. Dezember 2023 unbedingt verlängert werden muss.
Die Forderung der Lang-Lkw-Allianz ist klar und eindeutig: „Die Zeit drängt. Jede klimarelevante Weiterentwicklung logistischer Prozesse bedarfeines ausreichend zeitlichen Vorlaufs. Angesichts derzeit langer Lieferzeiten für Zugmaschinen und Lkw-Aufbauten müssen jetzt Investitionsentscheidungen getroffen werden. Im Interesse der planungssicheren Einsatzverbreitung ökologisch relevanter, ressourcenschonender und technisch ausgereifter Lkw-Technologien muss die Bundesregierung den Rechtsrahmen für den verbreiteten Einsatz von Lang-Lkw nun endlich verbindlich beschließen.“
Positionspapier der Verbändeallianz
Viele Unternehmen im IPD-Programm bieten weiterverarbeitetes Obst und Gemüse an. Die Verarbeitung zu Fruchtpulpen, -pulver und -extrakten, zu eingelegtem Gemüse, gefriergetrockneten oder tiefgefrorenen Produkten bietet einerseits eine gute Möglichkeit der Konservierung, und andererseits bereichern die Produkte das Lebensmittelangebot auf dem europäischen Markt.
Verarbeitet werden u.a. tropische und subtropische Früchte, darunter auch sogenannte „Superfruits“ mit einer hohen Konzentration von Nährstoffen. „Diese sogenannten Exoten sind im reifen Zustand sehr druckempfindlich und nur kurz haltbar“, erklärt María Paula Gómez, Südamerika Expertin und Spezialistin Sourcing + Märkte beim IPD. „Durch die Verarbeitung werden das Aroma der Früchte und auch der Nährstoffgehalt gut erhalten sowie die Wertschöpfung erhöht.“ So entstehen aus Mango-, Ananas- und Guanábana-Pulpen farbenfrohe Fruchtpulver aus Ecuador und Kolumbien.
Eine weitere Spezialität, die eine große Nachfrage erzielt, kommt aus Ghana: luftgetrocknete Schalen von Zitrusfrüchten. Der biologische Ursprung der Orangen, Zitronen, Limetten und Grapefruits ist für die Verarbeitung Voraussetzung. Die Früchte kommen sowohl von Bio-Plantagen als auch von Kleinbauern, die Zitrusfrüchte auf ihrem Land traditionell anbauen
Weitere Beispiele:
Zimt, Pfeffer, Nelken, Kardamom, Muskatnuss und Vanille sind einige Beispiele von der Gewürzinsel Sri Lanka. Eine Besonderheit von der Insel ist Ceylon-Zimt, der im Vergleich zu Cassia-Zimt oft als der echte Zimt bezeichnet wird. Auch Ceylon-Pfeffer ist außergewöhnlich: Er unterscheidet sich von anderen Pfeffersorten und Herkunftsländern durch seinen hohen Piperingehalt. Das IPD unterstützt viele Unternehmen dabei, ihre Produkte, oftmals in Bio-Qualität, auf den europäischen Markt zu bringen.
Auch Indonesien produziert eine große Anzahl an Gewürzen und zugleich ist das Land für seine ätherischen Ölen bekannt. Für Patchouli-, Nelken-, Muskatnuss und Citronellaöl sowie Eugenol ist Indonesien der weltweit größte Lieferant. Darüber hinaus exportiert das Land rund 40 weitere ätherische Öle. „Die Produkte werden zu 100 Prozent in Indonesien hergestellt – vom Rohmaterial über die Destillation bis zur Verpackung“, fasst Angie Martinez zusammen. „Viele Kleinbauern und Sammler sowie Destillations- und Verarbeitungsbetriebe sind an der Produktion beteiligt. Sie sind alle Experten auf ihrem Gebiet. Das macht die Qualität der ätherischen Öle aus Indonesien aus.“
Weitere Beispiele:
Kakao und alternative Süßungsmittel
Das IPD unterstützt viele Kakao-Produzenten aus Ecuador. Sie verarbeiten die besonders hochwertige Sorte „Arriba Nacional“ und stellen neben Kakaobohnen auch eine große Auswahl an Kakaoerzeugnissen her, darunter Kakao-Fruchtpulpen, -Pulver, -Paste, -Butter, -Nibs und auch Kuvertüre. Aus Ecuador und Kolumbien bringt das IPD auch alternative Süßungsmittel auf den EU-Markt: Panela bzw. Rohrohrzucke.
Auch Datteln sind für ihren süßen Geschmack bekannt, jedoch als Süßungsmittel wird Dattelsirup noch selten verwendet. „Der Sirup hat aber Potenzial“, stellt Caroline Moraza fest. „Es ist ein Fruchtzucker mit besonderer Geschmacksnote, dem Dattelgeschmack.“ Verschiedene Sorten von Datteln sowie weitere Produkte, wie Dattelsirup, -zucker und -Brotaufstrich, bieten Unternehmen aus Ägypten, Marokko und Tunesien an.
Weitere Beispiele:
Sind Sie an weiteren Informationen zum IPD-Produktangebot interessiert?
Dann besuchen Sie den IPD-Stand auf der BIOFACH: Halle A3 220
Über 160 Bio-Produkte von mehr als 50 Unternehmen stellen IPD und Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gemeinsam unter dem Motto „Organic Sourcing for Development“ auf der Biofach aus, die vom 14. bis 17. Februar in Nürnberg stattfindet. Das Angebot umfasst u.a. Kokosprodukte aus Indonesien und Sri Lanka, Kakaoprodukte aus Ecuador, getrocknete exotische Früchte aus Madagaskar, Macadamia Nüsse aus Kenia, Datteln aus Tunesien, Sheabutter aus Cote d’Ivoire, Moringa aus Äthiopien und Madagaskar und Birkenwasser aus der Ukraine.
Weitere Informationen über die IPD Leistungen im Sektor „Natürliche Zutaten“: https://www.importpromotiondesk.de/produktbereiche/natuerliche-zutaten/
Kontakt:
María Paula Gómez
IPD Spezialistin Sourcing + Märkte
gomez@importpromotiondesk.de
Ihr Profil:
Unser Angebot:
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen und des nächstmöglichen Eintrittstermins ausschließlich per E-Mail an:
Bundesverband Großhandel Außenhandel Dienstleistungen e.V.,
Antonin Finkelnburg, Hauptgeschäftsführer
Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin, Tel. 030 590099530
Mailadresse: personalabteilung@ bga.de
Ausnahmen oder Einzelfallregeln für KMU sind nur nach Genehmigung der EU-Kommission auf Antrag eines Mitgliedsstaats möglich.
Dabei werden neben den immensen Kosten verschiedene Aspekte nicht betrachtet, die unsere Branche deutlich von Ladengeschäften in Innenstädten unterscheidet. Die Verweildauer in den Märkten ist bisweilen so gering, dass das Angebot kaum Signifikanten Mehrwert für Kunden bieten würde. Die Kunden vertreten darüber hinaus meist Unternehmen, die bereits selbst zur Vorhaltung von Ladepunkten verpflichtet sind bzw. verpflichtet werden. Auch hindert die häufig außerstädtische Lage mögliche Durchgangskunden, das Angebot regelmäßig wahrzunehmen. Je nach Parkplatzgröße ist ggf. eine Verstärkung des Netzanschlusses notwendig. Ausnahmen sieht der Richtlinienentwurf nur vor, wenn die Stabilität des lokalen Netzes gefährdet ist.
Auch wird erst in der nationalen Umsetzung die Frage zu klären sein, in wie weit Unternehmen den Strom auch selbst anbieten müssen, oder lokale Energieversorger zum Betrieb und zur Abrechnung verpflichtet werden. Dass eine Verschärfung zu einem Zeitpunkt stattfindet, in der noch gar keine Erfahrungen mit der Vorhaltepflicht in zwei Jahren aus der bisherigen Richtlinie gesammelt werden konnten, zeugt von Aktionismus.
Das Plenum des Europäischen Parlaments wird im März über den Vorschlag beraten, es wird erwartet, dass Ende des Jahres die finalen Abstimmungen sein werden. [Dr. Andreas Rademachers]
In einer heute veröffentlichten Stellungnahme zur geplanten China-Strategie der Bundesregierung plädiert der Asien-Pazifik-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (APA) für einen ausgeglichenen Ansatz. Der APA spricht sich dafür aus, dass die Bundesregierung die Risiken und Kosten einer angepassten Politik gegenüber China genauso im Blick behält wie die vielschichtigen und langfristigen Herausforderungen, die sich aus Chinas globalen Ambitionen ergeben. Den 2019 von der EU-Kommission eingeführten und im Koalitionsvertrag bekräftigten „Dreiklang“ Chinas als Partner, Wettbewerber und Systemrivale sieht der APA weiterhin als richtigen Ansatz und Basis für eine weiterentwickelte China-Strategie.
Das Papier des APA betont das Interesse Deutschlands, auch bei wachsenden geo-politischen Spannungen an den Wirtschaftsbeziehungen zu China festzuhalten und mit China bei globalen Herausforderungen wie dem Klimawandel zusammenzuarbeiten. Gleichzeitig spricht der APA sich für ein umfassendes geoökonomisches Risikomanagement aus, um das Funktionieren marktwirtschaftlicher Prozesse zu gewährleisten und Risiken für industrielle Lieferketten und die nationale Sicherheit zu verringern.
Als wichtigste Erfolgsbedingung für die Behauptung eigener Interessen und Werte sieht der APA die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und die technologische Souveränität Deutschlands und der EU. Das Hauptaugenmerk strategischer Anstrengungen in Bezug auf China müsse deshalb darauf liegen, die richtigen Bedingungen für zukünftige Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz in Europa zu schaffen.
Eine umfassende, integrierte und langfristig angelegte Strategie zur Diversifizierung von Absatz- und Beschaffungsmärkten muss über China hinausgehen. Dazu bedarf es aus Sicht der deutschen Wirtschaft vor allem einer proaktiveren EU-Handelspolitik, die flexible Lösungen für mehr Handelsabkommen mit Wachstumsmärkten in Asien, Afrika und Lateinamerika findet. Auf der Asien-Pazifik-Konferenz unlängst im November 2022 in Singapur hatte die deutsche Wirtschaft hier entsprechend klare Signale der Diversifizierung gesetzt und arbeitet konsequent an der Entwicklung der Handelsbeziehungen im gesamten Asien-Pazifik-Raum.
Sie finden das APA-Positionspapier zur Chinastrategie hier.
Über den APA
Der Asien-Pazifik-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft fungiert als Brückenbauer zwischen der deutschen Asienwirtschaft und der Politik in Deutschland und in den asiatischen Partnerländern. Der APA bündelt die wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Anliegen und Interessen der deutschen Unternehmen in der Region Asien-Pazifik. Angestrebt sind die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Ländern der Asien-Pazifik-Region und die Förderung von Handel und Investitionen in beide Richtungen. Der APA ist eine Initiative von BDI, DIHK, OAV, BGA und Bankenverband. An der Spitze des APA steht seit Oktober 2021 als Vorsitzender Dr. Roland Busch, Vorsitzender des Vorstands der Siemens AG.
APA-Pressemitteilung vom 11. Januar 2023
]]>
Zudem muss der Gesetzgeber prüfen, für welche Beschäftigtengruppen, Tätigkeiten oder Unternehmen Ausnahmen möglich sind - und diese auch nutzen. Gerade dort, wo Beschäftigte weitgehend selbst über Zeitpunkt und Ort Ihrer Arbeit entscheiden, muss das möglich sein. Das betrifft insbesondere, Führungskräfte und Beschäftigte in flexiblen Arbeitszeitmodellen, z.B. Vertrauensarbeitszeit.
Das rigide deutsche Arbeitszeitgesetz muss an die moderne Arbeitswelt angepasst werden und den europarechtlich zulässigen Rahmen nutzen. Insbesondere muss ein Wechsel von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit erfolgen, zudem sind Lockerungen bei der Mindestruhezeit zu prüfen.
Wenn der Gesetzgeber Regelungen zur Arbeitszeiterfassung trifft, muss er eine möglichst praktikable und bürokratiearme Lösung für Beschäftigte und Unternehmen finden. Das BAG zeigt in seinen Urteilsgründen erheblichen Spielraum auf und macht deutlich, dass auch weiterhin eine Delegation der Erfassung auf die Beschäftigten möglich wäre.
Zudem muss der Gesetzgeber prüfen, für welche Beschäftigtengruppen, Tätigkeiten oder Unternehmen Ausnahmen möglich sind - und diese auch nutzen. Gerade dort, wo Beschäftigte weitgehend selbst über Zeitpunkt und Ort Ihrer Arbeit entscheiden, muss das möglich sein. Das betrifft insbesondere, Führungskräfte und Beschäftigte in flexiblen Arbeitszeitmodellen, z.B. Vertrauensarbeitszeit.
]]>Mit den neuen Anforderungen an die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit kommen weitere Anforderungen an die Sorgfaltspflichten in den Lieferketten auf die Unternehmen zu. Zwar sollen zunächst erst einmal kapitalmarktorientierte Unternehmen den neuen Pflichten unterliegen – über Erweiterungen wird allerdings bereits nachgedacht. Und auch indirekte Auswirkungen sind zu erwarten, wie die Frage der Finanzierung von Investitionen unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit zeigt.
Grüne Finanzierungen – Green Financing – werden bislang überwiegend als die Bereitstellung von Kapital über entsprechende Sammelstellen für nachhaltige Investitionen gesehen. Der Gedanke der Nachhaltigkeit wird wahrscheinlich auch Einzug in andere Finanzierungsformen (u.a. Kredite) halten. Fragen wie: Wer beurteilt, ob das neue Firmengebäude, die erweitere Lagerhalle, die Fahrzeugflotte nachhaltig sind oder nicht? Welche Konsequenzen ergeben sich für Unternehmen für die Finanzierung? Und vor allem: Welche Unternehmen sind betroffen? Dies sind Fragen, mit denen sich Unternehmen genauer befassen müssen.
Für den BGA ist nicht nur relevant, welche Pflichten sich für direkt betroffene Unternehmen ergeben, sondern gerade auch was hieraus für die überwiegend kleinen und mittelständisch geprägten Familienunternehmen folgt. Der Großhandel soll nicht nur auf die Anforderungen der Nachhaltigkeit vorbereitet sein, sondern es sollen auch unverhältnismäßige kostspielige und bürokratische Zusatzlasten vor allem für KMU abgewendet werden.
Infolge der langjährigen Zusammenarbeit des BGA mit Organisationen und Unternehmen der Kreditwirtschaft greift der BGA das Thema Nachhaltigkeit in der Finanzierung verstärkt auf. Im folgenden Gastbeitrag über Wege für Unternehmen zum Thema Nachhaltigkeit erläutert Stefan Bender von der Deutschen Bank, Leiter der Unternehmensbank Deutschland, seine Einschätzung und Empfehlungen im aktuellen Umfeld. Gastbeiträge geben die Meinung des Verfassers und nicht unbedingt die Auffassung des BGA wieder. [Michael Alber]
]]>