05.03.2026

Greening Corporate Fleets

Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. unterstützt das Ziel der Europäischen Kommission, die Emissionen des Verkehrs zu reduzieren. Dazu bedarf es einer positiven Förderung und Stärkung der Angebotsseite und darf nicht zu strafendem Dirigismus führen, der tief in die unternehmerische Investitionsfreiheit eingreift.

Ziel der EU-Kommission: Erhöhung der emissionsfreien Fahrzeuge in Unternehmensflotten
Die Europäische Kommission verfolgt mit ihrem Vorschlag für eine Verordnung zu „Clean Corporate Vehicles“ das Ziel, ab 2030 einen Mindestanteil neuer Personenkraftwagen und leichter Nutzfahrzeuge (M1, N1) in Unternehmensflotten aus emissionsfreien oder emissionsarmen Fahrzeugen, nach Definition ein Personenkraftwagen oder ein leichtes Nutzfahrzeug mit Auspuffemissionen von 0 bis 50g CO2/km, zu etablieren. Dieser Vorschlag gilt für Unternehmen, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Gesamtvermögen > 25 Millionen Euro, Nettoumsatz > 50 Millionen Euro, > 250 Mitarbeiter. Wie diese Verordnung von den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt wird, z.B. durch Steuererleichterungen oder Befreiung von Mautgebühren, obliegt diesen selbst. Die Ziele gelten auf nationaler Ebene, die Maßnahmen sind von den EU-Mitgliedstaaten umzusetzen. Die nationalen Mindestziele variieren je nach Stand der technologischen Entwicklung und Marktentwicklung in den einzelnen Mitgliedstaaten. Das bedeutet, für die einzelnen EU-Mitgliedstaaten sind unterschiedliche Ziele angesetzt.

GVA-Mitglieder wünschen sich mehr Offenheit
Der GVA hat hierzu seine Mitglieder befragt und die Ansicht aus der unternehmerischen Praxis eingeholt – 84 Prozent der Antworten stehen dem Entwurf ablehnend gegenüber. In erster Linie wünschen sich die GVA-Mitglieder mehr Offenheit der Europäischen Kommission bezüglich verschiedener Wege zur Erreichung des übergeordneten Ziels Klimaschutz. Das mangelnde Vertrauen in die Unternehmen selbst wird kritisiert, das sich in überbordender Bürokratie und einem wahrgenommenen „Mikro-Management“ der Europäischen Kommission zeigt. „Natürlich muss auch der Verkehr seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Statt jedoch vernünftige Vorschläge zu unterbreiten, die Fahrzeugbestand, Ladeinfrastruktur, wirtschaftliche Lage der Unternehmen etc. in Einklang bringen, werden die Unternehmen mit weiterer Bürokratie belastet. Eine gut funktionierende Wirtschaft ist die Grundlage für effektiven Klima- bzw. Umweltschutz.“, bewertet GVA-Präsident Thomas Vollmar den Vorschlag der Europäischen Kommission.

GVA-Pressemitteilung vom 24. Februar 2026