Außenhandelspolitik

Freihandel
Der BGA setzt sich für einen regelbasiertem Freihandel mit nachhaltigem Charakter ein. Freier Handel hat nicht nur existenzielle Bedeutung für das deutsche Wirtschaftsmodell, sondern ist darüber hinaus auch weiterhin für die Welt wichtig. Die Globalisierung in Form des Handels schafft weltweit Wohlstand und trägt maßgeblich zur Armutsbekämpfung bei.
Freier Handel hat grundsätzlich einen positiven Einfluss auf das Wirtschaftswachstum, fördert die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit eines Landes, stärkt bestehende und schafft neue Arbeitsplätze. Gerade der Mittelstand profitiert besonders vom Abbau von Handelsbarrieren.

Bilaterale Handelsabkommen
Ein Abschluss der „Doha Development Agenda“ der Welthandelsorganisation (WTO) zur weiteren Öffnung der Märkte wäre dabei die beste Lösung, um den Handel zu liberalisieren. Solange die schon seit 2001 laufenden Verhandlungen jedoch nicht vorankommen, unterstützt der BGA den Abschluss von umfassenden, bilateralen Freihandelsabkommen. Ein erfolgreiches Beispiel dafür ist der Vertrag der EU mit Südkorea, der durch den Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen und immerhin 98,7% der Zölle zu einem deutlichen Aufschwung der Handelsbeziehungen führte. Der BGA setzt sich aktuell für die Ratifizierung des Handelsabkommens der EU mit den MERCOSUR-Staaten ein und fordert einen schnellen Abschluss von aktuell laufenden Verhandlungen (u.a. mit Indien, Australien oder Mexiko).

Allgemeines Präferenzsystem
Das Schema des Allgemeinen Präferenzsystems für Entwicklungsländer (APS) soll durch die Beseitigung bzw. Senkung von Einfuhrzöllen die Integration von Entwicklungsländern in die Weltwirtschaft erleichtern und spielt eine bedeutende Rolle im Tagesgeschäft von Importeuren. Der BGA fordert, dass an den Grundzügen des bisherigen Systems festgehalten wird und das System für Unternehmen weiterhin ausreichend attraktiv und benutzerfreundlich bleibt.

Zollrecht und Handelserleichterung
Der BGA setzt sich für wirtschaftsnahe und unbürokratische Zollverfahren und effizientes Verwaltungshandeln ein. Damit der Handel auch in Zukunft ein Motor für Wachstum und Arbeitsplätze bleibt, muss das EU-Zollrecht modernisiert und an die Bedürfnisse der Unternehmen angepasst werden. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gibt es viel ungenutztes Potenzial zur Vereinfachung von Zollverfahren. Insbesondere die Digitalisierung bietet dabei eine große Chance für einen Abbau von Bürokratie. Davon profitieren Wirtschaftsakteure und Zollbehörden gleichermaßen.
Der BGA bringt sich zudem ein bei der Nationale Allianz zur Umsetzung des „Trade Facilitation Agreement“ der Welthandelsorganisation (WTO). Mit der Reduzierung von Zollbürokratie zu und der Vereinfachung von Zollabfertigung könnten die weltweiten Handelskosten zwischen 12,5 und 17,5 Prozent gesenkt werden.

Anwendung handelspolitischer Instrumente
Der BGA setzt sich für einen restriktiven Einsatz der handelspolitischen Instrumente durch die EU ein. Das betrifft insbesondere die Anwendung von Handelsschutzmaßnahmen, wie z.B. Antidumpingzöllen, durch deren übermäßigen Einsatz der Importhandel immer wieder erheblich beeinträchtigt wird. Der BGA befürwortet zudem einen sehr eingeschränkten Einsatz des Anti-Coercion-Instruments ein und fordert eine unbürokratische Umsetzung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus.
 

Marcus Schwenke

Abteilungsleiter Außenhandelspolitik, Importförderung und Entwicklungszusammenarbeit

Am Weidendamm 1 a
10117 Berlin

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Die Internationale Handelspolitik hat für das wirtschaftliche Wachstum und die Beschäftigung in Deutschland eine herausragende Bedeutung. In diesem Sinne macht sich Herr Schwenke für den regelbasierten Freihandel stark und setzt sich u.a. für den Abschluss neuer Freihandelsabkommen sowie für die Reform der WTO ein. Weitere handelspolitische Themen sind beispielsweise das Allgemeine Präferenzsystem oder die Anwendendng der Handelsschutzinstrumente der EU.