Rückschlag bei Digitalisierung der Verwaltung
Am Freitag (22. März 2024) hat der Bundesrat die im Bundestag bereits beschlossene Novelle des Onlinezugangsgesetzes durchfallen lassen und auch den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Das sogenannte OZG 2.0 sollte wesentliche Verwaltungsleistungen verpflichtend digitalisieren und sogar einen Rechtsanspruch auf diese partiell verankern. Das umfangreiche Paket beinhaltete neben einem Fokus auf eID auch die Entwicklung wichtiger und verpflichtender Standards für digitale behördliche Kommunikation im Bund sowie den sogenannten „digital only“-Ansatz für Unternehmen.
Hintergrund der Blockade ist ein bereits seit Jahren schwelender Konflikt um die Strategie und die Steuerungshoheit sowie um die Finanzierung der Verwaltungsdigitalisierung, der zunehmend öffentlich zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen ausgetragen wird. So ist bereits das erste OZG retrospektiv an einer falschen Priorisierung und problematischen Kooperation zwischen dem Bund und den Ländern gescheitert und hat die meisten seiner Ziele (die Herstellung von digitalen Zugängen zu 575 sogenannten „Verwaltungsbündeln“) verfehlt. Gleichzeitig zieht sich der Bund zunehmend aus der Finanzierung zentraler Elemente der Verwaltungsdigitalisierung zurück, darunter die Registermodernisierung, die zwingende Voraussetzung für die automatische Kommunikation zwischen Behörden aller Ebenen ist. Ohne sie werden Behörden weiter darauf angewiesen sein, zum Teil umfangreiche Informationen von Unternehmen einzuholen, die anderen Ämtern und stattlichen Einrichtungen bereits vorliegen.
Einige der Länder sowie die drei kommunalen Spitzenverbände kritisieren die fehlende Führung des Bundes in der Verwaltungsdigitalisierung und dessen zurückgehende Verlässlichkeit im Zuge der Finanzierung. Andere mahnen mehr Mitbestimmung der Länder und Kommunen bei der Entwicklung von Standards an (Anmerkung: Das zentrale Gremium zur Steuerung der Verwaltungsdigitalisierung – der IT-Planungsrat – wird bereits mehrheitlich durch die Länder besetzt). Auffällig ist hier, dass sowohl das BMI als auch einige der Länder die überaus kritische Perspektive des Deutschen Landkreistages übernommen haben. Dessen Mitglieder dürften durch eine Verwaltungsreform, die das Ziel einer Zentralisierung digitaler Verwaltungsprozesse hätte, wohl am meisten Gestaltungseinfluss verlieren.
Der Bundestag und das Kabinett haben nun die Möglichkeit selbst den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ob und wann dies geschieht, ist derzeit noch unklar.
Michael Nitsche
Abteilungsleiter Digitalpolitik
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 582
michael.nitsche@bga.de
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