Nachhaltigkeit braucht Verhältnismäßigkeit und Wettbewerbsfähigkeit
Der BGA setzt sich für eine Nachhaltigkeitspolitik ein, die ökologische Ziele mit wirtschaftlicher Realität verbindet. Regulatorische Vorgaben müssen wirksam, rechtssicher und im Unternehmensalltag umsetzbar sein. Für unsere Mitgliedsunternehmen ist entscheidend, dass europäische und nationale Regelungen Planungssicherheit schaffen, Innovationen ermöglichen und den grenzüberschreitenden Handel nicht durch unnötige Bürokratie, Doppelstrukturen oder zusätzliche nationale Sonderwege belasten.
Nachhaltigkeit ist für den Groß- und Außenhandel kein Randthema. Sie betrifft Produkte, Verpackungen, Lieferketten, Berichtspflichten, Energieversorgung und Kostenstrukturen gleichermaßen. Gerade für international verflochtene Wertschöpfungsketten kommt es darauf an, dass politische Ziele mit praktikablen Instrumenten umgesetzt werden.
Interessenvertretung im Fachbereich
Der BGA begleitet Gesetzgebung und politische Debatten auf europäischer und nationaler Ebene. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Verpackungsrecht und den vielfältigen Anforderungen der Kreislaufwirtschaft. Dazu gehören insbesondere die Europäische Verpackungsverordnung (PPWR), nationale Regelungen des Abfallrechts, Fragen der erweiterten Herstellerverantwortung, die Einwegkunststoffabgabe sowie weitere produkt- und verpackungsbezogene Umweltvorgaben.
Hinzu kommt die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die im Fachbereich vor allem durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) geprägt ist.
Energiefragen sind ebenfalls ein zentraler Bestandteil. Wettbewerbsfähige Strompreise, Energieeffizienz, Versorgungssicherheit und die wirtschaftlichen Auswirkungen energiepolitischer Regulierung sind für viele Unternehmen von erheblicher Bedeutung.
Bedeutung für Branche und Wirtschaft
Die Themen reichen tief in die betriebliche Praxis hinein. Das Verpackungsrecht beeinflusst Verpackungsgestaltung, Materialwahl, Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit, Wiederverwendbarkeit, Dokumentationspflichten und die Organisation von Lieferketten.
Für einen mittelständischen Großhändler, der Waren verschiedener Hersteller kommissioniert und in eigenen Kartonagen versendet, bedeutet das konkret: Er muss sich als Hersteller von Versandverpackungen registrieren, Lizenzentgelte kalkulieren und regelmäßig Mengenmeldungen für unterschiedliche Packstoffe abgeben.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wirkt sich auf Datenerhebung, interne Prozesse, Verantwortlichkeiten und die Kommunikation entlang der Wertschöpfungskette aus. Auch mittelständische Unternehmen, die selbst noch nicht direkt unter die CSRD fallen, werden zunehmend von berichtspflichtigen Kunden aufgefordert, detaillierte Daten zu CO₂-Emissionen, Energieverbrauch, Verpackungsmengen oder Sozialstandards bereitzustellen.
Energiefragen betreffen Kosten, Lagerung, Kühlung, Logistik, Digitalisierung und Investitionsentscheidungen. Insbesondere Großhändler mit gekühlten Lagern oder energieintensiven Logistikzentren stehen vor der Herausforderung, steigende Netzentgelte, Umlagen und Effizienzanforderungen in ihre Standort- und Investitionsentscheidungen einzubeziehen.
Gerade im Groß- und Außenhandel zeigt sich, wie eng diese Felder miteinander verknüpft sind. Unternehmen müssen regulatorische Anforderungen häufig grenzüberschreitend umsetzen – etwa in mehreren Verpackungsregistern –, unterschiedliche Rechtsordnungen berücksichtigen und gleichzeitig im internationalen Wettbewerb bestehen. Einheitliche, verlässliche und handhabbare Regeln sind daher ein zentraler Standort- und Wettbewerbsfaktor.
Ein breites Themenspektrum
Der Fachbereich wird von einigen großen regulatorischen Themenblöcken geprägt. Dazu zählen insbesondere das europäische und nationale Verpackungsrecht, die Kreislaufwirtschaft, die Einwegkunststoffabgabe, die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD sowie energiepolitische Fragestellungen mit hoher Relevanz für die betriebliche Praxis. Diese Themen sind komplex und detailliert reguliert.
Daneben gehört eine Vielzahl kleinerer, hochspezialisierter Einzelthemen zum Alltag. Gerade sie sind für die betroffenen Unternehmen oft besonders relevant. Es geht beispielsweise um Biozidabgaben, spezifische Registrierungs- und Meldepflichten oder Zertifizierungen, etwa im Rahmen von Energieaudits oder Umweltmanagementsystemen.
Auch wenn diese Themen im Einzelnen kleinteilig wirken, können sie in der Praxis erhebliche Kosten, zusätzlichen Verwaltungsaufwand und konkrete Haftungsrisiken verursachen. Für viele kleine und mittlere Unternehmen bedeutet dies eine spürbare bürokratische Belastung.
Herausforderungen und Handlungsbedarf
Die größte Herausforderung liegt in der wachsenden Regelungsdichte. Unternehmen müssen immer mehr Pflichten parallel erfüllen – oft mit unterschiedlichen Begrifflichkeiten, Fristen, Zuständigkeiten und Nachweisanforderungen. Das erhöht den administrativen Aufwand und schafft Rechtsunsicherheit.
Besonders problematisch ist, dass europäische Regulierung zwar Harmonisierung schaffen soll, in der praktischen Umsetzung aber häufig durch nationale Besonderheiten oder zusätzliche Berichtspflichten zu neuer Fragmentierung führt.
Hinzu kommt, dass Nachhaltigkeitsregulierung zunehmend mehrere Ebenen gleichzeitig betrifft. Verpackungsrecht, Berichtspflichten, Produktanforderungen und Energiefragen wirken nicht isoliert, sondern greifen ineinander. Unternehmen müssen ihre Prozesse daher ganzheitlich anpassen.
In der Praxis bedeutet das: Viele Großhandelsunternehmen müssen erstmals Zuständigkeiten für Nachhaltigkeitsdaten definieren, Informationen aus Warenwirtschaft, Energieabrechnung und Logistik zusammenführen und interne Reportingprozesse aufbauen, um die Anforderungen ihrer Kunden erfüllen zu können.
Umso wichtiger sind klare Definitionen, realistische Übergangsfristen und ein Vollzug, der sich an der betrieblichen Praxis orientiert.
Gesetzgebung als Standortfaktor
Für den BGA ist eine erfolgreiche Nachhaltigkeitspolitik marktwirtschaftlich, verhältnismäßig, innovationsfreundlich und mittelstandsorientiert. Europäische Regulierung sollte zur Harmonisierung beitragen, und die nationale Umsetzung sollte zusätzliche Belastungen möglichst vermeiden.
Politische Vorgaben müssen ökologische Ziele ernst nehmen, zugleich aber wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen sichern. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Verpackungsrecht, Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeitsberichterstattung und energiebezogene Regulierung nicht zu einem Standortnachteil werden.
Ein zentrales Problem bleibt das sogenannte „Gold Plating“, also zusätzliche nationale Verschärfungen europäischer Vorgaben. Nachhaltige Transformation und Klimaschutz brauchen klare Ziele – aber ebenso handhabbare Verfahren, bezahlbare Rahmenbedingungen und verlässliche Regeln. Nur so können Unternehmen Verantwortung übernehmen und gleichzeitig wettbewerbsfähig bleiben.

Einmalige Senkung der Netzentgelte um 6,5 Milliarden
Statt Stromsteuersenkung
mehr
BGA-kompakt zum Digitalen Produktpass
Jetzt online
mehr
Europäische Nachhaltigkeitspolitik
BGA Umwelt- und Energieausschuss traf sich zur digitalen Sitzung
mehr
Dr. Andreas Rademachers
Leiter Politik + Strategie
10117 Berlin
Umwelt und Energie sind in den letzten Jahren noch stärker in den Fokus der politischen und öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Dr. Andreas Rademachers ist im BGA für diesen Bereich zuständig. Er befasst sich nicht nur mit bundespolitischen Fragen, wie Energieeffizienz und Umweltschutz. Vor allem umfangreiche europäische Themen und deren nationale Umsetzung bestimmen die Diskussion: Green Deal, das Kreislaufwirtschaftspaket, CO2-Bepreisung und die Umsetzung der REACH-Verordnung.
- zu den Positionspapieren
- Vorschlag für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG (Juli 2023)
- Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung über Verpackungen
und Verpackungsabfälle (April 2023)