Mittelstandsförderung mit Bürgschaftsbanken
Eine sichere und attraktive Finanzierung der Unternehmen des Groß- und Außenhandels und der B2B-Dienstleister hat für den Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) große Bedeutung. Dabei geht es ihm um den Zugang zu soliden und verlässlichen Finanzierungen gerade auch in schwierigen Zeiten wie Krisen und Krieg. Zudem stellt die Gestaltung der Zukunft durch Digitalisierung und ökologische Transformation zusätzlich finanzielle Anforderungen. Vor diesem Hintergrund kooperiert der BGA seit vielen Jahren mit dem Verband deutscher Bürgschaftsbanken (VDB).
Anlässlich eines Treffens des Beirats des Bürgschaftsbanken-Verbandes mit dem BGA und weiteren Wirtschaftsverbänden in Berlin am 8. Dezember 2022 hat der BGA positiv aufgenommen, dass Bund und Länder ab 2023 die Fördermöglichkeiten über die Bürgschaftsbanken und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften stärken, um kleine und mittlere Betriebe bei den anstehenden Aufgaben und der erforderlichen Finanzierung angemessen zu unterstützen. Der BGA sieht in der Verbesserung der Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen auch eine Unterstützung für viele kleine und mittlere Groß- und Außenhändler sowie B2B-Dienstleister, insbesondere bei Transformationsvorhaben, für die angesichts des erheblichen Investitionsbedarfs höhere Finanzierungsvolumina benötigt werden.
Nach den neuen Regelungen können Bürgschaftsbanken für Kredit- und Leasingnehmer ab dem 1. Januar 2023 Bürgschaften von bis zu zwei Millionen Euro übernehmen. Bisher lag die Grenze bei 1,25 Millionen Euro. Parallel dazu können die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften dann mit bis zu 1,5 Millionen Beteiligungskapital statt bisher einer Million Euro unterstützen. Neben der deutlichen Erhöhung der Bürgschafts- und Beteiligungsobergrenze wurden einige Erleichterungen vereinbart, die zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen führen, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in seiner Mitteilung zur Ausweitung der Förderung.
Hintergrund zu den verbesserten Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen von Bund und Ländern ist, dass das Bürgschaftsinstrument seit Anfang der 1950er-Jahre einen wichtigen Beitrag zum Aufbau eines starken Mittelstands in Deutschland leistet und alle fünf Jahre die vertraglichen Rahmenbedingungen zwischen Bund, Ländern und Bürgschaftsbanken neu ausgearbeitet werden. Mit den für die kommende Förderperiode vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2027 geltenden Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen wurde nach übereinstimmender Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Verbandes Deutscher Bürgschaften (VDB) eine gute Grundlage geschaffen, um die mittelständische Wirtschaft schnell und wirksam zu unterstützen.
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Ansprechpartner:
Michael Alber
Geschäftsführer
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 571
michael.alber@bga.de
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