Sachzuwendungen an Geschäftskunden bürokratiearm regeln
Werbeartikel sind vor allem für kleine und mittlere Unternehmen ein wichtiges Instrument der Werbung. Doch die administrativen Regelungen behindern die Nutzung dieses Werbeinstruments erheblich. Der BGA und sein Mitgliedsverband, Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft (GWW), verweisen daher stetig auf dringend erforderlichen Vereinfachungs- und Entbürokratisierungsbedarf. In der Sitzung des Ausschusses Steuern und Finanzen unter Leitung von BGA-Präsidiumsmitglied Thorsten Klindworth wurde dieser von BGA-Präsidiumsmitglied Frank Dangmann unter Teilnahme von Finanzstaatssekretärin Katja Hessel ausgeführt und in der Initiative des Bundesministeriums der Justiz vom BGA als dringender Vereinfachungsbedarf vorgebracht. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nun im Gesetzentwurf zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) in Artikel 4 zur weiteren Änderung des Einkommensteuergesetzes ab 1. Januar 2024 vorgesehen, dass die von 35 Euro auf 50 Euro angehoben werden soll.
In der Stellungnahme der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft zum Wachstumschancengesetz vom 25. Juli 2023 wird auf Vorschlag von BGA und GWW die Anhebung der Freigrenze als ein Schritt zur Abmilderung von steuerrechtlichen Nachteilen von Werbeartikeln begrüßt. Es wird jedoch zugleich hervorgehoben, dass unverändert der hohe Bürokratieaufwand durch die Empfängeraufzeichnung mit monatlicher Meldung erschwerend wirkt. Gerade kleine und mittlere Unternehmen würden von einer Rechtsvereinfachung profitieren. Diese würde zudem dazu beitragen, ein höheres Umsatz- und Ertragssteueraufkommen aus Herstellung, Versand und Vertrieb von Werbeartikeln zu erzielen.
Ein Verzicht auf die bislang vorgegebenen aufwendigen empfängerbezogenen Aufzeichnungspflichten für den Betriebsausgabenabzug und ein Wechsel zu einer objektbezogenen Freigrenze würde deshalb zu einer spürbaren Entbürokratisierung führen. Flankierend fordern die Wirtschaftsverbände gesetzlich zu regeln, dass gegenständliche Werbeartikel bis zu der Freigrenze kein Geschenk darstellen und beim Empfänger nicht der Besteuerung unterliegen. Diese Vereinfachungen würden dem Bürokratieabbau wirksam Rechnung tragen und die mittelständisch geprägte Werbeartikel-Wirtschaft im internationalen Wettbewerb stärken.
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