Steuerpolitik wachstumsfördernd gestalten
"Mit den Expansionszielen von US-Präsident Donald Trump und dem Einsatz von Zollpolitik als Instrument dieser Politik wird die dringliche Anforderung an wirtschafts- und wachstumsfördernde Impulse immer deutlicher. Wer mehr Gerechtigkeit will, setzt mit Umverteilung die falschen Signale. Es geht um mehr Innovationen, Investitionen und Arbeitsplätze. Dazu sollten Bundesregierung und Koalition nicht nur Ihre steuerpolitischen Versprechen in der Koalitionsvereinbarung einhalten, sondern auch wirksam und praxisgerecht ausgestaltet", so Thorsten Klindworth, Vorsitzender des BGA- Ausschusses Steuern und Finanzen und BGA- Vizepräsident, und weiter: "Die aktuelle BGA-Konjunkturumfrage hat gezeigt, dass der Investitionsbooster an den Anforderungen weitgehend vorbei geht und die Unternehmen klar auf Entlastungen warten."
In der Steuerpolitik stehen vor diesem Hintergrund aus BGA-Sicht in diesem Jahr fünf Aspekte im Fokus. Schwerpunkt für die Unternehmen ist eine Unternehmensteuerstrukturreform. Nach dem sogenannten Investitionsbooster aus verbesserter Abschreibung und stufenweiser Senkung der Körperschaftsteuer und der Thesaurierungsbesteuerung muss die Bundesregierung nun die angekündigte Unternehmensteuerstrukturreform auf den Weg bringen. "Die Absenkung bringt wenig, wenn die Rahmenbedingungen die Anwendung nicht erleichtern und somit attraktiver machen", so Klindworth. Es bedarf hierzu Anpassungen im Umwandlungssteuerrecht, bei der Körperschaftsteueroption und der Thesaurierungsbegünstigung sowie auch grundlegender weiterer Schritte wie von den Kommissionen beim BMF zur "Vereinfachten Unternehmensteuer" und zur "Bürgernahen Einkommensteuer" bereits 2024 vorgeschlagen.
Beim Einkommensteuertarif erfolgte die letzte Anpassung 2026 entsprechend dem Progressionsbericht und dem Existenzminimumsbericht. "Mehr nicht. Dies ist lediglich Umsetzung von verfassungsrechtlichen Vorgaben. Politisch klug wäre, durch eine darüberhinausgehende Entlastung Anreize zu setzen, so dass sich Leistung stärker lohnt", so Klindworth. In diesem Jahr werden aktuelle Berichte vorgelegt. Die Koalition hat eine Einkommensteuertarifreform für Mitte der Legislaturperiode zugesagt, mit der kleine und mittlere Einkommen entlastet werden sollen. Klindworth weiter: "Wir müssen darauf achten, dass diese zum einen kommt und zum anderen auch wirkliche Entlastungen bringt. Zudem geht es um Entlastungen für KMU, die vielfach nicht von der Senkung der Körperschaftsteueroption oder der Thesaurierungsbesteuerung begünstigt werden. Wir werden daher dafür eintreten, dass die SPD-Überlegungen zu einer Erhöhung im oberen Bereich sich nicht durchsetzen. Auch eine Einarbeitung des Solidaritätszuschlages in den Tarif sehen wir kritisch. Der Solidaritätszuschlag muss entfallen und nicht zementiert werden. "
In der ersten Jahreshälfte, eventuell sogar im ersten Quartal 2026 wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Behandlung von Betriebsvermögen erwartet. Klindworth: "Unser Ziel ist es, entsprechend der jüngsten Sitzung des Ausschusses vom 4. November 2025, dass betriebliches Vermögen auch künftig erbschaftsteuerfrei übergehen kann. Die Unternehmen dürfen nicht durch den Entzug von betrieblich gebundenem Vermögen geschwächt werden. Die Überlegungen der SPD sind damit nicht vereinbar. Hier sollte das Urteil des Verfassungsgerichts erst einmal abgewartet werden."
Bei der Frage zur Versorgung mit Gütern im B2B-Bereich aus Drittstaaten steht für den BGA nun die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung hinsichtlich der Direktverrechnung von Einfuhrumsatzsteuer und entsprechendem Vorsteuerabzug auf der Agenda. Klindworth: "Die erneute Zusage im Koalitionsvertrag muss eingehalten werden und in dieser Legislaturperiode in die Praxis umgesetzt werden."
"Vereinfachungen und Entbürokratisierungen müssen auch im Steuerrecht wirksam und praxistauglich realisiert werden", so Klindworth abschließend und verweist beispielhaft auf die überschießenden Regelungen des Steueroasenabwehrgesetzes. Vor dem aktuellen Hintergrund müsse überlegt werden, wie Deutschland und die EU rechtliche Vorgaben wettbewerbsförderlicher ausgestalten können. Mit dem Steueroasenabwehrgesetz wurden vier Maßnahmen umgesetzt, europarechtlich wäre eine erforderlich gewesen.


Michael Alber
Geschäftsführer
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