EU-Kommission billigt deutsche PPWR-Umsetzung
Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, dass sie ihre ausführliche Stellungnahme zum deutschen Gesetzgebungsvorhaben zum VerpackDG zurückziehen wird. Damit kann das deutsche Gesetzgebungsverfahren wie ursprünglich geplant fortgesetzt werden. Das Gesetz wird voraussichtlich rechtzeitig mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) am 12. August 2026 in Kraft treten.
Aus der Mitteilung ergeben sich zugleich weitere Hinweise zum Inhalt der ursprünglichen Stellungnahme der Kommission. Danach bestanden insbesondere Bedenken, dass einzelne nationale Begriffsdefinitionen von den Vorgaben der PPWR abweichen könnten. Dies betraf unter anderem die Begriffe „stoffliches Recycling“, „Vertreiber“ und „Kunststoffverpackung“. Die Kommission sah hier offenbar das Risiko unterschiedlicher Handhabungen auf EU-Ebene und in Deutschland.
Ein weiterer Punkt betraf die Herstellerregistrierung im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Deutschland sieht vor, eine entsprechende Registrierung bereits zum Inkrafttreten der neuen Regelungen am 12. August 2026 vorzuschreiben. Zudem gab es Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Meldeintervalle: Während die PPWR eine jährliche Meldung vorsieht, enthält der deutsche Entwurf zum VerpackDG quartalsweise Meldepflichten.
Mit einer Antwort der Bundesregierung vom 27. Mai 2026 konnten diese Bedenken offenbar ausgeräumt werden. Darin nahm die Bundesregierung zu den betroffenen Begriffsdefinitionen näher Stellung. Zudem wies sie darauf hin, dass eine Herstellerregistrierung in Deutschland über das weiterhin geltende Verpackungsgesetz bereits seit 2019 für systembeteiligungspflichtige Verpackungen und seit 2022 auch für nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen faktisch besteht. Die Meldungen sollen beim Geltungsbeginn der jeweiligen PPWR-Regeln angepasst werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Dr. Andreas Rademachers (andreas.rademachers@bga.de).