09.06.2026

EUDR: Weiterentwicklung des Informationssystems und neue API-Version angekündigt

Die Europäische Kommission treibt die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) weiter voran. Der Entwurf eines Durchführungsrechtsakts (Implementing Act) zum EUDR-Informationssystem liegt inzwischen vor. Dieser soll die Einreichung von Sorgfaltspflichterklärungen, vereinfachten Erklärungen für Kleinstunternehmen und kleine Primärmarktteilnehmer, Notfallvorkehrungen sowie weitere Maßnahmen zur Vereinfachung der Umsetzung regeln. Über den Entwurf wird der zuständige EUDR-Ausschuss der Europäischen Kommission am 5. Juni abstimmen. Den Entwurf finden Sie hier.

Parallel dazu wurde die aktualisierte API-Schnittstelle zum EUDR-Informationssystem (Version 1.0) für Wirtschaftsbeteiligte veröffentlicht. Diese ermöglicht die Anbindung eigener Systeme an das EUDR-Informationssystem. Die neue Schnittstelle basiert auf der API-Version V3 und umfasst sowohl die Sorgfaltserklärungen (Due Diligence Statements, DDS) als auch die neuen vereinfachten Sorgfaltserklärungen (Simplified Declarations, SD).
Die Unterlagen enthalten unter anderem Informationen zur Authentifizierung, XML-Beispiele für sämtliche Prozesse, Migrationsleitfäden für bestehende V1- und V2-Anbindungen, Feld-Mapping-Tabellen, Spezifikationen zum GeoJSON-Format sowie Validierungsregeln.
Wichtig für Unternehmen: Mit der Einführung der API-Version V3 werden die bisherigen Versionen V1 und V2 eingestellt. Bereits vor der Umstellung eingereichte Datensätze bleiben jedoch weiterhin im Lesemodus verfügbar.
Zudem weist die Europäische Kommission darauf hin, dass sich aufgrund der geplanten Änderungen durch den Durchführungsrechtsakt zum EUDR-Informationssystem einzelne Funktionen und technische Spezifikationen der API in künftigen Releases noch ändern können.
Die erste Veröffentlichung der neuen Systemversion ist für den Frühsommer vorgesehen und wird zunächst die Verarbeitung von Sorgfaltserklärungen ermöglichen. Weitere Funktionen, darunter vereinfachte Sorgfaltserklärungen sowie freiwillige Gruppierungen von Meldungen, sollen im Laufe des Sommers folgen.

Unternehmen, die von den Anforderungen der EUDR betroffen sind, sollten die technischen Entwicklungen und anstehenden Anpassungen des Informationssystems weiterhin aufmerksam verfolgen, um ihre Prozesse rechtzeitig auf die neuen Anforderungen auszurichten.

Bei Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an Vanessa Kassem (vanessa.kassem@bga.de).