14.08.2026

EU-Konsultation zu "Goldplating": Beispiele aus Deutschland gesucht

Die Europäische Kommission hat eine Konsultation gestartet, um Beispiele und Kosten des sogenannten "Goldplating" zu erfassen – also der Übererfüllung europäischer Vorgaben bei der Umsetzung in nationales Recht. Auf Basis der Ergebnisse soll ein Toolkit mit Kriterien und Best Practices entstehen, das die Mitgliedstaaten künftig bei der 1:1-Umsetzung von EU-Recht unterstützen soll.

 

Was ist "Goldplating"?
Darunter fallen nationale Vorschriften, die über die Anforderungen des jeweiligen EU-Rechtsakts hinausgehen – etwa strengere Standards, zusätzliche Melde- oder Genehmigungspflichten, restriktivere Auslegungen oder verschärfte Sanktionen und Kontrollen.

 

Beispiele aus dem deutschen Recht betreffen unter anderem:
Verbandsklagen-Richtlinie: Deutschland weitet den Anwendungsbereich deutlich aus – auf alle zivilrechtlichen Verbraucherstreitigkeiten statt nur die in der Richtlinie genannten Bereiche, sowie Gleichstellung von Kleinunternehmen mit Verbrauchern.
Hinweisgeber-Richtlinie: Deutschland erfasst zusätzlich Verstöße gegen nationales Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, sieht anonyme Meldungen vor und erweitert die Sanktionen.
Außenwirtschaftsrecht: Deutschland hat in der Vergangenheit die Ausfuhrliste eigenständig um Güter erweitert, die die EU-Dual-Use-Verordnung noch gar nicht erfasste – trotz Warnung der EU-Kommission vor einem "Flickenteppich".
Insolvenzrecht: Die Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre – ursprünglich für überschuldete Unternehmer gedacht – wurde in Deutschland vollständig auf Verbraucher ausgedehnt.

 

Wir brauchen Ihre Unterstützung: Der BGA plant eine Teilnahme an der Konsultation, um eine Verminderung von Goldplating für die Zukunft zu erreichen. Damit wir die Perspektive des Groß- und Außenhandels und der unternehmensnahen Dienstleistungen in die Konsultation einbringen können, bitten wir Sie daher um weitere Beispiele von nationalem "Goldplating", die Ihnen bekannt sind. Bitte senden Sie Ihre Beispiele bis spätestens 25. August, 12 Uhr an Vanessa Kassem (vanessa.kassem@bga.de).