Konsultationen zur Evaluierung der Dual-Use-Verordnung gestartet – Praxis-Rückmeldungen gefragt
Die Europäische Kommission hat den Evaluationsprozess zur Dual-Use-Verordnung gestartet, der im Verordnungstext selbst vorgesehen ist (siehe Art. 26 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2021/821). Unternehmen und Verbände sind aufgerufen, sich mit ihrer praktischen Erfahrung an der Konsultation zu beteiligen.
Die Konsultation umfasst insgesamt drei Elemente, wozu zwei gezielte Umfragen an verschiedene Stakeholder – u. a. Industrie, Verbände und Kammern sowie Forschungseinrichtungen und Universitäten – sowie eine öffentliche Konsultation gehören:
Öffentliche Konsultation ("Call for evidence"): Offen für alle Interessierten mit Freitextoption. Läuft bis 15. Oktober 2026, abrufbar hier.
Gezielte Konsultation für Verbände, Kammern, Forschungseinrichtungen und Universitäten: Bearbeitungszeit ca. 20 Minuten, praxisbezogene Fragen. Läuft bis 15. Oktober 2026, abrufbar hier.
Gezielte Konsultation für Unternehmen: ausführlicherer Fragebogen speziell für Unternehmen, ebenfalls mit praxisbezogenen Fragen. Läuft bis 11. September 2026, abrufbar hier.
Da die Ergebnisse in die künftige Ausgestaltung der Dual-Use-Verordnung einfließen werden, ist eine breite Beteiligung aus der Praxis von erheblicher Bedeutung. Wir bitten Sie daher um zeitnahe Rückmeldung zu Ihren Erfahrungen bei der Anwendung der Verordnung im unternehmerischen Alltag.
Bei Rückfragen oder Anmerkungen aus der Praxis wenden Sie sich gerne an Vanessa Kassem (vanessa.kassem@bga.de).