22.06.2026

CBAM-Ausweitung: Rat unterstützt Erweiterung auf weitere Industrieprodukte

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich im Rat auf ihre gemeinsame Position zur geplanten Erweiterung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) verständigt. Die Finanzminister haben dabei den Vorschlag der Europäischen Kommission weitgehend übernommen. Vorgesehen ist, den Anwendungsbereich des CBAM künftig auf zahlreiche nachgelagerte Produkte aus den Sektoren Eisen, Stahl und Aluminium auszuweiten. Ziel der Erweiterung ist es, bestehende Umgehungsmöglichkeiten zu schließen. Bislang unterliegen vor allem Rohstoffe und Grundmaterialien den CBAM-Regelungen. Künftig sollen auch zahlreiche weiterverarbeitete Produkte erfasst werden, um zu verhindern, dass emissionsintensive Produktionsschritte außerhalb der EU erfolgen und die fertigen Produkte anschließend ohne vergleichbare CO₂-Kosten in den europäischen Markt gelangen.

Nach aktuellem Stand betrifft die geplante Ausweitung rund 180 stahl- und aluminiumintensive Produktgruppen. Darunter fallen unter anderem Metallhalterungen, Zylinder, Industrieheizkörper, Gussmaschinen, Fahrzeugkomponenten sowie verschiedene Haushalts- und Gebrauchsgüter. Die Maßnahme soll nach dem Willen der Kommission ab dem 1. Januar 2028 gelten, muss jedoch noch vom Europäischen Parlament und dem Rat endgültig beschlossen werden.

Strengere Regeln für Ausnahmen

Parallel zur Ausweitung des Anwendungsbereichs sprechen sich die Mitgliedstaaten für strengere und objektivere Kriterien bei möglichen CBAM-Ausnahmen aus. Der Rat geht damit über den ursprünglichen Kommissionsvorschlag hinaus. Besonders die europäische Düngemittelindustrie hatte sich für weitergehende Ausnahmeregelungen eingesetzt. Nach der Position des Rates sollen solche Ausnahmen jedoch nur unter klar definierten Bedingungen greifen. Diskutiert wird unter anderem ein Mechanismus, der erst bei außergewöhnlich starken Preissteigerungen aktiviert werden könnte. Aus Sicht der betroffenen Branchen liegt die Schwelle hierfür zu hoch, während die Mitgliedstaaten auf transparente und nachvollziehbare Kriterien zur Vermeidung von Marktverzerrungen verweisen.
Auswirkungen auf Handel und Lieferketten
Die geplante Ausweitung des CBAM auf nachgelagerte Stahl- und Aluminiumprodukte wird von Handelsunternehmen vielfach mit Sorge betrachtet. 

Aus Sicht des BGA sind viele Unternehmen auf globale Lieferketten und den Import von Vorprodukten angewiesen, die in Europa nicht oder nicht in ausreichendem Umfang verfügbar sind. Eine Ausweitung des CBAM auf zahlreiche weiterverarbeitete Industrieprodukte würde für Importeure zusätzliche Nachweis-, Dokumentations- und Berichtspflichten mit sich bringen und die Komplexität der Beschaffungsprozesse weiter erhöhen. Besonders kritisch ist, dass die neuen Regelungen nicht nur die unmittelbar betroffenen Importeure erfassen würden, sondern entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu höheren Kosten und zusätzlichem Verwaltungsaufwand führen könnten. Gerade für mittelständische Unternehmen besteht die Gefahr, dass die Erfüllung der CBAM-Vorgaben erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen bindet, ohne dass ein entsprechender klimapolitischer Mehrwert sichergestellt ist.

Der BGA setzt sich daher (weiter) für eine möglichst praxistaugliche, verhältnismäßige und bürokratiearme Ausgestaltung des CBAM ein. Notwendig sind klare Regeln, rechtssichere Verfahren sowie realistische Nachweisanforderungen für Importeure. Gleichzeitig müssen internationale Lieferketten funktionsfähig bleiben und die Versorgung der europäischen Industrie mit wettbewerbsfähigen Vorprodukten gewährleistet werden. Die weitere Ausweitung des CBAM sollte daher sorgfältig auf ihre Auswirkungen für den Außenhandel und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Europa geprüft werden.

Was Unternehmen jetzt beachten sollten

Auch wenn die Ausweitung noch nicht endgültig beschlossen ist, zeichnet sich eine politische Mehrheit für eine Stärkung des CBAM ab. Unternehmen mit Importen von stahl- und aluminiumintensiven Vorprodukten oder Enderzeugnissen sollten die weiteren Verhandlungen aufmerksam verfolgen und frühzeitig prüfen, ob ihre Lieferketten künftig in den Anwendungsbereich fallen könnten.

Weiterführende Informationen finden sich hier. Bei Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich gerne an Alexander Höckle (alexander.hoeckle@bga.de).