22.06.2026

Direktverrechnungsvorschlag findet breite Unterstützung

Der Vorschlag der Finanzverwaltung zur Einführung einer Direktverrechnung von Einfuhrumsatzsteuer und korrespondierender Vorsteuer hat bei der Vorstellung durch die Finanzverwaltung am 10. Juni 2026 positive Resonanz bei den teilnehmenden Verbandsvertretern, darunter dem BGA, gefunden. Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen, von Bundesländern und der Generalzolldirektion informierten die zahlreichen Verbandsvertreter über das von Bund und Ländern erarbeitete Verrechnungsmodell. Das Modell soll verschiedene Zahlungsflüsse durch Verrechnung vermeiden und weitestgehend automatisiert erfolgen. Voraussetzungen sind nach Ausführungen des BMF die Angabe der Wirtschaftsindentifikationsnummer im Rahmen eines Erklärungsverfahren, finanzielle Ressourcen und EDV-Kapazitäten sowie eine mittel- bis langfristige Umsetzung. Erörtert wurden Verfahrensfragen und spezifische Sachverhalte wie Behandlung von Organschaften und automatische Vorausfüllung der USt-Voranmeldung. Weitere Verfahrensschritte: Zunächst erfolgt eine Auswertung des Gesprächs im BMF. Unter Initiative des BGA beabsichtigen die Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft eine ergänzende schriftliche Stellungnahme einzubringen, in der sie ihre Unterstützung nochmals deutlich machen und zugleich einige zu klärende Sachverhalte ansprechen wollen. Anschließend ist eine Erörterung mit den Länderfinanzministerien vorgesehen, so dass die Überlegungen Gegenstand der Beratungen der Finanzministerkonferenz im Herbst 2026 werden können. Auf dieser Grundlage soll dann ggf. die Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen erfolgen.

Bei Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an Michael Alber (michael.alber@bga.de).