Gesetzentwurf: Modernisierung der Zollverwaltung auf den Weg gebracht
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen neuen Referentenentwurf zur Stärkung der Zollverwaltung und zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche veröffentlicht (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz, ZFG). Hintergrund der geplanten Reform ist die Umsetzung der sogenannten Strategie Zoll 2030 zur strukturellen Neuaufstellung und Modernisierung der Zollverwaltung.
Worum geht es?
Kern ist eine umfassende Modernisierung der Zollorganisation. Künftig werden die Aufgaben in die Bereiche „Zölle und Steuern“ sowie „Sicherheit und Vollzug“ gegliedert, um effizienter zu arbeiten und Zuständigkeiten klarer zu bündeln. Hierfür sieht der Gesetzentwurf Anpassungen verschiedener Gesetze vor, u.a. des Zollverwaltungsgesetzes, des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes und der Abgabenordnung. Hieraus können sich auch Änderungen für Unternehmen ergeben. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Einige Änderungen im Überblick:
- Strukturreform der Zollverwaltung: Einführung von zwei klaren Bereichen, „Zölle und Steuern“ sowie „Sicherheit und Vollzug“, für klarere Zuständigkeiten und bessere Steuerung.
- Bündelung von Ermittlungs- und Kontrolleinheiten: Zusammenlegung von Zollfahndung, Finanzkontrolle Schwarzarbeit und Kontrolleinheiten für mehr Effizienz und Durchsetzungskraft.
- Stärkung des Bereichs „Sicherheit und Vollzug“: Alle kriminalitätsbezogenen Aufgaben werden dort gebündelt, einschließlich Ermittlungen, Schwarzarbeitsbekämpfung und Sanktionsdurchsetzung.
- Ausbau der Geldwäschebekämpfung und neues Verfahren bei unklaren Vermögenswerten.
- Verbesserte Zusammenarbeit und Datenaustausch sowie Umsetzung internationaler Standards (FATF).
- Änderungen bei Finanzaufsicht und Transparenz
Wer ist betroffen?
Betroffen sind grundsätzlich alle Unternehmen, die mit der Zollverwaltung Kontakt haben. Zwar sollen sich laut Aussage der Generalzolldirektion (GZD) für Unternehmen nach außen keine größeren Veränderungen ergeben. Nach Durchsicht des Entwurfs müssen sich Unternehmen jedoch zumindest auf eine stärkere Durchsetzung von Sanktionen, eine intensivere Schwarzarbeitsbekämpfung sowie eine konsequentere Verfolgung von Geldwäsche und sonstiger Finanzkriminalität einstellen. Hierfür werden teilweise auch Durchsuchungstatbestände und -befugnisse erweitert (vgl. z. B. § 2 Abs. 2 Nr. 6 ff. Sanktionsdurchsetzungsgesetz und § 10b Zollverwaltungsgesetz) und neue Bußgeldtatbestände eingeführt (vgl. z. B. § 17 Abs. 2 Sanktionsdurchsetzungsgesetz). Diese ähneln teilweise jedoch auch Befugnissen in anderen Verwaltungsverfahren.
Zudem soll für das Thema Außenwirtschaftsrecht und Sanktionen zukünftig ausschließlich das Zollkriminalamt zuständig sein. Hierdurch wird teilweise befürchtet, dass die Außenwirtschaftsüberwachung zu stark in einen repressiven Kontext gerückt wird. Gleichzeitig ist zu befürchten, dass durch die Aufteilung von Zuständigkeiten, Unternehmen innerhalb der Zollorganisation "weitergereicht" werden, was wiederum zu zeitlichen Verzögerungen führen könnte.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Mitteilung, ob die geplanten Maßnahmen und Umstrukturierungen Sie betreffen könnten und ob der BGA zu diesem Thema eine Stellungnahme erstellen sollte. Hierfür benötigen wir jedoch Ihre Sichtweise aus der Praxis.
Bei Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an Vanessa Kassem (vanessa.kassem@bga.de).
