Ausstellung elektronischer Rechnungen
Der BGA hat gemeinsam mit sieben weiteren Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft haben Mitte Mai 2026 anlässlich fortbestehender Rechtsunsicherheiten bei der verpflichtenden Ausstellung elektronischer Rechnungen bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen auf eine zeitnahe Klärung bestehender Praxisprobleme und technischer Hürden hingewiesen.
Hintergrund ist die mit Übergangsregelungen verbundene, seit dem 1. Januar 2025 geltende Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich. Unternehmen müssen sich damit auf strukturierte elektronische Rechnungsformate einstellen, die eine automatisierte Verarbeitung ermöglichen sollen.
Die Verbände greifen in einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen Hinweise aus der betrieblichen Praxis zu bestehenden organisatorischen und technischen Umsetzungsproblemen auf. Im Einzelnen verweisen sie auf Validierungsprobleme, Unsicherheiten bei der Verwendung der E-Rechnungsfelder im Hinblick auf Rechnungspflichtangaben, die Sicherstellung des Vorsteuerabzugs ab dem 1. Januar 2027 sowie Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung des FAQ-Katalogs. Zudem kritisieren die Verbände die künftig anfallenden Kosten für die Verwendung der CEN-Norm 16931 im B2B-Bereich.
Bereits im Januar 2026 hatten die Wirtschaftsorganisationen DIHK, BDI, ZDH und HDE mit ideeller Unterstützung des BGA in einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen auf erheblichen Verwaltungsmehraufwand und zusätzlichen Bürokratieaufbau bei Rabattvereinbarungen, Rechnungskorrekturen und der Einbettung von Verträgen hingewiesen.
Nach Einschätzung der Wirtschaftsverbände sind die Unternehmen in der Breite, aber insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit erheblichem Anpassungsaufwand konfrontiert. Neben erforderlichen Investitionen in Software und digitale Prozesse bestehe vielfach Unsicherheit über Anwendungs- und Auslegungsfragen sowie technische Lösungen. Die Verbände fordern daher rechtssichere technische Standards sowie frühzeitige Klarstellungen durch die Finanzverwaltung, damit Unternehmen notwendige Umstellungen verlässlich planen und umsetzen können.
Ziel der verpflichtenden E-Rechnung ist es nach der Zielsetzung von Gesetzgeber und Finanzverwaltung unter anderem steuerliche Prozesse weiter zu digitalisieren und Steuerbetrug einzudämmen. Nach der Einführung der nationalen Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung im B2B-Bereich steht die Einführung für grenzüberschreitende Umsätzen der EU sowie eines europaweiten digitalen Meldesystems noch an.
Hier finden Sie die Stellungnahme der Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft zur verpflichtenden Ausstellung elektronischer Rechnungen vom Mai 2026 und Schreiben vom Januar 2026.


Michael Alber
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