20.06.2024

Tarifabschluss im Groß- und Außenhandel in Bayern

Nach einem 16-stündigen Verhandlungsmarathon konnte am zweiten Verhandlungstag der 11. Verhandlungsrunde endlich der Durchbruch in der laufenden Tarifrunde des bayerischen Groß- und Außenhandels erzielt werden. Um 2.00 Uhr nachts unterzeichneten die bayerischen Tarifparteien eine wegweisende Tarifvereinbarung, die auch wichtige Zukunftsthemen adressiert. Dies umfasst ein zentrales Anliegen der Sozialpartner, die Alterssicherung der Beschäftigten durch einen neuen Ansatz der betrieblichen Altersvorsorge zu gestalten. Nach 14-monatigen Verhandlungen konnte damit eine äußerst schwierige Tarifrunde abgeschlossen und langfristige Planungssicherheit für die Unternehmen erreicht werden.

Zu Beginn der diesjährigen Tarifrunde rechneten wir aufgrund der Rahmenbedingungen bereits mit herausfordernden Verhandlungen. Im Laufe der Verhandlungen veränderten sich diese Bedingungen stark. Die nach wie vor (zu) hohe Inflation und der anhaltende Fachkräftemangel hatten zu einer hohen Erwartungshaltung der Beschäftigten geführt. Demgegenüber durfte die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in einer sich durch Krisen überlagerten, schlechten Konjunktur nicht gefährdet werden. Die Arbeitgeber waren sich stets ihrer unternehmerischen und sozialen Verantwortung bewusst. Dies hat sich in der betrieblichen Umsetzung der Verbandsempfehlungen deutlich gezeigt. Mit dem Tarifergebnis wird dieser Verantwortung weiter Rechnung getragen. Gleichzeitig konnten wichtige Weichenstellungen für die zukünftige Entwicklung im Groß- und Außenhandel vorgenommen werden.
Das Tarifergebnis sieht bei einer 36-monatigen Laufzeit folgende Entwicklungen vor:

Erhöhung der Entgelttabellen in drei Stufen:
o ab 01.10.2023 um 5,1 %
o ab 01.05.2024 um weitere 5,0 %
o ab 01.05.2025 um weitere 2,0 %
Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die Verbandsempfehlung umgesetzt haben, können die Nachberechnung für die Monate Oktober 2023 bis April 2024 in Form einer Einmalzahlung spätestens mit dem Abrechnungslauf August 2024 umsetzen.

Erhöhung der Ausbildungsvergütung in drei Stufen:
o ab 01.09.2023 um 60,00 €
o ab 01.09.2024 um weitere 60,00 €
o ab 01.09.2025 um weitere 60,00 €

Inflationsausgleichsprämie (IAP):
o Spätestens zum 30.09.2024 erhalten Vollzeitbeschäftigte eine IAP in Höhe von 1.000,00 € Teilzeitbeschäftigte anteilig, Auszubildende 500,00 €. Soweit eine IAP gem. § 3 Nr.11 c EStG bereits gezahlt wurde, können diese Zahlungen auf die IAP nur angerechnet werden, soweit dadurch die Gesamtsumme von 3.000,00 € überschritten wird.

Neue betriebliche Altersvorsorge:
o ab 01.05.2025 erhalten Beschäftigte eine jährliche Einmalzahlung von 480,00 € (Teilzeitbeschäftigte anteilig) die ausschließlich für Zwecke der persönlichen tariflichen Altersvorsorge verwendet wird. Hierzu wollen die Tarifparteien bis zum 30.04.2025 einen neuen Tarifvertrag zur Altersvorsorge verhandeln.
o Wird kein neuer Tarifvertrag Altersvorsorge abgeschlossen, erhöhen sich die Entgelttabellen ab dem 01.05.2025 um weitere 1,0 % und der Betrag in dem bestehenden Tarifvertrag Altersvorsorge wird um 120,00 € jährliche Einmalzahlung erhöht.

Jobrad:
o Tarifliche Entgeltbestandteile können bis zu einer Höhe von monatlich 150,00 € für die Nutzung eines Dienstfahrradangebots des Arbeitgebers umgewandelt werden.
Die Gespräche fanden in einer konstruktiven, sachlichen und um Einigung bemühten Atmosphäre statt. Die Tarifparteien haben sich eine Erklärungsfrist bis zum 02.07.2024 vorbehalten. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Zustimmung zum Tarifabschluss von jeder Partei zurückgenommen werden. Sobald der Tarifabschluss rechtswirksam geworden ist, werden wir Ihnen den neuen Tarifvertrag zur Verfügung stellen.
Dazu erklärt Frank Hurtmanns: “Nach einem langen und mühsamen Weg voller Zugeständnisse auf beiden Seiten sind wir erleichtert, dass wir nach einer langen Verhandlungsphase endlich zu einer Einigung gekommen sind. Uns eint der gemeinsame Wille, die Themen Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Fachkräfte- und Alterssicherung voranzubringen, um die Zukunft des Großhandels als bedeutende Wirtschaftsstufe in Bayern und Deutschland zu sichern.”
Die entsprechende Tarifvereinbarung finden Sie anbei. Die Umsetzung der Vereinbarung im Tarifvertag wird in den kommenden Tagen erarbeitet. Nach Ablauf der Widerrufsfrist stellen wir Ihnen die neuen Verträge bereit.

Pressemitteilung vom LGAD vom 19. Juni 2024