Tarifeinigung in Baden-Württemberg
Am 8. Juli 2024 fand in Korntal-Münchingen die 8. Runde zu den Tarifverhandlungen im Groß- und Außenhandel Baden-Württemberg statt. Nach den wegweisenden Abschlüssen in Bayern und anderen Tarifgebieten konnte auch im Südwesten nach langem Ringen ein Tarifabschluss verzeichnet werden. Die Verhandlungen wurden gemeinsam mit dem genossenschaftlichen Groß- und Außenhandel (GenoAGV) geführt.
Das Tarifergebnis sieht bei einer 36-monatigen Laufzeit folgende Entwicklung vor:
Erhöhung der Entgelttabellen in drei Stufen:
•ab 1. Oktober 2023 um 5,1 Prozent
•ab 1. Mai 2024 um weitere 5,0 Prozent
•ab 1. Mai 2025 um weitere 2,0 Prozent
Unternehmen, die die Verbandsempfehlung nicht oder nicht vollständig umgesetzt haben, können die Nachberechnung für die Monate Oktober 2023 bis Juli 2024 in Form einer Einmalzahlung mit dem Abrechnungslauf August 2024 umsetzen.
Erhöhung der Ausbildungsvergütung in drei Stufen:
•ab 1. September 2023 um 60,00 Euro
•ab 1. September 2024 um weitere 60,00 Euro
•ab 1. September 2025 um weitere 60,00 Euro
Inflationsausgleichsprämie (IAP):
•Spätestens zum 30. September 2024 erhalten Vollzeitbeschäftigte eine IAP in Höhe von 1.000,00 Euro Teilzeitbeschäftigte anteilig, Auszubildende 500,00 Euro. Soweit eine IAP gem. § 3 Nr.11 c EStG bereits gezahlt wurde, können diese Zahlungen auf die IAP angerechnet werden, soweit dadurch die Gesamtsumme von 3.000,00 Euro überschritten wird.
Neue betriebliche Altersvorsorge:
•Ab 1. Mai 2025 erhalten Beschäftigte eine jährliche Einmalzahlung von 480,00 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig) die ausschließlich für Zwecke der persönlichen tariflichen Altersvorsorge verwendet wird. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Tarifparteien bis zum 30. April 2025 einen neuen Tarifvertrag zur Altersvorsorge aushandeln und abschließen.
•Wird kein neuer Tarifvertrag Altersvorsorge abgeschlossen, erhöhen sich die Entgelttabellen ab dem 1. Mai 2025 um weitere 1,0 Prozent und der Betrag in dem bestehenden Tarifvertrag Altersvorsorge wird um 120,00 Euro jährliche Einmalzahlung erhöht.
Ferner haben sich die Tarifvertragsparteien dazu bekannt, die für die Branche wichtigen Zukunftsthemen, wie die Gestaltung der Digitalisierung und der künstlichen Intelligenz, die Fachkräftegewinnung und -bindung, die dazu notwendige Qualifizierung und die Alterssicherung durch einen neuen Ansatz der betrieblichen Altersvorsorge, gemeinsam anzugehen.
Zu zwei anderen im Tarifabschluss vereinbarten Punkten steht nun die inhaltliche Arbeit an: Zum einen sind die Regelungen zum Jobrad noch tarifvertraglich umzusetzen. Zum anderen ist das neue tarifliche Modell zur betrieblichen Altersvorsorge zu erarbeiten. Hierüber stehen die Verhandlungen ebenfalls noch an und werden sicher einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die Tarifvertragsparteien haben sich eine Erklärungsfrist bis zum 11. Juli 2024, 18:00 Uhr vorbehalten, bis zu der der Abschluss durch einseitige Erklärung von jeder der beiden Tarifvertragsparteien widerrufen werden kann. Dieses Tarifergebnis wird somit wirksam, sofern nicht bis zum 11. Juli 2024 ein Widerruf von einer der beiden Tarifparteien erklärt wird.
Gerhard Bosch, Präsidiumsmitglied und Vorsitzender der gemeinsamen Tarifkommission von grosshandel-bw, und GenoAGV kommentiert den Tarifabschluss wie folgt: „Die Tatsache, dass der Gewerkschaft erstmals in unserer Tarifhistorie eine 36-monatige Laufzeit abgerungen wurde, bringt den Unternehmen die dringend benötigte Planungssicherheit. Trotzdem handelt es sich um einen schmerzhaften Kompromiss, der einige Arbeitgeber an die Grenze des wirtschaftlich Machbaren führen wird.“