11.07.2024

Forced Labour Regulation ist auf dem Weg

Die geplante Verordnung über das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten, auch Forced Labour Regulation (FLR) genannt, soll Ende dieses Jahres verabschiedet werden. Die Verordnung soll das Platzieren, genauer das Inverkehrbringen und Bereitstellen von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Markt sowie deren Ausfuhr aus der EU verbieten. Die ersten Fälle werden erst im Jahr 2027 erwartet, wenn die neuen Regeln in Kraft treten.

Zur Vorbereitung plant die Europäische Kommission die Veröffentlichung von Leitlinien innerhalb der nächsten 18 Monate, die insbesondere auch KMU bei der Vorbereitung auf die Einhaltung unterstützen sollen. Im Gegensatz zur CSDDD, die europäische Lieferkettenrichtlinie, wird die FLR keine Sorgfaltspflichten auferlegen. Es wird jedoch eine Zusammenarbeit mit den für die CSDDD zuständigen Abteilungen geben, insbesondere wenn bei einer CSDDD-Prüfung Fälle von Zwangsarbeit festgestellt werden.  

Die Zuständigkeit für die Durchsetzung der FLR wird fast ausschließlich bei der Europäischen Kommission liegen. Dies bedeutet, dass Unternehmen im Falle von Untersuchungen Entscheidungen direkt von der Kommission erhalten, Beschwerden gegen diese Entscheidungen werden dann vor den europäischen Gerichten verhandelt. Weitere Informationen und Entwicklungen werden zum Ende bzw. Anfang des nächsten Jahres erwartet.

Bei Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich gern an Lisa-Marie Brehmer (lisa-marie.brehmer@bga.de).
 

Ansprechpartner:

Lisa-Marie Brehmer
Büroleiterin + Abteilungsleiterin Europa
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 552
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