11.07.2024

Verbändeinitiative gegen umfassende Insolvenzrechtsharmonisierung

Anfang Juli hat sich der BGA gemeinsam mit sechs weiteren Spitzenverbänden in einer Initiative gegen die geplante Vollharmonisierung des Insolvenzrechts auf europäischer Ebene positioniert und an die Bundesregierung gewandt.
Anlass waren bevorstehende Abstimmungen im Rat über den Kommissionsentwurf zur Insolvenzrechtsharmonisierung von Dezember 2022.  Das Regelungsvorhaben ist Teil des Aktionsplans zur Förderung der Kapitalmarktunion und enthält umfangreiche Änderungen zu Insolvenzanfechtungen, Vermögensermittlung, einen Gläubigerausschuss, ein neues „Pre-Pack-Verfahren“ bei Unternehmensverkäufen und ein spezielles vereinfachtes Kleinunternehmerverfahren. Mit der Harmonisierung der europäischen Insolvenzrechtsregime sollen grenzüberschreitende Investitionen in den europäischen Kapitalmarkt gefördert werden.

In ihrer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren die Verbände, dass sich aus der Harmonisierung des Insolvenzrechts erhebliche Nachteile für den Wirtschaftsstandort Deutschland ergeben könnten: So wird befürchtet, dass die im deutschen Recht bestehende Insolvenzfestigkeit der Sicherheiten für Waren-, Bank- oder sonstige Kredite abgeschafft oder eingeschränkt werden könnte. Zudem fehlt es beim Kommissionsvorschlag an Transparenz und an einer hinreichenden Information oder Beteiligung der Gläubiger, was erheblichen Missbrauch ermöglicht.
Der Entwurf der Insolvenzrechtsharmonisierungsrichtlinie hat in Wirtschaftskreisen für große Unruhe gesorgt, befürchtet wird, dass die geplanten Änderungen die Effektivität des deutschen Insolvenzrechts schmälern und Gläubigerrechte gefährden werden. Der BGA setzt sich für ein ausgewogenes, transparentes und effizientes Insolvenzrecht ein.

Bei Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich gern an Stephanie Schmidt (stephanie.schmidt@bga.de).