12.09.2024

BGA-Vorschläge zum Bürokratieabbau

Der BGA hat in einem Schreiben diese Woche an das Bundesministerium der Finanzen Vorschläge aus seiner Mitgliedschaft zusammengestellt, die konkrete Beispiele für den Abbau von Bürokratie und die Vermeidung des Aufbaus neuer Bürokratie zeigen. Nach der BGA-Konjunkturumfrage vom Sommer 2024 sind drei von vier Unternehmen des Groß- und Außenhandels der Auffassung, dass gerade bei Rechtsvereinfachung und Bürokratieabbau angesetzt werden muss, um den Standort Deutschland voranzubringen. Der BGA unterstützt die Zielsetzung der Bundesregierung, durch eine Wachstumsinitiative der deutschen Wirtschaft Impulse für mehr Dynamik zu geben. Der Abbau von Bürokratie kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.

Der BGA hat dazu einige konkrete Vorschläge vorgelegt, die zu einer umgehenden Reduktion des Bürokratieaufwands führen würden.
Bei den Aufzeichnungspflichten von Sachzuwendungen an Geschäftskunden sollte der Weg des Wachstumschancengesetzes weitergeführt und die bestehende empfängerbezogene Freigrenze für den Betriebsausgabenabzug in eine objektbezogene Freigrenze digitalisierungstauglich und praktikabel umgewandelt werden. In einem ersten, kurzfristigen Schritt sollte hierzu die Streuwerbeartikel-Grenze deutlich angehoben werden. Auch die Besteuerung der Wiederverwendung von recycelten Auto-Altteilen könnte ersatzlos und umgehend gestrichen werden. Eine Vereinfachung würde auch die Erhöhung der GWG-Grenze bedeuten, ein Vorschlag, den auch die Expertenkommission “Bürgernahe Einkommensteuer“ vorgebracht hat. Die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, die EU-rechtlichen Vorgaben in Bezug auf das Steueroasenabwehrgesetz abzuschaffen, zumindest das Goldplating im nationalen Recht auf ein Mindestmaß zurückzuführen. Auch im Bereich des Factoring sollte Goldplating vermieden werden, indem Limits im Factoring als eigenkapitalunterlegungspflichtige Zusagen im Sinne der CRR III einzustufen sind, so dass sie dem sog. „Bucket 5“ und damit einem Faktor von max. 10 Prozent unterliegen. Andere Regelungen würden dazu führen, dass Factoring in der jetzigen Form künftig derart eigenkapitalintensiv wird, dass das Factoringangebot und damit die Finanzierungsmöglichkeiten gerade für Unternehmen des Mittelstands erheblich negativ beeinflusst würde.
 

Ansprechpartner:

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