Positionen Arbeit & Tarif
BTTG
Übersicht zu Inhalt und Umsetzungsstand des Bundestariftreuegesetzes
Worum geht es?
Nach dem Gesetz zur Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe und Ausführung öffentlicher Auf-
träge und Konzessionen des Bundes (Bundestariftreuegesetz – BTTG) sollen öffentliche Aufträge
des Bundes nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten während der
Auftragsausführung tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren. Das betrifft insbesondere
die Entlohnung, Urlaubsansprüche oder Regelungen zu Ruhezeiten.
Wer ist betroffen?
Das Gesetz gilt für die Vergabe öffentliche Aufträge oder Konzessionen des Bundes, die folgende
Kriterien erfüllen:Schwellenwert: Der geschätzte Auftrags- oder Vertragswert beträgt mindestens 50.000 Euro
(ohne Umsatzsteuer).Leistungsart: Das Gesetz gilt für öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge sowie für Konzes-
sionen. Lieferleistungen wurden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens ausdrücklich aus dem
Anwendungsbereich ausgenommen. Eine Ausnahme gilt ebenfalls für Vergabeverfahren der Bu
Ihre Ansprechpartner
