BGA zum Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
„Um dem bereits heute spürbaren Fachkräfteengpass zukünftig entgegenwirken zu können, ist das Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir bedauern jedoch, dass die im Aufenthaltsgesetz verankerte diskriminierende Sonderregelung für die Zeitarbeit nicht abgeschafft wurde. Angesichts 1,5 Millionen offener Stellen ist nicht nachzuvollziehen, dass es der Zeitarbeit als einziger Branche verwehrt wird, Menschen mit einer klassischen Berufsausbildung auch außerhalb der EU anwerben zu können.“ Dies erklärte Dr. Holger Bingmann, Präsident des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).
„Die Zeitarbeitsbranche ist ein erfolgreiches Vehikel für die Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt. Sie verschafft den Unternehmen die dringend benötigten Fachkräfte und bietet Menschen eine berufliche Perspektive. Die Handels- und Dienstleistungsunternehmen sind auch in Zeiten des Fachkräftemangels auf das Know-how der Personaldienstleister angewiesen. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen könnte die Zeitarbeitsbranche eine wichtige Rolle dabei spielen, Fachkräfte aus dem Ausland zu rekrutieren. Dieses Potential verkennt die Regierungskoalition mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Will sie das Problem fehlender Fachkräfte wirklich in den Griff bekommen, muss sie auch die Zeitarbeit für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern öffnen“, so Bingmann abschließend.
Berlin, 28. Februar 2020

Dr. Holger Bingmann

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