Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur verpflichtenden Erfassung von Arbeitszeiten erklärt BGA-Präsident Dr. Holger Bingmann:
Denn mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs drohen ganz erhebliche neue bürokratische Belastungen für Arbeitgeber in Deutschland, während die überfällige Entlastung von Bürokratie bislang offenbar nur in Sonntagsreden der Politik eine Rolle spielt. Moderne und flexible Arbeitszeitmodelle wie Vertrauensarbeitszeit müssen bestehen bleiben. Die Entscheidung macht deutlich, dass das Arbeitszeitrecht in Deutschland und in der EU dringend an die veränderten Bedingungen der Arbeitswelt angepasst werden muss. Ein deutliches Signal wäre die Umstellung der täglichen Höchstarbeitszeit auf eine Wochenarbeitszeit.“
Berlin, 16. Mai 2019

Dr. Holger Bingmann

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