Berlin | 26.01.2022

Zur Entwicklung an der ukrainisch-russischen Grenze erklärt der BGA:

Der offensive außenpolitische Kurs Russlands erinnert stark an das Vorgehen des Jahres 2014, das mit der völkerrechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim durch Russland endete. Ein solches Vorgehen darf und sollte sich in einem freien Europa des 21. Jahrhunderts nicht wiederholen und dürfte dann auch nicht folgenlos bleiben.

Als Groß- und Außenhändler sind wir überzeugte Verfechter freier Märkte, offener Grenzen und des weltweiten, friedlichen Austauschs. Gemeinsamer Handel über nationale Grenzen und Wirtschaftsräume hinweg schafft die Grundlage für Annäherung, Dialog und Ausgleich. Insofern ist es unsere ausgesprochene Hoffnung, dass sich der anbahnende Konflikt friedlich und im Dialog miteinander lösen lässt.

Doch unternehmerische Tätigkeit findet nicht im luftleeren Raum statt und kann sich nicht von realen außenpolitischen Krisen und Spannungen abkoppeln. Und auch wenn Unternehmen keine Verantwortung für die Zuspitzung des Konfliktes tragen, so tragen sie dennoch eine staatspolitische Verantwortung beim Umgang mit den vorrangig von Russland ausgehenden zunehmenden Spannungen. 

Der BGA ist kein Anhänger von Wirtschaftssanktionen per se. Diese müssen, wenn überhaupt, stets gut abgewogen und geprüft werden. Sanktionen nur um der Sanktionen willen sind nicht zielführend und richten häufig mehr wirtschaftlichen Schaden als politischen Nutzen an. Doch ein sorgfältiges Abwägen sollte nicht mit Haltungs- oder Tatenlosigkeit gleichgesetzt werden. Am Ende eines solchen Prozesses muss eine unmissverständliche Entscheidung stehen, die dann konsequent umgesetzt wird. 

Eine mögliche außenpolitische Aggression darf nicht durch mutloses Lavieren oder bedingungsloses Zurückweichen beantwortet werden. Für einen demokratischen Rechtsstaat ist es in bestimmten Situationen notwendig, Position zu beziehen und Haltung zu zeigen, auch wenn dies mit schmerzhaften politischen oder wirtschaftlichen Konsequenzen verbunden sein kann. 

Dementsprechend sollte eine strategische, energiepolitische Entscheidung wie Nord Stream 2 auch nicht getrennt von derzeitigen Entwicklungen oder der außenpolitischen Lage betrachtet werden. Eine dauerhafte energiepolitische Abhängigkeit von einem Aggressor ist keine zukunftsfähige Position.
Am Ende obliegt die Entscheidung, wie auf außenpolitische Krisen zu reagieren ist, der Hoheit der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags. Der BGA bekennt sich als Spitzenverband zu seiner staatspolitischen Verantwortung und wird diesen Entscheidungsprozess begleiten und sein Ergebnis unterstützen."

Berlin, 26. Januar 2022

Iris von Rottenburg
Stellv. Abteilungsleiterin Kommunikation
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
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iris.vonrottenburg@bga.de