Auslaufen der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld
Die Sonderregelungen zum erleichterten Zugang zur Kurzarbeit sind zum 30. Juni 2023 ausgelaufen. Ab Juli 2023 gelten damit wieder folgende Regelungen:
- Drittelerfordernis der vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten,
- grundsätzliche Pflicht zur Einbringung von Minusstunden zur Vermeidung der Kurzarbeit,
- keine Gewährung von Kug an Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ihre FAQ-Kurzarbeit entsprechend aktualisiert. Sie finden die FAQ der BDA weiterhin unter https://arbeitgeber.de/covid-19


Denis Henkel
Arbeits- und Sozialrecht + Berufsbildung
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 547
denis.henkel@bga.de

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