13.07.2023

Auslaufen der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld

Die Sonderregelungen zum erleichterten Zugang zur Kurzarbeit sind zum 30. Juni 2023 ausgelaufen. Ab Juli 2023 gelten damit wieder folgende Regelungen:
 

  •     Drittelerfordernis der vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten,
  •     grundsätzliche Pflicht zur Einbringung von Minusstunden zur Vermeidung der Kurzarbeit,
  •     keine Gewährung von Kug an Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer.


Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ihre FAQ-Kurzarbeit entsprechend aktualisiert. Sie finden die FAQ der BDA weiterhin unter https://arbeitgeber.de/covid-19
 

Denis Henkel
Arbeits- und Sozialrecht + Berufsbildung
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