Haushaltsfinanzierung zu Lasten der Sozialversicherung
Am 16. August hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen. Mit dem Beschluss werden insbesondere die im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 und im Finanzplan bis 2027 angelegten Gesetzesänderungen umgesetzt. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere eine Kostenverlagerung in die Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und soziale Pflegeversicherung zur Entlastung des Bundeshaushalts vor.
Neben den Kürzungen bei den Bundeszuschüssen zur Rentenversicherung (600 Mio. Euro jährlich) und zur sozialen Pflegeversicherung (1 Mrd. Euro jährlich) wurde auch beschlossen, ab dem Jahr 2025 die aktiven Leistungen für bürgergeldbeziehende junge Menschen unter 25 Jahren von den Jobcentern und damit dem steuerfinanzierten Sozialgesetzbuch II zu den Arbeitsagenturen und damit in das beitragsfinanzierte Sozialgesetzbuch III zu verlagern (900 Mio. Euro jährlich).
Diese Kostenverlagerung zu Lasten der Beitragszahler ist nicht nachhaltig. Wer Zuschüsse zur Sozialversicherung kürzt, spart nicht, sondern bucht lediglich eigene Lasten auf das Konto der Beitragsgemeinschaft um. Dadurch drohen Beitragssteigerungen und eine zusätzliche Erhöhung der Arbeitskosten am Standort Deutschland.
Stattdessen braucht es eine Sozialversicherungsbremse und einen klaren Fahrplan, wie die Beitragssätze wieder auf unter 40 % begrenzt werden können.
Mehr Informationen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2023/08/2023-08-16-haushaltsfinanzierungsgesetz.html
Denis Henkel
Arbeits- und Sozialrecht + Berufsbildung
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 547
denis.henkel@bga.de
Referentenentwurf für ein Tariftreuegesetz
Mit dem Gesetzentwurf ist auch eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes vorgesehen.
mehrVerbändeallianz gegen politische Vorgaben an Mindestlohnkommission
Gemeinsamer Brief an Minister Heil
mehrUmsetzung von rentenpolitischen Maßnahmen
Wachstumsinitiative der Bundesregierung
mehrPSVaG-Mitgliederversammlung am 18. Juni 2024
PSVaG-Mitgliederversammlung am 18. Juni 2024
mehrFormulierungshilfe zum BEG IV
Vom Bundeskabinett Mitte Juni beschlossen.
mehrErster wegweisender Tarifabschluss im Groß- und Außenhandel in Bayern
Tarifabschluss ist ein schmerzhafter Kompromiss
mehrBundeskabinett verabschiedet umstrittenes neues Rentenpaket
BGA sieht viele Probleme
mehrBMAS will Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz vorlegen
Deutscher Gewerkschaftsbund fordert seit Langem Änderungen am Beschäftigtendatenschutz.
mehrSpäter in Rente gehen
Es ist dringend notwendig, die Renten zukunftsfähig aufzustellen.
mehrTarifrunde weiterhin unvollendet
Keine weiteren Termine verabredet.
mehrTelefonische Krankschreibung neu geregelt
Die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Feststellung ist nun in engen Grenzen möglich.
mehrDr. Wilhelm von Moers nach 21 Jahren verabschiedet
Volker Schlinge neuer TaSo-Vorsitzender
mehrBGA-Berufsbildungsausschuss tagte am 16. Oktober 2023
Auf der umfangreichen Tagesordnung standen aktuelle Initiativen aus dem Bereich der Fachkräftesicherung.
mehrHaushaltsfinanzierung zu Lasten der Sozialversicherung
Kostenverlagerung in die Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und soziale Pflegeversicherung
mehrStagnation am Ausbildungsmarkt
Kostenverlagerung zu Lasten der Beitragszahler.
mehrAuslaufen der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld
Kurzarbeiter-FAQ der BDA aktualisiert
mehrStand der Tarifrunde im Groß- und Außenhandel
Weiterhin keine Einigung
mehrPflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) bringt weitreichende Beitragsänderungen
Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige
mehrFachkräfteeinwanderung
Einwanderung in dei Zeitarbeit ermöglichen
mehrNeues zur Arbeitszeiterfassung
Referentenentwurf aus dem BMAS
mehr