24.10.2024

Referentenentwurf für ein Tariftreuegesetz

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben einen gemeinsamen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) vorgelegt. Mit dem Gesetzentwurf ist auch eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (Online-Wahlen; Behinderung von Betriebsratswahlen als Offizialdelikt) vorgesehen. Parallel zur Verbändeanhörung läuft die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung.

In einem neuen „Bundestariftreuegesetz“ sind Vorgaben für die Vergabe und Ausführung öffentlicher Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge geplant. Dabei soll ein Schwellenwert von 25.000 € geschätztem Auftragsvolumen gelten.

Das BMAS soll durch Rechtsverordnung die für einzelne Branchen maßgeblichen Arbeitsbedingungen festsetzen können, soweit diese Gegenstand eines Tarifvertrages sind, und zwar die Entlohnung (insbesondere vereinbarte Lohngitter sowie tarifvertragliche Regelungen zu Zulagen und Zuschlägen), der bezahlte Mindestjahresurlaub sowie die Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Ruhepausenzeiten.

Auftragnehmer sind sodann verpflichtet, den bei ihnen zur Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten für die Dauer, in der sie in Ausführung des öffentlichen Auftrags tätig sind, mindestens die durch die einschlägige Rechtsverordnung festgesetzten Arbeitsbedingungen zu gewähren. Gleiches gilt für ggf. eingesetzte Nachunternehmen und Zeitarbeitsunternehmen.

Die Einhaltung dieser Regeln soll stichprobenartig durch den jeweiligen Bundesauftraggeber sowie durch eine neu einzurichtende Prüfstelle Bundestariftreue bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See durchgeführt werden. Es ist eine Nachunternehmerhaftung in ähnlicher Weise wie im MiLoG vorgesehen. Verstöße des Auftragnehmers haben neben dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge und einer fristlosen Kündigung des laufenden Auftrages auch (zu vereinbarende) Vertragsstrafen zur Folge.

Die Vorschläge zur Tariftreue bringen erhebliche bürokratische Belastungen und Kosten für die Wirtschaft und die öffentliche Hand. Angesichts der bekanntermaßen schwierigen wirtschaftlichen Lage ist dies das vollkommen falsche Signal.
 

Denis Henkel
Arbeits- und Sozialrecht + Berufsbildung
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