31.07.2025

Sozialpartnerdialog zur Arbeitszeit startet

Für den im Koalitionsvertrag angekündigten Sozialpartnerdialog zur Arbeitszeit-Flexibilisierung ist der Startschuss gefallen. Das BMAS will im Laufe des Septembers zwei Dialogveranstaltungen durchführen, mit Ergebnissen wird bis zum Jahresende gerechnet.

Der Dialogprozess soll sich eng an den Vorgaben des Koalitionsvertrages orientieren. D.h. Ziel ist die Abkehr von der täglichen hin zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Dabei soll jedoch auch die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten „unbürokratisch“ geregelt werden – mit angemessenen Übergangsregeln für kleine und mittlere Unternehmen. Die Vertrauensarbeitszeit soll ohne Zeiterfassung im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich bleiben. Arbeitsschutz und Ruhezeitregelungen sollen gewahrt und Missbrauch ausgeschlossen werden.

Erwartungsgemäß liegen die inhaltlichen Positionen der Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite weit auseinander. Der DGB betreibt eine Kampagne zum Erhalt des Acht-Stunden-Tages. Er will die Arbeitszeitaufzeichnung im Arbeitsschutzgesetz geregelt sehen, damit ausnahmslos alle Arbeitnehmer erfasst werden – auch die aus dem Arbeitszeitgesetz ausgenommenen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Die BDA will, ebenso wie der BGA, die Möglichkeiten der EU-Arbeitszeitrichtlinie so weit wie möglich ausschöpfen. D.h. Vertrauensarbeitszeit, Flexibilisierung auch der Ruhezeiten und vor allem der Verzicht auf einen möglichen Tarifvorbehalt stehen oben auf der Agenda. 

Der BGA wird sich in den Sozialpartnerdialog einbringen. Zur Unterstützung unserer Forderungen und Argumentation freuen wir uns über Praxisbeispiele, die die Notwendigkeit einer Arbeitszeitflexibilisierung und von Vertrauensarbeitszeit ohne Aufzeichnungspflicht verdeutlichen. Übermitteln Sie solche Beispiele, gern anonymisiert, an judith.roeder@bga.de .


 

Judith Röder
Geschäftsführerin
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
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judith.roeder@bga.de