Arbeit + Tarif
Themen wie Arbeitsrecht, betriebliche Mitbestimmung oder Lohnnebenkosten sind für mittelständische Unternehmen von enormer Bedeutung. Das deutsche Arbeits- und Sozialrecht entscheidet mitunter über das Wohl und Wehe der Branche und ihrer Beschäftigten.
Wir setzen uns für ein flexibles und praxistaugliches Arbeitsrecht ein. Rigide Regelungen schränken den Handlungsspielraum von Unternehmen empfindlich ein, sie nehmen ihnen und den Beschäftigten die notwendige Flexibilität. Die Unternehmen und ihre Tätigkeitsbereiche sind unterschiedlich und entwickeln sich stetig weiter – daher sind staatliche Restriktionen bei der Gestaltung von Arbeitszeit und -ort nicht zeitgemäß und strikt abzulehnen. Zudem sind die Betriebe auf Flexibilitätspuffer wie Zeitarbeit und Befristungen dringend angewiesen. Auch die unternehmerische Entscheidung zur Fremdvergabe von Aufgaben im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen darf nicht beschränkt werden. Wir wenden uns vehement gegen jegliche neue bürokratische Belastungen im Arbeitsrecht. Nicht zuletzt muss das Betriebsverfassungsrecht mit den veränderten Gegebenheiten, insbesondere der Digitalisierung, Schritt halten und darf diese nicht behindern.Hohe Lohnnebenkosten gefährden die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft: Die Sozialversicherungsbeiträge müssen dauerhaft unter 40 Prozent bleiben. Kranken- und Pflegeversicherung sind vom Arbeitsverhältnis zu entkoppeln. Das Rentensystem muss in Richtung einer kapitalgedeckten Rente umgebaut werden; private und betriebliche Altersvorsorge sind verstärkt zu fördern. Anreize zur Frühverrentung dürfen nicht zulasten der Versichertengemeinschaft gehen. Die Bundesagentur für Arbeit muss sich auf ihre Kernaufgabe der Vermittlung konzentrieren.
Der BGA informiert in regelmäßigen Rundschreiben über laufende Gesetzesvorhaben und wegweisende Gerichtsentscheidungen. In den Selbstverwaltungsgremien von Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung und in der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände vertreten wir die Interessen der Unternehmen der Branche. Wir bieten über die Landes- und Regionalverbände des BGA-Netzwerkes kompetente Hilfestellung – von der Bereitstellung von Musterverträgen bis hin zur Vertretung vor Arbeits- und Sozialgerichten.
Tarifpolitik
Tarifverträge schaffen Planungssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In den Verhandlungen müssen akzeptable Lösungen für alle Beteiligten gefunden werden. Dabei ist der BGA starker Partner der Tarifträgerverbände des Groß- und Außenhandels und ihrer Mitgliedsunternehmen.
Der BGA setzt sich für den Schutz der Tarifautonomie und weite Gestaltungsspielräume der Tarifpartner fernab staatlicher Regulierung ein. Wir bekennen uns zum Flächentarifvertrag, der allen Unternehmen auf freiwilliger Basis offensteht.
Veränderte Geschäftsmodelle erfordern veränderte tarifliche Rahmenbedingungen. Das reicht von Fragen der Entgeltstruktur bis zur Identifikation neuer tariflicher Themenfelder, die zu einer Attraktivitätssteigerung der Branche beitragen können.
Wir wenden uns vehement gegen eine staatliche Einmischung in die Lohnfindung. Die Allgemeinverbindlicherklärung von Entgelttarifverträgen lehnen wir ab. Wir befürworten tarifliche Spielräume für die Betriebsparteien. Betriebliche Bündnisse für Arbeit müssen rechtssicher gestaltet sein – dies erfordert u.a. eine Neuregelung des Günstigkeitsprinzips.
Der BGA koordiniert auf Bundesebene die regionalen Tarifverhandlungen der Landesverbände. Wir bringen unser Knowhow ein und sorgen für einen optimalen Informationsaustausch zwischen den einzelnen Verbänden. In regelmäßigen Rundschreiben informieren wir über Tarifabschlüsse und -entwicklungen in anderen Branchen. Im Tarif- und Sozialpolitischen Ausschuss des BGA werden Grundsatzbeschlüsse für die Tarifarbeit gefasst.
Dr. Wilhelm von Moers nach 21 Jahren verabschiedet
Volker Schlinge neuer TaSo-Vorsitzender
mehrBGA-Berufsbildungsausschuss tagte am 16. Oktober 2023
Auf der umfangreichen Tagesordnung standen aktuelle Initiativen aus dem Bereich der Fachkräftesicherung.
mehrHaushaltsfinanzierung zu Lasten der Sozialversicherung
Kostenverlagerung in die Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und soziale Pflegeversicherung
mehrJudith Röder
Geschäftsführerin
10117 Berlin
Als Sozial- und Tarifpartner können Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite eigenständig die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen der Branche gestalten. Dies gemeinsam mit den unter seinem Dach organisierten Tarifträgerverbänden zu tun, ist eine Kernaufgabe des BGA. Die Gesetzgebung im Arbeits- und Sozialrecht spielt damit zusammen. All dies bestimmt maßgeblich die Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit der Branche. Hierfür setzt sich Judith Röder als Geschäftsführerin im BGA mit Engagement ein.
Denis Henkel
Arbeits- und Sozialrecht + Berufsbildung
10117 Berlin
Denis Henkel setzt sich ein für die Sicherung des Fachkräftenachwuchses, einen flexiblen Arbeitsmarkt, ein verlässliches Arbeitsrecht und den Abbau bürokratischer Hürden sowie gegen zu hohe Lohnnebenkosten, die vor allem mittelständische Betriebe belasten.