BGA fordert endlich Entscheidung zur deutschen CBAM-Behörde
Das Thema CBAM treibt viele Außenhändler, die von CBAM betroffene Waren importieren, weiter und zunehmend um. Gilt es doch die Auflagen zu erfüllen, indem Informationen für die 200 Datenfelder umfassende Meldung im CBAM-Register beschafft und aufbereitet werden müssen. So muss eine Meldung im CBAM-Register durch den Importeur oder einen Vertreter mit folgenden Angaben erfolgen:
· die Gesamtmenge jeder Warenart, ausgedrückt in Megawattstunden bei Elektrizität und in Tonnen bei anderen Waren, angegeben für jede Anlage, die die Waren im Ursprungsland herstellt
· die tatsächlichen eingebetteten Gesamtemissionen, ausgedrückt in Tonnen CO2e-Emissionen pro Megawattstunde Elektrizität oder für andere Waren in Tonnen CO2e-Emissionen pro Tonne jeder Warenart, berechnet nach der in Anhang III bzw. in der Durchführungsverordnung beschriebenen Methode, sowie die gesamten indirekten Emissionen;
· Alternative: Verwendung von Standardwerten bis 30.6.2024, bereitgestellt von der EU-Kommission Ende November 2023
Dabei ist höchst ärgerlich, dass die Implementierung von CBAM in Deutschland zunehmend ins Stocken gerät. So wäre zunächst wichtig - und die Basis von allem – sich als Unternehmen der Registrierung im vorläufigen CBAM-Register zu unterziehen. Dieses wurde inzwischen freigeschaltet, der Zugang erfolgt durch die national zuständige Behörde. Diese steht jedoch in Deutschland - als neben Slowenien einzigem EU-Mitgliedsstaat - noch immer nicht fest – und das mehr als zwei Monate nach Beginn der Übergangsphase. Ein Armutszeugnis und eine zusätzliche Belastung für die Wirtschaft, insbesondere KMU. Denn es gilt: Ohne zuständige Behörde kein Zugang zum Portal und damit erschwerte Vorbereitung, denn der erste Bericht ist zum 31.1.24 abzugeben. Dies trifft vor allem kleine und kleinste Mittelständler hart.
Der BGA adressiert das Thema daher laufend, zuletzt durch eine klare Aufforderung endlich zu handeln an den Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung Michael Kellner MdB, der seit Dezember 2021 auch Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz ist.


Alexander Hoeckle
Abteilungsleiter Außenwirtschaft + Zoll
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 565
alexander.hoeckle@bga.de

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