21.08.2025

CBAM: Ausweitung droht

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Ausweitung von CBAM gestartet. Diese bezieht sich konkret auf eine mögliche Erweiterung des CBAM-Anwendungsbereichs auf bestimmte nachgelagerte Produkte, um das Risiko der Carbon Leakage zu verringern – etwa wenn EU-Hersteller ihre Produktion ins Ausland verlagern oder Käufer auf Importe aus Ländern mit geringeren Klimastandards ausweichen. Zusätzlich sollen Anti-Umgehungsmaßnahmen eingeführt werden, die gezielt Praktiken unterbinden, mit denen die CBAM-Finanzpflicht ohne wirtschaftlich gerechtfertigten Grund umgangen wird. 

So sorgt die bisherige CBAM-Praxis nach wie vor für erhebliche Probleme bei Importeuren und es gilt nicht nur hierzu weiterhin Druck auf die Kommission zu machen, sondern auch eine Ausweitung bzw. Schlimmeres zu verhindern.

Hintergrund: 

Wie bereits berichtet, haben sich EU-Rat und EU-Parlament auf eine vorläufige Einigung zur Vereinfachung des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM) verständigt. Die Einigung basiert auf einem Vorschlag der Europäischen Kommission, der Teil des Gesetzgebungspakets „Omnibus I“ ist. Ziel der Reform ist es, den regulatorischen Aufwand und die Kosten für europäische Unternehmen – insbesondere KMU – zu reduzieren, ohne die Klimaziele der CBAM-Verordnung zu gefährden. Die Reform soll weiterhin rund 99 Prozent der mit CBAM-Waren verbundenen CO₂-Emissionen erfassen. Kernpunkt der Einigung ist die Einführung einer vereinfachten De-minimis-Schwelle: Einführer, die weniger als 50 Tonnen CBAM-pflichtiger Waren pro Jahr importieren, sollen künftig von den Meldepflichten befreit sein. Damit würden etwa 90 Prozent der derzeitigen Anmeldepflichtigen – überwiegend kleine Unternehmen und Einzelimporteure – entlastet. Zudem wurden technische Vereinfachungen beim Zulassungsverfahren, der Emissionsberechnung und der Nachweispflicht über in Drittländern gezahlte CO₂-Preise beschlossen. Auch Regelungen zu Sanktionen und zur Finanzierung der zentralen CBAM-Plattform wurden konkretisiert.

Die vorläufige Einigung muss noch formell vom Rat und vom Europäischen Parlament bestätigt werden; eine Verabschiedung des Rechtsakts wird für September 2025 erwartet. 

Der BGA hat sich daher kürzlich dazu positioniert: BGA_Positionspapier_Omnibus_I-Paket_final.pdf 

Alexander Hoeckle
Abteilungsleiter Außenwirtschaft + Zoll
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
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