Paradigmenwechsel in der deutschen Außenwirtschaftsförderung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 24. Juli erstmals Sektorleitlinien für Export- und Investitionskreditgarantien vorgelegt. Damit vollzieht das BMWK einen Paradigmenwechsel in der deutschen Außenwirtschaftsförderung. So wird erstmals für die Gewährung staatlicher Exportunterstützung ein klimapolitischer Maßstab angelegt. Der BGA sieht diese Entwicklung äußerst kritisch und wird sich am im Nachgang von der Bundesregierung ausgelobten Konsultationsverfahren mit seiner starken Stimme beteiligen.
Das BMWK hat am Ende Juli 2023 erstmals Entwürfe für Sektor-Leitlinien der Bundesregierung für Export- und Investitionskreditgarantien vorgelegt.
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Diese so genannten Hermesdeckungen sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Bestandteil der deutschen Außenwirtschaftsförderung. Sie schützen Exporteure und Banken vor wirtschaftlich und politisch bedingten Zahlungsausfällen.
Bisher unterlagen sie wenigen Beschränkungen. Ziel dieser neuen Leitlinien und damit Entscheidungskriterien ist es nun, dies zu ändern, indem Klimaschutzinnovationen und klimafreundliche Technologien angereizt, ihre Entwicklung unterstützt und der Export grüner Technologien ins Ausland gefördert werden soll. Gleichzeitig soll die Finanzierung klimaschädlicher Aktivitäten beendet werden. Dazu wurde schon ein erster Katalog veröffentlicht.
Die Sektorleitlinien sollen künftig für drei Sektoren gelten: 1. Energie (klimafreundliche Energie sowie Gewinnung, Aufbereitung, Transport, Lagerung und Verstromung, fossile Energieträger), 2. Industrie (Chemie und Metall), 3. Transport mit ziviler Luft und Schifffahrt.
Der BGA tritt nachdrücklich für den freien Markt ein. Weltoffenheit und freier Wettbewerb in einer liberalen, marktwirtschaftlichen Ordnung sind Kernelemente des BGA-Handels und sollen daher auch die deutsche Außenwirtschaftsförderung weiterhin prägen. Die neue politische Ausrichtung der Hermesdeckungen sehen wir daher kritisch. Unsere Unternehmen sehen die Entwicklungen auf dem Markt und passen ihre Handelsströme ständig an. Weitere Veränderungen belasten jedoch zusätzlich und bergen die Gefahr der Überforderung, vor allem für kleine- und mittlere Außenhändler. Einer zusätzlichen Steuerung sowie Einschränkung in der Förderung bedarf es daher nicht. Diese kann viele ausländische Geschäftspartner politisch gewollt ausschließen und Geschäftspotenziale ungenutzt lassen. Das ist nicht unser Interesse. Der BGA beteiligt sich aktiv am laufenden Konsultationsverfahren der Bundesregierung.


Alexander Hoeckle
Abteilungsleiter Außenwirtschaft + Zoll
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 565
alexander.hoeckle@bga.de

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