Verbändeanhörung zur 21. AWV-Änderungsverordnung
Kürzlich nahm der BGA an einer Verbändeanhörung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur 21. Änderungsverordnung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) teil. Die AWV, gemeinsam mit dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG), regelt das deutsche Außenwirtschaftsrecht. Der aktuelle Referentenentwurf zur Änderung der AWV zielt darauf ab, die Verordnung an den technologischen Fortschritt anzupassen.
Hierfür sieht der Referentenentwurf unter anderem eine Erweiterung der nationalen Ausfuhrliste um Dual-Use-Technologien, d.h. Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können, vor (insbesondere in den Bereichen Quantencomputer und Künstliche Intelligenz). Zudem ist eine Anpassung des zugrunde liegenden Nummerierungssystems in der Ausfuhrliste sowie eine Änderung der Bußgeldregelungen bei Verstößen gegen europäische Sanktionen geplant.
Obwohl wir das Ziel, die Sicherheit und Kontrolle im Außenwirtschaftsverkehr zu stärken, begrüßen, bergen die geplanten Änderungen das Risiko eines unübersichtlichen Regelungsflickenteppichs in der Exportkontrolle auf europäischer Ebene, was deutsche Exporteure benachteiligen könnte. Eine gemeinsame europäische Lösung ist notwendig, um die Effektivität des Binnenmarkts zu stärken und ein Forum Shopping zu verhindern. Außerdem führen die neuen Regelungen insgesamt zu einem personellen und finanziellen Aufwand, der insbesondere mittelständische Unternehmen nicht überfordern darf. Eine möglichst geringe Belastung und eine ausreichende Übergangsfrist sind daher essenziell.
Ansprechpartner:
Alexander Hoeckle
Abteilungsleiter Außenwirtschaft + Zoll
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 565
alexander.hoeckle@bga.de
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